Sparkasse Zwickau

Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRA 3986
Eingetragen
7.12.1999
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenBausparkassen
Gegenstand
Betreiber aller banküblichen Geschäfte im Sinne der Sächsischen Sparkassenverordnung

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Uthe
seit 30.7.2025
Vorstandsmitglied
Grit Joseph
seit 11.4.2023
Vorstandsmitglied
Andreas Fohrmann
seit 12.7.2022
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Zwickau

Zwickau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

eingetragen beim Amtsgericht Chemnitz

Handelsregister-Nr. HRA 3986

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 30.403.109,80 27.000
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 27.250.917,41 25.127
57.654.027,21 52.127
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 246.339.858,10 262.343
b) andere Forderungen 25.174.602,87 57.433
271.514.460,97 319.776
4. Forderungen an Kunden 1.626.365.710,58 1.458.432
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 544.265.912,63 EUR (493.952)
Kommunalkredite 136.021.342,66 EUR (144.589)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 236.534.841,07 286.011
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 211.507.654,33 EUR (260.984)
bb) von anderen Emittenten 405.771.387,12 441.775
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 171.663.019,53 EUR (199.587)
642.306.228,19 727.786
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR (0)
642.306.228,19 727.786
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 388.291.939,24 371.612
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 5.012.776,39 5.096
darunter: an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
9. Treuhandvermögen 3.003.815,27 3.193
darunter:
Treuhandkredite 3.003.815,27 EUR (3.193)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 55.371,00 97
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
55.371,00 97
12. Sachanlagen 9.936.277,18 10.447
13. Sonstige Vermögensgegenstände 1.114.158,71 1.303
14. Rechnungsabgrenzungsposten 676.802,79 649
Summe der Aktiva 3.005.931.567,53 2.950.518

Passivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 1.288.313,42 0
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 62.590.911,97 54.240
63.879.225,39 54.240
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 712.716.924,56 778.667
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 0,00 0
712.716.924,56 778.667
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 1.813.963.899,16 1.773.249
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 77.976.790,52 9.604
1.891.940.689,68 1.782.853
0,00 0
2.604.657.614,24 2.561.520
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR (0)
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 3.003.815,27 3.193
darunter:
Treuhandkredite 3.003.815,27 EUR (3.193)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 1.511.437,89 1.131
6. Rechnungsabgrenzungsposten 18.378,34 30
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 14.570.455,00 14.171
b) Steuerrückstellungen 400.845,06 240
c) andere Rückstellungen 13.501.611,70 11.203
28.472.911,76 25.614
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 17.949.375,00 38.314
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 181.117.106,64 161.155
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 105.321.703,00 105.322
105.321.703,00 105.322
d) Bilanzgewinn 0,00 0
105.321.703,00 105.322
Summe der Passiva 3.005.931.567,53 2.950.518
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 5.192.897,90 5.942
Über weitere, nicht quantifizierbare Eventualverbindlichkeit wird im Anhang berichtet.
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
5.192.897,90 5.942
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 85.014.215,24 135.951
85.014.215,24 135.951

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1.1.-31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 52.405.993,54 26.404
darunter: abgesetzte negative Zinsen 1.505,57 EUR (123)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 0,19 EUR (0)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 5.144.448,29 5.891
darunter: abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (0)
57.550.441,83 32.295
2. Zinsaufwendungen 10.038.784,40 5.632
darunter: abgesetzte positive Zinsen 22,55 EUR (1.090)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 1,38 EUR (0)
47.511.657,43 26.663
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 6.583.979,72 7.531
b) Beteiligungen 714.281,15 595
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
7.298.260,87 8.125
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 25.529.095,20 24.539
6. Provisionsaufwendungen 4.544.300,79 2.072
20.984.794,41 22.467
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
darunter: Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,00 EUR (0)
8. Sonstige betriebliche Erträge 4.153.658,71 3.571
darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 0,00 EUR (0)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 31.332,65 EUR (1)
9. (weggefallen)
79.948.371,42 60.827
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 22.665.184,63 20.133
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 6.585.811,25 4.990
darunter: für Altersversorgung 2.396.146,08 EUR (1.205)
29.250.995,88 25.122
b) andere Verwaltungsaufwendungen 23.246.178,10 14.764
52.497.173,98 39.887
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 2.212.995,54 2.527
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.024.411,93 5.472
darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 0,00 EUR (0)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 193.525,88 EUR (407)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 1.400.321,42 58.255
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0
1.400.321,42 58.255
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 73.990,00 3.828
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,00 0
73.990,00 3.828
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken (im Vorjahr: Entnahme) 19.962.289,64 49.145
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 2.777.188,91 3
20. Auflerordentliche Erträge 0,00 0
darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 0,00 EUR (0)
21. Auflerordentliche Aufwendungen 0,00 0
darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 0,00 EUR (0)
22. Auflerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2.737.270,99 49
darunter: Veränderung der Steuerabgrenzung nach § 274 HGB 0,00 EUR (0)
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 39.917,92 52
2.777.188,91 3
25. Jahresüberschuss 0,00 0
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
0,00 0
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
0,00 0
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29. Bilanzgewinn 0,00 0

