Energetische Verwertung von Abfällen
Altstoff-Recycling Kiel GmbHLiquidiert
24109 Melsdorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Hahn seit 29.11.2004 | Geschäftsführer |
Iris Kirstin Keppler seit 6.10.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
REMONDIS GmbH & Co. KG | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Altstoff-Recycling Kiel GmbHMelsdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGfür das Geschäftsjahr 01.01.-31.12.2010 Altstoff-Recycling Kiel GmbH, Melsdorf I. GRUNDLAGEN Die Altstoff-Recycling Kiel GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung des HGB, des Gesellschaftsvertrages sowie der Rethmann-Bilanzierungsrichtlinien aufgestellt. Im Berichtsjahr sind erstmals die geänderten Ansatz- und Bewertungsmethoden nach den Regelungen des am 29. Mai 2009 in Kraft getretenen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) anzuwenden. Soweit sich durch das BilMoG Änderungen bei Ansatz und Bewertung von Bilanzposten ergeben haben, wurden die Vorjahresbeträge nicht an die geänderten Ansatz- und Bewertungsmethoden angepasst. In erstmaliger Anwendung der BilMoG Bestimmungen bzw. der entsprechenden Übergangsregelungen wurde ein Betrag von 240,08 € in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEISMETHODEN Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz angewandt. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses werden für das Berichtsjahr 2010 die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 Satz 4, 274a, 276 Satz 2 und 288 Abs. 1 HGB zum Teil in Anspruch genommen. Das Gliederungsschema gemäß § 266 HGB wurde um folgende Positionen erweitert: - der Fuhrpark wird im Anlagevermögen gesondert ausgewiesen. Folgende Abweichungen von in Vorperioden praktizierten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr vorgenommen: - Ab dem 01.01.2010 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter werden grundsätzlich linear abgeschrieben. Für in 2009 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurde die degressive Abschreibung genutzt. Aus der Bewertungsänderung ergeben sich geringere Abschreibungsbeträge von 4.418,00 €. Der Methodenwechsel wurde nach einer aufgrund von BilMoG angestoßenen Prüfung vorgenommen, um den tatsächlichen Entwertungsverlauf genauer abzubilden. In der Bilanz sind jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben. Die Werte sind mit den Vorjahreswerten vergleichbar. Aktiva: Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Bei vor dem 1.1.2010 angeschafften Sachanlagen werden die planmäßigen Abschreibungen - soweit steuerlich zulässig - degressiv vorgenommen. Sofern die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen als die degressive Abschreibung führt, wird ein Wechsel von der degressiven zu der linearen Abschreibung vorgenommen. Bei Anlagegütern, die nach dem 1.1.2010 angeschafft wurden, erfolgt die Abschreibung näherungsweise gemäß dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Lediglich im Bereich der Fahrzeuge wird weiterhin degressiv abgeschrieben, da dies dem tatsächlichen Entwertungsverlauf entspricht. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände dauerhaft ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen zugrunde gelegt worden: Maschinen, maschinelle Anlagen 6-15 Jahre Zugänge zuSachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Abgänge von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens ausgebucht. Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 150 € werden direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Als Ausnahme sind die Behälter bis 150 € zu nennen, die weiterhin aktiviert und im selben Jahr voll abgeschrieben werden. In den Jahren 2008 und 2009 wurde für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Nettoanschaffungskosten den Betrag von 150 €, nicht aber den Betrag von 1.000 € überschritten, eine Gruppenbewertung vorgenommen. Danach wurde für diese Vermögensgegenstände ein Sammelposten gebildet, welcher im Jahr der Bildung und in den folgenden 4 Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wurde bzw. fortgeführt wird. Seit 2010 werden geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 € und 410 € aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Hierbei wird im Anlagengitter der Totalabgang nach Ablauf von 5 Jahren unterstellt. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch Wertabschläge Rechnung getragen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Für die Bewertung wurden die letzten Einkaufspreise herangezogen. Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten. Die Vorauszahlungen für künftige Zeiträume sind im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt. Die Rückdeckungsversicherungsansprüche werden aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens mit dem Deckungskapital bewertet. