Tätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklern
Debeka Pensionskasse AG
Debeka-Platz 1, 56073 Koblenz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Elena Menges seit 28.12.2022 | Prokura |
Laura Müller seit 17.10.2022 | Vorstandsmitglied |
Annabritta Biederbick seit 19.8.2020 | Vorstandsmitglied |
Martin Steffens seit 14.3.2018 | Prokura |
Ralf Degenhart seit 25.1.2018 | Vorstandsmitglied |
Normann Dr. Pankratz seit 25.1.2018 | Vorstandsmitglied |
Markus Fischer seit 6.3.2017 | Prokura |
Marcus Müller seit 20.2.2015 | Prokura |
Paul Stein seit 15.7.2014 | Vorstandsmitglied |
Frank Wiesen seit 14.6.2012 | Prokura |
Jürgen Dr. Göbel seit 3.2.2010 | Prokura |
Thomas Brahm seit 23.7.2007 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Debeka Pensionskasse AGKoblenzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Eingetragen beim Amtsgericht Koblenz HRB 6683Vorgehen beim Runden von Werten Monetäre Werte werden im vorliegenden Bericht kaufmännisch gerundet. Dadurch können sich insbesondere bei der Darstellung von Summen rundungsbedingte Abweichungen ergeben, da die Summen mit genauen Werten berechnet und erst anschließend gerundet werden. Bei Prozentwerten wird analog verfahren. Allgemeine Hinweise Sämtliche Branchenwerte basieren auf den bis zum Redaktionsschluss vorliegenden Daten. Wir wollen bewusst alle Menschen ansprechen - ganz unabhängig von deren Geschlecht. Deshalb arbeiten wir permanent an unseren Texten. Wo es die Verständlichkeit nicht beeinträchtigt, bevorzugen wir neutrale Begriffe oder die Doppelnennung statt der rein männlichen Form. Krankenversicherungsverein a. G.
Allgemeine Versicherung AG
Pensionskasse AG
Lebensversicherungsverein a. G.
Bausparkasse AG
Lagebericht Rahmenbedingungen Geschäftsverlauf Beziehungen zu Konzernunternehmen Personal und Soziales Nachhaltigkeit und unternehmerische Verantwortung Chancen der Gesellschaft Risiken der Gesellschaft Prognosebericht Anlagen zum Lagebericht Verbands- und Vereinszugehörigkeiten Betriebene Versicherungsarten Flächendeckende persönliche Beratung Bewegung des Bestands Jahresabschluss Jahresbilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Allgemeines Erläuterungen zur Bilanz - Aktiva Erläuterungen zur Bilanz - Passiva Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Ergebnisverwendung Latente Steuern Persönliche Aufwendungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nachtragsbericht Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer für 2024 Berechnungsgrundlagen Tarifübersicht Entwicklung der Aktivposten B., C I. bis III. Mitglieder des Aufsichtsrats Mitglieder des Vorstands Weitere Informationen Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Bericht des Aufsichtsrats Übersicht über die Geschäftsentwicklung Abkürzungsverzeichnis LageberichtRahmenbedingungen Geschäftsmodell und Ziele Die Debeka-Versicherungsgruppe bietet als Serviceversicherer eine Vielzahl an Produkten für private Haushalte sowie für kleine und mittlere Gewerbebetriebe an. Sie zeichnet ihre Risiken ausschließlich auf dem deutschen Markt. Die beiden größten Unternehmen der Versicherungsgruppe, die Kranken- und die Lebensversicherung, werden in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit geführt. Die Debeka Allgemeine Versicherung und die Debeka Pensionskasse sind Aktiengesellschaften, werden jedoch nach dem gleichen Prinzip geleitet. Die Debeka Pensionskasse AG (im Folgenden: Debeka Pensionskasse) bietet mit ihren Produkten neben dem Angebot des Debeka Lebensversicherungsvereins auf Gegenseitigkeit Sitz Koblenz am Rhein (im Folgenden: Debeka Lebensversicherung) einen zusätzlichen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung an. Aufgrund des gegenwärtigen Marktumfelds hat die Debeka Pensionskasse das aktive Neugeschäft jedoch eingestellt. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die deutsche Wirtschaft hat sich im europäischen Vergleich abgeschwächt. So haben die privaten Haushalte und der Staat ihre Konsumausgaben reduziert. Hinzu kommen Engpässe aufgrund fehlender Arbeitskräfte. Der Sachverständigenrat erwartet, dass die deutsche Volkswirtschaft sich erst im Verlauf des Jahres 2024 allmählich wieder erholt. Das außenwirtschaftliche Umfeld dürfte sich nur langsam verbessern und die Geldpolitik die Kreditvergabe weiterhin bremsen. Der Rückgang der Inflation in Kombination mit den hohen Lohnabschlüssen dürfte aber zu Realeinkommenssteigerungen führen, was zu einer Belebung des privaten Konsums führt. Das BIP ist im Jahr 2023 um 0,3 % gesunken. Für die Abwärtsrevision sind vergleichsweise starke Sondereffekte wie ein Rückgang des Staatskonsums nach Abklingen der Corona-Pandemie verantwortlich. Im Jahr 2024 ist mit einer leichten Ausweitung des privaten Konsums zu rechnen, die zu einer verhaltenen konjunkturellen Erholung führt. Die Inflation in Deutschland im Dezember 2023 betrug, gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex zum Vorjahresmonat, 3,7 %. Damit ist sie im Vergleich zum Januar 2023, in dem der Höchststand von 8,7 % erreicht wurde, deutlich gesunken. Um den deutlichen Anstieg der Inflationsrate im Euroraum zu begrenzen und ein ausreichend restriktives Zinsniveau zu erreichen, erhöhte die EZB im Verlauf des Jahres 2023 den Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte in sechs Schritten auf 4,50 %. Dieses Niveau soll eine mittelfristige Rückkehr zum Inflationsziel von 2,00 % sicherstellen. Auch die US-Notenbank Fed hielt an ihrem Kurs des Vorjahres fest und erhöhte den Leitzins bis Ende Juli 2023 in vier Stufen auf eine Spanne zwischen 5,25 % und 5,50 %. Entwicklung in der Versicherungsbranche Die Beitragseinnahmen der deutschen Versicherer stiegen nach vorläufigen Angaben des GDV und des PKV-Verbands um 0,8 % auf 225,1 (Vorjahr: 223,3) Milliarden Euro. Sie setzen sich zusammen aus 92,2 (Vorjahr: 97,0) Milliarden Euro der Lebensversicherung im weiteren Sinne (mit Pensionskassen und -fonds), 84,5 (Vorjahr: 79,1) Milliarden Euro der Schaden- und Unfallversicherung und 48,4 (Vorjahr: 47,2) Milliarden Euro der PKV. Der GDV zeigt sich mit diesem Geschäftsergebnis angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen "durchaus zufrieden". Die vielen unterschiedlichen Krisen im Jahr 2023 haben auch die Versicherungsbranche beeinflusst. Vor diesem Hintergrund wurden viele sozialpolitische Entscheidungen, z. B. die Umsetzung von Reformen in der Renten- und Pflegeversicherung, nicht weiter vorangebracht. Die geplante Reform der privaten und betrieblichen Altersvorsorge und der Schutz vor Wetterextremen stehen im Fokus des GDV. Auch das Thema Nachhaltigkeit ist nach wie vor ein wichtiges Thema der Branche. Sie positioniert sich weiter für eine höhere Versicherungsabdeckung bei der Elementarversicherung. Hier liefert der GDV konstruktive Vorschläge und Lösungsansätze. Gerade im Hinblick auf Extremwetterereignisse, wie z. B. die Hochwasserereignisse rund um das Jahresende 2023, fordert der Verband auch die Länder und Kommunen zur Prävention und Klimafolgenanpassung auf. Im Jahr 2023 erbrachte die Versicherungsbranche insgesamt 200,4 Milliarden Euro an Versicherungsleistungen - das sind 9,7 % mehr als im Vorjahr. Entwicklung in den Pensionskassen Nach vorläufigen Angaben des GDV sank der gesamte Neuzugang der Pensionskassen im Jahr 2023 um 10,9 % auf rund 42.000 (Vorjahr: 47.406) Verträge. Der laufende Beitrag für ein Jahr aus diesem Neuzugang sank um 0,4 % und erreichte 29,7 (Vorjahr: 30,3) Millionen Euro. Der Einmalbeitrag verringerte sich ebenfalls um 1,3 % auf 129,2 (Vorjahr: 136,5) Millionen Euro. Die Beitragssumme des Neugeschäfts verringerte sich um 1,0 % auf 0,8 (Vorjahr: 0,8) Milliarden Euro. Die gebuchten Bruttobeiträge sanken im Jahr 2023 um 5,0 % und beliefen sich auf 1,9 (Vorjahr: 2,0) Milliarden Euro. Die versicherte Summe bzw. zwölffache Jahresrente verringerte sich um 2,5 % auf 56,1 (Vorjahr: 58,6) Milliarden Euro. Für den Bestand ergab sich zum Ende des Berichtsjahres 2023 eine Anzahl von 3,4 (Vorjahr: 3,5) Millionen Verträgen - ein Rückgang um 1,9 %. Geschäftsverlauf Überblick Im 22. Geschäftsjahr der Debeka Pensionskasse war die Situation am Kapitalmarkt nach einem deutlichen Anstieg der ausfallrisikofreien Zinsen im Jahr 2022 auf hohem Niveau stabil. Infolgedessen blieb der Referenzzins nach § 5 DeckRV für den Neubestand unverändert und auch der im genehmigten Geschäftsplan festgelegte Bewertungszins für den Altbestand musste nicht abgesenkt werden. Dies führte zu einem Rückgang der Zinszusatzreserve i. H. v. 2,1 Millionen Euro. Zum 31. Dezember 2023 betrug die Zinszusatzreserve, die der langfristigen Absicherung der eingegangenen Zinssatzverpflichtungen dient, 161,9 (Vorjahr: 164,0) Millionen Euro. Insgesamt ergab sich ein Jahresfehlbetrag von 1,2 (Vorjahr: 1,8) Millionen Euro, der sich aus einem negativen Rohüberschuss i. H. v. 0,2 Millionen Euro und einer Zuführung zur RfB zur Erfüllung der Anforderungen der Mindestzuführungsverordnung i. H. v. 1,0 Millionen Euro zusammensetzt. Im Jahr 2018 wurde ein Rückversicherungsvertrag auf Originalbasis für alle Hauptversicherungen mit einem Rechnungszins von 1,75 % oder höher abgeschlossen. Dieser Vertrag dient der Absicherung von Langlebigkeitsrisiken und der Vorfinanzierung der Aufwendungen aus dem Zuwachs der Zinszusatzreserve. Im Jahr 2022 wurde der Rückversicherungsvertrag dahingehend angepasst, dass nun eine flexible Anpassung der Beteiligung des Rückversicherers an der Zinszusatzreserve ermöglicht wird. Als Leistungsindikatoren sind die gebuchten Bruttobeiträge, die Kapitalanlagen und -erträge, die Versicherungsleistungen, die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb sowie der Rohüberschuss relevant. Neuzugang und Bestandsentwicklung Die Debeka Pensionskasse hat das aktive Neugeschäft eingestellt. Der Bestand der Debeka Pensionskasse umfasst aufgeschobene Rentenversicherungen sowie ergänzende Zusatzversicherungen. Bei der Debeka Pensionskasse wurde im Geschäftsjahr kein Vertrag (Vorjahr: ein Vertrag) im Rahmen bestehender Kollektivverträge neu abgeschlossen. Die Beitragssumme des Neuzugangs belief sich auf 6,5 (Vorjahr: 3,2) Millionen Euro, ausschließlich aufgrund dynamischer Anpassungen. Der Bestand verringerte sich auf 48.983 (Vorjahr: 50.515) Verträge mit einem laufenden Beitrag von 40,7 (Vorjahr: 43,3) Millionen Euro für ein Jahr und einer zwölffachen Jahresrente von 1.197,4 (Vorjahr: 1.230,8) Millionen Euro. Die Stornoquote beträgt 1,1 % (Vorjahr: 1,7 %). Beitragsfreistellungen von Versicherungsverträgen fließen in die anzahlgewichtete Stornoquote nicht ein. Die Bewegung des Bestands ist auf den Seiten 28 und 29 dargestellt. Beitragseinnahmen Die gebuchten Bruttobeitragseinnahmen beliefen sich auf 42,2 (Vorjahr: 45,1) Millionen Euro. Für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft sind im Geschäftsjahr Beiträge von 5,4 (Vorjahr: 5,7) Millionen Euro angefallen. Infolgedessen beliefen sich die verdienten Beiträge auf 36,8 (Vorjahr: 39,4) Millionen Euro. Die im Vorjahr getroffene Prognose von niedrigeren Bruttobeitragseinnahmen ist eingetreten. Kapitalanlagen und -erträge Für die Debeka Pensionskasse haben die Sicherheit der Kapitalanlagen und damit die Erhaltung des investierten Kapitals oberste Priorität. Daher achtet sie bei Kapitalanlagen mit Zins- und Laufzeitvereinbarung auf die langfristige Bonitätseinstufung sowie auf eine nachhaltige Unternehmens- und Branchenausrichtung. Investiert wird ausschließlich in auf Euro lautende Anlagen. Im Berichtsjahr erhöhten sich die Kapitalanlagen um 2,5 % auf 1.156,6 (Vorjahr: 1.128,4) Millionen Euro. Die Vorjahresprognose eines steigenden Bestands der Kapitalanlagen hat sich damit bestätigt. Sie gliedern sich wie folgt:
Der Bestand der Namensschuldverschreibungen hat sich erhöht, während die Schuldscheinforderungen und Darlehen gesunken sind. Die Position der Inhaberschuldverschreibungen erhöhte sich von 52,1 % auf 52,5 % und stellt mit einem Buchwert von 607,5 (Vorjahr: 587,5) Millionen Euro weiterhin die betragsmäßig größte Anlageform der Debeka Pensionskasse dar. Durch die Kapitalanlagen im Sicherungsvermögen ist eine konstante Bedeckung der versicherungstechnischen Passiva gemäß § 125 Abs. 2 i. V. m. §§ 234h Abs. 1, 234j Abs. 1 und 215 VAG gegeben. Die Kapitalanlagen erbrachten einen Ertrag von 29,2 (Vorjahr: 31,3) Millionen Euro. Etwa 27,0 (Vorjahr: 26,3) Millionen Euro wurden für die garantierte rechnungsmäßige Verzinsung der Deckungsrückstellung sowie für die Verzinsung auf Ansammlungsguthaben verwendet. Die laufenden Erträge aus Kapitalanlagen sind um 2,4 % auf 29,0 Millionen Euro gestiegen. Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen wurden i. H. v. 0,1 (Vorjahr: 3,0) Millionen Euro realisiert. Im Vergleich zum Vorjahr wurden keine Gewinne aus Namens- und Inhaberschuldverschreibungen realisiert. Die Aufwendungen für Kapitalanlagen betrugen insgesamt 2,6 (Vorjahr: 5,6) Millionen Euro, die insbesondere aus den Abschreibungen auf Kapitalanlagen i. H. v. 1,9 (Vorjahr: 0,7) Millionen Euro resultieren. Die Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen betrugen 0,0 (Vorjahr: 4,2) Millionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahr gab es keine Verluste aus Inhaberschuldverschreibungen. Der sich nach Abzug von Aufwendungen für Kapitalanlagen ergebende Nettoertrag belief sich auf 26,6 (Vorjahr: 25,7) Millionen Euro. Hieraus ergab sich wie im Vorjahr eine Nettoverzinsung von 2,3 %. Im Mittel der letzten drei Jahre betrug die Nettoverzinsung 2,5 % (Vorjahr: 2,7 %). Die laufende Durchschnittsverzinsung betrug ebenfalls wie im Vorjahr 2,5 %. Die Vorjahresprognose eines höheren laufenden Ergebnisses aus Kapitalanlagen ist eingetreten. Die Nettoverzinsung ist entgegen der Prognose auf Vorjahresniveau geblieben. Leistungen an unsere Versicherungsnehmer Den Versicherungsnehmern wurden Leistungen für Abläufe von 24,3 (Vorjahr: 23,0) Millionen Euro, Leistungen für Rückkäufe von 7,3 (Vorjahr: 9,3) Millionen Euro sowie Renten i. H. v. 6,2 (Vorjahr: 5,4) Millionen Euro ausgezahlt. Die im Vorjahr getroffene Prognose, dass die Versicherungsleistungen insgesamt steigen werden, ist nicht eingetreten. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb Die Verwaltungsaufwendungen beliefen sich auf 2,4 (Vorjahr: 1,7) Millionen Euro. Der Anstieg der Verwaltungsaufwendungen ist im Wesentlichen auf die Veränderung der Pensionsrückstellung zurückzuführen. Die Abschlussaufwendungen erhöhten sich auf 45,8 (Vorjahr: 7,4) Tausend Euro. Höhere Abschlussaufwendungen resultieren aus Provisionszahlungen für dynamische Erhöhungen. Die im Vorjahr getroffenen Prognose, dass die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb ansteigen werden, hat sich folglich bestätigt. Wichtige Kennzahlen Die wesentlichen Werte, die den Geschäftsverlauf der Debeka Pensionskasse bestimmen, haben sich wie folgt entwickelt:
