Stammdaten

Register
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 61042
Eingetragen
4.3.2008
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenSonstige Verwaltung und Führung von Unternehmen und BetriebenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Die Führung der Geschäfte anderer Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) bei der "Vermögensverwaltung Ehresmann GmbH & Co. KG" mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Peter Ehresmann
seit 4.3.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

67433 Neustadt an der Weinstraße, Hauptstr. 28
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ehresmann Verwaltungs-GmbH

Neustadt a.d.Weinstraße

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 30.504,63 29.823,85
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 30.504,63 29.823,85
Bilanzsumme, Summe Aktiva 30.504,63 29.823,85

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 29.396,92 27.730,27
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 4.396,92 2.730,27
B. Rückstellungen 808,06 1.510,61
C. Verbindlichkeiten 299,65 582,97
Bilanzsumme, Summe Passiva 30.504,63 29.823,85

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB zu Abgabepflichten im Anhang teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 30.504,63 30.504,63 29.823,85 29.823,85
davon gegen verbundene Unternehmen 30.504,63 30.504,63 29.823,85 29.823,85

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Im Posten Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von € 2.730,27 enthalten.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Kosten für die Erstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 299,65 299,65 582,97 582,97

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Peter Ehresmann.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Die Kapitalgesellschaft ist unbeschränkt haftender Gesellschafter der Vermögensverwaltung Ehresmann GmbH & Co. KG mit Sitz in Neustadt a.d. Weinstraße. Anhaltspunkte für eine Inanspruchnahme aus dieser Haftung lagen weder zum Bilanzstichtag noch zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses vor.

Soweit dieser Anhang keine weiteren Angaben und Erläuterungen über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Neustadt a.d. Weinstraße, den 12.10.2012

gez. Peter Ehresmann

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 12.10.2012.

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