Stammdaten

Register
Amtsgericht Würzburg HRB 9495
Eingetragen
21.6.2007
Branche
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernSpeichern von Gas zu VersorgungszweckenBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Gegenstand
ist die Tätigkeit als Netzbetreiber gemäß dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz -EnWG), insbesondere der Betrieb, die Unterhaltung und Wartung, sowie der Ausbau örtlicher Verteilungsanlagen für Elektrizität und Gas, in transparenter und diskriminierungsfreier Weise. Weiterhin ist die Betriebsführung von Wasser- und Fernwärmenetzen Gegenstand des Unternehmens. Eingeschlossen ist die Wahrnehmung aller dazugehörigen Aufgaben und Dienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Simone Junk
seit 13.11.2025
Geschäftsführer
Andreas Günther
seit 5.1.2023
Prokura
Wolfgang Zimmermann
seit 5.1.2023
Prokura
Jürgen Söbbing
seit 24.2.2021
Geschäftsführer
Harald Wurm
seit 15.1.2013
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mainfranken Netze GmbH

Würzburg

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

A. Grundlagen

Gegenstand des Unternehmens ist die Tätigkeit als Netzbetreiber gemäß dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG), insbesondere der Betrieb, die Unterhaltung und Wartung sowie der Ausbau örtlicher Verteilungsanlagen für Elektrizität und Gas in transparenter und diskriminierungsfreier Weise. Ferner sind die Tätigkeiten als grundzuständiger Messstellenbetreiber gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), die Betriebsführung von Fernwärme- und Wassernetzen sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Netzinfrastruktur, Telekommunikation und Öffentliche Beleuchtung Gegenstand des Unternehmens.

Zur Optimierung der langfristigen Erlössituation und der Verbesserung der Prozessabläufe wurden die Asset-Management- und Asset-Service-Funktionen mit Bildung der großen Netzgesellschaft in 2013 zusammengeführt. Ebenfalls integriert sind die gewerbliche Ausbildung sowie die Hausanschlussbearbeitung. Die kaufmännischen Dienstleistungen erbringt die WVV. Dies ist in einem Dienstleistungsvertrag geregelt.

Die Stadtwerke Würzburg AG (STW) ist alleinige Gesellschafterin.

Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der STW. Mit zwei Netzpachtverträgen wurden ab dem 1. Juli 2007 die Strom- und Gasnetze von der STW gepachtet. Die Betriebsführung der Fernwärme- und Wassernetze wurde durch Verträge mit Wirkung zum 1. Juli 2007 von der STW übernommen. Im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags werden Leistungen, die in den Geschäftsbereichen Fernmeldenetz (seit 1. April 2020) und Öffentliche Beleuchtung (seit 1. Januar 2022) erbracht werden, monatlich an die STW verrechnet.

B. Wirtschaftsbericht

I. Gesamtwirtschaftliche und Branchenbezogene Rahmenbedingungen

In der Eurozone entwickelte sich die Wirtschaft deutlich verhaltener als in den USA, obwohl die enormen Belastungen durch hohe Energiepreise gegenüber dem Vorjahr spürbar nachließen. Trotzdem blieb der Industriesektor massiv unter Druck und schrumpfte im Gesamtjahr deutlich. Der private Konsum stagnierte angesichts weiterhin hoher, wenn auch rückläufiger Inflationsraten und steigender Zinsen über weite Strecken. Die Inflation in der Eurozone lag im Jahresdurchschnitt mit 5,4% nach wie vor deutlich über dem Notenbankziel von rund 2%, sodass auch die Europäische Zentralbank an ihrem Kurs der geldpolitischen Straffung festhielt. Der Leitzins stieg im Jahresverlauf um weitere 200 Basispunkte auf 4,5%. Nachdem die Wirtschaft der Eurozone im ersten Halbjahr, insbesondere aufgrund von Aufholeffekten nach der Pandemie und nachlassender Lieferkettenstörungen noch ein kleines Wachstum verzeichnen konnte, ging die Wirtschaftsleistung in der zweiten Jahreshälfte wieder leicht zurück. Im Gesamtjahr ergab sich damit lediglich ein Plus von 0,5% gegenüber der Wirtschaftsleistung des Vorjahres.

Anreizregulierung

In ihrer Tätigkeit als Netzbetreiber der örtlichen Strom- und Gasnetze unterliegt die MFN der Anreizregulierung durch die Bundesnetzagentur (im Strom) und Landesregulierungsbehörde (im Gas). Im Rahmen regelmäßiger Kostenprüfungen, wird die Höhe der benötigten Geldmittel für Unterhalt und Erweiterung der Netze durch die Behörden genehmigt, die dann im Zuge der Netzentgelterhebung vereinnahmt werden dürfen.

Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen Strom

Für Strom wurden mittels Beschlusses am 27.05.2019 für die dritte Regulierungsperiode (01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023) die jährlichen Erlösobergrenzen und der unternehmensspezifische Effizienzwert festgesetzt. Die Regulierungskontosalden der Jahre 2013 bis 2020 wurden beschieden und sind rechtskräftig. Das Jahr 2021 ist das Basisjahr für das Ausgangsniveau der Erlösobergrenze der vierten Regulierungsperiode (2024 bis 2028) gewesen. Die MFN hat einen Anhörungswert für das Ausgangsniveau der vierten Regulierungsperiode erhalten und wartet aufgrund laufender Verfahren (u.a. Effizienzwertermittlung, genereller sektoraler Produktivitätsfaktor) auf den endgültigen Beschluss der Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur.

Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen Gas

Mit dem Beginn des Jahres 2023 hat die vierte Regulierungsperiode im Gas begonnen. Wie im Strom, liegt auch im Gas noch kein endgültiger Beschluss zum Ausgangsniveau, Effizienzwert als auch generellen sektoralen Produktivitätsfaktor der vierten Regulierungsperiode (2023 bis 2027) vor. Daher wurde die EOG 2023 auf Basis des mit der Landesregulierungsbehörde abgestimmten Anhörungswertes berechnet. Etwaige nachträgliche Änderungen werden über das Regulierungskonto des Jahres 2023 korrigiert.

Die Bundesnetzagentur hat den Gasnetzbetreibern im November 2022 mit der KANU-Festlegung (BK9-22/614) die Möglichkeit eröffnet, für künftige Neuinvestitionen in die Gasnetze optional kürzere kalkulatorische Nutzungsdauern anzusetzen. Durch diese Regelung können Neuinvestitionen ab dem Geschäftsjahr 2023 vollständig bis zum Jahr 2045 kalkulatorisch abgeschrieben und über die Netzentgelte refinanziert werden. Entsprechend der KANU-Festlegung werden die kürzeren kalkulatorischen Nutzungsdauern für Neuinvestitionen in das Gasnetz der MFN ab dem Geschäftsjahr 2023 angewandt. Handelsrechtlich bleiben die Nutzungsdauern unberührt.

Antrag Kapitalkostenaufschlag Gas und Strom

Fristgerecht zum 30.06.2023 wurden die Anträge für den Kapitalkostenaufschlag auf die EOG Strom bzw. Gas bei der Bundesnetzagentur bzw. Regierung von Unterfranken gestellt.

II. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die bedeutendsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren der MFN bilden die vereinnahmten Netzentgelte, die Netzmengen - jeweils getrennt nach Strom- und Gasnetz -, das Ergebnis aus Dienstleistungen sowie das Gesamtergebnis der Gesellschaft vor Ergebnisabführung.

III. Lage

Ertragslage

Die Gesellschaft vereinnahmte im Geschäftsjahr 2023 Netzentgelte für die Nutzung des Stromnetzes in Höhe von 59.148 TEUR (i. Vj. 59.979 TEUR). Die Menge der Netznutzung belief sich auf 779,0 Mio. kWh (i. Vj. 818,7 Mio. kWh).

Für die Nutzung des Erdgasnetzes erhielt sie Netzentgelte in Höhe von 22.493 TEUR (i. Vj. 21.704 TEUR). Die zugrunde liegende Menge betrug 1.689,3 Mio. kWh (i. Vj. 2.043,5 Mio. kWh).

Für die Betriebsführung des Fernwärmenetzes erhielt die Gesellschaft 4.320 TEUR (i. Vj. 3.560 TEUR), für die des Trinkwassernetzes 7.780 TEUR (i. Vj. 5.450 TEUR).

In der Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers wurden Erlöse i. H. v. 1.108 TEUR (i. Vj. 875 TEUR) für den Betrieb von intelligenten Messsystemen vereinnahmt.