Geschäftsergebnis Im Geschäftsjahr 2023 ergab sich ein Jahresfehlbetrag von 1,2 Millionen Euro, der RfB wurden aufgrund der Anforderungen der Mindestzuführungsverordnung 1,0 Millionen Euro zugeführt. Der negative Rohüberschuss betrug 0,2 Millionen Euro. Der Rohüberschuss ist der Teil der Erträge vor der Gewinnverwendung, welcher die Aufwendungen übersteigt. Der Jahresfehlbetrag wurde durch eine Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen i. H. v. 1,2 Millionen Euro ausgeglichen. Die Prognose aus dem Vorjahr, die von einem positiven Rohüberschuss ausgegangen ist, hat sich nicht bestätigt. Zusammenfassung des Geschäftsverlaufs Das Geschäftsjahr 2023 der Debeka Pensionskasse war erneut geprägt durch das seit dem Vorjahr höhere Zinsniveau am Kapitalmarkt. Das Kapitalanlageergebnis war insbesondere aufgrund geringerer Abgangsverluste gestiegen. Wie bereits im Vorjahr ging die Zinszusatzreserve nach den hohen Zuführungen bis ins Geschäftsjahr 2021 erneut zurück. Bei unverändertem Referenzzins resultiert dies aus der Entwicklung des Bestandes. Die Debeka Pensionskasse hat das aktive Neugeschäft eingestellt. Die Beitragseinnahmen und der Bestand sanken entsprechend. Um die Anforderungen der Mindestzuführungsverordnung für den Neubestand zu erfüllen, erfolgte eine Zuführung zur RfB. Insgesamt ergab sich ein Jahresfehlbetrag. Beziehungen zu Konzernunternehmen Mit dem Debeka Krankenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit Sitz Koblenz am Rhein (im Folgenden: Debeka Krankenversicherung) und mit der Debeka Lebensversicherung besteht eine Verwaltungs- und Organisationsgemeinschaft. Mit der Debeka Lebensversicherung als herrschendem Unternehmen gemäß § 17 AktG besteht ein Konzernverhältnis gemäß § 18 Abs. 1 AktG. Der Vorstand erklärt hiermit gemäß § 312 Abs. 3 AktG: Die Debeka Pensionskasse hat bei jedem Rechtsgeschäft mit der Debeka Krankenversicherung, der Debeka Lebensversicherung, der Debeka Allgemeinen Versicherung, der Debeka Zusatzversorgungskasse und der Debeka Bausparkasse nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, eine angemessene Gegenleistung erhalten. Auf Veranlassung oder im Interesse dieser Unternehmen hat die Debeka Pensionskasse keine weiteren Rechtsgeschäfte vorgenommen und keine Maßnahmen getroffen oder unterlassen. Mit der Debeka proBUSINESS betriebliche Vorsorgesysteme GmbH (vormals: prorente-Debeka Pensions-Management GmbH), der Debeka proService und Kooperations-GmbH, der Debeka Rechtsschutz- Schadenabwicklung GmbH, der Debeka Asset Management GmbH, der MGS Beteiligungs-GmbH und der widecare GmbH oder auf Veranlassung oder im Interesse dieser Unternehmen hat die Debeka Pensionskasse keine Rechtsgeschäfte vorgenommen und Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse dieser Unternehmen weder getroffen noch unterlassen. Personal und Soziales Zum 31. Dezember 2023 waren 15.269 (Vorjahr: 15.419) Beschäftigte bei der Debeka-Versicherungsgruppe (ohne Bausparkasse) tätig. Hiervon sind 7.953 (Vorjahr: 8.220) Beschäftigte im Außendienst fest angestellt. Alle haben ein Beschäftigungsverhältnis mit der Debeka Krankenversicherung und der Debeka Lebensversicherung (Auszubildende und dual Studierende mit der Debeka Krankenversicherung). Die Debeka-Versicherungsgruppe beschäftigt 1.311 (Vorjahr: 1.384) Auszubildende und dual Studierende, davon 168 (Vorjahr: 154) in der Hauptverwaltung. Mit der Gesamtzahl an Auszubildenden und dual Studierenden liegt die Debeka-Gruppe wieder deutlich über dem Durchschnitt der Versicherungswirtschaft und ist damit unverändert der größte Ausbilder der Branche. Wie in den vergangenen Jahren setzt die Debeka einerseits auf die klassische Ausbildung, andererseits auch auf duale Studiengänge und Direkteinstiegsmöglichkeiten. Sehr gut ausgebildete Mitarbeitende sorgen für einen ausgezeichneten Service - davon profitieren sowohl Mitglieder als auch Kunden, wobei der Außendienst durch die persönliche Beratung weiterhin eine bedeutende Rolle einnimmt. Die Zahl der Beschäftigten im Außendienst ist jedoch um 267 zurückgegangen. Hier werden die Folgen des Fachkräftemangels und nicht zuletzt der demografischen Entwicklung besonders deutlich. Im Innendienst hält der Bedarf an Fachkräften insbesondere in den Bereichen der IT und Mathematik an. Der gesamte Bedarf kann - wie in den Vorjahren - nicht gedeckt werden. Insgesamt erhöhte sich die Zahl der Beschäftigten im Innendienst um 187. Um die benötigten Beschäftigten für den Außen- und Innendienst zu finden, investiert die Debeka in unterschiedliche Kanäle der Personalsuche, wie bspw. in die Nutzung von Recruiting-Plattformen und Social- Media-Kanälen, die Ausschreibung auf Online-Jobbörsen oder in den Besuch von Jobmessen. Darüber hinaus wird durch das Mitarbeiterempfehlungsprogramm, in dem Beschäftigte neue Mitarbeitende werben, der Recruitingerfolg wesentlich gestärkt. Auch die ständige Weiterentwicklung der Personalqualifizierung durch die Ausbildenden und Ausbildungscoaches zeigt nach wie vor einen nachhaltigen Erfolg. Da die Debeka großen Wert auf die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden legt, werden sämtliche Aktivitäten in der Debeka-Akademie gebündelt und koordiniert. Um sich den verändernden Rahmenbedingungen in Bezug auf das Arbeiten in Präsenz und mobil anzupassen, sind zwischenzeitlich viele Ausbildungs- und Qualifizierungskonzepte digital abgebildet. Hybride Formate oder komplett online gestaltete Maßnahmen stellen eine dauerhafte Ergänzung von Präsenzveranstaltungen dar. Mit dem Angebot der "Online-Schulungen" hat sich ein Format zu Fach-, Vertriebs- und Methodik-Seminaren etabliert, das komplett digital auf freiwilliger Basis allen Beschäftigten zur Verfügung steht. Eine weiterhin hochwertige Aus- und Weiterbildung ist damit zeitgemäß sichergestellt. Auch ein Großteil der Führungskräfteentwicklung wurde in digitale Formate umgestellt. Die Debeka-Versicherungsgruppe bekennt sich zu den Inhalten des GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten, dem sie bereits von Beginn an beigetreten ist, und erfüllt die dort beschriebenen Anforderungen an die Qualifikation der vertrieblich Tätigen. Die Debeka sorgt dafür, dass alle unmittelbar oder maßgeblich am Vertrieb beteiligten Personen für ihre Tätigkeit angemessen qualifiziert sind und sich regelmäßig weiterbilden. Die Erfüllung der regelmäßigen Weiterbildungspflicht weist die Debeka seit deren Gründung über die Initiative "gut beraten" nach. Dabei wird für alle vertrieblich Tätigen die Weiterbildung gemäß den Qualitätsstandards von gut beraten erfüllt. Vereinbarkeit von Beruf und Familie Nach wie vor bietet die Debeka-Gruppe ihren Beschäftigten, neben einem festen Beschäftigungsverhältnis, vor allem hohe Sozialleistungen und fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch gezielte Maßnahmen. Hybrides Arbeiten, flexible Arbeitszeit- und Teilzeitmodelle, die Möglichkeit zur Sabbatzeit sowie Telearbeitsplätze sind nur einige der Angebote des Unternehmens, die dazu beitragen, die Arbeit individuell auf das Familienleben und die besondere Situation abzustimmen. Seit 2007 hat sich die Debeka-Gruppe dem Zertifizierungsprozess audit berufundfamilie der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung angeschlossen. Ziel ist es, nachhaltige Lösungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben im Unternehmen weiterzuentwickeln bzw. umzusetzen und eine zukunftsfähige Personalpolitik sicherzustellen. Nach einer erfolgreich durchgeführten Auditierung wurde das Zertifikat zuletzt im Jahr 2022 erneut für weitere drei Jahre bestätigt. Auf dem Debeka-Campus wurde im Jahr 2023 eine Betriebskindertagesstätte eröffnet. Daneben gibt es Kooperationen zur Ferienbetreuung sowie im Erweiterungsbau ein Eltern-Kind-Zimmer. Alle Maßnahmen, die auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Freizeit einzahlen, finden die Beschäftigten der Debeka in einem eigenen Bereich des Mitarbeiterportals. Betriebliches Gesundheitsmanagement Die Debeka sieht in der Zufriedenheit und dem Wohlbefinden ihrer Beschäftigten einen wesentlichen Faktor für den Unternehmenserfolg. Das betriebliche Gesundheitsmanagement der Debeka verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und basiert auf den drei Handlungsfeldern betriebliche Gesundheitsförderung, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie betriebliches Eingliederungsmanagement. Die Belange der Beschäftigten werden insbesondere durch die Teilnahme der Arbeitnehmervertretungen in diversen Gremien oder durch repräsentativ besetzte Workshops berücksichtigt. Nach den besonderen Maßnahmen während der Corona-Pandemie wurde im Jahr 2023 zu den üblichen Angeboten zur Gesundheitsförderung der Beschäftigten zurückgekehrt und diese zum Teil weiter ausgebaut. Auch hierzu gibt es im Mitarbeiterportal der Debeka einen eigenen Bereich, der sich u. a. mit Unterstützungsangeboten, dem Arbeits- und Gesundheitsschutz, Fit rund um den Arbeitsplatz beschäftigt. Dabei hat auch im Bereich der psychosozialen Betreuung oder der Suchtberatung das Angebot der Experten von der BAD GmbH einen festen Platz eingenommen. Ziel ist es dabei, in vertraulichen Gesprächen gemeinsam Handlungsoptionen und Lösungen für den Umgang mit der jeweiligen Problematik zu erarbeiten und Hilfestellung zu leisten. Karriereperspektiven und Chancengleichheit Die Debeka steht für Diversität in allen Bereichen. Diese ist ein wichtiger Bestandteil des Selbstverständnisses des Unternehmens. Durch adäquate Maßnahmen wird sichergestellt, dass Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Arbeitsumfeld bei der Debeka nicht toleriert werden. Sie bekennt sich zur Chancengleichheit aller Geschlechter auf allen Ebenen. Chancengleichheit und daraus resultierende faire Karriereperspektiven sind der Debeka-Gruppe folglich ein besonderes Anliegen. Besonders wichtig ist es ihr, Potenzialträgern und Potenzialträgerinnen verschiedene Perspektiven im Unternehmen aufzuzeigen und sie bei der Erreichung ihrer Ziele aktiv zu begleiten. Im Rahmen der Personalentwicklung bietet die Debeka neben Coaching-Angeboten bspw. ein Mentoring-Programm für alle Geschlechter an. Führungskräfte der Debeka werden für die Thematik der Chancengleichheit u. a. im Rahmen von Entwicklungsmaßnahmen und in Personalmanagement-Gesprächen regelmäßig sensibilisiert. Zudem bietet die Debeka auch ihren Führungskräften unterschiedliche Arbeitszeitmodelle an, sodass die Vereinbarkeit von Karriere und Familie unterstützt wird. Weitere Kommunikationsmaßnahmen, diversitätsfördernde Lern- und Entwicklungsangebote sowie Konzepte zu Arbeitszeitmodellen werden bereichsübergreifend erarbeitet. Nachhaltigkeit und unternehmerische Verantwortung Der Grundsatz der Nachhaltigkeit ist wichtiger Bestandteil der Geschäftsstrategie. Die Debeka-Gruppe richtet das unternehmerische Handeln verantwortungsvoll mit Blick auf die Gesellschaft aus und entwickelt es unter ökonomischen, sozialen und ökologischen Aspekten konsequent weiter. Daher achtet sie darauf, Entscheidungen stets vor diesem Hintergrund zu treffen. Der Vorstand definierte im Jahr 2022 einen Handlungsrahmen (Ambitionsniveau), der vorgibt, wie Nachhaltigkeit dezentral in allen Unternehmensbereichen der Versicherungsunternehmen weiterentwickelt werden soll. Das Zielbild ist eine stärkere strategische Ausrichtung, die auch Prozessinnovationen berücksichtigt. Um diese Arbeiten zu organisieren und zu koordinieren, wurde ein internes Nachhaltigkeits-Netzwerk gegründet. Aus jedem Bereich wurden Ansprechpersonen benannt, die relevante Themen sichten, priorisieren und die Bearbeitung begleiten. Mit dem Beitritt zum branchen-spezifischen German Sustainability Network wird der Wissenstransfer für die vielen Themen in die Organisationseinheiten unterstützt. Die Debeka ist sich der Auswirkungen der unternehmerischen Tätigkeit auf die Umwelt bewusst. Sie strebt die folgenden Zielsetzungen zur Reduktion des Papierverbrauchs und der CO 2 -Emissionen im Vergleich zum Jahr 2019 an:
Die Nachhaltigkeitserklärung der Debeka muss ab dem Berichtsjahr 2024 die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erfüllen. Diese verlangt insbesondere, dass Themen für die nichtfinanzielle Berichterstattung aus einer Finanz- und Wirkungsperspektive beurteilt und berichtet werden. Daher sind jährlich Wesentlichkeitsanalysen zur Bestimmung der Berichtsinhalte vorzunehmen. Die Debeka hat im Jahr 2023 mit den Umsetzungen der neuen Anforderungen der CSRD begonnen. Die Kapitalanlage der Debeka ist Teil einer werteorientierten Unternehmenskultur, nach der Investitionen sorgfältig, unter Beachtung einer breiten Mischung und Streuung, ausgewählt werden. Dies geschieht im Einklang mit den Unternehmenszielen. Die Debeka übernimmt Verantwortung, indem sie durch eine sicherheitsorientierte Kapitalanlage und ein kostenbewusstes Wirtschaften eine nachhaltige Wertschöpfung gewährleistet. Dabei kombiniert sie Sicherheit und Fortschritt: Zu den Kapitalanlagen zählen bspw. Investitionen in Unternehmen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und in den Ausbau von Infrastruktur. Ethische, ökologische und soziale Belange spielen bei der Anlage der Versicherungsbeiträge eine zentrale Rolle. Unter Verwendung einer speziellen Anwendungssoftware von MSCI ESG, eines global führenden Anbieters von Nachhaltigkeitsanalysen und Ratings, stehen durch norm- und geschäftsfeldbasierte Ausschlusskriterien bestimmte Einzeltitel bzw. Branchen, die dem Nachhaltigkeitsansatz der Debeka nicht entsprechen, für die Kapitalanlage nicht zur Verfügung. Auf diese Weise wird die Übereinstimmung mit über 100 ausgewählten globalen Normen und Konventionen gewährleistet, darunter die Prinzipien des United Nations Global Compact, der International Labour Organization, der OECD-Leitlinie für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte. Alle genannten Organisationen bzw. Initiativen haben zum Ziel, verantwortungsvolle Unternehmensführung, soziale Gerechtigkeit, größeres Umweltbewusstsein sowie Menschen- und Arbeitsrechte zu fördern. Auf der Grundlage von geschäftsfeldbasierten Ausschlusskriterien werden keine Kapitalanlagen von Unternehmen erworben, die
