Vermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
ComTS Rhein-Ruhr GmbHLiquidiert
Friedrich-Wilhelm-Straße 12, 47051 Duisburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marcus Recksiek seit 23.5.2023 | Geschäftsführer |
Jana Croissant seit 23.5.2023 | Geschäftsführer |
Stefan Herbert Uwe Dams seit 22.3.2023 | Geschäftsführer |
Julie Tillmann seit 28.5.2020 | Prokura |
Matthias Halagiera seit 15.8.2019 | Geschäftsführer |
Bianca Kretzschmar seit 16.7.2018 | Prokura |
Andreas Stegemann seit 22.11.2017 | Prokura |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
COMMERZBANK AktiengesellschaftFrankfurt/MainKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Geschäftsbericht 2021Die Bank an Ihrer SeiteKennzahlen
Nachrichtlich: Zum 1.1.2022 haben zusätzlich rund 1.600 VZK die Bank über das Freiwilligenprogramm verlassen.
1 Anpassung Vorjahr.
Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Bericht bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben. Brief des Vorstandsvorsitzenden
Frankfurt am Main, im März 2022 Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine ist das geopolitische und ökonomische Weltgefüge, wie wir es bis dahin kannten, ins Wanken geraten. Niemand hatte sich bis vor wenigen Wochen wirklich vorstellen können, dass auf europäischem Boden ein Staat einen flächendeckenden Krieg gegen einen Nachbarn vom Zaun brechen könnte. Und niemand vermag heute schon genau zu sagen, wie die europäische und globale Ordnung danach aussehen wird. Das Ringen zwischen Demokratie und Autokratie könnte zum prägenden Konflikt des 21. Jahrhunderts werden. Welches menschliche Leid damit einhergehen kann, haben uns die Bilder aus der Ukraine eindrücklich vor Augen geführt. Wir fühlen mit den Menschen, die in diesen Krieg gezogen wurden, wenngleich sich das ganze Ausmaß ihres Leids nur erahnen lässt. Es fällt schwer, angesichts dieser dramatischen Entwicklung, deren kurz- und langfristige Auswirkungen derzeit noch kaum abzuschätzen sind, den Blick zurück auf das Geschäftsjahr 2021 zu werfen. Der Überfall auf die Ukraine relativiert so vieles, einschließlich der Corona-Pandemie. Ich versuche es trotzdem: 2021 war das erste Jahr der umfassenden Transformation der Commerzbank, die wir im Vorstand mit unserer "Strategie 2024" angestoßen haben. Es war ein anspruchsvolles, sehr intensives Jahr. Und es war, ungeachtet aller Widrigkeiten, ein gutes und erfolgreiches Jahr für die Commerzbank. Wir haben eine Menge bewegt und viel erreicht. Unser Ziel ist klar: Die Commerzbank soll DIE digitale Beratungsbank für Deutschland werden - kundenorientiert, digital, nachhaltig und endlich auch wieder angemessen profitabel. Auf dem Weg dorthin kommen wir für jeden sichtbar voran. Wir haben im Geschäftsjahr 2021 ein positives Konzernergebnis erzielt - trotz Sonderbelastungen von insgesamt rund 2 Mrd. Euro, vor allem für die Restrukturierung und für die Fremdwährungskredite unserer polnischen Tochtergesellschaft mBank. Dass wir diese gewaltigen Lasten schultern konnten und dennoch unsere harte Kapitalquote hochgehalten und schwarze Zahlen geschrieben haben, verdanken wir neben der deutlich gesunkenen Risikovorsorge insbesondere einem sehr robusten Kundengeschäft. Zudem haben wir auch bei den Kosten die notwendige Disziplin an den Tag gelegt. Die neue Commerzbank hält, was sie verspricht! Das ist die zentrale Botschaft, die wir mit dem Rückblick auf das abgelaufene Jahr verbinden wollen. Wir kommen zunehmend in den Liefermodus. Dabei ist die erfreuliche Entwicklung der wesentlichen Kennzahlen nur ein Aspekt. Was fast noch wichtiger ist: Der Umbau der Commerzbank kommt wirklich voran. Entlang der Bedürfnisse unserer Kunden richten wir unser Geschäftsmodell neu aus, verschlanken unsere Organisation, vereinfachen Strukturen und modernisieren Prozesse. Nicht alles klappt auf Anhieb, es gibt unterwegs - bei einer Transformation dieser Tragweite unvermeidlich - auch Rückschläge und vereinzelte Planänderungen. Aber die allermeisten Initiativen sind voll auf Kurs und die wesentlichen Meilensteine für das erste Jahr des Umbaus haben wir erreicht. So ist der für die angestrebten Kostensenkungen von rund 20 % bis 2024 notwendige, möglichst sozialverträgliche Abbau von brutto 10.000 Stellen auf gutem Wege. Bereits im Mai haben wir mit den Arbeitnehmervertretern einen Rahmeninteressenausgleich und einen Rahmensozialplan vereinbart. Im Juli startete dann ein freiwilliges Abfindungsprogramm und schon im November konnten wir die Teilinteressenausgleiche für die jeweiligen Bereiche abschließen. Das bedeutet, dass zwischen der Annahme der Strategie und den abschließenden Verhandlungen über die Zielstruktur nur neun Monate verstrichen sind. Dass es so schnell ging, ist vor allem den sehr konstruktiven und vertrauensvollen Gesprächen zwischen den Sozialpartnern zu verdanken. Stand heute ist mit gut 6.000 Vollzeitkräften bereits weit mehr als die Hälfte des Bruttostellenabbaus durch entsprechende Verträge mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geregelt. Wir sind auf dieser Basis sicher, dass wir unser Ziel erreichen werden. Das gilt auch für die Optimierung unseres Filialnetzes, ein weiterer Eckpfeiler unserer Strategie. Im Inland haben wir die Zahl unserer Filialen von rund 800 bis Ende 2021 auf rund 550 reduziert; der größte Teil des Weges zur Zielgröße von 450 Filialen ist damit bereits geschafft. Vor der Corona-Pandemie hatten wir noch 1.000 Filialen. Schneller als gedacht kommen wir auch bei der Straffung unseres internationalen Netzwerkes voran. Wir haben im Jahresverlauf bereits 6 von insgesamt 15 dafür vorgesehenen Standorten geschlossen. Hinzu kommt der kurz vor Jahresende vereinbarte Verkauf unserer ungarischen Tochtergesellschaft an die Erste Bank Hungary. Dank der gleichzeitig abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung mit der Erste Bank Group können wir unser Leistungsspektrum in der Region für unsere Firmenkunden künftig sogar noch erweitern. Zudem haben wir den Rückbau unseres Agenturnetzes in der Schweiz bereits abgeschlossen und konzentrieren uns dort nun auf den Standort Zürich. Auch in weiteren Bereichen setzen wir zunehmend auf Partnerschaftsmodelle. Bereits im Mai haben wir die Verschlankung unseres Kapitalmarktgeschäfts mit einer umfassenden Kooperation im Aktienhandel und beim Aktienresearch mit ODDO-BHF bekannt gegeben. Partnerschaften stehen beispielhaft für vieles, was wir gerade tun: Steigerung der Effizienz bei gleichzeitig konsequenter Ausrichtung auf die Bedürfnisse unserer Kernkunden, Reduktion von Kosten und Komplexität, ohne Kompromisse beim Kundenservice einzugehen. Aber es wäre viel zu kurz gegriffen, unsere Strategie auf Abbau, Auslagerung und Ausstieg zu reduzieren. Es geht um viel mehr: um ein neues, zukunftssicheres Geschäftsmodell. Im Segment Privatkunden haben wir auf dem Weg zur digitalen Beratungsbank für Deutschland wichtige Fortschritte gemacht. Die ersten drei Standorte des zukünftigen Beratungscenters haben ihren Betrieb aufgenommen. Sie betreuen bereits rund 850.000 Kunden. Mit exzellentem Service, hoher Beratungskompetenz und durch den Ausbau unserer digitalen Angebote konnten wir die Kundenabwanderung durch die Filialschließungen bisher wirksam begrenzen. Ob das auch im laufenden Jahr so bleibt, wird sich zeigen. Wir werden jedenfalls hart dafür kämpfen. Wie im Segment Privat- und Unternehmerkunden kommt die Transformation auch im Firmenkundengeschäft gut voran. Hier bauen wir zum einen auf unsere herausragende Marktstellung im deutschen Mittelstand. Zum anderen etablieren wir auf dem Weg zu einer stärker digitalen, innovativen Firmenkundenbank neue Services. Beispiele dafür sind die ersten Livetransaktionen über das Trade-Finance-Netzwerk Marco Polo mit einem unwiderruflichen Zahlungsversprechen auf Blockchain-Basis oder die Einführung der digitalen Unterschrift. Hervorzuheben ist auch die erfolgreiche Pilotierung unserer "Mittelstandsbank Direkt": Viele unserer Kunden nutzen sie bereits. Im Firmenkundengeschäft steht für uns neben der stetigen Verbesserung unserer Services und der stärkeren Digitalisierung die Steigerung der Kapitaleffizienz ganz oben auf der Agenda. Wir haben den Anteil von Geschäft mit zu niedriger Rentabilität der eingesetzten Risikoaktiva im Jahresverlauf stärker als geplant reduziert. Das ist ein schöner Erfolg, aber noch nicht das Ende unserer Ambition. Für Privat- und Firmenkunden gleichermaßen von entscheidender Bedeutung für die Zukunft ist die stärkere Ausrichtung unseres Geschäfts an Nachhaltigkeitskriterien. Im September haben wir uns dafür ambitionierte Ziele gesetzt. Unser Kredit- und Anlageportfolio soll bis spätestens 2050 "Net Zero" werden, der eigene Bankbetrieb bereits bis spätestens 2040. Wir streben bis 2025 ein nachhaltiges Geschäftsvolumen von rund 300 Mrd. Euro an; Ende 2021 waren es immerhin bereits 194 Mrd. Euro. Als Bank sind wir Finanzierer der grünen Transformation. Wir wollen dazu beitragen, mehr Kapital in nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeiten zu lenken, um so die Folgen des Klimawandels abzuschwächen. Und wir wollen unsere Kunden bei deren Transformation zu nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen aktiv begleiten. Nachhaltigkeit wird so zu einer tragenden Säule unseres Geschäftsmodells. Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, das Jahr 2021 war für die Commerzbank ein Jahr des Aufbruchs, das uns zuversichtlich stimmt. Weil wir mit Schwung in die Transformation gestartet sind und unsere Erfolge zunehmend anerkannt werden. Weil wir sehen, dass unsere Strategie greift und die Transformation gut vorankommt. Weil die wesentlichen Kennzahlen in die richtige Richtung zeigen. Und nicht zuletzt, weil wir viel Zuspruch von unseren Kunden erhalten, die der Commerzbank verbunden sind und unsere Leistungen schätzen. Das alles ist das Ergebnis harter Arbeit. Ich möchte mich dafür im Namen des gesamten Vorstands beim Führungsteam und bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich bedanken! Es wird auch in Zukunft darauf ankommen, dass wir in der Commerzbank gemeinsam mit voller Kraft unsere Ziele verfolgen und für den nachhaltigen Erfolg kämpfen. Denn natürlich sind wir noch lange nicht am Ziel. Die Restrukturierung muss weitergehen. Die Digitalisierung muss weiter Fahrt aufnehmen und Wert schaffen. Die Ertragsseite muss gestärkt werden, und das mitten in einer Pandemie. Das sind anspruchsvolle Aufgaben, die uns viel abverlangen werden. Das, was kurzfristig zu realisieren war haben wir umgesetzt. Um zu liefern, was wir für 2024 versprochen haben, müssen wir uns künftig noch stärker strecken als bisher. 2022 ist deshalb ein wichtiges, vielleicht sogar das entscheidende Jahr für unsere Transformation. Wir werden entlang unserer Strategieplanung eine Vielzahl von Initiativen in allen Bereichen der Bank starten oder weiter vorantreiben. Mit am wichtigsten wird das deutschlandweite Ausrollen des Beratungs-Centers für unsere Privatkunden sein. Im Firmenkundengeschäft wird der Fokus auf weiteren technologiegetriebenen Innovationen gemeinsam mit Kunden und Partnern sowie auf der Umsetzung eines kosteneffizienten, differenzierten Betreuungsmodells liegen. Daneben werden wir die Optimierung unserer internationalen Aufstellung weiter vorantreiben und viel Energie in die Operationalisierung der Nachhaltigkeitsstrategie investieren. Über alle Bereiche hinweg ist es essenziell, die Erfolge im Kundengeschäft zu verstetigen. Wir werden aber auch auf der Kostenseite nicht nachlassen. Wenn wir beides schaffen, dann können wir in diesem Jahr einen weiteren großen Schritt nach vorn machen - wobei wir in unserer Planung bisher noch keine Auswirkungen des Kriegs und der Wirtschaftssanktionen gegen Russland einkalkulieren konnten. Unser dortiges Exposure war maßgeblich von der Begleitung deutscher Unternehmen auf dem russischen Markt geprägt. Es ist überschaubar und wurde in der Vergangenheit bereits deutlich reduziert. Ungeachtet der aktuellen Unsicherheit halten wir deshalb an unseren bisherigen Planungen fest: Wir streben im laufenden Jahr eine Steigerung des Nettogewinns auf mehr als 1 Mrd. Euro an. Und wenn wir das erreichen, wollen wir für das Geschäftsjahr 2022 auch wieder Dividendenzahlungen aufnehmen, mit einer Ausschüttungsquote, die bei 30 % liegen sollte. Das soll der Auftakt dafür sein, mehr Kapital als bisher vorgesehen an unsere Aktionäre zurückzugeben. Insgesamt streben wir an, über Dividenden und Aktienrückkäufe zwischen 3 und 5 Mrd. Euro bis einschließlich für das Geschäftsjahr 2024 auszuschütten. Auch unsere mittelfristigen Ziele haben wir angesichts der großen Fortschritte bei unserer Transformation, der steigenden Zinsen in Polen und des starken Kundengeschäfts leicht angehoben. Wir erwarten 2024 nun ein Operatives Ergebnis von 3 Mrd. Euro und eine Eigenkapitalrendite von mehr als 7 %. Dabei ist uns allen klar: Das wird auf Dauer nicht reichen, um eine prägende Kraft im Markt bleiben zu können. Wir müssen also zu weiteren Veränderungen bereit sein und über den Zeithorizont unserer aktuellen Strategie hinausdenken. Damit werden wir 2022 beginnen. Wir sind überzeugt: Es lohnt sich, die Commerzbank - auch in diesen unruhigen Zeiten - auf ihrem Weg auch weiterhin zu begleiten. Ich würde mich freuen, Sie bei unserer virtuellen Hauptversammlung am 11. Mai 2022 begrüßen zu dürfen.
Dr. Manfred Knof, Vorstandsvorsitzender Das Vorstandsteam
Bericht des Aufsichtsrats
Frankfurt am Main, im März 2022 Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, die Commerzbank hat sich im Geschäftsjahr 2021 vielfältigen Herausforderungen gestellt und mit der "Strategie 2024" eine tiefgreifende Transformation eingeleitet. Dabei hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und die Geschäftsführung der Commerzbank überwacht und kontrolliert. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Entwicklungen in der Bank, auch zwischen den Sitzungen. Der Aufsichtsrat hat sich wiederholt über die Geschäftslage des Unternehmens und die wirtschaftliche Situation der Bank - insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Krise -, die Überlegungen zur strategischen Neuausrichtung der Bank, die Unternehmensplanung, die Nachhaltigkeitsstrategie, die Entwicklung des Aktienkurses, Compliance-Themen sowie die Risikovorsorge und Risikostrategie der Bank informieren lassen und den Vorstand hierzu beraten. Insgesamt fanden im abgelaufenen Geschäftsjahr 49 Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse statt. Zwischen den Sitzungen stand der Vorsitzende des Aufsichtsrats auch im Rahmen fest vereinbarter Termine in ständigem Kontakt mit dem Vorstandsvorsitzenden und weiteren Vorstandsmitgliedern und hat sich fortlaufend über die aktuelle Geschäftsentwicklung, strategische Überlegungen, die Risikolage, das Risikomanagement, Compliance-Themen und wesentliche Geschäftsvorfälle in der Bank und im Konzern unterrichten lassen. Der Aufsichtsrat war in Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die Bank eingebunden und hat, soweit erforderlich, nach umfassender Beratung und Prüfung seine Zustimmung erteilt. Sitzungen des AufsichtsratsIm Geschäftsjahr fanden insgesamt zwölf Aufsichtsratssitzungen statt. Zur Vorbereitung dieser Sitzungen haben die Anteilseigner- und die Arbeitnehmervertreter regelmäßig getrennte Vorsitzungen abgehalten. Ein besonderer Schwerpunkt der Aufsichtsratsarbeit war die Begleitung der Strategieentwicklung, deren Fortentwicklung sowie die Überwachung der Strategieumsetzung. Der Aufsichtsrat wurde im Rahmen der Entwicklung der neuen Strategie vom Vorstand umfassend informiert und beratend einbezogen. Anschließend wurde dem Aufsichtsrat fortlaufend über den Stand der Strategieumsetzung und der strategischen Transformation der Bank berichtet. Auch über die weitere Fortentwicklung der Strategie wurde der Aufsichtsrat informiert und hat den Vorstand hierzu beraten. Die Nachhaltigkeitsstrategie der Commerzbank wurde ebenfalls eingehend erörtert. Insgesamt hat der Aufsichtsrat 2021 in zwei Strategiesitzungen sowie die Anteilseigner- und die Arbeitnehmervertreter jeweils zusätzlich in Vorsitzungen gemeinsam mit dem Vorstand intensiv die strategische Ausrichtung der Bank behandelt. Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2021 eingehend mit Personalthemen, insbesondere mit der Neubestellung von zwei Vorstandsmitgliedern sowie mit der Nachfolge für den Aufsichtsratsvorsitzenden und weiteren vier Aufsichtsratsmitgliedern beschäftigt. Ein weiterer Schwerpunkt der diesjährigen Aufsichtsratsarbeit war die Weiterentwicklung der Vorstandsstruktur und des Systems der Vorstandsvergütung, insbesondere der variablen Vergütung. Schließlich hat sich der Aufsichtsrat auch 2021 mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bank beschäftigt. Die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung der Bank sowie ihre Risikolage wurden weiterhin verstärkt vom Aufsichtsrat überwacht. Gegenstand aller ordentlichen Sitzungen war die aktuelle Geschäftslage der Bank, die jeweils eingehend mit dem Vorstand erörtert wurde. Die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung der Bank und ihrer Geschäftsfelder, die Risikolage, die Strategie und deren Umsetzungsstand beziehungsweise die bereits erwähnte strategische Transformation, die Planung, Compliance- sowie Steuerthemen, regulatorische Prüfungen, das Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem wurden vertieft behandelt. Schließlich beriet sich der Aufsichtsrat regelmäßig zu verschiedenen Themen ohne Anwesenheit des Vorstands. Die Vorstandsberichte wurden vom Aufsichtsrat hinterfragt und zum Teil ergänzende Informationen angefordert, die stets geliefert wurden. Zudem hat sich der Aufsichtsrat auch über interne und behördliche Untersuchungen der Bank im In- und Ausland unterrichten lassen, hierzu Fragen gestellt und sich ein Urteil gebildet. Die Arbeitsweise des Aufsichtsrats im Jahr 2021 war hybrid: Aufgrund der Corona-Einschränkungen wurden die Sitzungen überwiegend als Hybrid-Veranstaltungen abgehalten, an denen einige Aufsichtsratsmitglieder persönlich vor Ort und einige virtuell über Video teilgenommen haben. Sofern es möglich war, wurden die Sitzungen als Präsenzsitzungen abgehalten. Soweit der Aufsichtsrat dies für erforderlich hielt, zog er bei seiner Tätigkeit unterstützend Berater hinzu. Im Einzelnen wurden folgende Themen in den Aufsichtsratssitzungen behandelt: In der außerordentlichen Sitzung am 3. Februar 2021 stellte der Vorstand dem Aufsichtsrat die Commerzbank-"Strategie 2024" vor und erörterte diese eingehend mit dem Aufsichtsrat. In der Sitzung am 10. Februar 2021 berichtete der Vorstand ausführlich über die aktuelle Geschäftslage, das vorläufige Ergebnis für das Geschäftsjahr 2020, über Outsourcing und Datenschutz in der Commerzbank sowie Compliance-Themen. Der Aufsichtsrat diskutierte und beschloss die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2020. Zudem befasste sich der Aufsichtsrat mit den Risikostrategien, mit der Cyber- und Informationssicherheitsstrategie sowie mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bank. Des Weiteren behandelte er den Bericht des Aufsichtsrats und die Erklärung zur Unternehmensführung. Am 16. März 2021 wurden die Aufsichtsratsmitglieder darüber informiert, dass Hans-Jörg Vetter sein Mandat und seinen Vorsitz im Aufsichtsrat der Commerzbank AG aus gesundheitlichen Gründen zum Ablauf des 16. März 2021 niedergelegt hat. Die Anteilseignervertreter besprachen den Prozess für die Nachfolgesuche. In der Bilanzsitzung am 18. März 2021 prüfte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2020 und billigte diese auf Empfehlung des Prüfungsausschusses. Er verabschiedete die Beschlussvorschläge für die Tagesordnung der Hauptversammlung 2021 und stimmte der Durchführung der Hauptversammlung 2021 als virtuelle Hauptversammlung zu. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat zur aktuellen Geschäftslage, zum Stand der Umsetzung der "Strategie 2024", zur Gesamtrisikostrategie, zu den Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Schweizer-Franken-Kreditportfolio der mBank sowie zu Compliance-Themen und den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Der Aufsichtsrat hat sich mit der Prüfung etwaiger Pflichtverletzungen von Vorstandsmitgliedern in Bezug auf das Kreditengagement mit der Wirecard-Gruppe sowie das Settlement mit der FCA hinsichtlich Geldwäschepräventionssystemen auseinandergesetzt. Zudem beriet und verabschiedete der Aufsichtsrat die Ziele der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 und überprüfte die Leistungsbewertung der Long-Term-Incentive-Komponente aus der variablen Vergütung für das Performancejahr 2015 ehemaliger Vorstandsmitglieder im Rahmen einer Nachschaubetrachtung. Des Weiteren hat sich der Aufsichtsrat mit dem Vergütungsbericht sowie mit dem zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht 2020 befasst. Es wurden die Ergebnisse der Evaluierung und Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020, die bankintern durchgeführt wurden, präsentiert und diskutiert. Ferner wurde der Aufsichtsrat zur Neubestellung des Vergütungsbeauftragten sowie seiner Stellvertreterin angehört. Schließlich wurde der Aufsichtsrat über den Stand der Suche nach einem neuen Aufsichtsratsmitglied informiert. In der außerordentlichen Sitzung am 24. März 2021 beriet sich der Aufsichtsrat über den Vorschlag an die Hauptversammlung 2021 zur Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds. In der Sitzung erklärte Andreas Schmitz, dass er sein Mandat im Aufsichtsrat der Commerzbank mit sofortiger Wirkung niederlege. Am 28. März 2021 beschloss der Aufsichtsrat in einer außerordentlichen Sitzung, der Hauptversammlung 2021 vorzuschlagen, Helmut Gottschalk als Anteilseignervertreter und Nachfolger von Hans-Jörg Vetter in den Aufsichtsrat zu wählen. Zuvor stellte der Aufsichtsrat sowohl die individuelle Eignung von Helmut Gottschalk als auch die kollektive Eignung des Aufsichtsrats unter Einbezug von Helmut Gottschalk als Nachfolger von Hans-Jörg Vetter fest. Ende März erklärten Dr. Victoria Ossadnik sowie Dr. Tobias Guldimann und Dr. Rainer Hillebrand, ihre Mandate im Aufsichtsrat der Commerzbank mit Wirkung vom Ablauf der Hauptversammlung 2021 niederzulegen. In einer weiteren außerordentlichen Sitzung im April 2021 beschloss der Aufsichtsrat, der Hauptversammlung 2021 vorzuschlagen, zusätzlich zu Helmut Gottschalk Daniela Mattheus, Caroline Seifert sowie Burkhard Keese und Frank Westhoff als Anteilseignervertreter und Nachfolger von Dr. Victoria Ossadnik sowie Dr. Tobias Guldimann, Dr. Rainer Hillebrand und Andreas Schmitz in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat stellte zuvor sowohl die individuelle Eignung der genannten Kandidatinnen und Kandidaten als auch die kollektive Eignung des Aufsichtsrats unter deren Einbezug als Nachfolger für die ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder fest. Des Weiteren beschloss der Aufsichtsrat, den Vorstand zu bitten, die gerichtliche Bestellung von Helmut Gottschalk zum Mitglied des Aufsichtsrats bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 entscheidet, zu beantragen. Schließlich wählte der Aufsichtsrat Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell in den Präsidial- und Nominierungsausschuss. In einer außerordentlichen Sitzung am 29. April 2021 wurde der zwischenzeitlich vom Gericht zum Aufsichtsratsmitglied bestellte Helmut Gottschalk bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2021 zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Zudem beschloss der Aufsichtsrat, eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung etwaiger Pflichtverletzungen von Vorstandsmitgliedern in Bezug auf das Kreditengagement mit der Wirecard-Gruppe zu beauftragen. Im Anschluss an die Hauptversammlung am 18. Mai 2021, die Helmut Gottschalk in den Aufsichtsrat gewählt hatte, wählte der Aufsichtsrat in einer weiteren außerordentlichen Sitzung Helmut Gottschalk für die Dauer seiner Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied zum Aufsichtsratsvorsitzenden. Zudem beschloss der Aufsichtsrat eine Änderung seiner Geschäftsordnung und wählte die von der Hauptversammlung 2021 neu gewählten Anteilseignervertreter in die Ausschüsse des Aufsichtsrats. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat zur aktuellen Geschäftslage, insbesondere zum Ergebnis des ersten Quartals, und zu den Verhandlungsergebnissen mit den Arbeitnehmergremien zur "Strategie 2024". In der Sitzung am 16. Juni 2021 berichtete der Vorstand über die aktuelle Geschäftslage, den Status der Umsetzung der "Strategie 2024" sowie die Operationalisierung der Mehrjahresplanung und der Geschäftsstrategie. Dem Aufsichtsrat wurde die Nachhaltigkeitsagenda der Bank präsentiert, die dieser eingehend mit dem Vorstand diskutierte. Das Ergebnis der Prüfung etwaiger Pflichtverletzungen von Vorstandsmitgliedern in Bezug auf das Kreditengagement mit der Wirecard-Gruppe durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei wurde dem Aufsichtsrat präsentiert und mit diesem erörtert. Sowohl das externe Rechtsgutachten als auch die internen Prüfungen gelangten zu dem Ergebnis, dass keine Sorgfaltspflichtverletzung des Vorstands vorlag. Des Weiteren beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der Weiterentwicklung der Vorstandsstruktur: Die Position des beziehungsweise der stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden wurde neu geschaffen und das Vergütungssystem vorbehaltlich der Vorlage des neuen Systems zur Billigung durch die Hauptversammlung um entsprechend neue Vergütungskonditionen ergänzt. Dr. Bettina Orlopp wurde zur stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden bestellt und ihre Bestellungsperiode erneuert. Zudem beschloss der Aufsichtsrat, die Vorstandsbestellung von Jörg Hessenmüller zu verlängern. Der Aufsichtsrat legte einen Prüfungsschwerpunkt 2021 fest und beauftragte die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/Frankfurt am Main, mit der Prüfung des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts für die Commerzbank Aktiengesellschaft und den Konzern zum 31. Dezember 2021. Schließlich wurde der Aufsichtsrat über die neuen Regelungen des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes und deren Umsetzung informiert. In der Sitzung am 15. September 2021 berichtete der Vorstand über die Geschäftslage der Bank, insbesondere über das Ergebnis des zweiten Quartals, sowie über den Transformationsfortschritt. Zudem erörterte der Vorstand die Entwicklungen zur beabsichtigten Auslagerung des Wertpapierabwicklungsgeschäfts (Projekt Sirius), die Gründe des Projektstopps sowie die weiteren Maßnahmen. Anschließend präsentierten die mit der Verantwortlichkeitsprüfung in Bezug auf das Projekt Sirius beauftragte Rechtsanwaltskanzlei sowie die Interne Revision ihre Ergebnisse und diskutierten diese mit dem Aufsichtsrat. Dieser beschloss, die Bestellung von Jörg Hessenmüller sowie seinen Anstellungsvertrag einvernehmlich durch den Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung zu beenden. Als Nachfolger wurde - unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Aufsicht -Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz zum Vorstandsmitglied bestellt. Des Weiteren wurde - ebenfalls unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Aufsicht - Thomas Schaufler zum Vorstandsmitglied für das Privatkundengeschäft bestellt. Mit Vertretern des Senior-Managements des Single Supervisory Mechanism der Europäischen Zentralbank diskutierte der Aufsichtsrat über die Herausforderungen für die Commerzbank und tauschte sich mit diesen zu verschiedenen Themen aus. Ferner legte der Aufsichtsrat weitere Prüfungsschwerpunkte für 2021 fest und beschloss einen neuen Muster-Vorstandsanstellungs- sowie einen neuen Muster-Pensionsvertrag. Den Schwerpunkt der Sitzung am 30. September 2021 bildete die Erörterung der vom Vorstand vorgelegten strategischen Unternehmensziele. Der Aufsichtsrat diskutierte eingehend strategische Fragen, über die Profitabilität von Produkten und Kunden sowie über die Bilanzstruktur der Bank mit dem Vorstand und gab hierzu Anregungen. Ferner legte der Aufsichtsrat die Aufgaben des Ausschusses für Digitalisierung und Technologie neu fest und benannte diesen entsprechend in Ausschuss für digitale Transformation um. Daneben beschloss der Aufsichtsrat weitere Änderungen seiner Geschäftsordnung. In der letzten Sitzung des Jahres am 24. November 2021 wurden dem Aufsichtsrat die Planung bis 2025 sowie die Risiko- und die Outsourcingstrategie vorgestellt, die er nach eingehender Erörterung zur Kenntnis nahm. Der Vorstand berichtete im Rahmen seines Berichts zur Geschäftslage unter anderem zu den Ergebnissen des dritten Quartals, zum Bilanzstrukturmanagement, den mit den Arbeitnehmergremien verhandelten Teilinteressenausgleichen sowie zu verschiedenen Compliance- und Steuerthemen. Auch die Entwicklungen der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf die Bank sowie der Transformationsstand der Bank wurden dem Aufsichtsrat vorgestellt. Ferner wurde der Aufsichtsrat über die Ausgestaltung und Angemessenheit der Vergütungssysteme der Commerzbank informiert und er überprüfte die Angemessenheit der Vorstandsvergütung. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung des Systems der variablen Vorstandsvergütung und legte die Ziele 2022 für die Mitglieder des Vorstands fest. Schließlich überprüfte der Aufsichtsrat die Leistungen bezüglich der Long-Term-Incentive-Komponente aus der variablen Vergütung für das Performancejahr 2016 der damaligen Vorstandsmitglieder im Rahmen einer nachträglichen Leistungsbewertung. Weitere Themen dieser Sitzung waren die Corporate Governance der Bank, insbesondere hat der Aufsichtsrat die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 Aktiengesetz verabschiedet, sich mit der Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder beschäftigt, sich Ziele in Bezug auf die Aufsichtsratszusammensetzung gesetzt und Diversitätskonzepte für die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen. Nähere Einzelheiten zur Corporate Governance in der Commerzbank finden Sie in diesem Geschäftsbericht auf den Seiten 27 bis 33. Der Aufsichtsrat diskutierte über die Weiterentwicklung der ESG-Kompetenz im Aufsichtsrat, um den Entwicklungen in der Commerzbank zum Thema Nachhaltigkeit zu entsprechen und auch den wachsenden Anforderungen und Aufgaben des Aufsichtsrats auf diesem Gebiet angemessen gerecht zu werden. Des Weiteren setzte sich der Aufsichtsrat mit der zukünftigen Ausgestaltung des Vergütungsberichts 2021 auseinander und beschloss, den Abschlussprüfer über die gesetzlichen Anforderungen des § 162 Absatz 3 AktG hinaus auch mit der Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit des aktienrechtlichen Vergütungsberichts für das Berichtsjahr 2021 zu beauftragen. Aufgrund des altersbedingten Ausscheidens von Christian Höhn zum 31. Dezember 2021 aus dem Aufsichtsrat wurde über dessen Nachfolge in den Aufsichtsratsausschüssen beschlossen. Schließlich beschloss der Aufsichtsrat Änderungen der Organisationsrichtlinie zum Vorstandsvergütungssystem. AusschüsseZur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat aus seiner Mitte insgesamt sieben permanente Ausschüsse gebildet. Die aktuelle Zusammensetzung der Ausschüsse ist auf Seite 19 dieses Geschäftsberichts ersichtlich. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Ausschüsse sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats geregelt, die im Internet veröffentlicht ist und unter https://www.commerzbank.de eingesehen werden kann. Der Prüfungsausschuss trat im Geschäftsjahr 2021 zu sechs ordentlichen und einer außerordentlichen Sitzung zusammen. Er erörterte mit den zuständigen Vorstandsmitgliedern den Konzern- und Jahresabschluss sowie die Zwischenabschlüsse, Finanzinformationen und Zwischenmitteilungen, die Entwicklung der Finanzkennzahlen, die wesentlichen Geschäftsvorfälle, Rückstellungen für das Schweizer-Franken-Kreditportfolio der mBank, das Settlement mit der FCA, die Grundlagen der Rechnungslegung und des Rechnungslegungsprozesses sowie den Ausblick über die weitere Geschäftsentwicklung. Auf dieser Grundlage beschloss der Ausschuss die Empfehlungen an den Aufsichtsrat hinsichtlich der Feststellung des Jahresabschlusses und der Billigung des Konzernabschlusses. Der Ausschuss ließ sich vom Abschlussprüfer die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Commerzbank und die hierzu erstellten Prüfungsberichte erläutern. Zudem ließ er sich fortlaufend vom Abschlussprüfer über den aktuellen Stand und einzelne Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung und der Prüfung des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts informieren. Gleiches galt für die Ergebnisse der prüferischen Durchsichten der Zwischenberichte, der gesonderten Finanzinformationen und Zwischenmitteilungen. Besondere Schwerpunkte der Erörterungen im Ausschuss waren die Prüfungsschwerpunkte und die vom Abschlussprüfer benannten besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matter). Zur Wahrung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers holte der Ausschuss dessen Unabhängigkeitserklärung gemäß Art. 6 EU-APrVO ein und erörterte diese. Dabei befasste sich der Prüfungsausschuss auch mit den Aufträgen an den Abschlussprüfer für Nichtprüfungsleistungen und ließ sich hierzu von dem mit der Überwachung beauftragten Bereich Group Finance berichten. Der Ausschuss diskutierte zudem intern und gemeinsam mit dem Abschlussprüfer über die Qualität der Abschlussprüfung. Er unterbreitete auf dieser Basis dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung des Abschlussprüfers, für die Höhe des Honorars und für die Schwerpunkte der Abschlussprüfung sowie die Bestellung eines Prüfers für den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht. Auf Grundlage des gemäß Art. 16 EU-Verordnung 537/2014 durchgeführten Auswahlverfahrens hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, oder die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten zu wählen. Im ersten Schritt wählte die Hauptversammlung 2021 die präferierte KPMG AG zum Prüfer für die prüferische Durchsicht etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen für Perioden nach dem 31. Dezember 2021 und vor der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2022. Die ordentliche Hauptversammlung des Jahres 2022 soll dann die bestellte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch zum neuen Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das gesamte Geschäftsjahr 2022 wählen. Der Ausschuss ließ sich eingehend über den Prozess und Status der Übernahme der Prüfungstätigkeiten zwischen dem aktuellen Prüfer EY und dem künftigen Prüfer KPMG unterrichten. Die Arbeit der Bereiche Group Audit und Group Compliance der Bank waren ebenfalls Gegenstand eingehender Erörterungen des Ausschusses. Beide Bereiche berichteten regelmäßig (mindestens quartalsweise) über die Ergebnisse ihrer Arbeit, über Maßnahmen zur deren Optimierung, die Planung ihrer weiteren Aktivitäten und legten dem Ausschuss ihre Jahresberichte vor. Der Prüfungsausschuss ließ sich dabei insbesondere regelmäßig über die Ergebnisse diverser interner und externer Prüfungen zur Einhaltung lokaler Vorschriften berichten, die weltweit von den jeweiligen Niederlassungen und Tochtergesellschaften der Commerzbank einzuhalten sind. Der Ausschuss verschaffte sich in diesem Zusammenhang auch regelmäßig (mindestens quartalsweise) durch Berichte der betroffenen Geschäftsbereiche sowie von Group Audit und Group Compliance einen Überblick zum Stand der Arbeiten zur Beseitigung festgestellter Mängel. In zwei Sitzungen erörterte der Ausschuss eingehend die Weiterentwicklung der KYC-Prozesse gemeinsam mit dem Vorstand und Abschlussprüfer. Zudem behandelte der Ausschuss ausführlich in zwei Sitzungen den Sachverhalt "Wirecard" mit Bezug auf die Einhaltung von internen und externen Anforderungen. Außerdem ließ sich der Ausschuss von Group Tax den aktuellen Stand und die Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Tax Compliance erläutern. Der Ausschuss überprüfte die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems der Bank und hierbei insbesondere des internen Kontrollsystems. Er stützte sich dabei unter anderem auf entsprechende Berichte des Abschlussprüfers, von Group Risk Management und Group Audit. Er nahm ferner den Bericht des Abschlussprüfers zur Prüfung der wertpapierhandelsrechtlichen Meldepflichten und Wohlverhaltensregeln zur Kenntnis. Zusätzlich zu den oben genannten sechs Sitzungen kam der Prüfungsausschuss zu einer außerordentlichen Sitzung im Anschluss der Hauptversammlung zusammen. In dieser Sitzung wurde Burkhard Keese als Nachfolger des ausgeschiedenen Dr. Tobias Guldimann zum neuen Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gewählt. Der Risikoausschuss kam im abgelaufenen Geschäftsjahr zu fünf ordentlichen und vier außerordentlichen Sitzungen zusammen. Er befasste sich in diesen Sitzungen intensiv mit der Risikolage und dem Risikomanagement der Bank, insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Diesbezüglich wurden vor allem die Auswirkungen der durch die Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise auf das Kreditportfolio der Commerzbank, ihre Risikovorsorge und ihr Risikoergebnis sowie ihre Kapitalquoten diskutiert. Weitere wichtige Themen waren die sich aus dem Schweizer-Franken-Kreditportfolio der mBank ergebenden Risiken für die Commerzbank, der Fall Wirecard sowie die Auseinandersetzung mit Länderrisiken und deren Steuerung. Der Risikoausschuss beschäftigte sich darüber hinaus mit der Gesamtrisikostrategie 2021, den Teilrisikostrategien 2021 und den Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, Counterparty- und operationellen Risiken. Auch befasste er sich mit den Reputations-, Compliance- und Cyber- sowie den regulatorischen Risiken. Zudem setzte sich der Risikoausschuss ausführlich mit den ESG-Risiken auseinander. Für die Bank bedeutsame Einzelengagements wurden ebenso ausführlich mit dem Vorstand diskutiert wie Portfolios beziehungsweise Teilportfolios. Der Risikoausschuss beschäftigte sich zudem mit wichtigen Unternehmenstransaktionen und der Entwicklung des Beteiligungsportfolios. Außerdem wurde er über den Recovery Plan der Bank informiert und stimmte Änderungen der Schwellenwerte bestimmter Recovery-Plan-Indikatoren zu. Ferner überprüfte der Risikoausschuss, ob die Konditionen im Kundengeschäft mit dem Geschäftsmodell und der Risikostruktur der Bank im Einklang stehen. Ebenso erörterte er verschiedene Stresstests und ihre Ergebnisse. Gegenstand der Sitzungen waren auch das Mitarbeitervergütungssystem sowie die Prüfungen und die risikomäßige Bewertung der Commerzbank durch ihre Regulatoren. Des Weiteren befasste sich der Risikoausschuss mit der Risikotragfähigkeit der Commerzbank, den an Unternehmen der Commerzbank-Gruppe vergebenen Großkrediten und den Unternehmensorgankrediten sowie risikoreichen Einzelengagements. In der Sitzung am 27. Januar 2021 wurde Andreas Schmitz als Nachfolger des ausgeschiedenen Nicholas Teller zum Vorsitzenden des Risikoausschusses gewählt. Nach dem Ausscheiden von Andreas Schmitz wurde zunächst Dr. Rainer Hillebrand zum Vorsitzenden des Risikoausschusses gewählt. Im Anschluss an die Hauptversammlung wählten die Mitglieder des Risikoausschusses Frank Westhoff zum Vorsitzenden des Risikoausschusses. Der Präsidial- und Nominierungsausschuss tagte im Geschäftsjahr neunmal sowie einmal gemeinsam mit dem Vergütungskontrollausschuss. Gegenstand der Beratungen des Präsidial- und Nominierungsausschusses waren die Vorbereitung und Vertiefung der Sitzungen des Aufsichtsratsplenums, insbesondere hinsichtlich der Geschäfts-, Finanz- und Kapitalmarktlage, der strategischen Ausrichtung der Commerzbank und von Vorstandsbestellungen. Er beschäftigte sich intensiv mit Personalthemen, im Einzelnen mit der Nachfolgesuche für den ausgeschiedenen Aufsichtsratsvorsitzenden Hans-Jörg Vetter sowie für vier weitere Aufsichtsratsmitglieder und mit der Nachfolgesuche für Jörg Hessenmüller sowie mit der Vorstandsstruktur und der Suche nach einem neuen Vorstand für das Segment Privat- und Unternehmerkunden. Hierbei berücksichtigte der Ausschuss die Ausgewogenheit und Unterschiedlichkeit der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen aller Mitglieder des betreffenden Organs, entwarf Stellenbeschreibungen mit Bewerberprofilen und zog, sofern er dies für erforderlich hielt, externe Personalberater unterstützend hinzu. Des Weiteren prüfte er unter Berücksichtigung der jeweiligen Kompetenzprofile sowie auf der Grundlage der Eignungsmatrizen jeweils die individuelle und kollektive Geeignetheit der neuen Kandidatinnen und Kandidaten beziehungsweise des Gesamtgremiums und gab entsprechende Beschlussempfehlungen gegenüber dem Aufsichtsratsplenum ab. Der Präsidial- und Nominierungsausschuss befasste sich mit der Prüfung etwaiger Pflichtverletzungen von Vorstandsmitgliedern sowie mit den Entwicklungen im Projekt Sirius. Zudem stimmte der Ausschuss der Übernahme von Mandaten der Vorstandsmitglieder bei anderen Unternehmen sowie dem Vorratsbeschluss für Organkredite an natürliche Personen gemäß § 15 KWG zu. Er nahm Veränderungen im Zentralen Beirat der Commerzbank zur Kenntnis. Ferner stimmte der Präsidial- und Nominierungsausschuss der Festlegung des Zinssatzes für die Emission nachrangiger Schuldverschreibungen unter dem AT-1-Emissionsprogramm der Bank unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu. Er befasste sich mit der Anpassung der Suitability Guideline der Bank und beschloss Änderungen des Kompetenzprofils sowie der Eignungsmatrix für den Aufsichtsrat. Zudem besprach der Ausschuss die Ergebnisse der Evaluierung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020. In der gemeinsamen Sitzung des Präsidial- und Nominierungsausschusses sowie des Vergütungskontrollausschusses beschäftigten sich die Ausschüsse mit der Überarbeitung des Muster-Vorstandsanstellungsvertrags sowie des Muster-Vorstandspensionsvertrags. Der Ausschuss beschäftigte sich zudem mit den Entwicklungen im Projekt Sirius, den diesbezüglichen Konsequenzen sowie mit den Konditionen zur einvernehmlichen Beendigung der Organstellung und des Anstellungsvertrags von Jörg Hessenmüller sowie mit den Konditionen des Vorstandsanstellungs- und des Pensionsvertrags für Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz sowie für Thomas Schaufler. Der Vergütungskontrollausschuss trat zusätzlich zu der genannten gemeinsamen Sitzung mit dem Präsidial- und Nominierungsausschuss zu fünf Sitzungen zusammen. Er unterstützte den Aufsichtsrat bei der Festlegung der Ziele für das Geschäftsjahr 2021 für die Vorstandsmitglieder und sprach entsprechende Beschlussempfehlungen aus. Zudem beschäftigte sich der Ausschuss mit der Zielerreichung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 und überprüfte die Festsetzung des Gesamtbetrags der variablen Vergütung der Mitarbeiter für das Geschäftsjahr 2020. Ferner wurde der Ausschuss zur Neubestellung des Vergütungsbeauftragten sowie seiner Stellvertreterin angehört. Der Vergütungskontrollausschuss überprüfte die Leistungsbewertung der Long-Term-Incentive-Komponente aus der variablen Vergütung für die Performancejahre 2015 und 2016 ehemaliger Vorstandsmitglieder im Rahmen einer Nachschaubetrachtung und gab entsprechende Beschlussempfehlungen gegenüber dem Aufsichtsratsplenum ab. Des Weiteren beschäftigte sich der Ausschuss mit der Weiterentwicklung der Vorstandsstruktur und empfahl dem Aufsichtsrat, die Position des beziehungsweise der stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden neu zu schaffen und das Vergütungssystem vorbehaltlich der Vorlage des neuen Systems zur Billigung durch die Hauptversammlung um entsprechend neue Vergütungskonditionen zu ergänzen. Darüber hinaus befasste sich der Ausschuss mit der Ausgestaltung des Vergütungsberichts 2021 und der Aktualisierung der Organisationsrichtlinie für die Vorstandsvergütung der Commerzbank Aktiengesellschaft. Zudem wurde der Vergütungskontrollbericht des Vergütungsbeauftragten behandelt. Der Ausschuss überprüfte die Angemessenheit der Ausgestaltung des Vorstandsvergütungssystems und setzte sich mit der Ausgestaltung und Angemessenheit der Mitarbeitervergütungssysteme für die Commerzbank Aktiengesellschaft auseinander. Des Weiteren bewertete der Ausschuss die Auswirkungen der Vergütungssysteme auf die Risiko-, Kapital- und Liquiditätssituation der Bank und stellte sicher, dass die Vergütungssysteme an der Geschäfts-, Risiko- und Vergütungsstrategie der Bank ausgerichtet sind. Ferner überprüfte der Ausschuss die Grundsätze des Mitarbeitervergütungssystems zur Bemessung von Vergütungsparametern, Erfolgsbeiträgen sowie Leistungs- und Zurückbehaltungszeiträumen und überwachte den Prozess der Identifizierung der Risikoträger sowie der Gruppen-Risikoträger. In diesem Zusammenhang wurde der Ausschuss über die neuen EBA-Kriterien zur Identifizierung von Risikoträgern und Gruppen-Risikoträgern informiert. Auch überprüfte der Ausschuss das Vergütungssystem der Kontrolleinheiten und überwachte die Einbeziehung der Kontrolleinheiten und aller sonstigen maßgeblichen Bereiche bei der Ausgestaltung des Mitarbeitervergütungssystems. Der Vergütungskontrollausschuss beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung des Systems der variablen Vorstandsvergütung. Schließlich befasste er sich mit den Zielen 2022 für die Mitglieder des Vorstands und sprach hierzu Beschlussempfehlungen gegenüber dem Aufsichtsratsplenum aus. Der Sozialausschuss traf sich im Berichtsjahr zu zwei Sitzungen. Er beschäftigte sich mit der Personalpolitik und der Personalentwicklung. Zudem befasste sich der Sozialausschuss mit Personalmarketing und der personalwirtschaftlichen Strategieumsetzung. Auch behandelte er Themen des Diversity-Managements, des Health-Managements, der Nachwuchsgewinnung und -arbeit, der Weiterentwicklung der Arbeitswelt in der Commerzbank und allgemeine personalwirtschaftliche Kennzahlen. Darüber hinaus ließ sich der Sozialausschuss über den aktuellen Stand der Corona-Krankheitsfälle in der Commerzbank, das Hygienekonzept der Bank und die verschiedenen in Zusammenhang mit Corona umgesetzten Maßnahmen berichten. Der Ausschuss für digitale Transformation traf sich zu vier Sitzungen. Der Stand des Digitalisierungsfortschrittes der Bank im Rahmen der "Strategie 2024" wurde regelmäßig intensiv diskutiert und Aspekte wie KPIs und Cyber-Risk vertieft. Der Ausschuss ließ sich zudem regelmäßig über den IT-Status und die allgemeine technische Leistungsfähigkeit und Stabilität der IT-Systeme sowie über Updates der wichtigsten strategischen Initiativen berichten. Der Ausschuss unterstützte den Aufsichtsrat bei seinen Überwachungs- und Beratungsaufgaben in Bezug auf die Themen digitale Transformation der Bank sowie IT. Durch die Überarbeitung der Geschäftsordnung im September 2021 wurde die Überwachung von Projekten und Prozessen im Rahmen der digitalen Transformation der Bank, deren Budgetsteuerung sowie die Transformationssteuerung neu aufgenommen. Hierzu gehörte auch die Rückabwicklung des Projektes Sirius durch den Vorstand. Das Umfeld von Banken im Bereich der Fintechs und Roadmaps für Geschäftsbereiche wurden ebenfalls thematisiert. Sitzungen des nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes gebildeten Vermittlungsausschusses waren nicht erforderlich. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichteten dem Aufsichtsratsplenum regelmäßig in der jeweils folgenden Aufsichtsratssitzung über deren Arbeit. Wechsel des WirtschaftsprüfersDie Commerzbank hat am 12. Oktober 2020 im Bundesanzeiger das Verfahren zur Auswahl eines neuen Abschlussprüfers für die Commerzbank Aktiengesellschaft und Konzernabschlussprüfers für die Commerzbank-Gruppe für das Geschäftsjahr 2022 veröffentlicht. Die operative Durchführung des Auswahlverfahrens erfolgte durch ein vom Prüfungsausschuss festgelegtes internes Projektteam. Die Festlegung der wesentlichen Prozessschritte, der Auswahlkriterien und die wesentlichen Entscheidungen wurden mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden vorbesprochen und vom Prüfungsausschuss verabschiedet. Der Prüfungsausschuss hat sich in seinen Sitzungen regelmäßig über den Fortgang des Verfahrens berichten lassen sowie über die weiteren wesentlichen Schritte beraten und entschieden. Dem Projektteam gehörten Vertreter der Bereiche Group Finance und Group Legal unter der Gesamtverantwortung des Bereichsvorstands Group Finance an. Das Projektteam hat sich regelmäßig mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses abgestimmt. Entsprechend den EU-Vorschriften zu einer öffentlichen Ausschreibung wurde der gesamte Prozess fair, transparent und diskriminierungsfrei gestaltet. Durch Bekanntmachung des Ausschreibungsvorhabens im Bundesanzeiger waren Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zunächst aufgefordert, ihr Interesse an der Teilnahme am Auswahlprozess zu bekunden. Den Interessenten wurden im nächsten Schritt umfangreiche Unterlagen zur Verfügung gestellt, die die Abgabe eines fundierten schriftlichen Angebots ermöglichen sollten. Zudem wurde allen Wettbewerbern die Möglichkeit eingeräumt, in einer Fragerunde offengebliebene Fragen zu klären. Die daraufhin schriftlich eingereichten Angebote wurden von einem Bewertungsteam, das sich aus der Finanzvorständin sowie Bereichsvorständen und leitenden Vertretern aus allen maßgeblich betroffenen Unternehmensbereichen zusammensetzte, analysiert und bewertet. Außerdem wurden die Bewerber eingeladen, ihr Angebot und die wesentlichen Teammitglieder persönlich zu präsentieren. An diesen Präsentationen nahmen neben dem Prüfungsausschussvorsitzenden auch die Vertreter des Bewertungsteams teil. Mit den Bewerbern wurden auch die wirtschaftlichen Eckpunkte des Angebots diskutiert. Nach Abschluss des Verfahrens wurde dem Prüfungsausschuss eine ausführliche Berichterstattung über das Verfahren und die Bewertung der Bewerber zur Validierung vorgelegt. Auf dieser Grundlage hat sich der Prüfungsausschuss ein Urteil gebildet und dem Aufsichtsrat empfohlen, entweder die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, oder die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, der Hauptversammlung als neuen Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 vorzuschlagen. Dabei hat er angegeben, dass er die KPMG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, präferiert. Der Aufsichtsrat beschloss daraufhin, der Empfehlung und Präferenz des Prüfungsausschusses zu folgen. Die Hauptversammlung 2021 wählte entsprechend der Empfehlung des Aufsichtsrats die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zunächst als neuen Prüfer für die prüferische Durchsicht (etwaiger) unterjähriger Finanzinformationen für die Quartale des Geschäftsjahres 2022 bis zur Hauptversammlung 2022. In Bezug auf den Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 halten sowohl der Prüfungsausschuss als auch der Aufsichtsrat unverändert an ihrer Empfehlung und Präferenz fest. Der Aufsichtsrat wird daher der Hauptversammlung 2022 vorschlagen, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts nach §§ 115 Absatz 5, 117 Nr. 2 WpHG zum 30. Juni 2022 sowie etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen nach §§ 115 Absatz 7 WpHG, 340i Absatz 4 HGB im Geschäftsjahr 2022 als auch zum Prüfer für die prüferische Durchsicht etwaiger unterjähriger Finanzinformationen zu wählen, die für Perioden nach dem 31. Dezember 2022 und vor der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2023 aufgestellt werden, zu wählen. InteressenkonflikteNach dem Deutschen Corporate Governance Kodex sowie § 3 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats haben Aufsichtsratsmitglieder der Commerzbank Interessenkonflikte unverzüglich gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden beziehungsweise dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen, der wiederum eine Beratung im Präsidial- und Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats und die Offenlegung gegenüber dem Aufsichtsrat veranlasst. Im Berichtszeitraum hat kein Aufsichtsratsmitglied einen Interessenkonflikt angezeigt. Aus- und FortbildungsmaßnahmenDie Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen die für ihre Aufgabe erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Sie wurden dabei von der Commerzbank angemessen unterstützt. Es fanden regelmäßig Weiterbildungen statt. Im Jahr 2021 wurden Workshops zu den Themen "Balance Sheet Modelling from an Interest and Liquidity Perspective", "Cyber-Risiko" und "Compliance/Geldwäschegesetz" abgehalten. Auch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz sowie dessen Umsetzung in der Bank wurden im Aufsichtsratsplenum vorgestellt. Die Themen "DORA und BAIT" sowie "Digital Assets" wurden im Ausschuss für digitale Transformation vertieft behandelt. Zudem fand im Rahmen einer Vergütungskontrollausschusssitzung eine interne Fortbildungsmaßnahme zum Thema "Neue EBA-Kriterien zur Identifizierung von Risikoträgern" statt. Daneben haben Aufsichtsratsmitglieder an in- und externen Fortbildungsmaßnahmen zu Themen wie zum Beispiel Nachhaltigkeit und Corporate Governance teilgenommen. Im Jahr 2021 fanden durch Wechsel im Aufsichtsrat Onboardingveranstaltungen für die neuen Aufsichtsratsmitglieder statt. Den neuen Aufsichtsratsmitgliedern wurden zusätzlich individuell zugeschnittene interne Qualifizierungs- und Einführungsmaßnahmen angeboten. Bereiche wie Risk und Compliance haben einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern vertiefte Einblicke in deren Tätigkeit und Organisation vermittelt. SitzungsteilnahmeIn der nachfolgenden Tabelle wird individualisiert angegeben, an wie vielen Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse die einzelnen Mitglieder im Geschäftsjahr 2021 jeweils teilgenommen haben. Sofern Aufsichtsratsmitglieder an einer Sitzung nicht teilnehmen konnten, haben sie vorab ihre Abwesenheit angekündigt, die Gründe dargelegt und in der Regel eine Stimmbotschaft abgegeben:
Jahres- und KonzernabschlussDer von der Hauptversammlung gewählte Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY), Eschborn/Frankfurt am Main, hat den Jahres- und Konzernabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft sowie die Lageberichte der AG und des Konzerns geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), der Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhielten darüber hinaus sämtliche Anlagen und Erläuterungen zu den Prüfungsberichten, einschließlich des Nachtragsprüfungsberichtes zum HGB-Jahresabschluss; alle Aufsichtsratsmitglieder hatten die Möglichkeit, diese Unterlagen einzusehen. Der Prüfungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 22. März 2022 eingehend mit den Abschlussunterlagen. Im Aufsichtsratsplenum wurden der Jahres- und Konzernabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft sowie die Lageberichte der AG und des Konzerns in der Bilanzsitzung am 23. März 2022 ebenfalls behandelt. Die Abschlussprüfer nahmen an den genannten Sitzungen des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsratsplenums teil, erläuterten die wesentlichen Prüfungsergebnisse und standen für Fragen zur Verfügung. In beiden Sitzungen wurden die Abschlussunterlagen eingehend diskutiert. Nach der abschließenden Prüfung durch den Prüfungsausschuss und das Aufsichtsratsplenum erhob der Aufsichtsrat keine Einwände gegen den Jahres- und Konzernabschluss und stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Der Aufsichtsrat hat die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse von AG und Konzern gebilligt, der Jahresabschluss der AG ist damit festgestellt. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands schließt sich der Aufsichtsrat an. Nichtfinanzieller BerichtDer Aufsichtsrat hat sich in seinen Sitzungen am 3. Februar 2021 und am 16. Juni 2021 mit dem Thema Nachhaltigkeit beziehungsweise mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Bank beschäftigt. Der Aufsichtsrat hat sich ferner mit dem vom Vorstand erstellten zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht für die Commerzbank Aktiengesellschaft und den Konzern zum 31. Dezember 2021 befasst. EY hat eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit durchgeführt und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. Vertreter des Prüfers nahmen an der Sitzung des Prüfungsausschusses am 22. März 2022 sowie an der Sitzung des Aufsichtsrats am 23. März 2022 teil, berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und beantworteten ergänzende Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat hatte keine Einwendungen. AktionärskommunikationDie Kommunikation mit unseren Aktionären erfolgt im Rahmen der jährlich stattfindenden Hauptversammlung sowie über den Bereich Investor Relations. Der Aufsichtsratsvorsitzende der Commerzbank steht darüber hinaus regelmäßig mit nationalen und internationalen Schlüsselaktionären und Investoren im Dialog zu Themen, wie zum Beispiel Corporate Governance, Qualifikation und Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat, Vergütungssysteme von Vorstand und Aufsichtsrat, Rolle des Aufsichtsrats im Strategieentwicklungs- und -umsetzungsprozess, Abschlussprüferwahl, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Die für diese Gespräche verwendeten Präsentationen mit den wesentlichen Kernbotschaften werden auf der Internetseite der Commerzbank Aktiengesellschaft veröffentlicht und anderen Aktionären sowie interessierten Außenstehenden zugänglich gemacht. Veränderungen im Aufsichtsrat und im VorstandMit Ablauf des 16. März 2021 hat Hans-Jörg Vetter aus gesundheitlichen Gründen sein Mandat als Vorsitzender und Mitglied des Aufsichtsrats der Commerzbank niedergelegt. Andreas Schmitz ist am 24. März 2021 aus dem Aufsichtsrat der Commerzbank ausgeschieden. Auf Antrag des Vorstands der Commerzbank wurde Helmut Gottschalk mit Beschluss vom 14. April 2021 bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2021 gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 18. Mai 2021 sind Dr. Victoria Ossadnik sowie Dr. Tobias Guldimann und Dr. Rainer Hillebrand aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Mit gleichzeitiger Wirkung wurden Daniela Mattheus, Caroline Seifert sowie Helmut Gottschalk, Burkhard Keese und Frank Westhoff als Anteilseignervertreter von der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat gewählt. Schließlich schied auf der Seite der Arbeitnehmervertreter Christian Höhn zum 31. Dezember 2021 aus dem Aufsichtsrat aus. Sein Nachfolger Stefan Jennes ist seit dem 1. Januar 2022 neues Aufsichtsratsmitglied. Auch im Vorstand gab es Veränderungen: Jörg Hessenmüller ist mit Ablauf des 30. September 2021 aus dem Vorstand ausgeschieden. Thomas Schaufler ist seit dem 1. Dezember 2021 neues Mitglied des Vorstands der Commerzbank. Ferner ist Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz seit dem 20. Januar 2022 Mitglied des Vorstands. Wir danken Jörg Hessenmüller für seine Leistungen und sein Engagement für die Commerzbank. Wir bedanken uns des Weiteren herzlich bei Dr. Victoria Ossadnik, Dr. Tobias Guldimann, Dr. Rainer Hillebrand, Christian Höhn und Andreas Schmitz für ihre engagierte Leistung im Aufsichtsrat der Commerzbank. Unser Dank gilt auch Hans-Jörg Vetter für sein Engagement als Aufsichtsratsvorsitzender. Für seine Zukunft wünschen wir ihm alles Gute. Dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken wir für ihr großes persönliches Engagement und ihre Leistungen in diesem erneut herausfordernden Geschäftsjahr 2021.
Für den Aufsichtsrat Helmut Gottschalk, Vorsitzender Ausschüsse des Aufsichtsrats
Mitglieder des Aufsichtsrats der Commerzbank Aktiengesellschaft
1 Von den Arbeitnehmern gewählt.
Detaillierte Lebensläufe der Mitglieder des Aufsichtsrats finden Sie auf unserer Konzernseite im Internet unter der Rubrik "Management". Unsere AktieEntwicklung der Aktienmärkte und KursindizesDas internationale Börsengeschehen war in der ersten Hälfte des Berichtsjahres 2021 von einer fortschreitenden wirtschaftlichen Erholung geprägt, die sich allerdings im weiteren Jahresverlauf wieder abgeschwächt hat. Sowohl die sich im vierten Quartal wieder verschärfende Corona-Pandemie als auch Lieferengpässe und Materialmangel belasteten einzelne Wirtschaftsbereiche teilweise stark. Insbesondere verbreitete Omikron als neue Virusvariante zum Jahresende zunehmend Sorgen um eine erfolgreiche Eindämmung der Pandemie, wozu erneut öffentliche Einschränkungen erforderlich wurden. Darüber hinaus führten geopolitische Ereignisse, darunter der Handelskonflikt zwischen China und den USA sowie Spannungen an der Grenze zu Russland und der Ukraine, zu weiteren Unsicherheiten. Während die internationalen Aktienmärkte neue Höchststände erreichten, die von verbesserten Unternehmensgewinnen und pandemiebedingten Liquiditätshilfen der Notenbanken unterstützt waren, führten höhere Kosten für Energie und Rohstoffe zu mitunter deutlichen Preisaufschlägen aufseiten der Verbraucher und Produzenten. Die höhere Teuerungsrate spiegelt nicht zuletzt eine geringere Verfügbarkeit als Folge einer Unterbrechung internationaler Lieferketten wider, die sich insbesondere im Rohstoffsektor, aber auch in der Halbleiterindustrie sowie nachgelagerten Industriezweigen einstellte. Während die US-Notenbank bereits dazu überging, den Kapitalmarkt auf eine Zinswende vorzubereiten, was eine breite US-Dollar-Aufwertung nach sich zog, gibt es demgegenüber aufseiten der Europäischen Zentralbank noch keine Anzeichen für einen geldpolitischen Kurswechsel. Gleichwohl begünstigte die Entscheidung zur Drosselung der monatlichen Anleihekäufe beziehungsweise dem bevorstehenden Auslaufen des pandemiebedingten Anleihekaufprogramms einen Renditeanstieg. Trotz gegenläufiger Tendenzen im Jahresverlauf vollzogen zehnjährige Bundesanleihen einen Renditeanstieg von rund 30 Basispunkten zum Vorjahr, worin sich höhere Wachstumserwartungen widerspiegeln. Der deutsche Leitindex DAX verzeichnete 2021 ein Plus von 15,8 %, während der MDAX um 13,6 % zulegte. Der europäische Leitindex EuroStoxx 50 erreichte ein Plus von 21,0 %. Commerzbank-AktieDas Berichtsjahr war für den europäischen Bankensektor insbesondere durch die moderaten Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die jeweiligen Geschäftsmodelle geprägt, was auch staatlichen Unterstützungsprogrammen für bestimmte Branchen geschuldet war. Im Vergleich mit der im Vorjahr gebildeten Vorsorge für Kreditrisiken entwickelten sich die Risikokosten der Branche insofern weitaus positiver. Zudem begünstigte die konjunkturelle Erholung ein positives Ertragswachstum und höhere Kapitalpuffer. Die Aufhebung des zeitweiligen Dividendenverzichts aus dem Vorjahr indes führte dazu, dass europäische Banken Dividendenzahlungen wieder aufnahmen, die zum Teil auch um Aktienrückkäufe ergänzt wurden. Neben deutlich verbesserten Erträgen und der Wiederaufnahme von Ausschüttungen trug nicht zuletzt ein höheres Zinsumfeld dazu bei, dass Bankaktien vermehrt nachgefragt wurden. Vor diesem Hintergrund verzeichnete der europäische Branchenindex EuroStoxx Banken im Berichtsjahr einen signifikanten Zuwachs von 36,2 %. Mit einem Anstieg von 27,0 % entwickelte sich der Kurs der Commerzbank-Aktie dagegen unterdurchschnittlich zur Branche. Zum einen befindet sich die Bank in einem umfassenden Kosten- und Restrukturierungsprogramm, das die Markterwartungen an eine kurzfristige Ertragsperspektive dämpft, zum anderen sieht die Bank für das abgelaufene Geschäftsjahr keine Dividendenzahlungen vor. Ausgehend von hohen Erwartungen an die Transformation erholte sich der Aktienkurs in der zweiten Jahreshälfte von seinem Verlaufstief im April. Mit Vorlage der Ergebnisse zum dritten Quartal 2021 hat die Bank schließlich ein positives Nettoergebnis für das Gesamtjahr prognostiziert und damit zunehmend Glaubwürdigkeit für ihren strategischen Kurs erhalten, der auch von höheren Zinseinnahmen der polnischen Tochter mBank gestützt wurde. Eine harte Kernkapitalquote von 13,6 % unterstreicht die weiterhin hohe Solvabilität, die trotz hoher Belastungen aus der Restrukturierung Stabilität vermittelt. Damit verbunden verbesserte sich der Puffer für das ausschüttungsfähige Kapital (Maximum Distributable Amount) auf rund 420 Basispunkte, der im Berichtsjahr von einer weiteren erfolgreichen Emission von Additional-Tier-1-Kapital begünstigt war.
Die Commerzbank-Aktie notierte am Jahresende bei 6,69 Euro. Die Marktkapitalisierung der Commerzbank betrug somit 8,4 Mrd. Euro (Maximum 8,9 Mrd. Euro, Minimum 6,0 Mrd. Euro), verglichen mit 6,6 Mrd. Euro im Vorjahr. Das Preis-Buch-Verhältnis bewegte sich im Berichtsjahr zwischen 0,24 und 0,35. Der europäische Bankenindex bewegte sich im Vergleich dazu zwischen 0,46 und 0,69. Die täglichen Umsätze von Commerzbank-Aktien lagen durchschnittlich - gemessen an der Stückzahl - mit 6,6 Millionen Aktien deutlich unter dem Vorjahreswert von 11,7 Millionen Aktien. In den ersten Wochen des laufenden Jahres zeigte die Commerzbank-Aktie einen deutlichen Kursanstieg. Dieser stand insbesondere im Zusammenhang mit den Markterwartungen eines sich aufhellenden Zinsumfeldes sowie mit dem Mitte Februar veröffentlichten erfreulichen Geschäftsergebnis für das Jahr 2021. AktienkennzahlenBei einer unveränderten Aktienanzahl lag das Ergebnis je Aktie im Geschäftsjahr 2021 bei 0,23 Euro. Maßgeblich war hierfür im Wesentlichen ein im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessertes Jahresergebnis, das insbesondere von einem deutlich geringeren Risikoergebnis sowie nicht mehr belastenden Goodwill-Abschreibungen profitierte.
1 Deutsche Börsen gesamt.
Die Gewichtung der Commerzbank im MDAX betrug rund 3,6 % gegenüber einer vorjährigen Gewichtung von rund 1,4 %. Neben dem europäischen Branchenindex EuroStoxx Banken war die Bank im Geschäftsjahr 2021 weiterhin in mehreren Nachhaltigkeitsindizes vertreten, die neben ökonomischen und sozialen Faktoren insbesondere auch ökologische und ethische Kriterien berücksichtigen. Ausgewählte Indizes, die die Commerzbank-Aktie enthaltenBlue-Chip-Indizes MDAX EuroStoxx Banken Nachhaltigkeitsindizes DAX 50 ESG FTSE4GOOD EUROPEINDEX FTSE4GOOD DEVELOPED INDEX ECPI EMU Ethical Equity ECPI Euro ESG Equity ECPI World ESG Equity Aktionärsstruktur und AnalystenempfehlungenZum 31. Dezember 2021 befanden sich rund 38 % der Commerzbank-Anteile im Besitz der Bundesrepublik Deutschland sowie unserer überwiegend in Deutschland beheimateten Privataktionäre. Anfang des laufenden Jahres hat sich Cerberus von einem erheblichen Teil seiner Commerzbank-Aktien getrennt. Die Beteiligungsquote fiel damit auf knapp unter 3 %. Zu Jahresbeginn entfielen damit rund 62 % aller Commerzbank-Aktien auf institutionelle Investoren, darunter insbesondere die Capital Group, BlackRock, Wellington sowie der über die Norges Bank beteiligte norwegische Staat. Der Streubesitz, der sogenannte Free Float, lag bei rund 84 %. Aktionärsstruktur zum 31. Januar 2022
Im Jahr 2021 berichteten etwa 28 Analysten regelmäßig über die Commerzbank. Zum Jahresende 2021 lag der Anteil der Kaufempfehlungen bei 31 %, nach 18 % im Vorjahr. Weitere 54 % der Analysten empfahlen das Halten unserer Aktie. Zum Verkauf unserer Aktie rieten 15 %, gegenüber 26 % im Vorjahr. Das durchschnittliche Kursziel der Analysten betrug zum Jahresende 7,24 Euro gegenüber 5,15 Euro im Vorjahr. Ratingsituation der CommerzbankDie Ratingagenturen beurteilen die Commerzbank als Bank mit einem starken Kundenfranchise und einer soliden Marktposition im inländischen Firmenkundengeschäft. Das Kreditengagement ist dabei hauptsächlich auf stabile deutsche und europäische Volkswirtschaften ausgerichtet und die Risiken des Kreditportfolios werden als niedrig erachtet. Die Kapitalisierung der Bank wird als solide und die Liquiditätssituation als stabil eingestuft. Der Kapitalpuffer hilft beim aktuellen Transformationsprozess und zur Verlustabsorption zum Schutz vorrangiger Gläubiger. Die Refinanzierungsmöglichkeiten über Einlagen, Pfandbriefe oder Kapitalmärkte werden als weiterhin gut bewertet. Die Ratingagenturen erwarten, dass die Bank im Rahmen der "Strategie 2024" messbare Fortschritte bei ihrer Transformation vorweist und ihre Profitabilität verbessert. Das gilt angesichts des anhaltend schwierigen Geschäftsumfeldes mit niedrigen Zinsen und starkem Wettbewerb als ehrgeizig, aber erreichbar. Ratingereignisse im Berichtsjahr 2021Moody's Investors Service Emittentenrating = "A1" Der Ratingausblick für das langfristige Emittentenrating beziehungsweise das Rating für "Preferred-Senior Unsecured Debt" liegt seit September 2020 bei "negativ". Dies reflektiert aus Sicht der Agentur Unsicherheiten bezüglich der zukünftigen Refinanzierungsstruktur der Bank, wie die Höhe des Volumens des mittelfristigen Fundings und die zukünftige Entwicklung der Bilanzsumme. Dies könnte Auswirkungen auf die von der Agentur angewendete Loss-given-Failure-Analyse haben, durch die aktuell eine zusätzliche Unterstützung im Rating von drei Stufen gewährleistet wird. Der Ausblick für das Einlagenrating von "A1" liegt unverändert bei "stabil". Für Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe wurde jeweils ein "AAA"-Rating vergeben. S&P Global Ratings Emittentenrating = "BBB+" Das langfristige Emittentenrating beziehungsweise "Preferred-Senior Unsecured Debt"-Rating der Commerzbank liegt seit April 2020 bei "BBB+" mit einem negativen Ausblick. Der Ausblick spiegelt die Herausforderungen wider, vor denen die Bank steht, um in einem schwachen Geschäftsumfeld zu einer solideren und nachhaltigeren Profitabilität zu gelangen. Der Erfolg des überarbeiteten Restrukturierungsplans ist der entscheidende Faktor für die Bonitätsbewertung der Commerzbank durch S&P. Dabei bezeichnete S&P die ersten Maßnahmen im Restrukturierungsprozess der Commerzbank im Jahr 2021 als insgesamt vielversprechend. Das Stand-alone-Rating der Bank liegt bei "bbb". Die mit dem Stand-alone-Rating verknüpften Emissionsratings für unbesicherte Emissionen, wie "Non-preferred Senior Unsecured Debt" liegen bei "BBB-", nachrangige Verbindlichkeiten bei "BB+" und Additional-Tier-1-Verbindlichkeiten bei "BB-". Das Resolution-Counterparty-Rating liegt bei "A-". Unternehmerische Verantwortung
Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB in Verbindung mit § 289f HGBNeben den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 315d HGB in Verbindung mit § 289f HGB haben Vorstand und Aufsichtsrat in der Erklärung zur Unternehmensführung über die Corporate Governance der Gesellschaft zu berichten. Dies ergibt sich aus Grundsatz 22 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 - bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 20. März 2020, auf dem diese Erklärung basiert. Corporate Governance im Sinne einer verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensführung und -kontrolle, die auf nachhaltige Wertschaffung ausgerichtet ist, hat in der Commerzbank Aktiengesellschaft einen hohen Stellenwert. Daher unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat den Deutschen Corporate Governance Kodex und die damit verfolgten Ziele und Zwecke ausdrücklich. Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance KodexDie Commerzbank Aktiengesellschaft und ihre gesetzlich dazu verpflichteten Tochtergesellschaften erklären jährlich, ob den Verhaltensempfehlungen der Kommission entsprochen wurde und wird, und erläutern, weshalb einzelne Empfehlungen nicht umgesetzt werden. Diese Entsprechenserklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat werden auf den Internetseiten der jeweiligen Gesellschaft veröffentlicht, die der Commerzbank Aktiengesellschaft auf der Seite https://www.commerzbank.de/de/hauptnavigation/aktio-naere/governance_/corporate_governace_1.html. Dort findet sich auch ein Archiv mit den Entsprechenserklärungen seit 2002. Die zum 31. Dezember 2021 gültige Erklärung wurde im November 2021 abgegeben. Wie sich aus dem folgenden Wortlaut der Erklärung ergibt, erfüllt die Commerzbank Aktiengesellschaft die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nahezu vollständig; sie weicht davon lediglich in wenigen Punkten ab: "Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2020 wurde den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 - bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 20. März 2020 - mit Ausnahme der nachstehenden Empfehlungen entsprochen:
Anregungen des Deutschen Corporate Governance KodexDie Commerzbank Aktiengesellschaft erfüllt alle Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Unternehmenswerte und Führungspraktiken der Commerzbank Aktiengesellschaft und des Commerzbank-KonzernsDie Commerzbank Aktiengesellschaft und ihre Tochtergesellschaften bekennen sich zu ihrer unternehmerischen, ökologischen und gesellschaftlichen Verantwortung. Um eine nachhaltige Unternehmensführung sicherzustellen, wurden umfangreiche Standards in unterschiedlichen Handlungsfeldern festgelegt, die auf der Internetseite der Commerzbank Aktiengesellschaft veröffentlicht sind. So schaffen die ComWerte eine verbindliche und verbindende Unternehmenskultur. Sie sind der Grundstein für die unternehmerische, aber auch für die individuelle Verantwortung jedes einzelnen Mitarbeiters im Commerzbank-Konzern. Aufbauend auf den ComWerten hat die Commerzbank Aktiengesellschaft Verhaltensgrundsätze für integres Verhalten festgelegt, die allen Mitarbeitern des Commerzbank-Konzerns einen verbindlichen Orientierungsrahmen für ethisches und gesetzestreues Verhalten in der täglichen Arbeit geben. Sowohl die ComWerte als auch die Verhaltensgrundsätze werden anlassbezogen überprüft und gegebenenfalls nachgeschärft. Eine solche Nachschärfung wurde im Geschäftsjahr 2021 angestoßen. Zudem hat die Commerzbank Aktiengesellschaft Leitlinien zur unternehmerischen Verantwortung als Orientierung für die nachhaltige Ausrichtung der Geschäftstätigkeit des Commerzbank-Konzerns festgelegt. Eine der sechs Leitlinien ist das Bekenntnis zu den Prinzipien des UN Global Compact, einer Initiative der Ver einten Nationen von vielen renommierten Unternehmen, die sich für aktiven Umweltschutz, den verantwortlichen Umgang mit Mitarbeitern, die Achtung der Menschenrechte sowie den Kampf gegen Korruption und Bestechlichkeit starkmacht. Als wichtiger Finanzierer der deutschen Wirtschaft hat die Commerzbank Aktiengesellschaft für ihr Kerngeschäft ferner verschiedene Positionen und Richtlinien zu Umwelt- und Sozialthemen festgelegt. Diese werden bei der Bewertung von Transaktionen und Geschäftsbeziehungen herangezogen und fungieren somit als wichtige Orientierungspunkte. Basis für ihre Erstellung und regelmäßige Überprüfung sind das kontinuierliche Monitoring von Medien und Nichtregierungsorganisationen zu ökologisch oder sozial kontroversen Themen und der regelmäßige Austausch mit Nichtregierungsorganisationen. Daneben wurden spezielle Umweltleitlinien formuliert, die für das Management der betriebsökologischen Auswirkungen maßgebend sind. VorstandDer Vorstand der Commerzbank Aktiengesellschaft leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse. Er ist dabei den Belangen von Aktionären, Kunden, Mitarbeitern und sonstigen der Bank verbundenen Gruppen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung verpflichtet. Er entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, erörtert sie mit dem Aufsichtsrat und sorgt für ihre Umsetzung. Darüber hinaus gewährleistet er ein effizientes Risikomanagement und Risikocontrolling. Der Vorstand leitet als Konzernvorstand den Commerzbank-Konzern nach einheitlichen Richtlinien und übt allgemeine Kontrolle über alle Konzerngesellschaften aus. Der Vorstand führt die Geschäfte nach dem Gesetz, der Satzung, seiner Geschäftsordnung, unternehmensinternen Richtlinien und den jeweiligen Anstellungsverträgen. Er arbeitet mit den anderen Organen der Commerzbank Aktiengesellschaft und den Arbeitnehmervertretern sowie mit den Organen der Konzerngesellschaften vertrauensvoll zusammen. Die Zusammensetzung des Vorstands und die Zuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder sind im Geschäftsbericht auf der Seite 5 dargestellt. Die nähere Ausgestaltung der Arbeit im Vorstand wird durch eine Geschäftsordnung des Vorstands bestimmt, die auf der Internetseite der Commerzbank Aktiengesellschaft veröffentlicht ist. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist im Vergütungsbericht, der auf der Internetseite der Commerzbank Aktiengesellschaft veröffentlicht ist, detailliert erläutert. AufsichtsratDer Aufsichtsrat der Commerzbank Aktiengesellschaft berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und ist in Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsrat führt seine Geschäfte nach den Vorschriften des Gesetzes, der Satzung und seiner Geschäftsordnung; er arbeitet zum Wohle des Unternehmens vertrauensvoll und eng mit dem Vorstand zusammen. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Präsidial- und Nominierungsausschusses entscheidet der Aufsichtsrat über die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Bei Bedarf werden externe Berater hinzugezogen. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie die namentliche Besetzung seiner Ausschüsse ist - entsprechend der Empfehlung D.2 des Kodex - auf den Seiten 19 bis 21 dieses Geschäftsberichts dargestellt. Über Einzelheiten zur Arbeit des Gremiums, zu seiner Struktur und seiner Kontrollfunktion informiert der Bericht des Aufsichtsrats auf den Seiten 6 bis 18. Weitere Angaben zu der Arbeitsweise des Aufsichtsrats und dessen Ausschüssen finden sich in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, die auf der Internetseite der Commerzbank Aktiengesellschaft eingesehen werden kann. Gemäß der Empfehlung C.1 des Kodex soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Dabei soll er auf Diversität achten. Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht werden. Zudem soll gemäß der Empfehlung C.2 eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden. Der Aufsichtsrat der Commerzbank Aktiengesellschaft hat im Einzelnen folgende konkrete Ziele beschlossen: Der Aufsichtsrat soll so besetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über die erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse, Erfahrungen und Sachkunde verfügen, um die Aufgaben des Aufsichtsrats ordnungsgemäß wahrzunehmen. Insbesondere sollen im Aufsichtsrat insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sein, die angesichts der Aktivitäten des Commerzbank-Konzerns als wesentlich erachtet werden. Zudem müssen die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf besonderen Sachverstand und Berufserfahrung einzelner Mitglieder im Aufsichtsrat auf speziellen Gebieten erfüllt sein (zum Beispiel Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung sowie im Bereich Risikomanagement und Risikocontrolling) und es soll zumindest ein Mitglied des Aufsichtsrats über besondere Expertise zu dem Thema Environment, Social, Governance (ESG) verfügen. Die Aufsichtsratsmitglieder müssen in der Lage sein, Entscheidungen des Vorstands zu hinterfragen und zu überwachen. Zudem sollen die Aufsichtsratsmitglieder der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen können. Die Mitglieder sollen zuverlässig sein und es soll auf ihre Leistungsbereitschaft, Persönlichkeit, Professionalität, Integrität und Unabhängigkeit geachtet werden. Ziel ist es, dass dem Aufsichtsrat stets mindestens acht von der Hauptversammlung gewählte unabhängige Aufsichtsratsmitglieder im Sinne der Empfehlung C.6 des Kodex und nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der Commerzbank Aktiengesellschaft angehören. Die Zugehörigkeitsdauer der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder soll in der Regel einen Zeitraum von zwölf Jahren nicht überschreiten. Der Aufsichtsrat hat ein ausführliches Kompetenzprofil für seine Zusammensetzung beschlossen, auf das hier ergänzend verwiesen wird und das auf der Internetseite der Commerzbank Aktiengesellschaft veröffentlicht ist. Die dort genannten Ziele und Anforderungen berücksichtigt der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung sowie bei der regelmäßigen Bewertung des Aufsichtsrats als Gesamtgremium und seiner Mitglieder. Alle vom Aufsichtsrat im Hinblick auf seine Zusammensetzung gesetzten Ziele sowie das Kompetenzprofil sind zum 31. Dezember 2021 umgesetzt. Mit Burkhard Keese als Vorsitzendem des Prüfungsausschusses und Robin J. Stalker, der ebenfalls Mitglied des Prüfungsausschusses ist, verfügt der Aufsichtsrat über zwei Mitglieder mit besonderem Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Robin J. Stalker hat zudem besondere Expertise auf dem Gebiet Environment, Social und Governance (ESG). Um den Entwicklungen in der Commerzbank Aktiengesellschaft zum Thema Nachhaltigkeit zu entsprechen und auch den wachsenden Anforderungen und Aufgaben des Aufsichtsrats auf diesem Gebiet angemessen gerecht zu werden, hat der Aufsichtsrat zudem beschlossen, den Sozialausschuss um die Bereiche Environment und Governance zu erweitern und ihn entsprechend umzubenennen sowie personell zu erweitern. Auch alle weiteren Ziele und Voraussetzungen des Kompetenzprofils sind zum 31. Dezember 2021 erfüllt. Kein von der Hauptversammlung gewähltes Aufsichtsratsmitglied überschreitet die Regelzugehörigkeitsdauer von zwölf Jahren. Die konkrete Zugehörigkeitsdauer der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder sowie ihre besonderen Kompetenzen für den Aufsichtsrat der Commerzbank Aktiengesellschaft ergeben sich aus den Lebensläufen, die auf der Internetseite der Commerzbank Aktiengesellschaft abrufbar sind. Gemäß der Empfehlung C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll die Erklärung zur Unternehmensführung zudem über die nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat angemessene Zahl unabhängiger Anteilseignervertreter und die Namen dieser Mitglieder informieren. Nach der Empfehlung C.6 des Kodex ist ein Aufsichtsratsmitglied dann als unabhängig anzusehen, wenn es unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand und unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär ist. Ein Aufsichtsratsmitglied ist dann unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand, wenn es in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorüberge henden Interessenkonflikt begründen kann. Die Anteilseignerseite soll bei der Beurteilung der Unabhängigkeit ihrer Mitglieder nach der Empfehlung des DCGK insbesondere berücksichtigen, ob das Aufsichtsratsmitglied selbst oder ein naher Familienangehöriger des Aufsichtsratsmitglieds in den zwei Jahren vor der Ernennung Mitglied des Vorstands der Gesellschaft war, aktuell oder in dem Jahr bis zu seiner Ernennung direkt oder als Gesellschafter oder in verantwortlicher Funktion eines konzernfremden Unternehmens eine wesentliche geschäftliche Beziehung mit der Gesellschaft oder einem von dieser abhängigen Unternehmen unterhält oder unterhalten hat, ein naher Familienangehöriger eines Vorstandsmitglieds ist oder dem Aufsichtsrat seit mehr als zwölf Jahren angehört. Unter Zugrundelegung der genannten Kriterien sind alle zehn Vertreter der Anteilseignerseite als "unabhängig" im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex zu qualifizieren, namentlich also Helmut Gottschalk, Dr. Frank Czichowski, Sabine U. Dietrich, Dr. Jutta A. Dönges, Burkhard Keese, Daniela Mattheus, Caroline Seifert, Robin J. Stalker, Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell und Frank Westhoff. Dr. Jutta A. Dönges und Dr. Frank Czichowski wurden auf Anregung des Finanzmarktstabilisierungsfonds, vertreten durch die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH, zur Wahl in den Aufsichtsrat der Commerzbank Aktiengesellschaft vorgeschlagen. Der Finanzmarktstabilisierungsfonds ist am Grundkapital der Commerzbank Aktiengesellschaft mit 15,6 % beteiligt und damit kein kontrollierender Aktionär im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH unterhält auch keine wesentlichen geschäftlichen Beziehungen zur Commerzbank Aktiengesellschaft. Damit ist das Ziel, dass dem Aufsichtsrat stets mindestens acht von der Hauptversammlung gewählte unabhängige Aufsichtsratsmitglieder angehören sollen, erreicht. Insofern ist die Selbsteinschätzung gerechtfertigt, dass dem Aufsichtsrat eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehört. Im Geschäftsjahr 2021 beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit den Ergebnissen der im Geschäftsjahr 2020 durchgeführten Effizienzprüfung. Er erarbeitete anhand der Ergebnisse einen Maßnahmenkatalog, unter anderem zu den Themen Kompetenzen im Aufsichtsrat, Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Fortentwicklung des Vorstandsvergütungssystems, und setzte diese Maßnahmen um. Am Ende des Geschäftsjahres 2021 überprüfte er zudem gemäß Empfehlung D.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex die Wirksamkeit seiner Arbeit im Geschäftsjahr 2021 verbunden mit der gemäß § 25d Abs. 11 Nr. 3 und 4 KWG durchzuführenden Bewertung. Zu diesem Zweck haben alle Aufsichtsratsmitglieder verschiedene Fragebögen ausgefüllt, die anschließend ausgewertet wurden. Die sich daraus ergebenden Analysen wurden dem Plenum Anfang des Geschäftsjahrs 2022 vorgetragen und dort auch diskutiert. Auf Basis dieser Diskussionen wurde ein Maßnahmenkatalog erstellt, der zeitnah abgearbeitet wird. Die Aufsichtsratsmitglieder sind der Auffassung, dass die Arbeitsweise des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse effektiv ist und insgesamt ein hoher Standard erreicht wurde. Gemäß Empfehlung E.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie § 3 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats hat jedes Aufsichtsratsmitglied Interessenkonflikte offenzulegen. Im Berichtsjahr wurde von keinem Aufsichtsratsmitglied ein solcher Interessenkonflikt angezeigt. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Commerzbank Aktiengesellschaft ist im Vergütungsbericht, der auf der Internetseite der Commerzbank Aktiengesellschaft veröffentlicht ist, detailliert erläutert. Der Aufsichtsrat sorgt - entsprechend der Empfehlung B.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex - gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung für die Besetzung des Vorstands, die auch Maßnahmen umfasst, um auf eventuelle kurzfristige personelle Veränderungen (zum Beispiel durch Amtsniederlegung aus persönlichen Gründen) angemessen reagieren zu können. Für die Nachfolgeplanung ist der Präsidial- und Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats der Commerzbank Aktiengesellschaft zuständig. Er unterstützt den Aufsichtsrat bei der Ermittlung von Bewerbern für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern. Hierbei berücksichtigt er die Ausgewogenheit und Unterschiedlichkeit der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen aller Mitglieder des Vorstands und entwirft eine Stellenbeschreibung mit Bewerberprofil. Bei der Stellenbeschreibung berücksichtigt er das Kompetenzprofil und die Eignungsmatrix für den Vorstand sowie sonstige Ziele für dessen Zusammensetzung (zum Beispiel Diversität). Der Präsidial- und Nominierungsausschuss überprüft zudem gemäß § 25 Abs. 11 Nr. 5 KWG die Grundsätze des Vorstands für die Auswahl und Bestellung der Personen der oberen Leitungsebene. Dabei ermittelt er auch, ob es auf dieser Ebene grundsätzlich geeignete Nachfolgekandidaten für die Besetzung des Vorstands gibt. Der Beschluss der Hauptversammlung 2020 über das System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 113 Abs. 3 Satz 1 AktG ist auf der Internetseite der Commerzbank Aktiengesellschaft veröffentlicht. Über eine Anpassung des Aufsichtsratsvergütungssystems im Hinblick auf die Vergütung für die Mitgliedschaft in einem Ausschuss soll die Hauptversammlung 2022 beschließen. DiversitätSowohl in der Commerzbank Aktiengesellschaft als auch in den Konzerngesellschaften wird bei der Zusammensetzung des Vorstands, der Besetzung von Führungsfunktionen als auch bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (Empfehlungen A.1, B.1 und C.1 des Kodex) auf Diversität geachtet. Damit soll der Gefahr von "Gruppendenken" und Voreingenommenheit entgegengewirkt werden. Zudem trägt Diversität zu einem breiteren Erfahrungsschatz sowie einer größeren Bandbreite in Bezug auf Kenntnisse, Sachkunde und Fähigkeiten bei. Diversitätskonzept und Angaben zum Mindestanteil von Frauen und Männern in Bezug auf den AufsichtsratDer Aufsichtsrat der Commerzbank Aktiengesellschaft besteht aus 20 Mitgliedern. Wie bereits bei der Beschreibung der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats dargelegt, sollen dem Aufsichtsrat stets mindestens acht von der Hauptversammlung gewählte unabhängige Aufsichtsratsmitglieder (Anteilseignervertreter) im Sinne der Empfehlungen C.6, C.7. und C.8 des Kodex und -entsprechend der Empfehlung C.11 - nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der Commerzbank Aktiengesellschaft angehören. Zudem hat sich der Aufsichtsrat eine Regelaltersgrenze von 72 Jahren gesetzt und strebt eine breite Altersstruktur innerhalb des Gesamtgremiums an. Ferner ist der Aufsichtsrat um unterschiedliche Ausbildungs- und Berufshintergründe der Aufsichtsratsmitglieder im angemessenen Rahmen bemüht. Dem Aufsichtsrat soll außerdem stets zumindest ein internationaler Vertreter angehören. Des Weiteren achtet der Aufsichtsrat bei den Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung auf eine angemessene Beteiligung von Frauen und Männern. Der Aufsichtsrat ist bestrebt, den gesetzlich geforderten Anteil von Frauen und Männern im Aufsichtsrat von jeweils mindestens 30 % zu erfüllen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Aufsichtsrat lediglich durch seine Wahlvorschläge an die Hauptversammlung Einfluss auf die Besetzung des Aufsichtsrats nehmen kann. Die Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats sind ebenfalls bestrebt, den Anteil von Frauen und Männern aufseiten der Arbeitnehmervertreter in Höhe von jeweils mindestens 30 % auch zukünftig aufrechtzuerhalten. Alle genannten Ziele hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021 erreicht. Am 31. Dezember 2021 gehörten dem Aufsichtsrat der Commerzbank Aktiengesellschaft mit Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell und Robin J. Stalker zwei internationale Vertreter und neun Frauen an, davon fünf Frauen aufseiten der Anteilseignervertreter. Der Anteil von Frauen im Aufsichtsrat beträgt damit derzeit 45 %, der Anteil von Männern 55 %. Entsprechendes gilt für die Konzerngesellschaften. Sofern gesetzlich vorgesehen, haben diese eigene Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat festgelegt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Commerzbank Aktiengesellschaft sind zwischen 48 und 70 Jahren alt; das durchschnittliche Alter beträgt 56,8 Jahre. Die Ausbildungs- und Berufshintergründe der Aufsichtsratsmitglieder variieren: Es gibt Aufsichtsratsmitglieder mit Bankausbildung, Juristen, Mitglieder mit wirtschaftlichen Studienabschlüssen und Ingenieure. Viele Aufsichtsratsmitglieder verfügen über eine langjährige Bankerfahrung. Diversitätskonzept und Beteiligungsgebot in Bezug auf den VorstandBei der Zusammensetzung des Vorstands ist der Aufsichtsrat bestrebt, dem Gesichtspunkt der Diversität insbesondere auch in Bezug auf Aspekte wie Alter, geografische Herkunft, Bildungs- und Berufshintergrund verstärkt Rechnung zu tragen und eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anzustreben. In der Regel sollen die Vorstandsmitglieder nicht älter als 65 Jahre sein. Zudem sorgt der Aufsichtsrat in angemessenem Rahmen für unterschiedliche Ausbildungs- und Berufshintergründe der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat hatte eine Zielgröße von mindestens einem weiblichen Mitglied bis zum 31. Dezember 2021 festgelegt. Dieses Ziel wurde bereits am 1. November 2017 erreicht und seit dem 1. Januar 2020 mit zwei Frauen im Vorstand übertroffen. Damit wird auch das Beteiligungsgebot nach § 76 Abs. 3a AktG erfüllt beziehungsweise übertroffen, wonach in einem Vorstand, der aus mehr als drei Personen besteht, mindestens eine Frau und mindestens ein Mann Mitglied des Vorstands sein müssen. Der Aufsichtsrat ist bestrebt, auch zukünftig das gesetzliche Beteiligungsgebot zu übertreffen. Zum 31. Dezember 2021 betrug der Frauenanteil im Vorstand 33,3 %. 1 Die Konzerngesellschaften haben, sofern gesetzlich vorgesehen, eigene Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand festgelegt. Zielquoten für die erste und zweite FührungsebeneDer Vorstand der Commerzbank Aktiengesellschaft ist nach § 76 Abs. 4 AktG verpflichtet, eine Zielgröße für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands sowie eine Frist zum Erreichen dieses Zieles festzulegen. Spätestens zum 30. September 2015 mussten nach § 25 Abs. 1 EGAktG die Zielquoten und Fristen erstmals festgelegt und dokumentiert werden. Diese Fristen durften nicht länger als bis zum 30. Juni 2017 dauern. Für alle folgenden Fristen gilt nach § 76 Abs. 4 AktG ein maximaler Zeitraum von fünf Jahren. Der Vorstand hat zuletzt im Dezember 2021 neue Zielquoten für die erste und zweite Führungsebene der Commerzbank Aktiengesellschaft (bezogen auf das Inland) festgelegt. Für die erste Führungsebene liegt die Zielquote bei 25 %, für die zweite Führungsebene ebenfalls bei 25 %. Als Fristende wurde der 31. Dezember 2026 festgelegt. Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat sich damit trotz der Unsicherheiten aufgrund der aktuellen Transformation der Bank ambitionierte Ziele gesetzt. Denn für die Bank und den Konzern insgesamt ist es ein wichtiges Ziel, die Anzahl der Frauen in Führungspositionen weiter zu steigern. In der Commerzbank Aktiengesellschaft gehörten am 31. Dezember 2021 zur ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands 38 Personen, von denen 32 männliche und 6 weibliche Führungskräfte waren. Der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands betrug damit 15,8 %. Die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands umfasste 359 Personen, von denen 278 männliche und 81 weibliche Führungskräfte waren. Der Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands betrug mithin 22,6 %. Von der Festlegung von Zielquoten für die erste und zweite Führungsebene auf Konzernebene hat der Vorstand abgesehen. Die jeweiligen Konzerngesellschaften haben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vielmehr eigene Zielquoten bestimmt. Im Konzern gehörten zur ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands 41 Personen, von denen 35 männliche und 6 weibliche Führungskräfte waren. Der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands betrug damit zum Berichtsstichtag 14,6 %. Die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands umfasste 422 Personen, von denen 336 männliche und 86 weibliche Führungskräfte waren. Der Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands betrug somit 20,4 %. BilanzierungDie Rechnungslegung des Commerzbank-Konzerns sowie der Commerzbank Aktiengesellschaft vermittelt unter Beachtung der jeweiligen Rechnungslegungsstandards ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach den International Financial Reporting Standards, wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden und in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den ergänzenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt; Jahresabschluss und Lagebericht der Commerzbank Aktiengesellschaft nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Konzernabschluss sowie Jahresabschluss werden vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat gebilligt beziehungsweise festgestellt. Die Prüfung obliegt dem von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer. Zum Konzernlagebericht gehört auch ein ausführlicher Risikobericht, der über den verantwortungsvollen Umgang des Unternehmens mit den unterschiedlichen Risikoarten informiert. Er ist auf den Seiten 101 bis 144 dieses Geschäftsberichts abgedruckt. Während des Geschäftsjahres werden Anteilseigner und Dritte zusätzlich durch den Zwischenbericht zum 30. Juni und zwei weitere Zwischenmitteilungen (zum 31. März und 30. September) über den Geschäftsverlauf unterrichtet. Auch der Zwischenbericht zum 30. Juni wird nach den IFRS aufgestellt. In den Zwischenmitteilungen zum 31. März und 30. September werden die Bestandteile "Gesamtergebnisrechnung", "Bilanz" und "Eigenkapitalveränderungsrechnung" in Übereinstimmung mit den hierfür anwendbaren Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsgrundsätzen der IFRS für die Zwischenberichterstattung erstellt. Aktionärsbeziehungen, Transparenz und KommunikationEinmal im Jahr findet die ordentliche Hauptversammlung statt. Sie beschließt insbesondere über - soweit ausgewiesen - die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Bestellung des Abschlussprüfers sowie Satzungsänderungen. Gegebenenfalls erteilt sie die Ermächtigung zu Kapitalmaßnahmen oder die Zustimmung zum Abschluss von Gewinnabführungsverträgen. Dabei gewährt jeweils eine Aktie eine Stimme. Der Aufsichtsrat hat der Hauptversammlung 2020 das an die neuen Anforderungen des Aktiengesetzes infolge der Umsetzung der 2. Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) angepasste Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gemäß § 120a Abs. 1 AktG zur Billigung vorgelegt. Bei der Anpassung wurden auch die Neuerungen des Deutschen Corporate Governance Kodex berücksichtigt. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem gebilligt. Das aktuelle Vergütungssystem und der Beschluss der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Commerzbank Aktiengesellschaft veröffentlicht. Der Hauptversammlung 2022 wird ein weiter entwickeltes Vorstandsvergütungssystem zur Billigung vorlegt werden. Die Aktionäre der Bank können Empfehlungen oder sonstige Stellungnahmen per Brief oder E-Mail einbringen beziehungsweise persönlich vortragen. Seit dem Geschäftsjahr 2020 gibt es zudem einen in der Engagement-Policy geregelten geordneten Prozess, um als Aktionär mit der Commerzbank Aktiengesellschaft in Kontakt zu treten. Bei der Hauptversammlung erfolgt die Kommentierung oder Beantwortung direkt durch Vorstand oder Aufsichtsrat. Daneben können die Aktionäre durch Gegen- oder Erweiterungsanträge zur Tagesordnung den Ablauf der Hauptversammlung mitbestimmen. Auf Antrag der Aktionäre kann auch eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden. Die für die Hauptversammlung rechtlich erforderlichen Berichte und Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts sind im Internet abrufbar, ebenso die Tagesordnung der Hauptversammlung und eventuelle Gegen- oder Erweiterungsanträge. Die Commerzbank Aktiengesellschaft informiert die Öffentlichkeit - und damit auch die Aktionäre - viermal pro Jahr über die Finanz- und Ertragslage der Bank; kursrelevante Unternehmensnachrichten werden zudem als Ad-hoc-Meldung veröffentlicht. Damit ist die Gleichbehandlung der Aktionäre sichergestellt. Im Rahmen von Pressekonferenzen und Analysten- und Investorenveranstaltungen berichtet der Vorstand über den Jahresabschluss beziehungsweise die Quartalsergebnisse sowie über die zukünftige Strategie der Bank. Zur Berichterstattung nutzt die Commerzbank Aktiengesellschaft die Möglichkeiten des Internets; unter https://www.commerzbank.de werden umfangreiche Informationen über den Konzern veröffentlicht. So ist neben den Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat unter anderem auch die Satzung der Commerzbank Aktiengesellschaft im Internet verfügbar. Im Geschäftsbericht und im Internet wird darüber hinaus der Finanzkalender für das laufende und nächste Jahr publiziert. Er enthält alle für die Finanzkommunikation wesentlichen Veröffentlichungstermine, insbesondere Termine von Bilanzpresse- und Analystenkonferenzen sowie den Termin der Hauptversammlung. Wir fühlen uns zu offener und transparenter Kommunikation mit unseren Aktionären und allen anderen Stakeholdern verpflichtet. Diesen Anspruch wollen wir auch künftig erfüllen. Angaben gemäß § 315a Abs. 1 und § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB)Übernahmerechtliche Angaben gemäß § 315a Abs. 1 HGB und erläuternder BerichtZusammensetzung des GrundkapitalsDas Grundkapital der Commerzbank betrug zum Ende des Geschäftsjahres 1.252.357.634,00 Euro. Es ist eingeteilt in 1.252.357.634 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Die Commerzbank hat lediglich Stammaktien ausgegeben, mit denen die gleichen Rechte und Pflichten verbunden sind. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Stimmrechts- und Übertragungsbeschränkungen; Art der Stimmrechtskontrolle bei MitarbeiterbeteiligungBeschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind uns nicht bekannt. Generell ist das Stimmrecht in den Fällen des § 136 AktG aus den betroffenen Aktien von Gesetzes wegen ausgeschlossen. Auch aus eigenen Aktien können nach § 71b AktG keine Rechte ausgeübt werden. Mitarbeiter, die Aktien der Commerzbank halten, üben ihre Kontrollrechte wie andere Aktionäre nach Maßgabe von Gesetz und Satzung aus. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihenAktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands; Änderungen der SatzungDie Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat nach Maßgabe des § 84 AktG und § 6 Abs. 2 der Satzung bestellt und abberufen. Vor der Bestellung von Vorstandsmitgliedern muss der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Deutschen Bundesbank und der Europäischen Zentralbank (EZB) nachgewiesen werden, dass diese zuverlässig, fachlich geeignet und in ausreichendem Maße zeitlich verfügbar sind. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass sie in ausreichendem Maße theoretische und praktische Kenntnisse in den Geschäften der Bank sowie Leitungserfahrung haben (§ 24 Abs. 1 Nr. 1, § 25c Abs. 1 KWG, Art. 93 EU-Verordnung Nr. 468/2014 (SSM-Rahmenverordnung)). Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen; im Übrigen legt der Aufsichtsrat gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung die Anzahl der Vorstandsmitglieder fest. Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, ohne dass der Aufsichtsrat eine entsprechende Bestellung vornimmt, so wird dieses in dringenden Fällen nach Maßgabe des § 85 AktG gerichtlich bestellt. Jede Satzungsänderung bedarf gemäß § 179 Abs. 1 Satz 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Soweit das Gesetz nicht zwingend eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, genügt ergänzend zur einfachen Stimmenmehrheit die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals (§ 19 Abs. 3 Satz 2 der Satzung). Die Befugnis zu Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, ist gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung in Übereinstimmung mit § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG auf den Aufsichtsrat übertragen worden. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufenDer Vorstand ist nach näherer Maßgabe von § 4 Abs. 3 und Abs. 4 der am 31. Dezember 2021 geltenden Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. Mai 2024 das Grundkapital einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um 626.178.817,00 Euro durch Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen:
Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Baroder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Sofern Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft und ihrer Konzernunternehmen im Sinne von § 18 Abs. 1 AktG ausgegeben werden, darf der Vorstand nur bis zu einer Höhe von insgesamt maximal 3 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals von der Ermächtigung Gebrauch machen. Für die Bestimmung dieser 3-%-Grenze bestehen die in der Satzung aufgeführten Anrechnungsregeln. Für die Einzelheiten des Genehmigten Kapitals, insbesondere zu den Ausübungsbedingungen, verweisen wir auf die ausführlichen Erläuterungen im Anhang Note 62. Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 13. Mai 2020 nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 12. Mai 2025 eigene Aktien im Volumen von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Zusammen mit den aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zu keinem Zeitpunkt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots vorgenommen werden. Der zulässige Gegenwert für den Erwerb der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) unterliegt für beide Erwerbsmöglichkeiten bestimmten, in der Ermächtigung aufgeführten Grenzen. Sollte bei einem öffentlichen Kaufangebot das Volumen der angebotenen Aktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreiten, kann die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien vorgenommen werden. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 50 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär kann vorgesehen werden (Mindestzuteilung). Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien kann einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen, und in Kombination der vorbezeichneten Erwerbsmöglichkeiten ausgenutzt werden. Der Vorstand wurde ermächtigt, zurückerworbene Aktien nach näherer Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses wie folgt zu verwenden:
Von den Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts für die Verwendung eigener Aktien als Belegschaftsaktien, als Bestandteil der Vergütung durch Leistung von Aktien an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiter sowie für die Ausgabe der eigenen Aktien gegen Sachleistung an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiter durch die Einbringung von Ansprüchen auf variable Vergütungsbestandteile, Gratifikationen oder ähnlichen Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzernunternehmen darf der Vorstand nur bis zu einer Höhe von insgesamt maximal 3 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals Gebrauch machen. Für die Bestimmung dieser 3-%-Grenze bestehen die in der Ermächtigung aufgeführten Anrechnungsregeln. Die vorgenannten Ermächtigungen zur Verwendung eigener Aktien können einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Die eigenen Aktien dürfen jeweils für einen oder mehrere der vorgenannten Zwecke verwendet werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf wieder veräußerte Commerzbank-Aktien wurde insoweit ausgeschlossen als diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen unter den Aufzählungspunkten 2 bis 5 verwendet werden. Der Vorstand wurde weiter ermächtigt, aufgrund dieser Ermächtigung erworbene Aktien einzuziehen, ohne dass die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Ergänzend zu der vorstehend beschriebenen Ermächtigung wurde der Vorstand von der Hauptversammlung am 13. Mai 2020 nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien auch unter Einsatz von Put- oder Call-Optionen sowie Terminkaufverträgen zu erwerben. Die Gesellschaft kann danach auf physische Belieferung gerichtete Put-Optionen an Dritte verkaufen und Call-Optionen von Dritten kaufen sowie Terminkaufverträge abschließen, bei denen zwischen Abschluss des Kaufvertrags über die eigenen Aktien und der Erfüllung durch Lieferung der Aktien mehr als zwei Börsentage liegen (nachfolgend zusammen "Derivate"). Durch die Bedingungen dieser Derivate muss sichergestellt sein, dass die Derivate nur mit Aktien beliefert werden, die ihrerseits unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erworben wurden; dem genügt der Erwerb der Aktien über die Börse. Unter dieser Voraussetzung kann auch eine Kombination der vorgenannten Derivate eingesetzt werden. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten kann einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Derivaten sind auf Aktien im Umfang von höchstens 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Die Laufzeit der einzelnen Derivate darf jeweils höchstens 18 Monate betragen und muss so bestimmt werden, dass der Aktienerwerb in Ausübung der Derivate spätestens am 12. Mai 2025 erfolgt. Der in einem Derivat vereinbarte Preis (ohne Erwerbsnebenkosten) für den Erwerb einer Aktie bei Ausübung von Optionen oder Erfüllung von Terminkäufen unterliegt ebenso wie der von der Gesellschaft für Optionen zu zahlende Erwerbspreis, der von der Gesellschaft vereinnahmte Veräußerungspreis für Optionen sowie der von der Gesellschaft bei Terminkäufen vereinbarte Terminkurs bestimmten in der Ermächtigung näher aufgeführten Grenzen. Werden eigene Aktien unter Einsatz von Derivaten unter Beachtung der vorstehenden Regelungen erworben, ist ein Recht der Aktionäre, solche Derivategeschäfte mit der Gesellschaft abzuschließen, in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen. Aktionäre haben ein Recht auf Andienung ihrer Aktien der Gesellschaft nur, soweit die Gesellschaft ihnen gegenüber aus den Derivategeschäften zur Abnahme der Aktien verpflichtet ist. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht ist ausgeschlossen. Für die Verwendung von Aktien, die unter Einsatz von Derivaten erworben werden, gelten die oben für direkt zurückerworbene Aktien beschriebenen Regeln. Wesentliche Vereinbarungen bei einem Kontrollwechsel infolge eines ÜbernahmeangebotsDie Commerzbank hat im Rahmen von ISDA Master Agreements mit einem Teil der Vertragspartner für den Fall eines Kontrollwechsels aufgrund einer Verschmelzung oder Vermögensübertragung bei der Commerzbank ein außerordentliches Kündigungsrecht zugunsten dieser Vertragspartner vereinbart. In der Regel setzt das Kündigungsrecht zusätzlich eine wesentliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit der Commerzbank voraus. Die unter diesen Master Agreements abgeschlossenen Einzelverträge wären im Falle einer solchen Kündigung zum Marktwert abzurechnen, der börsentäglich ermittelt werden kann. Es ist aber nicht auszuschließen, dass die Kündigung eines Kunden mit besonders großem Geschäftsvolumen im Einzelfall aufgrund der möglichen Zahlungsverpflichtungen der Bank dennoch wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Commerzbank haben kann. Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines ÜbernahmeangebotsEntschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots sind weder mit Vorstandsmitgliedern noch mit Mitarbeitern der Commerzbank getroffen worden. Beteiligungen am Kapital von mehr als 10 vom Hundert der StimmrechteNach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) muss jeder Anleger, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise bestimmte Anteile an Stimmrechten erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies uns und der BaFin anzeigen. Der niedrigste Schwellenwert für diese Anzeigepflicht beträgt 3 vom Hundert. Gemäß der Stimmrechtsmitteilung vom 4. Juni 2013 ist der Finanzmarktstabilisierungsfonds an der Commerzbank Aktiengesellschaft mit 17,15 vom Hundert am stimmberechtigten Kapital beteiligt. Sofern der damals gemeldete Stimmrechtsanteil unverändert geblieben ist, wäre der Finanzmarktstabilisierungsfonds seit der Durchführung der Kapitalerhöhung im April 2015 an der Commerzbank Aktiengesellschaft noch mit etwa 15,6 vom Hundert am stimmberechtigten Kapital beteiligt. Angaben gemäß § 315 Abs. 4 HGBZiel des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Finanzberichterstattung ist es, dass der Jahresabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft und des Commerzbank-Konzerns gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften nach HGB und IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. In der Commerzbank sind das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem - beide mit Blick auf die Finanzberichterstattung - miteinander verknüpft. Im Folgenden wird daher der Begriff "IKS" ("Internes Kontrollsystem") verwendet. Details des Risikomanagementsystems können dem Risikobericht auf den Seiten 104 bis 105 entnommen werden. Das Ziel einer ordnungsgemäßen und verlässlichen Finanzberichterstattung ist dadurch gefährdet, dass wesentliche Informationen in der Finanzberichterstattung fehlerhaft sind. Hierbei spielt es keine Rolle, ob dies durch einen einzelnen Sachverhalt oder erst durch die Kombination mehrerer Sachverhalte gegeben ist. Risiken für die Finanzberichterstattung können durch Fehler in den Rechnungslegungsprozessen entstehen. Zudem kann betrügerisches Verhalten zu einer fehlerhaften Darstellung von Informationen führen. Daher ist von der Bank sicherzustellen, dass die Risiken bezüglich einer fehlerhaften Darstellung, Bewertung oder Ausweises von wesentlichen Informationen im Rahmen der Finanzberichterstattung minimiert werden. Das IKS der Commerzbank ist darauf ausgerichtet, eine hinreichende Sicherheit bezüglich der Einhaltung geltender rechtlicher Anforderungen, der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit sowie der Vollständigkeit und Richtigkeit der Finanzberichterstattung zu gewährleisten. Gesetzliche Grundlagen und RichtlinienIn § 315 Abs. 4 HGB ist vom Gesetzgeber vorgegeben, dass kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften im Lagebericht die wesentlichen Merkmale ihres IKS beschreiben. In der Commerzbank sind die in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (Ma-Risk) getroffenen Grundsätze zur institutsspezifischen Ausgestaltung des internen Kontrollsystems umgesetzt. Grundlage für die Gestaltung des internen Kontrollsystems der Bank ist das vom "Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission" (COSO) entwickelte und international gültige Rahmenwerk. Die Commerzbank leitet hieraus folgende Ziele ab:
Im Hinblick auf die von COSO geforderte Risikobeurteilung des Rechnungslegungsprozesses (wie zum Beispiel Sicherstellung der Vollständigkeit der erfassten Transaktionen oder der korrekten bilanziellen Bewertung) bezüglich der Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung orientiert sich die Bank an den Empfehlungen des "International Standard on Auditing (ISA) 315". OrganisationEine wesentliche Basis für eine solide Unternehmensführung mit entsprechender Ausgestaltung einer unter Risikoaspekten orientierten strategischen Ausrichtung des Gesamtkonzerns ist die Schriftlich Fixierte Ordnung (SFO). Die SFO ist als die nachvollziehbare sowie laufend zu aktualisierende Darstellung der Aufbau- und Ablauforganisation einschließlich des Kompetenzgefüges eines Unternehmens definiert. Der verbindliche, regulatorisch geforderte Standard für die Ablauforganisation wird mit der SFO-Policy sowie dem Process Framework gesetzt. Diese bilden den Rahmen für Beschreibungen und Dokumentationen von Anweisungen, inklusive der Prozesse. Die Dokumentation und Aktualisierung der Aufbauorganisation wird als Teil der SFO verstanden und gibt als Governance Framework für alle Unternehmenseinheiten einheitliche und verbindliche Mindestanforderungen vor. Primäres Merkmal ist das Prinzip der eindeutigen Verantwortungszuweisung, ausgehend vom Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand bis hin zur Sachkostenkompetenz auf den darunterliegenden Führungsebenen. Der Umfang und die Ausgestaltung des Governance Framework orientieren sich sowohl an rechtlichen und regulatorischen Anforderungen als auch an der durch den Vorstand verabschiedeten "Unternehmensverfassung der Commerzbank". Daher übersetzt das Governance Framework wesentliche Leitgedanken der Unternehmensverfassung in praktische Regelungen und beinhaltet folgende Elemente:
Die organisatorischen Kontroll- und Überwachungselemente zur Sicherstellung eines funktionsfähigen und effizienten Kontrollgefüges werden in der Commerzbank AG in drei hintereinandergeschalteten Ebenen eingeordnet. Das "Three Lines of Defence"-Modell ist als zentraler Bestandteil in der Unternehmensverfassung verankert. Zudem sind inhaltlich nicht miteinander zu vereinbarende Aufgaben in der Bank nach dem Prinzip der Funktionstrennung in unterschiedlichen Bereichen organisiert. Zusätzlich werden zur Minimierung der Risiken in der Finanzberichterstattung wesentliche Kontrollen im Vieraugenprinzip durchgeführt. In Anlehnung an die MaRisk liegt die Verantwortung für Implementierung, Umsetzung, Durchführung, Weiterentwicklung und Überprüfung des bankweiten IKS beim Vorstand. Während der Vorstand die Ausgestaltung und den Nachweis der Angemessenheit des konzernweiten IKS verantwortet, trägt der CFO die Verantwortung für die Ausgestaltung und die Effektivität des IKS für die Finanzberichterstattung. Er ist verantwortlich für die Gestaltung des IKS durch angemessene und wirksame Kontrollschritte und deren Einbettung in die jeweiligen Prozesse. Dem Vorstand obliegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung des Einzel- und Konzernabschlusses. In der Überwachung der Finanzberichterstattung wird der Aufsichtsrat vornehmlich durch den eigens hierfür geschaffenen Prüfungsausschuss unterstützt. Dieser unterstützt in der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, insbesondere des internen Kontrollsystems, der Compliance und des internen Revisionssystems. Zusätzlich unterstützt er bei der Überwachung der Durchführung der Abschlussprüfungen, insbesondere hinsichtlich der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer erbrachten Leistungen. Weiterhin überwacht der Prüfungsausschuss die Behebung der vom Prüfer festgestellten Mängel im Rahmen der Mängelverfolgung und Berichterstattung durch die Interne Revision. Die Interne Revision (Group Audit) unterrichtet den Aufsichtsrat beziehungsweise die von ihm eingesetzten Ausschüsse und Komitees entsprechend den regulatorischen Anforderungen sowie mittels zusammenfassender Berichte quartalsweise über die Revisionsarbeit und deren wesentliche Ergebnisse. Für die Erstellung der Abschlüsse im Einklang mit den jeweiligen Gesetzen sowie internen und externen Richtlinien ist der direkt dem CFO unterstellte Bereich Group Finance (GM-F) zuständig. Innerhalb von GM-F ist die Abteilung Accounting and Controlling Policies & Guidelines mit der intranetbasierten Bereitstellung von Bilanzierungsrichtlinien betraut. Die Umsetzung dieser Bilanzierungsrichtlinien unterstützt eine konzernweit konsistente und korrekte Bilanzierung. Der Betrieb und die fortlaufende technische und fachliche Weiterentwicklung der Infrastruktur für die Finance-Kernprozesse werden in den in GM-F angesiedelten Key Areas der Cluster-Lieferorganisation verantwortet. Kontrollen zur RisikominimierungKontrollen sind in der Bank technisch oder manuell (organisatorisch) direkt in die betrieblichen Abläufe integriert. Technische Kontrollen werden in den verwendeten IT-Systemen eingesetzt und bestehen beispielsweise aus Kontrollsummen und Prüfziffern. Ergänzt werden die technischen Kontrollen häufig um manuelle Kontrollbestandteile wie zum Beispiel Bildschirmfreigaben, die vom zuständigen Personal durchgeführt werden. Darüber hinaus existieren weitere Maßnahmen wie Kompetenzregelungen, Funktionstrennung und die Vergabe von IT-Berechtigungen, die ebenso zur Erhöhung der Datenqualität beitragen. In der weiteren Datenverarbeitung existieren zusätzliche Kontrollen, die die Vollständigkeit und Richtigkeit der übernommenen Daten prüfen. Überwachung durch Group AuditGroup Audit (GM-A) erbringt als Interne Revision im Auftrag des Vorstands unabhängig, objektiv und risikoorientiert Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen. Die Audit-Funktion unterstützt die Bank bei der Erreichung der Unternehmensziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen sowie der Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet und diese verbessern hilft. Der Umfang der Tätigkeiten umfasst alle Aktivitäten der Bank, unabhängig davon, ob sie ausgelagert wurden oder nicht. Die Interne Revision ist ein Instrument des gesamten Vorstands, ihm unmittelbar unterstellt und berichtspflichtig. Sie besitzt zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ein vollständiges und un eingeschränktes Informationsrecht. GM-A nimmt seine Aufgaben selbstständig und unabhängig wahr. Insbesondere bei der Berichterstattung und der Wertung der Prüfungsergebnisse ist GM-A keinen Weisungen unterworfen. GM-A ist als Konzernrevision im Rahmen des Risikomanagements der Gruppe ergänzend zu Revisionsabteilungen in Tochtergesellschaften tätig und kann diese in die Prüfungstätigkeiten einbinden. Über jede Prüfung erstellt GM-A zeitnah einen schriftlichen Bericht, der unter anderem den zuständigen Vorstandsmitgliedern zugeht. Auf der Grundlage der internen und externen Prüfungsberichte überwacht und dokumentiert GM-A die fristgerechte Beseitigung der berichteten Mängel. Bei nicht fristgerecht abgestelltem Handlungsbedarf kommt ein mehrstufiges Eskalationsverfahren zur Anwendung. Darüber hinaus erstellt GM-A einen Jahresbericht über die von GM-A im Laufe des Geschäftsjahres durchgeführten Prüfungen, die Einhaltung des Prüfungsplans, die wesentlichen Mängel sowie die ergriffenen Maßnahmen und legt diesen dem Vorstand vor. Prozess der FinanzberichterstattungDie Prozesse im Rechnungswesen der Commerzbank werden von IT-Systemen unterstützt, die in die jeweiligen Prozessabläufe integriert sind. Der Jahresabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft Inland erfolgt mit einer Finanzarchitektur - bestehend aus einem Financial Data Warehouse als konsistentem Grunddatenhaushalt und einer SAP-Standardsoftware für die Finanzfunktion. Damit existiert für die AG Inland sowohl für den IFRS- als auch für den HGB-Abschluss eine einheitliche Lösung auf Basis konsistenter Finanzdaten. Im Rahmen der Meldeprozesse für die Finanzberichterstattung werden alle Informationen, die für die Abschlusserstellung des Commerzbank-Konzerns nach IFRS und der Commerzbank Aktiengesellschaft nach HGB relevant sind, durch die Meldestellen an GM-F übermittelt. Die Übermittlung der Daten erfolgt mittels einer Funktionalität zur Onlinedatenerfassung direkt in die Konsolidierungssoftware SAP EC-CS, die an die Bedürfnisse der Bank angepasst ist. Tochtergesellschaften melden IFRS-Daten, von den inländischen und ausländischen Niederlassungen werden zusätzlich HGB-Meldungen erstellt. Die Daten werden automatisch auf Konsistenz geprüft, bevor sie an GM-F übermittelt werden. Wenn die hinterlegten Plausibilitätsprüfungen erfolgreich durchlaufen sind, können die einzelnen Zumeldungen finalisiert werden. Auf Basis dieser Daten werden in GM-F weitere Plausibilitätskontrollen durchgeführt. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Kontrollen werden die Einzelabschlusserstellung der Commerzbank Aktiengesellschaft und sämtliche Konsolidierungsschritte für die Konzernabschlusserstellung durchgeführt. Die Maßnahmen zur Erstellung des Konzernabschlusses bestehen dabei aus einzelnen Konsolidierungsschritten (wie Kapital-, Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung), der Währungsumrechnung und der Zwischengewinneliminierung. Die IFRS-Berichterstattung nach unternehmensspezifischen Segmenten erfolgt durch ein separates IT-System. Dabei findet eine Abstimmung mit den Daten aus dem Rechnungswesen statt. Maßnahmen zur weiteren Verfeinerung des IKS bezüglich der FinanzberichterstattungDas IKS bezüglich der Finanzberichterstattung ist an die Bedürfnisse des Commerzbank-Konzerns angepasst. Dabei wird es laufend weiterentwickelt. Zu diesem Zweck wurde das Control Environment Finance (CEF) fest in Group Finance implementiert. Basis für CEF ist die sogenannte "Prozesslandkarte" von GM-F. In dieser Prozesslandkarte werden top-down alle wesentlichen Prozesse aufgeführt, mittels Ablaufbeschreibungen verfeinert und die Risiken hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung in Anlehnung an das COSO-Rahmenwerk identifiziert. Hierbei lehnt sich die Bank zusätzlich an die Empfehlungen des ISA 315 an. Dabei wird geprüft, ob ein Risiko folgenden drei Kategorien und deren Ausprägungen zugeordnet werden kann:
Zur Minimierung der identifizierten Risiken sind entsprechende Kontrollen implementiert, die dadurch ebenfalls den Kategorien und Ausprägungen des ISA 315 zugeordnet werden. Für die Wirksamkeit des IKS sind die Ausgestaltung der Kontrollen durch angemessene Kontrollschritte und deren Einbettung in den jeweiligen Prozess sowie die operative Durchführung der Kontrollen die entscheidenden Faktoren zur Risikominimierung. Das IKS wird mit Blick auf die Finanzberichterstattung dabei durch eine regelmäßige Bewertung von Effektivität und Effizienz der Schlüsselkontrollen sowie mittels einer regelmäßigen Überprüfung der Kontrolldurchführung gestärkt. Durch diese Vorgehensweise werden Risiken erkannt, minimiert und eventuelle operative Fehlentwicklungen vermieden. SonstigesNach dem Bilanzstichtag gab es keine wesentlichen Änderungen am IKS der Finanzberichterstattung. Zusammengefasster gesonderter nichtfinanzieller BerichtÜber diesen BerichtDie nichtfinanzielle Erklärung für die Commerzbank Aktiengesellschaft und den Commerzbank-Konzern 1 wird im Rahmen der Verpflichtung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes erstellt. Neben der Muttergesellschaft Commerzbank Aktiengesellschaft wurden dabei die wesentlichen Tochtergesellschaften Commerz Real AG, mBank S. A. und Commerzbank Finance & Covered Bond S. A. einbezogen. In unserem Bericht machen wir Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Da Kundenorientierung für uns eine wesentliche Einflussgröße auf unseren Erfolg darstellt, berichten wir ebenfalls über Kundenbelange (siehe Tabelle "Inhalte des nichtfinanziellen Berichts"). Für die Identifizierung der Themen wurden im Rahmen einer Wesentlichkeitsanalyse nichtfinanzielle Sachverhalte analysiert und identifiziert, die maßgeblich für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und der Lage der Commerzbank Aktiengesellschaft sowie des Konzerns sind und die sich signifikant auf unsere Geschäftstätigkeit auswirken. Die Beschreibung des Geschäftsmodells erfolgt im (Konzern-)Lagebericht, Kapitel "Struktur und Organisation". Inhalte des nichtfinanziellen Berichts
Über die Definition als "Global Functional Lead" gelten Richtlinien der Commerzbank Aktiengesellschaft für den gesamten Konzern. Sofern relevante Regelungen bei den Tochterunternehmen hiervon abweichen, sind sie in diesem Bericht entsprechend erläutert. Die Commerzbank Finance & Covered Bond S. A., die Ende 2021 mit nur noch zehn Mitarbeitern ausschließlich ein Abbauportfolio betreute, hat für 2021 keine ergänzenden Informationen zu wesentlichen nichtfinanziellen Belangen beizutragen. Im Interesse einer fokussierten Information der Adressaten unserer Finanzberichterstattung haben wir auf die Nutzung eines Berichtsrahmenwerks verzichtet. Gleichwohl orientiert sich dieser nichtfinanzielle Bericht an den Standards der Global Reporting Initiative (GRI), sofern sie für die definierten Sachverhalte relevant sind. Ausführliche Informationen zu den Nachhaltigkeitsaktivitäten der Commerzbank Aktiengesellschaft sind auch in der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach GRI dargestellt. Für das Berichtsjahr 2021 orientieren wir uns in unserem nichtfinanziellen Bericht zusätzlich erstmals an den Anforderungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) (siehe Tabelle "TCFD-Empfehlungen im nichtfinanziellen Bericht"). Es ist vorgesehen, die TCFD-Berichterstattung in den Folgejahren auszuweiten. Dazu zählen unter anderem die Weiterentwicklung von Szenarioanalysen und quantitativen Methoden zur Ermittlung von Klimarisken, sowie die Veröffentlichung von weiteren klimarelevanten Kennzahlen. Ebenfalls zum ersten Mal aufgenommen haben wir Angaben, die ab dem Berichtsjahr 2021 in der EU-Taxonomie-Verordnung gefordert werden. Abgesehen von der Beschreibung des Geschäftsmodells sind Verweise auf weiterführende Informationen innerhalb und außerhalb des Lageberichts nicht Bestandteil dieses nichtfinanziellen Berichts. TCFD-Empfehlungen im nichtfinanziellen Bericht
Bei der Anwendung der Nettomethode sind uns keine wesentlichen Risiken aus eigener Geschäftstätigkeit oder mit Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen bekannt, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Aspekte haben oder haben werden. Weiterführende Informationen zu unserem Risikomanagement finden sich im Konzernrisikobericht. Der nichtfinanzielle Bericht wurde einer betriebswirtschaftlichen Prüfung nach ISAE 3000 (Revised) zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young unterzogen 2 . Der Vermerk über die betriebswirtschaftliche Prüfung findet sich im Geschäftsbericht des Konzerns unter "Weitere Informationen". Verantwortung übernehmenUnternehmen können nur dann ökonomisch erfolgreich sein, wenn ihr tägliches Handeln von der Gesellschaft akzeptiert wird und sie ihrer Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft nachkommen. Deswegen haben wir Nachhaltigkeit als eine der vier Eckpfeiler unserer Strategie in der Commerzbank fest verankert. Unter anderem mit unserem neuen Net-Zero-Commitment wollen wir dieser Verantwortung gerecht werden und den Klimaschutz auf vielen Ebenen stringent vorantreiben. Bereits seit Langem haben wir verbindliche Regelungen für den Umgang mit Umwelt- und Sozialrisiken definiert. Deshalb haben wir eine klare Haltung zu kontrovers diskutierten Themen wie zum Beispiel Rüstung, fossilen Energien und Bergbau. Transparenz und Fairness gegenüber unseren Kunden bilden eine tragende Säule für die nachhaltige Geschäftsentwicklung. Mit unseren Mitarbeitern gehen wir partnerschaftlich um - auch und gerade in Zeiten großer Umbrüche und wirtschaftlicher Herausforderungen. Die mit unserer neuen Strategie verbundene tiefgreifende Restrukturierung wird zu einem weiteren Wegfall von Arbeitsplätzen führen. Hierzu hat sich die Commerzbank Aktiengesellschaft bereits frühzeitig im Berichtsjahr mit den Arbeitnehmervertretern auf einen Rahmensozialplan mit dem Ziel eines fairen und möglichst sozialverträglichen Stellenabbaus verständigt. Auch 2021 hat die Corona-Pandemie den Alltag von uns allen geprägt. Der Gesundheitsschutz hat für die Commerzbank in der Corona-Pandemie oberste Priorität. Hierfür wurde bereits zu Beginn der Pandemie ein Krisenstab eingerichtet, der auf die jeweiligen Entwicklungen reagiert, neue Maßnahmen beschließt und koordiniert. Oberstes Ziel ist es, unsere Mitarbeiter und Kunden zu schützen. Dies umfasst unter anderem die zeitweise Schließung von Filialen, die Einschränkung von Dienstreisen und einen geteilten Geschäftsbetrieb. Um Kontakte zu vermeiden, arbeitet ein großer Teil der Belegschaft mobil von zu Hause. Gleichzeitig haben wir es ermöglicht, in dieser belastenden Zeit weiterhin an der Seite unserer Kunden zu stehen. Nachfolgend erläutern wir im Detail, wie wir unsere Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft sowie Kunden und Mitarbeitern konkret wahrnehmen, welche Erfolge wir dabei erzielt haben und woran wir noch arbeiten. Wir zeigen auf, wofür wir stehen und uns engagieren. Um unseren Fortschritt in den einzelnen Themenbereichen sichtbar zu machen, erheben wir regelmäßig strategische KPIs (Key Performance Indicators) und wesentliche Kennzahlen.
