Dorsten Netz GmbH & Co. KG

46284 Dorsten, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 5120
Eingetragen
17.12.2013

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Gesellschafter

4 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

3 von 4 angezeigt

Persönlich haftender Gesellschafter
Germany
Kommanditist
Germany
5.913.830 €

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dorsten Netz GmbH & Co. KG

Dorsten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht
Dorsten Netz GmbH & Co. KG
für das Geschäftsjahr 2023

Inhaltsverzeichnis

1. Grundlagen

2. Wirtschaftsbericht

3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

1. Grundlagen

Die Dorsten Netz GmbH & Co. KG (NG Dorsten), Dorsten, stellt auf Grund der Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag den Jahresabschluss und Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen des dritten Buches des Handelsgesetzbuches und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) auf. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRA 5120 eingetragen. Gegenstand der Dorsten Netz GmbH & Co. KG ist der Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau des örtlichen Verteilnetzes in der Stadt Dorsten.

2. Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Zinserhöhungen der Notenbanken belasteten die Weltwirtschaft im Berichtsjahr, was sich in den Prognosen für das Wachstum der Bruttoinlandsprodukte (BIP) widerspiegelt. Gemäß OECD soll das globale BIP für das Jahr 2023 ein Wachstum von 2,9 Prozent erreicht haben und läge damit hinter dem Wachstum des Jahres 2022 mit 3,3 Prozent zurück.

Die Konjunkturprognose des OECD für Deutschland hatte im Juni 2023 für das Berichtsjahr eine Stagnation für möglich gehalten. Mittlerweile wird mit einem leichten Wachstum des BIP der deutschen Wirtschaft von 0,3 Prozent gerechnet. Ein wesentlicher Grund für das schwache Wachstum sind die Zinserhöhungen, um der Inflation entgegenzusteuern. Das höhere Zinsniveau hat zur Folge, dass die Wirtschaftsaktivität gebremst wird, was sich unter anderem in der Baubranche zeigt. Im gesamten Jahresverlauf war für Wirtschaft und Haushalte die Inflation spürbar, die gemäß OECD im Jahr 2023 im Schnitt bei 6,6 Prozent lag.

Die EU-Institutionen haben, angesichts der durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelösten Energiekrise im vergangenen Jahr und der zunehmend spürbaren Folgen des Klimawandels, Maßnahmen zur Krisenbewältigung auf den Weg gebracht beziehungsweise verstärkt. Mit Blick auf das Aufflammen des Nahost-Konflikts bleibt abzuwarten, ob weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der energiewirtschaftlichen Situation ergriffen werden.

Auf Bundesebene hat die Bundesregierung mit dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Maßnahmen zur Beschleunigung des Smart Meter Rollouts beschlossen. Das MsbG wurde durch das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende novelliert und sieht einen Rollout-Fahrplan mit verbindlichen Zielen bis 2030 vor. Die Messstellenbetreiber werden verpflichtet, die angeschlossenen Verbrauchsstellen sukzessive mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Das Gesetz trat im Mai 2023 in Kraft.

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde im Jahr 2023 mehrfach novelliert. Dabei wurden verschiedene Themen behandelt, insbesondere die Umsetzung des EuGH-Urteils zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde und der Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes einschließlich dessen Finanzierung. Zentral für die Umsetzung des EuGH-Urteils ist die formale Aufwertung der Bundesnetzagentur, die nun allein die Bedingungen für den Netzzugang und die Netzentgelte (Strom, Gas, Wasserstoff) festlegen kann. In einem parallel zur EnWG-Hauptnovelle verabschiedeten Entschließungsantrag wird angekündigt, dass weitere Regelungen zum Thema Netzanschluss zu erwarten sind.

Was die Entlastung der Strom- und Gaskunden betrifft, so wurde 2023 ein ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Gas- und Stromlieferungen wirksam. Diese Maßnahme wurde bis zum 29. Februar 2024 verlängert. Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. November 2023 entschieden, dass das Gesetz über den zweiten Nachtragshaushalt 2021 verfassungswidrig ist. Das Urteil betrifft unmittelbar den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Bei Übertragung der Grundsätze auf die weiteren Sondervermögen ist mittelbar auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) betroffen. In der Folge hat die Bundesregierung die staatliche Förderung über die Strom- und Gaspreisbremsen nicht wie geplant bis Ende März 2024 verlängert, sondern diese liefen Ende 2023 aus.

