Wermescher GmbH
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Wermescher Datenverarbeitung GmbHBenningen am NeckarJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz zum 31. Dezember 2010 mit Anhangder Wermescher Datenverarbeitung GmbH, Benningen am Neckar- zur Offenlegung - gemäß §§ 325 ff. HGB Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2010 Anhang
Bilanz zum 31. Dezember 2010der Wermescher Datenverarbeitung GmbH, BenningenAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2010der Wermescher Datenverarbeitung GmbH, BenningenA. Allgemeine AngabenDie Wermescher Datenverarbeitung GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) erstellt. Die Bilanzierung wurde insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst (Art. 67 VIII 2 EGHGB). Angaben zu den einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden bei bestehendem Wahlrecht ausschließlich im Anhang aufgeführt. Soweit darüber hinaus ergänzende Angaben in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit nicht enthalten sind, werden diese im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gesellschaft nimmt für Zwecke der Offenlegung des Jahresabschlusses die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch. B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen der §§ 265 ff. HGB gegliedert. Die Bewertung der einzelnen Vermögens- und Schuldposten erfolgte nach den handelsrechtlichen Vorschriften. Die Gegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen wurden planmäßig unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der Anschaffung voll abgesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen enthalten alle erkennbaren künftigen Verpflichtungen. Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag zum Bilanzstichtag bewertet. C. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der BilanzDie Entwicklung der einzelnen Positionen des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind aus dem Anlagenspiegel, Buchstabe F ersichtlich. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach der versicherungsmathematischen PUC-Methode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellung nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von € 14.737,00. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 11 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht. Der Betrag wurde den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 275.305,37 (Euro 280.759,50) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. D. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Gewinn- und VerlustrechnungZur Gewinn- und Verlustrechnung sind keine Angaben erforderlich. E. Sonstige AngabenAlleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtszeitraum:
Gesamtvertretungsberechtigte Geschäftsführerin der Gesellschaft war im Berichtszeitraum:
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag keine. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von Euro 72.761,72 (Euro 63.236,91). F. Entwicklung des Anlagevermögens
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