Bei der Nachhaltigkeitsprüfung für staatliche Finanzinstrumente zählen Korruption bzw. deren Bekämpfung zu den wichtigsten Indikatoren für die Kreditwürdigkeit eines Staates im Sinne der Nachhaltigkeit. Auch steht der Klimaschutz im Vordergrund. Im Rahmen des Investitionsentscheidungsprozesses werden Kapitalanlagen von Staaten bzw. staatlichen Unternehmen ausgeschlossen, die
In den vergangenen Jahren wurden die Infrastrukturinvestitionen in erneuerbare Energien und im Transportsektor sowie nachhaltig zertifizierten Gebäuden deutlich ausgebaut. Auch für 2023 liegt der Investment-Fokus weiterhin auf nachhaltig zertifizierten Gebäuden und der Assetklasse Infrastruktur. Ergänzt wird dies durch geplante Klima- und Waldinvestments. Seit 2021 sind die Debeka-Versicherungsunternehmen und die Debeka Bausparkasse Unterzeichner der United Nations Principles for Responsible Investment (PRI). Sie unterstützen damit die Weiterentwicklung der Kapitalanlageaktivitäten in nachhaltiges Wirtschaften und gesellschaftliche Ziele. Die PRI sind die weltweit führende Initiative für verantwortungsvolles Investieren und setzen sich aus Kapitaleignern, Vermögensverwaltern und Finanzdienstleistern zusammen. Unter sozialer Verantwortung versteht die Debeka eine nachhaltige Personalpolitik, um den Beschäftigten sichere und dauerhafte Arbeitsplätze mit sehr guten Sozialleistungen zu bieten. Die Unternehmensführung stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften sowie interne Vorgaben einhalten. Es existieren Regelungen, Prozesse und Verfahren zur Sicherstellung von Compliance, die einen verbindlichen Handlungsrahmen definieren. Ausführliche Informationen zu Nachhaltigkeit und unternehmerischer Verantwortung sind im nichtfinanziellen Bericht nach §§ 289b-e HGB, abrufbar unter www.debeka.de/nachhaltigkeit, zu finden. Informationen zur Umsetzung der EU-Offenlegungsverordnung ("Transparenzverordnung") sind ebenfalls über diese Seite verlinkt. Erklärung zu EU-Offenlegungspflichten Die Produkte der Debeka Pensionskasse bewerben keine ökologischen und/oder sozialen Merkmale in der Kapitalanlage gemäß Art. 8 der EU-Offenlegungsverordnung. Tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung werden nicht erhoben. Eine Steuerung der Versicherungsprodukte Finanzproduktes nach den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen wird auf Grund des niedrigen Anlagevolumens und einer geringen Quote auswertbarer Daten nicht vorgenommen. Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Chancen der Gesellschaft Rahmenbedingungen Neben den gesetzlichen Alterssicherungssystemen sind die private Altersvorsorge und die betriebliche Altersversorgung unabdingbar, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Die Debeka Pensionskasse stellt eine Form der betrieblichen Altersvorsorge dar. Die Wahl des Durchführungswegs spielt bei der Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung grundsätzlich keine Rolle mehr. Für Pensionskassen und Direktversicherungen gelten mittlerweile die gleichen steuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Grundlagen. Die Direktversicherung stellt gegenüber der Pensionskasse für die Kunden derzeit die bessere Leistung dar. Deshalb bietet die Debeka-Versicherungsgruppe bei Einrichtung einer neuen betrieblichen Altersvorsorge bis auf Weiteres ausschließlich die Direktversicherung an. Die Chancen der Debeka Pensionskasse hängen ganz wesentlich von der Entwicklung des Kapitalmarkts und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Risiken der Gesellschaft Risikomanagementsystem Die Umsetzung eines wirksamen und angemessenen Risikomanagements erfolgt, als wesentlicher Bestandteil des Governance-Systems, über das Risikomanagementsystem. Dieses bildet den strategischen Rahmen für alle Aspekte und Aufgaben eines ganzheitlichen Risikomanagements, bei dem die Geschäfts- und die Risikostrategie den Ausgangspunkt darstellen. Beide Strategien werden mindestens jährlich überprüft, kontinuierlich weiterentwickelt sowie dem Aufsichtsrat vorgelegt. Das Risikomanagementsystem der Debeka-Versicherungsunternehmen ist in die Organisationsstruktur und die Entscheidungsprozesse integriert. Die Gesamtverantwortung für eine ordnungsgemäße und wirksame Geschäftsorganisation trägt der Vorstand. Dieser ist auch dafür verantwortlich, dass die Debeka-Versicherungsunternehmen über ein angemessenes und wirksames Risikomanagement- und internes Kontrollsystem verfügen. Das Risikomanagementsystem der Debeka-Versicherungsunternehmen, und damit auch der Debeka Pensionskasse, wird fortlaufend weiterentwickelt. Es umfasst einen auf der Geschäfts- und Risikostrategie basierenden Risikomanagementprozess, der darauf abzielt,
Um die Zielerreichung jederzeit sicherzustellen, leben die Debeka-Versicherungsunternehmen den Risikomanagementprozess als kontinuierlichen Regelkreis. Risikoidentifikation Die Risiken der Debeka-Versicherungsunternehmen werden im Rahmen der regelmäßigen Risikoidentifikation systematisch (mindestens jährlich) durch die Risikoeigner erhoben und entsprechend den zentralen Vorgaben des Risikomanagements inventarisiert. Auch darüber hinaus ist es Aufgabe der Risikoeigner, die für ihre Bereiche identifizierten Risiken laufend zu beobachten sowie geänderte Risikoexpositionen, eingetretene Schäden oder neue Risiken zu erkennen und unverzüglich an die Risikomanagementfunktion zu kommunizieren. Weiterhin ist im Sinne der Risikokultur auch jeder Mitarbeitende dazu angehalten, im Rahmen seiner Tätigkeit auf potenzielle Risiken zu achten und diese zu melden. Die Förderung der Risikokultur wird mit Hilfe von Lernprogrammen unterstützt. Risikoanalyse und Risikobewertung Im Rahmen der Risikoanalyse nehmen die Risikoeigner eine Beschreibung u. a. der wesentlichen Risikotreiber (interne oder externe Faktoren, die das Risiko beeinflussen können), Risikoursachen (unmittelbare Auslöser für den Eintritt bzw. die Entstehung des Risikos) sowie des Ausmaßes des Risikos vor, ordnen die Risiken definierten Risikokategorien zu und erfassen Maßnahmen zur Risikosteuerung. In diesem Zuge werden Auswirkungen jedes Risikos auf andere Unternehmens- oder Risikobereiche betrachtet sowie nachgelagert mögliche Zusammenhänge zwischen den identifizierten Risiken untersucht. Darauf basierend werden im Rahmen der qualitativen und, falls möglich, auch quantitativen Risikobewertung Aussagen über die Exponierung der Risiken getroffen, um auf diese Weise deren Wesentlichkeit zu beurteilen. Basierend auf den Ergebnissen der Risikoidentifikation sowie der Risikoanalyse und -bewertung überführt die Risikomanagementfunktion die Risiken in das Gesamtrisikoprofil. Auf diese Weise erlangen die Unternehmen einen Gesamtüberblick über alle Risiken, die ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen bzw. das Erreichen ihrer Geschäftsziele gefährden könnten. Risikosteuerung Die Risikosteuerung beinhaltet alle Mechanismen und Maßnahmen zur Beeinflussung der Risikosituation. Gemäß den in der Risikostrategie verankerten Festlegungen zur Risikoakzeptanz, Risikoverringerung, Risikoüberwälzung oder Risikovermeidung werden angemessene Maßnahmen festgelegt, die eine zielgerichtete Steuerung des jeweiligen Risikos ermöglichen. Dabei achten die Debeka-Versicherungsunternehmen darauf, dass die Risikosteuerungsmaßnahmen miteinander verzahnt sind und im Einklang mit den Zielen der Geschäfts- und Risikostrategie stehen. Risikoüberwachung Die Risikoüberwachung dient grundsätzlich der Früherkennung von Änderungen der Risikoexposition. Zur Bewertung der geänderten Risikoexposition wird diese mit einem vorab definierten Maßstab - z. B. in Form festgelegter Limite und Schwellenwerte - verglichen. Dazu erfolgt eine regelmäßige sowie bei wesentlicher Änderung der Risikolage eine anlassbezogene Überwachung der identifizierten, analysierten und bewerteten Risiken mit Hilfe des Limit- und Kennzahlensystems unter Einbindung des Vorstands. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Risikoeigner, wie bereits zum Thema Risikoidentifikation beschrieben, die für ihre Bereiche identifizierten Risiken auch laufend zu beobachten sowie geänderte Risikoexpositionen, eingetretene Schäden oder neue Risiken zu erkennen und unverzüglich an die Risikomanagementfunktion zu melden. Risikoberichterstattung Die Risikoberichterstattung informiert den Vorstand fortlaufend sowie anlassbezogen über die aktuelle und zukünftige Risikosituation. Zu diesem Zweck werden zu festen Stichtagen u. a. Limit- und Kennzahlenberichte, Risikoberichte, interne Berichte über das Risikomanagement der Kapitalanlagen sowie anlassbezogene Meldungen (z. B. gemäß § 132 VAG) erstellt. Aufgrund dieser Berichte bzw. Meldungen können die Vorstände der Debeka-Versicherungsunternehmen die Zielerreichung der Risikostrategie, die Limitauslastung der festgelegten Kennzahlen und die Wirksamkeit bereits getroffener Maßnahmen beurteilen und ggf. erforderliche weitere Maßnahmen veranlassen. Auch der Aufsichtsrat wird im Rahmen der turnusmäßigen Sitzungen sowie ggf. ad hoc über die Risikosituation unterrichtet. Umsetzung des Risikomanagementsystems Das Risikomanagementsystem der Debeka-Versicherungsunternehmen besteht organisatorisch aus dem zentralen und dem dezentralen Risikomanagement. Die Risikomanagementfunktion ist dahingehend implementiert, dass sie die Umsetzung des Risikomanagements maßgeblich befördert. Hierzu ist sie in der Hauptabteilung Risikomanagement zentral organisiert. Ihr obliegt die operative Umsetzung des Risikomanagementsystems sowie das Risikocontrolling mit zentralen Kontroll- und Überwachungsaufgaben für alle Debeka-Versicherungsunternehmen. Die Hauptabteilung Risikomanagement ist in die Abteilungen zentrales Risikomanagement, Risikomanagement der Kapitalanlage sowie Querschnitt unterteilt. Das zentrale Risikomanagement ist allgemeine Grundsatz- und Koordinationsstelle für die konzeptionelle Entwicklung, Überwachung und Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems der Debeka-Versicherungsunternehmen. Sie verantwortet ebenfalls das übergeordnete Risikocontrolling zur Überwachung des Gesamtrisikoprofils im engen Austausch mit den operativen Fachbereichen. Dem zentralen Risikomanagement obliegt ferner die Koordination der eigenen Risikobeurteilung (ERB). Das Risikomanagement der Kapitalanlage verantwortet die Überwachung und Bewertung der Kapitalanlagen der Debeka-Versicherungsunternehmen sowie ihrer Risiken. Zu seinem Tätigkeitsbereich zählen u. a. interne Kreditrisikoanalysen, Marktgerechtigkeitsprüfungen sowie Adressrisikoüberwachungen. Die Abteilung Querschnitt ist für das Beteiligungsrisikomanagement bspw. für die Debeka Bausparkasse sowie für die Bearbeitung übergreifender Spezialthemen zuständig. Der Risikomanagementfunktion steht der Risikomanagementbeauftragte vor, der zudem Leiter der Hauptabteilung Risikomanagement ist. Er ist für die ordnungsgemäße Umsetzung der von der Risikomanagementfunktion zu erfüllenden Aufgaben verantwortlich. Die Risikomanagementfunktion ist den Vorständen der Debeka-Versicherungsunternehmen unmittelbar unterstellt und ihnen gegenüber berichtspflichtig. Sie hat vollständige und uneingeschränkte Informations-, Auskunfts- und Einsichtsrechte für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Im Rahmen des dezentralen Risikomanagements erfolgt die operative Umsetzung des Risikomanagements unter Berücksichtigung der zentralen Vorgaben der Risikomanagementfunktion. Neben den Experten, die dezentral fachspezifisches Wissen bei der Bewertung der Risiken auf Ebene der Risikokategorien einbringen, obliegt das dezentrale Risikomanagement den Risikoeignern, die ihre Tätigkeiten im Rahmen des Risikomanagementprozesses durchführen. Der Risikoeigner entspricht dem Leiter des jeweiligen Risikobereichs, welcher die Verantwortung für die in seinen Bereich fallenden Risiken trägt. Er übernimmt die Identifikation, Analyse und Bewertung, Steuerung und Meldung der Risiken sowie deren weitere Überwachung (u. a. mit Hilfe geeigneter Kennzahlen und Limite). Hierbei stellt der Risikoeigner sicher, dass Risiken und ggf. entstandene Schäden auch bei den Mitarbeitenden regelmäßig erfragt bzw. von diesen gemeldet werden. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben wird jeder Risikoeigner von mindestens einem Risikobeauftragten unterstützt. Überblick über die Risiken Die Solvabilitätsquote (Solvency I) liegt zum Stichtag 31. Dezember 2023 über der geforderten Solvabilitätsquote von 100 %. Auch den aufsichtlichen Stresstest hat die Debeka Pensionskasse zu diesem Stichtag in allen Szenarien bestanden. Eine nichtregelmäßige ERB wurde im Geschäftsjahr nicht durchgeführt. Aus Risikosicht sind für die Debeka Pensionskasse die versicherungstechnischen Risiken und die Kapitalanlagerisiken von besonderer Bedeutung. Darüber hinaus sind operationelle Risiken, Risiken aus Risikokonzentrationen, strategische Risiken, Reputationsrisiken und Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft zu beobachten und zu steuern. Gleiches gilt auch für die Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich auf bestehende Risikokategorien auswirken. Versicherungstechnische Risiken Die Übernahme von versicherungstechnischen Risiken ist Kerngeschäft der Debeka Pensionskasse. Diese Risiken werden gegen Zahlung eines entsprechenden Beitrags übernommen, der auf Basis von Annahmen zu Zins, Kosten (Abschluss- und Verwaltungskosten), Geschlechtermix und biometrischen Wahrscheinlichkeiten (u. a. Sterblichkeit und Berufsunfähigkeit) kalkuliert ist. Versicherungstechnische Risiken resultieren aus einer durch Zufall, Irrtum oder Änderung bedingten Abweichung der Verhältnisse von den Annahmen, die bei der Kalkulation der Beiträge berücksichtigt wurden. Sie können - falls sich ein Risiko negativ realisiert - zu einer Erhöhung der versicherungstechnischen Rückstellungen und damit zu einer nachteiligen Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung führen. Die versicherungsmathematischen Methoden und Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Deckungsrückstellung sind auf den Seiten 57 bis 60 gesondert dargestellt. Die bedeutsamsten versicherungstechnischen Risiken der Debeka Pensionskasse sind weiterhin das Langlebigkeitsrisiko sowie das Zinsgarantierisiko. Das Langlebigkeitsrisiko bei Rentenversicherungen bezeichnet das Risiko, dass die versicherten Personen länger leben, als dies im Rahmen der Beitragskalkulation angenommen wurde. Das Zinsgarantierisiko besteht darin, dass die erwirtschafteten Kapitalerträge nicht ausreichen, um die bei Vertragsabschluss zugesicherten Zinsgarantien dauerhaft erfüllen zu können. Beim Stornorisiko kann ein unerwarteter Stornoanstieg zu einem höheren Liquiditätsbedarf und langfristig zu einem schlechteren