Fayrefield Foods GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kempten HRB 9504
Eingetragen
10.7.2007
Branche
Großhandel mit Mehl und GetreideproduktenGroßhandel mit Obst, Gemüse und KartoffelnGroßhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln
Gegenstand
Der Handel sowie Im- und Export von Agrarerzeugnissen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

50.00% identifiziert50.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
50.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
FAYREFIELD FOODS Ltd.GBR
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

FAYREFIELD FOODS Ltd.
United Kingdom
250.000 €
50.00%
Hengnau 95 b, 88142 Wasserburg
250.000 €
50.00%

Beteiligungen

NameAnteil
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fayrefield Foods GmbH

Wasserburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz für Offenlegungszwecke nach § 327 HGB zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. Anlagevermögen
Sachanlagen 390.997,00 311.694,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 7.948.092,27 4.737.636,69
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.337.286,72 5.051.207,41
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 0,00 ( Vorjahr € 0,00 )
III. Guthaben bei Kreditinstituten 3.477.877,43 8.401.779,02
15.763.256,42 18.190.623,12
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 19.567,62 27.922,18
16.173.821,04 18.530.239,30

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 500.000,00 500.000,00
II. Kapitalrücklage 24.000,00 24.000,00
III. Bilanzgewinn 3.939.170,82 3.285.468,65
4.463.170,82 3.809.468,65
B. Rückstellungen 936.775,59 621.304,67
C. Verbindlichkeiten 10.773.874,63 14.099.465,98
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 9.773.874,63 ( Vorjahr € 10.599.465,98 )
davon aus Steuern € 51.744,49 ( Vorjahr € 162.081,99 )
16.173.821,04 18.530.239,30

Gewinn- und Verlustrechnung für Offenlegungszwecke nach § 327 HGB für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 2022
1. Rohergebnis 4.883.884,48 5.305.930,56
2. Personalaufwand
a) Gehälter -585.205,39 -547.855,13
b) Soziale Abgaben -108.384,27 -105.239,78
3. Abschreibungen auf Sachanlagen -74.879,06 -41.820,66
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -479.339,44 -417.156,67
Betriebsergebnis 3.636.076,32 4.193.858,32
5. Zinsen und ähnliche Erträge 14.049,48 0,00
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -143.427,81 -50.026,14
Finanzergebnis -129.378,33 -50.026,14
3.506.697,99 4.143.832,18
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.021.324,82 -1.207.266,83
8. Ergebnis nach Steuern 2.485.373,17 2.936.565,35
9. Sonstige Steuern -844,00 -779,00
10. Jahresüberschuss 2.484.529,17 2.935.786,35
11. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 3.285.468,65 1.331.056,30
12. Gewinnausschüttung -1.830.827,00 -981.374,00
13. Bilanzgewinn 3.939.170,82 3.285.468,65

Anhang für Offenlegungszwecke anch § 327 HGB für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben einschließlich der Angaben zum Unternehmen

Der Jahresabschluss der Fayrefield Foods GmbH, Wasserburg, (Amtsgericht Kempten, HR B 9504) wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für mittelgroße Kapitalgesellschaften und des GmbHG aufgestellt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung wurden daher die größenabhängigen Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften teilweise in Anspruch genommen.

In Ausübung des Wahlrechts werden nicht in der Bilanz oder Gewinn- oder Verlustrechnung gemachte Angaben in den Anhang aufgenommen (Wahlpflichtangaben).

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde - wie in Vorjahren - nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einschließlich deren Abweichungen

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen bis auf folgende Ausnahme den im Vorjahr angewandten Methoden.

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit wurde das befristete steuerliche Wahlrecht zur Anwendung der degressiven Abschreibung in der Handelsbilanz analog angewendet. Dadurch sind die Abschreibungen um T€ 20 höher und die Restbuchwerte des Anlagevermögens um T€ 29 niedriger als bei Anwendung der linearen Abschreibung.

