Immoservice
Schacher GmbH
(vormals:
Fliesen-Schacher GmbH)
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
65.950,00 |
88.950,00 |
| I.
Sachanlagen |
65.950,00 |
88.950,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
850.939,74 |
636.375,31 |
| I.
Vorräte |
102.581,00 |
223.504,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
82.583,17 |
132.999,99 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
665.775,57 |
279.871,32 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.966,00 |
5.657,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
921.855,74 |
730.982,31 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
719.682,86 |
586.874,87 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Bilanzgewinn |
668.553,67 |
535.745,68 |
| B.
Rückstellungen |
88.329,00 |
38.019,65 |
| C.
Verbindlichkeiten |
113.843,88 |
106.087,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
921.855,74 |
730.982,31 |
Anhang
Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG)
Der Jahresabschluss 2011 der Firma Immoservice
Schacher GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Die Wertansätze der Bilanz zum 31. Dezember 2010
wurden unverändert übernommen.
Steuerliche Bewertungswahlrechte wurden im
Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen.
Zum 31.12.2011 liegen keine Abweichungen zwischen
Handelsbilanz und Steuerbilanz vor.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und
Plausibilitätsbeurteilung
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um die
planmäßige Abschreibung vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear oder degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
AfA erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer
höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410,00 EUR wurden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben.
Davon abweichend wurde in den Jahren 2008 und 2009
für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
150,00 EUR aber nicht mehr als 1.000,00 EUR ein
Sammelposten gem. § 6 EStG gebildet, der linear
über 5 Jahre abgeschrieben wird.
Im Jahr 2011 waren Zugänge im
Sachanlagevermögen vorhanden.
Das Sachanlagevermögen haben wir auf seine
Plausibilität und Ordnungsmäßigkeit
beurteilt.
Das
Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft
bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. Das
Inventarverzeichnis ist von der Geschäftsführung
unterzeichnet. An der Erfassung der Vorräte haben wir
nicht mitgewirkt.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungskosten
angesetzt (unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips).
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit dem Nennbetrag angesetzt und sind durch Saldenlisten in
der Finanzbuchhaltung nachgewiesen.
Die Prüfung der Werthaltigkeit der Forderungen
war nicht Gegenstandes unseres Auftrages.
Eine von den Forderungen gekürzte
Pauschalwertberichtigung deckt das allgemeine Ausfallrisiko
ab.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 (5) KStG
n.F.
Das zum 31.12.2006 nach § 37 (4) KStG n.F.
letztmalig festgestellte Körperschaftsteuerguthaben
wird ab 2008 in 10 gleichen Raten ausgezahlt. Der Anspruch
ist gemäß § 37 Abs. 5 S. 5 KStG n.F.
unverzinslich und somit mit dem Barwert zu aktivieren.
Wegen Geringfügigkeit wurde von einer Abzinsung
abgesehen.
Der Ausweis des Körperschaftsteuerguthabens
erfolgt daher zum Nennwert des restlichen
Erstattungsanspruchs.
Die Salden der
Bank- und Kassenbestände sind durch
Kontoauszüge bzw. das Kassenbuch nachgewiesen.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind in der
erforderlichen Höhe gebildet worden.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Soweit Rückstellungen wegen ihrer
Laufzeit abzuzinsen sind werden diese gem. § 253 Abs.
2 HGB abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und G u V-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zu Forderungen
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bestanden bei folgenden Bilanzposten:
- sonstige Vermögensgegenstände EUR
3.829,80 (Vorjahr: EUR 4.468,10 )
Angaben zu Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr betrug EUR 113.843,88
(Vorjahr: EUR 106.087,79).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu 5 Jahren betrug
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen keine
Rechte und Pflichten.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 15. Mai 2012
wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Herr Jürgen S c h a c
h e r , Kaufmann
Einzelvertretungsberechtigt. Die Befreiung von den
Beschränkungen des § 181 BGB wurde erteilt.
Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.05.2012 festgestellt.
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