Stammdaten

Register
Amtsgericht Ingolstadt HRB 603
Eingetragen
2.1.1986
Branche
Erbringung sonstiger reisebezogener Dienstleistungen a. n. g.ReisebürosVermittlungstätigkeiten für Beherbergungsdienstleistungen
Gegenstand
Vermittlung von Reisen und der Vertrieb von Reiseartikeln aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Hans Brandl
seit 4.5.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Johann Brandl
50.00%
Ursula Brandl
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Johann Brandl
Lessingstr. 14
25.000 DM
50.00%
Ursula Brandl
Lessingstr. 14
25.000 DM
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Reiseservice B 13 GmbH

Eitensheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 17.808,00 3.065,00
I. Sachanlagen 17.808,00 3.065,00
B. Umlaufvermögen 329.126,74 236.874,30
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 241.608,57 191.471,13
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 87.518,17 45.403,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 532,88 423,79
Bilanzsumme, Summe Aktiva 347.467,62 240.363,09

Passiva

   
  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 81.802,60 54.221,75
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 28.657,16 1.733,46
III. Jahresüberschuss 27.580,85 26.923,70
B. Rückstellungen 62.869,01 52.991,86
C. Verbindlichkeiten 202.796,01 133.149,48
Bilanzsumme, Summe Passiva 347.467,62 240.363,09

Anhang

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Reiseservice B13 GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften i. d. F. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses 2010 nach dem BilMoG wurden die Vorjahreszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 (8) EGHBG nicht angepasst.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Vorräte, sofern vorhanden, wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungs-kosten angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der PUC Methode. Der Rückstellungsbetrag ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005 G" von Klaus Heubeck verwandt.

Es erfolgte eine Saldierung der Versorgungsverpflichtungen mit Vermögensgegenständen zur Rückdeckung auf der Aktiva, da zum Bilanzstichtag wirksame Verpfändungen der Vermögensgegenstände vorgelegen haben. Der Ausweis erfolgte entsprechend der gesetzlichen Vorgabe nach HGB 246 (2) S. 2. Dabei ergab sich ein passiver Unterschiedsbetrag. Der noch nicht erfasste Zuführungsbetrag aufgrund der Nebenbewertung zum 01.01.2010 beträgt € 3.282,-- -Art. 67 (1) S. 1 EGHGB.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr und Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Ansatz erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Soweit erforderlich - Laufzeit größer 1 Jahr - erfolgte der Ansatz abgezinst nach § 253 (2) HGB. Der Abzinsungsbetrag wurde erfolgswirksam gebucht - Art. 67 (1) EGHBG.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen gegenüber Gesellschafter

Gegenüber den Gesellschaftern bestanden Forderungen gemäß § 42 (3) GmbHG in Höhe von € 2.524,44.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 (1) S.2 HGB angesetzt.

Davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 202.796,01.

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB bestanden nicht.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Gegenüber den Gesellschaftern bestanden Verbindlichkeiten gemäß § 42 (3) GmbHG in Höhe von € 14.143,--.

Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung

Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Sonstige Pflichtangaben

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurde die Gesellschaft durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Johann Brandl, Eitensheim vertreten.

 

Eitensheim, 26.03.2015

Reiseservice B13 GmbH

Geschäftsführer

Gez. Johann Brandl

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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