Für den Energiebezug sind Aufwendungen in Höhe von 57.549 TEUR (i. Vj. 57.782 TEUR) entstanden. Die Aufwendungen für Pacht betrugen für das Stromnetz 9.657 TEUR (i. Vj. 9.333 TEUR), für das Gasnetz 6.317 TEUR (i. Vj. 7.132 TEUR), sowie für Smart Meter von der STW 568 TEUR (i. Vj. 406 TEUR). Des Weiteren beinhaltet der Materialaufwand Aufwendungen aus technischen und kaufmännischen Dienstleistungen von der STW in Höhe von 6.299 TEUR (i. Vj. 6.455 TEUR) sowie Aufwendungen für Investitionen in das Netz der STW in Höhe von 19.168 TEUR (i. Vj. 15.437 TEUR). Weiterhin ist die Weiterverrechnung von Netzkosten vorgelagerter Netzbetreiber in Höhe von 24.594 TEUR (i. Vj. 21.980 TEUR) ausgewiesen.

Entwicklung im Personalbereich

Die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer stieg im Jahr 2023 von 224 auf 235 Mitarbeiter. Der Personalaufwand stieg gegenüber dem Vorjahr um 1.283 TEUR. Des Weiteren wurden 33 junge Menschen in der MFN ausgebildet.

Die Rückstellung für die Rahmenkonzernbetriebsvereinbarung (RKBV) für Altersteilzeit verringert sich um 162 TEUR. Bei den Verpflichtungen nach TV Flex wurden 63 TEUR zugeführt. Damit besteht zum Bilanzstichtag für die Altersteilzeit RKBV für 1 Mitarbeiter eine Rückstellung in Höhe von 111 TEUR, für die Verpflichtungen nach TV Flex für 9 Mitarbeiter 697 TEUR.

Ergebnisentwicklung

Den Erträgen in Höhe von 170.423 TEUR stehen Aufwendungen von 182.665 TEUR gegenüber. Das Betriebsergebnis beträgt ./. 12.242 TEUR (i. Vj. ./. 8.170 TEUR). Die Ergebnisverschlechterung gegenüber dem Vorjahr ergibt sich insbesondere aus mengenbedingten Mindereinnahmen bei der Netznutzung Strom und Gas, bei gleichzeitig steigenden Personal- und Dienstleistungskosten. Hinzu kommt erneut ein hoher, negativer Saldo aus dem Kauf und Verkauf von Differenzmengen im Rahmen des Bilanzkreismanagements.

Nach Berücksichtigung des negativen Finanzergebnisses in Höhe von 137 TEUR verbleibt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 12.379 TEUR (i. Vj. 8.195 TEUR). Damit liegt das Jahresergebnis unter dem Planwert von ./. 7.180 TEUR. Die Abweichung zum Plan resultiert im Wesentlichen ebenfalls aus den mengenbedingten Mindereinnahmen aus den Sparten Strom und Gas, bei gleichzeitig steigenden Kosten, sowie dem ungünstigen Verhältnis von Kauf- und Verkaufspreisen beim Ausgleich des Differenzbilanzkreises.

Die Ertragslage hat sich gegenüber dem Vorjahr verschlechtert, ist jedoch unter den gegebenen, unternehmerischen Rahmenbedingungen als ausreichend zu betrachten.

Finanzlage

Aufgrund der Einbeziehung in das Cash-Pooling der STW war die Finanzierung der Gesellschaft gesichert.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt im Berichtsjahr 2.260 TEUR (i. Vj. ./. 428 TEUR). Nach Berücksichtigung des Cashflows aus der Investitionstätigkeit (./. 1.455 TEUR) sowie des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit (1.825 TEUR) verbessert sich der Finanzmittelfonds am Ende der Periode um 2.630 TEUR auf 3 TEUR gegenüber dem Vorjahr.

Die Finanzlage hat sich somit im Vergleich zum Vorjahr verbessert und ist vor dem Hintergrund des Cash-Poolings als zufriedenstellend zu beurteilen.

Vermögenslage

Das Vermögen der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag 29.550 TEUR (i. Vj. 29.678 TEUR). Das Vermögen setzt sich aus dem Anlagevermögen in Höhe von 5.207 TEUR (i. Vj. 4.647 TEUR) und dem Umlaufvermögen in Höhe von 24.343 TEUR (i. Vj. 25.029 TEUR) zusammen.

Die Verringerung der Bilanzsumme resultiert in erster Linie aus der Abnahme von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen.

Des Weiteren wurden im laufenden Geschäftsjahr 1.528 TEUR investiert, davon 223 TEUR in die Netzleitstelle und 763 TEUR in den Fuhrpark. Der Rest floss in die Anschaffung neuer Hardware, Software und das Inventar der Gesellschaft.

Die Gesellschaft hat ein geringes Eigenkapital. Durch die Einbindung in den Konzern ist die Liquidität gesichert. Die Vermögenslage ist daher als zufriedenstellend zu betrachten.

Gesamtlage

In ihrer Rolle als Verteilnetzbetreiber unterliegt die MFN der Anreizregulierung durch die Bundesnetzagentur bzw. die Landesregulierungsbehörde und ist in diesem Sinne berechtigt sich auch über das Geschäftsjahr hinaus die Erlöse für den Ausbau und Erhalt der Netze im Rahmen der Erlösobergrenze und des Regulierungskontos zur sichern. Aufgrund der Einbindung in den WVV-Konzern und das Cashpooling mit der STW sind auch Finanzierung und Liquidität aktuell gesichert.

Die Gesamtlage der Gesellschaft ist damit als zufriedenstellend zu betrachten.

C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Prognosebericht

Für das Geschäftsjahr 2024 sind Investitionen in Höhe von 2.266 TEUR vorgesehen. Diese beinhalten Investitionen für ein Notstromaggregat (200 TEUR), Hardware- & Software (397 TEUR), den Fuhrpark (1.157 TEUR) sowie Investitionen für sonstige Werkzeuge und Inventar (512 TEUR).

Der Wirtschaftsplan für 2024 geht von einem negativen Jahresergebnis in Höhe von 6.205 TEUR (vor Ergebnisabführung) aus. Gemäß aktueller Prognose wird das Ergebnis voraussichtlich den Plan unterschreiten.

Durch den Ergebnisabführungsvertrag und die Cash-Pooling-Vereinbarung mit der STW wird sichergestellt, dass das negative Ergebnis der Gesellschaft ausgeglichen und die Finanzierung ermöglicht wird. Entgangene Erlöse können über das Regulierungskonto in den Folgejahren nachverrechnet werden.

Risikobericht

Um alle den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, hat die WVV GmbH ein Risikomanagementsystem im Konzern eingerichtet. Die WVV stellt dabei für die verbundenen Unternehmen als Dienstleister die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im Rahmen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) sicher. Den Mitgliedern des Aufsichtsrates der STW gehen hierzu vierteljährlich Berichte und bei Bedarf Ad-hoc-Meldungen zu.

Es besteht das Risiko, dass bei Ausfall der Gasversorgung der beiden vorgelagerten Netzbetreiber auch die Versorgung aller Erdgasnetzkunden der MFN betroffen ist. Die Folge wären ausgefallene Heizungs- und Produktionsanlagen sowie der Ausfall der Strom- und Wärmeproduktion im HKW und im Spitzenkessel. In diesem Fall muss davon ausgegangen werden, dass ein Großteil des Gasverteilungsnetzes durch die Verbraucher entleert wird. Diese Netzteile inklusive der Netzanschlüsse müssten nach Rückkehr der Gaslieferung der vorgelagerten Netzbetreiber zunächst wieder vom MFN-Personal und externen Dienstleistern sehr zeit- und personalaufwändig in Betrieb genommen werden.

Durch den Ergebnisabführungsvertrag bzw. die Cash-Pooling-Vereinbarung mit der STW wird sichergestellt, dass ein eventuell negatives Ergebnis der Gesellschaft ausgeglichen und die Finanzierung ermöglicht wird.

Es bestehen derzeit keine Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten.

Chancenbericht

Als Verteilnetzbetreiber ist die MFN in ihrem Hauptgeschäft, dem Betrieb der örtlichen Strom- und Gasnetze, an die Regularien der Bundesnetzagentur gebunden und damit in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt. Die besten Chancen liegen darin bestehende Prozesse weiter zu optimieren, um so die im Rahmen der EOG zur Verfügung stehenden Mittel noch effektiver zu nutzen.

In diesem Sinne und um der aktuellen Ergebnisentwicklung entgegenzuwirken wurde 2024 das Projekt MFN 2.0 angestoßen, dessen Zweck darin liegt die aktuellen Strukturen und Prozesse der Gesellschaft aufzuarbeiten, zu prüfen und insbesondere in Hinblick auf die Anforderungen der Anreizregulierung neu auszurichten.

Entscheidend bleibt ferner die Digitalisierung von Standard-Prozessen: Hier unternimmt die MFN Schritte, um z.B. PV-Anlagenbetreibern einfachere Möglichkeiten zu bieten, ihre Anlagendaten zu erfassen. Davon profitiert nicht nur der Anlagenbetreiber, sondern auch die MFN, denn automatisch erfasste Daten können schneller weiterverarbeitet und so Standardlastprofile genauer prognostiziert und Liquiditätsrisiken gemindert werden.

