JDE UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sigrid Eleonore Fritz-Ernst seit 13.9.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sigrid Fritz GmbHBesigheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010AKTIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSSDer Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in EURO unter Gegenüberstellung der Werte zum 31. Dezember 2009 aufgestellt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2010 erfolgt unter erstmaliger Anwendung der neuen Bestimmungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Zum 01. Januar 2010 wurde aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG außerordentliche Aufwendungen in Höhe von EUR 17.895,00 bilanziert. Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst (Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB). Auf Grund der erstmaligen Anwendung der neuen Bilanzierungsvorschriften wurden die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze nicht voll umfänglich fortgeführt (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften des HGB aufgestellt (§§ 265, 266 ff. HGB). B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENSachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs sofort als Betriebsausgaben behandelt (entsprechend § 6 Abs. 2 EStG). Für Wirtschaftsgüter mit einem Wert von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wird im Jahr der Anschaffung oder Herstellung ein Sammelposten gebildet, der gleichmäßig innerhalb von fünf Wirtschaftsjahren aufgelöst wird (entsprechend § 6 Abs. 2a EStG). Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bewertet (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB). Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und - soweit unverzinslich - bei Restlaufzeiten von über einem Jahr auf den Bilanzstichtag abgezinst. Flüssige Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Bewertung erfolgt nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren. Für die Abzinsung wird der von der Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz berücksichtigt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, werden mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet. Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. C. ANGABEN ZUR BILANZForderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von EUR 84.048,68 (Vj. EUR 351.125,35) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Die übrigen sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 23.997,29 (Vj. EUR 15.673,92) enthalten. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-unit-credit-Methode) gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von EUR 17.895,00. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht. Daher wurde der gesamte Betrag den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB (§ 285 Nr. 25 HGB):
Verbindlichkeiten In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 5.320,61 (Vj. EUR 9.255,00) enthalten. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren. D. SONSTIGE ANGABENWährend des Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die Geschäftsführer Frau Sigrid Fritz-Ernst, kaufmännische Angestellte und Herr Claus Ernst, Diplom-Verwaltungswirt geführt. Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Von den Erleichterungen nach §§ 274a, 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Besigheim, 15. August 2011 Sigrid Fritz-Ernst Claus Ernst Offenlegungsangabe gemäß § 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB: Der Jahresabschluss wurde am 14. September 2011 festgestellt. |
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