Mobilshop
GmbH
Aalen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2020
Geschäftstätigkeit
Die Mobilshop GmbH ist Großhändler im
Bereich der Mobiltelefone, Smartphones, Tablets sowie deren
Zubehöre (B2B-Geschäft). Zu diesem Zwecke betreibt
die Gesellschaft drei Filialen an den Standorten Aalen,
Schwäbisch Gmünd und Mannheim sowie einen
Onlinehandel (B2C-Geschäft).
Markt- und Branchenentwicklung
Im Geschäftsjahr 2020 festigte die Gesellschaft
ihre Stellung als Partner unterschiedlicher Lieferanten und
Distributoren des Großhandels. Trotz der aktuellen
spezifischen Rahmenbedingungen entwickelt sich die Branche
wachstumsorientiert. Begründet wird dies durch eine
Vielzahl an Neuentwicklungen, transparenteren Märkten
und dem nachhaltigen Bedarf an neuen Technologien im
Konsumgüterbereich. Grundsätzlich ist von einer
weiter positiven Entwicklung auszugehen.
Geschäftsverlauf 2020
Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die
Gesamtleistung um 4,87% relativ, was einem absoluten Betrag
des Umsatzes von 5.384,5 T€ entspricht. Auch für
das Jahr 2021 wird eine weitere Aufwärtsbewegung
erwartet. Durch die weltweite Coronapandemie war die
Wirtschaft zunächst durch Lieferengpässe stark
geprägt, doch konnten diese eingeholt und die
Umsätze durch erhöhte Nachfragen der
Konsumenten gesteigert werden.
Lage der Gesellschaft im Berichtsjahr
a. Vermögenslage
Die Vermögensstruktur zum Bilanzstichtag besteht
vorwiegend aus dem Umlaufvermögen und hierbei im
Wesentlichen aus den Vorräten. Der Anteil des
Anlagevermögens beträgt nur 3,2%.
Durch die positive Geschäftsentwicklung konnte das
negative Eigenkapital fast ausgeglichen werden. Im
Geschäftsjahr 2020 lag die Eigenkapitalquote bei 0,1%
(im Vorjahr - 29,7%) und konnte damit um 29,8 % verbessert
werden.
a. Finanzlage
Bestehende Darlehen/Finanzierungen werden
vertragskonform zurückgeführt.
Geringe Neuanschaffungen erfolgen auf Basis von
Leasing-Verträgen oder direkt aus dem
Cash-Flow.
a. Ertragslage
Aufgrund einer verbesserten Gesamtleistung und einer
niedrigerer Wareneinsatzquote schloss das Geschäftsjahr
mit einem Gewinn von 2.202.8 T€ ab.
Für das Jahr 2021 rechnen wir mit einer
Ertragslage, die das Eigenkapital wieder in den positiven
Bereich bringt.
a. Liquiditätslage
Die Liquidität des Unternehmens war mit
eingeräumten Kreditlinien im Berichtsjahr zwar
gesichert, jedoch ist das Wachstum aufgrund der vorhanden
Finanzierungstruktur gedeckelt.
Alle Zahlungsverpflichtungen konnten erfüllt
werden.
a. Personal- und Sozialbereich
Im Jahresdurchschnitt waren insgesamt 27 Mitarbeiter in
unserem Unternehmen tätig.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des
Geschäftsjahrs
Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach
Schluss des Geschäftsjahrs durch die weltweite
Coronapandemie ergeben.
Es besteht weiterhin das Risiko, dass es aufgrund von
Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu
Schließungen von stationären Verkaufsstellen kommt
und dadurch wichtige Vertriebskanäle wegbrechen.
Prognosen oder Ziele können dadurch negativ beeinflusst
werden.
Die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft
Für das kommende Geschäftsjahr erwartet das
Unternehmen eine um ca. 20% gesteigerte Gesamtleistung sowie
eine marktübliche Umsatzrentabilität.
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
Die Chancen des Unternehmens liegen in der sehr guten
Marktpositionierung sowie in dem breiten Netzwerk der
Geschäftspartner.
Die Risiken liegen in den immer kürzer werdenden
Produktlebenszyklen der Mobilgeräte und der sich daraus
ergebenden Kapitalbindung im Vorratsvermögen sowie einem
hohen Konkurrenzdruck.
Insgesamt geht die Geschäftsleitung jedoch davon
aus, dass derzeit keine nennenswerten Risiken bestehen, die
den Fortbestand der Gesellschaft gefährden.
Wir erwarten ein stabiles Ergebnis für das Jahr
2021.
Entwicklungsbeeinträchtigende und
bestandsgefährdende Tatsachen
Die Finanzierungsstruktur ist an die
Marktbedürfnisse anzupassen, denn der technologische
Wandel ist durch die kurzen Reaktionszeiten und
Produktlebenszyklen geprägt. Eine Gefährdung im
Fortbestands des Unternehmens ist nach unserer
Einschätzung nicht zu erkennen.
