Bauunternehmung Schmidt GmbH
Barnstädt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.002.562,22 |
584.560,22 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.130,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
751.432,22 |
584.558,22 |
| III.
Finanzanlagen |
250.000,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
1.847.080,55 |
2.019.851,92 |
| I.
Vorräte |
1.243.597,40 |
1.300.867,21 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
250.455,09 |
87.226,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
353.028,06 |
631.758,21 |
| Aktiva |
2.849.642,77 |
2.604.412,14 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
488.974,20 |
296.671,75 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
38.346,89 |
38.346,89 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 2.
eigene Anteile |
12.782,30 |
12.782,30 |
| II.
Gewinnvortrag |
258.324,86 |
193.050,72 |
| III.
Jahresüberschuss |
192.302,45 |
65.274,14 |
| B.
Rückstellungen |
1.023.289,34 |
945.739,88 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.337.379,23 |
1.362.000,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.337.379,23 |
1.362.000,51 |
| Summe
Passiva |
2.849.642,77 |
2.604.412,14 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Bauunternehmung Schmidt GmbH mit Sitz in
Barnstädt ist unter der Nummer B 204134 im
Handelsregister beim Amtsgericht Stendal eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie gemäß
§ 42 GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang.
II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundmethoden
Allgemein
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und
Erträge enthalten. Die Bilanz ist gem. § 266
HGB und die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
gegliedert.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung ist gegenüber dem Vorjahr
unverändert.
Aktivseite
Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
angesetzt und bei abnutzbaren Gegenständen um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen sind nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
oder degressiv vorgenommen worden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis zu € 800 netto werden im
Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie unfertige
Leistungen sind zu Anschaffungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips bewertet.
Die unfertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von
Einzelkalkulationen, zu Herstellungskosten bewertet.
Hierbei wurden neben den direkt zurechenbaren Material- und
Fertigungseinzelkosten auch Fertigungs- und
Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen
berücksichtigt. Kosten der allgemeinen Verwaltung
wurden nicht aktiviert. Soweit ein niedrigerer
beizulegender Wert vorliegt, sind Abschreibungen gem.
§ 253 Abs. 4 HGB vorgenommen worden.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwertberichtigung
Rechnung getragen. Als uneinbringlich eingeschätzte
Forderungen werden abgeschrieben.
Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei
Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
Passivseite
Das Eigenkapital ist gemäß § 266 Abs.
3 HGB gegliedert. Der Nennbetrag der eigenen Anteile wurde
gemäß § 272 Abs. 1a HGB offen vom
gezeichneten Kapital abgesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus einer
Pensionsverpflichtung wurde auf der Basis eines
versicherungsmathematischen Gutachtens eine
Rückstellung gebildet.
Für die Pensionsverpflichtung war eine
Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die an den
Berechtigten verpfändet war. Die
Rückdeckungsversicherung wurde im Vorjahr ausgezahlt.
Der Erfüllungsbetrag wurde unter Anwendung des
10-Jahresdurchschnitts ermittelt (1,78%).
Der, gemäß § 253 Abs. 6 S. 3 HGB, zu
ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der
Pensionsrückstellung mit dem
10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem
7-Jahresdurchschnittszinssatz beträgt € 7.613,00.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen
Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit unter einem
Jahr.
IV. Sonstige Angaben
Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich
beschäftigten Mitarbeiter betrug 22 (Vorjahr 20).
Die Geschäftsführerin schlägt vor, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Gesellschaft nimmt Befreiungen nach § 288
HGB in Anspruch.
Barnstädt, 30.06.2024
gez.
C. Schmidt
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.05.2025
festgestellt.
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