Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 701323
Eingetragen
1.12.2006
Branche
Stationäre Einrichtungen zur palliativen PflegeAmbulante Betreuungsdienste für ältere MenschenStationäre Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung, Suchtbekämpfung
Gegenstand
Aufgabe und Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb einer stationären Hospizeinrichtung i. S. d. § 39 a SGB V in dem zu diesem Zweck von der Dietmar Hopp-Stiftung gGmbH überlassenen Gebäude in Wiesloch oder anderen Gebäuden in Kooperation mit dem ambulanten Dienst der Ökumenischen Hospizhilfe Südliche Bergstraße e. V.. Die Arbeit im Hospiz entspricht humantiären und christlichen Werten. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen zu treffen, mit der sie diese Zwecke erreicht oder fördert. Hierzu gehört auch das Anmieten von Räumen für den Betrieb der Hospizeinrichtungen. Die Gesellschaft verfolgt mit dem vorstehend genannten Unternehmensgegenstand öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung Baden-Württemberg.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Weisbrod
seit 30.3.2011
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hospiz Agape gGmbH

Wiesloch

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 5.235.849,28 4.823.264,58
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 0,50
II. Sachanlagen 5.235.848,78 4.823.264,08
B. Umlaufvermögen 1.893.328,89 2.196.383,32
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 163.208,80 121.548,24
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.730.120,09 2.074.835,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 877,16 1.663,88
Bilanzsumme, Summe Aktiva 7.130.055,33 7.021.311,78

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.223.979,23 2.164.194,62
I. gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Gewinnrücklagen 2.123.979,23 2.064.194,62
B. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen 4.583.355,42 4.696.703,42
C. Rückstellungen 157.748,70 105.961,47
D. Verbindlichkeiten 164.971,98 54.452,27
Bilanzsumme, Summe Passiva 7.130.055,33 7.021.311,78

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Die Hospiz Agape gGmbH hat ihren Sitz in Wiesloch. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB Nr. 701323 registriert.

Der Jahresabschluss der Hospiz Agape gGmbH, Wiesloch, für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023, wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Es gelten gemäß Gesellschaftsvertrag die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 1 HGB aufgestellt.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten. Soweit Abweichungen in einzelnen Posten bestehen, sind diese nachfolgend dargestellt.

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer (4 Jahre) entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt. Die Nutzungsdauer wurde in Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen der Finanzverwaltung für Gebäude auf 40 Jahre und für Außenanlagen auf 10 Jahre festgesetzt. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung werden über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zwischen 3 und 10 Jahren abgeschrieben. Die Zugänge im Berichtsjahr wurden zeitanteilig nach Monaten abgeschrieben. Bei Anlagegütern im Wert bis EUR 410,00 und ab 01. Januar 2018 bis EUR 800,00 pro Anlagegut wurde von der Vereinfachungsregelung Gebrauch gemacht, dass diese im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden können.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nominalwerten angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungen enthalten Ausgaben, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Der Sonderposten für Investitionszuschüsse des Anlagevermögens betrifft den seitens der Dietmar-Hopp-Stiftung im Jahr 2008 durch notariellen Schenkungsvertrag übertragenen Grundbesitz (Grundstück und Gebäude nebst Einrichtung). Die Auflösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer des jeweils bezuschussten Anlagegutes.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

III. Erläuterungen zur Bilanz

(1) Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel.

(2) Forderungen und Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten ergeben sich aus der als Blatt 4 in diese Anlage eingebundenen Fälligkeitenübersicht.