2 Die Einhaltung der TCFD-Empfehlungen in diesem
Bericht wird nicht durch EY geprüft.
Strategische KPIs und wesentliche Kennzahlen per 2021
Nachhaltigkeit strategisch verankertDie Transformation in eine nachhaltige Wirtschaft betrifft unsere Kunden und uns gleichermaßen. Es ist unser Anspruch, diesen Wandel aktiv mitzugestalten. Im Rahmen unserer "Strategie 2024" haben wir Nachhaltigkeit neben Kundenorientierung, Digitalisierung und Profitabilität als einen wesentlichen Eckpfeiler definiert. Als Bank möchten wir unseren Beitrag zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen leisten und bekennen wir uns zum Ziel des Pariser Klimaabkommens, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen und das 1,5-Grad-Ziel anzustreben. Um dieses Ziel zu erreichen, bauen wir zum einen unser Angebot an innovativen und umweltfreundlichen Produkten weiter aus. Zum anderen treiben wir unsere eigene Banktransformation voran. Strategische Ausrichtung weiterentwickeltIm ersten Quartal 2021 haben wir uns als Kern unserer vom Vorstand verabschiedeten Nachhaltigkeitsstrategie dazu verpflichtet, Net-Zero-Bank zu werden. Unsere Strategie zur Erreichung dieser ambitionierten Vision stützt sich auf zwei Säulen: Wir unterstützen unsere Kunden bei ihrer nachhaltigen Transformation und gehen selbst mit gutem Beispiel voran. Das spiegelt sich in drei ambitionierten Zielen wider: 1. Bis 2050 streben wir an, die CO 2 -Emission unseres gesamten Kredit- und Investmentportfolios auf netto null zu reduzieren. Zur verlässlichen Messung unseres Reduktionsfortschritts setzen wir auf wissenschaftsbasierte CO 2 -Reduktionsziele der Science-based Target Initiative (SBTi), nach denen wir unsere Portfolios ab spätestens 2025 im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen steuern möchten (siehe "Nachhaltiges Steuerungskonzept etablieren") 2. Bis 2025 werden wir 300 Mrd. Euro für nachhaltige Finanzprodukte mobilisieren, davon 100 Mrd. Euro im Privat- und Unternehmerkundensegment und 200 Mrd. Euro im Firmenkundensegment. Im Sustainable Finance Framework der Bank ist geregelt, welche Geschäfte in das Volumen einbezogen werden. Die Kriterien werden regelmäßig unter Berücksichtigung regulatorischer Entwicklungen, beispielsweise aus der EU-Taxonomie und der entsprechenden Marktstandards überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt. Auch werden wir das Angebot an nachhaltigen Produkten in unseren Geschäftsbereichen erweitern (siehe "Nachhaltigkeitseffekte in der Kreditvergabe nutzen" und "Nachhaltige Geldanlage und Kapitalmarktprodukte anbieten"). 3. Die CO 2 -Emissionen unseres eigenen Bankbetriebs planen wir bereits 2040 auf netto null zu senken. Bis 2025 sollen die Treibhausgasemissionen in der Commerzbank Aktiengesellschaft bereits um 30 % gesenkt werden (im Vergleich zu 2018). Von unseren Lieferanten erwarten wir bis 2040 Klimaneutralität. (siehe "Betriebliche Emissionen senken"). Der Status der Zielerreichung wird regelmäßig erhoben und sowohl intern als auch extern berichtet. Die Veröffentlichung der strategischen KPIs zu den Zielen 1 und 3 erfolgt jährlich (Ziel 1 ab Berichtsjahr 2023), der Fortschritt bei Ziel 2 wird auch unterjährig erhoben. Das Group Sustainability Board unter Vorsitz des CEO (siehe unten) prüft die Fortschritte.
Die Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsstrategie erfolgt seit April 2021 mit unserem übergreifenden strategischen Konzernprogramm "Sustainability 360°", welches aus einem bereits 2019 gestarteten Großprojekt zum Thema Nachhaltigkeit hervorgegangen ist. An der konzernweiten Initiative sind die Kundensegmente, das Risikomanagement und zahlreiche andere Konzernbereiche beteiligt sowie die Commerz Real. Sie bildet somit eine Klammer um alle Nachhaltigkeitsaktivitäten in Linie und Projekten und sichert eine enge Verknüpfung übergreifender Themen, koordiniertes Vorgehen und stringentes Tracking. Ein Lenkungsausschuss, bestehend aus Mitgliedern des Topmanagements der relevanten Bereiche, überwacht im zweimonatlichen Turnus den Fortschritt. Der Status des Programms wird regelmäßig an den Vorstand berichtet. Die Commerz Real hat 2020 ihre Nachhaltigkeitsstrategie "Sustainable4Life" verabschiedet und das Thema Nachhaltigkeit im Berichtsjahr zu einer der vier strategischen Säulen der Geschäftsstrategie ernannt. Damit zeigt die Commerz Real, dass Nachhaltigkeit eine wahrgenommene Verantwortung ist und sie ihre Geschäftsaktivitäten darauf ausrichtet, "nachhaltige Lebenswelten zu schaffen". Der größte Einflussbereich liegt dabei in ihrem Investmentportfolio. Deshalb ist ein langfristiges Ziel, die Treibhausgasemissionen des Investmentportfolios zu senken. Gleichzeitig werden die Investitionen in erneuerbare Energien vorangetrieben. Konkrete Ziele verdeutlichen diesen Anspruch: Das Investmentportfolio soll bis 2050 klimaneutral werden, der eigene Betrieb bereits 2025. Zusätzlich sollen bis 2025 weitere 4 Mrd. Euro für den Ausbau erneuerbarer Energien mobilisiert und das Portfolio somit im Vergleich zu 2019 verdreifacht werden. Im November 2021 veröffentlichte die mBank als eigenständiges Institut ihre neue Geschäftsstrategie für die Jahre 2021 bis 2025. Diese bezieht ESG-Aspekte (ESG steht für den Dreiklang aus "Environment, Social, Governance" - Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) als einen ihrer Hauptpfeiler mit ein. Dabei orientiert sich die mBank weiterhin an den für sie relevanten Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen. Die Strategie umfasst Themen wie die Verantwortung der mBank für den Klimawandel, für die finanzielle Lage ihrer Kunden, für die Gesellschaft, für Investoren und für die Ausrichtung auf ESG-Werte. Gleichzeitig kündigte die mBank langfristige Ziele für ihre Null-Emissions-Strategie an. Im Einklang mit der EU-Politik verpflichtete sie sich, bis 2030 Klimaneutralität ihrer direkten Emissionen (Scope 1) sowie den Emissionen ihres Energieeinkaufs (Scope 2) zu erreichen und bis 2050 eine vollständig klimaneutrale Bank zu werden - einschließlich des Kreditportfolios. Um das zu erreichen, verpflichtete sich die mBank, einen Fahrplan für die Dekarbonisierung mit einem konkreten Zeitplan zu entwickeln. Genau wie die Commerzbank wird sie die Standards der SBTi nutzen, um die Erfüllung der Ziele des Pariser Klimaabkommens sicherzustellen. Im Rahmen ihrer neuen Strategie verpflichtete sich die mBank zudem, jährlich mindestens ein neues ESG-konformes Produkt jeweils im Privat- und Firmenkundensegment einzuführen, beispielsweise wurde ein Angebot für grüne Hypotheken aufgesetzt. Governance-Struktur erweitertDer Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand, auch bezüglich Nachhaltigkeitsthemen. Dazu zählt zum Beispiel die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung. Darüber hinaus beschäftigt sich der ESG-Ausschuss (vormals Sozialausschuss) des Aufsichtsrats ab 2022 vertieft mit Nachhaltigkeitsthemen. Die jährlich vom Aufsichtsrat gesetzten Ziele für die variable Vergütung des Vorstands fördern außerdem die langfristige Entwicklung der Commerzbank. Hierzu gehören auch ESG-Ziele, wie beispielsweise spezifische Ziele hinsichtlich der Nachhaltigkeitsstrategie, der Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit, des demografischen Wandels und des Risiko- und Reputationsmanagements. Für das Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat den Anteil der ESG-Ziele, insbesondere mit der Bankstrategie abgestimmter Umweltziele, weiter ausgebaut. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Commerzbank-Konzerns, erörtert sie mit dem Aufsichtsrat und sorgt für ihre Umsetzung. Nachhaltigkeitsthemen fließen in den jährlichen Strategieprozess für die Gesamtbankstrategie ein und werden anlassbezogen in Vorstandssitzungen besprochen. Jeder Vorstand ist für die Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen im eigenen Ressort zuständig. Der Vorstandsvorsitzende wird regelmäßig über den Fortschritt der Nachhaltigkeitsthemen und -aktivitäten unterrichtet und ist direkt im höchsten Nachhaltigkeitsgremium involviert. Das zentrale Nachhaltigkeitsmanagement ist ihm ebenfalls unterstellt. Um die nachhaltige Ausrichtung des Geschäftsmodells ganzheitlich zu steuern, hat die Commerzbank zu Beginn des Jahres 2021 ein bereichsübergreifendes Entscheidungs- und Eskalationsgremium zum Thema Nachhaltigkeit eingerichtet. Mit diesem Group Sustainability Board verankern wir das Querschnittsthema Nachhaltigkeit fest in der Organisation der Bank. Das Gremium ist zuständig für die Festlegung der strategischen Nachhaltigkeitsziele der Bank und überwacht die Maßnahmen zu deren Umsetzung und Steuerung. Darüber hinaus berichten die Bereiche und Segmente regelmäßig über den Fortschritt hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsaktivitäten und der Implementierung regulatorischer Nachhaltigkeitsvorgaben. Der Vorsitzende des Group Sustainability Boards ist der Vorstandsvorsitzende. Außer ihm gehören dem Board weitere Mitglieder des Vorstands und Bereichsvorstände an, die das Thema Nachhaltigkeit in der Commerzbank Aktiengesellschaft übergreifend abdecken. Sitzungen finden alle zwei Monate statt, sodass die höchsten Entscheidungsträger regelmäßig zu den relevanten Nachhaltigkeitsthemen informiert werden. Mit dem Group Sustainability Management als übergeordnetem Nachhaltigkeitsbereich unterstreicht die Commerzbank die strategische Priorität des Themas und berücksichtigt die Anforderungen von relevanten Stakeholder-Gruppen wie Kunden und Investoren. Der Bereich trägt die Verantwortung für die Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie und einer umfassenden Governance. Gleichzeitig steuert das Group Sustainability Management das Konzernprogramm "Sustainability 360°" und koordiniert damit übergreifend die Nachhaltigkeitsaktivitäten der Commerzbank. Darüber hinaus gehören auch die interne Vernetzung sowie der gesamthafte Stakeholder-Dialog zu den Aufgaben des Bereichs. Ein Beispiel ist das interne Austauschformat "Sustainability Group", bei dem über das Thema Nachhaltigkeit und damit verbundene Aktivitäten in der Bank informiert wird. Nachhaltigkeits-Governance der Commerzbank Aktiengesellschaft
Zunehmende regulatorische Vorgaben auf nationaler und EU-Ebene bezüglich Nachhaltigkeitsthemen erfordern eine stete Überwachung. Das Group Sustainability Management hat die regulatorischen Entwicklungen im Blick und koordiniert die Umsetzung mit den relevanten Einheiten in der Bank. Ziel ist dabei die weitere Integration von Nachhaltigkeits- und ESG-Risiken in die Strategie, die Steuerung und das Risikomanagement der Bank. Analog zur Regulatorik, wie beispielsweise der EU-Taxonomie, liegt der Schwerpunkt dabei derzeit auf der Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels sowohl auf die Geschäftstätigkeit als auch auf aus unterschiedlichen Klimapfaden resultierenden Risiken. Um regulatorische Themen mit allen betroffenen Bereichen der Bank zu teilen und diskutieren, wurde die Sustainability Regulatory Working Group initiiert. Alle zwei Monate werden die neuesten Entwicklungen und deren Bezug zur Commerzbank erörtert. Die Vorbereitung auf den EZB-Klimastresstest erfolgt im Rahmen eines dezidierten Vorbereitungsprojektes. Die Relevanz des Themas Nachhaltigkeit spiegelt sich auch in der Governance-Struktur der Commerz Real wider. 2021 wurde Nachhaltigkeit im neu gegründeten Bereich "Real Estate Asset Management and Sustainability" verankert, der zusätzliche Zugriff auf weitere relevante Ressourcen anderer Bereiche hat wie zum Beispiel Recht und Compliance. Der Bereichsleiter berichtet zu Nachhaltigkeitsthemen direkt an den CEO. In der mBank koordinierte der 2021 neu gegründete Ausschuss für nachhaltige Entwicklung das Erarbeiten der neuen ESG-Strategie der Bank für 2021 bis 2025. Der Ausschuss wird von einem Mitglied des Vorstands (Chief Risk Officer) geleitet und umfasst Topmanager aus allen Geschäftsbereichen der Bank. Er überwacht das ESG-Management in der Bank und ESG-bezogene KPIs. Der Ausschuss überwacht außerdem die Emission von grünen Anleihen und den Prozess zur Berechnung des CO 2 -Fußabdrucks der mBank, unterstützt bei der Umsetzung der EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzen und verbessert die nichtfinanzielle Berichterstattung. Commitment untermauertUm das Net-Zero-Ziel unserer Nachhaltigkeitsstrategie zu untermauern, ist die Commerzbank Aktiengesellschaft im April 2021 der Net Zero Banking Alliance beigetreten. Wir gehören damit zu den Erstunterzeichnern der weltweiten Allianz, die von der Finanzinitiative des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP FI) ins Leben gerufen wurde. Ziel der freiwilligen Selbstverpflichtung ist eine auf netto null reduzierte CO 2 -Bilanz des gesamten Kredit- und Investmentportfolios der Bank bis spätestens 2050. Damit unterstreicht die Bank ihre Entschlossenheit, die nachhaltige Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft aktiv mitzugestalten. Die Steuerung hin zu Net Zero ist ein langfristiger Prozess, den wir früh und konsequent begonnen haben. Dabei setzen wir als Mitglied der SBTi auf eine Portfoliosteuerung nach wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die mBank hat im Oktober 2021 die Grundsätze für Verantwortungsvolles Banking (Princibles for Responsible Banking) der UNEP FI unterzeichnet. Wie bereits die Commerzbank 2019, verpflichtet sich die mBank damit, ihre Geschäfte im Einklang mit den UN-Nachhaltigkeitszielen und dem Pariser Klimaabkommen zu führen. Die Commerzbank Aktiengesellschaft und die mBank sind außerdem Unterzeichnerinnen des UN Global Compact. Damit berücksichtigen sie die dort formulierten zehn Prinzipien für Menschenrechte, Arbeitsstandards und Umwelt sowie gegen Korruption. Erfolg bewertenDass wir uns auf einem guten Weg befinden, zeigen die Bewertungen von Nachhaltigkeitsratings und die Berücksichtigung in entsprechenden Indizes. Wesentliche Ratingagenturen für Nachhaltigkeit bewerteten die Commerzbank Aktiengesellschaft 2021 mehrheitlich über dem Branchendurchschnitt: ISS ESG 3 mit C und damit Prime-Status, MSCI mit AA, CDP mit B, von Sustainalytics werden wir mit "medium risk" bewertet und der Moody's Credit Impact Score liegt bei 3 (Moderately Negative). Die Commerzbank Aktiengesellschaft wird weiterhin im DAX-50-ESG-Index, in zwei Nachhaltigkeitsindizes von FTSE4Good sowie in drei Ethical- und ESG-Equity-Indizes von ECPI geführt. Zudem bewertete das MSCI-ESG-Rating im Berichtsjahr die mBank mit BBB. Darüber hinaus schätzt Sustainalytics das Risikoprofil der mBank als "niedrig" ein und attestierte keine wesentlichen Kontroversen. Im WIG-ESG-Index der Warschauer Börse gehört sie zu der Gruppe von Unternehmen, die als sozial verantwortlich angesehen werden. Die mBank ist ebenfalls Mitglied im FTSE4Good-Index. Die Commerz Real wurde im November 2021 von der Ratingagentur Scope als bester Asset-Manager für ESG-Infrastruktur ausgezeichnet. Zudem wurde das ESG-Capability-Rating im Dezember 2021 auf die Stufe A angehoben. Scope unterstreicht damit den Anspruch der Commerz Real, die nachhaltige Transformation aktiv zu gestalten. Die Commerzbank erhält immer wieder Auszeichnungen für ihr Engagement für Umwelt und Gesellschaft. So ist die Commerzbank Aktiengesellschaft beispielsweise auch 2022 im "Global 100 Most Sustainable Corporations in the World Index" der kanadischen Organisation Corporate Knights geführt. Sie befindet sich auf Platz 60 und gehört zu den Top Drei der nachhaltigsten Banken. Nachhaltigen Austausch lebenUnternehmerische Verantwortung zu leben bedeutet auch, den regelmäßigen Austausch mit externen und internen Anspruchsgruppen zu suchen. Die Commerzbank pflegt Beziehungen zu zahlreichen Organisationen und Gruppen, die Ansprüche, Wünsche oder Anregungen an das Unternehmen herantragen. Insbesondere verfolgen wir dabei den Dialog mit Anspruchsgruppen, die die ökonomische, ökologische oder gesellschaftliche Leistung der Commerzbank merklich beeinflussen oder davon stark betroffen sind. Dazu gehören neben den Mitarbeitern auch Kunden und der Kapitalmarkt, Lieferanten, Medien, Nichtregierungsorganisationen, Politik, Vertreter der Zivilgesellschaft sowie die Wissenschaft. Dem Diskurs über wichtige gesellschafts-, wirtschafts- und finanzpolitische Fragen kommt für uns eine große Bedeutung zu. Im aktiven und transparenten Dialog versucht die Commerzbank, den Erwartungen und Bedürfnissen ihrer Stakeholder gerecht zu werden, sie in ihrer Unternehmensstrategie zu berücksichtigen und die eigenen Sichtweisen darzulegen. So erörtern wir beispielsweise mögliche Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Mensch und Umwelt regelmäßig mit Nichtregierungsorganisationen. Meinungsbildung fördernÜberdies stehen wir im kontinuierlichen Austausch mit nationalen wie internationalen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden sowie den Verantwortlichen in der Politik, um auf die Klarheit und Verlässlichkeit von Regelungen zu Produkten und Dienstleistungen hinzuwirken. Dies dient dem Interesse unserer Kunden sowie einer langfristigen Planungssicherheit. Als Schnittstelle zwischen Bank und Politik formuliert der Bereich Public Affairs der Commerzbank Aktiengesellschaft Positionen zu relevanten politischen und regulatorischen Themen. Vor Ort unterstützen die Verbindungsbüros in Berlin und Brüssel sowie eine Verbindungsstelle zum internationalen Bankenverband Institute of International Finance (IIF) in Washington. Mit ihrer Interessenvertretung ist die Bank Bestandteil des demokratischen Meinungsbildungsprozesses und will am Gemeinwohl orientierte, sachgerechte und fundierte Entscheidungen fördern. Im Vordergrund steht hierbei, Banken- sowie wirtschafts- und finanzpolitische Themen zu erörtern. So unterstützen wir Politik und Verwaltung beim Auf- und Ausbau branchenbezogenen Wissens als Grundlage für sachgerechte Entscheidungen. Wir sind im Transparenzregister der EU erfasst und berichten über dortige Aktivitäten, handelnde Personen und jährliche Aufwendungen im Rahmen der politischen Meinungsbildung. Die Commerzbank tätigt gemäß ihrer konzernweit gültigen Spendenrichtlinie keine Spenden an politische Parteien, parteinahe Institutionen oder Politiker. Für den Dialog mit politischen Vertretern haben wir verschiedene Veranstaltungsformate etabliert, die im Berichtsjahr aufgrund der Corona-Pandemie größtenteils in digitaler Form stattgefunden haben. Dazu zählt das "Politische Frühstück" in Berlin. Während der parlamentarischen Sitzungswochen tauschen sich Gastredner mit Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft über gesellschafts- und wirtschaftspolitische Themen aus. Bei "Commerzbank im Dialog" debattiert der Vorstandsvorsitzende der Commerzbank mit hochkarätigen Gesprächspartnern aus Politik oder Wirtschaft. Die "Mittags:werkstatt" dient dem fachspezifischen Wissenstransfer und Austausch zu aktuellen Themen mit Abgeordneten und Referenten. Eine vergleichbare Zielsetzung verfolgt das "Lunch:lab!" in Brüssel. "SHE VIP" ist ein Netzwerkformat von und mit erfolgreichen Frauen aus Wirtschaft, Politik, Gesellschaft, Medien oder Kultur. Unter cobapolitics können diese Aktivitäten über die sozialen Medienkanäle verfolgt werden. Unser Portfolio steuernIm Rahmen des Pariser Klimaabkommens 2015 wurde als eines von drei Zielen vereinbart, die globalen Finanzströme in Einklang mit den Klimazielen zu bringen. Neue Projekte und Technologien sollen Treibhausgasemissionen vermindern und eine klimaresistente Entwicklung fördern. Ziel ist eine schrittweise Dekarbonisie rung der Industrie mithilfe finanzwirtschaftlicher Instrumente. Das kann beispielsweise durch die Förderung erneuerbarer Energien erfolgen oder durch den Verzicht auf bestimmte Geschäfte wie die Finanzierung neuer Kohleminen oder -kraftwerke. Wir wollen negative Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft verhindern und Risiken vermeiden oder verringern, die sich daraus ergeben könnten. Nachhaltiges Steuerungskonzept etablierenWir haben damit begonnen, das Kreditportfolio der Commerzbank Aktiengesellschaft unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten zu betrachten, um es künftig danach zu steuern. Unser Fokus liegt dabei auf den mit der Geschäftstätigkeit verbundenen CO 2 -Emissionen. Die CO 2 -Intensität des Kreditportfolios der Bank soll über branchenspezifische Zielwerte auf die Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens gesteuert werden. Um dieses Vorgehen nachvollziehbar zu gestalten und auf eine wissenschaftlich fundierte Basis zu stellen, hat sich die Commerzbank Aktiengesellschaft der SBTi angeschlossen. Diese setzt sich für die Reduktion von Treibhausgasen auf Basis von wissenschaftlich berechneten Zielvorgaben ein. Hierdurch können Unternehmen ihre Klimapolitik fundiert an den Zielen des Pariser Klimaabkommens ausrichten und dem Klimawandel effektiv entgegenwirken. Mit der SBTi-Methode werden wir die mit unserem Kreditportfolio verbundenen CO 2 -Emissionen (die sogenannten "Financed Emissions") berechnen und reduzieren, um schließlich unser Net-Zero-Commitment zu erreichen. Dabei wollen wir zukünftig alle gemäß SBTi-Methode vorgegebenen Portfolios steuern, mit besonderem Fokus auf die emissionsintensiven Sektoren. Dies sind unter anderem Energieerzeugung, fossile Brennstoffe, Automobilherstellung, Produktion von Zement, Eisen und Stahl. Das - nach SBTi optionale - Portfolio der privaten Baufinanzierung planen wir ebenfalls in diese Steuerung aufzunehmen. Im Berichtsjahr haben wir die erforderlichen Schritte zur Datenerhebung und Berechnung der CO 2 -Emissionen (Emissionsintensitäten) fortgesetzt. Für die ersten Portfolios Energieerzeugung und Automobilherstellung haben wir entsprechende Ziele zur Reduktion der Emissionsintensitäten formuliert und diese Anfang 2022 kommuniziert. Für das Jahr 2022 haben wir uns dazu verpflichtet, diese Ziele zu vervollständigen. Unser Ziel ist es dabei, unsere Kunden in der Realwirtschaft bei deren Transitionsprozess zu unterstützen und die Emissionen nachhaltig zu senken. Wir erarbeiten ein übergeordnetes und integriertes ESG-Framework, das den Rahmen für unser Nachhaltigkeitsverständnis und strategische Leitplanken für unser Geschäft setzen wird. Sowohl Chancen als auch Risiken der nachhaltigen Transformation werden in die Bewertung und Steuerung einbezogen. Dafür evaluieren wir bereits jetzt Kunden und Geschäfte CO 2 -intensiver Sektoren, um ein besseres Verständnis bezüglich deren Transformationsbestrebungen zu erhalten. EU-Taxonomie sinnvoll berücksichtigenMit dem europäischen Green Deal, der eine Treibhausgasneutralität bis 2050 vorsieht, hat sich die EU ambitionierte Nachhaltigkeitsziele gesetzt. Das Finanzsystem kann einen entscheidenden Beitrag bei der Transformation der Wirtschaft leisten, indem Kapitalflüsse in nachhaltige Investitionen gelenkt werden. Die EU-Taxonomie-Verordnung als einheitliches Klassifizierungssystem soll Finanzmarktakteure zukünftig dabei unterstützen, nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten anhand vergleichbarer Kriterien zu erkennen. Zukünftig wird die EU-Taxonomie für die Entwicklung neuer grüner Produkte und Dienstleistungen eine wichtige Leitlinie darstellen, an der wir uns schon heute bei der Entwicklung unseres ESG-Rahmenwerks zur Nachhaltigkeitsbewertung von Geschäften und Geschäftspartnern beziehungsweise Kunden orientieren. Auch bei der Produktentwicklung finden die Regelungen bereits Berücksichtigung. So wurde beispielsweise die Entwicklung des Impact-Fonds klimaVest der Commerz Real an den vorläufigen Kriterien der EU-Taxonomie ausgerichtet. Mit der vollständigen Implementierung werden darüber hinaus erweiterte Informationen zur Verfügung stehen, die die Transparenz über die Nachhaltigkeit von Geschäftspartnern und deren Aktivitäten deutlich erhöhen. Die nachhaltige Transformation kann auf dieser Basis beispielsweise noch stärker durch differenzierte Preismodelle unterstützt werden. Von der EU wurden bis zum 31. Dezember 2021 dafür 98 sogenannte "wirtschaftliche Aktivitäten" in 13 Sektoren identifiziert, die Teil der Verordnung sind. Berücksichtigt wurden Aktivitäten, die hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Klima und Umwelt besonders relevant sein können - sowohl positiv als auch negativ. Bis zum Inkrafttreten der vollen Anforderungen im Berichtsjahr 2023 sind betroffene Geschäfte auf ihre "Taxonomie-Konformität" zu prüfen. Erst danach lässt sich eine Aussage darüber treffen, ob das Geschäft als nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie bezeichnet werden kann. Auf dieser Basis wird zukünftig die bankspezifische Kennzahl "Green Asset Ratio" ermittelt. Für das aktuelle Berichtsjahr ist ein reduzierter Berichtsumfang gefordert. Dieser beinhaltet eine Erstindikation, welcher Anteil des Geschäftsvolumens durch die Taxonomie abgedeckt ist (Taxonomie-relevant), da diese nur auf bestimmte Teile des Portfolios anzuwenden ist (beispielsweise sind Aktiva außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums nicht erfasst). Offengelegt wird, wie hoch der Anteil des Volumens in den definierten wirtschaftlichen Aktivitäten und Sektoren ist, der grundsätzlich einer Prüfung auf Taxonomie-Konformität unterzogen werden muss (Taxonomie-fähig). Das Portfolio wird somit zunächst nur dahingehend unterschieden, für welchen Teil die Taxonomie-Prüfung durchzuführen ist, während im Zielbild ab 2023 das Ergebnis der Prüfung berichtet wird (Taxonomie-konform). Dies verdeutlicht folgende schematische Abbildung:
Die bis zum Inkrafttreten der vollen Anforderungen zu veröffentlichenden Kennzahlen sind in einem separaten Rechtsakt beschrieben. Sofern dort in Bezug auf die Berechnungsmethodik keine eindeutigen Vorgaben formuliert sind, wurden sinnvolle Annahmen getroffen. Insgesamt sind im Berichtsjahr 2021 sieben Kennzahlen (KPI 1 bis 7) offenzulegen. Diese wurden auf Basis der Finanzkennzahlen zum 31. Dezember 2021 bestimmt. Grundlage war der zentrale Datenhaushalt der Bank. Die Daten der mBank wurden lokal erhoben und dann in die Konzernwerte integriert. Die Ermittlung erfolgte auf Basis der Bruttobuchwerte. Es ergab sich folgendes Bild:
Für die Herleitung der KPI 1 und 2 wurde das Taxonomierelevante Volumen ermittelt. In dieser Betrachtung fallen signifikante Teile des Portfolios weg. Beispielsweise ist die Taxonomie nur auf Aktiva innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums anzuwenden. Derivate und Risikopositionen gegenüber Staaten und Zentralbanken, kurzfristige Interbankenkredite und das Handelsportfolio sind derzeit ebenfalls nicht Taxonomie-relevant. Diese Positionen lassen sich aus Attributen bestimmen, die im Datenhaushalt der Bank verfügbar sind. Eine Dimension über den Umfang verdeutlichen die in der Tabelle angegebenen KPI 3, 4, 6 und 7. Ebenfalls nicht Taxonomie-relevant sind Risikopositionen gegenüber kleinen und mittelgroßen Unternehmen, die nicht zur Abgabe einer nicht finanziellen Erklärung aufgrund der Richtlinie 2013/34/EU (Non-Financial Reporting Directive) verpflichtet sind. Um diese zu identifizieren, wurden verfügbare Unternehmenskennzahlen (Umsatz, Bilanzsumme und Mitarbeiteranzahl) herangezogen. Dabei wurden die derzeit im Entwurf befindlichen Änderungen der Richtlinie 2013/34/EU zur besseren Vergleichbarkeit mit Folgejahren bestmöglich antizipiert. Die vorgesehene Ausweitung der Berichtspflicht ist in KPI 5 daher bereits berücksichtigt. Das als Taxonomie-relevant identifizierte Volumen wurde im nächsten Schritt auf seine Taxonomie-Fähigkeit untersucht und KPI 1 oder KPI 2 zugeordnet. Die Taxonomie-Fähigkeit kann insbesondere aus dem konkreten Verwendungszweck abgeleitet werden. Für Teile der Taxonomie-relevanten Aktiva, wie das Wertpapierportfolio und Kredite mit allgemeinem Verwendungszweck, steht dieser jedoch nicht zur Verfügung. Zur Ableitung sind prinzipiell die durch die Kontrahenten beziehungsweise Kreditnehmer veröffentlichten Taxonomie-Quoten erforderlich. Da diese Angaben für das erste Berichtsjahr noch nicht zur Verfügung stehen, kann derzeit für diese Volumina nicht abschließend bestimmt werden, ob sie dem Taxonomie-fähigen Portfolio zuzurechnen sind. Die Commerzbank hat sich entschieden, entsprechende Aktiva konservativ als nicht Taxonomie-fähig zu klassifizieren und diese KPI 2 zuzuordnen. KPI 1 stellt somit die Untergrenze des Taxonomie-fähigen Anteils der Aktiva dar. Für die Zukunft ist davon auszugehen, dass auf Basis der erweiterten Veröffentlichungen von Unternehmensdaten weitere Aktiva abschließend als Taxonomiefähig klassifiziert werden können und dass sich das Taxonomiefähige Volumen dadurch erhöht. Risiken ganzheitlich managenVon großer Bedeutung für ein nachhaltiges Finanzwesen ist die Integration nicht finanzieller Aspekte in das Risikomanagement der Bank. Dazu gehören insbesondere Risiken, die aus dem Klimawandel resultieren. Wir sehen Klimarisiken nicht als separate, "neue" Risikoart, sondern als Querschnittstreiber (sogenanntes horizontales Risiko), die sich in den bekannten Risikoarten materialisieren können - insbesondere im Kreditrisiko. Das Umsteuern von Unternehmen und Gesellschaft zu nachhaltigerem Handeln führt zu sogenannten transitorischen Risiken (Übergangsrisiken). Sie entstehen für Unternehmen beispielsweise durch Änderungen in der Energiepolitik, in der Marktnachfrage oder durch technologische Änderungen. Physische Risiken treten verstärkt auf, wenn das Umsteuern in eine klimaschonende Zukunft nicht schnell und konsequent genug erfolgt. Zu den physischen Risiken gehören etwa steigende Meeresspiegel und Überschwemmungen für den Immobiliensektor sowie Ernteausfälle in der Landwirtschaft aufgrund von Hitzewellen. Aber auch Niedrigwasser in Flüssen mit Auswirkungen auf das Transportwesen und die chemische Industrie gehören dazu. Die mögliche künftige Betroffenheit des Kreditportfolios von physischen und transitorischen Risiken haben wir im Rahmen von Szenarioanalysen untersucht. Dafür haben wir unser Portfolio in verschiedenen wissenschaftlichen Klimaszenarien der Internationalen Energieagentur (IEA 1,8° C Szenario für Übergangsrisiken) und des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC 3 bis 4°C Szenario für physische Risiken) getestet. Künftig werden auch wir die Szenarien des Network for Greening the Financial System (NGFS) heranziehen. Die Analysen erfolgten unter Nutzung eines spezifischen Modells, das die relevanten Parameter eines Szenarios ganzheitlich in ökonomische Effekte (Änderung von Bilanzkennzahlen) übersetzt. Hinsichtlich Übergangsrisiken werden dabei unter anderem geänderte Regulierung, Preisveränderungen, Angebots-/Nachfrageänderungen und Effekte aus technologischen Veränderungen betrachtet; bei physischen Risiken werden Effekte aus allen relevanten Ereignissen (Sturm/Wirbelsturm, Dürre, Hitze, Flut, Anstieg des Meeresspiegels) berücksichtigt. Betrachtet wurden Zeiträume bis jeweils mindestens 2050. Übergangsrisiken sind dabei branchenspezifisch, wobei sich innerhalb einer Branche (zum Beispiel Maschinenbau) teilweise deutliche Unterschiede in den Sub-Sektoren zeigen. Außerdem ist ein Zusammenhang zwischen dem Anpassungsgrad eines Unternehmens, das heißt seinem Fortschritt in der Transition, und dem Risiko zu erkennen. Bei physischen Risiken ist zudem die regionale/geografische Verteilung des Portfolios von Relevanz. Als bedeutender Finanzierer der deutschen Wirtschaft sind wir auch in den Sektoren aktiv, die Klimarisiken in besonderer Weise ausgesetzt sind. In einigen der besonders betroffenen Sektoren haben wir jedoch nur wenig Exposure (zum Beispiel Landwirt schaft). Als klimarisikosensitive Branchen mit nennenswerten Exposures sind zum Beispiel der Energiesektor, der Automobilsektor und der Maschinenbau zu nennen. Durch den geografischen Schwerpunkt unseres Portfolios in Deutschland und Europa sind wir von physischen Risiken bei einigen Ereignissen (zum Beispiel Wirbelstürme, Meeresspiegelanstieg) in geringerem Umfang betroffen als andere Regionen. Wir betrachten im Ergebnis die Übergangsrisiken für unser Portfolio als relevanter. Um die Effekte aus Klimarisiken im Kreditgeschäft aktiv zu managen, entwickeln wir unsere Prozesse und Methoden im Risikomanagement konsequent weiter. Die Kreditentscheidung für Unternehmen und institutionelle Kunden umfasst im Rahmen der individuellen Risikobewertung auch - sofern relevant - die Betroffenheit durch Klimarisiken und die Widerstandsfähigkeit dagegen. Dabei kombinieren wir schrittweise die spezifischen Erkenntnisse aus den Szenarioanalysen mit der individuellen Risikoanalyse auf Kundenebene. Wir gehen portfoliospezifisch vor und tragen so den Unterschieden hinsichtlich der Betroffenheit und den Risikotreibern angemessen Rechnung. In den besonders relevanten Portfolios (große Unternehmen, Spezialfinanzierungen und gewerbliche Immobilienfinanzierung) haben wir die qualitative Risikoanalyse in der Einzelkreditentscheidung um spezifische Aspekte zur Analyse von Klimarisiken ergänzt. Die Ergebnisse der Analysen werden künftig in einer strukturierten Bewertung ("Score") aggregiert, die in die Entscheidungsprozesse integriert wird und auch im Rahmen der Portfolioanalyse und -steuerung eingesetzt werden kann. Im Zielbild wollen wir Klimarisiken - soweit möglich - in die quantitative Kreditrisikoanalyse integrieren und sie damit in der Prozesskette (unter anderem Pricing, Reporting) vollständig reflektieren. Auch im Asset-Management der Commerz Real spielen Nachhaltigkeitsrisiken eine große Rolle, etwa bei der Prüfung potenzieller Auswirkungen von physischen Risiken und der Bewertung von neuen Regulierungen. Aus diesem Grund hat die Commerz Real im Jahr 2021 die erste Stufe eines Risikomanagementtools eingeführt, mit dem Einschätzungen des Immobilienportfolios hinsichtlich physischer und transitorischer Risiken erfolgen. Zentraler Bestandteil der Analyse im Ankauf von Immobilien sind zudem Szenarioanalysen, anhand derer die sogenannten "Stranding-Zeitpunkte" im Hinblick auf unterschiedliche Klimaszenarien eingeschätzt werden. Die Ergebnisse fließen in die Risikoeinschätzung und die Nachhaltigkeitsbewertung der Immobilientransaktion ein und werden entsprechend in der Bewirtschaftungsphase berücksichtigt. Bei dieser Vorgehensweise orientiert sich die Commerz Real an den Empfehlungen der TCFD zum Management von Klimarisiken durch Szenarioanalysen. Grundlage des Klimarisikomanagements ist die möglichst verlässliche Erhebung aller Verbrauchs- und Emissionsdaten. Hierzu hat die Commerz Real im Jahr 2021 die Implementierung eines integrierten Nachhaltigkeitsdatenmanagementsystems gestartet und bedient sich zudem externer Partner bei der Erfassung von Daten auf globaler Ebene. Im Jahr 2021 wurde außerdem erstmals eine umfassende, risikoartenübergreifende Materialitätsanalyse für Klima- und Umweltrisiken durchgeführt. Durch die Risikoarten-Verantwortlichen wurden alle im Rahmen der Risikoinventur als für den Commerzbank-Konzern grundlegend wesentlich eingeschätzten Risikoarten untersucht und die Materialität von transitorischen und physischen Risiken für die jeweilige Risikoart beurteilt. Die Einschätzung erfolgte je nach Risikoart auf qualitativer und/oder quantitativer Basis. Im Ergebnis der Analyse wurde der Einfluss von Klima- und Umweltrisiken für die Risikoarten Kreditrisiko, Marktrisiko, Operationelles Risiko (einschließlich Compliance- und Cyber-Risiko), Reputationsrisiko und Geschäftsrisiko als materiell eingeschätzt. Die Erkenntnisse der Materialitätsanalyse fließen sowohl in die Erstellung der Geschäftsstrategie, der Gesamtrisikostrategie und der Teilrisikostrategien als auch in weitere Kernelemente des bankinternen Prozesses zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung (Internal Capital Adequacy Assessment Process -ICAAP), wie beispielsweise das interne Stresstestrahmenwerk, sowie in das Risikotragfähigkeitskonzept ein. Somit ist die Materialitätsanalyse für Klima- und Umweltrisiken ein integraler Bestandteil der Risiko-Governance des Commerzbank-Konzerns. Haltung zeigenNeben Klimarisiken gibt es weitere Risiken für Umwelt und Gesellschaft, die sich aus unserem Kerngeschäft ergeben. Diese werden im Reputationsrisiko-Management der Commerzbank Aktiengesellschaft bewertet. Die Bank hat eine klare Haltung zu kontrovers diskutierten Themen wie zum Beispiel Waffen, Palmöl, Abholzung und Agrarrohstoffe oder fossile Energien. Im "Rahmenwerk für den Umgang mit Umwelt- und Sozialrisiken im Kerngeschäft", das im Internet veröffentlicht ist, beschreiben wir detailliert den Prozess, wie wir diese Risiken steuern. Zudem enthält das Rahmenwerk alle branchenspezifischen Anforderungen, beispielsweise zu Bergbau, Energie, Öl und Gas. Branchenübergreifende Anforderungen betreffen Menschenrechte und indigene Völker. Für besonders kritische Produkte, Geschäfte oder Geschäftsbeziehungen wurden Ausschlusskriterien formuliert. Hierzu gehören Projekte mit Bezug zu Fracking oder Teersanden, aber auch die konzernweite Entscheidung, keine neuen Kohleminen oder -kraftwerke zu finanzieren. Zudem hat die mBank eigene Ausschlusskriterien für verschiedene Sektoren formuliert, dazu gehören unter anderem die Branchen Bergbau und Energie, die auf der Klima- und Energiepolitik der EU basieren. Bei der Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken hat die Commerzbank Aktiengesellschaft regulatorische Anforderungen immer im Blick. Jedoch beschränkt sie sich nicht auf das rechtlich Notwendige, sondern stellt auch bei legalen Geschäften die Frage nach der Legitimität. Ein Beispiel dafür ist die Waffenrichtlinie: Wir erkennen zwar grundsätzlich das Selbstverteidigungsrecht von Staaten an und stellen die Notwendigkeit einer angemessenen Ausrüstung der Bundeswehr oder von Nato-Partnern nicht infrage. Dennoch machen wir die Finanzierung von Rüstungsgütern von den involvierten Ländern und von der zu finanzierenden Waffenart abhängig. Wir beteiligen uns generell nicht an Finanztransaktionen, die einen Bezug zu sogenannten "kontroversen Waffen" haben. Außerdem sind Rüstungsexporte in Konflikt- und Spannungsgebiete durch unsere Waffenrichtlinie ausgeschlossen. Hier sind wir restriktiver, als es regulatorisch vorgeschrieben ist, und nehmen auch Länder auf die Ausschlussliste, die nicht von Sanktionen oder Embargos betroffen sind. Die Länderliste wird quartalsweise sowie anlassbezogen geprüft und angepasst. Grenzen setzenDas Reputationsrisiko-Management der Commerzbank Aktiengesellschaft legt somit die Voraussetzungen und Grenzen für die Geschäftstätigkeit fest und bewertet Geschäfte, Produkte und Kundenbeziehungen differenziert. Der Prüfprozess startet auf der Marktseite: Sobald ein von der Bank als sensibel definiertes Themenfeld tangiert wird, ist das Reputationsrisiko-Management einzubinden. Dort wird eine intensive Recherche möglicher ökologischer oder sozialer Risiken durchgeführt, die mit den bestehenden oder potenziellen Geschäftspartnern beziehungsweise dem Geschäftsinhalt verbunden sein könnten. Hierbei greift die Abteilung auf Informationen und Berichte von Nichtregierungsorganisationen und Analysten ebenso zurück wie auf Medienberichte und Unternehmensveröffentlichungen. Die Analyse wird durch ein differenziertes Votum abgeschlossen. Die Bewertung erfolgt anhand einer fünfpoligen Skala und kann bis zur Ablehnung des Produktes, des Geschäfts oder der Geschäftsbeziehung führen.
Der Rückgang der Voten resultierte aus einer Abnahme der in der Commerzbank durchgeführten Trade-Finance-Transaktionen in nahezu allen Branchen. Diese Entwicklung ist auf ein Zusammenspiel von Effekten zurückzuführen. Hierzu zählt insbesondere die durch die Corona-Pandemie negativ beeinflusste Weltwirtschaft, aber auch der Rückgang der Trade-Finance-Transaktionen insgesamt im Jahr 2021. Darüber hinaus führte eine weitere interne Fokussierung auf Geschäftsbeziehungen (beispielsweise in der Branche Land- und Forstwirtschaft) zu einer verminderten Anzahl von Votierungsvorgängen. Aufgrund der besonderen Risiken, die mit den Themen fossile Brennstoffe und Rüstung verbunden sind, hat der Vorstand der Commerzbank Aktiengesellschaft dazu jeweils eine eigene verbindliche Richtlinie verabschiedet, die viele entsprechende Geschäfte und Geschäftsbeziehungen als prüfpflichtig definiert und Ausschlusskriterien definiert. Die überarbeitete Richtlinie für fossile Brennstoffe ist zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten und beinhaltet die Anforderungen der Commerzbank Aktiengesellschaft an Kunden sowohl aus dem Kohlesektor als auch aus dem Öl- und Gassektor. Verteilung der Risikobewertung 2021 auf verschiedene Branchen
Das Reputationsrisiko gehört gemäß Risikoinventur zu den wesentlichen nicht quantifizierbaren Risikoarten des Commerzbank-Konzerns und wird daher als Teil der Gesamtrisikostrategie gesteuert. Die Abteilung Reputationsrisiko-Management liegt im Verantwortungsbereich des Vorstandsvorsitzenden. Wird im Rahmen einer Prüfung ein erhebliches Reputationsrisiko festgestellt, wird stets das obere Management informiert. In gravierenden Fällen (hohes Reputationsrisiko) hat das Reputationsrisiko-Management die Möglichkeit ein Veto einzulegen, welches nur im Rahmen einer Eskalation zum Konzernvorstand durch die Marktseite behoben werden kann. Zur Sensibilisierung und frühzeitigen Identifikation von Risikokonzentrationen werden durch einen Report alle erheblichen und hohen Reputationsrisiko-Voten vierteljährlich dem Vorstand und dem Risikoausschuss des Aufsichtsrats vorgestellt. Um das Reputationsrisiko-Management weiterzuentwickeln, beobachtet die Commerzbank Aktiengesellschaft fortlaufend potenziell ökologisch und sozial relevante Themen und prüft deren mögliche Einbettung in die Prozesse und Bewertungskriterien der Bank. Alle sensiblen Themenfelder, Positionen und Richtlinien werden kontinuierlich überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Auch die Votierungs- und Reportingprozesse werden bedarfsweise angepasst. Formale Anforderungen des Konzerns - wie etwa das Erfordernis definierter Votierungs- und Entscheidungsregeln - gelten grundsätzlich auch für die wesentlichen Töchter und werden mit dem Reputationsrisiko-Management der Commerzbank Aktiengesellschaft als Global Functional Lead abgestimmt. Inhaltliche Schwerpunkte definieren die Konzerngesellschaften nach den An forderungen ihres jeweiligen Geschäftsmodells, beispielsweise anhand der Anlässe für Kundenbeschwerden. Die mBank in Polen betreibt ihr eigenständiges Reputationsrisiko-Management auf Basis des Bekenntnisses zum Global Compact der Vereinten Nationen. Die "Policy on Providing Services and Financing to Entities Operating in Areas that are Particularly Sensitive in Terms of mBank's Reputation Risk" dient der Umsetzung dieses Bekenntnisses und kann zur Ablehnung bestimmter Kreditgeschäfte oder Kontoeröffnungen führen. Die Reputationsrisiko-Strategie der mBank wird jährlich überprüft und mit der Muttergesellschaft abgestimmt. Unsere Kunden begleitenFür die weltweiten Bestrebungen, den Klimawandel einzudämmen, braucht es neben geeigneten politischen Rahmenbedingungen und neuen Technologien vor allem auch ausreichend finanzielle Mittel. Dieser "Sustainable Finance" genannte Beitrag der Finanzindustrie für eine nachhaltige Entwicklung bietet uns als Bank zahlreiche Chancen: Energiewende und CO 2 -Reduktion erfordern neue Technologien und Produkte, die mit hohen Investitionen verbunden sind. Zudem wächst das Interesse von Investoren und Kunden an nachhaltigen Anlagemöglichkeiten. Deswegen entwickeln wir Produkte und Dienstleistungen, die diesen Veränderungen gerecht werden und dabei ökologischen oder sozialen Nutzen entfalten. Zudem ist Kundenorientierung wichtiger Bestandteil unserer Strategie. Deshalb richten wir unser Angebot an Kundeninteressen aus und zählen Kundenzufriedenheit zu den wichtigsten Komponenten beim Bewerten unseres Geschäftserfolges. Neben attraktiven Produkten und einer kompetenten und fairen Beratung trägt die Gewährleistung der Datensicherheit maßgeblich zur Kundenzufriedenheit bei. Diese Zufriedenheit überprüfen wir kontinuierlich und stellen sicher, dass wir unsere Kunden an den entsprechenden Stellen mit einbinden. Nachhaltigkeitseffekte in der Kreditvergabe nutzenUnsere nachhaltigen Produkte werden mit Blick auf regulatorische Anforderungen, Marktanalysen und Input unserer Fach- und Produktexperten entwickelt. Dabei werden klassische Produktentwicklungsmethoden, agile Methoden und der Austausch mit unseren Kunden herangezogen. Die Priorisierung der Entwicklung unterschiedlicher Produkte resultiert aus den Vorgaben der Nachhaltigkeitsstrategie im Einklang mit wirtschaftlichen Abwägungen und der Erfüllung regulatorischer Vorgaben. Im Firmenkundensegment setzen wir auf Risiko- und Vertriebsdaten, um die ESG-Dimensionen unseres Portfolios zu bewerten und eine dezidierte Potenzialanalyse für neue Produkte durchzuführen. Im Ergebnis haben wir Sektoren identifiziert, die zum einen neue nachhaltige Geschäftschancen, zum anderen die Begleitung der Transformation von unseren Kunden durch darauf abgestimmte Advisory Services und Finanzierungsprodukte ermöglichen. Der Vertrieb und die Kreditabteilungen arbeiten eng zusammen, um den Besonderheiten der ESG Thematik Rechnung zu tragen. Die mBank implementierte 2021 einen Produktentwicklungsprozess, der sicherstellt, dass jedes neue Produkt vor der Einführung anhand seiner ESG-Auswirkungen bewertet wird. Erneuerbare Energien fördernDie Commerzbank Aktiengesellschaft hat weitreichende Erfahrungen mit erneuerbaren Energien. So gehören Unternehmens- und Projektfinanzierungen entlang deren Wertschöpfungskette bereits seit den 1980er-Jahren zum Portfolio und sind für uns auch in Zukunft ein Wachstumsfeld. Kerngeschäft des Center of Competence Energy (CoC Energy) mit seinen Standorten in Hamburg und New York ist die weltweite Finanzierung von Wind- und Solarparks sowie angrenzenden Technologien. Die finanzierten Anlagen werden insbesondere von unabhängigen Stromproduzenten, Projektentwicklern, institutionellen Investoren und Energieversorgungsunternehmen betrieben. Heute zählen wir zu den größten Finanzierern erneuerbarer Energien in Europa und konnten im abgelaufenen Jahr unseren internationalen Portfolioanteil weiter ausbauen. Bei den Neuabschlüssen 2021 sind neben Finanzierungen für Wind- und Solarparks in Deutschland auch neue Projekte in Finnland, Frankreich, den Niederlanden und den USA hervorzuheben, wo wir unter anderem einen der ersten Offshore-Windparks des Landes finanziert haben.
Die mBank in Polen setzt ihr Engagement für umweltfreundliche Produktlösungen fort und erhöht daher kontinuierlich ihren Anteil an Finanzierungen von Projekten, die zum Klimaschutz beitragen. Im November 2021 verpflichtete sich die mBank im Einklang mit ihrer neuen Geschäftsstrategie, rund 2,2 Mrd. Euro (10 Mrd. polnische Zloty) für Klimaschutzprojekte zu mobilisieren. Dies gilt für 1,1 Mrd. Euro (5 Mrd. polnische Zloty) Eigenmittel für die Neufinanzierung von erneuerbarer Energie, Abfallwirtschaft, E-Mobilität und ähnlichen Projekten. Weitere 1,1 Mrd. Euro (5 Mrd. polnische Zloty) sollen aus anderen Quellen, zum Beispiel durch Konsortialfinanzierungen für Nachhaltigkeitsprojekte mit anderen Instituten und Emissionen von grünen Anleihen für Kunden gemäß der Green Bond Principles zustande kommen. Die Commerz Real trägt durch nachhaltige Investmentmöglichkeiten in erneuerbare Energien direkt zur Gestaltung der Energiewende bei und achtet bei ihren Immobilien-Assets auf einen Strombezug aus erneuerbaren Energien, sofern dies die lokalen Märkte erlauben. Nachhaltige Lösungen für unsere Kunden aufzeigenDie Commerzbank Aktiengesellschaft bezieht Nachhaltigkeitsaspekte auch bei der Entwicklung klassischer Finanzierungslösungen ein. Wir beraten Firmenkunden über die Vorteile öffentlicher Förderkredite wie der KfW-Energieeffizienzprogramme oder der Klimaschutzinitiative für den Mittelstand der KfW. Mit einem Anteil von rund 5 % an den gewerblichen Nachhaltigkeitsprogrammen der KfW sind wir in Deutschland einer der wesentlichen Player bei der Nutzung dieser Fördermittel für entsprechende Investitionen des Mittelstands. Auch Privat- und Unternehmerkunden erhalten attraktive Finanzierungskonditionen für energieeffiziente Gebäude: So gibt die "Grüne Baufinanzierung" vergünstigte Finanzierungskonditionen für den Bau, die Modernisierung oder den Erwerb eigen- oder fremdgenutzter Gebäude, deren Endenergiebedarf unter 75 kWh pro Quadratmeter Nutzfläche liegt. Ganzheitliche Beratung leistenVerantwortung im Kreditgeschäft geht für das Privatkundensegment aber noch weiter: "Responsible Lending" ist ein ganzheitlicher Beratungsansatz, der auch auf mögliche Veränderungen der wirtschaftlichen Situation der Kunden achtet. Für diesen Fall gibt es im Risikobereich der Bank spezielle Einheiten, die sich mit der Risikofrüherkennung beschäftigen. Zu ihrer Aufgabe gehört es, Kunden mit sich abzeichnenden finanziellen Problemen frühzeitig - und damit möglichst vor dem Auftreten existenzieller Probleme - zu identifizieren und gemeinsam Maßnahmen zu vereinbaren, die im Idealfall in einen geregelten Rückzahlungsprozess münden. Nachhaltige Geldanlage und Kapitalmarktprodukte anbietenAuch im Anlagegeschäft wollen wir unseren Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung leisten und die damit verbundenen Geschäftschancen nutzen. Dazu gehören etwa das Angebot nachhaltiger Fonds, die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Vermögensverwaltung sowie nachhaltige Kapitalmarktinstrumente. Nachhaltige Bonds und Loans entwickelnBereits 2007 hat eine damalige Tochtergesellschaft der Commerzbank Aktiengesellschaft den weltweit ersten Green Bond federführend begleitet. Seitdem haben wir zahlreiche Kunden beim Vorbereiten und Platzieren von nachhaltigen Anleihen unterstützt. So begleitete die Commerzbank Aktiengesellschaft allein im Berichtsjahr die Emission von 57 Sustainable Bonds 4 mit einem Gesamtvolumen von mehr als 62,3 Mrd. Euro als Lead-Managerin. Hierzu zählten auch eine Reihe innovativer Transaktionen, wie beispielsweise im April 2021 der weltweit erste von einer Bank begebene Sustainability-linked Bond oder die Emission einer dreißigjährigen grünen Bundesanleihe im Mai 2021. Weiterhin engagieren wir uns in unterschiedlichen Interessenvereinigungen und Fachverbänden und tragen so aktiv zur Weiterentwicklung des Marktes für nachhaltige Anleihen bei. Insgesamt hat die Bank bereits mehr als 155 nachhaltige Anleihen begleitet.
Daneben arrangiert, strukturiert und platziert die Commerzbank Aktiengesellschaft für Unternehmen unterschiedlichster Branchen nachhaltige Schuldscheindarlehen und Konsortialkredite in Form von Green Loans oder ESG-linked Loans. ESG-linked Loans, auch "Positive Incentive Loans" genannt, sind eine vergleichsweise neue, aber sehr dynamisch wachsende Produktkategorie. Bei dieser Art von Konsortialkrediten werden die Konditionen an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft, etwa das ESG-Rating des Kreditnehmers. Je besser sich die Kriterien entwickeln, desto geringer fallen die Zinsen aus - und umgekehrt. 2021 war die Commerzbank Aktiengesellschaft an 50 Green oder ESG-linked Loans mit einem Gesamtvolumen von 84,5 Mrd. Euro beteiligt. Seit 2017 nehmen wir an Arbeitsgruppen der Loan Market Association teil, um die Implementierung von Nachhaltigkeit im Konsortialkreditgeschäft aktiv mitzugestalten. Nach der Verabschiedung des Green Bond Frameworks im Jahr 2020 hat auch die mBank im Jahr 2021 sowohl im Auftrag ihrer Kunden als auch im eigenen Namen bedeutende grüne Anleiheemissionen getätigt. Sie implementierte zunächst ein Anleiheemissionprogramm im Wert von ca. 218 Mio. Euro (1 Mrd. polnische Zloty) in der Erneuerbare-Energien-Industrie. Anschließend verkaufte die mBank eigene nicht bevorzugte Senior Bonds im Wert von 500 Mio. Euro, die die erste Emission von Green Bonds im Euro-Benchmark-Format eines privaten Finanzinstituts in Polen darstellten. Nachhaltigkeitsaspekte spielen auch bei den Eigenanlagen der Bank eine immer wichtigere Rolle. Im Rahmen der Liquiditätssteuerung investiert die Commerzbank Aktiengesellschaft vermehrt in nachhaltige Anleihen und baut ein eigenes ESG-Portfolio auf. Zu diesem Zwecke plant die Bank, vermehrt Eigenanlagen in Green, Social und Sustainability Bonds zu investieren. Bis Ende 2021 betrug das Volumen bereits 1,6 Mrd. Euro, was einem Anteil von mehr als 5 % des Liquiditätsportfolios entsprach. Bei der betrieblichen Altersvorsorge berücksichtigt die Commerzbank im Inland insofern Nachhaltigkeitsaspekte als dass bei der Auswahl der Asset-Manager für den Pensionsplan deren Unterzeichnung der UN Principles for Responsible Investment (PRI) Grundvoraussetzung ist. Kundengelder nachhaltig anlegenDaneben bietet die Commerzbank ihren Kunden bei der Geldanlage zunehmend Möglichkeiten, am wachsenden Markt verantwortungsvoller Investments teilzuhaben, etwa über Nachhaltigkeitsfonds verschiedener Anbieter für private und institutionelle Kunden. Vermögende Privat- und Firmenkunden können bei der Commerzbank Aktiengesellschaft eine individuelle nachhaltige Vermögensverwaltung vereinbaren, bei der die Titelselektion neben Ausschlusskriterien auch Nachhaltigkeitsratings berücksichtigt. Mit der Unterzeichnung der UN PRI bekennt sich das Asset-Management der Commerzbank Aktiengesellschaft zu verantwortungsbewussten Investitionsentscheidungen. Seit dem Basisjahr 2017 haben wir das Gesamtvolumen an nachhaltigen Anlagen auf gut 600 Mio. Euro vervierfacht. Beim Motiv-Investing der Commerzbank-Marke comdirect können Kunden gezielt in Megatrends investieren, unter anderem in das Thema Nachhaltigkeit. Für ein solches Nachhaltigkeitsdepot stellt die comdirect ausgewählte nachhaltige Fonds, Exchange-traded Funds (ETFs) und Aktien bereit, aus denen der Kunde sein Wunschdepot zusammenstellen kann. Bei anderen Anlageformaten wie Sparplänen oder ETFs stehen comdirect-Kunden ebenfalls nachhaltige Produkte zur Auswahl. Auch die mBank engagiert sich in diesem Segment: Bereits im September 2019 lancierte die Bank die erste ESG-Anlagestrategie auf dem polnischen Markt. Private Kunden können in ETF-basierte Aktien- und Anleiheportfolios investieren, die sich positiv auf Umwelt und Gesellschaft auswirken. Die Commerz Real verbindet nachhaltige Investmentmöglichkeiten mit einem direkten Beitrag zur Gestaltung der Energiewende: Im Jahr 2005 investierte sie erstmals in Solarenergie und zahlreiche Investments in dieselbe folgten. Daneben wurde das Portfolio um Windenergieanlagen an Land und auf See ergänzt. Mit rund 1.358 Megawatt jährlicher Gesamtleistung von 54 Freiflächen-Solarkraftwerken und 33 On- beziehungsweise Offshore-Windparks gehört die Commerz Real heute zu den großen deutschen Asset-Managern in diesem Segment. Das gesamte Transaktionsvolumen in erneuerbare Energien lag Ende 2021 bei rund 2,43 Mrd. Euro. Im Oktober 2020 legte die Commerz Real den ersten ImpactFonds "klimaVest" auf - und damit den ersten offenen Sachwertfonds im Bereich Erneuerbare Energien für Privatanleger mit Rückgaberechten in Form eines ELTIF (European Long-Term Investmentfonds). Seit dem 10. März 2021 ist der Fond als nachhaltiges Finanzprodukt gemäß Artikel 9 der Offenlegungsverordnung klassifiziert. Dabei investiert der Fonds hauptsächlich in Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie und in die Infrastruktur der Energiewende. Anlageziel des Fonds ist es, attraktive risikobereinigte Renditen für Anleger zu erzielen und gleichzeitig einen positiv messbaren Beitrag zur Erreichung ökologisch nachhaltiger Ziele im Sinne der EU-Taxonomie zu leisten. Dabei zeigt klimaVest seinen Investoren auf, welche CO 2 -Vermeidung die erneuerbaren Energien Assets des Portfolios haben können. Das Volumen des klimaVest lag zum Jahresende 2021 bei rund 586,5 Mio. Euro. Zudem wurde der Fonds im November 2021 mit dem Sustainable Award in Finance in der Kategorie "Environment" ausgezeichnet. Bis 2025 soll das Volumen weiter auf insgesamt 4,5 Mrd. Euro ansteigen, bei einer Zielsetzung von rund 2,2 Mrd. Euro Eigenkapital. Daneben baut die Commerz Real beim Management ihrer Immobilienassets auf Nachhaltigkeit, wie etwa beim hausInvest. Der Fonds gehört mit 17,1 Mrd. Euro Fondsvermögen zum Jahresende 2021 zu den größten offenen Immobilienfonds Europas. Seit dem 10. März 2021 ist er einer der ersten offenen Immobilienfonds, der ökologische und/oder soziale Merkmale nach Artikel 8 der Offenlegungsverordnung fördert. Entsprechend hat der Fonds seine Anlagestrategie ausgerichtet. Bis 2050 ist es das Ziel, den CO 2 -Fußabdruck des Portfolios auf 14 Kilogramm pro Quadratmeter zu senken. Darüber hinaus beachtet der Fonds soziale Aspekte: In der 2021 festgeschriebenen "Social Charta" wird etwa eine Quote von 20 bis 40 % bezahlbaren Wohnraums in den Wohnobjekten oder der Verzicht auf sogenannte "Luxussanierungen" angestrebt. Diese Eigenschaften werden neben anderen Aspekten wie etwa Barrierefreiheit, Anbindung an den ÖPNV, digitale Ausstattung oder Ökostrombezug auf Allgemeinflächen jährlich bei allen Objekten durch die eigens entwickelte "Sustainability Due Diligence" überprüft. Die Ergebnisse fließen in die Ankaufsentscheidungen ein und bilden eine Grundlage für die nachhaltige Weiterentwicklung des Portfolios. Emissionen handeln oder kompensierenDie Commerzbank Aktiengesellschaft ist Teilnehmerin am europäischen Emissionsrechtehandel (EU-ETS). Sie berät Unternehmen bei der Beschaffung von Emissionsrechten beziehungsweise -zertifikaten sowie im damit verbundenen Risikomanagement und setzt daraus resultierende Handelsstrategien für Kunden um. Hinzu kommt die Möglichkeit zur freiwilligen Kompensation des CO 2 -Fußabdrucks eines Unternehmens, das nicht dem verpflichtenden EU-ETS unterliegt. Als Mitglied der Carbon Pricing Leadership Coalition (CPLC) der Weltbank beteiligt sich die Bank darüber hinaus an den weltweiten Diskussionen zur CO 2 -Bepreisung. Die Commerz Real hat im Mobilienleasing über ihre Tochtergesellschaft "Commerz Real Mobilienleasing GmbH" (CRML) begonnen, das Thema Nachhaltigkeit in ihrem Geschäft zu verankern. Leasing trägt als Finanzierungsform bereits originär dazu bei, dass die Nutzer in kürzeren Zyklen am nachhaltigen Technologiefortschritt teilnehmen und die Leasinggüter ressourcenschonend wieder in den Wirtschaftskreislauf eingebracht werden. Seit Mitte 2021 bietet CRML ihren Kunden mittels "PRO Climate Lease" zusätzlich das optionale Serviceangebot, CO 2 -Emissionen individuell zu kompensieren - parallel zum Finanzierungsgeschäft. Dieses Serviceangebot wird sukzessive entsprechend den regulatorischen Anforderungen und Kundenbedarfen erweitert. Datensicherheit gewährleistenDer Schutz der Kundendaten und die Wahrung des Bankgeheimnisses sind in Zeiten zunehmender Digitalisierung von größter Bedeutung sowie Grundvoraussetzung für die Zufriedenheit unserer Kunden. Deshalb ist Datensicherheit für uns ein Schwerpunktthema in Bezug auf verantwortungsvolles Banking. Das Physical Security Board, das vom Chief Operating Officer geleitet wird, legt die Sicherheitsstrategie der Commerzbank fest. Die Umsetzung des internationalen Datenschutzes erfolgt durch ein Governance-Modell mit definierten Rollen und Verantwortlichkeiten, Policies und Richtlinien, standardisierten Prozessen sowie Kontrollmechanismen. Auf Cyber-Kriminalität adäquat reagierenMit der zunehmenden digitalen Vernetzung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft werden Cyber-Sicherheit und -widerstandsfähigkeit immer wichtiger. Dabei betrachtet die Commerzbank nicht nur die eigenen Informationen, Räumlichkeiten und IT-Systeme, sondern auch die der Kunden und Dienstleister inklusive gegebenenfalls unabhängiger Transportwege. Cyber-Sicherheit ist ein starker Treiber von Kundenvertrauen und damit auch ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Die Finanzindustrie als Teil der kritischen Infrastruktur unterliegt erweiterten gesetzlichen Anforderungen. Dieser Entwicklung einschließlich zukünftiger Herausforderungen beim Managen der Cyber-Risiken wollen wir angemessen Rechnung tragen. Die Steuerung der Cyber- und Informationssicherheitsrisiken erfolgt durch den Konzernbereich "Group Risk Management - Cyber Risk & Information Security" (GRM-CRIS). Der Bereich obliegt der Hoheit des Group Chief Information Security Officer (CISO). Neben bereits etablierten Sicherheitsfunktionen wie dem Information-Security-Management-System liegt der Fokus von GRM-CRIS auf dem angemessenen Managen des Cyber-Risikos, sowie der Stärkung der Cyber-Resilienz der Commerzbank; dies umfasst auch die Information-Security-Incident-Management-Fähigkeiten. Zur Abdeckung der sogenannten menschlichen Komponente setzt die Commerzbank Aktiengesellschaft ergänzend auf ein hohes Sicherheits- und Risikobewusstsein ihrer Mitarbeiter. Dieses wird im Rahmen einer speziellen Awareness-Kampagne zur Informationssicherheit, die mit dem Outstanding Security Performance Award ausgezeichnet wurde, stetig gefördert. Zusätzlich adressiert GRM-CRIS die Wechselwirkungen der Cyber- und Informationssicherheitsrisiken zu Risiken aus anderen Risikobereichen wie zum Beispiel HR, Procurement, Business-Continuity-Management und physische Sicherheit. Weiterhin ist die Commerzbank Aktiengesellschaft Gründungsmitglied des Vereins German Competence Centre against Cybercrime (G4C), der mit dem Bundeskriminalamt kooperiert. Ziel des Vereins ist es, Schutzmaßnahmen vor Cyber-Kriminalität aufzubauen und zu optimieren, um Schaden von seinen Mitgliedern und deren Kunden abzuwenden. Auch die mBank warnt schon seit vielen Jahren vor Bedrohungen aus der digitalen Welt. Ihre erste Kampagne zu Cyber-Security startete sie bereits im Jahr 2015. Seitdem wird das Thema im jährlichen Turnus im Rahmen einer Kampagne aufgegriffen. In der Vergangenheit wurde die mBank bereits für dieses Engagement ausgezeichnet. Auch 2021 initiierte sie eine weitere Cyber-Security-Kampagne. Die mBank arbeitet kontinuierlich daran, Cyber-Risiken zu mindern und Cyber-Angriffen entgegenzuwirken. Zur Sicherheitsabteilung der Bank gehört beispielsweise ein rund um die Uhr geöffnetes Security Operations Center (SOC). Mitarbeiter und Kunden können dem SOC alle Cybersicherheitsangelegenheiten melden, einschließlich identifizierter Vorfälle, versuchter Angriffe, Infektionen und verdächtiger Transaktionen. Seit 2020 verfügt die mBank auch über ein akkreditiertes Quick-Response-Team, "mBank CERT", das im Falle einer Verletzung der Cyber-Sicherheit reagiert und als Mitglied der Organisation Trusted Introducer mit anderen Teams dieser Art auf der ganzen Welt zusammenarbeitet. Datenschutz sicherstellenGrundlage für den rechtmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten und kundenbezogenen Informationen bildet die Konzern-Datenschutz-Policy. Sie enthält unter anderem konzernweit geltende Grundsätze für das Erheben, Verarbeiten, Verwenden und internationale Übermitteln von personenbezogenen Daten. Es liegt in der Verantwortung der Einzelgesellschaften, diese Grundsätze umzusetzen. Die Mitarbeiter des betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Commerzbank Aktiengesellschaft unterstützen die Geschäftseinheiten im In- und Ausland und überwachen das gesetzeskonforme Einhalten datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Damit unsere Mitarbeiter für die Themenfelder Datenschutz und Datensicherheit sensibilisiert und informiert bleiben, gibt es regelmäßige Schulungen, obligatorische Lernprogramme zum Datenschutz sowie ein Seminar zur Datenschutzpraxis oder das Angebot individueller Informationsveranstaltungen. Das Datenschutz-Managementsystem bei der Marke comdirect besteht aus einer Datenschutz-Managementeinheit, die eine aktive Steuerung aller Datenschutzaktivitäten im Hause zur Aufgabe hat. Bei der Commerz Real gibt es einen zentralen Datenschutzbeauftragten sowie Datenschutzkoordinatoren in den Fachbereichen. In Polen unterstützen der Datenschutzbeauftragte der mBank und das dazugehörige Team die Geschäftseinheiten der Bank. Im Verhältnis zur Zahl von rund elf Millionen Kunden in Deutschland und rund 5,5 Millionen Kunden in Polen, Tschechien und der Slowakei sowie rund 28.000 Firmenkundenverbünden, multinationalen Konzernen, Finanzdienstleistern und institutionellen Kunden weltweit gab es auch 2021 eine vergleichsweise ge ringe Zahl von Beschwerden zum Datenschutz. Bei der Commerzbank Aktiengesellschaft im Inland beispielsweise gingen im Berichtsjahr 266 Kundenbeschwerden beim Datenschutzbeauftragten ein. In den meisten Fällen wurde reklamiert, dass Kundendaten unbefugt genutzt oder an Dritte zur Kenntnis gelangt seien. Big Data verantwortungsvoll nutzenDer Einsatz von Big Data und Advanced Analytics (BDAA) ist für die Commerzbank von zentraler strategischer Bedeutung. Das effiziente und ganzheitliche Verarbeiten von Daten bietet allen Segmenten und Konzernbereichen große Chancen: als Entscheidungsgrundlage bei der Steuerung operativer Prozesse, für detailliertere und schnellere Analysen, für verbesserten Kundenservice und Cross-Selling. Darüber hinaus bietet BDAA Methoden für die effiziente Gestaltung von gruppenweiten Modellen für die Berechnung von Kredit- und operationellen Risiken, Kapitalbedarfen und Stresstesting, um so die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften sicherzustellen und die Kapitaleffizienz zu verbessern. Um den hohen Datenschutzstandards Rechnung zu tragen, arbeitet die Commerzbank Aktiengesellschaft mit Pseudonymisierung, Anonymisierung und Mikrosegmentierung. Transparenz und Fairness in Kundenbeziehungen lebenFairness gegenüber unseren Kunden bedeutet für uns eine ganzheitliche und verständliche Beratung zu Finanzprodukten, ihren Risiken und möglichen Alternativen entlang der langfristigen Bedürfnisse des Kunden sowie eine transparente und nachvollziehbare Dokumentation des Beratungsprozesses. Wir verfolgen den Anspruch, fair und kompetent zu beraten, mit den Finanzplanungstools Kunden-Kompass, Strategie- und Unternehmerdialog. Zudem haben wir in den vergangenen Jahren neue Produkte und Dienstleistungen mit besonderem Kundennutzen eingeführt. Dazu zählen unter anderem Konten mit Sicherheitsgarantie, der "Ratenkredit Online", die anbieterunabhängige Baufinanzierung oder mobil abschließbare Wertpapiersparpläne. Zufriedenheit messenDie Weiterempfehlungsbereitschaft ihrer Kunden spielt eine wichtige Rolle in der Vertriebssteuerung der Commerzbank Aktiengesellschaft. Als kontinuierliche Messgröße für Qualität dient dabei im Privatkundensegment seit Jahren der Net Promoter Score (NPS), ein international anerkannter Standard zur Bewertung von Kundenzufriedenheit. Monatlich werden rund 7.000 Kunden der Commerzbank Aktiengesellschaft in einem kurzen Telefoninterview gefragt, ob sie ihre Filiale oder Beratungseinheit weiterempfehlen würden. Die aus dem offenen Feedback gewonnenen Erkenntnisse sollen den Kundenservice verbessern und damit auch die Kundenzufriedenheit dauerhaft steigern. Der Anteil von Privat- und Unternehmerkunden der Commerzbank Aktiengesellschaft mit hoher Weiterempfehlungsbereitschaft - sogenannte "Promotoren" -, lag auch im Jahr 2021 stabil bei 57 %. Darüber hinaus wird die Zufriedenheit über weitere Kontaktkanäle wie Kundencenter oder Onlinebanking gemessen, um dort das Kundenerlebnis positiv zu beeinflussen. Die hohe Weiterempfehlungsbereitschaft der Kunden der Commerzbank-Marke comdirect spiegelt sich ebenfalls in einem NPS-Wert von 52 % wider. Der Anteil der Promotoren liegt hier sogar bei 64 %. Ebenso sammelt die Commerzbank Aktiengesellschaft wichtige Erkenntnisse im Rahmen der strategischen Kundenbindungsstudie "Kundenbarometer". Hierzu werden über einen Ganzjahreszeitraum verteilt rund 3.800 Kunden aus dem Segment Privat- und Unternehmerkunden befragt. Erhoben werden Kennziffern zu Gesamtzufriedenheit, Weiterempfehlung und Wettbewerbsvorteil und im weiteren Fortgang zum Kundenbindungsindex "KUBIX" verdichtet. Diese Erhebung von Kennziffern wird ergänzt durch die Bewertung einzelner Leistungsbestandteile der Bank (zum Beispiel Produkt- und Servicekomponenten), um diese und die damit verbundene qualitative Wahrnehmung der Kunden zu verbessern. Kundenzufriedenheit hat auch für die mBank hohe Priorität. Projekte wie "mSatisfaction" zielen darauf ab, die Kundenloyalität weiter zu stärken. Mit dem NPS misst die mBank dabei im Retail- und Corporate Banking die Zufriedenheit mit der generellen Zusammenarbeit sowie mit bestimmten Prozessen und Produkten. Im Berichtsjahr lagen die Ergebnisse in beiden Kundensegmenten deutlich über dem polnischen Branchendurchschnitt. Regelmäßige Kundenbefragungen geben auch dem Firmenkundensegment der Commerzbank Aktiengesellschaft Auskunft darüber, wie zufrieden Kunden mit der Betreuung sind und welche Wünsche und Erwartungen sie an die Zusammenarbeit haben. Laut den Umfragen beabsichtigt der größte Teil unserer Firmenkunden, das Leistungs- und Serviceangebot der Bank im gleichen Umfang zu nutzen, und ist bereit, uns weiterzuempfehlen. Kunden übergreifend einbindenAlle Einheiten des Konzerns binden ihre Kunden aktiv ein, um deren Interessen systematisch zu berücksichtigen. Experten tauschen sich in verschiedenen Formaten mit Kunden aus, damit Ideen und Anregungen in die (Weiter-)Entwicklung von Services und Produkten einfließen können. Das "UX-Studio" der Commerzbank Aktiengesellschaft unterstützt dabei mit Erkenntnissen über Anforderungen und Bedürfnisse von Nutzern. UX steht für User Experience und damit für das Erlebnis vor, während und nach dem Nutzen eines Produktes. In UX-Research-Studien werden Kunden, Nichtkunden und Mitarbeiter frühzeitig im gesamten Entwicklungsprozess und im Livebetrieb involviert, um die Kundenzentrierung der Commerzbank sicherzustellen. Ergänzend hierzu haben wir in Frankfurt eine UX-Branch eingerichtet. Dabei handelt es sich um eine reguläre Filiale, in der wir im laufenden Betrieb Neues ausprobieren - seien es technische Innovationen oder Designelemente, die Kunden und Mitarbeitern das Leben angenehmer machen. Um von unseren Kunden lernen zu können, bitten wir sie via Onlinebefragung um ihre Meinung. Ähnlich geht die mBank mit dem "mBank Lab" vor. Hier treffen sich Bankexperten mit Kunden, um neue Services zu entwerfen und zu testen. Nach der Methode des "Design Thinking" werden Kunden Teil des Prozesses, indem sie beim Entwickeln von Lösungen und beim Testen von Prototypen unterstützen. Die Marke comdirect nutzt für die Kundeneinbindung unter anderem die "comdirect-Community", bei der sich Kunden und Finanzmarktinteressierte über Produkte und andere Finanzthemen mit der Bank austauschen können. Im Firmenkundensegment der Commerzbank Aktiengesellschaft werden für die Weiterentwicklung des Angebots regelmäßig themenspezifische Kundenbefragungen genutzt. So gewinnen wir Erkenntnisse über Kundenwünsche und -anforderungen, die in die Gestaltung von Produkten und Prozessen einfließen. Darüber hinaus bindet die Commerzbank Aktiengesellschaft ihre Kunden aktiv über verschiedene Kundenbeiräte ein. In einem zentralen Beirat sowie in sechs Regionalbeiräten haben ausgewählte Vertreter von Firmen und Institutionen sowie des öffentlichen Lebens die Möglichkeit, in den direkten Dialog mit dem Vorstand zu treten, sich über die Geschäftsentwicklung zu informieren und ihre Erfahrungen und Anforderungen stellvertretend einzubringen. Kundenthemen beleuchtenDie Themen des Mittelstands stehen im Fokus der Commerzbank-Initiative "Unternehmerperspektiven". Einmal jährlich befragt sie Eigentümer und Manager der ersten Führungsebene aus Unternehmen unterschiedlicher Größenordnungen und Branchen. 2020 stand dabei das Thema Nachhaltigkeit im Fokus. Die Studie "Wirtschaft im Umbruch: die Chancen des Green Deal" hat zwischen November 2019 und März 2020 die Nachhaltigkeitsstrategien von 2.700 Mittelständlern beleuchtet. Aufgrund der Corona-Krise wurde sie erst im April 2021 veröffentlicht. Drei interaktive Veranstaltungen fanden im Juni 2021 statt. Wir setzten hierbei zunächst auf digitale Formate, im Rahmen derer die Teilnehmer die Studienergebnisse mit Experten aus Wirtschaft, Verbänden, Politik und Wissenschaft diskutieren konnten. Ziel war es, Ideen zu entwickeln, wie das Thema Nachhaltigkeit ein erfolgreicher Baustein der Unternehmensstrategie sein kann. Als es die pandemische Situation wieder zuließ, starteten wir im September 2021 mit kleinen Präsenzdialogveranstaltungen, bei denen renommierte Referenten aus Wirtschaft und Wissenschaft die Themen der Studie vertiefen, die Unternehmer sich persönlich austauschen und neue Kontakte knüpfen können. Im Mittelpunkt der Unternehmerkundenstudie 2021 stand die Zukunft des stationären Einzelhandels. In rund 3.200 Interviews wurden Einzelhändler in ganz Deutschland befragt, die einen Jahresumsatz von weniger als 15 Mio. Euro haben. Zu diesen gehören sowohl Commerzbank-Kunden als auch Kunden anderer Banken. Die Ergebnisse zeigen, dass drei von fünf Einzelhändlern in der Corona-Pandemie mit Umsatzeinbußen zu kämpfen hatten und jeder Sechste in seiner Existenz bedroht war. Zudem mussten mehr als 40 % der Einzelhändler auf ihre Eigenkapitalreserven zurückgreifen, um Umsatzeinbußen auszugleichen. Zur Bewältigung der Krise nutzen viele Einzelhändler neue Marketing- und Vertriebswege und setzten auf Lösungen wie "Click&Meet" und "Click&Collect". Trotz aller Herausforderungen konnten die Einzelhändler der Corona-Krise auch Positives abgewinnen. So gab rund die Hälfte der Befragten an, mehr Zeit für die Familie gehabt zu haben. Barrierefreiheit als Selbstverständnis herstellenUm die Angebote der Commerzbank für alle Interessierten zugänglich zu machen, legen wir großen Wert auf die barrierefreie Gestaltung unserer Filialen und des Onlineangebotes. Rund zwei Drittel unserer rund 550 Filialen sind ebenerdig zugänglich. Bei jeder Umbaumaßnahme in einer Filiale und der Einrichtung von Geldautomaten achten wir auf einen Zugang für möglichst alle Nutzergruppen. Für den Auszahlungsvorgang sind alle Selbstbedienungsgeräte der Commerzbank Aktiengesellschaft mit einer Vorlesefunktion für sehbehinderte Kunden ausgestattet. Weitere Informationen zu unseren Bemühungen um Inklusion auch von Mitarbeitern finden sich unter "Vielfalt und Chancengleichheit". Mit gutem Beispiel vorangehenUmwelt und Gesellschaft sind grundlegende Bestandteile unserer unternehmerischen Verantwortung. Als Unternehmen wollen wir selbst mit gutem Beispiel vorangehen und somit positiven Einfluss auf unser Umfeld nehmen. Dies geschieht unter anderem durch die kontinuierliche Reduktion unseres eigenen CO 2 -Fußabdrucks. Gleichzeitig wollen wir unseren Stakeholdern ein zuverlässiger Partner sein und richten unser Handeln an ethischen Werten wie Integrität und Fairness aus. Somit gewährleisten wir positive Effekte unserer Finanzdienstleistungen auf die Wirtschaft. Darüber hinaus nehmen wir unsere Verantwortung als Arbeitgeber ernst und fördern ein umfangreiches freiwilliges Engagement für gemeinnützige Zwecke und unsere Stiftungen. Betriebliche Emissionen senkenDie systematische Verkleinerung unseres ökologischen Fußabdrucks ist wichtiger Bestandteil des Nachhaltigkeitsverständnisses der Commerzbank Aktiengesellschaft. Seit 2009 verfügt die Commerzbank über ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001. 2015 wurde zudem ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 eingeführt und somit ein integriertes Umwelt- und Energiemanagementsystem (iUEMS) etabliert. Im iUEMS werden Zuständigkeiten, Verhaltensweisen, Abläufe und Vorgaben zur Umsetzung der betrieblichen Umwelt- und Energiepolitik der Organisation strukturiert festgelegt und dokumentiert. Im Mittelpunkt steht die Optimierung des Ressourcenverbrauchs, insbesondere dort, wo wir direkten Einfluss auf die Umwelt nehmen können, wie beispielsweise beim Gebäudemanagement sowie bei Dienstreisen. In erster Linie dient das iUEMS zur kontinuierlichen Verbesserung der eigenen Umwelt- und Energieleistung, der Reduzierung des CO 2 -Fußabdrucks des eigenen Unternehmens und somit dem Schutz der Umwelt. Doch neben dem Aspekt des aktiven Umweltschutzes dient ein Umwelt- und Energiemanagementsystem auch der Risikominimierung. Durch regelmäßiges Beobachten und Überprüfen des Istzutands können Handlungsbedarfe frühzeitig aufgedeckt und vorbeugende Maßnahmen getroffen werden. Dieses integrierte System bildet die beste Voraussetzung, um sich als Betrieb nachhaltig auszurichten und die eigenen betrieblichen Emissionen zu senken. Einsparungen bei unseren eigenen betrieblichen Emissionen können über ein effizientes und nachhaltiges Gebäudemanagement erreicht werden. In diesem Kontext wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen. Unter anderem werden seit der Durchführung eines Licht-Audits im Jahr 2017 sukzessive herkömmliche Leuchtmittel durch LEDs ersetzt. Das Energieeinsparpotenzial durch die Umrüstung auf LEDs wurde seitdem an vielen Standorten analysiert und umgesetzt und trägt so maßgeblich zur Energieeinsparung bei. Als weiteres Beispiel wird in den Lateral-Towers in Frankfurt in Zusammenarbeit mit dem Vermieter eine Software zur Optimierung der Gebäudeleittechnik eingesetzt. Das Programm steuert unter Berücksichtigung der Witterung vorausschauend den Betrieb der Anlagen. Nach der Implementierung der Software 2019 konnten 2020 5 , im ersten Jahr der Inbetriebnahme, rund 30 % Energie eingespart werden. Somit lassen sich bei größeren Objekten mittels Software auch ohne die komplette Erneuerung von technischen Anlagen wie Heizung, Klima, Lüftung viel Energie und Kosten einsparen. Die Einführung dieses Programms in weiteren großen Liegenschaften ist in Vorbereitung. Darüber hinaus liegt ein besonderes Augenmerk darauf, Reisetätigkeiten möglichst umweltschonend zu gestalten und somit CO 2 -Emissionen zu vermeiden. Die Dienstreiserichtlinie sieht daher die Bahn als bevorzugtes Verkehrsmittel vor. Unser Klimaziel, 70 % der CO 2 -Emissionen des Bankbetriebs in Deutschland im Vergleich zu 2007 einzusparen, haben wir unter anderem durch die oben aufgeführten Maßnahmen bereits 2018 vorzeitig erreicht. Im Rahmen der Net-Zero-Verpflichtung bis 2040 wurde daher ein weiteres Zwischenziel zur CO 2 -Reduktion um 30 % bis 2025 im Vergleich zu 2018 festgelegt. Mit unserem Net-Zero-Commitment soll zugleich die Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels nach dem Pariser Klimaabkommen gewährleistet werden. Unser neues Klimaziel bezieht erstmals internationale Standorte der Commerzbank Aktiengesellschaft in rund 20 Ländern ein.
5 Die Ergebnisse hierfür lagen 2021
erstmals vor.
Im Jahr 2020 wurde aufgrund der Corona-Pandemie gegenüber dem Basisjahr 2018 ein Rückgang der weltweiten CO 2 -Emissionen um 30,1 % erreicht, insbesondere durch reduzierte Reisetätigkeiten. Der Vergleich der Emissionen der Jahre 2020 6 und 2019 zeigt diesen Effekt deutlich. Wir erwarten, dass die CO 2 -Emissionen nach der Corona-Pandemie wieder ansteigen werden, das Niveau 2019 aber nicht erreichen wird. Seit 2015 werden die verbliebenen, nur schwer vermeidbaren Emissionen der Commerzbank Aktiengesellschaft in Deutschland kompensiert. Sie arbeitet somit klimaneutral. Betriebliche CO 2 -Emissonen der Commerzbank Aktiengesellschaft
Die Tabelle zeigt die CO 2 -Emissionen der Commerzbank Aktiengesellschaft gemäß der weltweit gängigen Kategorisierung durch das Greenhouse Gas (GHG) Protocol. Scope 1 bezeichnet darin die direkt verursachten Emissionen, beispielsweise durch den Verbrauch von Erdgas, Heizöl oder Kraftstoff. Scope 2 entspricht den Emissionen durch zugekaufte Energie. Diese können sowohl nach dem tatsächlich gekauften Energiemix ("Market-based") als auch nach dem statistischen Ländermix ("Location-based") berechnet werden. Für die Berechnung unserer Gesamtemissionen nutzen wir die Market-Based-Scope-2-Emissionen. Scope 3 umfasst sonstige indirekte Emissionen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Dazu zählen bei der Commerzbank Aktiengesellschaft unter anderem der Papier- und Wasserverbrauch, Dienstreisen und Pendelverkehr sowie weitere Emissionen aus der Energieversorgung. In die Berechnung des betrieblichen CO 2 -Fußabdrucks fließen die indirekten Emissionen durch unsere Finanzprodukte ("Financed Emissions") nicht ein. Die Commerzbank ermittelt ihre Treibhausgasemissionen gemäß dem vom Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten (VfU) entwickelten Standard. Dieser richtet sich an internationalen Vorgaben der Umwelt- und Klimaberichterstattung aus wie dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol, CDP sowie der Global Reporting Initiative (GRI). Die Emissionen werden als CO 2 -Äquivalente berechnet. Mitarbeiter binden und qualifizierenBasis für den unternehmerischen Erfolg des Commerzbank-Konzerns sind qualifizierte und motivierte Mitarbeiter. Weltweit brachten 46.218 Kolleginnen und Kollegen 2021 ihr Wissen und ihre Erfahrung in die Arbeitsabläufe ein. Das Grundverständnis für Fairness und respektvollen Umgang sowie gelebte Vielfalt ist in unseren "ComWerten" und in den Verhaltensgrundsätzen verankert, die Umsetzung liegt in unserer Verantwortung als Arbeitgeber. Die Commerzbank Aktiengesellschaft möchte ihren Mitarbeitern ein partnerschaftliches Arbeitsumfeld bieten. Unsere Personalpolitik ermöglicht es, die Entwicklung des einzelnen Mitarbeiters ebenso wie die kollegiale Zusammenarbeit zu fördern - auch in einem wirtschaftlich herausfordernden Umfeld. Es gilt, die Commerzbank Aktiengesellschaft zukunftsgerichtet aufzustellen. Durch die Fokussierung auf Digitalisierung und zum Umsetzen der strategischen Agenda benötigen wir zukünftig in bestimmten Bereichen verstärkt andere Fähigkeiten und Berufsbilder. Deshalb positionieren wir uns entsprechend für diese Zielgruppe, um so passende Experten zu gewinnen. Gleichzeitig gilt es, dem demografischen Wandel entgegenzuwirken. Initiativen zur Nachwuchssicherung sind in der strategischen Agenda der Personalarbeit verankert. Dazu gehören beispielsweise neue Traineeprogramme, die den Fokus auf Digitalisierung oder eine eher generalistische Entwicklung legen. Aber auch das umfassende Ausbildungsangebot, innovative Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Möglichkeit verschiedener Entwicklungswege sollen die Bank für Nachwuchstalente attraktiv machen. Auch die Commerz Real hat sich auf die neuen Rahmenbedingungen eingestellt und eine Onboarding-App für neue Mitarbeiter entwickelt. Damit ermöglicht sie seit Dezember 2020 einen lückenlosen Onboarding-Prozess schon ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Die App enthält zum Beispiel Informationen zur Arbeitsweise, den IT-Systemen, aber auch Einblicke in die Kultur und Teams. Ganzheitliche Mitarbeiterentwicklung umsetzenUm die Mitarbeiter für den Wandel durch die Digitalisierung des Bankwesens zu qualifizieren und ihre Fähigkeiten kontinuierlich weiterzuentwickeln, bietet die Commerzbank Aktiengesellschaft zahlreiche fakultative und obligatorische Qualifizierungsbausteine wie Seminare, Workshops oder E-Learnings. Die unterschiedlichen Anforderungen erfordern zielgruppenadäquate Lern- und Informationsformate. Dazu gehören bedarfsorientierte Lernsprints für Führungskräfte oder digitale Angebote für alle Mitarbeiter. Im Zuge der Corona-Pandemie wurden neue außerfachliche Webseminare entwickelt und angeboten - insbesondere Themen wie virtuelle Kommunikation, Motivation und Führung wurden stark nachgefragt. Darüber hinaus wurden verstärkt E-Learnings zu Fachthemen etabliert, die es ermöglichen, dass Mitarbeiter zeitunabhängig Lerninhalte abrufen können. Mit dem Entwicklungsdialog gibt es einen regelmäßigen, onlinegestützten Personalentwicklungsprozess, durch den strukturiert und kontinuierlich bei allen Mitarbeitern die erforderlichen Kompetenzen und Kenntnisse für aktuelle und zukünftige Anforderungen ausgebaut werden. Auch unsere Performanceinstrumente wie Leistungsbeurteilung und die individuellen Entwicklungskonzepte wurden im Hinblick auf die digitale Strategie neu ausgerichtet. Darüber hinaus begegnen wir der zunehmend digitalen Arbeitswelt im Konzern mit einer angepassten Arbeitsorganisation: Mobile technische Anwendungen, agiles Arbeiten sowie Flexibilität bei Arbeitsort und Arbeitszeiten sind nur einige Stichworte hierfür. Die Commerz Real bietet beispielsweise ein Modell an, in dem die Beschäftigten zwischen variabler Arbeitszeit und Vertrauensarbeitszeit wählen können. Zudem legt sie großen Wert auf die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. In virtuellen Formaten "CR-Talk" und "Digi-Sessions" werden Themen wie Nachhaltigkeit und Digitalisierung in der Immobilien- und Erneuerbaren-Energie-Branche sowie im Mobilienleasing fachübergreifend vorgestellt und diskutiert. Beruf und Privatleben miteinander vereinbarenNeben der beruflichen Entwicklung ist die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ein wichtiges Ziel, um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben. Die Umsetzung in der Commerzbank Aktiengesellschaft erfolgt durch lebensphasenorientierte Konzepte mit speziellen Angeboten wie flexiblen Arbeitszeitmodellen, Sabbaticals oder einem erleichterten beruflichen Wiedereinstieg nach der Elternzeit mit dem Programm "Keep in Touch" und der "Rückkehrgarantie". Hinzu kommen Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu Kinderbetreuung sowie Home- und Eldercare durch den pmeFamilienservice. Wie schon im Vorjahr hat der Gruner-&-Jahr-Verlag dieses Engagement 2021 erneut mit der Auszeichnung "Bester Arbeitgeber für Frauen" gewürdigt. Darüber hinaus haben wir 2021 bereits zum siebten Mal das Audit "berufundfamilie" erfolgreich durchlaufen. Die Auszeichnung gilt als Qualitätssiegel für Unternehmen mit besonders familien- und lebensphasenbewusster Personalpolitik. Ebenfalls im Jahr 2021 wurden wir zum neunten Mal mit dem Prädikat Total E-Quality ausgezeichnet - dieses Prädikat erhalten Unternehmen, die freiwillig, langfristig und systematisch daran arbeiten, Chancengleichheit zu etablieren. Auch Anfang 2021 konnte ein großer Teil der Kinderbetreuungsangebote in der bisherigen Form nicht genutzt werden. Mit virtueller Kinderbetreuung für Kollegen, die mobil arbeiten, und virtuellen Workshops und Austauschformaten konnten wir weiterhin viele Eltern entlasten und den Kindern ein abwechslungsreiches Angebot machen. Während des Lockdowns im ersten Quartal 2021 wurde die virtuelle Kinderbetreuung insgesamt 1.237-mal genutzt. Mit einer älter werdenden Belegschaft gewinnt die Pflege von Angehörigen an Bedeutung. Entsprechend werden unsere Workshops und Beratungsangebote zur Pflege zunehmend nachgefragt. Gesundheit erhaltenHealth-Management ist ein weiteres wesentliches Anliegen in der Personalarbeit der Commerzbank Aktiengesellschaft, das seit 2006 in einem strategischen Ansatz verfolgt wird: Ziel ist es, die psychische und physische Gesundheit sowie das soziale Wohlbefinden der Mitarbeiter zu fördern. Auch 2021 stellte nicht nur die Commerzbank angesichts einer weltweiten Pandemie vor die große Herausforderung, den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter in Einklang mit den betrieblichen Anforderungen zu bringen. Dazu wurde ein weitreichendes Hygiene- und Abstandskonzept aufgestellt, das fortlaufend an die aktuelle Situation angepasst wird, und die Möglichkeiten für das mobile Arbeiten erweitert. Auch die Gesundheitsangebote vermitteln über digitale Formate Gesundheitswissen, das sonst in Präsenzschulungen transportiert wird. Eine weltweite Bewegungsaktion erreichte alle Mitarbeiter, auch die mobil von zu Hause arbeiten, und half insbesondere durch die Zeit von Social Distancing. Ein Podcast mit dem leitenden Betriebsarzt informiert regelmäßig zu medizinischen Themen rund um Corona. In den Sommermonaten haben unsere Betriebsärzte eine Vielzahl von Mitarbeitern an Standorten bundesweit mit einer kostenfreien Corona-Schutzimpfung versorgt. Somit leistet die Commerzbank einen aktiven Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Mit dem gesetzlich geforderten Instrument der Gefährdungsbeurteilung analysieren wir die Arbeitsbedingungen kontinuierlich und ganzheitlich. Darüber hinaus befragen wir regelmäßig Mitarbeiter und Führungskräfte zu unterschiedlichen Aspekten wie der Arbeitsorganisation oder Führungs- und Teamthemen. Auf diesen Grundlagen werden zielgerichtet Maßnahmen entwickelt und ihre Wirksamkeit anschließend überprüft. Die Anforderungen an die Arbeitswelt verändern sich und die strukturellen Anpassungen in der Commerzbank sind für die Belegschaft spürbar. Wir wollen Mitarbeiter und Führungskräfte befähigen, eigenverantwortlich damit umzugehen. Dafür bieten wir eine Vielzahl von Präventionsmaßnahmen wie professionelle Beratungsangebote (zum Beispiel das Employee Assistance Program) oder Qualifizierungen - etwa zum Umgang mit Beanspruchung - und Bewegungsaktionen. Auch die Commerz Real engagiert sich für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Dafür werden sowohl eigene Konzepte entwickelt als auch Maßnahmen in Kooperation mit der Commerzbank Aktiengesellschaft durchgeführt. Im Zuge der Corona-Pandemie wurden die Möglichkeiten zum mobilen und flexiblen Arbeiten deutlich ausgeweitet. Die Mitarbeitenden können bis zu 50 % mobil arbeiten und ihre Arbeitszeit flexibel einteilen. Auch die mBank unterstützt ihre Mitarbeiter in Zeiten der Corona-Pandemie. Im Laufe des Jahres arbeiteten die mBank-Mitarbeiter mehrheitlich im Homeoffice. Für die Mitarbeiter in den Büros und Filialen wurden die entsprechenden Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt. Die Bank leistete auch psychologische, schulische und finanzielle Unterstützung für Mitarbeiter und half ihnen, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren, zum Beispiel durch die Organisation von Kursen, Workshops und Beschäftigungsangeboten für Kinder. Mitarbeiter einbindenDie Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter in Zeiten des Unternehmensumbaus sind ein wichtiger Gradmesser für die Beurteilung der Frage, ob zentrale Ziele unserer Strategie bei den Mitarbeitern ankommen. Dafür führt die Commerzbank Aktiengesellschaft seit 2020 Kurzbefragungen ("Pulse Checks") und die Befragung von Fokusgruppen durch. Die Ergebnisse liefern ein verlässliches Bild der Stimmungslage der Mitarbeiter zur Transformation. Bei der Commerz Real geben Mitarbeiter im Rahmen eines sogenannten "Feedforward" ihren Führungskräften ein Feedback zu deren gezeigter Führungsleistung. Mit dem Employee Engagement Survey ("Pulse Check") ermittelt auch die mBank jedes Quartal ein Bild der Mitarbeiterzufriedenheit in anonymer Form. Fair vergüten und attraktive Zusatzleistungen bietenMit ansprechenden Zusatzleistungen wollen wir ein gutes Arbeitsumfeld schaffen, Anerkennung zeigen und uns als attraktiven Arbeitgeber positionieren. So ergänzt die Commerzbank Aktiengesellschaft die gesetzliche Rente seit Jahren durch eine betriebliche Altersversorgung. Mitarbeiter können zusätzlich weitere Angebote der betrieblichen Altersversorgung zu Sonderkonditionen wahrnehmen. Daneben bieten Commerzbank Aktiengesellschaft und Commerz Real ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, Autos, Fahrräder oder IT-Geräte auch für den privaten Gebrauch über die Bank zu leasen. Nachhaltige Antriebsformen werden dabei in den Leasingangeboten gefördert. Mitarbeiter in Deutschland erhalten einen Mobilitätszuschuss bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit. Mit Ausnahme des Leasings von Autos kommen diese Zusatzleistungen sowohl den tariflichen wie auch den außertariflichen Mitarbeitenden zugute. Die Beschreibung der Vergütungssysteme sowie die aggregierte Offenlegung der Vergütungsdaten der Mitarbeiter unterhalb der Vorstandsebene erfolgt aufgrund der erhöhten Bedeutung, die sich aus erweiterten regulatorischen Anforderungen ergibt, in Form eines eigenständigen Berichts (Vergütungsbericht gemäß § 16 Institutsvergütungsverordnung). Dieser wird jährlich auf der Internetseite der Commerzbank veröffentlicht. Informationen zu Personalrisiken wie Motivations-, Austritts- und Engpassrisiken werden regelmäßig an den Vorstand berichtet (siehe Konzernrisikobericht Abschnitt "Sonstige Risiken"). Vielfalt und Chancengleichheit fördernEin vorurteilsfreies Arbeitsumfeld, geprägt von gegenseitigem Respekt und Akzeptanz ist eine Grundvoraussetzung für ein leistungsfähiges Klima. Wir dulden in der Commerzbank keine Diskriminierung. Jede Form von benachteiligender Behandlung von Personen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Nationalität, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters, ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität stellt einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar und verletzt Persönlichkeitsrechte. Die Commerzbank Aktiengesellschaft und der Gesamtbetriebsrat haben sich 2021 auf eine erweiterte Betriebsvereinbarung zum "partnerschaftlichen Verhalten am Arbeitsplatz" verständigt. Diese Betriebsvereinbarung ist zudem ein deutliches Zeichen der Bank gegen jede Form der Diskriminierung, darunter auch ausdrücklich fremdenfeindliche Aspekte. Die Commerz Real hat 2021 die Charta der Vielfalt unterschrieben. Im Zuge dessen werden den Mitarbeitern die Themen Vielfalt und Inklusion durch Vorträge nähergebracht und Personalprozesse darauf überprüft, ob sie Chancengleichheit und Vielfalt gewährleisten. Auch in Polen entwickelt die mBank ihre "Diversity and Inclusion Policy" weiter und ist Unterzeichnerin der "Diversity Charta" des "Responsible Business Forum". Damit verpflichtet sich die Bank ebenfalls, Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verhindern und Maßnahmen zur Schaffung und Förderung von Vielfalt zu ergreifen. Im Jahr 2021 wurde mBank in den "Bloomberg Gender Equality Index" aufgenommen, was ihr Engagement bei der Reduzierung von Ungerechtigkeiten bei Entgelt-, Beförderungs- oder Entwicklungsmöglichkeiten für weibliche und männliche Mitarbeiter bestätigt. Unser Diversity-Management arbeitet seit fast drei Jahrzehnten für ein konzernweites offenes, faires und wertschätzendes Umfeld. Schwerpunkte bilden hierbei die Themen Gleichstellung der Geschlechter und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen sowie die Förderung der kulturellen Vielfalt. Für uns ist Vielfalt ein Erfolgsfaktor für die Entwicklung der Bank. Weltweit sind Mitarbeitende aus rund 120 Nationen im Konzern beschäftigt. Die unterschiedliche Herkunft belebt und bereichert das Miteinander. Verschiedene Sichtweisen und Erfahrungen führen zu neuen Ideen. Anteil von Frauen in Führungsebenen ausbauenVielfältige Teams zeigen häufig bessere Leistungen und sind auch mit Blick auf die Internationalisierung und den demografischen Wandel für den Unternehmenserfolg unverzichtbar. Obwohl mit circa 53 % eine knappe Mehrheit der Commerzbank-Belegschaft aus Frauen besteht, sind diese auf den Führungsebenen noch nicht in gleichem Maße vertreten. Aus diesem Grund wurden in den vergangenen Jahren die Rahmenbedingungen rund um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben weiter verbessert, um insbesondere Frauen neue Karrieremöglichkeiten zu eröffnen. Hierzu gehören die betriebliche Kinderbetreuung, innovative Teilzeitmodelle - auch für Führungskräfte - sowie strukturierte Rückkehrmöglichkeiten, um Karriereabbruchkanten zu vermeiden. Hierfür wurde zum Beispiel das Modell "Rückkehrgarantie" 2021 auf alle Beschäftigten der Commerzbank ausgeweitet. In den vergangenen Jahren konnte die Commerzbank ihren Frauenanteil in Führungspositionen damit konzernweit auf mehr als 30 % steigern. Einen Anteil von 40 % über alle Führungsebenen bis Ende 2030 hat unser Vorstand bereits als nächste Zielmarke gesetzt. Alle Bereiche der Commerzbank Aktiengesellschaft haben die explizite Aufgabe, im Rahmen von Stellenbesetzungen geeignete Mitarbeiterinnen aktiv anzusprechen. Ziel ist es, die Quote der Kandidatinnen für Managementpositionen bei Neubesetzungen weiter zu erhöhen.