Auch abseits der Digitalisierung können Prozesse verbessert werden. Die detaillierte Erfassung und Visualisierung von Prozessabläufen mittels SIGNAVIO soll dabei helfen unnötige Redundanzen zu eliminieren und Mitarbeitern Zeit und Aufmerksamkeit zu sparen, die für kommende Herausforderungen wie die Umsetzung der Wärmewende benötigt werden. Seit Anfang 2024 ist die Wärmeleitplanung für die Stadt Würzburg in vollem Gange und die MFN maßgeblich an der Erarbeitung neuer Konzepte für eine klimaneutrale Wärmeversorgung beteiligt.

Für deren Bewältigung unabdingbar ist gut ausgebildetes und erfahrenes Personal. Die demographische Entwicklung und der Fachkräftemangel machen auch vor der MFN nicht halt und es ist wichtig das Wissen und die Erfahrung der älteren Generation zu erhalten und weiterzugeben. Mit der Ausbildung von Auszubildenden in den Bereichen Elektrik und Mechanik hat sich die MFN bereits in der Vergangenheit gut qualifiziertes Personal gesichert. Mit der Aufnahme neuer Auszubildender im Bereich der Mechatronik (seit 2022) bereiten wir uns gezielt auf die Ansprüche vor, die neue Technologien an Verteilnetzbetreiber stellen.

Neben dem Betrieb der eigenen Netze hat die MFN sich bereits seit Jahren als Dienstleister im Bereich Netzinfrastruktur etabliert. Zu ihren Kunden zählen vor allem viele Kommunen im Umkreis von Würzburg. Durch weiterhin zuverlässige Zusammenarbeit gilt es die Bestandskunden zu halten und im gemeinsamen Austausch neue Marktpotenziale zu entdecken.

 

Würzburg, 23. Mai 2024

MAINFRANKEN NETZE GMBH

Söbbing

Bilanz zum 31. Dezember 2023

der Mainfranken Netze GmbH

Aktivseite

31.12.2023
EUR
31.12.2022
TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 494.308,00 526
2. Geleistete Anzahlungen 245.311,50 117
739.619,50 643
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 210.350,00 204
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.256.761,00 2.661
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 1.139
4.467.111,00 4.004
5.206.730,50 4.647
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.557.290,62 4.256
2. unfertige Leistungen 2.542.749,86 2.617
3. fertige Erzeugnisse und Waren 822.501,89 565
4. geleistete Anzahlungen 1.770,00 -
7.924.312,37 7.438
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10.827.654,44 15.132
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4.721.431,46 525
3. sonstige Vermögensgegenstände 619.326,28 1.785
16.168.412,18 17.442
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 250.132,72 149
24.342.857,27 25.029
C. Rechnungsabgrenzungsposten 219,57 2
29.549.807,34 29.678

Passivseite

31.12.2023
EUR
31.12.2022
TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25
II. Kapitalrücklage 2.000.000,00 -
2.025.000,00 25
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen 29.478,00 101
2. sonstige Rückstellungen 15.582.540,49 20.455
15.612.018,49 20.556
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.170.754,95 7.517
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 136.730,24 267
3. sonstige Verbindlichkeiten 605.303,66 1.313
davon aus Steuern 311.221,41 EUR; i. Vj. 1.133 TEUR
11.912.788,85 9.097
29.549.807,34 29.678

Bilanz zum 31. Dezember 2023

der Mainfranken Netze GmbH

Aktivseite

Anhang 31.12.23
TEUR
31.12.22
TEUR
Anlagevermögen (1)
Immaterielle Vermögensgegenstände 740 643
Sachanlagen 4.467 4.004
5.207 4.647
Umlaufvermögen
Vorräte (2) 7.924 7.438
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (3) 16.169 17.442
Flüssige Mittel (4) 250 149
24.343 25.029
Rechnungsabgrenzungsposten (5) - 2
29.550 29.678

Passivseite

Anhang 31.12.23
TEUR
31.12.22
TEUR
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital (6) 25 25
Kapitalrücklage 2.000 -
Rückstellungen (7) 15.612 20.556
Verbindlichkeiten (8) 11.913 9.097
29.550 29.678

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

der Mainfranken Netze GmbH

2023
EUR
2022
TEUR
1. Umsatzerlöse 166.523.362,30 159.762
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen ./. 73.916,11 788
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 122.131,25 78
4. Sonstige betriebliche Erträge 3.852.339,02 3.105
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren ./. 66.859.637,31 ./. 64.654
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen ./. 70.132.955,52 ./. 65.570
./. 136.992.592,83 ./. 130.224
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter ./. 15.975.841,18 ./. 14.842
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung ./. 4.406.583,68 ./. 4.258
davon für Altersversorgung 1.187.798,67 EUR; i. Vj. 1.197 TEUR ./. 20.382.424,86 ./. 19.100
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen ./. 939.658,13 ./. 703
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen ./. 24.308.799,62 ./. 21.792
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 37.098,90 2
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen ./. 174.553,84 ./. 27
11. Ergebnis nach Steuern ./. 12.337.013,92 ./. 8.111
12. Sonstige Steuern ./. 42.499,26 ./. 84
13. Erträge aus Verlustübernahme 12.379.513,18 8.195
14. Jahresergebnis - -

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

der Mainfranken Netze GmbH

Anhang 2023
TEUR
2022
TEUR
Umsatzerlöse (9) 166.523 159.762
Veränderung des Bestands an unfertigen Leistungen ./. 74 788
Andere aktivierte Eigenleistungen 122 78
Sonstige betriebliche Erträge (10) 3.852 3.105
Materialaufwand (11) ./. 136.993 ./. 130.224
Personalaufwand (12) ./. 20.382 ./. 19.100
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen (13) ./. 939 ./. 703
Sonstige betriebliche Aufwendungen (14) ./. 24.309 ./. 21.792
Finanzergebnis (15) ./. 137 ./. 25
Ergebnis nach Steuern ./. 12.337 ./. 8.111
Sonstige Steuern ./. 42 ./. 84
Erträge aus Verlustübernahme (16) 12.379 8.195
Jahresergebnis - -

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Amtsgericht Würzburg HRB 9495

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden konzerneinheitlich angewandt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vom 24.07.2015 erstellt.

Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Die Nutzungsdauern betragen 3 bis 20 Jahre.

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.

Die Abschreibungen werden planmäßig linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Anlagegüter vorgenommen. Die Nutzungsdauern betragen 3 bis 20 Jahre.

Für geringwertige Vermögensgegenstände zwischen 250,00 EUR und 1.000,00 EUR wurde ein jährlicher Sammelposten gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Vermögensgegenstand vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Zugänge, deren Anschaffungskosten 250,00 EUR nicht übersteigen, wurden direkt als Betriebsausgaben abgesetzt.

Mit Wirkung zum 01. Januar 2019 ist die Stadtwerke Würzburg AG (STW) den entstandenen und künftig entstehenden Verpflichtungen der Mainfranken Netze GmbH (MFN) aus den Netzanschlussverhältnissen (Herstellung und dauerhafter Betrieb des Hausanschlusses / dauerhafte Bereitstellung der Anschlussleistung) für die Erstellung bzw. die Erweiterung von Strom- und Gasanschlüssen, die sich im Eigentum der STW befinden, als weitere Schuldnerin beigetreten, so dass die MFN und die STW als Beitretende den Gläubigern hinsichtlich der Befriedigung ihrer Forderungen unmittelbar als Gesamtschuldner haften. Die Verpflichtungen umfassen die Instandhaltung der Anlagen, die im Zusammenhang mit den Netzanschlussverhältnissen ab dem 01. Juli 2007 stehen. Durch die Regelungen zu den Schuldbeitritten für Strom und Erdgas ist die STW als weitere Schuldnerin in die Verpflichtung gegenüber den Anschlussnehmern zur Herstellung und dem dauerhaften Betrieb bzw. der dauerhaften Bereitstellung der Anschlussleistung eingetreten und stellt die MFN im Innenverhältnis von dieser Verpflichtung frei. Diese vereinbarten Schuldbeitritte mit Erfüllungsübernahme führen dazu, dass die ursprüngliche Verpflichtung bei der MFN entfällt, soweit bei ihr keine Inanspruchnahme aus der gesamtschuldnerischen Haftung droht.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zu den niedrigeren Tageswerten, die unfertigen Leistungen zu Einzelkosten.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände, Guthaben bei Kreditinstituten und Rechnungsabgrenzungsposten werden mit dem Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden grundsätzlich angemessene Wertabschläge vorgenommen, uneinbringliche Forderungen werden vollständig abgeschrieben.

Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf den um die einzelwertberichtigten Forderungen und die Umsatzsteuer verminderten und bereinigten Forderungsbestand gebildet.

