Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 18500
Eingetragen
10.3.2010
Branche
Imbissstuben u. Ä.Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Das Betreiben eines Schnellrestaurants.

Historie

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Management

NameRolle
Fatlum Mahmuti
seit 13.5.2013
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Hakan Kaya
Limbacher Straße 26c, 66539 Neunkirchen
50.00%
Fatlun Mahmuti
Schiffweilerstraße 53, 66540 Wiebelskirchen
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

SARAY GmbH

Ottweiler

Jahresabschluss zum 31.01.2011

Bilanz zum 31. Januar 2011

AKTIVSEITE

  € 2011 € 2010
ANLAGEVERMÖGEN    
Immaterielle Vermögensgegenstände 9.359,50 0,00
Sachanlagen 91.691,00 0,00
Finanzanlagen 0,00 0,00
UMLAUFVERMÖGEN    
Vorräte 736,80 0,00
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.801,55 0,00
davon mit Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
davon an Gesellschafter 0,00 0,00
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 3.511,01 0,00
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 0,00
  107.099,86 0,00

PASSIVSEITE

   
  € 2011 € 2010
EIGENKAPITAL 2.760,29 0,00
RÜCKSTELLUNGEN 1.900,00 0,00
VERBINDLICHKEITEN 102.439,57 0,00
davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.439,57 0,00
davon mit Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 0,00 0,00
davon aus Steuern 127,26 0,00
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 0,00
davon gegenüber Gesellschaftern 0,00 0,00
davon mit Rangrücktritt 0,00 0,00
  107.099,86 0,00

Anhang zum Geschäftsjahr 2011

Gliederung des Anhangs:

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Bilanzierungsmethoden

Bewertungsmethoden

Angaben zu Bilanzposten

Sonstige Angaben

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 / 275 HGB.

Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

In der Bilanz und G.u.V. ist unter jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. In 2010 erfolgte dies auch dann, wenn die Werte des Vorjahres nach steuerrechtlichen Grundsätzen, ab 2010 jedoch nach handelsrechtlichen Grundsätzen iRd BilMoG anzusetzen waren und dadurch eine Vergleichbarkeit der Werte entfällt.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen sind nicht mit Erträgen verrechnet. Verrechnungsgebote iRd BilMoG lagen nicht vor.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz als "davon" - Vermerk ausgewiesen.

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind bis auf die iRd BilMoG zwingend vorgeschriebenen Änderungen beibehalten worden.

Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahrs sind nicht notwendig bzw. ergeben sich nur durch Anwendung des BilMoG.

Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach Fälligkeit erfolgt als "davon" - Vermerk zu den einzelnen Posten.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet worden. Die Auflösung von Rückstellungen betrifft nicht in Anspruch genommene Teile, der Verbrauch betrifft die bestimmungsgemäße Verwendung.

Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB bestehen über das branchenübliche Maß hinaus am Bilanzstichtag nicht.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Für steuerrechtliche Zwecke erfolgt eine Umrechnung iRv. § 60bs. 2 Satz 1 EStDV.

Bei der Bewertung ist das Prinzip des "going concern" unterstellt. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschluss-Stichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt wurden.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschluss-Stichtag realisiert waren.

Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind grundsätzlich beibehalten worden, insoweit durch das BilMoG keine andere Bewertung vorgeschrieben war. (vgl. o.g.)

Angaben zu Bilanzposten

Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.

Abschreibungen wurden linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Anlagen vorgenommen.

Vorräte wurden auf Grundlage einer körperliche Bestandsaufnahme am Bilanzstichtag mit Einkaufpreisen bewertet.

Forderungen bestehen keine.

Sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten angesetzt.

Flüssige Mittel

Die ausgewiesenen Bestände der Finanzkonten stimmen mit den Kontoauszügen der Kreditinstitute überein. Die Abschlussposten sind berücksichtigt.

RÜCKSTELLUNGEN wurden für ungewisse Verbindlichkeiten in angemessener Höhe gebildet.

VERBINDLICHKEITEN wurden mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen ein Darlehn bei der KSK Saarpfalz zur Finanzierung des Betriebsgebäudes, das zZt noch tilgungsfrei gestellt ist.

Sonstige Verbindlichkeiten wurden mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

Sonstige Angaben

Anteilseigner

Herr Fatlum Mahmuti Neunkirchen, 100 %

Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl

durchschnittlich 5 Arbeitnehmer;

davon: 1 Geschäftsführer, 1 Arbeiter sowie 3 Aushilfen.

Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält keine Anteile.

Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften besteht keine.

Die Gesamtbezüge der Geschäftsführungsorgane werden nicht angegeben. Auf die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird verwiesen.

Geschäftsführungsorgane

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herr Fatlum Mahmuti geführt.

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus vorliegendem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

 

Ottweiler, den 04. Juli 2011

Fatlum Mahmuti, Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk

Auftragsgemäß erteile ich dem vorstehenden Jahresabschluss

der Firma

SARAY GmbH

Martin-Luther-Str. 15 , 66564 Ottweiler

folgende

B E S C H E I N I G U N G

Ich habe auftragsgemäß den vorstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 01.02.2010 bis 31.01.2011 unter Beachtung der deutschen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages erstellt.

Grundlage für die Erstellung waren die von mir geführten Bücher, die mir darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die ich auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt habe, sowie die mir erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft.

Ich habe meinen Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlagen der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgabe zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der mir vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise, an deren Zustandekommen ich nicht mitgewirkt habe, habe ich Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind mir keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der mir vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von mir erstellten Jahresabschlusses sprechen.

 

Ottweiler, den 04. Juli 2011

Dipl.-Kfm. Jürgen Dörr Steuerberater

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