FST Drytec
GmbH
Sternenfels
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
57.466,00 |
66.055,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.270,00 |
2.787,00 |
| II.
Sachanlagen |
56.196,00 |
63.268,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
758.064,35 |
703.262,34 |
| I.
Vorräte |
353.176,62 |
264.556,33 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
182.040,00 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
146.709,47 |
57.385,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
258.178,26 |
381.320,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
20.111,90 |
9.134,36 |
| Aktiva |
835.642,25 |
778.451,70 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
599.073,26 |
572.413,68 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.250,00 |
26.250,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
572.823,26 |
546.163,68 |
| davon
Gewinnvortrag |
546.163,68 |
471.294,93 |
| B.
Rückstellungen |
30.822,92 |
17.655,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
201.746,07 |
188.383,02 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
201.746,07 |
188.383,02 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
862,64 |
13.320,21 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.000,00 |
|
| Passiva |
835.642,25 |
778.451,70 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Auf Grund der erstmaligen Anwendung der Definition
der Umsatzerlöse nach dem
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurde zur
besseren Vergleichbarkeit auch der Vorjahreswert angepasst.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Name: FST Drytec GmbH
Sitz: Sternenfels
Register: Handelsregister
Registergericht: Mannheim
Register-Nr.: HRB 511670
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden stetig
angewendet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Erworbene EDV-Software wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
beträgt 3 - 5 Jahre.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Die Anschaffungskosten von
Vermögensgegenständen mit geringem Wert (bis zu
250,00 Euro) wurden im Jahr des Zugangs als Aufwand
erfasst.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben und im 5., auf die Anschaffung
folgenden Jahr, als fiktiver Abgang erfasst.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Fertigerzeugnisse und Waren wurden mit den
Anschaffungs- oder Herstellkosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
In die Herstellkosten wurden neben den einzeln
zurechenbaren Material- und Fertigungskosten auch
angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten
einbezogen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurden dem allgemeinen Ausfall-
und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung i.H.v.
1% auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, der Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellt; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage
einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem
Erfüllungsbetrag. Die Steuerrückstellungen
beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch
nicht veranlagten Steuern. Bei Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt und eine Abzinsung auf den
Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben
werden.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft
Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, der Ertrag für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellt; die
Auflösung des Postens erfolgt in den Folgejahren.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Angaben zur Bilanz
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Es bestehen Haftungsverhältnisse nach § 251
HGB aus Avalbürgschaften in Höhe von TEUR 114,72.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten
Zum Abschlussstichtag bestanden folgende sonstige
finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und
Leasingverträgen mit jährlichen Verpflichtungen
von TEUR 31,20 aus Mietverträgen und von TEUR 14,69
aus Leasingverträgen.
sonstige Berichtsbestandteile
Sternenfels, 27.06.2024
gez.
Daniel Ferber
gez.
Werner Tietz
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.07.2024
festgestellt.
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