Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 16555
Eingetragen
18.10.2017
Branche
GerüstbauVermietung von Baumaschinen und -gerätenErrichtung von Fertigteilbauten
Gegenstand
Aufbau, Verleih und Vermietung von Gerüsten; Gerüstbau

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Gotthardt
seit 18.10.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Cottbus
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

RaGo Gerüstbau GmbH

Fredersdorf-Vogelsdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

173.856,00

0,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0,00

0,00

II. Sachanlagen

173.856,00

0,00

III. Finanzanlagen

0,00

0,00

B. Umlaufvermögen

265.930,24

25.000,00

I. Vorräte

0,00

0,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

83.291,83

0,00

III. Wertpapiere

0,00

0,00

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

182.638,41

25.000,00

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

Summe Aktiva

439.786,24

25.000,00



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

323.820,45

25.000,00

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

0,00

0,00

III. Gewinnrücklagen

0,00

0,00

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

0,00

0,00

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

298.820,45

0,00

B. Rückstellungen

97.500,00

0,00

C. Verbindlichkeiten

18.465,79

0,00

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

Summe Passiva

439.786,24

25.000,00

ANHANG zum Jahresabschluss 2017/2018 der




RaGo Gerüstbau GmbH

Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 284 Abs. 1 HGB

Der Jahresabschluss der Firma RaGo Gerüstbau GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Bei der Erstellung der Bilanz wurde die Vereinfachung nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB in Anspruch genommen.

Die Gliederung ist nach den Vorschriften der §§ 266, 275 HGB vorgenommen worden. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 284 Abs. 2 HGB

Zu 1. Der Jahresabschluss zum 30. September 2018 entspricht in seiner Gliederung und Bewertung den Vorschriften des HGB sowie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.

Zu 2. Bewertung des Anlagevermögens erfolgte gemäß § 255 Abs. 1 und 2 HGB grundsätzlich zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.

Bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder Herstellkosten um planmäßige Abschreibungen vermindert worden.

Zu 3. Vorräte und angearbeitete Leistungen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Zu 4. Ausgewiesene Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem tatsächlichen Nominalwert angesetzt.

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr betragen 83.291,83 Euro.

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr wie einem Jahr betragen 0,00 Euro.

Zu 5. Liquide Mittel sind mit dem tatsächlichen Nominalwert angesetzt.

Zu 6. Die Rückstellungen sind in Art und Höhe nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben gebildet.

Zu 7. Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 18.465,79 Euro.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 0,00 Euro.

Zu 8. Die Gesellschaft hatte zum 30. September 2018 keine auf fremde oder ursprünglich fremde Währungen umzurechnenden Beträge zu bewerten.

Zu 9. Die Gesellschaft besitzt zum 30. September 2018 keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz aufgeführt sind.

Zu 10. Die Gesellschaft hat zum 30. September 2018 keine Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten mit einbezogen.

Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 285 HGB

Zu 1. a) Die Gesellschaft hat zum 30. September 2018 Verbindlichkeiten in Höhe von 0,00 Euro mit mehr als fünf Jahren Restlaufzeit.

b) Die Gesellschaft hat zum 30. September 2018 Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert sind, in Höhe von 0,00 Euro.

Zu 2. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 3. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 4. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 5. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 6. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 7. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 8. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 9. a-b) Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

c) Die Gesellschaft hat zum 30. September 2018 keine Vorschüsse oder Kredite an die geschäftsführenden Organe gewährt.

Zu 10. Die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Gesellschaft zum 30. September 2018 lauten: Ralf Gotthardt, Kaufmann.

Im Geschäftsjahr 2017/2018 sind keine Geschäftsführungsorgane ausgeschieden.

Zu 11. und 11. a) Die Angabe entfällt auf Grundlage des § 286 Abs. 3 Satz 1.

Zu 12. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 13. Die Gesellschaft hat zum 30. September 2018 weder planmäßige noch außerplanmäßige Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen.

Zu 14. Die Gesellschaft hat zum 30. September 2018 keine bestehenden Organverhältnisse.

Zu 15. Die Angabe entfällt, da es sich bei der Gesellschaft nicht um eine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264 a Abs. 1 handelt.

Zu 16. Die Angabe entfällt, da die Gesellschaft nicht der Publikationspflicht des § 161 AktG unterliegt.

Zu 17. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 18. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 19. a) Die Vermögensgegenstände der Gesellschaft zum 30. September 2018 entsprechen im Buchwert dem beizulegenden Zeitwert der einzelnen Vermögensgegenstände.

b) Die Gesellschaft hat zum 30. September 2018 keine Abschreibung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB auf Vermögensgegenstände vorgenommen.

 

Fredersdorf-Vogelsdorf, den 12. November 2019

gez. Ralf Gotthardt

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12. November 2019

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