A.T.Finsterau GmbH
Mauth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
58.945,00 |
79.497,00 |
| I.
Sachanlagen |
58.945,00 |
79.497,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
955.557,83 |
410.241,82 |
| I.
Vorräte |
849.552,10 |
312.838,20 |
| 1.
Vorräte |
849.552,10 |
312.838,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
91.455,73 |
82.853,62 |
| davon
gegen Gesellschafter |
52.209,98 |
69.213,11 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.550,00 |
14.550,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.203,45 |
3.876,03 |
| Aktiva |
1.017.706,28 |
493.614,85 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
83.308,83 |
39.063,23 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
12.500,00 |
12.500,00 |
| III.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| IV.
Gewinnvortrag |
26.563,23 |
17.478,44 |
| V.
Jahresüberschuss |
44.245,60 |
9.084,79 |
| B.
Rückstellungen |
37.309,49 |
4.225,78 |
| C.
Verbindlichkeiten |
897.087,96 |
450.325,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
772.364,40 |
337.182,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
124.723,56 |
113.143,71 |
| Passiva |
1.017.706,28 |
493.614,85 |
Anhang
zum Jahresabschluss per
31.12.2020
1) Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Die Form des Jahresabschlusses wurde entsprechend der
Gliederung im Bilanz-richtliniengesetz, insbesondere unter
Beachtung der §§ 266 und 275 HGB gewählt.
Dabei wurde von den Erleichterungen des § 266
Abs. 1 Satz 3 und des § 276 HGB Gebrauch gemacht.
2) Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Der Jahresabschluss 2020 der A.T. Finsterau GmbH,
Birkenweg 21, 94151 Mauth wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ein Wechsel bzw. Abweichen
von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber
dem Vorjahr fand nicht statt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze
und Methoden:
Das
Sachanlagevermögen der Gesellschaft wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert
von € 800,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die
Vorräte wurden von der Gesellschaft ermittelt
und mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Eine Prüfung dieser Ansätze war nicht Teil
unseres Auftrags.
Die
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die
sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt.
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Die
Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3) Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr liegen nicht vor.
Das
gezeichnete Kapital von EUR 25.000,00 wurde mit dem
Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist nicht
voll einbezahlt. Die nicht eingeforderten ausstehenden
Einlagen betragen EUR 12.500,00.
Von den
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 897.087,96
(Vorjahr: EUR 450.325,84) haben Verbindlichkeiten in
Höhe von EUR 772.364,40 (Vorjahr: EUR 337.182,13) eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten in
Höhe von EUR 124.723,56 (Vorjahr: EUR 113.143,71)
haben eine Restlaufzeit in von mehr als einem Jahr und bis
zu 5 Jahre.
In den Forderungen sind
Forderungen gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von EUR 52.209,98 (Vorjahr: EUR 69.213,11)
enthalten.
4) Sonstige Pflichtangaben
Anzahl der Mitarbeiten
Zum 31.12.2020 waren insgesamt 3 Mitarbeiter einschl.
Geschäftsführer im Unternehmen tätig.
sonstige Berichtsbestandteile
Mauth, den 04.10.2021
gez. Jarmil Mertlik
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.10.2021 festgestellt.
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