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Altersversorgung (sowie aus Arbeitszeitguthaben) der Mitarbeiter sind entsprechende Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen worden, die dem Zugriff anderer Gläubiger entzogen sind. Die Bewertung erfolgt ab 2010 zum beizulegenden Zeitwert, dieser wird mit den jeweils zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Vermögenswert die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als "Aktiver Unterschiedsbetrag" auf der Aktivseite der Bilanz. Im Vorjahr wurden die Rückdeckungsversicherungen und die Verpflichtungen aus Altersversorgung unsaldiert ausgewiesen. Latente Steuern werden ab 2010für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich werden latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt, sofern sie sich in einem Zeitraum von 5 Jahren voraussichtlich realisieren. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kombinierten Steuersatzes. Eine sich insgesamt ergebene passive Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer ausgewiesen. Für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird das Aktivierungswahlrecht ausgeübt, der Ausweis erfolgt unter aktive latente Steuern. Passiva: Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Unter den Sonderposten werden weiterhin erhaltene öffentliche Zuschüsse und Investitionsförderungen zur Anschaffung und Herstellung von Anlagevermögen ausgewiesen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach der Projected-Unit-Credit-Methode bzw. auf der Grundlage der Arbeitsverhältnisse bei der Altersteilzeitrückstellung jeweils unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck und unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 5,17% bewertet. Es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Im vorigen Jahr wurde ein Rechnungszinssatz von 4,25 % bzw. von 5,5 % bei den Jubiläums- und Altersteilzeitrückstellungen zugrunde gelegt. Weiterhin wird unverändert zum Vorjahr eine dynamische Entwicklung der Löhne und Gehälter und der Renten in Höhe von 1,5% p.a. zugrunde gelegt, sowie eine Fluktuation (dies nicht bei Altersteilzeiverpflichtungen) in Höhe von 3,2% p.a. unterstellt. Bei der Bildung der anderen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Sämtliche Forderungen des Umlaufvermögens haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 345,85 € sowie Forderungen gegen Gesellschafter REMONDIS GmbH & Co. KG, Melsdorf in Höhe von 36.033,68 €. In den Forderungen gegen Gesellschafter sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 31.408,65 € enthalten. Weiterhin bestehen sonstige Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 515.178,52 € (2009: 474.856,02 €). Eigenkapital: Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt 997.040,00 €. Sonderposten: Der Sonderposten für Investitionszuschüsse enthält gewährten öffentlichen Zuschuss für Investition ins Anlagevermögen. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt parallel zur handelsrechtlichen Abschreibung des entsprechenden Vermögensgegenstandes. Rückstellungen: Die Rückstellungen wurden hauptsächlich für ausstehende Rechnungen und Personal gebildet. Die Überdeckung aus der Beibehaltung der höheren Jubiläumsrückstellungsbeträge gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB beträgt zum 31.12.2010 513,00 €. Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag für Altersteilzeitrückstellungen setzt sich zusammen aus Deckungsvermögen mit einem beizulegendem Zeitwert von 19.386,56 € sowie Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen in Höhe von 22.546,00 €. Verbindlichkeiten: Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr betragen insgesamt 8.916,75 € (2009: 10.961,88 €). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 374,25 €. IV. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN Mitgliedschaft im Konzern: Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der REMONDIS AG & Co. KG mit Sitz in Lünen, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie in den Konzernabschluss der Rethmann AG & Co. KG mit Sitz in Selm, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss der Rethmann AG & Co. KG ist beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einzureichen und im elektronischen Bundesanzeiger bekannt machen zu lassen. V. ANGABEN ZU GESELLSCHAFTSORGANEN Der Geschäftsführung der Berichtsgesellschaftgehörten im Berichtsjahr an: Jürgen Hahn, Geschäftsführer, Kiel Iris Keppler, Geschäftsführerin, Hamburg Altstoff-Recycling Kiel GmbH Melsdorf, den 18. März 2011 gez. Jürgen Hahn gez. Iris Keppler
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