EF Verwaltungs GmbHLiquidiert
95447 Bayreuth, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ellen Fröhlich seit 24.9.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EF Verwaltungs GmbHBayreuthJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 der Firma EF Verwaltungs GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen nach § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurden in Anspruch genommen. Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Gemäß der Erleichterungsvorschrift nach § 274a HGB für kleine Kapitalgesellschaften wird auf die Veröffentlichung des Anlagespiegels nach § 268 Abs. 2 HGB verzichtet. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies die nachfolgenden, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft stellt eine verkürzte Bilanz gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB auf. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Flüssige Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Der Jahresabschluss ist vor Gewinnverwendung aufgestellt. Beim Jahresabschluss wurden die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten. III. Erläuterung zu einzelnen Posten der Bilanz Die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft stellt eine verkürzte Bilanz gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB auf. Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. IV. Sonstige Pflichtangaben Die Gesellschaft ist Komplementär der Fröhlich Grundbesitzverwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Bayreuth. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die Geschäftsführerin, Frau Ellen Fröhlich, geführt. Der Jahresabschluss 2010 wurde am 17.11.2011 festgestellt und genehmigt. |
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