Das Sachanlagevermögen wird im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen und rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich, soweit abnutzbar, nutzungsbedingter planmäßiger und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Auch Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear oder degressiv vorgenommen. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung zeitanteilig (pro-rata-temporis). Sie werden über Nutzungsdauern von 3 bis 13 Jahren vorgenommen. Geringwerte Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und ihr Abgang unterstellt.

Das Vorratsvermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt, sofern nicht nach § 253 Abs. 3 HGB geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert oder mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften Forderungen werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Bei der Bemessung der Wertberichtigungen wird berücksichtigt, dass die Forderungen teilweise durch eine Warenkreditversicherung abgesichert sind. Sind die Gründe für die Vornahme einer in der Vergangenheit berücksichtigten Wertberichtigung weggefallen, ist die Wertberichtigung aufzulösen (Wertaufholung).

Die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt.

Die Rückstellungen werden für alle ungewissen Verpflichtungen und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Dabei wird vorsichtig bewertet und alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt.

Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

III. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen im Berichtsjahr sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

2. Rückstellungen

Die Rückstellungen bestehen aus Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen; die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen abgegrenzte Urlaubsansprüche der Mitarbeiter sowie die Kosten der Prüfung des Jahresabschlusses 2023.

3. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren ausschließlich aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und bestehen in voller Höhe gegenüber Gesellschaftern.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 2 enthalten.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind nicht besichert.

IV. Sonstige Angaben

1. Mitarbeiter

Im Jahresdurchschnitt waren bei der Gesellschaft 9 Mitarbeiter beschäftigt, davon ein Geschäftsführer und 8 Angestellte.

2. Geschäftsführung

Die Geschäftsführung wurde im Berichtsjahr wahrgenommen durch Herrn Dr. Markus Mühlbacher, Wasserburg. Die Angabe der Geschäftsführerbezüge unterbleibt unter Hinweis auf die Schutzvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.

3. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag

Nach dem Abschlussstichtag sind keine Vorgänge eingetreten, die für die Gesellschaft eine i.S.d. § 285 Nr. 33 HGB besondere Bedeutung haben.

 

Wasserburg, den 1. März 2024

Fayrefield Foods GmbH

gez.: Dr. Markus Mühlbacher, Geschäftsführer

Anlagenspiegel für Zwecke der Offenlegung nach § 327 HGB für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Anschaffungskosten
Stand am 1.1.2023 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2023
Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 461.366,93 158.912,06 89.892,45 530.386,54
Abschreibungen
Stand am 1.1.2023 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2023
Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 149.672,93 74.879,06 85.162,45 139.389,54
Buchwerte
Stand am 31.12.2023 Stand am 31.12.2022
Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 390.997,00 311.694,00

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

I. Wirtschaftliches Umfeld

Das abgelaufene Jahr war geprägt von einer durchwegs hohen Inflation und einem nach wie vor hohen Zinsniveau. Gleichzeitig sind die Immobilienpreise noch weiter gesunken und auch der Trend zur Reduktion der Wochenarbeitszeit hat sich fortgesetzt. Die Energiekosten gaben im Vergleich zum Vorjahr wieder nach, dafür sind die Personalkosten erneut gestiegen. Der immer noch vorherrschende Engpass bei Fachpersonal beschäftigte die deutsche Wirtschaft auch weiterhin. Das Zusammenspiel aller Komponenten bremste somit die Erholung der Wirtschaft.

Die deutschen Molkereien haben im Jahr 2023 rund 31,3 Mio. Tonnen Milch von ihren Erzeugern erfasst. Dies entspricht einer Steigerung von etwa 0,9% im Vergleich zum Vorjahr. Die Preissituation hat sich dabei jedoch durchwegs normalisiert, um sich schließlich mit durchschnittlich 45 Ct. je Kilogramm Milch auf dem zweithöchsten Wert jemals einzupendeln.

