Bürger-Energiegenossenschaft Zeven eG
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralph Keuntje seit 27.6.2022 | Prokura |
Dr.-Ing. Marcel Meggeneder seit 14.3.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Zeven | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Zeven GmbHZevenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtErtragslage / Zukunftsaussichten, Chancen und Risiken Unseren Versorgungsauftrag haben wir voll erfüllt. Im Stromhandel war ein leichter Rückgang der Abgabe an die Privat- und ein stärkerer Rückgang der Abgabe an die Gewerbe- und Industriekunden zu verzeichnen. Insgesamt ergab sich eine gesunkene Abgabe von 6,2 % auf 55,86 Mio. kWh (Vorjahr 59,56 Mio. kWh) gegenüber der Verkaufsmenge des Vorjahres. Im Erdgashandel sind die Abgaben an die Privatkunden leicht und an die Gewerbe- und Industriekunden stärker gesunken. Der Bereich Wärme aus Gaslieferungen befindet sich weiterhin in der Aufbauphase und hat weiterhin Zuspruch. Insgesamt ist der Erdgasabsatz um 6,8 % auf 162,87 Mio. kWh (Vorjahr 174,96 Mio. kWh) gesunken. Im Bereich Strom sind die Erlöse bei gesunkenen Abgaben und aus den erheblichen Preissteigerungen und aus gestiegenen Netzentgelten stark gestiegen. Der Rohertrag aus den Betriebszweigen Netz und Vertrieb ist gestiegen. Im Bereich Erdgas sind die Erlöse bei gesunkenen Abgaben aus den gestiegenen Umlagen und der notwendigen Arbeitspreisanpassung beachtlich gestiegen. Einschließlich der Netznutzungsentgelte ist der Rohertrag aus den Betriebszweigen Netz und Vertrieb leicht gestiegen. Für den Bereich Wärmeerzeugung aus Gas konnten neue Kunden gewonnen werden. Insgesamt sind die Abgabemengen aufgrund des Sparverhaltens der Kunden leicht gesunken. Ein Betreiber einer Biogasanlage im Netzgebiet der Stadtwerke Zeven plant einen Antrag auf Anschluss an das Gasversorgungsnetz. Nach einer Projektkostenschätzung müssten für die Anschlussleitung und die erforderlichen Betriebsmittel ca. 2,7 Mio. Euro aufgewendet werden, wovon der Anlagenbetreiber lediglich einen Betrag von 250.000,-- € zu tragen hätte. Insgesamt befinden sich 20 Biogasanlagen im Netzgebiet der Stadtwerke. Entsprechend der neuen gesetzlichen Vorgaben haben wir den neuen Betriebsbereich Strommessstellenbetrieb ab 2019 eingerichtet. Dieser befindet sich weiterhin in der Aufbauphase. Ab dem Geschäftsjahr 2021 wird entsprechend der neuen gesetzlichen Vorgaben der Ladesäulenbetrieb separat ausgewiesen. Die Sparte Wohn- und Geschäftsimmobilien befindet sich in der Aufbauphase. Das erste Objekt wurde in 2022 fertiggestellt. Die Ertragslage der Stadtwerke insgesamt hat sich verbessert. Der Jahresgewinn stieg um 1.097 T€. Wir konnten im Stromnetzbetrieb mit 474.525,67 € und im Erdgasnetzbetrieb mit 132.615,35 € die höchstmöglichen Konzessionsabgaben für 2023 steuerfrei verrechnen. Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023 beträgt 2.096.782,16€. Umsatzerlöse
Finanzielle Verhältnisse
Auf der Aktivseite der Bilanz dominieren mit 55,6 % das Anlagevermögen. Die Abschreibungen, Anlageangänge und Zuschüsse liegen unter den Investitionen. Das Anlagevermögen steigt absolut um 1.625 T€. Der Anteil des Anlagevermögens sinkt bei einer gestiegenen Bilanzsumme um 7,9 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Das Eigenkapital ist absolut gestiegen. Die langfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich um 316 T€ auf 12.718 T€. Der Anteil an der gestiegenen Bilanzsumme verringerte sich um 6,6 Prozentpunkte auf 32,3 %. Wir waren auch in 2023 jederzeit liquide. Wertschöpfung Die Unternehmensleistung betrug 48.301 T€. Die sich als Unterschied zwischen empfangenen und gegebenen Leistungen darstellende Wertschöpfung beträgt absolut 8.700 T€ bzw. 18,0 % dieser Größe. Die Hälfte hiervon fließt an unsere Mitarbeiter (50,0 %), an die öffentliche Hand fließen 48,6 % und der restliche Teil 1,4 % verbleibt für die Fremdfinanzierung unserer Bauvorhaben.
