Capricorn Scientific GmbHLiquidiert
35085 Ebsdorfergrund, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Harry Brack seit 10.1.2014 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Capricorn Scientific GmbHEbsdorfergrundJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 05.04.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
sonstige BerichtsbestandteileAnhang1 Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Firma Capricorn Scientific GmbH für das Geschäftsjahr 2013 wurde nach den Vorschriften des HGB unter Beachtung abweichender steuerlicher Vorschriften erstellt. Die Gesellschaft wurde mit notariellem Vertrag vom 05.April 2013 gegründet, die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag im Handelsregister des Amtsgerichtes Marburg (HR B 6281) eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung, der weltweite Vertrieb und das Marketing von Laborreagenzien, die zur diagnostischen Verwendung ohne Berührung mit dem menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind. Nach den in §267 HGB angegebenen Größenklassen handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 Abs.1 S.3, 274 a und 288 HGB wurde weitgehend Gebrauch gemacht, ebenso von den Gliederungserleichterungen der §§ 266 I und 276 HGB. Angaben, die wahlweise in der Bilanz bzw. in der Gewinn-und Verlustrechnung gemacht werden können, sind dort aufgeführt. 2 Ansatz- Ausweis- und Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach der linearen Methode berechnet. Fremdwährungsforderungen wurden mit dem am Anschaffungstag gültigen Referenzkurs der EZB in EURO umgerechnet. Eine Abwertung von Forderungsbeständen in US-Dollar auf den niedrigeren beizulegenden Wert musste zum Bilanzstichtag nicht vorgenommen werden. Basis der Umrechnung der Fremdwährungsforderungen zum Bilanzstichtag in EURO war der am Bilanzstichtag gültige Referenzkurs der EZB. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert, die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Gewinn-und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. 3. Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung Die Gesellschaft weist einen Jahresfehlbetrag von € 349.418,84 aus. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Bilanzielle Überschuldung Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung ist mit dem Darlehensgeber Harry Brack bezüglich seines Darlehens über € 350.000 ein qualifizierter Rangrücktritt vereinbart. Herr Brack tritt gem. § 19 Abs. 2, § 39 Abs. 2 InsO mit seiner gesamten restlichen Darlehensforderung aus dem Darlehensvertrag zwischen ihm und der capricorn-Scientific GmbH über den Restbetrag von 350.000 EUR inkl. der künftigen Zinsen hinter alle Forderungen aller gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO) der Capricorn Scientific-GmbH zurück. Herr Brack verpflichtet sich, seine nachrangige Forderung gegenüber der Capricorn Scientific-GmbH so lange wie die teilweise oder vollständige Befriedigung dieser Forderung zu einer Überschuldung der Capricorn Scientific-GmbH gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO führt, nicht geltend zu machen. Die Tilgung des Darlehens und der Zinsen obiger im Rang zurückgetretener Darlehensforderung wird Herr Brack nur verlangen, soweit die Capricorn Scientific-GmbH diese aus künftigen Jahresüberschüssen oder einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder aus weiterem, die sonstigen Verbindlichkeiten der Capricorn Scientific-GmbH übersteigendem freien Vermögen leisten kann. Ein Verzicht auf die Forderung ist damit nicht verbunden. Im Falle eines Insolvenzverfahrens darf Herr Brack seine nachrangige Forderung nur im Rang nach allen vorrangigen Gläubigern anmelden und die Begleichung seiner Forderung erst nach Befriedigung der Forderungen aller vorrangigen Gläubiger und nachrangiger Gläubiger gem. § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO geltend machen. Bis zur Abwendung einer Krise wird Herr Brack diese Forderung auch nicht vor, sondern nur zugleich mit den Einlage-Rückgewähransprüchen i. S. von § 199 Satz 2 InsO des Gesellschafters, Herrn Dr.Herbert Hermann fordern. 4. Angaben über die Mitglieder der Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt: Geschäftsführer: bis 31.12.2013 Dr. Herbert Hermann, Biologe, Kirchhain
Ebsdorfergrund, den 17.Oktober 2014 Harry Brack, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2014 festgestellt. |
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