Kostenergebnis führen. Die Entwicklung der Stornoquote wird weiter beobachtet, auch wenn im Vergleich zum Vorjahr ein deutlicher Rückgang verzeichnet werden konnte. Den versicherungstechnischen Risiken wird durch die Berücksichtigung von ausreichenden Sicherheiten in den Rechnungsgrundlagen bei der Produktkalkulation, die Bildung von ausreichenden Rückstellungen sowie die regelmäßige Kontrolle des Risikoverlaufs und der Rechnungsgrundlagen, die ggf. an aktuelle Erkenntnisse angepasst werden, begegnet. Zur langfristigen Absicherung der eingegangenen Zinssatzverpflichtungen hat die Debeka Pensionskasse eine Zinszusatzreserve gebildet. Im Jahr 2018 wurde, wie bereits dargestellt, ein Rückversicherungsvertrag zur Rückdeckung von Langlebigkeitsrisiken abgeschlossen, der auch der Vorfinanzierung des Aufwands zur Bildung der Zinszusatzreserve dient. Dieser Vertrag wurde im Vorjahr dahingehend angepasst, dass nun eine flexible Anpassung der Beteiligung des Rückversicherers an der Zinszusatzreserve ermöglicht wird. Der Rückversicherer hat mindestens ein A-Rating von zwei oder mehr Ratingagenturen erhalten. Unter Berücksichtigung der Entwicklung der ausfallrisikofreien Zinsen am Kapitalmarkt blieb der Referenzzins nach § 5 DeckRV für den Neubestand unverändert und auch der im genehmigten Geschäftsplan festgelegte Bewertungszins für den Altbestand musste nicht abgesenkt werden. Zum 31. Dezember 2023 verringerte sich die Zinszusatzreserve auf 161,9 (Vorjahr: 164,0) Millionen Euro. Bei einer wiederum unveränderten laufenden Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlagen von 2,5 % lag der durchschnittliche bilanzielle Rechnungszins, unter Berücksichtigung der Zinszusatzreserve, wie im Vorjahr bei 1,77 %. Die Überwachung und Steuerung des Zinsrisikos ist wesentlicher Bestandteil des Asset-Liability-Managements (ALM). Kapitalanlagerisiken Die Kapitalanlagerisiken nehmen eine zentrale Rolle im Risikomanagement ein und beinhalten alle mit der Vermögensanlage in Zusammenhang stehenden Risiken. Die wesentlichen Risiken aus Kapitalanlagen umfassen das Kreditrisiko, das Marktrisiko und das Liquiditätsrisiko. Nachhaltigkeitsrisiken werden in der Kapitalanlage nicht isoliert betrachtet, sondern treten in vielen Risikokategorien in jeweils unterschiedlicher Ausprägung auf. Kreditrisiko Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko, das sich aufgrund eines Ausfalls oder aufgrund einer Veränderung der Bonität oder der Bewertung der Bonität von Wertpapieremittenten, Gegenparteien und anderen Schuldnern ergibt, gegenüber denen ein Versicherungsunternehmen Forderungen hat. Kreditrisiken begegnet die Debeka Pensionskasse in erster Linie durch hohe Anforderungen an die Bonitäten der Schuldner - teils kombiniert mit zusätzlichen Besicherungsmechanismen - sowie durch eine ausgewogene Mischung und Streuung der Kapitalanlagen unter Berücksichtigung intern geltender Schwellenwerte und Limite sowie Nachhaltigkeitskriterien (ESG-Kriterien). Neben der Betrachtung von Ratings anerkannter Ratingagenturen werden eigene Kreditrisikobewertungen zur Analyse und Plausibilisierung externer Ratingbeurteilungen durchgeführt. Liegen keine externen Ratingbeurteilungen vor, z. B. bei Kapitalanlagen von staatsnahen Emittenten, oder werden externe Ratingbeurteilungen im Zeitverlauf des über die Kapitalanlage bestehenden Schuldverhältnisses nicht mehr aktualisiert, werden stattdessen interne Bonitätseinschätzungen vorgenommen und regelmäßig überprüft. Zusätzlich wird durch laufende Überwachung sichergestellt, dass Ratingveränderungen einzelner Schuldner schnell identifiziert und etwaige Auswirkungen bewertet werden. Das breit diversifizierte Portfolio der Debeka Pensionskasse vermeidet wesentliche Konzentrationsrisiken, ist geprägt von Schuldnern guter Bonität bzw. sicheren Anlagen und ist nahezu ausschließlich im Investment-Grade-Bereich investiert. Der Schwerpunkt des gesamten Vermögensportfolios liegt auf Kapitalanlagen mit Zins- und Laufzeitvereinbarung. Die Kapitalanlagestruktur des Direktbestandes (d. h. ohne Anlagen in Investmentvermögen) zeigt zum 31. Dezember 2023 im Hinblick auf die Kreditrisiken folgendes Bild: Aufteilung hinsichtlich des Ratings 1)
1) Die Bonitätseinschätzung basiert
auf Ratings ausgewählter und anerkannter
Ratingagenturen gemäß Verordnung (EG) Nr.
1060/2009 (EU-Ratingverordnung).
Die Sicherheit und die Qualität der Vermögensanlage haben oberste Priorität und nehmen insbesondere gegenüber Rentabilitätszielen eine vorrangige Stellung ein. Die gut diversifizierte Bestandsstruktur und die strengen Anforderungen an die Sicherheit festverzinslicher Kapitalanlagen, ausgedrückt in der Bonität der Schuldner und zusätzlichen Besicherungsmechanismen, sind ausschlaggebend für ein geringes Ausfallrisiko. Das Vermögensportfolio zu Buchwerten enthält einen Anteil von 42,8 % (Vorjahr: 44,4 %) an Staaten bzw. staatsnahen Emittenten, Gebietskörperschaften und Instituten, für die Staaten und Länder die volle Gewährleistung übernehmen. Die Kapitalanlagen mit gesetzlicher Deckungsmasse (Pfandbriefe/Covered Bonds) oder mit dinglicher Sicherung (bspw. Hypothekendarlehen) nehmen im Geschäftsjahr einen Anteil von 20,4 % (Vorjahr: 19,5 %) ein. Alle anderen Kapitalanlagen verteilen sich auf Kreditinstitute i. H. v. 21,7 % (Vorjahr: 21,8 %) und sonstige Unternehmen mit einem Anteil von 15,0 % (Vorjahr: 14,4 %), jeweils weit überwiegend mit guter Bonität. Dabei verfügen die Anlagen bei Kreditinstituten teils über zusätzliche Sicherungsmechanismen (u. a. Institutssicherung der Sparkassen-Finanzgruppe oder Genossenschaftsbanken). Marktrisiko Das Marktrisiko bezeichnet das Risiko, das sich direkt oder indirekt aus Schwankungen in der Höhe bzw. der Volatilität der Marktpreise für die Vermögenswerte, Finanzinstrumente und Verbindlichkeiten ergibt. Zu den Unterkategorien des Marktrisikos zählen das Zinsrisiko, das Spreadrisiko, das Aktienrisiko, das Immobilienrisiko sowie das Wechselkursrisiko und das Konzentrationsrisiko. Nachhaltigkeitsrisiken können die Ausprägung des Marktrisikos, insbesondere im Hinblick auf das Spread-, Aktien- und Immobilienrisiko, negativ beeinflussen. Das Zinsänderungsrisiko bezeichnet das Risiko eines Verlustes oder einer nachteiligen Veränderung der Werte von Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten oder Finanzinstrumenten, das sich im Hinblick auf die Sensitivität dieser Werte in Bezug auf Veränderungen der Zinskurve oder der Volatilität der Zinssätze ergibt. Inflationsrisiken wirken als Treiber des Zinsrisikos und beschreiben die Gefahr einer Geldentwertung, welche sich einerseits negativ auf die Kaufkraft finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auswirkt, andererseits typischerweise eine Straffung der Geldpolitik nach sich zieht, in deren Folge die Zinssätze steigen. Das Spreadrisiko beschreibt die Sensitivität dieser Werte in Bezug auf Veränderungen der Höhe oder der Volatilität der sog. Kreditspreads. Das Aktien- und das Immobilienrisiko beschreiben die Sensitivität dieser Werte in Bezug auf Veränderungen der Höhe oder der Volatilität ihrer Marktpreise. Mit dem Wechselkursrisiko wird die Sensitivität dieser Werte in Bezug auf Veränderungen der Höhe oder der Volatilität der Fremdwährungskurse beschrieben. Die Kapitalanlage der Debeka Pensionskasse orientiert sich an der Währungsstruktur der versicherungsvertraglichen Leistungsverpflichtungen und erfolgt damit ausschließlich in der Währung Euro. Wechselkursrisiken werden auf diese Weise verhältnismäßig gering gehalten. Das Konzentrationsrisiko bezeichnet über die vorgenannten Unterkategorien hinaus sämtliche mit Risiken behafteten Engagements mit einem Ausfallpotenzial, das umfangreich genug ist, um sich in besonderer Weise negativ in der Finanzlage oder der Solvabilität der Debeka Pensionskasse niederzuschlagen. Ein derartiges Ausfallpotenzial kann sich beispielsweise aus mangelnder Diversifizierung hinsichtlich Schuldneradressen, geografischer Anlageschwerpunkte oder ausgewählter Wirtschaftszweige ergeben. Zusätzlich kann das Ausfallpotenzial durch eine nicht ausreichende Berücksichtigung des Transitionsrisikos der Engagements ansteigen. Dieses besteht aufgrund des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft durch Änderungen in Politik, Regulierung, Technologie und Kundenpräferenzen. Zur Überwachung der Marktrisiken von festverzinslichen Anlagen und Realwerten (bspw. Aktien und Immobilien) werden Stresstests und Prognoserechnungen sowie die Überwachung von Kennzahlen und Limiten eingesetzt. Diese stellen zentrale Instrumente zur Risikomessung, -analyse und -steuerung dar. Zur Minderung von physischen und transitorischen Nachhaltigkeitsrisiken, die sich in verschiedenen Ausprägungen des Marktrisikos in der Kapitalanlage niederschlagen können, werden ESG-Kriterien für das Bestandsportfolio sowie für die Neuanlage berücksichtigt und laufend überwacht. In der nachfolgenden Übersicht werden Marktwertveränderungen der zins- und aktienkurssensitiven Kapitalanlagen zum 31. Dezember 2023 unter ausgewählten Szenarien betrachtet. Diese Werte berücksichtigen neben dem Direktbestand auch Anlagen der Bilanzposition Anteile oder Aktien an Investmentvermögen. Im Ergebnis ist ersichtlich, dass im Gegensatz zu den Vorjahren aufgrund des insgesamt höheren Zinsniveaus die Sensitivität gegenüber einem Zinsanstieg und einem Zinsrückgang ähnlich stark ausgeprägt ist. Risiken aus Kapitalanlagen 1)
Wiederanlagerisiko Neben den kurzfristigen Auswirkungen von Änderungen der Kapitalmarktzinsen und Spreads auf die Zeitwerte der Kapitalanlagen mit Zins- und Laufzeitvereinbarung nahm infolge der lange Zeit expansiven Geldpolitik der Notenbanken das Wiederanlagerisiko eine über viele Jahre herausragende Stellung ein. Getrieben von den im Jahr 2023 zur Bekämpfung der Inflation weiter angehobenen Leitzinsen der EZB sowie der Fed hat sich das Niveau der Neuanlagerenditen von Zinstiteln in den ersten drei Quartalen weiter erhöht. Erst im letzten Quartal riefen die verbesserten Inflationsdaten und das Innehalten der Notenbanken eine Trendwende bei den Markterwartungen und damit wieder einen erheblichen Rückgang der Neuanlagerenditen hervor. Im Bestand der festverzinslichen Anlagen verzichteten die Schuldner kündbarer Titel zumeist auf die Ausübung ihrer Rückzahlungsrechte, sodass der Wiederanlagebedarf im Geschäftsjahr vorwiegend auf den regulären Abläufen beruhte und verhältnismäßig gering ausfiel. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko tritt ein, wenn ein Versicherungsunternehmen aufgrund mangelnder Fungibilität nicht in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen. Es kann insbesondere aus Inkongruenzen zwischen der Fälligkeit von Zahlungen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten resultieren. Die Inkongruenzen können dispositiver (d. h. kurzfristig entstehender) wie auch struktureller (d. h. aus langfristigen Entwicklungen hervorgehender) Natur sein. Dementsprechend ergibt sich für die Debeka Pensionskasse die Notwendigkeit eines kurzfristigen Managements der Liquidität und der Liquiditätsrisiken neben einem eigenständigen längerfristigen Liquiditätsrisikomanagement. Im Fall des kurzfristigen Liquiditätsmanagements werden sämtliche in den jeweils bevorstehenden zwölf Monaten erwarteten Ein- und Auszahlungen einander gegenübergestellt. Die Einzahlungen setzen sich dabei im Wesentlichen aus Beitragseinnahmen und Kapitalanlagerückflüssen (Zins- und Tilgungszahlungen etc.) zusammen, während die Auszahlungen von Versicherungsleistungen und den Verwaltungskosten dominiert werden. Um eine optimale Liquiditätsplanung und -steuerung zu erreichen sowie eine Illiquidität zu vermeiden, nimmt die Debeka Pensionskasse kurz- und langfristige Prognosen der aktiv- und passivseitigen Zahlungsströme vor. Die für das kurzfristige Liquiditätsmanagement getroffenen Annahmen werden im Rahmen des darauf abgestimmten Liquiditätsrisikomanagements anhand eines Kennzahlensystems überwacht und verschiedenen Stresstests unterzogen, welche wesentliche adverse aktiv- und passivseitige sowie kombinierte Einflüsse auf die Liquiditätssituation abdecken. Beispiele dafür sind Anstiege der Marktzinsen, Spreadausweitungen, Bonitätsverschlechterungen oder plötzliche Erhöhungen der Versicherungsleistungen. Darüber hinaus sind alle Vermögensanlagen zur Klassifizierung ihrer Liquidität und Fungibilität sowie zur Limitierung des kurzfristigen Liquiditätsrisikos mit einem Liquiditätskennzeichen versehen und Liquiditätsklassen zugeordnet. Innerhalb des langfristigen Liquiditätsrisikomanagement im Rahmen des ALM wird untersucht, ob die in künftigen Jahren erwarteten Aktivrückflüsse ausreichen, um den prognostizierten erwarteten Passivzahlungsstrom zu bedienen. Hierbei werden sowohl deterministische als auch stochastische Analysen durchgeführt. Insgesamt soll durch eine aktive Steuerung sichergestellt werden, dass der zukünftige Liquiditätsbedarf jederzeit auch ohne ungeplante vorzeitige Veräußerungen von Kapitalanlagen gedeckt werden kann, da diese meist negative Auswirkungen auf die aktuelle oder die zukünftige Ertragslage mit sich bringen könnten. Operationelle Risiken Operationelle Risiken sind Risiken von Verlusten aufgrund unzulänglicher oder fehlgeschlagener interner Prozesse, technischer Fehler, nicht optimaler Handlungen der eigenen Mitarbeitenden oder aber externer Vorfälle. Die operationellen Risiken umfassen auch Rechtsrisiken, d. h. Risiken aus der Nichteinhaltung oder Falschauslegung von gesetzlichen, regulatorischen oder vertraglichen Anforderungen sowie Rechtsänderungsrisiken. Durch die in der Geschäftsstrategie formulierte Zielsetzung der zunehmenden Digitalisierung verbleiben die operationellen IT-Risiken fortlaufend im Fokus der Betrachtung. Infolge dieser geschäftsstrategischen Zielsetzung steigen die sich für die Debeka-Gruppe ergebenden Anforderungen, um Risiken aus dem Bereich der Cyberkriminalität, des Datenschutzes und der Datensicherheit zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Darüber hinaus erhöhen sich bspw. durch den Digital Operational Resilience Act (DORA) zukünftig die gesetzlichen bzw. aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Bei der Debeka Pensionskasse sollen die Wahrscheinlichkeit des Eintretens sowie die negativen Auswirkungen operationeller Risiken nach Möglichkeit durch entsprechende proaktive oder reaktive Maßnahmen verringert werden. Die Maßnahmen sind dabei vielfältig und betreffen im Wesentlichen eine hohe Standardisierung der Arbeitsabläufe, regelmäßige Weiterbildung und verschiedene Verhaltensrichtlinien