Bei der Bewertung der Forderungsabgrenzung für die Netznutzung Strom und Erdgas erfolgt unter Zuhilfenahme des Abrechnungssystems eine Hochrechnung. Diese Hochrechnung wird auf Basis von Vorjahresverbräuchen, falls diese nicht vorhanden sind auf Basis des Periodenverbrauchs, der im Tarif hinterlegt ist, ermittelt und mit den dort gültigen Netznutzungsentgelten bewertet. Die Gewichtung der Verbräuche erfolgt wie im Vorjahr im Strom nach Gradtagszahlen für temperaturabhängige Tarife. Bei Kunden mit einem temperaturabhängigen Verbrauch erfolgt die Hochrechnung laut G685 ab 01.01.2024 über die modifizierten Gradtage. Bei einem temperaturunabhängigen Verbrauch erfolgt eine lineare Hochrechnung.

Zur Ermittlung einer manuellen Hochrechnung wird die eingespeiste Menge abzüglich eines Netzverlustes und abzüglich der Ist-abgerechneten Mengen ermittelt. Die manuelle Hochrechnung wird der Hochrechnung aus dem IS-U gegenübergestellt und mit einem Korrekturfaktor verplausibilisiert.

Die erhaltenen Anzahlungen für die Netznutzung sind bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgesetzt.

Das Eigenkapital wird mit dem Nennwert angesetzt.

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden die Rückstellungen mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben worden sind.

Die Pensions- und Energiepreisermäßigungsrückstellungen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung eines Zinsfußes von 1,82 %, die Altersteilzeit- und Jubiläumsrückstellungen unter Zugrundelegung eines Zinsfußes von 1,74 %, sowie den Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bei Anwendung des Teilwertverfahrens gebildet worden. Die angenommene Rentensteigerung bei den Pensionsrückstellungen beträgt 1,50 %. Bei den Altersteilzeit- und Jubiläumsrückstellungen wurde ein Einkommenstrend von 1,50 % unterstellt. Es wurde eine Fluktuation von 0,50 % bei den Energiepreisermäßigungs- und Jubiläumsrückstellungen angenommen.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft werden Steuerlatenzen auf Ebene des Organträgers, der Stadtwerke Würzburg AG, betrachtet.

II. Erläuterungen zur Bilanz

(1) Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens wird in der Anlage 1 zum Anhang gezeigt.

(2) Vorräte

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.557 4.256
Unfertige Leistungen 2.543 2.617
Fertige Erzeugnisse und Waren 822 565
Geleistete Anzahlungen 2 -
7.924 7.438

(3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

31.12.23
TEUR
31.12.22
TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10.828 15.132
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4.722 525
Sonstige Vermögensgegenstände 619 1.785
16.169 17.442

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind die Verbrauchsabgrenzung für noch nicht abgerechnete Netznutzung in Höhe von 8.627 TEUR (i. Vj. 8.558 TEUR), für Mehr- und Mindermengen in Höhe von 1.909 TEUR (i. Vj. 5.418 TEUR) und aus Energieumlagen mit 967 TEUR (i. Vj. 17 TEUR) enthalten. Die von Kunden hierfür erhaltenen Abschlagszahlungen in Höhe von 7.570 TEUR (i. Vj. 7.501 TEUR) sind von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgesetzt.

Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen 4.190 TEUR (i. Vj. 493 TEUR) die STW, 1 TEUR (i. Vj. 7 TEUR) die Würzburger Hafen GmbH (WHG), 1 TEUR (i. Vj. 4 TEUR) die Würzburger Stadtverkehrs-GmbH (SVG), 410 TEUR (i. Vj. 0 TEUR) die Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH (TWV), 2 TEUR (i. Vj. 2 TEUR) die Würzburger Bäder GmbH (WBG), 0 TEUR (i. Vj. 0 TEUR) die Genusswunder Würzburg GmbH (GWW), 90 TEUR (i. Vj. 17 TEUR) die Würzburger Straßenbahn GmbH (WSB), 27 TEUR (i. Vj. 1 TEUR) die NVG Omnibus-Betriebsgesellschaft mbH und 1 TEUR (i. Vj. 1 TEUR) die Wassergewinnung Würzburg - Estenfeld GmbH (WW-E). Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind 0 TEUR (i. Vj. 0 TEUR) am Bilanzstichtag noch nicht abzugsfähige Vorsteuer, Guthaben aus Umsatzsteuervoranmeldungen 2023 in Höhe von 0 TEUR (i. Vj. 977 TEUR) und 121 TEUR (i. Vj. 103 TEUR) aus dem Mehr- und Mindermengen Netzkontosaldo Erdgas enthalten, 2 TEUR (i. Vj. 0 TEUR) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Die übrigen Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

(4) Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel betreffen das Guthaben bei einem Kreditinstitut und den Kassenbestand.

(5) Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft wie auch im Vorjahr bereits geleistete Zahlungen für Versorgungsempfänger des Folgejahres.

(6) Eigenkapital

Das Stammkapital in Höhe von 25.000,00 EUR ist voll einbezahlt. Alleinige Gesellschafterin ist die STW.

Die STW hat im Geschäftsjahr 2023 eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der MFN in Höhe von 2.000 TEUR vorgenommen.

(7) Rückstellungen

31.12.23
TEUR
31.12.22
TEUR
Rückstellungen für Pensionen 29 101
Sonstige Rückstellungen 15.583 20.455
15.612 20.556

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Altersteilzeit (808 TEUR; i. Vj. 907 TEUR), noch abzugeltende Überstunden- und Urlaubsverpflichtungen (1.097 TEUR; i. Vj. 1.031 TEUR), Energiepreisermäßigungen (14 TEUR; i. Vj. 20 TEUR), Zeitzuschläge und Sozialleistungen (143 TEUR; i. Vj. 113 TEUR), Leistungszulagen (90 TEUR; i. Vj. 91 TEUR), Jubiläumsverpflichtungen (287 TEUR; i. Vj. 300 TEUR), Berufsgenossenschaft (193 TEUR; i. Vj. 189 TEUR), Abrechnungsverpflichtungen (521 TEUR; i. Vj. 400 TEUR), Rechtsstreitigkeiten (0 TEUR; i. Vj. 4 TEUR), Schadstoffemissionen nach BEHG (9 TEUR; i. Vj. 15 TEUR), noch ausstehende Rechnungen (2.234 TEUR; i. Vj. 1.611 TEUR), KWK Abrechnungen an TenneT (1.666 TEUR; i. Vj. 5.578 TEUR), EEG-Abrechnungen an TenneT (2.659 TEUR; i. Vj. 3.935 TEUR), Energieumlagen an TenneT (0 TEUR; i. Vj. 16 TEUR), das Regulierungskonto Erdgas (873 TEUR; i. Vj. 1.022 TEUR) und das Regulierungskonto Strom (1.631 TEUR; i. Vj. 1.935 TEUR) sowie Mehr- und Mindermengenabrechnungen Strom als auch Gas (3.192 TEUR; i. Vj. 3.121 TEUR).

Die Gesellschaft ist Mitglied der Zusatzversorgungskasse der Bayerischen Gemeinden (ZVK). Im Geschäftsjahr 2023 betrug das umlagepflichtige Entgelt als Bemessungsgrundlage für die Zusatzversorgungskasse 14.816 TEUR (i. Vj. 14.119 TEUR). Dabei betrug der Umlagesatz grundsätzlich 3,75 % und der Zusatzbeitrag 4,0 % des pflichtigen Entgelts. Der Arbeitgeberanteil entspricht dem Umlagesatz zuzüglich des Zusatzbeitrags.

Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Jahren und dem durchschnittlichen Marktzinssatz nach den vergangenen sieben Jahren beträgt < 1 TEUR (i. Vj. 2 TEUR) und ist ausschüttungsgesperrt, jedoch nicht abführungsgesperrt.

