PER Finanz GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 4371
Vorher
PER Medizinbedarf GmbH
Eingetragen
4.5.2001
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieVermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungenVermittlung von Krediten
Gegenstand
Die Finanzierungsberatung, die Vermittlung von Kapitalanlagen, die Unternehmensberatung soweit hierzu öffentlich-rechtliche Genehmigungen nicht erforderlich sind, und die Vermietung von Medizintechnik .

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Sebastian Römer
50.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Petra Römer
Joseph-Otto-Kolb-Str. 24, 91320 Ebermannstadt
50.00%
Sebastian Römer
Joseph-Otto-Kolb-Str. 24, 91320 Ebermannstadt
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Per Medizinbedarf GmbH

Wiesenttal/Streitberg

Jahresabschluss zum 31.12.2006

Bilanz

Aktiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Anlagevermögen 150.000,00 150.000,00
I. Finanzanlagen 150.000,00 150.000,00
B. Umlaufvermögen 8.770,34 12.049,72
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.115,60 225,39
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.654,74 11.824,33
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 70.691,32 64.539,63
Bilanzsumme, Summe Aktiva 229.461,66 226.589,35

Passiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 150.000,00 150.000,00
III. Verlustvortrag 239.539,63 238.077,67
IV. Jahresfehlbetrag 6.151,69 1.461,96
B. Rückstellungen 4.400,00 4.400,00
C. Verbindlichkeiten 225.061,66 222.189,35
Bilanzsumme, Summe Passiva 229.461,66 226.589,35

Anhang

 
 
zum Jahresabschluss vom 31.12.2006

 
PER Finanz GmbH
Am Tölz 10
91346 Wiesenttal/Streitberg
 

 

 
 
I. Allgemeine Angaben
 

 
A. Auftrag
 

 
Von der Geschäftsführerin

 
der PER Finanz GmbH, 91346 Wiesenttal/Streitberg

 
wurden wir beauftragt den Jahresabschluß zum 31. Dezember 2006 zu erstellen.

 
Dem Auftrag liegen die in der Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften zugrunde.
 

 
B. Buchführung
 

 
Die Buchführung wird durch den Steuerberater nach dem System DATEV erstellt.

 

 
C. Rechtliche Verhältnisse
 
Bei der Firma PER Finanz GmbH handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

 
Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in 91346 Wiesenttal/Streitberg
Am Tölz 10

 
Die Gesellschaft betreibt seit der Umfirmierung vom 08.09.2005 die Finanzierungsberatung, die Vermittlung von Versicherungen und Kapitalanlagen, die Unternehmensberatung und die Vermietung von Medizintechnik

 
Das Stammkapital beträgt EUR 25.000,00.

 
Es verteilt sich auf die Gesellschafter

Frau Petra Römer € 12.500

Herrn Sebastian Römer € 12.500

 

 
Die Einlagen sind voll einbezahlt.
 

 
Die Gesellschaft wurde am 12. Februar 2001 durch notariellen Vertrag des Notars Klaus - Peter Gengler, Ebermannstadt (UrNr: 137/2001) gegründet.
Die Gesellschaft ist unter der Firma PER Finanz GmbH unter der Nr. HR B 4371 in das Handelsregister beim Amtsgericht Bamberg eingetragen.

 

 
Geschäftsführung:
Während des Geschäftsjahres 2006 (01. Januar bis 31. Dezember) wurde die Geschäftsführung durch Frau Petra Römer wahrgenommen.
Sie ist zur Alleinvertretung berechtigt.
Die geschäftsführende Gesellschafterin ist vom Verbot der Selbstkontrahierung nach
§ 181 BGB befreit.

 

 
Mitarbeiter:
Während des Geschäftsjahres 2006 (01. Januar bis 31. Dezember) wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.

 

 
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
 
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften erstellt.
Die Gliederungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen denen des Vorjahres.

 
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden durchweg an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet.
Die Zugänge zum Anlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert.
Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs.2 EStG wurde Gebrauch gemacht.

