md - pro
GmbH
Karlsruhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.882,00 |
19.027,00 |
| I.
Sachanlagen |
14.882,00 |
19.027,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
121.418,08 |
153.729,92 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
81.453,62 |
62.727,56 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
39.964,46 |
91.002,36 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
807,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
136.300,08 |
173.564,91 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
129.958,82 |
154.977,81 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
104.477,81 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
24.518,99 |
0,00 |
| IV.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
104.977,81 |
| B.
Rückstellungen |
2.530,00 |
2.530,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.811,26 |
16.057,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
136.300,08 |
173.564,91 |
Anhang
ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG EINSCHLIESSLICH
DER VORNAHME STEUERRECHTLICHER MASSNAHMEN
A. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
Der Jahresabschluss der Firma
md-pro GmbH wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Beachtung der Vorschriften des
GmbHG sowie des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts
des Art. 67
Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Bei der Kapitalgesellschaft handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Aus
diesem Grunde hat die Gesellschaft bei der Aufstellung des
Anhangs von den Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.
Die Aufstellung erfolgte nach folgenden
Grundsätzen und Methoden:
Die
Vermögensgegenstände sind mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei
abnutzbaren Vermögensgegenständen sind
planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden.
Soweit erforderlich, sind die niedrigeren beizulegenden
Werte angesetzt worden.
Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a
EStG wurde in die Handelsbilanz übernommen, da der
vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von
untergeordneter Bedeutung ist.
In die Ermittlung der Herstellungskosten wurden die
unmittelbar zurechenbaren Kosten, sowie die notwendigen
Gemeinkosten und die durch die Fertigung veranlasste
Abschreibung einbezogen.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die
Forderungen wurden zum Nominalbetrag angesetzt.
Für Einzelrisiken wurden angemessene
Einzelwertberichtigungen gebildet.
Sonstige
Rückstellungen für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
B. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden im Wesentlichen übernommen.
Ein Wechsel fand nicht statt.
C. Besondere Angaben zu Bewertungsvereinfachungen
Zur Bewertung des Vorratsvermögens wurden
gemäß § 256 HGB das
Verbrauchsfolgeverfahren bzw. gem. § 240 Abs. 4 HGB
das Durchschnittswert- bzw. Gruppenbewertungsverfahren
angewandt.
D. Abschreibungen auf den niedrigeren Wert von
Gegenständen des Umlaufvermögens
Abschreibungen auf den niedrigeren Wert von
Gegenständen des Umlaufvermögens wurden in diesem
Geschäftsjahr nicht vorgenommen.
E. Angabe von Haftungsverhältnissen
§ 268 Abs. 7 HGB
Weitere nicht bilanzierte sonstige Verbindlichkeiten
gem. § 251 HGB in Form von
a. Wechseln,
b. Bürgschaften;
c. Gewährleistungsverträgen und
d. Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
bestehen zur Zeit nicht.
F. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung aufgestellt.
G. Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Der Geschäftsführer schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das
Jahresergebnis in voller in das nächste Jahr
vorzutragen.
H. Beschluss über die Ergebnisverwendung
Der Vorschlag des Geschäftsführers wurde
einstimmig angenommen.
I. Sonstige Pflichtangaben
Folgende Angaben zur Vermittlung eines besseren
Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
werden gemacht:
Angabe der Mitglieder des
Geschäftsführerorganes
§ 285 Nr. 10 HGB
Der Geschäftsführer der Firma md-pro GmbH
ist:
Dr. Ing. Benno Kotterba
Dipl. Ing. Lothar Schmidt
Die Angaben enthalten nicht diejenigen Beträge,
die dem Geschäftsführer zuzurechnen sind.
Nach § 245 HGB wird der vorliegende
Jahresabschluss 2014 bestehend aus
1) Bilanz
2) Anhang
unterzeichnet.
gez. Dr. Ing. Benno Kotterba
gez. Dipl. Ing. Lothar Schmidt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.01.2016 festgestellt.
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