Inklusion vorantreibenDie Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist ein weiterer Bestandteil unserer Diversity-Strategie. Nachdem die Commerzbank Aktiengesellschaft 2018 als erste Bank in Deutschland einen "Aktionsplan zur Inklusion" auf Basis der UN-Behindertenrechtskonvention veröffentlicht hat, haben wir auch 2021 weiter an der Umsetzung der Maßnahmen gearbeitet. Barrierefreier Zugang zum Arbeitsplatz und zu den Arbeitsmitteln hat dabei ebenso hohe Priorität wie die Umsetzung von Barrierefreiheit in unseren digitalen Angeboten auf Kundenseite. Wir sind auch nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das 2021 in Kraft getreten ist, gut aufgestellt. Hier profitieren wir an vielen Stellen von unseren Aktivitäten zu Inklusion, die wir bereits gestartet haben. Mit unserem Mitarbeiternetzwerk IDEAL von und für Menschen mit und ohne Behinderungen haben wir eine wertvolle Expertise in der Bank, die künftige Entwicklungen zur Barrierefreiheit begleitet Die gesetzliche Vorgabe von 5 % Beschäftigten mit Behinderung hat die Commerzbank Aktiengesellschaft in den vergangenen Jahren stets übertroffen. Wir gehen davon aus, dass wir auch 2021 die Quote erfüllen. Die finale Prozentzahl liegt jedoch erst im März 2022 vor. Mittlerweile gilt unser Augenmerk auch verstärkt dem Nachwuchs: 2021 wurde unsere Recruiting Guideline neu gefasst mit dem Ziel, Vielfalt und Inklusion weiter zu fördern. Einander respektvoll begegnen Die Commerzbank Aktiengesellschaft engagiert sich für einen offenen Umgang mit dem Thema sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität von Mitarbeitenden, Kunden und Geschäftspartnern. Im Geschäftsjahr 2021 hat die Bank ihren Weg fortgesetzt, das Selbstverständnis unserer Vielfaltsgesellschaft weiter in der Kultur der Bank zu verankern. Ziel ist es, mit bewussten und unbewussten Vorurteilen aufzubrechen und Berührungsängste abzubauen. Das gelingt in der Bank durch Austauschformate, digitale Veranstaltungen und Kommunikation über queere Menschen. Dabei werden in unseren Veranstaltungen regelmäßig externe Impulse aufgenommen und Panelgäste aus anderen Unternehmen oder Branchen für Austauschformate eingeladen, um unseren eigenen Blickwinkel immer wieder zu erweitern. Insbesondere die Formate zum Thema unbewusste Vorbehalte, Familienkompetenzen oder Chancengerechtigkeit, die durch Vorstände und Bereichsvorstände der Bank begleitet werden, finden großen Zuspruch bei den Mitarbeitenden. Beispiele für die unternehmensübergreifende Zusammenarbeit sind die Initiativen unseres Netzwerks ARCO. Anlässlich des Coming Out Days erhielten nahestehende Personen in einem Austauschformat konkrete Handlungsoptionen, um Betroffene bestmöglich unterstützten zu können. Ein weiteres Beispiel ist die Initiative "Ladies Lounge", die sich für die Visibilität von Frauen in den queeren Netzwerken einsetzen und die durch ihre Arbeit eine neue Bewegung auch außerhalb der Bank initiiert haben. Eine besondere Anerkennung erhielt dafür eine ARCO-Sprecherin, die von der PROUT PERFORMER-Jury mit Platz 1 für ihr Engagement im Thema lesbische Sichtbarkeit gewürdigt wurde. Mit der Veröffentlichung der sogenannten PROUT PERFROMER-Listen würdigt die Stiftung Prout@Work Persönlichkeiten aus der Wirtschaft und dem öffentlichen Leben, die sich für die Belange lesbischer, schwuler, bisexueller, trans * , inter * und queerer Menschen starkmachen und zu Vorbildern werden. Das ARCO-Netzwerk wird in der Bank von sogenannten "Allies" - unabhängig von der eigenen sexuellen Orientierung oder Identität - unterstützt. Neu sind seit 2021 unsere Executive Allies im Topmanagement, die uns und unseren Mitgliedern zur Seite stehen. Eine klare Haltung bezieht die Commerzbank auch in der Öffentlichkeit und unterstreicht dies mit dem visualisierten Selbstverständnis "Wir leben 365 Tage Vielfalt". Beispielsweise wurden zur Pride-Season aus gesellschaftlichem Anlass vorzeitig das Commerzbank-Hochhaus sowie das Logo der Bank auf allen digitalen Kanälen und Anwendungen bunt eingefärbt. Menschen vernetzenDie sieben Mitarbeiternetzwerke der Commerzbank Aktiengesellschaft leisten einen weiteren wichtigen Beitrag zu einer lebendigen und vielfältigen Unternehmenskultur und unterstützen damit unsere Ziele im Diversity-Management. Sie beteiligen sich regelmäßig an internen Veranstaltungen und öffentlichen Aktionen und bieten den Beschäftigten die Gelegenheit, sich über alle Ebenen hinweg zu vernetzen und weiterzuentwickeln. Im Berichtsjahr waren rund 1.500 Mitarbeitende in den Netzwerken engagiert. Vielfalt und Inklusion strategisch verankernIm Jahr 2021 gab es in der Einheit Diversity & Inclusion einige Entwicklungen: Auf Basis verschiedener Studien hat das Talent-Management einen Leitfaden entwickelt, der die neusten Standards zu einer inklusiven Ansprache zusammenfasst und Führungskräften bei der Formulierung eigener Stellenanzeigen hilft. Dieser wurde im Februar veröffentlicht. Im Juni wurde die GM-HR Recruitment Policy um eine Diversity-Definition erweitert. Ziel ist es, die Betrachtung von Chancengerechtigkeit und Vielfalt in den Besetzungsprozessen der Bank zu verankern und aktiv zu fördern. Die Commerzbank Aktiengesellschaft positioniert sich auch mit ihrem Standard für nachhaltige Beschaffung zu Diversity & Inclusion und berücksichtigt dies bei der Beschaffung von Dienstleistungen und Produkten. Die im Standard festgelegten ökologischen, sozialen und Governance-Kriterien (ESG) spiegeln den Anspruch der Commerzbank an die unternehmerische Verantwortung ihrer Dienstleister und Lieferanten wider. Integrität und Compliance sicherstellenIntegrität ist Basis unseres Geschäftsmodells. Wir handeln achtsam, vertrauenswürdig und zuverlässig. Die global verbindlichen Verhaltensgrundsätze ("Code of Conduct") wurden im ersten Quartal 2022 aktualisiert und fassen unser Selbstverständnis über ein ethisch-moralisch einwandfreies Verhalten zusammen. Dabei gehen sie über gesetzliche und regulatorische Anforderungen hinaus und setzen Standards für die Mitarbeiter im Commerzbank-Konzern. Wir setzen Dienstleister professionell ein und prüfen deren Integrität. Auch unseren Kunden und Investoren wird dadurch deutlich, dass wir uns dieser Verantwortung bewusst sind und aktiv Integrität gestalten und leben. Die Schwerpunkte der Compliance-Aktivitäten liegen im Verhindern und Aufdecken von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Marktmissbrauch (Insiderhandel und Marktmanipulation), Betrug, Korruption und anderen kriminellen Aktivitäten im Umfeld der Geschäftstätigkeit sowie dem Anlegerschutz. Darüber hinaus sorgen wir für den Schutz von Insiderinformationen und sonstigen vertraulichen Daten über unsere Kunden und ihre Geschäfte nach dem Need-to-Know-Prinzip. Der Compliance-Bereich der Commerz bank Aktiengesellschaft hat umfangreiche Weisungs- und Eskalationsrechte sowie Informations- und Untersuchungsbefugnisse, um seine Vorgaben konzernweit durchzusetzen. Anspruch verdeutlichen und Integrität lebenDas segmentübergreifende Netzwerk "Culture of Integrity" hat die Aufgabe, die Kultur der Integrität durch gezielte Initiativen zu inspirieren und die Entwicklung zu messen. Gleichzeitig geht es darum, Compliance-Risiken mit der gleichen Relevanz und Professionalität zu behandeln wie etwa Kredit- oder Marktrisiken. In einer bankweiten Kommunikationskampagne berichten wir regelmäßig über Praxisbeispiele für richtiges Verhalten in Grauzonen, geben Hinweise für mögliche Rechtsverstöße und wie man darauf reagiert. Um besonders integres Verhalten zu fördern und Mitarbeiter mit Vorbildfunktion auszuzeichnen, hat die Commerzbank Aktiengesellschaft den "Culture of Integrity Award" ins Leben gerufen. Prämiert werden Mitarbeiter oder Teams, die sich beim Thema Integrität und Schutz von Kunden- und Bankinteressen besonders hervortun. Im Geschäftsjahr 2021 erhielten zwei Mitarbeiter der Niederlassung Saarbrücken den Preis und konnten sich gegen 33 Mitnominierte durchsetzen. Durch ihr besonders aufmerksames, engagiertes und integres Verhalten ist es ihnen gelungen, Kontoeröffnungsbetrug mit gefälschten Ausweispapieren aufzudecken. Sie haben durch ihr proaktives Handeln und das Einschalten der Polizei großen monetären sowie auch Reputationsschaden für die Commerzbank vermieden. Korruption wirkungsvoll bekämpfenIm Kampf gegen Korruption und Bestechung berücksichtigen wir nicht nur gesetzliche Verpflichtungen wie das Strafgesetzbuch, den UK Bribery Act oder den US Foreign Corrupt Practices Act. Wir richten uns ebenso nach den Prinzipien des UN Global Compact und den OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen und halten die OECD-Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr ein. Diese externen Standards werden mit internen Richtlinien ergänzt: Mit der Global Anti-Bribery and Corruption Policy (ABC-Policy) wendet sich die Commerzbank aktiv gegen Bestechung, Vorteilsnahme und andere Formen der Korruption. Hierzu führen wir regelmäßige Trainings unserer Mitarbeiter durch, damit diese unsere Richtlinien kompetent und konsequent umsetzen können. Ein zentrales Element bildet dabei die jährliche Antikorruptionsschulung für alle Mitarbeiter und Führungskräfte. Geschäfts- und Funktionseinheiten mit erhöhtem Risikoprofil sowie Personen, die aufgrund ihrer Funktion in der Commerzbank Aktiengesellschaft einem höheren Bestechungs- und Korruptionsrisiko ausgesetzt sind, erhalten zudem gezielte Trainings. Allen Mitarbeitern und Führungskräften steht ein Antikorruptionsteam für Fragen zur Verfügung. Korruption und sonstige strafbare Handlungen durch Mitarbeiter werden von der Commerzbank ausdrücklich nach dem "Null toleranzprinzip" verfolgt. Jeder Mitarbeiter, der nachweislich gegen diesen Grundsatz verstößt, muss die arbeits-, zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen tragen.
Geldwäsche langfristig unterbindenZu den Kernaufgaben von Compliance gehört außerdem die Erfüllung regulatorischer Anforderungen zur Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Neben lokal gültigen Gesetzen, regulatorischen Vorgaben sowie Industriestandards berücksichtigen wir international anerkannte Standards wie die Empfehlungen der "Financial Action Task Force on Money Laundering" (FATF) oder die "Wolfsberg Anti-Money Laundering Principles". Die Commerzbank verfährt nach dem "Know-Your-Customer"-Prinzip: Es umfasst eine genaue Kenntnis und Prüfung der Kunden, um größtmögliche Transparenz in den Geschäftsbeziehungen und einzelnen Transaktionen zu erlangen. Hierbei setzt die Commerzbank auch entsprechende Monitoringsysteme ein. Die Commerzbank Aktiengesellschaft ist Mitglied der "Anti Financial Crime Alliance", die von der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dem Bundeskriminalamt sowie anderen Banken 2019 gegründet wurde. Diese Allianz von öffentlichem Sektor und Privatwirtschaft will dauerhaft strategisch zusammenarbeiten, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland zu bekämpfen. Sanktionen beachtenAufgabe von Compliance ist es auch, dafür zu sorgen, dass die für die Bank maßgeblichen Finanz- und Wirtschaftssanktionen sowie ergänzende regulatorische Anforderungen eingehalten werden. Hierfür erlassen wir Richtlinien und Anweisungen, informieren die Segmente und Konzernbereiche sowie die Tochtergesellschaften über sanktionsbezogene Beschränkungen der Geschäftspolitik und beraten sie beim Umsetzen und Überwachen. Sollten Geschäftsbeziehungen in von Sanktionen betroffenen Staaten bestehen, prüft die Commerzbank Aktiengesellschaft diese und ergreift umgehend Maßnahmen, die von Kündigung der Geschäftsbeziehung über Beschränkung der zulässigen Geschäfte bis hin zur Überwachung und engen Begleitung reichen können. Betrug verhindern oder meldenDie Commerzbank trifft umfassende Vorkehrungen, um wirtschaftskriminelle Handlungen zu verhindern, aufzudecken und adäquat zu behandeln. Unser Ziel ist es, das Vermögen unserer Kunden und das der Bank zu schützen. Vor diesem Hintergrund wurden im Jahr 2021 verstärkt umfangreiche Maßnahmen durchgeführt, um unsere Kunden und Mitarbeiter über die derzeit gängigsten Betrugsmaschen zu informieren und hiervor zu schützen. Hierzu gehören unter anderem umfangreiche Schulungen zum Thema Social Engineering für unsere Kunden und Mitarbeiter (Techniken, um menschliche Eigenschaften geschickt auszunutzen, zu manipulieren und betrügerische Absichten zu verwirklichen). Relevante Geschäftspartner, von denen die Bank Produkte und Dienstleistungen erwirbt, durchlaufen eine Compliance-Prüfung auf korruptions- oder betrugsrelevante Hinweise, die in einer Risikoeinwertung mündet. Es ist oberste Maxime, allen wirtschaftskriminellen Handlungen mit null Toleranz zu begegnen. Dies bedeutet auch, dass wir offen für Hinweise sind. Hierfür hat die Commerzbank neben den bewährten Kontaktwegen - etwa über die Compliance-Abteilungen -mit dem Business-Keeper-Monitoring-System (BKMS) eine Whistleblowing-Plattform eingerichtet. Darüber können Kunden, Mitarbeiter und Dritte online Hinweise auf wirtschaftskriminelles Verhalten sowie Verstöße gegen regulatorische Vorschriften und Richtlinien oder gegen interne Anweisungen und sonstige Vorschriften in der Commerzbank geben - auf Wunsch auch anonym. Markt und Kunden schützenVon zentraler Bedeutung ist auch der Markt- und Kundenschutz. Diesen Schutzgütern fühlen wir uns besonders verpflichtet. Darüber hinaus können Verstöße neben rechtlichen Konsequenzen auch zu Reputationsschäden und Profitabilitätseinbußen führen. Deshalb informieren wir unsere Kunden, klären über Risiken auf und erfüllen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, um die Regelkonformität unseres Handelns nachvollziehbar zu dokumentieren. Daneben treten wir Versuchen von Marktmanipulation entschieden entgegen und setzen uns auch im Sinne unserer Kunden ein. Hierfür haben wir ergänzend zum bereits bestehenden globalen Handelsüberwachungssystem ein Tool eingeführt, das uns bei der Bewertung von potenziell marktmissbräuchlichem Verhalten unterstützt. Compliance-Risiken managenGroup Compliance steuert als proaktiver Risikomanager konzernweit das Compliance-Risiko und legt damit die Basis für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften. Anspruch des Konzernbereichs ist es, Compliance-Risiken zu erkennen, bevor sie sich materialisieren, beziehungsweise sie effektiv zu managen, falls sie zutage treten. Grundlage für die Steuerung ist die Compliance-Risikostrategie, die die konzernweite Risikoanalyse als zentrales Instrument zur Bewertung und Minimierung potenzieller Compliance-Risiken vorsieht. Diese wird einmal jährlich durchgeführt und erstreckt sich auf alle Unternehmensbereiche, Zweigstellen und sonstigen konzerngebundenen beziehungsweise -abhängigen Unternehmen im In- und Ausland, die als Compliance-relevant eingestuft werden. Die aus der Analyse abgeleiteten Maßnahmen zur Prävention überprüfen wir regelmäßig und ergänzen sie bei Bedarf. Um der stetig wachsenden Komplexität der nationalen wie internationalen Gesetze und Regelungen gerecht zu werden, entwickelt der Konzern seine Compliance-Risikosteuerung ständig weiter und passt diese an aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen an. Weitere zentrale Präventionssysteme sind Kontrollen zur Bewertung der Angemessenheit und Wirksamkeit relevanter Prozesse, Trainings für Mitarbeiter, Begleitung und Beratung der Geschäftseinheiten durch Compliance bei Prozessentwicklung und Transaktionen, Compliance-Hotlines und Komitees unter Compliance-Einbindung, Einzelfallgenehmigungen durch die Compliance-Funktion, Genehmigungspflicht von Wertpapiertransaktionen in insiderrelevanten Bereichen, Pflichtabwesenheiten (Mandatory Time Away) und Zuverlässigkeitsprüfungen von potenziellen Mitarbeitern, die Due-Diligence-Prüfung Dritter, eine von allen Lieferanten und Dienstleistern zu unterzeichnende Integritätsklausel sowie das Hinweisgebersystem (BKMS). Regelverstöße dokumentierenDas Konsequenzen-Management der Bank dient dazu, Verstöße gegen Regelwerke sowie gesetzliche oder regulatorische Bestimmungen im Konzern global möglichst einheitlich ahnden zu können. Fehlverhalten von Mitarbeitern, das mindestens eine schriftliche Ermahnung erfordert, wird zentral dokumentiert. Durch die Etablierung eines einheitlichen Meldeprozesses, eines Decision Boards für homogene Entscheidungen sowie einer Evidenzstelle als "zentrales Gedächtnis" können wir die "Kultur der Integrität" der Commerzbank stärken. Wir schaffen Transparenz über und damit Vergleichbarkeit von Konsequenzen zu Fehlverhaltensfällen. Die anonyme (um Personendaten bereinigte) Abbildung dieser in der Evidenzstelle ermöglicht die Auswertung von Fehlverhalten in Relation zur beschlossenen Maßnahme und das Erkennen von Optimierungsbedarfen bei Regeln und Anweisungen. Für die Mitarbeiter der Commerzbank gibt der mit dem Konsequenzen-Management geschaffene Rahmen Sicherheit für einheitliches Vorgehen bei gleich gelagerten Fällen. Gesellschaftliches Engagement leistenMit Blick auf ihr gesellschaftliches Engagement ist die Commerzbank auf vielfältige Weise mit ihrem Umfeld vernetzt. Verschiedene Projekte und Initiativen, die gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft und Gesellschaft umgesetzt werden, leisten Beiträge für die Gesellschaft, hier insbesondere in den Feldern Bildung und Sport. Ein Beispiel dafür ist das bereits 1990 gemeinsam mit den deutschen Nationalparks ins Leben gerufene Umweltpraktikum. Es vermittelt jährlich bis zu 75 Studierenden in deutschen Schutzgebieten praxisnahe Inhalte aus den Bereichen Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit. Dabei wird das Umweltpraktikum durch die Commerzbank organisiert und finanziert. Die Schutzgebiete sorgen im Gegenzug für das fachliche Betreuen und Begleiten der Studierenden. Seit Beginn des Programms haben mehr als 1.800 Praktikanten daran teilgenommen. Die Absolventen bringen ihre Erfahrungen anschließend in Wirtschaft, Politik, Gesellschaft oder im Umweltschutz ein. 2021 wurde das Commerzbank-Umweltpraktikum für seinen Beitrag zum Artenschutz für den Sustainability Heroes Award der DQS Deutsche Gesellschaft für Qualität in der Kategorie Biodiversität nominiert. Mit der Initiative "Das Grüne Band für vorbildliche Talentförderung im Verein" prämierte die Commerzbank Aktiengesellschaft gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund mehr als drei Jahrzehnte lang bis Ende 2021 jährlich 50 Sportvereine, die sich durch herausragende leistungssportliche Nachwuchsarbeit auszeichnen, mit einer Förderprämie von je 5.000 Euro. So haben mehr als 2.000 deutsche Sportvereine von der Initiative profitiert. Die Unterstützung des Breitensports steht im Fokus des Kooperationsprojekts DFB-Junior-Coach. Während der Deutsche Fußball-Bund (DFB) Jugendliche ab 15 Jahren an Schulen für eine Tätigkeit als Nachwuchstrainer ausbildet, unterstützen Commerzbank-Paten bei der Berufsvorbereitung: Sie organisieren Bewerbertrainings und vermitteln Schülerpraktika in Commerzbank-Filialen. Seit dem Projektstart im Jahr 2013 werden jährlich etwa 3.000 Nachwuchstrainer an rund 200 Schulen bundesweit zu DFB-Junior-Coaches ausgebildet. Darüber hinaus engagiert sich die Commerzbank Aktiengesellschaft mit der Initiative "finanz-heldinnen" dafür, mehr Frauen für das Thema Finanzen zu begeistern. Gegründet wurde die Initiative Anfang 2018 von Mitarbeiterinnen der comdirect, mit dem Ziel, einen positiven Beitrag in der Gesellschaft zu leisten. Um Frauen dabei zu unterstützen, sich mit dem Thema Finanzen besser vertraut zu machen und selbst Finanzentscheidungen zu treffen, bieten die finanz-heldinnen vielfältige Wissensangebote: Onlinemagazin, Podcast, Afterworks und Instagram-Kanal sowie das "Manager-Magazin"-Bestseller-Buch "Der Finanzplaner für Frauen". Die Commerz Real engagiert sich seit vielen Jahren für benachteiligte Kinder, digitale Bildung, Umwelt, Sport und Kultur. Im Jahr 2021 lag der Fokus weiterhin Corona-bedingt auf der Förderung von Homeschooling, aber auch auf der Unterstützung von Flutkatastrophenopfer in Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus spendete die Commerz Real 2021 insgesamt rund 58.000 Euro an verschiedene Einrichtungen. Zu Weihnachten erhalten Kunden und Partner statt Präsenten Spendengutscheine, die sie einer von fünf "Commerz Real für Kinder"-Einrichtungen zukommen lassen können. Je Einrichtung steht dafür ein Budget von 5.000 Euro zu Verfügung. Außerdem setzte sie 2021 ihre Kooperation mit der Pacemaker-Initiative fort, die die digitale Kompetenz von Schülern in Deutschland fördert. Die mBank war 2021 zum vierten Mal exklusive Bankpartnerin und Sponsorin der größten Spendenaktion Polens - dem Großen Orchester der Weihnachtshilfe (WOSP) -, die zum 29. Mal stattfand. Für jeden Tag zwischen Weihnachten 2020 und dem Finale Mitte Januar 2021, an dem mindestens 100 Spenden von mBank-Kunden an die Stiftung registriert wurden, überwies die Bank zusätzlich etwa 22.000 Euro (100.000 polnische Zloty) - insgesamt etwa 436.000 Euro (2 Mio. polnische Zloty). Außerdem unterstützte die mBank das Fundraising durch schnelle Zahlungen an WOSP in der mobilen App und im Onlinebanking, durch einen Service zur Bargeldzählung, eine Werbeaktion im Firmenkundensegment sowie durch eine Social-Media-Kampagne bei der Tochtergesellschaft mLeasing. Zukunft gestaltenEinen wesentlichen Beitrag leisten auch verschiedene vom Konzern langfristig unterstützte Stiftungen. Die Commerzbank-Stiftung steht als Unternehmensstiftung für die gesellschaftliche Verantwortung ihrer Stifterin für eine zukunftsfähige Gesellschaft. Ihr Motto lautet: Teilhabe schafft Zukunft. Mit der selbstständigen Stiftung bekennt sich die Commerzbank zu einem über ihre eigentliche Geschäftstätigkeit hinausgehenden nachhaltigen Engagement als "gute Bürgerin" für das Gemeinwesen. Seit ihrer Gründung 1970 hat die Commerzbank-Stiftung bundesweit viele nachhaltige Partnerschaften aufgebaut und sich so als feste Fördergröße in der deutschen Stiftungslandschaft etabliert. In den gut 50 Jahren ihres Bestehens unterstützte sie in den Bereichen Kultur, Soziales und Wissenschaft weit mehr als 1.000 Projekte mit insgesamt gut 35 Mio. Euro. Ihr Partnerschaftsnetzwerk reicht von Museen und Theatern über gemeinnützige soziale Träger bis hin zu Wissenschaftseinrichtungen, von nationalen Leuchtturmprojekten bis hin zu vorbildhaften lokalen Initiativen. Dabei geht es ihrer Förderung immer um die kulturelle Bildung und Vermittlung von kulturellem Erbe, um gesellschaftliche Teilhabe für benachteiligte Menschen sowie um Anreize für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Hinzu kommen sieben Sozialstiftungen, die Mitarbeiter und Pensionäre der Bank in unverschuldeten Notfällen finanziell unterstützen. Das gemeinsame Ziel aller Stiftungen ist es, einen nachhaltigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft zu leisten. Die Commerzbank Aktiengesellschaft unterstützte diese Stiftungen 2021 mit insgesamt 645.000 Euro unter anderem für Personal, Arbeitsplätze und sonstige Sachkosten. Die mFoundation in Polen unterstützt Kinder, Eltern, Lehrer, Studenten und junge Wissenschaftler mit mehreren Förderprogrammen. 2021 stellte sie mehr als 545.000 Euro (2,5 Mio. polnische Zloty) zur Förderung der mathematischen Bildung zur Verfügung. Außerdem hat die mBank im Jahr 2021 eine Auszeichnung für die beste akademische Abschlussarbeit vergeben, kostenlose E-Books verteilt und mit externen Initiativen zur Förderung der mathematischen Bildung zusammengearbeitet. Ein weiterer Förderschwerpunkt sind junge Künstler. Mit dem Fonds "M wie Malerei" kauft die Bank Gemälde aufstrebender polnischer Künstler. 2021 gründete die mBank ein unabhängiges Expertengremium, das das ganze Jahr über 50 Kunstwerke auswählte, die in eine einzigartige Sammlung aufgenommen werden sollen. Die mBank verfügt auch über einen Fonds, der Mitarbeitern, Rentnern und ihren Familienangehörigen in gesundheitlichen Notfällen finanzielle Unterstützung gewährt. Mitarbeiterengagement fördernDie Commerzbank unterstützt auch das soziale Engagement ihrer Mitarbeiter. Sie werden durch Freistellungen oder das Bereitstellen von Infrastruktur ermutigt und befähigt, sich ehrenamtlich für gemeinnützige Zwecke zu engagieren. Dieser persönliche Einsatz nützt nicht nur der gesellschaftlichen Entwicklung, sondern hat auch einen positiven Effekt auf die teilnehmenden Kollegen. Unsere Mitarbeiter können sich in unterschiedlichen Projekten einbringen, in Deutschland etwa für benachteiligte Jugendliche mit dem Bildungspaten-Programm. Hinzu kommen gemeinnützige Sportprojekte, die Initiative "business@school", verschiedene Weihnachtsaktionen für soziale Einrichtungen (durchgeführt durch den Betriebsrat Zentrale und einzelne Mitarbeiter Gruppen) und nicht zuletzt die Restcent-Spende, bei der Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft in Deutschland und der Commerz Real regelmäßig die Centbeträge ihres monatlichen Gehalts für einen guten Zweck spenden. Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr zudem insgesamt rund 307.000 Euro an verschiedene Institutionen und Organisationen gespendet. Mit der 2021 initiierten Wertewald-Challenge fördert die Commerz Real nachhaltiges Handeln ihrer Mitarbeiter, indem sie Bäume für persönliches und berufliches nachhaltiges Engagement pflanzt. Konzernlagebericht
Grundlagen des Commerzbank-KonzernsStruktur und OrganisationDie Commerzbank ist die führende Bank für den Mittelstand und Partner von rund 28.000 Firmenkundenverbünden sowie rund elf Millionen Privat- und Unternehmerkunden in Deutschland. In zwei Geschäftsbereichen - Privat- und Unternehmerkunden sowie Firmenkunden - bietet die Bank ein umfassendes Portfolio an Finanzdienstleistungen. Die Commerzbank konzentriert sich im Firmenkundengeschäft auf den deutschen Mittelstand, Großunternehmen sowie institutionelle Kunden. Im internationalen Geschäft begleitet sie Kunden mit einem Geschäftsbezug zu Deutschland und Unternehmen aus ausgewählten Zukunftsbranchen. Privat- und Unternehmerkunden profitieren im Zuge der Integration der comdirect von den Leistungen einer der modernsten Onlinebanken Deutschlands in Verbindung mit telefonischer Beratung sowie persönlicher Beratung vor Ort. Die polnische Tochtergesellschaft mBank ist eine innovative Digitalbank und betreut rund 5,5 Millionen Privat- und Firmenkunden überwiegend in Polen sowie in Tschechien und der Slowakei. Die zwei Segmente Privat- und Unternehmerkunden sowie Firmenkunden werden jeweils von einem Mitglied des Vorstands geführt. Unter Group Management sind alle Stabs- und Steuerungsfunktionen gebündelt: Group Audit, Group Big Data & Advanced Analytics, Group Cyber Risk & Information Security, Group Communications, Group Compliance, Group Finance, Group Human Resources, Group Investor Relations, Group Legal, Group Research, Group Strategy, Transformation & Sustainability, Group Tax, Group Treasury sowie die zentralen Risikofunktionen. Die Unterstützungsfunktionen werden von Group Services bereitgestellt. Hierunter fallen Group Client Data, Group Corporate Clients & Treasury Platforms, Group Banking & Market Operations, Group Business Platforms, Group Delivery Center, Group Digital Transformation, Group Kredit, Group Technology Foundations, Group Operations Credit und Group Organisation & Security. In der Berichterstattung sind die Stabs-, Steuerungs- und Unterstützungsfunktionen im Bereich Sonstige und Konsolidierung zusammengefasst. Im Inland steuert die Commerzbank Aktiengesellschaft aus der Zentrale in Frankfurt am Main heraus ihr Filialnetz, über das alle Kundengruppen betreut werden. Nach der Verschmelzung der comdirect Bank AG ist die Commerz Real AG wichtigste inländische Tochtergesellschaft. Im Ausland ist die Commerzbank zum Berichtsstichtag mit 6 wesentlichen Tochtergesellschaften, 19 operativen Auslandsniederlassungen und 26 Repräsentanzen in knapp 40 Ländern und an allen wichtigen Finanzplätzen wie London, New York, Tokio und Singapur vertreten. Der Schwerpunkt der internationalen Aktivitäten liegt aber auf Europa. Die Commerzbank erstellt einen Konzernabschluss, in den neben der Commerzbank Aktiengesellschaft - als operative Führungsgesellschaft - alle wesentlichen Tochterunternehmen einbezogen werden, an denen die Bank einen beherrschenden Einfluss ausübt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Ziele und StrategieDas Geschäftsjahr 2021 war das erste Jahr der umfassenden Transformation der Commerzbank, die die Bank im Februar 2021 mit ihrer "Strategie 2024" angestoßen hat. Mit den beschlossenen Maßnahmen verbinden wir die Vorteile einer digitalisierten Bank mit persönlicher Beratung, konsequentem Kundenfokus und Nachhaltigkeit. Dabei haben wir ein klares Ziel vor Augen: eine starke und zukunftsfähige Commerzbank. Im Rahmen eines Capital Markets Day Anfang März 2022 haben wir die Zielwerte für die Kostenentwicklung und die Eigenkapitalrendite aktualisiert. Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte: Wir stellen Profitabilität vor WachstumWir müssen diese Bank wieder profitabel machen. Dafür konzentrieren wir uns darauf, den veränderten Bedürfnissen unserer Kunden optimal zu entsprechen - bei hoher Effizienz. Wir passen unsere Kapazitäten anWir wollen unsere Kosten um 1,3 Mrd. Euro senken. Das bedeutet auch einen massiven Stellenabbau von brutto rund 10.000 Vollzeitstellen, um langfristig wieder profitabel arbeiten und auch künftig für den größeren Teil der Belegschaft eine langfristige Arbeitsplatzperspektive geben zu können. Wir digitalisieren umfassendWir wollen DIE digitale Beratungsbank in Deutschland werden. Dafür werden wir massiv in unsere IT investieren: 1,7 Mrd. Euro in den nächsten Jahren. In beiden Kundensegmenten bauen wir die digitale Betreuung stark aus und nutzen dabei die Expertise der comdirect. Gleichzeitig werden wir unsere IT in den kommenden Jahren deutlich agiler, leistungsstärker und effizienter aufstellen. Zum Beispiel werden wir Cloud-basierte Lösungen deutlich ausbauen. Privat- und UnternehmerkundenDie Commerzbank wird das Privat- und Unternehmerkundengeschäft tiefgreifend umbauen. Ziel ist es, das Segment zu einer attraktiven Kombination aus leistungsstarker Direktbank und erstklassigem Beratungsangebot weiterzuentwickeln. An künftig bundesweit 450 Standorten werden Kunden zu Themen wie Konto, Karte und Ratenkredit beraten und bei der Nutzung der digitalen Angebote unterstützt. Privat- und Unternehmerkunden mit einem höheren Beratungsbedarf erhalten eine umfassende persönliche Betreuung und individuelle Lösungen rund um Vermögen und Finanzierungen. FirmenkundenMit einer schlanken und digitalisierten Produktpalette wird sich die Commerzbank im Segment Firmenkunden künftig auf den deutschen Mittelstand und Großunternehmen fokussieren. Internationale Firmenkunden betreuen wir weiterhin, wenn sie einen Geschäftsbezug zu Deutschland haben oder in ausgewählten Zukunftsbranchen wie Mobilität, Nachhaltigkeit, Kommunikation, Life Sciences und Investitionsgüter aktiv sind. Unser internationales Netzwerk bleibt ein wichtiger Baustein. Darüber hinaus setzen wir weiterhin auf unser Netzwerk aus Korrespondenzbanken und ausgewählten nicht dem Bankensektor angehörenden Finanzinstituten (NBFIs), das wir weiter optimieren werden. KosteneinsparungenDie Commerzbank strebt infolge der Restrukturierung für das Geschäftsjahr 2024 eine Eigenkapitalrendite (RoTE) von über 7 % an. Die Kosten im Jahr 2024 werden im Vergleich zu den Zahlen für 2020 um 1,3 Mrd. Euro beziehungsweise rund 20 % reduziert. Demgegenüber werden weitgehend stabile Erträge erwartet - exklusive weiteren Wachstums der mBank. Die im Rahmen der "Strategie 2024" erwarteten Restrukturierungsaufwendungen wurden bis Ende des Berichtsjahres bereits nahezu vollständig ergebniswirksam erfasst. Von dem geplanten Stellenabbau von brutto 10.000 Vollzeitstellen wurden bereits mehr als 60 % vertraglich fixiert. Trotz des erheblichen Umbaus wird die Kapitalquote (CET 1) durchgängig mindestens 200 bis 250 Basispunkte über den regulatorischen Mindestanforderungen (MDA) liegen. Damit ist die Commerzbank bei effizientem Kapitalmanagement auch künftig robust und widerstandsfähig aufgestellt. NachhaltigkeitNachhaltigkeit ist einer der vier Eckpfeiler unserer "Strategie 2024". Die darin integrierte Nachhaltigkeitsstrategie fokussiert sich angesichts des Klimawandels und seiner Folgen derzeit auf dem Klimaschutz. Kern der Strategie ist unsere Verpflichtung zu "Net Zero" bis spätestens 2050. Wir haben uns damit am Ziel des Pariser Klimaabkommens orientiert, die Erderwärmung gegenüber der vorindustriellen Zeit auf möglichst 1,5 Grad Celsius zu begrenzen Die nachhaltige Transformation sehen wir als Verpflichtung und als Chance. Denn auch für unsere Kunden spielt Nachhaltigkeit eine immer größere Rolle, ebenso wie für Investoren. Wir gehen selbst mit gutem Beispiel voran und unterstützen unsere Kunden auf ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit. Ausführliche Informationen zur "Strategie 2024" finden sich sowohl im Geschäftsbericht 2020 als auch auf der Internetseite der Commerzbank unter https://www.commerzbank.de. UnternehmenssteuerungDie Unternehmenssteuerung im Commerzbank-Konzern basiert auf einem wertorientierten Steuerungskonzept. Die Ausgestaltung dieses Konzepts beruht zum einen darauf, dass die durch die Geschäftseinheiten eingegangenen Risiken mit externen und internen Risikotragfähigkeitsrichtlinien vereinbar sein müssen, und zum anderen, dass langfristig eine angemessene Rendite auf das eingesetzte Kapital erwirtschaftet werden soll. In diesem Zusammenhang überprüft die Bank regelmäßig die Allokation knapper Ressourcen auf die Geschäftseinheiten und passt ihre Geschäftsstrategie aktiv den sich ändernden Marktverhältnissen mit dem Ziel an, langfristig den Unternehmenswert zu steigern. Wesentliches Instrument der Unternehmenssteuerung ist der jährliche Planungsprozess. Auf Basis der Geschäftsstrategie werden dort durch den Vorstand Ergebniszielgrößen für die Geschäftseinheiten festgelegt. Die vorhandenen Ressourcen wie Kapital und Risikolimite werden den Segmenten unter Einbeziehen der Ergebnisansprüche und der Risikoprofile zugeordnet. Auf Grundlage der Geschäftsstrategie und der Ergebnisse des Planungsprozesses operationalisieren die Segmente die Planvorgaben. Die Einhaltung der Geschäftsplanung wird regelmäßig durch den Vorstand überwacht. Abweichungen werden durch ein monatliches Managementreporting frühzeitig erkannt und es werden Gegenmaßnahmen eingeleitet. Zur Steuerung des Konzerns und der Segmente verwendet die Bank die nachfolgend beschriebenen branchentypischen Controllingkennzahlen. Diese decken alle wesentlichen Dimensionen der Konzernsteuerung ab. Ihre Entwicklung wird im Rahmen des regelmäßigen Managementreportings überwacht. Die Bank berücksichtigt in ihrer Unternehmenssteuerung die beiden Säulen der Kapitalanforderung. Um die interne Risikotragfähigkeit jederzeit gewährleisten zu können, werden im Rahmen der Planung die ökonomischen Kapitalbeträge nach Risikoarten unterteilt an die Segmente alloziert. Die Ermittlung des durchschnittlich gebundenen Eigenkapitals der Segmente erfolgt auf Basis der durchschnittlichen segmentierten Risikoaktiva. Auf Konzernebene wird das Common-Equity-Tier-1-Kapital (CET 1) ge zeigt. Die Anpassung zwischen dem durchschnittlich gebundenen Eigenkapital der Segmente und dem CET-1-Kapital des Konzerns erfolgt im Bereich Sonstige und Konsolidierung. Die Common-Equity-Tier-1-Ratio ist für die Bank eine wesentliche Kennzahl in der Kapitalsteuerung. Als Kriterien zur Beurteilung des Erfolges dienen im Prozess der Unternehmenssteuerung die Ergebnisgrößen Operatives Ergebnis und Konzernergebnis nach Steuern und Minderheiten sowie die Kennzahlen Aufwandsquote, Eigenkapitalrendite und, daraus abgeleitet, der Economic Value Added. Die Aufwandsquote dient zur Beurteilung der Kosteneffizienz und ist als Verhältnis von Verwaltungsaufwand (ohne Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte und Restrukturierungsaufwendungen) zu Erträgen vor Risikoergebnis definiert. Die Aufwandsquote wird in zwei Varianten ermittelt: mit und ohne Einbezug der Pflichtbeiträge in die Messgröße "Aufwand". Die Eigenkapitalrendite der Segmente errechnet sich aus dem Verhältnis des operativen beziehungsweise des Vorsteuerergebnisses zum durchschnittlich regulatorisch gebundenen Eigenkapital. Sie zeigt, wie sich das im jeweiligen Segment eingesetzte Kapital verzinst hat. Die angestrebte Mindestverzinsung des eingesetzten Kapitals wird - wie für wertorientierte Steuerungskonzepte üblich - aus der Renditeerwartung am Kapitalmarkt abgeleitet. Dabei steht auf Konzernebene die Nettoeigenkapitalrendite "Return on Tangible Equity" im Fokus. Für die Messung der Konzernperformance wird die Kennzahl Economic Value Added verwendet. Sie ist definiert als Differenz zwischen der Eigenkapitalrendite des Konzerns und dem Kapitalkostensatz multipliziert mit dem Konzernkapital. Die Eigenkapitalrendite des Konzerns entspricht dem Verhältnis des Konzernüberschusses nach Steuern und Minderheiten zum durchschnittlichen CET-1-Kapital des Konzerns. Die Ermittlung des Kapitalkostensatzes basiert auf dem strategischen Renditeziel für die Nettoeigenkapitalrendite "Return on Tangible Equity" der Bank sowie dem kapitalmarktorientierten "Capital Asset Pricing Model" (CAPM). Im Rahmen einer jährlichen Überprüfung wird der Kapitalkostensatz neu festgelegt. Aktuell kalkuliert die Commerzbank mit einem Kapitalkostensatz in Höhe von 9,2 % nach Steuern. Die oben genannten Controllinggrößen sind als Konzernkennzahlen eingebettet in ein System weiterer segmentspezifischer Kennzahlen, die je nach Geschäftsstrategie der einzelnen Segmente unterschiedlich sind. VergütungsberichtDer Vergütungsbericht für Vorstand und Aufsichtsrat wird als eigenständiger Bericht veröffentlicht und ist zu finden unter https://www.commerzbank.de/ de/hauptnavigation/aktionaere/ publikationen_und_veranstaltungen/unternehmensberichterstattung_1/ index.html. Angaben gemäß § 315 Abs. 4 HGBDie Angaben gemäß § 315 Abs. 4 HGB sind im Kapitel "Unternehmerische Verantwortung" enthalten. Sie sind Bestandteil des Konzernlageberichts. Angaben gemäß § 315a Abs. 1 HGB und erläuternder BerichtDie Angaben gemäß § 315a Abs. 1 HGB und erläuterndem Bericht sind im Kapitel "Unternehmerische Verantwortung" enthalten. Sie sind Bestandteil des Konzernlageberichts. Angaben gemäß § 315d HGBDie Angaben gemäß § 315d HGB in Verbindung mit § 289f HGB "Erklärung zur Unternehmensführung" sind im Kapitel "Unternehmerische Verantwortung" enthalten. Sie sind Bestandteil des Konzernlageberichts. Die Erklärung zur Unternehmensführung ist zu finden unter https://www.commerzbank.de/ geschaeftsbericht2021. Angaben gemäß § 340i Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 315b Abs. 3 HGBDie Angaben gemäß § 340i Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 315b Abs. 3 HGB sind im Kapitel "Unternehmerische Verantwortung" als zusammengefasster gesonderter nichtfinanzieller Bericht enthalten beziehungsweise zu finden unter https:// www.commerzbank.de/NFE2021. Sie sind Bestandteil des Konzernlageberichts. Wichtige personelle und geschäftspolitische EreignisseNachfolgend berichten wir sowohl über wichtige personelle Veränderungen auf der Managementebene als auch über besondere geschäftspolitische Ereignisse im abgelaufenen Geschäftsjahr. Im Zusammenhang mit dem möglichst sozialverträglichen Stellenabbau im Rahmen der "Strategie 2024" sind wir auf einem guten Wege: Bereits im Mai haben wir mit den Arbeitnehmervertretern einen Rahmeninteressenausgleich und einen Rahmensozialplan vereinbart und schon im November konnten wir die Teilinteressenausgleiche für die jeweiligen Bereiche abschließen. Personelle Veränderungen gab es im Verlauf des Berichtsjahres bei der Zusammensetzung sowohl des Vorstands als auch des Aufsichtsrats. Fortschritte hat die Bank auch bei der Straffung der Konzernstruktur und der weiteren Reduzierung der Komplexität erzielt. Ebenfalls auf der Agenda stand die Optimierung der Kapitalstruktur der Bank. Ende des dritten Quartals 2021 hat die Commerzbank im Rahmen des erstmals stattgefundenen "Nachhaltigkeitsdialogs" die ambitionierten Eckpunkte ihrer Nachhaltigkeitsstrategie erläutert. Kern der Strategie ist unsere Selbstverpflichtung zu "Net Zero" bis spätestens 2050. Darüber hinaus hat die Bank ihre Compliance-Funktion auch im Geschäftsjahr 2021 weiter gestärkt. Veränderungen im Aufsichtsrat der CommerzbankMit Ablauf des 16. März 2021 hat Hans-Jörg Vetter aus gesundheitlichen Gründen sein Mandat als Vorsitzender und Mitglied des Aufsichtsrats der Commerzbank niedergelegt. Andreas Schmitz ist am 24. März 2021 aus dem Aufsichtsrat der Commerzbank ausgeschieden. Auf Antrag des Vorstands der Commerzbank wurde Helmut Gottschalk mit Beschluss vom 14. April 2021 bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2021 gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt und Ende April bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2021 zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 18. Mai 2021 sind Dr. Victoria Ossadnik sowie Dr. Tobias Guldimann und Dr. Rainer Hillebrand aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Mit gleichzeitiger Wirkung wurden Daniela Mattheus, Caroline Seifert sowie Helmut Gottschalk, Burkhard Keese und Frank Westhoff als Anteilseignervertreter von der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat gewählt. Helmut Gottschalk wurde im Anschluss an die Hauptversammlung am 18. Mai 2021 vom Aufsichtsrat erneut zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Auf der Seite der Arbeitnehmervertreter schied Christian Höhn zum 31. Dezember 2021 aus dem Aufsichtsrat aus. Sein Nachfolger Stefan Jennes ist seit dem 1. Januar 2022 neues Aufsichtsratsmitglied. Veränderungen im Vorstand der CommerzbankDer Aufsichtsrat der Commerzbank hat im Geschäftsjahr 2021 Personalentscheidungen getroffen, um das Vorstandsteam für die eingeleitete tiefgreifende Transformation im Rahmen der "Strategie 2024" aufzustellen: In seiner Sitzung vom 16. Juni 2021 hat der Aufsichtsrat Dr. Bettina Orlopp mit Wirkung vom 17. Juni 2021 zur stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ernannt. In diesem Zuge hat der Aufsichtsrat die Vorstandsbestellung vorzeitig um fünf Jahre bis Juni 2026 verlängert. Zeitgleich wurde der Vertrag von Jörg Hessenmüller ebenfalls verlängert. In seiner Sitzung vom 15. September 2021 hat der Aufsichtsrat Thomas Schaufler, bislang Vorstandsmitglied für Retail Banking bei der österreichischen Erste Group Bank AG, in den Vorstand berufen. Thomas Schaufler hat zum 1. Dezember 2021 die Verantwortung für das Segment Privat- und Unternehmerkunden der Commerzbank übernommen. Wie bereits im Juni 2021 angekündigt, wird sich Sabine Schmittroth somit voll auf ihre Aufgabe als Arbeitsdirektorin konzentrieren. Im Rahmen der Transformation und der damit verbundenen personalwirtschaftlichen Umsetzung kommt dieser Aufgabe eine besonders große Bedeutung zu. Weiterhin hat der Aufsichtsrat Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz als neuen Chief Operating Officer (COO) in den Vorstand berufen. Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz hat bereits zum 1. Oktober 2021 als Generalbevollmächtigter die Leitung des COO-Ressorts und damit die Nachfolge von Jörg Hessenmüller, der die Bank zum 30. September 2021 verlassen hat, übernommen. Die Bestellung von Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz zum Vorstand erfolgte mit Wirkung vom 20. Januar 2022. Mitte Februar 2022 hat Sabine Schmittroth, Personalvorständin und Arbeitsdirektorin der Commerzbank, dem Aufsichtsrat mitgeteilt, dass sie sich im Einklang mit ihrer persönlichen Lebensplanung entschieden hat, die Bank zum Jahresende mit Ablauf ihres Vertrags zu verlassen. Der Aufsichtsrat der Bank wird in Kürze die Nachfolgesuche einleiten. Commerzbank kommt bei der Restrukturierung gut voranDie Commerzbank ist auf dem Weg zu den angestrebten Kostensenkungen im Rahmen der "Strategie 2024" gut vorangekommen. Ende März 2021 hat sich die Bank mit dem Gesamtbetriebsrat auf ein Freiwilligenprogramm für den erforderlichen Stellenabbau verständigt. Rund 1.600 Vollzeitkräfte haben die Bank über das Freiwilligenprogramm in der AG Inland zum Jahreswechsel verlassen. Anfang Mai 2021 hat sich die Bank mit den Arbeitnehmergremien auf einen Rahmeninteressenausgleich und einen Rahmensozialplan zum erforderlichen Stellenabbau in der AG Inland geeinigt. Die verbindlichen Vereinbarungen bilden die Grundlage für einen möglichst sozialverträglichen Stellenabbau. Mitte November 2021 haben die Commerzbank und die Arbeitnehmervertreter die Verhandlungen zur Umsetzung der Strategie 2024 erfolgreich abgeschlossen. Die Einigung schafft Klarheit über die Struktur aller Konzernbereiche in Deutschland. Insgesamt wird die Bank im Zuge dessen deutlich schlanker. Mit Abschluss der Teilinteressenausgleiche ist zugleich der im Mai 2021 beschlossene Rahmensozialplan in Kraft getreten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können seit diesem Zeitpunkt die Instrumente zum sozialverträglichen Stellenabbau nutzen. Commerzbank verschlankt KapitalmarktgeschäftSeit dem 11. Mai 2021 kooperiert die Commerzbank im Aktienbereich mit der deutsch-französischen Finanzgruppe ODDO-BHF. Mit der Kooperation hat die Bank ihr Kapitalmarktgeschäft noch konsequenter auf die Bedürfnisse ihrer Kernkunden ausgerichtet. Zugleich ermöglicht sie der Bank, Kosten und Komplexität zu reduzieren, ohne Kompromisse beim Kundenservice einzugehen. Im Bereich Brokerage unterstützt ODDO-BHF die Commerzbank nunmehr als exklusiver Partner, der eine hohe Expertise im Aktienvertrieb und -handel für die Märkte in Europa und Nordamerika mitbringt. Damit hat die Commerzbank für ihre Firmenkunden bei Eigenkapitaltransaktionen eine deutlich größere Reichweite geschaffen, mit der Möglichkeit, diese noch stärker zu platzieren. Durch die geografisch breit aufgestellte Plattform erhalten Firmenkunden neben der marktführenden Abdeckung von Aktien in der DACH-Region jetzt zusätzlich eine starke Abdeckung weiterer europäischer Länder und Sektoren mit entsprechend größerer Vertriebskraft. Das institutionelle Aktienresearch, also Research zu Aktien für professionelle Kunden, bietet die Commerzbank nicht mehr selbst an, sondern über ODDO-BHF als Kooperationspartner. Die Beratungskompetenz für das Aktiengeschäft, Equity Capital Markets, ist weiterhin ein wichtiger Eckpfeiler des Firmenkundengeschäfts der Commerzbank und steht den Kunden auch künftig uneingeschränkt zur Verfügung. Hier wird sich die Bank weiter auf den relevanten Bedarf für ihre Firmenkunden, auch im mittelständischen Bereich, fokussieren und ihnen auch in Zukunft bei der Emission von neuem Eigenkapital, zum Beispiel bei Börsengängen, Aktienplatzierungen, Kapitalerhöhungen oder Wandelanleihen, zur Seite stehen. Commerzbank begibt erfolgreich weitere Additional-Tier-1-AnleiheMitte Juni 2021 hat die Commerzbank Aktiengesellschaft erfolgreich die dritte Anleihe aus ihrem Emissionsprogramm für zusätzliches Kernkapital (Additional-Tier-1-Kapital, AT 1) begeben. Die Anleihe hat ein Volumen von 500 Mio. Euro und einen festen Kupon von 4,25 % pro Jahr. Das Orderbuch war mit mehr als 1,75 Mrd. Euro mehrfach überzeichnet, was das breite Interesse der Investoren widerspiegelt. Die neue AT-1-Anleihe hat eine unbestimmte Laufzeit und einen frühestmöglichen Kündigungstermin im Zeitraum von Oktober 2027 bis April 2028. Die Anleihebedingungen sehen ein zeitweiliges Herabschreiben für den Fall vor, dass die harte Kernkapitalquote (CET-1-Quote) der Bank unter die Marke von 5,125 % fällt. Das Bezugsrecht der Aktionäre war ausgeschlossen. Mit der Ausgabe der AT-1-Anleihe stärkt und optimiert die Commerzbank ihre Kapitalstruktur weiter. Commerzbank behält Wertpapierabwicklung im eigenen Haus - Projekt zur Auslagerung gestopptAm 22. Juli 2021 hat der Vorstand der Commerzbank entschieden, das Projekt zur Auslagerung der Wertpapierabwicklung an die HSBC Transaction Services GmbH mit sofortiger Wirkung zu beenden. Grund für die Entscheidung waren technische Umsetzungsrisiken und veränderte Marktbedingungen. Für das zweite Quartal 2021 ist wegen des Projektstopps eine Belastung aus der Ausbuchung eines immateriellen Vermögenswertes von 200 Mio. Euro angefallen. Diese Ausbuchung belastete weder die Liquidität noch die harte Kernkapitalquote (CET 1) der Bank. Darüber hinaus wurden Rückstellungen in zweistelliger Millionenhöhe gebildet. Die Commerzbank reduziert mit diesem Schritt die Komplexität in der Transformation und wird zunächst ihre eigene Systemlandschaft weiter modernisieren. Die vor zwei Jahren eingeführte IT-Lieferorganisation der Commerzbank soll dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Dort hat die Bank im Zuge der "Strategie 2024" eine eigene Key Area für Securities & Brokerage geschaffen. Seit dem Projektstart für die Auslagerung im Jahr 2017 haben sich das Marktumfeld und die technologischen Möglichkeiten erheblich verändert. Das deutlich gewachsene Handelsvolumen und die technologische Weiterentwicklung ermöglichen es der Commerzbank, die Wertpapierabwicklung profitabel fortzuführen. Der zuletzt für Mitte 2021 geplante Übertrag der Prozesse auf die Systeme der Tochtergesellschaft von HSBC hat damit nicht stattgefunden. Commerzbank verkauft ungarische Tochtergesellschaft an Erste BankMitte Dezember 2021 hat die Commerzbank bekanntgegeben, dass sie ihre 100%ige Tochtergesellschaft Commerzbank Zrt. an die Erste Bank Hungary Zrt. verkaufen wird. Der Verkauf erfolgt im Rahmen der "Strategie 2024", in der die Commerzbank im Februar angekündigt hat, ihre Auslandspräsenz anzupassen. Die Transaktion in Ungarn steht noch unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen und bankaufsichtlichen Genehmigungen. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Der Abschluss des Verkaufs und damit auch der Beginn der operativen Umsetzung der Transaktion ist für das zweite Halbjahr 2022 geplant. Zu diesem Zeitpunkt soll auch eine zeitgleich unterschriebene umfassende Kooperationsvereinbarung zwischen der Commerzbank und der Erste Group in Kraft treten. Mit dieser Partnerschaft kann die Commerzbank ihren Firmenkunden über den Kooperationspartner Erste Group einfachen Zugang zu ausgewählten Märkten in Zentral- und Südosteuropa bieten. Die Commerzbank ist in Osteuropa mit eigenen Standorten in Polen, der Tschechischen Republik und Russland vertreten. Commerzbank setzt sich ambitionierte Nachhaltigkeitsziele und startet NachhaltigkeitsdialogNeben "Kundenorientiert", "Digital" und "Profitabel" ist "Nachhaltig" eine der vier Säulen unserer "Strategie 2024". Die nachhaltige Transformation sehen wir als Verpflichtung und als Chance. Denn auch für unsere Kunden spielt Nachhaltigkeit eine immer größere Rolle, ebenso wie für Investoren. Wir gehen selbst mit gutem Beispiel voran und unterstützen unsere Kunden auf ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit. Denn wir sind überzeugt: Gemeinsam mit unseren Kunden können wir am meisten für das Erreichen der Klimaziele tun. Im Rahmen des am 17. September 2021 erstmals stattgefundenen "Nachhaltigkeitsdialogs" hat die Bank die ambitionierten Eckpunkte ihrer Nachhaltigkeitsstrategie erläutert. Kern der Nachhaltigkeitsagenda ist die Verpflichtung zu "Net Zero". Die Commerzbank bekennt sich ausdrücklich zum Pariser Klimaabkommen. Deshalb hat sich die Bank selbst dazu verpflichtet, den CO 2-Ausstoß ihres kompletten Kredit- und Investmentportfolios bis spätestens 2050 auf netto null zu stellen. Die Bank will dazu beitragen, mehr Kapital in nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeiten zu lenken, um so die Folgen des Klimawandels abzuschwächen. Unser wichtigstes Ziel ist es deshalb, unsere Kunden bei ihrer Transformation zu nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen zu unterstützen. Dazu wird die Bank bis 2025 rund 300 Mrd. Euro mobilisieren. Das entspricht einer Verdreifachung des nachhaltigen Geschäftsvolumens gegenüber Ende 2020. Als Bank sind wir Finanzierer der grünen Transformation und Nachhaltigkeit wird somit zu einer tragenden Säule unseres Geschäftsmodells. Weitere Informationen hierzu finden sich im zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht auf Seite 40 ff. Weitere Stärkung der Compliance-FunktionIm Geschäftsjahr 2021 hat die Bank ihre Aktivitäten zur weiteren Stärkung der Compliance-Funktion fortgesetzt. Diese betreffen neben den strukturellen Veränderungen auch die Personalweiterentwicklung sowie die erfolgreiche Rekrutierung geeigneter Compliance-Experten in der Zentrale und an internationalen Standorten. Um die Steuerung der Compliance-Risiken weiter zu verbessern, hat die Compliance-Funktion verschiedene Maßnahmen unter anderem in den Bereichen Global Financial Crime sowie Global Markets Compliance nachhaltig umgesetzt und dabei die Compliance im In- und Ausland weiter gestärkt. Im Berichtsjahr wurde die Weiterentwicklung der globalen Compliance-Systemlandschaft auf Basis der aktuellen Marktstandards konsequent weiter vorangetrieben. Im Anschluss an das globale Upgrade der Systeme und Modelle zur Überwachung der Transaktionen in Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurden - bei kontinuierlicher Wahrung der Betriebsstabilität und weiterer Verbesserung der Risikoabdeckung - eine Reihe von nicht mehr benötigten Altsystemen abgebaut sowie Datenstrecken vereinheitlicht, um die Datenqualität weiter zu verbessern. Insbesondere durch aktive Beteiligung in Bankenverbänden (Bundesverband deutscher Banken sowie European Banking Federation) wird die Qualität der etablierten erweiterten Sanktions-Compliance konstant fortgeführt. Durch das Anbinden relevanter Auslandslokationen an die Sanktionslisten-Prüfung bei der Abwicklung des jeweiligen Inlandszahlungsverkehrs wurde 2021 eine weitere Prozessverbesserung umgesetzt. Im Bereich Global Markets Compliance wurde im Jahr 2021 das 2018 begonnene "Global Surveillance Implementation Programme" (GSIP), das den Ausbau der globalen Handels- und Kommunikationsüberwachung zum Ziel hat, fortgeführt. Die Implementierung des Kommunikationsüberwachungssystems "Behavox" wurde in den Lokationen Schanghai, Prag und Moskau abgeschlossen und neue Kommunikationskanäle in die Überwachung eingebunden. Für die Handelsüberwachung SCILA wurden die Assetklassen "Zinsen und Kredit" sowie "Rohstoffe" bereitgestellt und die Abdeckung aller gemäß dem "Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act" relevanten Produkte sichergestellt. Parallel hat die Commerzbank die Governance-Strukturen weiterentwickelt sowie die globalen Compliance-Prozesse in den Geschäftseinheiten weiter ausgebaut. Dazu zählt unter anderem die Aktualisierung und Weiterentwicklung der Teilrisikostrategie Compliance-Risiko als Teil der Gesamtrisikostrategie der Commerzbank, das insbesondere die strategischen Handlungsfelder sowie den Risikoappetit für Compliance-Risiken definiert. Ebenfalls wurde die Governance zur Steuerung und Überwachung der Compliance-Kontrollen weiter gestärkt. Weitere Informationen zu Compliance-Risiken sowie zu Integrität und Compliance in der Commerzbank finden sich im Konzernrisikobericht auf Seite 138 f. beziehungsweise im zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht auf Seite 61 ff. WirtschaftsberichtWirtschaftliche RahmenbedingungenVolkswirtschaftliches UmfeldDie Corona-Pandemie hat die Weltwirtschaft auch 2021 massiv beeinflusst. Während in vielen Ländern im Frühjahr 2021 das Infektionsgeschehen deutlich nachgelassen hat und die Corona-Beschränkungen spürbar gelockert wurden, begannen sich im Herbst neue Infektionswellen aufzubauen, die zuletzt durch das Auftauchen der Omikron-Variante noch erheblich an Dynamik gewannen. Vor diesem Hintergrund wurden in vielen Ländern die Corona-Regeln wieder teilweise drastisch verschärft. Die Schließung von Produktionsstätten und Engpässen im Logistikbereich haben die globalen Lieferketten empfindlich gestört. So konnten viele Unternehmen ihre Produktion mangels fehlender Vorprodukte nicht an die gestiegene Nachfrage anpassen. In der Automobilindustrie musste die Produktion wegen fehlender Halbleiter zeitweise sogar merklich eingeschränkt werden. In China, wo schon bei kleinen Corona-Ausbrüchen ganze Millionenstädte abgeriegelt werden, hat das Wirtschaftswachstum 2021 wieder deutlich nachgelassen. Hierzu trugen auch die restriktivere Kreditvergabe und Probleme im Immobiliensektor bei. In den USA hat sich die Wirtschaft trotz zeitweise hoher Corona-Neuinfektionen 2021 weiter merklich erholt. Im zweiten Quartal wurde wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Vor allem die Nachfrage der privaten Haushalte legte, gestützt durch massive staatliche Hilfen und eine schnelle Erholung des Arbeitsmarktes, weiter kräftig zu. Die starke Nachfrage hat aber auch eine Kehrseite. Denn sie hat die Inflationsrate zum Jahresende auf 7 % getrieben, den höchsten Wert seit 40 Jahren. Gleichzeitig hat der Lohnauftrieb infolge des weitgehend leergefegten Arbeitsmarktes spürbar zugenommen. Vor diesem Hintergrund hat die US-Notenbank im Dezember angekündigt, dass sie ihre Anleihekäufe im März 2022 einstellen wird. Auch im Euroraum hat die Wirtschaft Ende 2021 das Vorkrisenniveau wieder erreicht. Nach der Lockerung der Corona-Beschränkungen im Frühjahr hat die Wirtschaft wieder merklich zugelegt. Doch mit der Corona-Infektionswelle im Herbst ist das Wirtschaftswachstum wieder weitgehend zum Erliegen gekommen. Die Inflationsrate im Euroraum ist Ende 2021 auf den höchsten Stand seit Beginn der Währungsunion gestiegen. Vor diesem Hintergrund hat die EZB im Dezember angekündigt, dass sie weniger Staatsanleihen kaufen will. Das bis Ende März 2022 laufende Notfall-Kaufprogramm soll nicht verlängert werden. In Deutschland war der pandemiebedingte Einbruch der Wirtschaft Anfang 2021 besonders ausgeprägt. Aber auch hier konnte das Bruttoinlandsprodukt im Sommerhalbjahr deutlich zulegen. Doch seit Oktober sind die Corona-Neuinfektionszahlen erneut merklich gestiegen, worauf die Politik die Corona-Regeln wieder schrittweise verschärfte. In der Folge ist die Wirtschaft im Schlussquartal 2021 erneut geschrumpft. Auch im ersten Quartal des laufenden Jahres wird vermutlich ein Minus zu Buche schlagen. Allerdings dürfte der Rückgang bei Weitem nicht so stark ausfallen wie im Vergleichsquartal des Vorjahres. Hierfür spricht die fortgesetzte Erholung in der Industrie. Hart getroffen sind unter anderem erneut das Hotel- und Gaststättengewerbe, das Veranstaltungsmanagement sowie die Tourismusbranche. Dank der massiven staatlichen Hilfen, insbesondere für Kurzarbeit, ist die Arbeitslosigkeit in der Krise nur wenig gestiegen. Inzwischen liegt die Arbeitslosenquote wieder fast auf dem niedrigen Niveau von Ende 2019. Die Finanzmärkte profitierten weiterhin von der expansiven Geld- und Finanzpolitik. Sie konnte zwar nicht verhindern, dass die Renditen insbesondere von lang laufenden US-Staatsanleihen zum Jahresende 2021 höher waren als zu Jahresbeginn. Die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen liegt aber noch immer nahe null. Die Aktienkurse legten 2021 weiter kräftig zu und Indizes wie DAX, Dow Jones und Nasdaq erreichten zwischenzeitlich neue Höchststände. Der Euro hat hingegen im Verlauf 2021 gegenüber dem US-Dollar deutlich an Wert verloren. BranchenumfeldDas Jahr 2021 war aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen - insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie - erneut ein besonders herausforderndes Jahr für den Bankensektor. Zwar verhinderten umfangreiche Hilfsprogramme einen stärkeren Konjunktureinbruch, die negativen Pandemie-Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft sind aber noch nicht überwunden. Insbesondere die Risiken für den kurzfristigen Ausblick auf das bankgeschäftliche Umfeld sind nach wie vor hoch. Denn mit der neuen Corona-Mutante Omikron ist die Nervosität an die internationalen Kapitalmärkte zurückgekehrt. Überall auf der Welt leidet der Industriesektor unter Lieferkettenproblemen, die unter anderem auf die Null-Covid-Strategie Chinas zurückzuführen sind. Darüber hinaus sind Energie- und Rohstoffpreise sowie Materialkosten massiv gestiegen und befeuern weltweit die Inflation. Die Rolle als Konjunkturmotor der Weltwirtschaft kann China zunehmend nicht mehr ausfüllen. Dort hat sich das Wirtschaftswachstum durch hohe Unternehmensverschuldung, einen schwächeren Arbeitsmarkt und Turbulenzen am Immobilienmarkt merklich abgekühlt. Die Belastungen im Kreditgeschäft europäischer Banken wurden bislang vor allem durch die Unterstützung der Realwirtschaft vonseiten der Regierungen sowie die Stützungsmaßnahmen der Zentralbanken im Hinblick auf Liquidität und Refinanzierung deutlich gemildert. Einkommensverluste von Unternehmen und Haushalten hielten sich in Grenzen, Beschäftigungsverhältnisse wurden gesichert und die Kreditversorgung der Wirtschaft konnte gewährleistet werden. Auch die Finanzmärkte haben ihre anfänglichen Kursverluste sehr schnell aufgeholt und neue Höchststände erklommen. Dadurch sind die europäischen Banken trotz Unsicherheit in Bezug auf ihren Risikovorsorgebedarf und trotz Schwankungen bei den Handelserträgen bislang von größeren Ergebnisbelastungen verschont geblieben. Risikobehaftet sind weiterhin allerdings Forderungen aus Konsumkrediten und aus Krediten an Unternehmen und Selbstständige, die in besonders Pandemie-exponierten Branchen wie dem personennahen Dienstleistungssektor, der Gastronomie, dem Tourismus oder dem Veranstaltungsbereich tätig sind. Ferner steht zu befürchten, dass es zu Kreditausfällen bei Gewerbeimmobilienfinanzierungen kommt, sofern die zuletzt erfolgten Änderungen bei den Arbeits- und Einkaufsgewohnheiten dauerhaft bestehen bleiben. In Deutschland erhöhte sich die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen im vergangenen Jahr spürbar, was unter anderem auf das Gesetz zur schrittweisen Verkürzung der Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zurückzuführen sein dürfte. Demgegenüber ging die Zahl der Unternehmensinsolvenzen auch nach Auslaufen vieler Sonderregelungen wie der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen zurück. Allerdings nahm die Höhe der voraussichtlichen Insolvenzforderungen auch im Unternehmensbereich spürbar zu. Um die negativen Auswirkungen zu begrenzen, soll das zu Jahresbeginn 2021 in Kraft getretene Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz das dem Insolvenzrecht vorgelagerte Restrukturierungsrecht neu regeln. Die dort vorgesehenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Sanierungsperspektiven von Unternehmen deutlich zu verbessern und so gezielt Insolvenzen zu verhindern. Auch wenn die Inflation zuletzt deutlich gestiegen ist, wird die EZB vorerst an ihrer expansiven Geldpolitik festhalten. Die ausgeprägte Niedrigzinsphase übt damit vor allem in Europa nach wie vor erheblichen Druck auf die Zinsmargen im Kreditgeschäft aus. Das engt die Profitabilität des Bankensektors trotz gestiegener Einnahmen aus Gebühren und Provisionen massiv ein. Der aktuelle EBA-Stresstest von 2021 bestätigt diese Erkenntnis: Zwar erwies sich die Kapitallage des europäischen Finanzsektors als robust, doch gleichzeitig war selbst im Basisszenario eine generelle Ertragsschwäche infolge des Niedrigzinsumfeldes erkennbar. Von den zuletzt deutlich verbesserten Erträgen im Investmentbanking und im Handelsgeschäft konnten viele Banken in Deutschland wegen des hohen Wettbewerbsdrucks und wegen des vorherigen Rückzugs aus derzeit lukrativen Geschäftsfeldern wie dem Investmentbanking nur unzureichend profitieren. Nach Feststellung der EU-Bankenaufsichtsbehörde EBA (European Banking Authority) haben sich Eigenkapitalausstattung, Liquidität und Profitabilität des Bankensektors zur Jahresmitte 2021 gegenüber dem Vorjahr verbessert. Dadurch sind die wichtigsten europäischen Banken zurzeit ausreichend mit Eigenkapital ausgestattet und liquide. Auch der Finanzmarktstabilitätsbericht der Deutschen Bundesbank bescheinigt dem deutschen Finanzsystem derzeit eine hohe Widerstandsfähigkeit. So lassen sich die aufgebauten Kapitalpuffer bei einem starken makrofinanziellen Schock einsetzen, um Einschränkungen des Kreditangebots zu verhindern. Gleichzeitig verweisen beide genannten Institutionen aber auch auf spürbar steigende Verwundbarkeiten gegenüber makroökonomischen Risiken. Die EBA vermerkt in ihrem turnusmäßigen Risikobericht (Risk Assessment Report), dass die Liquiditätslage der Institute ohne die Hilfe der Zentralbanken deutlich schlechter aussähe. Als kritisch werten die Aufseher zudem die Tendenz zu hohen Konzentrationen von Staatsanleihen in europäischen Bankbilanzen. Darüber hinaus drohen Verlustgefahren aus überbewerteten Vermögenswerten, hier insbesondere auf den Immobilienmärkten. Der polnische Bankensektor hat sich bei der Bewertung der Finanzstabilität bisher robust erwiesen. Risiken resultieren aber aus unbesicherten Konsumentenkrediten sowie bei Hypothekendarlehen. Zurzeit sind zahlreiche Klagen privater Kunden aufgrund von Schweizer-Franken-Immobilienkrediten mit Indexierungsklauseln anhängig. Die Rechtsprechung zu diesen Fällen ist uneinheitlich, es überwiegen jedoch verbraucherfreundliche Urteile. Grundsätzlich liegt zur Thematik der Fremdwährungsdarlehen bislang weder seitens polnischer Gerichte noch des Europäischen Gerichtshofs eine eindeutige und abschließende Lösung vor. Die polnische Bankenaufsicht hatte deshalb Ende 2020 vorgeschlagen, die von polnischen Banken vergebenen Fremdwährungsdarlehen durch freiwillige Vereinbarungen mit ihren Kunden in polnische Zloty umzustellen und am polnischen Referenzzinssatz WIBOR orientiert zu verzinsen. Einige polnische Banken haben ihren Kunden entsprechende Vergleichsangebote gemacht. Da der polnische Zloty in den vergangenen Jahren gegenüber dem Schweizer Franken spürbar abgewertet hat, führt eine solche Konvertierung zu signifikanten Ergebnisbelastungen bei den betroffenen Instituten. Seit Ende 2019 haben sie deshalb für Risiken im Zusammenhang mit Klagen wegen angeblicher Unwirksamkeit von Verträgen oder einzelner Klauseln, verstärkt Vorsorge gebildet. Ertrags-, Finanz- und VermögenslageDie Corona-Pandemie hat im Geschäftsjahr 2021 erneut die deutsche Wirtschaft sowie die gesamte Weltwirtschaft stark beeinflusst und hat somit auch Auswirkungen auf den Jahresabschluss des Commerzbank-Konzerns. In verschiedenen Arbeitsgruppen und Projekten wurden die Auswirkungen der Pandemie für die verschiedenen Bereiche des Commerzbank-Konzerns geprüft und entsprechende Maßnahmen beschlossen. Erläuterungen zu den Auswirkungen beziehungsweise Anpassungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden siehe Konzernabschluss Note 2 beziehungsweise Note 4. Das Operative Ergebnis des Commerzbank-Konzerns belief sich für das Berichtsjahr auf 1.183 Mio. Euro, nachdem im Vorjahr mit - 233 Mio. Euro noch ein negatives Operatives Ergebnis auszuweisen war. Das den Commerzbank-Aktionären zurechenbare Konzernergebnis betrug für den Berichtszeitraum 430 Mio. Euro. Die Bilanzsumme des Commerzbank-Konzerns lag zum 31. Dezember 2021 bei 473,0 Mrd. Euro, nach 506,6 Mrd. Euro. zum Jahresultimo 2020. Der deutliche Rückgang um 6,6 % resultierte insbesondere aus der Reduzierung der Einlagen sowie aus dem Derivategeschäft. Der Rückgang der Risikoaktiva (RWA) auf 175,2 Mrd. Euro ist hauptsächlich auf Effekte aus dem Kredit- und dem Marktrisiko zurückzuführen. Das Common-Equity-Tier-1-Kapital (hartes Kernkapital) belief sich auf 23,8 Mrd. Euro und die entsprechende harte Kernkapitalquote auf 13,6 %. Gewinn- und-Verlust-Rechnung des Commerzbank-KonzernsDie einzelnen Posten der Gewinn- und-Verlust-Rechnung haben sich im Berichtsjahr 2021 wie folgt entwickelt: Der Zinsüberschuss lag im Berichtszeitraum mit 4.849 Mio. Euro um 2,5 % unter dem Niveau des Vorjahres. Im Segment Privat- und Unternehmerkunden waren im zinstragenden Geschäft in Deutschland deutliche Ergebniszuwächse infolge des weiter gestiegenen Kreditportfolios, insbesondere bei privaten Baufinanzierungen und Individualkrediten, zu verzeichnen. Diese konnten die nochmals signifikant rückläufigen Zinserträge aus dem Einlagengeschäft kompensieren. Mehrere Zinsanhebungen im Schlussquartal 2021 durch die polnische Zentralbank haben sich bereits spürbar positiv auf das Einlagengeschäft der mBank ausgewirkt. Dementsprechend lag der Zinsüberschuss der mBank, einschließlich Effekten aus dem Volumenwachstum im Kreditgeschäft, nahezu auf dem Vorjahresniveau. Im Segment Firmenkunden lag der Zinsüberschuss ebenfalls leicht unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Der deutliche Rückgang des Zinsüberschusses im Bereich Sonstige und Konsolidierung beruhte vor allem auf rückläufigen Zinserträgen von Group Treasury mit entsprechend gegenläufigen Effekten im Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Die Vereinnahmung von Sondererträgen aus gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (Targeted Longer-Term Refinancing Operations) mit der Europäischen Zentralbank (EZB) in Höhe von 264 Mio. Euro konnte den Rückgang des Zinsüberschusses nur zum Teil kompensieren. Der Provisionsüberschuss konnte gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 9,0 % auf 3.616 Mio. Euro zulegen. Im Segment Privat- und Unternehmerkunden war der Provisionsüberschuss der wesentliche Ertragstreiber im Berichtsjahr. Im Inland resultierte der Anstieg sowohl aus materiell gewachsenen Depotvolumina als auch aus weiterhin sehr hohen Kundentransaktionen. Der Anstieg bei der mBank resultierte maßgeblich aus Preisanpassungen im Privat- und Firmenkundengeschäft sowie höheren Gebühren im Kreditgeschäft. Im Segment Firmenkunden lag der Provisionsüberschuss leicht über dem Niveau des Vorjahres. Das Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten lag im Berichtszeitraum bei 980 Mio. Euro, nach 66 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum. Der signifikante Anstieg beruhte im Wesentlichen auf positiven Bewertungseffekten, während der Vorjahreszeitraum durch Bewertungsschwankungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie belastet war.
Im Sonstigen Ergebnis in Höhe von - 944 Mio. Euro spiegeln sich insbesondere Vorsorgen und Zuführungen zu Rückstellungen wider. Diese betreffen unter anderem Rückstellungen im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu Preisanpassungen mit Privatkunden, Vorsorge im Zusammenhang mit Baufinanzierungen in Fremdwährung bei der mBank, zusätzliche Rückstellungen im Hinblick auf mögliche Steuerrückzahlungsansprüche sowie Rückstellungen im Zusammenhang mit dem Projektstopp zur Auslagerung der Wertpapierabwicklung an die HSBC Transaction Services GmbH. Das Risikoergebnis lag mit - 570 Mio. Euro deutlich unter dem Wert des Vorjahreszeitraums von - 1.748 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Risikoergebnis signifikant reduziert, da für das Jahr 2021 geringere Kreditausfälle zu verzeichnen waren. Im Risikoergebnis des Vorjahres war ein sogenanntes Top-Level-Adjustment (TLA) in Höhe von - 505 Mio. Euro enthalten, das aufgrund der Corona-Pandemie gebildet wurde. Darüber hinaus belastete der Ausfall eines größeren Einzelengagements das Risikoergebnis des Vorjahres. Im Berichtsjahr wurde das TLA um - 17 Mio. Euro auf - 523 Mio. Euro erhöht. Weitere Informationen zum TLA finden sich im Risikobericht auf Seite 117 ff. sowie im Anhang in Note 32. Sowohl im Segment Privat- und Unternehmerkunden als auch im Segment Firmenkunden blieb die für das Jahr 2021 erforderliche Risikovorsorge deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. Die Verwaltungsaufwendungen stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum aufgrund der zum Halbjahr 2021 angefallenen Sonderbelastung in Höhe von 200 Mio. Euro aus der Ausbuchung des immateriellen Vermögenswertes im Zusammenhang mit dem Projektstopp zur Auslagerung der Wertpapierabwicklung an die HSBC Transaction Services GmbH um 1,3 % auf 6.239 Mio. Euro. Bei den Personalkosten, die mit 3.464 Mio. Euro leicht unter dem Vorjahresniveau lagen, konnten Effekte aus dem Abbau von Vollzeitkräften gegenläufige Effekte, darunter insbesondere Gehaltsanpassungen und eine höhere variable Vergütung, mehr als kompensieren. Demgegenüber nahmen die Sachaufwendungen einschließlich der Abschreibungen auf Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte um 4,3 % auf 2.775 Mio. Euro zu. Ohne die Sonderbelastung war ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Die separat ausgewiesenen Pflichtbeiträge - die die Europäische Bankenabgabe, Beiträge zum Einlagensicherungsfonds und die polnische Bankensteuer enthalten - lagen mit 467 Mio. Euro unter dem Vorjahresniveau. Im Berichtsjahr hat die Commerzbank von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Teil ihres jährlichen Beitrages für die europäische Bankenabgabe und die gesetzliche Einlagensicherung in Form von unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen zu erbringen. Im Berichtszeitraum belasteten Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 1.078 Mio. Euro die Ergebnisentwicklung. Diese standen im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Umsetzung der "Strategie 2024" und resultierten im Wesentlichen aus der Bildung von Restrukturierungsrückstellungen - insbesondere im Zusammenhang mit dem Personalabbau und Schließung von Standorten - sowie aus erhöhten Abschreibungen von Leasingvermögen und Betriebs- und Geschäftsausstattung aufgrund einer Verkürzung der Restnutzungsdauer im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen. Das Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen vor Steuern betrug 105 Mio. Euro, nach - 2.626 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum. Für den Berichtszeitraum war ein positiver Steuereffekt in Höhe von 248 Mio. Euro auszuweisen. Dieser resultierte im Wesentlichen aus Steuererträgen aus der Nachaktivierung latenter Steuerforderungen auf Verlustvorträge, denen insbesondere laufende Steueraufwendungen des mBank-Teilkonzerns für die Berichtsperiode sowie aperiodische Steueraufwendungen, die sich aus der zusätzlichen Bildung von Rückstellungen für Steuerrisiken ergaben, entgegenstanden. Nach Steuern belief sich das Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen auf 354 Mio. Euro, gegenüber - 2.890 Mio. Euro im Vorjahr. Im Berichtsjahr fiel kein Ergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich nach Steuern an. Im Vorjahr waren hier Erträge und Aufwendungen des an die Société Générale verkauften Geschäftsbereichs Equity Markets & Commodities (EMC) enthalten. Nach Berücksichtigung der nicht beherrschenden Anteile war den Commerzbank-Aktionären und Investoren in zusätzliche Eigenkapitalbestandteile für das Geschäftsjahr 2021 ein Konzernergebnis von 430 Mio. Euro zuzurechnen, nach - 2.870 Mio. Euro im Vorjahr. Trotz des deutlich negativen Ergebnisausweises der Commerzbank Aktiengesellschaft gemäß HGB für das Geschäftsjahr 2021 ist vorgesehen, sämtliche Kapitalinstrumente der Commerzbank Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 zu bedienen. Der Hauptversammlung werden wir keine Ausschüttung einer Dividende für das Jahr 2021 vorschlagen. Das zusammengefasste Gesamtergebnis, das neben dem Konzernergebnis auch das Sonstige Periodenergebnis berücksichtigt, belief sich für das Jahr 2021 auf 774 Mio. Euro. Das Sonstige Periodenergebnis in Höhe von 421 Mio. Euro setzt sich aus den addierten Veränderungen der Neubewertungsrücklage FVOCImR (- 244 Mio. Euro), der Rücklage aus Cashflow-Hedges (- 192 Mio. Euro), der Rücklage aus der Währungsumrechnung (216 Mio. Euro), der Veränderung bei at-Equity-bewerteten Unternehmen (- 1 Mio. Euro), der erfolgsneutralen Veränderung aus der Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen (674 Mio. Euro), der erfolgsneutralen Veränderung aus der Neubewertung von Grundstücken und Gebäuden (2 Mio. Euro), der erfolgsneutralen Veränderung aus Own Credit Spread bei Verbindlichkeiten FVO (- 30 Mio. Euro) sowie der Veränderung von Bewertungseffekten aus Net Investment Hedges (- 5 Mio. Euro) zusammen. Weitere Informationen zum Sonstigen Periodenergebnis finden sich im Konzernabschluss auf Seite 150. Das Operative Ergebnis je Aktie betrug 0,94 Euro, das Ergebnis je Aktie 0,23 Euro. Für den Vorjahreszeitraum beliefen sich die entsprechenden Kennzahlen auf - 0,19 Euro beziehungsweise - 2,33 Euro. Bilanz des Commerzbank-KonzernsDie Bilanzsumme des Commerzbank-Konzerns lag zum 31. Dezember 2021 bei 473,0 Mrd. Euro und damit um 6,6 % unter dem Niveau des Jahresultimos 2020. Das Volumen des Kassenbestands und der Sichtguthaben ist um 26,1 Mrd. Euro auf 49,5 Mrd. Euro gesunken. Der kräftige Rückgang gegenüber dem Jahresultimo 2020 beruhte auf geringeren Sichtguthaben bei Zentralnotenbanken. Die Finanziellen Vermögenswerte "Amortised Cost" stiegen gegenüber dem Jahresende 2020 leicht um 7,0 Mrd. Euro auf 299,2 Mrd. Euro an. Während im Kreditgeschäft mit Privatkunden ein Zuwachs vor allem im Baufinanzierungsgeschäft und bei Universaldarlehen zu verzeichnen war, zeigten sich im Kreditgeschäft mit internationalen Kunden entsprechende Rückgänge. Die Finanziellen Vermögenswerte "Fair Value OCI" lagen bei 40,1 Mrd. Euro und damit um 2,7 Mrd. Euro niedriger als zum Jahresultimo 2020. Der Rückgang um 6,4 % resultierte aus einem geringeren Volumen an verbrieften Schuldinstrumenten. Mit 28,4 Mrd. Euro lagen die Finanziellen Vermögenswerte "Mandatorily Fair Value P&L" nahezu auf dem Niveau des Vorjahresultimos. Der Anstieg von Darlehen und Forderungen an Zentralnotenbanken um 5,1 Mrd. Euro wurde fast vollständig kompensiert durch einen Rückgang von Darlehen und Forderungen an Kreditinstitute und Finanzdienstleister, die sich um insgesamt 5,0 Mrd. Euro reduziert haben. Die Finanziellen Vermögenswerte "Held for Trading" lagen zum Berichtsstichtag mit 43,8 Mrd. Euro - insbesondere aufgrund geringerer positiver Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten -um 8,4 Mrd. Euro niedriger als zum Jahresende 2020. Während die positiven Marktwerte aus zins- und währungsbezogenen Produkten deutlich um insgesamt 10,8 Mrd. Euro zurückgegangen sind, nahmen die verbrieften Schuldinstrumente leicht um 0,4 Mrd. Euro und die sonstigen Handelsbestände um 2,0 Mrd. Euro zu. Die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen betrugen 0,8 Mrd. Euro, nach 2,0 Mrd. Euro zum Jahresultimo 2020. Der Rückgang resultierte aus Portfolioübertragungen im Zusammenhang mit dem Verkauf des EMC-Geschäfts an die Société Générale. Der Wert zum Berichtsstichtag steht insbesondere im Zusammenhang mit dem geplanten Verkauf der Commerzbank Zrt. an die Erste Bank Hungary Zrt.
1 Anpassung aufgrund von Restatements (siehe
Konzernabschluss Note 4).
Auf der Passivseite lagen die Finanziellen Verbindlichkeiten "Amortised Cost" mit 374,0 Mrd. Euro um 23,7 Mrd. Euro unter dem Niveau des Vorjahresultimos. Ursächlich für den Rückgang im Vergleich zum Jahresende 2020 war eine deutliche Reduzierung der Einlagen und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten um 21,1 Mrd. Euro, insbesondere von Firmenkunden und Kreditinstituten, während die Einlagen von Zentralbanken um 3,6 Mrd. Euro zugelegt haben. Die begebenen Schuldverschreibungen gingen im Vergleich zum Vorjahresultimo um 2,6 Mrd. Euro zurück. Die Finanziellen Verbindlichkeiten "Fair Value Option" lagen mit 19,7 Mrd. Euro leicht unter dem Niveau des Jahresultimos 2020. Während sich die begebenen Schuldverschreibungen um 0,5 Mrd. Euro auf 2,6 Mrd. Euro leicht erhöht haben, gingen die Einlagen um 0,8 Mrd. Euro zurück. Der Rückgang war im Wesentlichen bedingt durch ein geringeres Repogeschäft. Die Finanziellen Verbindlichkeiten "Held for Trading" lagen mit 33,0 Mrd. Euro um 9,9 Mrd. Euro unter dem Jahresende 2020. Der Rückgang resultierte aus den negativen Marktwerten aus derivativen Finanzinstrumenten, insbesondere aus zinsbezogenen derivativen Geschäften, die um 10,6 Mrd. Euro zurückgegangen sind. Die Rückstellungen stiegen im Vergleich zum Vorjahresultimo um 0,6 Mrd. Euro auf 3,8 Mrd. Euro. Der Anstieg beruhte vornehmlich auf den im Berichtsjahr gebildeten Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von 0,4 Mrd. Euro im Rahmen der "Strategie 2024". Die Verbindlichkeiten aus Veräußerungsgruppen betrugen 0,7 Mrd. Euro, nach 2,1 Mrd. Euro zum Jahresultimo 2020. Der Rückgang resultierte aus Portfolioübertragungen im Zusammenhang mit dem Verkauf des EMC-Geschäfts an die Société Générale. Gegenläufig wirkte hier der geplante Verkauf der Commerzbank Zrt. an die Erste Bank Hungary Zrt. EigenkapitalDas in der Bilanz zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2021 ausgewiesene den Commerzbank-Aktionären zurechenbare Eigenkapital lag mit 25,7 Mrd. Euro um 3,6 % über dem Niveau zum Jahresende 2020. Weitere Informationen zur Eigenkapitalveränderung finden sich im Konzernabschluss auf Seite 153 ff. Die Risikoaktiva per 31. Dezember 2021 lagen bei 175,2 Mrd. Euro und damit um 3,4 Mrd. Euro niedriger im Vergleich zum Jahresende 2020. Diese Entwicklung ist hauptsächlich auf Effekte aus dem Kredit- und dem Marktrisiko zurückzuführen. Hier sind im Wesentlichen Rückgänge im Unternehmensportfolio verantwortlich, die durch das aktive strategische Risikoaktiva-Effizienz-Management geprägt waren. Teilweise gegenläufig wirkten hier vor allem Anstiege bei der mBank, die Umsetzung der neuen regulatorischen Anforderungen (Capital Requirements Regulation, CRR II), die Modellanpassung für regulatorische Gegenpartei-Risiken sowie Wechselkurseffekte. Niedrigere Risikoaktiva aus Marktrisiken werden sowohl durch das Herausfallen von Corona-Hochrisikoszenarien aus der Berechnung als auch durch Positionsveränderungen hervorgerufen. Die gestiegenen Risikoaktiva aus operationellen Risiken, aufgrund des Wechsels vom internen Modell in den Standardansatz, wirkten leicht kompensierend. Das aufsichtsrechtlich anrechenbare harte Kernkapital (Common Equity Tier 1) betrug zum Berichtsstichtag 23,8 Mrd. Euro, gegenüber 23,6 Mrd. Euro zum 31. Dezember 2020. Neben unserem positiven Jahresergebnis war ein Anstieg der versicherungsmathematischen Gewinne der Pensionspläne für die Stärkung des harten Kernkapitals ausschlaggebend. Diese positiven Effekte wurden teilweise durch höhere regulatorische Kapitalabzüge kompensiert. Die harte Kernkapitalquote betrug somit 13,6 %, gegenüber 13,2 % im Vorjahr. Diese Verbesserung der Quote resultierte somit zum einen aus dem Anstieg des harten Kernkapitals, zum anderen aber vor allem aus dem Rückgang der Risikoaktiva. Die Kernkapitalquote (unter Anwendung der Übergangsbestimmungen) betrug zum Berichtsstichtag 15,5 %, gegenüber 15,0 % zum Jahresende 2020. Der Anstieg des Kernkapitals beruhte im Wesentlichen auf der Emission einer AT-1-Anleihe im ersten Halbjahr 2021. Auf Ebene der Tier-2-Kapitalinstrumente waren aufgrund regulatorischer Übergangsbestimmungen bestandsgeschützte Ergänzungskapitalinstrumente nicht mehr anrechenbar, jedoch konnte dieser Rückgang durch die Emission einer Nachranganleihe über nominal 500 Mio. Euro kompensiert werden. Die Gesamtkapitalquote (unter Anwendung der Übergangsbestimmungen) betrug zum Berichtsstichtag 18,4 %, gegenüber 17,7 % zum Jahresende 2020. Die Eigenmittel erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 Mrd. Euro und lagen zum 31. Dezember 2021 bei 32,2 Mrd. Euro. Die Leverage Ratio, die das Verhältnis von Tier-1-Kapital zum Leverage Ratio Exposure zeigt, lag auf Grundlage der zum Berichtsstichtag gültigen Regelung der CRD V/CRR II bei 5,2 % sowohl "with transitional provisions" als auch "fully loaded". Die Bank hält alle aufsichtsrechtlichen Anforderungen ein. Diese Angaben beinhalten jeweils das den Commerzbank-Aktionären zurechenbare und regulatorisch anrechnungsfähige Konzernergebnis. Refinanzierung und Liquidität des Commerzbank-KonzernsDas Liquiditätsmanagement des Commerzbank-Konzerns liegt in der Verantwortung des Bereichs Group Treasury, der an allen wesentlichen Standorten des Konzerns im In- und Ausland vertreten ist und über Berichtslinien in alle Tochtergesellschaften verfügt. Das Liquiditätsmanagement gliedert sich in operative und strategische Komponenten. Im Rahmen des operativen Liquiditätsmanagements erfolgen die Steuerung der täglichen Zahlungszu-/ -abflüsse, die Planung der kurzfristig erwarteten Zahlungsströme und die Steuerung des Zugangs zu Zentralbanken. Darüber hinaus verantwortet der Bereich den Zugang zu unbesicherten und besicherten Refinanzierungsquellen im Geld- und Kapitalmarkt sowie das Management des Liquiditätsreserveportfolios. Das strategische Liquiditätsmanagement beinhaltet die Steuerung von Fälligkeitsprofilen liquiditätsrelevanter Aktiva und Passiva im Rahmen gesetzter Limite und Korridore. Ergänzende Informationen hierzu finden sich im Konzernrisikobericht im Kapitel "Liquiditätsrisiken". Auf Basis der Geschäftsstrategie und unter Berücksichtigung der Risikotoleranz werden Richtlinien für das Refinanzierungsprofil und die Refinanzierungsmittel abgeleitet. Der Konzern stützt sich bei der Refinanzierung auf eine angemessene Diversifikation hinsichtlich Anlegergruppen, Regionen, Produkten und Währungen. Übergeordnete Entscheidungen in Bezug auf das Liquiditätsmanagement werden vom Group Asset Liability Committee (ALCO) getroffen, das in regelmäßigen Abständen zusammentritt. Die Quantifizierung und Limitierung des Liquiditätsrisikos erfolgt anhand eines internen Modells, in dem die voraussichtlichen Zahlungsmittelzuflüsse den voraussichtlichen Zahlungsmittelabflüssen gegenübergestellt werden. Die Überwachung der gesetzten Limite erfolgt durch die unabhängige Risikofunktion. Über die Liquiditätsrisikosituation wird dem ALCO und dem Vorstand regelmäßig berichtet. Refinanzierungsstruktur Kapitalmarkt 1 zum 31. Dezember 2021
Die Commerzbank hatte im Berichtszeitraum jederzeit Zugang zum Geld- und Kapitalmarkt; Liquidität und Zahlungsfähigkeit der Bank waren jederzeit gegeben. Darüber hinaus ist das Liquiditätsmanagement der Bank stets in der Lage, zeitnah auf neue Marktgegebenheiten zu reagieren. Auch vor dem Hintergrund der anhaltenden Unsicherheiten aufgrund der Corona-Pandemie ist die Liquiditätssituation der Bank komfortabel und erfüllt die internen Limite sowie die gültigen regulatorischen Anforderungen. Im Geschäftsjahr 2021 hat der Commerzbank-Konzern langfristige Refinanzierungsmittel von insgesamt 3,6 Mrd. Euro am Kapitalmarkt aufgenommen. Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat im Juni eine AT-1-Anleihe aus dem Emissionsprogramm für zusätzliches Kernkapital mit einem Volumen von 500 Mio. Euro und einem festen Kupon von 4,25 % pro Jahr begeben. Das Kapital hat eine unbestimmte Laufzeit und der frühestmögliche Kündigungstermin liegt im Zeitraum von Oktober 2027 bis April 2028. Die Anleihebedingungen der Emission sehen ein zeitweiliges Herabschreiben für den Fall vor, dass die harte Kernkapitalquote (CET-1-Quote) der Bank unter die Marke von 5,125 % fällt. Mit der Ausgabe der Anleihen stärkt und optimiert die Commerzbank ihre Kapitalstruktur weiter. Des Weiteren wurde eine Nachranganleihe (Tier 2) über 500 Mio. Euro emittiert. Die Anleihe hat eine Laufzeit von 10,25 Jahren mit einem frühestmöglichen Kündigungstermin im Zeitraum von September bis Dezember 2026 und einem festen Kupon in Höhe von 1,375 % jährlich. Zudem wurde eine Preferred-Senior-Anleihe mit einem Gesamtvolumen inklusive Aufstockung von 750 Mio. Euro begeben. Die Benchmarkanleihe hat eine Laufzeit von viereinhalb Jahren, der Re-offer Spread lag gemittelt bei 44 Basispunkten über dem Sechs-Monats-Euribor. Im November wurde eine variabel verzinsliche zweijährige Preferred-Senior-Anleihe mit Volumen von 700 Mio. Euro emittiert. Außerdem wurde erstmals eine Preferred-Senior-Anleihe über 250 Mio. britische Pfund platziert. Die Anleihe hat eine Laufzeit von drei Jahren, der Re-Offer Spread lag bei 105 Basispunkten über der vergleichbaren britischen Staatsanleihe. Daneben wurden 0,3 Mrd. Euro Preferred- und Non-Preferred-Senior-Anleihen als Privatplatzierungen begeben. Die mBank hat erstmals mit einer 500-Mio.-Euro-Benchmark-Transaktion eine grüne Non-Preferred-Senior-Anleihe aus Polen begeben. Die Anleihe hat eine Laufzeit von sechs Jahren mit einem Kündigungsrecht nach fünf Jahren. Kapitalmarktfunding des Konzerns 2021Volumen 3,6 Mrd. €
Die Geldmärkte der Eurozone waren weiterhin maßgeblich durch die Corona-Pandemie und deren Auswirkungen beeinflusst. Die Europäische Zentralbank (EZB) befindet sich nach wie vor in der Umsetzung der von ihr im März 2020 beschlossenen umfangreichen Maßnahmen zur Bekämpfung des wirtschaftlichen Einbruchs in der Eurozone und der damit verbundenen Auswirkungen auf den Finanzsektor. Im Rahmen des Targeted-Longer-Term-Refinancing-Operations-III-Programms (TLTRO III) hat die EZB den Banken im Jahr 2020 zusätzliche Liquidität von rund 1.300 Mrd. Euro bereitgestellt. Nachdem die EZB im Dezember angekündigt hat, ab März 2021 die maximale Teilnahme von 50 % auf 55 % des "eligible" Kreditportfolios auszuweiten, hat die Commerzbank davon Gebrauch gemacht und die Teilnahme um weitere 3,6 Mrd. Euro erhöht, sodass das Gesamtvolumen aktuell 35,9 Mrd. Euro beträgt und dem maximal möglichen Volumen entspricht. Die Zinssätze für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte, die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagenfazilität blieben unverändert. Die Bank wies zum Berichtsstichtag eine Liquiditätsreserve in Form von hochliquiden Aktiva in Höhe von 60,0 Mrd. Euro aus. Das Liquiditätsreserveportfolio gewährleistet die Pufferfunktion im Stressfall. Dieses Liquiditätsreserveportfolio wird gemäß dem Liquiditätsrisikoappetit refinanziert, um eine erforderliche Reservehöhe während der gesamten vom Vorstand festgelegten Reserveperiode sicherzustellen. Ein Teil dieser Liquiditätsreserve wird in einem separierten und von Group Treasury gesteuerten Stress-Liquiditätsreserveportfolio gehalten, um Liquiditätsabflüsse in einem angenommenen Stressfall abdecken zu können und die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Darüber hinaus unterhält die Bank ein sogenanntes Intraday-Liquidity-Reserve-Portfolio. Der Gesamtwert dieses Portfolios betrug zum Berichtsstichtag 6,1 Mrd. Euro. Die Commerzbank hat mit 145,1 % (Durchschnitt der jeweils letzten zwölf Monatsendwerte) die geforderte Mindestquote bei der Liquiditätskennzahl "Liquidity Coverage Ratio" (LCR) in Höhe von 100 % deutlich überschritten. Damit war die Liquiditätssituation der Commerzbank zum Quartalsultimo aufgrund ihrer konservativen und vorausschauenden Refinanzierungsstrategie komfortabel. Resümee Geschäftslage 2021Das Geschäftsjahr 2021 war aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen - das zweite Pandemie-Jahr mit gravierenden Beeinträchtigungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens - erneut ein besonders herausforderndes Jahr für den Bankensektor. Zugleich war 2021 das erste Jahr der umfassenden Transformation der Commerzbank im Rahmen der "Strategie 2024" und ungeachtet aller Widrigkeiten für die Commerzbank ein gutes Jahr. Wir haben im Geschäftsjahr 2021 ein positives Konzernergebnis erzielt - trotz Sonderbelastungen von insgesamt rund 2 Mrd. Euro, vor allem für die Restrukturierung und für die Fremdwährungskredite unserer polnischen Tochtergesellschaft mBank. Dass wir diese Ergebnisbelastungen mehr als kompensieren konnten, verdanken wir neben der deutlich gesunkenen Risikovorsorge insbesondere einem sehr robusten Kundengeschäft. Zudem haben wir auch bei den Kosten die notwendige Disziplin an den Tag gelegt. Neben der erfreulichen Entwicklung der wesentlichen Kennzahlen sind wir im Geschäftsjahr 2021 auch mit unseren im Februar beschlossenen strategischen Maßnahmen gut vorangekommen und haben wichtige Meilensteine erreicht: So ist der für die angestrebten Kostensenkungen notwendige, möglichst sozialverträgliche Abbau von brutto 10.000 Stellen auf gutem Wege. Bereits im Mai haben wir mit den Arbeitnehmervertretern einen Rahmeninteressenausgleich und einen Rahmensozialplan vereinbart und schon im November konnten wir die Teilinteressenausgleiche für die jeweiligen Bereiche abschließen. Auch bei der Optimierung unseres Filialnetzes, einem weiteren Eckpfeiler unserer Strategie, sind wir entscheidend vorangekommen: Im Inland haben wir die Zahl unserer Filialen von rund 800 bis Ende 2021 auf rund 550 reduziert; der größte Teil des Weges zur Zielgröße von 450 Filialen ist damit bereits geschafft. Schneller als gedacht sind wir auch bei der Straffung unseres internationalen Netzwerks vorangekommen. Wir haben im Jahresverlauf bereits 6 von insgesamt 15 dafür vorgesehenen Standorten geschlossen. Hinzu kommt der kurz vor Jahresende vereinbarte Verkauf unserer ungarischen Tochtergesellschaft an die Erste Bank Hungary Zrt. Dank der gleichzeitig abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung mit der Erste Group können wir unser Leistungsspektrum in der Region für unsere Firmenkunden künftig sogar noch erweitern. Auch in weiteren Bereichen setzen wir zunehmend auf Partnerschaftsmodelle. Bereits im Mai haben wir die Verschlankung unseres Kapitalmarktgeschäfts mit einer umfassenden Kooperation im Aktienhandel und beim Aktienresearch mit ODDO-BHF bekannt gegeben. Bei einer Transformation dieser Tragweite gibt es auch Themen, deren Umsetzung nicht auf Anhieb gelingt beziehungsweise wo vereinzelt Anpassungen notwendig sind. So hat der Vorstand der Commerzbank zur Jahresmitte entschieden, das Projekt zur Auslagerung der Wertpapierabwicklung an die HSBC Transaction Services GmbH mit sofortiger Wirkung zu beenden. Grund für die Entscheidung waren technische Umsetzungsrisiken und veränderte Marktbedingungen. Eine entsprechend ungeplante Ergebnisbelastung war die Folge. Aufgrund der bereits im ersten Quartal deutlich besser als geplant verlaufenen Geschäftsentwicklung konnten wir aber unsere im Geschäftsbericht 2020 getroffenen Erwartungen zur Ergebnisentwicklung 2021 - trotz der schwierigen Rahmenbedingungen sowie diverser Sonderbelastungen - schrittweise dem sich verstetigenden erfolgreichen Geschäftsverlauf anpassen. Waren wir zu Beginn des Jahres noch davon ausgegangen, für das Berichtsjahr einen Konzernverlust ausweisen zu müssen, konnten wir im Jahresverlauf unsere Ertragsprognose nach oben korrigieren. Auch die vor dem Hintergrund der weiterhin schwierigen Rahmenbedingungen und Risikofaktoren getroffenen Erwartungen eines Risikoergebnisses zwischen - 0,8 Mrd. Euro und - 1,2 Mrd. Euro haben sich im Jahresverlauf nicht bestätigt. Im zweiten Halbjahr haben wir deshalb die für das Gesamtjahr 2021 erwartete Belastung durch das Risikoergebnis auf weniger als - 0,7 Mrd. Euro zurückgenommen. Insgesamt konnten wir dank eines sehr robusten Kundengeschäfts, der deutlich gesunkenen Vorsorgenotwendigkeiten für Kreditrisiken, positiv wirkenden Bewertungseffekten sowie eines positiven Steuereffekts die im Geschäftsjahr 2021 angefallenen Sonderbelastungen mehr als kompensieren und 2021 ein positives Konzernergebnis erzielen sowie die entsprechenden Rentabilitätskennziffern zum Teil deutlich verbessern. Im Segment Privat- und Unternehmerkunden lag der Fokus im Geschäftsjahr 2021 auf der Umsetzung der zentralen Initiativen der "Strategie 2024". Der Schwerpunkt lag dabei auf dem Ausbau der Online- und Mobilebanking-Kanäle sowie der Digitalisierung von Prozessen und Abläufen. Im Geschäft mit Privat- und Unternehmerkunden konnten wir im abgelaufenen Geschäftsjahr nochmals spürbar zulegen. Das Volumen an Wertpapieren und Krediten in Deutschland konnte um 50 Mrd. Euro auf 340 Mrd. Euro gesteigert werden. Beim Wachstum des Wertpapiervolumens von rund 42 Mrd. Euro entfielen allein gut 15 Mrd. Euro auf Nettozuflüsse. Das Baufinanzierungsgeschäft legte im vergangenen Jahr um weitere 7 % auf rund 92 Mrd. Euro zu. Das Segment hat sich vor dem Hintergrund eines anspruchsvollen Umfeldes robust gezeigt und im Geschäftsjahr 2021 dank der hohen Kundenaktivitäten die Operativen Erträge nahezu stabil gehalten und auch die Belastungen aus erneut höherer Vorsorge für Fremdwährungskredite der mBank fast ausgleichen können. Ohne diese Belastungen war auf der Ertragsseite ein deutlicher Zuwachs zu verzeichnen. Das Risikoergebnis lag deutlich unter unseren Erwartungen, trotz der anhaltend schwierigen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Die Kosten im Inland gingen wie erwartet leicht zurück, was für das Segment insgesamt aufgrund eines Kostenanstiegs bei der mBank nicht voll auf den gesamten Verwaltungsaufwand durchgeschlagen hat. Dennoch ist es gelungen, den Verwaltungsaufwand auf dem Niveau des Vorjahres zu halten, was auf Basis der ausgewiesenen leicht niedrigeren Operativen Erträge nicht zu einer Verbesserung der Aufwandsquote geführt hat. Insgesamt stieg das Operative Ergebnis im Segment stärker als prognostiziert. Die Operative Eigenkapitalrendite ist gegenüber dem Vorjahr erfreulich gestiegen. Die Entwicklung im Segment Firmenkunden war im abgelaufenen Geschäftsjahr von anhaltenden schwierigen Rahmenbedingungen geprägt. Neben den wirtschaftlichen Abhängigkeiten und Folgen der Corona-Pandemie lastete weiter das Negativzinsumfeld auf den Zinsmargen, die insbesondere im deutschen Kundengeschäft zu erzielen waren. Lieferengpässe und steigende Energiepreise stellten zudem Herausforderungen für unsere Kunden dar. Erfreulich zeigt sich demgegenüber die Entwicklung an den Kapitalmärkten, die von niedrigen Zinsen und anhaltender Liquidität profitierten. Der Bereich Mittelstand zeigte gegenüber dem Vorjahreszeitraum eine positive Ertragsentwicklung. Während die Erträge aus dem Kreditgeschäft stabil waren, verzeichnete der Bereich sowohl im Transaction Banking als auch im Kapitalmarktgeschäft höhere Erträge. Demgegenüber erzielte der Bereich International Corporates rückläufige Erträge, die insbesondere aus dem im Rahmen der Refokussierung strategisch bedingt abnehmenden Kredit- und Kapitalmarktgeschäft resultierten. Gestiegene Erträge aus dem Transaction Banking konnten dies nur zum Teil ausgleichen. Auch im Bereich Institutionals zeigte sich eine Entwicklung mit geringeren Erträgen insbesondere im Kapitalmarktgeschäft. Demgegenüber profitierte der Bereich vor allem im Cash-Management von gestiegenen Zahlungsverkehrserträgen sowie höheren Einlagenentgelten. Insgesamt konnte das Segment die Erträge entgegen unseren Erwartungen gegenüber dem Vorjahr erfreulich steigern. Wie erwartet lag das Risikoergebnis deutlich unter dem durch die Corona-Pandemie sowie durch den Ausfall eines großen Einzelengagements belasteten Vorjahreswert. Aufgrund des erfolgreichen Kostenmanagements sind die Verwaltungsaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr wie erwartet zurückgegangen. Insgesamt führten der Ertragsanstieg sowie die spürbar niedrigere Risikoergebnisbelastung zu einem deutlichen Anstieg des Operativen Ergebnisses. Entsprechend hat sich die Aufwandsquote verbessert und die Operative Eigenkapitalrendite ist gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen. Insgesamt hat die Commerzbank im Geschäftsjahr 2021, im ersten Jahr ihrer tiefgreifenden Transformation, trotz hoher Sonderbelastungen die Rückkehr in die schwarzen Zahlen geschafft und einen Konzernüberschuss von 430 Mio. Euro erwirtschaftet. Basis dafür war eine gute Entwicklung im Kundengeschäft mit einem stabilisierten Zinsüberschuss und einem deutlich höheren Provisionsergebnis. Die operativen Kosten hat die Bank planmäßig gesenkt. Hinzu kam ein deutlich niedrigeres Risikoergebnis im zweiten Jahr der Corona-Pandemie. In Summe erzielte die Bank ein Operatives Ergebnis von knapp 1,2 Mrd. Euro, zu dem auch die Commerz Ventures mit einem erneut erfreulichen Ergebnis beigetragen hat. Die Nettoeigenkapitalrendite lag mit 1,0 % noch auf einem sehr niedrigen Niveau, nach - 11,7 % im Vorjahr, allerdings wieder im positiven Bereich. Die Aufwandsquote inklusive Pflichtbeiträgen ist mit 79,3 % immer noch zu hoch, zeigte aber im Vergleich zum Vorjahr eine Verbesserung. Die harte Kernkapitalquote stieg auf 13,6 % und bildet damit eine solide Grundlage für die weitere Umsetzung der "Strategie 2024". Entwicklung der SegmenteDie Kommentierung der Ergebnisentwicklung der Segmente basiert auf der im Anhang des Konzernabschlusses auf den Seiten 264 ff. beschriebenen Segmentstruktur. Weitere Informationen sowie Erläuterungen zu den Anpassungen der Vorjahreszahlen finden sich im Anhang des Konzernabschlusses Note 61. Privat- und UnternehmerkundenDas Segment Privat- und Unternehmerkunden umfasst das inländische Filialgeschäft, die Marke comdirect, die Commerz Real sowie die mBank-Gruppe. Die für Kunden verwalteten Vermögen, das heißt die Summe aus Kredit- und Depotvolumen, hat das Segment in Deutschland im Geschäftsjahr 2021 auf eine Größenordnung von 340 Mrd. Euro markant gesteigert. Mit nahezu unverändert rund elf Millionen Kunden in Deutschland und rund 5,5 Millionen Kunden in Polen, Tschechien und der Slowakei gehört die Commerzbank zu einer der führenden Banken für Privat- und Unternehmerkunden in diesen Märkten. Ergebnisentwicklung Privat- und Unternehmerkunden
1 Anpassung aufgrund von IFRS 8.29 (siehe
Konzernabschluss Note 61).