Aalen, den 27. Oktober 2021
(Yildiz, Geschäftsführer)
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
330.406,00 |
506.884,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
330.155,00 |
506.633,00 |
| 1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
7.189,00 |
9.306,00 |
| 2.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
322.966,00 |
497.327,00 |
| III.
Finanzanlagen |
250,00 |
250,00 |
| 1.
Beteiligungen |
250,00 |
250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
10.053.881,39 |
4.218.347,22 |
| I.
Vorräte |
5.809.100,45 |
1.864.822,64 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.153.634,75 |
2.336.991,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.264,84 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
91.146,19 |
16.532,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
23.439,00 |
27.204,93 |
| davon
Disagio |
16.963,00 |
20.088,00 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
2.032.723,10 |
| Aktiva |
10.407.726,39 |
6.785.159,25 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
7.136,20 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
500.000,00 |
500.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
2.695.711,22 |
-865.956,79 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.202.847,42 |
-3.398.679,89 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
2.032.723,10 |
| B.
Rückstellungen |
351.015,85 |
553.145,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.049.574,34 |
6.232.013,65 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
2.821.849,98 |
3.283.261,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
611.071,95 |
515.184,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.210.778,03 |
2.768.077,13 |
| 2.
sonstige Verbindlichkeiten |
7.227.724,36 |
2.948.751,87 |
| davon
mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
6.727.724,36 |
2.448.751,87 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
500.000,00 |
500.000,00 |
| Passiva |
10.407.726,39 |
6.785.159,25 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2020 - 31.12.2020
EUR |
1.1.2019 - 31.12.2019
EUR |
| 1.
Rohergebnis |
5.453.043,03 |
1.817.331,80 |
| 2.
Personalaufwand |
1.010.478,14 |
1.123.748,63 |
| a)
Löhne und Gehälter |
913.146,14 |
1.010.913,51 |
| b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung |
97.332,00 |
112.835,12 |
| 3.
Abschreibungen |
110.273,11 |
108.308,41 |
| a)
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
110.273,11 |
108.308,41 |
| 4.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
1.798.338,46 |
3.715.677,26 |
| 5.
Erträge aus Beteiligungen |
|
8,75 |
| 6.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
1.766,00 |
45,00 |
| 7.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
104.815,49 |
119.142,34 |
| 8.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
162.486,91 |
-131.329,65 |
| 9.
Ergebnis nach Steuern |
2.268.416,92 |
-3.118.161,44 |
| 10.
sonstige Steuern |
3.972,28 |
243.018,45 |
| 11.
auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinn- oder
Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte
Gewinne |
61.597,22 |
37.500,00 |
| Jahresüberschuss |
2.202.847,42 |
-3.398.679,89 |
Anhang
Registergericht: Ulm
Register-Nr.: 723737
Allgemeine Angaben
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches in
der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
bzw. GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266,
275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze in der Bilanz der Mobilshop GmbH
zum 31.12.2019 wurden unverändert als
Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich im Rahmen des handelsrechtlich
zulässigen, grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen. Änderungen der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr nicht
vorgenommen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten.
Abweichend vom Vorjahr wurde vom Wahlrecht des §
276 HGB Gebrauch gemacht und die Posten § 275 Abs. 2 Nr.
1 bis 5 oder Abs. 3 Nr. 1 bis 3 und 6 zu einem Posten unter
der Bezeichnung "Rohergebnis" zusammengefasst. Das
entsprechende Rohergebnis des Vorjahrs wurde ebenfalls als
solches ausgewiesen.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmertätigkeit ausgegangen.
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.
Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung
für Abnutzung zur Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu 800,00 EURO
wurden nach § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zuganges voll
abgeschrieben.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr
als 800,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten
Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend
der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5
Jahre abgeschrieben.
Die Vorräte sind nach den folgenden
Grundsätzen aktiviert worden:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit
den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des
Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag
bei-zulegenden Wert angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum
Nominalwert angesetzt.
Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren
Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des
Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem dargestellten
Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden
Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel
(§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt
zusammen:
|
Euro
|
| Rückstellung
Rechtsstreit Sonic Sales |
20.000,00 |
| Rückstellung für
offene Urlaubstage |
9.580,00 |
| Rückstellung
Aufbewahrungsverpflichtung: |
5.000,00 |
| Rückstellung
Anwaltskosten |
17.158,67 |
| Jahresabschluss und
Steuererklärungen: |
17.500,00 |
|
Prüfungskosten: |
50.000,00 |
|
Gesamt: |
119.238,67 |
Verbindlichkeitsspiegel (nach § 285 Nr. 2
HGB)
|
|
Stand zum 31.12.2020
|
davon Restlaufzeit bis 1
Jahr
|
davon Restlaufzeit 1 bis
5 Jahre
|
Verbindlichkeiten gg.
