Ruppert
GmbH
Würzburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
29.055,09 |
17.720,09 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,50 |
1,50 |
| II.
Sachanlagen |
29.053,59 |
17.718,59 |
| B.
Umlaufvermögen |
530.849,52 |
414.561,69 |
| I.
Vorräte |
186.490,92 |
26.703,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
206.078,72 |
161.970,37 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
30.695,08 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
138.279,88 |
225.887,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.288,39 |
3.490,64 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
21.416,28 |
| Aktiva |
564.193,00 |
457.188,70 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
21.575,63 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
46.980,87 |
58.545,83 |
| III.
Jahresüberschuss |
42.991,91 |
11.564,96 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
21.416,28 |
| B.
Rückstellungen |
328.152,29 |
321.861,24 |
| C.
Verbindlichkeiten |
214.465,08 |
135.327,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
188.870,67 |
115.764,74 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
25.594,41 |
19.562,72 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
25.594,41 |
19.562,72 |
| Passiva |
564.193,00 |
457.188,70 |
Anhang
zum 31. Dezember 2023
der Ruppert GmbH, Würzburg
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Gliederungsvorschriften der §§ 266, 275 HGB
unter Berücksichtigung des BilMoG (BGBl. I 2009, S.
1102). Maßgebend waren die
Rechnungslegungsvorschriften gem. §§ 238 ff. HGB,
wobei die ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften ( §§ 264 ff HGB ), die
einschlägigen Vorschriften des GmbHG sowie die
allgemeinen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und Abschlusserstellung für
Kapitalgesellschaften entsprechend angewandt wurden. Es
gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (
§ 284 Abs. 2 HGB )
Der Jahresabschluss wurde nach Umstellung auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
HGB unter Berücksichtigung der Änderungen durch
das BilMoG ( BGBl. I, 2009, S. 1102 ) aufgestellt. In der
Bilanz sind sämtliche Aktiva und Passiva
vollständig enthalten.
A k t i v a
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten bilanziert und linear abgeschrieben.
Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen
bewertet. Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer und - soweit abnutzbar - um
planmäßige Abschreibungen gemindert. Die
Abschreibungen des Geschäftsjahres wurden linear
vorgenommen. Soweit in Vorjahren mit der degressiven
Abschreibung begonnen wurde, ist in dem Jahr, in dem die
lineare Methode erstmals zu höheren
Jahresabschreibungsbeträgen gegenüber der
degressiven Abschreibung führt, übergegangen
worden.
Geringwertige Anlagegüter mit Werten
zwischen 150,00 € bis 1.000,00 € wurden
in einen Sammelposten eingestellt und
gleichmäßig über 5 Jahre abgeschrieben. Die
Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens wurden zeitanteilig vorgenommen.
Bei den
Vorräten erfolgte die Aktivierung der Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten oder zu
niedrigeren Tageswerten.
Die Bestände an
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu den
jeweiligen Einstandspreisen oder zu niedrigen Tagespreisen
am Bilanzstichtag aktiviert.
Abgesehen von handelsüblichen
Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten
Dritter.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung angemessen Rechnung getragen.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
wurden mit dem Nominalwert angesetzt.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine genau
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
P a s s i v a
Das
Eigenkapital wird als gezeichnetes Kapital in
Höhe von € 25.564,59 zum Nennwert
entsprechend dem Gesellschaftsvertrag angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle künftigen, bereits am Bilanzstichtag verursachten
Aufwendungen.
Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 waren
Pensionsrückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr vorhanden.
Rückstellungsspiegel (§ 285 Nr. 12 HGB)
Rückstellung
|
Anfangsbe- stand
01.01.2023
|
Abzinsung § 253
Abs. 2 HGB
|
Verbrauch
|
Zuführung
|
Endbe- stand 31.12.2023
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
€
|
Urlaubsanspruch
|
19.599,95
|
|
0,00
|
6.534,27
|
26.134,22
|
Gewährleistung
|
5.401,29
|
|
0,00
|
155,51
|
5.556,80
|
Abschlusskosten
|
3.300,00
|
|
3.300,00
|
3.300,00
|
3.300,00
|
Pensions-+ ähnl.
Rückstellung
|
293.560,00
|
|
12.880,00
|
0,00
|
280.680,00
|
GewSt-Rückst.
KSt/Soli Rückst.
Tantieme
|
0,00 0,00
0,00
|
|
0,00 0,00
0,00
|
2.441,00 40,27
10.000,00
|
2.441,00 40,27
10.000,00
|
Summe
|
321.861,24
|
0,00
|
16.180,00
|
22.471,05
|
328.152,29
|
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
2. Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens
Die Posten des Anlagevermögens sind in einem
separaten Anlageverzeichnis ausgewiesen.
3. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt.
4. Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 285
Nr. 1 und Nr. 2 HGB
)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von € 25.594,41 (Vj: €
19.562,72).
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich aus
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten,
Lieferungen und Leistungen, Betriebssteuern, Lohnzahlungen,
Lohn-und Kirchensteuer, Sozialversicherung und übrige
sonstige Verbindlichkeiten zusammen € 71.682,03 (Vj:
€ 101.763,52)
5. Angaben zu nicht in der Bilanz enthaltenen
Geschäften (§ 285 Nr. 3 HGB)
Geschäfte, die nicht in der Bilanz zum
31.12.2023 enthalten sind, bestehen nicht.
6. Angaben zu sonstigen finanziellen
Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse und
sonstige finanzielle Verpflichtungen von Bedeutung
bestanden zum 31.12.2023 nicht.
7. Geschäftsführerbezüge (§
285 Nr. 9 HGB)
Die Unterlassung der Angaben der
Geschäftsführerbezüge wegen
Nachteilszu-fügung erfolgt gemäß § 286
Abs. 4 HGB.
8. Geschäftsführer (§ 285 Nr. 10
HGB)
Rüdiger Walter
sonstige Berichtsbestandteile
Rüdiger Walter
- Geschäftsführer -
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2024
festgestellt.
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