JE BAU GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Etzold seit 2.1.2008 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Jürgen Etzoldt | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RA Reinhardt als InsVerw. über das Vermögen der JE BAU GmbHJenaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2010JE Bau GmbH i.L., Barbarossahof 5, 99092 ErfurtI. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne der Größenklassen des § 267 HGB. Die Gesellschaft wurde am 21. Juni 1990 gegründet und ist unter HRB 200545 im Handelsregister des Amtsgerichtes Jena eingetragen. Am 29. Oktober 2009 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren gemäß § 16 InsO wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde gemäß § 27 InsO Herr Rechtsanwalt Reinhardt, Barbarossahof 5, 99092 Erfurt ernannt. Der Abwicklungszeitraum des Insolvenzverfahrens beginnt am 29. Oktober 2009 und dauert derzeit noch an. 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den für große Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes. Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber den Vorjahren erfolgten im Berichtsjahr nicht. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht unter Anlehnung der für große Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungsschemata der § 266 bzw. § 275 HGB. Vom Wahlrecht des § 268 Abs. 1 HGB, wonach die Bilanz unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt werden kann, wurde kein Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Anlagevermögen Die zuletzt vorhandenen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden im Jahr 2005 veräußert. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zu ihrem Nennbetrag angesetzt. Passiva Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Ihre Höhe wurde hierbei nach dem Betrag bestimmt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die jeweiligen Verpflichtungen zu erfüllen. Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Nominalwert angesetzt. Eine Bewertungsanpassung der Verbindlichkeiten entsprechend der im Insolvenzverfahren zu ermittelnden Quoten der Gläubiger wurde vorgenommen. III. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Verbindlichkeiten Von den im Jahresabschluss ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben EUR 0 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betragen EUR 151.712,23. IV. Sonstige Pflichtangaben 1. Mitglieder der Geschäftsführung Liquidator im Geschäftsjahr 2009 war Herr Jürgen Etzoldt. Ab dem 29. Oktober 2009 wurde Herr Rechtsanwalt Volker Reinhardt als Insolvenzverwalter eingesetzt. 2. Anteile an anderen Gesellschaften Beteiligungen und sonstige Anteile an anderen Gesellschaften bestanden im Geschäftsjahr nicht. 3. Weitere Organe der Gesellschaft Aufsichtsrat, Beirat oder ähnliche Einrichtung Ein Aufsichtsrat, Beirat oder ähnliche Einrichtung bestand im Berichtsjahr nicht. V. Ergebnisverwendung Der Insolvenzverwalter wird den Jahresfehlbetrag von EUR 8.751 auf neue Rechnung vortragen.
Erfurt, den 20.07.2011 Der Insolvenzverwalter sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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