Regulatorische Aspekte

In der Sparte Strom steht das Niveau für die Erlösobergrenze der Westnetz bis Ende 2028 mit hinreichender Wahrscheinlichkeit fest. Die finale Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze für die vierte Regulierungsperiode Strom (2024 bis 2028) hat die Westnetz bisher noch nicht durch einen entsprechenden Beschluss der Bundesnetzagentur erhalten.

Der generelle sektorale Produktivitätsfaktor (Xgen) der Sparte Strom wurde von der Bundesnetzagentur für die vierte Regulierungsperiode noch nicht festgesetzt. Daher erfolgte der Ansatz des bisherigen Wertes von 0,9 Prozent. Beim individuellen Effizienzwert (Xind) wurde ebenfalls aufgrund noch nicht finaler Festlegung der BNetzA der Wert von 100 Prozent aus der dritten Regulierungsperiode übernommen. Weiterhin hat Westnetz fristgerecht zum 30.06.2023 einen Antrag auf Genehmigung eines Kapitalkostenaufschlages Strom gestellt. Den Beschluss zur Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze 2024 auf Grund dieses Antrages hat Westnetz bisher noch nicht erhalten.

Auf Basis der vorgenannten Sachstände und unter Berücksichtigung des beantragten Kapitalkostenaufschlages hat Westnetz die Bemessung der Erlösobergrenze Strom für 2024 vorgenommen.

Mit Datum 12.07.2022 hat die Bundesnetzagentur der Westnetz das Ausgangsniveau, das der Bestimmung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze Gas der vierten Regulierungsperiode zugrunde gelegt wird, mitgeteilt. Auf dieser Basis hat Westnetz die Bemessung der Erlösobergrenze Gas für 2024 vorgenommen. Dabei hat Westnetz den von der BNetzA für die vierte Regulierungsperiode festgelegten individuellen Effizienzwert (Xind) von 88,38 Prozent berücksichtigt. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 26.09.2023 der Klage gegen den Xind der dritten Regulierungsperiode (wegen unsachgemäßer Ermittlung) entsprochen hat. Aus diesem Grunde werden die allen Netzbetreibern im Regelverfahren Ende Mai dieses Jahres mitgeteilten Effizienzwerte unter Beachtung der Entscheidungsgründe des Bundesgerichtshofes für die vierte Regulierungsperiode neu ermittelt. Beim Xgen hat Westnetz den von der BNetzA konsultierten Wert von 0,75 Prozent herangezogen. Die Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze Gas für die vierte Regulierungsperiode der Bundesnetzagentur steht noch aus. Für die Bemessung der Erlösobergrenze 2024 wurden die Hinweise der Bundesnetzagentur zur Entgeltbildung vom 13.09.2023 entsprechend berücksichtigt.

Weiterhin hat Westnetz fristgerecht zum 30.06.2023 einen Antrag auf Genehmigung eines Kapitalkostenaufschlages Gas gestellt. Den Beschluss zur Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze 2024 auf Grund dieses Antrages hat Westnetz noch nicht erhalten.

Auf Basis der vorgenannten Sachstände und unter Berücksichtigung des Antragswertes für den Kapitalkostenaufschlag hat Westnetz die Bemessung der Erlösobergrenze Gas für 2024 vorgenommen.

Neuinvestitionen in Gasnetze können kalkulatorisch ab 2023 über eine verkürzte Dauer bis zum 31.12.2044 linear abgeschrieben werden (sog. KANU-Festlegung der Bundesnetzagentur, BK9-22/614). Sachanlagevermögen der Erdgasinfrastruktur wird handelsrechtlich ab dem Geschäftsjahr 2023 linear entsprechend der gewöhnlichen Nutzungsdauer, maximal jedoch bis Ende 2044, abgeschrieben.