(8) Verbindlichkeiten

31.12.23
TEUR
31.12.22
TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.171 7.517
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 137 267
Sonstige Verbindlichkeiten 605 1.313
davon aus Steuern 311 TEUR; i. Vj. 1.133 TEUR
11.913 9.097

Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen 103 TEUR (i. Vj. 248 TEUR) die WVV, 0 TEUR (i. Vj. 0 TEUR) die STW, 28 TEUR (i. Vj. 11 TEUR) die GWW, 5 TEUR (i. Vj. 3 TEUR) die Würzburger Recycling GmbH (WRG), 1 TEUR (i. Vj. 1 TEUR) die Immobilien-Management GmbH -Gebäudeservice Würzburg (IMG-G), 0 TEUR (i. Vj. 0 TEUR) die WSB, 0 TEUR (i. Vj. 3 TEUR) die TWV und 0 TEUR (i. Vj. 1 TEUR) die WVV Wirtschaftsstandort Würzburg Immobilien-Management GmbH (IMG). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Verbindlichkeitenspiegel

31.12.2023 mit einer Restlaufzeit von 31.12.2022
Gesamt
EUR
bis 1 Jahr
EUR
über 1 Jahr bis 5 Jahre
EUR
über 5 Jahre
EUR
Gesamt
TEUR
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.170.754 11.170.754 - - 7.517
(Vorjahr) (7.516.733) (-) (-)
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 136.730 136.730 - - 267
(Vorjahr) (267.121) (-) (-)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 605.304 605.304 - - 1.313
(Vorjahr) (1.313.240) (-) (-)
davon aus Steuern 311.221 311.221 - -
(Vorjahr) (1.133.347) (-) (-)
davon i.R.d. sozialen Sicherheit - - - -
(Vorjahr) (9) (-) (-)
11.912.789 11.912.789 - - 9.097

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(9) Umsatzerlöse

2023
TEUR
2022
TEUR
Stromnetz 101.498 97.167
Gasnetz 32.312 35.926
grundzuständiger Messstellenbetrieb Strom 2.003 1.515
Sonstige 30.710 25.154
166.523 159.762

In den Umsatzerlösen sind 54 TEUR (i. Vj. 48 TEUR) aus dem Ausland und periodenfremde Anteile in Höhe von 8.550 TEUR (i. Vj. 2.595 TEUR) enthalten.

(10) Sonstige betriebliche Erträge

Hierin sind insbesondere Erträge aus der Vereinnahmung der kalkulatorischen Auflösung von Baukostenzuschüssen aufgrund des Schuldbeitritts mit der STW in Höhe von 1.901 TEUR (i. Vj. 1.914 TEUR), aus der Auflösung von Rückstellungen 1.153 TEUR (i. Vj. 383 TEUR), aus der Zuschreibung von Forderungen 0 TEUR (i. Vj. 4 TEUR), aus periodenfremden Erträgen 147 TEUR (i. Vj. 165 TEUR), aus übrigen Erträgen 146 TEUR (i. Vj. 221 TEUR) und aus Schadensabrechnungen 200 TEUR (i. Vj. 249 TEUR) enthalten.

(11) Materialaufwand

2023
TEUR
2022
TEUR
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 66.860 64.654
Aufwendungen für bezogene Leistungen 70.133 65.570
136.993 130.224

(12) Personalaufwand

2023
TEUR
2022
TEUR
Löhne und Gehälter 15.976 14.842
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 4.406 4.258
20.382 19.100
davon für Altersversorgung 1.188 1.197
Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten:
Arbeitnehmer 235 224
Auszubildende 33 31
268 255

(13) Abschreibungen

Die Abschreibungen beinhalten planmäßige Abschreibungen in Höhe von 939 TEUR (i. Vj. 703 TEUR).

(14) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen die Konzessionsabgabe (6.879 TEUR; i. Vj. 7.232 TEUR) sowie das Dienstleistungsentgelt WVV (14.380 TEUR; i. Vj. 12.031 TEUR). 62 TEUR betreffen das Vorjahr (i. Vj. 464 TEUR).

(15) Finanzergebnis

2023
TEUR
2022
TEUR
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 37 2
davon aus verbundenen Unternehmen 36 TEUR; (i. Vj. 0 TEUR)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen ./. 174 ./. 27
davon an verbundene Unternehmen 162 TEUR; (i. Vj. 0 TEUR)
./. 137 ./. 25

Im Zinsergebnis sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Personalrückstellungen in Höhe von 13 TEUR (i. Vj. 21 TEUR) enthalten.

(16) Erträge aus Verlustübernahme

Der Verlust in Höhe von 12.379 TEUR ist aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der STW übernommen worden.

IV. Ergänzende Angaben

Geschäftsführer ist Herr Dipl. Ing. (FH) Jürgen Söbbing.

Auf die Angabe der Gesamtbezüge wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Die Gesellschaft hat keinen Aufsichtsrat.

Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 und Nr. 21 HGB liegen in der Gesellschaft nicht vor.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens der Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (WVV) mit Sitz in Würzburg einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der WVV werden im Unternehmensregister veröffentlicht.

Die Angabe des Prüfungshonorars gemäß § 285 Nr. 17 HGB erfolgt im Konzernabschluss der WVV.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen / Haftungsverhältnisse:

bis 1 Jahr
TEUR
über 1 Jahr bis 5 Jahre
TEUR
über 5 Jahre
TEUR
Pachtverpflichtungen 21.444 22.350 -
Leasingsverpflichtungen 138 147 -
Abnahmeverpflichtungen 6.141 - -
Miet- und Dienstleistungsverträge 24.435 142 -
52.158 22.639 -

Von den gesamten sonstigen finanziellen Verpflichtungen i. H. v. 74.797 TEUR bestehen 68.372 TEUR gegenüber verbundenen Unternehmen.

Das Bestellobligo für Investitionen beträgt 2.764 TEUR.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen

Die Geschäfte größeren Umfangs, die mit verbundenen Unternehmen getätigt werden, betreffen im Wesentlichen die Verpachtung des Strom- und des Gasnetzes sowie der modernen Messeinrichtungen als auch der intelligenten Messsysteme, die Betriebsführung des Fernwärme- und Wassernetzes, den Schuldbeitritt, die Dienstleistungsverträge, die Mietverträge und den Cash-Pooling-Vertrag.

Gegenstand TEUR
Pachtverträge mit STW AG ./. 16.542
Dienstleistungsverträge mit STW AG und WVV GmbH ./. 20.949
Mietverträge mit TWV GmbH, IMG GmbH und WHG GmbH ./. 155
Cash-Poolingvertrag mit STW AG ./. 247
Betriebsführungsverträge mit STW AG 12.100
Schuldbeitritt mit STW AG 1.901
Dienstleistungsverträge mit TWV GmbH und STW AG 2.447

V. Nachtragsbericht

Nach Schluss des Geschäftsjahres sind keine Ereignisse eingetreten, die eine besondere Bedeutung für die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft haben.

Unterschrift gemäß § 245 HGB.

 

Würzburg, 23. Mai 2024

MAINFRANKEN NETZE GMBH

Söbbing

Entwicklung des Anlagevermögens der Mainfranken Netze GmbH im Geschäftsjahr 2023

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuch.
EUR
erhaltene Zuschüsse
EUR
Stand 31.12.2023
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.068.505,61 33.043,50 - 46.725,30 - 1.148.274,41
2. Geleistete Anzahlungen 117.024,00 128.287,50 - - - 245.311,50
1.185.529,61 161.331,00 - 46.725,30 - 1.393.585,91
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 460.033,21 27.861,40 - - - 487.894,61
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.759.279,29 1.338.350,94 258.197,99 1.091.995,99 - 9.931.428,23
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.139.376,69 - 655,40 -1.138.721,29 - -
9.358.689,19 1.366.212,34 258.853,39 -46.725,30 - 10.419.322,84
Gesamt 10.544.218,80 1.527.543,34 258.853,39 - - 11.812.908,75
Abschreibungen
Stand 01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuch.
EUR
Stand 31.12.2023
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 542.612,61 111.353,80 - - 653.966,41
2. Geleistete Anzahlungen - - - - -
542.612,61 111.353,80 - - 653.966,41
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 255.765,21 21.779,40 - - 277.544,61
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.098.657,29 806.524,93 230.514,99 - 5.674.667,23
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - - - - -
5.354.422,50 828.304,33 230.514,99 - 5.952.211,84
Gesamt 5.897.035,11 939.658,13 230.514,99 - 6.606.178,25
Buchwerte
Stand 31.12.2023
EUR
Stand 31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 494.308,00 525.893,00
2. Geleistete Anzahlungen 245.311,50 117.024,00
739.619,50 642.917,00
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 210.350,00 204.268,00
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.256.761,00 2.660.622,00
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - 1.139.376,69
4.467.111,00 4.004.266,69
Gesamt 5.206.730,50 4.647.183,69