Das Segment Privat- und Unternehmerkunden hat im Jahr 2021 trotz eines für den Bankensektor sehr anspruchsvollen Umfeldes ein im Vergleich zum Vorjahr deutlich höheres Operatives Ergebnis erzielt. Gestiegene Erträge aus dem Kerngeschäft, das stark rückläufige Risikoergebnis sowie leicht verringerte Verwaltungsaufwendungen und Pflichtbeiträge ermöglichten es, die Belastungen für die zusätzliche Vorsorge für Baufinanzierungen in Fremdwährung bei der mBank abzufedern. Insgesamt hat sich das Operative Ergebnis im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 205 Mio. Euro auf 575 Mio. Euro verbessert. Die gesamten Segmenterträge vor Risikoergebnis lagen mit 4.694 Mio. Euro im Berichtsjahr um 84 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert. Während alle maßgeblichen Ertragspositionen eine positive Veränderung im Vergleich zum Vorjahr aufwiesen, wirkte die um 600 Mio. Euro gestiegene Vorsorge für Baufinanzierungen in Fremdwährung bei der mBank in hohem Maße ertragsmindernd. Der Zinsüberschuss stieg gegenüber dem Vorjahr um 18 Mio. Euro auf 2.596 Mio. Euro. Im zinstragenden Geschäft in Deutschland waren deutliche Ergebniszuwächse infolge des weiter gestiegenen Kreditportfolios, insbesondere bei privaten Baufinanzierungen und Individualkrediten, zu verzeichnen. Diese konnten die nochmals signifikant rückläufigen Zinserträge aus dem Einlagengeschäft kompensieren. Mehrere Zinsanhebungen im Schlussquartal 2021 durch die polnische Zentralbank haben sich bereits spürbar positiv auf das Einlagengeschäft der mBank ausgewirkt. Dementsprechend lag der Zinsüberschuss der mBank, einschließlich Effekten aus dem Volumenwachstum im Kreditgeschäft, nahezu auf dem Vorjahresniveau. In den beiden Kernregionen Deutschland und Polen war der Provisionsüberschuss der wesentliche Ertragstreiber im Berichtsjahr. Er legte mit jeweils zweistelligen Zuwachsraten um insgesamt 271 Mio. Euro auf 2.422 Mio. Euro zu. Im Inland resultierte der Anstieg sowohl aus materiell gewachsenen Depotvolumen als auch aus weiterhin sehr hohen Kundentransaktionen. Der Anstieg bei der mBank resultierte maßgeblich aus Preisanpassungen im Privat- und Firmenkundengeschäft sowie höheren Gebühren im Kreditgeschäft. Unter den übrigen Ergebniskomponenten erhöhte sich das Fair-Value-Ergebnis um 135 Mio. Euro auf 367 Mio. Euro, insbesondere aufgrund von positiven Bewertungseffekten einer Finanzbeteiligung im Inland. Das mit - 720 Mio. Euro negative Sonstige Ergebnis, nach - 237 Mio. Euro im Vorjahr, spiegelte zum überwiegenden Teil im Geschäftsjahr 2021 um 600 Mio. Euro substanziell erhöhte Zuführungen zu Vorsorgen im Zusammenhang mit Baufinanzierungen in Fremdwährung bei der mBank wider. Auch wurden hier Rückstellungen im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu Preisanpassungen mit Privatkunden gebucht. Das Risikoergebnis ging deutlich auf - 319 Mio. Euro zurück, nach - 562 Mio. Euro im Vorjahr. Nachdem im vergangenen Jahr hohe Kreditvorsorgen im Zusammenhang mit Effekten aus der Corona-Pandemie gebildet wurden, fiel vor allem im Inland nur in einem stark verringertem Ausmaß Risikovorsorge für Kreditverluste an. Das TLA für das Segment, das nahezu vollständig auf das Unternehmerkundenportfolio entfiel, belief sich zum Berichtsstichtag auf - 126 Mio. Euro, nach - 129 Mio. Euro im Vorjahr. Der Verwaltungsaufwand konnte im Berichtszeitraum um 33 Mio. Euro auf 3.482 Mio. Euro reduziert werden. Kostensenkungen im Inland stand ein etwas höherer Aufwand bei der mBank gegenüber. Der gesamte Aufwand für Pflichtbeiträge, der sich auf 318 Mio. Euro belief, nach 331 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum, konnte in beiden Kernregionen geringfügig verringert werden. Insgesamt wurde im Segment Privat- und Unternehmerkunden für den Berichtszeitraum ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 575 Mio. Euro ausgewiesen, nach - 1.209 Mio. Euro im Vorjahr, in dem Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 1.578 Mio. Euro vorgenommen wurden. FirmenkundenDas Segment Firmenkunden gliedert sich in vier Reportingbereiche. In den drei Bereichen Mittelstand, International Corporates und Institutionals wird das Geschäft mit unseren jeweiligen Kernkunden abgebildet: Im Bereich Mittelstand werden die mittelständischen Kunden und die inländischen Großkunden mit entsprechendem Produktbedarf gebündelt. Der Bereich International Corporates betreut die Firmenkunden mit Sitz im Ausland und große deutsche multinationale Unternehmen. Der Bereich Institutionals verantwortet die Betreuung von in- und ausländischen Kreditinstituten sowie Zentralbanken und von ausgewählten Nichtbankfinanzinstituten (NBFI) wie Versicherungen und Pensionskassen. Das Segment bietet den Kunden das vollständige Produktspektrum einer international aufgestellten Universalbank - angefangen bei klassischen Kreditprodukten und individuell angepassten Finanzierungslösungen sowie Produkten aus den Bereichen Cash-Management und Trade Finance, Anlage- und Absicherungsprodukte bis hin zu maßgeschneiderten Kapitalmarktlösungen. Im Bereich Others sind Geschäfte zusammengefasst, die entweder segmentübergreifende Risikomanagementfunktionen haben oder nicht im strategischen Fokus des Segments Firmenkunden stehen. Im Wesentlichen handelt es sich um Assets, die aus den ehemaligen Abbausegmenten übertragen wurden, sowie um Effekte aus Absicherungspositionen. Ergebnisentwicklung Firmenkunden
1 Anpassung aufgrund von IFRS 8.29 (siehe
Konzernabschluss Note 61).
Die Geschäftsentwicklung des Segments Firmenkunden war im Berichtsjahr von anhaltenden schwierigen Rahmenbedingungen geprägt. Neben den wirtschaftlichen Abhängigkeiten und Folgen der Corona-Pandemie lastete weiter das Negativzinsumfeld auf den Zinsmargen, die insbesondere im deutschen Kundengeschäft zu erzielen waren. Lieferengpässe und steigende Energiepreise stellten zudem Herausforderungen im Kundengeschäft dar. Positiv zeigte sich demgegenüber die Entwicklung an den Kapitalmärkten, die von niedrigen Zinsen und anhaltender Liquidität profitierten, was höhere Beiträge aus Fair-Value-Positionen zur Folge hatte. Vor dem Hintergrund eines deutlich geringeren Risikoergebnisses belief sich das Operative Ergebnis im Segment Firmenkunden auf 656 Mio. Euro, nach - 465 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum, in dem hohe Wertberichtigungen für Kreditrisiken und Belastungen aus negativen Bewertungseffekten enthalten waren. Der Bereich Mittelstand zeigte gegenüber dem Vorjahreszeitraum eine positive Ertragsentwicklung. Während die Erträge aus dem Kreditgeschäft stabil waren, verzeichnete der Bereich sowohl im Transaction Banking als auch dem Kapitalmarktgeschäft höhere Erträge. Demgegenüber erzielte der Bereich International Corporates rückläufige Erträge, die insbesondere aus dem im Rahmen der Refokussierung strategisch bedingt abnehmenden Kredit- und Kapitalmarktgeschäft resultierten. Gestiegene Erträge aus dem Transaction Banking konnten dies nur zum Teil ausgleichen. Auch im Bereich Institutionals zeigte sich eine Entwicklung mit geringeren Erträgen insbesondere im Kapitalmarktgeschäft. Demgegenüber profitierte der Bereich vor allem im Cash Management von gestiegenen Zahlungsverkehrserträgen sowie höheren Einlagenentgelten. Der Bereich Others, der insbesondere Hedging- und Bewertungseffekte enthält, zeigte positive Erträge nach einer Ertragsbelastung im Vorjahr. Die Erträge vor Risikoergebnis lagen im Berichtsjahr mit 3.168 Mio. Euro um 113 Mio. Euro über dem Niveau des Vorjahres. Mit 1.689 Mio. Euro lag der Zinsüberschuss um 35 Mio. Euro unter dem Vorjahresniveau, während der Provisionsüberschuss mit 1.248 Mio. Euro das Vorjahresniveau um 41 Mio. Euro übertraf. Deutlich verbessert zeigte sich das Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, das mit 257 Mio. Euro um 103 Mio. Euro deutlich über dem Wert des Vorjahres lag. Das Risikoergebnis des Segments Firmenkunden war im Berichtszeitraum mit - 149 Mio. Euro auszuweisen, nach - 1.081 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum, der insbesondere durch die Corona-Pandemie sowie den Ausfall eines größeren Einzelengagements belastet war. Der Anteil des auf das Segment entfallenden TLA betrug zum Berichtsstichtag - 392 Mio. Euro, wobei im Berichtsjahr eine erfolgswirksame Zuführung von - 18 Mio. Euro erfolgte. Der Verwaltungsaufwand lag mit 2.267 Mio. Euro um 60 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert. Der Rückgang resultierte sowohl aus geringeren Personal- als auch Sachkosten im Zusammenhang mit dem strikten Kostenmanagement. Die ausgewiesenen Pflichtbeiträge in Höhe von 96 Mio. Euro stehen insbesondere in Verbindung mit der Europäischen Bankenabgabe; im Vorjahr beliefen sich die Pflichtbeiträge auf 113 Mio. Euro. Insgesamt lag das Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen vor Steuern bei 656 Mio. Euro, gegenüber - 465 Mio. Euro im Vorjahr. Sonstige und KonsolidierungIm Bereich Sonstige und Konsolidierung werden Erträge und Aufwendungen ausgewiesen, die nicht in die Verantwortungsbereiche der Geschäftssegmente fallen. Unter Sonstige werden Group Treasury, den Geschäftssegmenten nicht zugeordnete Beteiligungen sowie übergeordnete Sachverhalte, wie zum Beispiel Aufwendungen für Aufsichtsgebühren, eingestellt. Unter Konsolidierung wird von den in der Segmentberichterstattung ausgewiesenen Ergebnisgrößen auf den Konzernabschluss nach Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) übergeleitet. Der Bereich Sonstige und Konsolidierung enthält des Weiteren die Ergebnisse der Unterstützungs-, Stabs- und Steuerungseinheiten, die auf die Segmente verrechnet werden. Außerdem werden die Restrukturierungsaufwendungen für den Konzern zentral in diesem Bereich ausgewiesen. Das Operative Ergebnis des Bereichs Sonstige und Konsolidierung belief sich im Geschäftsjahr 2021 auf - 48 Mio. Euro, gegenüber - 139 Mio. Euro im Vorjahr. Der Anstieg beruhte auf einem verbesserten Ergebnis von Group Treasury, das im Vergleich zum Geschäftsjahr 2020 von gestiegenen Erträgen aus Investitionen in Wertpapiere und aus Bondverkäufen des Liquiditätsportfolios profitierte, sowie insbesondere auf per saldo positiven Bewertungseffekten, der Abgrenzung von Erträgen aus gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (TLTRO - Targeted Longer-Term Refinancing Operations) mit der EZB, einem Effekt aus der Änderung der Schätzung der Restlaufzeit einer Verbindlichkeit, der das Vorjahr belastet hatte, und einer geringeren Nettorisikovorsorge für ein Restportfolio des aufgelösten Segments Asset & Capital Recovery. Gegenläufig wirkten Ergebnisbelastungen aus der Beendigung des Projektes zur Auslagerung der Wertpapierabwicklung an die HSBC Transaction Services GmbH sowie per saldo belastende Effekte aus der Bildung und Auflösung von Rückstellungen und aus Konsolidierungssachverhalten. Das Ergebnis vor Steuern des Bereichs Sonstige und Konsolidierung im Geschäftsjahr 2021 betrug - 1.125 Mio. Euro. Darin enthalten sind Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 1.078 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Umsetzung der "Strategie 2024". Prognose- und ChancenberichtKünftige gesamtwirtschaftliche SituationDie Corona-Pandemie wird die Weltwirtschaft auch im laufenden Jahr maßgeblich beeinflussen. Die aktuell hohen Corona-Neuinfektionen werden wohl ähnlich wie im vergangenen Jahr im Frühjahr 2022 nachhaltig sinken. Inzwischen haben immer mehr Länder damit begonnen, die Corona-Beschränkungen zu lockern. Gleichwohl werden die Material- und Lieferengpässe wohl noch längere Zeit anhalten. Auch in China kommt es regional immer wieder zu Corona-Ausbrüchen, auf die die Behörden mit Ausgangssperren reagieren. Auch wenn sich deren negative Auswirkungen auf die Wirtschaft in Grenzen halten dürften, stellen sie doch einen Belastungsfaktor dar. Getrübt wird der Konjunkturausblick für China darüber hinaus durch die Turbulenzen am Immobilienmarkt, die sich verschlechternde Lage am Arbeitsmarkt und die hohe Verschuldung der Unternehmen. Und nicht zuletzt wird Chinas wirtschaftliche Entwicklung durch den ungelösten Handelskonflikt mit den USA überschattet, auf den China mit einer kostspieligen Autarkiestrategie reagiert. Dies alles deutet für 2022 auf eine weitere Abschwächung des Wirtschaftswachstums hin. In den USA dürfte die Wirtschaft 2022 mit 3,8 % weiter kräftig wachsen. Die starke Zunahme der Beschäftigung erhöht die Einkommen der Arbeitnehmerhaushalte. Zudem verfügen die privaten Haushalte über hohe Ersparnisse, die sie in den vergangenen Jahren aufgrund eingeschränkter Konsummöglichkeiten zwangsweise gebildet haben. Dieses Geld steht ebenfalls für den Konsum zur Verfügung. Ein zusätzlicher Wachstumsimpuls ist zu erwarten, wenn die Unternehmen ihre geleerten Lagerbestände wieder auffüllen. Die Wirtschaft im Euroraum dürfte sich nach einem harten Winter vom Frühjahr an kräftig erholen, wenn die Corona-Beschränkungen weitgehend aufgehoben werden können. Auch hier ist ein zusätzlicher Schub zu erwarten, wenn die Menschen einen Teil der hohen Ersparnisse ausgeben, die sie in der Krise wegen der Schließung der Geschäfte gebildet haben. Bis sich die kontaktintensiven Dienstleistungen von der Corona-Pandemie vollständig erholt haben, wird es aber wohl noch eine Weile dauern. Unterstützt wird die Erholung darüber hinaus durch eine weiterhin stark expansive Geld- und Finanzpolitik. Der Wachstums- und Stabilitätspakt bleibt auch 2022 außer Kraft. Dies bedeutet, dass die Staaten weiterhin die Möglichkeit haben, Haushaltsdefizite von mehr als 3 % des Bruttoinlandsproduktes einzugehen. Zudem bekommen die EU-Länder 2022 vermehrt Gelder in Form von Krediten und nicht rückzahlbaren Zuschüssen aus dem EU-Wiederaufbaufonds. Wir gehen davon aus, dass die Wirtschaft im Euroraum im Jahresdurchschnitt 2022 um 3,5 % wachsen wird. Für Deutschland erwarten wir ein Plus von 3,0 %. Ein erhebliches Risiko für den Konjunkturausblick stellt die Eskalation des Russland-Ukraine-Konfliktes dar. Sollte Russland die Energieexporte drosseln oder sogar ganz einstellen, käme es zumindest kurzfristig zu Energieengpässen in Westeuropa. Produktionseinschränkungen, insbesondere in den energieintensiven Wirtschaftsbereichen, wären kaum zu vermeiden. Gleichzeitig würden die Energiepreise weiter in die Höhe schießen und damit die Kaufkraft der privaten Haushalte spürbar reduzieren. In diesem Fall wäre zumindest in Deutschland eine Rezession kaum zu vermeiden. Die Entwicklung an den Finanzmärkten 2022 hängt wie selten zuvor von der Inflation und ihrer Wahrnehmung ab. In den USA, wo die Arbeitskosten bereits kräftig steigen und die Preise auf breiter Front anziehen, wird die Notenbank auf die hohe Inflation reagieren. Wir erwarten eine Anhebung des Leitzinses bis Ende 2022 um insgesamt 150 Basispunkte. Auch die EZB dürfte im Sommer ihre Anleihekäufe einstellen und in der zweiten Jahreshälfte den Einlagesatz in zwei Schritten von - 0,5 % auf 0 % anheben. Mit dieser Politik dürfte es der EZB 2022 gelingen, den Eurorentenmarkt weitgehend vor störenden Einflüssen aus den USA abzuschirmen. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe dürfte 2022 über weite Strecken negativ sein. Das Niedrigzinsumfeld bleibt ein weiteres Jahr erhalten. Damit ist der DAX mit einer Dividendenrendite von knapp 3 % weiterhin attraktiv. Zwar haben der näher rückende Beginn der Zinserhöhungen und die Russland-Ukraine-Krise die Kurse teils kräftig fallen lassen. Ab dem Frühjahr ist aber angesichts eines dann wohl wieder kräftigen Wirtschaftswachstums mit Kursgewinnen zu rechnen, sofern die geopolitischen Konflikte nicht weiter eskalieren. Sollte es im Zuge des Ukraine-Konfliktes zu einer Rezession im Euroraum kommen, würde die EZB wohl die zinspolitische Wende weiter hinauszögern. Der Euro dürfte gegenüber dem Dollar 2022 in der Tendenz leicht an Wert gewinnen, da aus Sicht der Märkte nun auch die EZB entschiedener gegen die Inflationsrisiken vorgeht. Wir sehen das Kursverhältnis Euro/US-Dollar Ende 2022 bei 1,16.
1 Werte für das Jahr 2022 Prognosen der
Commerzbank.
Künftige Situation der BankbrancheDie Aussichten für die Bankbranche sind weiterhin mit großen Herausforderungen verbunden. Im Zuge der Corona-Pandemie bleiben die Planungsunsicherheiten und Risiken massiv erhöht. Weltweit ist das Infektionsgeschehen durch immer wieder neu auftretende Virusvarianten bislang nicht wirksam eingedämmt. Für die Weltwirtschaft sind weitere Infektionswellen und damit einhergehende Gegenmaßnahmen das zentrale Prognoserisiko der nächsten Monate. Diese Unsicherheit hat zu erheblich höheren Volatilitäten bei der Bewertung von Vermögenstiteln geführt, wodurch der globale Bankensektor mit Blick auf seine Ertragserwartungen sowie seinen Risikovorsorge- und Kapitalbedarf spürbar belastet wird. Aufgrund des weiterhin unsicheren Verlaufs der Corona-Pandemie dürfte neben dem Handels- und Dienstleistungssektor auch die Industrie in den ersten Monaten des laufenden Jahres kaum einen Beitrag zum Wirtschaftswachstum liefern können. Dadurch steht das Geschäft mit Firmen- und Unternehmenskunden im ersten Halbjahr zunächst weiter unter Druck. Im zweiten Halbjahr sollte dann aber nach und nach eine Erholung einsetzen. Von der Belebung der für die deutsche Wirtschaftsentwicklung so wichtigen Exportindustrie werden hierzulande sowohl das Zins- als auch das Provisionsgeschäft der Banken profitieren. Dabei stärkt ein durch den Zinsnachteil gegenüber dem US-Dollar geschwächter Euro die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Exporteure. Dem Geschäft mit Privatkunden wird der private Verbrauch zugutekommen, der in den nächsten Monaten nach vorübergehend stark erhöhter Sparneigung wieder deutlich anziehen sollte. Auch die Nachfrage nach Wohnhypotheken dürfte ungebrochen bleiben. Hier wirkt neben dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum und dem damit einhergehenden Neubauboom vor allem das anhaltend niedrige Zinsniveau stimulierend. Trotzdem gilt: Angesichts des scharfen nationalen Wettbewerbs unter den Kreditinstituten und aufgrund der engen Zinsmargen bleibt das Ertragspotenzial beim Privatkundengeschäft begrenzt. Bereits vor der Corona-Krise galten die Aussichten auf langanhaltende Niedrigzinsen als eine der zentralen Herausforderungen für den Bankensektor. Angesichts weitreichender wirtschaftlicher Auswirkungen der Pandemie reagierten Zentralbanken mit Anleihekaufprogrammen, umfangreicher Liquiditätsbereitstellung sowie Nullzinspolitik. Das hat einerseits die Liquiditätsposition und Finanzierungssituation der Banken verbessert, übt andererseits aber anhaltenden Druck auf deren Zinsmarge aus und belastet somit die Ertragslage des Finanzsektors. Auch die staatlichen Kreditprogramme wirken sich negativ auf Zinsmarge und Bankenprofitabilität aus. Europaweit, hauptsächlich aber im deutschen Bankenmarkt, fallen die erzielbaren Nettozinsmargen dadurch sehr gering aus. Gleichzeitig sind die Refinanzierungskosten durch den Einlagenzuwachs auf Kundenseite gestiegen. Inzwischen stößt die ultralockere Geldpolitik an ihre Grenzen und die globalen Zinsmärkte positionieren sich für einen grundlegenden Regimewechsel. Überall auf der Welt hat sich die Inflation stark erhöht. Aufgrund der hohen Inflationsdynamik steuern immer mehr Notenbanken auf einen Ausstieg aus ihrer expansiven Geldpolitik zu. Deshalb hat die Bank of England bereits Mitte Dezember 2021 eine erste Leitzinserhöhung durchgeführt und die US-Notenbank führt Tapering-Maßnahmen in Form reduzierter Anleihekäufe durch. Für das laufende Jahr stellt die Fed zudem mehrere kleine Schritte von Leitzinserhöhungen in Aussicht. Im Gegensatz dazu geht die EZB bislang nur von einem vorübergehenden Inflationsanstieg aus. Sie will deshalb vorerst an ihrer ausgesprochen expansiven Geldpolitik festhalten und ihren Leitzins in absehbarer Zeit nicht anheben. Damit hält der zinsseitige Ertragsdruck auf den europäischen Bankensektor an. Selbst das von der EZB eingeführte zweistufige System zur Verzinsung von Reserveguthaben, wodurch ein Teil der Überschussliquidität der Banken vom negativen Einlagezins befreit wird, mindert die Negativfolgen des Niedrigzinsumfeldes nur bedingt. Um die Erlöse im besonders wichtigen Zinsgeschäft zu steigern, erhöhen die Banken nicht nur Kreditzinsen und Gebühren, sondern führen auf breiter Front Negativzinsen in Form sogenannter Verwahrentgelte auf Kundeneinlagen ein. Alles in allem besteht für die große Mehrheit der Banken im deutschen Markt derzeit kaum Spielraum, ihre Margen durchgreifend zu verbessern. Langfristige Kredite erhöhen die Anfälligkeiten des Bankensektors für Zinsänderungsrisiken und bergen Objektwertverlustrisiken bei den Kreditsicherheiten. So überstiegen laut Bundesbank die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland - auch außerhalb der Ballungsräume - das fundamental gerechtfertigte Niveau schon 2020 um bis zu 30 %. Im Vergleich zu 2020 erhöhte sich der Gesamtindex Wohnen in Deutschland nach Angaben des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken nochmals, und zwar um kumuliert 11 % in den ersten drei Quartalen 2021. Auch für das laufende Jahr ist mit einem weiteren deutlichen Anstieg der Wohnungspreise zu rechnen. Parallel zum Preisanstieg dürfte die Summe der Wohnungsbaukredite deutscher Banken an inländische Privathaushalte als weitaus größter Schuldnergruppe ebenfalls zunehmen, nachdem sie bereits in den ersten drei Quartalen 2021 gestiegen war. Vor diesem Hintergrund hatte die EZB in ihrem jüngsten Finanzstabilitätsbericht vom November 2021 gefordert, der Entwicklung am deutschen Wohnimmobilienmarkt im Finanzsektor mit makroprudenziellen Instrumenten entgegenzutreten. Mitte Januar 2022 schlug der Ausschuss für Finanzstabilität daraufhin strengere Kapitalanforderungen für die deutschen Banken vor. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht plant deshalb, den antizyklischen Kapitalpuffer bis zum 1. Februar 2023 von derzeit 0 % auf 0,75 % anzuheben sowie einen sektoralen Systemrisikopuffer von 2,0 % der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite einzuführen. Günstiger als im dominierenden zinstragenden Geschäft sind die Perspektiven im Handelsgeschäft, aus dem sich allerdings viele Institute in der Vergangenheit teilweise oder sogar ganz zurückgezogen haben. Auch vom aktuellen Boom des bargeldlosen Zahlungsverkehrs profitieren Banken im provisionstragenden Zahlungsdienstleistungsgeschäft durch die starke Konkurrenz seitens der Fintechs nur bedingt. Dieses Marktsegment bleibt hart umkämpft: Neobanken, Fintechs und Big-Tech-Player wie PayPal, Apple und Google werden ihre Marktanteile gerade beim digitalen Bezahlen weiter zu steigern versuchen. Angebote wie "Buy now, pay later" von Klarna beeinflussen das Konsumverhalten der Verbraucher spürbar. Auch die Verwahrung von und der Handel mit Kryptowährungen gewinnen an Bedeutung. Besser als im Zahlungsverkehr fallen dagegen die Perspektiven für das Wertpapierprovisionsgeschäft der Banken aus. Durch fehlende Anlagealternativen im Niedrigzinsumfeld wird sich die Zahl der privaten Aktienbesitzer hierzulande in den nächsten Jahren aller Voraussicht nach weiter erhöhen. Daraus ziehen vorrangig Direktbanken einen Vorteil, da sie ihre Neukundenzahl spürbar ausbauen dürften. Mit zunehmender Nutzung digitaler und mobiler Produkte hat sich in den vergangenen Monaten allerdings auch der Bedarf an individueller Finanzberatung bei Bankkunden verstärkt, die weniger technikaffin und durch die wirtschaftlichen Turbulenzen stark verunsichert sind. Im Hinblick auf den ohnehin vorhandenen Beratungsbedarf bei komplexen Bankgeschäften wie einer Baufinanzierung wird das Filialgeschäft deshalb - wenn auch in abgespeckter Form - ein Teil der Grundversorgung durch Banken bleiben. Aufgrund der Ertragsproblematik und des anhaltenden Wettbewerbsdrucks bleibt die Reduzierung der Kosten das Hauptanliegen deutscher Banken ebenso wie ihrer europäischen Wettbewerber. Dadurch wird insbesondere die Digitalisierung der Geschäftsprozesse und die Verwertung der dabei generierten Daten rasant voranschreiten. Die Pandemie hat den Trend hin zu digitalen Bankdienstleistungen bereits massiv vorangetrieben. Erforderlich sind hochgradig automatisierte IT-Prozesse und umfangreiche Data-Analytics-Maßnahmen, die schnelle Anpassungen an sich ändernde Marktbedingungen ermöglichen. Die während der Krise beschleunigten Trends im Kundenverhalten - mehr Onlinebanking und neue Zahlungsgewohnheiten -werden anhalten. Beim Engagement-Banking steht der Kunde im Zentrum, Services und Lösungen werden auf seine Bedürfnisse zugeschnitten. Finanzinstitute, die verstärkt auf die Nutzung von Multimedia-Kanälen durch die Kunden setzen sowie umfangreiche Onlinebanking-Möglichkeiten, Robo-Advisory und maßgeschneiderte Finanzlösungen anbieten, werden hier künftig im Vorteil sein. Das fördert die zunehmende Defilialisierung des Retail-Bankings mit der Folge, dass Effizienzgewinne sowie die Kürzung von Produkt- und Serviceleistungen auf der einen Seite mit einer erschwerten Generierung von Provisionserträgen auf der anderen Seite einhergehen. Die neuen digitalen Geschäftsmodelle erfordern nicht nur immer kürzere Innovationszyklen und eine schnellere Produktbereitstellung, sondern auch den Einsatz neuer Technologien wie Cloud und künstliche Intelligenz. Gleichzeitig stehen viele traditionelle Banken vor der Herausforderung, trotz des Innovations- und Kostendrucks die Qualität und Stabilität ihrer IT-Systeme sicherzustellen, sich vor zunehmenden Cyber-Angriffen zu schützen sowie ihre Datenintegrität zu wahren. Vor diesem Hintergrund steht gerade der deutsche Bankenmarkt vor einem großen Umbruch. Längerfristig wird sich die Zahl der Institute drastisch reduzieren und der Wettbewerb wird sich weiter verschärfen, wenn immer mehr globale Technologiekonzerne, Fintechs, Auslandsbanken und auch Marktinfrastrukturanbieter wie Börsen, Clearinghäuser oder Informationsdienstleister ausgewählte Produkte des klassischen Bankengeschäfts anbieten. Eine Bereitstellung vollumfänglicher Bankleistungen der Wettbewerber aus dem Tech-Segment scheint dagegen unwahrscheinlich. Auch ein deutlich strengeres Regelwerk für Finanzmarktakteure außerhalb des traditionellen Bankensektors, wie kürzlich von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) gefordert, dürfte die derzeitigen Wettbewerbsvorteile junger Fintechs in absehbarer Zukunft begrenzen. Am Ende gilt: Um ihren direkten Kundenzugang und den damit verbundenen Datenvorteil nicht zu verlieren, müssen die europäischen Banken kontinuierlich in die Verbesserung ihrer digitalen Wettbewerbsfähigkeit investieren, was aufgrund der schwachen Ertragslage eine erhebliche Kraftanstrengung darstellt. Positive Renditen können nur über weitere Kostensenkungen und den verstärkten Ausbau provisionsbasierter Geschäftsfelder erreicht werden. Auf lange Sicht wird die Bankbranche durch die Weiterentwicklung der Europäischen Währungsunion zu einer integrierten Finanzmarktunion geprägt. Ziel der Digital-Finance-Strategie der EU-Kommission ist es, einen Finanzmarkt zu etablieren, der europaweit einheitliche Regeln aufweist und dabei Technologieneutralität sowie Nachhaltigkeit genauso gewährleistet wie identische Rahmenbedingungen für alle Anbieter. Bislang sind viele Bankenmärkte in Europa nach wie vor durch nationale Gesetzgebung geprägt, Regulatorik und auch Kundenwünsche divergieren zum Teil erheblich. Darüber hinaus finden sich fast überall Überkapazitäten, die die Rentabilität schmälern. Zwar hält der Marktbereinigungsprozess an und die Zahl der Institute hat sich in den vergangenen Jahren hierzulande genauso wie in Europa kontinuierlich verringert, doch es waren hauptsächlich kleinere Banken, die übernommen wurden oder miteinander fusionierten. Ein Mehr an Konsolidierung wird vor allem durch die gegenüber früher spürbar erhöhten Übernahme- wie Fusionsrisiken verhindert, die von der zunehmenden Bedeutung der Technologie für die Vertriebskanäle ausgehen. Die angestrebte europäische Bankenunion bleibt vorerst unvollendet. Vor allem das Fehlen eines EU-weiten Einlagensicherungssystems (EDIS) verhindert eine weitergehende Marktintegration. Dies wiederum bedeutet, dass viele nationale Ermessensspielräume im Zusammenhang mit der Bankenregulierung bestehen bleiben. Fortschritte werden dagegen bei der Vollendung der Kapitalregeln nach Basel 3 erzielt. Bei Basel 4 (offiziell Basel 3: Finalising Post Crisis Reforms) handelt sich um regulatorische Neuerungen, die bislang noch nicht (vollständig) in die Kapitaladäquanzverordnung und Eigenkapitalrichtlinie eingeflossen sind. Da es sich um Empfehlungen handelt, müssen alle EU-Mitgliedstaaten sie in nationales Recht überführen. Basel 4 führt dabei neue Standards ein, nach denen die Banken ihre Kapitalanforderungen berechnen müssen. Das beinhaltet unter anderem eine höhere Risikosensitivität der Standardansätze, eine steigende Leverage-Quote für global systemrelevante Banken (G-SIBs), eine detailliertere Offenlegung von Reserven und Kreditrisiken sowie eine standardisierte Untergrenze der risikogewichteten Aktiva (RWA). Letzteres verlangt, dass die Kapitalanforderung 72,5 % der Anforderung des Standardansatzes (Output Floor) nicht unterschreitet. Darüber hinaus sollen keine internen Modelle mehr für die Kapitalunterlegung von operationellen Risiken verwendet werden. Die Basel-4-Reformen sollten ursprünglich im Januar 2022 in Kraft treten, wurden aber wegen der Corona-Pandemie verschoben. Die endgültige Umsetzung in der EU soll nun ab 2025 erfolgen. Auch Großbritannien hat seinen Zeitplan gegenüber dem Basler Standard verschoben. Neben der Art und Weise, wie wir Geld in Zukunft verwenden, sowie der Rolle, die das Zentralbankgeld dabei einnimmt, rückt das Management von ESG-Risiken (Environment, Social, Governance/Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) immer stärker in den Fokus der Bankenregulierung. Zu den großen Herausforderungen unserer Zeit zählt dabei insbesondere der Klimawandel. Deshalb beabsichtigt die europäische Bankenaufsicht, Klima- und Umweltrisiken in den nächsten Jahren verstärkt im Risikomanagement der Banken zu verankern - einschließlich der obligatorischen Offenlegung von Klimarisiken und eines Klimastresstests im laufenden Jahr. Auch in zukünftigen Stresstests der EZB sollen Klimarisiken einen Schwerpunkt bilden, damit die Banken deren Folgen auf ihr Geschäftsumfeld besser abschätzen können. Gemäß Bundesbank ist das deutsche Finanzsystem gut gewappnet gegenüber Risiken, die sich aus einer höheren Besteuerung fossiler Energieträger auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Wirtschaft ergeben. Durch den Finanzierungsbedarf des geplanten Green Deals der EU-Kommission könnte es allerdings zu einem sogenannten "Green Quantitative Easing" kommen. Das ist neu und auch nicht unumstritten, denn bislang betreibt keine Notenbank der Welt eine explizit an Klimaschutzzielen ausgerichtete Geldpolitik. In Polen hat die Notenbank NBP nach den vorherigen Coronabedingten Senkungen des Leitzinses seit Oktober 2021 mit kräftigen Erhöhungsschritten begonnen. Die zunehmend restriktivere Geldpolitik sorgt dafür, dass sich die Zinsmargen für den polnischen Bankensektor verbessern. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob Einbußen bei der Qualität des Kreditportfolios zu signifikant höheren Risikokosten und auch verstärkten Kreditausfällen führen werden. Denn das wirtschaftliche Umfeld ist nach wie vor ausgesprochen fragil und stark gestiegene Verbraucherpreise dämpfen die real verfügbaren Einkommen der Privathaushalte. Insgesamt dürften die Bankenergebnisse unter Druck bleiben und die Konsolidierungstendenzen auf dem polnischen Bankenmarkt anhalten. Erwartete Finanzlage des Commerzbank-KonzernsGeplante FinanzierungsmaßnahmenAufgrund der Teilnahme am Targeted Longer-Term Refinancing Operations (TLTRO III) und Optimierung der risikogewichteten Aktiva im Rahmen der neuen Geschäftsstrategie wurde der Fundingplan für 2021 von ursprünglich unter 5 Mrd. Euro auf ein Volumen von unter 3 Mrd. Euro reduziert. Der Fundingplan für 2022 sieht wieder ein etwas höheres Volumen vor und beläuft sich auf knapp 5 Mrd. Euro. Die Mittelaufnahme der Commerzbank am Kapitalmarkt ist von der Refinanzierungsmöglichkeit über den TLTRO und der Optimierung der risikogewichteten Aktiva im Rahmen der neuen Geschäftsstrategie beeinflusst. Die Commerzbank hat mit einer breiten Produktpalette Zugang zum Kapitalmarkt. Neben den unbesicherten Refinanzierungsmitteln (Preferred- und Non-preferred-Senior-Anleihen, Tier-2-Nachrangkapital sowie Additional-Tier-1-Kapital) verfügt die Commerzbank bei der Refinanzierung auch über die Möglichkeit, besicherte Refinanzierungsinstrumente, insbesondere Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe, zu emittieren. Pfandbriefe bilden einen festen Bestandteil im Refinanzierungsmix der Commerzbank. Dadurch hat die Commerzbank einen stabilen Zugang zu langfristiger Refinanzierung mit Kostenvorteilen gegenüber unbesicherten Refinanzierungsquellen. Die Emissionsformate reichen von großvolumigen Benchmarkanleihen bis hin zu Privatplatzierungen. Fälligkeitsprofil von Kapitalmarktemissionen des Konzerns zum 31. Dezember 2021Mrd. €
Durch regelmäßige Überprüfung und Anpassung der für das Liquiditätsmanagement und den langfristigen Refinanzierungsbedarf getroffenen Annahmen wird die Commerzbank den Veränderungen des Marktumfeldes und der Geschäftsentwicklung weiterhin Rechnung tragen und eine komfortable Liquiditätsausstattung sowie eine angemessene Refinanzierungsstruktur gewährleisten. Geplante InvestitionenIm Rahmen der "Strategie 2024" plant die Commerzbank insgesamt mit 1,7 Mrd. Euro Direktkosten für IT-Investitionen. Hiervon entfallen 0,5 Mrd. Euro auf das Geschäftsjahr 2022. Knapp die Hälfte dieser Investitionen für das laufende Jahr fließt in den Umbau des Geschäftsmodells beziehungsweise die Digitalisierung im Privatkundengeschäft. Die andere Hälfte investieren wir in die weitere Digitalisierung von Prozessen im Firmenkundengeschäft, die IT-Infrastruktur sowie in Maßnahmen im Rahmen der Regulatorik. Privat- und UnternehmerkundenMaßgebend für die Investitionen in der Filialbank für 2022 sind die zentralen Initiativen im Rahmen des Strategieprogramms "Strategie 2024". Im Segment Privat- und Unternehmerkunden baut die Commerzbank auf den erreichten Meilensteinen 2021 auf, um das digitale und persönliche Kundenbetreuungsmodell weiterzuentwickeln. Im Zentrum stehen der Aufbau einer digitalen Beratungsbank mit vollumfänglichen Mobileangeboten, kombiniert mit einer stärkeren Durchdringung der Kundensegmente Wealth-Management, Private Banking und Premium-Unternehmerkunden durch Zusatzservices und persönliche Beratung. Im Jahr 2022 wird die Migration auf unsere Digitalplattform ONE weitestgehend abgeschlossen. Dazu werden weitere zentrale service- und produktrelevante Funktionen in den Bereichen Konto, Karten, Einlagen, Wertpapier sowie Funktionen in der Anlage und Verwaltung von Personendaten umgesetzt. Die 2021 geschaffenen technischen Voraussetzungen zur individualisierten Kundenansprache über alle Vertriebskanäle hinweg werden 2022 weiter ausgebaut. Besonderer Fokus wird auf die Stabilität und Optimierung der Wertpapiertransaktionsstrecken sowie die Weiterentwicklung und Digitalisierung der Wertpapierprodukte gelegt. Mit unserer neuen Wertpapierlösung "Money Mate" werden wir 2022 nicht nur ein weiteres Produkt, sondern ein neues und innovatives Konzept für eine digitale Vermögensverwaltung starten. Ein Großteil der Investitionen fließt in die weitere Digitalisierung der Kreditplattformen zur Optimierung des Kundenservices in der Antragsstellung - insbesondere im Baufinanzierungsgeschäft. Für den 2022 geplanten Rollout der neuen Antragsstrecke in der Baufinanzierung entsteht weiterer Investitionsbedarf für die Anschaffung der entsprechenden Software sowie für die Anpassung an kundenspezifische Anforderungen. Darüber hinaus sind wiederum Investitionen in den Bestandskreditprozess vorgesehen, um bestehende manuelle Bearbeitungsschritte zu digitalisieren und weitere Effizienzsteigerungen zu realisieren. Beim Ratenkredit steht der Ausbau der Omnikanalfähigkeit sowie die Abschlussfähigkeit in der Banking-App im Fokus. Im Bereich Einlagen planen wir, unser digitales Kundenangebot weiter zu steigern und damit zugleich ein deutlich verbessertes Kundenerlebnis zu schaffen. Hierzu zählt die weitere End-to-End-Digitalisierung der Abschlussstrecke für Termingelder. Ein großer Teil der Investitionen fließt in den Ausbau des Onlinebanking-Kanals. Dabei steht die Implementierung einer neuen technischen Basis und eines neuen Kundenerlebnisses im Vordergrund. In diesem Zusammenhang wird stufenweise ein komplett neues Daily Banking geschaffen, das dem Kunden für den Onlinezahlungsverkehr und die Finanz- und Umsatzübersicht ein modernes und funktional verbessertes Kundenerlebnis bietet. Ferner wird die Finanzanalyse auch im Onlinebanking ausgerollt, um auf einfache Art und Weise einen Überblick über die finanzielle Situation zu erhalten. Der sukzessive Ausbau der Banking-App zu einem vollständigen Vertriebs- und Servicekanal wird auch 2022 konsequent verfolgt: So sind der weitere Ausbau der Finanzanalyse sowie die Einführung des Finanzkompasses in der Banking-App geplant, um dem Kunden einen 360-Grad-Blick auf seine finanzielle Situation zu ermöglichen. Außerdem werden weitere Selfservice-Funktionen in der App ausgerollt. Ein weiterer Investitionsschwerpunkt fokussiert sich auf einen zukünftig digitalisierten Posteingang und -ausgang mit dem Ziel, das digitale Erlebnis für unsere Kunden weiter zu erhöhen und unsere Prozesse effizienter zu gestalten. Der Papierverbrauch soll weiter deutlich reduziert und Dokumente sollen, wenn immer möglich, digital bereitgestellt werden. Im Geschäftsjahr 2022 wird, vor dem Hintergrund des Aufbaus einer Digitalbank im deutschen Markt, weiter in eine effiziente Aufstellung des Filialgeschäfts investiert. Hierbei profitieren wir von der erfolgreichen ersten Ausbaustufe des Beratungscenters. Dessen Aufbau wird 2022 konsequent vorangetrieben mit dem Ziel, allen Kunden rund um die Uhr an jedem Tag der Woche kompetente Ansprechpartner für alltägliches Banking und bedarfsorientierte Beratung zu bieten. Bezüglich Regulatorik steht 2022 die weitere Konsolidierung der "Know-Your-Customer"-Prozesse (KYC) im Vordergrund, um ein wirksames und ressourcenschonendes Management von Compliance-Risiken sicherzustellen. Hervorzuheben ist die technische Implementierung des Next Review Dates für natürliche und juristische Personen sowie die Vorbereitung des Einsatzes des bereits im Segment Firmenkunden genutzten Workflow-Systems im Rahmen des KYC-Review-Prozesses bei juristischen Personen. Darüber hinaus werden weitere Investitionen zur finalen Umsetzung von Anforderungen der angepassten Regulierung der europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive, MiFID) und der Offenlegungsverordnung zur systemtechnischen Integration von Nachhaltigkeitspräferenzen in die Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsprozesse der Bank getätigt. Außerdem sind Anpassungen zur Umsetzung der neuen Leitlinien der European Securities and Markets Authority zur Angemessenheit und "Execution only" und aufgrund des Auslaufens von Übergangsfristen in der europäischen PRIIPs-Verordnung (Packaged Retail Investment and Insurance-based Products) geplant. Zusätzlich werden aktuell die technischen Voraussetzungen geschaffen, um in Zukunft die erforderlichen Kundenzustimmungen bei Vertragsänderungen vorgangsspezifisch einzuholen. FirmenkundenIm Geschäftsjahr 2022 liegt der Fokus der Investitionen im Segment Firmenkunden weiterhin auf der Umsetzung der strategischen Ziele der Commerzbank. Die Etablierung eines Geschäftsmodells mit einer differenzierten, effizienten Betreuung und die Schaffung der technischen Infrastruktur sowie weitere Digitalisierungsprojekte bilden den Schwerpunkt der Investitionen im Firmenkundengeschäft. Die Commerzbank konzentriert sich auf den deutschen Mittelstand, Großunternehmen sowie institutionelle Kunden. Die Anpassung der Aufstellung vor Ort wird fortgesetzt und umfasst die Bündelung von Backoffice-Funktionen in regionalen Serviceeinheiten sowie die Optimierung des Korrespondenzbanken-Portfolios. Mit dem Umbau von Vertriebsstandorten bei gleichzeitiger Plattformkonsolidierung wird die Transformation weiter vorangetrieben. Die Profitabilität wird unter anderem durch die weitere Digitalisierung von Prozessen, eine optimierte Preisgestaltung sowie insbesondere den Einsatz datengestützter Dienstleistungen deutlich erhöht werden. Das Produktangebot wird effizienter aufgestellt und zunehmend digitalisiert. Im Bereich Transaction Banking konzentrieren sich die Investitionen auf die Erneuerung der Zahlungsverkehrssystemlandschaft. Die weltweite Migration der Zahlungsverkehrsnetze erfordert weitere Investitionen in die Anpassung der Systeme im In- und Ausland. Um das Produktangebot im Trade Finance weiter zu digitalisieren und damit für unsere Kunden noch attraktiver zu machen, werden weitere Investitionen in Richtung "Distributed Ledger Technology"-basierter Produkte und Kooperationen mit Zusatznutzen für unsere Kunden vorgenommen. Auf Basis einer weiter verbesserten Anbindung zwischen den IT-Systemen, werden wir die Zusammenarbeit mit unseren Kunden und Partnern weiter ausbauen. IT & OperationsAuch im Jahr 2022 wird die Commerzbank die bereits begonnene Optimierung der IT-Infrastruktur fortführen. Wesentliche Investitionen fließen weiterhin in den Ausbau der Cloud-Technologie und die Digitalisierung der Arbeitsplatzumgebung. Damit setzt die Commerzbank ihren Digitalisierungs- und Verschlankungskurs fort. Darüber hinaus stehen IT-seitig die Modernisierung der IT-Architektur sowie die weitere Professionalisierung der technologischen Basis im Fokus. Es werden weiterhin im Transaction Banking Investitionen in die Erneuerung der Zahlungsverkehrs-Systemlandschaft vorgenommen, um eine solide Basis für den Ausbau mit weiteren Produkten zu etablieren. Die weltweite Migration der Zahlungsverkehrsnetze auf eine durchgängige Nutzung von ISO20022-XML-Nachrichten erfordert zudem Investitionen in die Anpassung der Systeme im In- und Ausland. Auch die Digitalisierung des Produktangebotes wird weiter vorangetrieben. Neben digitalem Kontomanagement und Funktionsausbau in den Onlineportalen liegen Schwerpunkte im Bereich Access-to-account via API (Application Programming Interface), im Bereich Virtual Accounts sowie erweiterte SWIFT Services. Darüber hinaus erwarten wir auch für das laufende Geschäftsjahr steigende Investitionsnotwendigkeiten für die Umsetzung regulatorischer Anforderungen. Zudem sind Investitionen zur weiteren Kostenoptimierung, Automatisierung und Erhöhung der IT- und Betriebsstabilität vorgesehen. Voraussichtliche Entwicklung der LiquiditätDer kurzfristige Repomarkt mit Wertpapieren hoher Qualität wie Staatsanleihen, Agencies sowie Pfandbriefen (High Quality Liquid Assets, HQLA) funktioniert nach wie vor auch während der Corona-Pandemie und spielt eine wichtige Rolle in der Bedienung der Bondmärkte sowie in der Finanzierung von Portfolios. Das Eurosystem und sein Wertpapierleiheprogramm für Bestände unter dem Asset Purchase Programme (APP) und Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP) nehmen eine große Bedeutung im Handelsgeschehen ein, um den Collateral-Bedarf zu bedienen, insbesondere bei deutschen Staatsanleihen. Im Rahmen des APP-Programms beabsichtigt die EZB, im zweiten Quartal 2022 Nettokäufe im Umfang von 40 Mrd. Euro und im dritten Quartal von 30 Mrd. Euro durchzuführen. Ab Oktober 2022 sollen die Nettokäufe von Vermögenswerten in einem monatlichen Umfang von 20 Mrd. Euro fortgesetzt werden und diese erst kurz vor der nächsten Leitzinserhöhung beenden werden. Für das PEPPProgramm sollen die Nettokäufe im ersten Quartal 2022 in geringerem Umfang erfolgen als bislang und die Nettokäufe dann gegen Ende März 2022 auslaufen. Die zukünftige Verfahrensweise danach ist für die EZB abhängig vom weiteren Verlauf der Pandemie und von der Inflationsentwicklung. Neben der Besicherung des TLTRO ist ein weiterer wichtiger Treiber der HQLA-Collateral-Märkte die Nachfrage aufgrund der verbindlichen Besicherungspflicht für Over-the-Counter-(OTC-) Derivate im Rahmen der Bilateral-Initial-Margin-Anforderungen sowie Margin-Leistungen für über Zentrale Kontrahenten abgewickelte Derivate und Repos. Unter Berücksichtigung der TLTRO-Aufstockung im März 2021 bleiben zentralbankfähige Sicherheiten weiterhin gesucht, sodass die Eurorepomärkte in HQLA weiterhin teurer als die EZB-Einlagenfazilität handeln werden. Wir rechnen weiterhin mit einer Entwicklung des Marktes auf diesem Niveau, solange die Unterstützung der EZB durch die geldpolitischen Maßnahmen anhält. Investoren sind generell weniger bereit, ihr Collateral über einen mittelfristigen Zeitraum (länger als drei Monate) zur Verfügung zu stellen. Insofern ist der Markt für Term-Repos nach wie vor eingeschränkt liquide, besonders über bedeutende Berichtsstichtage. Die Situation an den Bondmärkten ist ebenso durch das Wertpapierankaufprogramm der EZB sowie die hohe Überschussliquidität geprägt. Die vor diesem Hintergrund bereits deutlich reduzierte Liquidität in den Sekundärmärkten wird somit niedrig bleiben. Wir rechnen trotz der steigenden Staatsverschuldung weiterhin mit sehr niedrigen Bundrenditen auch im langfristigen Bereich (aktuell sind die Bundrenditen bis dreißig Jahre negativ), hervorgerufen im Wesentlichen durch die anhaltend hohe Nachfrage seitens der EZB. Die Nachfrage von Finanzinvestoren nach Rendite wird ebenfalls sehr ausgeprägt bleiben mit in der Folge weiterhin engen Credit Spreads. Chancenmanagement in der CommerzbankIn den vergangenen Jahren haben sich sowohl die Anforderungen an ein modernes, zukunftsfähiges Bankgeschäft als auch die Rahmenbedingungen spürbar verändert. Während früher die persönliche Kundenbetreuung zentrales Element des Bankgeschäfts war, erwarten die Kunden heute eine Multikanalberatung, digitale Finanzangebote und individuelle, maßgeschneiderte Produkte, die jederzeit verfügbar sind. Darauf haben wir in den vergangenen Jahren unsere strategische Ausrichtung kontinuierlich angepasst. Ziel der im Februar 2021 verabschiedeten "Strategie 2024" ist es, die Vorteile einer voll digitalisierten Bank mit persönlicher Beratung, konsequentem Kundenfokus und Nachhaltigkeit zu verbinden. Unser Zielbild lautet: Wir wollen DIE digitale Beratungsbank für Deutschland werden. Mit unserer neuen Aufstellung wollen wir effizienter werden und für Belegschaft, Kunden und Aktionäre nachhaltige Perspektiven schaffen. Die Bank stellt künftig konsequent Profitabilität vor Wachstum. Das gilt insbesondere dann, wenn es um den effizienten Einsatz von Eigenkapital oder die leistungsadäquate Bepreisung von Produkten und Dienstleistungen geht. Die mBank wird als Teil der Gruppe ihre explizite Wachstumsstrategie weiter vorantreiben und im Privatkundenbereich werden Wertpapiergeschäft und Baufinanzierung trotz schwieriger Rahmenbedingungen weiter ausgebaut. Gleichzeitig senken wir unsere Kosten deutlich, um langfristig wieder profitabel arbeiten zu können. Dazu nehmen wir eine Vereinfachung von Standortnetz, Organisationsstrukturen, Produkten, Prozessen und dem Betreuungsmodell vor. Im Rahmen einer umfassenden Digitalisierung wird die Bank ihr Filialnetz spürbar verkleinern und ihre digitalen Angebote deutlich ausbauen. An den verbliebenen Standorten werden wir Beratung rund um Konto, Karte und Ratenkredit bieten, an vielen von ihnen zusätzlich umfassende Betreuung zu allen Fragen rund um Vermögen und Finanzierung. Die Rund-um-die-Uhr-Betreuung über das Beratungscenter wird deutlich ausgebaut. Gleichzeitig werden wir unsere Geschäftsprozesse konsequent und durchgängig automatisieren. Im Kreditprozess für Privatkunden beinhaltet das standardisierte Produkte wie Ratenkredite oder Limiterhöhungen bei Kreditkarten. Für Firmenkunden mit standardisiertem Produkt- und Beratungsbedarf führen wir mit der "Mittelstandsbank Direkt" sukzessive ein innovatives Direktbankangebot ein. Firmenkunden mit komplexem Beratungsbedarf werden weiterhin persönlich betreut. Beratung wird mit innovativen Diensten wie der Firmendigitalbank und zukunftsweisenden, nachhaltigen Produkten kombiniert. Datenbasierte Lösungen und Sales Analytics unterstützen den Vertrieb und ermöglichen eine effiziente Betreuung. Die beschlossene Transformation betrifft Strategie, Technologie, Kompetenz und Kultur. Seit geraumer Zeit unterstützen uns dabei auch unsere Töchter CommerzVentures (Risikokapitalfonds zur Beteiligung an Fintechs, Insurtechs und Climate-Fintechs) sowie der Main Incubator (Forschungs- und Entwicklungseinheit für Zukunftstechnologien mit den Bereichen Ventures, Prototyping und Community Building). Im Segment Privat- und Unternehmerkunden sieht die Transformation des Geschäftsmodells zwei grundsätzliche Stoßrichtungen vor. Erstens: Die digitale Kompetenz der comdirect verbindet sich mit der anerkannten Beratungskompetenz der Commerzbank. Beratung bietet die Bank künftig so, wie der Kunde sie will - virtuell oder persönlich. Dabei wird das Beratungscenter zentraler Ansprechpartner für unsere rund elf Millionen Kunden sein. Es bringt echte Beratung nach Hause, ins Büro oder dorthin, wo der Kunde sie gerade braucht. Darüber hinaus bleibt die Commerzbank mit rund 450 Filialen auch vor Ort großflächig präsent. Zweitens: Die Commerzbank nutzt das große Wachstumspotenzial im deutschen Premiummarkt und stellt ihr Betreuungsmodell für vermögende Privatkunden und Unternehmerkunden neu auf. An rund 220 Standorten mit Premiumfilialen sind künftig sowohl Generalisten als auch Spezialisten für die unterschiedlichsten Kundenbedürfnisse vertreten. Durch enge Vernetzung untereinander und zur Firmenkundenseite hin sichert die Bank die nahtlose Kundenbetreuung - privat wie geschäftlich. Mit diesem Konzept schaffen wir die Voraussetzungen, um unsere führende Position als Bank für den deutschen Mittelstand und starker Partner von Privat- und Unternehmerkunden zu festigen. Im Segment Firmenkunden werden wir uns dabei mit einer schlanken und digitalisierten Produktpalette zukünftig auf Kunden mit Deutschlandbezug fokussieren. Internationale Firmenkunden betreuen wir weiterhin, wenn sie einen Geschäftsbezug zu Deutschland haben oder in ausgewählten Zukunftsbranchen wie Mobilität, Nachhaltigkeit, Kommunikation, Life Sciences und Investitionsgüter aktiv sind. Unser internationales Netzwerk bleibt dabei ein wichtiger Baustein. Die Commerzbank treibt ihren kulturellen Wandel mit dem Ziel voran, eine am Erfolg orientierte Leistungskultur zu stärken. Wir wollen unternehmerisches Denken auch unter den eigenen Mitarbeitern stärken. Unter Anwendung moderner Formen der Zusammenarbeit und agiler Methoden sollen innovative Produkte entwickelt werden. Dazu haben wir in der Commerzbank die "Delivery Organisation" weiterentwickelt. Der übergeordnete Zweck dieser Lieferorganisation besteht darin, die IT-Architektur unter Wahrung der Betriebsstabilität zu modernisieren, Fähigkeiten und Kapazitäten auszubauen sowie neue professionelle Funktionalitäten für unsere Kunden zu entwickeln. Kunden treten heute über verschiedene Wege - offline, online und mobil - an die Bank heran. Sie erwarten eine enge Verzahnung der verschiedenen Kanäle und überzeugende Angebote. Wir haben das früh erkannt und deshalb eine zentrale Multikanalplattform geschaffen. Dazu gehören das Privatkunden- und das Firmenkundenportal sowie das Berater-Frontend "One", die alle seit August 2021 in der Public Cloud laufen. Dadurch kann die Commerzbank ihren Kunden innovative Services schnell, automatisiert und in hoher Qualität anbieten. So wird das Instant Banking nach und nach zur neuen Normalität. Unsere Transformation bietet Kosteneinsparpotenziale genauso wie Wachstumschancen auf Zukunftsmärkten. Zu den Letztgenannten gehören digitale Ökosysteme, Embedded Finance, Digital Assets und das Thema Nachhaltigkeit. Im Hinblick auf die Nachhaltigkeit als einer der vier Eckpfeiler unserer "Strategie 2024" orientieren wir uns an den ESG-Kriterien, die für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung stehen. Angesichts der allseits wahrnehmbaren Auswirkungen des Klimawandels richtet sich unser Fokus derzeit verstärkt auf den Klimaschutz. Schon seit geraumer Zeit begleiten wir Green- und Social-Bond-Emissionen unserer Kunden in nennenswertem Umfang, begeben unsere eigenen Green Bonds sehr erfolgreich, haben als Joint Lead-Manager bei der Emission des ersten Green Bonds des Bundes mitgewirkt, bauen mit dem neuen Publikumsfonds "klima-Vest" unser Angebot für nachhaltigere Geldanlagen aus und sind bei der Finanzierung von Projekten im Bereich erneuerbarer Energien inzwischen einer der führenden Anbieter in Deutschland und Europa. Ein wesentlicher Fokus ist dabei, die Transformation zu einer CO 2 -armen Wirtschaft von morgen finanziell zu unterstützen. Weitere Informationen zu unserer Nachhaltigkeitsstrategie finden sich im Kapitel "Zusammengefasster gesonderter nichtfinanzieller Bericht" auf Seite 40 ff. Insgesamt sind wir davon überzeugt, dass wir mit den bereits laufenden und den aktuell beschlossenen Maßnahmen sowie deren konsequenter Umsetzung Mehrwert schaffen - für unsere Kunden, unsere Mitarbeiter, unsere Investoren und Aktionäre sowie für die gesamte Gesellschaft. Wir haben ein klares Ziel vor Augen: eine starke und zukunftsfähige Commerzbank. Voraussichtliche Entwicklung des Commerzbank-KonzernsDie Commerzbank hat mit dem im Februar 2021 beschlossenen Programm "Strategie 2024" den Weg geebnet, um das Geschäftsmodell tiefgreifend umzugestalten und die Bank effizienter aufzustellen. Der nachhaltigen Steigerung der Profitabilität kommt dabei eine klar höhere Priorität zu als geschäftliches Wachstum. Zielsetzung des Umbaus ist eine Eigenkapitalrentabilität von mehr als 7 % bis zum Jahr 2024. Zu den Eckpunkten der Strategie zäh len die umfassende Digitalisierung der geschäftlichen Aktivitäten und internen Prozesse sowie der weitere Ausbau der Stärken der Bank, etwa ein hohes Maß an Beratungskompetenz und Kundenorientierung. Unsere Ambition ist es, zu DER führenden digitalen Beratungsbank in Deutschland zu werden, die die Vorteile einer voll digitalisierten Bank mit persönlicher Beratung verbindet, um auf diese Weise die Wettbewerbsposition zu sichern und langfristig weiter zu stärken. Um ihrer gesellschaftlichen Verantwortung zur Erreichung der Klimaziele noch stärker gerecht zu werden, hat die Commerzbank Nachhaltigkeit als strategischen Eckpfeiler in ihrem Bankgeschäft verankert. Damit nutzt sie zum einen die Chancen, die sich aus der Begleitung der Firmen- und Unternehmerkunden bei der Transformation in eine nachhaltige Wirtschaft eröffnen. Privatkunden stellt sie eine wachsende Zahl nachhaltiger Finanzierungs- und Anlageprodukte zur Verfügung. Zum anderen wird sie sich daran messen lassen, den eigenen CO 2 -Fußabdruck kontinuierlich signifikant zu vermindern und die Bank langfristig klimaneutral auszurichten. Die Commerzbank hat im Geschäftsjahr 2021 trotz der durch die andauernde Pandemie erschwerten Rahmenbedingungen bereits wesentliche Meilensteine gemäß der ambitionierten Planung erreicht. Mit besonderem Augenmerk auf unvermindert hohe Umsetzungsgeschwindigkeit sowie stetige Überprüfung der erzielten Fortschritte, um gegebenenfalls notwendig werdende Anpassungsmaßnahmen einzuleiten, wird der umfassende Umbau in diesem Jahr konsequent fortgesetzt. Die im vergangenen Jahr erzielte Einigung mit den Arbeitnehmergremien zur personalwirtschaftlichen Umsetzung hat zur Folge, dass bereits für mehr als die Hälfte der von den beabsichtigten Stellenkürzungen betroffenen Mitarbeiter auf sozialverträgliche Weise konkrete einzelvertragliche Vereinbarungen getroffen werden konnten. Diese werden in stetig ansteigendem Maß ihre die Kostenbasis entlastende Wirkung entfalten. Mit einem Volumen von rund 2 Mrd. Euro, hauptsächlich in den beiden vergangenen Geschäftsjahren, hat die Commerzbank nunmehr nahezu den gesamten für die volle Zeitperiode der Transformation notwendigen Aufwand für Restrukturierungsmaßnahmen geschultert. Im Jahr 2022 wird voraussichtlich nur noch eine Belastung in zweistelliger Millionenhöhe anfallen. Damit ist die Basis geschaffen, die gesamten operativen Kosten, ausgehend vom Startpunkt des Jahres 2020, bis Jahresende 2024 substanziell um 1,3 Mrd. Euro oder etwa 20 % zu verringern. Mehr als ein Drittel dieser gesamten Wegstrecke, die auf eine stark verbesserte Aufwands-Ertrags-Relation von 60 % abzielt, soll Ende des laufenden Jahres zurückgelegt sein. Gleichzeitig sind in den Jahren 2021 bis 2024 Investitionsvolumina in einer Größenordnung von insgesamt 1,7 Mrd. Euro für den Auf- und Ausbau digitaler Kompetenzen und Strukturen sowie die umfassende Modernisierung der IT-Infrastruktur geplant. Die Commerzbank geht davon aus, dass die außergewöhnlich herausfordernden Rahmenbedingungen für den deutschen Bankensektor während des gesamten Jahresverlaufs 2022 anhalten werden. Hohe Unsicherheit insbesondere über den weiteren Verlauf der Pandemie, aber auch zum Beispiel in Bezug auf die geopolitische Lage, erschweren konjunkturelle Prognosen signifikant. Dementsprechend muss mit einer erhöhten Schwankungsbreite der das Bankgeschäft beeinflussenden Faktoren gerechnet werden. Die seit Jahresbeginn stark angezogene Volatilität in zahlreichen Segmenten der internationalen Kapitalmärkte verdeutlicht, dass im Hinblick auf die erwartete Kreditnachfrage oder die prognostizierte Entwicklung der Kundenaktivitäten im Wertpapiergeschäft im Jahresverlauf größere Abweichungen von den getroffenen Annahmen möglich sind. Aus der gegenwärtig schwierig einzuschätzenden künftigen Entwicklung der Zinssätze, sowohl am kurzen als auch am langen Ende der Zinskurve, sollten zwar vornehmlich zusätzliche Ertragschancen resultieren, können sich aber auch neue Risiken ergeben. Getrieben durch das verschieden stark ausgeprägte Anziehen der Inflationsraten bewegen sich die jeweiligen Zinsniveaus in den beiden Kernmärkten Deutschland und Polen bereits seit Herbst 2021 mit stark unterschiedlicher Dynamik. Während der polnische Leitzins von seinem Tiefststand von 0,1 % seit vergangenem Oktober bereits in fünf Schritten auf 2,75 % angehoben wurde, verharrt der Refinanzierungszins der EZB mit - 0,5 % noch unverändert im negativen Bereich. Wir gehen in unserer Prognose davon aus, dass die EZB diesen Zinssatz bis zum Jahresende 2022 beibehalten wird. In diesem schwierigen Umfeld, das von unverändert hoher Wettbewerbsintensität geprägt bleibt, sieht sich die Commerzbank dennoch als sehr robust aufgestellt. Zum einen aufgrund der erreichten spürbaren Fortschritte im Transformationsprozess. Zum anderen verfügt sie über ein im internationalen Vergleich günstiges Risikoprofil, das gegenüber dem pandemiebedingten Stresstest ein hohes Maß an Widerstandskraft gezeigt hat. Zudem spiegeln die weit oberhalb der regulatorischen Minima ausgewiesenen Kapitalquoten das gute Risikodeckungspotenzial wider. Die Commerzbank wird auch weiterhin dem konsequenten und effektiven Management sämtlicher Risiken eine überragend hohe Bedeutung beimessen. Das außerordentlich anspruchsvolle und von Unsicherheit und zahlreichen Unwägbarkeiten geprägte Umfeld spiegelt sich in der Prognose wider, dass die gesamten Operativen Erträge im Geschäftsjahr 2022 in etwa auf Höhe des Vorjahres liegen werden. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass sich das hohe Niveau an Erträgen, die aus der Marktbewertung von Vermögenswerten resultieren, nicht in der gleichen Größenordnung wie im Vorjahr wiederholen werden. Für die mit dem Kundengeschäft in Verbindung stehenden Erträge, der Summe aus Zins- und Provisionsüberschuss, gehen wir jedoch von einer leicht aufwärts gerichteten Entwicklung aus. Insbesondere der Zinsüberschuss bei der mBank, der von die Margenentwicklung begünstigenden Leitzinsanhebungen in Polen profitiert, leistet dazu einen positiven Beitrag. Hierbei ist ein mit dem tiefgreifenden Konzernumbau zu erwartender Abrieb der Anzahl der Privatkunden bereits berücksichtigt. Beim Risikoergebnis erwartet die Commerzbank weniger als -0,7 Mrd. Euro. Die gesamten operativen Aufwendungen (einschließlich Pflichtbeiträgen) sollen im laufenden Jahr auf etwa 6,3 Mrd. Euro gesenkt werden und damit bereits realisierte Kosteneinsparpotenziale aus der Transformation des Geschäftsmodells reflektieren. Insgesamt strebt die Commerzbank im Geschäftsjahr 2022 ein signifikant über 1 Mrd. Euro liegendes Operatives Ergebnis an. Auch das Nettoergebnis soll oberhalb der Marke von 1 Mrd. Euro liegen und damit die Beteiligung der Aktionäre am Unternehmenserfolg durch Zahlung einer Dividende ermöglichen. Voraussichtliche Entwicklung einzelner ErgebniskomponentenDer Zinsüberschuss als wichtigste Ertragsquelle wird im Basisszenario, das keine materiellen Veränderungen der maßgeblichen Eurozinssätze vorsieht, insgesamt auf einem Niveau etwas oberhalb des Vorjahres erwartet. Im Firmenkundensegment wird in der gegenwärtigen Phase der Transformation besonderer Fokus auf den effizienteren Einsatz der Kapitalressourcen gelegt. Die Beschränkung auf selektives Wachstum mit Schwerpunkten vor allem bei Kunden aus dem Bereich Mittelstand sowie die Aufgabe nicht strategiekonformer Geschäfte zumeist im Ausland wird zu einer zurückhaltenden Entwicklung der Kreditvergabe und damit tendenziell leicht rückläufigen Zinserträgen führen. Im Privatkundengeschäft wird das Kreditvolumen gemäß der Erwartung mit leicht geringerer Zuwachsrate als im Vorjahr zunehmen, vor allem bei Baufinanzierungen sowie Krediten an Geschäfts- und Unternehmerkunden. Zusätzliche Zinserträge aus dem Kreditgeschäft werden zusammen mit weiter ansteigenden Erträgen aus der Weiterbelastung von Negativzinsen - auch im Firmenkundengeschäft wird hier mit einem Plus gerechnet - noch einmal niedriger erwartete Zinserträge aus dem Einlagengeschäft voraussichtlich ausgleichen können. Im Vergleich zum Vorjahr wird sich der im Zinsüberschuss ausgewiesene Sonderertrag aus längerfristigen Refinanzierungsgeschäften mit der EZB substanziell verringern und annahmegemäß mehr als halbieren. Bei der mBank wird mit einer sehr positiven Entwicklung des Zinsüberschusses gerechnet, der zum einen auf einer deutlichen Volumenausweitung auf der Kredit- und auch der Einlagenseite beruhen soll. Zum anderen dürften die in Polen seit Oktober 2021 stark angehobenen Leitzinssätze, denen im Jahresverlauf wie von den meisten Volkswirten prognostiziert weitere Zinserhöhungen folgen, erhebliche Spielräume für Margenverbesserungen eröffnen. Beim Provisionsüberschuss wird im laufenden Geschäftsjahr von einem leichten Rückgang ausgegangen. Dem liegt zum einen die Annahme zugrunde, dass sowohl der erwartete, aber 2021 noch nicht eingetretene Kundenabrieb aufgrund von Filialschließungen im Privatkundengeschäft als auch der geplante Rückzug aus weniger attraktiven Märkten im Firmenkundengeschäft mit Einbußen im Provisionsgeschäft einhergeht. Das Ergebnis von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten unterliegt generell einer eingeschränkt beeinflussbaren erhöhten Volatilität. Zum einen aufgrund der grundsätzlich ungewissen Entwicklung an den globalen Kapitalmärkten. Zum anderen können es Rechnungslegungsregeln erfordern, dass ähnliche Sachverhalte in einem Zeitabschnitt als Bewertung zu Zeitwerten im Fair-Value-Ergebnis abgebildet werden, während in einer anderen Zeitperiode die Zinskomponente dominiert. Folglich sind im Jahresvergleich Verschiebungen zwischen den Ertragspositionen Zinsüberschuss und Fair-Value-Ergebnis - und umgekehrt - möglich. Ein Teil dieser Ertragskomponente ist somit in einem direkten Zusammenhang mit dem Zinsergebnis zu sehen. Mit ihrem risikoorientierten und kundenzentrierten Ansatz verfolgt die Commerzbank, ebenso wie die mBank, das Ziel möglichst hoher und stabiler Ertragsbeiträge. Nachdem das Fair-Value-Ergebnis im Geschäftsjahr 2021 einen hohen Anteil an den gesamten Konzernerträgen hatte, besteht für das laufende Jahr die Erwartung eines deutlich niedrigeren Ergebnisses. Die übrigen Ertragspositionen, darunter das Realisierungsergebnis aus Finanzinstrumenten sowie das Sonstige Ergebnis, werden erfahrungsgemäß oft in hohem Maß durch zumeist nicht planbare Einmalerträge und Bewertungseffekte beeinflusst. Für das Geschäftsjahr 2022 wird in Summe insgesamt erneut ein negativer Ausweis in einer dreistelligen Millionen-Euro-Größenordnung prognostiziert. Für die im Sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Vorsorgen für Rechtsrisiken im Zusammenhang mit Baufinanzierungen in Fremdwährung bei der mBank sind zwar weitere Belastungen nicht auszuschließen. Nach den 2021 angefallenen Vorsorgen, die auch ein freiwilliges Vergleichsangebot an Schuldner berücksichtigten, wird jedoch für 2022 kein materieller Aufwand erwartet. Im laufenden Geschäftsjahr strebt die Commerzbank an, das Risikoergebnis auf - 0,7 Mrd. Euro zu begrenzen. In dieser Prognose spiegelt sich auch das weiterhin hohe Ausmaß an Unsicherheit wider, dass ein Fortdauern der Corona-Pandemie die erwartete wirtschaftliche Erholung verzögern und/oder im Ausmaß beeinträchtigen könnte. Allerdings sorgen unverändert vorhandene, gezielt für potenzielle Belastungen aus der Corona-Pandemie gebildete Vorsorgen in Höhe von mehr als - 0,5 Mrd. Euro nach unserer Einschätzung dafür, Risiken eines unter Umständen über einen längeren Zeitraum vorherrschenden, unter den Erwartungen liegenden ökonomischen Szenarios abzufedern. Bei der mBank wird ebenfalls ein zunehmendes Risikoergebnis erwartet, dessen Anstieg aber unter dem zweistellig erwarteten Zuwachs des Kreditvolumens liegen soll. Die im vergangenen Jahr initiierten Maßnahmen zum weitreichenden Konzernumbau, vor allem die getroffenen Vereinbarungen zur personalwirtschaftlichen Umsetzung, werden im Geschäftsjahr 2022 spürbare Kostenentlastungen nach sich ziehen. Dementsprechend soll der Verwaltungsaufwand (inklusive Pflichtbeiträgen) trotz umfangreicher Investitionen, unter anderem zur umfassenden Digitalisierung des Leistungsangebots, sowie in einigen Bereichen absehbarer Kosteninflation um rund 400 Mio. Euro niedriger ausfallen und sich auf rund 6,3 Mrd. Euro belaufen. Darunter werden die nur eingeschränkt beeinflussbaren Beiträge, im Wesentlichen für die europäische Bankenabgabe, den Einlagensicherungsfonds und die polnische Bankensteuer, aller Voraussicht nach deutlich zunehmen. Die mBank plant einen auch inflationsbedingt signifikant höheren Verwaltungsaufwand, dessen Zuwachsrate aber deutlich hinter dem Anstieg der Operativen Erträge liegen soll. Für mit der Umsetzung der "Strategie 2024" verbundene Umbaukosten wurden in den vergangenen beiden Geschäftsjahren bereits nahezu vollumfänglich Rückstellungen für Restrukturierungsaufwendungen gebildet. Im Jahr 2022 ist lediglich eine Zuführung im Volumen eines zweistelligen Millionenbetrags geplant. Voraussichtliche Entwicklung der SegmentePrivat- und UnternehmerkundenDas Segment Privat- und Unternehmerkunden (PUK) strebt in diesem Jahr weitere Fortschritte beim tiefgreifenden Umbau des Vertriebsmodells an, an dessen Ende eine im Wettbewerbsvergleich einmalige Vereinigung zweier Geschäftsmodelle stehen soll, dem einer digitalen Direktbank mit besonderer Kompetenz im Wertpapiergeschäft sowie dem einer filialgestützten Universalbank mit breitem Produktangebot und umfassender qualifizierter persönlicher Betreuung. Zu den nächsten strategischen Schritten bis Jahresende zählen zum einen die Einführung neuer digitaler Anwendungen, wodurch mehr Bankprodukte digital abschlussfähig gemacht werden sowie Kunden mehr Möglichkeiten offenstehen, ihre Serviceanliegen schnell und einfach per Online- und Mobilebanking selbst zu lösen. Zum anderen gehört dazu der fortgesetzte Aufbau des Beratungscenters, über die alle Kunden zu jedem Zeitpunkt bequemen Zugang zu persönlicher telefonischer Betreuung erhalten sollen. Dies schließt standardisierte Anlageberatung über ein Anlagecenter sowie Baufinanzierungsberatung im Wege des digitalen Direktvertriebs ein. Im Jahresverlauf soll nach Schließung von weiteren etwa 100 Filialen auch die Zielaufstellung mit 450 deutschlandweit flächendeckend verteilten Filialen erreicht sein. Davon sind 220 sogenannte Premiumfilialen, in denen die Bedürfnisse anspruchsvoller Unternehmer- und vermögender Privatkunden nach individuell maßgeschneiderten Bankprodukten abgedeckt werden. Gleichzeitig steht hier am gleichen Ort die Selbstbedienungsinfrastruktur der Beratungspunkte zur Verfügung. Zielsetzung am Ende der Umbauphase ist die nahtlose Verknüpfung sämtlicher Vertriebswege, um allen Kunden in jeder Lebenssituation das am besten geeignete Bankprodukt zum idealen Zeitpunkt über den passenden Kanal anzubieten. Im laufenden Geschäftsjahr steht die schrittweise Veränderung in der Kundenbetreuung an, wenn Kunden in Reaktion auf die weiter sinkende Zahl der Filialen in stetig zunehmendem Maße das Beratungscenter für Beratung, Produktabschluss und Serviceanliegen in Anspruch nehmen. Aufgrund dieser Veränderungen im Vertriebsmodell rechnen wir vorsichtig mit einer vorübergehenden Abschwächung der Kundenaktivität sowie einer leichten Abnahme der Zahl aktiver Kunden. Im Kreditgeschäft wird sich dies annahmegemäß in einem verlangsamten Wachstum des Kreditportfolios infolge verringerter Neugeschäftsvolumina vor allem bei Baufinanzierungen sowie Krediten an Unternehmerkunden bemerkbar machen. Zudem werden auslaufende höherverzinsliche Kredite voraussichtlich durch Finanzierungen mit etwas geringerer Verzinsung ersetzt. Gleiches gilt für Erträge aus Anlagen, die mit modellierten Einlagen refinanziert sind, sodass das Niedrigzinsniveau nochmals in einer leicht rückläufigen durchschnittlichen Zinsmarge im Kredit- und Einlagengeschäft resultiert. Erneut signifikant zunehmende Erträge aus vereinnahmten Guthabenentgelten werden den Volumen- und Margeneffekt voraussichtlich ausgleichen können. Neben der im Zuge des Umbaus des Vertriebsmodells temporär stärker spürbaren Zurückhaltung seitens der Kunden werden die in den vergangenen beiden Jahren außerordentlich guten Rahmenbedingungen im Wertpapiergeschäft im laufenden Jahr nach unserer Einschätzung erheblich weniger günstig ausfallen. Basisannahme ist ein mit dem wahrscheinlicher werdenden Ende der Pandemie einhergehender Rückgang der Volatilität an den Kapitalmärkten, der im Jahresverlauf voraussichtlich signifikant abnehmende Transaktionszahlen nach sich ziehen dürfte. Folglich wird mit einem starken Rückgang umsatzabhängiger Provisionen gerechnet. Bestandsabhängige Provisionen sollen dagegen auf einem hohen Niveau bleiben. Ertragspotenziale ergeben sich aus fortgesetzten Initiativen, Kundeneinlagen in deutlich renditeträchtigere Anlageprodukte, zum Beispiel nachhaltige Vermögensanlagen wie den "klimaVest Impact Fonds" umzuwandeln. Ebenfalls höhere Erträge werden aus der Vermögensverwaltung angestrebt, wo die Marktposition vor allem bei anspruchsvollen Unternehmer- und Wealth-Management-Kunden mit Bedarf nach maßgeschneiderten Premiumlösungen ausgebaut werden soll. Positiv werden sich auch Erträge aus dem Zahlungsverkehr entwickeln, hier vor allem aus dem Kartengeschäft aufgrund zunehmender Mobilität der Kunden. Aus der angepassten Bepreisung für Kontoführungsleistungen erwarten wir im laufenden Jahr zunächst nur eine Verstetigung der vereinnahmten Provisionen, da damit auch vermehrte Kundenabgänge einhergehen. Erfahrungsgemäß sind die resultierenden Ertragsverluste jedoch limitiert und betreffen ganz überwiegend Kundenbeziehungen mit sehr geringer Produktnutzung. Insgesamt erwarten wir die Gesamtsumme der inländischen Operativen Erträge deutlich unterhalb des Vorjahresniveaus. Die Tochtergesellschaft mBank strebt die Fortsetzung ihrer Wachstumsstrategie der vergangenen Jahre an und sollte dabei in diesem Jahr vom stark aufgehellten Zinsumfeld profitieren können. Anders als im Euroraum hat sich infolge des Kurswechsels der polnischen Notenbank seit Herbst 2021 ein deutlicher Aufwärtstrend der Zinssätze etabliert, mit deutlich positiven Effekten für die Zinsmargen. Starke zweistellige Ertragszuwächse sind primär aus dem Kreditgeschäft zu erwarten, auch wenn Maßnahmen zur Eindämmung der hohen Inflationsrate über zusätzliche Leitzinsanhebungen je nach Ausmaß die angestrebte deutliche Steigerung der Kreditvergabe limitieren könnten. Nach den sehr deutlichen Zuwächsen in den beiden vergangenen Jahren wird mit einer Beruhigung im provisionstragenden Geschäft gerechnet. Aus Rechtsrisiken im Zusammenhang mit Baufinanzierungen in Fremdwährung sind nach den umfangreichen Vorsorgen im Vorjahr, die sich in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung ertragsmindernd auswirken, keine weiteren Belastungen zu erwarten. Die starke Verbesserung der Ertragslage aufseiten der mBank resultiert in der Prognose, dass die gesamten Operativen Erträge im Segment PUK das Niveau des Vorjahres signifikant übertreffen werden. Im Zuge der Umsetzung der strategischen Maßnahmen sind im laufenden Geschäftsjahr weitere umfangreiche Investitionen in die Umgestaltung der Vertriebskanäle geplant. Dazu zählen vor allem der Aufbau des Beratungscenters sowie die fortgesetzte Digitalisierung von Produkten und Prozessen, um nach Schließung weiterer 100 Filialen die angestrebte Zielstruktur mit 450 Filialen ohne eine für Kunden wahrnehmbare Beeinträchtigung zu erreichen. Gleichzeitig werden bereits im Vorjahr eingeleitete Effizienzsteigerungsmaßnahmen im Laufe des Jahres zunehmend kostenentlastend wirken. Insbesondere infolge der angestrebten Verringerung des Personalaufwands werden die gesamten inländischen Verwaltungsaufwendungen deutlich unter das Niveau des Vorjahres sinken, auch wenn von Pflichtbeiträgen ein geringer gegenläufiger Effekt zu erwarten ist. Bei der mBank wird inflationsbedingt sowie im Zusammenhang der geplanten Ausweitung des Geschäftsvolumens mit einem signifikanten Anstieg des Verwaltungsaufwands (inklusive Pflichtbeiträgen) gerechnet. Dieser Zuwachs soll aber unterproportional zur Steigerungsrate der Operativen Erträge ausfallen. Für das gesamte Segment PUK gehen wir im Geschäftsjahr 2022 per saldo von einer leichten Reduktion des Verwaltungsaufwands aus. Mit Blick auf das Risikoergebnis bleiben wir vorsichtig und gehen im Basisszenario von einem signifikanten Anstieg gegenüber dem Vorjahr aus. Diese Prognose spiegelt das hohe Maß an Unsicherheit wider, dass eine über einen längeren Zeitraum verzögerte wirtschaftliche Erholung die als hoch eingeschätzte Qualität des Kreditportfolios spürbarer beeinträchtigen könnte. Auch die mBank rechnet mit einem höheren Risikoergebnis, das in einer ähnlichen, wenngleich etwas geringeren Größenordnung als in Deutschland zunehmen dürfte und auch die vergleichsweise stärkere Ausweitung des Kreditvolumens reflektiert. Nach unserer Prognose steht im gesamten Segment PUK erheblich zunehmenden Operativen Erträge sowie leicht rückläufigen Verwaltungsaufwendungen ein signifikant höher erwartetes Risikoergebnis gegenüber. In der Folge wird im Geschäftsjahr 2022 ein stark verbesserten Operatives Ergebnis in einer Größenordnung von etwa 1 Mrd. Euro erwartet. In einem ähnlichen Ausmaß dürfte die Operative Eigenkapitalrendite zulegen, während die Aufwandsquote stark verbessert erwartet wird. FirmenkundenDas Segment Firmenkunden (FK) strebt im laufenden Geschäftsjahr weitere Fortschritte an, um - ohne Beeinträchtigung der starken Marktstellung mit deutschen Mittelstandskunden sowie international tätigen Unternehmen mit geschäftlichem Deutschlandbezug - das Verhältnis von Erträgen und Kosten sowie die Effizienz des eingesetzten Kapitals zu verbessern. Firmenkunden werden unverändert von den Stärken der Commerzbank wie der anerkannt hohen Beratungskompetenz sowie der starken Präsenz in den internationalen Handelskorridoren profitieren. Der Umfang der Betreuung sowie das Produktangebot werden jedoch künftig differenzierter nach den Bedürfnissen ausgerichtet, um die Profitabilität der Kundenbeziehungen zu verbessern. Viele Ansprüche von Firmenkunden können in Zukunft erheblich kosteneffizienter über das digitale Produkt- und Serviceangebot einer modernen Direktbank erfüllt werden. Nach dem Rückzug aus sechs europäischen und asiatischen Standorten 2021 soll das Auslandsnetzwerk Ende des laufenden Jahres wie geplant um insgesamt zehn Standorte verkleinert sein. Wie schon mit der Auslagerung des institutionellen Aktiengeschäfts an ODDO-BHF geschehen, bieten Kooperationen alternative effiziente Möglichkeiten der Betreuung unserer Firmenkunden. Mit der Zusammenarbeit mit Erste Group als Partner nehmen wir selektive Wachstumsmöglichkeiten in fünf Ländern Zentral- und Mitteleuropas wahr. Weitere strategische Maßnahmen im laufenden Jahr betreffen unter anderem die fortgeführte Umsetzung eines neuen schlanken Filialkonzepts an ausgewählten Standorten in Westeuropa sowie die Ansprache weiterer Zielkunden in bestimmten zukunftsträchtigen Branchen, wo die Commerzbank über eine besondere Expertise verfügt. Auf Basis der geplanten Digitalisierung des Produktangebots sowie der internen Prozesse sollen auch umfangreiche Datenanalysen dabei unterstützen, Kapitalressourcen effizient für Kunden mit hohem Bedarf an intensiver individueller Betreuung und dementsprechend Ertragspotenzial einzusetzen. Oder aber um zu wenig rentable Kundenbeziehungen, die nur einen geringen Teil des Leistungsspektrums in Anspruch nehmen, zu identifizieren und diese gegebenenfalls zu beenden. Die RWA-Effizienz bleibt in der Umsetzung der strategischen Maßnahmen somit eine wesentliche Steuerungsgröße. Im laufenden Geschäftsjahr strebt das Segment FK selektives Wachstum an, mit verstärkter Ausrichtung auf Zielregionen und -branchen mit Kernkunden, die ein breites Leistungsspektrum und hohe Beratungskompetenz erwarten. Auch dürften eine stärker fokussierte internationale Präsenz sowie die weiter optimierte bedarfsorientierte Kundenansprache eine geringere Aktivität bei einem Teil der Kunden nach sich ziehen, woraus jedoch kein nennenswerter Ertragsverlust erwartet wird. Angesichts noch fortbestehender Unsicherheiten im Hinblick auf die konjunkturellen Perspektiven wird der Finanzierungsbedarf der Unternehmen für Investitionen weiter zurückhaltend eingeschätzt und somit nur mit einem verhaltenen Kreditwachstum gerechnet. Aufgrund der Zielsetzung, Ertragschancen schwerpunktmäßig in Geschäftsfeldern mit überdurchschnittlicher Kapitaleffizienz wahrzunehmen, wird vor allem im Kapitalmarktgeschäft und auch im Bereich Transaction Banking mit Ertragszuwächsen gerechnet. Höhere Ertragsbeiträge sollen auch aus der intensivierten Betreuung von Firmenkunden in den definierten Zukunftssektoren resultieren. Die Prognose, dass sich die gesamten Operativen Erträge im Firmenkundengeschäft im Geschäftsjahr 2022 deutlich rückläufig entwickeln werden, basiert maßgeblich auf der vorsichtigen Einschätzung im Hinblick auf Erträge, die auf Marktwertänderungen beruhen. Hier wird mit einem starken Rückgang gerechnet. Zahlreiche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, insbesondere zur Senkung des Personalaufwands, sind bereits in die Wege geleitet worden und werden im Jahresverlauf in zunehmendem Maße ihre kostensenkende Wirkung entfalten. Trotz signifikanter strategischer Investitionen, wie zum Beispiel zur Etablierung der Direktbank sowie der weiteren Digitalisierung von Produkten und Prozessen, wird im Geschäftsjahr 2022 ein deutlicher Rückgang der gesamten Operativen Kosten angestrebt. Voraussichtlich geringfügig gegenläufig wird sich allerdings der Aufwand für Pflichtbeiträge entwickeln. Nach der sehr positiven Entwicklung im Vorjahr, als trotz der sehr anspruchsvollen Phase der Corona-Pandemie die Risikovorsorge für Firmenkunden auf geringem Niveau gehalten werden konnte, gehen wir im laufenden Jahr vorsichtig von einem Risikoergebnis aus, dessen Größenordnung sich in etwa verdoppeln wird. Insgesamt stehen rückläufigen Erträgen sowie dem substanziell erhöhten Risikoergebnis deutlich geringere Operative Aufwendungen gegenüber. In der Folge wird ein signifikant niedrigeres Operatives Ergebnis erwartet, das in einer geringeren Operativen Eigenkapitalrendite zum Ausdruck kommen wird. Die Aufwandsquote sollte dennoch eine geringfügige Verbesserung zeigen. Gesamtaussage zur voraussichtlichen EntwicklungFür das Geschäftsjahr 2022 geht die Commerzbank davon aus, weitere Meilensteine des Konzernumbaus hin zu einer erhöhten Effizienz und Rentabilität zu erreichen, und zielt auf ein signifikant über 1 Mrd. Euro liegendes Operatives Ergebnis ab. Bei auf Vorjahreshöhe liegenden Operativen Erträgen und einem Risikoergebnis von bis zu - 0,7 Mrd. Euro soll der Rückgang des gesamten Verwaltungsaufwands auf eine Größenordnung von 6,3 Mrd. Euro hauptverantwortlich für die erwartete deutliche operative Ergebnisverbesserung gegenüber dem Vorjahr sein. Für künftige Restrukturierungsmaßnahmen ist nur noch eine Aufwandsposition in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags geplant, so dass nach Abzügen für Steueraufwand sowie nicht beherrschende Anteile ein Nettoergebnis im Konzern von mehr als 1 Mrd. Euro prognostiziert wird. Entsprechend würde sich die Eigenkapitalrendite im Vorjahresvergleich mehr als verdoppeln. Der Anspruch an die harte Kernkapitalquote der Commerzbank orientiert sich zum einen an den Kapitalanforderungen aus dem aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP). Diese Mindestanforderung hat die EZB als zuständige Aufsichtsinstanz für das Geschäftsjahr 2022 im Wesentlichen unverändert auf 9,4 % festgelegt. Zum anderen bemisst das Management der Commerzbank einen als angemessen erachteten Kapitalpuffer zur Abdeckung potenzieller unerwarteter Stresssituationen. Während des gesamten Geschäftsjahres 2022 beabsichtigt die Commerzbank, eine harte Kernkapitalquote von mehr als 13 % einzuhalten - signifikant oberhalb der regulatorischen Anforderung der EZB. Dieser Zielwert vergleicht sich mit der per Jahresende 2021 ausgewiesenen Quote von 13,6 %. Damit besteht ein als ausreichend eingeschätzter Kapitalpuffer, der bereits künftig zusätzlich vorzuhaltende antizyklische Kapitalpuffer in Großbritannien (ab Dezember 2022: 1 %) und Deutschland (ab Februar 2023: 0,75 %; zuzüglich eines systemischen Risikopuffers von 2 % für Wohnimmobilienkredite), die sich auf in etwa 70 Basispunkte Kapitaleffekt summieren, komfortabel abdeckt. In dieser guten Kapitalisierung kommt die während der außerordentlich herausfordernden Phase der Pandemie unter Beweis gestellte hohe Risikotragfähigkeit zum Ausdruck. Zudem unterstreicht sie die Ambition, der für das Geschäftsjahr 2022 beabsichtigten Zahlung einer Dividende in den Folgejahren weitere attraktive Ausschüttungen an die Aktionäre folgen zu lassen. Dennoch können zahlreiche Risikofaktoren bei ungünstigem Verlauf das prognostizierte Jahresergebnis 2022 in einem erheblichen, nicht zuverlässig quantifizierbaren Ausmaß beeinträchtigen. Dazu zählen in erster Linie außergewöhnlich hohe globale konjunkturelle Risiken. Nach wie vor lässt sich weder die zeitliche Dauer noch das voraussichtliche Ausmaß der Corona-Pandemie verlässlich einschätzen. Geopolitische Risiken, die über die massive Verteuerung von Rohstoffen vorhandene inflationäre Tendenzen erheblich beschleunigen können, haben ebenfalls das Potenzial, die erwartete Konjunkturerholung abzuschwächen und sich damit auf unsere Geschäftsentwicklung auszuwirken. So betrifft der Krieg in der Ukraine sowohl unser Geschäft mit der Ukraine als auch unser Geschäft mit Russland. Wir gehen davon aus, dass Sanktionen, die sich auf einzelne Geschäftspartner (zum Beispiel der Ausschluss großer russischer Finanzinstitute aus dem Bankenkommunikationsnetzwerk SWIFT oder das Verbot von US-Dollar-Clearing mit großen russischen Banken) oder ganze Branchen (zum Beispiel Energie- oder Rohstoffsektor) beziehen, auch Auswirkungen auf die Commerzbank haben werden. Zusätzlich erwarten wir, dass auch russische Gegensanktionen sich auf die Portfolios der Commerzbank auswirken können. Die weiteren Entwicklungen beobachten wir genau und passen unsere Risikoeinschätzung und Geschäftspolitik kontinuierlich an. Dabei befolgt die Commerzbank zu jedem Zeitpunkt strikt die Sanktionen. Darüber hinaus bleiben durch politische Spannungen ausgelöste Handelskonflikte zwischen den Wirtschaftsblöcken Europa, Nordamerika und Asien weiterhin möglich. Signale vor allem von der US-Notenbank in Richtung einer geldpolitischen Wende haben seit Jahresbeginn 2022 einen deutlichen Anstieg der Volatilität in zahlreichen Segmenten der globalen Kapitalmärkte ausgelöst. Angesichts der an historischen Maßstäben gemessenen zum Teil außerordentlich hohen Bewertungsniveaus insbesondere an den Anleihe- und auch Aktienmärkten könnten bislang eingetretene Wertkorrekturen im Jahresverlauf ein noch erheblich stärkeres Ausmaß annehmen. Mit ihrem umfangreichen Instrumentarium, das sie in den vergangenen Jahren in hohem Umfang um unkonventionelle geldpolitische Mittel ergänzt haben, obliegt den Zentralbanken auch eine wesentliche Verantwortung für die internationale Finanzstabilität. Ein Vertrauensverlust in ihre Fähigkeit, dem sich verfestigenden inflationären Trend wirksam zu begegnen und damit ihre Hauptaufgabe der Sicherung der Geldwertstabilität zu verfehlen, könnte somit nachteilige Konsequenzen sowohl für die Stabilität an den Finanzmärkten als auch des Bankensystems nach sich ziehen. Zu den weiteren Risikofaktoren zählen ungünstige Entwicklungen im regulatorischen oder rechtlichen Umfeld sowie eine nochmalige Verschärfung der Wettbewerbssituation im Inland. Sinkende Margen auf aus Risiko-Ertrags-Sicht unattraktive Niveaus könnten in den kommenden Jahren ebenso wie inflationär bedingte Kostenschübe die Wirksamkeit der erwarteten positiven Effekte aus den Maßnahmen zur Profitabilitätssteigerung der Commerzbank verzögern und/oder in ihrem Ausmaß beeinträchtigen. In Polen ist nach wie vor keine finale höchstrichterliche Klärung der Rechtslage in Bezug auf Klagen privater Kunden zu Schweizer-FrankenImmobilienkrediten in Sicht, sodass weitere signifikante Belastungen nicht auszuschließen sind. Weitere Informationen zu sonstigen Risiken siehe Konzernrisikobericht Seite 101 ff. KonzernrisikoberichtDer Konzernrisikobericht ist ein eigenständiger Berichtsteil im Geschäftsbericht. Er ist Bestandteil des Konzernlageberichts. Konzernrisikobericht
Executive Summary 2021Auch das Geschäftsjahr 2021 war gezeichnet von der Corona-Pandemie. Unsere gute Portfolioqualität sowie die Maßnahmen der Regierungen führten aber dazu, dass sich die Effekte bisher nur eingeschränkt in den Risikokennziffern bemerkbar machen. Das für erwartete Corona-Effekte gebildete Top-Level-Adjustment (TLA) steht weiter zur Verfügung, um die direkten und indirekten Auswirkungen der Pandemie abzudecken. Risikotragfähigkeitsquote betrug 176 % per 31. Dezember 2021
Exposure at Default im Konzern gestiegen
Risikoergebnis im Kreditgeschäft des Konzerns belief sich im Geschäftsjahr 2021 auf - 570 Mio. Euro
Marktrisiken im Handelsbuch im Jahr 2021 gesunken
Operationelle Risiken im Jahresvergleich gestiegen
Risikoorientierte GesamtbanksteuerungAls Risiko bezeichnet die Commerzbank die Gefahr möglicher Verluste oder entgangener Gewinne aufgrund interner oder externer Faktoren. Die Risikosteuerung unterscheidet grundsätzlich zwischen quantifizierbaren und nicht quantifizierbaren Risikoarten. Quantifizierbare Risiken sind üblicherweise in der Rechnungslegung oder in der Kapitalbindung bewertbare Risiken, nicht quantifizierbare Risiken sind zum Beispiel Compliance- und Reputationsrisiken. Organisation des RisikomanagementsDie Commerzbank sieht das Risikomanagement als eine Aufgabe für die gesamte Bank an. Der Chief Risk Officer (CRO) verantwortet konzernweit die Entwicklung und Umsetzung der risikopolitischen Leitlinien für quantifizierbare Risiken, die vom Vorstand festgelegt werden, sowie die Messung dieser Risiken. Der CRO berichtet dem Vorstand und dem Risikoausschuss des Aufsichtsrats regelmäßig über die Gesamtrisikolage des Konzerns. Die Risikomanagement-Organisation bestand bis zum 31. Dezember 2020 aus den Bereichen Group Credit Risk Management, Group Kredit, Group Market Risk Management, Group Risk Controlling & Capital Management sowie Group Cyber Risk & Information Security. Zum 1. Januar 2021 hat die Commerzbank die Bereiche Group Market Risk Management und Group Risk Controlling & Capital Management zum neuen Bereich Group Risk Control zusammengefasst. Des Weiteren wurde der Bereich Group Big Data & Advanced Analytics in die Risikomanagement-Organisation integriert. Darüber hinaus hat der CRO die Zuständigkeit für den Bereich Group Compliance übernommen. Die Etablierung angemessener Governance, Verfahren und Systeme, die es der Bank ermöglichen, unerwünschte Gefährdungen durch Compliance-Risiken zu vermeiden, ist Aufgabe von Group Compliance. Group Compliance wird durch den Chief Compliance Officer gesteuert. Alle Bereiche haben eine direkte Berichtslinie an den CRO.
Grundlegende strategische Entscheidungen trifft ausschließlich der Vorstand. Der Vorstand hat das operative Risikomanagement an Komitees delegiert. Im Rahmen der jeweiligen Geschäftsordnungen sind dies: das Group Credit Committee, das Group Market Risk Committee, das Group OpRisk Committee, das Group Cyber Risk & Information Security Committee sowie das Group Strategic Risk Committee als risikoartenübergreifendes Entscheidungsgremium. In allen vorgenannten Komitees hat der CRO den Vorsitz und ein Vetorecht. Zusätzlich ist der CRO Mitglied des zentralen Asset Liability Committees. Hier besteht bei bestimmten Themen (zum Beispiel Liquiditätsrisikothemen) ebenso ein Vetorecht des CRO. Im Folgenden sind die Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Komitees beschrieben: Der Risikoausschuss des Aufsichtsrats ist das höchste Risikokomitee der Bank. Er besteht aus mindestens 5 Aufsichtsratsmitgliedern. Zum Aufgabengebiet des Risikoausschusses gehören unter anderem die Überwachung des Risikomanagementsystems und die Behandlung von Risiken wie Markt-, Kredit- und operationellen Risiken sowie Reputationsrisiken und Cyber-Risiken (inklusive der Informationssicherheit der Bank). Der Risikoausschuss bestimmt Art, Umfang, Format und Häufigkeit der Informationen, die der Vorstand zum Thema Strategie und Risiko vorlegen muss. Das Group Credit Committee ist das Entscheidungsgremium des operativen Kreditrisikomanagements, das aus jeweils zwei Vertretern der Marktfolge und der Marktseite gebildet wird. Das Group Credit Committee agiert auf Basis der Kreditrisikostrategie. Es trifft Entscheidungen im Rahmen der ihm vom Vorstand übertragenen Kompetenzen. Das Group Market Risk Committee ist das Gremium, das die Marktrisiken konzernweit überwacht und durch die Vorgabe von Limiten unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit steuert. Hierbei werden alle Marktrisiken aus Handels- und Anlagebuch mit dem Ziel der Risikofrüherkennung sowie der aktiven Risikosteuerung betrachtet. Der Fokus liegt auf der Optimierung des Rendite-Risiko-Profils. Das Group OpRisk Committee (OpRiskCo) befasst sich mit der Steuerung der operationellen Risiken im Konzern und fungiert diesbezüglich als höchstes Eskalations- und Entscheidungsgremium unterhalb des Vorstands. Das OpRiskCo befasst sich ferner mit allen wesentlichen regulatorischen Themen, die sich im Zusammenhang mit der Steuerung der operationellen Risiken im Konzern ergeben, sowie mit den Standards zur Governance und Erhebung der Funktionsfähigkeit des Internen Kontrollsystems (IKS) in der Commerzbank-Gruppe. Details zum IKS sind im Abschnitt zu den operationellen Risiken zu finden. Das Cyber Risk & Information Security Committee (CRISCo) überwacht und steuert die Cyber- und Informationssicherheitsrisiken im Gesamtbankinteresse. Es fungiert diesbezüglich als höchstes Entscheidungs- und Eskalationsgremium unterhalb des Vorstands. Das CRISCo behandelt alle in den Themen der Cyber- und Informationssicherheit relevanten regulatorischen Aspekte und gewährleistet diesbezüglich ein angemessenes Risikomanagement gemäß international anerkannten Standards. Das Group Strategic Risk Committee dient als risikoartenübergreifendes Diskussions- und Entscheidungsgremium mit dem Hauptziel, Risiken auf Portfolioebene zu überwachen und zu steuern. Dies betrifft Themen der Risikomessung, der Risikotransparenz sowie der Risikosteuerung. Das Group Asset Liability Committee (Group ALCO) verantwortet als Gremium des Commerzbank-Konzerns die konzernübergreifende und integrierte Steuerung der finanziellen Ressourcen Kapital, Liquidität und Bilanzstruktur sowie Zinsüberschuss unter Berücksichtigung der regulatorischen Rahmenbedingungen. Das Group ALCO überwacht insbesondere die Risikotragfähigkeit im Konzern und spielt damit eine wichtige Rolle im Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP). Das Group ALCO beschließt den Recovery-Plan. Beschlüsse des Group ALCO werden dem Vorstand zur Bestätigung vorgelegt. Bei Verletzung eines Recovery-Plan-Indikators spielt das Group ALCO eine zentrale Rolle hinsichtlich der Eskalation, der Einschätzung der Situation sowie der Einleitung von Maßnahmen. Darüber hinaus werden in weiteren, nachfolgend aufgeführten Komitees Risikothemen behandelt: Das Group Risk Management Executive Committee dient als Diskussions- und Entscheidungsgremium innerhalb von Group Risk Management und ist insbesondere für die Organisation und strategische Entwicklung des Risikomanagements sowie die Schaffung und Einhaltung einer einheitlichen Risikokultur verantwortlich. Ebenfalls stellt es die Umsetzung der Konzernrisikostrategie und der Beschlüsse des Vorstands in der Risikofunktion sicher. Compliance-Risiken werden insbesondere auch im Global Compliance Board (GCB) behandelt. Das GCB wurde als Forum für den Austausch von Informationen zu wichtigen Compliance-Themen und Aufsichtsmaßnahmen im Hinblick auf Compliance in der Bank eingerichtet. Darüber hinaus dient das GCB als Informationsplattform für Segmente und Funktionen über Compliance-Kultur, Änderungen von Compliance-Vorschriften, Aktualisierungen von Compliance-bezogenen Richtlinien und deren Auswirkungen. Risikostrategie und RisikosteuerungDie Gesamtrisikostrategie regelt, im Einklang mit der Geschäftsstrategie, die risikostrategische Ausrichtung des Commerzbank-Konzerns. Sie legt den Risikoappetit als maximales Risiko fest, das die Bank bei dem Verfolgen ihrer Geschäftsziele einzugehen bereit ist und das sie eingehen kann, ohne existenzielle Bedrohungen, die über die inhärenten Risiken hinausgehen, zuzulassen. Leitgedanke ist das Sicherstellen einer angemessenen Liquiditäts- und Kapitalausstattung des Konzerns. Dies umfasst auch die Sicherung der Umsetzungsfähigkeit der Geschäftsstrategie durch ein Risikoprofil im Einklang mit den regulatorisch und kapitalmarktseitig determinierten Spielräumen in der Kapitalisierung. Entsprechend werden aus diesen Anforderungen adäquate Limite für die, dem Konzern zur Verfügung stehenden Risikoressourcen Kapital und Liquidität abgeleitet. Die übergreifenden Limite der Gesamtrisikostrategie sind dabei konsistent zu den Indikatorschwellen des Recovery-Plans. Aus der Kernfunktion einer Bank als Liquiditäts- und Risikotransformator resultieren unvermeidliche Bedrohungen, die im Extremfall den Fortbestand des Instituts gefährden können. Diese hängen vom jeweiligen Geschäftsmodell der Bank ab und werden bei der Verfolgung der Geschäftsziele in Kauf genommen. Grundlage der strategischen Ausrichtung der Commerzbank bildet die Geschäftsstrategie. Bei einer nachhaltigen Änderung der Bewertung der inhärenten und existenziellen Bedrohungen für die Commerzbank sind gegebenenfalls das Geschäftsmodell und damit die Geschäfts- sowie Risikostrategie mittel- und langfristig durch den Vorstand anzupassen. Eine Unterscheidung der Art der in Kauf genommenen Risiken kann anhand zwei grundsätzlicher Bedrohungsszenarien erfolgen. Der Eintritt einer inhärenten, existenziellen Bedrohung gefährdet den Fortbestand der Commerzbank. Eine Rettung der Commerzbank wäre in diesem Fall ohne staatliche Maßnahmen oder erhebliche regulatorische Stützungsmaßnahmen (im Sinne zum Beispiel von Garantieschirmen, Duldung erhebliches Abweichen von regulatorischen Kapitalanforderungen und Rettungsfusion) beziehungsweise Aktivierung des Single Resolution Mechanism (SRM) kaum darstellbar. Gegen diese inhärenten, existenziellen Bedrohungen werden gleichwohl Mitigierungsstrategien entwickelt, um möglichst die Wahrscheinlichkeit eines Schadens oder das Ausmaß zu reduzieren. Dagegen besteht im Falle der Realisierung einer dem Geschäftsmodell inhärenten, aber nicht existenziellen Bedrohung grundsätzlich die Möglichkeit zur Mitigierung unter anderem durch am Markt verfügbare Kapitalmaßnahmen oder Nutzung entsprechender Kapitalpuffer. Eine Aktivierung des Single Resolution Mechanism (SRM) ist mithin in diesem Bedrohungsszenario nicht notwendig. Zu den geschäftsmodell-inhärenten existenziellen Bedrohungen zählen für die Commerzbank aufgrund ihres Geschäftsmodells beispielsweise der Ausfall von Deutschland, der Zerfall der Euro-Zone sowie ein Staatsdefault eines/mehrerer der anderen großen europäischen Länder oder ein Ausfall der USA, ein Zusammenbruch der Finanzmärkte in Verbindung mit einem Entfall der Grundfunktionalitäten der EZB oder ein Bank Run, ein Zusammenbruch oder eine massive Funktionsstörung von globalen Clearinghäusern als auch extreme Cyber-Attacken auf Staaten und Institutionen aufgrund der zunehmenden Digitalisierung und geopolitischer Spannungen. Zu den geschäftsmodell-inhärenten (nicht existenziellen) Bedrohungen zählen eine tiefe, mehrere Jahre anhaltende Rezession mit schweren Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft (zum Beispiel ausgelöst durch eine weltweite Pandemie oder ausgehend von den USA oder China) und daraus folgende Konsequenzen wie massive Kreditausfälle oder starker Abfluss von Kundeneinlagen mit Auswirkungen auf die Liquiditätslage. Durch den in Folge des Ausbruchs der Corona-Pandemie hervorgerufenen weltweiten Einbruch der Konjunktur ist die Unsicherheit insgesamt größer geworden. Die Commerzbank hat sich schnell auf das neue Pandemieszenario eingestellt und das Management von Markt-, Liquiditäts-, Kredit- und operationellen Risiken den speziellen Erfordernissen der Pandemie angepasst. Die zu beobachtenden Auswirkungen der Pandemie auf die Wertschöpfungsketten und Rohstoffpreise zeigen aber auch, dass die Auswirkungen noch anhalten und weiterhin schwer abzuschätzen sind. Zunehmende geopolitische Spannungen, unter anderem zwischen den westlichen Ländern und Russland oder China, können zu erheblichen negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung führen. Das schwer einzuschätzende, weit über Handelsstreitigkeiten hinausgehende Konfliktpotenzial bleibt für die Commerzbank als eine stark in der Finanzierung des weltweiten Handels engagierte Bank ein relevantes Risiko. Der Klimawandel kann eine weitere inhärente Bedrohung darstellen. Der Klimawandel kann sich in physischen und transitorischen Risiken für die Commerzbank niederschlagen. Insbesondere die transitorischen Risiken bergen über den kurzfristigen Zeitraum noch schwer einschätzbare Risiken (aber auch Chancen). Diese Bedrohung für die Commerzbank zu erfassen und zu mitigieren ist eines der risikostrategischen Ziele. Entsprechend hat die Commerzbank für jede Risikoart ermittelt, ob Umweltrisiken ein wesentlicher Treiber sind. Alle in Bezug auf Umweltrisiken wesentlichen Risikoarten wurden angemessen in der Risikostrategie und -steuerung reflektiert. Diese geschäftsmodell-inhärenten Bedrohungen werden beim Verfolgen des Geschäftsziels in Kauf genommen. Ändert sich die Einschätzung des Vorstands zu dieser Bedrohung für die Commerzbank nachhaltig, sind gegebenenfalls das Geschäftsmodell und damit die Geschäfts- sowie Risikostrategie mittel- und langfristig anzupassen. Im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten stellt sich die Commerzbank frühzeitig auf absehbare, anstehende Änderungen der regulatorischen Anforderungen oder der Rechnungslegungsstandards ein. Allerdings können derartige Änderungen beziehungsweise deren (rückwirkende) Auslegung nachhaltige, bis zu existenzbedrohende Auswirkungen für das Geschäftsmodell der Commerzbank haben. Diese regulatorischen Risiken werden von der Commerzbank in Kauf genommen, da in vielen Fällen keine Möglichkeit besteht, diese Risiken zu mitigieren oder zu steuern. Die Gesamtrisikostrategie deckt alle wesentlichen Risiken ab, denen die Commerzbank ausgesetzt ist. Sie wird jährlich beziehungsweise bei Bedarf ad hoc aktualisiert, in Form von Teilrisikostrategien für die wesentlichen Risikoarten weiter detailliert und über Policies, Regularien und Arbeitsanweisungen/Richtlinien konkretisiert und umgesetzt. Im vorgelagert durchzuführenden Prozess der Risikoinventur stellt die Commerzbank sicher, dass alle für den Konzern relevanten Risikoarten identifiziert und bezüglich ihrer Wesentlichkeit bewertet werden. Die Einschätzung der Wesentlichkeit richtet sich hierbei nach der Frage, ob das Eintreten des Risikos mittel- oder unmittelbar einen maßgeblichen negativen Einfluss auf die Risikotragfähigkeit des Konzerns haben könnte. Im Rahmen des Planungsprozesses entscheidet der Vorstand, in welchem Umfang das Risikodeckungspotenzial des Konzerns ausgeschöpft werden soll. Auf dieser Basis werden in einem zweiten Schritt die einzelnen quantifizierbaren Risikoarten, die zum Kapitalbedarf beitragen, limitiert. Als Ergebnis der Planung wird den steuerungsrelevanten Einheiten ein Kapitalrahmen zugewiesen. Im Rahmen des unterjährigen Monitorings wird die Einhaltung der Limite und Leitplanken überprüft. Bei Bedarf werden Steuerungsimpulse gesetzt. Darüber hinaus werden in der Gesamtrisikostrategie weitere qualitative und quantitative Frühwarnindikatoren festgelegt, mit deren Hilfe potenzielle negative Entwicklungen frühzeitig identifiziert werden können. Eine der originären Aufgaben des Risikomanagements ist das Vermeiden von Risikokonzentrationen. Diese können durch den Gleichlauf von Risikopositionen sowohl innerhalb einer Risikoart (Intra-Risikokonzentrationen) als auch über verschiedene Risikoarten hinweg (Inter-Risikokonzentrationen) entstehen. Letztere resultieren aus gemeinsamen Risikotreibern oder aus Interaktionen verschiedener Risikotreiber unterschiedlicher Risikoarten. Durch eine angemessene Einrichtung von Risikosteuerungs- und Controllingprozessen gewährleistet die Commerzbank die Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken und damit verbundener Risikokonzentrationen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Commerzbank-spezifischen Risikokonzentrationen im Risikomanagement berücksichtigt werden. Mithilfe von Szenarioanalysen wird regelmäßig Transparenz über Risikokonzentrationen geschaffen. Die Ausgestaltung der Szenarios und das ganzheitliche Vorgehen stellen dabei sicher, dass die Wirkung adverser Szenarios auf die Portfolioschwerpunkte und Risikokonzentrationen zielgerichtet untersucht wird. Das Management wird regelmäßig über die Ergebnisse der Analysen informiert, so dass potenzielle Verlustgefahren rechtzeitig vermieden werden können. Der Group Risk & Capital Monitor ist der monatliche steuerungsorientierte Risikobericht zu Kapital-, Kreditrisiko-, Marktrisiko-, Liquiditätsrisiko- und OpRisk-Themen des Commerzbank-Risikomanagements. Er stellt gesamthaft alle genannten Risikoarten inklusive der ökonomischen und regulatorischen Risikotragfähigkeit für den Commerzbank-Konzern dar. Ziel des Berichts ist es, unter anderem den Vorstand und den Risikoausschuss des Aufsichtsrats über diese Risiken transparent und umfassend zu informieren, aus Risikosicht wichtige Entwicklungen aufzuzeigen sowie Steuerungsimpulse zu setzen. Insbesondere werden mit dem Bericht Limite und Leitplanken der Gesamtrisikostrategie überwacht. Die Genehmigung von Gesamtrisikostrategie und Group Risk & Capital Monitor erfolgt durch den Vorstand. Die Commerzbank hat Verhaltensgrundsätze (Code of Conduct) verabschiedet, die verbindliche Mindeststandards für die unternehmerische Verantwortung der Commerzbank, für den Umgang mit Kunden und Geschäftspartnern, für den Umgang miteinander sowie für den Geschäftsalltag definieren. Das Einhalten relevanter Gesetze, regulatorischer Vorgaben, Industriestandards und interner Regelungen ist dabei für die Bank wesentlicher Bestandteil der Risikokultur. Regelkonformes, angemessenes, couragiertes und integres Verhalten wird aktiv gefordert und nicht regelkonformes Verhalten sanktioniert. Prozessuale Erweiterungen gewährleisten eine einheitliche und faire Beurteilung von Fehlverhalten und stärken damit das Konsequenzen-Management nachhaltig. Wesentlicher Eckpfeiler der übergreifenden Risikosteuerung und -kultur in der Bank ist das Konzept der Three Lines of Defence, das als zentraler Bestandteil in der Konzernverfassung verankert ist. Gemäß dem Prinzip der Three Lines of Defence ist die Abwehr unerwünschter Risiken nicht auf die Bearbeitung durch die Risikofunktion beschränkt. Jede Einheit (Segmente und Funktionen) stellt entsprechend ihrer operativen Verantwortung die erste Verteidigungslinie dar und ist direkt verantwortlich für Identifikation und Management der Risiken im eigenen Verantwortungsbereich unter Einhaltung der vorgegebenen Risikostandards und Policies. So bildet insbesondere die Marktseite die erste Verteidigungslinie bei allen Geschäftsentscheidungen und hat dabei Risikoaspekte zu berücksichtigen. Die zweite Verteidigungslinie für jede Risikoart legt Standards für ein angemessenes Risikomanagement der jeweiligen Risikoart fest, stellt ein Monitoring und die Umsetzung dieser Standards sicher und nimmt Analysen sowie Bewertungen der Risiken vor. Für das Kredit- und Marktrisiko von Geschäftsentscheidungen bildet die Risikofunktion die zweite Verteidigungslinie. Dies umfasst insbesondere für das Kreditrisiko die Einbindung in den Kreditentscheidungsprozess durch ein zweites Votum. Die zweite Verteidigungslinie wird für einzelne Risikoarten auch von Einheiten außerhalb der Risikofunktion (zum Beispiel Group Finance) wahrgenommen. Die dritte Verteidigungslinie bildet die interne Revision. RisikokennziffernDie Commerzbank verwendet zur Messung, Steuerung und Limitierung der verschiedenen Risikoarten ein umfassendes System von Kennziffern und Verfahren. Die wichtigsten hiervon sind im Folgenden aufgeführt: Das ökonomisch erforderliche Kapital ist der Betrag, der zur Abdeckung unerwarteter Verluste aus risikobehafteten Positionen mit einem hohen Maß an Sicherheit (in der Commerzbank zurzeit 99,90 %) ausreicht. Die Risikotragfähigkeitsquote (RTF-Quote) zeigt die Überdeckung des ökonomisch erforderlichen Kapitals durch das Risikodeckungspotenzial. Der Mindestanspruch an die Risikotragfähigkeit gilt als erfüllt, sofern die RTF-Quote über 100 % liegt. Das Exposure at Default (EaD) ist der erwartete Forderungsbetrag unter Berücksichtigung einer potenziellen (Teil-)Ziehung von offenen Linien und Eventualverbindlichkeiten, der die Risikotragfähigkeit bei Ausfall belasten wird. Der EaD wird im Folgenden auch als Exposure bezeichnet. Expected Loss (EL) oder Erwarteter Verlust ist die Messgröße für den potenziellen Verlust eines Kreditportfolios, der innerhalb eines Jahres aufgrund von historischen Verlustdaten zu erwarten ist. Die Risikodichte errechnet sich als Quotient aus Expected Loss zu Exposure at Default und stellt damit den relativen Risikogehalt eines Engagements oder Portfolios dar. Value at Risk (VaR) bezeichnet eine Methodik zur Quantifizierung von Risiken. Hierzu werden eine Haltedauer (zum Beispiel 1 Tag) und ein Konfidenzniveau (zum Beispiel 97,5 %) festgelegt. Der VaR-Wert bezeichnet dann diejenige Verlustobergrenze, die innerhalb der Haltedauer mit einer Wahrscheinlichkeit entsprechend dem Konfidenzniveau nicht überschritten wird. Der Credit Value at Risk (CVaR) ist der ökonomische Kapitalbedarf für Kreditrisiken mit einem Konfidenzniveau von 99,90 %. Der Begriff resultiert aus der Anwendung des Value-at-Risk-Konzepts auf die Kreditrisikomessung. Inhaltlich stellt der Credit VaR (Unerwarteter Verlust - Unexpected Loss) eine Abschätzung dar, um welchen Betrag die Verluste aus Kreditrisiken den Erwarteten Verlust (Expected Loss) innerhalb eines Jahres potenziell übersteigen könnten. Diesem Ansatz liegt die Idee zugrunde, dass der Erwartete Verlust lediglich den langfristigen Mittelwert der Kreditverluste darstellt, dieser jedoch von den tatsächlichen Kreditausfällen des laufenden Geschäftsjahres (positiv oder negativ) abweichen kann. Der "All-in"-Begriff umfasst im Zusammenhang mit Klumpenrisiken alle innerhalb der Bank genehmigten Kreditlinien eines Kunden in voller Höhe - unabhängig von der aktuell bestehenden Kreditinanspruchnahme. Er ist weitestgehend unabhängig von statistisch modellierten Größen und umfasst sowohl interne als auch externe Kreditlinien. Risikotragfähigkeit und StresstestingDie Risikotragfähigkeitsanalyse ist ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtbanksteuerung und des ICAAP der Commerzbank mit dem Ziel, eine angemessene Kapitalausstattung jederzeit sicherzustellen. Das Risikotragfähigkeitskonzept wird jährlich überprüft und weiterentwickelt. Bei der Ermittlung des ökonomisch erforderlichen Kapitals werden mögliche unerwartete Wertschwankungen betrachtet. Derartige über den Erwartungen liegende Wertschwankungen müssen durch das verfügbare ökonomische Kapital zur Deckung unerwarteter Verluste (Risikodeckungspotenzial) aufgefangen werden. Zur Bestimmung des ökonomischen Risikodeckungspotenzials werden nur Eigenkapitalbestandteile mit ihrem ökonomischen Wert berücksichtigt, die in der Fortführungsperspektive Verluste absorbieren. Die Quantifizierung des aus den eingegangenen Risiken resultierenden Kapitalbedarfs erfolgt auf Basis des internen ökonomischen Kapitalmodells. Bei der Festlegung des ökonomisch erforderlichen Kapitals werden alle im Rahmen der jährlichen Risikoinventur als wesentlich und quantifizierbar eingestuften Risikoarten des Commerzbank-Konzerns berücksichtigt. Die ökonomische Risikobetrachtung beinhaltet daher auch Risikoarten, die in den regulatorischen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Banken nicht enthalten sind. Darüber hinaus reflektiert das Modell risikoartenübergreifende Diversifikationseffekte. Das Konfidenzniveau der ökonomischen Kapitalbedarfsermittlung beträgt 99,90 % und harmoniert mit dem Fortführungsansatz. Die quantifizierbaren wesentlichen Risiken im ökonomischen Kapitalmodell gliedern sich in Adressenausfallrisiko, Marktrisiko, operationelles Risiko und (in nachfolgender Tabelle nicht separat ausgewiesenes) Geschäftsrisiko sowie Objektwertänderungsrisiko. Weiterhin wird das Reserverisiko in der Risikotragfähigkeitsbetrachtung mittels eines entsprechenden Risikopuffers berücksichtigt. Das Geschäftsrisiko ist das Risiko eines potenziellen Verlustes, der aus Abweichungen der tatsächlichen Erträge und Aufwendungen von den jeweiligen Planzahlen resultiert. Das Geschäftsrisiko wird zur Substanziierung eines die Reagibilität der Kapitalsteuerung gewährleistenden, übergeordneten Managementpuffers verwendet. Im Objektwertänderungsrisiko wird das Risiko eines unerwarteten Wertverfalls von entweder bereits aktivisch bilanzierten Objekten des Konzerns oder von Objekten, die mittels vertraglich zugesicherten Verpflichtungen mit Optionscharakter in den nächsten 12 Monaten aktiviert werden können (insbesondere Immobilien), abgebildet. Klima- und Umweltrisiken werden innerhalb der Commerzbank als horizontales Risiko definiert und kommen in bestehenden Risikokategorien vor, wobei sowohl Transitions- als auch physische Risiken betrachtet werden. Die jährliche Wesentlichkeitsbeurteilung von Klima- und Umweltrisiken, die erstmals 2021 durchgeführt wurde, bietet einen ganzheitlichen Überblick über die Auswirkungen auf bestehende wesentliche Risikoarten, die in der Risikoinventur identifiziert werden. Klima- und Umweltrisiken werden in der Risikotragfähigkeitsanalyse der Commerzbank angemessen reflektiert, unter anderem wurde per 31. Dezember 2021 ein Risikopuffer für die als wesentlich von Klima- und Umweltrisiken beeinflussten Adressenausfall- und Marktrisiken implementiert. Nähere Ausführungen zu den Klima- und Umweltrisiken sind dem Abschnitt Environmental-Social-Governance-(ESG-)Risiken auf Seite 140 f. zu entnehmen. Der Ergebnisausweis der Risikotragfähigkeitsanalyse erfolgt anhand einer Risikotragfähigkeitsquote (RTF-Quote), die die Überdeckung des ökonomischen Kapitalbedarfs durch das Risikodeckungspotenzial anzeigt. Die Überwachung und Steuerung der Risikotragfähigkeit erfolgen monatlich auf Ebene des Commerzbank-Konzerns. Der Mindestanspruch an die Risikotragfähigkeit gilt als erfüllt, sofern die RTF-Quote über 100 % liegt. Im Jahr 2021 lag die RTF-Quote stets über 100 % und betrug 176 % per 31. Dezember 2021. Der Rückgang des ökonomisch erforderlichen Kapitals gegenüber Dezember 2020 ist insbesondere auf geringere Kredit- und Marktrisiken zurückzuführen. Der Rückgang des Kreditrisikos erklärt sich im Wesentlichen durch Verbesserungen in der durchschnittlichen Kundenbonität, die sich sowohl im erwarteten Verlust wie im Kapitalbedarf spiegeln. Der Rückgang im Marktrisiko resultiert insbesondere daraus, dass die Corona Krisenwerte aus März 2020 nicht mehr in die dem Kapitalbedarf zugrundeliegende Berechnung einfließen sowie einer verbesserten Risikodiversifikation. Die RTF-Quote liegt weiterhin deutlich über dem Mindestanspruch.