für Mitarbeitende, eine geeignete Auswahl neuer Beschäftigter, eine kontinuierliche Überwachung der Tätigkeiten durch maschinelle Plausibilitätsprüfungen sowie prozessintegrierte und prozessunabhängige Kontrollen. Zudem ist ein Notfallmanagement eingerichtet, das in einer Vielzahl von Notfallsituationen greift und dabei hilft, zusätzliche operationelle Risiken angemessen zu steuern. Hiervon ist insbesondere auch die technische Infrastruktur (inkl. IT-Systeme) erfasst, für die zudem ein eigenständiges Sicherheitskonzept sowie weitere Maßnahmen existieren (u. a. Zutritts- und Berechtigungskonzept, fortlaufende Datensicherung). Darüber hinaus haben die Debeka-Versicherungsunternehmen ein den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Beschwerdemanagement eingerichtet. Rechtlichen Risiken aus der Änderung von Rahmenbedingungen legislativer oder judikativer Art wird durch zeitnahe Identifizierung und Veranlassung geeigneter Maßnahmen (u. a. laufende Verfolgung des Gesetzgebungsprozesses, ggf. prospektive Anpassung von Verträgen und Bedingungen, Einführung neuer Tarife, Änderung der Geschäfts- oder Kapitalanlagestrategie) - nach Möglichkeit proaktiv - im Rahmen der Rechtsfeldbeobachtung begegnet. Die Rechtsfeldbeobachtung erfolgt dezentral und wird zentral von der Rechtsabteilung bezüglich ihrer Umsetzung koordiniert. Hierdurch kann auf sich abzeichnende rechtliche Änderungsbedarfe rechtzeitig reagiert und eine hohe Qualität der Anpassungsprozesse erreicht werden. Operationelle Risiken bestehen ebenfalls im Zusammenhang mit Ausgliederungen. Durch einen definierten Ausgliederungsprozess wird sichergestellt, dass die mit dem Ausgliederungsvorhaben einhergehenden Risiken frühzeitig identifiziert und entsprechend berücksichtigt werden. Auf Basis der Ergebnisse der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden mehrere Kategorien des operationellen Risikos der Debeka Pensionskasse als wesentlich identifiziert, die jedoch für ihr Geschäftsmodell typisch sind. Beispielhaft können die Kategorien Prozesse und Abläufe sowie Compliance-Risiko genannt werden. Risiken aus Risikokonzentrationen Risiken aus Risikokonzentrationen ergeben sich immer dann, wenn ein Unternehmen stark korrelierte Risiken eingeht, die ein bedeutendes Schaden- oder Ausfallpotenzial haben. Die Debeka Pensionskasse vermeidet das Auftreten von wesentlichen Risikokonzentrationen im Bereich der Kapitalanlagen, indem sie ihre Engagements nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht anlegt und eine angemessene Diversifizierung hinsichtlich verschiedenster Dimensionen verfolgt. Die Schwerpunkte Sicherheit und Qualität, Liquidität und Verfügbarkeit, die Rentabilität sowie eine angemessene Mischung und Streuung des gesamten Vermögensportfolios prägen die Anlagegrundsätze der Debeka Pensionskasse. Die Einhaltung dieser Grundsätze wird u. a. durch die Beachtung der Vorgaben der Anlageverordnung sowie ein konsistentes System von Kennzahlen, Limiten, ESG-Kriterien und weiteren quantitativen Grenzen für Anlagen und Exposures sichergestellt. Dazu zählen im Hinblick auf Risikokonzentrationen insbesondere die Limitierung zur Streuung hinsichtlich Adressen, Branchen und Regionen sowie die Limitierung zur Mischung zwischen ausgewählten Assetklassen. Darüber hinaus können sich Risikokonzentrationen auch außerhalb der Kapitalanlage ergeben, bspw. in der Versicherungstechnik durch (ungewollte) Konzentrationen des Versichertenbestands. Risiken aus Risikokonzentrationen im Bereich der Versicherungstechnik durch Konzentration des Versicherungsbestands werden in der Debeka Pensionskasse durch eine breite Diversifizierung hinsichtlich Alter, Geschlecht und Branche begrenzt. Diese Diversifizierung wird durch den für eine Pensionskasse relativ großen, ausgewogenen Versichertenbestand der Debeka Pensionskasse gewährleistet. Strategische Risiken Strategische Risiken sind Risiken, die sich aus grundsätzlichen Geschäftsentscheidungen bzw. aufgrund einer mangelnden Anpassungsfähigkeit an interne oder externe Rahmenbedingungen (z. B. Wirtschafts-/ Marktumfeld, politische Lage, Gesetzesänderungen) ergeben. Um mögliche negative Realisationen der eingegangenen strategischen Risiken so weit wie möglich zu verringern, findet eine kontinuierliche Beobachtung insbesondere der externen Rahmenbedingungen statt, auf deren Basis eine permanente Entwicklung des Unternehmens sichergestellt wird. Darüber hinaus werden auf Vorstandsebene regelmäßig Strategiesitzungen abgehalten, die Grundlage für Anpassungen der Geschäfts- und Risikostrategie sind. Zusätzlich erhält der Vorstand einen jährlichen Strategiebericht, der über den aktuellen Stand der Zielerreichung informiert. Ein weiteres Kontrollinstrument, um die strategischen Risiken zu minimieren, stellt die laufende Unterrichtung des Aufsichtsrats über die Lage und Entwicklung des Unternehmens dar. Reputationsrisiken Reputationsrisiken sind Risiken, die sich aus einer möglichen Beschädigung des Rufes des Unternehmens infolge einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit (z. B. bei Kunden, Geschäftspartnern, Behörden) ergeben. Die Debeka-Gruppe wirkt möglichen Reputationsrisiken, die mit ihrer Geschäftstätigkeit verbunden sind, durch eine Reihe von Maßnahmen proaktiv entgegen. In diesem Zusammenhang sind z. B. die Verpflichtung zur Einhaltung des GDV-Verhaltenskodex, regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden zum Datenschutz, zur Compliance, zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz etc. sowie die Einrichtung einer internen Meldestelle für mögliche Compliance-Verstöße zu nennen. Darüber hinaus sind im Vorfeld strategischer Entscheidungen stets zentrale Funktionen wie Risikomanagementfunktion, Compliance-Funktion und Datenschutz eingebunden. Ferner hat die Debeka-Gruppe ein Reputationsmanagement eingerichtet, um sowohl proaktiv den guten Ruf der Debeka-Gruppe zu festigen und weiter zu fördern als auch schnell und angemessen auf negative Darstellungen insbesondere in den (sozialen) Medien reagieren zu können. Zudem werden im Rahmen einer verantwortungsvollen und bewusst nachhaltigen Kapitalanlage eigene ESG-Kriterien angewendet. Jedoch können bei Engagements, die einen Beitrag zum Klimaschutz oder der Erhaltung der Biodiversität versprechen, Vorwürfe eines sog. Green-Washing erhoben werden. Genauso kann aus einem als zu gering wahrgenommenen Engagement für nachhaltiges Wirtschaften ein Reputationsschaden entstehen. Entsprechend werden Entscheidungen bzw. Investments vorab eingehend auf ihre tatsächliche Wirksamkeit geprüft. Grundsätzlich pflegt die Debeka-Gruppe eine bewusste, transparente und offene Kommunikation mit der Öffentlichkeit mit dem Ziel, Verständnis für das eigene Handeln zu wecken und langfristig Vertrauen auf- und auszubauen. Außerdem stärken guter Service und ausgeprägte Kundenorientierung die hohe Kundenzufriedenheit und -bindung. Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft Die Höhe der offenen Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft (inkl. der Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft) sind der Position E der Aktivseite der Jahresbilanz zu entnehmen. Das Risiko des Ausfalls von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft wird bilanziell durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt und ist für die Debeka Pensionskasse insgesamt von untergeordneter Bedeutung. Dies gilt auch für den Anteil der Beitragsforderungen, die nach mehr als 90 Tagen noch nicht ausgeglichen wurden. Die durchschnittlichen Forderungsausfälle der letzten drei Jahre sind geringer als 0,1 % der durchschnittlichen gebuchten Bruttobeiträge. Die Risikobegrenzung erfolgt im Wesentlichen durch ein striktes Forderungsmanagement. Nachhaltigkeitsrisiken Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintritt tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben kann. Im Bereich Umwelt lassen sich Nachhaltigkeitsrisiken als Klima- und Umweltrisiken vor allem in physische und transitorische Risiken unterteilen. Physische Risiken ergeben sich unmittelbar aus dem Klimawandel, wohingegen transitorische Risiken im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft stehen. Insgesamt bilden Nachhaltigkeitsrisiken keine eigene Risikokategorie, sondern sie sind als Risikotreiber und Ursache zu verstehen, die auf bestehende Risikokategorien (bspw. versicherungstechnisches Risiko) wirken. Insofern unterliegen sie dem übergreifenden Risikomanagementprozess und werden hierüber identifiziert, bewertet, gesteuert, überwacht und gegenüber dem Vorstand berichtet. Eine explizite Betrachtung bzw. Analyse der Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt im Rahmen der jährlichen Risikoinventur und der ERB, über die internen Risiko- bzw. Limit- und Kennzahlenberichte sowie bei Bedarf anlassbezogen. Auf Basis der aktuellen Erkenntnisse lässt sich bei den Nachhaltigkeitsrisiken aus dem Bereich Umwelt die größte Auswirkung auf das Risikoprofil der Debeka Pensionskasse ableiten. Während eine zunehmende Bedeutung der physischen Risiken u. a. auf die Versicherungstechnik mit teils kompensierenden Effekten zu erkennen ist, zeigen sich transitorische Risiken insbesondere in der Kapitalanlage. Wie bereits thematisiert, spielen ethische, ökologische und soziale Belange bei der Anlage der Versicherungsbeiträge eine zentrale Rolle. Insgesamt erfolgt eine Begrenzung der Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Kapitalanlage u. a. dadurch, dass vor jeder Investitionsentscheidung anhand von norm- und geschäftsfeldbasierten Ausschlusskriterien Branchen bzw. Einzeltitel identifiziert werden, die für die Kapitalanlage nicht in Frage kommen. Für bestehende Investments erfolgen laufende Überprüfungen gegen diese Ausschlusskriterien sowie eine Überwachung festgelegter Limite. Sollten diese Limite überschritten werden, wird die Frage nach einem aktiven Abbau betroffener Investments an das ESG-Komitee gerichtet und dort diskutiert. Zusätzlich wird im Rahmen der internen Kreditrisikoanalysen der Beitrag eines jeden Emittenten zur Erreichung des Ziels einer klimaneutralen Wirtschaft untersucht. Sollte ein Unternehmen zu stark und ohne Reduktionsziele zur Erderwärmung beitragen oder zu sehr von anderweitigen ESG-Risiken betroffen sein, wird es von der Neuanlage ausgeschlossen. Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit der aktuellen Klimastrategie der Debeka Pensionskasse. Diese sieht für liquide Anleihen und Aktien eine Reduzierung der CO 2 -Emissionen (Scope 1-3) um 35 % bis zum Jahr 2030 vor (Vergleichsjahr 2022). Die Strategie wird stetig weiterentwickelt, um sukzessive auf eine klimaneutrale Kapitalanlage im Jahr 2050 hinzusteuern. Fazit Für den Fortbestand der Debeka Pensionskasse sind die versicherungstechnischen Risiken sowie die Marktrisiken (insbesondere das Zinsrisiko und das Spreadrisiko) von besonderer Bedeutung, deren Entwicklung auch aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen mit entsprechenden Unsicherheiten verbunden ist. Aufgrund der unveränderten Abhängigkeit der künftigen Entwicklung vom Zinsniveau erfolgt weiterhin eine laufende Überwachung der Zinsentwicklung sowie, soweit erforderlich, eine Prüfung, Bewertung und Umsetzung geeigneter weiterer Maßnahmen zur Gewährleistung der Risikotragfähigkeit. Die Solvabilität ist zum Stichtag 31. Dezember 2023 und im Geschäftsplanungszeitraum gegeben. Prognosebericht Die in diesem Geschäftsbericht enthaltenen Prognosen basieren auf Planungen und vorsichtigen Einschätzungen bekannter Chancen und Risiken. Insbesondere in der gegenwärtig politisch und wirtschaftlich ungewissen Zeit sind die Prognosen mit großen Unsicherheiten behaftet. Daher können die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Kapitalanlagen und -erträge Bei einem erwartet unverändert hohen Zinsniveau ist von einem sehr starken Anstieg der laufenden und gesamten Kapitalanlagenerträge im Vergleich zum Vorjahr auszugehen. Aufgrund der Bestandsstruktur ist auch im Jahr 2024 von einem Wachstum der Deckungsrückstellung auszugehen, sodass ein moderates Wachstum des Buchwerts der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2024 erwartet wird. Gebuchte Bruttobeiträge Einhergehend mit dem weiteren Übergang von Versicherungsverträgen in die Rentenbezugszeit werden im Geschäftsjahr 2024 auch die gebuchten Bruttobeiträge moderat sinken. Versicherungsleistungen Bedingt durch die Bestandsalterung und den weiteren Übergang von Versicherungsverträgen in den Rentenbezug ist von einem sehr starken Anstieg der Versicherungsleistungen im Geschäftsjahr 2024 auszugehen. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb Die Debeka Pensionskasse rechnet für das Jahr 2024 mit deutlich sinkenden Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Dies ist auf einen kostenerhöhenden Sondereffekt im Berichtsjahr 2023 im Bereich der Aufwendungen für Altersversorgung zurückzuführen, welcher im Jahr 2024 entfällt. Rohüberschuss Nach einem insbesondere durch außerordentliche Aufwände verursachten negativen Rohüberschuss im Jahr 2023 wird für das Jahr 2024 mit einem positiven Rohüberschuss gerechnet. Damit wird ein sehr starker Anstieg prognostiziert. Anlagen zum Lagebericht Verbands- und Vereinszugehörigkeiten Die Debeka Pensionskasse gehört u. a. folgenden Verbänden und Vereinen an: Deutscher Verein für Versicherungswissenschaft e. V., Berlin Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), Berlin Versicherungsombudsmann e. V., Berlin Betriebene Versicherungsarten Hauptversicherungen Einzelversicherungen Aufgeschobene Rentenversicherungen gegen laufende Beitragszahlung Aufgeschobene Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag Sofort beginnende Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag Kollektivversicherungen Aufgeschobene Rentenversicherungen gegen laufende Beitragszahlung Aufgeschobene Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag Sofort beginnende Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag Zusatzversicherungen Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen Todesfall-Zusatzversicherungen Nähere Informationen zu den Versicherungsarten finden Sie unter www.debeka.de. Flächendeckende persönliche Beratung Die Debeka steht für Service und Kundennähe. Das Debeka-Servicenetz besteht aus 25 Landesgeschäftsstellen, 239 Geschäftsstellen und ca. 950 Servicebüros in ganz Deutschland. Mit über 7.800 fest angestellten Mitarbeitenden im produzierenden Außendienst gewährleisten wir bundesweit eine flächendeckende persönliche Betreuung und Beratung unserer Mitglieder und Kunden.
