Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 106883
Eingetragen
19.1.1994
Branche
Gewinnung von Kaolin und anderem kaolinhaltigen Ton und LehmIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungGewinnung von anderen Natursanden und Kies
Gegenstand
Erarbeitung von Gutachten und Durchführung von Untersuchungsarbeiten auf den Gebieten Geologie, Hydrogeologie, Wasserwirtschaft, Bodenkunde, Abfallwirtschaft, Bergbau und Landschaftsund Naturschutz einschließlich zusätzlicher technischer Arbeiten, Planung, Projektierung und Überwachung von Deponiebau- und AItlastensanierungsmaßnahmen, Erarbeitung von Antragsunterlagen und Durchführung von bergrechtlichen, wasserrechtlichen, abfallrechtlichen und naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, Erarbeitung von Umweltinformationssystemen mittels EDV, Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von natürlichen Gesteinen, Aufbau und Führung eines Erdstofflabors.

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Jäger
seit 25.7.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Jäger & Partner GmbH

Erfurt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 3.862,00 5.461,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6,00 6,00
II. Sachanlagen 3.856,00 5.455,00
B. Umlaufvermögen 132.774,83 178.349,89
I. Vorräte 76.363,37 100.003,73
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 53.099,28 76.127,62
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.312,18 2.218,54
C. Rechnungsabgrenzungsposten 398,87 11.837,26
Bilanzsumme, Summe Aktiva 137.035,70 195.648,15

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 9.823,74 4.664,48
I. gezeichnetes Kapital 25.615,72 25.615,72
II. Verlustvortrag 20.951,24 22.488,36
III. Jahresüberschuss 5.159,26 1.537,12
B. Rückstellungen 2.720,00 8.909,00
C. Verbindlichkeiten 124.491,96 182.074,67
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 124.491,96 182.074,67
Bilanzsumme, Summe Passiva 137.035,70 195.648,15

Anhang


Vorbemerkungen


Der Jahresabschluss der Jäger & Partner GmbH für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und GoB, den rechtsformspezifischen Vorschriften des GmbHG sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Für das Geschäftsjahr 2010 war erstmals das HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes anzuwenden. Auf Grund der erstmaligen Anwendung der Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes sind die Zahlen des Berichtszeitraums zum Teil nicht mit denen des Vorjahres vergleichbar. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gemäß Art. 67 Absatz 8 Satz 2 EGHGB verzichtet.

Die Gesellschaft hat die Wertgrenzen nach § 267 Abs. 1 HGB nicht überschritten und ist somit als kleine Kapitalgesellschaft zu klassifizieren. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden größenabhängige Erleichterungen in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Aufstellung der Bilanz erfolgt vor Berücksichtigung der Gewinnverwendung.


Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften


Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert angewandt.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Soweit abnutzbar, kommen die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zum Ansatz.

Die Anlagegüter werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.

Geringwertige Anlagegegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 410 Euro sind im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt.

Für Anlagegegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von mehr als 150 Euro und bis zu 1.000 Euro, die nach dem 31.12.2007 angeschafft wurden, wurde der steuerlich zu bildende geschäftsjahresbezogene Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen. Die jährlichen Sammelposten, deren Höhe insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind, werden pauschalierend über einen Zeitraum von 5 Jahren, beginnend ab dem Jahr des Zugangs, aufgelöst.
Für das Geschäftsjahr wurde kein Sammelposten gebildet.

Die in Ausführung befindlichen Aufträge werden zu Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten und die Gemeinkosten des Material- und Fertigungsbereiches einbezogen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert bewertet.

Währungsforderungen und -verbindlichkeiten bestanden im Berichtszeitraum nicht.

Das gezeichnete Kapital ist im Handelsregister als Stammkapital eingetragen und gleichlautend in der Bilanz zum Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.

Erhaltene Anzahlungen sind zum Nennwert bilanziert.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Soweit beim Übergang auf die durch das BilMoG geänderten Rechnungslegungsvorschriften Wahlrechte bestehen, bisherige Wertansätze von Aktivposten zu erhöhen bzw. Passivposten aufzulösen, wurde von diesen Wahlrechten in der Weise Gebrauch gemacht, dass die bisherigen Wertansätze im gesetzlich zulässigen Umfang beibehalten wurden (Art. 67 EGHGB).


Erläuterungen zu Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Verbindlichkeiten

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 6.123,81 € (Vorjahr 6.123,81 €) enthalten.


Geschäftsführer

Im Geschäftsjahr war als Geschäftsführer der Gesellschaft tätig:

 Herr Andreas Jäger, Erfurt
 
Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Hinsichtlich der Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

      
Erfurt, den  16. Dezember 2011


A. Jäger
Geschäftsführer
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2011 festgestellt.

Von der Schutzklausel des § 325 Abs. 1 S. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.

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