Energiepolitische Rahmenbedingungen

Verschiedene Netzstudien der Deutsche Energie-Agentur (dena) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zusammen mit weiteren Partnern verdeutlichen, dass die Energiewende einen erheblichen Netzausbau insbesondere im Stromsektor erfordert. Darüber hinaus wird über eine zukünftige Kopplung des Strom- und Gassektors zu Übertragungs- und Speicherzwecken diskutiert.

Gesamtleistung

Für das Geschäftsjahr 2023 betragen die Umsatzerlöse der Gesellschaft 6.561.691,27 € (Vorjahr 6.479.380,76 €), die sich aus Pachterlösen, Gemeinderabatten, Konzessionszahlungen und erfolgswirksam aufgelösten Hausanschlusskostenbeiträgen und Baukostenzuschüssen zusammensetzen.

Mitarbeiter

Die NG Dorsten hat keine eigenen Mitarbeiter.

Tätigkeitsabschluss gem. §   6b EnWG

Die NG Dorsten erbringt Leistungen in den Tätigkeiten Strom- und Gasverteilung. Die Ergebnisse der Tätigkeiten wurden durch die Verpachtung von Strom- und Gasnetzen bestimmt. In der Elektrizitätsverteilung wurden im aktuellen Geschäftsjahr 1.940.079,98 € investiert. Das Ergebnis nach Steuern beläuft sich auf 668.101,98 €. In der Gasverteilung wurden Investitionen von 417.434,06 € durchgeführt. Das Ergebnis nach Steuern beläuft sich auf 473.063,44 €.

Ergebnisentwicklung und Ertragslage

Als finanzielle Leistungsindikatoren dienen die Pachterträge und das Jahresergebnis.

Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2023 3.442.231,99 € (Vorjahr 3.419.675,83 €) Umsatzerlöse mit der Westenergie AG, Essen, aus der Verpachtung von Netz und Zählern.

Die unter den Materialaufwendungen aufgeführten Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten im Wesentlichen die Konzessionsabgabe sowie die Dienstleistungsentgelte an die Westenergie AG für die kaufmännische Dienstleistung.

Die planmäßige Abschreibung beläuft sich auf 2.044.437,47 € (Vorjahr 1.799.883,22 €). Die Verkürzung der Nutzungsdauern in Anlehnung an die KANU-Festlegung für Zugänge im Sachanlagevermögen Gas, erhöhte im Jahr 2023 die Abschreibungsaufwendungen der Gesellschaft um 149.276,79 €.

Der sonstige betriebliche Aufwand ist im Wesentlichen durch den Verlust aus Abgängen von Sachanlagevermögen, Aufwandserstattung an die Verwaltungsgesellschaft Dorsten Netz mbH sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung 2023 geprägt.

Das Ergebnis nach Steuern beläuft sich auf 1.141.165,42 € (Vorjahr 1.320.060,52 €).

Sowohl in den Umsatzerlöse als auch den Materialaufwendungen sind periodenfremde Abrechnungen von Konzessionsabgaben (Strom/Gas) für die Jahre 2021 und 2022 von 249.776,11 € enthalten.

Entwicklung der Vermögens- und Finanzlage

Im Berichtsjahr wurde eine Bilanzsumme von 29.813.812,76 € (Vorjahr 29.479.346,99 €) ausgewiesen.

Die Aktivseite ist vor allem durch das Sachanlagevermögen geprägt. Die Passiva bestehen im Wesentlichen aus dem Eigenkapital, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und den Gesellschafterdarlehen der Stadt Dorsten sowie aus den passivisch abgegrenzten Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüssen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten betragen 95.306,69 € (Vorjahr 98.532,67 €).

3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Chancen- und Risikobericht

Betriebsrisiken bestehen im Wesentlichen im operativen Verteilnetzbetrieb durch Fehlbedienungen im Netz, durch Planungsfehler sowie mögliche Systemausfälle. Diese Risiken sind durch Verträge mit dem Pächter abgesichert. Die Qualität der Netze sowie die für die Kunden notwendige Versorgungssicherheit wird durch kontinuierliche Erneuerung und Erweiterung der Anlagen, Verbesserung der Prozesse und permanente Qualitätssicherung gewährleistet. Darüber hinaus ergeben sich Risiken aus steigenden Zinsen bei einer anstehenden Refinanzierung.