Bewegung des Bestands im Geschäftsjahr 2023 Bestand an Pensionsversicherungen (ohne sonstige Versicherungen)
Bestand an Zusatzversicherungen
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Abs. 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
Koblenz, 5. Februar 2024 Der Treuhänder: Werner Braun Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten E. II. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB sowie unter Beachtung der aufgrund des § 235 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 336 in Verbindung mit § 233 Abs. 3 Satz 2 VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 28. November 2023 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.
Koblenz, 5. Februar 2024 Der Verantwortliche Aktuar: Dr. Normann Pankratz Diplom-Mathematiker Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangAllgemeines Der Jahresabschluss 2023 ist nach den Vorschriften des HGB in Verbindung mit der RechVersV aufgestellt worden. Seit 2018 besteht ein passiver Rückversicherungsvertrag. Aktive Rückversicherungsverhältnisse bestehen nicht. Aufgrund des bestehenden Funktionsausgliederungsvertrags mit der Debeka Krankenversicherung und der Debeka Lebensversicherung hat die Debeka Pensionskasse keine eigenen Mitarbeitenden. Beim Ausweis der verbundenen Unternehmen wurde gemäß § 271 Abs. 2 HGB verfahren. Das nicht selbst geführte Konsortialgeschäft wird um ein Jahr zeitversetzt gebucht (§ 27 Abs. 3 und 4 RechVersV), da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses die Abrechnungen der federführenden Konsorten noch nicht vorlagen. Das nicht phasengleich gebuchte Konsortialgeschäft ist von untergeordneter Bedeutung. In der Bilanz und in der GuV sind die Vorjahreszahlen angegeben, die den Zahlen in der ersten Vorspalte und, sofern Unterposten nicht vorhanden sind, den Bilanz- oder GuV-Posten entsprechen. Die Debeka Pensionskasse wird als assoziiertes Unternehmen (§§ 311 f. HGB) in den Konzernabschluss der Debeka Krankenversicherung einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Erläuterungen zur Bilanz - Aktiva Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte [Aktiva B. I.] Von dem Wahlrecht der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Bewertung der Kapitalanlagen [Aktiva C.] Die Bewertung und Bilanzierung der Kapitalanlagen erfolgte nach den aufgeführten Grundsätzen:
Die Entwicklung der Kapitalanlagen ist im Einzelnen auf den Seiten 62 und 63 dargestellt. Hierzu werden ergänzend nachfolgende Angaben gemacht: Folgende Abschreibungen bzw. Zuschreibungen des Anlagevermögens wurden soweit erforderlich auf den Stichtagskurs vorgenommen. In der Vergangenheit vorgenommene Wertberichtigungen bei zwei Investmentvermögen konnten im Geschäftsjahr durch Zuschreibungen teilweise ergebniswirksam wieder aufgeholt werden. Bei sechs Investments des Anlagevermögens musste im Geschäftsjahr von nachhaltig niedrigeren Werten ausgegangen werden, sodass diese mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt wurden. Die Gesamtsumme der fortgeführten Anschaffungskosten der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen beträgt 994,0 Millionen Euro. Der entsprechende Zeitwert macht 889,4 Millionen Euro aus. Der sich daraus ergebende negative Saldo beläuft sich auf 104,6 Millionen Euro. Einzelheiten zur Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven sind auf Seite 57 beschrieben. Folgende Kapitalanlagen wurden mit einem über dem beizulegenden Zeitwert liegenden Buchwert angesetzt (§ 285 Nr. 18 HGB):
Durch die Anwendung des § 341b HGB wurden für den überwiegenden Anteil der Kapitalanlagen Abschreibungen i. H. v. 143,1 Millionen Euro vermieden. Der sich ergebende Unterschied aus Zeitwerten und Buchwerten ist ausschließlich zinsinduziert. In allen Fällen waren außer den Abschreibungen auf den nachhaltig niedrigeren beizulegenden Wert keine weiteren Wertberichtigungen infolge der Zuordnung zum Anlagevermögen erforderlich, da die stillen Lasten voraussichtlich nur vorübergehender Natur sind bzw. eine Tilgung zum Nennbetrag zu erwarten ist. Die Zeitwerte der Kapitalanlagen sind in der Tabelle "Entwicklung der Aktivposten B., C I. bis III. im Geschäftsjahr 2023" auf den Seiten 62 und 63 angegeben. Sie wurden nach den üblichen Methoden ermittelt:
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere [Aktiva C. III. 1.] Die Debeka Pensionskasse führt ein einzelnes Investmentsondervermögen nach § 285 Nr. 26 HGB im Bestand. Die Rückgabe der Anteile kann täglich zum Rücknahmepreis erfolgen. Im Geschäftsjahr wurde keine Ausschüttung vereinnahmt. Der Buchwert zum Jahresende belief sich auf 195.423,62 Euro. Der Zeitwert betrug 31.115,01 Euro. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen [Aktiva D.] Zum Bilanzstichtag bestand der Anlagestock ausschließlich aus Anteilen an dem DWS Vermögensbildungsfonds I LD (5.077,2060 Anteile; Zeitwert: 1.348.607,46 Euro) und dem iShares STOXX Europe 600 UCITS ETF (DE) (378,7590 Anteile; Zeitwert: 17.924,77 Euro). Fällige Ansprüche aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an Versicherungsnehmer [Aktiva E. I. 1. a)] Diese stellen ausschließlich rückständige Beiträge dar, die in der voraussichtlich einbringlichen Höhe bewertet wurden. Die pauschale Wertberichtigung wurde nach den Erfahrungswerten der Vorjahre ermittelt und aktivisch von den Forderungen abgesetzt. Noch nicht fällige Ansprüche aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an Versicherungsnehmer [Aktiva E. I. 1. b)] Der ausgewiesene Betrag stellt unter Beachtung einer pauschalen Wertberichtigung den nicht fälligen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Versicherungsnehmer auf Erstattung noch nicht getilgter rechnungsmäßiger Abschlusskosten dar. Die pauschale Wertberichtigung wurde nach den Erfahrungswerten der Vorjahre ermittelt und aktivisch von den Forderungen abgesetzt. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsvermittlern [Aktiva E. I. 2.] sowie Sonstige Forderungen [Aktiva E. IV.] Die Forderungen werden zum Nennwert angesetzt. Sachanlagen und Vorräte [Aktiva F. I.] Die Betriebs- und Geschäftsausstattung steht teilweise im gemeinschaftlichen Eigentum mit anderen Unternehmen der Debeka-Gruppe. Die Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten abzüglich linearer Normalabschreibungen (drei bis fünfzehn Jahre) bewertet. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand [Aktiva F. II.] Die Bankguthaben werden mit ihrem Nominalbetrag bewertet. Andere Vermögensgegenstände [Aktiva F. III.] Die Vorauszahlungen auf fällige Versicherungsleistungen sind zum Nennwert bewertet. Rechnungsabgrenzungsposten [Aktiva G.] Abgegrenzte Zinsen wurden mit dem Nominalbetrag angesetzt. Die auf das folgende Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen wurden zeitanteilig abgegrenzt. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung [Aktiva I.] Der nicht über den Pensions-Sicherungs-Verein abgesicherte Teil der Pensionsanwartschaft ist durch den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen zweckexklusiv und insolvenzsicher ausfinanziert. Inkongruent rückgedeckte Leistungsteile der Rückdeckungsversicherungen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten entsprechen dem Deckungskapital zuzüglich gutgeschriebener Überschussanteile. Mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Leistungsteile lagen zum Ende des Geschäftsjahres i. H. v. 656.682,- (Vorjahr: 325.833,- ) Euro vor. Den kongruent rückgedeckten Leistungsteilen der Rückdeckungsversicherungen liegt das faktorbasierte Deckungskapitalverfahren des Ergebnisberichts des Fachausschusses Altersversorgung der Deutschen Aktuarvereinigung zur aktuariellen Umsetzung des IDW RH FAB 1.021 vom 26. April 2022 zugrunde. Zum Ansatz kommt der anteilige Erfüllungsbetrag aus der Zusage i. H. v. 3.207.340,- (Vorjahr: 2.645.805,- ) Euro). Dieser lag Ende des Geschäftsjahres unter den fortgeführten Anschaffungskosten i. H. v. 3.964.055,- (Vorjahr: 3.3345.751,- ) Euro. Eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB wird insoweit nicht begründet. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens i. H. v. 3.864.022,- (Vorjahr: 2.971.638,-) Euro wurde gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit der Pensionsrückstellung von 3.861.183,- (Vorjahr: 3.286.285,-) Euro verrechnet. Nähere Angaben zur Berechnung der Pensionsrückstellung werden in den Erläuterungen zu Passiva G. I. gemacht. Der die Pensionsverpflichtung übersteigende Betrag des Deckungsvermögens wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 3 HGB als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen. Erläuterungen zur Bilanz - Passiva Gezeichnetes Kapital [Passiva A. I.] Der Nennbetrag des gezeichneten Kapitals beträgt unverändert 18.000.000,- Euro und ist eingeteilt in 18.000 Stückaktien. Die Debeka Lebensversicherung hält 12.000, die Debeka Allgemeine Versicherung 6.000 Stückaktien. Der rechnerische Wert für jede Stückaktie beträgt 1.000,- Euro. Kapitalrücklage [Passiva A. II.] Die Kapitalrücklage beinhaltet sonstige Einzahlungen in das Eigenkapital. Gesetzliche Rücklage [Passiva A. III. 1.] Der Stand zum 31. Dezember 2023 beträgt wie auch im Vorjahr 391.896,- Euro. Aufgrund eines Jahresfehlbetrags im Geschäftsjahr erfolgte keine Zuführung in die gesetzliche Rücklage. Andere Gewinnrücklagen [Passiva A. III. 4.] Die anderen Gewinnrücklagen belaufen sich auf insgesamt 934.331,87 (Vorjahr: 2.177.651,46) Euro. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte eine Entnahme zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2023 von 1.243.319,59 Euro. Die anderen Gewinnrücklagen unterliegen einer Ausschüttungssperre i. H. v. 49.247,- (Vorjahr: 179.768,-) Euro aus dem Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB. Nachrangige Verbindlichkeiten [Passiva C.] Die Verbindlichkeit wurde mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Die Ausgabe der Namensschuldverschreibung, deren Laufzeit unbefristet ist und die mit 3,955 % verzinst wird, erfolgte gemäß § 214 Abs. 3 VAG. Beitragsüberträge [Passiva E. I.] Beitragsüberträge resultieren sowohl aus dem Eigengeschäft als auch aus dem Mitversicherungsgeschäft. Im Eigengeschäft wurden bei Verträgen, bei denen die Versicherungsperiode mehr als einen Monat beträgt, die auf das Folgejahr entfallenden Beitragsteile als Beitragsüberträge ausgewiesen. Dabei wurden die nicht übertragungsfähigen Beitragsteile analog den Vorgaben des entsprechenden BMF-Schreibens ermittelt. Im Mitversicherungsgeschäft resultieren die Beitragsüberträge aus Beteiligungsverträgen und stellen den Anteil an dem von der federführenden Gesellschaft ermittelten Bilanzwert dar. Deckungsrückstellung [Passiva E. II.] Die Deckungsrückstellung wurde unter Beachtung von § 341f HGB und den jeweiligen Geschäftsplänen einzelvertraglich nach der prospektiven Methode berechnet. Mindestens wird gemäß § 25 Abs. 2 RechVersV der jeweils vertraglich oder gesetzlich garantierte Rückkaufswert der Versicherung angesetzt. Die versicherungsmathematischen Methoden und Berechnungsgrundlagen zur Berechnung der Deckungsrückstellung sind auf den Seiten 58 bis 60 gesondert dargestellt. Zum Ende des Geschäftsjahres betrug die Bruttodeckungsrückstellung 1.195,8 (Vorjahr: 1.167,1) Millionen Euro. Der Anteil des Rückversicherers vermindert die Deckungsrückstellung um 230,5 (Vorjahr: 226,3) Millionen Euro. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle [Passiva E. III.] Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (Abläufe, Rückkäufe, Todesfälle, Invalidisierungen) wurde bei den Rentenversicherungen und den Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen für alle Versicherungsfälle, die bis zum Bilanzstichtag bekannt waren, entsprechend der zu erbringenden Leistung einzelvertraglich gebildet. Für Invalidisierungen, die zum Bilanzstichtag bekannt waren, erfolgte eine Schätzung der Rückstellung auf Basis von Erfahrungswerten der Vorjahre. Dies gilt ebenso für zum Bilanzstichtag noch nicht bekannte Todesfälle, die das Bilanzjahr betreffen. Die Rückstellung für Regulierungskosten ist unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften gebildet worden. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung [Passiva E. IV.]
