BHG Catering GmbH
Selbe AdresseSonstige Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Schwendy seit 18.5.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GEMINO GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG
GEMINO GmbH, Berlin
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HR B 167.221 B
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar
bis zum 31. Dezember 2023
A. Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilRUG) erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
1.
Gliederung
Die Gliederung der Bilanz und die Gliederung der Gewinn-
und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften der
§§ 266 und 275 HGB sowie den ergänzenden
Vorschriften des § 42 GmbHG, wobei für die
Gewinn- und Verlustrechnung in Übereinstimmung mit
§ 275 Abs. 2 HGB das Gesamtkostenverfahren Anwendung
findet.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen
Ansatz- und Bewertungsvorschriften sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
erstellt.
Beträge, die auf fremde Währung lauten oder
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, sind im
Jahresabschluss zum Kurswert am Bilanzstichtag bewertet.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.
Bilanzierungswahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen.
B. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG
1. Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um steuerlich zulässige
Abschreibungen, bewertet.
Die Sachanlagen werden in der Regel planmäßig
linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben. Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten von nicht
mehr als € 800,-- werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben (geringwertige Wirtschaftsgüter).
2. Vorräte
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt zu den
steuerlichen Anschaffungskosten, ggf. vermindert um
notwendige Teilwertabschreibungen.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert oder dem
niedrigeren Tageswert bewertet. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr sind im Jahresabschluss in Höhe von
T€ 39 enthalten (im Vorjahr T€ 43).
Gegenüber Gesellschaftern bestanden zum
Bilanzstichtag Forderungen in Höhe von T€ 86 (im
Vorjahr T€ 107).
4. Kassenbestände, Bankguthaben
Kassenbestand und Bankguthaben werden unter Beachtung
des strengen Niederstwertprinzips zum Nennwert bewertet.
5.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben, die
Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
6. Stammkapital
Das Stammkapital beträgt € 25.000,--. Es ist
in voller Höhe einbezahlt.
7. Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken, ungewissen Verpflichtungen und
drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie
sind in Höhe des Betrags angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit Laufzeiten über einem
Jahr werden abgezinst.
Latente Steuern werden grundsätzlich nicht
bilanziert.
Von der Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen
nach § 285 Nr. 12 HGB ist die kleine
Kapitalgesellschaft befreit.
8. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zum
Erfüllungsbetrag angesetzt. Von den Verbindlichkeiten
haben T€ 180 eine Laufzeit von bis zu einem Jahr sowie
T€ 0 eine Laufzeit von mehr als einem Jahr.
Von den Verbindlichkeiten entfallen T€ 10 (im
Vorjahr T€ 78) auf Steuern; Verbindlichkeiten im
Rahmen der sozialen Sicherheit bestanden zum Bilanzstichtag
in Höhe von T€ 0 (im Vorjahr T€ 1).
Gegenüber Gesellschaftern bestanden zum
Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 0
(im Vorjahr T€ 0).
Es bestehen keine Verbindlichkeiten, die durch
Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte am eigenen
Vermögen der Gesellschaft gesichert sind. Für
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen
ggf. die üblichen Eigentumsvorbehalte.
Eine Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach
Fristigkeiten (Verbindlichkeitenspiegel) sowie Vermerke
über Pfandrechte oder ähnliche Sicherheiten nach
§ 285 Nr. 2 HGB ist für kleine
Kapitalgesellschaften nicht erforderlich (§ 288 HGB).
C. ERGÄNZENDE ANGABEN
1. Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine
Eventualverbindlichkeiten aus Wechseln, Wechsel- und
Scheckbürgschaften oder
Gewährleistungsverträgen. Eine
Haftungsübernahme für fremde Verbindlichkeiten
wurde nicht eingegangen, Sicherheiten dafür nicht
verpfändet.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Angabe der
sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach § 285 Nr.
3 a HGB befreit.
3. Durchschnittliche Zahl der beschäftigten
Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2023 beschäftigte die
Gesellschaft durchschnittlich 32 Mitarbeiter
(einschließlich Geschäftsführer).
4. Beteiligungsverhältnisse
Die Gesellschaft war zum Bilanzstichtag 31. Dezember
2023 an keinem anderen Unternehmen mit 20% oder mehr
beteiligt.
5.
Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Organmitglied war während des Geschäftsjahres
neben der Gesellschafterversammlung der
Geschäftsführer Christian Schwendy. Er vertritt
die Gesellschaft einzeln.
Von der Angabe der Bezüge der
Geschäftsführungsorgane nach § 285 Nr. 9 HGB
ist die kleine Kapitalgesellschaft befreit.
6.
Außerordentliches Ergebnis
Außerordentliche Aufwendungen oder
außerordentliche Erträge haben das Ergebnis
nicht wesentlich beeinflusst.
7.
Nachtragsbericht
Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von
besonderer Bedeutung eingetreten.
Berlin, 23. Januar 2025
______________________________
gez Christian Schwendy
München, den 23. Januar 2025 gez. Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23. Januar 2025 |
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