Tätigkeitsbilanz der Mainfranken Netze GmbH zum 31. Dezember 20232

Aktivseite Stromverteilung 31.12.2023
EUR
Stromverteilung 31.12.2022
EUR
Gasverteilung 31.12.2023
EUR
Gasverteilung 31.12.2022
EUR
gMSB 31.12.2023
EUR
gMSB 31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 482.633,23 386.564,10 6.145,93 85.202,42 258,03 -
2. Geleistete Anzahlungen 245.311,50 117.024,00 - - - -
727.944,73 503.588,10 6.145,93 85.202,42 258,03 -
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 195.901,54 201.041,20 7.576,64 2.151,20 - -
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.196.890,44 1.151.690,29 1.269.057,01 958.003,73 5.997,62 4.516,13
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - 736.298,11 - 251.949,79 - -
2.392.791,98 2.089.029,60 1.276.633,65 1.212.104,72 5.997,62 4.516,13
3.120.736,71 2.592.617,70 1.282.779,58 1.297.307,14 6.255,65 4.516,13
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.423.783,21 1.962.390,87 419.656,26 449.095,09 - -
2. unfertige Leistungen 124.920,11 74.217,74 8.139,95 80.146,34 6,95 3,63
3. fertige Erzeugnisse und Waren 77.085,39 68.730,01 9.607,21 12.934,53 587.067,02 361.191,99
4. geleistete Anzahlungen - - 885,00 - - -
2.625.788,71 2.105.338,62 438.288,42 542.175,96 587.073,97 361.195,62
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.399.458,69 8.987.484,87 2.701.537,88 5.580.180,19 39.250,32 35.086,63
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 259.317,35 - 593.708,12 56.613,55 147.311,18 326.544,69
3. sonstige Vermögensgegenstände 333.831,19 1.676.377,24 398.691,87 289.821,99 11.314,54 -
7.992.607,23 10.663.862,11 3.693.937,87 5.926.615,73 197.876,04 361.631,32
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 127.968,01 74.791,10 60.704,47 42.649,07 3.763,48 1.797,58
10.746.363,94 12.843.991,83 4.192.930,76 6.511.440,76 788.713,49 724.624,52
C. Rechnungsabgrenzungsposten 96,40 1.003,88 48,17 501,71 0,83 8,69
13.867.197,05 15.437.613,41 5.475.758,51 7.809.249,61 794.969,97 729.149,34
Passivseite
Stromverteilung 31.12.2023
EUR
Stromverteilung 31.12.2022
EUR
Gasverteilung 31.12.2023
EUR
Gasverteilung 31.12.2022
EUR
gMSB 31.12.2023
EUR
gMSB 31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital
I. Zugeordnetes Stammkapital 14.594,80 13.830,02 9.546,89 10.567,79 858,31 602,19
II. Kapitalrücklage 1.167.583,61 - 763.751,19 - 68.665,20 -
III. Kapitalausgleichsposten -5.114.423,30 -5.116.066,17 112.165,37 2.351.494,13 300.355,56 496.968,30
-3.932.244,89 -5.102.236,15 885.463,45 2.362.061,92 369.879,07 497.570,49
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen 29.478,00 31.397,00 - - - -
2. sonstige Rückstellungen 9.572.817,39 14.275.705,47 3.959.357,51 4.453.365,80 213.021,85 110.637,73
9.602.295,39 14.307.102,47 3.959.357,51 4.453.365,80 213.021,85 110.637,73
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.624.257,94 3.117.761,38 599.934,00 855.394,80 148.486,54 16.958,29
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 57.459,56 1.871.303,14 31.003,55 73.451,83 63.582,51 748,59
3. sonstige Verbindlichkeiten 515.429,05 1.243.682,57 0,00 64.975,26 0,00 103.234,24
8.197.146,55 6.232.747,09 630.937,55 993.821,89 212.069,05 120.941,12
13.867.197,05 15.437.613,41 5.475.758,51 7.809.249,61 794.969,97 729.149,34

Tätigkeitsgewinn- und Verlustrechnung der Mainfranken Netze GmbH für das Geschäftsjahr 2023

Stromverteilung 2023
EUR
Stromverteilung 2022
EUR
Gasverteilung 2023
EUR
1. Umsatzerlöse 101.497.912,81 97.167.148,16 32.311.674,71
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen 50.694,07 10.359,33 ./. 71.997,19
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 98.743,81 53.658,39 14.700,68
4. Sonstige betriebliche Erträge 2.514.113,80 1.808.904,06 1.114.289,42
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren ./. 52.988.682,58 ./. 48.265.967,50 ./. 9.893.510,81
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen ./. 34.363.925,53 ./. 34.290.145,75 ./. 18.388.297,44
./. 87.352.608,11 ./. 82.556.113,25 ./. 28.281.808,25
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter ./. 6.519.667,54 ./. 5.792.798,09 ./. 3.363.265,95
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung ./. 1.992.453,58 ./. 1.856.069,20 ./. 1.330.575,42
./. 8.512.121,12 ./. 7.648.867,29 ./. 4.693.841,37
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen ./. 449.067,55 ./. 295.205,64 ./. 325.099,90
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen ./. 15.369.156,83 ./. 14.159.326,86 ./. 4.748.250,67
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 20.232,60 1.112,63 8.646,07
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen ./. 95.568,06 ./. 10.724,00 ./. 39.397,10
11. Ergebnis nach Steuern ./. 7.596.824,58 ./. 5.629.054,47 ./. 4.711.083,60
12. Sonstige Steuern ./. 12.492,67 ./. 31.127,41 ./. 25.121,71
13. Erträge aus Verlustübernahme / Aufgrund eines 7.609.317,25 5.660.181,88 4.736.205,32
Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn
14. Jahresergebnis - - -
Gasverteilung 2022
EUR
gMSB Strom 2023
EUR
gMSB Strom 2022
EUR
1. Umsatzerlöse 35.925.949,17 2.003.605,60 1.514.622,82
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen 11.416,08 12,38 3,61
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 15.035,11 - -
4. Sonstige betriebliche Erträge 749.792,62 1.226,53 6.431,92
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren ./. 12.299.438,64 ./. 689.201,95 ./. 527.973,55
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen ./. 17.440.036,35 ./. 787.946,36 ./. 540.668,97
./. 29.739.474,99 ./. 1.477.148,31 ./. 1.068.642,52
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter ./. 3.142.370,29 ./. 163.838,11 ./. 117.854,47
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung ./. 1.280.882,34 ./. 18.308,27 ./. 16.689,84
./. 4.423.252,63 ./. 182.146,38 ./. 134.544,31
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen ./. 266.792,35 ./. 2.530,02 ./. 1.506,72
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen ./. 4.034.927,17 ./. 810.200,42 ./. 377.354,69
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 551,77 548,54 21,75
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen ./. 4.584,76 ./. 2.516,96 ./. 119,09
11. Ergebnis nach Steuern ./. 1.766.287,15 ./. 469.149,04 ./. 61.087,23
12. Sonstige Steuern ./. 39.483,74 ./. 8,03 ./. 408,33
13. Erträge aus Verlustübernahme / Aufgrund eines 1.805.770,89 469.157,07 61.495,56
Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn
14. Jahresergebnis - - -

Erläuterungen zu den Tätigkeitsabschlüssen nach § 6b Absatz 3 EnWG i. V. m. § 3 Abs. 4 MsbG der Mainfranken Netze GmbH

Inhaltsverzeichnis

1. Tätigkeiten der Mainfranken Netze GmbH gemäß § 6b Abs. 3 EnWG i. V. m. § 3 Abs. 4 MsbG

2. Vorgehensweise zur Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG i. V. m. § 3 Abs. 4 MsbG

2.1. Allgemeines

2.2. Vorgehensweise Gewinn- und Verlustrechnung

2.3. Vorgehensweise Bilanz

2.4. Interne Leistungsverrechnung

2.5. Zusätzliche Angaben

2.6. Angaben über bestimmte Geschäfte gem. § 6b Abs. 2 EnWG

1. Tätigkeiten der Mainfranken Netze GmbH gemäß § 6b Abs. 3 EnWG i. V. m. § 3 Abs. 4 MsbG

Die Mainfranken Netze GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Würzburg AG mit 100 % Beteiligung. In ihrer Funktion als Betreiber des Strom- und Gasnetzes in der Stadt Würzburg und 21 Umlandgemeinden hat sie die Aufgabe, sichere, zuverlässige und leistungsfähige Energieversorgungsnetze zu betreiben, zu warten, zu unterhalten, bedarfsgerecht auszubauen und für das Strom- und Gasnetz den diskriminierungsfreien Zugang sicherzustellen. Ebenso ist die Mainfranken Netze GmbH in der Funktion des grundzuständigen Messstellenbetreibers zum Rollout moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme verpflichtet.

Die Mainfranken Netze GmbH ist zur Erstellung von Tätigkeitsabschlüssen nach § 6b Abs. 3 EnWG i. V. m. § 3 Abs. 4 MsbG verpflichtet. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Geschäftszweck der Netzgesellschaft, der Elektrizitäts- und Gasverteilung wie auch dem grundzuständigen Messstellenbetrieb gem. § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 4 EnWG i. V. m. § 3 Abs. 4 MsbG. Die Mainfranken Netze GmbH führt für folgende Tätigkeiten separate Konten und erstellt Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen:

- Tätigkeit der Elektrizitätsverteilung

- Tätigkeit der Gasverteilung

- Tätigkeit des grundzuständigen Messstellenbetriebs Strom

Zur Ausführung ihrer Aufgaben pachtet die Mainfranken Netze GmbH das Stromnetz, das Gasnetz und die modernen Messeinrichtungen sowie die intelligenten Messsysteme von der Stadtwerke Würzburg AG.