Die Geschäftsführung sieht keine Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden.

Prognosebericht

Gegenstand der Dorsten Netz GmbH & Co. KG ist der Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau der örtlichen Verteilnetze in der Stadt Dorsten.

Die Gesellschaft wird sich weiterhin in den Schwerpunkten Netzerhalt und dem Ausbau der Netzinfrastruktur betätigen. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem kommunalen Gesellschafter und dem Netzbetreiber.

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Vergütung von Neuinvestitionen ab 2024 anzupassen, sodass das aktuelle Zinsniveau zeitnah Berücksichtigung findet. Damit soll der Finanzierbarkeit des im Rahmen der Energiewende steigenden Investitionsbedarfs Rechnung getragen werden. Die Ermittlung des EKII-Zinses für Neuinvestitionen wurde bereits mit Festlegung vom 14.08.2023 von einem 10-jährigen Durchschnitt auf einen Jahreswert angepasst. Der Beschlussentwurf der BNetzA zum EKI-Zins sieht ebenfalls eine Anpassung von einem 10-jährigen Durchschnitt auf einen Jahreswert vor. Mit einer Festlegung ist im ersten Quartal 2024 zu rechnen.

Aufgrund gestiegener Zinsen ist aus Anschlussfinanzierungen für den Anlagenbestand ab den Jahren 2025/2026 eine Ergebnisbelastung zu erwarten. Mit Beginn der fünften Regulierungsperiode (Gas 2028/Strom 2029) können gestiegene Fremdkapitalzinsen über eine Erhöhung der regulatorischen Pacht aufgefangen werden.

Die Geschäftsführung geht für 2024 von einem Ergebnis vor Steuern von rund 1,1 Mio. € aus sowie in den nachfolgenden Jahren.

Auswirkungen des seit dem 24. Februar 2022 herrschenden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft sieht die Geschäftsführung nicht.

 

Dorsten, 28. März 2024

Dorsten Netz GmbH & Co. KG

Die Geschäftsführung
Verwaltungsgesellschaft Dorsten Netz mbH

Markus Drost
(Geschäftsführer)

Elisabeth Kappe
(Geschäftsführerin)

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

in € 31.12.2023 31.12.2022
Anlagevermögen    
Sachanlagen 28.793.094,84 28.570.081,92
  28.793.094,84 28.570.081,92
Umlaufvermögen    
Forderungen 731.850,00 731.850,00
Sonstige Vermögensgegenstände 193.561,23 78.882,40
Guthaben bei Kreditinstituten 95.306,69 98.532,67
  29.813.812,76 29.479.346,99

Passiva

in € 31.12.2023 31.12.2022
Eigenkapital    
Kapitalanteile Kommanditisten 12.067.000,00 12.067.000,00
Rücklagen 2.013.127,89 2.192.022,99
  14.080.127,89 14.259.022,99
Rückstellungen 11.620,00 12.140,00
Verbindlichkeiten 12.096.465,47 11.573.557,84
Rechnungsabgrenzungsposten 3.625.599,40 3.634.626,16
  29.813.812,76 29.479.346,99

Gewinn- und Verlustrechnung
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

in € 01.01. -
31.12.2023
01.01. -
31.12.2022
Umsatzerlöse 6.561.691,27 6.479.380,76
Sonstige betriebliche Erträge 40,00 16.050,00
Aufwendungen für bezogene Leistungen -2.864.914,15 -2.783.263,49
Abschreibungen -2.044.437,47 -1.799.883,22
Sonstige betriebliche Aufwendungen -149.421,98 -197.556,60
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 539,00 0,00
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -169.159,15 -165.803,93
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -193.172,10 -228.863,00
Ergebnis nach Steuern / Jahresüberschuss 1.141.165,42 1.320.060,52
Einstellung in Rücklagen -1.141.165,42 -1.320.060,52
Bilanzgewinn 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Grundlagen

Gegenstand der Dorsten Netz GmbH & Co. KG (NG Dorsten), Dorsten, ist der Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau des örtlichen Verteilnetzes in der Stadt Dorsten. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 5120 eingetragen.