Es ist weiterhin zu konstatieren, dass die anhaltende Inflation das Einkaufsverhalten nachhaltig beeinflusst. Handelsmarken und Aktionsartikel haben im Absatz zugelegt, während Markenartikel deutlich an Boden verloren haben. Mit Blick auf die einzelnen Kategorien haben Butter und Käse zugelegt und gleichzeitig Trinkmilch, Sahne und Quark an Menge verloren. Aufgrund des durchwegs hohen Preisniveaus ist der Umsatz des deutschen Lebensmitteleinzelhandels im Segment der Milchprodukte erneut gestiegen.

II. Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2023

Umsatz- und Auftragsentwicklung

Im Geschäftsjahr 2023 hat sich der Umsatz gegenüber dem Vorjahr vermindert.

Die Umsatzerlöse der Gesellschaft sind im Geschäftsjahr 2023 um 15,2% von € 101,0 Mio. im Vorjahr auf € 85,7 Mio. gesunken. Die Minderung der Umsatzerlöse um € 15,4 Mio. resultiert ausschließlich aus dem im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Preisniveau für nahezu alle Milchprodukte.

Dies belegt der Absatz, welcher im Vergleich zum Vorjahr sogar um 5,4% gesteigert werden konnte.

Entsprechend der Umsatzentwicklung hat sich auch der Einkauf für Milcherzeugnisse von € 95,8 Mio. im Vorjahr auf € 80,8 Mio. um € 15,0 Mio. vermindert.

Geschäftsergebnis

Das abgelaufene Geschäftsjahr verlief für unser Unternehmen erneut erfolgreich.

Nach Steuern konnte ein Jahresergebnis in Höhe von T€ 2.485 (Vorjahr: T€ 2.936) erzielt werden. Das Jahresergebnis ist im Vergleich zum Vorjahr um 15,4% gesunken.

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibung (EBITDA) beträgt T€ 3.710 (Vorjahr: T€ 4.235).

Beschaffung

Die in Vorjahren angepassten Beschaffungsstrukturen konnten stabil beibehalten und sogar weiter ausgebaut werden. Die erzielte Mengensteigerung von 5,4% ist zum größten Teil auf neue Lieferantenbeziehungen zurückzuführen.

Unser Unternehmen hat aus politischen Gründen vollständig auf den Import von Milchprodukten aus der Ukraine verzichtet. Der Import von Waren aus Neuseeland war hingegen aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Käse aus den USA hat bei unseren Kunden an Popularität verloren und wurde deshalb ebenfalls deutlich reduziert.

Im Hinblick auf die preisliche Komponente war das Berichtsjahr erneut von Volatilität geprägt. Im ersten Quartal sind die Einkaufspreise nahezu aller gehandelten Waren stark gesunken, um sich dann im zweiten und dritten Quartal mit leichter Nervosität seitwärts zu bewegen und ab Oktober wieder deutlich zu verfestigen. Dies hat zuerst eine Überreaktion des Marktes im Oktober und November ausgelöst und anschließend zu einer Ernüchterung im Dezember geführt.

Investitionen

Im Berichtsjahr 2023 wurden in durchschnittlichem Umfang Investitionen in das Sachanlagen und Infrastruktur getätigt.

Finanzierungsmaßnahmen bzw. -vorhaben

Zur kurzfristigen Finanzierung des Umlaufvermögens wurden Rahmenkreditvereinbarungen mit einem Gesamtvolumen von T€ 6.500,00 abgeschlossen. Davon wurden zum Jahresende lediglich T€ 1.000 ausgeschöpft.

III. Lage der Gesellschaft

Vermögens- und Finanzlage

Die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft befindet sich auf einem soliden Niveau.

Die Kundenforderungen sind mit € 4,3 Mio. zum Jahresende 2023 im Vergleich zum Vorjahr um € 0,8 Mio. gesunken.

Die Lieferantenschulden haben sich um € 1,5 Mio. auf € 8,6 Mio. vermindert.

