Wohncentrum
Wulfen GmbH
Dorsten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
761.128,26 |
803.457,44 |
| I.
Sachanlagen |
719.134,33 |
776.033,33 |
| II.
Finanzanlagen |
41.993,93 |
27.424,11 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.443.027,70 |
3.802.537,73 |
| I.
Vorräte |
2.595.084,62 |
2.444.796,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
320.118,08 |
528.676,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
87.400,00 |
111.100,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
527.825,00 |
829.065,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
45.318,40 |
45.679,96 |
| Aktiva |
4.249.474,36 |
4.651.675,13 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.463.854,83 |
3.578.425,45 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
306.775,13 |
306.775,13 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.271.650,32 |
3.010.862,60 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
114.570,62 |
-260.787,72 |
| B.
Rückstellungen |
78.630,29 |
60.862,63 |
| C.
Verbindlichkeiten |
706.989,24 |
1.012.387,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
706.989,24 |
1.012.387,05 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
3.929,00 |
40.372,28 |
| Summe
Passiva |
4.249.474,36 |
4.651.675,13 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Die Wohnzentrum Wulfen GmbH ist als kleine
Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet,
gemäß §§ 264 ff. HGB einen
Jahrsabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu
erweitern. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes konnte
verzichtet werden.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB) für kleine Kapitalgesellschaften in der für
2023 gültigen Fassung aufgestellt.
Nachstehender Anhang enthält die gesetzlich
bestimmten Anhang-Erläuterungen zur Bilanz gem. §
284 HGB, sowie sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB.
B.Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gliederung der Bilanz wurde unverändert
gegenüber dem Vorjahr nach den Vorschriften des §
266(1) HGB vorgenommen. Die unveränderte Gliederung
der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem § 275
HGB und wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt; ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze
und Methoden:
Das
Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungskosten
gem. § 255 Abs. 1 HGB angesetzt und - soweit es in
seiner zeitlichen Nutzung begrenzt ist - um
planmäßige Abschreibungen vermindert, die
Abschreibungen wurden dabei nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer vorgenommen.
Abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, mit Anschaffungskosten bis zu €
800,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die
Vorräte wurden zu ihren Anschaffungskosten nach
§ 255 Abs. 1 HGB, unter Einbeziehung von
Anschaffungspreisminderungen (Grundrabatte sowie
Ausstellungs- rabatte), sowie Bewertungsabschlägen
für Boni und Skonti, bewertet.
Zur Sicherstellung einer verlustfreien Bewertung
wurden individuelle Abwertungen auf den niedrigeren
beizulegenden Stichtagswert vorgenommen.
Dem strengen Niederstwertprinzip ist bei den
grundsätzlich zu ihrem Nennwert bewerteten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen über
die Vornahme von Einzelwertberichtigungen durch den
Ansatz des beizulegenden Stichtagswertes nach §
253 Abs. 3 Satz 2 HGB Rechnung getragen.
Das allgemeine latente Ausfallrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände ( u.a.
Boniansprüche) wurden zum Nennwert bewertet.
Bei den
Pensionsverpflichtungen handelt es sich um
unmittelbare Verpflichtungen aus Altzusagen, die vor dem
01.01.1987 erteilt wurden.
Die in der Bilanz gebildete Rückstellung wurde
zum 31.12.2023 um € 8.903,00 vermindert (Vorjahr
€ 31.184,00).
Der Erfüllungsbetrag, der auf der Grundlage der
biometrischen Rechnungsgrundlagen der "Richttafeln 2018G"
von Prof. Dr. Klaus Heubeck und dem
versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarverfahren
ermittelt wurde, beträgt € 242.774,00 (Vorjahr
€ 274.928,00).Die Pensionsverpflichtung für Frau
Beerlage ist weggefallen, da diese verstorben ist.Die
Hinterbliebenenleistungen wurden auf der Grundlage der
Individualmethode einbezogen.
Der Berechnung liegt ein versicherungsmathematisches
Gutachten zugrunde.
Als Rechnungszinsfuß wurde der von der
Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag 31.12.2023
veröffentlichte Zinssatz von 1,82 % p.a.
(10-Jahres-Durchschnitt) bzw. von 1,74 % p.a.
(7-Jahres-Durchschnitt) angesetzt.Gem. § 246 (2) HGB
wurden die Pensionsrückstellungsansätze i.H. von
€ 242.774,00 mit dem entsprechenden Deckungskapital
lt. Versicherungen von € 279.509,76 (Vorjahr €
296.343,43) verrechnet.
Insgesamt ergibt sich ein Aktivüberhang. Der zum
31.12.2022 ausschüttungsgesperrte Betrag beträgt
€ 2.211,00 (Vorjahr 10.323,00).
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
ausgewiesen.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen bestanden
i.H. v. € 180.920,50 (Vorjahr € 222.315,72),
davon mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr €
180.920,50 (Vorjahr € 222.315,72).
C. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr erfolgte keine
Gewinnausschüttung.
Die Gesellschaft beschäftigte durchschnittlich
44 Arbeitnehmer während des Geschäftjahres.
Haftung gem. § 251 HGB
Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, Wechsel- und
Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen, sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten, die unter
der Bilanz zu vermerken wären, waren nicht vorhanden.
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften bestanden in
Höhe von € 0,00 (Vorjahr € 0,00).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt €
0,00. (VJ 0,00)
Geschäftsführungsorgane
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Geschäftsführung durch den
Gesellschafter-Geschäftsführer:
Kaufmann Erhard Steinbach, Stadtlohn
Der Gesellschafter Christoph Beerlage wurde zum
Geschäftsführer bestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Dorsten, den 05.03.2025
gez.
Erhard Steinbach, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.03.2025
festgestellt.
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