(3) Die Gewinnrücklagen setzten sich wie folgt zusammen:


01.01.2023
Entnahme
Einstellung
31.12.2023

EUR
EUR
EUR
EUR
zweckgebundene Rücklage
1.757.386,49  
70.000,00  
108.189,86
1.795.576,35  
freie Rücklage
306.808,13
0,00
21.594,75
328.402,88
Summe
2.064.194,62
70.000,00
129.784,61
2.123.979,23



(4) Der Sonderposten für Investitionszuschüsse des Anlagevermögens hat sich korrespondierend zu den bezuschussten Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in Höhe von EUR 113.348,00 aufgelöst

(5) Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden entsprechend § 249 HGB gebildet. Es wird die Erleichterung nach § 288 I HGB in Anspruch genommen.

V. Sonstige Angaben

(1) Mitarbeiterzahl
Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 34 Mitarbeiter (davon 18 Vollkräfte / ohne Geschäftsführer) in der Hospiz Agape gGmbH beschäftigt, hiervon haben 6 ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis.

(2) Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden keine anhangspflichtigen Haftungsverhältnisse.

(3) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen im Wesentlichen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus langjährigen Miet- und Versicherungsverpflichtungen in Höhe von ca. TEUR 21,2 pro Jahr.

(4) Honorar des Abschlussprüfers
Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 beträgt brutto TEUR 5,9 (netto TEUR 5,0). Hiervon sind für Abschlussprüfungsleistungen brutto TEUR 5,1, Steuerberatungsleistungen brutto TEUR 0,5 und für sonstige Leistungen brutto TEUR 0,3 angefallen.

(5) Mitglieder der Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wurde im Berichtszeitraum ausschließlich von Herrn Stefan Weisbrod, Bürgermeister, wahrgenommen.
Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

(6) Nachtragsbericht
Die weiterhin bestehende Ukraine-Krise wirken sich auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung aus. Der in 2023 neu hinzugetretene Konflikt im Nahen Osten
kann zu einer weiteren Verschärfung der Inflation sowie der weltweiten Lieferketten führen. Die Belegung der Gasttage ist insgesamt gegenüber dem Vorjahr um ca. 1,7% gestiegen. Wir verfolgen den Konflikt im Nahen Osten und die Ukraine Krise fortlaufend und beurteilen kurzfristig, welche geeigneten Maßnahmen zu treffen sind. Die aktuelle unterschriebene Vergütungsvereinbarung vom 04. Juli 2024 nach § 39a SGB V liegt vor, diese enthält einen erhöhten tagesbezogenen Bedarfssatz für die Versorgung der Patienten großen Maße hängt dies von der Belegung im Hospiz ab sowie den Vergütungen der Krankenkassen. (Bewilligungszeitraum 01. Mai 2024 bis 01. Mai 2025). Des Weiteren wurden Betriebskostenzuschüsse vom Förderverein Hospiz Agape e.V., wie bereits in den Vorjahren, zugesagt.
Das neue Tageshospiz ist am 1. März 2024 in Betrieb gegangen. Die bisherige Nachfrage nach einer Tagesbetreuung entspricht in etwa den Erwartungen. Der Bereich wird anfangs hochdefizitär werden. Die ersten Verhandlungen mit den Kostenträgern waren mit 353,- €/d jedoch sehr zufriedenstellend.
Darüber hinaus sind keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben könnten.

(7) Gewinnverwendungsbeschluss
Die Geschäftsleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2023 vollständig in die Gewinnrücklagen einzustellen.

 

Wiesloch, 27. August 2024

gez. Stefan Weisbrod

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.11.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers


An die Hospiz Agape gGmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Hospiz Agape gGmbH, Wiesloch, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hospiz Agape gGmbH, Wiesloch, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

· vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir  haben  unsere Prüfung des  Jahresabschlusses  und  des  Lageberichts  in  Übereinstimmung  mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der Geschäftsführung für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungs­grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von der Geschäftsführung dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

· beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

· führen wir Prüfungshandlungen zu den von der Geschäftsführung dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von der Geschäftsführung zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Mannheim, 27. August 2024
Moore Treuhand Kurpfalz GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Matthias Ritzi                 Matthias Rohr
Wirtschaftsprüfer                 Wirtschaftsprüfer

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