Hospiz
Agape gGmbH
Wiesloch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.235.849,28 |
4.823.264,58 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
5.235.848,78 |
4.823.264,08 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.893.328,89 |
2.196.383,32 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
163.208,80 |
121.548,24 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.730.120,09 |
2.074.835,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
877,16 |
1.663,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
7.130.055,33 |
7.021.311,78 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.223.979,23 |
2.164.194,62 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
2.123.979,23 |
2.064.194,62 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
4.583.355,42 |
4.696.703,42 |
| C.
Rückstellungen |
157.748,70 |
105.961,47 |
| D.
Verbindlichkeiten |
164.971,98 |
54.452,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
7.130.055,33 |
7.021.311,78 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Hospiz Agape gGmbH hat ihren Sitz in Wiesloch.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter
HRB Nr. 701323 registriert.
Der Jahresabschluss der Hospiz Agape gGmbH, Wiesloch,
für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023,
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie
den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Es gelten gemäß Gesellschaftsvertrag die
Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 1 HGB aufgestellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten.
Soweit Abweichungen in einzelnen Posten bestehen, sind
diese nachfolgend dargestellt.
Entgeltlich von Dritten erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert
und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer (4 Jahre)
entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig,
abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden
zusätzlich außerplanmäßige
Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
vorgenommen.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen angesetzt. Die Nutzungsdauer wurde
in Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen der
Finanzverwaltung für Gebäude auf 40 Jahre und
für Außenanlagen auf 10 Jahre festgesetzt.
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
werden über eine betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer zwischen 3 und 10 Jahren abgeschrieben. Die
Zugänge im Berichtsjahr wurden zeitanteilig nach
Monaten abgeschrieben. Bei Anlagegütern im Wert bis
EUR 410,00 und ab 01. Januar 2018 bis EUR 800,00 pro
Anlagegut wurde von der Vereinfachungsregelung Gebrauch
gemacht, dass diese im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben werden können.
Die
Forderungen,
sonstige Vermögensgegenstände sowie
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
werden zu Nominalwerten angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungen enthalten Ausgaben,
die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
Der
Sonderposten für Investitionszuschüsse des
Anlagevermögens betrifft den seitens der
Dietmar-Hopp-Stiftung im Jahr 2008 durch notariellen
Schenkungsvertrag übertragenen Grundbesitz
(Grundstück und Gebäude nebst Einrichtung). Die
Auflösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer des
jeweils bezuschussten Anlagegutes.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten
und sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages (d.h. einschließlich
zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
III. Erläuterungen zur Bilanz
(1)
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich
aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel.
(2)
Forderungen und Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Forderungen und
Verbindlichkeiten ergeben sich aus der als Blatt 4 in diese
Anlage eingebundenen Fälligkeitenübersicht.
(3) Die
Gewinnrücklagen setzten sich wie folgt
zusammen:
|
01.01.2023
|
Entnahme
|
Einstellung
|
31.12.2023
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
zweckgebundene
Rücklage
|
1.757.386,49
|
70.000,00
|
108.189,86
|
1.795.576,35
|
freie Rücklage
|
306.808,13
|
0,00
|
21.594,75
|
328.402,88
|
Summe
|
2.064.194,62
|
70.000,00
|
129.784,61
|
2.123.979,23
|
(4) Der
Sonderposten für Investitionszuschüsse des
Anlagevermögens hat sich korrespondierend zu den
bezuschussten Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens in Höhe von EUR 113.348,00
aufgelöst
(5)
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden entsprechend
§ 249 HGB gebildet. Es wird die Erleichterung nach
§ 288 I HGB in Anspruch genommen.
V. Sonstige Angaben
(1)
Mitarbeiterzahl
Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 34 Mitarbeiter
(davon 18 Vollkräfte / ohne Geschäftsführer)
in der Hospiz Agape gGmbH beschäftigt, hiervon haben 6
ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis.
(2)
Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
anhangspflichtigen Haftungsverhältnisse.
(3)
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen im Wesentlichen sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus langjährigen Miet- und
Versicherungsverpflichtungen in Höhe von ca. TEUR 21,2
pro Jahr.