Die Bilanzsumme beträgt im Geschäftsjahr 2023 € 16,2 Mio. (Vorjahr: € 18,5 Mio.).

Die Eigenkapitalquote hat sich im Geschäftsjahr 2023 sogar um 7%-Punkte auf 27,6% erhöht (Vorjahr: 20,6%).

Ertragslage

Die Gesellschaft konnte im Geschäftsjahr 2023 einen Rohertrag vor sonstigen Erträgen von T€ 4.829 (Vorjahr: T€ 5.283) erreichen. Der Rohertrag ist damit im Vergleich zum Vorjahr um T€ 454 gesunken.

Die durchschnittliche Eigenkapitalrentabilität lag mit 60,1% (Vorjahr: 103,7%) trotz Rückgang gegenüber dem Vorjahr auf einem sehr guten Niveau. Die Eigenkapitalrentabilität ist jedoch beeinflusst durch die Ausschüttungspolitik.

Die EBITDA-Marge ist im Geschäftsjahr 2023 sogar leicht um 0,1%-Punkte auf 4,3% gestiegen.

IV. Forschung und Entwicklung

Aufgrund unseres Geschäftsmodells sind Aufwendungen für Forschung und Entwicklung nicht vorgesehen.

V. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Für das Geschäftsjahr 2024 rechnen wir mit einem stabilen Jahresergebnis auf durchschnittlichem Niveau der vergangenen Jahre.

Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 konnten wir einen überdurchschnittlichen Auftragsbestand verbuchen. Gleichzeitig sind jedoch die Gewinnmargen aufgrund der Marktabkühlung unter Druck geraten und fallen durchwegs niedriger aus.

Das Preisniveau für Milcherzeugnisse lag zum Ende des Geschäftsjahres, wie auch schon in den Vorjahren, erneut auf einem hohen Niveau. Wir gehen davon aus, dass sich die Preissituation aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Situation und dem damit einhergehenden Kaufkraftverlust im ersten Halbjahr 2024 etwas entspannt.

Neue Wege in der Personalgewinnung haben Wirkung gezeigt. So konnten zum Frühjahr 2024 bereits zwei neue Mitarbeiter unter Vertrag genommen werden. Auf diesem Weg kann dem Anspruch auf einen weiteren und nachhaltigen Ausbau der Dienstleistungsorientierung Rechnung getragen werden.

Die vorhandenen Zertifizierungen nach IFS, BRC, BIO, VLOG, sowie GMP+ konnten erneut in vollem Umfang verlängert werden.

Alle bestehenden Versicherungen in den Bereichen Forderungsausfall, Produkthaftung sowie Transport- und Lagerhaltung wurden dem Geschäftsumfang entsprechend angepasst und verlängert. Darüber hinaus wurden weitere Versicherungen abgeschlossen, um Risiken im Zusammenhang mit der Digitalisierung abzudecken.

Die Liquiditätsversorgung ist durch eine Erhöhung der eigenen Reserven sowie durch Rahmenkreditverträge mit Banken jederzeit gewährleistet.

Aufgrund einer schwer einzuschätzenden gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, einem immer noch hohen Zinsniveau, einem uneinheitlichen Konsumentenverhalten und einer schwer prognostizierbaren Entwicklung der Milchmengen kann der tatsächliche Geschäftsverlauf trotz größtmöglicher Sorgfalt von der Planung abweichen.

 

Wasserburg, den 1. März 2024

Fayrefield Foods GmbH

gez.: Dr. Markus Mühlbacher, Geschäftsführer

Der vorstehende, zur Offenlegung bestimmte und nach § 327 HGB verkürzte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Zum vollständigen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 haben wir den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Geschäftsführung der Fayrefield Foods GmbH, Wasserburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Fayrefield Foods GmbH, Wasserburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Fayrefield Foods GmbH, Wasserburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 1. März 2024

Dr. Langenmayr GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Martin Sedlmeyr, Wirtschaftsprüfer

Thilo Rath, Wirtschaftsprüfer

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