Investitionen Von den Investitionen über 3.509 T€ (2022 3.066 T€) entfallen:
Voraussichtliche Entwicklung des laufenden Geschäftsjahres Die Abgaben im ersten Quartal 2024 sind im Stromhandel und im Erdgashandel leicht sinkend. Schwerpunkt unserer Investitionen ist der weitere Ausbau bzw. die Sanierung unseres bisherigen Versorgungsnetzes. Stromnetz Die Erweiterung des Mittel- und Niederspannungsnetzes ist u. a. in den Neubaugebieten in Zeven vorgesehen. Es sollen Transformatoren erneuert und Transformatorenstationen erstellt werden. Die Erweiterung der Leit- und Fernwirktechnik wurde berücksichtigt. Strommessstellen Der Einbau von modernen Messgeräten wird kontinuierlich fortgeführt. Wärme Die Sparte Wärmeversorgung wird kontinuierlich ausgebaut. Wohn- und Gewerbeimmobilien In 2024 sind zunächst keine neuen Maßnahmen vorgesehen. Gemeinsame Anlagen Bei den gemeinsamen Anlagen werden in 2024 die EDV-Ausstattungen den wachsenden Anforderungen angepasst. Hinweise auf Risiken der künftigen Entwicklung Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Stadtwerke Zeven GmbH werden trotz Strom- und Erdgasliberalisierung, der Energiekrise und der zunehmenden kriegerischen Konflikte mittelfristig als stabil angesehen. Beim Strom- und Erdgashandel ist hauptsächlich aus den Produktionsrückgängen Sparverhalten unserer gewerblichen Kunden ein Abnahmerückgang eingetreten. Insgesamt hat sich die Ertragslage in 2023 verbessert. In der mittelfristigen Betrachtung hat sich eine konstante Ertragslage entwickelt. Die Tarifpreise im Gashandel sind für 2023 entsprechend der Bezugspreissteigerung erhöht worden. Unsere Versorgungsleistungen werden von den Privatkunden unverändert angenommen, so dass auch zukünftig hier von einem konsolidierten Markt ausgegangen werden kann. Der von Russland begonnene Krieg gegen die Ukraine und die neueren Auseinandersetzungen im nahen Osten haben bereits vielfaches Leid über die Menschen gebracht. Die anhaltenden kriegerischen Handlungen haben neben den direkten Auswirkungen in der Ukraine und im nahen Osten auch weltweite negative Folgen aus den eingetretenen verminderten Nahrungsmittelproduktionen und dem Ausfall von Ressourcen für die Menschen und die Industrie. In diesem Zusammenhang ergeben sich für die Stadtwerke Zeven GmbH Kostensteigerungen, Lieferengpässe sowie Zeitverzögerungen bei Projekten und Baumaßnahmen. Insgesamt wird dennoch mit einem positiven Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024 gerechnet. Risikomanagement Die laufenden und geplanten geschäftlichen Aktivitäten werden kontinuierlich mittels eines für die Gesellschaft eingerichteten Risikomanagementsystems bewertet und überprüft. Forschung und Entwicklung Die Gesellschaft ist auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung nicht tätig. Betriebsführung Wasserwerk Im Rahmen des mit der Samtgemeinde Zeven geschlossenen Werkführungsvertrages betreibt die Stadtwerke Zeven GmbH das Wasserwerk. Detaillierte Informationen zum Jahresabschluss 2023 des Wasserwerkes entnehmen Sie bitte dem aktuellen Geschäftsbericht des Wasserwerkes Zeven. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangBilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss wurde nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Vorschriften für die Rechnungslegung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen gem. § 9 und § 6 b des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechtes (Energiewirtschaftsgesetz-EnWG) vom 7. Juli 2005 in der Fassung vom 4. Oktober 2013 haben wir beachtet. Seit dem Geschäftsjahr 2021 wird der Betriebszweig Ladesäulen als eigene Sparte geführt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Zuordnung der Aktiva und Passiva sowie der Erträge und Aufwendungen auf die Betriebszweige Stromnetz, Gasnetz, Strommessstellen und Ladesäulen sowie auf die anderen Aktivitäten erfolgt weitestgehend direkt. Hierfür bestehen weitgehende Kontenaufsplittungen in der Finanzbuchhaltung für die Bilanz und für die Gewinn- und Verlustrechnung. Daneben verfügt die Gesellschaft über eine Kostenstellen- bzw. Kostenträgerrechnung. Soweit Verteilungen