Den Tätigkeiten der Elektrizitäts- und Gasverteilung werden umsatzseitig hauptsächlich die Netzentgelte Strom bzw. Gas zugeordnet. Der Tätigkeit des grundzuständigen Messstellenbetriebs wird umsatzseitig hauptsächlich die gesetzliche Preisobergrenze zugeordnet. Dem gegenüber stehen im Wesentlichen Aufwendungen aus der Pacht für das zur Nutzung überlassene Strom- bzw. Gasnetz nebst dazugehörigen Anlagen als auch der modernen Messeinrichtungen sowie intelligenten Messsystemen, Konzessionsabgaben sowie Aufwendungen aus Dienstleistungsverträgen mit der Stadtwerke Würzburg AG und der Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH. Der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung sind darüber hinaus die Erlöse und Aufwendungen aus der Abwicklung von EEG und KWKG zugeordnet.

2. Vorgehensweise zur Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG i. V. m. § 3 Abs. 4 MsbG

2.1. Allgemeines

Die Ermittlung der Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG i. V. m. § 3 Abs. 4 MsbG erfolgt auf Grundlage des Jahresabschlusses der Mainfranken Netze GmbH des abgeschlossenen Geschäftsjahres vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der einzelnen Tätigkeiten entsprechen den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Gesamtabschluss der Mainfranken Netze GmbH. Diesbezüglich wird auf den Anhang des Jahresabschlusses der Mainfranken Netze GmbH verwiesen.

Die Mainfranken Netze GmbH bildet ihr Rechnungswesen mit den Modulen des SAP-Systems ab. Sie verfügt sowohl über ein entsprechendes System der Finanzbuchhaltung als auch über eine integrierte Kostenrechnung. Bei allen für das Gesamtunternehmen geführten Konten in der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Buchungen mit tätigkeitsbezogenen Zusatzkontierungen (Geschäftsbereichen) versehen, die eine Erstellung einzelner Tätigkeitsabschlüsse ermöglichen. Soweit eine direkte Zuordnung von Konten zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich war oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich gewesen wäre, wurde die Zuordnung durch Schlüsselung der Konten nach § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG vorgenommen. Die nach sachgerechter Zuordnung und Schlüsselung der Konten entstandenen Residualgrößen in den einzelnen Tätigkeitsbilanzen sind im Eigenkapital ausgewiesen.

Um die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß § 264 Abs. 2 HGB zu verbessern sind wie im Vorjahr für bestimmte Bilanzposten sachgerechte Schlüssel herangezogen worden. Die aus den Vorjahren vorhandenen Umsatz-, Umlage-, Pacht- und Materialaufaufwandschlüssel werden unter 2.3. im Detail erläutert.

Für alle Tätigkeitsbereiche werden jeweils eigene Geschäftsbereiche verwendet. Sie dienen der direkten Zuordnung der relevanten Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

Die Geschäftsbereiche entsprechen den gem. EnWG und MsbG auszuweisenden Tätigkeitsabschlüssen:

- Geschäftsbereich 0902 Elektrizitätsverteilnetz

- Geschäftsbereich 0903 Gasverteilnetz

- Geschäftsbereich 0910 grundzuständiger Messstellenbetrieb Strom

Daneben gibt es einen umlagefähigen Bereich, der nachweisbar ist:

- Geschäftsbereich 0900 gemeinsamer Bereich

Unter Verwendung der Geschäftsbereiche und Kostenstellen wird die direkte sachliche Zuordnung der Geschäftsvorfälle entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf die Tätigkeitsbereiche erreicht.

2.2. Vorgehensweise Gewinn- und Verlustrechnung

Durch die direkte Bebuchung der GuV-Konten mit Aufträgen bzw. Kostenstellen, erfolgt bereits bei der Primärbuchung eine Zuordnung zu den entsprechenden Geschäftsbereichen des Unternehmens.

Kostenstellen, die nicht direkt einem Geschäftsbereich und damit dem "gemeinsamen Bereich" zugeordnet sind, werden über sachgerechte Umlageschlüssel verteilt, die von den entsprechenden Kostenstellenverantwortlichen festgelegt wurden. Zur transparenteren Darstellung erfolgt die Schlüsselung der Kostenstellen des "gemeinsamen Bereichs" mit den festgelegten Umlageschlüsseln in die jeweiligen Geschäftsbereiche kostenartenscharf. Der Schlüssel ist für die entsprechende Kostenstelle festgelegt und gilt für alle Kostenarten.

Die Netzerlöse für Strom und Erdgas wie auch die Entgelte für moderne Messeinrichtungen sowie intelligente Messsysteme kommen direkt aus dem Abrechnungssystem (IS-U). Die Zuordnung zu Netzerlösen erfolgt entsprechend den im System hinterlegten Netzentgelten, die den veröffentlichten Entgelten entsprechen. Die Entgelte für moderne Messeinrichtungen sowie intelligente Messsysteme entsprechen den gesetzlichen Preisobergrenzen. Die Kontierung wird auf separate Konten sowie Kostenstellen vorgenommen.

2.3. Vorgehensweise Bilanz

Im Rahmen der Erstellung der Bilanz für die einzelnen Tätigkeiten werden sämtliche direkt zuordenbare Positionen den einzelnen Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung, grundzuständiger Messstellenbetrieb und den sonstigen Tätigkeiten zugewiesen.

Nachdem bei der Bebuchung von Bestandskonten eine Angabe des Geschäftsbereiches nicht zwingend erforderlich ist (kein "Eingabemussfeld" im System), ist eine direkte Zuordnung der Bilanzpositionen zu den einzelnen Aktivitäten nur begrenzt möglich bzw. mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden. Für die nicht direkt zuordenbaren Positionen finden deshalb verschiedene sachgerechte Schlüssel Anwendung.

Hauptschlüsselgrößen:

- Umsatzschlüssel

Der Umsatzschlüssel definiert sich wie im Vorjahr durch die direkt zuordenbaren Umsatzerlöse zu den gesamt direkt zuordenbaren Umsatzerlösen. Einbezogen werden bei der Ermittlung die Netznutzungserlöse sowie die Entgelte für die Preisobergrenze (GB0902+GB0903+GB0910) und die sonstigen Erlöse (GB0901+GB0904-GB0909). Wie im Vorjahr werden die durchlaufenden Posten (KWK-Umlage, EEG-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage und durchlaufende Umlagen der Netzentgelte) analog dem Materialaufwandschlüssel in Abzug gebracht.

Basis: Aktivitäten GuV

- Pachtschlüssel

Die Pachtaufwendungen auf dem Sachkonto 596202 sind wie im Vorjahr den einzelnen Geschäftsbereichen direkt zugeordnet worden. Die einzelnen Geschäftsbereiche (GB0902+GB0903+GB0910) werden ins Verhältnis zu den gesamten Pachtaufwendungen gesetzt.

Basis: Aktivitäten GuV

- Umlageschlüssel 2023

Für diverse Vorgänge, bei denen keine direkte Zuordnung der Bilanzposition nach Sparten möglich ist, werden die Umlageschlüssel 2023 verwendet. Das heißt, für Kostenstellen, die den gemeinsamen Geschäftsbereich betreffen, wurde mittels einer Fachabteilungsabfrage bei den jeweiligen Kostenstellenverantwortlichen eine prozentuale Gewichtung in die einzelnen Sparten vorgenommen. Für das dazugehörige Bilanzkonto werden die analogen Umlageschlüssel verwendet. Die Umlageschlüssel haben sich im Vergleich zum Vorjahr geändert.

- Materialaufwandschlüssel

Der aus dem Materialaufwand der Aktivitäten GuV gebildete Materialaufwandschlüssel wird analog dem Vorjahr auf nicht direkt zuordenbare Posten der Passivseite der Bilanz und auf nicht direkt zuordenbare Posten für am Bilanzstichtag noch nicht abzugsfähige Vorsteuer und Vorsteuer aus Umsatzsteuervoranmeldungen angewendet, um die Verteilung dieser Positionen an der Tätigkeiten GuV zu orientieren. Weiterhin werden wie im Vorjahr die durchlaufenden Posten (KWK-Umlage, EEG-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage und durchlaufende Umlagen der Netzentgelte) analog dem Umsatzschlüssel in Abzug gebracht.

Basis: Aktivitäten GuV

Zuordnung von Bilanzpositionen/ Anwendung von Schlüsseln bei nicht direkt zuordenbaren Positionen

- Immaterielle Vermögensgegenstände

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden wie im Vorjahr direkt und nach dem Umlageschlüssel 2023 zugeordnet.

- Sachanlagen

Die Sachanlagen werden wie im Vorjahr direkt und nach dem Umlageschlüssel 2023 zugeordnet.

- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden wie im Vorjahr direkt und nach dem Umlageschlüssel 2023 zugeordnet.

- Unfertige Leistungen

Die Aufteilung der unfertigen Leistungen erfolgt wie im Vorjahr weitestgehend nach direkter Zuordnung der Sparten, ansonsten erfolgt die Zuordnung nach dem Umlageschlüssel 2023.

- Fertige Erzeugnisse und Waren

Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden wie im Vorjahr ausschließlich direkt zugeordnet.

- Geleistete Anzahlungen

Die geleisteten Anzahlungen werden wie im Vorjahr ausschließlich direkt zugeordnet.

- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Aufteilung erfolgt wie im Vorjahr weitestgehend nach direkter Zuordnung der Sparten, ansonsten erfolgt die Zuordnung nach dem Umlageschlüssel 2023.

- Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen werden weitestgehend direkt den Sparten zugeordnet. Die Zuordnung der Cash-Pooling-Bilanzposition erfolgt wie im Vorjahr nach dem Umsatzschlüssel. Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte der Ausweis der Cash-Pooling-Bilanzposition ebenfalls in den Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Die übrigen, nicht direkt zuordenbaren Positionen werden wie im Vorjahr nach dem Umlageschlüssel 2023 aufgeteilt.

Im Vorjahr sind die negativen Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus der Stromverteilung auf die Passivseite der Bilanz in die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen umgegliedert worden.

- Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden weitestgehend direkt den Sparten zugeordnet. Wie im Vorjahr erfolgt die Zuordnung der nicht direkt zuordenbaren Vorsteuer aus Umsatzsteuervoranmeldungen nach dem Materialaufwandschlüssel.

Die übrigen, nicht direkt zuordenbaren Positionen werden wie im Vorjahr nach dem Umlageschlüssel 2023 aufgeteilt.

Im Vorjahr sind die negativen sonstigen Vermögensgegenstände aus dem grundzuständigen Messstellenbetrieb auf die Passivseite der Bilanz in die sonstigen Verbindlichkeiten umgegliedert worden.

- Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Die Aufteilung erfolgt wie im Vorjahr gemäß Umsatzschlüssel und dem Umlageschlüssel 2023.

- Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden wie im Vorjahr ausschließlich nach dem Umlageschlüssel 2023 zugeordnet.

- Eigenkapital

Die Aufteilung des zugeordneten Stammkapitals erfolgt wie im Vorjahr gemäß Pachtschlüssel. Die von der Stadtwerke Würzburg AG im Geschäftsjahr 2023 eingezahlte Kapitalrücklage in Höhe von 2.000 TEUR wurde ebenfalls nach dem Pachtschlüssel aufgeteilt.

Darüber hinaus ergibt sich als Residualgröße der Kapitalausgleichsposten (in der Stromverteilung -5.114 TEUR; im Vorjahr -5.116 TEUR, in der Gasverteilung 112 TEUR; im Vorjahr 2.351 TEUR, im grundzuständigen Messstellenbetrieb 300 TEUR; im Vorjahr 497 TEUR), welcher nach sachgerechter direkter Zuordnung und Schlüsselung der Konten in den Tätigkeiten ausgewiesen wird.

- Pensionsrückstellungen

Die Aufteilung erfolgt wie im Vorjahr ausschließlich nach direkter Zuordnung der Sparten.

- Sonstige Rückstellungen

Die Aufteilung erfolgt je nach Rückstellung wie im Vorjahr ausschließlich nach direkter Zuordnung der Sparten oder nach dem Umlageschlüssel 2023.

- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Aufteilung erfolgt wie im Vorjahr weitestgehend nach direkter Zuordnung der Sparten, ansonsten erfolgt die Zuordnung nach dem Umlageschlüssel 2023 und nach dem Materialaufwandschlüssel.

- Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden weitestgehend direkt den Sparten zugeordnet. Die übrigen, nicht direkt zuordenbaren Positionen werden wie im Vorjahr nach dem Umlageschlüssel 2023 aufgeteilt.

- Sonstige Verbindlichkeiten

Die Aufteilung erfolgt wie im Vorjahr weitestgehend nach direkter Zuordnung der Sparten. Vorauszahlungen und Kautionen von Kunden werden wie im Vorjahr gemäß dem Umsatzschlüssel aufgeteilt. Die Zuordnung der nicht direkt zuordenbaren, am Bilanzstichtag noch nicht abzugsfähigen Vorsteuer erfolgt wie im Vorjahr nach dem Materialaufwandschlüssel und die nicht direkt zuordenbare Umsatzsteuer aus Umsatzsteuervoranmeldungen nach dem Umsatzschlüssel (Umsatzsteuerzahllast).

Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte der Ausweis des Umsatzsteuerguthabens in den sonstigen Vermögensgegenständen.

Die verbleibenden Positionen werden wie im Vorjahr nach dem Umlageschlüssel 2023 aufgeteilt.

Im Geschäftsjahr 2023 sind die negativen sonstigen Verbindlichkeiten aus der Gasverteilung, sowie aus dem grundzuständigen Messstellenbetrieb auf die Aktivseite der Bilanz in die sonstigen Vermögensgegenstände umgegliedert worden.

- Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden wie im Vorjahr ausschließlich direkt den Sparten zugeordnet.

2.4. Interne Leistungsverrechnung

Leistungsbeziehungen, die zwischen den Tätigkeiten stattfinden, werden ebenfalls abgebildet. Dabei erfolgt die Zuordnung innerhalb der GuV unter den Posten Materialaufwand, Personalaufwand und sonstige Aufwendungen.

Die Bewertung erfolgt zu aufwandsgleichen Kosten ohne Zuschlag.

2.5. Zusätzliche Angaben

§ 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG verweist auf die für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB. Dementsprechend sind die Vorschriften des Ersten, Dritten und Vierten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs anzuwenden und Angaben für die einzelnen Tätigkeiten zu machen. Soweit nicht näher erläutert, entsprechen die zu machenden Angaben denen, die im Anhang der Mainfranken Netze GmbH genannt sind.

Anlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Tätigkeitsbilanz zusammengefassten Anlagepositionen und die Entwicklung im Geschäftsjahr ergeben sich aus den Anlagespiegeln für die Tätigkeiten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB) beträgt der Anteil für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung 0 TEUR, für die Gasverteilung 2 TEUR und für den grundzuständigen Messstellenbetrieb 0 TEUR.

Die übrigen Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten für die Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie für den grundzuständigen Messstellenbetrieb haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB).

Personalaufwand

Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 541 TEUR für die Elektrizitätsverteilung enthalten. Für die Gasverteilung beträgt der Anteil 353 TEUR und für den grundzuständigen Messstellenbetrieb 5 TEUR (§ 275 Abs. 2 HGB).

Finanzergebnis

Im Finanzergebnis sind in der Elektrizitätsverteilung Zinserträge von verbundenen Unternehmen in Höhe von 20 TEUR (i. Vj. 0 TEUR), in der Gasverteilung 8 TEUR (i. Vj. 0 TEUR) sowie im Messstellenbetrieb Strom 1 TEUR (i. Vj. 0 TEUR) enthalten.

Im Finanzergebnis sind Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen in der Elektrizitätsverteilung in Höhe von 89 TEUR (i. Vj. 0 TEUR), in der Gasverteilung 37 TEUR (i. Vj. 0 TEUR) sowie im Messstellenbetrieb Strom 3 TEUR (i. Vj. 0 TEUR) enthalten (§ 275 Abs. 2 HGB).

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sowohl für die Elektrizitätsverteilung, für die Gasverteilung als auch für den grundzuständigen Messstellenbetrieb bestehen keine Haftungsverhältnisse, die gem. § 268 Abs. 7 HGB anzugeben sind.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen mit einem Verpflichtungszeitraum von bis zu einem Jahr bestehen für die Elektrizitätsverteilung in Höhe von 32.421 TEUR, für die Gasverteilung in Höhe von 12.752 TEUR und für den grundzuständigen Messstellenbetrieb in Höhe von 1.926 TEUR. Von den sonstigen finanziellen Verpflichtungen mit einem Verpflichtungszeitraum von mehr als einem Jahr beträgt der Anteil für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung 13.847 TEUR, für die Gasverteilung 7.317 TEUR und für den grundzuständigen Messstellenbetrieb 1.406 TEUR.

2.6. Angaben über bestimmte Geschäfte gem. § 6b Abs. 2 EnWG

Die leistungswirtschaftlichen Beziehungen größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen i.S.v. § 271 Abs. 2 HGB oder § 311 HGB sind im Anhang aufgeführt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Mainfranken Netze GmbH, Würzburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Mainfranken Netze GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Würzburger Mainfranken Netze GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Prüfungsurteil

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung, und Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

- Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

- Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

- ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

- ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Nürnberg, 23. Mai 2024

Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Deutsch, Wirtschaftsprüfer

Ebersbach, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 28. Juni 2024.

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