 

 
III. Erläuterungen zur Bilanz
 
Aktiva

 
A. Anlagevermögen
 

1. Sachanlagen


`. Betriebsausstattung

Stand 01.01.2006 0,00 €
+ Zugänge GWG diverse 602,52 €
./. AfA 2006 602,52 €
./. Anlagenabgang 0,00 €
Stand 31.12.2006 0,00 €
(Vorjahr 0,00 €)

2. Finanzanlagen


a. Wertpapiere des Anlagvermögens

 
Stand 01.01.2006 150.000,00 €
+ Zugang 0,00 €
- Abgang 0,00 €
Stand 31.12.2006 150.000,00 €
(Vorjahr 150.000,00 €)

 
C. Umlaufvermögen
 
I. ) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
 
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.115,60 €
(Vorj. 225,39 €)

 
II. ) Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 7.654,74 €
(Vorj. 11.824,33 €)

 

 
Nicht gedeckter Fehlbetrag

 
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.151,69 €
zuzüglich des Verlustvortrages von 239.539,63 €
übersteigen das buchmäßige Kapital von -175.000,00 €
um (nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag) 70.691,32 €
(Vorj. 64.539,63 €)

 

 
Passiva

 
A. Eigenkapital
 
I. Gezeichnetes Kapital
 
Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 €
(Vorj. 25.000,00 €)

 
II. Kapitalrücklage
 
Die Kapitalrücklage beträgt 150.000,00 €
Vergleiche B. II
(Vorj. 150.000,00 €)

 
III. Gewinnvortrag
 
Der Gewinnvortrag beträgt 0,00 €
 
IV. Jahresfehlbetrag
 
Der Jahresfehlbetrag 2006 beträgt 6.151,69 €
(Vorj. 1.461,96 €)
 
V. Vortrag auf neue Rechnung
 
Der Jahresfehlbetrag 2005 wurde auf neue Rechnung
vorgetragen in Höhe von 239.539,63 €
(Vorj. 237.102,16 €)
 

 
B. Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen
Stand Verbrauch Zuführung Stand
01.01.2006 31.12.2006
€ € € €

 
Gesamt 4.400,00 2.200,00 2.200,00 4.400,00
 

 
C. Verbindlichkeiten
 
1) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) Girokonto Postbank 52852552 42,14 €
(Vorj. 17,71 €)

 
2) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 26.049,14 €
(Vorj. 19.719,92 €)

 
3) Sonstige Verbindlichkeiten 198.970,38 €
(Vorj. 202.451,72 €)

 

 
 

 

 
Allgemeine Auftragsbedingungen
für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften

 
1. Geltungsbereich

 
Die "Allgemeinen Auftragsbedingungen" gelten - ggf. in der laut gesonderter Vereinbarung geänderten Fassung - für den Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften (im folgenden Auftragnehmer genannt) sowie für vertragliche und vertragsähnliche Ansprüche sonstiger Personen aus der Tätigkeit des Auftragnehmers aufgrund des Mandatsvertrages, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

 
2. Umfang und Ausführung des Auftrags

 
(1) Für den Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist ausschließlich der im Zeitpunkt der Leistung maßgebliche schriftlich erteilte Auftrag maßgebend.

 
(2) Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt.

 
(3) Der Auftragnehmer wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Er wird den Auftraggeber auf offensichtliche Widersprüche sowie von ihm festgestellte Unrichtigkeiten - insbesondere formeller Art - hinweisen. Eine Verpflichtung des Auftragnehmers zur materiellen Überprüfung der ihm überlassenen Belege und Angaben, insbesondere einer übergebenen Buchführung und eines Abschlusses (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung, Einnahme-Überschuß-Rechnung), jeweils nebst etwaigen Anlagen, auf Richtigkeit und Vollständigkeit bedarf gesonderter Vereinbarung.

 
3. Urheberrechtsschutz

 
Für die Leistungen des Auftragnehmers gelten die Vorschriften über den Schutz des geistigen Eigentums. Der Auftraggeber erhält die erforderlichen Exemplare der schriftlichen Arbeitsergebnisse zur bestimmungsgemäßen (vereinbarten) Verwendung. Eine anderweitige Verwendung - insbesondere eine Weitergabe an Dritte für nichtsteuerliche Zwecke - bedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftragnehmers.

 
4. Verschwiegenheitspflicht

 
(1) Der Auftragnehmer ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Die gesonderte schriftliche Einwilligungserklärung nach § 4 Abs. 1 BDSG ist Teil des Mandatsvertrages. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, Honorarforderungen gegen den Auftraggeber an Dritte abzutreten. Diese Verschwiegenheitspflichten bestehen nicht, wenn und soweit der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich davon entbindet. Die Pflicht zum Stillschweigen besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

 
(2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfange auch für die Mitarbeiter des Auftragnehmers.

