Mittelstandsbüro Stadtlohn - Consulting, Software,
Medien GmbH
Stadtlohn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
60.085,00 |
38.832,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
37.258,00 |
15.204,00 |
| II.
Sachanlagen |
22.827,00 |
23.628,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
131.072,76 |
82.094,49 |
| I.
Vorräte |
18.150,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
112.919,00 |
82.094,49 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3,76 |
0,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.565,00 |
2.228,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
192.722,76 |
123.154,57 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
34.512,36 |
35.622,47 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
10.622,47 |
15.511,28 |
| III.
Bilanzverlust |
1.110,11 |
4.888,81 |
| B.
Rückstellungen |
5.700,00 |
8.782,69 |
| C.
Verbindlichkeiten |
152.510,40 |
78.749,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
192.722,76 |
123.154,57 |
Anhang
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Mittelstandsbüro
Stadtlohn GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in
der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) vom 25.05.2009 aufgestellt. Ergänzend waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Anwendung
der geänderten Vorschriften erfolgt erstmals für
das Geschäftsjahr 2010.
Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des
Wahlrechtes des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände sind mit
den Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer
Nutzungsdauer von überwiegend drei Jahren
abgeschrieben worden.
Die
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Für die im Jahr 2009 angeschaften geringwertigen
Wirtschaftsgüter wurde ein Sammelposten gebildet, der
analog § 6 Abs. 2a EStG über 5 Jahre mit jeweils
20% abgeschrieben wird.
Der Bestand an
unfertigen Erzeugnissen wird mit den dem
Fertigungsgrad entsprechenden Teil der Herstellungskosten
bewertet. In die Herstellungskosten werden neben direkt
zurechenbaren Kosten auch die Fertigungs- und
Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen und angemessene
Kosten der allgemeinen Verwaltung einbezogen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
zum Nennwert unter Abzug gebotener Wertberichtigungen
angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen
Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung zu
Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Die
übrigen Vermögensgegenstände werden
zum Nennwert angesetzt.
Die
liquiden Mittel sind mit ihrem Nominalwert
berücksichtigt.
Die sonstigen
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im
Wesentlichen im Voraus gezahlte Versicherungsprämien,
die zeitanteilig über die Laufzeit der abgegrenzten
Einzelposten aufgelöst werden.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen enthalten die
voraussichtliche Schuld des Berichtsjahres.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle nach vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
Erhebliche sonstige finanzielle Verpflichtungen gem.
§ 285 Nr. 3 HGB bestehen laut
Geschäftsführung nicht.
2.
Sonstige Angaben
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen nicht.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt zum
Bilanzstichtag 82,7 TEUR.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten gg.
Gesellschaftern beträgt zum Bilanzstichtag 31,2 TEUR
II.
Sonstige Pflichtangaben
Mitglied der Geschäftsführung ist
Herr Thomas Kotemölle, Stadtlohn
III.
Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses
Für das Geschäftsjahr 2010 ergibt sich ein
Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro 1.110,11.
Ich schlage der Gesellschafterversammlung vor, den
Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro 1.110,11 mit dem
vorhanden Gewinnvortrag zu verrechnen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt.
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