Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 20167
Eingetragen
1.11.2004
Branche
Herstellung von Heizkörpern für ZentralheizungenBeteiligungsgesellschaftenRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau
Gegenstand
Die Errichtung von Sanitärinstallationen sowie Zentralheizungsanlagen und die Bauklempnerei. Die Gesellschaft kann sich auch an anderen, denselben Zweck erfüllenden Unternehmen beteiligen und diese aufkaufen und die Verwaltung derselben ausüben.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Rosenkranz GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

Umlaufvermögen

1. Forderungen gegenüber Rosenkranz Sanitär Installationen GmbH & Co. KG

29.626,29

2. Deutsche Bank Kto.224778100

643,67

Summe Aktiva

30.269,96



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

1. Stammkapital

25.564,59

2. Variables Kapital

-9.886,48

3. Jahresfehlbetrag

-99,60

15.578,51

B. Rückstellungen

600,00

C. Verbindlichkeiten

1. Dieter Rosenkranz

409,03

2. Rapid GmbH & Co.KG

12.579,99

3. Abschlußkosten

643,67

4. Lohnsteuer

458,76

14.091,45

Summe Passiva

30.269,96

ANHANG

1. Anwendung des Bilanzrichtliniengesetzes

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr wurde nach Maßgabe der Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes sowie nach BilMoG aufgestellt.

Die Gesellschaft ist nach den Größenklassenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die besonderen (auf diese Kapitalgesellschaften anzuwenden) Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrichtliniengesetzes und BilMoG wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 beachtet.

Die Wertansätze in der Bilanz der Gesellschaft zum 31.12.2010 wurden unverändert übernommen.

Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind - soweit zulässig -einzelne Posten zusammengefasst.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und BilMoG zu beachten.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von Euro 150 bis Euro 1.000,00, wurden im Zugangsjahr zu einem Sammelposten zusammengeschlossen der über 5 Jahre gewinnmindernd aufgelöst wird.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

3. Sonstige Pflichtangaben

Angaben nach § 286 HGB sind unterblieben, da sie für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft nur von untergeordneter Bedeutung sind.

 

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