MHD Mitsu
Heavy Diesel GmbH
Rheda-Wiedenbrück
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
179.380,00 |
225.453,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
19.601,00 |
26.110,00 |
| II.
Sachanlagen |
159.679,00 |
199.243,00 |
| III.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.359.087,40 |
1.291.323,28 |
| I.
Vorräte |
580.612,49 |
630.019,30 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
773.056,84 |
655.853,86 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.418,07 |
5.450,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.349,40 |
5.639,01 |
| D.
sonstige Aktiva |
0,00 |
159.371,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.547.816,80 |
1.681.787,15 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
210.067,51 |
600.571,93 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
102.258,38 |
102.258,38 |
| II.
Gewinnvortrag |
498.313,55 |
736.985,50 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
390.504,42 |
238.671,95 |
| B.
Rückstellungen |
184.397,09 |
285.713,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.153.352,20 |
795.502,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.547.816,80 |
1.681.787,15 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB. Sie hat bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§
264, 274a und § 288 HGB Gebrauch gemacht.
Die Bilanz zum 31. Dezember 2010 und die Gewinn- und
Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 wurde nach den
Gliederungsschemata für kleine Kapitalgesellschaften
und unter Berücksichtigung der ergänzenden
gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt.
Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs.
8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Zum 01.01.2010 wurden aufgrund des Übergangs auf
die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG
außerordentliche Aufwendungen in Höhe von
€ 4.823,40 bilanziert.
II.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Der vorliegende Jahresabschluss wurde
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
2. Die immateriellen Vermögensgegenstände
und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bilanziert. Die
steuerlichen Regelungen zu geringwertigen
Wirtschaftsgütern werden auch im handelsrechtlichen
Jahresabschluss angewandt, da der Posten insgesamt von
untergeordneter Bedeutung ist
3. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
4. Die Bewertung der Handelswaren erfolgte zu
Anschaffungskosten; das Niederstwertprinzip fand Beachtung.
5. Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und liquide Mittel sind mit
dem Nennwert bilanziert. Langfristige, unverzinsliche
Forderungen werden mit dem Barwert angesetzt.
Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wurde - soweit
erforderlich - durch Bildung von
Einzelwertberichtigungen sowie einer
Pauschalwertberichtigung angemessen Rechnung getragen.
6. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 HGB).
7. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit Ausnahme eines
Teilbetrages des aktivierten
Körperschaftsteuerguthabens in Höhe von
€ 34.337,81 innerhalb eines Jahres fällig.
2. F
orderungen gegen Gesellschafter bestehen in
Höhe von insgesamt € 180.228,69.
3. Der
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
T€ 1.131.
4. Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungenwurden durch ein
versicherungsmathematisches Gutachten nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren - "projected unit credit
method" ermittelt.
Es wurden folgende Annahmen für die
Berechnung berücksichtigt:
| • |
durchschnittlicher Marktzins
für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der
Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde;
Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie
Fluktuationsabschläge nach den Erfahrungswerten
aus der Vergangenheit.
|
Der Zuführungsbetrag aus der Umbewertung
nach BilMoG wird gem. Art. 67 Abs. 1 EGHGB bis zum
31.12.2024 mit jährlich mindestens 1/15
zugeführt. Die Unterdeckung der
Pensionsrückstellung zum 31.12.2010 beträgt
€ 67.527,60.
5. Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden zum
Bilanzstichtag Pensionsverpflichtungen von
T€ 284,3 mit dem entsprechenden
Deckungsvermögen (Rückdeckungsansprüche) in
Höhe von T€ 160,5 saldiert, so dass eine
Netto-Verpflichtung von T€ 123,8 ausgewiesen
wird. Die Bewertung des saldierungsfähigen
Vermögens erfolgte gemäß einer Mitteilung
der AMbAV Gesellschaft für betriebliche Altersvorsorge
mbH.
IV.
Sonstige Angaben
1. Die Geschäftsführung im
Geschäftsjahr 2010 wurde durch den
Geschäftsführer Herr Roland Rojahn wahrgenommen.
Rheda-Wiedenbrück, den 27. April 2012
Roland Rojahn
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.05.2012 festgestellt.
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