Institute für Factoring-Geschäfte
Reiseservice B 13 GmbH
Siemensstraße 7, 85117 Eitensheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans Brandl seit 4.5.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Johann Brandl | 50.00% |
Ursula Brandl | 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Reiseservice B 13 GmbHEitensheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
AnhangAngaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Reiseservice B13 GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften i. d. F. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses 2010 nach dem BilMoG wurden die Vorjahreszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 (8) EGHBG nicht angepasst. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Vorräte, sofern vorhanden, wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungs-kosten angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der PUC Methode. Der Rückstellungsbetrag ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005 G" von Klaus Heubeck verwandt. Es erfolgte eine Saldierung der Versorgungsverpflichtungen mit Vermögensgegenständen zur Rückdeckung auf der Aktiva, da zum Bilanzstichtag wirksame Verpfändungen der Vermögensgegenstände vorgelegen haben. Der Ausweis erfolgte entsprechend der gesetzlichen Vorgabe nach HGB 246 (2) S. 2. Dabei ergab sich ein passiver Unterschiedsbetrag. Der noch nicht erfasste Zuführungsbetrag aufgrund der Nebenbewertung zum 01.01.2010 beträgt € 3.282,-- -Art. 67 (1) S. 1 EGHGB. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr und Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Ansatz erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Soweit erforderlich - Laufzeit größer 1 Jahr - erfolgte der Ansatz abgezinst nach § 253 (2) HGB. Der Abzinsungsbetrag wurde erfolgswirksam gebucht - Art. 67 (1) EGHBG. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Forderungen gegenüber Gesellschafter Gegenüber den Gesellschaftern bestanden Forderungen gemäß § 42 (3) GmbHG in Höhe von € 2.524,44. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 (1) S.2 HGB angesetzt. Davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 202.796,01. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB bestanden nicht. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Gegenüber den Gesellschaftern bestanden Verbindlichkeiten gemäß § 42 (3) GmbHG in Höhe von € 14.143,--. Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. Sonstige Pflichtangaben Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane. Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurde die Gesellschaft durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Johann Brandl, Eitensheim vertreten.
Eitensheim, 26.03.2015 Reiseservice B13 GmbH Geschäftsführer Gez. Johann Brandl sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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