1 Einschließlich
Objektwertänderungsrisiko, Risiko nicht
börsennotierter Beteiligungen und Risikopuffer
für Reserverisiko, für die Quantifizierung
potenzieller Wertschwankungen von Intangibles sowie ab
Dezember 2021 auch für Klima- und Umweltrisiken.
Die Commerzbank nutzt makroökonomische Stresstests zur Überprüfung der Risikotragfähigkeit bei unterstellten adversen Veränderungen des volkswirtschaftlichen Umfeldes. Die zugrunde liegenden Szenarios berücksichtigen die Interdependenz der Entwicklung von Realwirtschaft und Finanzwirtschaft. Sie werden quartalsweise aktualisiert und vom Group ALCO verabschiedet. Die Szenarios beschreiben eine außergewöhnliche, aber plausible negative Entwicklung der Volkswirtschaft, insbesondere mit Blick auf für die Commerzbank relevante Portfolioschwerpunkte (zum Beispiel exportorientierte Branchen in Deutschland) und Geschäftsstrategien. Auch aktuelle adverse Entwicklungen (zum Beispiel die Corona-Pandemie) werden bei der Erstellung der Szenarios berücksichtigt. Die Stresstests umfassen in der ökonomischen Perspektive einen Zeithorizont von 12 Monaten. Die Szenario-Simulation erfolgt quartalsweise auf Konzernebene unter Bezug auf die Inputparameter der ökonomischen Kapitalbedarfsberechnung für alle wesentlichen und quantifizierbaren Risikoarten. Zusätzlich zum Kapitalbedarf wird auf Basis der makroökonomischen Szenarios auch die Gewinn- und-Verlust-Rechnung gestresst. Darauf aufbauend wird die Entwicklung des Risikodeckungspotenzials simuliert. Während die RTF-Quote im Limitsystem der Commerzbank verankert ist, sind für die Risikotragfähigkeit im gestressten Umfeld Leitplanken als Frühwarnmechanismus festgelegt. Die laufende Überwachung der Limite und Leitplanken ist fester Bestandteil des internen Berichtswesens. Bei Verletzung der Limite werden definierte Eskalationen ausgelöst. Das Risikotragfähigkeits- und Stresstestkonzept unterliegt einer jährlichen internen Überprüfung und wird fortlaufend weiterentwickelt. Dabei wird auch die Entwicklung des regulatorischen Umfeldes berücksichtigt. Ergänzend zu den regulären Stresstests werden jährlich auch sogenannte "Reverse Stresstests" auf Konzernebene durchgeführt. Im Gegensatz zu regulären Stresstests ist hierbei das Ergebnis der Simulationen vorbestimmt: die nachhaltige Gefährdung der Bank. Ziel des Analyseprozesses im reversen Stresstest ist es, durch Identifikation und Bewertung von Extremszenarios und -ereignissen eine Erhöhung der Transparenz über bankspezifische Gefährdungspotenziale und Risikozusammenhänge zu bewirken. Auf dieser Basis können zum Beispiel Handlungsfelder im Risikomanagement einschließlich der regulären Stresstests identifiziert und in die Aktivitäten zur kontinuierlichen Weiterentwicklung einbezogen werden. Im Jahr 2021 wurde bankseitig erstmalig ein interner holistischer Klimarisikostresstest in Vorbereitung auf den im Jahr 2022 anstehenden EZB Klimarisikostresstest durchgeführt. Dabei wurden Szenario-basiert sowohl transitorische als auch physische Risikofaktoren in Bezug auf Adressenausfall-, Markt-, operationelle und Reputationsrisiken analysiert. Im Jahr 2021 sind die aus den Geschäftsaktivitäten der Commerzbank resultierenden Risikoaktiva von 179 Mrd. Euro auf 175 Mrd. Euro zurückgegangen. Nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die Verteilung der Risikoaktiva, aufgeteilt nach Segmenten und Risikoarten:
1 Anpassung aufgrund von Restatements.
Die Corona-Pandemie hat auch im Jahr 2021 die Weltwirtschaft massiv beeinflusst. Während in vielen Ländern im Frühjahr 2021 das Infektionsgeschehen deutlich nachgelassen hat und die Corona-Beschränkungen spürbar gelockert wurden, begannen sich im Herbst neue Infektionswellen aufzubauen, die zuletzt durch das Auftauchen der Omikron-Variante noch erheblich an Dynamik gewannen. Vor diesem Hintergrund wurden in vielen Ländern die Corona-Regeln wieder drastisch verschärft. Die Corona-Pandemie wird die Weltwirtschaft auch im laufenden Jahr 2022 maßgeblich beeinflussen. Die aktuell hohen Corona-Neuinfektionen werden wohl ähnlich wie im vergangenen Jahr erst im Frühjahr 2022 nachhaltig sinken. Überall auf der Welt hat sich die Inflation stark erhöht. Aufgrund der hohen Inflationsdynamik steuern immer mehr Notenbanken auf einen Ausstieg aus ihrer expansiven Geldpolitik zu. Die Entwicklung an den Finanzmärkten 2022 hängt wie selten zuvor von der Inflation und ihrer Wahrnehmung ab. Weitere Ausführungen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Inflationsrisiken sind dem Wirtschaftsbericht sowie dem Prognose- und Chancenbericht im Konzernlagebericht zu entnehmen. Ein erhebliches Risiko für den Konjunkturausblick stellt die Eskalation der Russland-Ukraine-Krise dar. Sollte Russland die Energieexporte drosseln oder sogar ganz einstellen, käme es zumindest kurzfristig zu Energieengpässen in Westeuropa. Produktionseinschränkungen, insbesondere in den energieintensiven Wirtschaftsbereichen, wären kaum zu vermeiden. Gleichzeitig würden die Energiepreise weiter in die Höhe schießen und damit die Kaufkraft der privaten Haushalte spürbar reduzieren. In diesem Fall wäre zumindest in Deutschland eine Rezession kaum zu vermeiden. Der Krieg in der Ukraine betrifft sowohl unser Geschäft mit der Ukraine als auch unser Geschäft mit Russland. Das Netto-Exposure der Commerzbank in Russland beträgt rund 1,3 Mrd. Euro. Zusätzlich zu diesem Exposure hat die Bank ein Exposure mit Russland-Bezug in Höhe von rund 0,6 Mrd. Euro, das hauptsächlich aus Vorfinanzierungen für Rohstoffexporte besteht. Das Exposure in der Ukraine liegt unter 0,1 Mrd. Euro. Wir gehen davon aus, dass Sanktionen, die sich auf einzelne Geschäftspartner (zum Beispiel der Ausschluss großer russischer Finanzinstitute aus dem Bankenkommunikationsnetzwerk SWIFT oder das Verbot von US-DollarClearing mit großen russischen Banken) oder ganze Branchen (zum Beispiel Energie- oder Rohstoffsektor) beziehen, auch Auswirkungen auf die Commerzbank haben werden. Zusätzlich erwarten wir, dass auch russische Gegensanktionen sich auf die Portfolios der Commerzbank auswirken können. Die weiteren Entwicklungen beobachten wir genau und passen unsere Risikoeinschätzung und Geschäftspolitik kontinuierlich an. Dabei befolgt die Commerzbank zu jedem Zeitpunkt strikt die Sanktionen. Regulatorisches UmfeldMit Basel 3 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht unter anderem umfassende Regelungen zu Eigenkapitalbestandteilen und -quoten sowie zum Liquiditätsrisikomanagement veröffentlicht. Seit dem 1. Januar 2014 sind die entsprechenden Capital Requirements Directive & Regulation als europäische Umsetzung von Basel 3 in Kraft. Die Einführung der erhöhten Kapitalanforderungen erfolgte stufenweise bis 2019 (sogenanntes "Phase-in"). Ergänzend wird eine Vielzahl von Regulierungen insbesondere durch die European Banking Authority (EBA) veröffentlicht, die sukzessive in Kraft treten; dies wird sich auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Einen wesentlichen Teil der Neuerung von Basel 3 stellt die stufenweise Einführung von Kapitalpuffern dar, die mittlerweile abgeschlossen ist. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben unterliegen die Puffer der vorgesehenen, regelmäßigen aufsichtlichen Überprüfung. Die Effekte der Erhöhung des antizyklischen Kapitalpuffers in Deutschland, die sich ab Februar 2023 auswirken, und weitere aktuell absehbare Änderungen des antizyklischen Kapitalpuffers sowie die mögliche Einführung eines sektoralen Systemrisikopuffers auf mit Wohnimmobilien besicherte Darlehen, hat die Commerzbank analysiert und reflektiert sie in der internen Kapitalplanung. Nähere Ausführungen zum antizyklischen Kapitalpuffer sind dem Chancen- und Prognosebericht im Konzernlagebericht zu entnehmen. Zusätzlich wurde im Rahmen von Basel 3 die Leverage Ratio als neue, nicht risikosensitive Verschuldungsquote eingeführt. Die Commerzbank hat interne Zielgrößen zur Steuerung der Leverage Ratio und der Eigenmittelanforderung festgelegt. Diese unterliegen einer fortwährenden Überprüfung und Berücksichtigung im Rahmen des Kapitalsteuerungsprozesses. Die Überwachung des Liquiditätsrisikos soll grundsätzlich durch die Liquidity Coverage Ratio (LCR) und die Net Stable Funding Ratio (NSFR) erfolgen. Die LCR ist für alle europäischen Banken verbindlich zum 1. Oktober 2015 in Kraft getreten. Die vom Baseler Ausschuss im Oktober 2014 verabschiedete finale Fassung der NSFR wurde im Rahmen der sogenannten Capital Requirements Regulation II (CRR II) in europäisches Recht überführt und ist seit Juni 2021 an verbindlich. Die Commerzbank ermittelt beide Kennziffern bereits im Zuge ihrer regulatorischen Meldeprozesse, kommuniziert diese in der internen Berichterstattung und meldet sie an die Aufsicht. Die CRR II wurde zusammen mit der Capital Requirements Directive (CRD V) als Teil des sogenannten Risikoreduzierungspakets am 7. Juni 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die CRD V erfordert als europäische Richtlinie eine Umsetzung in nationales Recht innerhalb von 18 Monaten. Die Regulierungen setzen unter anderem die Vorgaben des Basler Ausschusses zu Leverage Ratio, Net Stable Funding Ratio, Regelungen zu Handelsbuch und Großkredit sowie die Behandlung von Investmentfonds um. Ergänzend sind noch zahlreiche Konkretisierungen durch die EBA ausstehend. Die im Zuge der Corona-Pandemie von der EU im Jahr 2020 erlassenen CRR-Erleichterungen ("CRR Quick Fix"), wie die zeitlich vorgezogene Entlastung für Risikopositionen mit kleinen und mittleren Unternehmen, wurden von der Commerzbank entsprechend umgesetzt. Die Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) hat als zuständige Aufsichtsbehörde für die direkt von ihr beaufsichtigten Banken des Euroraums den jährlichen Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) durchgeführt. Am 3. Februar 2022 hat die EZB die Commerzbank mit dem finalen SREP-Beschluss 2021 über die Ergebnisse des SREP und die damit einhergehenden aufsichtlichen Anforderungen informiert. Die für das Jahr 2022 festgelegten bankspezifischen Kapitalanforderungen für den Commerzbank-Konzern hat sie dabei unverändert belassen. Der SREP-Beschluss ersetzt mit Wirkung zum 1. März 2022 den bisherigen SREP-Beschluss vom 10. Dezember 2019. Ein wichtiges Ziel des EZB-Projektes ist eine Harmonisierung der RWA-relevanten Modelle für Markt-, Counterparty- und Kreditrisiken im SSM-Zuständigkeitsbereich. Insbesondere sollen die Auslegungsspielräume, die die Regulatorik grundsätzlich erlaubt oder die aus der unterschiedlichen nationalen Anwendung resultierten, künftig deutlich eingeschränkt werden. Über die relevanten "Guides" im Rahmen eines SSM-weiten sogenannten "Targeted Review of Internal Models (TRIM)" wurden teilweise zukünftige Vorschriften antizipiert sowie weitreichende eigenständige Interpretationen vorgenommen. Die Commerzbank hat die finalen EZB-Beschlüsse mit den Prüfungsergebnissen erhalten. Seit Mitte 2014 gilt das EU-Regelwerk für die Sanierung und Abwicklung von Banken, die Bank Recovery and Resolution Directive. Seit dem 1. Januar 2016 ist die Verantwortung für die Erstellung von Abwicklungsplänen und die Abwicklung gefährdeter EZB-beaufsichtigter Institute auf das Single Resolution Board (SRB) in Brüssel übergegangen. Zeitgleich startete die Finanzierung des einheitlichen Abwicklungsfonds durch die Banken des Euroraums. Das SRB legt die formale "Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities (MREL)"-Anforderung für die in seiner Zuständigkeit liegenden Banken auf konsolidierter und individueller Basis fest. Die gesetzlichen Grundlagen zur Festsetzung von MREL und TLAC wurden auf europäischer Ebene überarbeitet und am 7. Juni 2019 als Teil des Risikoreduktionspakets in Form der Single Resolution Mechanism Regulation (SRMR II), der Bank Recovery and Resolution Directive II (BRRD II) und der CRR II veröffentlicht. Die BRRD II erfordert als europäische Richtlinie eine Umsetzung in nationales Recht innerhalb von 18 Monaten. Die Änderungen beinhalteten unter anderem Anpassungen der Berechnungslogik und für bestimmte Banken ein gesetzlich vorgeschriebenes Nachrangerfordernis für Teile der MREL. Die neuen Vorschriften traten überwiegend im Dezember 2020 in Kraft. Der konzernweite Recovery-Plan wurde im Oktober 2021 aktualisiert, um den regulatorischen Anforderungen Rechnung zu tragen. Darin wird unter anderem ausführlich beschrieben, über wel che Handlungsoptionen und Sanierungspotenziale die Bank im Krisenfall verfügt und welche spezifischen Sanierungsmaßnahmen bei unterschiedlichen Belastungsszenarios die Bank wieder aus dem Sanierungszustand hinausführen. Die Commerzbank agiert in national und supranational regulierten Märkten. Außerdem ist sie den übergreifenden Anforderungen der Rechnungslegungsstandards unterworfen. Änderungen der regulatorischen Anforderungen oder der Rechnungslegungsstandards, deren Häufigkeit und Materialität in den vergangenen Jahren stetig zugenommen haben, können nachhaltige Auswirkungen für die Finanzindustrie im Allgemeinen und das Geschäftsmodell der Commerzbank im Speziellen haben. Die Commerzbank nimmt unverändert frühzeitig und aktiv an den Konsultationsprozessen zur Vorbereitung der anhaltenden Veränderungen des Umfeldes teil. Dabei beobachtet und bewertet sie die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich zukünftiger Regulierungsvorhaben. Auf globaler Ebene sind dies insbesondere die mittlerweile vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlichten finalen Standards zur Überarbeitung der Kapitalanforderungen für Marktrisiken sowie die Überarbeitung der Rahmenwerke für operationelle Risiken und Kreditrisiken einschließlich der dazugehörigen Floor-Regelungen und Offenlegungsanforderungen ("Basel 4"). Auf europäischer Ebene verfolgt die Commerzbank unter anderem die Umsetzung von Basel 4 sowie Initiativen der EU-Kommission zur Einführung einer europäischen Einlagensicherung, zur Schaffung einer Kapitalmarktunion, den "European Green Deal" und die EBA-Initiative zur Überarbeitung der Internen-Risiko-Modelle. Auch bezüglich Compliance-Risiken bleibt das regulatorische Umfeld weiterhin anspruchsvoll. Unverändert liegt hier der Fokus auf den Themenfeldern Anti-Geldwäsche (unter anderem Umsetzung der neuen Verwaltungspraxis der BaFin als auch von Vorgaben internationaler Standardsetzer wie zum Beispiel der EBA) und Sanktionen. Darüber hinaus rücken mit Anti-Bestechung und Korruption (hier unter anderem United Kingdom Bribery Act und United States Foreign Corrupt Practices Act) sowie Markets Compliance (unter anderem neue EU-Vorgaben zu Sustainable Finance, sowie US-Vorgaben, CFTC Regulations) weitere Risikotypen in den regulatorischen Fokus. AdressenausfallrisikenDas Adressenausfallrisiko beinhaltet die Gefahr eines Verlustes oder entgangenen Gewinnes durch den Ausfall eines Geschäftspartners. Es zählt zu den quantifizierbaren, wesentlichen Risiken mit den Unterrisikoarten Kreditausfallrisiko, Emittentenrisiko, Kontrahentenrisiko, Länder- und Transferrisiko, Veritätsrisiko sowie Reserverisiko. Strategie und OrganisationDie Kreditrisikostrategie ist die Teilrisikostrategie für Adressenausfallrisiken und aus der Gesamtrisikostrategie abgeleitet. Sie ist in den ICAAP-Prozess des Commerzbank-Konzerns fest eingebettet und bildet das Bindeglied zwischen der risikoartenübergreifenden Gesamtbankrisikosteuerung und der Operationalisierung der Steuerung von Adressenausfallrisiken. Übergeordnetes Ziel ist die Sicherstellung einer angemessenen Portfolioqualität des Kreditportfolios. Hierzu definiert die Kreditrisikostrategie den Kreditrisikoappetit, legt die risikostrategischen Schwerpunkte fest, gibt einen Überblick über die wesentlichen Steuerungskonzepte im Kreditrisikomanagement und leistet damit einen integralen Beitrag zur Wahrung der Risikotragfähigkeit im Konzern. Dabei bedient sich die Kreditrisikostrategie quantitativer und qualitativer Steuerungsinstrumente, die den Entscheidungsträgern klare Orientierung für die Portfoliosteuerung wie auch die Einzelfallentscheidung geben. Hierbei wurden im Rahmen der im Jahr 2021 implementierten Anforderungen der EBA-Guideline LOaM (Loan Origination and Monitoring) unter anderem Nachhaltigkeitsaspekte definiert und verankert sowie ein erweitertes Out-of-Policy Reporting implementiert. Das Kreditrisikomanagement ist eine gemeinschaftliche Aufgabe der Marktseite und der Risikofunktion auf Basis einer konzernweit einheitlichen Kreditrisikokultur. Gesetzestreues und regelkonformes sowie moralisch und ethisch einwandfreies Verhalten sind fester Bestandteil einer Kultur der Integrität und gehören zum Selbstverständnis der Kreditrisikokultur. Dabei werden Adressenausfallrisiken unabhängig von Segmentgrenzen nach einheitlichen Standards beurteilt. Gemäß dem Prinzip der Three Lines of Defence stellt die Marktseite die erste Verteidigungslinie dar und hat bei Geschäftsentscheidungen Risikoaspekte zu berücksichtigen. Zweite Verteidigungslinie ist die Risikofunktion (Marktfolge und Risikocontrolling), deren Aufgabe in der Steuerung, Begrenzung und Überwachung von Risiken liegt. Die dritte Verteidigungslinie bildet die interne Revision. Deren Aufgabe ist die unabhängige Überprüfung der Prozesse und Sicherheitsvorkehrungen der Bank und somit auch die Beurteilung der Aktivitäten der ersten und zweiten Verteidigungslinie. Das Group Credit Committee ist das oberste Entscheidungsgremium des operativen Kreditrisikomanagements, das aus jeweils zwei Vertretern der Marktfolge und der Marktseite gebildet wird. Es trifft Entscheidungen im Rahmen der ihm vom Vorstand übertragenen Kompetenzen und ist grundsätzlich für das Management aller Kreditrisiken zuständig. Das Group Credit Committee agiert dabei auf Basis der gültigen Kreditrisikostrategie. Unterhalb des Group Credit Committee sind Subkreditkomitees angesiedelt, die jeweils auf Basis ihrer Geschäftsordnung und innerhalb der vom Vorstand verabschiedeten Kompetenzen agieren. Sie setzen sich aus mindestens zwei Vertretern der Segmente und zwei Vertreten aus Group Risk Management zusammen. Die Subkreditkomitees sind grundsätzlich für das Management aller Kreditrisiken der jeweils verantworteten Teilportfolios zuständig und ihrerseits berechtigt, im Rahmen der Kompetenzvorgaben bestimmte Kreditentscheidungen weiter zu delegieren. Für das operative Kreditrisikomanagement auf Portfolio- und Einzelfallebene sind eigenständige Marktfolgeeinheiten verantwortlich. Die Zuständigkeiten sind nach Weißbereich und intensivbetreutem Geschäft getrennt. Alle Kreditentscheidungen im Weißbereich sind Risk-Return-Entscheidungen. Markt und Marktfolge nehmen eine gemeinsame Verantwortung für Risiko und Ertrag eines Engagements wahr, wobei die Primärverantwortung der Marktseite für den Ertrag, die der Marktfolgeseite für das Risiko besteht. Entsprechend kann im Kreditentscheidungsprozess keine Seite in ihrer Primärverantwortung überstimmt werden. Risikoauffällige Kunden werden durch spezialisierte Intensive-Care-Bereiche bearbeitet. Die Einschaltung dieser Bereiche erfolgt umgehend, wenn definierte Vorstellungskriterien oder zwingende Übergabekriterien erfüllt sind. Die wichtigsten Gründe für die Vorstellung im Aufgabensektor Intensive Care sind Kriterien in Abhängigkeit von Überziehungstagen neben anlassbezogenen Kriterien wie Rating, Zwangsmaßnahmen Dritter oder Kreditbetrug. Die Funktion Intensive Care entscheidet nach den Umständen des Einzelfalls über die weitere Vorgehensweise. Zwingend sind die Kunden in den Aufgabensektor Intensive Care zu übernehmen, wenn der Kunde in Default ist (zum Beispiel wegen Insolvenz). Durch diese abgestufte Vorgehensweise wird sichergestellt, dass risikoauffällige Kunden risikoadäquat und zeitnah von Spezialisten in fest definierten einheitlichen Prozessen betreut werden. RisikosteuerungZur Steuerung der Adressenausfallrisiken bedient sich die Commerzbank eines umfassenden Risikomanagementsystems. Das Steuerungsrahmenwerk beinhaltet Aufbauorganisation, Methoden und Modelle, quantitative und qualitative Steuerungsinstrumente sowie Regularien und Prozesse. Das Risikomanagementsystem gewährleistet hierdurch top-down eine konsistente und durchgängige Steuerung des Gesamtkreditportfolios und der Teilportfolios bis hinunter auf die Einzelengagementebene. Die für die operative Risikosteuerung notwendigen Kennzahlen und Impulse leiten sich aus den übergeordneten Konzernzielen ab. Hierbei ist der Grundsatz der Beibehaltung des Low-Risk-Profils in allen Geschäftsentscheidungen eng verknüpft mit dem Anspruch der Risikofunktion, die Marktseite angemessen zu unterstützen. Vorzug erhalten Geschäfte und Produkte mit einem niedrigen Komplexitätsgrad. Ein weiteres Augenmerk liegt auf der Reagibilität einer Kreditlinie beziehungsweise eines Engagements. Quantitative Leitplanken der Kreditrisikostrategie gewährleisten hierbei eine Risikobegrenzung bei schwächeren Bonitäten und Engagements mit hohen Loss-at-Default-Beiträgen (Konzentrationsmanagement), ferner für ausgewählte Teilportfolios mit hohem Risikogewicht oder regulatorischer Relevanz und gegebenenfalls auch für einzelne Produkte mit hohem Portfolioanteil. Details zur Operationalisierung der Leitplanken für ausgewählte Teilportfolios sind in separaten Portfolio-Policies geregelt. Ergänzend definieren qualitative Steuerungsleitplanken in Form von Credit Policies das Zielgeschäft der Bank. Sie regeln für die Einzeltransaktion, mit welcher Art von Geschäften die zur Verfügung gestellten Risikoressourcen ausgenutzt werden sollen. Die Credit Policies sind fest im Kreditprozess verankert. Geschäfte, die nicht den Anforderungen entsprechen, werden über eine festgelegte Kompetenzordnung eskaliert. Konzernleitplanken basieren auf risikoorientierten Trendanalysen (zum Beispiel zur Entwicklung schwächerer Bonitäten im Zeitverlauf) unter Einwertung externer Rahmenbedingungen und interner Vorgaben. Portfolioleitplanken werden insbesondere aus risikoorientierten Stichtagsanalysen (zum Beispiel aus dem Ratingprofil einzelner Assetklassen) abgeleitet. Wesentliche Bestimmungsfaktoren von Produktleitplanken sind Trendanalysen produktspezifischer Risikotreiber (zum Beispiel zum Beleihungsauslauf von Baufinanzierungen). Die Erstellung der Credit- und Portfolio-Policies dagegen beruht primär auf einem mehrstufigen Abstimmungsprozess zwischen den Produkt- und Portfolioverantwortlichen aus Markt und Marktfolge unter Einwertung interner und externer Informationsquellen. Zur Überwachung der Einhaltung kreditrisikostrategischer Vorgaben ist ferner ein laufendes Monitoring und Reporting auf der Ebene des Gesamtkonzerns und der Segmente beziehungsweise der Teilportfolios etabliert. Asset Quality Reviews der Risikofunktion leisten hierbei wichtige Beiträge zur Qualitätssicherung und Risikofrüherkennung. Schwerpunkte der Überwachung variieren je nach Themengebiet und Adressatenkreis. Ad-hoc-Berichtsprozesse sind etabliert. Ferner können Krisenereignisse die Angemessenheit der Kapital- und Liquiditätsausstattung und damit die Risikotragfähigkeit der Bank gefährden. Im Krisenfall sorgt die Task Force Risk Mitigation für die flexible Steuerung konzernweit abgestimmter Entscheidungen. So wurde im Rahmen der noch andauernden Pandemie zu Beginn des Jahres 2020 die Task Force Corona (TFC) etabliert, um möglichst zeitnah Auswirkungen auf das Konzernportfolio zu identifizieren und gegensteuern zu können. Die TFC wurde auch im Jahr 2021 erfolgreich weitergeführt. Etablierte Notfallpläne gewährleisten eine schnelle und effiziente Umsetzung risikomitigierender Maßnahmen. Die Vermeidung von Risikokonzentrationen ist integraler Bestandteil des Risikomanagements. Um das erhöhte Verlustpotenzial aus gleichlaufenden Risikopositionen frühzeitig zu erkennen und zu begrenzen, werden Risikokonzentrationen aktiv gesteuert. Innerhalb des Adressenausfallrisikos werden neben engagementbezogenen Kreditrisikokonzentrationen (Klumpenrisiken) unter anderem auch Länder- und Branchenkonzentrationen betrachtet. Dabei werden segmentspezifische Besonderheiten berücksichtigt. Das Management und der Risikoausschuss des Aufsichtsrats werden turnusgemäß über die Ergebnisse der Analysen informiert. Steuerungsinstrumente und -ebenen im Überblick
Die im Jahr 2020 im Rahmen des Krisenmanagements unter der Leitung des Chief Credit Risk Officer etablierte Task Force Corona wurde auch im Jahr 2021 weitergeführt. Der Vorstand wurde regelmäßig über die Ergebnisse und Entscheidungen der einheitenübergreifenden Meetings zur Sicherstellung einer koordinierten Abstimmung zu den Krisenauswirkungen informiert. Diese internen Meetings wurden im Februar 2021 eingestellt, sollen aber bei Bedarf wieder reaktiviert werden. Die bestehenden Ad-hoc-Reports wurden auf monatlicher Basis weitergeführt. Die etablierten Austauschformate mit den Aufsichtsbehörden finden weiterhin in einem engen Turnus statt. So erfolgen unverändert zweiwöchentliche Meetings zwischen Joint Supervisory Team (JST) und CFO/CRO und vierteljährliche JST-Meetings mit dem Senior Management. Ferner wurden Workshops mit den Aufsichtsbehörden zur Klärung zielgerichteter Fragen durchgeführt. Steuerung der ökonomischen KapitalbindungDie Steuerung der ökonomischen Kapitalbindung hat eine angemessene Kapitalausstattung des Commerzbank-Konzerns zum Ziel. Hierfür werden für das ökonomische Risikokapital alle relevanten Risikoarten in der Gesamtrisikostrategie konzernweit mit Limiten versehen, insbesondere wird ein CVaR-Limit festgelegt. Aufgrund der systematisch eingeschränkten Möglichkeiten zur kurzfristigen Reduktion des Ausfallrisikos ist es zur Steuerung des Kreditrisikos wichtig, die erwartete Entwicklung (mittel- und langfristig) zu berücksichtigen. Aus diesem Grund spielen Forecast-Werte der Kreditrisikokennzahlen in der laufenden Steuerung eine wichtige Rolle. Auf Ebene der Segmente und Geschäftsfelder wer den Änderungen beim Forecast überwacht und bei Bedarf Steuerungsimpulse abgeleitet. Auf ein kaskadiertes Kapitallimitkonzept für das Kreditrisiko unterhalb der Konzernebene wird verzichtet. RatingklassifizierungDas Ratingverfahren der Commerzbank umfasst 25 Ratingklassen für nicht ausgefallene Kunden (1,0 bis 5,8) und 5 Default-Klassen (6,1 bis 6,5). Die Commerzbank-Masterskala weist jeder Ausfallwahrscheinlichkeit genau eine zeitstabile Ratingklasse zu. Die Ratingverfahren werden jährlich validiert und bei Bedarf rekalibriert, sodass sie vor dem Hintergrund aller tatsächlich beobachteten Ausfälle die jeweils aktuelle Einschätzung widerspiegeln. Dies ist jedoch im Rahmen einer Pandemie nur eingeschränkt möglich und zielführend, weshalb sich die negativen Entwicklungen hier größtenteils erst zeitverzögert bemerkbar machen werden. Die den Ratings zugeordneten Spannweiten der Ausfallwahrscheinlichkeiten sind für alle Portfolios gleich. Dadurch ist entsprechend dem Ansatz der Masterskala eine interne Vergleichbarkeit gewährleistet. Zur Orientierung sind in der Commerzbank-Masterskala externe Ratings sowie die Bonitätsstufen nach Artikel 136 CRR indikativ gegenübergestellt. Da bei externen Ratings für verschiedene Portfolios auch unterschiedliche, von Jahr zu Jahr schwankende Ausfallraten beobachtet werden, ist eine direkte Überleitung jedoch nicht möglich. Die Kreditkompetenzen einzelner Mitarbeiter wie auch die Kompetenzen der Komitees (Vorstand, Kreditkomitee, Subkreditkomitees) sind unter anderem nach Engagementgrößen sowie Ratingklassen gestaffelt. Commerzbank-Masterskala
1 CRR = Capital Requirements Regulation (EU) Nr.
575/2013.
RisikominderungDie im Rahmen des Risikomanagements berücksichtigten Sicherheiten für die Positionen im Performing-Portfolio veränderten sich im Berichtszeitraum von 121,2 Mrd. auf 123,3 Mrd. Euro und im Default-Portfolio von 1,2 Mrd. Euro auf 1,1 Mrd. Euro. In der Commerzbank findet Kreditrisikominderung unter anderem in Form von Sicherheiten und Aufrechnungsverfahren (Netting) Anwendung. Bei den Sicherheiten handelt es sich insbesondere um Grundschulden, finanzielle Sicherheiten, Garantien, Ausfallbürgschaften, Kreditderivate, Lebensversicherungen, sonstige Registerpfandrechte und sonstige Sachsicherheiten. Es gibt bislang keine sichtbaren Effekte der Corona-Pandemie auf die Marktwerte der typischen Kreditsicherheiten (insbesondere Immobilien), außer für Flugzeuge wurden keine weiteren portfoliobasierten Abschläge berücksichtigt. Kreditrisikominderungseffekte aus der Hereinnahme anerkennungsfähiger Gewährleistungen (Garantien/Bürgschaften, vergleichbare Ansprüche gegenüber Dritten) berücksichtigt die Bank durch Verwendung der Risikoparameter (PD und LGD) des Gewährleistungsgebers beziehungsweise im KSA durch die Verwendung der aufsichtsrechtlich vorgegebenen Risikogewichte. Zum Berichtszeitpunkt wurde für Geschäfte mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 5,9 Mrd. Euro (31. Dezember 2020: 6,0 Mrd. Euro) aufgrund der vollständigen Besicherung keine Risikovorsorge gebildet. Sofern regulatorisch angerechnet, unterliegen Garantiegeber im Rahmen der Bewertung ihrer Haftungserklärung einer Bonitätsprüfung und Ratingfeststellung gemäß ihrer Branchen- und Geschäftszugehörigkeit. Ziel der Bonitätsprüfung ist dabei neben der Bonität auch die Feststellung der maximalen Zahlungsfähigkeit des Garanten. Die Qualität der regulatorisch anerkannten Besicherung wird streng überprüft und laufend überwacht. Dies umfasst insbesondere die Prüfung der rechtlichen Durchsetzbarkeit und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten. Dies erfolgt in Abhängigkeit von der Sicherheitenart in angemessenen Abständen, mindestens jährlich, ansonsten anlassbezogen. Positive Korrelationen zwischen der Bonität des Schuldners und dem Wert der Sicherheit oder Garantie werden im Kredit- und Sicherheitenbearbeitungsprozess festgestellt, betroffene Sicherungsinstrumente finden keine Anrechnung. Die Sicherheitenbearbeitung und -bewertung erfolgt im Wesentlichen außerhalb der Marktseite. Die Bank nimmt für alle Kreditsicherheiten (Sach- und Personensicherheiten) Analysen in Bezug auf Sicherheitenkonzentrationen vor. Hierbei werden verschiedene Dimensionen wie beispielsweise Sicherheitenkategorien, Ratingklassen des Kreditnehmers oder regionale Zuordnungen der Sicherheiten überprüft. Der Vorstand wird regelmäßig in den oben beschriebenen Dimensionen über die Entwicklung des Sicherheitenbestandes und mögliche Auffälligkeiten/Konzentrationen informiert. Die Bewertung und Bearbeitung von Sicherheiten wird durch allgemeingültige Standards sowie sicherheitenartenspezifische Anweisungen (Richtlinien, Prozessbeschreibungen, EDV-Anweisungen) geregelt. Sicherheitenverträge sind rechtlich geprüft; wo möglich werden Standardverträge und Muster genutzt. Die zur Absicherung oder Risikominderung von Krediten aufgestellten Standards, die auch die regulatorischen Anforderungen der CRR berücksichtigen, beinhalten unter anderem:
Commerzbank-KonzernDie Commerzbank fokussiert ihr Geschäft in den zwei Kundensegmenten Privat- und Unternehmerkunden sowie Firmenkunden. Die Corona-Pandemie hat auch im Jahr 2021 die Weltwirtschaft massiv beeinflusst. Während in vielen Ländern im Frühjahr 2021 das Infektionsgeschehen deutlich nachgelassen hat und die Corona-Beschränkungen spürbar gelockert wurden, begannen sich im Herbst neue Infektionswellen aufzubauen, die zuletzt durch das Auftauchen der Omikron-Variante noch erheblich an Dynamik gewannen. Vor diesem Hintergrund wurden in vielen Ländern die Corona-Regeln wieder drastisch verschärft. Die Corona-Pandemie wird die Weltwirtschaft auch im laufenden Jahr 2022 maßgeblich beeinflussen. Die aktuell hohen Corona-Neuinfektionen werden wohl ähnlich wie im vergangenen Jahr erst im Frühjahr 2022 nachhaltig sinken. Der Abdeckung der direkten und indirekten Auswirkungen der Corona-Pandemie wurde insbesondere mit einem Top-Level-Adjustment (TLA) im Risikoergebnis sowie Anpassungen bei den Modellen Rechnung getragen. Der im Jahresabschluss 2020 gebuchte TLA-Bestand wurde unterjährig jeweils zu den Quartalsstichtagen überprüft und gegebenenfalls neu gerechnet. In den restlichen Risikokennzahlen sind diese Auswirkungen größtenteils noch nicht ablesbar, da sie sich hier erst zeitverzögert bemerkbar machen werden. KreditrisikokennzahlenDie Kreditrisikokennzahlen der Ratingklassen 1,0 bis 5,8 verteilen sich im Commerzbank-Konzern wie folgt auf die Segmente:
Das Konzernportfolio zeigt bei der Verteilung auf Basis von PD-Ratings einen Anteil von 85 % in den internen Ratingklassen 1 und 2, die den Investmentbereich abdecken.
Im Rahmen der Länderrisikoermittlung werden sowohl die Transferrisiken als auch die von Politik und Konjunktur bestimmten Eventrisiken erfasst, die auf die einzelnen Wirtschaftsobjekte des Landes wirken. Die Steuerung der Länderrisiken erfolgt auf Basis von auf Länderebene definierter Transferrisikorahmen. Länderexposures, die aufgrund ihrer Größe für die Commerzbank bedeutend sind, werden gesondert im Kreditkomitee behandelt. Die regionale Verteilung des Exposures entspricht der strategischen Ausrichtung der Bank und spiegelt die Schwerpunkte unserer globalen Geschäftstätigkeit wider.
Mehr als die Hälfte des Engagements entfällt auf Deutschland, ein weiteres Drittel auf andere Länder in Europa, 8 % auf Nordamerika und 3 % auf Asien. Der Rest ist breit diversifiziert und verteilt sich auf eine große Anzahl Länder, in denen insbesondere deutsche Exporteure begleitet werden oder die Commerzbank mit lokalen Einheiten vor Ort präsent ist. Der Expected Loss des Konzernportfolios verteilt sich mehrheitlich auf Deutschland und die restlichen europäischen Länder. RisikoergebnisDas Risikoergebnis im Kreditgeschäft des Konzerns belief sich im Geschäftsjahr 2021 auf - 570 Mio. Euro. (Vorjahreszeitraum: - 1.748 Mio. Euro). Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aufteilung des Risikoergebnisses nach Stages gemäß IFRS 9. In Note 32 des Konzernabschlusses (Kreditrisiken und Kreditverluste) werden Details zu den Stages erläutert; in Note 11 (Risikoergebnis) findet sich die Definition zum Risikoergebnis. Etwaige Marktwertschwankungen aus Fair-Value-Krediten sind nicht im Risikoergebnis enthalten. Sie werden ertragswirksam in der Position "Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten" ausgewiesen.
Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Risikoergebnis signifikant reduziert, da entgegen der ursprünglichen Erwartung für das Jahr 2021 geringere Kreditausfälle zu verzeichnen waren und keine weiteren wesentlichen Zuführungen zum TLA vorzunehmen waren. Die für die Risikovorsorgeermittlung verwendeten modellbasierten Parameter reflektieren die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch nicht vollständig, für das Risikoergebnis besteht somit analog zum Jahr 2020 die Notwendigkeit der Bildung eines pandemiebedingten Top-Level-Adjustments. Der zum 31. Dezember 2020 gebuchte TLA-Bestand in Höhe von - 505 Mio. Euro wurde unterjährig jeweils zu den Quartalsstichtagen überprüft und gegebenenfalls neu gerechnet. Zum Jahresende 2021 erfolgte eine vollständige Neukalkulation des TLA-Bestandes basierend auf einem aktualisierten makroökonomischen Szenario, daraus abgeleiteten Parameteranpassungen und aktuellen Portfoliodaten. Dies führte zu einer Erhöhung des TLA im laufenden Kalenderjahr um - 17 Mio. Euro. Damit beläuft sich das TLA zum 31. Dezember 2021 auf einen Bestand in Höhe von - 523 Mio. Euro. Die Annahmen zu gegenüber dem Modellergebnis erhöhten Ausfallwahrscheinlichkeiten wurden unter Berücksichtigung der Entwicklung zum Stichtag aktualisiert. Das TLA berücksichtigt hierbei die erwarteten Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Commerzbank-Konzern bis Ende 2022. Grundlage bildet ein makroökonomisches Szenario, das die im vierten Quartal 2021 gestiegene Unsicherheit aufgrund der vierten Corona-Welle sowie das Auftreten neuer Mutationen inklusive der daraus resultierenden Maßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens reflektiert, die sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2022 auswirken werden. Daneben wird die wirtschaftliche Entwicklung 2022 durch indirekte beziehungsweise sekundäre Effekte aus der Pandemie gefährdet, wie zum Beispiel Unterbrechung von Produktionsketten, Knappheit von Rohstoffen und steigende Energiepreise im Euro-Raum. Die Angemessenheit des TLA wird fortlaufend überprüft. (Details zu den Hintergründen und der Anpassung des TLA siehe auch Note 32 des Konzernabschlusses (Kreditrisiken und Kreditverluste)). Weitere Treiber des Risikoergebnisses im Berichtszeitraum finden sich in den nachfolgenden Erläuterungen zu den Segmenten. Für das Jahr 2022 rechnet die Bank im Risikoergebnis mit Belastungen von weniger als 700 Mio. Euro. Default-PortfolioDas Default-Portfolio des Konzerns ist im Jahr 2021 um 640 Mio. Euro gesunken und lag zum Jahresende bei 4.156 Mio. Euro. Der Rückgang im Jahr 2021 war geprägt durch größere Abschreibungen auf Einzelengagements im Segment Firmenkunden sowie im Bereich Sonstige und Konsolidierung bei gleichzeitig niedrigen Inflows ins Default Portfolio. Die nachstehende Darstellung des Default-Portfolios zeigt die ausgefallenen Forderungen der Kategorien Amortised Cost und Fair Value OCI (OCI - Other Comprehensive Income). Die Kredite sind hierbei nahezu ausschließlich der Kategorie Amortised Cost zuzuordnen. Der weitaus überwiegende Anteil von 3,9 Mrd. Euro (31. Dezember 2020: 4,6 Mrd. Euro) entfällt dabei auf die Klasse Darlehen und Forderungen, 244 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 211 Mio. Euro) entfallen auf Off-balance-Geschäfte. Zum 31. Dezember 2021 beläuft sich das Volumen für ausgefallene Wertpapiere, die der Klasse Verbriefte Schuldinstrumente zugeordnet werden können auf 3 Mio. Euro. (31. Dezember 2020: 3 Mio. Euro Kategorie Fair Value OCI). Die gezeigten Sicherheiten haften in vollem Umfang für Kredite der Kategorie Amortised Cost, dabei entfallen 1.087 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 1.137 Mio. Euro) auf Darlehen und Forderungen und 27 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 31 Mio. Euro) auf Off-balance-Geschäfte. Per 31. Dezember 2021 ist kein Default-Volumen für Kreditgeschäfte der Kategorie Fair Value OCI zu berichten. (31. Dezember 2020: 4 Mio. Euro).
1 Loan Loss Provision.
Als Kriterium für den Kreditausfall (Default) zieht die Commerzbank die Definition gemäß Artikel 178 CRR heran. Die EBA-Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 werden dabei berücksichtigt. Das Default-Portfolio wird abhängig von der Art des Default-Kriteriums in folgende 5 Klassen unterteilt:
Bank begleitet die Sanierung des Kunden oder krisenbedingte Restrukturierung mit Zugeständnissen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verteilung des Default-Portfolios auf die 5 Ratingklassen:
Überziehungen im WeißbuchUm einen Anstieg des Default-Portfolios zu vermeiden, werden Überziehungen in der Commerzbank eng überwacht. Neben dem "90 days past due"-Trigger-Event gibt es schon im Vorfeld ab dem ersten Überziehungstag ein EDV-unterstütztes Überziehungs management. Die nachfolgende Tabelle zeigt das Überziehungsvolumen außerhalb des Default-Portfolios basierend auf dem Exposure at Default per Ende Dezember 2021. Die Veränderungen können auch auf kurzfristige Überziehungen zurückzuführen sein:
1 Inklusive Sonstige und Konsolidierung.
Segment Privat- und UnternehmerkundenDas Segment Privat- und Unternehmerkunden (PUK) umfasst die Aktivitäten mit Privat- und Unternehmerkunden, im Private Banking und im Wealth Management sowie mit Kunden der Marke comdirect und Commerz Real. Die mBank wird ebenfalls im Segment Privat- und Unternehmerkunden abgebildet. Der Schwerpunkt des Portfolios liegt auf der klassischen Eigenheimfinanzierung und der Finanzierung von Immobilienkapitalanlagen (private Baufinanzierung und Renditeobjekte mit einem EaD von insgesamt 102 Mrd. Euro). Die Kreditversorgung unserer Unternehmerkunden stellen wir im Wesentlichen über Individual kredite mit einem Volumen von 27 Mrd. Euro sicher. Daneben decken wir den alltäglichen Kreditbedarf unserer Kunden durch Konsumentenkredite ab (Verfügungskredite, Ratenkredite und Kreditkarten mit insgesamt 15 Mrd. Euro). Der Portfolioanstieg in den vergangenen Monaten resultierte überwiegend aus der Baufinanzierung. Die Risikodichte des Portfolios hat sich mit 20 Basispunkten gegenüber dem Vorjahr leicht verbessert (Dezember 2020: 21 Basispunkte). Ein erhöhtes Risiko aufgrund der Corona-Pandemie ist aktuell im Portfolio noch nicht zu sehen, die Unsicherheit über die weitere Entwicklung bleibt allerdings weiter bestehen.
1 Zum 1. Juli 2021 wurde die Struktur der
Sub-Portfolios geändert.
Im Segment Privat- und Unternehmerkunden belief sich das Risikoergebnis im Geschäftsjahr 2021 auf - 319 Mio. Euro (Vorjahr - 562 Mio. Euro). Die Reduzierung ist zu einem großen Teil aus geringeren Belastungen der Corona-Pandemie zurückzuführen. Die Auswirkungen der Coronakrise haben sich für das Unternehmerkundenportfolio bislang aufgrund von Stützungsmaßnahmen noch nicht in größerem Ausmaß materialisiert, die Notwendigkeit eines pandemiebedingten TLA besteht somit auch für das Jahr 2021 fort. Das per Dezember 2021 aktualisierte TLA blieb für das Portfolio nahezu unverändert und beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf - 126 Mio. Euro (31. Dezember 2020: - 130 Mio. Euro), wobei der Betrag fast vollständig auf das Unternehmerkundenportfolio entfällt. Außerdem wurde im vierten Quartal 2021 im Risikoergebnis eine Zuführung von - 60 Mio. Euro aus der turnusmäßigen Neuschätzung der IFRS-9-Parameter berücksichtigt, wovon - 42 Mio. Euro auf das nicht-signifikante Default-Portfolio entfallen. Die Risikovorsorge der mBank liegt mit - 187 Mio. Euro ebenfalls deutlich unter dem Vorjahrswert von - 274 Mio. Euro, was auf die deutlich niedrigeren Belastungen aus der Corona-Pandemie im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen ist. Das Risikoergebnis der mBank resultiert zum Teil aus einzelfallbedingten Zuführungen. Im Ergebnis der mBank ist darüber hinaus eine Risikovorsorgeauflösung in Höhe von 14 Mio. Euro aus der turnusmäßigen Neuschätzung der IFRS-9-Parameter enthalten. Das Default-Portfolio des Segments ist rückläufig und lag zum Berichtszeitpunkt bei 1.846 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 2.041 Mio. Euro). Der Rückgang gegenüber dem Jahresende 2020 ist sowohl in der Commerzbank als auch bei der mBank primär auf das im Jahr 2021 niedrige Niveau neuer Ausfälle zurückzuführen.
Segment FirmenkundenIm Segment Firmenkunden (FK) bündelt der Konzern das Geschäft mit mittelständischen Firmenkunden, dem öffentlichen Sektor, institutionellen Kunden und multinationalen Unternehmen. Darüber hinaus verantwortet das Segment die Beziehungen des Konzerns zu in- und ausländischen Banken und Finanzinstituten sowie Zentralbanken. Der regionale Schwerpunkt unserer Aktivitäten liegt in Deutschland und Westeuropa. Weiterhin werden in diesem Segment die kundenorientierten Kapitalmarktaktivitäten des Konzerns gebündelt. Der EaD des Segments Firmenkunden ist im Vergleich zum 31. Dezember des Vorjahres von 180 Mrd. Euro auf 174 Mrd. Euro gesunken. Die Risikodichte ist von 24 Basispunkten auf 20 Basispunkte zurückgegangen. Für Details zur Entwicklung des Financial-Institutions-Portfolios verweisen wir auf Seite 124.
Das Risikoergebnis des Segments Firmenkunden lag im Geschäftsjahr 2021 bei - 149 Mio. Euro (Vorjahr: - 1.081 Mio. Euro). Das Segment wurde im Vergleich zum Vorjahr durch geringere Auswirkungen der Corona-Pandemie erheblich entlastet. Der Anteil des auf das Segment entfallenden TLA beträgt - 392 Mio. Euro zum 31. Dezember 2021, wobei im Jahr 2021 eine erfolgswirksame Zuführung von - 18 Mio. Euro erfolgte. Der TLA-Anpassungsbedarf ergab sich aus den auf Basis des makroökonomischen Szenarios überprüften und teilweise angepassten Annahmen für Branchen/Teilportfolios, für die direkte und/oder indirekte Auswirkungen zu erwarten sind. Als relevante Beispiele sind hier die überwiegend von Primäreffekten betroffenen Branchen Tourismus/Hotels und Retail/Einzelhandel zu nennen. Ein weiteres Beispiel ist die Automobilindustrie, wo sich insbesondere sekundäre Effekte wie Unterbrechung von Lieferketten sowie Reduzierung der Produktion infolge fehlender Rohstoffe (zum Beispiel Halbleiter) negativ auswirken. Für das Jahr 2022 werden daraus resultierende Ratingmigrationen sowie Ausfälle erwartet, welche aktuell in der modellbasierten Risikovorsorgeermittlung noch nicht reflektiert sind und demzufolge über das TLA abgedeckt werden. Das Risikoergebnis des Segments beinhaltet für das vierte Quartal des Weiteren eine Zuführung in Höhe von - 21 Mio. Euro, welche aus der turnusmäßigen Neuschätzung der IFRS-9-Parameter resultiert, hiervon entfallen - 17 Mio. Euro auf das nichtsignifikante Default-Portfolio. Das Default-Portfolio des Segments lag zum Jahresende 2021 bei 2.096 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 2.334 Mio. Euro). Die Entwicklung im Jahr 2021 ist geprägt von der Abschreibung eines größeren Einzelengagements sowie von Rückzahlungen, die die aktuell niedrigen Zuflüsse ins Default-Portfolio aus neuen Ausfällen weiterhin überkompensieren.
Im Bereich Sonstige und Konsolidierung lag das Risikoergebnis im Geschäftsjahr 2021 bei - 101 Mio. Euro (Vorjahr: - 106 Mio. Euro) und liegt damit auf einem ähnlichen Niveau. Treiber für Risikovorsorge im Jahr 2021 waren die negative Entwicklung eines Bestandsengagements, die eine Erhöhung der bestehenden Risikovorsorge erforderte sowie eine Erhöhung der Risikovorsorge im nicht-ausgefallenen Portfolio durch die turnusmäßige Überprüfung der IFRS-9-Parameter in Höhe von - 19 Mio. Euro. Für das nicht-signifikante Default-Portfolio des Segments ergab sich aus der turnusmäßigen Überprüfung der IFRS-9-Parameter kein Anpassungsbedarf. Auf das TLA entfallen für den Bereich - 5 Mio. Euro, von denen - 3 Mio. Euro im Jahr 2021 erfolgswirksam zugeführt wurden. Weitere PortfolioanalysenDie folgenden Analysen sind unabhängig von der bestehenden Segmentzugehörigkeit zu verstehen. Die dargestellten Positionen sind bereits vollständig in den vorherigen Konzern- und Segmentdarstellungen enthalten. Corporates-Portfolio nach BranchenInsgesamt sind die deutschen Industriesektoren unverändert unterschiedlich stark von der Corona-Pandemie und den davon unabhängigen, grundlegenden strukturellen Herausforderungen betroffen. Im ersten Halbjahr 2021 ist die negative Krisenbetroffenheit zurückgegangen. Eine verbesserte Entwicklung seit Beginn der Pandemie war insbesondere in den Bereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauwirtschaft, Automotive und Logistik zu erkennen. Das Tourismussegment hat erheblich unter den strengen Infektionsschutzmaßnahmen im ersten Halbjahr 2021 gelitten. Mit der Lockerung der Restriktionen konnten partiell Erholungseffekte beobachtet werden, wenngleich deutlich unter dem Vorkrisenniveau. Auch wenn die Tourismus-Branche optimistisch in das Jahr 2022 geht, so bleiben doch die Risiken aus neuen Virus-Varianten (zum Beispiel Omikron) ein latentes, weiter eng zu beobachtendes Risiko. Neben dem Fortgang der Corona-Pandemie wird auch die Aufrechterhaltung der Lieferketten und die Verfügbarkeit von Vorprodukten (zum Beispiel Halbleiter) sowie die gestiegenen Rohstoffpreise die wirtschaftliche Entwicklung vieler Unternehmen maßgeblich beeinflussen. Insbesondere im zweiten Halbjahr 2021 konnte in einigen Sektoren (zum Beispiel Automobilzulieferer) eine Zunahme der Risiken beobachtet werden. Es ist zu erwarten, dass die gestiegenen Rohstoffpreise sowie die begrenzte Verfügbarkeit von Vorprodukten im Jahr 2022 anhalten wird. Auch die Pandemie und eventuelle weitere Virusvarianten werden das Risikoprofil weiterhin beeinflussen. Das Corporates-Exposure verteilt sich wie nachfolgend dargestellt auf die Branchen:
Financial-Institutions-PortfolioMit unserem Korrespondenzbankennetz standen weiterhin Trade-Finance-Aktivitäten im Interesse unserer Firmenkunden sowie Kapitalmarktaktivitäten im Vordergrund. Im Derivatebereich werden Transaktionen mit ausgewählten Gegenparteien nach den Standards der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) abgeschlossen. Die Auswirkungen von aufsichtsrechtlichen Vorgaben auf Banken beobachten wir weiterhin eng. In diesem Zusammenhang verfolgen wir unverändert die Strategie, möglichst wenige Exposures zu halten, die im Falle eines Bail-in des betroffenen Instituts Verluste erleiden könnten. Die Entwicklung diverser Länder bei individuellen Themen wie Rezessionen, Embargos oder wirtschaftlicher Unsicherheit aufgrund politischer Ereignisse (zum Beispiel Handelskriege) verfolgen wir eng und reagieren mit einer flexiblen, auf die jeweilige Situation des Landes abgestimmten Portfoliosteuerung. Dies gilt insbesondere auch für die Verwerfungen aus der Corona-Pandemie sowie die Energiepreisentwicklung, die sich stark auf das operative Umfeld unserer Korrespondenzbanken sowohl in Industrieländern als auch Entwicklungsländern auswirkt. Insgesamt richten wir unseren Risikoappetit danach aus, das Portfolio möglichst reagibel zu halten.
Non-Bank-Financial-Institutions-PortfolioDas Non-Bank-Financial-Institutions-(NBFI-)Portfolio umfasst hauptsächlich Versicherungsgesellschaften, Asset-Manager, regulierte Fonds sowie zentrale Gegenparteien. Die regionalen Schwerpunkte der Geschäftsaktivitäten liegen in Deutschland, Westeuropa sowie den Vereinigten Staaten von Amerika und Asien. Neugeschäfte mit NBFIs erfolgen einerseits vor dem Hintergrund regulatorischer Anforderungen (Clearing über zentrale Gegenparteien) und andererseits im Interesse unserer institutionellen Kunden, wobei sich die Commerzbank auf attraktive Opportunitäten mit Adressen guter Bonität beziehungsweise werthaltiger Besicherung fokussiert. Unter Portfoliomanagement-Gesichtspunkten verfolgen wir dabei als Ziel die Gewährleistung einer hohen Portfolioqualität und -reagibilität. Risiken aufgrund globaler Ereignisse verfolgen wir eng und reagieren mit einer flexiblen, auf die jeweilige Situation abgestimmten Steuerung. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das operative Umfeld von NBFI-Kunden hat sich weiter reduziert, so dass wir aktuell keine Bonitätsverschlechterung daraus erwarten.
OriginatorenpositionenDie Commerzbank hat im Laufe der vergangenen Jahre aus Gründen des Kapitalmanagements Verbriefungen von Kreditforderungen gegenüber Kunden mit einem aktuellen Volumen von 11,5 Mrd. Euro (31. Dezember 2020: 12,3 Mrd. Euro) vorgenommen. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 wurden Risikopositionen in Höhe von 9,8 Mrd. Euro (31. Dezember 2020: 10,2 Mrd. Euro) zu rückbehalten. Der weitaus größte Teil aller Positionen entfiel mit 9,6 Mrd. Euro (31. Dezember 2020: 10,0 Mrd. Euro) auf Senior-Tranchen, die nahezu vollständig gut bis sehr gut geratet sind. Die Commerzbank hat im Jahr 2021 keine neuen Transaktionen begeben. Im Jahr 2020 wurden 2 Transaktionen mit einem Emissionsvolumen von insgesamt 7,9 Mrd. Euro begeben. Wir sehen im Berichtszeitraum keine Auswirkungen aus der Corona-Pandemie.
1 Tranchen/Rückbehalte (nominal): Anlage-
und Handelsbuch.
Conduit Exposure und sonstige Asset-backed ExposuresDie Commerzbank stellt Finanzierungen zur Verbriefung von Forderungen - insbesondere Handels- und Leasingforderungen - von Kunden des Segments Firmenkunden bereit. Hierbei fungiert die Commerzbank im Wesentlichen als Arrangeur von Asset-backed-Securities-Transaktionen über das von der Commerzbank gesponserte Multiseller-Conduit Silver Tower. Das Volumen sowie die Risikowerte für die Verbriefung von Forderungen aus dem Firmenkundensegment sind im Jahr 2021 um 0,3 Mrd. Euro auf 3,9 Mrd. Euro gestiegen. Das Liquiditätsrisiko subsumiert das Risiko, dass die Commerzbank ihren tagesaktuellen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Die Liquiditätsrisiken aus Verbriefungen werden im Rahmen des internen Liquiditätsrisikomodells risikoadäquat modelliert. Bei variabel ausnutzbaren Geschäften wird unterstellt, dass die den Zweckgesellschaften gestellten Ankaufsfazilitäten für die Dauer ihrer Laufzeit nahezu vollständig und bis zur Fälligkeit der letzten finanzierten Forderung durch die Commerzbank refinanziert werden müssen. Verbriefungen werden nur dann als liquide Aktiva berücksichtigt, wenn es sich um zentralbankfähige Positionen handelt. Diese Positionen werden nur unter Anwendung von risikoadäquaten Abschlägen in der Liquiditätsrisikorechnung berücksichtigt. Die sonstigen Asset-backed Exposures umfassen im Wesentlichen staatsgarantierte ABS-Papiere gehalten in der Commerzbank Finance & Covered Bond S.A. sowie der Commerzbank AG Inland. Das Volumen ging im Geschäftsjahr 2021 auf 3,9 Mrd. Euro zurück (Dezember 2020: 4,4 Mrd. Euro), ebenso die Risikowerte 1 mit 3,9 Mrd. Euro (Dezember 2020: 4,4 Mrd. Euro). Weiterhin bestehen Investitionen im Bereich Structured Credit. Von diesen wurden 6,9 Mrd. Euro seit 2014 als Neuinvestitionen getätigt (Dezember 2020: 5,9 Mrd. Euro). Wir haben in Anleihen von Senior-Tranchen aus Verbriefungstransaktionen der Assetklassen Consumer-(Auto-)ABS, UK-RMBS und CLO investiert, die eine robuste Struktur und ein moderates Risikoprofil aufweisen. Zum 31. Dezember 2021 befanden sich (wie zum Jahresabschluss 2020) ausschließlich CLO-Positionen mit AAA-Ratings in diesem Portfolio. Verbleibende Positionen im Volumen von 0,2 Mrd. Euro waren bereits vor 2014 im Bestand (Dezember 2020: 0,3 Mrd. Euro), die Risikowerte dieser Positionen lagen bei 0,2 Mrd. Euro (Dezember 2020: 0,2 Mrd. Euro). Forbearance-PortfolioDie Definition der EBA von Forbearance (Übersetzung: Stundung, Tilgungsstreckung oder Duldung, Nachsichtigkeit) setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen, die gleichzeitig erfüllt sein müssen: Der Kunde muss sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden und die Bank muss Maßnahmen in Form von Zugeständnissen gegenüber dem Kunden genehmigen, die sie unter anderen Umständen nicht zu genehmigen bereit gewesen wäre. Als Zugeständnisse gelten beispielsweise Stundungen, Limit- beziehungsweise Krediterhöhungen und Verzichte im Rahmen von Restrukturierungen. Die Forbearance-Definition gilt unabhängig davon, ob sich der Kunde im Performing- oder im Non-Performing-Portfolio befindet. Die nachfolgenden Übersichten zeigen das gesamte Forbearance-Portfolio der Commerzbank auf Basis der EBA-Definition sowie die Risikovorsorge für diese Positionen:
Nach Regionen stellte sich das Portfolio wie folgt dar:
Die EBA hat im April 2020 eine Erleichterungsregelung in Bezug auf öffentliche und private Zahlungsmoratorien im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie geschaffen. Diese Zahlungsmoratorien lösen nicht die Einstufung als Forbearance oder notleidende Umstrukturierung aus, wenn die ergriffenen Maßnahmen auf dem geltenden nationalen Recht oder auf einer branchenweiten Privatinitiative beruhen, die von den involvierten Kreditinstituten vereinbart und weitgehend angewandt wird. Auch die Commerzbank hat ihren Kunden im zweiten und dritten Quartal 2020 entsprechende Moratorien mit drei- bis sechsmonatigen Laufzeiten gewährt. Die weit überwiegende Mehrheit der Kreditnehmer hat nach Beendigung des Stundungszeitraums ihre Raten wieder fristgerecht erbracht. Der Rückgang des Forbearance Exposures von rund 7% im Jahr 2021 stammt überwiegend von den deutschen Privat- und Unternehmerkunden. Die LLP Coverage Ratio hat sich dabei auf Konzernebene leicht auf 21% erhöht. Zusätzlich zur LLP in Höhe von 695 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 735 Mio. Euro) sind die Risiken im Forbearance-Portfolio durch Sicherheiten in Höhe von insgesamt 1.179 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 1.032 Mio. Euro) abgedeckt. MarktrisikenMarktrisiken drücken die Gefahr möglicher ökonomischer Wertverluste aus, die durch die Veränderung von Marktpreisen (Zinsen, Rohwaren, Credit Spreads, Währungs- und Aktienkursen) oder sonstiger preisbeeinflussender Parameter (Volatilitäten, Korrelationen) entstehen. Die Wertverluste können unmittelbar erfolgswirksam werden, zum Beispiel bei Handelsbuchpositionen. Im Fall von Anlagebuchpositionen werden sie hingegen grundsätzlich in der Neubewertungsrücklage beziehungsweise in den Stillen Lasten/Reserven berücksichtigt. Strategie und OrganisationDie Marktrisikostrategie der Commerzbank leitet sich aus der Gesamtrisikostrategie und den Geschäftsstrategien der einzelnen Segmente ab. Sie legt die Ziele des Marktrisikomanagements im Hinblick auf die wesentlichen Geschäftsaktivitäten der Commerzbank fest. Die Kernaufgaben des Marktrisikomanagements sind die Identifikation aller wesentlichen Marktrisiken und Marktrisikotreiber sowie deren unabhängige Messung und Bewertung. Auf diesen Ergebnissen und Einschätzungen baut die risiko- und ertragsorientierte Steuerung auf. Der Vorstand der Commerzbank ist für ein effektives Management von Marktrisiken in der gesamten Commerzbank-Gruppe verantwortlich. Bestimmte Kompetenzen und Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Marktrisikosteuerung wurden an das zuständige Marktrisikokomitee übertragen. Im Group Market Risk Committee erörtern Vertreter der Geschäftsfelder, der Risikofunktion und des Finanzbereichs aktuelle Fragen der Risikopositionierung und beschließen entsprechende Steuerungsmaßnahmen. Das monatlich einberufene Group Market Risk Committee beschäftigt sich unter Vorsitz der Risikofunktion mit der Marktrisikoposition der Commerzbank-Gruppe. Basis der Diskussion ist der monatliche Marktrisikobericht, der auch im Vorstand vorgestellt und diskutiert wird. Der Bericht fasst die aktuellen Entwicklungen an den Finanzmärkten, die Positionierung der Bank sowie die daraus abgeleiteten Risikokennzahlen zusammen. Der Risikomanagementprozess besteht aus Risikoidentifikation, Risikomessung, Steuerung, Monitoring und Reporting. Er liegt funktional in der Verantwortung des handelsunabhängigen Marktrisikomanagements. Das zentrale Marktrisikomanagement wird ergänzt durch dezentrale Marktrisikomanagement-Einheiten auf Segmentebene sowie für regionale Einheiten beziehungsweise Tochtergesellschaften. Durch die enge Verbindung von zentralem und lokalem Risikomanagement mit den Geschäftseinheiten beginnt der Risikomanagementprozess bereits in den Handelsbereichen. Die Handelseinheiten sind insbesondere für das aktive Management der Marktrisikopositionen, zum Beispiel Abbaumaßnahmen oder Hedging, verantwortlich. RisikosteuerungDie Commerzbank nutzt ein vielfältiges quantitatives und qualitatives Instrumentarium zur Steuerung und Überwachung der Marktrisiken. Quantitative Vorgaben für Sensitivitäten, Value-at-Risk-(VaR-)Kennzahlen, Stresstests und Szenarioanalysen sowie Kennziffern zum ökonomischen Kapital limitieren das Marktrisiko. Unser umfangreiches Regelwerk in Form von Marktrisiko-Policies und -Guidelines sowie Vorgaben zur Portfoliostruktur, zu neuen Produkten, Laufzeitbegrenzungen oder Mindest-Ratings bilden den qualitativen Rahmen für das Management des Marktrisikos. In der Marktrisikostrategie ist die Gewichtung der Kennzahlen je Segment hinsichtlich ihrer Relevanz festgelegt, um der unterschiedlichen Bedeutung für die Steuerung der Segmente im Einklang mit der Geschäftsstrategie Rechnung zu tragen. Die interne Steuerung der Marktrisiken erfolgt auf Konzernebene, Segmentebene und den darunter liegenden Einheiten. Ein umfassendes internes Limitsystem bis auf Portfolioebene ist implementiert und bildet einen Kernpunkt der internen Marktrisikosteuerung. Das Marktpreisrisiko begrenzende quantitative und qualitative Faktoren werden aus der konzernweiten ökonomischen Kapitalsteuerung abgeleitet und von den Marktrisikokomitees festgelegt. Die Auslastung der Limite wird zusammen mit den relevanten Ergebniszahlen täglich an den Vorstand und die zuständigen Leiter der Konzernbereiche berichtet. Aufbauend auf qualitativen Analysen und quantitativen Kennzahlen identifiziert die Marktrisikofunktion mögliche zukünftige Risiken, antizipiert in Zusammenarbeit mit der Finanzfunktion mögliche ökonomische Wertverluste und erarbeitet Maßnahmenvorschläge, die mit den Markteinheiten besprochen werden. Die Votierung der vorgeschlagenen Maßnahmen beziehungsweise Risikopositionen erfolgt in dem oben genannten Marktrisikokomitee und wird anschließend dem Vorstand zur Entscheidung vorgelegt. Risikokonzentrationen werden durch spezifische Limite direkt begrenzt beziehungsweise auf indirekte Weise (zum Beispiel durch Stresstestlimite) vermieden. Darüber hinaus stellt die Kombination verschiedener klassischer Risikomaße (zum Beispiel VaR, Sensitivitäten) ein angemessenes Risikomanagement von Konzentrationen sicher. Zusätzlich werden regelmäßig Risikotreiber analysiert, um Konzentrationen zu identifizieren. Das Risikomanagement bestehender Konzentrationen wird dabei auch durch situationsgetriebene Analysen überprüft und gegebenenfalls durch gezielte Maßnahmen, zum Beispiel Limite, ergänzt. Sollte es in Einzelfällen zu Limitüberschreitungen kommen, werden diese in einem separaten Eskalationsprozess behandelt. Nach Identifikation der Limitüberschreitung werden von FrontOffice und Risikoeinheiten adäquate Gegenmaßnahmen erarbeitet. Sollte die Limitüberschreitung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums behoben werden können, wird sie von der Marktrisikofunktion unter Einbindung der nächsten Hierarchieebene eskaliert. Regulatorische Risikomaße, die in der ökonomischen Risikotragfähigkeit nicht enthalten sind, werden separat limitiert und gesteuert. Darunter fallen beispielweise Stressed VaR und Incremental Risk Charge. In der internen Steuerung werden alle marktrisikorelevanten Positionen abgedeckt und Handelsbuch- sowie Anlagebuchpositionen gemeinsam gesteuert. Für regulatorische Zwecke erfolgt zusätzlich eine separate Steuerung des Handelsbuches (gemäß regulatorischen Anforderungen inklusive Währungs- und Rohwarenrisiken des Anlagebuches) sowie eine Steuerung der Zinsrisiken im Anlagebuch auf Stand-alone-Basis. Um eine konsistente Darstellung in diesem Bericht zu gewährleisten, beziehen sich alle Angaben zum VaR auf ein Konfidenzniveau von 99 % und eine Haltedauer von einem Tag bei gleichgewichteten Marktdaten und einer Historie von 254 Tagen. HandelsbuchIm Folgenden wird die Entwicklung der regulatorischen Marktrisikokennziffern des Handelsbuchportfolios dargestellt. Die Handelsbuchpositionen der Commerzbank liegen im Wesentlichen im Segment Firmenkunden sowie im Bereich Group Treasury. Die VaR-Zahlen beinhalten alle Risiken im internen VaR-Modell. Tochterunternehmen der Commerzbank wenden im Rahmen eines Partial Use das Standardverfahren für die regulatorische Kapitalberechnung an und sind nicht in den dargestellten regulatorischen VaR-Kennziffern enthalten. Der VaR ging im Jahr 2021 von 12 Mio. Euro auf 7 Mio. Euro zurück. Ursache hierfür ist, dass Corona-bedingte Extremszenarios aus dem März des Vorjahres die Zeitreihen für die VaRBerechnung nicht mehr beeinflussen.
Das Marktrisikoprofil ist über alle Anlageklassen diversifiziert.
Für die regulatorische Kapitalunterlegung werden weitere Risikokennziffern berechnet. Hierzu zählt die Ermittlung des Stressed VaR. Die Berechnung des Stressed VaR basiert auf dem internen Modell und entspricht der oben beschriebenen VaR-Methodik. Der wesentliche Unterschied liegt in den zur Bewertung der Vermögenswerte genutzten Marktdaten. Im Stressed VaR wird das Risiko der aktuellen Positionierung im Handelsbuch mit Marktbewegungen einer festgelegten Krisenperiode aus der Vergangenheit bewertet. Der angesetzte Krisenbeobachtungszeitraum wird im Rahmen der Modellvalidierungs- und Genehmigungsprozesse regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Im Jahresverlauf blieb der Krisenbeobachtungszeitraum unverändert. Das Marktrisikoprofil im Stressed VaR ist ebenfalls über alle Anlageklassen diversifiziert. Die dominierenden Anlageklassen sind dabei Zinsen und Rohwaren. Der Anstieg in der Anlageklasse Rohwaren resultiert insbesondere aus Handelsaktivitäten mit Emissionszertifikaten.
Darüber hinaus wird mit den Kennziffern Incremental Risk Charge und Equity-Event-VaR das Risiko von Bonitätsverschlechterungen sowie Event-Risiken bei Handelsbuchpositionen quantifiziert. Die Incremental Risk Charge stieg im Jahresverlauf 2021 um 11 Mio. Euro auf 31 Mio. Euro an. Dies resultiert hauptsächlich aus Positionsveränderungen im Segment Firmenkunden und dem Bereich Group Treasury. Die Verlässlichkeit des internen Modells (historische Simulation) wird unter anderem durch die Anwendung von Backtesting-Verfahren auf täglicher Basis überprüft. Dem ermittelten VaR werden dabei tatsächlich eingetretene Gewinne und Verluste gegenübergestellt. Im Prozess wird zwischen den Varianten "Clean P&L" und "Dirty P&L" Backtesting unterschieden. Beim Clean P&L Backtesting werden in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung genau die Positionen berücksichtigt, die der VaR-Berechnung zugrunde la gen. Die Gewinne und Verluste resultieren also ausschließlich aus den am Markt eingetretenen Preisänderungen (hypothetische Änderungen des Portfoliowertes). Demgegenüber werden beim Dirty P&L Backtesting zusätzlich die Gewinne und Verluste von neu abgeschlossenen sowie ausgelaufenen Geschäften des betrachteten Geschäftstages herangezogen (tatsächliche durch Änderung der Portfoliowerte induzierte Gewinne und Verluste). Gewinne und Verluste aus Bewertungsanpassungen und Modellreserven werden gemäß den regulatorischen Vorgaben in der Dirty und Clean P&L berücksichtigt. Überschreitet der sich ergebende Verlust den VaR, so spricht man von einem negativen Backtesting-Ausreißer. Die Analyse der Backtesting-Ergebnisse liefert Anhaltspunkte zur Überprüfung von Parametern und zur potenziellen Verbesserung des Marktrisikomodells. Im Geschäftsjahr 2021 wurden 2 negative Clean P&L-sowie 1 negativer Dirty P&L-Ausreißer gemessen. Die Clean P&L-Ausreißer sind vor allem auf außergewöhnliche Preisschwankungen im Zusammenhang mit dem Handel von CO 2-Emissionszertifikaten zurückzuführen. Der Dirty P&L-Ausreißer wurde vor allem durch Marktbewegungen bei Zinsen und Fremdwährungen verursacht. Es wurde überprüft, dass keiner der beobachteten Backtesting-Ausreißer durch Modellschwächen verursacht wurde. Auf Basis des Backtestings bewerten auch die Aufsichtsbehörden die internen Risikomodelle. Negative Ausreißer werden mittels eines von der Aufsicht vorgegebenen Ampelansatzes klassifiziert. Alle negativen Backtesting-Ausreißer (Clean P&L und Dirty P&L) auf Gruppenebene müssen unter Angabe von Ausmaß und Ursache den Aufsichtsbehörden gemeldet werden. Da das VaR-Konzept eine Vorhersage möglicher Verluste unter der Annahme normaler Marktverhältnisse liefert, wird es durch sogenannte Stresstests ergänzt. Mithilfe von Stresstests wird das Risiko gemessen, dem die Commerzbank aufgrund unwahrscheinlicher, aber dennoch plausibler Ereignisse ausgesetzt ist. Solche Ereignisse können mittels extremer Bewegungen auf den verschiedenen Finanzmärkten simuliert werden. Die wichtigsten Szenarios beziehen sich auf wesentliche Veränderungen von Credit Spreads, Zinssätzen und Zinskurven, Devisenkursen sowie Aktienkursen und Rohwarenpreisen. Beispiele für Stresstests sind Kursverluste aller Aktien um 15 %, eine Parallelverschiebung der Zinskurve oder Änderungen der Steigung dieser Kurve. Im Rahmen der Risikoüberwachung werden umfangreiche gruppenweite Stresstests und Szenarioanalysen durchgeführt. Die einzelnen Komponenten des internen Modells werden regelmäßig hinsichtlich ihrer Angemessenheit für die Risikomessung unabhängig validiert. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Identifikation und Behebung von Modellschwächen. AnlagebuchDie wesentlichen Treiber des Marktrisikos im Anlagebuch sind die Portfolios des Bereichs Group Treasury mit ihren Credit-Spread-, Zins- und Basisrisiken. In der Marktrisikosteuerung werden die Credit-Spread-Sensitivitäten der Anlage- und Handelsbücher zusammen betrachtet. Die Credit Spread-Sensitivitäten (1 Basispunkt Downshift) aller Wertpapier- und Derivatepositionen (ohne Kredite) lagen zum Ende des Geschäftsjahres 2021 bei 50 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 53 Mio. Euro). Der überwiegende Teil der Credit-Spread-Sensitivitäten entfiel auf Wertpapierpositionen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Marktpreisänderungen haben für diese Positionen keinen Einfluss auf Neubewertungsrücklage und Gewinn- und-Verlust-Rechnung. Für die Anlagebücher der Gruppe werden zudem nach aufsichtsrechtlichen Vorgaben monatlich die Auswirkungen von Zinsänderungsschocks auf den ökonomischen Wert simuliert. Entsprechend der Bankenrichtlinie haben die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Europäische Zentralbank für alle Institute zwei Szenarios für einheitliche, plötzliche und unerwartete Zinsänderungen vorgegeben (+/-200 Basispunkte) und lassen sich über die Ergebnisse vierteljährlich unterrichten. Im Szenario 200 Basispunkte wird ein Flooring der Zinskurve bei 0 angewendet (bereits negative Abschnitte der Zinskurve werden unverändert belassen). Als Ergebnis des Szenarios + 200 Basispunkte wurde zum 31. Dezember 2021 ein potenzieller ökonomischer Verlust von 2.523 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 2.776 Mio. Euro potenzieller ökonomischer Verlust) und im Szenario - 200 Basispunkte ein potenzieller ökonomischer Gewinn von 746 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 343 Mio. Euro potenzieller ökonomischer Gewinn) ermittelt. Demnach ist die Commerzbank nicht als Institut mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko zu klassifizieren, da die negativen Barwertänderungen jeweils weniger als 20 % der regulatorischen Eigenmittel betragen. Die Zinssensitivitäten des gesamten Anlagebuches (ohne Pensionsfonds) beliefen sich zum 31. Dezember 2021 auf 7,3 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 9,0 Mio. Euro) pro Basispunkt rückläufiger Zinsen aufgrund von Positionsveränderungen im Bereich Group Treasury.Mit dem Jahresende 2021 wurde der erste große Meilenstein der Interest Rate Benchmark-Reform erreicht. Die Veröffentlichung des EONIA und der Libor-Quotierungen in den Währungen Britische Pfund (GBP), Japanische Yen (JPY) und (Schweizer Franken (CHF) wurden eingestellt, der US-Dollar-(USD-)LIBOR in den Laufzeiten 1 Monat, 3 Monate, 6 Monate und 12 Monate kann für Bestandsgeschäft noch bis Mitte 2023 fortgeführt werden. Für Neugeschäft wurden die prozessualen und technischen Voraussetzungen geschaffen, um die neuen alternativen Referenzzinssätze einzusetzen. Die zugrundliegenden Libor Verträge wurden bis auf wenige Ausnahmen an die neuen Marktkonventionen angepasst. Die zur Umsetzung der Benchmark-Reform ins Leben gerufene "Strategische Initiative IBOR (Interbank Offered Rates) Transition" wurde wie geplant zum Dezember 2021 beendet. Die Bank führt die noch anstehenden Aufgaben, insbesondere die Vorbereitung der Ablöse des noch verbleibenden USD-LIBOR zum Juni 2023 in einem kleineren Projektaufsatz fort. Weitere Ausführungen zur Benchmark-Reform sind der Note 1 (Erstmals anzuwendende, überarbeitete und neue Standards) im Konzernabschluss zu entnehmen. Weiterhin ist das Risiko aus Pensionsfonds Teil des Marktrisikos im Anlagebuch. Unser Pensionsfonds-Portfolio besteht aus einem gut diversifizierten Anlageteil und dem Teil der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten. Die Duration der Verbindlichkeiten ist extrem lang (Modellierung der Cash Outflows über fast 90 Jahre) und der Hauptteil der Barwertrisiken des Gesamtportfolios befindet sich in Laufzeiten von 15 und mehr Jahren. Hauptrisikotreiber stellen langfristige Euro-Zinsen, Credit Spreads sowie aufgrund antizipierter Rentendynamik auch die erwartete Euro-Inflation dar. Daneben sind Aktien-, Volatilitäts- und Währungsrisiken zu berücksichtigen. Diversifikationseffekte zwischen den Einzelrisiken führen zu einem verminderten Gesamtrisiko. Die extrem langen Laufzeiten der Verbindlichkeiten stellen die größte Herausforderung speziell bei der Absicherung der Credit Spread-Risiken dar. Dies liegt in der nicht ausreichenden Marktliquidität entsprechender Absicherungsprodukte begründet. MarktliquiditätsrisikenMarktliquiditätsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass es aufgrund unzureichender Marktliquidität nicht möglich ist, risikobehaftete Positionen zeitgerecht, im gewünschten Umfang und zu vertretbaren Konditionen zu liquidieren oder abzusichern. Im Risikotragfähigkeitskonzept der Commerzbank werden Marktliquiditätsrisiken einerseits durch die Skalierung des Value at Risk auf den Kapitalhorizont von einem Jahr und der dadurch implizit berücksichtigten Liquidationsperiode berücksichtigt. Andererseits erfolgt die Berücksichtigung von zusätzlichen Bewertungsanpassungen für Marktliquiditätsrisiken in der Berechnung der Risikodeckungsmasse. LiquiditätsrisikenUnter Liquiditätsrisiko verstehen wir im engeren Sinne das Risiko, dass die Commerzbank ihren tagesaktuellen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Im weiteren Sinne beschreibt das Liquiditätsrisiko das Risiko, dass zukünftige Zahlungen nicht termingerecht, nicht in vollem Umfang, nicht in der richtigen Währung oder nicht zu marktüblichen Konditionen finanziert werden können. Strategie und OrganisationDer Vorstand verabschiedet die Geschäftsstrategie und die damit verbundene Risikotoleranz der Bank. Die Operationalisierung der Liquiditätsrisikotoleranz erfolgt dann durch die Definition der Liquiditätsreserveperiode und das Limitrahmenwerk. Um einen angemessenen Prozess des Liquiditätsrisiko-Managements zu erreichen, delegiert der Vorstand bestimmte Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der konzernweiten Liquiditätsrisikostrategie an die Risiko- und die Treasury-Funktion. Das Group Asset Liability Committee ist für die Limitierung, Analyse und Überwachung des Liquiditätsrisikos sowie für die strategische Liquiditätspositionierung zuständig. Hierbei wird das Group ALCO von verschiedenen Sub-Komitees unterstützt. RisikosteuerungDie Commerzbank nutzt zur Steuerung und Überwachung der Liquiditätsrisiken ein vielfältiges Instrumentarium auf Basis eines bankinternen Liquiditätsrisikomodells. Das der Modellierung zugrunde liegende steuerungsrelevante bankinterne Stressszenario berücksichtigt sowohl Auswirkungen eines institutsspezifischen Stressfalls als auch einer marktweiten Krise. Bindende regulatorische Anforderungen sind integraler Bestandteil des Steuerungsmechanismus. Der Bereich Group Treasury ist für das operative Liquiditätsmanagement verantwortlich. Group Treasury ist an allen wesentlichen Standorten des Konzerns im In- und Ausland vertreten und verfügt über Berichtslinien in alle Tochtergesellschaften. Die Commerzbank setzt zur zentralen Steuerung der globalen Liquidität den Cash-Pooling-Ansatz ein. Dies stellt eine effiziente Verwendung der Ressource Liquidität sicher, und zwar über alle Zeitzonen, da sich in Frankfurt, London, New York und Singapur Einheiten des Bereichs Group Treasury befinden. Ergänzende Informationen hierzu finden sich im Konzernlagebericht im Kapitel "Refinanzierung und Liquidität des Commerzbank-Konzerns". Die Überwachung der Liquiditätsrisiken erfolgt auf Basis des bankinternen Liquiditätsrisikomodells durch die unabhängige Risikofunktion. Zur Steuerung des Liquiditätsrisikos hat die Bank Frühwarnindikatoren etabliert. Diese gewährleisten, dass rechtzeitig geeignete Maßnahmen eingeleitet werden, um die finanzielle Solidität nachhaltig sicherzustellen. Risikokonzentrationen können, insbesondere im Falle einer Stresssituation, zu erhöhten Liquiditätsabflüssen und damit zu einem Anstieg des Liquiditätsrisikos führen. Sie können zum Beispiel hinsichtlich Laufzeiten, großer Einzelgläubiger oder Währungen auftreten. Durch eine kontinuierliche Überwachung und Berichterstattung werden sich andeutende Risikokonzentrationen in der Refinanzierung zeitnah erkannt und durch geeignete Maßnahmen mitigiert. Dies gilt auch für Zahlungsverpflichtungen in Fremdwährungen. Zusätzlich wirkt die kontinuierliche Nutzung des breit diversifizierten Zugangs der Bank zu Funding-Quellen, insbesondere in Form verschiedener Kundeneinlagen und Kapitalmarktinstrumente, einer Konzentration entgegen. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass Fremdwährungsrisiken überwacht werden und die Commerzbank die Anforderungen an die Währungskongruenz der hochliquiden Aktiva und Nettoliquiditätsabflüsse erfüllt. Im Falle einer marktgetrieben und/oder idiosynkratischen Liquiditätskrise, die entweder marktgetrieben oder idiosynkratisch getrieben ist, sieht der Liquidity Contingency Plan bestimmte Maßnahmen vor, die entsprechend der Art der Krise entweder durch die erweiterte Handlungskompetenz der Treasury oder durch den Recovery Prozess des Recovery Plans eingeleitet werden können. Der Liquidity Contingency Plan ist eigenständiger Bestandteil der Notfallplanung und dem Recovery Plan vorgeschaltet. Sowohl der Liquidity Contingency Plan als auch der Recovery Plan der Commerzbank werden mindestens jährlich aktualisiert, wohingegen die einzelnen Liquiditätsnotfallmaßnahmen regelmäßig unterjährig plausibilisiert werden. Darüber hinaus definiert der Liquidity Contingency Plan eine eindeutige Zuordnung der Verantwortung für den Prozessablauf im Notfall und konkretisiert die gegebenenfalls einzuleitenden Maßnahmen. LiquiditätsrisikomodellZentraler Bestandteil der Liquiditätsrisikosteuerung ist die tägliche Berechnung der Liquiditätsablaufbilanz. Gegenstand der Liquiditätsablaufbilanz ist die stichtagsbezogene portfolioübergreifende Darstellung von zukünftig erwarteten deterministischen oder stochastischen Mittelzu- und -abflüssen, auf deren Grundlage der Liquiditätsbedarf oder Liquiditätsüberschuss je Laufzeitband ermittelt wird. Dies beinhaltet auch die Modellierung von dauerhaft verfügbaren Anteilen der Kundeneinlagen, den sogenannten Bodensätzen. Die Liquiditätsablaufbilanz wird auch genutzt, um die Emissionsstrategie der Commerzbank-Gruppe abzuleiten, die durch den Bereich Group Treasury operationalisiert wird. Der Bereich Group Finance ist für die Ermittlung und Allokation der Liquiditätskosten auf Basis der Liquiditätsablaufbilanz verantwortlich, die dann in die Steuerung der Geschäftsaktivitäten der Segmente mit einfließen. Basierend auf der Methodik der Liquiditätsablaufbilanz sind Steuerungsmechanismen wie Recovery- und Frühwarnindikatoren entsprechend limitiert und überwacht. Für die Liquiditätsablaufbilanz bestehen Limite in allen Laufzeitbereichen. Die Konzernlimite sind auf einzelne Konzerneinheiten und Währungen heruntergebrochen. Das interne Liquiditätsrisikomodell wird durch die regelmäßige Analyse zusätzlicher adverser, reverser und historischer Stressszenarios vervollständigt. Nähere Informationen zu den aktuellen, durch die Corona-Pandemie ausgelösten Entwicklungen finden sich im Abschnitt "Refinanzierung und Liquidität des Commerzbank-Konzerns" im Konzernlagebericht des Geschäftsberichts 2021. Quantifizierung und StresstestingDie Commerzbank nutzt zur Steuerung und Überwachung der Liquiditätsrisiken ein vielfältiges Instrumentarium auf Basis eines bankinternen Liquiditätsrisikomodells. Die Liquiditätsrisikomodellierung bezieht neben internen ökonomischen Erwägungen auch die bindenden regulatorischen Anforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR) sowie der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) ein. Die Commerzbank berücksichtigt dies in ihrem Liquiditätsrisiko-Rahmenwerk und gestaltet damit den vom Vorstand artikulierten Liquiditätsrisikoappetit der Bank quantitativ aus. Die der Modellierung zugrunde liegenden steuerungsrelevanten bankinternen Stressszenarios berücksichtigen sowohl Auswirkungen eines institutsspezifischen Stressfalls als auch einer marktweiten Krise. Das Commerzbank-spezifische idiosynkratische Szenario simuliert dabei eine Stresssituation, die aus einem Rating-Downgrade um zwei Notches resultiert. Das marktweite Szenario hingegen wird aus den Erfahrungen der Subprime-Krise abgeleitet und simuliert einen externen marktweiten Schock. Die wesentlichen Liquiditätsrisikotreiber der beiden Szenarios sind ein stark erhöhter Abfluss von kurzfristigen Kundeneinlagen, eine überdurchschnittliche Ziehung von Kreditlinien, aus geschäftspolitischen Zwecken als notwendig erachtete Prolongationen von Aktivgeschäft, Nachschusspflichten bei besicherten Geschäften sowie die Anwendung von höheren Risikoabschlägen auf den Liquidationswert von Vermögensgegenständen. Als Ergänzung zu den Einzelszenarios werden die Auswirkungen eines kombinierten Szenarios aus idiosynkratischen und marktspezifischen Effekten auf die Liquiditätsablaufbilanz (Nettoliquiditätsposition) simuliert. Die Liquiditätsablaufbilanz wird für den gesamten Modellierungshorizont durchgehend über das volle Laufzeitspektrum dargestellt und folgt dabei einem mehrstufigen Konzept. Dies gestattet die differenzierte Darstellung deterministischer und modellierter Cashflows des Bestandsgeschäfts auf der einen Seite sowie die Einbeziehung von Prolongationen auf der anderen Seite. Die nachstehende Tabelle zeigt die Werte der Liquiditätsablaufbilanz bei Anwendung der jeweiligen Stressszenarios für einen Zeitraum von einem beziehungsweise drei Monaten zum Jahresultimo. Dabei wird deutlich, dass im Vergleich zu den Einzelszenarios in einem kombinierten Stressszenario signifikant mehr Liquidität abfließt. Im 1-Monats- beziehungsweise 3-Monats-Zeitraum verbleibt für das kombinierte Stressszenario per Jahresultimo 2021 eine Nettoliquidität von 12,8 Mrd. Euro beziehungsweise 14,7 Mrd. Euro.
LiquiditätsreservenWesentliche Elemente des Liquiditätsrisikoappetits sind die Reserveperiode, die Höhe des Liquiditätsreserveportfolios, das zur Kompensation unerwarteter kurzfristiger Liquiditätsabflüsse gehalten wird, sowie die Limite in den einzelnen Laufzeitbändern. Das Liquiditätsreserveportfolio, bestehend aus hochliquiden Vermögensgegenständen, gewährleistet die Pufferfunktion im Stressfall. Das Liquiditätsreserveportfolio wird gemäß dem Liquiditätsrisikoappetit refinanziert, um eine erforderliche Reservehöhe während der gesamten vom Vorstand festgelegten Reserveperiode sicherzustellen. Die Bank wies zum Jahresende 2021 hochliquide Aktiva in Höhe von 60,0 Mrd. Euro aus. Diese Liquiditätsreserve wird gemäß dem Liquiditätsrisikoappetit refinanziert, um eine erforderliche Reservehöhe während der gesamten vom Vorstand festgelegten Reserveperiode sicherzustellen. Ein Teil dieser Liquiditätsreserve wird in einem separierten und von Group Treasury gesteuerten Stress-Liquiditätsreserveportfolio gehalten, um Liquiditätsabflüsse in einem angenommenen Stressfall abdecken zu können und die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Die Höhe des Stress-Liquiditätsreserve-Portfolio wird im Rahmen der täglichen Liquiditätsrisiko Berechnung überprüft und ggf. angepasst. Darüber hinaus unterhält die Bank ein sogenanntes Intraday-Liquidity-Reserve-Portfolio. Der Gesamtwert dieses Portfolios betrug zum Berichtsstichtag 2021 6,1 Mrd. Euro (31. Dezember 2020: 6,1 Mrd. Euro). Die Liquiditätsreserven aus hochliquiden Aktiva setzen sich aus folgenden drei Bestandteilen zusammen:
LiquiditätskennzahlenIm gesamten Geschäftsjahr 2021 befanden sich die internen Liquiditätskennzahlen der Commerzbank inklusive der regulatorischen Liquidity Coverage Ratio (LCR) stets oberhalb der mindestens jährlich vom Vorstand festgelegten Limite. Gleiches gilt für die Erfüllung der von den MaRisk vorgegebenen Berechnung der sogenannten Survival Period. Die LCR-Kennziffer berechnet sich als Quotient aus dem Bestand an liquiden Aktiva und den Netto-Liquiditätsabflüssen unter Stressbedingungen. Mithilfe dieser Kennziffer wird gemessen, ob ein Institut über ausreichend Liquiditätspuffer verfügt, um ein mögliches Ungleichgewicht zwischen Liquiditätszuflüssen und -abflüssen unter Stressbedingungen über die Dauer von 30 Kalendertagen eigenständig zu überstehen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 wurde die geforderte Mindestquote in Höhe von 100 % durch die Commerzbank zu jedem Stichtag deutlich überschritten. Zum Jahresultimo 2021 lag der Durchschnitt der LCR der jeweils letzten 12 Monatsendwerte bei 145,1 % (zum Jahresultimo 2020: 135,7 %). Die Bank hat entsprechende Limite und Frühwarnindikatoren etabliert, um die Einhaltung der LCR-Mindestanforderungen sicherzustellen. Weitere Informationen zur LCR finden sich im Konzernlagebericht im Kapitel "Refinanzierung und Liquidität des Commerzbank-Konzerns". Operationelle RisikenDas operationelle Risiko (OpRisk) ist in Anlehnung an die Capital Requirements Regulation (CRR) definiert als das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. Diese Definition beinhaltet unter anderem rechtliche Risiken, Personalrisiken, IT-Risiken, Outsourcing-Risiken oder Steuerrisiken sowie Produktrisiken, Verhaltensrisiken und Umweltrisiken im Bereich Social Governance (ESG). Strategische Risiken und Reputationsrisiken stehen in dieser Definition nicht im Fokus. Das Compliance-Risiko sowie das Cyber-Risiko werden in der Commerzbank aufgrund ihrer gestiegenen ökonomischen Bedeutung als separate Risikoarten gesteuert. Die Verluste aus Compliance- sowie Cyber-Risiken fließen jedoch unverändert in das Modell zur Ermittlung des ökonomischen Kapitals für operationelle Risiken ein. Strategie und OrganisationIn der Commerzbank sind die Themenstellungen OpRisk und Governance des Internen Kontrollsystems (IKS) aufbauorganisatorisch und methodisch eng miteinander verbunden und werden kontinuierlich weiterentwickelt. Hintergrund dieser Verzahnung ist, dass in zahlreichen OpRisk-Fällen die Ursachen im Zusammenhang mit dem Versagen der Kontrollmechanismen stehen. Damit trägt ein funktionsfähiges IKS dazu bei, Verluste aus operationellen Risiken zu reduzieren beziehungsweise zu vermeiden und so mittel- bis langfristig auch die ökonomische Kapitalbelas tung für die Hinterlegung operationeller Risiken zu mindern. Umgekehrt bieten die Systematiken für operationelle Risiken die Möglichkeit, das IKS konsistent zum Management operationeller Risiken auszurichten. Die Weiterentwicklung des IKS-Kontrollgefüges ist eine wesentliche Säule zur proaktiven Reduzierung beziehungsweise Verhinderung operationeller Risiken, wo möglich. Das Group OpRisk Committee der Commerzbank tagt mindestens vier Mal jährlich unter Vorsitz des Chief Risk Officers (CRO) und befasst sich mit der Steuerung der operationellen Risiken im Konzern. Zudem fungiert es als Eskalations- und Entscheidungsgremium für bedeutende bereichsübergreifende OpRisk-Themen. Die Management Boards beziehungsweise die Segment-Gremien mit Zuständigkeit für operationelle Risiken befassen sich mit der Steuerung der operationellen Risiken in den jeweiligen Einheiten. Sie analysieren OpRisk-Themen, die die Einheit betreffen, zum Beispiel Verlustereignisse, und definieren abzuleitende Maßnahmen beziehungsweise Handlungsempfehlungen. Die OpRisk-Strategie der Commerzbank wird jährlich vom Vorstand, nach Diskussion und Votierung im Group OpRisk Committee, verabschiedet. Sie beschreibt das Risikoprofil, die Eckpunkte der angestrebten Risikokultur sowie das Rahmenwerk und die Maßnahmen zur Steuerung operationeller Risiken in der Commerzbank. Organisatorisch basiert die OpRisk-Steuerung auf drei hintereinandergeschalteten Ebenen (Three Lines of Defence), deren zielgerichtetes Zusammenspiel zur Erreichung der vorgegebenen strategischen Ziele maßgeblich ist. RisikosteuerungDie Commerzbank steuert das operationelle Risiko aktiv, mit dem Ziel, OpRisk-Profil und Risikokonzentrationen systematisch zu identifizieren und Maßnahmen zur Risikomitigation zu definieren, zu priorisieren und umzusetzen. Operationelle Risiken zeichnen sich durch eine asymmetrische Schadensverteilung aus, das heißt der überwiegende Anteil der Schäden kommt in geringer Schadenshöhe zum Tragen, während vereinzelte Schäden mit sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit aber hohem Schadenspotenzial schlagend werden können. Daraus resultiert die Notwendigkeit, wo möglich, das hohe Schadenspotenzial zu limitieren und die regelmäßige Schadenserwartung proaktiv zu steuern. Die Commerzbank hat dazu ein mehrstufiges System etabliert, das definierte Kenngrößen für die Limitierung des ökonomischen Kapitals (Risikokapazität) mit solchen zur operativen unterjährigen Steuerung (Risikoappetit/-toleranz) integriert und durch Regelungen für das transparente und bewusste Eingehen und Freigeben von Einzelrisiken (Risikoakzeptanz) komplettiert wird. Im Rahmen der OpRisk-Steuerung findet eine jährliche Bewertung der IKS-Schlüsselkontrollen der Bank und ein Risk Scenario Assessment statt. Daneben werden OpRisk-Schadensfälle kontinuierlich analysiert und anlassbezogen bei Relevanz einem IKS-Backtesting unterzogen. Bei materiellen Schadensfällen werden Lessons-Learned-Aktivitäten aufgenommen. Die Commerzbank misst seit dem vierten Quartal 2021 das regulatorische Kapital mittels des Standardansatzes (SA) und das ökonomische Kapital für operationelle Risiken weiterhin mittels eines dedizierten internen Modells. Die Risikoaktiva aus operationellen Risiken betrugen zum Ende des vierten Quartals 2021 auf dieser Basis 19,8 Mrd. Euro (31. Dezember 2020: 18,3 Mrd. Euro). Der Anstieg ist durch den Ansatzwechsel aus dem fortgeschrittenen Messansatz (AMA) in den Standardansatz geprägt. Das ökonomisch erforderliche Kapital belief sich auf 1,5 Mrd. Euro. Das hierfür verwendete interne Modell entspricht dem vorherigen AMA. Ein Vergleich zum Vorjahreswert (31. Dezember 2020: 1,5 Mrd. Euro) zeigt eine stabile Entwicklung. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Risikoaktiva und das ökonomisch erforderliche Kapital nach Segmenten:
Aus OpRisk-Ereignissen ergab sich zum Ende des vierten Quartals 2021 eine Gesamtbelastung in Höhe von rund 1.136 Mio. Euro (Gesamtjahr 2020: 345 Mio. Euro). Die Ereignisse waren im Wesentlichen durch Schäden in der Kategorie "Produkte und Geschäftspraktiken" geprägt. In erster Linie ist hier die Rückstellung der mBank für Rechtsrisiken im Zusammenhang mit SchweizerFranken-Kreditverträgen zu nennen, welche einen wesentlichen Treiber für den Anstieg im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Darüber hinaus materialisierten sich prozessbezogene Risiken im Projektkontext. Realisierte Verluste aus Operationellen Risiken durch Corona umfassen ausschließlich Kostenpositionen. Schäden durch die Störung von Kernbankprozessen sind weiterhin nicht zu verzeichnen. Im Einklang mit den regulatorischen Vorgaben wurde die Erfassung dieser wiederkehrenden Kostenpositionen 2021 eingestellt. Sie sind Teil einer "neuen Normalität", welche in der Mehrjahresplanung mitberücksichtigt wurde.
1 Eingetretene Verluste und Rückstellungen,
abzüglich OpRisk-basierter Erträge und
Rückzahlungen.
