e.ventures Managementgesellschaft mbH

Hopfenmarkt 33, 20457 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 133949
Eingetragen
30.10.2014
Branche
Wagniskapital-BeteiligungsgesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich das kollektive Verwalten von Spezial-AlF im Bereich Venture Capital auf Grundlage und im Umfang einer Registrierung nach § 44 i.V.m. § 2 Abs. 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft, wobei die verwalteten Vermögensgegenstände der Spezial-AlF insgesamt den Wert von 500 Millionen Euro nicht überschreiten dürfen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Viktor Gorlow
seit 8.4.2025
Prokura
Prokura
Jonathan Userovici
seit 18.3.2022
Prokura
Pat Reilly
seit 30.3.2021
Prokura
Prokura
Jonathan Lucas Becker
seit 28.2.2019
Prokura
Christian Miele
seit 28.2.2019
Prokura
Christian Leybold
seit 12.12.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

50.00% identifiziert50.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
50.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
e.ventures Managementgesellschaft mbH
Germany
12.500 €
50.00%
Christian Leybold
Hamburg
12.500 €
50.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

e.ventures Managementgesellschaft mbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 149.828,20 170.836,00
I. Sachanlagen 81.911,00 102.936,00
II. Finanzanlagen 67.917,20 67.900,00
B. Umlaufvermögen 1.646.480,87 3.419.878,13
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 270.187,05 2.602.433,62
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.376.293,82 817.444,51
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.977,00 1.399,00
Aktiva 1.798.286,07 3.592.113,13

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.361.643,05 2.808.224,63
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 12.500,00 12.500,00
III. Bilanzgewinn 1.324.143,05 2.770.724,63
B. Rückstellungen 206.088,51 398.410,04
C. Verbindlichkeiten 230.554,51 385.478,46
Passiva 1.798.286,07 3.592.113,13

Anhang

Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die e.ventures Managementgesellschaft mbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss der e.ventures Managementgesellschaft mbH wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) für kleine Kapitalgesellschaften, nach den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie nach den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Euro aufgestellt. Die Erleichterungsvorschriften für die Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB werden in Anspruch genommen.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: e.ventures Managementgesellschaft mbH
Firmensitz laut Registergericht: Hamburg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Hamburg
Register-Nr.: HRB 133949

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Finanzanlagen sind mit Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Währungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten werden nach § 256a HGB zum Entstehungskurs oder dem niedrigeren bzw. höheren Devisenkassa-Mittelkurs zum Abschlussstichtag bewertet. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden neben
den unrealisierten Verlusten auch die unrealisierten Gewinne aus der Stichtagskursbewertung berücksichtigt. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen davon-Vermerke zur Währungsumrechnung enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungsdifferenzen.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen werden.
Angaben zur Bilanz
Angabe zu Forderungen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren wie im Vorjahr im Wesentlichen aus Kostenweiterbelastungen.
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 3.240,00 (Vorjahr: EUR 12.500,00) und resultiert aus Kautionen.
Angabe zu Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 230.554,51 (Vorjahr: EUR 385.243,60). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 234,86) und resultierte im Vorjahr
aus sonstigen Verbindlichkeiten. Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert.
Sonstige Angaben
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus zusätzlich entstandenen Prüfungskosten in Höhe von EUR 13.700,00.
Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 5.
Geschäftsführer
·  Andreas Haug, Hamburg (Founding Partner) (bis zum 13. Mai 2024)
·  Christian Leybold, Kreuzlingen, Schweiz (Geschäftsführer)
Unterschrift der Geschäftsführung



 

Hamburg, den 11. Oktober 2024

gez. Christian Leybold (Geschäftsführung)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

Der Jahresabschluss wird wegen der Inanspruchnahme von Erleichterungen nur teilweise offengelegt. Der folgende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss:
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die e.ventures Managementgesellschaft mbH
Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der e.ventures Managementgesellschaft mbH, Ham­burg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Ver­lustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmetho­den - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der e.ventures Management­gesellschaft mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver­mögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

· vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu­treffend dar. Wir geben kein Prüfungsurteil zu dem Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung ab.

Gemäß § 45a Abs. 1 KAGB i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlus­ses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Überein­stimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weiter­gehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforde­rungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jah­resabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lage­bericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlus­ses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor­schriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresab­schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant­wortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen fal­schen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver­antwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammen­hang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungsle-gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lage­berichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zu­künftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter ver­antwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den
anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausrei­chende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab­schluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risi­ken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsver­merk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebe­richt beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beach­tung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger­weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun­gen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti­sche Grundhaltung. Darüber hinaus

· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irrefüh­rende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzuge­ben;

· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern ange­wandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den ge­setzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhän­genden Angaben;

· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzli­chen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungs­nachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Ge­sellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum un­seres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereig­nisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

· beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresab­schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zu Grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahres­abschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch­führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö­gens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Ge-setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unter­nehmens;

· führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern darge­stellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis
ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ablei­tung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständi­ges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeid­bares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den ge­planten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststel­lungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Berlin, 11. Oktober 2024

EY GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
von Michaelis, Wirtschaftsprüfer
Beckers, Wirtschaftsprüfer

Nachrichten & Medien

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