Stammdaten

Register
Amtsgericht Lübeck HRB 3551 HL
Eingetragen
25.10.2005
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für WohngebäudeBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Grundstücke zu bebauen sowie Kauf, Projektierung und Verwertung von Immobilien aller Art, ausgenommen Tätigkeiten, die unter § 34 c GeWo fallen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen dieser oder ähnlicher Art erwerben oder sich an solchen Unternehmen für eigene oder fremde Rechnung beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Carsten Löntz
seit 25.10.2005
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Löntz GmbH

Lübeck

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.821.847,05 1.859.685,05
I. Sachanlagen 1.821.847,05 1.859.685,05
B. Umlaufvermögen 1.183.205,05 1.096.487,86
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 610.942,31 621.716,41
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 572.262,74 474.771,45
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.843,20
Summe Aktiva 3.005.052,10 2.958.016,11

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.364.490,56 1.248.262,18
I. Gezeichnetes Kapital 26.075,89 26.075,89
II. Gewinnvortrag 1.222.186,29 1.154.216,48
III. Jahresüberschuss 116.228,38 67.969,81
B. Rückstellungen 14.984,43 10.400,00
C. Verbindlichkeiten 1.622.755,67 1.693.102,49
D. Rechnungsabgrenzungsposten 2.821,44 6.251,44
Summe Passiva 3.005.052,10 2.958.016,11

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Grrößenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer besteht zum 31.12.2023 eine Forderung in Höhe von 515.554,09€.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer besteht zum 31.12.2023 eine Verbindlichkeit in Höhe von 557,08€.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

B. Ergänzende Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt.

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Löntz Carsten Immobilienmakler Einzelvertretungsberechtigt, befreit von § 181 BGB

Löntz GmbH

gez. Carsten Löntz, Immobilienmakler, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 6.6.2024.

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