 
(3) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Auftragnehmers und/oder seiner Mitarbeiter erforderlich ist. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter sind auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als der Auftragnehmer nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information, Überlassung von Unterlagen und Mitwirkung bei der Bearbeitung eines Versicherungsfalles verpflichtet ist.

 
(4) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO 1977, § 53 StPO, § 383 ZPO bleiben unberührt.

 
(5) Der Auftragnehmer darf Berichte, Gutachten und sonstige Schriftstücke über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

 
5. Mitwirkung Dritter

 
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags angestellte und freie Mitarbeiter, datenverarbeitende Unternehmen sowie im Bedarfsfalle im Einvernehmen mit dem Auftraggeber sonstige fachkundige Dritte heranzuziehen.

 
(2) Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und datenverarbeitenden Unternehmen hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, daß diese zur Verschwiegenheit in gleichem Maße wie er (vgl. Nr. 4) verpflichtet sind.

 
6. Mängelbeseitigung

 
(1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel binnen einer angemessenen Frist. Er muß, bevor ein Dritter mit der Mängelbeseitigung beauftragt wird, den Auftragnehmer zur Mängelbeseitigung auffordern, es sei denn, daß aus besonderen Gründen das Interesse des Auftraggebers an der sofortigen Beauftragung eines Dritten überwiegt. Der Anspruch muß unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden.

 
(2) Beseitigt der Auftragnehmer berechtigt geltend gemachte Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist, schlägt die Nachbesserung fehl, oder lehnt der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers die Mängel durch einen anderen steuerlichen Berater beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ansprüche nach Absatz 1 Satz 1 verjähren mit Ablauf von sechs Monaten, nachdem der Auftragnehmer die berufliche Leistung erbracht und der Auftraggeber sie abgenommen hat, spätestens mit Ablauf von sechs Monaten seit Mandatsbeendigung.

 
(3) Offenbare Unrichtigkeiten (z.B. Schreibfehler, Rechenfehler) können vom Auftragnehmer jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Auftragnehmer Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter die Interessen des Auftraggebers überwiegen. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Leistung enthaltene Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen den Auftragnehmer, sie auch gegenüber Dritten richtigzustellen oder die berufliche Leistung zurückzunehmen. 
7. Haftung, Verjährung

 
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für eigenes Verschulden und Verschulden seiner Mitarbeiter sowie für die Beachtung der verkehrsüblichen Sorgfalt bei der Auswahl des von ihm eingeschalteten datenverarbeitenden Unternehmens, nicht jedoch für Verschulden eines im Einvernehmen mit dem Auftraggeber herangezogenen fachkundigen Dritten.

 
(2) Die Haftung des Auftragnehmers für Schadensersatzansprüche jeder Art, sei es als Einzel- oder Gesamtschuldner, auch aus unerlaubter Handlung, wird - soweit nicht gesetzliche Vorschriften zwingend entgegenstehen - außer bei grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen (nicht jedoch eines nach Nr. 5 Absatz 1 zugezogenen sonstigen fachkundigen Dritten) - einvernehmlich auf Euro 1.000.000 für den einzelnen Schadensfall begrenzt. Unter "Einzelner Schadensfall" ist die Summe aller Schadensersatzansprüche des Anspruchsberechtigten zu verstehen, die sich aus ein und derselben Handlung auch für mehrere aufeinanderfolgende Veranlagungszeiträume/Feststellungs- oder Veranlagungszeitpunkte - ergeben oder die von demselben Anspruchsberechtigten aus verschiedenen Handlungen gegen den steuerlichen Berater oder seine Mitarbeiter geltend gemacht werden, soweit zwischen diesen Handlungen ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang besteht. Dies gilt auch für den Fall, daß eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte.

 
(3) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers im Einzelfall bedarf gesonderter Vereinbarungen.

 
(4) Unbeschadet der gesetzlichen Verjährungsvorschriften verjährt jeder Anspruch gegen den Auftragnehmer aus dem Mandatsvertrag spätestens 3 Jahre nach Beendigung des Vertrages, ebenso wenn er nicht innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht wird, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Erhalt der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung gerichtlich geltend gemacht wird.

