Rose Verwaltungsgesellschaft mbHLiquidiert

32369 Rahden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 9344
Eingetragen
11.12.1974
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, die Vermietung, Instandsetzung und -haltung sowie der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, Grundstücksteilen und grundstücksgleichen Rechten.

Historie

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Management

NameRolle
Heinz Rose
seit 21.10.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rose Verwaltungsgesellschaft mbH

Rahden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.344,35 1.344,35
I. Finanzanlagen 1.344,35 1.344,35
B. Umlaufvermögen 96.296,82 110.280,77
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 28.762,92 27.749,19
II. Wertpapiere 64.843,05 74.960,09
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.690,85 7.571,49
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 84.702,10 62.026,33
Bilanzsumme, Summe Aktiva 182.343,27 173.651,45

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 51.200,00 51.200,00
II. Verlustvortrag 113.226,33 103.273,58
III. Jahresfehlbetrag 22.675,77 9.952,75
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 84.702,10 62.026,33
B. Rückstellungen 182.304,00 173.467,00
C. Verbindlichkeiten 39,27 184,45
Bilanzsumme, Summe Passiva 182.343,27 173.651,45

Anhang


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Rose Verwaltungs-GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ( BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB nicht angepasst. Daher konnte der Grundsatz der Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisstetigkeit nicht vollständig angewandt werden.

Aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG sind die Werte der Pensionsrückstellungen nicht mehr vergleichbar. Die Vorjahreswerte wurden jedoch nicht neu berechnet und angepasst (Art. 67 Abs. 8 S. 2).

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Forderungen gegen Gesellschafter wurden im Berichtsjahr unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.

Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Wert am Abschlussstichtag.

Die flüssigen Mittel enthalten Bankguthaben, die den Nominalwerten entsprechen.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich war, um alle erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend zu berücksichtigen. Die Dotierung erfolgte mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz
Zum Abschlussstichtag bestanden keine Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Das gezeichnete Kapital (Euro 51.200,00) ist zum Nennbetrag angesetzt.

Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das individuelle Verfahren angewendet. Als Rechnungszins wurden 5,15% angesetzt; als Sterbetafeln kamen die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck zum Ansatz.

Aus der geänderten Bewertung der Altersvorsorgeverpflichtungen aufgrund der Erstanwendung des BilMoG ergibt sich zum 1.1.2010 eine Unterdotierung in Höhe von Euro 11.320,00. Die Geschäftsführung hat sich dafür entschieden, von der Erleichterungsregelung des Art. 67 Abs. 1 EGHGB keinen Gebrauch zu machen und den Anpassungsbetrag unmittelbar im Übergangszeitpunkt vollständig unter dem Ausweis eines außerordentlichen Aufwands zuzuführen. Somit sind die Pensionsrückstellungen bereits zum 1.1.2010 vollständig in der Bilanz enthalten und es besteht keine Unter- oder Überdeckung.

I V. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung durch die Geschäftsführer:

Frau Heidelies Rose, Rahden
Herr Heinz Rose, Rahden

Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Es wird vorgeschlagen den Jahresfehlbetrag des Berichtsjahres in Höhe von Euro 22.675,77 auf neue Rechnung vorzutragen.

Rahden, den 30. Juni 2011
ROSE Verwaltungs-GmbH
- Geschäftsführung -
gez. Heidelies Rose
gez. Heinz Rose


  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2011 festgestellt.

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