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Verwaltungsgesellschaft Dorsten Netz mbH mit Sitz in Dorsten (VW Dorsten Netz). Kommanditisten der Gesellschaft sind mit 51 % des Kommanditanteils die Stadt Dorsten sowie mit 49 % des Kommanditanteils die Westenergie AG, Essen.

Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 267 des Handelsgesetzbuches (HGB). Gemäß § 10 Nr. 1 und 3 des Gesellschaftsvertrages besteht die Verpflichtung, den Jahresabschluss und den Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen des dritten Buches des Handelsgesetzbuches und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufzustellen und prüfen zu lassen. Der Jahresabschluss ist demzufolge gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des HGB, nach den einschlägigen Vorschriften des Gesellschaftsvertrages sowie des EnWG aufgestellt. Die NG Dorsten führt die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung aus.

Zur Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Beträge im Jahresabschluss werden in Euro (€) angegeben.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aktiva

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern und werden linear vorgenommen.

Den planmäßigen Abschreibungen werden, bezogen auf den überwiegenden Anteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

Jahre
Gebäude 12 - 30
Stromverteilungsanlagen 25 - 35
Gasverteilungsanlagen 15 - 26
Umspann- und Schaltanlagen 10 - 20
Zähler und Messgeräte 12 - 20

Bei den zum 01.01.2014 zum Buchwert eingebrachten Sachanlagen wird die planmäßige Abschreibung über die noch verbleibende Nutzungsdauer fortgeführt. Bei den zum 01.01.2019 erworbenen Sachanlagen wird die planmäßige Abschreibung für gebraucht erworbene Vermögengegenstände angewandt.

Neuinvestitionen in Gasnetze können kalkulatorisch ab 2023 über eine verkürzte Dauer bis zum 31.12.2044 linear abgeschrieben werden (sog. KANU-Festlegung der Bundesnetzagentur, BK9-22/614). Sachanlagevermögen der Erdgasinfrastruktur wird handelsrechtlich ab dem Geschäftsjahr 2023 linear entsprechend der gewöhnlichen Nutzungsdauer, maximal jedoch bis Ende 2044, abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Niedrige bzw. unverzinsliche Forderungen sind nicht vorhanden.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.

Auf den Ausweis aktiver latenter Steuern wurde gem. § 274 HGB verzichtet.

Latente Steuern ergeben sich insbesondere aus dem Sachanlagevermögen.

Der zugrunde gelegte Steuersatz beträgt 17,68 %.

Passiva

Das Eigenkapital ist zum Nennwert bewertet.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die Rückstellungen sind der Höhe nach mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.

Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse werden als Rechnungsabgrenzungsposten passiviert und ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren - ggf. vertragsabhängig - ergebniswirksam aufgelöst.

Die zum 01.01.2014 zum Buchwert eingebrachten Rechnungsabgrenzungsposten werden ratierlich über die noch verbleibende Laufzeit aufgelöst.

Erläuterungen zur Bilanz

(1) Sachanlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und deren Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 sind im Anlagenspiegel dargestellt.

Die Zugänge im Sachanlagevermögen resultieren im Wesentlichen aus Strom- und Gasverteilungsanlagen.

(2) Forderungen

Es handelt sich um Forderungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die Gesellschafterin Westenergie AG in Höhe von 731.850,00 € (Vorjahr 731.850,00 €) aus der Abrechnung der Konzessionsabgaben. Die Restlaufzeit beträgt, wie im Vorjahr, jeweils weniger als ein Jahr.

(3) Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen Steuererstattungsansprüche in Höhe von 193.561,23 € (Vorjahr 78.882,40 €) mit einer Restlaufzeit von weniger als ein Jahr.

(4) Guthaben bei Kreditinstituten

Die Guthaben bei Kreditinstituten betreffen ein Guthaben auf dem Girokonto bei der Sparkasse Vest Recklinghausen.

