Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 16977
Eingetragen
26.7.1999
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauHerstellung von Gipserzeugnissen für den BauArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
ist die Ausführung von Hoch- und Tiefbau sowie Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten. Die Gesellschaft darf auch Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszweckes dienlich sein können.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Uwe Knüpfer
seit 9.9.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Uwe Knüpfer
08459 Neukirchen
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MM Bau GmbH

Werdau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 478.707,00 604.601,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 478.706,00 604.600,00
B. Umlaufvermögen 793.156,55 716.653,26
I. Vorräte 249.205,17 1.693.042,46
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 234.698,38 -1.330.945,25
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr   -1.777.258,85
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 309.253,00 354.556,05
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.094,00 7.334,03
Aktiva 1.276.957,55 1.328.588,29

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 468.165,17 458.881,58
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 433.881,58 433.111,40
III. Jahresüberschuss 9.283,59 770,18
B. Rückstellungen 113.401,91 115.810,98
C. Verbindlichkeiten 695.390,47 753.895,73
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 488.049,06 460.757,92
Passiva 1.276.957,55 1.328.588,29

Anhang

Registerinformationen

Die MM Bau GmbH mit Sitz in Werdau ist beim Registergericht Chemnitz unter der Nummer 16977 eingetragen.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes auf.

Der Jahresabschluss der MM Bau GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise die Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert worden.

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Vermögensgegenstände der Abnutzung unterliegen, wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände ermittelt und pro rata temporis vorgenommen. Von der steuerlichen Bewertungsfreiheit für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00 wurde Gebrauch gemacht (§ 6 Abs. 2 EStG). Diese Vermögensgegenstände wurden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Zugleich wurde ihr Abgang unterstellt.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Ausleihungen des Anlagevermögens wurden zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen des Anlagevermögens wurden zum Barwert angesetzt.

Die Vorräte wurden hinsichtlich der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und der Waren zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Die unfertigen und die Fertigerzeugnisse wurden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten. Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand betrifft nur die Dauer der Herstellung.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Bankguthaben wurden zum Nennwert bewertet. Soweit bei den Forderungen Einzelrisiken erkennbar waren, wurde diesen Risiken durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Das latente Ausfallrisiko sowie das Zins- und Skontorisiko wurde durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen für Pensionen wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Abzinsung erfolgte mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz gem. § 253 Abs. 2 HGB.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben zu den Positionen der Bilanz 

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen/Forderungen gegen verbundene Unternehmen/sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) enthalten.

Das gezeichnete Kapital beträgt DM 48.895,75 (EUR 25.000,00).

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode/dem Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt:

durchschnittlicher Marktzins:
1,78 %
Lohn- und Gehaltssteigerungen:
2,00 %
zugrunde gelegte Sterbetafel:
Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2018 G"



Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungbetrag in Höhe von EUR 5.706,00. Es wurde von der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB Gebrauch gemacht und 1/15, also EUR 380,00, den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31. Dezember 2022 beträgt EUR 766,00.

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 64.210,10)

Sonstige Pflichtangaben

Im Geschäftsjahr waren im Unternehmen durchschnittlich 23 Arbeitnehmer beschäftigt.

Werdau,
Ort, Datum Unterschrift(en)

sonstige Berichtsbestandteile

 

Leubnitz, 14.12.2023                        Uwe Knüpfer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2023 festgestellt.

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