Ein strukturiertes, zentrales und dezentrales Berichtswesen stellt sicher, dass das Management der Bank und der Segmente, die Mitglieder des OpRisk Committees sowie die Aufsichtsorgane regelmäßig, zeitnah und umfassend über operationelle Risiken unterrichtet werden. OpRisk-Berichte werden quartalsbezogen erstellt. Sie beinhalten eine Darstellung der Entwicklung der OpRisk-Verluste, der wesentlichen Verlustereignisse der Segmente, aktuelle Risikoanalysen, die Entwicklung des Kapitalbedarfs sowie den Status eingeleiteter Maßnahmen. Zudem sind operationelle Risiken Teil der regelmäßigen Risikoberichterstattung an den Vorstand und den Risikoausschuss des Aufsichtsrats. Sonstige RisikenZur Erfüllung der Regularien des Baseler Rahmenwerkes fordern die MaRisk eine ganzheitliche Risikobetrachtung und damit auch die Berücksichtigung von nicht quantifizierbaren Risikokategorien. Diese unterliegen in der Commerzbank einem qualitativen Steuerungs- und Controllingprozess. Die nachfolgend aufgeführten Risikoarten liegen bis auf das Compliance-Risiko, das Modellrisiko und das Cyber-Risiko außerhalb der Zuständigkeit des CRO. Rechtliche RisikenRechtsrisiken fallen unter die Definition der operationellen Risiken gemäß CRR. Sie entstehen für den Commerzbank-Konzern in erster Linie dann, wenn sich Ansprüche der Bank aus rechtlichen Gründen nicht durchsetzen lassen oder aber Ansprüche gegen die Bank verfolgt werden, weil das zugrunde liegende Recht nicht beachtet wurde oder sich nach Abschluss eines Geschäfts geändert hat. Auch das Betreiben von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften, bei deren Aufnahme oder Durchführung aufsichtsrechtliche Bestimmungen zu beachten sind, kann zu Rechtsrisiken führen. Dieses Risiko kann sich auch in Anordnungen oder Sanktionen verwirklichen, die von einer oder mehreren Behörden, deren Aufsicht die Commerzbank weltweit unterliegt, erlassen oder verhängt werden. Das Rechtsrisiko zeigt sich weiterhin in realisierten Verlusten beziehungsweise Rückstellungen, die sich aufgrund von oder im Zusammenhang mit gegen die Commerzbank gerichteten Klagen ergeben (Passivprozesse). Von der Commerzbank erhobene Klagen (Aktivprozesse) verkörpern in der Regel kein operationelles, sondern ein Kreditrisiko, so dass dem Verlustrisiko bereits durch Wertberichtigungen Rechnung getragen wird. Die Rechtsverfolgungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten) bei einem Aktivprozess werden jedoch als Rechtsrisiko eingeordnet. OrganisationGroup Legal obliegt in der Commerzbank funktional die Steuerung des konzernweiten Rechtsrisikos. Alle juristischen Mitarbeiter an den verschiedenen Standorten von Group Legal inklusive der ausländischen Niederlassungen sowie die juristischen Mitarbeiter der Rechtsabteilungen der in- und ausländischen Tochtergesellschaften sind als Rechtsrisiko-Manager operativ für die Identifizierung und Steuerung des konzernweiten Rechtsrisikos der Commerzbank zuständig. RisikosteuerungDie Rechtsrisiko-Manager im Konzern haben die Aufgabe, rechtliche Risiken und alle dadurch möglichen Verluste in einem frühen Stadium zu erkennen, Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung oder Minimierung der Verluste aufzuzeigen und an rechtliche Risiken betreffenden Entscheidungen aktiv mitzuwirken. Sie sol len im Rahmen ihres Aufgabenbereiches ständig über alle rechtlichen Änderungen oder neuen Erkenntnisse auf dem Laufenden bleiben und die betroffenen Geschäftseinheiten über die Auswirkungen auf das Rechtsrisiko sowie über sich ergebenden Handlungsbedarf informieren. Die Rechtsrisiko-Manager verantworten die Veranlassung beziehungsweise Anpassung von Prozessrückstellungen und betreuen und überwachen die neuen und laufenden Gerichtsverfahren. Bei Passivprozessen wird die Rückstellung auf Grundlage der Risikoeinschätzung des zuständigen Rechtsrisiko-Managers gebildet. Dabei entspricht in der Regel das im Prozess erwartete Verlustrisiko der Höhe der zu bildenden Rückstellungen. Um den Betrag des erwarteten Verlusts einzuschätzen, ist nach jedem bedeutenden Verfahrensabschnitt zu bewerten, welchen Betrag die Bank vernünftigerweise zahlen müsste, wenn sie den Streit zu diesem Zeitpunkt durch Vergleich beenden würde. Bei Aktivprozessen werden in der Regel nur die erwarteten Gerichts- und Anwaltskosten zurückgestellt. Quartalsweise informiert Group Legal im Litigation Report über alle wesentlichen Gerichtsverfahren und Rechtsrisikoentwicklungen. Adressaten sind das Management und der Aufsichtsrat der Bank, die Bankenaufsicht sowie das OpRisk Committee. Aktuelle EntwicklungenDie Commerzbank und ihre Tochtergesellschaften sind mit verschiedenen Gerichts- und Schiedsverfahren, Ansprüchen und behördlichen Untersuchungen (rechtliche Verfahren) konfrontiert, die eine große Bandbreite von Themen betreffen. Diese umfassen zum Beispiel angeblich fehlerhafte Anlageberatungen, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kreditfinanzierungen oder dem Zahlungsverkehrsgeschäft, Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung, angeblich unrichtige Buchführung und Bilanzierung, die Geltendmachung von Forderungen aus steuerlichen Sachverhalten, angeblich fehlerhafte Prospekte im Zusammenhang mit Emissionsgeschäften, angebliche Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften sowie Klagen von Aktionären und Fremdkapitalinvestoren sowie Ermittlungen durch Aufsichtsbehörden. Daneben können Änderungen oder Verschärfungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der gesetzlichen Rahmenbedingungen beispielsweise im Privatkundenbereich zur weiteren Inanspruchnahme der Commerzbank oder ihrer Tochtergesellschaften führen. In den gerichtlichen Verfahren werden vor allem Schadensersatzansprüche, bereicherungsrechtliche Ansprüche oder auch die Rückabwicklung geschlossener Verträge geltend gemacht. Sofern einzelnen oder mehreren dieser Klagen stattgegeben würde, könnten daraus zum Teil erhebliche Schadensersatzzahlungen, Rückabwicklungsaufwendungen oder sonstige kostenintensive Maßnahmen folgen. Aufsichtsbehörden und staatliche Institutionen in verschiedenen Ländern, in denen die Commerzbank und ihre Tochtergesellschaften tätig waren oder sind, begannen vor etlichen Jahren mit Untersuchungen zu Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Devisenkursfixings und dem Devisengeschäft allgemein. Im Zuge dieser Aktivitäten haben Aufsichtsbehörden und staatliche Institutionen auch Prüfungen in Bezug auf die Commerzbank angestrengt oder haben sich mit Auskunftsersuchen an die Commerzbank gewandt. Die Commerzbank kooperierte vollumfänglich mit diesen Stellen und arbeitete die Sachverhalte auf Grundlage eigener umfassender Untersuchungen auf. Die Vorgänge sind bis auf eine Ausnahme nicht mehr aktiv; in diesem Fall wurde der Vorgang von der untersuchenden Behörde an das nationale Wettbewerbstribunal abgegeben. Finanzielle Konsequenzen sind nicht auszuschließen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt im Zusammenhang mit Aktiengeschäften um den Dividendenstichtag (sogenannte Cum-Ex-Geschäfte) der Commerzbank und der ehemaligen Dresdner Bank. Die Commerzbank hatte bereits Ende 2015 eine forensische Analyse zu Cum-Ex-Geschäften beauftragt, die im Hinblick auf die Aktiengeschäfte der Commerzbank Anfang 2018 und bezüglich der Aktiengeschäfte der ehemaligen Dresdner Bank im September 2019 abgeschlossen wurde. Alle Steuernachforderungen durch die Finanzbehörden wurden beglichen. Seit September 2019 finden bei der Commerzbank Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln in einem separaten Verfahren zu Cum-Ex-Geschäften statt. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt wegen des Verdachts, dass die Bank (einschließlich Dresdner Bank) in verschiedenen Rollen an Cum-Ex-Geschäften mitgewirkt hat, unter anderem dadurch, dass sie Dritte, die als Leerverkäufer gehandelt haben sollen, mit Aktien beliefert hat. Es geht in diesem Verfahren nach derzeitigem Verständnis nicht um eigene Steueranrechnungsansprüche der Commerzbank im Hinblick auf Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf Dividenden. Im Zusammenhang mit Untersuchungen zu "Cum-Ex" kooperiert die Commerzbank vollumfänglich mit den Ermittlungsbehörden. Das Ob und die Höhe einer sich daraus eventuell ergebenden Belastung kann derzeit nicht prognostiziert werden. Auf Basis des im Jahr 2017 veröffentlichten Schreibens des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zu "Cum-Cum-Geschäften" hat die Betriebsprüfung zur Behandlung dieser Geschäfte in Form von Prüfungsanmerkungen Stellung genommen. Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer wurde seitens des Finanzamtes entsprechend gekürzt. Die Commerzbank AG hat daraufhin Wertberichtigungen hinsichtlich bilanzierter Anrechnungsforderungen vorgenommen beziehungsweise zusätzliche Rückstellungen im Hinblick auf mögliche Rückzahlungsansprüche gebildet, um die geänderte Risikosituation vollumfänglich angemessen zu reflektieren. Nunmehr ist das BMF-Schreiben zu "Cum-Cum-Geschäften" mit Datum vom 9. Juli 2021 neu gefasst worden. Im Hinblick auf die potenziellen Auswirkungen des BMF-Schreibens wurde im zweiten Quartal 2021 die Rückstellung angepasst. Nach derzeitigen Erkenntnissen sind die steuerlichen Risiken aus diesem Themenkomplex damit ausreichend bevorsorgt. Es kann nicht voll ständig ausgeschlossen werden, dass sich über die von der Bank gebildete Rückstellung hinaus weitere Belastungen ergeben. Im Hinblick auf Cum-Cum-Wertpapierleihegeschäfte sieht sich die Commerzbank Ersatzansprüchen Dritter aufgrund aberkannter Anrechnungsansprüche ausgesetzt. Die Erfolgsaussichten solcher Ansprüche schätzt die Commerzbank auf Basis der durchgeführten Analysen als eher unwahrscheinlich ein, sie sind aber nicht ausgeschlossen. In diesen Fällen könnten sich auf Basis unserer Schätzungen finanzielle Auswirkungen im höheren zweistelligen Millionenbereich zuzüglich Nachzahlungszinsen ergeben. Es kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass sich im Rahmen der weiteren Entwicklung, zum Beispiel aus der Bewertung durch die Finanzbehörden und der Finanz-/Zivilgerichte, eine anderslautende Einschätzung ergeben könnte. Gegen eine Tochtergesellschaft der Commerzbank wurde im Mai 2017 von einem polnischen Gericht eine Sammelklage wegen angeblicher Unwirksamkeit von Indexklauseln in Darlehensverträgen in Schweizer Franken zugelassen. Der Sammelklage haben sich insgesamt 1.731 Kläger angeschlossen. Das Berufungsgericht hat das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts, mit dem die Sammelklage vollumfänglich abgewiesen worden war, teilweise aufgehoben und zurückverwiesen; das erstinstanzliche Gericht hat die Klage inzwischen abgewiesen, es sind noch Rechtsmittel möglich. Unabhängig davon klagen zahlreiche Darlehensnehmer aus den gleichen Gründen im Wege von Einzelklagen. Neben der Sammelklage sind zum 31. Dezember 2021 13.036 weitere Einzelverfahren anhängig (31. Dezember 2020: 6.870). Die Tochtergesellschaft tritt jeder Klage entgegen. In einigen Fällen hat die Tochtergesellschaft Gegenklage auf Vergütung für die Kapitalüberlassung erhoben. Die Rechtsprechung der polnischen Gerichte zu Darlehen mit Indexierungsklauseln insgesamt ist bisher uneinheitlich. Zum 31. Dezember 2021 lagen 473 rechtskräftige Urteile in Einzelverfahren gegen die Tochtergesellschaft vor, von denen 82 zugunsten der Tochtergesellschaft und 391 zuungunsten der Tochtergesellschaft entschieden wurden. 227 Verfahren bei Gerichten der zweiten Instanz sind wegen Rechtsfragen, die beim polnischen Obersten Gerichtshof und beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) liegen, ausgesetzt. In nicht-öffentlicher Sitzung vom 7. Mai 2021 hat der Oberste Gerichtshof in Polen in einem aus sieben Richtern bestehenden Gremium zu Vorlagefragen eines Ombudsmannes der polnischen Bankenaufsicht zur Natur der wechselseitigen Ansprüche der Parteien und zur Verjährung entschieden. Nach Einschätzung der Bank ändert das Urteil die aktuelle Risikobewertung nicht. Die Sitzung der Zivilkammer des polnischen Obersten Gerichtshofs zu Darlehensverträgen in Schweizer Franken mit Indexklauseln hat am 2. September 2021 stattgefunden. Die durch seine Präsidentin vorgelegten Fragen wurden nicht beantwortet; stattdessen wurden dem EuGH Fragen zur Rechtmäßigkeit des Prozesses zur Ernennung neuer Richter vorgelegt. Der weitere Verfahrensverlauf und das Ergebnis sind offen. Am 29. April 2021 ist ein Urteil des EuGH (C-19/20) zu fünf Fragen ergangen, die ein polnisches Gericht im Verfahren gegen eine andere Bank zur Vorabentscheidung vorgelegt hatte. Nach Einschätzung der Bank ändert das Urteil die aktuelle Risikobewertung nicht. Beim EuGH sind weitere Vorabentscheidungsverfahren zu Darlehen mit Indexierungsklauseln anhängig, zwei davon betreffen Verfahren gegen die Tochtergesellschaft. Entscheidungen werden erst im zweiten Halbjahr 2022 erwartet. Im Dezember 2020 ist ein Vorschlag der lokalen Aufsichtsbehörde zur Umwandlung von Fremdwährungsdarlehen in Darlehen in lokaler Währung bekannt geworden. Im Dezember 2021 hat die Tochtergesellschaft einer repräsentativen Gruppe von 1.278 Kunden mit aktiven Verträgen Vergleichsangebote gemacht. Die maximalen, hypothetischen Kosten würden sich auf 645,5 Mio. Euro belaufen, wenn alle Kunden mit aktiven Krediten das Angebot akzeptieren würden. Die Tochtergesellschaft wird die Ergebnisse des Pilotprojektes auswerten und die weiteren Handlungsoptionen analysieren. Vor dem Hintergrund der bislang uneinheitlichen Rechtsprechung, der geringen Anzahl von letztinstanzlichen Urteilen sowie der ausstehenden Grundsatzentscheidungen des Obersten Gerichtshofs sowie des EuGH ist die Höhe der bilanziellen Vorsorge für diesen Themenkomplex stark ermessensbehaftet. Bis zum 31. Dezember 2020 wurden Rechtsrisiken im Zusammenhang mit Darlehensverträgen in Schweizer Franken mit Indexklauseln gesamthaft gemäß IAS 37 berücksichtigt. Nunmehr werden nicht vollständig zurückgeführte Schweizer-Franken-Darlehen überwiegend nach IFRS 9 abgebildet. Für bereits vollständig zurückgeführte Darlehen und Rechtskosten wurde die Bilanzierungsmethode nicht angepasst; diese werden weiterhin gemäß IAS 37 bilanziert. Bei den noch nicht vollständig zurückgeführten Darlehen werden die rechtlichen Risiken unmittelbar bei der Schätzung der Zahlungsströme im Bruttobuchwert der Forderungen berücksichtigt. Die Bilanzierung nach IFRS 9 stellt die Marktpraxis im Inlandsmarkt des Tochterunternehmens dar und erhöht somit die Vergleichbarkeit zu Abschlüssen anderer Marktteilnehmer sowie die Vergleichbarkeit seitens des polnischen Regulators. Durch die Anwendung von IFRS 9 anstelle des IAS 37 werden somit relevantere Informationen vermittelt. Die Bewertungsmethodik, anhand derer der Einfluss auf die aus den Darlehen erwarteten Zahlungsströme geschätzt wird, blieb verglichen zur bisherigen Bewertungsmethodik im Wesentlichen unverändert. Das zum 31. Dezember 2021 bestehende Portfolio von nicht vollständig zurückgeführten Darlehen in Schweizer Franken hatte einen Buchwert in Höhe von 9,1 Mrd. polnischen Zloty; das bereits zurückgezahlte Portfolio betrug bei Ausreichung 7,3 Mrd. polnische Zloty. Insgesamt wurde im Konzern für die aus dem Komplex entstehenden Risiken, einschließlich potentieller Vergleichszahlungen und der Sammelklage, eine bilanzielle Vorsorge in Höhe von 899 Mio. Euro getroffen. Die Vorsorge für Einzelklagen betrug im Vorjahr 312,9 Mio. Euro. Darüber hinaus sind im Geschäftsjahr Kosten für Aktivklagen in Höhe von 18,7 Mio. Euro berücksichtigt. Die Methodik zur Ermittlung der Rückstellung beziehungsweise der Bewertungsanpassung basiert auf Parametern, welche vielfältig, ermessensbehaftet und zum Teil mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sind. Wesentliche Parameter sind die geschätzte Gesamtanzahl von Klägern, die Wahrscheinlichkeit, einen Prozess in letzter Instanz zu verlieren, die Höhe des Verlustes sowie die Entwicklung des Wechselkurses. Schwankungen der Parameter sowie deren Interdependenzen können dazu führen, dass die Vorsorge zukünftig der Höhe nach wesentlich angepasst werden muss. Eine weitere Komponente bei der Bestimmung der Vorsorge ist die Erwartung bezüglich der Entwicklung der Vergleichsgespräche. Zum Stichtag hat die Tochtergesellschaft die Risiken im Zusammenhang mit künftigen Vergleichszahlungen mit 219,7 Mio. Euro berücksichtigt. Der Betrag entspricht 34 % der maximalen Kosten der Vergleiche nach der im Pilotprojekt verwendeten Berechnungsmethode. Zur Bestimmung der Vorsorge für das Vergleichsprogramm geht die Tochtergesellschaft davon aus, dass die maximale Annahmequote 34 % der aktiven Verträge nicht überschreitet. Wenn sich die Annahmequote um +/- 1 Prozentpunkt ändert, und alle anderen relevanten Annahmen unverändert bleiben, würde sich die Vorsorge für das Vergleichsprogramm um +/- 6,5 Mio. Euro ändern. Zum Stichtag hat die Tochtergesellschaft das Unterliegensrisiko auf Basis von Expertenschätzungen geschätzt, die durch Rechtsgutachten zu künftigen Rechtsprechungstendenzen gestützt werden. Unter der Annahme ansonsten unveränderter Parameter ergeben sich folgende Sensitivitäten für die wesentlichen der Rückstellungsbildung beziehungsweise der Bewertungsanpassung für die Einzelgerichtsverfahren zugrundeliegenden Parameter:
Im April 2021 hat der Bundesgerichtshof in einem Verfahren gegen eine andere Bank über den sogenannten AGB-Änderungsmechanismus entschieden und die entsprechenden Ziffern der AGB-Banken für unwirksam erklärt. Dieser Mechanismus sah vor, dass die Zustimmung des Kunden zu bestimmten Vertragsänderungen nach einer bestimmten Frist angenommen wurde, wenn der Kunde nicht widersprochen hatte. Die Bank hat die Auswirkungen dieser Rechtsprechung auf ihre Geschäftsbereiche und Produkte geprüft, da aufgrund des AGB-Änderungsmechanismus eingeführte oder erhöhte Entgelte für Verbraucher möglicherweise unwirksam sein können. Die Bank hat hierfür eine zentrale Stelle eingerichtet, welche die mit dem Urteil verbundenen Fragestellungen konsolidiert bearbeitet. In Folge wurde eine klare und verständliche Unterrichtung betroffener Kunden sichergestellt sowie eine Kundenschnittstelle für die Erstattung von zu Unrecht erhobenen Entgelten geschaffen. Ebenfalls wird die notwendig gewordene Neuvereinbarung der AGB im Bestandskundengeschäft koordiniert. Für Rückforderungen der Kunden hat die Bank eine Rückstellung gebildet. Einzelne der oben genannten Verfahren können auch Auswirkungen auf die Reputation der Commerzbank und ihrer Tochtergesellschaften haben. Der Konzern bildet Rückstellungen für diese Verfahren, soweit die daraus resultierenden Verpflichtungen wahrscheinlich sind und die Höhe der Verpflichtungen hinreichend genau bestimmbar ist. Da die Entwicklung dieser Verfahren mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die gebildeten Rückstellungen nach abschließenden Verfahrensentscheidungen teilweise als unzureichend erweisen. Infolgedessen können erhebliche zusätzliche Aufwendungen entstehen. Dies trifft auch auf rechtliche Verfahren zu, für die aus Sicht des Konzerns keine Rückstellungen zu bilden waren. Der endgültige Ausgang einzelner rechtlicher Verfahren kann das Ergebnis und den Cashflow der Commerzbank in einer bestimmten Berichtsperiode beeinflussen, schlimmstenfalls ist nicht völlig auszuschließen, dass die daraus eventuell resultierenden Verpflichtungen auch wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben. Weitere Informationen über rechtliche Verfahren können der Note 58 zu den Rückstellungen und der Note 60 zu den Eventualverbindlichkeiten und Kreditzusagen des Konzernabschlusses entnommen werden. Compliance-RisikenCompliance-Risiken fallen unter die Definition der operationellen Risiken gemäß Capital Requirements Regulation (CRR). Die Commerzbank versteht und erkennt die Existenz von inhärenten Compliance-Risiken in ihren Geschäftsfeldern, die insgesamt und speziell von der Finanzkriminalität missbraucht werden können. Das Compliance-Risiko umfasst hierbei die Risikofelder Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionen/Embargos, Markets Compliance sowie Betrug, Bestechung und Korruption. Zur aktiven Förderung der Compliance-Kultur im Unternehmen, hat der Vorstand der Commerzbank entsprechende Werte in Verhaltensgrundsätzen (Code of Conduct) festgeschrieben und kommuniziert. OrganisationGroup Compliance wird durch den Bereichsvorstand Group Compliance gesteuert; er berichtet direkt an den Vorstand. Der Bereichsvorstand Group Compliance ist gemäß der § 87 (5) WpHG, BT 1.1 MaComp (Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion) sowohl der "Compliance-Beauftragte" als auch gemäß § 25 h (7) des KWG (Kreditwesengesetz), §§ 7 und 9 GwG (Geldwäschegesetz) der "Geldwäschebeauftragte" des Konzerns und wird als solcher von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt. Group Compliance ist verantwortlich für: A. die vier Compliance-Risikotypen/ -felder: 1) Anti-Geldwäsche/Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, 2) Sanktionen und Embargos, 3) Bekämpfung von Betrug, Bestechung und Korruption, 4) Markets Compliance sowie B. weitere Aufgaben:
Die Verantwortlichkeiten entlang der Verpflichtungen zu den Regimen Qualified Intermediary (QI), Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA), Common Reporting Standard (CRS) sowie in Bezug auf die Verhinderung der Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Anti-Tax Evasion Facilitation, ATEF) wurden im Oktober 2020 innerhalb der Group-Tax-Funktion gebündelt und gehören somit seit diesem Zeitpunkt im Inland nicht mehr zu den weiteren Aufgaben von Group Compliance. Die entsprechende Rolle des QI und FATCA Responsible Officers wird im Jahr 2022 ebenfalls an Group Tax übertragen. In den Auslandsstandorten bleiben die Rollen und Verantwortlichkeiten hinsichtlich ATEF-bezogener Aufgaben unter der Gesamtverantwortung von Group Tax von dieser strukturellen Änderung unberührt und werden dort weiterhin von der lokalen Group Compliance durchgeführt. RisikosteuerungZur Verhinderung von Compliance-Risiken hat die Commerzbank geschäfts-, kunden-, produkt- und prozessbezogene Sicherungssysteme und Kontrollen implementiert. Die Gesamtheit dieser Verfahren zur Einhaltung der wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben wird als Compliance-Management-System bezeichnet. Die Commerzbank orientiert sich bei der Ausgestaltung dieses Compliance-Managementsystems an internationalen Marktstandards sowie den regulatorischen Vorgaben in den für die Geschäftstätigkeit der Commerzbank relevanten Ländern. Die Commerzbank entwickelt ihr Compliance-Management-System kontinuierlich weiter, um ihrer Verantwortung sowie der steigenden Komplexität und zunehmenden regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Gemäß dem Prinzip der "Three Lines of Defence" ist die Abwehr unerwünschter Compliance-Risiken nicht auf die Bearbeitung durch die Compliance-Funktion (Group Compliance) beschränkt. Vielmehr sind die organisatorischen Kontroll- und Überwachungselemente in drei hintereinander geschaltete Ebenen eingeordnet. Die Einheiten der ersten Verteidigungslinie (1st Line of Defence, LoD) übernehmen im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit die Verantwortung für die Identifikation und das Management von Risiken sowie für die Einhaltung von Regelungen des eigenen Geschäftsbetriebs und verantworten die Einrichtung prozessorientierter Kontrollmechanismen. Group Compliance als zweite Verteidigungslinie (2nd LoD) setzt Standards für ein angemessenes Risikomanagement, überwacht die Angemessenheit und Wirksamkeit der Verfahren und Kontrollen der ersten Verteidigungslinie und bewertet sowie kommuniziert festgestellte Mängel. Darüber hinaus nimmt Group Compliance Analysen sowie Bewertungen der Compliance-Risiken vor und stellt eine Umsetzung des Risikomanagement-Rahmenwerks sicher. Die Interne Revision als dritte Verteidigungslinie (3rd LoD) überprüft die Angemessenheit und Wirksamkeit der Compliance sowohl in der 1st LoD als auch der 2nd LoD auf Basis regelmäßiger und unabhängiger Prüfungen. Die Steuerung der Compliance-Risiken folgt einem strukturierten Regelkreis, dessen Elemente in Wechselwirkung stehen. Die Commerzbank überwacht kontinuierlich relevante regulatorische Anforderungen und stellt die Definition beziehungsweise die Anpassung korrespondierender interner Standards, die eine Einhaltung der Anforderungen gewährleisten sollen, sicher. Interne, regelmäßige Schulungsmaßnahmen und Beratungsleistungen der Compliance-Funktion unterstützen bei der effektiven Implementierung dieser Standards im Konzern. Die Implementierung umfasst die Erstellung sowie Durchführung geeigneter tagesgeschäftlicher Prozesse und Kontrollen, deren Qualitätssicherung und Funktionsprüfung in der 1st LoD und 2nd LoD. Compliance-Risiken werden überwacht und sind Gegenstand regelmäßiger interner Berichterstattung. Eskalationen erfolgen, sofern erforderlich, in Abhängigkeit von deren Dringlichkeit und Schweregrad. Die Teilrisikostrategie Compliance-Risiko als Teil der Gesamtrisikostrategie der Commerzbank setzt den risikostrategischen Rahmen im Umgang mit Compliance-Risiken und enthält neben strategischen und organisatorischen Elementen eine detaillierte Beschreibung des Compliance-Risikomanagements. Insbesondere werden hierbei der Risikoappetit je Compliance-Risikotyp konkretisiert sowie die strategischen Handlungsfelder definiert. Die Risikoanalyse (Compliance Risk Analysis) fungiert als eines der Kernelemente der Risikosteuerung. Sie bewertet das inhärente Risiko, das sich aus den Geschäftsaktivitäten mit unterschiedlichen Kundengruppen und Produkten ergibt, und stellt diesem im Control Assessment eine Bewertung des korrespondierenden Kontrollumfeldes zur Mitigierung des inhärenten Risikos gegenüber. Als Summe hieraus wird ein Residualrisiko ermittelt. Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Risikosteuerung (beispielsweise die Einführung zusätzlicher Kontrollen) werden bei Bedarf definiert und deren Umsetzung nachverfolgt. Aktuelle EntwicklungenIn den letzten Jahren hat die Commerzbank einen Großteil der Feststellungen aus den Vergleichen mit verschiedenen US-Behörden bezüglich Verstößen gegen US-Sanktions- sowie Geldwäschepräventionsbestimmungen abgearbeitet. Der US-Monitor hat seine Untersuchungshandlungen vor Ort mit dem Abschlussbericht vom 15. Oktober 2018 beendet. Nach den Bestimmungen des Engagement Letters zwischen der Bank und dem Monitor endete das Monitorship am 24. Juni 2019. Bei der Umsetzung der vereinbarten Implementierungspläne hat die Bank weiterhin gute Fortschritte erzielt und den Großteil der Maßnahmen abgearbeitet. Die Commerzbank stellt dem DFS (Department of Financial Services) weiterhin Quartalsberichte zur Verfügung, in denen über den Fortschritt der Implementierungspläne berichtet wird. Gemäß den Anforderungen des Financial Services and Markets Act 2000 (FSMA) hat die Commerzbank London im Jahr 2017 ein Beratungsunternehmen als sogenannte "Skilled Person" mandatiert. Das Beratungsunternehmen hat eine Überprüfung bestehender Strukturen und Prozesse (insbesondere bezüglich Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung sowie Sanktionen/Embargos) vorgenommen und einen Bericht an die britische Financial Conduct Authority (FCA) erstellt. Die Commerzbank London hat im Anschluss ein umfassendes Abarbeitungsprojekt aufgesetzt, dessen Umsetzung die "Skilled Person" evaluierte und dazu halbjährlich an die FCA berichtete. Im Mai 2021 wurde das Skilled Person Program von der FCA offiziell als beendet erklärt. ReputationsrisikenUnter einem Reputationsrisiko wird die Gefahr eines Vertrauens- oder Ansehensverlusts der Commerzbank bei ihren Anspruchsgruppen aufgrund von negativen Ereignissen im Rahmen der Geschäftstätigkeit verstanden. Zu den Anspruchsgruppen der Commerzbank zählen insbesondere Öffentlichkeit und Medien, Nichtregierungsorganisationen und Kunden. Der Reputation eines Unternehmens kommt im heutigen Wettbewerbsumfeld eine immer größere Bedeutung zu und wird vor allem durch den Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten (ökologischen, ethischen oder sozialen Risiken) im Kundengeschäft der Marktsegmente bestimmt (originäre Reputationsrisiken). Menschen beurteilen Unternehmen nicht nur aufgrund persönlicher Erfahrungen, sondern auch auf Basis öffentlicher Berichterstattung, insbesondere der Medienberichterstattung. Daher gehen Reputationsrisiken unmittelbar mit Kommunikationsrisiken einher. Strategie und OrganisationEs ist grundsätzlich die Aufgabe aller Mitarbeiter und Führungskräfte, den guten Ruf der Commerzbank als bedeutenden Teil ihres Unternehmenswertes zu schützen und zu stärken. Die Segmente und wesentlichen Konzerngesellschaften tragen unmittelbare Verantwortung für Reputationsrisiken, die aus ihrer jeweiligen Geschäftstätigkeit resultieren. Im Fokus der Abteilung Reputationsrisiko-Management im zentralen Konzernbereich Group Communications stehen die originären Reputationsrisiken, die direkt zu Reputationsschäden bei den Anspruchsgruppen führen können. Die Abteilung steht im engen Kontakt mit den relevanten Markteinheiten. Das Management der originären Reputationsrisiken liegt in der Verantwortung des Vorstandsvorsitzenden. Es ist Bestandteil der Gesamtrisikostrategie der Commerzbank. Dem Reputationsrisiko-Management kommt die Aufgabe zu, originäre Reputationsrisiken in systematischen Prozessen frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten, zu adressieren und geeignete Maßnahmen anzuregen beziehungsweise zu ergreifen (Frühwarnfunktion). RisikosteuerungDas Management originärer Reputationsrisiken bedeutet, im Kundengeschäft der Marktsegmente mögliche ökologische, soziale und ethische Risiken rechtzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren - und damit mögliche Kommunikationsrisiken zu reduzieren oder erst gar nicht entstehen zu lassen. Originäre Reputationsrisiken werden über einen qualitativen Ansatz gesteuert. In einem strukturierten Prozess werden Geschäfte, Produkte und Kundenbeziehungen aus sensiblen Themenfeldern innerhalb einer 5-poligen Skala in Bezug auf ökologische, ethische oder soziale Risiken qualitativ bewertet. Diese Bewertung kann Auflagen oder auch eine negative Beurteilung enthalten, die gegebenenfalls zu einer Ablehnung führt. Zu den im Reputationsrisiko-Management regelmäßig und umfassend analysierten sensiblen Themenfeldern zählen beispielsweise Exporte von Rüstungsgütern sowie Geschäfte, Produkte und Kundenbeziehungen mit Bezug zur Energie- und Rohstoffgewinnung. Die Haltung der Commerzbank zu diesen Themen findet sich in für alle Mitarbeiter verbindlichen Positionen und Richtlinien wieder. Neu aufkommende ökologische, ethische und soziale Themen werden vom Reputationsrisiko-Management der Commerzbank regelmäßig beobachtet, analysiert und die entsprechenden Stellen innerhalb der Bank bei Bedarf darüber unterrichtet. Die von der Abteilung identifizierten und bearbeiteten Reputationsrisiken fließen in den vierteljährlichen Reputationsrisiko-Report (Teil 1: Nicht quantifizierbare Risiken; Teil 2: Hohe und erhebliche originäre Reputationsrisiken (Nachhaltigkeitsthemen)) ein, der an den Vorstand sowie den Risikoausschuss des Aufsichtsrats adressiert ist. Environmental-Social-Governance-(ESG-)RisikenVon großer Bedeutung für ein nachhaltiges Finanzwesen ist die Integration nichtfinanzieller Aspekte in das Risikomanagement der Bank. Dazu gehören insbesondere Risiken, die aus dem Klimawandel resultieren. Wir sehen Klimarisiken nicht als separate, "neue" Risikoart, sondern als Querschnittstreiber (sogenanntes Horizontales Risiko), die sich in den bekannten Risikoarten materialisieren können - insbesondere im Kreditrisiko. Das Umsteuern von Unternehmen und Gesellschaft zu nachhaltigerem Handeln führt zu sogenannten transitorischen Risiken (Übergangsrisiken). Physische Risiken treten verstärkt auf, wenn das Umsteuern in eine klimaschonende Zukunft nicht schnell und konsequent genug erfolgt. Zu den physischen Risiken gehören etwa steigende Meeresspiegel und Überschwemmungen für den Immobiliensektor sowie Ernteausfälle in der Landwirtschaft aufgrund von Hitzewellen. Aber auch Niedrigwasser in Flüssen mit Auswirkungen auf das Transportwesen und die chemische Industrie gehören dazu. Übergangsrisiken entstehen für Unternehmen beispielsweise durch Änderungen in der Energiepolitik, in der Marktnachfrage oder durch technologische Änderungen. Die mögliche künftige Betroffenheit des Kreditportfolios von physischen und transitorischen Risiken haben wir im Rahmen von Szenarioanalysen untersucht. Dafür haben wir unser Portfolio in verschiedenen wissenschaftlichen Klimaszenarios der Internationalen Energieagentur (IEA 1,8°C-Szenario für Übergangsrisiken) und des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC 3-4°C-Szenario für physische Risiken) getestet. Künftig werden auch wir die Szenarios des Network for Greening the Financial System (NGFS) heranziehen. Die Analysen erfolgten unter Nutzung eines spezifischen Modells, welches die relevanten Parameter eines Szenarios ganzheitlich in ökonomische Effekte (Änderung von Bilanzkennzahlen) übersetzt. Hinsichtlich Übergangsrisiken werden dabei unter anderem geänderte Regulierung, Preisveränderungen, Angebots/ Nachfrageänderungen und Effekte aus technologischen Veränderungen betrachtet; bei physischen Risiken werden Effekte aus allen relevanten Ereignissen (Sturm/Wirbelsturm, Dürre, Hitze, Flut, Anstieg des Meeresspiegels) berücksichtigt. Betrachtet wurden Zeiträume bis jeweils mindestens 2050. Übergangsrisiken sind dabei branchenspezifisch, wobei sich innerhalb einer Branche (zum Beispiel Maschinenbau) teilweise deutliche Unterschiede in den Sub-Sektoren zeigen. Außerdem ist ein Zusammenhang zwischen dem Anpassungsgrad eines Unternehmens, das heißt seinem Fortschritt in der Transition, und dem Risiko zu erkennen. Bei physischen Risiken ist zudem die regionale/geographische Verteilung des Portfolios von Relevanz. Als bedeutender Finanzierer der deutschen Wirtschaft sind wir auch in den Sektoren aktiv, die Klimarisiken in besonderer Weise ausgesetzt sind. In einigen der besonders betroffenen Sektoren haben wir jedoch nur wenig Exposure (zum Beispiel Landwirtschaft). Als klimarisiko-sensitive Branchen mit nennenswerten Exposures sind zum Beispiel der Energiesektor, der Automobilsektor und der Maschinenbau zu nennen. Durch den geographischen Schwerpunkt unseres Portfolios in Deutschland und Europa sind wir von physischen Risiken bei einigen Ereignissen (zum Beispiel Wirbelstürme, Meeresspiegel-Anstieg) in geringerem Umfang betroffen als andere Regionen. Wir betrachten im Ergebnis die Übergangsrisiken für unser Portfolio als relevanter. Um die Effekte aus Klimarisiken im Kreditgeschäft aktiv zu managen, entwickeln wir unsere Prozesse und Methoden im Risikomanagement konsequent weiter. Die Kreditentscheidung für Unternehmen und institutionelle Kunden umfasst im Rahmen der individuellen Risikobewertung auch - sofern relevant - die Betroffenheit durch Klimarisiken und die Widerstandsfähigkeit dagegen. Dabei kombinieren wir schrittweise die spezifischen Erkenntnisse aus den Szenarioanalysen mit der individuellen Risikoanalyse auf Kundenebene. Wir gehen portfoliospezifisch vor und tragen so den Unterschieden hinsichtlich der Betroffenheit und den Risikotreibern angemessen Rechnung. In den besonders relevanten Portfolios (große Unternehmen, Spezialfinanzierungen und gewerbliche Immobilienfinanzierung) haben wir die qualitative Risikoanalyse in der Einzelkreditentscheidung um spezifische Aspekte zur Analyse von Klimarisiken ergänzt. Die Ergebnisse der Analysen werden künftig in einer strukturierten Bewertung ("Score") aggregiert, die in die Entscheidungsprozesse integriert wird und auch im Rahmen der Portfolioanalyse und -steuerung eingesetzt werden kann. Im Zielbild wollen wir Klimarisiken - soweit möglich - in die quantitative Kreditrisikoanalyse integrieren und sie damit in der Prozesskette (unter anderem Pricing, Reporting) vollständig reflektieren. Auch im Asset Management der Commerz Real spielen Nachhaltigkeitsrisiken eine große Rolle, etwa bei der Prüfung potenzieller Auswirkungen von physischen Risiken und der Bewertung von neuen Regulierungen. Aus diesem Grund hat die Commerz Real im Jahr 2021 die erste Stufe eines Risikomanagementtools eingeführt, mit dem Einschätzungen des Immobilienportfolios hinsichtlich physischer und transitorischer Risiken erfolgen. Zentraler Bestandteil der Analyse im Ankauf von Immobilien sind zudem Szenarioanalysen, anhand derer die sogenannten "Stranding-Zeitpunkte" im Hinblick auf unterschiedliche Klimaszenarios eingeschätzt werden. Die Ergebnisse fließen in die Risikoeinschätzung und die Nachhaltigkeitsbewertung der Immobilientransaktion ein und werden entsprechend in der Bewirtschaftungsphase berücksichtig. Bei dieser Vorgehensweise orientiert sich die Commerz Real an den Empfehlungen der TCFD zum Management von Klimarisiken durch Szenarioanalysen. Grundlage des Klima risikomanagements ist die möglichst verlässliche Erhebung aller Verbrauchs- und Emissionsdaten. Hierzu hat die Commerz Real im Jahr 2021 die Implementierung eines integrierten Nachhaltigkeitsdatenmanagementsystems gestartet und bedient sich zudem externer Partner bei der Erfassung von Daten auf globaler Ebene. Im Jahr 2021 haben wir außerdem erstmals eine umfassende, risikoartenübergreifende Materialitätsanalyse für Klima- und Umweltrisiken durchgeführt. Durch die Risikoarten-Verantwortlichen wurden alle im Rahmen der Risikoinventur als für den Commerzbank-Konzern grundlegend wesentlich eingeschätzten Risikoarten untersucht und die Materialität von Transitionsrisiken und physischen Risiken für die jeweilige Risikoart beurteilt. Die Einschätzung erfolgte je nach Risikoart auf qualitativer und/oder quantitativer Basis. Im Ergebnis der Analyse wurde der Einfluss von Klima- und Umweltrisiken für die Risikoarten Kreditrisiko, Marktrisiko, Operationelles Risiko (einschließlich Compliance- und Cyber-Risiko), Reputationsrisiko und Geschäftsrisiko als materiell eingeschätzt. Die Erkenntnisse der Materialitätsanalyse fließen sowohl in die Erstellung der Geschäftsstrategie, der Gesamtrisikostrategie und der Teilrisikostrategien als auch in weitere Kernelemente des bankinternen Prozesses zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung (Internal Capital Adequacy Assessment Process -ICAAP), wie beispielsweise das interne Stresstestrahmenwerk sowie das Risikotragfähigkeitskonzept ein. Somit ist die Materialitätsanalyse für Klima- und Umweltrisiken ein integraler Bestandteil der Risiko-Governance des Commerzbank-Konzerns. IT-RisikenIT-Risiken sind Teil der operationellen Risiken. Unter IT-Risiken verstehen wir in unserer internen Definition die Risiken für die Sicherheit der in unseren Systemen verarbeiteten Informationen im Hinblick auf die Einhaltung der nachstehenden vier IT-Schutzziele: Vertraulichkeit: Informationen sind vertraulich, wenn sie für nicht berechtigte Personen, Geschäftsprozesse oder IT-Systeme weder verfügbar noch rekonstruierbar sind. Integrität: Informationen sind integer, wenn sie nicht auf unautorisierte Weise modifiziert oder zerstört worden sind. Ein informationsverarbeitendes System (IT-System) ist integer, wenn es die ihm zugedachten Funktionen in unbeeinträchtigter Art und Weise sowie frei von bewussten oder versehentlichen unautorisierten Manipulationen durchführen kann. Nachvollziehbarkeit: Auf Informationen angewandte Aktionen und Techniken sind nachvollziehbar, wenn diese selbst sowie deren Herkunft eindeutig zurückverfolgt werden können. Verfügbarkeit: Informationen sind verfügbar, wenn sie für berechtigte Personen, Geschäftsprozesse und IT-Systeme immer dann in einem festgelegten Umfang verwendbar sind, wenn sie benötigt werden. Der Schutz und die Sicherheit eigener und von Kunden anvertrauter Informationen sowie der diese Informationen verarbeitenden Geschäftsprozesse und Systeme genießen in der Commerzbank einen hohen Stellenwert. Sie sind als ein zentrales Element in unserer Digital-Strategie verankert. Die Informationsverarbeitung basiert dabei immer stärker auf Informationstechnologien. Entsprechend bilden unsere Anforderungen an die IT-Sicherheit einen wesentlichen Kern in der Steuerung der Informationssicherheit. Die Anforderungen an die IT-Sicherheit, die auf den vorgenannten IT-Schutzzielen basieren, sind in Policies und Verfahrensanweisungen geregelt. IT-Risiken werden im Rahmen von IT-Governance-Prozessen identifiziert, bewertet und regelmäßig überprüft. Das IT-Risiko wird über den quartalsweisen IT-Risikoreport berichtet. Die Informationssicherheit ist auch als ein bedeutsames Ziel in unserem Internen Kontrollsystem verankert. Im Rahmen der Corona-Pandemie rückte die Berücksichtigung der vier IT-Schutzziele für Homeoffice-Technologien in einen zentraleren Fokus. Hierzu wurden im Speziellen die outgesourcten Dienstleistungen betrachtet. Zudem werden relevante IT-Risiken im Rahmen des Managements der operationellen Risiken in Form von Risikoszenarios bewertet und fließen in die RWA-Berechnung der Bank ein. Dazu gehören das Risiko eines Ausfalls kritischer IT, das Risiko externer Angriffe auf die Systeme oder Daten der Bank und seit 2021 auch die Risiken eines modernen Cloud Sourcing (Szenarios "Cyber Crime", "Advanced Persistent Threat (APT) 1 " und "Cloud"), der Diebstahl von Unternehmensdaten oder der Ausfall von Dienstleistern und Lieferanten. Siehe dazu auch die Ausführungen zu Cyber-Risiken. Entsprechend der hohen Bedeutung der IT-Sicherheit in der Commerzbank erfolgt deren kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung im Rahmen strategischer Initiativen. Der Bedeutung des Faktors Mensch für die IT-Sicherheit und Cyber-Sicherheit haben wir durch Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen Rechnung getragen. Cyber-RisikenCyber-Risiken umfassen Risiken mit einer unmittelbaren Sicherheitsrelevanz oder Risiken, die in eine Sicherheitsrelevanz münden (jeweils im Cyberraum). Der für die Commerzbank relevante Teil des Cyberraums umfasst hierbei alle vernetzten IT-Umgebungen innerhalb der Bank sowie außerhalb der Bank in Richtung Kunden, Geschäftspartner und Dienstleister. Cyber-Risiken beschäftigen sich demnach mit der digitalen Repräsentation der Bank-Assets (Daten, Informationen) innerhalb des Cyberraums. Für Cyber-Risiken gelten uneingeschränkt die strategischen Leitplanken aus der übergeordneten Gesamtrisikostrategie sowie der Cyber- und Informationssicherheitsstrategie. In den letzten Jahren gab es außerhalb der Commerzbank in der Finanzbranche eine Reihe von schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen, die dazu führten, dass sich eine Reihe der weltweit maßgebenden Regulatoren und Standardsetzer (zum Beispiel DFS500 - Department of Financial Services, Section 500 (Cybersecurity Requirements for Financial Services Companies) und NIST - National Institute of Standards and Technology in den USA und MAS - Monetary Authority of Singapore in Singapur) zunehmend mit dem Thema Cybersicherheit auseinandergesetzt haben und zusätzliche Vorgaben zum Management der Cyber-Risiken veröffentlicht haben. In Europa beziehungsweise Deutschland beschäftigen sich EBA und BaFin ebenfalls intensiv mit dem Thema. In der Commerzbank erfolgt die Steuerung der Cyber- und Informationssicherheitsrisiken durch den Konzernbereich "Group Risk Management - Cyber Risk & Information Security" (GRM-CRIS) und obliegt der Hoheit des Group Chief Information Security Officers (CISO). Neben bereits etablierten Sicherheitsfunktionen (wie zum Beispiel das Information Security Management System (ISMS) und das Risikoreporting über KRI-Indikatoren) liegt der Fokus von GRM-CRIS auf dem angemessenen Management des Cyber-Risikos sowie der Stärkung der Cyberresilienz der Commerzbank (einschließlich der Information Security Incident Management Fähigkeiten). Zusätzlich adressiert GRM-CRIS die Wechselwirkungen der Cyber- und Informationssicherheitsrisiken zu Risiken aus anderen Risikobereichen wie zum Beispiel Human Resources, Procurement, Business Continuity Management und physische Sicherheit. Im Rahmen der Corona-Pandemie gibt es aktuell keine konkreten Corona-spezifischen Angriffsmuster oder andere Anomalien gegen unser Institut, andere Finanzdienstleister oder Finanzmarktinfrastrukturen. Darüber hinaus sehen wir derzeit keine zusätzlichen Angriffsmethoden gegen unsere Mitarbeiter oder eine Ausweitung der Angriffsoberfläche im Zusammenhang mit der verstärkten "remote"-Nutzung von Bankressourcen, etwa im Zusammenhang mit "Split Operations" oder "Homeoffice". Jedoch gibt es eine Reihe von Angriffsvektoren, die darauf abzielen, die Ängste der Bürger zu nutzen, um kriminelle Aktivitäten durchzuführen. Dieser Ansatz firmiert medial unter der Bezeichnung "Fearware" und meint konkret die häufigste Durchführungsform, nämlich eine Kombination aus Schadsoftware (Malware) und sozialer Manipulation (Social Engineering), die auf die Angst des jeweiligen Betroffenen setzt. Im Cybercrime-Bereich ist neben den oben genannten Fearware-Aktivitäten noch die zunehmende Verbreitung von "Ransomware" hervorzuheben, auch wenn die Commerzbank davon bislang nicht betroffen ist. Unter Ransomware versteht man eine spezielle Art von Schadsoftware, die den Zugriff auf IT-Geräte sperrt oder darauf enthaltene Daten verschlüsselt und anschließend vom Opfer ein Lösegeld für die Wiederherstellung verlangt. Das signifikante Schadenspotential solcher Attacken verdeutlicht eine Reihe von aktuellen Vorfällen, bei denen dadurch Lieferketten gestört wurden. Durch eine enge Verzahnung der 1st und 2nd Line of Defense (LoD) Aktivitäten im Bereich der Cyber-Bedrohungsanalyse inklusive der entsprechenden Schutzmaßnahmen und Incident Management Prozesse wird die Bank weiterhin angemessenen vor Ransomware-Attacken geschützt. Hinsichtlich unserer Kunden achten wir über das normale Maß hinaus auf transaktionale Anomalien, insbesondere im Kontext betrügerischer Absichten mit Bezug zur Corona-Pandemie. Im Dezember 2021 wurde eine Sicherheitslücke in gewissen Versionen der weit verbreiteten Java-Logging-Bibliothek Log4j bekannt. Damit ist es Angreifern möglich, Schadcode auf betroffenen Systemen auszuführen. Die Commerzbank hatte zu keinem Zeitpunkt Produktionsstörungen oder eine Ausnutzung der Log4j Schwachstelle zu verzeichnen. Die sofort nach Bekanntwerden der Sicherheitslücke gegründete Task Force beobachtet die Lage weiterhin, um auf eventuelle neue Angriffsmuster beziehungsweise neue Entwicklungen zeitnah reagieren zu können. PersonalrisikenPersonalrisiken fallen unter die Definition der operationellen Risiken in Anlehnung an die Capital Requirements Regulation (CRR). Im Sinne einer internen, steuerungsorientierten Ausgestaltung dieser Definition subsumieren wir unter Personalrisiken folgende Elemente: Anpassungsrisiko: Ein Anpassungsrisiko entsteht, wenn sich aufbau- und ablauforganisatorische Rahmenbedingungen (zum Beispiel Umstrukturierungen, Veränderungen der Führungskultur, Qualifizierungsbedarfe) verändern, sich diese auf die Wirkungsbereiche der Mitarbeiter auswirken und damit eine erhöhte Veränderungsbereitschaft der Belegschaft erfordern. Durch ausgewählte interne sowie externe Aus-, Weiterbildungs- und Changemaßnahmen gewährleisten wir, dass das Qualifikationsniveau unserer Mitarbeiter den aktuellen Anforderungen entspricht, strukturelle Veränderungen entsprechend begleitet werden und die Mitarbeiter ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten gerecht werden. Motivationsrisiko: Motivationsrisiken entstehen daraus, dass demotivierende Faktoren nicht abgestellt und motivierende Faktoren in nicht ausreichendem Maße bei der Belegschaft wahr genommen werden (zum Beispiel Führung, Vergütung). Die Auswirkungen (zum Beispiel zurückgehaltene Leistung der Mitarbeiter) können sich direkt auf die Arbeitsatmosphäre und Produktivität der Organisation auswirken. Über Mitarbeiterbefragungen können mögliche Veränderungen in der Unternehmensverbundenheit der Mitarbeiter frühzeitig erkannt und adäquate Steuerungsmaßnahmen initiiert werden. Austrittsrisiko: Austrittsrisiken berücksichtigen die Folgen ungewollter Austritte von Mitarbeitern (zum Beispiel Arbeitnehmerkündigungen), insbesondere bei Leistungsträgern. Mit großer Sorgfalt versucht die Commerzbank sicherzustellen, dass die Abwesenheit oder das Ausscheiden von Mitarbeitern nicht zu nachhaltigen Störungen der Betriebsabläufe führt. Zudem beobachten wir regelmäßig die Fluktuation sowohl quantitativ als auch qualitativ. Engpassrisiko: Im Engpassrisiko werden die Folgen einer nicht ausreichenden Personalausstattung (zum Beispiel fehlende Nachwuchsplanung) sowie daraus folgender Konsequenzen (operative Engpässe, erhöhte Arbeitslast, geringere Produktivität, Krankheit) berücksichtigt. Die angemessene quantitative und qualitative Personalausstattung soll sicherstellen, dass die betriebsinternen Erfordernisse, die Geschäftsaktivitäten und die Strategie der Commerzbank umgesetzt werden können. Personal stellt für die Commerzbank eine zentrale Ressource dar. Mit dem durch Group Human Resources gesteuerten systematischen Personalrisikomanagement verfolgen wir das Ziel, Risiken zu identifizieren, zu beurteilen und unter anderem durch den Einsatz ausgewählter personalwirtschaftlicher Instrumente zu steuern. Der Vorstand wird regelmäßig über die Personalrisiken informiert. Insgesamt ist die Personalrisikosituation weiter zu beobachten. Es besteht das Risiko, dass sich die Personalrisikosituation durch häufige strukturelle Veränderungen aufgrund einer veränderten Konzernstrategie verschlechtert. Mit bereits eingeleiteten Change- und organisatorischen Maßnahmen wird den Personalrisiken begegnet. Geschäftsstrategische RisikenDas geschäftsstrategische Risiko besteht in der mittel- bis langfristigen Gefahr negativer Einflüsse auf das Erreichen der strategischen Ziele der Commerzbank, zum Beispiel resultierend aus Veränderungen von Marktumfeld, Wettbewerbsumfeld, Kapitalmarktanforderungen, Regulatorik/Politik oder unzureichender Umsetzung der Konzernstrategie (primäre Risikotreiber). Im Rahmen der regelmäßigen Weiterentwicklung der Konzernstrategie werden einerseits externe Faktoren betrachtet und andererseits interne Einflussfaktoren berücksichtigt. Unter Einbezug dieser Faktoren legt der Vorstand eine nachhaltige Geschäftsstrategie fest, in der die Ziele der Bank für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten und die jeweiligen Maßnahmen zur Zielerrei chung dargestellt werden. Um die sachgerechte Umsetzung der Konzernstrategie zur Erreichung der Geschäftsziele sicherzustellen, erfolgt das strategische Controlling durch regelmäßiges Monitoring von quantitativen und qualitativen Zielen im Konzern und in den Segmenten. Die Verantwortung für die strategische Unternehmenssteuerung liegt beim Vorstand. Bestimmte geschäftspolitische Entscheidungen (Beteiligungserwerb und Verkauf > 300 Mio. Euro) bedürfen zudem der Zustimmung des Risikoausschusses des Aufsichtsrats. Zudem werden alle größeren Initiativen und Projekte durch den Vorstand entschieden. ModellrisikoUnter Modellrisiko wird das Risiko von fehlerhaften Steuerungsentscheidungen aufgrund einer nicht sachgerechten Abbildung der Wirklichkeit durch die verwendeten Modelle verstanden. Als Ursachen für Modellrisiken unterscheiden wir zwischen Modellrisiko aus Überschreitungen der Modellgrenzen und Modellrisiko aus Modellfehlern (handwerkliche Fehler bei der Modellentwicklung/-implementierung). Analog zum Fokus der Gesamtrisikostrategie, eine ausreichende Kapital- und Liquiditätsausstattung der Bank sicherzustellen, stehen für die Risikosteuerung die Modelle zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit (Kapitalbedarf nach den Regularien des Baseler Rahmenwerks beziehungsweise ökonomisch gemessener Kapitalbedarf) sowie der Liquiditätsausstattung im Mittelpunkt. Die Grundprinzipien der Modellrisikosteuerung sind die Identifizierung und Vermeidung von Modellrisiken sowie die angemessene Berücksichtigung bekannter Modellrisiken (zum Beispiel durch konservative Kalibrierung oder Berücksichtigung von Sicherheitsmargen beziehungsweise Modellreserven). Nicht bekannte und daher nicht mitigierbare Modellrisiken werden in Kauf genommen als inhärentes Risiko der Komplexität des Geschäftsmodells der Commerzbank. Hinsichtlich der Governance im Rahmen der Modellrisikosteuerung werden Anforderungen zu Modellvalidierung und Modelländerungen festgelegt. Die immer noch andauernde Corona-Pandemie mit ihren erheblichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen sowie der mitigierenden Unterstützung durch die Staaten stellt die eingesetzten Risikomodelle vor Herausforderungen. Die Commerzbank hat eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, um dem erhöhten Modellrisiko zu begegnen und eine angemessene Steuerung auch in der aktuellen Phase sicherstellen zu können. Das Management der Modellrisiken wird aktuell weiter gestärkt. Dies betrifft sowohl Aspekte der Governance als auch den Umfang der Monitoring- und Validierungsaktivitäten. Außerdem werden aktuell strategisch relevante Modelle grundsätzlich überarbeitet (diverse Kreditrisikomodelle). In diesem Zusammenhang spielen hohe Standards bei der Modellentwicklung und der initialen Validierung eine große Rolle. DisclaimerDie in der Commerzbank eingesetzten Methoden und Modelle zur internen Risikomessung, die die Grundlage für die Berechnung der im Bericht dargestellten Zahlen bilden, entsprechen dem aktuellen Erkenntnisstand und orientieren sich an der Praxis der Bankenbranche. Die mit den Risikomodellen ermittelten Ergebnisse sind zur Steuerung der Bank geeignet. Die Messkonzepte unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung durch das Risikocontrolling und durch die interne Revision sowie durch die deutschen und europäischen Aufsichtsbehörden. Trotz sorgfältiger Modellentwicklung und regelmäßiger Kontrolle können Modelle nicht alle in der Rea lität wirksamen Einflussfaktoren vollständig erfassen und deren komplexes Verhalten einschließlich Wechselwirkungen abbilden. Diese Grenzen der Risikomodellierung gelten insbesondere für Extremsituationen. Ergänzende Stresstests und Szenarioanalysen können nur beispielhaft zeigen, welchen Risiken ein Portfolio unter extremen Marktsituationen unterliegen kann; eine Untersuchung aller denkbaren Szenarios ist jedoch auch bei Stresstests nicht möglich. Sie können keine endgültige Einschätzung des maximalen Verlusts im Falle eines Extremereignisses geben. Konzernabschluss
Abschluss des Commerzbank-Konzerns zum 31. Dezember 2021GesamtergebnisrechnungGewinn- und-Verlust-Rechnung
Das nach IAS 33 errechnete Ergebnis je Aktie basiert auf dem den Commerzbank-Aktionären zurechenbaren Konzernergebnis. Im laufenden Geschäftsjahr sowie im Vorjahr waren keine Wandel oder Optionsrechte im Umlauf. Das verwässerte Ergebnis je Aktie war daher mit dem unverwässerten identisch. Zusammengefasste Gesamtergebnisrechnung
BilanzAktiva
1 Anpassung Vorjahr aufgrund von Restatements
(siehe Note 4).
Passiva
1 Anpassung Vorjahr aufgrund von Restatements
(siehe Note 4).
Eigenkapitalveränderungsrechnung
1 Anpassung Vorjahr aufgrund von Restatements
(siehe Note 4).
ATI-AnleiheIm zweiten Quartal 2020 hat die Commerzbank Aktiengesellschaft ein Emissionsprogramm für zusätzliches Kernkapital (Additional-Tier-1-Kapital, AT1) aufgelegt, mit dem sie sukzessive in den nächsten Jahren nachrangige Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von bis zu 3 Mrd. Euro begeben kann. Die nachrangigen AT1-Anleihen werden gemäß IFRS als Eigenkapital klassifiziert und abzüglich Emissionskosten gesondert im Posten "Zusätzliche Eigenkapitalbestandteile" dargestellt. Die Anleihebedingungen sehen ein zeitweiliges Herabschreiben für den Fall vor, dass die harte Kernkapitalquote (CET-1-Quote) der Bank unter die Marke von 5,125 % fällt. Im zweiten Quartal 2020 wurde bereits eine AT1-Anleihe mit einem Volumen von 1,25 Mrd. Euro und einem festen Kupon von 6,125 % pro Jahr begeben. Das Instrument hat eine unbestimmte Laufzeit und einen frühestmöglichen Kündigungstermin im Oktober 2025. Die Emissionskosten betrugen 11,25 Mio. Euro. Ansonsten sind die Anleihebedingungen im Vergleich zur ersten AT1-Anleihe unverändert. Im September 2020 hat die Commerzbank eine zweite AT-1-Anleihe erfolgreich begeben. Die Anleihe hat ein Volumen von 500 Mio. Euro und einen festen Kupon von 6,5 % pro Jahr der bis April 2030 festgesetzt ist. Die Anleihe hat keine feste Endfälligkeit, der frühestmögliche Kündigungstermin liegt im Zeitraum von Oktober 2029 bis April 2030. Die Emissionskosten betrugen 4,5 Mio. Euro. Im zweiten Quartal 2021 wurde die dritte AT-1-Anleihe aus dem Emissionsprogramm erfolgreich begeben. Die Anleihe hat ein Volumen von 500 Mio. Euro und einen festen Kupon von 4,25 % pro Jahr. Das Instrument hat eine unbestimmte Laufzeit und einen frühestmöglichen Kündigungstermin im Zeitraum von Oktober 2027 bis April 2028. Die Emissionskosten betrugen 4,5 Mio. Euro. Green BondDie Commerzbank hat im September 2020 erfolgreich einen Green Bond mit einem Emissionsvolumen von 500 Mio. Euro begeben. Es ist bereits der zweite eigene Green Bond der Bank nach der ersten Emission im Oktober 2018. Die kündbare nicht bevorrechtigte nicht nachrangige Schuldverschreibung (Callable Non-preferred Senior Bond) hat einen Festzinszeitraum bis März 2025 mit einem festen Kupon von 0,75 %. Im Anschluss findet ein variabler Kupon Anwendung. Mit dem Erlös finanziert die Bank Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien. Sonstige VeränderungenZum 31. Dezember 2021 betrug das Gezeichnete Kapital der Commerzbank Aktiengesellschaft gemäß Satzung 1.252 Mio. Euro und war in 1.252.357.634 Stückaktien eingeteilt (rechnerischer Wert pro Aktie 1,00 Euro). Die Hauptversammlung der Commerzbank Aktiengesellschaft hat am 18. Mai 2021 entschieden keine Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2021 auszuschütten. Die Commerzbank hat im handelsrechtlichen Jahresabschluss den zum 31. Dezember 2021 entstandenen Jahresfehlbetrag im Rahmen der Gewinnverwendung durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. Die Commerzbank weist die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 HGB und § 150 AktG im Jahres- und Konzernabschluss betragsgleich aus. Durch die Verringerung der Kapitalrücklage haben sich die Gewinnrücklagen des Commerzbank Konzerns entsprechend erhöht. Auf die Anderen Rücklagen entfielen zum 31. Dezember 2021, wie auch im Vorjahr, keine wesentlichen Effekte aus zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Vermögenswerten aus Veräußerungsgruppen. Zum 31. Dezember 2021 beträgt der Anteil inaktiver Sicherungsbeziehungen in der Cashflow-Hedge-Rücklage - 5 Mio. Euro (Vorjahr: - 7 Mio. Euro), auf den Anteil aktiver Sicherungsbeziehungen entfielen - 83 Mio. Euro (Vorjahr: 49 Mio. Euro). Die wesentlichen Veränderungen der Rücklage aus der Währungsumrechnung resultierten im laufenden Geschäftsjahr aus den Währungen US-Dollar, polnischer Zloty, britisches Pfund und russischer Rubel. In den Sonstigen Veränderungen sind im Wesentlichen Veränderungen des Konsolidierungskreises sowie Veränderungen aus erfolgsneutralen Steuern enthalten. Die Veränderungen im Anteilsbesitz in den Gewinnrücklage von - 1 Mio. Euro (Vorjahr: - 216 Mio. Euro) ergaben sich aus dem Erwerb von weiteren Anteilen an bereits konsolidierten Gesellschaften, im Vorjahr resultierte dies im Wesentlichen aus der comdirect bank Aktiengesellschaft. Kapitalflussrechnung
1 Anpassung Vorjahr aufgrund von Restatements
(siehe Note 4).
Der Zahlungsmittelbestand setzte sich wie folgt zusammen und ist damit identisch mit dem Bilanzposten Kassenbestand und Sichtguthaben:
Im Zahlungsmittelbestand sind, weder im aktuellen Geschäftsjahr noch im Vorjahr, Effekte aus erstkonsolidierten Gesellschaften und aus Entkonsolidierungen vorhanden. Die Kapitalflussrechnung zeigt die Zusammensetzung und die Veränderungen des Zahlungsmittelbestands des Geschäftsjahres. Sie ist in die Positionen operative Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit aufgeteilt. Als Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit werden Zahlungsvorgänge (Zu- und Abflüsse) aus Forderungen und Krediten sowie aus Wertpapieren und anderen Aktiva ausgewiesen. Zu- und Abgänge aus Einlagen, aus begebenen Schuldverschreibungen und anderen Passiva gehören ebenfalls zur operativen Geschäftstätigkeit. Auch die aus dem operativen Geschäft resultierenden Zins- und Dividendenzahlungen finden sich im Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit wieder. Die Veränderungen des Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit resultieren unter anderem auch aus der Veräußerung konsolidierter Gesellschaften. Die nachstehenden Tabellen geben einen Überblick über die Vermögenswerte und Schulden zu den Abgangszeitpunkten.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beinhaltet Zahlungsvorgänge für Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen sowie at-Equity bewertete Unternehmen. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit umfasst Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen sowie Ein- und Auszahlungen für Nachrangige Einlagen und Schuldinstrumente. Auch ausgeschüttete Dividenden weisen wir hier aus. Der Zahlungsmittelbestand umfasst die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die unmittelbar in liquide Mittel umgewandelt werden können und nur einem unwesentlichen Wertänderungsrisiko unterliegen. Wir fassen darunter den Posten Kassenbestand und Sichtguthaben, der sich aus dem Kassenbestand, den Guthaben bei Zentralnotenbanken, täglich fälligen Sichtguthaben bei Kreditinstituten sowie den Schuldtiteln öffentlicher Stellen zusammensetzt. Die Kapitalflussrechnung enthält sowohl Cashflows aus den fortzuführenden Geschäftsbereichen als auch Cashflows aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich (Details siehe Note 49). Für den Commerzbank-Konzern ist die Aussagefähigkeit der Kapitalflussrechnung als gering anzusehen. Die Kapitalflussrechnung ersetzt für uns weder die Liquiditäts- beziehungsweise Finanzplanung noch wird sie als Steuerungsinstrument eingesetzt. In der nachfolgenden Tabelle wird die Entwicklung der Nettoschulden dargestellt.
Anhang (Notes)Allgemeine GrundlagenDer Commerzbank-Konzern hat seinen Sitz am Kaiserplatz in 60311. Frankfurt am Main. Das Mutterunternehmen ist die Commerzbank Aktiengesellschaft, die beim Amtsgericht Frankfurt am Main im Handelsregister mit der Nummer HRB 32000 eingetragen ist. Die Commerzbank ist eine der führenden Privat- und Firmenkundenbanken in Deutschland und eine international agierende Geschäftsbank. Unser Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach § 315e HGB und der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (IAS-Verordnung) des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002 aufgestellt. Ebenso kamen weitere Verordnungen zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards auf der Grundlage der vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten und veröffentlichten International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Auslegungen durch das IFRS Interpretations Committee zur Anwendung. Alle für das Geschäftsjahr 2021 in der EU verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen wurden berücksichtigt. Von der vorzeitigen Anwendung von Standards und Interpretationen, die erst ab dem Geschäftsjahr 2022 oder später umzusetzen sind, haben wir abgesehen. Die Angaben gemäß IFRS 7.31 bis 7.42 (Art und Ausmaß von Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben) werden teilweise im Anhang (siehe Notes 33 und 34) und teilweise im Konzernlagebericht ausgewiesen. Der Konzernlagebericht einschließlich des separaten Konzernrisikoberichts gemäß § 315 HGB ist auf den Seiten 65 bis 144 unseres Geschäftsberichts veröffentlicht. Der Konzernabschluss wird in Euro, der Berichtswährung des Konzerns, erstellt. Alle Beträge sind, sofern nicht gesondert darauf hingewiesen wird, in Mio. Euro dargestellt. Alle Beträge unter 500.000,00 Euro werden als Null beziehungsweise Nullsalden mit einem Strich dargestellt. Aufgrund von Rundungen ist es in Einzelfällen möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht exakt zur angegebenen Summe addieren. Für Informationen zu Environmental-Social-Governance-(ESG-) Risiken verweisen wir auf den Lagebericht dieses Geschäftsberichts (Seite 139 f.). (1) Erstmals anzuwendende, überarbeitete und neue StandardsErstmals anzuwendende StandardsIBOR-ReformIm Rahmen der Interbank Offered Rates Reform (IBOR-Reform) werden die IBOR-Referenzzinssätze sowie der EONIA durch andere Referenzzinssätze, genannt Risk-Free Rates (RFR), abgelöst. Die Standards IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 wurden in IASB Interest Rate Benchmark Reform Phase 1 überarbeitet und veröffentlicht. Diese Überarbeitungen sind in der EU verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen und betreffen den Zeitraum bis zur eigentlichen Umstellung. Die Commerzbank hat die Anforderungen der Phase 1 umgesetzt. Dabei wurden die im Rahmen der Überarbeitungen durch das IASB gewährten Erleichterungen für Sicherungsbeziehungen in Anspruch genommen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Derivate in Sicherungsbeziehungen zum 31. Dezember 2021, die durch die IBOR Reform und Umstellung auf die RFRs berührt werden.
In Phase 2 wurden die Standards IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 überarbeitet und veröffentlicht. Seit dem 1. Januar 2021 wendet die Commerzbank die Anpassungen dieser Standards an. Die Änderungen der Phase 2 dienen der Umsetzung spezifischer Fragestellungen, wenn der Referenzzins durch einen RFR-Referenzzinssatz ersetzt wurde. Die Commerzbank hat das Vorgehen hinsichtlich Methodik und Zeitplanung in einem Programm zur erfolgreichen Umsetzung der Interest Rate Benchmark Reform verankert. Im Rahmen dieses Programmes unter der Führung des COO Bereiches der Commerzbank Aktiengesellschaft, wurden alle relevanten Einheiten der Bank gesteuert. Darüber hinaus ist die Commerzbank Teil der internationalen Arbeitsgruppen zur Umsetzung der Interest Rate Benchmark Reform und arbeitet eng mit den Standardsetzern zusammen. Im Ergebnis hat die Bank alle bisher möglichen Schritte im Rahmen der Reform erfolgreich umgesetzt. Durch die IBOR Reform werden keine grundsätzlich neuen ökonomischen Risikoelemente erzeugt. Aus den bisher durchgeführten Umstellungen (siehe oben) ergaben sich keine nennenswerten Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Auf Basis der jetzigen Informationen, erwarten wir auch für die Zukunft keine nennenswerten Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Die Risikostrategie der Bank ist durch die Interest Rate Benchmark Reform nicht beeinflusst. Entlang des oben genannten Vorgehens, erfolgt die Umstellung der Verträge und der zugehörigen Transaktionen dezentral in den verantwortlichen Geschäftsbereichen und Abwicklungsfunktionen. Basis sind die sich international entwickelten Standards unter der IRB-Reform. Im Geschäftsjahr 2021 waren davon zunächst Positionen mit Referenz auf EONIA, GBP Libor, CHF Libor und JPY Libor betroffen. Bestände in USD Libor werden sukzessive bis Mitte 2023 umgestellt. Die Umstellung der Positionen, die eine Referenz zu EONIA, GBP Libor, CHF Libor und JPY Libor hatten, wurden in 2021 überwiegend gemäß der Vorgaben den verschiedenen internationalen Arbeitsgruppen (zum Beispiel unterstützt durch die entsprechenden Zentralbank oder durch Interessensgemeinschaften wie ISDA/LMA) umgesetzt. Je nach Produkt konnte dieses zentral (zum Beispiel bei CCPs), durch Beitritt eines Protokolls (zum Beispiel ISDA) oder bilateral erfolgen. In der Regel wurde hierbei von Terminsätzen auf aufgezinste Tagesgeldsätze umgestellt. Für den Euribor geht die Bank davon aus, dass dieser bis auf Weiteres unverändert eingesetzt werden kann. Für die wesentlichen der IBOR Reform unterliegenden Positionen, ist die Umstellung zum 31.12.2021 abgeschlossen. Aus den bisher durchgeführten Umstellungen ergaben sich keine nennenswerten Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Auf Basis der jetzigen Informationen, erwarten wir auch für die ausstehenden Umstellungen keine nennenswerten Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Die Risikostrategie der Bank ist durch die Interest Rate Benchmark Reform nicht beeinflusst. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Buchwerte der nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerte und der nicht-derivativen finanziellen Verbindlichkeiten sowie die Nominalwerte der Derivate zum 31. Dezember 2021. Die Tabelle zeigt die betroffenen Geschäfte der Bank mit abzulösenden IBORs zum 31. Dezember 2021 (nur Geschäfte mit Fälligkeiten nach dem 31. Dezember 2021). Die Position "Sonstige" bildet sich vor allem aus JPY und CHF mit 3 Monats Tenor. Die Mehrzahl der noch abzulösenden Geschäfte beziehen sich auf den USD Libor, der in den für die Bank relevanten Laufzeiten noch bis Mitte 2023 quotiert wird und somit aktuell keine unmittelbare Umstellungsnotwendigkeit darstellt. Bei den Vermögenswerten und Derivaten in anderer Währung, insbesondere GBP, handelt es sich um eine geringe Anzahl von bilateralen Kreditverträgen, bei denen die Bank noch in den abschließenden Verhandlungen mit den Kunden ist oder um Derivate, die nicht über das ISDA Protokoll abgedeckt sind und ebenfalls bilateral nachverhandelt werden müssen. In diesen Fällen kommt der sogenannte "synthetische Libor" zum Tragen, der vorübergehend für solche Geschäfte befristet verwendet werden darf.
Überarbeitete StandardsBei der Überarbeitung der Standards IAS 1 handelt es sich um Klarstellungen zu Klassifizierung von langfristigen Schulden mit Kreditbedingungen. Gemäß einer weiteren Änderung sollen zukünftig nur wesentliche Rechnungslegungsmethoden im Anhang dargestellt werden. Aus diesen Änderungen ergeben sich keine materiellen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Das Endorsement ist noch nicht erfolgt. Die überarbeiteten Standards sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die Änderungen des IAS 8 stellen klar, wie Änderungen von Rechnungslegungsmethoden besser von Schätzungsänderungen abgegrenzt werden sollen. Die überarbeiteten Standards sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die Änderungen des IAS 12 Income Taxes befasst sich mit der genaueren Spezifizierung der Bilanzierung von Latenten Steuern in Zusammenhang mit Leasingverhältnissen, Entsorgungs- und Wiederherstellungsverpflichtungen. Aus diesen Änderungen ergeben sich keine materiellen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Der überarbeitete Standard ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die Corona-Pandemie bedingte Änderung des IFRS 16 soll den Leasingnehmern die Bilanzierung von Zugeständnissen, die in Verbindung mit der Corona-Pandemie stehen, bei Stundung von Mietraten und Mietpreisnachlässen erleichtern. Der Anwendungszeitraum dieser Erleichterungen wurde bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Aus dieser Änderung ergibt sich keine Auswirkung auf den Konzernabschluss. Der überarbeitete Standard inklusive des Verlängerungszeitraums ist für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. April 2021 beginnen. Das Endorsement erfolgte am 30. August 2021. Der überarbeitete Standard IFRS 3 verweist nunmehr auf das Rahmenkonzept 2018 und nicht mehr auf das Rahmenkonzept aus 1989. Das EU-Endorsement erfolgte am 28. Juni 2021. Die Änderung ist für alle Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Die jährlichen Verbesserungen 2018-2020 führen zu geringfügigen Änderungen des IFRS 1, erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards, IFRS 9 Finanzinstrumente, und IFRS 16 Leasingverhältnisse. Das EU-Endorsement erfolgte am 28. Juni 2021. Der überarbeitete Standard ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Die Änderungen des IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen beziehen sich auf die Definition und Inhalte der Erfüllungskosten eines Vertrages, welche ein Unternehmen bei der Beurteilung einzubeziehen hat. Das EU-Endorsement erfolgte am 28. Juni 2021. Der überarbeitete Standard ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Alle von uns nicht explizit erläuterten Standardänderungen, haben nach jetzigem Stand, keinen wesentlichen Einfluss auf unseren Konzernabschluss. Neue StandardsDer im Mai 2017 veröffentlichte neue Rechnungslegungsstandard IFRS 17 zu Versicherungsverträgen ("Insurance contracts") wird den Standard IFRS 4 ersetzen. Der neue Standard ist nicht nur für die Versicherungsunternehmen relevant, sondern betrifft alle Unternehmen, die Versicherungsverträge im Anwendungsbereich des Standards begeben. IFRS 17 verfolgt dabei das Ziel einer konsistenten, prinzipienbasierten Bilanzierung für Versicherungsverträge und sieht eine Bewertung von Versicherungsverbindlichkeiten zum aktuellen Erfüllungswert statt historischer Anschaffungskosten vor. Ebenso soll eine einheitliche Grundlage in Bezug auf den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis und die Anhangsangaben für Versicherungsverträge geschaffen werden. Weitere Sachverhalte zu versicherungsspezifischen Verträgen wurden durch die zusätzlich veröffentlichten Amendments festgelegt. Der Standard ist in der EU voraussichtlich verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen und bedarf noch der Übernahme in europäisches Recht. Aus unseren derzeitigen Analysen erwarten wir keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden(2) Änderungen Bilanzierungs- und BewertungsmethodenCorona-PandemieDie Corona-Pandemie mit ihren direkten und indirekten Auswirkungen, wie zum Beispiel Störung von Lieferketten, hat im Geschäftsjahr 2021 die deutsche Wirtschaft sowie die gesamte Weltwirtschaft stark beeinflusst und hat somit auch Auswirkungen auf den Jahresabschluss des Commerzbank Konzerns. In verschiedenen Arbeitsgruppen und Projekten wurden die Auswirkungen der Pandemie für die verschiedenen Bereiche des Commerzbank Konzerns geprüft und entsprechende Maßnahmen beschlossen. Neben den Ausführungen im Lagebericht (siehe Seite 101 ff.) finden sich Beschreibungen zu den aktuellen Auswirkungen der Pandemie im Wesentlichen in unserer Note Kreditrisiken und Kreditverluste (siehe Note 32), sowie in der Note Eigenkapitalveränderungsrechnung. Weitere Ausführungen sind in den Notes 11, 36 und 63 zu finden. Weitere ÄnderungenDas Verfahren zur Ermittlung des Diskontierungszinssatzes für Pensionsverpflichtungen im europäischen Währungsraum wurde zum 31. März 2021 angepasst und hat keine Auswirkung auf den Wertansatz der kommenden Perioden, da hier erneut geschätzt wird. Die Auswahl AA-bewerteter Unternehmensanleihen wurde modifiziert. Nunmehr berücksichtigt das angepasste Verfahren im Rahmen der Extrapolation auch AA-bewertete Anleihen der öffentlichen Hand. Grund für die Anpassung des Verfahrens, war die geringfügige Anzahl repräsentativer langfristiger Renditen. Der so ermittelte Diskontierungszinssatz belief sich zum Umstellungszeitpunkt auf 1,30 %. Unter Beibehaltung des ursprünglichen Verfahrens hätte der Diskontierungszinssatz zum 31. März 2021 1,00 % betragen. Die Umstellung hat zu einem um rund 450 Millionen Euro geringeren Barwert der Pensionsverpflichtung geführt. Zum 31. Dezember 2021 beläuft sich der Diskontierungszinssatz auf 1,40 % (Vorjahr: 0,5 %) für die Pensionsverpflichtungen in Deutschland Inland. Die erwarteten Rentenanpassungen wurden in 2021 auf 2,0 % p. a. (Vorjahr: 1,4 %) angehoben. Durch die Anhebung der erwarteten Rentenanpassungen entstand ein einmaliger negativer Effekt von rund 654 Mio. Euro, der erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst wurde. Im ersten Quartal 2021 hat die Bank die maßgeblichen Kriterien für die Stufenzuordnung für die Ermittlung des Impairments nach den Regelungen des IFRS 9 dahingehend angepasst, dass zukünftig das Wahlrecht für die Zuordnung von Geschäften mit einem geringen Ausfallrisiko zu Stage 1 (Low Credit Risk Exemption) grundsätzlich nur für Wertpapiere angewendet wird. Die Umsetzung führte zu einer Erhöhung der Risikovorsorge in Höhe von 23 Mio. Euro. Im zweiten Quartal wurde bei einer als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaft eine Schätzungsänderung für die Stufenzuordnung im Spezialfinanzierungsportfolios vorgenommen, woraus eine Erhöhung der Risikovorsorge von 22 Mio. Euro resultiert. Die weitestgehend turnusmäßige Überprüfung und Neuschätzung der für die IFRS 9-Risikovorsorge relevanten Parameter führte zu einer Anpassung der Risikovorsorge im Konzern um 99 Mio. Euro, wovon 58 Mio. Euro auf nicht-signifikant ausgefallene Forderungen entfallen, für die Risikovorsorge nach IFRS 9 parameterbasiert ermittelt wird (Details zur Methodik für die Ermittlung der Risikovorsorge siehe Note 32). In der Kapitalflussrechnung wurde die Systematik zur Abbildung von zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Bestandteilen bei Rückstellungen innerhalb des Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit verbessert. Aus diesem Grund wurde eine retrospektive Anpassung des Ausweises der Zeilen Veränderung der Rückstellungen, Sonstigen Anpassungen und der anderen Passiva aus operativer Geschäftstätigkeit innerhalb des Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit für das Vorjahr vorgenommen. Abgesehen von diesen Änderungen und mit Ausnahme der in Note 1 beschriebenen Änderungen, wenden wir in diesem Konzernabschluss die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie in unserem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 an (vergleiche Geschäftsbericht 2020 Seite 178 ff.). (3) Wesentliche Grundsätze und SchätzungsunsicherheitenWesentliche GrundsätzeDie Rechnungslegung im Commerzbank-Konzern erfolgt nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die in den folgenden Notes erläutert werden. Der Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going Concern). Die Bewertung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgt grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten, es sei denn, die IFRS Standards verlangen eine andere Bewertung. Davon betroffen sind insbesondere bestimmte Finanzinstrumente nach IFRS 9, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte. Erträge und Aufwendungen werden zeitanteilig abgegrenzt und in der Periode erfolgswirksam erfasst, der sie wirtschaftlich zuzurechnen sind. Zinsen weisen wir unter Berücksichtigung aller vertraglichen Vereinbarungen im Zusammenhang mit den finanziellen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten periodengerecht im Zinsüberschuss aus. Negative Zinsen weisen wir separat im Zinsüberschuss aus (siehe Note 9). Dividendenerträge werden erst vereinnahmt, wenn ein entsprechender Rechtsanspruch vorliegt. Provisionserträge und -aufwendungen erfassen wir zum einen nach der Bilanzierungsmethode für zugehörige Finanzinstrumente, zum anderen nach der Zweckbestimmung. Provisionen für Leistungen, die über einen bestimmten Zeitraum erbracht werden, werden über die Periode der Leistungserbringung erfasst. Gebühren, die mit dem vollständigen Erbringen einer bestimmten Dienstleistung verbunden sind, werden zum Zeitpunkt der vollständig erbrachten Dienstleistung vereinnahmt. Die Berücksichtigung leistungsabhängiger Provisionen erfolgt, wenn die Leistungskriterien erfüllt werden. Provisionen aus Handelsgeschäften im Kundenauftrag weisen wir im Provisionsüberschuss aus. Fremdkapitalkosten, die direkt im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines wesentlichen, materiellen oder immateriellen Vermögenswertes stehen, werden grundsätzlich aktiviert. Voraussetzung ist, dass der Zeitraum für die Herstellung der Nutzbarkeit des Vermögenswertes mindestens zwölf Monate beträgt. Grundsätzlich sind Vermögenswerte und Schulden brutto (unsaldiert) in der Bilanz auszuweisen. In Übereinstimmung mit IAS 32.42 werden finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gegenüber demselben Geschäftspartner aber gegeneinander saldiert und entsprechend in der Bilanz ausgewiesen, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung der Beträge besteht und die Erfüllung der Geschäfte auf Nettobasis oder die Realisierung des Vermögenswertes gleichzeitig mit dem Begleichen der Verbindlichkeit erfolgt. Neben dem Aufrechnen positiver und negativer Marktwerte aus Derivaten mit Clearingvereinbarungen und darauf entfallender Ausgleichszahlungen betrifft dies auch die Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Reverse Repos und Repos (Wertpapierpensionsgeschäfte) mit zentralen Kontrahenten und bilateralen Kontrahenten, sofern sie die gleiche Laufzeit haben. Für die Vollkonsolidierung sowie für die at-Equity-Bewertung im Konzernabschluss verwenden wir im Wesentlichen zum 31. Dezember 2021 erstellte Abschlüsse. Für at-Equity-bewertete Unternehmen greifen wir in einzelnen Fällen auch auf den letzten verfügbaren und geprüften Jahresabschluss nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften zurück, falls der aktuelle Jahresabschluss des Unternehmens zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses für das laufende Geschäftsjahr noch nicht vorliegt. Vermögenswerte und Schulden von Tochtergesellschaften und at-Equity-bewerteten Unternehmen sowie für aufgegebene Geschäftsbereiche, für die eine Verkaufsabsicht besteht und die mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb eines Jahres veräußert werden, werden bis zur endgültigen Übertragung der Anteile in Übereinstimmung mit IFRS 5 in den entsprechenden Bilanzposten und Notes (siehe Notes 49, 50 und 51) sowie in der Eigenkapitalveränderungsrechnung separat ausgewiesen. Eine Einschätzung zur Kurz- und Langfristigkeit aller Bilanzposten nehmen wir in Note 38 vor. Ebenfalls in dieser Note erfolgt die Angabe der Fristigkeiten für alle passivischen Finanzinstrumente, Finanzgarantien sowie unwiderrufliche Kreditzusagen, für die vertragliche Fälligkeiten vorliegen. Monetäre Vermögenswerte und Schulden, die auf Fremdwährung lauten, und schwebende Fremdwährungskassageschäfte werden zum Kassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Realisierte Aufwendungen und Erträge rechnen wir grundsätzlich mit dem zum Zeitpunkt der Realisierung gültigen Kassakurs um. Zur Umrechnung von Aufwendungen und Erträgen können auch Durchschnittskurse verwendet werden, sofern die Stichtagskurse keine bedeutenden Schwankungen aufweisen. Kursgesicherte Aufwendungen und Erträge rechnen wir zum Sicherungskurs um. Die aus der Umrechnung von Bilanzposten resultierenden Aufwendungen und Erträge werden grundsätzlich erfolgswirksam im Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten erfasst. Nicht monetäre Posten werden grundsätzlich zum Stichtagskurs umgerechnet. Ergebnisse aus der Umrechnung von Gewinnen oder Verlusten aus nicht monetären Posten weisen wir entsprechend der Erfassung der Gewinne oder Verluste entweder ergebnisneutral im Eigenkapital oder ergebniswirksam in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung aus. Die Umrechnung von in Fremdwährung aufgestellten Abschlüssen konsolidierter Tochterunternehmen und at-Equity-bewerteter Unternehmen erfolgt für monetäre und nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden mit dem Stichtagskurs des jeweiligen Bilanzstichtags. Erträge und Aufwendungen werden grundsätzlich zum Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Vereinfachend kann bei der Umrechnung auch ein Kurs verwendet werden, der einen Näherungswert für den Umrechnungskurs am Tag des Geschäftsvorfalls darstellt, beispielsweise der Durchschnittskurs einer Periode. Alle sich aus der Umrechnung ergebenden Differenzen sind als separater Bestandteil des Eigenkapitals in der Rücklage aus der Währungsumrechnung erfolgsneutral anzusetzen. Effekte, die aus der zu historischen Kursen erfolgenden Umrechnung von in die Kapitalkonsolidierung einfließenden Kapitalbestandteilen von Tochtergesellschaften resultieren, weisen wir erfolgsneutral in der Rücklage aus der Währungsumrechnung im Eigenkapital aus. Zum Zeitpunkt der Veräußerung oder Teilveräußerung der in Fremdwährung aufgestellten Gesellschaften werden die Umrechnungsdifferenzen grundsätzlich erfolgswirksam im sonstigen Ergebnis erfasst. Auch bei Teilrückführungen von Kapital in Fremdwährung, die nicht zu einer Entkonsolidierung der Gesellschaften führen, wird der anteilige Effekt auf die Rücklage aus der Währungsumrechnung ergebniswirksam erfasst. SchätzungsunsicherheitenDer Konzernabschluss enthält Werte, die wir zulässigerweise unter Verwendung von Schätzungen und Annahmen ermittelt haben. Die verwendeten Schätzungen und Annahmen basieren auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren wie Planungen und - nach heutigem Ermessen - Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse. Die Schätzungen und Beurteilungen selbst sowie die zugrundeliegenden Beurteilungsfaktoren und Schätzungsverfahren werden regelmäßig überprüft und mit den tatsächlich eingetretenen Ereignissen abgeglichen. Nach unserer Ansicht sind die verwendeten Parameter sachgerecht und vertretbar. Dennoch können die tatsächlichen Ergebnisse für die nachstehend aufgeführten Sachverhalte von den Einschätzungen abweichen. Schätzungsunsicherheiten ergeben sich unter anderem bei der Ermittlung der Fair Values beziehungsweise den erwarteten Zahlungsströmen von Finanzinstrumenten und im Rahmen der Bildung von Risikovorsorge, die sich insbesondere auch bei der Bestimmung des TLA zur Abbildung der erwarteten direkten als auch der indirekten Auswirkungen, wie zum Beispiel Störung der Lieferketten, der Corona-Pandemie ergeben können. Klima- und Umweltrisiken können als sogenanntes Horizontales Risiko Einfluss auf unterschiedliche Risikoarten nehmen, hierbei sind insbesondere das Kreditrisiko sowie die dazugehörige Risikovorsorge zu nennen. Eine nähere Betrachtung kann dem Kapitel Environmental-Social-Governance-(ESG-) Risiken des Konzernrisikoberichtes im Konzernlagebericht entnommen werden. Bezüglich der Ermittlung der Risikovorsorge verweisen wir zudem auf den Konzernlagebericht. Darüber hinaus bestehen Unsicherheiten bezüglich der Ermittlung der Fair Values als Finanzinvestition gehaltener Immobilien, bei der Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwertes und Pensionsverpflichtungen sowie bei Rückstellungen für steuerliche Betriebsrisiken. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen beruht auf dem Anwartschaftsbarwertverfahren für leistungsorientierte Altersversorgungspläne. Bei der Bewertung dieser Verpflichtungen sind insbesondere Annahmen über den Rechnungszins, den langfristigen Rentenentwicklungstrend sowie die durchschnittliche Lebenserwartung zu treffen. Veränderungen der Schätzungsannahmen von Jahr zu Jahr sowie Abweichungen von den tatsächlichen Jahreseffekten werden als Neubewertung erfolgsneutral in der Gewinnrücklage abgebildet (bezüglich der Auswirkungen von Parameteränderungen siehe Note 58). Die Bilanzierung von Rückstellungen für steuerliche Betriebsprüfungsrisiken erfolgt unter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse aus der laufenden Betriebsprüfung und Rechtsprechung (siehe Note 53). Weiterhin bestehen Schätzungsunsicherheiten bei der Bildung aktiver latenter Steuern. Die den vorzunehmenden Schätzungen zugrundeliegenden Annahmen und Parameter basieren auf einer sachgerechten Ausübung von Ermessensspielräumen durch das Management. Dies betrifft insbesondere die angemessene Auswahl und Anwendung von Parametern, Annahmen und Modellierungstechniken bei der Bewertung solcher Finanzinstrumente, für die keine Marktpreise oder am Markt beobachtbaren Vergleichsparameter vorliegen. Soweit unterschiedliche Bewertungsmodelle zu einer Bandbreite verschiedener potenzieller Wertansätze führen, liegt die Auswahl des anzuwendenden Modells im Ermessen des Managements. Des Weiteren lassen sich nachfolgende wesentliche Sachverhalte zusammenfassen, die der Beurteilung durch das Management unterliegen:
(4) AnpassungenBei einer als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaft haben sich durch die in Note 58 "Rückstellungen" beschriebene Methodenänderung im Zusammenhang mit Darlehensverträgen in Schweizer Franken (CHF) mit Indexklauseln die Darlehen und Forderungen der Kategorie Amortised Cost und die Rückstellungen zum 31. Dezember 2020 um 277 Mio. Euro verringert. Daraus ergaben sich auch Auswirkungen auf die Kapitalflussrechnung. Es ergab sich eine Fehlerkorrektur bei den latenten Steuern für eine nachrangige Anleihe. Durch die Anpassungen verminderten sich die Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2020 um 69 Mio. Euro. Eine weitere Fehlerkorrektur ergab sich bei den latenten Steuern aufgrund von Anpassungen des steuerlichen Ausgleichspostens im Zusammenhang mit Drohverlustrückstellungen. Durch die Anpassungen verminderten sich die Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2020 um 106 Mio. Euro. Darüber hinaus wurde aufgrund von doppelt erfassten Bereitstellungszinsen in den Vorjahren eine retrospektive Anpassung der Gewinnrücklagen vorgenommen. Durch die Anpassungen verminderten sich die Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2020 um 9 Mio. Euro. Bei einer als Investmentfondsgesellschaft in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaft wurde eine retrospektive Anpassung in den latenten Steuern vorgenommen. Durch die Anpassungen verminderten sich die Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2020 um 25 Mio. Euro. Es ergab sich eine Fehlerkorrektur bei den Wertberichtigungen für Risiken aus Darlehen und Forderungen -Amortised Cost aufgrund der systematischen Berücksichtigung von zu langen Laufzeiten für Forderungen aus Akkreditiven. Durch diese Anpassung erhöhten sich die Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2020 um 42 Mio. Euro. Es wurde eine Fehlerkorrektur im Ausweis von Valutaverschiebungen zwischen Buchungs- und Valutadatum vorgenommen, durch den sich der Saldo auf einem Verrechnungskonto auf 26 Mio. Euro erhöhte. Nach umfangreichen Analysen wurde festgestellt, dass dieser Saldo auf fehlerhafte Initialisierungs- und Buchungsvorgänge in der Vergangenheit zurückzuführen ist und es sich daher um einen nicht werthaltigen Vermögensgegenstand in den Sonstigen Aktiva handelt, der in Zeiträumen vor 2020 aktiviert wurde. Entsprechend wurde eine Wertberichtigung vorgenommen, wodurch sich die Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2020 um 26 Mio. Euro verminderten. Daraus ergaben sich Auswirkungen auf die Kapitalflussrechnung. Die gesamte Veränderung der genannten Anpassungen auf unsere veröffentlichte Gewinn- und-Verlust-Rechnung und unsere veröffentlichte Bilanz zum 31. Dezember 2020 sind in den folgenden Tabellen zusammengefasst:
KonsolidierungsgrundsätzeSämtliche konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge, die aus Transaktionen zwischen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen resultieren, eliminieren wir im Rahmen der Schulden- sowie der Aufwands- und Ertragskonsolidierung. Im Konzern angefallene Gewinne oder Verluste aus konzerninternen Transaktionen werden ebenfalls eliminiert. Die Fähigkeit des Commerzbank-Konzerns zum Zugang zu oder der Nutzung von Vermögenswerten sowie zur Begleichung von Verbindlichkeiten von Tochterunternehmen einschließlich strukturierter Unternehmen sowie assoziierter Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen kann gesetzlichen, regulatorischen und vertraglichen Beschränkungen unterliegen. (5) Tochterunternehmen und UnternehmenszusammenschlüsseTochterunternehmen sind Beteiligungsunternehmen, die von der Commerzbank Aktiengesellschaft direkt oder indirekt beherrscht werden, weil die Commerzbank die Entscheidungsmacht hat, die relevanten Tätigkeiten zu steuern, ein Anrecht auf die signifikanten variablen Rückflüsse aus dem Beteiligungsunternehmen besitzt und ihre Entscheidungsmacht dazu nutzen kann, die Höhe der signifikanten variablen Rückflüsse zu beeinflussen. Im Rahmen der Konsolidierungsentscheidung prüfen wir verschiedene Faktoren wie Stimmrechte, Zweck und Ausgestaltung des Unternehmens und unsere Einflussmöglichkeiten. Sind die Stimmrechte unmittelbar und ausschließlich der dominante Faktor zur Steuerung der relevanten Aktivitäten, kann in diesen Fällen die Beherrschung einfacher abgeleitet und ermittelt werden. Dennoch ist zu prüfen, ob es Faktoren wie zum Beispiel gesetzliche Bestimmungen oder vertragliche Vereinbarungen gibt, die trotz Stimmrechtsmehrheit nicht zur Beherrschung führen. Außerdem können weitere Faktoren zur Beherrschung führen, beispielsweise das Vorliegen einer Prinzipal-Agenten-Beziehung. In einem solchen Fall handelt eine andere Partei mit Entscheidungsrechten als Agent für die Commerzbank, beherrscht aber das Beteiligungsunternehmen nicht, da sie lediglich Entscheidungsrechte ausübt, die durch die Commerzbank (Prinzipal) delegiert wurden. Die Konsolidierung erfolgt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Im Rahmen der erstmaligen Kapitalkonsolidierung bewerten wir Vermögenswerte und Schulden von Tochterunternehmen unabhängig von der Anteilsquote zum Zeitpunkt des Erwerbs vollständig neu. Die neu zum Fair Value bewerteten Vermögenswerte und Schulden werden unter Berücksichtigung latenter Steuern in die Konzernbilanz übernommen, die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten in den Folgeperioden entsprechend den anzuwendenden Standards behandelt. Verbleibt nach der Neubewertung ein aktivischer Unterschiedsbetrag, wird dieser als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung erfasst. Anteile an Tochterunternehmen, die aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht konsolidiert werden, und Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht nach der Equity-Methode bewertet werden, werden zum Fair Value in der Kategorie mFVPL ausgewiesen. Die Konsolidierung von Tochterunternehmen endet zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bank die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. (6) Assoziierte Unternehmen und GemeinschaftsunternehmenAssoziierte Unternehmen sind Gesellschaften, bei denen die Commerzbank Aktiengesellschaft direkt oder indirekt über einen maßgeblichen Einfluss verfügt, diese aber nicht beherrscht. Ein maßgeblicher Einfluss wird bei Stimmrechtsanteilen zwischen 20 und 50 % vermutet. Weitere Faktoren für einen maßgeblichen Einfluss können beispielsweise die Mitgliedschaft in einem Leitungs- oder Aufsichtsgremium oder wesentliche Geschäftsvorfälle mit der Gesellschaft sein. Eine gemeinsame Vereinbarung ist eine Vereinbarung, bei der zwei oder mehr Parteien vertraglich die gemeinschaftliche Beherrschung über diese Vereinbarung ausüben. Eine gemeinsame Vereinbarung kann ein Gemeinschaftsunternehmen oder eine gemeinschaftliche Tätigkeit sein. Im Commerzbank-Konzern existieren ausschließlich Gemeinschaftsunternehmen. Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen bewerten wir grundsätzlich nach der Equity-Methode und weisen sie als Anteile an at-Equity-bewerteten Unternehmen aus. Die Anschaffungskosten dieser Beteiligungen einschließlich darin enthaltener Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss bestimmt. Dabei wenden wir sinngemäß die gleichen Regeln wie bei Tochtergesellschaften an. Sofern assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen wesentlich sind, nehmen wir eine Fortschreibung des Equity-Buchwertes entsprechend der jeweiligen anteiligen Entwicklung des Eigenkapitals der Unternehmen vor. Zurechenbare Verluste der at-Equity-bewerteten Unternehmen werden nur bis zur Höhe des Equity-Buchwertes berücksichtigt (siehe Note 44). Übersteigende Verluste werden nicht erfasst, da keine Verpflichtung besteht, die übersteigenden Verluste auszugleichen. Zukünftige Gewinne werden zunächst mit nicht erfassten Verlusten verrechnet. Die Bewertung von Anteilen an assoziierten Unternehmen nach der Equity-Methode endet zu dem Zeitpunkt, zu dem der maßgebliche Einfluss auf das assoziierte Unternehmen entfallen ist. Die Equity-Bewertung von Gemeinschaftsunternehmen endet mit der Aufgabe der gemeinschaftlichen Beherrschung. (7) Strukturierte UnternehmenBei strukturierten Unternehmen handelt es sich um Unternehmen, bei denen nicht die Stimmrechte oder vergleichbare Rechte der dominante Faktor bei der Festlegung der Beherrschung sind, so zum Beispiel, wenn die Stimmrechte sich lediglich auf die Verwaltungsaufgaben beziehen und die relevanten Tätigkeiten durch Vertragsvereinbarungen geregelt sind. Beispiele für strukturierte Unternehmen sind Verbriefungsgesellschaften, Leasingobjektgesellschaften und einige Investmentfonds. Die Commerzbank tritt dabei auch als Sponsor strukturierter Unternehmen auf, an denen sie keine Beteiligung hält. Ein Unternehmen gilt als gesponsert, wenn es durch den Commerzbank-Konzern initiiert und/oder strukturiert wurde, Vermögenswerte des Commerzbank-Konzerns erhalten oder angekauft hat, vom Commerzbank-Konzern Garantien gewährt bekommt oder durch den Commerzbank-Konzern intensiv vermarktet wurde. Ebenso wie bei Tochterunternehmen ist die Konsolidierung strukturierter Unternehmen erforderlich, wenn die Commerzbank das Unternehmen beherrscht. Im Commerzbank-Konzern wird die Verpflichtung zur Konsolidierung strukturierter Unternehmen im Rahmen eines Prozesses geprüft, der Transaktionen umfasst, bei denen ein strukturiertes Unternehmen durch die Commerzbank mit oder ohne Beteiligung dritter Parteien initiiert wird, sowie Transaktionen, bei denen die Commerzbank mit oder ohne Beteiligung dritter Parteien in vertragliche Beziehungen zu einem bereits bestehenden strukturierten Unternehmen tritt. Die Konsolidierungsentscheidungen werden anlassbezogen, mindestens jedoch jährlich überprüft. Die Auflistung aller konsolidierten strukturierten Unternehmen sowie der aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht einbezogenen strukturierten Unternehmen ist Bestandteil der Note 69. (8) KonsolidierungskreisIn unseren Konzernabschluss werden alle wesentlichen Tochterunternehmen einbezogen, die von der Commerzbank Aktiengesellschaft direkt oder indirekt beherrscht werden. Hierzu zählen auch wesentliche strukturierte Unternehmen. Wesentliche assoziierte Unternehmen und wesentliche Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bewertet. Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen mit untergeordneter Bedeutung für den Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns werden nicht vollkonsolidiert beziehungsweise nicht at-Equity-bewertet, sondern zum Fair Value bewertet und in den Finanziellen Vermögenswerten - Mandatorily Fair Value P&L ausgewiesen. Für die Struktur des Konzerns einschließlich der vollständigen Aufzählung des Anteilsbesitzes des Commerzbank-Konzerns verweisen wir auf Note 72. Veränderungen im aktuellen GeschäftsjahrZum 31. Dezember 2021 wurde die Gesellschaft für Kreditsicherung mbH in den Konsolidierungskreis einbezogen. An dieser Gesellschaft ist die Commerzbank AG mit 63 % beteiligt. Der beizulegende Zeitwert der Beteiligung an der Gesellschaft für Kreditsicherung mbH beträgt zum Bilanzstichtag 111 Mio. Euro. Zugegangen sind Aktien mit einem Wert in Höhe von 171 Mio. Euro sowie weitere Vermögenswerte und Schulden von insgesamt 2 Mio. Euro. Nicht beherrschende Anteile waren entsprechend der Anteilsquote von 64 Mio. Euro zu verzeichnen. Ein Geschäfts- oder Firmenwert ist dabei nicht entstanden. Verschmelzung comdirect bank Aktiengesellschaft im VorjahrAm 5. Mai 2020 hat die Hauptversammlung der comdirect bank Aktiengesellschaft den "umwandlungsrechtlichen Squeezeout" beschlossen. Durch diesen erhielten die bisherigen Aktionäre der comdirect bank Aktiengesellschaft eine angemessene Barabfindung für ihre Aktien. Am 2. November 2020 erfolgte die Eintragung in das Handelsregister. Die comdirect bank Aktiengesellschaft wurde rückwirkend zum 1. Januar 2020 auf die Commerzbank verschmolzen und ist grundsätzlich als eigene Organisation in die Commerzbank übergegangen. Die Verschmelzung, die im Geschäftsjahr 2020 erfolgte, hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Erläuterungen zur Gewinn- und-Verlust-Rechnung(9) ZinsüberschussIn diesem Posten werden die gesamten Zinserträge und Zinsaufwendungen sowie zinsähnliche Erträge und Aufwendungen ausgewiesen, sofern diese nicht aus dem Held-for-Trading-Bestand resultieren. Zinserträge sind alle aus dem originären Bankgeschäft oder bankähnlichen Geschäften resultierende Zinserträge, die primär aus Kapitalüberlassungen resultieren. Zu den Zinsaufwendungen gehören, analog der Zinserträge, alle Zinsaufwendungen einschließlich effektivzinsgerechter Auflösungen von (Dis-)Agien oder sonstiger Beträge sowie zinsähnliche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem gewöhnlichen Bankgeschäft. In den Sonstigen Zinsaufwendungen ist der Saldo aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen aus Hedge Accounting enthalten.
(10) DividendenerträgeIn diesem Posten werden alle Dividenden aus Aktien und ähnlichen Eigenkapitalinstrumenten - mit Ausnahme der Dividenden aus Handelsbeständen - ausgewiesen. Wir weisen hier außerdem das Laufende Ergebnis aus nicht konsolidierten Tochterunternehmen aus, das über Ergebnisabführungsverträge vereinnahmt wird. Die nicht konsolidierten Tochterunternehmen sind der Kategorie Mandatorily Fair Value P&L zugeordnet.
(11) RisikoergebnisDas Risikoergebnis beinhaltet erfolgswirksame Risikovorsorgeveränderungen für bilanzielle und außerbilanzielle Finanzinstrumente, auf die das Impairmentmodell des IFRS 9 anzuwenden ist. Dies umfasst auch Risikovorsorgeauflösungen bei bilanziellen Abgängen aus planmäßigen Rückzahlungen, Zuschreibungen und Eingänge auf bereits abgeschriebene Forderungen sowie Direktabschreibungen, die nicht Ergebnis einer substanziellen Modifikation sind. Darüber hinaus sind erfolgswirksame Risikovorsorgeänderungen für bestimmte außerbilanzielle Geschäfte berücksichtigt, die keine Finanzgarantien im Sinne des IFRS 9 darstellen (bestimmte Avale, Akkreditive, siehe Note 60).
Informationen zur Organisation des Risikomanagements und zu relevanten Kennzahlen sowie weitere Analysen und Erläuterungen des erwarteten Kreditverlusts können dem Konzernlagebericht dieses Geschäftsberichts (siehe Seite 101 ff.) entnommen werden. Für detaillierte Informationen zum Risikoergebnis verweisen wir auf Note 32 und den Risikobericht auf Seite 101 ff). (12) ProvisionsüberschussIm Provisionsüberschuss weisen wir die anfallenden Erträge und Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen aus. Diese Beträge werden dadurch erzielt, dass Kunden betriebstechnische Einrichtungen, besondere Geschäftsverbindungen oder die Kreditwürdigkeit zur Verfügung gestellt werden, ohne dass sich der aktivierte Bestand der bankgeschäftlichen Forderungen verändert. Dies gilt zudem für Provisionen im Zusammenhang mit der Veräußerung von Devisen, Sorten und Edelmetallen, wenn es sich dabei um Dienstleistungs- und nicht um Eigenhandelsgeschäfte handelt. Gleiches gilt umgekehrt bei der Inanspruchnahme fremder Dienstleistungen durch die Bank. Bei einmaligen Gebühren und Provisionen, zum Beispiel des Zahlungsverkehrs-, des Vermittlungs- sowie des Kreditgeschäftes, die nicht im Effektivzins enthalten sind, erfolgt die Vereinnahmung der Provisionserträge zum Erfüllungszeitpunkt. Für Leistungen, die über einen bestimmten 'Zeitraum erbracht werden, wie beispielsweise im Bereich des Zahlungsverkehrs (Jahresgebühren im Kreditkartengeschäft und Girogeschäft), erfolgt die Vereinnahmung der Erträge am Bilanzstichtag entsprechend dem Grad der Erfüllung.
Die Aufteilung der Provisionserträge nach Art der Dienstleistung und Segmenten, auf Grundlage des IFRS 15, stellt sich wie folgt dar:
1 Bei den Posten im Bereich Sonstige und
Konsolidierung handelt es sich im Wesentlichen um Effekte
aus der Konsolidierung von Aufwendungen und Erträgen.
(13) Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und VerbindlichkeitenIn diesem Posten weisen wir die Ergebnisse aus allen erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus. Dies beinhaltet das Ergebnis aus Finanzinstrumenten der Kategorie Held for Trading, das Ergebnis aus Finanzinstrumenten der Kategorie Mandatorily Fair Value P&L sowie das Ergebnis aus Finanzinstrumenten der Kategorie Fair Value Option. Das Ergebnis aus Finanzinstrumenten der Kategorie Held for Trading bildet den Handelserfolg der Bank ab und wird als Saldo aus Aufwendungen und Erträgen gezeigt. Dementsprechend fließen in diese Position ein:
(14) Ergebnis aus SicherungszusammenhängenDas Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen beinhaltet zum einen die Bewertungsergebnisse aus effektiven Sicherungszusammenhängen im Rahmen des Hedge Accountings (Fair Value Hedge). Zum anderen enthält das Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen den ineffektiven Teil aus effektiven Cashflow-Hedges und Net Investment Hedges.
In der Berichtsperiode wurde Cashflow Hedge Accounting für die Absicherung von Zinsrisiken aus Hypothekendarlehen mit einem Nominal von 278 Mio. Euro (Vorjahr: 281 Mio. Euro) und der Absicherung von Fremdwährungsrisiken aus Hypothekenanleihen mit einem Nominal von 299 Mio. Euro (Vorjahr: 300 Mio. Euro) durch ein Cross Currency Swap angewendet. Im Rahmen dessen wurde der Rücklage für Cashflow Hedges ein Betrag von 1 Mio. Euro (Vorjahr: 2 Mio. Euro) zugeführt. Im Geschäftsjahr wurde Net Investment Hedge Accounting für die Absicherung von Währungsrisiken aus Investitionen aus Schiffsgesellschaften mit einem Nominal von 90 Mio. USD (Vorjahr: 90 Mio. USD) angewendet. Im Rahmen dessen wurde der Rücklage aus Währungsumrechnung ein Betrag von - 3 Mio. Euro (Vorjahr: 3 Mio. Euro) zugeführt. (15) Übriges Ergebnis aus FinanzinstrumentenIn dieser Position weisen wir das Veräußerungsergebnis finanzieller Vermögenswerte der Kategorie Fair Value OCI sowie das Ergebnis aus dem Rückkauf finanzieller Verbindlichkeiten der Kategorie Amortised Cost aus. Das Ergebnis aus dem Abgang von finanziellen Vermögenswerten der Kategorie Amortised Cost beinhaltet Effekte aus nicht bonitätsinduzierten Verkäufen von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten. Außerdem sind die Ergebnisse aus Vertragsanpassungen enthalten, die im Rahmen der Restrukturierung der Kreditverhältnisse mit Kunden aufgrund der Verschlechterung der Bonität vereinbart werden (substanzielle Modifikationen). Die Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten und dem Marktwert des Finanziellen Vermögenswertes der Kategorie Fair Value OCI (mit Recycling) wird bis zur Veräußerung mit Ausnahme von Wertminderungen (Impairments) erfolgsneutral in der Neubewertungsrücklage und folglich nicht in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung erfasst. Mit Abgang des Vermögenswertes wird die aus verbrieften Schuldinstrumenten resultierende Neubewertungsrücklage ergebniswirksam aufgelöst. Beim Abgang finanzieller Verbindlichkeiten der Kategorie Amortised Cost ergibt sich das Realisierungsergebnis direkt aus der Differenz aus Kaufpreis und fortgeführten Anschaffungskosten. Zudem werden in diesem Posten Ergebnisse aus Schätzungsänderungen infolge geänderter Erwartungen hinsichtlich der zukünftigen Cashflows sowie Ergebnisse aus nicht substanziellen Modifikationen von Finanzinstrumenten der Kategorie Amortised Cost ausgewiesen.
Im Commerzbank-Konzern werden Portfolios von insgesamt 302 Mrd. Euro (Vorjahr: 295 Mrd. Euro) mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Voraussetzung hierfür ist, dass die enthaltenen Finanzinstrumente dem Business Model "Halten" zugeordnet werden und dass keine SPPI-schädlichen Nebenabreden vorliegen. Neben Rückzahlungen kann es aus diesen Portfolios heraus auch zu Verkäufen von Vermögenswerten kommen, ohne dass grundsätzlich gegen dieses Business Model verstoßen wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Bonität des Schuldners erheblich verschlechtert hat, beziehungsweise der Vermögenswert nicht mehr den in den internen Richtlinien geforderten Kriterien entspricht oder aber im Rahmen von Portfolioumschichtungen der Verkauf kurz vor Fälligkeit dieser Vermögenswerte erfolgt. Das Abgangsergebnis aus dem Verkauf von Finanzinstrumenten (AC-Portfolios) resultierte hauptsächlich aus dem Verkauf von Schuldinstrumenten, Schuldscheindarlehen und Krediten im Rahmen zulässiger Portfoliomaßnahmen. Die Commerzbank modifiziert teilweise Vertragsbedingungen ausgereichter Darlehen im Rahmen nicht substanzieller Modifikationen, die nicht zu einer Ausbuchung des bisherigen Finanzinstruments führen. Das Ausfallrisiko dieser Vermögenswerte nach der Änderung wird zum jeweiligen Bilanzstichtag bewertet und mit dem Risiko beim ursprünglichen Ansatz verglichen. Die fortgeführten Anschaffungskosten vor Modifikation betrugen 206 Mio. Euro (Vorjahr: 224 Mio. Euro).
(16) Laufendes Ergebnis aus at-Equity-bewerteten UnternehmenDas Laufende Ergebnis aus at-Equity-bewerteten Unternehmen betrug 6 Mio. Euro (Vorjahr: 6 Mio. Euro). Einschließlich des im Sonstigen Ergebnis enthaltenen Veräußerungs- und Bewertungsergebnisses aus at-Equity-bewerteten Unternehmen von 3 Mio. Euro (Vorjahr: - 5 Mio. Euro) belief sich das Gesamtergebnis aus at-Equity-bewerteten Unternehmen auf 9 Mio. Euro (Vorjahr: 2 Mio. Euro). (17) Sonstiges ErgebnisIm Sonstigen Ergebnis sind im Wesentlichen Zuführungen und Auflösungen von Rückstellungen sowie Aufwendungen und Erträge aus Operating-Leasing-Verträgen enthalten. Des Weiteren wird hier das Realisierungs- und Bewertungsergebnis von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen ausgewiesen.
Im sonstigen Ergebnis ist im Wesentlichen der Aufwand im Zusammenhang mit Darlehensverträgen in Schweizer Franken (CHF) mit Indexklauseln enthalten. Diese betragen im aktuellen Geschäftsjahr 600 Mio. Euro (Vorjahr: 229 Mio. Euro). Darüber hinaus ist der Aufwand aus der Zuführung zu den Rückstellungen für das BGH Urteil zu Preismaßnahmen von 99 Mio. Euro, für die Beendigung des Auslagerungsprojekts und für mögliche Steuerrückzahlungsverpflichtungen enthalten. (18) VerwaltungsaufwendungenDie Verwaltungsaufwendungen von 6.239 Mio. Euro (Vorjahr: 6.160 Mio. Euro) im Konzern setzen sich zusammen aus Personalaufwendungen, Sachaufwendungen und Abschreibungen. Die Aufwendungen gliedern sich wie folgt:
In den Löhnen und Gehältern sind 446 Mio. Euro (Vorjahr: 448 Mio. Euro) Aufwendungen für soziale Abgaben enthalten. Diese beinhalten auch die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung von 214 Mio. Euro (Vorjahr: 221 Mio. Euro). Die Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung setzen sich aus Aufwendungen für leistungs- und beitragsorientierte Pensionspläne (siehe Note 58), Altersteilzeit und Vorruhestand sowie aus sonstigen pensionsnahen Aufwendungen zusammen.
Konzernabschlussprüfer der Commerzbank ist die Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland. Verantwortliche Prüfungspartner gemäß § 319a Abs. 1 Satz 4 HGB für diesen Auftrag sind Herr Claus-Peter Wagner und Herr Marcus Binder. Herr Wagner und Herr Binder sind im vierten Jahr als verantwortliche Prüfungspartner tätig. Der für die Auftragsdurchführung verantwortliche Wirtschaftsprüfer im Sinne der Berufssatzung ist im Falle der Commerzbank Herr Claus-Peter Wagner. Die für den Konzernabschlussprüfer als Aufwendungen erfassten Honorare und Auslagen (exklusive Umsatzsteuer) betragen 15.281 Tsd. Euro für das Geschäftsjahr 2021.
Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen beinhaltet gemäß IDW RS HFA 36 die Jahresabschlussprüfungen der Commerzbank Aktiengesellschaft und der Tochterunternehmen, die Konzernabschlussprüfungen und die prüferischen Durchsichten des Halbjahresfinanzberichtes und der Konzernfinanzinformationen. In den anderen Bestätigungsleistungen sind insbesondere Honorare für gesetzlich vorgeschriebene, vertraglich vereinbarte oder freiwillig beauftragte Prüfungs- und Bestätigungsleistungen enthalten. Hierzu gehören auch Prüfungen nach § 89 WpHG, die Prüfung des nichtfinanziellen Berichts nach §§ 340a i.V.m. 289b HGB, die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 AktG sowie die Erteilung von Comfort Letter. Die Honorare für Sonstige Leistungen umfassen im Wesentlichen Honorare für qualitätssichernde Beratungsleistungen im Zusammenhang mit externen Inspektionen.
Die Abschreibungen beinhalten neben planmäßigen Abschreibungen auch Wertminderungen und Zuschreibungen. In den Abschreibungen auf Immaterielle Vermögenswerte sind 215 Mio. Euro Wertminderungen (Vorjahr: 9 Mio. Euro) enthalten; für Grundstücke, Gebäude und übrige Sachanlagen wurden Abschreibungen von - 1 Mio. Euro (Vorjahr: Abschreibungen von 0 Mio. Euro) erfasst. Die Abschreibungen auf Nutzungsrechte entfallen im Wesentlichen auf Grundstücke und Gebäude. Im aktuellen Geschäftsjahr ist in den Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte eine Ausbuchung von Vermögenswerten enthalten. Der Grund für die Ausbuchung ist im Wesentlichen die Entscheidung der Commerzbank das Projekt zur Auslagerung der Wertpapierabwicklung an die HSBC Transaction Services GmbH zu beenden. Der daraus resultierende Einmaleffekt beträgt 200 Mio. Euro. (19) Pflichtbeiträge
In 2021 hat die Commerzbank von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Teil ihres jährlichen Beitrages für die europäische Bankenabgabe und die gesetzliche Einlagensicherung in Form von unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Irrevocable payment commitments (IPCs)) zu erbringen. Für die gesetzliche Einlagensicherung wurden 40 Mio. Euro (Vorjahr: 3 Mio. Euro) und für Bankenabgabe 33 Mio. Euro in Form von IPCs übernommen. Für diese Beträge wurden in gleicher Höhe Barsicherheiten hinterlegt. (20) Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte
Im Geschäftsjahr 2020 wurde ein planmäßiger Werthaltigkeitstest durchgeführt. Mit 1.521 Mio. Euro wurde der Geschäfts- und Firmenwert vollständig abgeschrieben (siehe Note 45). Ebenso wurde im Vorjahr, der im Zuge des Erwerbs der Dresdner Bank aktivierte Kundenstamm mit 57 Mio. Euro vollständig abgeschrieben (siehe Note 46). (21) Restrukturierungsaufwendungen
Die im Geschäftsjahr 2021 angefallenen Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro stehen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Strategie 2024 und resultieren im Wesentlichen aus der Bildung von Restrukturierungsrückstellungen (siehe Note 58, sonstige Rückstellungen, b) übrige Rückstellungen) sowie aus erhöhten Abschreibungen von Leasingvermögen und Betriebs- und Geschäftsausstattung aufgrund einer Verkürzung der Restnutzungsdauer im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen (siehe Note 47). Die im Vorjahr angefallenen Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 0,8 Mrd. Euro resultieren im Wesentlichen aus der Bildung von Restrukturierungsrückstellungen sowie in geringerem Umfang aus Abschreibung von Leasingvermögen und Sachanlagen der rund 200 Schließungsstandorte. (22) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Der für die Commerzbank Aktiengesellschaft und den inländischen Organkreis geltende tarifliche kombinierte Ertragsteuersatz beträgt 31,5 %. Die nachfolgende Überleitungsrechnung zeigt den Zusammenhang zwischen dem Jahresergebnis vor Ertragsteuern nach IFRS sowie den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag im Geschäftsjahr. Der als Basis für die Überleitungsrechnung gewählte anzuwendende Konzernertragsteuersatz setzt sich zusammen aus dem in Deutschland geltenden Körperschaftsteuersatz von 15,0 % zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % und einem durchschnittlichen Steuersatz für die Gewerbesteuer von 15,7 %. Es ergibt sich somit ein inländischer Ertragsteuersatz von 31,5 % (Vorjahr: 31,5 %). Ertragsteuereffekte ergeben sich aufgrund unterschiedlicher Steuersätze bei ausländischen Einheiten. Die Steuersätze im Ausland betrugen zwischen 0,0 % (Dubai) (Vorjahr: 0,0 %) und 45,0 % (Brasilien) (Vorjahr: 45,0 %). Zum 31. Dezember 2021 betrug die Konzernsteuerquote - 236,2 % (Vorjahr: - 10,1 %). Die negative Steuerquote resultiert aus einem positiven Jahresergebnis vor Ertragsteuern sowie einem Steuerertrag aufgrund des Ansatzes aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge sowie aperiodischen Steueraufwendungen.
Nachfolgende Tabelle zeigt den Bestand der tatsächlichen und latenten Steuern, die aus Posten resultieren, die direkt mit dem Eigenkapital verrechnet wurden:
(23) Nettoergebnis je BewertungskategorieDas Nettoergebnis setzt sich aus Fair-Value-Bewertungen, Zinsergebnis, Dividendenerträgen, Fremdwährungseffekten, Wertminderungen, Zuschreibungen, Realisierungsergebnissen und nachträglichen Eingängen aus abgeschriebenen Finanzinstrumenten sowie erfolgsneutralen Wertänderungen der Neubewertungsrücklage zusammen.
