Pralissimo Rinderspacher GmbHLiquidiert

68161 Mannheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 9581
Eingetragen
19.10.1994
Branche
Großhandel mit Zucker, Süßwaren und BackwarenHerstellung von Süßwaren, ohne DauerbackwarenHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Das Betreiben einer Confisserie-, Süßwaren-, Getränke- und Eisbar. Gegenstand des Unter nehmens ist weiter die Fortführung der bisherigen Einzelfirma Rudolf Rinderspacher mit dem Sitz in Mannheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRA 725 unter der neuen Firma Pralissimo Rinderspacher GmbH.

Historie

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Management

NameRolle
Oliver Kreker
seit 2.8.2012
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

13.000 €
50.00%
13.000 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Pralissimo Rinderspacher GmbH

Mannheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2008 bis zum 31.08.2009

Bilanz

Aktiva

31.8.2009
EUR
31.8.2008
EUR
A. Anlagevermögen 22.107,00 29.987,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 13.542,00 15.236,00
II. Sachanlagen 8.565,00 14.751,00
B. Umlaufvermögen 19.440,73 35.952,85
I. Vorräte 15.218,74 32.466,60
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.547,39 2.565,51
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 562,42
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.674,60 920,74
C. Rechnungsabgrenzungsposten 666,00 248,37
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 30.571,19 15.313,46
Bilanzsumme, Summe Aktiva 72.784,92 81.501,68

Passiva

31.8.2009
EUR
31.8.2008
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Bilanzverlust 56.571,19 41.313,46
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 30.571,19 15.313,46
B. Rückstellungen 2.800,00 5.600,00
C. Verbindlichkeiten 69.984,92 75.901,68
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 40.640,77 39.312,90
Bilanzsumme, Summe Passiva 72.784,92 81.501,68

Anhang


Inhaltsverzeichnis

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Prüfungspflicht

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Allgemeines
Bilanzierungsvorschriften
Bewertungsvorschriften

III. Angaben zur Bilanz
Angaben nach § 42  Abs. 3 GmbHG
Angaben zu den Verbindlichkeiten

IV. Sonstige Angaben
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
Angaben zur Vermögenslage

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Prüfungspflicht

Die Gesellschaft weist die Merkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf und ist damit gem. § 316 Abs. 1 HGB nicht prüfungspflichtig.


II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

Allgemeines

Der Jahresabschluss der Pralissimo Rinderspacher GmbH  wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.


Bilanzierungsvorschriften

Im Jahresabschluss sind gemäß § 246 Abs. 1 HGB sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Verrechnungsverbot nach § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Für Aufwendungen zur Gründung des Unternehmens, zur Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben wurden, ist kein Aktivposten angesetzt.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

Die ausgewiesenen Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB in die Bilanz aufgenommen.

Soweit Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB vorliegen, sind sie unter der Bilanz gesondert vermerkt oder nachfolgend im Anhang dargestellt.

Bewertungsvorschriften

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip) ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt.

Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:

Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet und linear gemäß § 253 Abs. 1 HGB i.V.m. § 7 Abs. 1 EStG abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Abschreibungen wurden planmäßig gemäß § 253 Abs. 1 und 2 HGB in Verbindung mit § 7 Abs. 1 bis 5 EStG vorgenommen. Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurde auf der Basis der steuerlichen AfA-Tabellen und Erfahrungswerten der Vergangenheit geschätzt. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden entsprechend den Vorschriften des § 253 Abs. 3 HGB bewertet. 

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel wurden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine aktivisch abgesetzte Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die ausgewiesenen Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB in die Bilanz aufgenommen und bewertet. Sie berücksichtigen Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand und Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB gebildet. Sie berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und wurden im Hinblick auf die voraussichtliche Inanspruchnahme bewertet.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss verarbeitet worden.

III. Angaben zur Bilanz

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber Gesellschaftern  bestanden zum Bilanzstichtag nachfolgend dargestellte Verbindlichkeiten:

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

2008/2009 Euro 6.919,80

2007/2008 Euro 7.732,28


Angaben zu den Verbindlichkeiten

Die  Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr Euro 40.640,77.

IV. Sonstige Angaben

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens vom Geschäftsführer Herrn Oliver Kreker, geführt.

Angaben zur Vermögenslage

Die Gesellschaft weist zum 31. August 2009 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 30.571,19 aus und ist damit buchtechnisch
überschuldet.

Dem Geschäftsführer Herrn Oliver Kreker wurde in diesem Zusammenhang auf § 49 Abs. 3 GmbHG ebenso wie auf § 64 Abs. 1 GmbHG und § 15a Abs. 1 InsO hingewiesen. Die damit verbundenen Konsequenzen sind bekannt.
  

 

Mannheim, den 14. April 2010

Pralissimo Rinderspacher GmbH

gez. Oliver Kreker

Geschäftsführer

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