PIAST
Korrosionsschutz GmbH
Salzgitter
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.924,66 |
12.547,16 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,53 |
1,53 |
| II.
Sachanlagen |
10.923,13 |
12.545,63 |
| B.
Umlaufvermögen |
159.233,98 |
162.304,24 |
| I.
Vorräte |
57.578,13 |
51.179,13 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
98.313,27 |
107.593,25 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.342,58 |
3.531,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.498,65 |
2.287,19 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
1.039,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
177.657,29 |
178.177,79 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
8.179,56 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
26.603,79 |
20.488,74 |
| III.
Jahresüberschuss |
9.218,76 |
-6.115,05 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
1.039,20 |
| B.
Rückstellungen |
8.720,48 |
12.098,84 |
| C.
Verbindlichkeiten |
160.757,25 |
166.078,95 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
160.757,25 |
166.078,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
177.657,29 |
178.177,79 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Der Jahresabschluss der PIAST Korrosionsschutz
GmbH, Salzgitter, für das Geschäftsjahr 2013
ist nach den Vorschriften des HGB unter
Berücksichtigung der Bestimmungen des GmbHG in Euro
aufgestellt.
2. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens- Finanz- und Ertragslage. Es sind
keine Umstände erkennbar, die dazu führen,
dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild nicht
vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB).
3. Die Form der Darstellung, insbesondere der
Gliederung des Jahresabschlusses, entspricht den
gesetzlichen Regelungen. Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
gewählt.
4. Die Angabe der Vorjahreswerte in der Bilanz und in
der Gewinn- und Verlustrechnung
entsprechen grundsätzlich in ihrer
Zusammensetzung und Ermittlung denen zum
31. Dezember 2013. Insofern sind die Beträge
vergleichbar und keine Anpassungen erforderlich
gewesen (§ 265 Abs. 2 HGB).
5. Zu den gemäß § 284
Abs. 2 Nr. 1 HGB erforderlichen Angaben zu den
angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden ist anzuführen, dass
Gliederung und Bewertung den handels-
und steuerrechtlichen Vorschriften entsprechen. Die
Handelsbilanz ist zugleich Steuerbilanz.
6. Grundsätze und Methoden der Gliederung und
Bewertung sind grundsätzlich
unverändert gegenüber dem Vorjahr.
7. Von dem Wahlrecht, als sog. "kleine
Kapitalgesellschaft" keinen Lagebericht
aufzustellen, hat die Gesellschaft Gebrauch
gemacht.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen
angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge mit
einem Wert von 150,00 € bis 1.000,00 €
erfolgen über fünf Jahre. Zugänge mit einem
Wert von über 1.000,00 € werden linear und
zeitanteilig abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, dem
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelberichtigungen
vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Im Geschäftsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Andrzej Strozek geführt.
Salzgitter, im Februar 2016
gez. Strozek
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.03.2016 festgestellt.
|