(5) Eigenkapital

in € Westenergie
AG
Stadt

Dorsten
Kapitalanteile Kommanditisten 12.067.000,00 5.913.830,00 6.153.170,00
Rücklagen 2.013.127,89 925.331,96 1.087.795,93
14.080.127,89 6.839.161,96 7.240.965,93

Die Gesellschaftsversammlung hat am 14.12.2023 beschlossen, das Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 (1.141.165,42 €) auf das gemeinsame Rücklagenkonto einzustellen.

Innerhalb des Kommanditkapitals wird das im Handelsregister eingetragene Haftkapital der Gesellschaft in Höhe von 12.067.000,00 € ausgewiesen.

(6) Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 11.620,00 € (Vorjahr 12.140,00 €) beinhalten die Rückstellung für die Jahresabschlussprüfung 2023 und die Kosten für die Erstellung Steuererklärung 2023.

(7) Verbindlichkeiten

in € 31.12.2023 davon
RLZ* < 1
Jahr
davon
RLZ* > 1
Jahr
davon
RLZ* > 5
Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.219.065,60 123.968,66 1.095.096,94 625.849,59
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 10.877.399,87 647.399,87 10.230.000,00 10.230.000,00
davon gegenüber der Stadt Dorsten 10.845.000,00 615.000,00 10.230.000,00 10.230.000,00
davon gegenüber der VW Dorsten Netz 32.399,87 32.399,87 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00
davon aus Steuern 0,00 0,00 0,00 0,00
12.096.465,47 771.368,53 11.325.096,94 10.855.849,59
*RLZ- Restlaufzeit;
in € 31.12.2022 davon
RLZ* < 1
Jahr
davon
RLZ* > 1
Jahr
davon
RLZ* > 5
Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.330.600,36 122.351,90 1.208.248,46 745.705,86
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 10.226.080,47 646.080,47 9.580.000,00 9.580.000,00
davon gegenüber der Stadt Dorsten 10.195.000,00 615.000,00 9.580.000,00 9.580.000,00
davon gegenüber der VW Dorsten Netz 31.080,47 31.080,47 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 16.877,01 16.877,01 0,00 0,00
davon aus Steuern 16.877,01 16.877,01 0,00 0,00
11.573.557,84 785.309,38 10.788.248,46 10.325.705,86
*RLZ- Restlaufzeit;

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch die Abtretung von gegenwärtigen und zukünftigen Erlösansprüchen aus dem Pachtvertrag Strom gesichert. Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter resultiert aus Darlehnsabrufen im vereinbarten Kreditrahmen im Geschäftsjahr 2023 (19.798.000,00 €).

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin Stadt Dorsten betreffen in Höhe von 615.000,00 € (Vorjahr 615.000,00 €) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von 10.230.000,00 € (Vorjahr 9.580.000,00 €) Verbindlichkeiten aus fünf Gesellschafterdarlehen. Unter denen im aktuellen Geschäftsjahr, am 9. Dezember 2023, ein Darlehenvertrag geschlossen wurde. Der Vertrag sieht einen Darlehensbetrag von 4.658.000,00 € vor, von dem am Stichtag 31.12.2023 90.000,00 € abgerufen sind. Aus einem bestehenden Gesellschafterdarlehen ist ein Betrag in Höhe von 560.000,00 € für Erneuerungs- und Erweiterungsinvestitionen in das Strom- und Gasnetz abgerufen. In den Darlehensverträgen wurden keine Sicherheiten vereinbart.

Die Verbindlichkeiten gegenüber der geschäftsführenden Gesellschafterin VW Dorsten Netz (Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht) resultieren, wie im Vorjahr, ausschließlich aus der Aufwandsentschädigung.

(8) Rechnungsabgrenzungsposten

Es handelt sich um vereinnahmte Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse, die ratierlich aufgelöst werden.