Erläuterungen gemäß § 28 Abs. 8 RechVersV:
Die Darstellung der Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer für das Jahr 2024 befindet sich auf den Seiten 51 bis 57 dieses Berichts. Die Verfahren und Rechnungsgrundlagen zur Berechnung des Schlussüberschussanteilfonds sind auf den Seiten 57 und 58 beschrieben. Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird [Passiva F. II.] Die übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen beinhalten die in Investmentsondervermögen angelegten Überschüsse einzelner Tarife, deren Bewertung mit dem Zeitwert der Verpflichtungen erfolgt, die dem Rücknahmepreis der zugrunde liegenden Investmentanteile entsprechen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen [Passiva G. I.] Die Bewertung der Pensionszusagen und Rückdeckungsversicherungen der (ehemaligen) Vorstände und Prokuristen erfolgt ab dem Geschäftsjahr 2022 nach den Regelungen des IDW RH FAB 1.021 vom 30. April 2021. Dabei wurde für die Bewertung die Anwendung des Passivprimats gewählt. Dadurch ergibt sich bei den Pensionsrückstellungen keine Änderung der Bewertung zum Vorjahr. Die Pensionsrückstellungen sind mit der PUC-Methode und ab der Rentenphase nach dem Rentenbarwertverfahren berechnet worden. Dabei wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, Lizenz Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln, verwendet. Die Abzinsung ist gemäß § 253 Abs. 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren erfolgt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Für die Bewertung zum 31. Dezember 2023 wurde der Zinssatz von 1,82 % (Stand Dezember 2023) angesetzt. Der allgemeine Gehaltstrend für den Vorstand wurde aus der Entwicklung der Bundesbeamtenbesoldung in der Vergangenheit mit 2,49 % abgeleitet. Darüber hinaus wurden individuelle Gehaltssteigerungen berücksichtigt, die sich aus unternehmensindividuellen Erfahrungswerten ergeben Als Rententrend wurden 2,49 % zugrunde gelegt. Als Pensionierungsalter wurde das 65. Lebensjahr angenommen. Fluktuationen wurden bisher nicht beobachtet und waren deshalb nicht zu berücksichtigen. Gegenüber der Abzinsung mit dem Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt sich ein Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB von 49.247,- (Vorjahr: 179.768,- ) Euro. Die auf die früheren Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene entfallenden Pensionsverpflichtungen wurden mit 2.857.861,- (Vorjahr: 2.566.462, -) Euro in voller Höhe gebildet. Die Pensionsrückstellung wurde gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherung vollständig verrechnet. Sonstige Rückstellungen [Passiva G. III.] Die Rückstellungen wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt, soweit die Restlaufzeiten unter einem Jahr liegen. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgte zum Bilanzstichtag eine Abzinsung mit dem der Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Marktzinssatz. Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft [Passiva H.] Die Depotverbindlichkeiten ergeben sich aus dem mit dem Rückversicherer geschlossenen Vertrag und werden zum Bilanzstichtag mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Der gesamte Wert entfällt auf Depotverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern [Passiva I. I. 1.] Hierin enthalten sind gutgeschriebene Überschussanteile von 193.169,54 (Vorjahr: 205.160,39) Euro. Die Verpflichtungen sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft [Passiva I. II.] Die Abrechnungsverbindlichkeiten ergeben sich aus dem mit dem Rückversicherer geschlossenen Vertrag und werden zum Bilanzstichtag mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten [Passiva I. IV.] sowie Sonstige Verbindlichkeiten [Passiva I. V.] Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angegeben. Rechnungsabgrenzungsposten [Passiva K.] In diesem Posten wird das bei Kapitalanlagen angefallene Disagio abgegrenzt. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Versicherungstechnische Rechnung [GuV 1.] Der Rückversicherungssaldo beträgt 4.567.211,53 (Vorjahr: 4.426.349,07) Euro zugunsten der Debeka Pensionskasse. Die Direktgutschrift beträgt 0,- (Vorjahr: 0,-) Euro. Gebuchte Bruttobeiträge [GuV I. 1. a)] Die gebuchten Bruttobeiträge verteilen sich wie folgt:
Es handelt sich im Wesentlichen um laufende Beiträge aus Pensionsversicherungen mit Überschussbeteiligung. Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle [GuV I. 6. b)] Aus der Abwicklung der im Vorjahr gebildeten Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle resultierte ein Gewinn von 275.364,96 (Vorjahr: 255.232,77) Euro. Bei der Ermittlung des Abwicklungsergebnisses wurden Veränderungen der Deckungsrückstellung berücksichtigt. Veränderung der Deckungsrückstellung [GuV I. 7. a)] Die Veränderung der Deckungsrückstellung beträgt brutto 28.678.932,41 (Vorjahr: 28.291.358,61) Euro. Der Rückgang der hierin enthaltenen Veränderung der Zinszusatzreserve beträgt 2.064.506,06 (Vorjahr: 1.846.907,19) Euro. Der Referenzzins nach § 5 DeckRV blieb für den Neubestand unverändert und der im genehmigten Geschäftsplan festgelegte Bewertungszins für den Altbestand musste nicht abgesenkt werden. Der Anteil des Rückversicherers an der Veränderung der Deckungsrückstellung beträgt 4.189.813,14 (Vorjahr: 4.123.409,16) Euro. Abschreibungen auf Kapitalanlagen [GuV I. 10. b)] Auf Kapitalanlagen, die gemäß §§ 341b und 341c HGB bewertet wurden, sind außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB von 1.883.649,93 (Vorjahr: 651.564,70) Euro vorgenommen worden. Sonstige Erträge [GuV II. 1.] sowie Sonstige Aufwendungen [GuV II. 2.] Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB werden die Veränderungen der Deckungsvermögen mit den Zinsaufwendungen aus korrespondierenden Verpflichtungen verrechnet. Die sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind deshalb um jeweils 63.612,- (Vorjahr: 0,-) Euro gekürzt. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Honorare für die Abschlussprüfung i. H. v. 39.045,13 (davon entfallen auf das Vorjahr 5.045,13) Euro sowie für sonstige Bestätigungsleistungen i. H. v. 2.000,- Euro einschließlich Umsatzsteuer aufgewandt. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag [GuV II. 7.] Aufgrund des Jahresfehlbetrags fallen für das Geschäftsjahr keine Steuern vom Einkommen und Ertrag an. Der ausgewiesene Steuerertrag betrifft Vorjahre und resultiert aus einer Rückforderung von Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag von 135.551,85 Euro sowie einer Rückforderung von Gewerbesteuer von 26.212,- Euro. In Deutschland wurde mit dem "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen" eine gesetzliche Regelung zur Sicherstellung einer globalen Mindestbesteuerung erlassen. Da die Debeka Pensionskasse ihre Geschäftstätigkeit allein auf Deutschland ausgerichtet hat und über keine ausländischen Betriebsstätten verfügt, kann sich eine zu betrachtende Geschäftseinheit allein aus dem Bereich der Kapitalanlage ergeben. Es wird daher erwartet, dass in den ersten fünf Jahren die Übergangsregelung bei untergeordneter internationaler Tätigkeit gemäß § 83 MinStG Anwendung findet, mit der Folge, dass hieraus kein zusätzlicher Steueraufwand entsteht. Ergebnisverwendung Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 1.243.319,59 Euro. Nach einer Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen von 1.243.319,59 Euro ergibt sich ein ausgeglichenes Bilanzergebnis. Latente Steuern Aus abweichenden Wertansätzen zwischen Handels- und Steuerbilanz resultieren künftige Steuerbelastungen und -entlastungen. Die Steuerlatenzen ergeben sich im Wesentlichen bei den Kapitalanlagen sowie bei der Rückstellung für Pensionen. Das Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern wird nicht ausgeübt. Im Rahmen der Steuerabgrenzung werden passive latente Steuern i. H. v. 704.880,63 Euro mit aktiven latenten Steuern i. H. v. 1.044.018,23 Euro verrechnet. Der Bewertung liegt ein Steuersatz von 30,525 % zugrunde. Der Hebesatz für Zwecke der Gewerbesteuer beträgt 420 %. Persönliche Aufwendungen
Die Bezüge des Vorstands betrugen 128.819,78 Euro. Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat beliefen sich auf 52.229,50 Euro. Die Ruhegehaltsbezüge früherer Vorstandsmitglieder ergaben 119.999,49 Euro. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Debeka Pensionskasse hat Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Investmentsondervermögen i. H. v. insgesamt 126.000.000,- Euro gezeichnet. Bis zum Bilanzstichtag wurden hiervon 113.910.370,59 Euro eingefordert, sodass noch 12.089.629,41 Euro an Einzahlungsverpflichtungen bestehen. Die Debeka Pensionskasse hat sich verpflichtet, der Debeka Zusatzversorgungskasse auf Anforderung ein Gründungsstockdarlehen i. H. v. 92.259,- Euro zur Verfügung zu stellen. Bis zum Bilanzstichtag wurden 71.084,- Euro angefordert. Es verbleibt eine Einzahlungsverpflichtung von 21.175,- Euro. Die Debeka Pensionskasse ist gemäß §§ 221 ff. VAG freiwilliges Mitglied des Sicherungsfonds für Lebensversicherer. Der Sicherungsfonds hat auf Grundlage der SichLVFinV ein Sicherungsvermögen von 1 % der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellung aufgebaut. Die zukünftigen Verpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus der Veränderung der versicherungstechnischen Nettorückstellung. Für das Folgejahr ergibt sich eine Einzahlungsverpflichtung von 29.092,27 Euro. Darüber hinaus kann der Sicherungsfonds Sonderbeiträge i. H. v. weiteren 1‰ der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellung erheben. Dies entspricht einer Verpflichtung von 1.114.503,42 Euro. Zusätzlich hat sich die Pensionskasse verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung beträgt 1 % der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellung unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds geleisteten Beträge. Unter Einschluss der ggf. oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag 10.030.530,80 Euro. Es bestehen somit sonstige Verpflichtungen i. H. v. 22.170.427,48 Euro. Diese setzen sich aus zukünftigen Zahlungsverpflichtungen von 12.139.896,68 Euro und Eventualverbindlichkeiten i. H. v. 10.030.530,80 Euro zusammen. Derzeit ist der Eintritt eines Sanierungsfalls für den Sicherungsfonds für Lebensversicherer nicht absehbar. Deshalb ist nicht mit einer Inanspruchnahme aus den Eventualverbindlichkeiten zu rechnen. Nachtragsbericht Nach Ablauf des Geschäftsjahres 2023 sind keine berichtspflichtigen Ereignisse eingetreten. Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer für 2024 Durch Beschluss des Vorstands wurden für die überschussberechtigten Versicherungen die folgenden, für die Zuteilung im Kalenderjahr 2024 geltenden Überschussanteile festgesetzt. Für den Altbestand, das heißt für Versicherungen, die vor dem 1. Januar 2006 abgeschlossen wurden, erfolgte die Festsetzung auf Grundlage des Gesamtgeschäftsplans für die Überschussbeteiligung. 1 Rentenversicherungen (inklusive Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen (HRZ)) 1.1 Rentenversicherungen in der Aufschubzeit 1.1.1 Laufende Überschussanteile Beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungen können jährlich zum Ende des Versicherungsjahres einen Zinsüberschussanteil in Prozent des mittleren maßgeblichen Deckungskapitals des abgelaufenen Versicherungsjahres erhalten, jedoch bei nicht gegen Einmalbeitrag abgeschlossenen Versicherungen nach dem Tarif PA4(01/07) sowie nach den Tarifen der Tarifgenerationen 2008 bis 2015 (einschließlich HRZ) frühestens nach Ablauf von drei Jahren ab Versicherungsbeginn. Das maßgebliche Deckungskapital ist das gezillmerte Deckungskapital nach Rechnungsgrundlagen des Beitrags, bei beitragspflichtigen Versicherungen nach dem Tarif PA4(01/07) sowie nach den Tarifen ab der Tarifgeneration 2008 (einschließlich HRZ) jedoch das unter gleichmäßiger Verteilung der rechnungsmäßigen Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Versicherungsjahre, längstens auf die vereinbarte Beitragszahlungsdauer, berechnete Deckungskapital.
1.1.2 Schlussüberschussanteile, Schlussdividende und Sockelbeteiligung (Mindestbeteiligung) an den Bewertungsreserven Alle aufgeschobenen Rentenversicherungen (einschließlich HRZ), außer Versicherungen gegen Einmalbeitrag nach den Tarifen bis einschließlich der Tarifgeneration 2007, können bei Ablauf der Aufschubzeit im Jahr 2024 einen Schlussüberschuss und eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven erhalten. Alle aufgeschobenen Rentenversicherungen, für die eine laufende Beitragszahlung vereinbart ist und bei denen die vereinbarte Beitragszahlungsdauer eingehalten wird, können bei Ablauf der Aufschubzeit eine einmalige Schlussdividende erhalten. Alle Versicherungen (einschließlich HRZ), außer Versicherungen gegen Einmalbeitrag nach den Tarifen bis einschließlich der Tarifgeneration 2007, können bei Ablauf der Aufschubzeit im Jahr 2024 einen Schlussüberschussanteil erhalten, der sich aus zwei Komponenten zusammensetzt. Der eine Teil bemisst sich für Versicherungen nach den Tarifen bis einschließlich der Tarifgeneration 2015 in Prozent der Ablaufleistung aus der laufenden Überschussbeteiligung (bei Auszahlung, Verrechnung der laufenden Überschussanteile oder bei deren Anlage in einen Investmentfonds in Prozent der summierten ausgezahlten, verrechneten oder in Investmentfonds angelegten Beträge) und für Versicherungen nach den Tarifen ab der Tarifgeneration 2016 in Prozent der summierten in Investmentfonds angelegten Zinsüberschussanteile, der andere Teil in Prozent der garantierten Jahresrente. Bei Beendigung der Versicherung nach einem Drittel der Aufschubzeit, spätestens nach zehn Jahren, und bei Tod der versicherten Person können reduzierte Schlussüberschussanteile fällig werden. Für alle Versicherungen (einschließlich HRZ), für die eine laufende Beitragszahlung vereinbart ist und bei denen die vereinbarte Beitragszahlungsdauer eingehalten wird, kann bei Ablauf der Aufschubzeit im Jahr 2024 ein Anspruch auf eine einmalige Schlussdividende bestehen. Diese bemisst sich in Prozent der Kapitalabfindung aus der garantierten (HRZ-)Rente. Die Schlussdividende setzt sich bei den Tarifen ab der Tarifgeneration 2008 (einschließlich HRZ) aus einem Kostenanteil und ggf. einem Zinsanteil zusammen. Bei Rückkauf, bei Tod der versicherten Person und bei vorzeitiger Einstellung der Beitragszahlung wird keine Schlussdividende gewährt. Darüber hinaus können alle Versicherungen (einschließlich HRZ), außer Versicherungen gegen Einmalbeitrag nach den Tarifen bis einschließlich der Tarifgeneration 2007, bei Ablauf der Aufschubzeit im Jahr 2024 eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven erhalten. Die Sockelbeteiligung wird in Prozent der Kapitalabfindung aus garantierter (HRZ-)Rente und (HRZ-)Bonusrente bemessen. Bei vorzeitiger Beendigung der Aufschubzeit durch Vorverlegung des Rentenbeginns und bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn kann eine reduzierte Sockelbeteiligung fällig werden. Bei Rückkauf wird keine Sockelbeteiligung gewährt. Die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Werte sind nur relevant für Versicherungen, die im Jahr 2024 durch Ablauf der Aufschubzeit beendet werden. Bei Rückkauf und bei Tod der versicherten Person im Jahr 2024 können entsprechend den vorangestellten Ausführungen ggf. reduzierte Beträge fällig werden, die sich auf Basis der in der Tabelle angegebenen Werte ergeben.