notwendig waren, wurde eine sachgerechte Verteilungsschlüsselung angewandt. Aus den Verhältniswerten von Buchwerten, Umsätzen, Personalkostenverhältnissen, Zählerbeständen sowie aus der Kombination der Letztgenannten. Die Verteilungsschlüsselung wurde im Zuge der Einrichtung des neuen Betriebszweiges Ladesäulen angepasst. Das Jahresergebnis wurde entsprechend der Unbundling Gewinn- und Verlustrechnungen direkt zugeordnet. Die sonstigen Verbindlichkeiten wurden entsprechend dem Verhältnis der nach den vorstehenden Regeln zugeordneten Aktiva und Passiva auf die Betriebszweige aufgeteilt. Die Bewertungsmethoden sind gegenüber 2022 grundsätzlich beibehalten worden. Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu den Anschaffungskosten erfasst und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear abgeschrieben. Die Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Der Verzehr wird durch planmäßige Abschreibungen erfasst, die auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze bemessen werden. Zähler werden linear abgeschrieben. Allgemeine geringwertige Wirtschaftsgüter werden in der Regel sofort abgeschrieben. Zur Anwendung kommen die degressive und die lineare Abschreibungsmethode. Auf die Zugänge des Geschäftsjahres 2023 haben wir die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Dabei wurde der monatsgenaue Abschreibungssatz (pro rata temporis) angesetzt. Seit dem 1. Januar 2003 werden die von unseren Kunden geleisteten Baukostenzuschüsse aktivisch von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der entsprechenden Verteilungsanlagen abgesetzt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu den durchschnittlichen Einstandspreisen abzüglich Rechnungsminderungen aktiviert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt, unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos. Die bis zum 31. Dezember 2002 empfangenen Ertragszuschüsse werden ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren ergebniswirksam aufgelöst. Die ab dem 1. Januar 2003 empfangenen Ertragszuschüsse werden aktivisch von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Verteilungsanlagen abgesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung. Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgt zu den Erfüllungsbeträgen. Die vorstehenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze gelten auch für die beigefügten Jahresabschlüsse des Stromnetz-, Gasnetz-, Strommessstellen- und des Ladesäulenbetriebes der Stadtwerke Zeven GmbH. Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023
Erläuterungen zur Bilanz Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfallen rund 6.933 T€ auf die Energie- und Wasserabgabe sowie rund 546 T€ auf die Herstellung von Hausanschlüssen und sonstigen Installationen. Die erhaltenen Anzahlungen über 997 T€ wurden aufgrund der vorgenommenen Kundeneinzelberechnungen mit der Verbrauchsabgrenzung über 3.071 T€ saldiert. Das Ausfallrisiko wurde pauschal mit 21 T€ berücksichtigt, 68 T€ sind einzelwertberichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten hauptsächlich Steuererstattungsansprüche und Abrechnungsguthaben aus den EEG-Stromlieferungen sowie Energieabrechnungsguthaben. Von den empfangenen Ertragszuschüssen bis einschließlich 2002 werden 5 % der Ursprungsbeträge jährlich ertragswirksam verrechnet. Die empfangenen Ertragszuschüsse ab 2003 werden aktivisch von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgesetzt. Die Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, welche zu aktiven latenten Steuern führen, resultieren aus steuerlichen Ansatzverboten bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen. Die Gesellschaft macht vom Aktivierungswahlrecht (1.565 T€) des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch. Die Vorjahreswerte bei den Eigenkapitalposten wurden an den zutreffenden Ausweis angepasst. Die Gesamtsumme des Eigenkapitalausweises zum Vorjahresstichtag blieb dadurch unverändert. Die Arbeitnehmer sind gemäß dem Tarifvertrag bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) versichert. Die Mitgliedschaft in der VBL kann bei Vorliegen von