(9) Aus der Bilanz nicht ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 204.336,16 € resultieren aus einem kaufmännischen Dienstleistungsvertrag sowie aus einer jährlich an die Verwaltungs-GmbH zu zahlenden Haftungspauschale. Der mit der Westenergie AG abgeschlossene Dienstleistungsvertrag hat eine garantierte Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(10) Umsatzerlöse

Bei den ausschließlich im Inland erzielten Umsatzerlösen handelt es sich im Wesentlichen um die Weiterverrechnung der Konzessionsabgaben von der Westenergie AG 2.709.776,11 € (Vorjahr 2.645.859,28 €), die Verrechnung der Pachterlöse gegenüber der Westenergie AG 3.442.231,99 € (Vorjahr 3.419.675,83 €) sowie um die für das Geschäftsjahr 2023 erfolgswirksam aufzulösenden Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse 366.214,16 € (Vorjahr 379.325,89 €). In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erträge aus der Abrechnung von Konzessionsabgaben in Höhe von 249.776,11 € (Vorjahr 185.859,28 €) sowie aus Pachtspitzabrechnungen in Höhe von -2.393,93 € (Vorjahr 10.151,71 €) enthalten.

(11) Materialaufwand

In den Aufwendungen für bezogene Leistungen werden im Wesentlichen die geleisteten Konzessionsabgaben an die Stadt Dorsten mit 2.709.776,11 € (Vorjahr 2.645.859,28 €), der Aufwand für die von der Westenergie AG erbrachten kaufmännischen Dienstleistungen in Höhe von 100.918,08 € (Vorjahr 93.877,72 €) sowie die Haftungspauschale in Höhe von 2.500,00 € (Vorjahr 2.500,00 €) ausgewiesen. In den Aufwendungen für Konzessionsabgaben sind periodenfremde Aufwendungen aus Abrechnung von Konzessionsabgaben in Höhe von 249.776,11 € (Vorjahr 185.859,28 €) enthalten.

(12) Abschreibungen

Die Aufgliederung der Abschreibungen auf Sachanlagen des Berichtsjahres ist im Anlagenspiegel dargestellt.

Die Verkürzung der Nutzungsdauern in Anlehnung an die KANU-Festlegung für Zugänge im Sachanlagevermögen Gas, erhöhte in 2023 die Abschreibungsaufwendungen der Gesellschaft um 149.276,79 €.

(13) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen die Aufwendungen für die Jahresabschlussprüfung in Höhe von 9.270,00 € (Vorjahr 8.440,00 €), für die Steuerberatung mit 8.952,50 € (Vorjahr 63.190,00 €), die Aufwandsentschädigung an die VW Dorsten Netz über 27.226,78 € (Vorjahr 26.118,04 €) sowie Verluste aus Abgängen des Sachanlagevermögens 90.063,65 € (Vorjahr 86.822,29 €).

(14) Zinsen und ähnliche Erträge

Beim Zinsertrag in Höhe von 539,00 € (Vorjahr 0,00 €) handelt es sich um Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer 2014, 2015 und 2020.

(15) Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Der Zinsaufwand in Höhe von 165.803,93 € (Vorjahr 155.542,99 €) resultiert im Wesentlichen aus der Verzinsung der von Seiten der Stadt Dorsten gewährten Gesellschafterdarlehen in Höhe von 145.939,63 € (Vorjahr 133.735,98 €) und der Verzinsung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstiuten in Höhe von 19.864,30 € (Vorjahr 21.435,19 €).

(16) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Bei den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag handelt es sich um die Gewerbesteuer des abgelaufenen Geschäftsjahres 2023 sowie der Geschäftsjahre 2021 und 2020.

(17) Angaben zu Geschäften größeren Umfangs nach § 6b Abs. 2 EnWG

Im Geschäftsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs getätigt, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen getätigt:

Es handelt es sich um die Verpachtung des Strom- und Gasnetzes und der Zähler an die Westenergie AG, die sich auf 3.442.231,99 € (Vorjahr 3.419.675,83 €) beläuft.

Für die Erbringung von kaufmännischen Dienstleistungen durch die Westenergie AG wurden für das Geschäftsjahr 100.918,08 € (Vorjahr 93.877,72 €) berechnet.