Kreditinstitute
|
|
2.821.849,98
|
1.119.911,68
|
1.201.938,30
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
|
6.222.300,91
|
6.222.300,91
|
0,00
|
Sonstige Verbindlichkeiten
|
|
1.037.363,45
|
537.363,45
|
0,00
|
gesamt:
|
|
10.081.514,34
|
7.879.576,04
|
1.201.938,30
|
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben
zum Bilanzstichtag im Rahmen von Ausfallbürgschaften bei
der VR-Bank Ostalb eG in Höhe von € 1.000.000,00
bestanden. Die Mobilshop GmbH hat bisher alle finanziellen
Verpflichtungen gegenüber der Gläubigerbank
eingehalten und es ist daher davon auszugehen, dass sie auch
weiterhin ihre Verpflichtungen vertragsgemäß
erfüllen wird.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Ergebnisrechnung wurde anhand des
Gesamtkostenverfahrens dargestellt.
Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:
|
Euro
|
| Erlöse
Schweiz/Drittland |
3.457.187,20 |
| Innergemeinschaftliche
Lieferungen |
68.010.658,67 |
| Erlöse
Prepaidkarten |
10.785,00 |
| Erlöse ohne
USt |
2.818.555,46 |
| Erlöse § 13b
UStG |
37.145.550,97 |
| Erlöse 19%/16%
USt |
4.216.446,27 |
| Provisionsumsätze
19%/16% USt |
185.103,34 |
| Provisionsumsätze
steuerfrei |
252,24 |
| lt.
G+V-Rechnung |
115.844.037,67 |
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten das
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit mit €
247.688,94.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag
die Führung der Geschäfte bei
Frau Doris Yildiz, Geschäftsführerin
Herrn Tufan Yildiz, Geschäftsführer (ab
30.07.2020)
Herrn Andrei Babcinetchi, Geschäftsführer (ab
30.07.2020)
Die Geschäftsführer sind jeweils
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge
wird mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Personalstand
Am Ende des Geschäftsjahres beschäftigte die
Gesellschaft folgende Arbeitnehmer:
| 3 |
Geschäftsführer |
| 21 |
Angestellte |
Im Jahresdurchschnitt waren insgesamt 27
Mitarbeiterfür die Gesellschaft tätig.
Honorar des Abschlussprüfers
Auf die Angabe des Honorars des Abschlussprüfers
wird mit Hinweis auf § 288 Abs. 2 HGB verzichtet.
Gewinnverwendung
Am 08. September 2020 wurde eine Vorabausschüttung
für den zu erwartenden Gewinn des Jahres 2020 in
Höhe von € 162.988,12 getätigt. Der
Geschäftsführer schlägt vor, den verbleibenden
Restgewinn in Höhe von € 2.002.899,11 auf neue
Rechnung vorzutragen.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige,
nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB an-gabepflichtige
Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr
nicht vorgelegen.
Aalen, den 27. Oktober 2021
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Yildiz
GF
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.03.2022 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
BESTÄTIGUNGSVERMERK
DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Mobilshop GmbH
Prüfungsurteile
Ich habe den Jahresabschluss der Mobilshop GmbH -
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem
Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Mobilshop
GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis
zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für alle Kaufleute geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften. [Beschreibung des
Prüfungsurteils zum Lagebericht]
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu
keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit
des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung
nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im
Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für
die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und
berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen
deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die
von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für meine
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
zu dienen.
Verantwortung
der gesetzlichen Vertreter
für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich
für die internen Kontrollen, die sie in
Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig
bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu
ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten
oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben
sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen
Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als
notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und
um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten
- falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen
Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie
einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können
aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und
werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise
erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt
die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und
Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von
Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung übe ich
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • |
identifiziere und beurteile ich
die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder
unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht, plane und
führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlange
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für meine
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist bei Verstößen höher als bei
Unrichtigkeiten, da Verstöße
betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
|
| • |
gewinne ich ein Verständnis
von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem und den für die
Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen
und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der
Gesellschaft abzugeben.
|
| • |
beurteile ich die Angemessenheit
der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der
von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
geschätzten Werte und damit zusammenhängenden
Angaben.
|
| • |
ziehe ich Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche
Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen
Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil
zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf
der Grundlage der bis zum Datum meines
Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass
die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht
mehr fortführen kann.
|
| • |
beurteile ich den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage der Gesellschaft.
|
| • |
führe ich
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei
insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von
den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten
bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben
aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben
sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht
ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko,
dass künftige Ereignisse wesentlich von den
zukunftsorientierten Angaben abweichen.
|
Ich erörtere mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während
meiner Prüfung feststelle.
Göppingen,den 3. März 2022
Ahl
Wirtschaftsprüfer
|