GREB-Haustechnik GmbH
Schweinfurt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
263.054,00 |
259.807,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
16,00 |
500,00 |
| II.
Sachanlagen |
260.038,00 |
256.307,00 |
| III.
Finanzanlagen |
3.000,00 |
3.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.198.780,95 |
3.603.484,77 |
| I.
Vorräte |
494.520,11 |
340.883,92 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.672.561,53 |
3.232.147,86 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
31.699,31 |
30.452,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.880,51 |
7.029,86 |
| Aktiva |
4.467.715,46 |
3.870.321,63 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.684.221,87 |
2.104.315,59 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
2.658.657,28 |
2.078.751,00 |
| III.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.022.393,85 |
859.373,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
761.099,74 |
906.632,79 |
| Passiva |
4.467.715,46 |
3.870.321,63 |
Anhang
GREB Haustechnik GmbH,
Schweinfurt
Anhang
für das Geschäftsjahr 2023
Allgemeine Angaben
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB. Der
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wird nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
in der jeweils gültigen Fassung aufgestellt.
Die Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften befolgt. Von den
für kleine Kapitalgesellschaften vorgesehenen
Erleichterungen ist zum Teil Gebrauch gemacht worden. Die
Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter
Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen
bewertet.
Die beweglichen Anlagegüter werden
planmäßig linear abgeschrieben, wobei auf die
Zugänge der Abschreibungssatz pro rata temporis
verrechnet wird. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungswert von Euro
800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung
des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken,
die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit
ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge
berücksichtigt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellkosten unter Beachtung des §
255 HGB angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten neben den
Einzelkosten (Material- und Fertigungseinzelkosten) auch
aktivierungspflichtige Teile der Gemeinkosten (Material- und
Fertigungsgemeinkosten). Zinsen für Fremdkapital und
Vertriebskosten werden nicht in die Herstellungskosten
einbezogen. In allen Fällen wurde verlustfrei unter
Berücksichtigung der voraussichtlichen Verkaufspreise
bewertet. Falls die Verkaufspreise unter den progressiv
ermittelten Herstellungskosten lagen, wurden Abschreibungen
auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nominalwert bewertet. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit
mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch
eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen Rechnung
getragen.
Liquide Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nennwert
angesetzt.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie
allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen.
Rückstellung für Pensionen
Von dem Wahlrecht, den Anpassungsbetrag aufgrund der
Neubewertung zum 01. Januar 2010 gemäß Artikel 67
Abs. 1 EGHGB auf 15 Jahre zu verteilen wurde Gebrauch
gemacht.
Soweit die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 S. 2
HGB gegeben sind, wurden Vermögensgegenstände, die
dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind
und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, in
Höhe von TEuro 184 mit der Pensionsrückstellung
saldiert.
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren
Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:
|
31.12.2022
|
31.12.2023
|
Erfüllungsbetrag der
Pensionen
|
336 T€
|
328 T€
|
Buchwert der
Pensionsrückstellung
|
336 T€
|
328 T€
|
Klaus Heubeck Richttafeln
2018 G, Rechnungszins 1,82%
|
|
|
Beizulegender Zeitwert der
verrechneten Vermögensgegenstände
|
183 T€
|
184 T€
|
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern
Die Gesellschaft macht bezüglich der Bilanzierung
von latenten Steuern von der Erleichterung des § 274 a
Nr. 4 HGB Gebrauch.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Angaben zur Bilanz
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestehen in Höhe von TEuro 756 (Vorjahr TEuro 897).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bestehen in Höhe von TEuro 0 (Vorjahr TEuro
9).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen noch finanzielle Verpflichtungen aus Miet-
und Leasingverträgen, die nicht in der Bilanz enthalten
sind, in Höhe von TEuro 273 p.a..
Sonstige Angaben und Erläuterungen
Angaben zum Unternehmen
| Firma: |
GREB Haustechnik GmbH |
| Sitz: |
Schweinfurt |
| Registergericht: |
Schweinfurt |
|
Handelsregisternummer: |
33 |
Durchschnittliche Anzahl Arbeitnehmer: 52
Geschäftsführer
Geschäftsführer der Gesellschaft ist:
Herr Steffen Sinner, Bergrheinfeld
Herr Björn Gehrling, Stettbach
sonstige Berichtsbestandteile
Schweinfurt, 14.11.2024,
gez.
Steffen Sinner
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.11.2024
festgestellt. |