Rose
Verwaltungsgesellschaft mbH
Rahden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.344,35 |
1.344,35 |
| I.
Finanzanlagen |
1.344,35 |
1.344,35 |
| B.
Umlaufvermögen |
96.296,82 |
110.280,77 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.762,92 |
27.749,19 |
| II.
Wertpapiere |
64.843,05 |
74.960,09 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.690,85 |
7.571,49 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
84.702,10 |
62.026,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
182.343,27 |
173.651,45 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.200,00 |
51.200,00 |
| II.
Verlustvortrag |
113.226,33 |
103.273,58 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
22.675,77 |
9.952,75 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
84.702,10 |
62.026,33 |
| B.
Rückstellungen |
182.304,00 |
173.467,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
39,27 |
184,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
182.343,27 |
173.651,45 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Rose Verwaltungs-GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (
BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf
Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB nicht
angepasst. Daher konnte der Grundsatz der Ansatz-,
Bewertungs- und Ausweisstetigkeit nicht vollständig
angewandt werden.
Aufgrund der erstmaligen Anwendung des
BilMoG sind die Werte der
Pensionsrückstellungen nicht mehr vergleichbar. Die
Vorjahreswerte wurden jedoch nicht neu berechnet und
angepasst (Art. 67 Abs. 8 S. 2).
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die
Forderungen gegen Gesellschafter wurden im
Berichtsjahr unter den sonstigen
Vermögensgegenständen ausgewiesen.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt.
Der Ansatz der
Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte zu
Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Wert am
Abschlussstichtag.
Die
flüssigen Mittel enthalten Bankguthaben, die
den Nominalwerten entsprechen.
Für
ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich war, um alle
erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend zu
berücksichtigen. Die Dotierung erfolgte mit dem
vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag.
Die
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr.
Das
gezeichnete Kapital (Euro 51.200,00) ist zum
Nennbetrag angesetzt.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das individuelle Verfahren angewendet. Als Rechnungszins
wurden 5,15% angesetzt; als Sterbetafeln kamen die
Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck zum Ansatz.
Aus der geänderten Bewertung der
Altersvorsorgeverpflichtungen aufgrund der Erstanwendung
des
BilMoG ergibt sich zum 1.1.2010 eine Unterdotierung
in Höhe von Euro 11.320,00. Die
Geschäftsführung hat sich dafür entschieden,
von der Erleichterungsregelung des
Art. 67 Abs. 1 EGHGB keinen Gebrauch zu
machen und den Anpassungsbetrag unmittelbar im
Übergangszeitpunkt vollständig unter dem Ausweis
eines außerordentlichen Aufwands zuzuführen.
Somit sind die Pensionsrückstellungen bereits zum
1.1.2010 vollständig in der Bilanz enthalten und es
besteht keine Unter- oder Überdeckung.
I
V. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung durch die
Geschäftsführer:
Frau Heidelies Rose, Rahden
Herr Heinz Rose, Rahden
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Es wird vorgeschlagen den Jahresfehlbetrag des
Berichtsjahres in Höhe von Euro 22.675,77 auf neue
Rechnung vorzutragen.
Rahden, den 30. Juni 2011
ROSE Verwaltungs-GmbH
- Geschäftsführung -
gez. Heidelies Rose
gez. Heinz Rose
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2011 festgestellt.
|