(18) Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag und vor der Erstellung dieses Anhangs haben sich keine berichtspflichtigen Vorgänge von besonderer Bedeutung ergeben, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der NG Dorsten von Bedeutung gewesen wären.

Sonstige Angaben

Das Honorar des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB wurde mit 9.270,00 € (Vorjahr 8.440,00 €) für Abschlussprüfungsleistungen berücksichtigt.

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Verwaltungsgesellschaft Dorsten Netz mbH, Dorsten, mit einem gezeichneten Kapital von 25.000,00 €.

Die Geschäftsführung obliegt der Verwaltungsgesellschaft Dorsten Netz mbH, vertreten durch Markus Droste (Kommunalbetreuer bei der Westenergie AG) und Frau Elisabeth Kappe (städtische Verwaltungsrätin bei der Stadt Dorsten).

Die Geschäftsführung erhält von der Gesellschaft keine Bezüge.

Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer.

Aufsichtsrat

Stockhoff, Tobias (Vorsitzender)
Bürgermeister, Stadt Dorsten

Freisenhausen, Jens (stv. Vorsitzender)
Leiter Regionalzentrum Recklinghausen, Westnetz GmbH

Förster, Beatrix
Leiterin Netzmodelle und -bewertungen, Westenergie AG

Haake, Michael
im Ruhestand/ Ratsmitglied Fraktion Grüne, Stadt Dorsten

Ittner, Wolfgang
im Ruhestand/ Ratsmitglied CDU-Fraktion, Stadt Dorsten

Raffel, Heiko
Projektleiter EVONIK AG/ Ratsmitglied SPD-Fraktion, Stadt Dorsten

Schonebeck, Marcel
Projektleiter Bau, Schmeing Bau GmbH/ Ratsmitglied CDU-Fraktion, Stadt Dorsten

Schul, Annika
Leiterin Kommunales Stakeholdermanagement & Strategie, Westenergie AG

Schulte, Dr. Franz-Josef
Geschäftsführer RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH

Ein individualisierter Ausweis der Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates nach § 108 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 GO NRW ist nicht erforderlich, da weder die Mitglieder der Geschäftsführung noch die des Aufsichtsrates Bezüge oder sonstige Leistungen erhalten und ihnen auch keine solche Zusagen gemacht worden sind.

 

Dorsten, 28. März 2024

Dorsten Netz GmbH & Co. KG

Die Geschäftsführung

Verwaltungsgesellschaft Dorsten Netz mbH
Markus Droste
(Geschäftsführer)

Verwaltungsgesellschaft Dorsten Netz mbH
Elisabeth Kappe
(Geschäftsführerin)

Entwicklung des Anlagevermögens
der Dorsten Netz GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2023

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Stand Zugänge Abgänge Stand
01.01.2023     31.12.2023
in €        
Sachanlagen        
1. Grundstücke, grundstücksgleiche
Rechte und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden Grundstücken
639.616,85 0,00 0,00 639.616,85
2. Technische Anlagen und Maschinen 38.287.535,39 2.357.514,04 -161.258,97 40.483.790,46
  38.927.152,24 2.357.514,04 -161.258,97 41.123.407,31
  Kumulierte Abschreibungen
  Stand Abschreibungen Abgänge Stand
  01.01.2023 Des
Berichtsjahres
  31.12.2023
in €        
Sachanlagen        
1. Grundstücke, grundstücksgleiche
Rechte und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden Grundstücken
-4.274,82 -531,18 0,00 -4.806,00
2. Technische Anlagen und Maschinen -10.352.795,50 -2.043.906,29 71.195,32 -12.325.506,47
  -10.357.070,32 -2.044.437,47 71.195,32 -12.330.312,47
  Buchwerte
  Stand Stand
  31.12.2023 31.12.2022
in €    
Sachanlagen    
1. Grundstücke, grundstücksgleiche
Rechte und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden Grundstücken
634.810,85 635.342,03
2. Technische Anlagen und Maschinen 28.158.283,99 27.934.739,89
  28.793.094,84 28.570.081,92

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 17. Juni 2024 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

9 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.