Deckungslücken eine mittelbare Pensionsverpflichtung gemäß Artikel 28 EGHGB bedingen. Nach einem vorliegenden versicherungsmathematischen Gutachten beträgt der Erfüllungsbetrag der auf die Stadtwerke Zeven GmbH entfallenden Unterdeckung zum 31. Dezember 2023 5.562 T€, die zum Abschlussstichtag vollständig zurückgestellt sind. Hierfür war in 2023 eine weitere Zuführung von 201 T€ erforderlich. Die Bewertung der mittelbaren Versorgungsverpflichtungen in der VBL erfolgte entsprechend der "Projected Unit Credit Method". Für pensionierte Mitarbeiter entspricht die Rückstellung dem Barwert der Verpflichtung. Der Rechnungszinssatz wurde für 2023 mit 1,82 % angesetzt. Künftige Gehaltsanpassungen wurden mit 5,5 % für 2024 und 2,5 % ab 2025 und künftige Rentenanpassungen wurden mit 1 % berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz des zehnjährigen Berechnungszeitraumes und eines siebenjährigen Berechnungszeitraumes beträgt 116.242,00 €. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Prüfungskosten über 14 T€, Urlaubsansprüche über 60 T€, interne Jahresabschlusskosten über 62 T€, Gebühren Genehmigung Netzentgelte über 12 T€ sowie den Stromein- und verkauf und den Gasein- und verkauf über 1.531 T€. Bei der Archivierungsrückstellung wurde das Beibehaltungswahlrecht gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB in Anspruch genommen. Zum 31.12.2022 und zum 31.12.2023 bestand hieraus jeweils eine Überdeckung von 1 T€. Angaben zu den Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten
Im Geschäftsjahr 20233 erfolgte eine Darlehensaufnahme über 1.500 T€. Die planmäßigen Darlehenstilgungen betrugen 1.404 T€. Verschiedene Darlehen sind durch eine Ausfallbürgschaft der Stadt Zeven abgesichert. Hierfür wird eine Avalprovision gezahlt. Verbindlichkeiten bestehen gegenüber der Stadt Zeven hauptsächlich aus der restlichen Konzessionsabgabe 2023 über 110 T€ und aus der Avalprovision 2023 über 13 T€. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen hauptsächlich Überzahlungen aus den Verbrauchs- und Leistungsabrechnungen über 5.477 T€, Lohnsteuerverbindlichkeiten über 36 T€, Umsatz- und Ertragsteuern über 362 T€ sowie erhaltene Sicherheiten über 131 T€. Eigenkapitalentwicklung Das Eigenkapital hat sich wie folgt entwickelt:
Vom Jahresgewinn 2022 in Höhe von 1.000.032,63 € wurden entsprechend dem Beschluss des Rates der Stadt Zeven 500.000,00 € abgeführt und 500.032,63 € der Gewinnrücklage zugeführt. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse des Berichtsjahres entfallen auf:
Die abzuführende Stromsteuer in Höhe von 1.140 T€ und die abzuführende Energiesteuer von 892 T€ werden von den Verkaufserlösen offen abgesetzt. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind u.a. Kostenumlagen Biogas über 68 T€ und Erstattungen von Mahn- und Gerichtskosten über 15 T€ enthalten. Die Regelabschreibungen betragen für 2023 1.449 T€. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten u. a. die Konzessionsabgaben aus den Strom- und Erdgasnetzbetriebszweigen über insgesamt 607 T€, 31 T€ für den Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt Zeven, Restbuchwerte der Anlagenabgänge über 12 T€, EDV-Kosten über 234 T€, Rechts- und Beratungskosten über 75 T€, Werbungskosten über 52 T€ sowie Mieten und Pachten über 45 T€. In den sonstigen Steuern sind die Kfz- und Grundsteuer enthalten. Personal Die Mitarbeiter der Stadtwerke Zeven GmbH - Garanten für den Erfolg unseres Unternehmens. Mit Ablauf des Geschäftsjahres 2023 standen 62 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Beschäftigungsverhältnis der Stadtwerke. Davon 12 als Teilzeitarbeitskräfte. Die Anzahl der Mitarbeiter war konstant. Wir haben im abgelaufenen Geschäftsjahr durchschnittlich 30 Mitarbeiter im kaufmännischen und 32 im technischen Bereich beschäftigt. Die Stadtwerke Zeven GmbH bilden drei Jugendliche aus. Im gewerblichen Bereich einen Auszubildenden zum Elektroniker für Betriebstechnik und im kaufmännischen Bereich einen Auszubildenden zum Kaufmann für Büromanagement sowie eine Auszubildende zur Kauffrau für IT-System-Management. Der Personalaufwand entwickelte sich wie folgt:
Angaben zum Jahresergebnis Die Stadtwerke Zeven weisen für das Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss von 2.096.782,16 € aus. Über die Gewinnverwendung wird die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Zeven GmbH noch beschließen. Organe Alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Zeven GmbH ist die Stadt Zeven. Die Rechte der Gesellschafterversammlung nimmt ein/e durch den Rat der Stadt Zeven weisungsgebundene/r Vertreter/in wahr. Am 29. Juni 2006 bestimmte der Rat der Stadt Zeven den jeweiligen Kämmerer als Vertreter der Gesellschafterversammlung. Im Berichtsjahr war dies Herr Kai Michaelsen. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Zeven GmbH setzt sich aus sieben vom Rat der Stadt Zeven entsandten Mitgliedern, der/m jeweiligen Stadtdirektor/in sowie drei Arbeitnehmervertreter/innen zusammen. Vom Rat entsandt:
Stadtdirektor:
Arbeitnehmervertreter/in:
Geschäftsführer:
Sonstige Angaben Aufwendungen für den Aufsichtsrat Die Aufwendungen für die Aufsichtsorgane betrugen 5.666,66 €. Hinsichtlich der Geschäftsführerbezüge wird von den Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Belegschaft Von der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer (Insgesamt 62) waren 32 Mitarbeiter im technischen und 30 im kaufmännischen Bereich tätig. Sonstige finanzielle Verfplichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt 34.897 T€ für die Jahre 2024 bis 2025 und resultiert fast ausschließlich aus branchenüblichen Verpflichtungen im Energiebereich. Zum 31. Dezember 2023 war die Beschaffung von Gasmengen für 2024 in Höhe von 11.393 T€ und in Höhe von 7.834 T€ für 2025 vertraglich fixiert. Für die Beschaffung von Strommengen waren für 2024 in Höhe von 9.167 T€ und für 2025 von 6.503 T€ vertraglich fixiert. Haftungsverhältnisse Es bestehen zum Bilanzstichtag keine finanziellen Haftungsverhältnisse aus nichtbilanzierten Verbindlichkeiten nach § 251 HGB. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen (§ 285 Nr. 21 HGB) Im Geschäftsjahr 2023 wurden sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen. Ergänzenden Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Geschäfte größeren Umfangs mit dem Gesellschafter und verbundenen Unternehmen sind nicht angefallen. Die Stadtwerke tätigen Geschäfte mit der Stadt Zeven im üblichen Rahmen des Strom- und Gasverkaufs, der Installationen und der Straßenbeleuchtung. Sonstige Angaben Der Jahresabschluss der Stadtwerke Zeven GmbH wird im Gesamtabschluss der Stadt Zeven erfasst. Nachtragsbericht gem. § 285 Nr. 33 HGB Seit Beginn des Geschäftsjahres 2024 haben sich keine wesentlichen Änderungen der Unternehmenssituation oder des Branchenumfelds ergeben. Aufwendungen Abschlussprüfung Das Honorar des Abschlussprüfers für Abschlussprüfungsleistungen beläuft sich auf 14 T€.
Zeven, den 29. April 2024 Dr.-Ing. Marcel Meggeneder, Geschäftsführer der Stadtwerke Zeven GmbH Die Bilanzierung wurde durch die Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsgesellschaft Göken, Pollak & Partner Treuhandgesellschaft mbH, Bremen erstellt. Bilanz Stromnetzbetrieb zum 31.12.2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung Stromnetzbetrieb vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023
Stromnetz Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2023
Bilanz Erdgasnetzbetrieb zum 31.12.2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung Gasnetzbetrieb vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023
Erdgasnetz Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2023
BestätigungsvermerkStadtwerke Zeven GmbH Vitus-Platz 1 27404 Zeven Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stadtwerke Zeven GmbH, Zeven VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Zeven GmbH, Zeven - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Zeven GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Stromverteilung", "Gasverteilung", Strommessstellen-" und "Ladesäulenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Kiel, 10. Juni 2024 Baltic
GmbH
Kaden, Wirtschaftsprüfer |
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