Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 11648
Vorher
HHB Grundstücksverwaltungs GmbH
Eingetragen
29.5.1995
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Gegenstand
Verwaltung und Vermietung von Grundstücken und Gebäuden, Erbringung von erlaubnisfreien Dienstleistungen im Immobilienbereich sowie das Betreiben einer Wäscherei

Historie

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Management

NameRolle
Jörg Heinz Busch
seit 6.1.2025
Geschäftsführer
Melanie Meyer
seit 6.1.2025
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

75.00% identifiziert25.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Sylvia Manuela Barabas-Schmidbauer
25.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz
25.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Crottendorf
26000
50.00%
Sylvia Barabas-Schmidbauer
Cham
13000
25.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

HHB Grundstücksverwaltungs GmbH

Annaberg-Buchholz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.839,00 5.188,00
I. Sachanlagen 1.839,00 5.188,00
B. Umlaufvermögen 134.647,88 105.438,60
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 66.685,34 48.324,07
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 67.962,54 57.114,53
Bilanzsumme, Summe Aktiva 136.486,88 110.626,60

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 105.435,88 102.126,61
I. gezeichnetes Kapital 26.587,18 26.587,18
II. Bilanzgewinn 78.848,70 75.539,43
B. Rückstellungen 14.271,90 2.650,00
C. Verbindlichkeiten 16.779,10 5.849,99
Bilanzsumme, Summe Passiva 136.486,88 110.626,60

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Soweit der Jahresabschluss der HHB Grundstücksverwaltungs GmbH entsprechende Positionen ausweist, wurden sie wie folgt bewertet:

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird gem. § 246 I 4 HGB i.V.m. § 253 I 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und gem. § 253 III 1, 2 HGB auf seine voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear oder degressiv abgeschrieben.

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden gem. § 255 IIa HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 II HGB).

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 werden entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bilanziert, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist (§ 253 IV HGB).

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB). Fremdkapitalzinsen werden nicht einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, werden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen den Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und -entlastungen werden unverrechnet angesetzt (§ 274 I 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 30%. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei ca. 400%.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

III. Angaben zur Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben i.H.v. € 0,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: T€ 0).

Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestanden am Abschlussstichtag in Höhe von € 618,76 (Vorjahr: T€ 0).

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft betrug im Geschäftsjahr DM 52.000,00 (Vorjahr: TDM 52). Es wurde noch nicht auf Euro umgestellt. In der Bilanz wird der sich in Euro ergebende Betrag ausgewiesen.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) stellen sich wie folgt dar (Vorjahreszahlen in Klammern):

Restlaufzeit
bis 1 Jahr 1 - 5 Jahre > 5 Jahre Summe davon
gesichert
Art und Form der Sicherheit
T€
16.779,10
(5.849,99)
0,00
(0,00)
0,00
(0,00)
16.779,10
(5.849,99)
0

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen € 0,00 (Vorjahr: T€ 0).

Zum Abschlussstichtag bestanden keine (Vorjahr: keine) Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 VII HGB).

IV. Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

Herrn Dr. Werner Hautmann, Psychologe/Dipl. Pädagoge.

gez. Dr. Werner Hautmann

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 7.7.2011.

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