1.2 Rentenversicherungen im Rentenbezug Alle Versicherungen (einschließlich HRZ) können während des Rentenbezugs zum Jahrestag des Rentenbeginns im Jahr 2024 einen Zinsüberschussanteil erhalten. Zusätzlich können für Versicherungen nach den Tarifen ab der Tarifgeneration 2008 (einschließlich HRZ) Schlussüberschussanteile im Rentenbezug gewährt werden. Außerdem kann (außer für HRZ, die sich nicht im Rentenbezug befinden) zum Jahrestag des Rentenbeginns im Jahr 2024 eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt werden. Der Zinsüberschussanteil und ggf. der Schlussüberschussanteil im Rentenbezug werden in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals von garantierter (HRZ-)Rente und (HRZ-)Bonusrente bemessen. Die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven wird in Prozent der Jahresrente festgesetzt. Versicherungen mit versicherter Todesfallleistung im Rentenbezug bzw. mit HRZ können, sofern die hauptversicherte Person nach Rentenbeginn während des Jahres 2024 stirbt, eine Sockelbeteiligung in Prozent der Todesfallleistung der Hauptversicherung bzw. des maßgeblichen HRZ-Deckungskapitals erhalten. Der Zinsüberschussanteil und ggf. der Schlussüberschussanteil im Rentenbezug werden als Einmalbeitrag für eine Bonusrente verwendet (Überschussverwendung steigende Rente). Gleiches gilt für die Sockelbeteiligung, sofern der Versicherungsvertrag über deren Fälligkeitstermin hinaus fortbesteht; andernfalls wird sie ausgezahlt.
2 Todesfall-Zusatzversicherungen Die Überschussanteile werden in Prozent des überschussberechtigten Beitrags festgesetzt und mit den laufenden Beiträgen verrechnet. Alternativ kann die Überschussbeteiligung als Todesfallbonus gewählt werden. Der Todesfallbonus wird in Prozent der Versicherungssumme bemessen und bei Tod der versicherten Person fällig.
Versicherungen ohne laufende Beitragszahlung erhalten einen Todesfallbonus. 3 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen Beitragspflichtige Zusatzversicherungen können laufende Überschussanteile in Prozent des überschussberechtigten Beitrags erhalten. Die laufenden Überschussanteile können mit den Beiträgen verrechnet oder verzinslich angesammelt werden. Zusatzversicherungen, außer Zusatzversicherungen, für die Leistungen wegen Berufsunfähigkeit bezogen wurden, können bei Ablauf der Zusatzversicherung eine Schlusszahlung in Prozent der gesamten während der Laufzeit gezahlten überschussberechtigten Beiträge erhalten. Bei Beendigung der Zusatzversicherung nach einem Drittel der Versicherungsdauer, spätestens nach zehn Jahren, und bei Tod der versicherten Person können reduzierte Schlusszahlungen gewährt werden. Zusatzversicherungen mit einem Ansammlungsguthaben aus verzinslich angesammelten Überschussanteilen können bei Ablauf der Zusatzversicherung eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven erhalten, die in Prozent des Ansammlungsguthabens bemessen wird. Bei Tod der versicherten Person kann eine reduzierte Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt werden. Bei Rückkauf wird keine Sockelbeteiligung fällig. Zusatzversicherungen, die am Zuteilungsstichtag seit mindestens einem Jahr im Rentenbezug sind und eine mindestens dreijährige Versicherungsdauer zurückgelegt haben, können zum Zuteilungsstichtag einen Zinsüberschussanteil (Zusatzrente) auf das Deckungskapital zum Zuteilungsstichtag sowie eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in Prozent der Jahresrente erhalten. Zuteilungsstichtag ist der 1. Januar 2025. Die in den nachfolgenden Tabellen angegebenen Werte für die Schlusszahlung und die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven sind nur relevant für Zusatzversicherungen, die im Jahr 2024 durch Ablauf der Versicherungsdauer beendet werden. Bei Rückkauf und bei Tod der versicherten Person im Jahr 2024 können entsprechend den vorangestellten Ausführungen ggf. reduzierte Beträge fällig werden, die sich auf Basis der in den Tabellen angegebenen Werte ergeben.
4 Beteiligung an den Bewertungsreserven Die Versicherungsnehmer werden nach Maßgabe von § 153 VVG unter Berücksichtigung des Sicherungsbedarfs nach § 139 VAG an den Bewertungsreserven beteiligt. Dabei bleiben aufsichtsrechtliche Kapitalanforderungen unberührt. Bei aufgeschobenen Rentenversicherungen wird die Beteiligung an den Bewertungsreserven am Ende der Aufschubzeit oder bei Beendigung der Versicherung vor dem Ende der Aufschubzeit durch Tod oder Kündigung fällig. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt nach einem verursachungsorientierten Verfahren. Zum Bewertungsstichtag werden die Bewertungsreserven aller anspruchsberechtigten Verträge ermittelt. Maßgeblicher Bewertungsstichtag für die Ermittlung der Zeit- und Buchwerte der Kapitalanlagen ist für den Zuteilungstermin 1. Februar eines Geschäftsjahres der 5. Januar dieses Geschäftsjahres, für alle übrigen Zuteilungstermine ist der maßgebliche Bewertungsstichtag der letzte Tag des vorletzten Monats der Aufschubzeit bzw. des vorletzten Versicherungsmonats (bei Tod oder Kündigung). Die einem einzelnen Vertrag zugeordneten Bewertungsreserven werden als Anteil an den Bewertungsreserven aller anspruchsberechtigten Verträge bestimmt. Dieser Anteil ist abhängig von dem Verhältnis der über die letzten zehn abgelaufenen Versicherungsjahre zu bildenden Summe der Deckungskapitalien (und dem während dieser Versicherungsjahre eventuell bestehenden Guthaben an verzinslich angesammelten Überschussanteilen) zur Summe der Summen der entsprechenden Deckungskapitalien und Ansammlungsguthaben aller anspruchsberechtigten Verträge. Bei Rentenversicherungen, die von einer Neubewertung betroffen sind, ist außerdem der zum jeweiligen Versicherungsjahr vertragsindividuell finanzierte Teil des Nachreservierungsbedarfs zusätzlich zu berücksichtigen. Nach gleichen Grundsätzen wird bei Rentenversicherungen im Rentenbezug jährlich zum Jahrestag des Rentenbeginns sowie im Todesfall, sofern eine Todesfallleistung versichert ist, eine anteilige Beteiligung an den Bewertungsreserven fällig. Für die Beteiligung an den Bewertungsreserven kann jährlich im Rahmen der Überschussdeklaration eine von der tatsächlichen Höhe der Bewertungsreserven unabhängige Beteiligung (Sockelbeteiligung) festgelegt werden. Ist die der einzelnen Versicherung tatsächlich zustehende Beteiligung an den Bewertungsreserven höher als eine ggf. deklarierte Sockelbeteiligung, wird der übersteigende Teil zusätzlich zur Sockelbeteiligung gewährt. Berechnungsgrundlagen Verfahren und Rechnungsgrundlagen zur Berechnung des Schlussüberschussanteilfonds Die Berechnungen für den Schlussüberschussanteilfonds erfolgen für den Neubestand nach § 28 Abs. 7 RechVersV nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf einzelvertraglicher Basis. Genauer wird der Teil des Fonds für Schlussüberschussanteile und Schlussdividenden nach Abs. 7a, der Teil des Fonds für die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in der Aufschubzeit nach Abs. 7c, der Teil des Fonds für die Sockelbeteiligung im Rentenbezug nach Abs. 7d und der Teil des Fonds für die Schlusszahlungen der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach Abs. 7b berechnet. Für den Altbestand, das heißt für Versicherungsverträge, die bis zum 31. Dezember 2005 abgeschlossen wurden, wird der Fonds gemäß dem genehmigten Gesamtgeschäftsplan für die Überschussbeteiligung in gleicher Weise berechnet. Die Diskontierungssätze betragen - unter Berücksichtigung von Storno und Tod - für Versicherungen des Altbestands für Schlussüberschussanteile und Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven für Verträge, die sich nicht im Rentenbezug befinden, 4,6 %, für Schlussdividenden 6,4 %, für Schlusszahlungen der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen 3,6 %. Die Diskontierungssätze betragen - unter Berücksichtigung von Storno und Tod - für Versicherungen des Neubestands für Schlussüberschussanteile und Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven für Verträge, die sich nicht im Rentenbezug befinden, 1,2 %, für Schlussdividenden 3,0 % und für Schlusszahlungen der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen 0,6 %. Versicherungsmathematische Methoden und Berechnungsgrundlagen zur Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen einschließlich der darin enthaltenen Überschussanteile Die Deckungsrückstellung ist ausnahmslos einzelvertraglich nach der prospektiven Methode berechnet worden. Die künftigen Aufwendungen für den laufenden Versicherungsbetrieb, einschließlich Provisionen, wurden bei der Berechnung der Deckungsrückstellung implizit berücksichtigt. Lediglich bei Verträgen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer und bei beitragsfrei gestellten Versicherungen wurden die Aufwendungen für die beitragsfreien Zeiten explizit berücksichtigt. Die Deckungsrückstellung wurde auf Grundlage der folgenden Ausscheideordnungen und Rechnungszinssätze ermittelt:
1) bis einschließlich Tarifgeneration
2012: Tafeln jeweils getrennt für Männer und
Frauen; ab Tarifgeneration 2013:
geschlechtsunabhängige Tafeln
Die beim Abschluss eines Versicherungsvertrags entstehenden Kosten werden in den nachfolgend genannten Tarifen mittels der Zillmerung erhoben. Es gelten die folgenden Zillmersätze:
Bei Versicherungen nach den Tarifen PA4(01/07) und PA4(01/08) gegen laufende Beitragszahlung werden Abschlusskosten i. H. v. 36‰ der Bruttobeitragssumme erhoben, die gleichmäßig auf die ersten fünf Versicherungsjahre verteilt werden. Bei aufgeschobenen Versicherungen nach den Tarifen ab der Tarifgeneration 2008 (außer PA4(01/08)) bis einschließlich der Tarifgeneration 2013 gegen laufende Beitragszahlung werden bei einer Beitragszahlungsdauer von mindestens fünf Jahren Abschlusskosten i. H. v. 29‰ der Bruttobeitragssumme erhoben, die gleichmäßig auf die ersten fünf Versicherungsjahre verteilt werden. Bei Tarifen ab der Tarifgeneration 2015 gegen laufende Beitragszahlung mit einer Beitragszahlungsdauer von mindestens fünf Jahren werden 25 %% der Bruttobeitragssumme erhoben, die gleichmäßig auf die ersten fünf Versicherungsjahre verteilt werden. Zur Finanzierung der Kosten des laufenden Versicherungsbetriebs wurden beitrags-, summen- bzw. rentenabhängige Kostenzuschläge sowie Stückkostenzuschläge in die Tarifstruktur eingearbeitet. Hierbei wurde den Unterschieden im Verwaltungsaufwand der verschiedenen Tarife Rechnung getragen. Nach der beschriebenen Berechnungsmethode, auf Grundlage der genannten Ausscheideordnungen, Rechnungszinssätze und Zillmersätze, wurden mehr als 90 % der Deckungsrückstellung ermittelt. Sie gelten sowohl für die Berechnung der Deckungsrückstellung der Hauptversicherung als auch des Bonus (jedoch für den Bonus ohne Abschlusskosten). Die übrigen Tarife werden ebenfalls nach versicherungsmathematischen Methoden berechnet, aus Geringfügigkeitsgründen aber nicht gesondert aufgeführt. Für Beteiligungsverträge, für die die federführende Gesellschaft die versicherungstechnischen Rückstellungen ermittelt, wurden die der Beteiligungsquote entsprechenden Anteile an diesen Rückstellungen übernommen. Tarifübersicht
Bei den Tarifen PA1 und PA3 kann eine Todesfall-Zusatzversicherung eingeschlossen sein.
1) Bei diesen Tarifen kann eine
Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung eingeschlossen
sein.
Entwicklung der Aktivposten B., C I. bis III. im Geschäftsjahr 2023
Mitglieder des Aufsichtsrats Uwe Laue Generaldirektor a. D. Vallendar Vorsitzender Prof. Dr. Heinz Kußmaul Universitätsprofessor Rodenbach stv. Vorsitzender Volker Lenhart stv. Vorsitzender des Betriebsrats Debeka-Hauptverwaltung Vallendar (bis 5. Mai 2023) Simon Berg stv. Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats Debeka-Versicherungsvereine a. G. Koblenz (ab 5. Mai 2023) Peter Greisler, Generaldirektor a. D., Münstermaifeld, Ehrenvorsitzender Mitglieder des Vorstands
Koblenz, 5. Februar 2024 Debeka Pensionskasse AG Thomas Brahm Laura Müller Paul Stein Ralf Degenhart Dr. Normann Pankratz Annabritta Biederbick Weitere Informationen Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Debeka Pensionskasse AG, Koblenz Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Debeka Pensionskasse AG, Koblenz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Debeka Pensionskasse AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 19. April 2024 KPMG
AG
Bläser, Wirtschaftsprüferin Stadelmann, Wirtschaftsprüferin Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat wurde vom Vorstand laufend über die Lage und Entwicklung des Unternehmens unterrichtet. Darüber hinaus stand der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Vorstand in ständigem Kontakt. Die Geschäftsführung der Gesellschaft wurde während des Berichtsjahres fortlaufend vom Aufsichtsrat überwacht. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats befasste sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung. Insoweit war er mit der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Qualität der Abschlussprüfung und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen befasst. Die nach § 341k HGB erforderliche Abschlussprüfung führte die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, durch. Diese hat den Jahresabschluss und den Lagebericht am 19. April 2024 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen und bestätigt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Versicherungsunternehmens vermittelt, der Lagebericht eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft gibt, in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung darin zutreffend dargestellt sind. Der Verantwortliche Aktuar hat in der bilanzfeststellenden Sitzung des Aufsichtsrats über die wesentlichen Ergebnisse seines Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen Bestätigung des Jahresabschlusses berichtet. Seinen Ausführungen schließt sich der Aufsichtsrat an. Der Abschlussprüfer hat in der Sitzung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats, in deren Rahmen die Prüfung des Jahresabschlusses stattfindet, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Nachdem auch der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft hat, erhebt er keine Einwendungen und schließt sich den Feststellungen des Abschlussprüfers an. Er billigt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist. Aufgrund eines ausgeglichenen Bilanzergebnisses hatte der Aufsichtsrat keinen Verwendungsvorschlag zu beschließen. Der Aufsichtsrat hat auch den vom Vorstand gemäß § 312 AktG für das Geschäftsjahr 2023 aufgestellten Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass die vom Vorstand vorgenommene Beurteilung der Rechtsgeschäfte sachgerecht ist. Der hierzu vom Abschlussprüfer gemäß § 313 AktG erstattete Prüfungsbericht hat vorgelegen. Bemerkungen dazu hat der Aufsichtsrat nicht. Der Abschlussprüfer hat in seinem Bericht folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen keine Einwendungen.
Koblenz, 3. Mai 2024 Der Aufsichtsrat Uwe Laue, Vorsitzender Prof. Dr. Heinz Kußmaul, stv. Vorsitzender Simon Berg Übersicht über die Geschäftsentwicklung
Abkürzungsverzeichnis
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