(24) Ergebnis je Aktie
Das nach IAS 33 errechnete Ergebnis je Aktie basiert auf dem den Commerzbank-Aktionären zurechenbaren Konzernergebnis und wird als Quotient aus dem Konzernergebnis und dem gewichteten Durchschnitt, der während des Geschäftsjahres in Umlauf befindlichen Aktienzahl ermittelt. Im laufenden Geschäftsjahr sowie im Vorjahr waren keine Wandel- und Optionsrechte im Umlauf. Das verwässerte Ergebnis je Aktie war daher mit dem unverwässerten identisch. Die Zusammensetzung des Operativen Ergebnisses ist in der Segmentberichterstattung (Note 61) definiert. Erläuterungen zur BilanzFinanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gemäß IFRS 9Allgemeine Klassifizierung und BewertungGemäß IFRS 9 sind alle finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, zu denen auch derivative Finanzinstrumente zählen, grundsätzlich in der Bilanz anzusetzen. Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Beim erstmaligen Ansatz sind Finanzinstrumente mit dem Fair Value zu bewerten. Für Finanzinstrumente, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, sind in den Fair Values als Anschaffungsnebenkosten auch einzeln zuordenbare Transaktionskosten einzubeziehen, die bei finanziellen Vermögenswerten den Fair Value erhöhen oder bei Begründung einer finanziellen Verpflichtung diese vermindern. Gemäß IFRS 13 ist der Fair Value als Veräußerungspreis definiert. Hierbei handelt es sich um den Preis, den Marktteilnehmer im Rahmen einer gewöhnlichen Transaktion beim Verkauf eines Vermögenswertes erhalten beziehungsweise bei der Übertragung einer Schuld zahlen. Der Fair Value ist entweder ein an einem aktiven Markt festgestellter Preis (mark-to-market) oder wird anhand von Bewertungsmodellen ermittelt (mark-to-model). Die für das jeweilige Bewertungsmodell relevanten Inputparameter können entweder direkt am Markt beobachtet oder, falls nicht am Markt beobachtbar, mittels Expertenschätzung festgelegt werden. In der Folgebewertung werden Finanzinstrumente in Abhängigkeit der jeweiligen Kategorie entweder zu (fortgeführten) Anschaffungskosten oder zum Fair Value in der Bilanz angesetzt. a) Zugang und Abgang von FinanzinstrumentenDer Bilanzansatz eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit erfolgt grundsätzlich dann, wenn der Commerzbank-Konzern Vertragspartei bezüglich der vertraglichen Regelungen des Finanzinstruments wird. Bei regulären Kassakäufen oder -verkäufen finanzieller Vermögenswerte fallen Handels- und Erfüllungstag im Allgemeinen auseinander. Für diese regulären Kassakäufe oder -verkäufe besteht ein Wahlrecht der Bilanzierung zum Handelstag (Trade Date Accounting) oder zum Erfüllungstag (Settlement Date Accounting). Im Commerzbank-Konzern erfolgt die Bilanzierung regulärer Kassakäufe und -verkäufe finanzieller Vermögenswerte bei Ansatz und Abgang zum Handelstag. Die Abgangsvorschriften des IFRS 9 richten sich sowohl nach dem Konzept der Chancen und Risiken als auch nach der Verfügungsmacht bei der Prüfung von Ausbuchungsvorgängen. Die Bewertung der Chancen und Risiken aus dem Eigentum hat dabei Vorrang vor der Beurteilung der Übertragung der Verfügungsmacht. Bei einer nur teilweisen Übertragung der Chancen und Risiken und der Zurückbehaltung von Verfügungsmacht kommt der Ansatz für anhaltende Engagements (Continuing Involvement) zur Anwendung. Der finanzielle Vermögenswert wird dabei unter Berücksichtigung bestimmter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in dem Umfang erfasst, der seinem anhaltenden Engagement entspricht. Die Höhe des anhaltenden Engagements bestimmt sich aus dem Umfang, in dem der Konzern weiterhin das Risiko von Wertänderungen des übertragenen Vermögenswertes trägt. Eine finanzielle Verbindlichkeit (oder ein Teil einer finanziellen Verbindlichkeit) wird ausgebucht, wenn sie erloschen ist, das heißt, wenn die im Vertrag genannten Verbindlichkeiten beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Auch der Rückerwerb eigener Schuldtitel fällt unter die Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten. Unterschiedsbeträge beim Rückkauf zwischen dem Buchwert der Verbindlichkeit (einschließlich Agien und Disagien) und dem Kaufpreis werden erfolgswirksam erfasst; bei Wiederveräußerung zu einem späteren Zeitpunkt entsteht eine neue finanzielle Verbindlichkeit, deren Anschaffungskosten dem Veräußerungserlös entsprechen. Unterschiedsbeträge zwischen diesen neuen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden nach der Effektivzinsmethode über die Restlaufzeit des Schuldtitels verteilt. Bestimmte Änderungen der Vertragsbedingungen, zum Beispiel infolge von Forbearance-Maßnahmen oder Restrukturierungen, zwischen Kreditnehmern und Bank können eine Ausbuchung zur Folge haben. Eine substanzielle Änderung der Vertragsbedingungen eines Finanzinstruments zwischen einem bestehenden Kreditnehmer und der Bank führt zur Ausbuchung des ursprünglichen finanziellen Vermögenswertes und zum Ansatz eines neuen Finanzinstruments. In gleicher Weise ist eine wesentliche Änderung der Vertragsbedingungen eines vorhandenen Schuldinstruments wie eine Tilgung der ursprünglichen finanziellen Verbindlichkeit zu behandeln. Ein quantitatives Kriterium, das zu einer substanziellen Änderung der Vertragsbedingungen führt, liegt vor, wenn der abgezinste Barwert der Cashflows gemäß den neuen Vertragsbedingungen um mindestens 10 % vom abgezinsten Barwert der restlichen Cashflows des ursprünglichen Schuldinstruments abweicht. b) Kategorisierung von Finanzinstrumenten und ihre BewertungDer Commerzbank-Konzern untergliedert finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten in die jeweiligen IFRS 9-Kategorien: Finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Verbindlichkeiten
Die IFRS 9-Kategorien unterteilen wir nach folgenden Klassen: Finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Verbindlichkeiten
Das Nettoergebnis umfasst erfolgswirksame Fair-Value-Bewertungen, Fremdwährungseffekte, Wertminderungen, Zuschreibungen, realisierte Abgangserfolge, nachträgliche Eingänge aus abgeschriebenen Finanzinstrumenten sowie erfolgsneutrale Änderungen der Neubewertungsrücklage der jeweiligen Kategorie gemäß IFRS 9. Die Bestandteile werden in der Zusammengefassten Gesamtergebnisrechnung sowie in den Notes Zinsüberschuss, Risikoergebnis, Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie im Übrigen Ergebnis aus Finanzinstrumenten dargestellt. d) FinanzgarantienEine Finanzgarantie ist ein Vertrag, bei dem der Garantiegeber zur Leistung bestimmter Zahlungen verpflichtet ist, die den Garantienehmer für einen Verlust entschädigen, der ihm entsteht, weil ein bestimmter Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß den ursprünglichen oder geänderten Bedingungen eines Schuldinstruments nicht fristgemäß nachkommt. Darunter können zum Beispiel Bankgarantien und -bürgschaften fallen. Ist der Commerzbank-Konzern Garantienehmer, wird die Finanzgarantie bilanziell nicht erfasst und nur bei der Ermittlung der Wertminderung eines besicherten Vermögenswertes berücksichtigt. Als Garantiegeber erfasst der Commerzbank-Konzern die Verpflichtung aus einer Finanzgarantie bei Vertragsabschluss. Die Erstbewertung erfolgt zum Fair Value des Erfassungszeitpunkts. Insgesamt betrachtet ist der Fair Value einer Finanzgarantie bei Vertragsabschluss null, denn der Wert der vereinbarten Prämie wird bei marktgerechten Verträgen regelmäßig dem Wert der Garantieverpflichtung entsprechen (sogenannte Nettomethode). Die Folgebewertung erfolgt zum höheren Betrag aus fortgeführten Anschaffungskosten oder dem Rückstellungsbetrag, der im Falle einer drohenden Inanspruchnahme zu bilden ist. e) Eingebettete DerivateEingebettete Derivate (Embedded Derivatives) sind Derivate, die in originäre Finanzinstrumente eingebunden sind. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Aktienanleihen (Anleihen mit Rückzahlungsrecht in Aktien) oder Anleihen mit indexbezogener Verzinsung. Im Einklang mit IFRS 9 trennen wir nur solche Derivate, die in finanzielle Verbindlichkeiten und nicht finanzielle Basisverträge eingebettet sind. Finanzielle Vermögenswerte werden im Ganzen beurteilt, womit keine getrennte Bilanzierung zwischen Trägerinstrument und eingebettetem Derivat stattfindet. Stattdessen werden finanzielle Vermögenswerte basierend auf dem Business Model und ihren Vertragsbedingungen klassifiziert. Eine bilanzielle Trennungspflicht bei finanziellen Verbindlichkeiten ist nur dann gegeben, wenn die drei folgenden Bedingungen erfüllt sind:
In diesem Fall ist das zu trennende eingebettete Derivat als Teil der Kategorie Held for Trading anzusehen und zum Fair Value zu bilanzieren. Bewertungsänderungen sind im Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu erfassen. Die Bilanzierung und Bewertung des Basisvertrages folgen hingegen den Vorschriften der zugewiesenen Kategorie des Finanzinstruments. Wenn die vorstehend genannten drei Bedingungen nicht kumulativ erfüllt sind, wird das eingebettete Derivat nicht getrennt bilanziert und das hybride Finanzinstrument (strukturiertes Produkt) insgesamt nach den allgemeinen Vorschriften der Kategorie bewertet, der die finanzielle Verbindlichkeit zugeordnet wurde. (25) Finanzielle Vermögenswerte - Amortised CostWenn die vertraglich vereinbarten Cashflows eines finanziellen Vermögenswertes lediglich Zins- und Tilgungsleistungen darstellen (also SPPI-konform sind) und dieser dem Business Model "Halten" zugeordnet wurde, erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten. Der Buchwert dieser Finanzinstrumente wird um etwaige Risikovorsorge gekürzt (siehe Note 32). Zinszahlungen für diese Finanzinstrumente werden effektivzinsgerecht im Zinsüberschuss vereinnahmt.
1 Anpassung Vorjahr aufgrund von Restatements
(siehe Note 4).
Für ein Portfolio von britischen Körperschaften emittierten Schuldscheindarlehen mit einem Buchwert von 2,8 Mrd. Euro wurde zum 1. Januar 2019 eine Änderung des Business Models vorgenommen. Im Rahmen der geplanten Schließung des Segments Asset & Capital Recovery (Abbauportfolio) wurde dieses Portfolio innerhalb des Bereichs Treasury gebündelt und seit dem 1. Januar 2019 durch das Investment Office gesteuert (siehe dazu auch Note 61). Die Vertriebs- und Verkaufsaktivitäten für dieses Portfolio wurden eingestellt. Künftige Verkäufe für dieses Portfolio sind seit dem 1. Januar 2019 nur noch bei signifikanter Bonitätsverschlechterung zulässig. Die Steuerung des Portfolios und Vergütung des Managements erfolgt somit auch nicht mehr auf Fair Value Basis. Für dieses Portfolio besteht das Ziel darin, vertraglich vereinbarte Cashflows zu erzielen. Die vertraglich vereinbarten Cashflows stellen ausschließlich Zins- und Tilgungsleistungen im Sinne des IFRS 9 dar. Die Änderung des Business Models führte zu einer Reklassifizierung aus der Bewertungskategorie mFVPL in die Bewertungskategorie Amortised Cost. Der effektive Zinssatz, der zum Zeitpunkt der Reklassifizierung ermittelt wurde, lag bei 2,8 %. Im Geschäftsjahr 2021 betragen die Zinserträge für das reklassifizierte Portfolio 88 Mio. Euro (Vorjahr: 87 Mio. Euro) und die Zinsaufwendungen 0 Mio. Euro (Vorjahr: 0 Mio. Euro). Zum Stichtag 31. Dezember 2021 lag der Fair Value dieses Portfolios bei 3,1 Mrd. Euro (Vorjahr: 3,3 Mrd. Euro). Wäre das Portfolio in der Bewertungskategorie mFVPL geblieben, wäre die Fair Value Änderung seit Jahresbeginn und gegenläufig die Wertänderungen der zur Absicherung des Portfolios vorhandenen Derivate ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlust-Rechnung im Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten erfasst worden. Daraus hätte sich ein Ergebnis von saldiert 28 Mio. Euro (Vorjahr: - 227 Mio. Euro) ergeben, das sowohl aus Credit Spread und zinsinduzierten Effekten resultiert hätte. Seit dem Zeitpunkt der Reklassifizierung sind die Cashflows der Grundgeschäfte dieses Portfolio im Portfolio Fair Value Hedge Accounting der Commerzbank designiert. (26) Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortised CostFinanzielle Verbindlichkeiten sind im Rahmen der Folgebewertung grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. In den Einlagen sind im Wesentlichen täglich fällige Gelder, Termineinlagen und Spareinlagen enthalten. In den sonstigen emittierten Schuldtiteln weisen wir auch nachrangige verbriefte und unverbriefte Emissionen aus, die im Falle einer Insolvenz oder Liquidation erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden.
Die Commerzbank hat im ersten Halbjahr 2020 an der dritten Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte der EZB (TLTRO III) mit einem Höchstbetrag von 32,3 Mrd. Euro teilgenommen. Durch eine Anhebung des Höchstbetrages im ersten Quartal 2021 konnte die Commerzbank mit einer weiteren Tranche (TLTRO III.7) über 3,6 Mrd. Euro teilnehmen. Die Verzinsung hängt von der Entwicklung des Kreditvolumens in einem Benchmark Portfolio ab, das bei günstiger Entwicklung zu einer Zinsvergünstigung führt. Ein Teil der Zinsvergünstigung war bereits mit Einbuchung hinreichend sicher und wurde als Government Grant nach IAS 20 gebucht und die Verbindlichkeitsposition entsprechend in Höhe von 164 Mio. Euro (TLTRO III.4) beziehungsweise 5 Mio. Euro (TLTRO III.7) gekürzt. Ende des ersten Quartals 2021 wurde der Schwellenwert zur Entwicklung des Benchmark Portfolios erreicht. Die daraus resultierende zusätzliche Zinsvergünstigung führte wiederum zur Kürzung der Verbindlichkeitsposition und Buchung eines Government Grants von 494 Mio. Euro (TLTRO III.4) und 55 Mio. Euro (TLTRO III.7). Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr eine weitere mögliche Zinsvergünstigung eingeführt, die aufgrund der günstigen Entwicklung des Benchmark Portfolios zur zusätzlichen Erfassung eines Government Grants von 164 Mio. Euro (TLTRO III.4) und 18 Mio. Euro (TLTRO III.7) und damit zu einer weiteren Kürzung der Verbindlichkeitsposition Ende des vierten Quartals 2021 führte. Die Vereinnahmung des Grants erfolgt grundsätzlich ratierlich im Zinsergebnis. Mit Erfassung der zusätzlichen Zinsvergünstigungen wurde ein Einmaleffekt von insgesamt 222 Mio. Euro im Zinsergebnis erfasst. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2021.442 Mio. Euro im Zinsergebnis erfasst (davon entfielen 264 Mio. Euro auf bis zum Ende der ersten Sonderzinsperiode (23. Juni 2021) erfassten Zinsen für den im ersten Quartal neu erfassten Government Grant und auf für die bis zum 31.Dezember 2021 für die zusätzliche Sonderzinsperiode erfassten Zinsen für den im vierten Quartal erfassten Government Grant). (27) Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value OCIDie Bewertung zum Fair Value mit Erfassung der Wertschwankung im Eigenkapital mit Recycling (FVOCI mit Recycling) ist vorzunehmen, wenn das Finanzinstrument einem Portfolio mit dem Business Model "Halten & Verkaufen" zugeordnet wird und zusätzlich die vertraglich vereinbarten Cashflows lediglich Zins- und Tilgungsleistungen darstellen, und damit SPPI-konform sind. Die Änderungen des Fair Values werden erfolgsneutral in der Neubewertungsrücklage (OCI) erfasst, mit Ausnahme von Impairments, die in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung erfasst werden. Die Bildung der Risikovorsorge wird in Note 32 "Kreditrisiken und Kreditverluste" dargestellt. Bei Abgang des Finanzinstruments werden die bislang erfolgsneutral erfassten kumulierten Gewinne oder Verluste vom OCI in die Gewinn- und-Verlust-Rechnung umgegliedert (sogenanntes Recycling) und im Übrigen Ergebnis aus Finanzinstrumenten ausgewiesen. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden effektivzinsgerecht im Zinsüberschuss vereinnahmt. Darüber hinaus beinhalten die Finanziellen Vermögenswerte -Fair Value OCI auch Eigenkapitalinstrumente, für die wir die Option zur erfolgsneutralen Fair-Value-Bewertung ohne Recycling gewählt haben, sofern diese die Definition von Eigenkapital gemäß IAS 32 erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Eine solche Klassifizierung wird je Finanzinstrument freiwillig und unwiderruflich festgelegt. Jegliche Gewinne oder Verluste aus diesen Eigenkapitalinstrumenten werden niemals in die Gewinn- und-Verlust-Rechnung, sondern bei Abgang in die Gewinnrücklage umgebucht (ohne Recycling). Diese Eigenkapitalinstrumente unterliegen keiner Impairmentprüfung. Daraus resultierende Dividendenzahlungen werden als Dividendenerträge in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung erfasst, sofern sie keine Substanzausschüttungen darstellen.
Im Commerzbank-Konzern wurde durch Verkäufe ein Realisierungsergebnis von 0 Mio. Euro (Vorjahr: 1 Mio. Euro) erfolgsneutral in den Gewinnrücklagen erfasst. (28) Finanzielle Verbindlichkeiten - Fair Value OptionEntsprechend den Regelungen des IFRS 9 können bei Vorliegen eines Accounting Mismatchs auf der Passivseite auch die Steuerung finanzieller Verbindlichkeiten auf Fair-Value-Basis sowie das Vorliegen trennungspflichtiger eingebetteter Derivate Voraussetzung für die Anwendung der Fair Value Option sein. Wird die Fair Value Option für finanzielle Verbindlichkeiten oder für hybride Verträge angewendet, werden die Fair-Value-Änderungen, die sich aus den Schwankungen des eigenen Bonitätsrisikos (Own Credit Spread) ergeben, nicht erfolgswirksam in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung, sondern erfolgsneutral (ohne Recycling) im Eigenkapital erfasst.
In den begebenen Schuldverschreibungen ist die Emission eines Green Bonds der Commerzbank mit einem Emissionsvolumen von 500 Mio. Euro enthalten. Diese wurde im September 2020 emittiert. Die kündbare nicht bevorrechtigte nicht-nachrangige Schuldverschreibung (Callable Non-Preferred Senior Bond) hat einen Festzins-Zeitraum bis März 2025 mit einem festen Kupon von 0,75 %. Im Anschluss findet ein variabler Kupon Anwendung. Mit dem Erlös finanziert die Bank Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien. Aus der Anwendung der Fair Value Option zur Vermeidung von Ansatz- und Bewertungsinkongruenzen sowie für Finanzinstrumente mit eingebetteten Derivaten ergaben sich in den Finanziellen Verbindlichkeiten - Fair Value Option folgende Wertansätze:
Für Verbindlichkeiten, für die die Fair Value Option angewendet wurde, betrug die im Geschäftsjahr 2021 eingetretene kreditrisikobedingte Änderung der Fair Values 41 Mio. Euro (Vorjahr: 66 Mio. Euro). Kumuliert belief sich die Veränderung auf 119 Mio. Euro (Vorjahr: 78 Mio. Euro). Der Rückzahlungsbetrag für die zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten betrug 3.589 Mio. Euro (Vorjahr: 3.325 Mio. Euro). Durch Abgänge finanzieller Verbindlichkeiten, für die die Fair Value Option angewendet wurde, wurde ein Betrag von 30 Mio. Euro (Vorjahr: 42 Mio. Euro) erfolgsneutral in der Gewinnrücklage erfasst. Die kreditrisikobedingten Änderungen der Fair Values der Verbindlichkeiten wurden im Wesentlichen als Änderungen der Fair Values abzüglich der aus Marktkonditionen resultierenden Wertänderungen ermittelt. Darüber hinaus wurde die Fair Value Option für Finanzinstrumente genutzt, deren Steuerung im Einklang mit unseren Risiko- und Liquiditätsmanagement steht und deren Performancemessung auf Fair Value Basis erfolgt. Das betraf im Wesentlichen echte Pensionsgeschäfte, Geldmarktgeschäfte sowie erhaltene und gezahlte Sicherheitsleistungen. Folgende Bilanzposten sind betroffen:
(29) Finanzielle Vermögenswerte - Mandatorily Fair Value P&LIn diesem Posten weisen wir Finanzinstrumente aus, die dem residualen Business Model zugeordnet sind und nicht im Posten Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading ausgewiesen werden. Außerdem sind hier Geschäfte enthalten, die den Business Models "Halten" und "Halten & Verkaufen" zugeordnet und nicht SPPI-konform sind. Beispiele dafür sind Fondsanteile, Genussrechte, stille Einlagen sowie Vermögenswerte, die auf Fair-Value-Basis gesteuert werden. Unter Eigenkapitalinstrumenten sind ausschließlich Verträge zu verstehen, die einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller dazugehörigen Schulden begründen, wie zum Beispiel Aktien oder Anteile an anderen Kapitalgesellschaften. Eigenkapitalinstrumente sind nicht SPPI-konform, da aus Sicht des Investors kein Anspruch auf Zins- und Tilgungszahlungen besteht, und werden daher in der Regel erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Eine Ausnahme davon besteht für Eigenkapitalinstrumente, für die wir die Option zur erfolgsneutralen Fair-Value-Bewertung ohne Recycling gewählt haben (siehe Note 27).
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten - Held for Trading(30) Finanzielle Vermögenswerte - Held for TradingIn den finanziellen Vermögenswerten - Held for Trading weisen wir zins- und eigenkapitalbezogene Wertpapiere, Schuldscheindarlehen und sonstige Forderungen sowie sonstige Handelsbestände aus, die dem residualen Business Model zuzuordnen sind und zu Handelszwecken gehalten werden. Diese Finanzinstrumente dienen der Gewinnerzielung aus kurzfristigen Schwankungen der Preise oder Händlermargen. Darüber hinaus weisen wir hier derivative Finanzinstrumente aus, die sich nicht für Hedge Accounting qualifizieren. Die Bewertung dieser finanziellen Vermögenswerte wird unabhängig von der Produktart erfolgswirksam zum Fair Value vorgenommen. Die Fair-Value-Änderungen des jeweiligen Geschäfts werden damit erfolgswirksam in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung ausgewiesen. Kann der Fair Value keinem aktiven Markt entnommen werden, bewerten wir die Bestände grundsätzlich anhand von Vergleichspreisen, indikativen Preisen von Preisagenturen beziehungsweise anderen Kreditinstituten (Lead-Managern) oder internen Bewertungsverfahren (Barwert- oder Optionspreismodellen). Zinserträge und Zinsaufwendungen sowie die Bewertungs- und Veräußerungsergebnisse aus diesen Finanzinstrumenten werden in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung im Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten erfasst.
(31) Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for TradingIn diesem Posten werden derivative Finanzinstrumente (Derivate, die nicht für Hedge Accounting qualifizieren), eigene Emissionen des Handelsbuchs sowie Lieferverbindlichkeiten aus Wertpapierleerverkäufen ausgewiesen.
(32) Kreditrisiken und KreditverlusteGrundsätze und BewertungenUnter IFRS 9 werden Wertminderungen für Kreditrisiken bei Kreditgeschäften und Wertpapieren, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten sind, anhand eines 3-stufigen Modells auf Basis erwarteter Kreditverluste erfasst. In den Anwendungsbereich dieses Wertminderungsmodells fallen im Commerzbank-Konzern folgende Finanzinstrumente:
Die Ermittlung der Wertminderungen erfolgt anhand eines 3-stufigen Modells nach folgenden Vorgaben: In Stage 1 werden grundsätzlich alle Finanzinstrumente erfasst, deren Risiko eines Kreditausfalls (im Folgenden Ausfallrisiko) sich seit ihrem erstmaligen Bilanzansatz nicht signifikant erhöht hat. Darüber hinaus enthält Stage 1 sämtliche Geschäfte, die am Berichtsstichtag ein geringes Ausfallrisiko aufweisen (Wahlrecht nach IFRS 9). Dies sind grundsätzlich Wertpapiere, deren internes Bonitätsrating am Berichtsstichtag im Bereich des Investment Grade (entspricht Commerzbank-Rating 2,8 oder besser) liegt. Für Finanzinstrumente in Stage 1 ist eine Wertminderung in Höhe der erwarteten Kreditverluste für die nächsten zwölf Monate ("12-month ECL") zu erfassen. Stage 2 enthält diejenigen Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich nach dem Zeitpunkt ihres erstmaligen Bilanzansatzes signifikant erhöht hat und die zum Berichtsstichtag nicht als Geschäfte mit geringem Ausfallrisiko eingestuft werden. Neben der geschäftsspezifischen PD-Entwicklung definiert die Commerzbank weitere qualitative Kriterien, bei deren Vorliegen eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos angenommen wird. Die Zuordnung zu Stage 2 erfolgt dann unabhängig von der individuellen PD-Entwicklung. Die Erfassung von Wertminderungen erfolgt in Stage 2 mit den erwarteten Kreditverlusten über die gesamte Restlaufzeit des Finanzinstruments ("Lifetime Expected Credit Loss" beziehungsweise "LECL"). Stage 3 werden Finanzinstrumente zugeordnet, die am Berichtsstichtag als wertgemindert eingestuft werden. Als Kriterium hierfür zieht die Commerzbank die Definition für einen Kreditausfall (Default) gemäß Artikel 178 CRR heran sowie die ergänzende EBA-Leitlinie zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Diese Vorgehensweise ist konsistent, da im Rahmen der ECL-Ermittlung ebenfalls aus dem Baseler IRB-Ansatz abgeleitete, statistische Risikoparameter verwendet werden, die an die Anforderungen des IFRS 9 angepasst werden. Für den Default eines Kunden können unter anderem folgende Ereignisse ausschlaggebend sein:
Für ausgefallene Finanzinstrumente in Stage 3 ist ebenfalls der LECL als Wertminderung zu erfassen. Bei der Ermittlung des LECL wird hier grundsätzlich nach signifikanten und nicht signifikanten Fällen unterschieden. Für nicht signifikante Geschäfte (Volumen bis 5 Mio. Euro) erfolgt die Ermittlung auf Basis statistischer Risikoparameter. Für signifikante Geschäfte (Volumen größer 5 Mio. Euro) wird der LECL als Erwartungswert der Verluste aus individuellen Expertenschätzungen der zukünftigen Cashflows unter Berücksichtigung mehrerer möglicher Szenarien und deren Eintrittswahrscheinlichkeiten ermittelt. Die Szenarien und Wahrscheinlichkeiten basieren auf Einschätzungen von Sanierungs- und Abwicklungsspezialisten. Für jedes Szenario - unabhängig davon, ob es sich um ein Fortführungs- oder Verwertungsszenario handelt - werden Zeitpunkte und Höhe der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme geschätzt. Hierbei werden zukunftsgerichtet sowohl die kundenspezifische als auch die makroökonomische Situation (zum Beispiel Devisenbeschränkungen, Devisenwertschwankungen, Rohstoffpreisentwicklungen) und das Branchenumfeld berücksichtigt. Basis der Schätzung sind auch externe Informationen. Als Quellen sind hier unter anderem Indices (zum Beispiel World Corruption Index), Prognosen (zum Beispiel des IWF), Informationen globaler Vereinigungen von Finanzdienstleistern (zum Beispiel Institute of International Finance) und Veröffentlichungen von Ratingagenturen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu nennen. Liegt kein Ausfallkriterium mehr vor, gesundet das Finanzinstrument und wird nach Einhaltung der maßgeblichen Wohlverhaltensphase nicht mehr Stage 3 zugeordnet. Nach Gesundung erfolgt auf Basis aktualisierter Ratinginformationen erneut die Beurteilung, ob sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Bilanzansatz signifikant erhöht hat und die entsprechende Zuordnung zu Stage 1 oder Stage 2. Finanzinstrumente, die bereits im Zeitpunkt ihres erstmaligen Bilanzansatzes als wertgemindert im Sinne der oben beschriebenen Definition einzustufen sind ("Purchased or Originated Credit-Impaired", beziehungsweise "POCI") werden außerhalb des 3-stufigen Wertminderungsmodells behandelt und somit keiner der drei Stages zugeordnet. Der Erstansatz erfolgt zum Fair Value ohne Erfassung einer Wertminderung unter Anwendung eines bonitätsadjustierten Effektivzinssatzes. In den Folgeperioden entspricht die Wertminderung der kumulierten Veränderung des LECL nach dem Bilanzzugang. Auch im Falle einer Gesundung bleibt der LECL Maßstab für die Bewertung. Forderungen werden bilanzwirksam abgeschrieben, sobald diese uneinbringlich sind. Die Uneinbringlichkeit kann sich zum einen im Abwicklungsprozess aufgrund verschiedener objektiver Kriterien herausstellen. Diese können beispielsweise der Tod des Kreditnehmers ohne verwertbares Nachlassvermögen oder ein abgeschlossenes Insolvenzverfahren ohne weitere Aussicht auf Zahlungen sein. Zum anderen werden Kredite spätestens 720 Tage nach Fälligstellung grundsätzlich als (teilweise) uneinbringlich betrachtet und im Rahmen bestehender Risikovorsorge auf den noch erzielbaren Rückzahlungsbetrag (teil-)abgeschrieben. Die (Teil-)Abschreibung hat dabei keine unmittelbaren Auswirkungen auf laufende Beitreibungsmaßnahmen. Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des AusfallrisikosIn den Ratingsystemen der Commerzbank werden sämtliche verfügbaren quantitativen und qualitativen Informationen mit Relevanz für die Prognose des Ausfallrisikos zur kundenspezifischen Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD) verdichtet. Dieser Größe liegt insbesondere eine statistisch fundierte Auswahl und Gewichtung aller verfügbaren Indikatoren zugrunde. Weiterhin fließen in die gemäß den IFRS 9-Anforderungen adjustierten PD neben historischen Informationen und dem aktuellen wirtschaftlichen Umfeld insbesondere auch zukunftsbezogene Informationen wie zum Beispiel die Prognose der Entwicklung der makroökonomischen Rahmenbedingungen ein. Folgerichtig verwendet die Commerzbank grundsätzlich die Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default; PD) als Messgröße für die Beurteilung, ob sich das Ausfallrisiko eines Finanzinstruments gegenüber dem Zugangszeitpunkt signifikant erhöht hat. Durch die Verankerung der Überprüfung des relativen Transferkriteriums in den robusten Verfahren und Prozessen des konzernweiten Kreditrisikomanagement Frameworks der Bank (insbesondere Kreditrisikofrüherkennung, Überziehungscontrolling und Re-Rating-Prozess) wird sichergestellt, dass eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos zuverlässig und zeitnah nach objektiven Kriterien erkannt wird. Darüber hinaus wendet die Commerzbank für die Zuordnung zu Stage 2 zusätzliche qualitative Kriterien (unter anderem eine Überziehung > 30 Tagen und die Betreuung durch den Bereich Intensive Care vorrangig gekoppelt mit bestimmten Ratingstufen) an, bei deren Vorliegen unabhängig von der PD ein signifikanter Anstieg des Ausfallrisikos angenommen wird. Für weiterführende Informationen zu Verfahren und Prozessen sowie der Governance im Kreditrisikomanagement der Commerzbank verweisen wir auf die Ausführungen im Konzernlagebericht (Seite 101 ff.). Die Überprüfung, ob am Berichtsstichtag eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos gegenüber dem Zugangszeitpunkt des betreffenden Finanzinstruments vorliegt, erfolgt zum Berichtsstichtag grundsätzlich durch einen Vergleich der beobachteten Ausfallwahrscheinlichkeit über die Restlaufzeit des Finanzinstruments ("Lifetime-PD") mit der im Zugangszeitpunkt erwarteten Lifetime-PD über denselben Zeitraum. Im Einklang mit den IFRS-Anforderungen erfolgt in bestimmten Teilportfolios der Vergleich zwischen ursprünglicher und aktueller PD auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeit über einen Zeitraum von zwölf Monaten nach dem Berichtsstichtag ("12-month PD"). In diesen Fällen erbringt die Bank mithilfe von Äquivalenzanalysen den Nachweis, dass keine materiellen Abweichungen gegenüber einer Beurteilung anhand der Lifetime-PD auftreten. Zur Bestimmung ob eine PD-Erhöhung gegenüber dem Zugangszeitpunkt als "signifikant" einzustufen ist, werden mit einem statistischen Verfahren differenziert nach Ratingmodellen Schwellwerte in Form von Ratingstufen festgelegt, die einen kritischen Abweichungsgrad von der mittleren PD-Entwicklung repräsentieren. Um eine ökonomisch fundierte Stagezuordnung sicherzustellen, werden dabei transaktionsspezifische Einflussgrößen, wie die Höhe der PD im Zugangszeitpunkt, die bisherige Laufzeit sowie die Restlaufzeit des Geschäftsberücksichtigt. Die Zuordnung zu Stage 2 erfolgt nahezu ausschließlich über die Rating-Schwellwerte. Der Transfer nach Stage 2 erfolgte lediglich für rd. 1 % des Stage 2-Portfolios ausschließlich auf Basis der Backstopindikatoren. Für rund 80 % des Stage 2-Portfolios erfolgte der Transfer von Stage 1 nach Stage 2 auf Basis von Schwellwerten im Rating-Bereich 2.0 - 3.8. Darüber hinaus entfallen rund 15 % der Transfers von Stufe 1 nach Stufe 2 auf Schwellwerte im Ratingbereich 4.0-5.8 sowie rund 4 % auf Schwellwerte im Ratingbereich besser 2.0. Auf die Überprüfung ob am Berichtsstichtag eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos gegenüber dem Zugangszeitpunkt des betreffenden Finanzinstruments vorliegt, verzichtet die Commerzbank grundsätzlich für diejenigen Geschäfte, bei denen am Berichtsstichtag ein geringes Ausfallrisiko vorliegt (Wahlrecht des IFRS 9). Dies sind grundsätzlich Wertpapiere, deren internes Bonitätsrating am Berichtsstichtag im Bereich des Investment Grade (entspricht Commerzbank-Rating 2,8 oder besser) liegt. Ein Rücktransfer von Finanzinstrumenten aus Stage 2 nach Stage 1 wird vorgenommen, wenn am Berichtsstichtag das Ausfallrisiko gegenüber dem Zugangszeitpunkt nicht mehr signifikant erhöht ist. Ermittlung Expected Credit LossDie Commerzbank ermittelt den ECL als wahrscheinlichkeitsgewichteten, unverzerrten und diskontierten Erwartungswert zukünftiger Kreditausfälle grundsätzlich über die gesamte Restlaufzeit des jeweiligen Finanzinstruments, das heißt die maximale Vertragslaufzeit (einschließlich Verlängerungsoptionen) über die die Commerzbank einem Kreditrisiko ausgesetzt ist. Als "12-month ECL" für die Erfassung von Wertminderungen in Stage 1 wird dabei derjenige Teil des LECL definiert, welcher aus Ausfallereignissen resultiert, die innerhalb von zwölf Monaten nach dem Berichtsstichtag erwartet werden. Die Ermittlung des ECL erfolgt für Stage 1 und Stage 2 sowie für die nicht signifikanten Finanzinstrumente in Stage 3 einzelgeschäftsbasiert unter Verwendung statistischer Risikoparameter, die aus dem Baseler IRB-Ansatz abgeleitet und an die Anforderungen des IFRS 9 angepasst wurden. Wesentliche Hauptparameter sind dabei:
Alle verwendeten Risikoparameter aus den internen Modellen der Bank werden zur Erfüllung der spezifischen IFRS 9-Anforderungen entsprechend angepasst und der Prognosehorizont wird zur Abdeckung der Gesamtlaufzeit der Finanzinstrumente entsprechend erweitert. So werden beispielsweise bei der Prognose des Exposureverlaufs über die Gesamtlaufzeit der Finanzinstrumente insbesondere auch vertragliche und gesetzliche Kündigungsrechte berücksichtigt. Bei Kreditprodukten, die aus einem in Anspruch genommenen Kreditbetrag und aus einer offenen Kreditlinie bestehen und bei denen bei üblicher Geschäftspraxis das Kreditrisiko nicht auf die vertragliche Kündigungsfrist beschränkt wird, (in der Commerzbank betrifft dies insbesondere revolvierende Produkte ohne vertraglich vereinbarte Tilgungsstruktur, wie zum Beispiel Kontokorrentkredite und Kreditkartenfazilitäten) ist der LECL über eine verhaltensbezogene Laufzeit zu ermitteln, welche typischerweise die maximale Vertragslaufzeit übersteigt. Um eine empirisch fundierte Abbildung des LECL im Einklang mit den IFRS 9-Anforderungen sicherzustellen, nimmt die Commerzbank bei diesen Produkten eine direkte Ermittlung des LECL auf Basis von realisierten historischen Verlusten vor. Grundsätzlich werden bei der IFRS 9-spezifischen Schätzung der Risikoparameter neben historischen Ausfallinformationen insbesondere auch das aktuelle wirtschaftliche Umfeld (point-in-time Ausrichtung) sowie zukunftsbezogene Informationen berücksichtigt. Insbesondere werden dabei makroökonomische Prognosen der Bank regelmäßig im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Höhe des ECL geprüft und in die ECL-Ermittlung einbezogen. Hierfür wird ein Baseline-Szenario zugrunde gelegt, welches auf dem jeweils gültigen Konsensus (Prognosen verschiedener Banken zu wesentlichen makroökonomischen Einflussgrößen, wie zum Beispiel BIP-Wachstum und Arbeitslosenquote) beruht und um weitere modellrelevante makroökonomische Parameter ergänzt wird. Für die mBank wurde das der lokalen Risikovorsorgeermittlung zugrundeliegende, Polenspezifische Szenario entsprechend auf Konsistenz geprüft. Das Baseline-Szenario spiegelt die weiterhin bestehenden Unsicherheiten aus der Corona-Pandemie wider. Der Eintritt einer vierten Welle im vierten Quartal 2021 sowie das Auftreten neuer Mutationen und daraus resultierende Maßnahmen und Einschränkungen (z.B. 2G-Regel im Handel und weiten Teilen des gesellschaftlichen Lebens; Reisebeschränkungen) werden sich negativ auf die wirtschaftliche Erholung in 2022 auswirken. Neben den direkten bzw. primären Auswirkungen der Pandemie auf die Wirtschaft, wird die Erholung durch indirekte beziehungsweise sekundäre Effekte aus der Pandemie gefährdet. Dazu gehören unter anderem die Unterbrechung von Produktionsketten, zum Beispiel infolge der Schließung von wichtigen internationalen Häfen durch Corona. Gleichzeitig führt die weltweite Knappheit von Rohstoffen bzw. Zulieferprodukten (z.B. Halbleiterkrise in der Automobilindustrie) zu einer Reduktion der Produktion und damit zu einer Verknappung des Angebots. Die zuvor beschriebene Pandemie-getriebene Rohstoffknappheit führt zu steigenden Preisen in diversen Sektoren (z.B. für Papier, Holz, Metall, Öl und seltene Erden), die nur bedingt an Endverbraucher weitergegeben werden können und damit die Unternehmensgewinne belasten. Weltweit steigende Energiepreise treffen energieintensive Sektoren, Transportunternehmen sowie die privaten Haushalte. Daneben sorgt die weiterhin steigende Inflation im Euroraum für Zurückhaltung bei den Konsumenten. Das Baseline Szenario beinhaltet folgende wesentliche Annahmen:
Die am 16. Dezember 2021 veröffentlichten makroökonomischen Prognosen der EZB sind etwas positiver als das Baseline-Szenario der Commerzbank. Aufgrund der nachfolgend beschriebenen Unsicherheiten wird das zugrundeliegende Baseline-Szenario als angemessen erachtet. Die Übersetzung des makroökonomischen Baseline-Szenarios in Auswirkungen auf die Risikoparameter basiert auf statistisch abgeleiteten Modellen. Weiterhin der aktuellen Situation und den Unsicherheiten aus der Pandemie Rechnung tragend, haben wir eine ausreichende Einbindung der relevanten Experten im Rahmen der existierenden Policies sichergestellt. Potenzielle Effekte aus nicht linearen Zusammenhängen zwischen unterschiedlichen makroökonomischen Szenarien und dem ECL werden mithilfe eines separat ermittelten Anpassungsfaktors korrigiert. Der Faktor wurde im vierten Quartal 2021 anlassbezogen überprüft und geringfügig angehoben. In die Ermittlung des Faktors sind das später beschriebene optimistische und pessimistische Szenario eingeflossen. Die Festlegung der Gewichtungen für die einzelnen Szenarien erfolgt grundsätzlich ebenfalls durch relevante Experten und ist im Rahmen einer Policy geregelt. Bei der Gewichtung wurde der aktuellen Unsicherheit durch die Corona-Pandemie Rechnung getragen und das base Szenario und das pessimistische Szenario mit jeweils 40 % deutlich stärker gewichtet als das optimistische Szenario mit 20 %. Bei der Ermittlung des Expected Credit Loss sind außerdem unter Umständen zusätzliche Effekte über ein separat ermitteltes Adjustment auf das IFRS 9 ECL-Modellergebnis zu berücksichtigen, die aus Szenarien oder Ereignissen resultieren, die nicht im Rahmen der Modellierung des dargestellten IFRS 9 ECL-Parameter-Sets abgebildet werden (dies kann singuläre Ereignisse betreffen, wie zum Beispiel Naturkatastrophen, materielle politische Entscheidungen, militärische Konflikte). Die Prüfung der Notwendigkeit solcher Top Level Adjustments (TLA) unter Einbindung des Senior Managements und die etwaige Umsetzung sind in einer Policy geregelt. Im Geschäftsjahr 2021 wurde eine solche Anpassung des IFRS 9 ECL-Modellergebnisses aufgrund der Folgewirkungen der Corona Pandemie weiterhin als notwendig erachtet. Die Methodik zur Ermittlung des Anpassungsbedarfs des ECL-Modellergebnisses ist gegenüber 2020 grundsätzlich unverändert geblieben. Die eingeflossenen Annahmen wurden unterjährig zu den Berichtsstichtagen und im Zuge der Erstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung der Pandemie sowie der ökonomischen Auswirkungen überprüft und das TLA zum 31. Dezember 2021 neu ermittelt. Die im Standardmodell verwendeten Parameter reflektierten noch nicht die ökonomischen Auswirkungen aus den direkten und zwischenzeitlich hinzugekommenen indirekten bzw. sekundären Effekten der Pandemie. Die massiven Stützungs- und Hilfsmaßnahmen der Staaten und Institutionen verschleiern bzw. verzögern die tatsächlich erwarteten negativen Auswirkungen auf die Ertrags- und Liquiditätssituation der Unternehmen. Hinzu kommt die Unsicherheit hinsichtlich der Auswirkungen der vierten Welle sowie neuer weitreichender Maßnahmen als Reaktion auf neue Mutationen (zum Beispiel Omikron). Zum 31. Dezember 2021 war hier insbesondere relevant, dass sich die Unsicherheit hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung durch die vierte Welle sowie neue Mutationen wieder verstärkt hat und damit die weitere Entwicklung maßgeblich vom Fortgang der Corona-Pandemie bestimmt werden wird. Besonderes Augenmerk wurde auf die Analyse der Auswirkungen der vorab beschriebenen primären und sekundären Effekte (siehe Ausführungen zum Baseline-Szenario) gelegt. Im Portfolio der Commerzbank sind weiterhin Tourismus / Hotels und Retail-Einzelhandel besonders betroffen durch primäre Pandemieeffekte. In 2021 hat sich insbesondere die Betroffenheit der Automobilbranche durch die zuvor beschriebenen Sekundäreffekte verstärkt. Für das Teilportfolio Unternehmerkunden haben sich die Auswirkungen der Krise im Jahresverlauf 2021 noch nicht in größerem Ausmaß in der Ratingentwicklung sowie den Ausfällen/Insolvenzen widergespiegelt. Bis zum Ende des vierten Quartals wurde die Liquidität vieler Kunden noch durch die staatlichen Hilfsmaßnahmen gestützt. Aufgrund der im Rahmen der vierten Welle getroffenen Maßnahmen, wie Teillockdowns für Ungeimpfte, die Unsicherheit aus Mutationen sowie die im Januar einsetzenden Tilgungen für die staatlichen Hilfsdarlehen bei einem großen Anteil dieses Portfolios, hat die Bank die Annahmen für dieses Unternehmerkunden-Portfolio aktualisiert. Im vierten Quartal wurden für die TLA-Ermittlung die angenommenen Aufschläge auf die modellbasierte Ausfallwahrscheinlichkeit für Kunden im Ratingbereich >4,0 beibehalten und neu ein niedrigerer Aufschlag auf den Ratingbereich > 3,0 berücksichtigt. Für Banken werden, mit Ausnahme von systemrelevanten Banken und abhängig von ihrem Sitzland, weiterhin noch leichte Aufschläge auf die Ausfallwahrscheinlichkeit angenommen, da hier die Ratings die jüngsten Entwicklungen teilweise nachlaufend erfassen. Die Auswirkungen der Anpassungen auf die Stufenzuordnung wurden bei der Ermittlung des TLA berücksichtigt. Die Buchung erfolgte portfoliobasiert. Sie wird in der Darstellung der Risikovorsorgeentwicklung in der Zeile "Parameterveränderungen / Modellveränderungen" ausgewiesen. Pauschale Stufentransfers von Einzelgeschäften wurden nicht vorgenommen. Weitere Informationen zum Thema ECL und TLA enthält der Risikobericht (siehe Seite 101 ff.). Zur Ermittlung der gesamten Risikovorsorge im Konzern ist es erforderlich Annahmen zu treffen, die insbesondere in einem dynamischen Umfeld hohen Schätzunsicherheiten unterliegen. Zum Berichtsstichtag beläuft sich der, auf Grundlage des zuvor beschriebenen Baseline-Szenarios unter Berücksichtigung der Veröffentlichung der EZB ermittelte Expected Credit Loss Stage 1/2, auf 1,3 Mrd. Euro. In einem Stressszenario wurde angenommen, dass weitere massive Infektionswellen infolge von Mutationen weltweit auftreten, strenge Lockdowns, Kontaktbeschränkungen und Mitarbeiterausfälle infolge Quarantäne die Produktionsketten bis ins zweite Halbjahr 2022 negativ beeinflussen. Das Wirtschaftswachstum in Deutschland und der EU fällt deutlich, während die Arbeitslosigkeit signifikant wächst. Erst im vierten Quartal sinken die Infektionszahlen deutlich und Kontaktbeschränkungen und Reiserestriktionen werden gelockert und führen zu einer Erholung des wirtschaftlichen Ausblicks. Neben zusätzlichen Kreditausfällen würde der geschätzte Expected Credit Loss Stage 1/2 um 0,9 Mrd. Euro steigen. In einem optimistischen Szenario wurde angenommen, dass die globalen Anstrengungen für Impfungen zu Steigerungen des Impfschutzes in der Bevölkerung führen und die Infektionsraten unter Kontrolle bleiben. Die globalen Engpässe in Liefer- und Produktionsketten verschwinden, da es kaum Einschränkungen in der Produktion und im weltweiten Schiffsverkehr mehr gibt. Das Wirtschaftswachstum in Deutschland ist besser als im Baseline-Szenario erwartet, ebenso verzeichnen die anderen europäischen Länder deutliche Wachstumsraten. Die deutsche Wirtschaft profitiert insgesamt von wieder steigenden Exporten während gleichzeitig der private Konsum durch den Wegfall der Maßnahmen anzieht. In diesem optimistischen Szenario würde sich der geschätzte Expected Credit Loss Stage 1/2 um 0,5 Mrd. Euro reduzieren. Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten zugrundeliegenden makroökonomischen Parameter im optimistischen und im pessimistischen Szenario:
Insgesamt entwickelten sich die Wertberichtigungen für Risiken aus finanziellen Vermögenswerten und die Rückstellungen für außerbilanzielle Geschäfte wie folgt:
In der Netto-Position aus Zuführungen und Auflösungen sind Zuschreibungen aus Eingängen für abgeschriebene Forderungen enthalten. Die Veränderung der Wertberichtigungen nach Stages stellte sich wie folgt dar:
Ein Finanzinstrument wird in dieser Darstellung als Neugeschäft definiert, sofern das für die Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos maßgebliche Datum in der Berichtsperiode liegt. Diese Grundgesamtheit kann daher von sonstigen Neugeschäftserhebungen, beispielsweise zur Vertriebssteuerung, abweichend sein. Die Bestandsveränderungen aus Stagetransfers zeigen die Zuführungen und Auflösungen, die sich in der Berichtsperiode durch eine veränderte Stagezuordnung ergeben haben. Beim Transfer wird dabei der Bestand in der bisherigen Stage vollständig aufgelöst und der Zielbestand wird in der neuen Stage vollständig zugeführt. Als Abgänge werden Risikovorsorgeauflösungen für Geschäfte dargestellt, die in der Berichtsperiode bilanziell abgegangen sind. In der Zeile Parameteränderungen/Modellveränderungen sind Bestandsveränderungen enthalten, die auf veränderte Risikovorsorgeparameter zurückzuführen sind. Dies umfasst sowohl die Veränderungen der Inanspruchnahme (beispielweise aus Tilgungen), als auch der haftenden Sicherheiten sowie Veränderungen der Ausfallwahrscheinlichkeit, die nicht zu einem Stagewechsel geführt haben. Des Weiteren zeigen sich hier Anpassungseffekte aus turnusmäßigen Parameterüberprüfungen und aus veränderten makroökonomischen Erwartungen und das im Berichtszeitraum gebuchte TLA. Der Verbrauch spiegelt wider, in welcher Höhe der Risikovorsorgebestand durch erfolgsneutrale Abschreibungen reduziert wurde. In der Zeile Wechselkursänderungen /Umbuchungen werden Währungseffekte und, sofern zutreffend, Bestandsübertragungen aus Reklassifizierungen gezeigt. Der Darstellung liegen Buchungen am Einzelgeschäft zugrunde. Auf Kundenebene kann es daher dazu kommen, dass mehrere Positionen des Spiegels angesprochen werden. Beispielsweise können sowohl Neugeschäfte als auch Abgänge enthalten sein. Eine Verrechnung erfolgt nicht. Von dem Gesamtbestand der Rückstellungen entfallen 0 Mio. Euro auf außerbilanzielle Geschäfte, die keine Finanzgarantien im Sinne des IFRS 9 darstellen (bestimmte Avale, Akkreditive), die aber im Rahmen des Impairmentmodells mit dem Lifetime Expected Credit Loss bevorsorgt werden (siehe Note 60). In der Berichtsperiode wurden Forderungen von 361 Mio. Euro (teil)abgeschrieben, für die weiterhin Beitreibungsaktivitäten durchgeführt werden. Die Bruttobuchwerte der finanziellen Vermögenswerte, für die Wertberichtigungen gebildet wurden, haben sich im Berichtszeitraum wie folgt verändert:
1 Angepasste Werte.
Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte, für die Wertberichtigungen gebildet wurden, verteilen sich wie folgt auf die Ratingklassen:
1 Anpassung Vorjahr aufgrund von Restatements
(siehe Note 4).
(33) KreditrisikokonzentrationKonzentrationen von Ausfallrisiken (Kreditrisikokonzentrationen) können durch Geschäftsbeziehungen mit einzelnen Schuldnern oder Schuldnergruppen entstehen, die eine Reihe gemeinsamer Merkmale aufweisen und deren Fähigkeit zur Schuldentilgung gleichermaßen von der Veränderung bestimmter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen abhängt. Neben dem Einholen von Sicherheiten und dem Anwenden einer einheitlichen Kreditvergabepolitik ist die Bank zur Minimierung von Kreditrisiken eine Reihe von Master Netting Agreements eingegangen. Diese stellen das Recht zur Verrechnung von Ansprüchen und Verpflichtungen gegenüber einem Kunden im Falle des Ausfalls oder der Insolvenz des Kunden sicher. Die Kreditrisiken im Bereich der Darlehen und Forderungen sowie der Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstigen Gewährleistungen stellten sich nach Bruttobuchwerten wie folgt dar:
1 Anpassung Vorjahr aufgrund von Restatements
(siehe Note 4).
Die in den vorstehenden Tabellen aufgeführten Buchwerte zur Kreditrisikokonzentration im Bereich der Darlehen und Forderungen sowie im Bereich der Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstigen Gewährleistungen sind nicht Gegenstand der internen Risikosteuerung, da das Management von Kreditrisiken auch Sicherheiten, Ausfallwahrscheinlichkeiten sowie andere ökonomische Faktoren berücksichtigt. Insofern sind die Beträge nicht repräsentativ für die tatsächliche Einschätzung der Kreditrisikokonzentration in der Bank. (34) Maximales KreditrisikoDie maximale Kreditrisikoexposition - ohne Berücksichtigung von Sicherheiten oder sonstiger Kreditverbesserungen - entspricht den Buchwerten der betreffenden bilanziellen Vermögenswerte je Klasse, bei unwiderruflichen Kreditzusagen und Finanzgarantien den Nominalwerten. In nachfolgender Tabelle sind die Buchbeziehungsweise Nominalwerte der mit einem potenziellen Ausfallrisiko behafteten Finanzinstrumente zusammengefasst:
1 Anpassung Vorjahr aufgrund von Restatements
(siehe Note 4).
Die in vorstehender Tabelle aufgeführten Beträge zum maximalen Kreditrisikovolumen sind nicht Gegenstand der internen Risikosteuerung, da das Management von Kreditrisiken auch Sicherheiten, Ausfallwahrscheinlichkeiten sowie andere ökonomische Faktoren berücksichtigt (siehe Kapitel Adressenausfallrisiken im Konzernlagebericht). Insofern sind die Beträge nicht repräsentativ für die tatsächliche Risikoeinschätzung durch die Bank. (35) Absicherung von KreditenDurch den Einsatz von Kreditderivaten (zum Beispiel Credit Default Swaps, Total Return Swaps, Credit-linked Notes) kann die Risikoanrechnung eines Kreditportfolios verringert werden. Dabei kann sich die Sicherungswirkung eines Kreditderivats sowohl auf einzelne Kredite oder Wertpapiere als auch auf Kredit- oder Wertpapierportfolios beziehen. Die Sicherheitenstellung erfolgt in der Regel im Rahmen einer synthetischen Verbriefung durch Credit Default Swaps (CDS) und/oder durch Credit-linked Notes (CLN). Hiermit können drei wesentliche Ziele erreicht werden:
Zum Ende des Geschäftsjahres 2021 hatte die Commerzbank Aktiengesellschaft vier Verbriefungstransaktionen als Sicherungsnehmer aufgelegt. Die vertragliche Laufzeit liegt bei 5 - 10 Jahren. Insgesamt waren Ende Dezember 2021 Kundenkredite mit einem Volumen von 12,6 Mrd. Euro (Vorjahr: 13,2 Mrd. Euro) abgesichert. Die Entlastung der gewichteten Risikoaktiva betrug 3,3 Mrd. Euro (Vorjahr: 3,9 Mrd. Euro).
(36) IFRS 13 Bewertungshierarchien und AngabepflichtenHierarchie der Fair ValuesNach IFRS 13 werden Finanzinstrumente wie folgt in die dreistufige Bewertungshierarchie zum Fair Value eingestuft:
Bezüglich der für Kreditinstitute relevanten Methoden der Modellbewertung (Level 2 und 3) unterscheidet IFRS 13 den marktbasierten Ansatz (Market Approach) und den einkommensbasierten Ansatz (Income Approach). Der Market Approach umfasst Bewertungsmethoden, die auf Informationen über identische oder vergleichbare Vermögenswerte und Schulden zurückgreifen. Der Income Approach spiegelt die heutigen Erwartungen über zukünftige Cashflows, Aufwendungen oder Erträge wider. Zum Income Approach zählen auch Optionspreismodelle. Diese Bewertungen unterliegen in höherem Maße den Einschätzungen des Managements. Dabei werden in größtmöglichem Umfang Marktdaten oder Daten Dritter und in geringem Maße unternehmensspezifische Eingangswerte herangezogen. Bewertungsmodelle müssen anerkannten betriebswirtschaftlichen Methoden zur Bewertung von Finanzinstrumenten entsprechen und alle Faktoren berücksichtigen, die Marktteilnehmer bei der Festlegung eines Preises als angemessen betrachten würden. Die realisierbaren Fair Values, die zu einem späteren Zeitpunkt erzielbar sind, können grundsätzlich von den geschätzten Fair Values abweichen. Alle Fair Values unterliegen den internen Kontrollen und Verfahren des Commerzbank-Konzerns, in denen die Standards für deren unabhängige Prüfung oder Validierung festgelegt sind. Diese Kontrollen und Verfahren werden von der Independent Price Verification Group (IPV) innerhalb der Riskfunktion durchgeführt beziehungsweise koordiniert. Die Modelle, die einfließenden Daten und die daraus resultierenden Fair Values werden regelmäßig vom Senior-Management und der Risikofunktion überprüft. AngabepflichtenIm Folgenden wird unterschieden in: a) Zum Fair Value bilanzierte Finanzinstrumente (Fair Value OCI, Fair Value Option, Mandatorily Fair Value P&L und Held for Trading); b) Zu Amortised Cost bilanzierte Finanzinstrumente. Die jeweiligen Angabepflichten dieser Finanzinstrumente leiten sich aus IFRS 7 und IFRS 13 ab. Damit sind beispielsweise Bewertungstechniken und verwendete Inputfaktoren für Level 2 und 3 sowie quantitative Angaben über nicht beobachtbare Inputfaktoren (Level 3) zu erläutern. Ebenso sind Angaben, Gründe und der Zeitpunkt für Umgliederungen zwischen den Bewertungshierarchien, die Überleitungen der stichtagsbezogenen Anfangs- und Endbestände für Level-3-Bestände und die unrealisierten Gewinne und Verluste zu nennen. Weiterhin sind Sensitivitäten für die nicht beobachtbaren Inputparameter (Level 3) darzustellen sowie Angaben zum Day-One Profit or Loss erforderlich. a) Zum Fair Value bilanzierte FinanzinstrumenteDer Fair Value eines Vermögenswertes ist nach IFRS 13 der Betrag, zu dem dieser zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern verkauft werden könnte. Der Fair Value entspricht somit einem Veräußerungspreis. Für Verbindlichkeiten ist der Fair Value definiert als der Preis, zu dem die Schuld im Rahmen einer geordneten Transaktion an einen Dritten übertragen werden könnte. Für die Bewertung von Verbindlichkeiten ist zudem das eigene Bonitätsrisiko (Own Credit Spread) zu berücksichtigen. Sofern Sicherheiten von Dritten für unsere Verbindlichkeiten gestellt werden (zum Beispiel Garantien), sind diese bei der Bewertung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, da die Rückzahlungsverpflichtung seitens der Bank weiterhin bestehen bleibt. Im Rahmen der Bewertung derivativer Geschäfte wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Nettorisikopositionen für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu bilden. Bei der Bewertung wird neben dem Ausfallrisiko des Kontrahenten auch das eigene Ausfallrisiko berücksichtigt. Die Ermittlung von Credit Valuation Adjustments (CVA) und Debit Valuation Adjustments (DVA) erfolgt durch eine Simulation der zukünftigen Marktwerte der Derivateportfolios mit den jeweiligen Kontrahenten auf Basis beobachtbarer Marktdaten (zum Beispiel CDS-Spreads). Für die refinanzierungsbezogenen Bewertungsanpassungen (Funding Valuation Adjustments; FVA) werden die Refinanzierungsaufwendungen und -erträge von unbesicherten Derivaten und besicherten Derivaten, bei denen nur teilweise Sicherheiten vorliegen oder die Sicherheiten nicht zur Refinanzierung verwendet werden können, im Fair Value berücksichtigt. Wie für CVA/DVA werden auch FVA über die Erwartungswerte der zukünftigen positiven beziehungsweise negativen Portfoliomarktwerte unter Verwendung beobachtbarer Marktdaten (zum Beispiel CDS-Spreads) bestimmt. Die zur FVA-Berechnung verwendete Fundingkurve wird durch die Commerzbank-Fundingkurve approximiert. Nach IFRS 9 sind alle Finanzinstrumente beim erstmaligen Ansatz zu ihrem Fair Value zu bewerten. In der Regel ist das der Transaktionspreis. Bezieht sich ein Teil davon auf etwas anderes als das zu bewertende Finanzinstrument, wird der Fair Value unter Anwendung eines Bewertungsverfahrens geschätzt. Die in der Bilanz zum Fair Value ausgewiesenen Finanzinstrumente werden in nachfolgenden Übersichten nach den IFRS 9-Bewertungskategorien sowie nach Klassen gegliedert dargestellt.
Eine Level-Reklassifizierung ist die Umgliederung eines Finanzinstruments innerhalb der dreistufigen Fair-Value-Bewertungshierarchie. Dies kann beispielsweise aus Marktveränderungen resultieren, die Auswirkungen auf die Inputfaktoren zur Bewertung des Finanzinstruments haben. Die Commerzbank nimmt Umgliederungen zum Ende der Berichtsperiode vor. Im Geschäftsjahr 2021 wurden 5,6 Mrd. Euro verbriefte Schuldinstrumente der Kategorie FVOCI, 0,2 Mrd. Euro verbriefte Schuldinstrumente der Kategorie mFVPL und 0,5 Mrd. Euro verbriefte Schuldinstrumente der Kategorie HFT von Level 1 nach Level 2 umgegliedert, da keine notierten Marktpreise verfügbar waren. Dagegen wurden 1,9 Mrd. Euro verbriefte Schuldinstrumente der Kategorie FVOCI, 0,6 Mrd. Euro verbriefte Schuldinstrumente der Kategorie HFT, 0,4 Mrd. Euro verbriefte Schuldinstrumente der Kategorie mFVPL und 0,1 Mrd. Euro Lieferverbindlichkeiten aus Wertpapierleerverkäufen der Kategorie HFT von Level 2 nach Level 1 zurückgegliedert, da wieder notierte Marktpreise verfügbar waren. Darüber hinaus wurden keine nennenswerten Reklassifizierungen zwischen Level 1 und Level 2 vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden 0,1 Mrd. Euro verbriefte Schuldinstrumente der Kategorie HFT und 0,1 Mrd. Euro verbriefte Schuldinstrumente bei zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen von Level 2 nach Level 1 zurückgegliedert, da wieder notierte Marktpreise verfügbar waren. Dagegen wurden 0,1 Mrd. Euro verbriefte Schuldinstrumente bei zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen von Level 1 nach Level 2 umgegliedert, da keine notierten Marktpreise verfügbar waren. Darüber hinaus wurden keine nennenswerten Reklassifizierungen zwischen Level 1 und Level 2 vorgenommen. Die Level 3 zugeordneten Finanzinstrumente entwickelten sich wie folgt:
Die unrealisierten Gewinne oder Verluste aus zu Handelszwecken gehaltenen Finanzinstrumenten (Wertpapiere und Derivate) sowie aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Forderungen und Wertpapieren sind Bestandteil des Ergebnisses aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Im Geschäftsjahr 2021 wurden 0,1 Mrd. Euro Eigenkapitalinstrumente der Kategorie mFVPL von Level 1 nach Level 3 vorgenommen, da keine am Markt beobachtbaren Parameter vorlagen. Des Weiteren wurden 0,2 Mrd. Euro verbriefte Schuldinstrumente in der Kategorie HFT und 0,1 Mrd. Euro Derivate in der Aktiva Kategorie HFT von Level 2 nach Level 3 umgegliedert, da keine am Markt beobachtbaren Parameter vorlagen. Darüber hinaus wurden keine nennenswerten Umgliederungen vorgenommen. Im ersten Quartal 2020 wurde eine Umgliederung für verbriefte Schuldinstrumente, mit Rating AAA besicherte Collaterised Loan Obligations, der Kategorie FVOCI in Höhe von 4,8 Mrd. Euro von Level 2 nach Level 3 vorgenommen. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich im März 2020 verschiedene Marktteilnehmer vom Sekundärmarkt für Collaterised Loan Obligations zurückgezogen. Zusätzlich wurden in diesem Zeitraum nahezu keine Primärmarktemissionen getätigt. Die Bank stufte die nur noch vereinzelt stattgefundenen Transaktionen als nicht geordnet ein und verwendete die Preise dieser Transaktionen entsprechend nicht mehr als Inputparameter zur Fair Value Ermittlung. Die Bewertungstechnik wurde auf einen Mark-to-Model-Ansatz umgestellt, bei dem wesentliche Inputparameter auf Schätzungen basierten. Dieser Bestand wurde im zweiten Quartal 2020 wieder nach Level 2 umgegliedert, da wieder beobachtbare Marktparameter vorlagen. Zudem wurden im Geschäftsjahr 2020 Umgliederungen von Level 2 in Level 3 von 0,1 Mrd. Euro für Derivate bei zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen, 0,4 Mrd. Euro für Darlehen und Forderungen der Kategorie HFT und 0,8 Mrd. Euro für Derivate in der Aktiva der Kategorie HFT vorgenommen, da keine am Markt beobachtbaren Parameter vorlagen. Dagegen wurden Umgliederungen von 0,1 Mrd. Euro für Derivate bei zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen und 0,4 Mrd. Euro für Darlehen und Forderungen der Kategorie mFVPL von Level 3 in Level 2 vorgenommen, da wieder beobachtbare Marktparameter vorlagen. Darüber hinaus wurden keine nennenswerten Umgliederungen vorgenommen. Die dem Level 3 zugeordneten finanziellen Verbindlichkeiten entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:
Die unrealisierten Gewinne oder Verluste aus zu Handelszwecken gehaltenen Verbindlichkeiten sind Bestandteil des Ergebnisses aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine nennenswerten Umgliederungen der Passivposten von oder in Level 3 vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden Umgliederungen von 0,2 Mrd. Euro für Derivate Verbindlichkeiten der Kategorie HFT, 0,1 Mrd. Euro für Zertifikate und an deren Emissionen bei Verbindlichkeiten aus Veräußerungsgruppen und 0,1 Mrd. Euro für Derivate bei Verbindlichkeiten aus Veräußerungsgruppen von Level 2 in Level 3 vorgenommen, da keine am Markt beobachtbaren Parameter vorlagen. Dagegen wurden Umgliederungen von Level 3 in Level 2 von 0,3 Mrd. Euro für Derivate bei Verbindlichkeiten aus Veräußerungsgruppen vorgenommen, da wieder beobachtbare Marktparameter vorhanden waren. Darüber hinaus wurden keine nennenswerten Umgliederungen vorgenommen. SensitivitätsanalyseBasiert der Wert von Finanzinstrumenten auf nicht beobachtbaren Eingangsparametern (Level 3), kann der genaue Wert dieser Parameter zum Bilanzstichtag aus einer Bandbreite angemessener möglicher Alternativen abgeleitet werden, die im Ermessen des Managements liegen. Beim Erstellen des Konzernabschlusses werden für diese nicht beobachtbaren Eingangsparameter angemessene Werte ausgewählt, die den herrschenden Marktgegebenheiten und dem Bewertungskontrollansatz des Konzerns entsprechen. Die vorliegenden Angaben sollen die möglichen Auswirkungen darstellen, die aus der relativen Unsicherheit in den Fair Values von Finanzinstrumenten resultieren, deren Bewertung auf nicht beobachtbaren Eingangsparametern basiert (Level 3). Zwischen den für die Ermittlung von Level 3-Fair-Values verwendeten Parametern bestehen häufig Abhängigkeiten. Beispielsweise kann eine erwartete Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage dazu führen, dass Aktienkurse steigen, wohingegen als weniger riskant eingeschätzte Wertpapiere wie zum Beispiel Bundesanleihen im Wert sinken. Derartige Zusammenhänge werden in Form von Korrelationsparametern berücksichtigt, sofern sie einen signifikanten Einfluss auf die betroffenen Fair Values haben. Verwendet ein Bewertungsverfahren mehrere Parameter, so kann die Wahl eines Parameters Einschränkungen hinsichtlich der Spanne möglicher Werte der anderen Parameter bewirken. Per Definition werden dieser Bewertungshierarchie eher illiquide Instrumente, Instrumente mit längerfristigen Laufzeiten oder Instrumente, bei denen unabhängig beobachtbare Marktdaten nicht in ausreichendem Maße oder nur schwer erhältlich sind, zugeordnet. Die vorliegenden Angaben dienen dazu, die wesentlichen, nicht beobachtbaren Eingangsparameter für Level 3-Finanzinstrumente zu erläutern und anschließend verschiedene Eingangswerte darzustellen, die für diese wesentlichen Eingangsparameter zugrunde gelegt wurden. Die wesentlichen, nicht beobachtbaren Eingangsparameter für Level 3 und ihre Schlüsselfaktoren lassen sich wie folgt zusammenfassen:
In der Praxis werden Marktspreads von Marktteilnehmern genutzt, um implizite Ausfallwahrscheinlichkeiten zu ermitteln. Schätzungen der Ausfallwahrscheinlichkeiten sind zudem von den gemeinsamen Verlustverteilungen der Parteien, die an einem Kreditderivatgeschäft beteiligt sind, abhängig. Die Copula-Funktion wird herangezogen, um die Korrelationsstruktur zwischen zwei oder mehr Variablen zu messen. Sie ergibt eine gemeinsame Verteilung unter Wahrung der Parameter zweier voneinander unabhängiger Randverteilungen.
Für die Bewertung unserer Level 3-Finanzinstrumente wurden die folgenden Bandbreiten der wesentlichen nicht beobachtbaren Parameter herangezogen:
In der folgenden Tabelle werden für Bestände der Bewertungshierarchie Level 3 die Auswirkungen auf die Gewinn- und-Verlust-Rechnung dargestellt, die sich aus der Anwendung ebenfalls vertretbarer Parameterschätzungen jeweils an den Rändern dieser Bandbreiten ergeben. Die Aufgliederung der Sensitivitätsanalyse für Finanzinstrumente der Fair-Value-Hierarchie Level 3 erfolgt nach Arten von Finanzinstrumenten:
Die für diese Angaben gewählten Parameter liegen an den äußeren Enden der Bandbreiten von angemessenen möglichen Alternativen. In der Praxis ist es unwahrscheinlich, dass alle nicht beobachtbaren Parameter gleichzeitig am jeweils äußeren Ende ihrer Bandbreite von angemessenen möglichen Alternativen liegen. Aus diesem Grund dürften die angegebenen Schätzwerte die tatsächliche Unsicherheit in den Fair Values dieser Instrumente übertreffen. Die vorliegenden Angaben dienen nicht der Schätzung oder Vorhersage der künftigen Veränderungen des Fair Values. Die am Markt nicht beobachtbaren Parameter wurden hierfür entweder von unabhängigen Bewertungsexperten je nach betroffenem Produkt zwischen 1 und 10 % angepasst oder es wurde ein Standardabweichungsmaß zugrunde gelegt. Day-One Profit or LossDer Commerzbank-Konzern hat Transaktionen getätigt, bei denen der Fair Value zum Transaktionszeitpunkt anhand eines Bewertungsmodells ermittelt wurde, wobei nicht alle wesentlichen Inputparameter auf beobachtbaren Marktparametern basierten. Der Bilanzansatz solcher Transaktionen erfolgt zum Fair Value. Die Differenz zwischen dem Transaktionspreis und dem Fair Value des Bewertungsmodells wird als Day-One Profit or Loss bezeichnet. Der Day-One Profit or Loss wird nicht sofort, sondern über die Laufzeit der Transaktion, in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung erfasst. Sobald sich für die Transaktion ein Referenzkurs auf einem aktiven Markt ermitteln lässt oder die wesentlichen Inputparameter auf beobachtbaren Marktdaten basieren, wird der abgegrenzte Day-One Profit or Loss unmittelbar erfolgswirksam im Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, erfasst. Eine aggregierte Differenz zwischen Transaktionspreis und mittels Bewertungsmodell berechnetem Fair Value wird für die Level 3-Posten aller Kategorien ermittelt. Wesentliche Effekte ergeben sich aber nur aus zu Handelszwecken gehaltenen Finanzinstrumenten. Die Beträge entwickelten sich wie folgt:
b) Zu Amortised Cost bilanzierte FinanzinstrumenteFür Finanzinstrumente, die in der Bilanz nicht zum Fair Value anzusetzen sind, sind gemäß IFRS 7 zusätzlich Fair Values anzugeben, deren Bewertungsmethodik nachfolgend dargestellt wird. Der Standard sieht vor, dass bei der Erstbewertung von Vermögenswerten, die im Rahmen der Folgebewertung nicht zum Fair Value bewertet werden, die Transaktionskosten ebenfalls zu berücksichtigen sind. Dabei handelt es sich um zusätzlich entstehende Kosten, die dem Erwerb der Emission oder der Veräußerung eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit zuzuordnen sind. Nicht den Transaktionskosten zugerechnet werden Agien und Disagien, Finanzierungskosten, interne Verwaltungskosten oder Haltekosten. Der Nominalwert täglich fälliger Finanzinstrumente wird als deren Fair Value angesehen. Zu diesen Instrumenten zählen der Kassenbestand und die Sichtguthaben sowie Kontokorrentkredite beziehungsweise Sichteinlagen. Diese ordnen wir in Level 2 ein. Für Kredite stehen keine unmittelbaren Marktpreise zur Verfügung, da es für diese Finanzinstrumente keine organisierten Märkte gibt, an denen sie gehandelt werden. Bei Krediten kommt daher ein sogenanntes Discounted-Cashflow-Modell zur Anwendung. Die Diskontierung der Cashflows erfolgt mit dem risikolosen Zins unter Berücksichtigung von Aufschlägen für Risikokosten, Refinanzierungskosten, Verwaltungs- und Eigenkapitalkosten. Der risikolose Zins bestimmt sich aus fristen- und währungskongruenten Swap-Sätzen (Swapkurve). Diese sind in der Regel aus externen Daten ableitbar. Zusätzlich wird ein Aufschlag in Form einer Kalibrierungskonstante inklusive Gewinnmarge berücksichtigt. Die Gewinnmarge ist bei der Modellbewertung von Krediten so zu berücksichtigen, dass der Fair Value im Zugangszeitpunkt dem Auszahlungsbetrag entspricht. Für wesentliche Banken und Firmenkunden sind Daten zu deren Kreditrisikokosten in Form von Credit Spreads verfügbar, sodass eine Einordnung in Level 2 zum Tragen kommen kann. Sofern keine beobachtbaren Eingangsparameter verfügbar sind, kann auch eine Einordnung der Fair Values von Krediten in Level 3 angemessen sein. Für die in der IFRS 9-Kategorie Amortised Cost bilanzierten Wertpapiere wird der Fair Value, sofern ein aktiver Markt vorliegt, auf Basis verfügbarer Marktpreise ermittelt (Level 1). Ist kein aktiver Markt gegeben, sind für die Ermittlung der Fair Values anerkannte Bewertungsmethoden heranzuziehen. Im Wesentlichen wird ein Asset-Swap-Pricing-Modell für die Bewertung genutzt. Die hierfür verwendeten Parameter umfassen Zinsstrukturkurven sowie Asset-Swap-Spreads vergleichbarer Benchmarkinstrumente. In Abhängigkeit von den verwendeten Eingangsparametern (beobachtbar oder nicht beobachtbar) ist eine Einstufung in Level 2 oder Level 3 vorzunehmen. Bei Einlagen wird für die Fair-Value-Ermittlung grundsätzlich ein Discounted-Cashflow-Modell genutzt, da üblicherweise keine Marktdaten verfügbar sind. Neben der Zinskurve werden zusätzlich das eigene Kreditrisiko (Own Credit Spread) sowie ein Zuschlag für Verwaltungsaufwendungen berücksichtigt. Da für die Bewertung von Verbindlichkeiten keine Credit Spreads zu den jeweiligen Kontrahenten heranzuziehen sind, erfolgt üblicherweise eine Einordnung in Level 2. Bei nicht beobachtbaren Eingangsparametern kann auch eine Einordnung in Level 3 vorgenommen werden. Den Fair Value für begebene Schuldverschreibungen ermitteln wir auf Basis verfügbarer Marktpreise. Sind keine Preise erhältlich, werden die Fair Values durch das Discounted-Cashflow-Modell ermittelt. Bei der Bewertung werden verschiedene Faktoren, unter anderem die aktuellen Marktzinsen, das eigene Kreditrating und die Eigenkapitalkosten, berücksichtigt. Bei Verwendung von verfügbaren Marktpreisen ist eine Einordnung in Level 1 vorzunehmen. Ansonsten kommt üblicherweise die Einstufung als Level 2 zur Anwendung, da im Rahmen der Bewertung anhand von Modellen überwiegend beobachtbare Eingangsparameter genutzt werden.
1 Anpassung Vorjahr aufgrund von Restatements
(siehe Note 4).
(37) Angaben zur Saldierung von FinanzinstrumentenNachfolgend stellen wir die Überleitung der Bruttobeträge vor Saldierung zu den Nettobeträgen nach Saldierung sowie die Beträge für bestehende Saldierungsrechte, die nicht den bilanziellen Saldierungskriterien genügen, getrennt für alle bilanzierten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dar, die
Für die Aufrechnungsvereinbarungen schließen wir Rahmenverträge mit unseren Geschäftspartnern ab (wie beispielsweise 1992 ISDA Master Agreement Multicurrency Cross Border; deutscher Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte). Durch den Abschluss derartiger Aufrechnungsvereinbarungen können die positiven und negativen Marktwerte der unter einem Rahmenvertrag einbezogenen derivativen Kontrakte miteinander verrechnet werden. Im Rahmen dieses Netting-Prozesses reduziert sich das Kreditrisiko auf eine einzige Nettoforderung gegenüber dem Vertragspartner (Close-out-Netting). Saldierungen nehmen wir für Forderungen und Verbindlichkeiten aus echten Pensionsgeschäften (Reverse Repos und Repos) mit zentralen und bilateralen Kontrahenten vor, sofern sie die gleiche Laufzeit haben. OTC Derivate mit Kunden und Eigenbestände, die gecleart werden, werden ebenso saldiert ausgewiesen.
1 Davon entfallen für Positive Marktwerte
5.174 Mio. Euro (Vorjahr: 5.931 Mio. Euro) auf
Ausgleichszahlungen.
1 Davon entfallen für Negative Marktwerte
5.463 Mio. Euro (Vorjahr: 8.112 Mio. Euro) auf
Ausgleichszahlungen.
(38) Fristigkeiten der Vermögenswerte und Schulden (einschließlich finanzieller Verpflichtungen)Nachfolgend nehmen wir die Einordnung aller Vermögenswerte und Schulden (mit Ausnahme positiver und negativer Marktwerte derivativer Finanzinstrumente) in kurzfristig und langfristig vor. Als kurzfristig definieren wir die Restlaufzeit beziehungsweise den Zeitpunkt der voraussichtlichen Realisierung oder Erfüllung, wenn zwischen dem Abschlussstichtag und dem Fälligkeitstermin weniger als ein Jahr liegt. Finanzinstrumente ohne vertragliche Fälligkeiten, der Posten Kassenbestand und Sichtguthaben, Vermögenswerte und Schulden, die zur Veräußerung gehalten werden, sowie tatsächliche Ertragsteuern stufen wir grundsätzlich als kurzfristig ein. Die Bilanzposten Anteile an at-Equity-bewerteten Unternehmen, Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und latente Ertragsteuern ordnen wir dagegen grundsätzlich als langfristig ein. Für die Aufgliederung der Sonstigen Aktiva und Sonstigen Passiva nehmen wir eine Einschätzung für die wesentlichen Posten vor. Für die Einordnung der Fälligkeiten der wesentlichen Arten von Rückstellungen verweisen wir auf unsere Ausführungen in Note 58.
1 Anpassung Vorjahr aufgrund von Restatements
(siehe Note 4) und angepasste Werte.
In der Restlaufzeitengliederung stellen wir die Restlaufzeiten für nicht derivative finanzielle Verpflichtungen dar, für die vertragliche Laufzeiten vorliegen. Die Werte sind auf Basis undiskontierter Cashflows dargestellt, daher ist eine Abstimmung mit den Bilanzwerten grundsätzlich nicht möglich. Für derivative Verpflichtungen Held for Trading, erfolgt die Darstellung im kürzesten Laufzeitband. Für die Negativen Marktwerte aus derivativen Sicherungsinstrumenten erfolgt die Darstellung auf Basis der Fair Values im Laufzeitband der Fälligkeiten. Als Restlaufzeit wird der Zeitraum zwischen Bilanzstichtag und der vertraglichen Fälligkeit der Finanzinstrumente angesehen. Die Steuerung der Liquiditätsrisiken stellen wir im Konzernlagebericht dar.
(39) Übertragene finanzielle Vermögenswerte sowie Sicherheitenübertragung für eigene VerbindlichkeitenRepos sind Kombinationen aus Kassakäufen oder -Verkäufen von Wertpapieren mit gleichzeitigem Verkauf oder Rückkauf auf Termin mit demselben Kontrahenten. Die bei Repo-Geschäften in Pension gegebenen Wertpapiere (Kassaverkauf) werden in der Konzernbilanz weiterhin als Wertpapierbestand jeweils entsprechend der zugrundeliegenden Kategorie bilanziert und bewertet. Eine Ausbuchung der Wertpapiere erfolgt nicht, da wir alle mit dem Eigentum am Pensionsgegenstand verbundenen Chancen und Risiken zurückbehalten. Für die übertragenen, aber nicht ausgebuchten finanziellen Vermögenswerte bestehen insofern die gleichen Risiken und Chancen wie für die nicht übertragenen finanziellen Vermögenswerte. Wertpapierleihgeschäfte schließen wir mit Kreditinstituten und Kunden ab, um der Erfüllung von Lieferverpflichtungen nachzukommen oder Wertpapierpensionsgeschäfte tätigen zu können. Diese Geschäfte bilanzieren wir analog dem Ausweis von Wertpapieren aus echten Pensionsgeschäften. Dabei verbleiben verliehene Wertpapiere weiterhin in unserem Wertpapierbestand und werden nach den Regeln des IFRS 9 kategorisiert und bewertet. Entliehene Wertpapiere werden nicht bilanziert und auch nicht bewertet. Im Rahmen von Wertpapierleihgeschäften kann das Bonitätsrisiko des Kontrahenten durch die Stellung von Sicherheiten unter anderem in Form von Liquidität vermieden werden. Die Stellung von Sicherheiten für ein Leihgeschäft wird als "Cash-Collateral Out" (gezahlte Sicherheitsleistung) und der Erhalt von Sicherheiten als "Cash-Collateral In" (erhaltene Sicherheitsleistungen) bezeichnet. Darüber hinaus werden Cash-Collaterals im Zusammenhang mit Derivaten als Sicherheiten hinterlegt oder hereingenommen. Folgende Vermögenswerte wurden als Sicherheiten für Verbindlichkeiten gestellt.
Für die Eigenkapitalinstrumente von 5 Mio. Euro und für die Verbrieften Schuldinstrumente von 6.759 Mio. Euro bestehen keine Restriktionen. Die vom Commerzbank-Konzern als Sicherheit gestellten Vermögenswerte entfallen auf folgende eigene Verbindlichkeiten:
(40) Erhaltene SicherheitenDer Fair Value der erhaltenen Sicherheiten, für die das Recht besteht, diese ohne Ausfall des Sicherungsgebers weiter zu veräußern oder zu verpfänden beinhalten im Wesentlichen Repo-Geschäfte und Wertpapierleihegeschäft und stellten sich wie folgt dar:
(41) Übertragene, nicht ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte (Eigenbestand)Die übertragenen, nicht ausgebuchten finanziellen Vermögenswerte des Eigenbestandes setzen sich aus Reverse-Repo-Geschäften und Wertpapierleihegeschäften zusammen und stellten sich wie folgt dar:
Derivate und Sicherungsbeziehungen(42) DerivateBei einem Derivat handelt es sich um ein Finanzinstrument, dessen Wert von einem sogenannten Basiswert abhängt. Dieser Basiswert kann beispielsweise ein Zinssatz, ein Warenpreis, ein Aktien-, Währungs- oder Anleihekurs sein. Dabei erfordert das Finanzinstrument keine oder, im Vergleich zu anderen Vertragsformen mit ähnlicher Reaktion auf Marktbedingungsänderungen, nur geringe Anschaffungskosten. Der Ausgleich erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Bei dem größten Teil der Derivatetransaktionen handelt es sich um OTC-Derivate, bei denen Nominalbetrag, Laufzeit und Preis jeweils individuell zwischen der Bank und ihren Kontrahenten ausgehandelt werden. Die Bank schließt Derivate jedoch auch an regulierten Börsen ab. Es handelt sich hier um standardisierte Kontrakte mit standardisierten Nominalbeträgen und Erfüllungsterminen. Dabei gibt der Nominalbetrag das von der Bank gehandelte Geschäftsvolumen an. Die positiven beziehungsweise negativen Marktwerte sind dagegen die Aufwendungen, die der Bank beziehungsweise den Kontrahenten für den Ersatz der ursprünglich geschlossenen Kontrakte durch wirtschaftlich gleichwertige Geschäfte entstehen würden. Ein positiver Marktwert gibt damit aus Sicht der Bank das maximale potenzielle kontrahentenbezogene Adressenausfallrisiko an, das am Bilanzstichtag aus derivativen Geschäften bestanden hat. Zur Minimierung (Reduzierung) sowohl des ökonomischen als auch des regulatorischen Kreditrisikos aus diesen Instrumenten schließen wir Rahmenverträge (zweiseitige Aufrechnungsvereinbarungen) mit unseren Geschäftspartnern ab (wie beispielsweise 1992 ISDA Master Agreement Multicurrency Cross Border; deutscher Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte). Durch den Abschluss derartiger zweiseitiger Aufrechnungsvereinbarungen können die positiven und negativen Marktwerte der unter einem Rahmenvertrag einbezogenen derivativen Kontrakte miteinander verrechnet sowie die regulatorischen Zuschläge für zukünftige Risiken (Addons) dieser Produkte verringert werden. Im Rahmen dieses Nettingprozesses reduziert sich das Kreditrisiko auf eine einzige Nettoforderung gegenüber dem Vertragspartner (Close-out-Netting). Sowohl für die regulatorischen Meldungen als auch für die interne Messung und Überwachung unserer Kreditengagements setzen wir derartige risikoreduzierende Techniken nur dann ein, wenn wir sie bei Insolvenz des Geschäftspartners in der jeweiligen Jurisdiktion auch für durchsetzbar halten. Zur Prüfung der Durchsetzbarkeit nutzen wir die von verschiedenen internationalen Kanzleien hierfür erstellten Rechtsgutachten. Analog zu den Rahmenverträgen gehen wir mit unseren Geschäftspartnern auch Sicherheitenvereinbarungen ein (zum Beispiel Besicherungsanhang für Finanztermingeschäfte; Credit Support Annex), um die sich nach Netting ergebende Nettoforderung/-verbindlichkeit abzusichern (Erhalt oder Stellung von Sicherheiten). Dieses Sicherheitenmanagement führt in der Regel zur Kreditrisikominderung durch zeitnahe (meist tägliche oder wöchentliche) Bewertung und Anpassung der Kundenengagements. Der Gesamteffekt der Saldierung zum 31. Dezember 2021 betrug insgesamt 61.955 Mio. Euro (Vorjahr: 131.151 Mio. Euro). Auf der Aktivseite entfielen davon auf positive Marktwerte 56.781 Mio. Euro (Vorjahr: 125.220 Mio. Euro) und auf Forderungen aus Ausgleichszahlungen 5.174 Mio. Euro (Vorjahr: 5.931 Mio. Euro). Das passivische Netting betraf negative Marktwerte mit 56.492 Mio. Euro (Vorjahr: 123.039 Mio. Euro) und Verbindlichkeiten aus Ausgleichszahlungen mit 5.463 Mio. Euro (Vorjahr: 8.112 Mio. Euro). Das Volumen, bei dem der Commerzbank-Konzern als Sicherungsnehmer (Käufer) beziehungsweise als Sicherungsgeber (Verkäufer) auftritt, belief sich zum Bilanzstichtag auf 13.748 Mio. Euro (Vorjahr: 14.048 Mio. Euro) beziehungsweise 9.411 Mio. Euro (Vorjahr: 8.325 Mio. Euro). Diese dem Transfer von Kreditrisiken dienenden Produkte werden von uns sowohl im Handelsbereich zur Arbitrage als auch im Anlagebereich zur Diversifikation unserer Kreditportfolios eingesetzt. (43) SicherungsbeziehungenIFRS 9 beinhaltet Neuerungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting). Durch diese neuen Regeln soll eine weitere Harmonisierung der bilanziellen Abbildung von Sicherungsbeziehungen mit dem (ökonomischen) Risikomanagement erreicht werden. Das IASB hat mit der Verabschiedung von IFRS 9 die Überarbeitung dieses Regelungsbereichs aber noch nicht abgeschlossen. Das Bilanzierungsmodell für Macro Hedges wird vom IASB in einem eigenen Projekt entwickelt. IFRS 9 sieht daher ein Wahlrecht vor, die bisherigen Regelungen des IAS 39 zum Hedge Accounting weiter anzuwenden. Die Commerzbank nimmt das Wahlrecht in Anspruch und wendet die nachfolgend dargestellten Regeln des IAS 39 zum Hedge Accounting an. IAS 39 beinhaltet umfassende Regelungen für die bilanzielle Abbildung von Sicherungszusammenhängen, sofern die Sicherungsinstrumente (insbesondere Derivate) nachweislich zur Absicherung von Risiken aus Nichthandelsgeschäften (Grundgeschäften) eingesetzt werden. Dabei werden drei Formen des Hedge Accountings angewendet:
Die Anwendung der Regeln des Hedge Accountings ist an eine Reihe von Bedingungen gebunden. Diese beziehen sich insbesondere auf die Dokumentation des Sicherungszusammenhangs sowie auf die Wirksamkeit der Absicherungsmaßnahme. Die Sicherungsbeziehung muss ab dem Zeitpunkt ihrer Begründung dokumentiert werden. Die Dokumentation umfasst insbesondere die Identifikation des Sicherungsinstruments und des gesicherten Grundgeschäfts sowie die Kennzeichnung des gesicherten Risikos und der Methodik zur Bestimmung der Effektivität des Sicherungszusammenhangs. Neben der Dokumentation verlangt IAS 39 für die Anwendung der Regelungen des Hedge Accountings den Nachweis eines effektiven Sicherungszusammenhangs während des gesamten Zeitraums der Sicherungsbeziehung. Unter Effektivität wird in diesem Zusammenhang das Verhältnis der aus dem gesicherten Grundgeschäft resultierenden Änderungen des Fair Values beziehungsweise des Zahlungsstroms zur gegenläufigen Änderung des Fair Values beziehungsweise des Zahlungsstroms aus dem Sicherungsinstrument verstanden. Wenn sich diese Änderungen fast vollständig ausgleichen, liegt eine hohe Effektivität vor. Der Effektivitätsnachweis verlangt einerseits, dass für eine Sicherungsbeziehung künftig eine hohe Effektivität erwartet werden kann (prospektive Effektivität). Andererseits ist während des Bestehens der Sicherungsbeziehung nachzuweisen, dass diese während der Berichtsperiode hoch effektiv war (retrospektive Effektivität). Die Effektivität muss sowohl prospektiv als auch retrospektiv innerhalb einer Bandbreite von 0,8 bis 1,25 liegen. Die Commerzbank wendet für die Effektivitätsmessung für Micro Fair Value Hedge Accounting das statistische Verfahren der Regressionsanalyse an, wobei die Wertänderungen von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument für den prospektiven Effektivitätstest durch historische Simulationen ermittelt werden. Retrospektiv werden die tatsächlichen Wertveränderungen genutzt. Auch für Portfolio Fair Value Hedge Accounting kommt für den prospektiven Effektivitätstest die Regressionsanalyse zur Anwendung, während für den retrospektiven Effektivitätstest die Dollar-Offset-Methode zur Anwendung kommt. Im Hedge Accounting der Commerzbank sind Absicherungen gegen Zinsrisiken (Interest Rate Risk), Inflationsrisiken und vollständige Marktwertrisiken (Full Fair Value Risk) abgebildet. Zinsrisiken entstehen dadurch, dass aktivische und passivische Bestände aus variablen und fixen Zahlungsströmen bestehen, die bei Zinsänderungen zu einem schwankenden Zinsergebnis führen. In der Commerzbank betrifft dies sowohl das kommerzielle Geschäft als auch Liquiditäts-, Anlage- und Emissionsportfolien. Das Zinsrisiko wird auf Basis einer aggregierten Netto-Zinsrisikoposition zentral in der Treasury Funktion der Commerzbank gesteuert. Dazu wird es täglich unter Nutzung eines internen Zinsverrechnungspreises (IZV) zur Treasury übertragen. Andere Marktwertbestandteile, wie Kredit/Margen- und Liquiditätskomponenten, sind nicht im IZV berücksichtigt. Die Zinsrisko-Absicherung erfolgt durch meist intern gehandelte Zinsderivate mit dem Ziel, das Zinsrisiko innerhalb vorgegebener Risikolimite zu halten. Entstehende Risiken aus intern gehandelten Derivaten können durch den zentralen Swaphandel des Firmenkundensegmentes externalisiert werden, um deren Zinsrisikoposition auf Limitvorgaben zu begrenzen. Für bestimmte Bestände des Anlageportfolios erfolgt zusätzlich eine Inflationsrisikoabsicherung oder eine vollständige Absicherung der Marktwertrisiken mit Full Fair Value Hedges. Die Commerzbank wendet Mikro Fair Value Hedge Accounting (MFVH) an, wenn die Treasury das Zins- oder Full Fair Value Risiko auch ökonomisch auf Mikroebene absichert. Grundsätzlich orientieren sich die Absicherungsverhältnisse innerhalb der IFRS Mikro Fair Value Hedge Beziehungen an den ökonomischen Sicherungsbeziehungen. Für die verbleibende Zinsrisikoposition wird Portfolio Fair Value Hedge Accounting (PFVH) angewendet. Hierbei werden, basierend auf der Derivate Nettorisikoposition (NRP), externe Derivate ausgewählt, deren Marktwertänderungen mit den Marktwertänderungen - ebenfalls auf Basis der NRP - zugeordneter Grundgeschäftspositionen abgeglichen werden. Im Hedge Accounting für Zinsrisikoabsicherungen ist der Maßstab für das abzusichernde Risiko für die meisten Währungen die jeweilige 3-Monats-Referenzzinsrate der Bestandswährung (3M-Euribor-Kurve für EUR Geschäfte). Für Bestände in den Währungen britisches Pfund (GBP), schweizer Franken (CHF) und japanische Yen (JPY) wurde im Rahmen der IBOR Reform auf die jeweilige Overnight (OIS) Rate umgestellt. Für das Mikro Fair Value Hedge Accounting wird ein zinsrisikobezogener Marktwert ermittelt, wobei die künftigen Zins- und Nominalzahlungen mit der definierten Zinsrisikokurve diskontiert werden. Beim Portfolio Fair Value Hedge Accounting werden die zukünftigen Zahlungsströme für das kommerzielle Geschäft vom internen Zinsverrechnungspreis (IZV) abgeleitet und ebenfalls mit der definierten Zinskurve diskontiert. Das Portfolio Fair Value Hedge Accounting der Commerzbank ist eng an der ökonomischen Zinsrisikosteuerung orientiert. Die abzusichernden Grundgeschäfte sind vorwiegend aus dem kommerziellen Geschäft der Bank abgeleitet und formen ein dynamisches Portfolio, welches sich in den einzelnen Laufzeitbändern fortlaufend durch Neugeschäfte oder das Abschmelzen des Gesamtbestandes in kürzere Laufzeitbänder ändert. Die Derivate-Nettorisikoposition generiert pro Laufzeitband entweder Zahleroder Empfänger-Positionen, welchen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten der jeweiligen Laufzeitbänder zugeordnet werden. Die Portfolio Hedge Beziehungen sind im Regelfall für eine 2-Wochen Periode designiert. Danach erfolgt eine Schließung und Neudesignation auf Basis des geänderten Gesamtportfolios. Innerhalb des Mikro und Portfolio Fair Value Hedge Accountings der Commerzbank liegen die Ineffektivitätsursachen der Sicherungsbeziehungen vor allem in dem Risiko, welches in der Marktwertermittlung der Sicherungsinstrumente überwiegend Zinsswaps enthalten ist, in die Bestimmung der Grundgeschäftsmarktwerte aber nicht einfließen darf. Dies führt dazu, dass die Marktwertänderungen des jeweiligen Sicherungsgeschäftes nicht komplett durch die Marktwertänderungen des Grundgeschäfts ausgeglichen werden, obwohl die Sicherungsbeziehung wirtschaftlich komplett abgesichert ist. Das in diesem Zusammenhang wesentlichste Risiko ist das Basisrisiko, insbesondere das Tenorbasisrisiko. Die Commerzbank hält ein Portfolio von Inflationsanleihen, begeben von Versorgungsunternehmen im Rahmen der UK Private Finance Initiative (PFI), deren Risikomanagement auf Veränderungen des Fair Value zielt, die aus Schwankungen von GBP Zinssätzen und impliziten Inflationserwartungen des UK Retail Price Index (UK RPI) resultieren. Das Risikomanagement basiert auf der Nutzung eines Portfolio einfacher Fixed-for-Float GBP Zinsswaps und einfacher Zero-coupon Inflations-Swaps, jeweils grundsätzlich verrechnet über das London Clearing House. Die primäre Sensitivität von Zero-coupon Inflations-Swaps bezieht sich auf Schwankungen von UK RPI Swap-Sätzen, und sie werden zur Absicherung von Wertänderungen der Inflationsanleihen genutzt, die von Schwankungen in den Inflationswartungen stammen. Jeder Inflations-Swap hat nur einen Zahlungsstrom bei Endfälligkeit. So wie sich die Inflationserwartungen nach oben oder unten bewegen, werden die erwarteten Zahlungsströme bei Endfälligkeit steigen beziehungsweise fallen, um die Wertänderungen in den Inflationsanleihen auszugleichen. Die Zinsswaps werden verwendet, um die Sensitivität der Inflationsanleihen gegenüber dem Zinsrisiko abzusichern, wobei die Zahlungszeitpunkte grundsätzlich mit denen der Inflationsanleihen während der Laufzeit übereinstimmen. Die Commerzbank wendet außerdem Cashflow Hedge Accounting für das Zinsrisiko aus der Volatilität der Cashflows aus einer Gruppe von gleichartigen variabel verzinslichen Hypothekendarlehen und auf das Zins- und Fremdwährungsrisiko aus der Volatilität der Cashflows von Hpyothekenanleihen mit Cross Currecy Swaps an. Der prospektive und retrospektive Effektivitätstest erfolgt auf Basis der linearen Regression. Die Fair Value Änderungen der Grundgeschäfte werden mit Hilfe der Methode des "hypothetischen Derivats" ermittelt. Ineffektivitäten entstehen im Wesentlichen aus Fair Value Adjustments (Credit und Debit Valuation Adjusment), die nur im Sicherungsgeschäft berücksichtigt werden. Positive und negative Marktwerte aus derivativen SicherungsinstrumentenIn diesen Posten werden die Marktwerte von Derivaten ausgewiesen, die zur Absicherung von Grundgeschäften gegen Zinsänderungsrisiken eingesetzt werden.
Angaben zu Grundgeschäften aus Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Zins- und Fremdwährungsrisiken
Die Wertänderungen von gegen Zinsänderungsrisiken gesicherten Grundgeschäften durch Cashflow Hedges betrug 148 Mio. Euro (Vorjahr: 155 Mio. Euro). Die Wertänderungen von gegen Zins- bzw. Zins-/Fremdwährungsrisiken durch Cross Currency Swaps abgesicherte Grundgeschäfte betrug 34 Mio. Euro für aktivische (Vorjahr: 16 Mio. Euro) und 28 Mio. Euro für passivische Grundgeschäfte (Vorjahr: 13 Mio. Euro). Wertanpassung aus Portfolio Fair Value HedgesIn diesen Posten erfassen wir die abgesicherten zinsinduzierten Wertänderungen auf aktivische beziehungsweise passivische Grundgeschäfte, für die Portfolio Fair Value Hedge Accounting angewendet wird. Ein ökonomisch gegenläufiger Betrag der Sicherungsinstrumente wird auf der Aktivseite beziehungsweise Passivseite in den Marktwerten aus derivativen Sicherungsinstrumenten ausgewiesen. Angaben zu at-Equity-bewerteten Unternehmen(44) Anteile an at-Equity-bewerteten Unternehmen
Bei den Anteilen an at-Equity-bewerteten Unternehmen handelt es sich um nicht strategische Beteiligungen des Commerzbank-Konzerns, die im Wesentlichen im Finanzdienstleistungssektor sowie im Leasing- und Immobiliengeschäft tätig sind. Die Angaben in dieser Note erfolgen aggregiert, und zwar jeweils für die assoziierten Unternehmen und für die Gemeinschaftsunternehmen. Eine vollständige Aufzählung aller at-Equity-bewerteten Unternehmen ist der Note 72 zu entnehmen. Im Geschäftsjahr 2021 sind 7 Mio. Euro (Vorjahr: 8 Mio. Euro) Dividenden von at-Equity-bewerteten assoziierten Unternehmen geflossen. Von at-Equity-bewerteten Gemeinschaftsunternehmen flossen, wie auch im Vorjahr, keine Dividenden direkt oder indirekt an die Commerzbank Aktiengesellschaft. Sofern Verpflichtungen aus Eventualverbindlichkeiten von at-Equity-bewerteten Unternehmen oder aufgegebene Geschäftsbereiche bei at-Equity-bewerteten Unternehmen bestehen, ist der Commerzbank-Konzern in Höhe des jeweiligen Anteilsbesitzes daran beteiligt. Im Commerzbank-Konzern gibt es keine assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen, die für den Konzern von wesentlicher Bedeutung sind. Immaterielle Vermögenswerte(45) Geschäfts- oder Firmenwerta) Methode des Werthaltigkeitstests für Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle VermögenswerteAlle Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum Erwerbszeitpunkt auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) alloziert. Die Commerzbank hat die Segmente nach IFRS 8 als ZGE definiert. Eine Beschreibung der Segmente erfolgt in Note 39. In der Folge werden diese Vermögenswerte in Übereinstimmung mit IAS 36 mindestens jährlich, oder sofern ein Trigger-Event vorliegt, auf ihre Werthaltigkeit auf Ebene der ZGE überprüft. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit wird der Buchwert des gebundenen Eigenkapitals eines Segments als ZGE (einschließlich eines zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwertes) mit deren erzielbarem Betrag verglichen. Der Buchwert des gebundenen Eigenkapitals wird durch Zuordnung des bilanziellen Konzerneigenkapitals auf die ZGE ermittelt. Dabei werden zunächst sämtliche direkt allozierbaren Bestandteile auf die Segmente verteilt, die Zuordnung des verbleibenden Betrags auf die Segmente erfolgt in Relation zu den Gesamtrisikoaktiva. Das in den neutralen Bereich allozierte Konzerneigenkapital wird, ausschließlich für Zwecke des Werthaltigkeitstests bei den Geschäfts- oder Firmenwerten, anhand der Relation Risikoaktiva zu Gesamtrisikoaktiva vollständig auf die übrigen Segmente verteilt. Der erzielbare Betrag wird als der höhere Betrag aus Nutzungswert (Value in Use) und Nettoveräußerungswert (Fair Value less Costs of disposal) ermittelt. Der Nutzungswert basiert auf den erwarteten Ergebnissen der Einheit sowie den Kapitaleffekten gemäß den vom Vorstand genehmigten Mehrjahresplanungen der einzelnen Segmente. Ebenfalls ausschließlich für Zwecke des Werthaltigkeitstests werden die wesentlichen Aufwendungen des neutralen Bereichs nach einem differenzierten Schlüssel auf die Segmente verteilt. Etwaige nicht beherrschende Anteile sind in der Ableitung des Buchwerts und des erzielbaren Betrags der ZGE und damit in der unten dargestellten Unterdeckung enthalten. b) Annahmen des Werthaltigkeitstests für Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle VermögenswerteIm Geschäftsjahr 2021 besteht kein Geschäfts- oder Firmenwert mehr. In der Vergangenheit stellte sich der Prozess wie folgt dar. Für die Ermittlung des erzielbaren Betrags verwendet die Commerzbank das Capital Asset Pricing Model (CAPM), in das im Wesentlichen am Markt beobachtbare Parameter einfließen. Die aus dem Modell abgeleiteten risikoadäquaten Zinssätze werden für die Abzinsung der erwarteten Cashflows der ZGE herangezogen. Hieraus ergibt sich der erzielbare Betrag, der im Verhältnis zum Buchwert zu einer Über- oder Unterdeckung führen kann. Im Falle einer Unterdeckung nimmt die Commerzbank zunächst eine Wertminderung auf den Geschäfts- oder Firmenwert der ZGE, soweit vorhanden, vor. Der Ausweis erfolgt in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung im Posten Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte. Sofern über die vollständige Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes hinaus noch eine weitere Unterdeckung besteht, erfolgt die Überprüfung auf zusätzlichen Wertminderungsbedarf bei anderen Vermögenswerten der ZGE. Sollte sich hieraus für diese Vermögenswerte auf Basis der im Commerzbank Konzern geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsprozesse kein zusätzlicher Wertminderungsbedarf ergeben, führt die zusätzlich identifizierte Unterdeckung zu keinem Wertminderungsaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die erwarteten Ergebnisse einer ZGE beruhen auf der Mehrjahresplanung der Segmente. 2020 kam es aufgrund des verzögerten Strategieprozesses zu einer Verschiebung des üblichen Planungszyklus bis in das Frühjahr 2021. Die für den Werthaltigkeitstest des Geschäfts- oder Firmenwertes zugrunde gelegte Mehrjahresplanung enthielt jedoch bereits Maßnahmen der im Februar 2021 verkündeten Strategie "Commerzbank 2024". Die Mehrjahresplanung umfasst vier Detailplanungsjahre mit Fortschreibung um ein weiteres Planjahr. Für Zwecke der Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwertes enthielt die Mehrjahresplanung keine Effekte aus geplanten Restrukturierungen, für die im Geschäftsjahr 2020 noch keine Rückstellung gebildet war. Darüber hinausgehende Geschäftsjahre wurden auf ein nachhaltiges Ergebnisniveau angepasst und flossen mit einer konstanten Wachstumsrate auf Basis der erwarteten Entwicklungen von Bruttoinlandsprodukt und Inflationsrate für die Berechnung der ewigen Rente ein. Im Segment Privat- und Unternehmerkunden lag dieser Faktor bei 1,6 %. Da bereits ein zusätzliches Planjahr über den vierjährigen Detailplanungszeitraum hinaus im Rahmen des Planungsprozesses von der Bank erstellt wurde, ging dieses als Ausgangsbasis für den Wachstumsfaktor in die ewige Rente ein. Die Mehrjahresplanung bestand neben der Ergebnisplanung aus einer Planung der Risikoaktiva sowie des gebundenen Eigenkapitals unter Berücksichtigung regulatorischer Mindestkapitalquoten. Wesentliche Werttreiber waren Forderungsvolumina, Zinsüberschuss nach Risikoergebnis sowie Provisionsüberschuss. Weitere sensibel reagierende Planungsparameter waren die Risikoaktiva. Die Planungen basierten auf Prognosen des Economic Research hinsichtlich wesentlicher Annahmen unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie. Insbesondere bei den Zinsannahmen fanden Erfahrungen des Managements aus der Vergangenheit ebenso Eingang in die Planungen wie das Abwägen von Chancen und Risiken aus den Prognosen. Zusätzlich wurden Effekte aus dem überarbeiteten Rahmenwerk des Baseler Ausschusses zu den bisherigen Basel 3 Regelungen - aufgrund weitreichender Änderungen häufig als "Basel 4" bezeichnet - in der Mehrjahresplanung untersucht. Das Reformpaket zur standardisierten Berechnung von risikogewichteten Aktiva und Capital Floors soll einheitlich zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Bezüglich des sogenannten "Output Floors" ist gleichwohl ein Übergangszeitraum mit stufenweiser Einführung bis 2027 vorgesehen. Auf Konzernebene wird mit keinem signifikanten Effekt aus der Einführung von Basel 4 gerechnet. Die wesentlichen Annahmen des Managements, auf denen die Cashflow-Prognosen der jeweiligen ZGE basierten, und der jeweils hierbei gewählte Managementansatz stellten sich im Vorjahr für das Segment Privat- und Unternehmerkunden wie folgt dar:
Aufgrund der den Cashflow-Prognosen zugrundeliegenden Annahmen und den naturgemäß damit verbundenen Unsicherheiten wurden nachfolgende künftige Umstände als nicht abschließende Faktoren mit negativem Einfluss auf die Cashflow-Prognosen der ZGE genannt:
Für die Berechnung risikoadäquater Zinssätze wurde der risikofreie Zins, die Marktrisikoprämie und das systematische Risiko (Betafaktor) berücksichtigt. Für den risikofreien Zins und die Marktrisikoprämie griffen wir auf Daten externer Anbieter zurück. Der Betafaktor wurde auf Basis von segmentspezifischen Vergleichsgruppen ermittelt, die dem spezifischen Investmentrisiko der Segmente Rechnung trugen. c) Veränderung Geschäfts- oder FirmenwertIm Geschäftsjahr 2020 ergab sich aus dem Vergleich von erzielbarem Betrag (Nutzungswert) und Buchwert eine Unterdeckung, woraus bei einem erzielbaren Betrag von 8.759 Mio. Euro eine vollständige Wertberichtigung des der ZGE PUK zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwertes von 1.521 Mio. Euro resultierte. Ursächlich dafür waren im Wesentlichen verschlechterte Marktparameter, unter anderem wegen des Zinsniveaus der Eurozone und in Polen. Eine über den Geschäfts- und Firmenwert hinausgehende Unterdeckung führte zu einer zusätzlichen Überprüfung weiterer Vermögenswerte der ZGE sowie schlussendlich auch der durch die ZGE mitgenutzten Konzern Vermögenswerte ("Corporate Items"). Bei sämtlichen in diese Werthaltigkeitsprüfung einbezogenen Vermögenswerten lag der erzielbare Betrag des jeweiligen Vermögenswertes über seinem Buchwert. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und dem Nutzungswert. Für Software basiert der erzielbare Betrag auf dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten, da der Nutzungswert üblicherweise nicht ermittelt werden kann. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich der Verkaufskosten ermittelt die Bank bei Software in der Regel die Wiederbeschaffungskosten.
(46) Sonstige immaterielle VermögenswerteUnter den sonstigen immateriellen Vermögenswerten bilanzieren wir insbesondere erworbene und selbsterstellte Software sowie Kundenbeziehungen. Bei der Beurteilung, ob Entwicklungskosten selbst erstellter Software zu aktivieren sind, berücksichtigen wir neben der Wahrscheinlichkeit des künftigen Nutzenzuflusses vor allem die verlässliche Ermittlung der Herstellungskosten. Forschungskosten werden nicht aktiviert. Die Bilanzierung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Software und Kunden beziehungen schreiben wir aufgrund ihrer begrenzten Nutzungsdauer über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer ab.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde der im Zuge des Erwerbs der Dresdner Bank aktivierte Kundenstamm vollständig abgeschrieben. Wertmindernd wirkten insbesondere die Entwicklung des Zinsniveaus, modellbedingt rückläufige Portfolios und höhere Risikokosten. Die Aufwendungen von 57 Mio. Euro wurden in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung im Posten Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen. In der Position selbst erstellte Software ist im aktuellen Geschäftsjahr in den Zugängen zu den Abschreibungen eine Ausbuchung von Vermögenswerten als Einmaleffekt in Höhe von 200 Mio. Euro enthalten (siehe Note 18). Materielle Vermögenswerte(47) SachanlagenDie hierunter ausgewiesenen Grundstücke und Gebäude, die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. Wertminderungen nehmen wir in der Höhe vor, in der der Buchwert den höheren Wert aus Fair Value abzüglich Veräußerungskosten und aus dem Nutzungswert des Vermögenswertes übersteigt. Sofern der Grund für eine in früheren Geschäftsjahren vorgenommene Wertminderung entfallen ist, werden die Vermögenswerte bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten zugeschrieben. Die Bestimmung der Nutzungsdauer nehmen wir unter Beachtung der voraussichtlichen physischen Abnutzung, der technischen Veralterung sowie rechtlicher und vertraglicher Beschränkungen vor. Alle Sachanlagen werden linear im Wesentlichen über die folgenden Zeiträume abgeschrieben:
Anschaffungen geringwertiger Sachanlagen werden aus Wesentlichkeitsgründen direkt als Verwaltungsaufwendungen erfasst. Gewinne aus der Veräußerung von Sachanlagen vereinnahmen wir in den Sonstigen Erträgen, Verluste weisen wir in den Sonstigen Aufwendungen aus.
Die Sachanlagen im Commerzbank-Konzern betrugen insgesamt 2.881 Mio. Euro (Vorjahr: 3.208 Mio. Euro). Davon wurden, wie auch im Vorjahr, keine Sachanlagen als Sicherheit verpfändet. Darüber hinaus gab es keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Verfügungsrechte. Die Umsetzung der "Strategie 2024" sieht die Schließung von weiteren Filialen im Inland in 2021 und 2022, von internationalen Standorten, sowie die Aufgabe von Immobilien (Nutzungsrechte), insbesondere am Standort Frankfurt am Main vor. Dies führt teilweise zu einer verkürzten Restnutzungsdauer der Nutzungsrechte sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung und somit zu erhöhten Abschreibungen, die sich im Wesentlichen auf die Geschäftsjahre 2021 und 2022 auswirken. Dies stellt eine Schätzungsänderung hinsichtlich der Nutzungsdauer von abschreibungsfähigen Vermögenswerten dar, die eine Auswirkung im aktuellen Geschäftsjahr von 95 Mio. Euro hat und für das Geschäftsjahr 2022 bei rund 40 Mio. Euro liegen wird. Die erhöhten Abschreibungen aus den Restrukturierungsmaßnahmen werden in den Restrukturierungsaufwendungen (siehe Note 21) ausgewiesen. (48) Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienUnter als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Properties) sind solche Grundstücke und Gebäude zu verstehen, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder aus Gründen eines erwarteten Wertzuwachses gehalten werden. Der Commerzbank-Konzern weist unter anderem die im Rahmen der Sicherheitenverwertung erworbenen Immobilien (Rettungserwerbe) sowie Gebäude im Besitz des Commerzbank-Konzerns, die im Rahmen von Operating-Leasing-Verträgen vermietet werden als Finanzinvestition aus. Es handelt sich hauptsächlich um Gewerbeimmobilien. Die Bewertung erfolgt zum Zugangszeitpunkt gemäß IAS 40 mit den Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten unter Einbeziehung der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Bei einer Übertragung aufgrund einer Nutzungsänderung einer Immobilie aus den Sachanlagen in als Finanzinvestition gehaltene Immobilien erfolgt die Bewertung zum Zugangszeitpunkt zum Fair Value. In der Folgebewertung werden die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zum Fair Value bewertet. Die Ermittlung des Fair Values basiert im Wesentlichen auf Bewertungen von externen und internen Sachverständigen sowie auf den bei der aktuellen Marktlage erzielbaren Marktpreisen. Die Bewertung gewerblich genutzter Objekte erfolgt in der Regel ertragswertorientiert; individuelle Wohnungsbauten werden üblicherweise sach- oder vergleichswertorientiert bewertet. Für die ertragswertorientierte Bewertung der Immobilien werden grundsätzlich ortsübliche Mieten mit Abschlägen für Bewirtschaftung, Akquisitionsmaßnahmen und Leerstand sowie Restnutzungsdauern und Bodenwerte herangezogen. Teilweise werden auch vertraglich vereinbarte Mieten zugrunde gelegt. Der ebenfalls in die Bewertung eingehende Liegenschaftszins berücksichtigt das Marktzinsniveau und das den Immobilien anhaftende Objekt- und Standortrisiko. Die wesentlichen am Markt beobachtbaren Parameter sind ortsübliche Mieten und Liegenschaftszinsen. Laufende Erträge und Aufwendungen weisen wir im Sonstigen Ergebnis aus. Veränderungen aus der Neubewertung durch die Änderung des Fair Values werden ebenfalls im Sonstigen Ergebnis erfolgswirksam berücksichtigt. Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien von 41 Mio. Euro (Vorjahr: 13 Mio. Euro) sind der Fair-Value-Bewertungshierarchie Level 3 zugeordnet und entwickelten sich wie folgt:
Im Berichtsjahr wurden, wie im Vorjahr, keine von den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien rettungshalber erworben. Im laufenden Geschäftsjahr wurde eine Immobilie aufgrund einer Nutzungsänderung vom Sachanlagevermögen in die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien übertragen. Es liegen weder Beschränkungen hinsichtlich der Weiterveräußerung vor, noch gibt es Ankaufsverpflichtungen für Immobilien, die hier auszuweisen wären. Für die Sensitivitätsanalyse der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien greifen wir auf die länderspezifischen Mietindizes für Handel- und Büroimmobilien des vdp (Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V.) für mindestens 18 Jahre zurück. Für die Berechnung der möglichen Wertänderung unserer Immobilien nutzen wir die auf dieser Basis ermittelte mittlere Schwankungsbreite. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten(49) Angaben zum aufgegebenen GeschäftsbereichIm Vorjahr wurden im Ergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich die Erträge und Aufwendungen des ehemaligen Geschäftsbereiches Equity Markets & Commodities (EMC) aus dem Segment Firmenkunden ausgewiesen. Die wirtschaftliche Übertragung dieses Geschäftsbereichs auf die Société Générale Group, Paris, Frankreich, wurde im Vorjahr abgeschlossen. Die juristische Übertragung der nach der wirtschaftlichen Übertragung noch vorliegenden Bestände erfolgte zum Teil nachgelagert in späteren Transaktionsschritten und wurde nahezu vollständig im Jahr 2021 abgeschlossen. Die betreffenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten weisen wir in den Bilanzpositionen Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Vermögenswerte aus Veräußerungsgruppen sowie Verbindlichkeiten aus Veräußerungsgruppen gesondert in der Bilanz aus. Sie werden planmäßig im ersten Quartal 2022 übertragen werden. Zum 31. Dezember 2021 betragen die zunächst verbliebenen Vermögenswerte 0,1 Mrd. Euro (Vorjahr: 2,0 Mrd. Euro) und die Verbindlichkeiten des aufgegebenen Geschäftsbereichs 0,1 Mrd. Euro (Vorjahr: 2,1 Mrd. Euro). Die Bewertung dieser Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgt mehrheitlich zum Fair Value. Detaillierte Informationen zum aufgegebenen Geschäftsbereich im Vorjahr sind nachstehend aufgeführt.
Das den Commerzbank-Aktionären zurechenbare Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen liegt bei 430 Mio. Euro (Vorjahr: -2.900 Mio. Euro).
(50) Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Vermögenswerte aus VeräußerungsgruppenLangfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen, die in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können und deren Veräußerung höchstwahrscheinlich ist, sind als zur Veräußerung bestimmt zu klassifizieren. Die entsprechenden Vermögenswerte sind mit ihrem Fair Value abzüglich Veräußerungskosten anzusetzen, sofern dieser niedriger als der Buchwert ist. Für verzinsliche und nicht verzinsliche Finanzinstrumente sowie für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien erfolgt jedoch nur eine Ausweisänderung nach IFRS 5 und somit eine Umgliederung in die entsprechenden Bilanzposten. Deren Bewertung erfolgt weiterhin nach IFRS 9 beziehungsweise IAS 40. Sollten aus der Bewertung gemäß IFRS 5 Wertminderungen resultieren, sind diese abhängig von der zugrunde liegenden Transaktion im entsprechenden Posten der Gewinn- und-Verlust-Rechnung zu erfassen. Eine spätere Wertaufholung ist auf die Summe der vorher erfassten Wertminderungen begrenzt. Die laufenden Ergebnisse aus zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen erfassen wir grundsätzlich in den gleichen Posten der Gewinn- und-Verlust-Rechnung wie ohne entsprechende Klassifizierung. Veräußerungsergebnisse von Veräußerungsgruppen werden grundsätzlich aufgeteilt und in den zugehörigen Posten der Gewinn- und-Verlust-Rechnung erfasst. Erträge und Aufwendungen aus einem aufgegebenen Geschäftsbereich haben wir im Vorjahr in einem separaten Posten der Gewinn- und-Verlust-Rechnung ausgewiesen (siehe Note 49).