 
(5) Für mündliche Erklärungen und mündliche Auskünfte des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter wird die Haftung ausgeschlossen.

 
(6) Eine Haftung des Auftragnehmers wegen Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts ist ausgeschlossen. Der Ausschluß gilt nicht im Rahmen eines ausdrücklich übernommenen Auftrages, zu dessen Erledigung die Anwendung des ausländischen Rechts erforderlich und die Haftung des Auftragnehmers schriftlich auch auf Schäden wegen Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts ausgedehnt worden ist.

 
8. Pflichten des Auftraggebers

 
(1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Auftragnehmer unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig, richtig und so rechtzeitig zu übergeben, daß dem Auftragnehmer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Diese Verpflichtungen gelten auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der (jeweiligen) Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

 
(2) Für die Einlegung eines Rechtsbehelfs (Einspruch, Widerspruch, Beschwerde) sowie die Erhebung einer Klage ist vom Auftraggeber jeweils ein gesonderter Auftrag zu erteilen. Ein Klageauftrag kann nur unter gleichzeitiger Hingabe einer schriftlichen Prozeßvollmacht wirksam erteilt werden.

 
(3) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen (Mitarbeiter und herangezogene fachkundige Dritte) beeinträchtigen könnte.

 
(4) Der Auftraggeber darf berufliche Äußerungen, Berichte, Gutachten und dgl. des Auftragnehmers nur mit dessen schriftlicher Einwilligung weitergeben. Das gilt nicht, wenn und soweit sich bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. Der Auftragnehmer haftet (im Rahmen von Nr. 7) einem Dritten gegenüber nur, wenn die in Satz 1 oder 2 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

 
9. Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers

 
(1) Unterläßt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Auftragnehmer angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, daß er die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der Auftragnehmer den Vertrag fristlos kündigen.

 
(2) Bei Verzug oder Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Auftraggeber (vorstehend Absatz 1) ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz der ihm dadurch entstandenen Mehraufwendungen und des verursachten Schadens zu verlangen.

 
10. Zahlung der Vergütung und Zurückbehaltungsrecht

 
(1) Der Auftragnehmer kann die Herausgabe der Ergebnisse seiner Tätigkeit für den Auftraggeber so lange verweigern, bis er wegen seiner gemäß § 9 StBGebV berechneten Vergütungsforderungen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen des Einzelfalles - z.B. wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit des rückständigen (Gesamt-)Betrages- gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßen würde. Gleiches gilt, wenn und soweit das öffentliche Interesse an der Erfüllung der Buchführungspflicht im Rahmen einer ordentlichen Betriebsführung und damit der Herausgabe der Arbeitsergebnisse als notwendige Grundlage für die weitere Buchführung ausnahmsweise vorgeht, wenn und soweit die Gewährung von Einsicht in die Unterlagen nicht ausreichend und dem Auftraggeber entsprechende Sicherheitsleistung nicht zuzumuten sein sollte, was beides der Auftraggeber zu beweisen hat. Soweit der Auftraggeber berechtigt Mängel rechtzeitig geltend gemacht hat, ist er bis zu deren Beseitigung berechtigt, einen angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.

 
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers besteht nicht für solche Forderungen, die erst nach Mandatsbeendigung entstehen (z.B. wegen vorzeitiger Beendigung des Auftrages aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen). Das gilt jedoch nicht für Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers (Nr. 9) entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

 
(3) Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 
11. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

 
(1) Der Auftragnehmer hat die Handakten bis zum Ablauf von sieben Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraumes, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.

 
(2) Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrags, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten. Ein Zurückbehaltungsrecht nach Nr. 10 bleibt unberührt.

 
(3) Zu den Handakten im Sinne dieser Vorschrift gehören alle Schriftstücke, die der Auftragnehmer aus Anlaß seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen den Partnern des Mandatsvertrages und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken des Auftragnehmers gefertigten Arbeitspapiere. Der Auftragnehmer ist berechtigt, von den herauszugebenden Schriftstücken Abschriften oder Kopien für sich zu fertigen und zurückzubehalten.
 

 

Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz und GuV zusammengefassten Posten

1.1.2006 - 31.12.2006

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 225.061,66 EUR.

1.1.2005 - 31.12.2005

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 222.189,35 EUR.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.