GASTRO
Verwaltungs GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
450,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
450,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
12.930,59 |
13.517,70 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.930,05 |
13.357,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
12.746,85 |
12.746,85 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,54 |
160,43 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
8.872,04 |
5.754,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
21.802,63 |
19.722,25 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
30.754,55 |
23.562,06 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.117,49 |
7.192,49 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
8.872,04 |
5.754,55 |
| B.
Verbindlichkeiten |
21.802,63 |
19.722,25 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
21.802,63 |
19.722,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
21.802,63 |
19.722,25 |
Anhang
GASTRO-VERWALTUNGS-GMBH
KÖLN
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR
VOM 01. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2010
A.
Allgemeine Hinweise
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinn der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbHG und des Gesellschaftsvertrags unter Beibehaltung der
für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-
und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals unter Anwendung
der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz in der
Fassung vom 25. Mai 2009 (BilMoG) geänderten
Vorschriften des HGB aufgestellt. Änderungen
hinsichtlich der Form der Darstellung und der
Bewertungsmethoden ergaben sich nicht.
Von den Erleichterungen der §§ 274a und 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
werden nach Maßgabe der voraussichtlichen
Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen auf
der Grundlage steuerlich anerkannter
Abschreibungssätze vermindert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wird durch die
Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von
mehr als einem Jahr werden abgezinst.
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen
gegen verbundene Unternehmen in Höhe von
EUR 12.475,39 enthalten.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben Restlaufzeiten
bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten über einem
Jahr bestehen nicht.
D.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
keine periodenfremden Erträge enthalten.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
keine periodenfremden Aufwendungen enthalten.
E.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB
(§ 268 VII HGB).
Geschäftsführung
Mitglieder der Geschäftsführung im
Berichtszeitraum waren:
| • |
Frau Dr. Friederike Geldmacher,
Köln
|
Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte im Januar 2010
keine Arbeitnehmer.
Köln, im Dezember 2011
gez. Dr. Friederike Geldmacher
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt.
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