Die Vermögenswerte aus Veräußerungsgruppen stehen zum 31. Dezember 2021 überwiegend in Zusammenhang mit der Veräußerung der 100 %-igen ungarischen Tochtergesellschaft Commerzbank Zrt., Budapest, an die Erste Group. Die Transaktion in Ungarn steht noch unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen und bankaufsichtlichen Genehmigungen. Der Abschluss des Verkaufs und damit auch der Beginn der operativen Umsetzung der Transaktion ist für das zweite Halbjahr 2022 geplant. Darüber hinaus werden noch wenige zunächst verbliebene Vermögenswerte aus der Aufgabe des Geschäftsbereichs EMC im Vorjahr ausgewiesen (siehe Note 49). (51) Verbindlichkeiten aus Veräußerungsgruppen
Steueransprüche und SteuerschuldenTatsächliche Ertragsteueransprüche und -schulden werden anhand der steuerlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder mit den aktuell gültigen Steuersätzen in der Höhe ermittelt, in der die Erstattung von der, beziehungsweise die Zahlung an die jeweilige Steuerbehörde erwartet wird. Aktive und passive latente Steuern werden für Differenzen zwischen den IFRS-Buchwerten der Vermögenswerte oder Schulden und deren steuerlichen Wertansätzen gebildet, soweit hieraus voraussichtlich zukünftige Ertragsteuerentlastungs- oder -belastungseffekte resultieren (temporäre Unterschiede) und kein Ansatzverbot besteht. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auch für steuerliche Verlustvorträge sowie für noch nicht genutzte Steuergutschriften gebildet. Für die Bewertung der latenten Steuern sind die zum 31. Dezember 2021 bereits beschlossenen, bei Realisierung der Unterschiede anwendbaren Ertragsteuersätze maßgebend. Aktive latente Steuern auf steuerentlastende temporäre Differenzen, auf noch nicht genutzte steuerliche Verluste sowie auf noch nicht genutzte Steuergutschriften werden nur in dem Umfang bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft steuerliche Ergebnisse des gleichen Steuersubjektes und in Bezug auf die gleiche Steuerbehörde anfallen. Zur Begründung der Werthaltigkeit wird eine detaillierte steuerliche Ergebnisplanung für einen Zeitraum von fünf Jahren auf Basis der vom Vorstand verabschiedeten Mehrjahresplanung durchgeführt. Darüber hinaus ist ein Ansatz gerechtfertigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass auch nach den fünf Jahren ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung steht. Die Bildung und Fortführung aktiver und passiver latenter Steuern erfolgt - in Abhängigkeit von der Behandlung des zugrunde liegenden Sachverhaltes - entweder erfolgswirksam in den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag oder erfolgsneutral im Eigenkapital. Die Ertragsteueraufwendungen beziehungsweise -erträge weisen wir in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung des Konzerns als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag aus. Latente Ertragsteueransprüche und -schulden werden saldiert, soweit ein Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Ertragsteuern besteht und sich die aktiven und passiven latenten Steuern auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde für das gleiche Steuersubjekt erhoben werden. Die zu versteuernden temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Commerzbank-Konzerngesellschaften, für die keine wesentlichen latenten Ertragsteuerschulden passiviert wurden, betrugen 464 Mio. Euro(Vorjahr: 506 Mio. Euro). Eine Unterscheidung zwischen tatsächlichen und latenten Ertragsteueransprüchen sowie zwischen tatsächlichen und latenten Ertragsteuerschulden erfolgt in der Bilanz sowie in den Notes. (52) Ertragsteueransprüche
Aktive latente Steuern bilden die potenziellen Ertragsteuerentlastungen aus temporären Unterschieden zwischen den Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden in der Konzernbilanz nach IFRS und den Steuerwerten nach lokalen steuerrechtlichen Vorschriften der Konzernunternehmen sowie zukünftige Ertragsteuerentlastungen aus steuerlichen Verlustvorträgen und noch nicht genutzten Steuergutschriften ab. Für folgende steuerliche Verlustvorträge wurden zum 31. Dezember 2021 aufgrund des zeitlich beschränkten Planungshorizonts und der dadurch bedingten nicht ausreichenden Wahrscheinlichkeit der Nutzung keine latenten Ertragsteueransprüche aktiviert beziehungsweise bestehende latente Ertragsteueransprüche wertberichtigt. Bei der Bilanzierung der tatsächlichen Ertragsteueransprüche wurde die Unsicherheit aufgrund von potenziellen steuerlichen Rechtsstreitigkeiten berücksichtigt.
1 Verfall zwanzig Jahre nach dem jeweiligen
Entstehungszeitpunkt.
Daneben wurden für unbegrenzt vortragsfähige abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 215 Mio. Euro (Vorjahr: 189 Mio. Euro) keine latenten Steueransprüche gebildet. Latente Ertragsteueransprüche werden im Wesentlichen für den inländischen Organkreis, die mBank, die Filiale London und britische Tochtergesellschaften gebildet. Sie wurden im Zusammenhang mit folgenden Posten gebildet:
(53) Ertragsteuerschulden
Rückstellungen für Ertragsteuern sind potenzielle Steuerverpflichtungen, für die noch keine rechtskräftigen Steuerbescheide ergangen sind, beziehungsweise für Risiken im Rahmen von Betriebsprüfungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Finanzämtern beinhalten Zahlungsverpflichtungen aus laufenden Ertragsteuern gegenüber inländischen und ausländischen Steuerbehörden. Passive latente Steuern stellen die potenziellen Ertragsteuerbelastungen aus temporären Unterschieden zwischen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden in der Konzernbilanz nach IFRS und den Steuerwerten nach lokalen steuerrechtlichen Vorschriften der Konzernunternehmen dar. Sie wurden im Zusammenhang mit folgenden Posten gebildet:
Sonstige Vermögenswerte und Sonstige VerbindlichkeitenIn diesen Posten werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dargestellt, die für sich allein betrachtet nicht von wesentlicher Bedeutung sind und nicht anderen Posten zugeordnet werden können. (54) Sonstige Aktiva
1 Anpassung Vorjahr aufgrund von Restatements
(siehe Note 4).
(55) Sonstige Passiva
(56) Sonstige VerpflichtungenEinzahlungsverpflichtungen gegenüber konzernfremden und nicht konsolidierten Gesellschaften auf nicht voll eingezahlte Gesellschaftsanteile bestanden im laufenden Geschäftsjahr, wie auch im Vorjahr in unwesentlicher Höhe. Nach § 5 Abs. 10 der Statuten des Einlagensicherungsfonds haben wir uns verpflichtet, den Bundesverband deutscher Banken e. V., Berlin, von Verlusten freizustellen, die diesem durch eine Hilfeleistung zugunsten von im Mehrheitsbesitz der Commerzbank stehenden Kreditinstituten entstehen. Für Verpflichtungen an Terminbörsen und bei Clearingstellen wurden Wertpapiere mit einem Buchwert von 10.978 Mio. Euro (Vorjahr: 12.441 Mio. Euro) als Sicherheit hinterlegt. Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat sich gegenüber der polnischen Aufsicht (Polish Financial Supervision Authority) verpflichtet, zu gewährleisten, dass die Kapital- und Liquiditätsverhältnisse ihrer verbundenen Unternehmen mBank S.A., Warschau, und mBank Hipoteczny S.A., Warschau, sich so darstellen, dass diese ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen können. Die Commerzbank hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Teil ihrer Verpflichtungen in Hinblick auf die Bankenabgabe von 33 Mio. Euro und die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) in Form von unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (IPCs) von 43 Mio. Euro zu erbringen. Für diese Beträge wurden Barsicherheiten hinterlegt (siehe dazu auch Note 19). Der Ausweis der Barsicherheiten erfolgt in der Note 54 Sonstige Aktiva. Leasing(57) LeasingKonzern als Leasingnehmer - NutzungsrechteMit Anwendung des IFRS 16 wird für Leasingverhältnisse ein Nutzungsrecht am Leasinggegenstand (Right of Use-Asset) sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit erfasst. Das Nutzungsrecht weisen wir als Teil des Anlagevermögens in den Sachanlagen (siehe Note 47) aus und schreiben es linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ab. Die Abschreibungen des Nutzungsrechts weisen wir in den Verwaltungsaufwendungen aus (siehe Note 18). Vorhandene Verlängerungs-, Kündigungs- und Kaufoptionen werden berücksichtigt, sobald deren Ausübung als hinreichend sicher eingeschätzt wird. Etwa die Hälfte der Leasingverträge sind mit diesen Optionen belegt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Verlängerungsoptionen. Der Commerzbank-Konzern erwartet künftig keine nennenswerten Zahlungsmittelabflüsse, die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit unberücksichtigt geblieben sind. Die Leasingverbindlichkeit passivieren wir in Höhe des Barwerts der künftig zu leistenden Leasingzahlungen in der Sonstigen Passiva (siehe Note 55). Im Zinsaufwand werden die Aufzinsungen der Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen. Die Folgebewertung erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Wir machen von der Möglichkeit Gebrauch, Leasingverhältnisse von geringem Wert ("low value") von der Bilanzierung auszunehmen und direkt im Aufwand zu erfassen. Im Geschäftsjahr 2021 betrug der Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse 0 Mio. Euro (Vorjahr: 0 Mio. Euro). Der Aufwand für geringwertige Leasingverhältnisse betrug 2 Mio. Euro (Vorjahr: 2 Mio. Euro). In den Leasingverbindlichkeiten nicht enthaltene variable Leasingzahlungen beliefen sich wie auch im Vorjahr auf 0 Mio. Euro, zudem wurden in der Berichtsperiode Erträge von 15 Mio. Euro (Vorjahr: 15 Mio. Euro) aus Unter-Leasingverträgen erfasst. Die gesamten Leasingzahlungen beliefen sich auf 313 Mio. Euro (Vorjahr 312 Mio. Euro). Konzern als LeasinggeberEin Leasinggeschäft klassifizieren wir als Operating-Leasing-Verhältnis, wenn es nicht im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf den Leasingnehmer überträgt. Demgegenüber klassifizieren wir als Finanzierungsleasing solche Vertragsverhältnisse, in denen der Leasingnehmer alle wesentlichen Chancen und Risiken trägt. Maßgeblich für die Zuordnung der Chancen und Risiken ist grundsätzlich der Barwert der mit den Leasingverträgen verbundenen Cashflows. Sofern der Barwert zumindest der Investitionssumme des Leasingobjekts entspricht, erfolgt eine Klassifizierung als Finanzierungsleasing. Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Leasingverhältnisse sind im Risikoergebnis berücksichtigt (siehe Note 11 und 32). Operating LeasingDie Commerzbank ist Leasinggeber in Zusammenhang mit Operating-Leasing-Verhältnissen. Zu den Leasingobjekten gehören insbesondere technische Anlagen und Maschinen, Immobilien sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung (zum Beispiel Ausrüstungsgegenstände und Kraftfahrzeuge). In den Leasingverträgen sind keine bedingten Leasingraten vereinbart. Aus den gewährten Operating-Leasing-Verhältnissen werden dem Commerzbank-Konzern in den folgenden Jahren folgende Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Verträgen zufließen:
Angaben als Leasinggeber - FinanzierungsleasingDie Commerzbank ist Leasinggeber in Zusammenhang mit Finanzierungs-Leasing-Verhältnissen. Diese Leasingverträge umfassen zum Stichtag insbesondere technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (zum Beispiel Kraftfahrzeuge und Büromaschinen) und in geringem Umfang vermietete Immobilien. Das Verhältnis zwischen Bruttoinvestitionen und Barwert der Mindestleasingzahlungen stellte sich wie folgt dar:
Die Mindestleasingzahlungen umfassen die vom Leasingnehmer insgesamt aus dem Leasingvertrag zu zahlenden Leasingraten zuzüglich des garantierten Restwertes. Der nicht garantierte Restwert wird zu Beginn des Leasingverhältnisses geschätzt und regelmäßig zum Stichtag überprüft. Der unrealisierte Finanzertrag entspricht der impliziten Verzinsung des Leasingverhältnisses zwischen Stichtag und Vertragsende. Die Fristigkeit der Bruttoinvestitionen und der Barwerte der Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Finanzierungs-Leasing-Verhältnissen gliederten sich folgendermaßen:
Finanzerträge auf die Nettoinvestition in das Leasingverhältnis von 148 Mio. Euro(Vorjahr: 171 Mio. Euro) haben wir in den Zinserträgen vereinnahmt. In der Berichtsperiode wurden keine Erträge aus variablen Leasingzahlungen vereinnahmt. Forderungen aus Leasingverträgen sind in der Risikosteuerung innerhalb des konzernweiten Risikomanagements enthalten.
Rückstellungen und Leistungen an ArbeitnehmerEine Rückstellung ist anzusetzen, wenn zum Bilanzstichtag aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung entstand, der Abfluss von Ressourcen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Rückstellungen bilden wir daher für ungewisse Schulden gegenüber Dritten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe der zu erwartenden Inanspruchnahmen. Der für eine Rückstellung angesetzte Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der Ausgabe dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Abschlussstichtag erforderlich ist. Risiken und Unsicherheiten (unter anderem bezüglich der tatsächlichen Höhe der Kosten zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme sowie möglicher Kostensteigerungen bei längerfristigen Rückstellungen) sind bei der Schätzung berücksichtigt. Langfristige Rückstellungen sind mit ihrem Barwert angesetzt. Die Zuführung zu den unterschiedlichen Rückstellungsarten erfolgt über verschiedene Posten der Gewinn- und-Verlust-Rechnung. Rückstellungen im Kreditgeschäft werden den Risikovorsorgeaufwendungen und Restrukturierungsrückstellungen den Restrukturierungsaufwendungen belastet. Die übrigen Rückstellungen werden grundsätzlich zulasten der Verwaltungsaufwendungen gebildet und zugunsten des Sonstigen Ergebnisses aufgelöst. Die Gesellschaften des Commerzbank-Konzerns sind sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern an Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren (Prozesse) sowie außergerichtlichen und aufsichtsbehördlichen Verfahren (Regresse) als Beklagte, Kläger oder in anderer Weise beteiligt. Ferner können auch Rechtsstreitigkeiten, an denen die Commerzbank oder ihre Tochtergesellschaften nicht unmittelbar beteiligt sind, wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung für die Kreditwirtschaft Auswirkungen auf den Konzern haben. Der Konzern bildet angemessene Rückstellungen für Prozesse und Regresse zulasten des Sonstigen Ergebnisses, wenn ein Verlust wahrscheinlich und die Höhe der Verpflichtung hinreichend genau bestimmbar ist. Regressrückstellungen betreffen unter anderem Rückerstattungen von unwirksamen Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherkrediten oder mögliche Ansprüche aus der Falschberatung von Kunden. Bei Prozessrückstellungen wird danach unterschieden, ob eine Gesellschaft des Konzerns Klägerin (Aktivprozess) oder Beklagte (Passivprozess) ist. Bei Aktivprozessen werden grundsätzlich die Anwalts-, Gerichts- und Nebenkosten zurückgestellt, wobei hier Landesspezifika berücksichtigt werden. Bei Passivprozessen werden zusätzlich an jedem Stichtag nach jeweiliger Verlustwahrscheinlichkeit für den Streitwert Rückstellungen gebildet. Die endgültigen Verbindlichkeiten des Konzerns können jedoch von den gebildeten Rückstellungen abweichen, da für eine Beurteilung der Wahrscheinlichkeit und die Bezifferung von ungewissen Verbindlichkeiten aus solchen rechtlichen Verfahren in großem Umfang Wertungen und Einschätzungen erforderlich sind, die sich im weiteren Verlauf des jeweiligen Verfahrens als nicht zutreffend erweisen können. Rechtsrisiken, für die keine Rückstellungen gebildet wurden, werden als Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen (siehe Note 60). Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden dann angesetzt, wenn der Commerzbank-Konzern einen detaillierten formellen Plan für die Restrukturierungsmaßnahmen besitzt und bereits begonnen hat, diesen zu verwirklichen, oder die wesentlichen Details der Restrukturierung bekannt gemacht hat. Der detaillierte Plan umfasst die betroffenen Geschäftsbereiche, die wichtigsten betroffenen Standorte, die ungefähre Anzahl der Mitarbeiter, deren Stellen im Rahmen der Restrukturierungsmaßnahmen betroffen sind, die damit verbundenen Kosten und den Zeitraum, in dem die Restrukturierungsmaßnahme durchgeführt werden soll. Der detaillierte Plan muss in einer Art und Weise kommuniziert worden sein, dass die Betroffenen mit seiner Verwirklichung rechnen können. Der Posten Restrukturierungsaufwendungen in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung kann weitere im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen stehende Aufwendungen enthalten, die unmittelbar angefallen und nicht in der Restrukturierungsrückstellung enthalten sind. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung gebildet. Diese setzt sich aus Versorgungszusagen zusammen, denen sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Pensionspläne zugrunde liegen. Leistungsorientierte Pensionspläne bestehen für Verpflichtungen aus Versorgungsanwartschaften und laufenden Leistungen aufgrund einer unmittelbaren Versorgungszusage der Commerzbank, bei der überwiegend die Höhe der Versorgungsleistung festgelegt und von Faktoren wie Alter, Vergütung und Betriebszugehörigkeit abhängig ist. Für diese Pläne werden Rückstellungen gebildet. Die Beiträge für beitragsorientierte Pensionspläne werden direkt in den Personalaufwendungen erfasst. (58) Rückstellungen
1 Anpassung Vorjahr aufgrund von Restatements
(siehe Note 4).
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen setzen sich aus Rückstellungen für Anwartschaften aktiver und ausgeschiedener Mitarbeiter sowie Pensionsansprüche der Pensionäre von 61 Mio. Euro (Vorjahr: 373 Mio. Euro), Rückstellungen für Altersteilzeit von 143 Mio. Euro (Vorjahr: 83 Mio. Euro) und Rückstellungen für Vorruhestand von 52 Mio. Euro (Vorjahr: 58 Mio. Euro) zusammen. Die Zins- und Verwaltungsaufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung setzen sich insgesamt aus folgenden Komponenten zusammen:
a) Leistungsorientierte PläneDie Pensionsverpflichtungen, pensionsähnlichen Verpflichtungen (Altersteilzeit, Vorruhestand) und Verpflichtungen für Jubiläen sowie die Pensionsaufwendungen für leistungsorientierte Pläne werden jährlich von unabhängigen Aktuaren nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Die zugrundeliegenden versicherungsmathematischen Parameter richten sich dabei nach den Verhältnissen des Landes, in dem der Pensionsplan begründet wurde. Die Aktuare beziehen neben biometrischen Annahmen, den Heubeck-Richttafeln 2018 G im Inland und länderspezifischen Tafeln im Ausland, insbesondere einen aktuellen Abzinsungssatz auf Basis der Renditen für langfristige und hochwertige Unternehmensanleihen sowie künftig zu erwartende Rentensteigerungsraten in die Berechnung mit ein. Die erwarteten Rentenanpassungen wurden in 2021 auf 2,0 % p. a. (Vorjahr: 1,4 %) angehoben. Durch die Anhebung der erwarteten Rentenanpassungen entstand ein einmaliger negativer Effekt von rund 654 Mio. Euro vor Steuern, der erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst wurde. Die künftige Gehaltsentwicklung hat aufgrund der Struktur der jeweiligen Pensionspläne sowohl im Inland als auch im Ausland keinen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Pensionsverpflichtung, so dass auf eine Angabe des Parameters sowie der zugehörigen Sensitivitäten aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet wird. Für die inländischen Pensionsverpflichtungen wird der Abzinsungsfaktor anhand eines Commerzbank eigenen Modells bestimmt, der aus fristenkongruenten Eurozonen-Swap-Sätzen, adjustiert um einen Spread-Aufschlag hochwertiger Unternehmensanleihen, abgeleitet wird. Die Ermittlung der Parameter außerhalb Deutschlands erfolgt auf der Basis gewichteter Durchschnitte unter Berücksichtigung der jeweils relevanten Pensionspläne.
Für versorgungsberechtigte Mitarbeiter, die bis zum 31. Dezember 2004 in die Dienste der Commerzbank Aktiengesellschaft oder einiger anderer konsolidierter Gesellschaften eingetreten sind, richten sich die unmittelbaren Versorgungsansprüche überwiegend nach den Regelungen des Commerzbank-Bausteinplans zur betrieblichen Altersvorsorge (CBA). Die Leistungen nach dem CBA setzen sich der Höhe nach aus einem Initialbaustein für die Zeit bis zum 31. Dezember 2004 und aus einem Versorgungsbaustein - gegebenenfalls zuzüglich eines Dynamikbausteins - für jedes beitragsfähige Kalenderjahr ab dem Jahr 2005 zusammen; sie sind als lebenslange Rente mit Kapitalwahlrecht ausgestaltet. Aufgrund der zunehmenden Inanspruchnahme des Kapitalwahlrechts in den letzten Jahren wurde hierfür in 2020 erstmals eine entsprechende Annahme im Rahmen der versicherungsmathematischen Bewertung berücksichtigt. Seit dem 1. Januar 2005 eingetretene Mitarbeiter erhalten eine Zusage nach dem Commerzbank-Kapitalplan zur betrieblichen Altersvorsorge (CKA). Der CKA sieht eine garantierte Mindestleistung nach dem Bausteinprinzip vor, eröffnet aber zusätzliche Chancen auf höhere Versorgungsleistungen aus der Anlage von Vermögenswerten in Investmentfonds. Die unmittelbare betriebliche Altersversorgung für die Mitarbeiter der ehemaligen Dresdner Bank Aktiengesellschaft wird seit dem 1. Januar 2010 ebenfalls nach den Regelungen des Commerzbank-Bausteinplans zur betrieblichen Altersvorsorge (CBA) durchgeführt. Darüber hinaus bestehen leistungsorientierte Versorgungspläne bei ausländischen Tochtergesellschaften und Niederlassungen, vornehmlich in Großbritannien und den USA. Neben der betrieblichen Altersversorgung gibt es in Großbritannien einen intern finanzierten Gesundheitsfürsorgeplan, nach dem den Berechtigten in der Rentenphase medizinische Aufwendungen erstattet werden. Die daraus resultierenden Verpflichtungen sind gemäß IAS 19 nach den Regeln für leistungsorientierte Pensionspläne zu bilanzieren. Zur Erfüllung der unmittelbaren Versorgungsverpflichtungen in Deutschland wurden im Rahmen eines Contractual Trust Arrangements (CTA) Deckungsmittel an einen rechtlich unabhängigen Treuhänder, den Commerzbank Pension-Trust e. V. (CPT), übertragen. Das vom CPT gehaltene Treuhandvermögen sowie entsprechende Deckungsmittel für Pensionsverpflichtungen bei Auslandseinheiten sind als Planvermögen im Sinne von IAS 19.8 qualifiziert. Die zwischen dem CPT und der Commerzbank Aktiengesellschaft sowie weiteren inländischen Konzerngesellschaften abgeschlossenen Treuhandverträge begründen zugleich eine Insolvenzsicherung der mit Planvermögen unterlegten unmittelbaren betrieblichen Versorgungszusagen. Die Insolvenzsicherung umfasst alle unverfallbaren Versorgungsanwartschaften aktiver und ausgeschiedener Mitarbeiter sowie alle laufenden Leistungen für Pensionäre. Sie erstreckt sich auch auf diejenigen Teile der Versorgungsanwartschaften beziehungsweise -leistungen, die jenseits der Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSV) liegen. Die Treuhandverträge sehen keine Dotierungspflicht der Treugebergesellschaften vor. Das Planvermögen muss jedoch zu jeder Zeit die nicht vom PSV gesicherten Ansprüche decken. Die Gesellschaften können nur bis zu dieser Untergrenze Rückübertragungen aus dem Planvermögen zur Erstattung von erbrachten Versorgungsleistungen verlangen. Die Anlagerichtlinien für das Planvermögen in Deutschland werden gemeinsam vom Vorstand der Commerzbank Aktiengesellschaft und dem CPT festgelegt. Für deren Ausgestaltung gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Die Anlagensteuerung erfolgt über das Executive Pension Committee (EPC), das im Rahmen des Asset-Liability-Managements einen Liability-driven-Investment-(LDI)-Ansatz verfolgt und auch die Grundlagen für die Bestimmung der versicherungsmathematischen Annahmen entwickelt. Hauptziel der verfolgten Anlagestrategie ist eine Nachbildung der zukünftigen Cashflows (Pensionsverpflichtungen) mithilfe von derivativen Finanzinstrumenten (Zins, Inflation und Credit Spread) zur Reduzierung der Risiken, die sich unmittelbar aus der zukünftigen Entwicklung der Pensionsverpflichtungen ergeben. Neben den gewöhnlichen Pensionsplanrisiken wie beispielsweise Inflationsrisiken und biometrischen Risiken liegen in der Commerzbank keine erkennbaren ungewöhnlichen Risiken vor. Das Portfolio des Planvermögens ist breit gestreut und setzt sich im Wesentlichen aus festverzinslichen Wertpapieren und Aktien sowie alternativen Anlageinstrumenten zusammen. Die Pensionspläne außerhalb Deutschlands haben eigene und vom CPT unabhängige Trust-Strukturen. In Summe stellen sie aktuell etwa 4 % der gesamten Pensionsverpflichtungen im Konzern dar. Das EPC ist als Steuerungsgremium auch für die Planvermögen der ausländischen Pensionspläne zuständig. Außerhalb Deutschlands gelten zudem noch jeweils nationale Regelungen. Grundsätzlich wird aber auch hier ein LDI-Ansatz verfolgt. Den größten Anteil der Pensionsverpflichtungen außerhalb Deutschlands stellen die Einheiten in London (rund 51 %), New York und Amsterdam, die zusammen rund 84 % ausmachen. Größtenteils handelt es sich um mit entsprechenden Planvermögen unterlegte leistungsorientierte Pensionspläne. Teilweise und in geringem Umfang bestehen außerhalb Deutschlands auch Pensionsverpflichtungen, denen kein Planvermögen gegenübersteht. In der Bilanz ist die Nettoschuld (beziehungsweise der Nettovermögenswert) anzusetzen, die sich aus dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen abzüglich des Zeitwertes des Planvermögens, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Regelungen zur Vermögensobergrenze, ergibt. Die in den Personalaufwendungen und im Zinsüberschuss zu erfassenden Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne setzen sich aus dem Dienstzeitaufwand und den Nettozinsaufwendungen beziehungsweise -erträgen zusammen. Der Dienstzeitaufwand umfasst den laufenden Dienstzeitaufwand, welcher die von den Anwärtern im Geschäftsjahr verdienten Ansprüche repräsentiert, sowie den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand beziehungsweise -ertrag. Im Geschäftsjahr beruht dieser auf einer Plankürzung bei den bestehenden Pensionsverpflichtungen im Inland, welche aus im Rahmen des Sozialplanes durchgeführten Personalabbaumaßnahmen resultiert. Nettozinsaufwendungen/-erträge berechnen sich aus der Zinsdifferenz zwischen dem Barwert der Verpflichtung und dem Fair Value des Planvermögens. Für die Berechnung des Verpflichtungsumfangs auf die leistungsorientierte Nettoverbindlichkeit beziehungsweise das Nettovermögen wird der Diskontierungszinssatz herangezogen. Der Unterschied aufgrund der Neubewertung der Verpflichtung zum Bilanzstichtag im Vergleich zu dem am Jahresanfang prognostizierten Wert wird als versicherungsmathematischer Gewinn oder Verlust bezeichnet. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden ebenso wie der Ertrag aus dem Planvermögen (mit Ausnahme der Beträge, die in den Nettozinsaufwendungen/-erträgen enthalten sind) unmittelbar im Eigenkapital in den Gewinnrücklagen erfasst und in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Im ersten Quartal 2019 wurden für einen britischen Pensionsplan verbindliche Vereinbarungen mit einem Versicherungsunternehmen getroffen, um einen Großteil der Ansprüche aus leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen durch den Abschluss von Versicherungsverträgen abzudecken, wobei die rechtliche Verpflichtung zunächst weiterhin bei der Tochtergesellschaft der Commerzbank lag ("buy-in"). Im vierten Quartal 2021 wurden diese Vereinbarungen nun in individuelle Versicherungsverträge zwischen dem Versicherungsunternehmen und den Pensionsberechtigten umgewandelt ("buy-out"). Da die rechtliche Verpflichtung dadurch nicht mehr bei der Tochtergesellschaft der Commerzbank liegt, handelt es sich um eine Abgeltung im Sinne von IAS 19. Während die aus der Abgeltung resultierenden Ergebniswirkungen bereits im Rahmen des "buy-in" in 2019 erfasst wurden, sind im Geschäftsjahr "Gezahlte Beträge in Verbindung mit Abgeltungen" in Höhe von 992 Mio. Euro zu verzeichnen. Die Nettoschuld der leistungsorientierten Verpflichtung hat sich folgendermaßen entwickelt:
Für das Jahr 2022 erwarten wir für leistungsorientierte Pensionspläne Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen von 22 Mio. Euro sowie Pensionsleistungen von 283 Mio. Euro. In der Commerzbank ergeben sich keine Effekte aufgrund der Begrenzung des Vermögenswertes (sogenanntes Asset Ceiling), sodass die Nettoschuld mit dem Finanzierungsstatus gleichzusetzen ist. Die Pensionsverpflichtungen waren folgenden Regionen zuzuordnen:
Die im Folgenden dargestellte Sensitivitätsanalyse berücksichtigt jeweils die Änderungen der Annahme, wobei die übrigen Annahmen gegenüber der ursprünglichen Berechnung unverändert bleiben, das heißt, mögliche Korrelationseffekte zwischen den einzelnen Annahmen werden dabei nicht berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Auswirkungen der Annahmenänderungen auf den Barwert der Pensionsverpflichtungen wurden die gleichen Methoden - insbesondere das Anwartschaftsbarwertverfahren (Project Unit Credit Method) - verwendet wie bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen zum Jahresende. Eine Änderung der entsprechenden Annahmen zum 31. Dezember 2021 würde sich wie folgt auf die Verpflichtung auswirken:
Die Zusammensetzung des Planvermögens stellte sich wie folgt dar:
Per 31. Dezember 2021 sind im Planvermögen weder materielle Beträge von vom Konzern emittierten Wertpapieren noch sonstige Forderungen gegen den Konzern enthalten. Ebenso sind keine vom Konzern genutzten Immobilienwerte enthalten. Die gewichtete durchschnittliche Bindungsdauer der Pensionsverpflichtungen liegt bei 17,2 Jahren (Vorjahr: 18,4 Jahre). Die erwarteten Fälligkeiten der undiskontierten Pensionsverpflichtungen stellen sich wie folgt dar:
b) Beitragsorientierte PläneDie Commerzbank ist zusammen mit anderen Finanzinstituten in Deutschland Mitgliedsunternehmen des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a. G. (BVV), welcher Altersvorsorgeleistungen an berechtigte Mitarbeiter in Deutschland leistet. Die Beiträge an den BVV werden sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer regelmäßig geleistet. Von der Commerzbank geleistete Beiträge werden in den Personalaufwendungen erfasst. Die Tarife des BVV sehen feste Rentenzahlungen mit Überschussbeteiligungen vor. Diese Pläne werden wie beitragsorientierte Pläne behandelt, da uns keine ausreichenden Informationen über unseren Anteil an der gesamten leistungsorientierten Verpflichtung des jeweiligen BVVPlans sowie des auf uns entfallenden Anteils am jeweiligen Planvermögen zur Verfügung stehen. Für den BVV gilt die Subsidiärhaftung des Arbeitgebers in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge der eigenen Mitarbeiter. Auch durch die zusätzliche Verpflichtung, Anpassungen zum Ausgleich der Inflation zugunsten der Leistungsberechtigten vorzunehmen, kann ein Anstieg der Pensionsleistungen entstehen. Darüber hinaus ist der BVV berechtigt, weitere Beiträge von den Mitgliedsunternehmen zu verlangen, sollte die wirtschaftliche Lage des BVV dies erforderlich machen. Rückstellungen für die über den BVV erbrachten Leistungen, waren weder im laufenden Geschäftsjahr noch in den Vorjahren zu bilden, da eine Inanspruchnahme aus dieser gesetzlichen Haftung als unwahrscheinlich angesehen wird. Darüber hinaus bestehen beitragsorientierte Versorgungspläne bei ausländischen Tochtergesellschaften und Niederlassungen, vornehmlich in Großbritannien und den USA. Von den Aufwendungen für beitragsorientierte Pläne entfielen 69 Mio. Euro (Vorjahr: 72 Mio. Euro) auf Zahlungen an den BVV. Für 2022 wird ein Betrag in gleicher Größenordnung erwartet. Sonstige Rückstellungena) Rückstellungen für außerbilanzielles Kreditgeschäft und FinanzgarantienFür die Grundsätze, nach denen wir die Rückstellungen für das außerbilanzielle Kreditgeschäft und Finanzgarantien bilden, verweisen wir auf Notes 32 bis 35 Kreditrisiken und Kreditverluste. b) Übrige RückstellungenDie Übrigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
1 Anpassung Vorjahr aufgrund von Restatements
(siehe Note 4).
1 Anpassung Vorjahr aufgrund von Restatements
(siehe Note 4).
Die Rückstellungen für den Personalbereich sind überwiegend kurzfristiger Natur, umfassen unter anderem aber auch Jubiläumsrückstellungen, die aufgrund ihres Charakters langfristig sind und in nachfolgenden Perioden sukzessive verbraucht werden. Daneben sind auch Rückstellungen für die langfristige Barkomponente des Commerzbank-Incentive-Plans (CIP) enthalten, die nach Ablauf des dreijährigen Zurückbehaltungszeitraums verbraucht werden. Die unter Übrige ausgewiesenen Rückstellungen weisen im Wesentlichen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf. Die Restrukturierungsrückstellungen entfallen vorwiegend auf den Personal- sowie in geringerem Umfang auch auf den Immobilienbereich. Die Zuführungen im Berichtsjahr 2021 erfolgten im Zusammenhang mit der Strategie 2024, die unter anderem einen Stellenabbau im In- und Ausland bis 2024, eine Reduktion des inländischen Filialnetzes sowie die Schließung von Standorten beziehungsweise Tätigkeitsverlagerungen ins Ausland vorsieht. Die Zuführungen entfallen vorwiegend auf den Personalbereich, insbesondere im Zusammenhang mit einem vorgezogenen Freiwilligenprogramm mit einem geplanten Abbau von rund 1700 Vollzeitstellen in der AG Inland sowie mit dem im Mai 2021 mit den Arbeitsnehmergremien abgeschlossenen Rahmeninteressenausgleich und Rahmensozialplan zur Umsetzung der Strategie 2024 für einen möglich sozialverträglichen Stellenabbau im Inland. Ein Teil der Rückstellung für den bis 2024 geplanten Stellenabbau wurde bereits in Vorjahren gebildet. RechtsstreitigkeitenBei rechtlichen Verfahren oder möglichen Regressansprüchen Dritter, für die Rückstellungen zu bilden sind und die in den Sonstigen Rückstellungen unter Prozesse und Regresse ausgewiesen sind, kann zum Zeitpunkt der Rückstellungsbildung weder die Dauer des Verfahrens noch die Höhe der Inanspruchnahme abschließend vorhergesagt werden. Die jeweils gebildete Rückstellung deckt den nach unserer Einschätzung zum Bilanzstichtag zu erwartendem Aufwand ab. Von einer Einzeldarstellung der jeweiligen Rückstellungsbeträge und Sensitivitäten wird abgesehen, um den Ausgang der jeweiligen Verfahren nicht zu beeinflussen.
(59) Aktienbasierte VergütungspläneWesentliche aktienbasierte Vergütungsplänea) Commerzbank-Incentive-Plan (CIP)Der im Jahr 2011 erstmals aufgelegte Commerzbank-Incentive-Plan (CIP), regelt alle Details zur variablen Vergütung und gilt grundsätzlich für den gesamten Commerzbank-Konzern. Bei dem CIP handelt es sich um einen Vergütungsplan mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente (Equity-Settled-Plan), mit einem Erfüllungswahlrecht in bar beim Arbeitgeber, der in den Anwendungsbereich von IFRS 2 fällt. In einzelnen Lokationen gelten abweichende beziehungsweise ergänzende CIP-Regelungen unter Berücksichtigung lokaler (arbeits-) rechtlicher Anforderungen. Auf Basis des CIP können sogenannte Risk Taker Teile ihrer individuellen variablen Vergütung als Barkomponente und als aktienbezogene Komponente erhalten, die an die Wertentwicklung der Commerzbank-Aktie gekoppelt sind. Die variable Vergütung besteht grundsätzlich aus einer kurzfristigen Komponente (Short Term Incentive, STI) sowie bei Risk Takern, deren variable Vergütung die Risk-Taker-Freigrenze übersteigt, aus einer langfristigen Komponente (Long Term Incentive, LTI). Ein Risk Taker ist ein Mitarbeiter, dessen Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Commerzbank nehmen. Die Kriterien auf deren Basis die Identifizierung der Risk-Taker erfolgt, sind in die Kategorien Führungsverantwortung, Risikoverantwortung und Vergütungshöhe unterteilt. In Abhängigkeit von der Hierarchieebene und der Risikorelevanz der Tätigkeit des Mitarbeiters unterscheidet die Bank zwischen Risk Takern I und Risk Takern II. Der Status Risk Taker I gilt für Mitarbeiter, deren Tätigkeiten eine höhere Risikorelevanz beinhalten. Die Risk-Taker-Freigrenze ist der Betrag, bis zu dem die Auszahlung der gesamten variablen Vergütung für ein Geschäftsjahr von Risk Takern als STI in bar erfolgt. Bei Risk Takern, deren variable Vergütung die Risk-Taker-Freigrenze nicht übersteigt, und bei Mitarbeitern ohne Risk-Taker-Status (Non-Risk Taker) wird die variable Vergütung in vollem Umfang als STI in bar vergütet. Nur bei Überschreiten der Risk-Taker-Freigrenze unterliegt die gesamte variable Vergütung der Aufteilung in STI und LTI und den für diese Komponenten geltenden Regelungen des CIP. Die Überschreitung der Risk-Taker-Freigrenze führt zu folgender Unterscheidung:
Die individuelle variable Vergütung wird auf Grundlage des jährlichen Zielerreichungsgesprächs (Performancebewertung I) in den ersten drei Monaten des folgenden Geschäftsjahres festgelegt. Die Zahl der zu gewährenden Commerzbank-Aktien wird sowohl für STI als auch für LTI ebenfalls mit der Festsetzung der variablen Vergütung festgelegt. Sofern Risk Taker aktienbasierte Vergütungskomponenten erhalten, wird die jeweilige Anzahl der Commerzbank-Aktien so ermittelt, dass 50 % des auf STI und 50 % des auf LTI entfallenden und umzuwandelnden Eurobetrags durch den Bezugspreis geteilt werden. Ergibt sich ein Bruchteilsbetrag wird die Stückzahl aufgerundet. Der Bezugspreis ist für bis zum Geschäftsjahr 2018 festgesetzte variable Vergütung der einfache Durchschnitt der Xetra-Schlusskurse der Commerzbank-Aktie an allen Börsentagen im Referenzzeitraum (Dezember sowie die Monate Januar und Februar des Folgejahres). Für variable Vergütung, die ab dem Geschäftsjahr 2019 festgesetzt wird, umfasst der Referenzzeitraum für den Bezugspreis den Monat Januar des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres. Im Rahmen der rechtlichen Gestaltung der aktienbasierten Vergütungskomponenten hat die Commerzbank das Recht, statt in Aktien einen Barausgleich vorzunehmen. Diese Option wird in der Regel in Anspruch genommen. Die endgültige Verfügbarkeit der Aktien beziehungsweise der optionale Barausgleich unterlagen für bis zum Geschäftsjahr 2018 festgesetzte variable Vergütung beim STI einer sechsmonatigen Sperrfrist (Retention Period). Ab dem Geschäftsjahr 2019 beträgt die Dauer der Retention Period mindestens 12 Monate. Dies bedeutet, dass die STI-Aktienkomponente des Geschäftsjahres (n) künftig grundsätzlich im April des übernächsten Geschäftsjahres (n+2) zur Auszahlung kommt. Beim LTI kann der Erwerbsanspruch für variable Vergütung, die für die Geschäftsjahre bis einschließlich 2018 festgesetzt wurde, frühestens nach Ablauf eines dreijährigen Zurückbehaltungszeitraums (Deferral Period) entstehen, sofern sich im Rahmen der Performancebewertung II keine sonstigen Hinderungsgründe ergeben. Ab dem Geschäftsjahr 2019 kann der Erwerbsanspruch für Risk Taker I frühestens nach fünf Jahren und für Risk Taker II frühestens nach drei Jahren entstehen, wobei dieser Zeitraum nach Inkrafttreten der letzten Novelle der Institutsvergütungsverordnung, welche die europäischen Vorgaben in deutsches Recht überführt, für künftige Geschäftsjahre auf vier Jahre ausgedehnt wird. Die Performancebewertung II erfolgt nach Ablauf der Deferral Period und beinhaltet die Überprüfung der jeweils zugrunde liegenden Performance Bewertung I, der Erfüllung konzernspezifischer sowie individueller qualitativer Erfüllungsmerkmale während der Deferral Period. Sofern ein Anspruch entsteht, unterliegen die endgültige Verfügbarkeit der Aktien beziehungsweise der optionale Barausgleich beim LTI ebenfalls einer Sperrfrist (Retention Period) analog dem STI. Bislang kommt das LTI im Oktober des vierten Jahres nach dem zugrundeliegenden Geschäftsjahr zur Auszahlung. Die Auszahlung einer variablen Vergütung, die ab dem Geschäftsjahr 2019 festgesetzt wird, erfolgt nach Abschluss der Performance-Bewertung II für Risk Taker I für das LTI Cash im November des sechsten Jahres (n+6) bzw. für das LTI Equity im Oktober des siebten Jahres (n+7). Für Risk Taker II erfolgt die Auszahlung des LTI Cash im November des vierten Jahres (n+4) und des LTI Equity im Oktober des fünften Jahres (n+5). Bei einem Barausgleich der Aktienkomponente ermittelt sich der Barzahlungsbetrag auf Basis des einfachen Durchschnitts der Xetra-Schlusskurse der Commerzbank-Aktie an allen Börsentagen im Referenzzeitraum. Der Referenzzeitraum für Ansprüche aus variabler Vergütung, die bis zum Geschäftsjahr 2018 festgesetzt wurde, ist der Monat September, der der Fälligkeit der jeweiligen aktienbasierten Vergütungskomponenten vorangeht. Der Referenzzeitraum für Ansprüche ab dem Geschäftsjahr 2019 ist der letzte volle Kalendermonat, der dem Ende der Retention Period der jeweiligen aktienbasierten Vergütungskomponenten vorangeht. Wurden während der Laufzeit des CIP durch die Commerzbank eine Dividende ausgeschüttet oder Kapitalmaßnahmen durchgeführt, wird für Equity-Bestandteile aus variabler Vergütung, die bis zum Geschäftsjahr 2018 festgesetzt wurde, bei Fälligkeit von STI- und LTI-Komponenten zusätzlich ein Barbetrag in Höhe der Dividenden je Aktie beziehungsweise ein Barausgleich für die Kapitalmaßnahme ausgeschüttet. Ab dem Geschäftsjahr 2019 entsteht in der Deferral Period anders als in der Retention Period kein Anspruch auf Ausgleich für Dividenden oder Bezugsrechte, die an Aktionäre gezahlt bzw. eingeräumt wurden Auf Basis von Planrechnungen werden im zugrundeliegenden Geschäftsjahr die jeweiligen Vergütungsbestandteile geschätzt und über die Laufzeit ratierlich Rückstellungen gebildet. Außerdem erfolgen während der Laufzeit des CIP turnusmäßige Überprüfungen, Neubewertungen aufgrund von Aktienkursentwicklungen und/oder Adjustierungen der Bestände. b) Aktienbasierte Vergütungspläne mBank S.A.Im Jahr 2012 wurde ein aktienbasiertes Programm aufgelegt, an dem die Vorstandsmitglieder bis 2017 teilnehmen konnten. Bis 2013 beinhaltete dieses Programm zum einen eine kurzfristige Komponente (Barauszahlung), zum anderen eine langfristige Komponente, die zum ratierlichen Bezug von mBank-Aktien über drei Jahre berechtigte. Im Jahr 2014 ist eine Modifizierung des Programms vorgenommen worden, die für beide Komponenten sowohl Barauszahlungen als auch den Bezug von mBank-Aktien über drei Jahre vorsieht. Diese wurden jährlich in einem festgelegten Volumen emittiert und konnten von den Berechtigten zu einem festgelegten Preis erworben werden. Zudem wurde dieses Programm ab 2015 um eine bedeutende Anzahl an Risk Takern erweitert. Für alle Programme ist die Teilnahme mindestens an die Eigenkapitalrendite des mBank-Teilkonzerns geknüpft. Die langfristige Komponente des Programms aus dem Jahre 2012 (modifiziert in 2014) ist zusätzlich an die Performancebewertung der Teilnehmer gekoppelt. Im Jahr 2018 wurde das Programm technisch angepasst und die langfristige Komponente für Vorstände von drei auf fünf Jahre (ratierlich) verlängert. Beide Programme, die zum Bezug von mBank-Aktien berechtigen (aus dem Jahr 2012, modifiziert im Jahr 2014 und die technische Anpassung 2018) sind als aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente einzustufen c) VorstandsvergütungFür die detaillierte Darstellung der Bezüge der Vorstandsmitglieder verweisen wir auf den gesondert dargestellten Vergütungsbericht. Bilanzierung und Bewertung aktienbasierter Vergütungs- und BonuspläneDie Bilanzierung der Mitarbeitervergütungspläne erfolgt nach den Vorschriften des IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung (Share-based Payment) und IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer. Es wird zwischen aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und mit Barausgleich unterschieden. Für beide Vergütungstypen gilt jedoch, dass die Gewährung aktienbasierter Vergütungen zum Fair Value im Konzernabschluss zu erfassen ist. Bilanzierung
BewertungFür die Bewertung der Rückstellung des Commerzbank-Incentive-Plans wird die Anzahl der erdienten Aktien mit dem Schlusskurs der Commerzbank-Aktie zum 31. Dezember des jeweiligen Berichtsjahres multipliziert. Der Aufwand für die Zuführungen zu den Rückstellungen wird - in Abhängigkeit vom Vergütungsplan - auch über den Erdienungszeitraum von vier oder sechs Jahren verteilt. Aufgrund bereits erbrachter Leistungen der Mitarbeiter (einschließlich Vorstand) fielen im Geschäftsjahr 2021 neben Aufwendungen für nicht aktienbasierte Vergütungen von 214 Mio. Euro (Vorjahr: 102 Mio. Euro), Aufwendungen im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungen an. Der aktienbasierte Vergütungsaufwand setzte sich wie folgt zusammen:
Die Rückstellungen für aktienbasierte Vergütungspläne sowie die Rücklagen im Eigenkapital für aktienbasierte Vergütungspläne mit Ausgleich in Eigenkapitalinstrumenten stellten sich wie folgt dar:
Commerzbank-Incentive-Plan.Die Aktienanzahl entwickelte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr wie folgt:
1 Der Zuteilungskurs im Geschäftsjahr
beträgt 5,63 Euro.
(60) Eventualverbindlichkeiten und KreditzusagenHier weisen wir im Wesentlichen Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen sowie Unwiderrufliche Kreditzusagen zum Nominalwert aus. Als Bürgschaften sind Sachverhalte auszuweisen, bei denen die meldende Gesellschaft als Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einsteht. Unter Gewährleistungen fallen vertragliche Verpflichtungen, die das Einstehen für einen bestimmten Erfolg oder eine Leistung beinhalten. Es handelt sich hierbei grundsätzlich um im Kundenauftrag abgegebene Bürgschaften, die uns im Fall einer Inanspruchnahme ein Rückgriffsrecht auf den Kunden (Auftraggeber) gewähren. Als Unwiderrufliche Kreditzusagen sind Verpflichtungen auszuweisen, aus denen ein Kreditrisiko entstehen kann. Dazu gehören Verpflichtungen, Darlehen zu gewähren (zum Beispiel dem Kunden eingeräumte Kreditlinien), Wertpapiere zu kaufen oder Garantien und Akzepte bereitzustellen. Kreditzusagen, die dem Handelsbestand zuzuordnen sind, werden dagegen in den Finanziellen Vermögenswerten - Held for Trading beziehungsweise Finanziellen Verbindlichkeiten - Held for Trading bilanziert. Die Risikovorsorge für Eventualverbindlichkeiten und Kreditzusagen wird als Rückstellung für Risiken aus dem außerbilanziellen Kreditgeschäft gezeigt. Die Erträge aus Bürgschaften werden im Provisionsüberschuss erfasst; deren Höhe wird durch Anwendung vereinbarter Sätze auf den Nominalbetrag der Bürgschaften bestimmt. Ebenfalls in den Eventualverbindlichkeiten weisen wir rechtliche Risiken aus, für die ein Verlust nicht auszuschließen ist, für die aber aufgrund der überwiegenden Unwahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme keine Rückstellungen gebildet wurden. Zur Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit berücksichtigen wir verschiedenste Faktoren, unter anderem die Art des Anspruchs und Entscheidungen zu vergleichbaren Sachverhalten. Der Commerzbank-Konzern ermöglicht seinen Kunden durch Kreditfazilitäten schnellen Zugriff auf Gelder, die von den Kunden zur Erfüllung ihrer kurzfristigen Verpflichtungen sowie der langfristigen Finanzierungsbedürfnisse benötigt werden. Die Kreditfazilitäten können in unterschiedlicher Form vorliegen, die wir nachstehend beispielhaft aufführen:
Vorhandene Sicherheiten dienen gegebenenfalls für das Gesamtobligo von Kunden aus Krediten und Avalen. Daneben gibt es Unterbeteiligungen Dritter zu unwiderruflichen Kreditzusagen und Avalen. In den Eventualverbindlichkeiten ist zudem die unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung enthalten, die nach Stattgabe des Antrags der Bank auf Leistung einer Besicherung zur teilweisen Begleichung des Beitrags der Bankenabgabe vom Single Resolution Board (SRB) gewährt wurde. Die in der folgenden Tabelle genannten Zahlen werden ohne Berücksichtigung von Sicherheiten dargestellt und wären nur im Falle der vollständigen Ausnutzung der Kreditfazilitäten durch sämtliche Kunden und den darauffolgenden Zahlungsverzug aller Kunden - unter der Voraussetzung, dass keine Sicherheiten vorhanden sind - abzuschreiben. Tatsächlich verfällt der weitaus größte Teil dieser Verpflichtungen, ohne in Anspruch genommen zu werden. Insofern sind die Beträge nicht repräsentativ für die Risikoeinschätzung, das tatsächliche künftige Kreditengagement oder daraus erwachsende Liquiditätserfordernisse. Weitere Informationen zum Kreditrisiko sowie zu Liquiditätsrisiken und deren Steuerung und Überwachung enthält der Konzernlagebericht. Die Risikovorsorge für außerbilanzielle Verpflichtungen wurde in diesen Aufstellungen von den entsprechenden Posten gekürzt.
Über die vorstehend aufgeführten Kreditfazilitäten hinaus können im Commerzbank-Konzern Verluste aus Rechts- und Steuerrisiken entstehen, deren Eintritt nicht überwiegend wahrscheinlich ist, so dass keine Rückstellungen gebildet wurden. Da der Eintritt aber auch nicht gänzlich unwahrscheinlich ist, erfolgt eine Darstellung unter den Eventualverbindlichkeiten. Weder für den Eintrittszeitpunkt noch mögliche Erstattungen kann eine verlässliche Einschätzung vorgenommen werden. Je nach Ausgang der rechtlichen und steuerlichen Verfahren kann sich die Einschätzung unseres Verlustrisikos als zu niedrig oder zu hoch erweisen. Für den weitaus größten Teil der Eventualverbindlichkeiten aus Rechtsrisiken erfolgt jedoch keine Inanspruchnahme und somit sind die Beträge nicht repräsentativ für tatsächliche künftige Verluste. Zum 31. Dezember 2021 betrugen die Eventualverbindlichkeiten aus Rechtsrisiken 379 Mio. Euro (Vorjahr: 398 Mio. Euro) und betrafen die folgenden wesentlichen Sachverhalte:
Die Eventualverbindlichkeiten aus Steuerrisiken betreffen folgende wesentliche Sachverhalte: Im Hinblick auf Cum-Cum-Wertpapierleihegeschäfte sieht sich die Commerzbank Ersatzansprüchen Dritter aufgrund aberkannter Anrechnungsansprüche ausgesetzt. Die Erfolgsaussichten solcher Ansprüche schätzt die Commerzbank auf Basis der durchgeführten Analysen als eher unwahrscheinlich ein, sie sind aber nicht ausgeschlossen. In diesen Fällen könnten sich auf Basis unserer Schätzungen finanzielle Auswirkungen im höheren zweistelligen Millionenbereich zuzüglich Nachzahlungszinsen ergeben. Es kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass sich im Rahmen der weiteren Entwicklung, zum Beispiel aus der Bewertung durch die Finanzbehörden und der Finanz-/Zivilgerichte, eine anderslautende Einschätzung ergeben könnte. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt im Zusammenhang mit Aktiengeschäften um den Dividendenstichtag (sogenannte Cum-ExGeschäfte) der Commerzbank und der ehemaligen Dresdner Bank. Die Commerzbank hatte bereits Ende 2015 eine forensische Analyse zu Cum-Ex-Geschäften beauftragt, die im Hinblick auf die Aktiengeschäfte der Commerzbank Anfang 2018 und bezüglich der Aktiengeschäfte der ehemaligen Dresdner Bank im September 2019 abgeschlossen wurde. Alle Steuernachforderungen durch die Finanzbehörden wurden beglichen. Seit September 2019 finden bei der Commerzbank Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln in einem separaten Verfahren zu Cum-Ex-Geschäften statt. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt wegen des Verdachts, dass die Bank (einschließlich Dresdner Bank) in verschiedenen Rollen an Cum-Ex-Geschäften mitgewirkt hat, unter anderem dadurch, dass sie Dritte, die als Leerverkäufer gehandelt haben sollen, mit Aktien beliefert hat. Es geht in diesem Verfahren nach derzeitigem Verständnis nicht um eigene Steueranrechnungsansprüche der Commerzbank im Hinblick auf Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf Dividenden. Im Zusammenhang mit Untersuchungen zu "Cum-Ex" kooperiert die Bank vollumfänglich mit den Ermittlungsbehörden. Das Ob und die Höhe einer sich daraus eventuell ergebenden Belastung kann derzeit nicht prognostiziert werden. (61) SegmentberichterstattungIn der Segmentberichterstattung spiegeln sich die Ergebnisse der operativen Segmente des Commerzbank-Konzerns wider. Als Grundlage für die nachfolgenden Segmentinformationen dient IFRS 8 "Operating Segments", der dem sogenannten Managementansatz folgt. Die Segmentinformationen werden auf Basis der internen Managementberichterstattung bestimmt, die dem Chief Operating Decision Maker dazu dient, die Leistung der Segmente zu beurteilen und Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen auf die Segmente zu treffen. Im Commerzbank-Konzern übt die Funktion des Chief Operating Decision Makers der Vorstand aus. In unserer Segmentberichterstattung berichten wir in der Segmentstruktur Privat- und Unternehmerkunden, Firmenkunden und dem Bereich Sonstige und Konsolidierung. Dieses Vorgehen folgt der Organisationsstruktur des Commerzbank-Konzerns und ist Grundlage der internen Managementberichterstattung. Die Aufteilung der Geschäftssegmente orientiert sich an der Unterschiedlichkeit der Produkte und Dienstleistungen beziehungsweise an den Kundenzielgruppen. Die Erträge und Aufwendungen des Segments Firmenkunden und des Konzerns sind ohne den im Geschäftsjahr 2020 aufgegebenen Geschäftsbereich dargestellt (siehe Note 49). Im dritten Quartal 2020 führte eine verfeinerte Segmentierung des Mobilien-Leasinggeschäfts zu Verschiebungen zwischen den Segmenten Privat- und Unternehmerkunden und Firmenkunden. Im zweiten Quartal 2021 wurde der Bereich Credit Solutions aus dem Segment Firmenkunden in den Bereich Sonstige und Konsolidierung übertragen. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. Weitere Angaben zu den Segmenten sind im Konzernlagebericht dieses Geschäftsberichts enthalten. Die für die operativen Segmente unterstellte Kapitalunterlegung der Risikoaktiva beträgt 12 %. Der Erfolg der einzelnen Segmente wird anhand des Operativen Ergebnisses und des Ergebnisses vor Steuern sowie der Kennziffern Operative Eigenkapitalrendite und Aufwandsquote gemessen. Das Operative Ergebnis ist definiert als die Summe aus Zinsüberschuss, Dividendenerträgen, Risikoergebnis, Provisionsüberschuss, Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen, Übrigem Ergebnis aus Finanzinstrumenten, Laufendem Ergebnis aus at-Equity-bewerteten Unternehmen und Sonstigem Ergebnis abzüglich der Verwaltungsaufwendungen und der Pflichtbeiträge. Im Operativen Ergebnis sind keine Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte und Restrukturierungsaufwendungen enthalten. Durch den Ausweis von Vorsteuerergebnissen sind sowohl im Ergebnis als auch im durchschnittlich gebundenen Eigenkapital die Anteile Dritter enthalten. Alle Erträge, für die ein Segment verantwortlich ist, sind somit im Ergebnis vor Steuern berücksichtigt. Bei der Abbildung der Zwischenergebniseliminierung aus konzerninternen Transaktionen in der Segmentberichterstattung wird das abgebende Segment so gestellt, als wäre die Transaktion konzernextern erfolgt. Die Eliminierung der Zwischengewinne und -verluste erfolgt daher im Bereich Sonstige und Konsolidierung. Die operative Eigenkapitalrendite errechnet sich aus dem Verhältnis des operativen Ergebnisses zum durchschnittlich gebundenen Eigenkapital. Sie gibt an, wie sich das im Segment eingesetzte Kapital verzinst. Die Aufwandsquote im operativen Geschäft spiegelt die Kosteneffizienz der Segmente wider, sie errechnet sich aus dem Verhältnis der Summe von Verwaltungsaufwendungen und Pflichtbeiträgen zu Erträgen vor Risikoergebnis. Zusätzlich weisen wir eine Aufwandsquote im operativen Geschäft ohne Berücksichtigung der Pflichtbeiträge aus, um der fehlenden Beeinflussungsmöglichkeit auf die Höhe sowie dem periodischen Charakter dieses Postens Rechnung zu tragen. Erträge und Aufwendungen werden verursachungsgerecht zu Marktpreisen und im Zinsbereich nach der Marktzinsmethode innerhalb der Segmente ausgewiesen. Im Zinsüberschuss werden die tatsächlichen Refinanzierungsaufwendungen für geschäftsspezifische Beteiligungen der Segmente gezeigt. Der im Konzern erwirtschaftete Anlagenutzen aus dem Eigenkapital wird im Verhältnis des durchschnittlich gebundenen Eigenkapitals dem Zinsüberschuss der jeweiligen Segmente zugeordnet. Der Zinssatz entspricht dem Zinssatz einer risikofreien Anlage auf dem langfristigen Kapitalmarkt. Im Zinsüberschuss enthalten sind ebenfalls die Liquiditätskosten. Diese umfassen sowohl die extern gezahlten Fundingkosten als auch die vollständige Allokation der Liquiditätskosten auf die Geschäfte und Segmente auf Basis unseres Liquiditätskosten-Transferpreis-Systems. Auf dieser Grundlage werden die aus dem externen Funding der Bank resultierenden Zinsaufwendungen auf Basis einer zentralen Liquiditätspreiskurve nach dem Verursachungsprinzip auf Einzelgeschäfts- oder Portfolioebene auf die Segmente alloziert. Die Ermittlung des durchschnittlich gebundenen Eigenkapitals der Segmente erfolgt auf Basis der durchschnittlichen segmentierten Risikoaktiva. Für das Segment Firmenkunden erfolgt die Berechnung des durchschnittlich gebundenen Eigenkapitals ohne den aufgegebenen Geschäftsbereich. Auf Konzernebene wird das Common-Equity-Tier-1-Kapital (CET 1) gezeigt, dass der Berechnung der operativen Eigenkapitalrendite dient. Die Anpassung zwischen dem durchschnittlich gebundenen Eigenkapital der Segmente und dem CET- 1-Kapital des Konzerns erfolgt im Bereich Sonstige und Konsolidierung. Darüber hinaus berichten wir die jeweiligen Aktiva und Passiva der Segmente sowie die Buchwerte der at-Equity-bewerteten Unternehmen. Geschäftsmodellbedingt ist die Segmentbilanz erst auf Konzernebene ausgeglichen. Die im Operativen Ergebnis ausgewiesenen Verwaltungsaufwendungen beinhalten die Personalaufwendungen, die Sachaufwendungen (ohne Pflichtbeiträge) sowie die Abschreibungen auf Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte. Restrukturierungsaufwendungen und Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte werden unterhalb des Operativen Ergebnisses im Ergebnis vor Steuern ausgewiesen. Die Zuordnung der Verwaltungsaufwendungen und der Pflichtbeiträge zu den einzelnen Segmenten erfolgt nach dem Verursachungsprinzip. Die sich aus den internen Leistungen ergebenden indirekten Aufwendungen werden dem Leistungsempfänger in Rechnung gestellt beziehungsweise führen beim Leistungserbringer zu einer entsprechenden Entlastung. Die Bewertung dieser internen Leistungsbeziehungen erfolgt zu Vollkosten oder Marktpreisen.
1 Anpassung aufgrund von Restatements (siehe
Note 4). Anpassung aufgrund von IFRS 8.29.
1 Anpassung aufgrund von IFRS 8.29.
Unter Konsolidierung weisen wir Konsolidierungs- und Überleitungssachverhalte vom Ergebnis der Segmente und des Bereichs Sonstige auf den Konzernabschluss aus. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Sachverhalte:
Die regionale Aufgliederung, die im Wesentlichen auf dem jeweiligen Sitz der Filiale oder des Konzernunternehmens basiert (geografische Märkte), ergab nachfolgende Verteilung:
Von den Erträgen vor Risikovorsorge in Europa (ohne Deutschland) entfielen rund 26 % auf unsere Einheiten in Großbritannien (Vorjahr: 18 %), 47 % auf unsere Einheiten in Polen (Vorjahr: 58 %) und 11 % auf unsere Einheiten in Luxemburg (Vorjahr: 11 %). Statt der langfristigen Vermögenswerte weisen wir die Risikoaktiva für Kreditrisiken aus. In Übereinstimmung mit IFRS 8.32 hat die Commerzbank entschieden, auf eine Aufgliederung des Gesamtbetrages der Erträge des Commerzbank-Konzerns nach Produkten und Dienstleistungen zu verzichten. Aus Effizienzgründen wurde von einer Erhebung dieser Daten abgesehen, da sie weder für die interne Steuerung noch für das Managementreporting genutzt werden. Sonstige ErläuterungenBilanzielles und regulatorisches Eigenkapital(62) Zusammensetzung des Eigenkapitals nach IFRSGezeichnetes KapitalDas Gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Commerzbank Aktiengesellschaft besteht aus nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 1,00 Euro. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Käufe und Verkäufe von eigenen Aktien werden mit dem rechnerischen Wert von 1,00 Euro mit dem Gezeichneten Kapital verrechnet. Das Gezeichnete Kapital belief sich auf 1.252 Mio. Euro, da zum 31. Dezember 2021 keine eigenen Aktien im Bestand gehalten wurden. Vorzugsrechte oder Beschränkungen in Bezug auf die Ausschüttung von Dividenden liegen bei der Commerzbank Aktiengesellschaft nicht vor. Alle ausgegebenen Aktien sind voll eingezahlt. Bedingtes KapitalDas Bedingte Kapital ist für die Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen sowie Genussrechten mit Wandlungs- oder Optionsrechten vorgesehen. Die Entwicklung des Bedingten Kapitals stellt sich wie folgt dar:
Die von der Hauptversammlung am 30. April 2015 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und anderen hybriden Schuldverschreibungen (die Genussrechte und hybriden Schuldverschreibungen mit oder ohne Wandlungs- oder Optionsrecht beziehungsweise -pflicht) wurde mit Beschluss der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 aufgehoben. Genehmigtes Kapital
Die Bedingungen für Kapitalerhöhungen aus Genehmigtem Kapital ergeben sich zum 31. Dezember 2021 aus der Satzung der Commerzbank Aktiengesellschaft, Stand 17. September 2020. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 21. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um 500.943.054,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019/I). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Absatz 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Commerzbank Aktiengesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht in folgenden Fällen auszuschließen:
Sofern Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Mitarbeiter der Gesellschaft oder ihrer Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Absatz 1 AktG gegen Bareinlagen ausgegeben werden, darf der auf sie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 3 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Auf diese 3 %-Grenze ist das anteilige Grundkapital anzurechnen, das auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit der Ermächtigung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiter der Gesellschaft oder ihrer Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Absatz 1 AktG gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegeben oder veräußert werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 21. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um 125.235.763,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019/II). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Absatz 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Commerzbank Aktiengesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht in folgenden Fällen auszuschließen:
Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Baroder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Hierauf sind - vorbehaltlich einer von einer nachfolgenden Hauptversammlung etwa zu beschließenden erneuten Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss - die Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden oder auf die sich Finanzinstrumente mit Wandlungs- oder Optionsrechten oder -pflichten beziehen, die während der Laufzeit der Ermächtigung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden. Sofern Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft und ihrer Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Absatz 1 AktG gegen Sacheinlage durch die Einbringung von Ansprüchen auf variable Vergütungsbestandteile, Gratifikationen oder ähnlichen Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzernunternehmen ausgegeben werden, darf der Vorstand nur bis zu einer Höhe von insgesamt maximal 3 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals von der Ermächtigung Gebrauch machen. Auf diese 3 %-Grenze ist das anteilige Grundkapital anzurechnen, das auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit der Ermächtigung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiter der Gesellschaft oder ihrer Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Absatz 1 AktG gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegeben oder veräußert werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 30.4.2015 (Bedingtes Kapital 2015) ist aufgehoben. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2019 abzuändern oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. (63) Ausgewählte regulatorische KennzahlenDas folgende Bild zeigt die Zusammensetzung der Eigenmittel und risikogewichteten Aktiva sowie die Eigenmittelquoten im Commerzbank-Konzern gemäß CRR einschließlich angewendeter Übergangsregelungen.
1 Die Angaben beinhalten jeweils das den
Commerzbank-Aktionären zurechenbare und regulatorisch
anrechnungsfähige Konzernergebnis.
Die Leverage Ratio (Verschuldungsquote) setzt das Kernkapital (Tier-1-Kapital) gemäß CRR einschließlich angewendeter Übergangsregelungen ins Verhältnis zum Leverage Ratio Exposure, das aus den nicht risikogewichteten Aktiva und den außerbilanziellen Positionen besteht.
Die NPE Ratio wird aus den notleidenden Forderungen im Verhältnis zu den Gesamtforderungen gemäß EBA Risk Dashboard ermittelt.
Sonstige Angaben(64) Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten MitarbeiterDie Zahlen enthalten sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitkräfte. In der Zahl der Mitarbeiter sind die im Konzern durchschnittlich in Ausbildung gewesenen Mitarbeiter nicht enthalten.
(65) Beziehungen zu nahestehenden Personen und UnternehmenIm Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit kommt es zwischen der Commerzbank Aktiengesellschaft und/oder deren konsolidierten Gesellschaften zu Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen. Hierzu gehören beherrschte, aber aus Gründen der Wesentlichkeit nicht konsolidierte Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unternehmen, Beteiligungen, unternehmensexterne Versorgungsträger zur betrieblichen Altersversorgung der Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft, Personen in Schlüsselpositionen und deren Angehörige sowie von diesem Personenkreis beherrschte Unternehmen. Die mit nahestehenden Unternehmen und Personen getätigten Bankgeschäfte werden zu marktüblichen Bedingungen und Konditionen abgeschlossen. Zu den Personen in Schlüsselpositionen zählen ausschließlich die im Geschäftsjahr aktiven Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Commerzbank Aktiengesellschaft. Neben dem Anteilsbesitz der Bundesrepublik Deutschland sind weitere Faktoren zu berücksichtigen (unter anderem Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat), die einen maßgeblichen Einfluss auf die Commerzbank Aktiengesellschaft ermöglichen. Demnach zählen der Bund sowie der Kontrolle der Bundesrepublik Deutschland unterliegende Unternehmen (Bundesunternehmen) zum Kreis der nahestehenden Unternehmen und Personen nach IAS 24. Transaktionen mit nicht konsolidierten TochterunternehmenDie Aktivposten gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen von 191 Mio. Euro (Vorjahr: 274 Mio. Euro) enthielten zum 31. Dezember 2021 im Wesentlichen Darlehen und Forderungen. In den Passivposten waren von den 176 Mio. Euro (Vorjahr: 202 Mio. Euro) im Wesentlichen Einlagen enthalten. Die Erträge von 54 Mio. Euro (Vorjahr: 31 Mio. Euro) resultieren im Wesentlichen aus Zins- und Provisionserträgen sowie dem Handels- und Bewertungsergebnis und die Aufwendungen von 55 Mio. Euro (Vorjahr: 74 Mio. Euro) vor allem aus Lieferungen und Leistungen. Im Rahmen des gewöhnlichen Bankgeschäfts wurden Garantien und Sicherheiten von 84 Mio. Euro (Vorjahr: 79 Mio. Euro) gewährt. Transaktionen mit GemeinschaftsunternehmenIm Berichtjahr lagen keine Transaktionen mit Gemeinschaftsunternehmen vor. Im Vorjahr wiesen wir ebenfalls 0 Mio. Euro an Erträgen mit Gemeinschaftsunternehmen aus. Transaktionen mit assoziierten UnternehmenDie Aktivposten gegenüber assoziierten Unternehmen von 4 Mio. Euro (Vorjahr: 15 Mio. Euro) enthielten zum 31. Dezember 2021 im Wesentlichen Finanzanlagen. In den Passivposten waren von den 24 Mio. Euro (Vorjahr: 29 Mio. Euro) im Wesentlichen Einlagen enthalten. Die Erträge von 10 Mio. Euro (Vorjahr: 10 Mio. Euro) resultieren vor allem aus Zinserträgen. Die Aufwendungen lagen im Geschäftsjahr bei 0 Mio. Euro (Vorjahr: 5 Mio. Euro). Im Rahmen des gewöhnlichen Bankgeschäfts wurden Garantien und Sicherheiten von 4 Mio. Euro (Vorjahr: 12 Mio. Euro) gewährt. Transaktionen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen/Personen Die Aktivposten gegenüber sonstigen nahestehenden Unternehmen/Personen betrugen 0 Mio. Euro (Vorjahr: 0 Mio. Euro). In den Passivposten von 322 Mio. Euro (Vorjahr: 208 Mio. Euro) waren im Wesentlichen Einlagen enthalten. Die Einlagen entfielen vor allem auf unternehmensexterne Versorgungsträger. Die Erträge von 2 Mio. Euro (Vorjahr: 0 Mio. Euro) resultieren im Wesentlichen aus Zinserträgen. Die Aufwendungen von 9 Mio. Euro (Vorjahr: 9 Mio. Euro) resultieren im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen. Im Rahmen des gewöhnlichen Bankgeschäfts wurden 34 Mio. Euro Garantien und Sicherheiten gewährt (Vorjahr: 0 Mio. Euro). Transaktionen mit BundesunternehmenDie Commerzbank weist hier Transaktionen mit privatrechtlichen Beteiligungsunternehmen des Bundes sowie der Deutschen Bundesbank aus. Die Aktivposten gegenüber Bundesunternehmen von 31.570 Mio. Euro (Vorjahr: 56.576 Mio. Euro) enthielten zum 31. Dezember 2021 im Wesentlichen Guthaben bei der Deutschen Bundesbank von 27.705 Mio. Euro (Vorjahr: 53.546 Mio. Euro). Von den Passivposten gegenüber Bundesunternehmen von 13.693 Mio. Euro (Vorjahr: 13.755 Mio. Euro) waren 13.671 Mio. Euro (Vorjahr: 13.748 Mio. Euro) Einlagen. Zum 31. Dezember 2021 wurden Garantien und Sicherheiten von 213 Mio. Euro (Vorjahr: 255 Mio. Euro) an Bundesunternehmen gewährt. Die Erträge von 36 Mio. Euro(Vorjahr: 48 Mio. Euro) resultieren im Wesentlichen aus Zinserträgen. Die Aufwendungen von 75 Mio. Euro (Vorjahr: 37 Mio. Euro) resultieren im Wesentlichen aus dem Handels- und Bewertungsergebnis. Transaktionen mit Personen in SchlüsselpositionenDie Aktivposten gegenüber Personen in Schlüsselpositionen von 7 Mio. Euro (Vorjahr: 4 Mio. Euro) enthielten zum 31. Dezember 2021 Darlehen und Forderungen. Im Wesentlichen handelte es sich hierbei um Hypothekendarlehen. Zusätzlich wurde gegenüber Personen in Schlüsselpositionen eine unwiderrufliche Kreditzusage abgegeben. In den Passivposten von 4 Mio. Euro (Vorjahr: 6 Mio. Euro) waren Einlagen von Personen in Schlüsselpositionen enthalten. Die Aufwendungen resultieren aus Personalaufwendungen von 23 Mio. Euro (Vorjahr: 24 Mio. Euro) und enthielten Vergütungen für Personen in Schlüsselpositionen und Gehälter der im Commerzbank-Konzern angestellten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Die Forderungen an Personen in Schlüsselpositionen teilten sich wie folgt auf:
1 Es sind Tilgungen von den Mitgliedern des
Vorstands von 79 Tsd. Euro (Vorjahr 24 Tsd. Euro) und von
den Mitgliedern des Aufsichtsrats von 38 Tsd. Euro
(Vorjahr: 37 Tsd. Euro) erfolgt.
Die Besicherung der Kredite an Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgte soweit erforderlich mit Grundschulden oder Pfandrechten. Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat standen im Berichtsjahr mit Ausnahme von Mietavalen nicht in einem Haftungsverhältnis mit den Gesellschaften des Commerzbank-Konzerns. VorstandIn der folgenden Tabelle wird die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands sowohl gemäß IAS 24.17 als auch nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 a) S. 1 HGB dargestellt. Der Aufwand nach IAS 24 wurde periodengerecht und gemäß den Vorschriften der zugrunde liegenden Standards (IAS 19 und IFRS 2) erfasst. Die kurzfristig fälligen Leistungen beinhalten unter anderem auch die im üblichen Rahmen gewährten Sachbezüge.
1 Die Leistungen aus Anlass der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses im Geschäftsjahr 2021
betreffen Jörg Hessenmüller. Im Vorjahr betrafen
diese Martin Zielke, Roland Boekhout und Michael Mandel.
Die Gesamtbezüge gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 a) S. 1 HGB für die Mitglieder des Vorstands enthalten keine Bezüge aus Langfrist-Komponenten der Vergütung für das Geschäftsjahr 2021, da diese erst nach einem Zurückbehaltungszeitraum von 5 bis 7 Jahren und der Durchführung einer nachträglichen Leistungsbewertung durch den Aufsichtsrat rechtsverbindlich gewährt werden. Die Gesamtbezüge enthalten daher auch die Bezüge aus Langfrist-Komponenten der Vergütung für das Geschäftsjahr 2015 und 2016, da diese im Berichtsjahr rechtsverbindlich gewährt wurden. Die Gesamtbezüge enthalten auch 256.554 (Vorjahr: 13.530) virtuelle Aktien mit einem Gesamtwert in Höhe von 1.897 Tsd. Euro (Vorjahr: 74 Tsd. Euro), die erst im Frühjahr oder zum Ende des Jahres 2023 mit dem vor der jeweiligen Auszahlung gültigen Aktienkurs vergütet werden. In die Gesamtbezüge wurden diese virtuellen Aktien gemäß dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 17 (DRS 17) mit dem Aktienkurs am Tag ihrer jeweiligen Gewährung durch den Aufsichtsrat zuzüglich eventueller Dividendenausgleiche für die Dividenden für die Geschäftsjahre 2015 und 2018 einbezogen. Der Barwert der Pensionsanwartschaften für die im Geschäftsjahr aktiven Vorstandsmitglieder betrug 7.687 Tsd. Euro zum 31. Dezember 2021 (Vorjahr: 21.099 Tsd. Euro). Nach Abzug der übertragenen Vermögenswerte (Planvermögen) waren zum 31. Dezember 2021 Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen für im Geschäftsjahr aktive Vorstandsmitglieder von 877 Tsd. Euro auszuweisen (Vorjahr: 1.784 Tsd. Euro). Für variable Vergütungsbestandteile aktiver Vorstandsmitglieder waren zum 31. Dezember 2021 Rückstellungen von 7.400 Tsd. Euro (Vorjahr: 6.600 Tsd. Euro) gebildet. Für Vorstandsmitglieder und ehemalige Mitglieder des Vorstands oder deren Hinterbliebene sieht die Bank eine Altersversorgung vor, deren zur Absicherung dienende Vermögenswerte insgesamt über ein Contractual Trust Arrangement auf den Commerzbank Pensions-Trust e. V. übertragen wurden. Die Bezüge der ehemaligen Mitglieder des Vorstands der Commerzbank Aktiengesellschaft und ihrer Hinterbliebenen betrugen im Geschäftsjahr 12.724 Tsd. Euro (Vorjahr: 8.223 Tsd. Euro). Die Pensionsverpflichtungen für diese Personengruppe beliefen sich auf 136.300 Tsd. Euro (Vorjahr: 129.802 Tsd. Euro). AufsichtsratDie Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 15 der Satzung der Commerzbank Aktiengesellschaft geregelt. Aufsichtsratsmitglieder erhielten für das Geschäftsjahr 2021 eine gesamte Vergütung von netto 3.283 Tsd. Euro (Vorjahr: 3.465 Tsd. Euro), die gemäß IAS 24.17 als kurzfristig fällige Leistung kategorisiert wird. (66) Zeitpunkt der Freigabe zur VeröffentlichungDer vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand am 1. März 2022 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. Vorläufige Eckzahlen des Konzernabschlusses 2021 wurden vom Vorstand am 14. Februar 2022 zur Veröffentlichung freigegeben. (67) Corporate Governance KodexUnsere jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG haben wir abgegeben und unseren Aktionären im Internet (www.commerzbank.de) dauerhaft zugänglich gemacht. (68) Länderspezifische BerichterstattungDie nachstehenden Angaben gemäß § 26 a KWG beziehen sich auf den IFRS-Konsolidierungskreis des Commerzbank-Konzerns. Die Kapitalrendite für den Konzern betrug 7,5 % zum 31. Dezember 2021. Für die Angabe des Geschäftszwecks verweisen wir auf unseren Anteilsbesitz (Note 72) in der elektronischen Version des Geschäftsberichts im Internet "Commerzbank > Investor Relations" (www.commerzbank.de). Die Angabe des Umsatzes basiert auf dem jeweiligen Einzelabschluss der Gesellschaft nach den Internationalen Financial Reporting Standards (IFRS) und umfasst die Erträge vor Risikoergebnis. Das Ergebnis vor Steuern sowie die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind ebenfalls dem jeweiligen Einzelabschluss der Gesellschaft nach IFRS entnommen. Die Angabe der durchschnittlichen Mitarbeiterzahlen beinhaltet sowohl Vollzeitkräfte als auch in Vollzeitäquivalente umgerechnete Teilzeitkräfte.
(69) Angaben zu nicht konsolidierten strukturierten UnternehmenDie nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen des Commerzbank-Konzerns erstrecken sich auf die nachfolgend beschriebenen Transaktionsarten (Cluster):
Die Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden sowie die Erträge und Aufwendungen des Commerzbank-Konzerns gegenüber nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen werden in den folgenden Tabellen dargestellt. Des Weiteren werden der Umfang der nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen sowie das maximale Verlustrisiko des Commerzbank-Konzerns aufgezeigt. Das maximale Verlustrisiko des Commerzbank-Konzerns gegenüber nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen resultiert aus bilanzierten Vermögenswerten sowie aus Kreditzusagen und gewährten Garantien gegenüber nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen, die zu den jeweiligen Stichtagen nicht in Anspruch genommen wurden. Das maximale Verlustrisiko aus Vermögenswerten gegenüber nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen entspricht den aktuellen Buchwerten dieser Positionen nach Risikoergebnis. Für Kreditzusagen und Garantien verstehen wir unter dem maximalen Verlustrisiko den Nominalwert der Zusage. Der Ausweis des maximalen Verlustrisikos erfolgt brutto, das heißt ohne Berücksichtigung von Sicherheiten oder Hedgingaktivitäten, die wirtschaftlich zur Risikominderung bestehen.
Die Commerzbank tritt auch als Sponsor von strukturierten Unternehmen auf, an denen sie keine Beteiligung hält. Ein Unternehmen gilt als gesponsert, wenn
Zum 31. Dezember 2021 betrugen die Bruttoerträge des Commerzbank-Konzerns aus gesponserten, nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen - 33 Mio. Euro (Vorjahr: - 47 Mio. Euro). Die Buchwerte der Vermögensgegenstände des Commerzbank-Konzerns gegenüber gesponserten, nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen betrugen in Summe 1.684 Mio. Euro (Vorjahr: 2.897 Mio. Euro). (70) Angaben zu wesentlichen nicht beherrschenden AnteilenDie Angaben zu wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen stellten sich innerhalb des Segments Privat- und Unternehmerkunden wie folgt dar. Dabei berücksichtigen wir unser Tochterunternehmen mBank S. A.
1 Vor Eliminierung konzerninterner
Geschäfte
(71) PatronatserklärungFür die nachfolgend aufgeführten, in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen tragen wir, abgesehen von politischen Risiken, dafür Sorge, dass diese ihre vertraglichen Verbindlichkeiten erfüllen.
(72) AnteilsbesitzDie nachstehenden Angaben nehmen wir gemäß § 313 Abs. 2 HGB sowie gemäß IFRS 12.10 und IFRS 12.21 zum Konzernabschluss vor. Die Angaben zum Eigenkapital und dem Jahresergebnis der Gesellschaften sind den Abschlüssen der jeweiligen nationalen Rechnungslegungsvorschriften entnommen. Fußnoten, Erläuterungen zum Geschäftszweck und weitere Anmerkungen zu nachfolgenden Tabellen sind am Ende dieser Note zusammengefasst. 1. Verbundene Unternehmena) In den Konzernabschluss einbezogene verbundene Unternehmen
b) Wegen untergeordneter Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogene verbundene Unternehmen
2. Assoziierte Unternehmena) In der Konzernbilanz at-Equity -bewertete assoziierte Unternehmen
b) Wegen untergeordneter Bedeutung in der Konzernbilanz nicht at-Equity bewertete assoziierte Unternehmen
3. Gemeinschaftsunternehmena) In der Konzernbilanz at-Equity-bewertete Gemeinschaftsunternehmen
b) Wegen untergeordneter Bedeutung in der Konzernbilanz nicht at-Equity-bewertete Gemeinschaftsunternehmen
4. Strukturierte Unternehmena) In den Konzernabschluss gemäß IFRS 10/11 einbezogene Strukturierte Unternehmen
b) Wegen untergeordneter Bedeutung nicht gemäß IFRS 10/11 in den Konzernabschluss einbezogene Strukturierte Unternehmen
5. Investmentfondsa) In den Konzernabschluss gemäß IFRS 10/IFRS 11 einbezogene Investmentfonds
6. Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften, bei denen die Beteiligung 5% der Stimmrechte überschreitet
Fußnoten
1) Umfirmiert: von Garbary Sp. z o.o. in
G-Invest Sp. z o.o.
Anmerkungen und Erläuterungen
a) Beherrschungs- und/oder
Ergebnisabführungsvertrag
NachtragsberichtDer Krieg in der Ukraine betrifft sowohl unser Geschäft mit der Ukraine als auch unser Geschäft mit Russland. Wir gehen davon aus, dass Sanktionen, die sich auf einzelne Geschäftspartner (zum Beispiel der Ausschluss großer russischer Finanzinstitute aus dem Bankenkommunikationsnetzwerk SWIFT oder das Verbot von US-Dollar-Clearing mit großen russischen Banken) oder ganze Branchen (zum Beispiel Energie- oder Rohstoffsektor) beziehen, auch Auswirkungen auf die Commerzbank haben werden. Zusätzlich erwarten wir, dass auch russische Gegensanktionen sich auf die Portfolios der Commerzbank auswirken können. Die weiteren Entwicklungen beobachten wir genau und passen unsere Risikoeinschätzung und Geschäftspolitik kontinuierlich an. Mögliche Auswirkungen sind insbesondere für die Risikovorsorge zu erwarten. Eine zuverlässige Schätzung der quantitativen Auswirkungen auf die zukünftigen Konzernabschlüsse der Commerzbank ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht möglich, da dies stark von der genauen Ausgestaltung der Sanktionen, Gegenmaßnahmen und der Dauer der Maßnahmen abhängt. Organe der Commerzbank AktiengesellschaftAufsichtsratHelmut Gottschalk Vorsitzender (seit 14.4.2021) Hans-Jörg Vetter Vorsitzender (bis 16.3.2021) Uwe Tschäge 1 Stellv. Vorsitzender Bankkaufmann Commerzbank Aktiengesellschaft Heike Anscheit 1 Bankkauffrau Commerzbank Aktiengesellschaft Alexander Boursanoff 1 Bankkaufmann Commerzbank Aktiengesellschaft Gunnar de Buhr 1 Bankkaufmann Commerzbank Aktiengesellschaft Stefan Burghardt 1 Niederlassungsleiter Mittelstandsbank Bremen Commerzbank Aktiengesellschaft Dr. Frank Czichowski Ehemaliger Senior Vice President / Treasure KfW Bankengruppe Sabine U. Dietrich Ehemaliges Mitglied des Vorstands BP Europa SE Dr. Jutta A. Dönges Geschäftsführerin Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH Monika Fink 1 Bankkauffrau Commerzbank Aktiengesellschaft Dr. Tobias Guldimann (bis 18.5.2021) Selbst. Berater in der Finanzbranche Dr. Rainer Hillebrand (bis 18.5.2021) Ehemaliger stellv. Vorsitzender des Vorstands Otto Group Christian Höhn 1 (bis 31.12.2021) Bankkaufmann Commerzbank Aktiengesellschaft Stefan Jennes 1 (seit 1.1.2022) Bankkaufmann Commerzbank Aktiengesellschaft Kerstin Jerchel 1 Bereichsleiterin Mitbestimmung ver.di Bundesverwaltung Burkhard Keese (seit 18.5.2021) Chief Operating Officer und Chief Financial Officer Lloyd's of London Alexandra Krieger 1 Bereichsleiterin Controlling Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) Daniela Mattheus (seit 18.5.2021) Rechtsanwältin und Unternehmensberaterin Co-Managing Partner European Center for Board Efficiency Dr. Victoria Ossadnik (bis 18.5.2021) Mitglied des Vorstands E.ON SE Andreas Schmitz (von 1.1.2021 bis 24.3.2021) Ehemaliger Sprecher des Vorstands HSBC Trinkaus & Burkhardt AG Caroline Seifert (seit 18.5.2021) Unternehmensberaterin für Transformation Robin J. Stalker Ehemaliges Mitglied des Vorstands adidas AG Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell Ehemaliges Mitglied des Direktoriums Europäische Zentralbank Frank Westhoff (seit 18.5.2021) Ehemaliges Mitglied des Vorstands DZ BANK AG Stefan Wittmann 1 Gewerkschaftssekretär ver.di Bundesverwaltung Klaus-Peter Müller Ehrenvorsitzender
1 Von den Arbeitnehmern gewählt.
VorstandDr. Manfred Knof Vorsitzender (seit 1.1.2021) Jörg Hessenmüller (bis 30.9.2021) Thomas Schaufler (seit 1.12.2021) Dr. Bettina Orlopp Stellv. Vorsitzende Michael Kotzbauer (seit 14.1.2021) Sabine Schmittroth Dr. Marcus Chromik Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz (seit 20.1.2022) Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenen Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäfts ergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt wird, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Frankfurt am Main, 1. März 2022 Der Vorstand Manfred Knof Bettina Orlopp Marcus Chromik Michael Kotzbauer Jörg Oliveri del Castillo-Schulz Thomas Schaufler Sabine Schmittroth Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am MainVermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021, der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der COMMERZBANK Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die in Abschnitt "Angaben gemäß § 315d HGB des Konzernlageberichts" enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB und den in Abschnitt "Angaben gemäß § 340i Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 315b Abs. 3 HGB" des Konzernlageberichts enthaltenen zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 315b Abs. 3 HGB sowie die in Abschnitt "Angaben gemäß § 315d HGB" enthaltene Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate-Governance Kodex haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Des Weiteren haben wir die in Abschnitt "Vergütungsbericht" des Konzernlageberichts enthaltenen lageberichtsfremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Lagebericht sind Angaben, die nicht nach §§ 315, 315a bzw. nach §§ 315b bis 315d HGB vorgeschrieben noch nach DRS 20 gefordert sind. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Konzernabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte: 1. Bewertung der aktiven latenten SteuernGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger PrüfungssachverhaltDie Bewertung der aktiven latenten Steueransprüche ist ermessensbehaftet und erfordert Schätzungen über die zukünftige steuerliche Ertragssituation sowie die Nutzbarkeit steuerlicher Verlustvorträge. Ausgangspunkt für die Bewertung aktiver latenter Steuern bildet die steuerliche Ergebnisplanung für einen Zeitraum von fünf Jahren, die aus der Mehrjahresplanung des Konzerns abgeleitet wird. In diese Planung fließen Einschätzungen und Annahmen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung des Konzerns unter Beachtung der strategischen Maßnahmen aus der "Strategie 2024" ein. Die im Rahmen der Mehrjahresplanung verwendeten Parameter sind ermessensbehaftet und haben einen wesentlichen Einfluss auf die Bewertung der aktiven latenten Steuern. Vor diesen Hintergrund war die Bewertung der aktiven latenten Steuern bei unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Prüferisches VorgehenIm Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir den Prozess zur Erstellung der Mehrjahresplanung des Konzerns aufgenommen und hinsichtlich der Einhaltung interner Vorgaben untersucht. Weiterhin haben wir die wesentlichen Prämissen und Werttreiber mit besonderem Fokus auf die strategischen Maßnahmen sowie hinsichtlich wesentlicher Veränderungen der Planannahmen im Vergleich zum Vorjahr analysiert. Hierbei haben wir die Konsistenz der wesentlichen Annahmen der Mehrjahresplanung beurteilt und diese mit externen Markterwartungen verglichen. In diesem Zusammenhang haben wir untersucht, ob die Annahmen zur volkswirtschaftlichen Entwicklung über den Planungszeitraum innerhalb von Bandbreiten extern verfügbarer Prognosen liegen. Ausgehend von der Mehrjahresplanung des Konzerns haben wir die steuerlichen Organkreise identifiziert, die wesentliche aktive latente Steuerbestände vor Wertberichtigung und Saldierung mit passiven latenten Steuern aufweisen. Für diese steuerlichen Organkreise haben wir die wesentlichen Annahmen der Geschäftsplanung mit der Planung des vorherigen Geschäftsjahres und den im Geschäftsjahr tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und die Ursachen etwaiger Abweichungen zu den vorab geplanten Ergebnissen analysiert. Hierfür haben wir interne Spezialisten hinzugezogen, die über besondere Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Unternehmensbewertung verfügen. Die Überleitung der IFRS-Planergebnisse auf die steuerlichen Ergebnisse haben wir im Hinblick auf die Vereinbarkeit der Methodik zur Ermittlung der latenten Steuern mit IAS 12 und die rechnerische Richtigkeit der Berechnung aktiver latenter Steuern beurteilt. Hierzu haben wir interne Spezialisten mit besonderen Fachkenntnissen im Bereich Steuern hinzugezogen. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen die Bewertung der aktiven latenten Steuern ergeben. Verweis auf zugehörige AngabenAngaben zur Bewertung der aktiven latenten Steuern sind im Anhang des Konzernabschlusses in Note 22 und 52 enthalten. 2. Ansatz und Bewertung der im Geschäftsjahr 2021 gebildeten RestrukturierungsrückstellungenGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger PrüfungssachverhaltDer Vorstand hat am 3. Februar 2021 die "Strategie 2024" beschlossen, die neben einem Stellenabbau im In- und Ausland bis 2024 u.a. auch eine Reduzierung des Filialnetzes im Inland sowie die Schließung von Standorten im Ausland vorsieht. Im März 2021 hat der Vorstand ein befristetes sogenanntes "vorgezogenes Freiwilligenprogramm 2021" für einen sozialverträglichen Abbau von rund 1.700 Vollzeitstellen bei der Commerzbank AG im Inland mit einem einheitlichen Beendigungstermin des Beschäftigungsverhältnisses zum 31. Dezember 2021 beschlossen und hierzu eine Betriebsvereinbarung mit dem Gesamtbetriebsrat abgeschlossen. Darüber hinaus hat der Vorstand im Mai 2021 mit den Arbeitnehmergremien eine Gesamtbetriebsvereinbarung über einen Rahmeninteressenausgleich zur Umsetzung der "Strategie 2024" für die Commerzbank AG im Inland sowie einen Rahmensozialplan abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand im Geschäftsjahr 2021 aufwandswirksam Restrukturierungsrückstellungen gebildet. Angesichts des Umfangs der Restrukturierungsprogramme, der zu beachtenden Ansatzvoraussetzungen und der im Rahmen der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume war der Ansatz und die Bewertung der im Geschäftsjahr 2021 gebildeten Restrukturierungsrückstellungen bei unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Prüferisches VorgehenIm Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir beurteilt, ob die Voraussetzungen für den Ansatz von Restrukturierungsrückstellungen nach IAS 37 vorliegen. Wir haben auf Basis der vorliegenden Restrukturierungspläne beurteilt, ob die darin enthaltenen Maßnahmen konkret definiert wurden und u.a. die betroffenen Bereiche und Standorte sowie die Anzahl der betroffenen Mitarbeiter abgeleitet wurden. Zur Beurteilung, ob die Maßnahmen im Restrukturierungsplan konkret definiert wurden, haben wir unter anderem die Vorlagen und Protokolle der Vorstandssitzungen eingesehen, in denen die Restrukturierungsmaßnahmen erörtert und beschlossen wurden. Darüber hinaus haben wir die Gremienprotokolle zum Stand der Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen gewürdigt. Zur Beurteilung der Betroffenheit der Mitarbeiter und der Erwartung, dass die Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt werden, haben wir die mit dem Gesamtbetriebsrat abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen über die Ausgestaltung der Abbaumodelle sowie die Kommunikation an die Mitarbeiter gewürdigt. Des Weiteren haben wir eine Übersicht der Kontrahierungen im Zusammenhang mit dem zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossenen vorgezogenen Freiwilligenprogramm 2021 eingeholt und haben die darin enthaltenen wesentlichen Angaben stichprobenhaft mit den Angaben aus den unterzeichneten Verträgen abgeglichen. Ebenfalls haben wir die Gesamtsumme der Kontrahierungsbeträge mit dem Gesamtbetrag der Umbuchungen in die Sonstigen Passiva abgestimmt. Weiterhin haben wir die Bewertung der Restrukturierungsrückstellungen in Bezug auf die Anforderungen des IAS 37 gewürdigt. Hierzu haben wir die der Bewertung zugrunde gelegten Annahmen, wie beispielsweise die geplante Inanspruchnahme und die erwarteten Kosten je Abbaumodell, analysiert und mit den vorliegenden Erfahrungswerten aus vergangenen Restrukturierungsprogrammen abgeglichen. Ebenfalls haben wir die Ermittlung der im Geschäftsjahr 2021 gebildeten Restrukturierungsrückstellungen auf Basis der zugrundeliegenden Annahmen rechnerisch nachvollzogen. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen den Ansatz und die Bewertung der im Geschäftsjahr 2021 gebildeten Restrukturierungsrückstellungen ergeben. Verweis auf zugehörige AngabenAngaben zu Ansatz und Bewertung der gebildeten Restrukturierungsrückstellungen sind im Anhang des Konzernabschlusses in Note 58, Abschnitt "Sonstige Rückstellungen" enthalten. 3. Identifizierung und Ermittlung der Risikovorsorge für ausgefallene Kreditforderungen im Unternehmenskreditgeschäft in Portfolios mit pandemiebedingten RisikomerkmalenGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger PrüfungssachverhaltDie Identifizierung ausgefallener Kreditforderungen im Unternehmenskreditgeschäft in Portfolios mit pandemiebedingten Risikomerkmalen ist ein wesentlicher Bereich, in dem das Management Ermessensentscheidungen zu treffen hat. Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind bei der Commerzbank davon insbesondere Kreditforderungen der Portfolios Tourismus, Einzelhandel sowie Automotive betroffen. Ferner beinhaltet das Vorgehen zur Ermittlung der Risikovorsorge ausgefallener Kreditforderungen verschiedene Annahmen und Schätzparameter, insbesondere hinsichtlich der Finanzlage der Unternehmen, Erwartungen zu künftigen Cashflows, beobachtbaren Marktpreisen sowie der voraussichtlichen Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten. Aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der weltweiten Corona-Pandemie und den damit verbundenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zahlreicher Kreditnehmer sind diese Unsicherheiten im Geschäftsjahr erhöht. Bereits geringe Veränderungen in den Annahmen und Schätzparametern können zu einer unvollständigen Identifizierung, deutlich voneinander abweichenden Bewertungsergebnissen und somit zu einem veränderten Wertberichtigungsbedarf führen. Aufgrund der Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage, haben wir die Identifizierung und Ermittlung der Risikovorsorge für ausgefallene Kreditforderungen im Unternehmenskreditgeschäft in Portfolios mit pandemiebedingten Risikomerkmalen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert. Prüferisches VorgehenIm Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit den Prozessen zur Identifizierung und Überwachung von Kreditnehmern, die pandemiebedingte Risikomerkmale aufweisen, befasst. Dafür haben wir insbesondere die Prozesse zur Überwachung des Auftretens von Frühwarnindikatoren, zur Anwendung von Ausfallgründen und zur korrekten Einstufung in den relevanten Risikostatus gewürdigt. Darüber hinaus haben wir uns mit dem Prozess zur Ermittlung der Risikovorsorge befasst. Hierbei haben wir die Wirksamkeit der implementierten Kontrollen zur Ermittlung der Risikovorsorge getestet. Im Rahmen der Krediteinzelfallprüfung haben wir durch eine risikoorientierte Stichprobenauswahl insbesondere solche Engagements hinsichtlich des ermittelten Risikovorsorgebedarfs analysiert, welche pandemiebedingte Risikomerkmale aufweisen. Wir haben aussagebezogene Prüfungshandlungen vorgenommen und hierbei die wesentlichen Annahmen bezüglich erwarteter zukünftiger Cashflows aus den Kreditforderungen einschließlich des Wertansatzes der gehaltenen Sicherheiten dahingehend beurteilt, ob diese in Einklang mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kreditnehmers und den öffentlich verfügbaren Markt- und Branchenprognosen stehen. Darüber hinaus haben wir die rechnerische Richtigkeit der jeweils ermittelten Risikovorsorgen für Kreditausfallrisiken nachvollzogen. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Identifizierung und Ermittlung der Risikovorsorge ausgefallener Kreditforderungen im Unternehmenskreditgeschäft in Portfolios mit pandemiebedingten Risikomerkmalen keine Einwendungen ergeben. Verweis auf zugehörige AngabenDie Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Kreditportfolios sind in Note 32 im Anhang sowie im Abschnitt "Adressenausfallrisiken" des Lageberichts zum Konzernabschluss enthalten. 4. Ermittlung der Risikovorsorge für nicht ausgefallene KreditforderungenGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger PrüfungssachverhaltDie der Ermittlung der Risikovorsorge für nicht ausgefallene Kreditforderungen im IFRS 9-Risikovorsorgemodell der Bank zugrunde gelegte Schätzung der Kreditrisikoparameter basiert auf historischen Informationen, schuldnerspezifischen Merkmalen sowie auf aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen und zukunftsorientierten makroökonomischen Annahmen. Diese Parameter können zum Teil nur mit zeitlichem Verzug beobachtet werden und unterliegen Schätzunsicherheiten. Vor dem Hintergrund der im Geschäftsjahr anhaltenden wirtschaftlichen Verwerfungen, insbesondere infolge der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden erhöhten Schätzunsicherheiten zur Festlegung der Kreditrisikoparameter hat das Management wie im Vorjahr ein Top Level Adjustment (TLA) gebildet. Das TLA führt zu einer wesentlichen Erhöhung der Risikovorsorge in der Stufe I und Stufe II, insbesondere für die Portfolien Tourismus, Einzelhandel sowie Automotive. Maßgeblich für die Ermittlung des TLA waren die Annahmen zur Veränderung der Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer, die über geschätzte pauschale branchenspezifische Verschlechterungen der Kreditnehmerratings innerhalb der bestehenden Ratingsystematik anhand der Betroffenheit der jeweiligen Branchen hergeleitet wurden. Vor dem Hintergrund der Ermessensspielräume im Zusammenhang mit der Ermittlung des TLA erachten wir die Ermittlung der Risikovorsorge für nicht ausgefallene Kreditforderungen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt. Prüferisches VorgehenWir haben den Aufbau und die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems in Bezug auf die Ermittlung der Risikovorsorge für nicht ausgefallene Kreditforderungen beurteilt. Wir haben die Ermittlung des TLA überprüft, indem wir die zugrunde liegenden Annahmen bezüglich der Auswirkungen der Folgen der Corona-Pandemie und der damit verbundenen wirtschaftlichen Verwerfungen sowie deren Auswirkungen auf die Portfolios Tourismus, Einzelhandel und Automotive gewürdigt haben. Insbesondere haben wir die Bestimmung der betroffenen Branchen und die Schätzungen zur pauschalen branchenspezifischen Verschlechterung der Kreditnehmerratings anhand von externen Informationsquellen gewürdigt. Weiterhin haben wir die rechnerische Richtigkeit der TLA-Berechnung der Bank nachvollzogen. Ergänzend haben wir auf Basis eines Datenabzugs der betroffenen Portfolien die Aktualität der Kreditrisikoparameter und die im Geschäftsjahr bereits beobachteten Veränderungen durch aussagebezogene analytische Prüfungshandlungen in Bezug auf das TLA beurteilt. Im Rahmen der Prüfung haben wir interne Spezialisten hinzugezogen, die über besondere Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Kreditrisikomanagements verfügen. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen die Ermittlung der Risikovorsorge für nicht ausgefallene Kreditforderungen ergeben. Verweis auf zugehörige AngabenAngaben zur Ermittlung der Risikovorsorge für Finanzinstrumente sind im Anhang des Konzernabschlusses in Note 32 sowie im Abschnitt "Adressenausfallrisiken" des Lageberichts zum Konzernabschluss enthalten. Sonstige InformationenDer Aufsichtsrat ist für seinen jährlichen Bericht verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist sowie für den Vergütungsbericht nach § 162 AktG sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den oben genannten zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht sowie die oben genannten Erklärungen zur Unternehmensführung und zum Deutschen Corporate-Governance Kodex sowie die oben genannten, im Konzernlagebericht im Abschnitt "Vergütungsbericht" enthaltenen, lageberichtsfremden Angaben. Ferner umfassen die sonstigen Informationen weitere für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBPrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "Commerzbank_AG_KA+KLB_ESEF-2021-12-31.zip" mit den geprüften Unterlagen (SHA-256-Prüfsumme: 5612e5696d034498f30eaa063.474677fc074b573dffec50ca21345d0c1e7468e) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (11.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 18. Mai 2021 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1. Juni 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der COMMERZBANK Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des BestätigungsvermerksUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen -sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Claus-Peter Wagner.
Eschborn/Frankfurt am Main, 2. März 2022 Ernst
& Young GmbH
Claus-Peter Wagner, Wirtschaftsprüfer Marcus Binder, Wirtschaftsprüfer Weitere Informationen
Mandate in Aufsichtsräten und anderen KontrollgremienMitglieder des Vorstands der Commerzbank AktiengesellschaftAngaben gemäß § 285 Ziffer 10 HGB a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (im Inland) b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien Dr. Manfred Knof(seit 1.1.2021) a) Commerz Real AG 1 Vorsitzender (seit 14.4.2021) b) Commerz Real Investmentgesellschaft mbH 1 Vorsitzender (seit 14.4.2021) Dr. Bettina Orlopp b) CommerzVentures GmbH 1 Vorsitzende EIS Einlagensicherungsbank GmbH Vorsitzende EUREX Deutschland AöR (seit 10.11.2021) Frankfurter Wertpapierbörse AöR (seit 10.11.2021) mBank S.A. 1 stellv. Vorsitzende Dr. Marcus Chromika) Commerz Real AG 1 stellv. Vorsitzender (seit 1.1.2021) b) Commerz Real Investmentgesellschaft mbH 1 stellv. Vorsitzender (seit 1.1.2021) mBank S.A. 1 Verlagsbeteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (seit 21.1.2021) Jörg Hessenmüller(bis 30.9.2021) b) Commerz Services Holding GmbH 1 Vorsitzender (bis 30.9.2021) CommerzVentures GmbH 1 Vorsitzender (bis 30.09.2021) EPI Interim Company (bis 30.9.2021) EUREX Deutschland AöR (bis 30.9.2021) Frankfurter Wertpapierbörse AöR (bis 30.9.2021) Main Incubator GmbH 1 Vorsitzender (bis 30.9.2021) mBank S.A. 1 stellv. Vorsitzender (bis 30.9.2021) Michael Kotzbauer(seit 14.1.2021) b) Collegium Glashütten Zentrum für Kommunikation GmbH 1 (bis 31.3.2021) CommerzVentures GmbH 1 stellv. Vorsitzender (seit 1.1.2021) Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz(seit 20.1.2022) b) Commerz Services Holding GmbH 1 Vorsitzender (seit 1.10.2021) CommerzVentures GmbH 1 (seit 1.10.2021) EPI Interim Company (seit 1.10.2021) Main Incubator GmbH 1 Vorsitzender (seit 1.10.2021) Thomas Schaufler(seit 1.12.2021) a) Commerz Real AG 1 (ab 31.3.2022) b) Commerz Real Investmentgesellschaft mbH 1 (ab 31.3.2022) Sabine Schmittroth a) Commerz Real AG 1 b) Commerz Real Investmentgesellschaft mbH 1 mBank S.A. 1 (bis 24.3.2021) Mitglieder des Aufsichtsrats der Commerzbank AktiengesellschaftAngaben gemäß § 285 Ziffer 10 HGB a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (im Inland) b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien Helmut Gottschalk(seit 14.4.2021) a) IBB - Internationales Bankhaus Bodensee AG, Friedrichshafen Vorsitzender (bis 8.12.2021) Hans-Jörg Vetter(bis 16.3.2021) a) Herrenknecht AG, Schwanau Vorsitzender Uwe TschägeHeike AnscheitAlexander BoursanoffGunnar de Buhra) BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG, Berlin BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G., Berlin b) BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V., Berlin Stefan BurghardtDr. Frank CzichowskiSabine U. Dietricha) H&R GmbH und Co. KGaA, Salzbergen MVV Energie AG, Mannheim Dr. Jutta A. Döngesa) Deutsche Pfandbriefbank AG, Garching (bis 24.3.2021) TUI AG, Hannover (seit 25.3.2021) b) FMS Wertmanagement AöR, München stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats Monika FinkDr. Tobias Guldimann(bis 18.5.2021) b) Edmond de Rothschild (Suisse) S.A., Genf (Schweiz) Fedafin AG, Widnau (Schweiz) Vorsitzender Dr. Rainer Hillebrand(bis 18.5.2021) b) Vorwerk & Co. KG, Wuppertal Otto Group (Otto GmbH & Co. KG), Hamburg Christian Höhn(bis 31.12.2021) Stefan Jennes(seit 1.1.2022) Kerstin Jerchela) Allianz Deutschland AG, München Burkhard Keese(seit 18.5.2021) Alexandra Kriegera) AbbVie Komplementär GmbH, Wiesbaden Evonik Operations GmbH, Essen Daniela Mattheus(seit 18.5.2021) a) Die Autobahn GmbH des Bundes, Berlin Dr. Victoria Ossadnik(bis 18.5.2021) b) Linde plc, Guildford (UK) Andreas Schmitz(vom 1.1.2021 bis 24.3.2021) a) E.ON SE, Essen b) Scheidt & Bachmann GmbH, Mönchengladbach Vorsitzender Caroline Seifert(seit 18.5.2021) Robin J. Stalkera) Schaeffler AG, Herzogenaurach Schmitz Cargobull AG, Horstmar stellv. Vorsitzender Hugo Boss AG, Metzingen Dr. Gertrude Tumpel-Gugerellb) OMV Aktiengesellschaft, Wien (Österreich) Vienna Insurance Group AG, Wien (Österreich) AT & S AG, Leoben (Österreich) Frank Westhoff(seit 18.5.2021) Stefan WittmannMitarbeiter der Commerzbank AktiengesellschaftAngaben gemäß § 340a Abs. 4 Ziffer 1 HGB Stichtag: 31. Dezember 2021 Volker ErglerStadtwerke Viernheim GmbH Gerold FahrStadtwerke Ratingen GmbH Vorsitzender Klaus GregerCommerz Real AG 1 Christoph HeinsCommerz Real AG 1 Dr. Alena KretzbergCommerz Direktservice GmbH 1 Vorsitzende EUWAX Aktiengesellschaft Stefan NodewaldSCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz Aktiengesellschaft Vorsitzender Mario PericCommerz Direktservice GmbH 1 Andreas SchimmeleCommerz Direktservice GmbH 1 Arno WalterCommerz Direktservice GmbH 1 stellv. Vorsitzender Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfersüber eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter SicherheitAn die Commerzbank AG, Frankfurt am MainWir haben den nichtfinanziellen Bericht der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, (im Folgenden die "Gesellschaft"), der mit dem nichtfinanziellen Bericht des Commerzbank-Konzerns zusammengefasst ist, zusätzlich bestehend aus dem durch Verweisung als Bestandteil qualifizierten Abschnitt "Struktur und Organisation" des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 (im Folgenden der "nichtfinanzielle Bericht") einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Sonstige Verweise auf Angaben außerhalb des nichtfinanziellen Berichts waren nicht Gegenstand unserer Prüfung. Verantwortung der gesetzlichen VertreterDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des nichtfinanziellen Berichts in Übereinstimmung mit § 340a Abs. 1a HGB in Verbindung mit §§ 289c bis 289e HGB und § 340i Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 315c HGB und Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden die "EU-Taxonomieverordnung") und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie mit deren eigenen in Abschnitt "EU-Taxonomie sinnvoll berücksichtigen" des nichtfinanziellen Berichts dargestellten Auslegung der in der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten enthaltenen Formulierungen und Begriffe. Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben des Konzerns, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung von einem nichtfinanziellen Bericht zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (Manipulation des nichtfinanziellen Berichts) oder Irrtümern ist. Die EU-Taxonomieverordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte enthalten Formulierungen und Begriffe, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch nicht in jedem Fall Klarstellungen veröffentlicht wurden. Daher haben die gesetzlichen Vertreter ihre Auslegung der EU-Taxonomieverordnung und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte im Abschnitt "EU-Taxonomie sinnvoll berücksichtigen" des nichtfinanziellen Berichts niedergelegt. Sie sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegung. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist die Rechtskonformität der Auslegung mit Unsicherheiten behaftet. Unabhängigkeit und Qualitätssicherung der WirtschaftsprüfungsgesellschaftWir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten. Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen - insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) sowie des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an und unterhält dementsprechend ein umfangreiches Qualitätssicherungssystem, das dokumentierte Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards sowie maßgebender gesetzlicher und anderer rechtlicher Anforderungen umfasst. Verantwortung des WirtschaftsprüfersUnsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über den nichtfinanziellen Bericht abzugeben. Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der nichtfinanzielle Bericht der Gesellschaft in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt "EU-Taxonomie sinnvoll berücksichtigen" des nichtfinanziellen Berichts dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist. Nicht Gegenstand unserer Prüfung waren sonstige Verweise auf Angaben außerhalb des nichtfinanziellen Berichts. Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir u.a. folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:
Die gesetzlichen Vertreter haben bei der Ermittlung der Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, sind die Rechtskonformität der Auslegung und dementsprechend unsere diesbezügliche Prüfung mit Unsicherheiten behaftet. PrüfungsurteilAuf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der nichtfinanzielle Bericht der Gesellschaft und des Commerzbank-Konzerns für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit § 340a Abs. 1a HGB in Verbindung mit §§ 289c bis 289e HGB und § 340i Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 315c HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt "EU-Taxonomie sinnvoll berücksichtigen" des nichtfinanziellen Berichts dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist. Wir geben kein Prüfungsurteil zu den sonstigen Verweisen auf Angaben außerhalb des nichtfinanziellen Berichts ab. Verwendungsbeschränkung für den VermerkWir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Vermerk nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Folglich ist er möglicherweise für einen anderen als den vorgenannten Zweck nicht geeignet. Somit ist der Vermerk nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung. Unser Prüfungsurteil ist in dieser Hinsicht nicht modifiziert. Auftragsbedingungen und HaftungFür diesen Auftrag gelten, auch im Verhältnis zu Dritten, unsere Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 (www.de.ey.com/IDW-Auftragsbedingungen). Wir verweisen ergänzend auf die dort in Ziffer 9 enthaltenen Haftungsregelungen und auf den Haftungsausschluss gegenüber Dritten. Dritten gegenüber übernehmen wir keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Vermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Wer auch immer das in vorstehendem Vermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.
Eschborn/Frankfurt am Main, den 2. März 2022 Ernst
& Young GmbH
Claus-Peter Wagner, Wirtschaftsprüfer Yvonne Meyer, Wirtschaftsprüferin Quartalsergebnisse nach Segmenten
Fünfjahresübersicht
1 Anpassung Vorjahr.
HerausgeberinCommerzbank AG Zentrale Kaiserplatz Frankfurt am Main www.commerzbank.de Dieser Geschäftsbericht liegt auch in englischer Sprache vor. Beide Sprachfassungen sind im Internet abrufbar. FotografiePavel Becker (S. 2) Alexandra Lechner (S. 6) ProduktionInhouse produziert mit firesys (Ausnahme: Konzernabschluss) DisclaimerVorbehalt bei ZukunftsaussagenDieser Geschäftsbericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen zur Geschäfts- und Ertragsentwicklung der Commerzbank, die auf unseren derzeitigen Plänen, Einschätzungen, Prognosen und Erwartungen beruhen. Die Aussagen beinhalten Risiken und Unsicherheiten. Denn es gibt eine Vielzahl von Faktoren, die auf unser Geschäft einwirken und zu großen Teilen außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Dazu gehören vor allem die konjunkturelle Entwicklung, die Verfassung der Finanzmärkte weltweit und mögliche Kreditausfälle. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können also erheblich von unseren heute getroffenen Annahmen abweichen. Sie haben daher nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Gültigkeit. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die zukunftsgerichteten Aussagen angesichts neuer Informationen oder unerwarteter Ereignisse zu aktualisieren. Die deutsche Fassung dieses Geschäftsberichts ist maßgebend und nur die deutsche Version des Konzernlageberichts und des Konzernabschlusses wurden vom Abschlussprüfer geprüft. Lediglich aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird nur die grammatisch männliche Form verwendet. Gemeint sind stets Menschen jeglicher geschlechtlicher Identität. Veröffentlichung des Geschäftsberichts:
28. März 2022 Wesentliche Konzerngesellschaften
Operative AuslandsniederlassungenAmsterdam, Bratislava, Brünn (Office), Brüssel, Dubai, Hongkong, London, Luxemburg, Madrid, Mailand, New York, Paris, Peking, Prag, Schanghai, Singapur, Tokio, Wien, Zürich Repräsentanzen und Financial Institutions DesksAbidjan, Addis Abeba, Almaty, Aschgabat, Bangkok, Beirut, Brüssel (Verbindungsbüro zur Europäischen Union), Buenos Aires, Caracas, Dhaka, Dubai (FI-Desk), Ho-Chi-Minh-Stadt, Istanbul, Johannesburg, Kairo, Kiew, Lagos, Luanda, Mailand (FI-Desk), Melbourne, Minsk, Moskau (FI-Desk), Mumbai, New York (FI-Desk), Panama-Stadt, Peking (FI-Desk), São Paulo (FI-Desk), Schanghai (FI-Desk), Seoul, Singapur (FI-Desk), Taipeh, Taschkent, Tiflis, Tokio (FI-Desk), Zagreb Commerzbank weltweit
Finanzkalender 2022
Commerzbank AGZentrale Kaiserplatz Frankfurt am Main www.commerzbank.de Postanschrift 60261 Frankfurt am Main Tel.: + 49 69 136-20 info@commerzbank.com Investor Relations Tel.: + 49 69 136-21331 ir@commerzbank.com |
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