MM Bau
GmbH
Werdau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
478.707,00 |
604.601,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
478.706,00 |
604.600,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
793.156,55 |
716.653,26 |
| I.
Vorräte |
249.205,17 |
1.693.042,46 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
234.698,38 |
-1.330.945,25 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
|
-1.777.258,85 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
309.253,00 |
354.556,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.094,00 |
7.334,03 |
| Aktiva |
1.276.957,55 |
1.328.588,29 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
468.165,17 |
458.881,58 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
433.881,58 |
433.111,40 |
| III.
Jahresüberschuss |
9.283,59 |
770,18 |
| B.
Rückstellungen |
113.401,91 |
115.810,98 |
| C.
Verbindlichkeiten |
695.390,47 |
753.895,73 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
488.049,06 |
460.757,92 |
| Passiva |
1.276.957,55 |
1.328.588,29 |
Anhang
Registerinformationen
Die MM Bau GmbH mit Sitz in Werdau ist beim
Registergericht Chemnitz unter der Nummer 16977
eingetragen.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes auf.
Der Jahresabschluss der MM Bau GmbH wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
sowie den ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden
teilweise die Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
gegliedert worden.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände
und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Vermögensgegenstände der Abnutzung unterliegen,
wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände ermittelt und pro rata
temporis vorgenommen. Von der steuerlichen
Bewertungsfreiheit für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu EUR
800,00 wurde Gebrauch gemacht (§ 6 Abs. 2 EStG). Diese
Vermögensgegenstände wurden im Zugangsjahr
vollständig abgeschrieben. Zugleich wurde ihr Abgang
unterstellt.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Ausleihungen des Anlagevermögens wurden zum
Nennwert bewertet. Unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen des Anlagevermögens wurden zum
Barwert angesetzt.
Die Vorräte wurden hinsichtlich der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und der
Waren zu Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips angesetzt. Die
unfertigen und die
Fertigerzeugnisse wurden zu Herstellungskosten
bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen
Vollkosten. Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen
für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des
Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand
betrifft nur die Dauer der Herstellung.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sowie
Bankguthaben wurden zum Nennwert bewertet. Soweit
bei den Forderungen Einzelrisiken erkennbar waren, wurde
diesen Risiken durch Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Das latente Ausfallrisiko sowie das Zins- und Skontorisiko
wurde durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Das
gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen wurden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Die Abzinsung erfolgte mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz gem. § 253 Abs. 2 HGB.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten zu erfüllen. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zu den Positionen der Bilanz
In den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen/Forderungen gegen verbundene
Unternehmen/sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) enthalten.
Das
gezeichnete Kapital beträgt DM 48.895,75 (EUR
25.000,00).
Die
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurde nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode/dem
Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit
method) gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die
Berechnung berücksichtigt:
durchschnittlicher
Marktzins:
|
1,78 %
|
Lohn- und
Gehaltssteigerungen:
|
2,00 %
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel:
|
Dr. Klaus Heubeck
"Richttafeln 2018 G"
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Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungbetrag in
Höhe von EUR 5.706,00. Es wurde von der
Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 S. 1
EGHGB Gebrauch gemacht und 1/15, also EUR 380,00, den
Pensionsrückstellungen zugeführt und als
außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die
Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31. Dezember
2022 beträgt EUR 766,00.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR
64.210,10)
Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr waren im Unternehmen
durchschnittlich 23 Arbeitnehmer beschäftigt.
Werdau,
Ort, Datum Unterschrift(en)
sonstige Berichtsbestandteile
Leubnitz,
14.12.2023
Uwe Knüpfer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2023
festgestellt.
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