(4)
Honorar des Abschlussprüfers
Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2023 beträgt brutto TEUR 5,9
(netto TEUR 5,0). Hiervon sind für
Abschlussprüfungsleistungen brutto TEUR 5,1,
Steuerberatungsleistungen brutto TEUR 0,5 und für
sonstige Leistungen brutto TEUR 0,3 angefallen.
(5)
Mitglieder der Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wurde im
Berichtszeitraum ausschließlich von Herrn Stefan
Weisbrod, Bürgermeister, wahrgenommen.
Auf die Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung wird gemäß § 286
Abs. 4 HGB verzichtet.
(6)
Nachtragsbericht
Die weiterhin bestehende Ukraine-Krise wirken sich
auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung
aus. Der in 2023 neu hinzugetretene Konflikt im Nahen Osten
kann zu einer weiteren Verschärfung der
Inflation sowie der weltweiten Lieferketten führen.
Die Belegung der Gasttage ist insgesamt gegenüber dem
Vorjahr um ca. 1,7% gestiegen. Wir verfolgen den Konflikt
im Nahen Osten und die Ukraine Krise fortlaufend und
beurteilen kurzfristig, welche geeigneten Maßnahmen
zu treffen sind. Die aktuelle unterschriebene
Vergütungsvereinbarung vom 04. Juli 2024 nach §
39a SGB V liegt vor, diese enthält einen erhöhten
tagesbezogenen Bedarfssatz für die Versorgung der
Patienten großen Maße hängt dies von der
Belegung im Hospiz ab sowie den Vergütungen der
Krankenkassen. (Bewilligungszeitraum 01. Mai 2024 bis 01.
Mai 2025). Des Weiteren wurden Betriebskostenzuschüsse
vom Förderverein Hospiz Agape e.V., wie bereits in den
Vorjahren, zugesagt.
Das neue Tageshospiz ist am 1. März 2024 in
Betrieb gegangen. Die bisherige Nachfrage nach einer
Tagesbetreuung entspricht in etwa den Erwartungen. Der
Bereich wird anfangs hochdefizitär werden. Die ersten
Verhandlungen mit den Kostenträgern waren mit 353,-
€/d jedoch sehr zufriedenstellend.
Darüber hinaus sind keine Ereignisse nach dem
Bilanzstichtag bekannt, die einen wesentlichen Einfluss auf
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft haben könnten.
(7)
Gewinnverwendungsbeschluss
Die Geschäftsleitung schlägt vor, den
Jahresüberschuss 2023 vollständig in die
Gewinnrücklagen einzustellen.
Wiesloch, 27. August
2024
gez.
Stefan Weisbrod
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.11.2024 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Hospiz Agape gGmbH
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Hospiz Agape gGmbH,
Wiesloch, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023
und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hospiz
Agape gGmbH, Wiesloch, für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 und
· vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht
dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des
Jahresabschlusses und des
Lageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
wir haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der Geschäftsführung für
den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die Geschäftsführung ist verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die
Geschäftsführung verantwortlich für die
internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die
Geschäftsführung dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat
sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem ist die Geschäftsführung
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner ist die
Geschäftsführung verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als
notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen,
und um ausreichende geeignete Nachweise für die
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter
- falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im
Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen
als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind,
um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu
dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen
nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen
höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße
betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von
dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem und den für die
Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der
von der Geschäftsführung angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
der Geschäftsführung dargestellten
geschätzten Werte und damit zusammenhängenden
Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von der Geschäftsführung
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteilen wir die Gesamtdarstellung,
den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrundeliegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von
der Lage des Unternehmens.
· führen wir Prüfungshandlungen
zu den von der Geschäftsführung dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf
Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise
vollziehen wir dabei insbesondere die den
zukunftsorientierten Angaben von der
Geschäftsführung zugrunde gelegten bedeutsamen
Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Mannheim,
27. August 2024
Moore Treuhand Kurpfalz GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Matthias
Ritzi
Matthias Rohr
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
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