Bauunternehmung Schmidt GmbH

Sperlingsberg 16, 06268 Barnstädt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 204134
Eingetragen
9.6.1992
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauSonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.Architekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Hoch- und Tiefbau, der Handel mit Baustoffen sowie artverwandte Tätigkeiten

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Caroline Schmidt
seit 12.5.2022
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bauunternehmung Schmidt GmbH

Barnstädt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.002.562,22 584.560,22
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.130,00 2,00
II. Sachanlagen 751.432,22 584.558,22
III. Finanzanlagen 250.000,00  
B. Umlaufvermögen 1.847.080,55 2.019.851,92
I. Vorräte 1.243.597,40 1.300.867,21
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 250.455,09 87.226,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 353.028,06 631.758,21
Aktiva 2.849.642,77 2.604.412,14

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 488.974,20 296.671,75
I. ausgegebenes Kapital 38.346,89 38.346,89
1. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
2. eigene Anteile 12.782,30 12.782,30
II. Gewinnvortrag 258.324,86 193.050,72
III. Jahresüberschuss 192.302,45 65.274,14
B. Rückstellungen 1.023.289,34 945.739,88
C. Verbindlichkeiten 1.337.379,23 1.362.000,51
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.337.379,23 1.362.000,51
Summe Passiva 2.849.642,77 2.604.412,14

Anhang

I. Allgemeine Angaben
Die Bauunternehmung Schmidt GmbH mit Sitz in Barnstädt ist unter der Nummer B 204134 im Handelsregister beim Amtsgericht Stendal eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie gemäß § 42 GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.

II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundmethoden

Allgemein
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Bilanz ist gem. § 266 HGB und die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gegliedert.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Aktivseite
Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und bei abnutzbaren Gegenständen um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen sind nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear oder degressiv vorgenommen worden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu € 800 netto werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie unfertige Leistungen sind zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.
Die unfertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, zu Herstellungskosten bewertet. Hierbei wurden neben den direkt zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht aktiviert. Soweit ein niedrigerer beizulegender Wert vorliegt, sind Abschreibungen gem. § 253 Abs. 4 HGB vorgenommen worden.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwertberichtigung Rechnung getragen. Als uneinbringlich eingeschätzte Forderungen werden abgeschrieben.
Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Passivseite
Das Eigenkapital ist gemäß § 266 Abs. 3 HGB gegliedert. Der Nennbetrag der eigenen Anteile wurde gemäß § 272 Abs. 1a HGB offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus einer Pensionsverpflichtung wurde auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens eine Rückstellung gebildet.
Für die Pensionsverpflichtung war eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die an den Berechtigten verpfändet war. Die Rückdeckungsversicherung wurde im Vorjahr ausgezahlt.
Der Erfüllungsbetrag wurde unter Anwendung des 10-Jahresdurchschnitts ermittelt (1,78%).
Der, gemäß § 253 Abs. 6 S. 3 HGB, zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellung mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz beträgt € 7.613,00.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit unter einem Jahr.

IV. Sonstige Angaben
Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter betrug 22 (Vorjahr 20).

Die Geschäftsführerin schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Gesellschaft nimmt Befreiungen nach § 288 HGB in Anspruch.

Barnstädt, 30.06.2024
gez.
C. Schmidt
Geschäftsführerin

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.05.2025 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.