SHHS
GmbH
Aidlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
79.305,00 |
104.503,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.296,00 |
11.429,00 |
| II.
Sachanlagen |
72.009,00 |
93.074,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
950.516,00 |
856.893,41 |
| I.
Vorräte |
474.923,44 |
78.294,34 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
408.608,22 |
737.894,67 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
45.044,71 |
40.780,16 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
66.984,34 |
40.704,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.400,00 |
4.800,00 |
| Aktiva |
1.032.221,00 |
966.196,41 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
233.105,71 |
170.133,33 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
208.105,71 |
145.133,33 |
| B.
Rückstellungen |
38.749,28 |
25.138,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
760.366,01 |
770.925,08 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
519.319,69 |
633.040,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
241.046,32 |
137.884,09 |
| Passiva |
1.032.221,00 |
966.196,41 |
Anhang
Erläuterungen der Bilanz
Allgemeines
Die Gesellschaft zählt gem. § 267
(1) HGB zu den kleinen Kapitalgesellschaften.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem
gesetzlichen Gliederungsschema des
§ 266 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Zusatzangaben werden nur gemacht soweit sie für
kleine Kapitalgesellschaften vorgeschrieben sind und nicht
an anderer Stelle gemacht werden können.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und
des Steuerrechts beachtet.
Soweit Wahlrechte bei einzelnen Angaben bestehen, die
alternativ im Anhang oder in der Bilanz zu machen sind,
erfolgt die Angabe in der Bilanz.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden als
Grundlage für den Jahresabschluß
übernommen.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden mit ihren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten vermindert um die Absetzungen für
Abnutzung bewertet.
Für die im Berichtszeitraum neu zugegangenen
Vermögensgegenstände wurde die lineare
Abschreibungsmethode angewandt.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis 800.-
EURO Nettoanschaffungskosten wurden, soweit im
Geschäftsjahr angeschafft, gem.
§ 6 (2) EStG im Jahr der Anschaffung
voll abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen wurde im
Jahr des Zugangs der Abgang unterstellt (Abgangsfiktion).
Das Umlaufvermögen wurde durch Inventur von der
Gesellschaft aufgenommen.
Es wurde mit den Einstandspreisen bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind ausgehend vom Nennwert
unter Beachtung des Grundsatzes der vorsichtigen Bewertung
gem. § 252 (1) Nr.4 HGB bewertet
worden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
ergeben sich aus der Debitorenliste. Soweit Forderungen
aufgrund Insolvenz von Kunden uneinbringlich waren, wurden
diese bereits unterjährig ausgebucht. Weitere
Einzelwertberichtigungen wurden im Jahresabschluss nicht
vorgenommen. Die Pauschalwertberichtung beträgt 1% der
Nettoforderungen.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag bewertet. Die Höhe und die
Laufzeit der bestehenden Verbindlichkeiten sind anhand der
"davon-Vermerke" aus dem Kontennachweis zur Bilanz zu
entnehmen.
Rückstellungen für alle erkennbaren
ungewissen Verbindlichkeiten sind gebildet worden. Sie
wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach
vernünftiger Beurteilung notwendig ist.
sonstige Berichtsbestandteile
Aidlingen, den
12.12.2024
gez.
Andreas Geiger
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2024
festgestellt.
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