invenio VT Beteiligungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kai Franz Wißler seit 14.9.2011 | Geschäftsführer |
Hermann Gaigl seit 14.9.2011 | Geschäftsführer |
Marco Santruschek seit 14.9.2011 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
M**** S********** | 4.90% |
M****** O***** W***** | 3.92% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
invenio Virtual Technologies GmbHPastettenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
invenio Virtual Technologies GmbH - Anhang zum 31.12.2012A. ALLGEMEINE ANGABEN Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB. B. BILANZIERUNG- UND BEWERTUNGSMETHODEN Erworbene EDV-Software des immateriellen Anlagevermögens und erworbene Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 410,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. In allen Fällen wurde auf eine verlustfreie Bewertung geachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt und sofern erforderlich, werden Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt. Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. ERGÄNZENDE ANGABEN Geschäftsführer sind Herr Dipl.-Ing. Hermann Gaigl, Pastetten und Herr Dipl.-Ing. Kai F. Wißler, Eschborn. Mit Hinweis auf § 286 Abs.4 HGB unterbleibt der Ausweis der Bezüge der Geschäftsführer gem. § 285 Nr. 9a HGB. Die Geschäftsführung schlägt vor, das Ergebnis auf neue Rechnungen vorzutragen.
Pastetten, den 28. Mai 2013 gez. Hermann Gaigl, Kai Wißler Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14.05.2013 |
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