Anhang

der Sparkasse Zwickau

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Sparkasse Zwickau wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt.

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften (§§ 340 ff. HGB).

Forderungen

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich der durch Abtretung von anderen inländischen Kreditinstituten erworbenen Schuldscheindarlehen) wurden mit dem Nennwert bilanziert. Bei Darlehen wird der Differenzbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag in die Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig. Im Fall von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung. Ist bei von Dritten erworbenen Schuldscheindarlehen der Nennwert niedriger als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten, wurde der Differenzbetrag vollständig aufwandswirksam erfasst. Bei den Forderungen an Kunden wurde dem akuten Ausfallrisiko durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Umfang der Einzelwertberichtigungen ist abhängig vom Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit). Sofern keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung wurde durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Zudem wurde für eine genau abgrenzbare Gruppe von Kundenforderungen ein vereinfachtes Bewertungsverfahren (pauschalierte EWB) anhand von Ausfallmerkmalen (Rating) durchgeführt. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen, wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale Rückstellungen nach dem genannten Verfahren gebildet.

Die bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen verwendeten Modelle und deren Parameter spiegeln basierend auf den jährlich durchgeführten Analysen die Risikosituation zum Abschlussstichtag wider. Die Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und Bonitätsprämien wurde im Zeitpunkt der Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert, sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde zum Bilanzstichtag durch einen Stichtagsvergleichs zur Entwicklung des mittels eines Kreditrisikomodells für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) und anhand von Daten zur Entwicklung des Adressenausfallrisikos des betreffenden Kreditbestandes nach Kreditausreichung im Zeitablauf analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.

Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen worden.

Wertpapiere

Bei Wertpapieren in Girosammelverwahrung wurden die Anschaffungskosten bei gleicher Wertpapiergattung nach der Durchschnittsmethode ermittelt. Während die Bewertung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve zum strengen Niederstwertprinzip erfolgte, sind die Wertpapiere des Anlagevermögens zu den Anschaffungskosten bzw. zu den fortgeführten Buchwerten angesetzt worden. Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens wurden vor dem Hintergrund der Dauerbesitzabsicht nur Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen, soweit dieser voraussichtlich dauerhaft unter den Anschaffungskosten bzw. dem fortgeführten Buchwert lag.

Wertaufholungen wurden durch Zuschreibungen insoweit berücksichtigt, als der Wert des Wertpapiers, der sich aus dem Börsen- oder Marktpreis (bei einem aktiven Markt) bzw. aus dem gerechneten Kurs (bei einem inaktiven Markt) zum Bilanzstichtag ergibt, gegenüber dessen letztem Buchwert wieder gestiegen ist, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten. Bei der Bewertung von Wertpapieren wurde der beizulegende Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar war. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver Märkte wurden die Kriterien zur Marktliquidität der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund der Einstufung als illiquides Wertpapier i. S. der MiFID II wurden die festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag nahezu vollständig dem inaktiven Markt zugeordnet. In diesen Fällen wurde der beizulegende Wert anhand von gerechneten Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde lag.

Bei den Wertpapierleihegeschäften verbleibt das wirtschaftliche Eigentum der Wertpapiere beim Verleiher. Die verliehenen Wertpapiere werden unverändert in den originären Bilanzposten bilanziert.

Bei im Bestand gehaltenen Spezial-Investmentfonds ist für die Bewertung grundsätzlich der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich, maximal jedoch die Anschaffungskosten.

Beteiligungen

Die Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Aufgrund einer dauerhaften Wertminderung wurde in einem Fall ein unter den Anschaffungskosten liegender Wertansatz gewählt.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagevermögen

Entgeltlich erworbene Software, standardisierte Anwendungssoftware und EDV-Software wurde nach den Vorgaben des IDW-Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen. Immaterielle Anlagewerte sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt worden, wobei eine Nutzungsdauer von drei Jahren zugrunde gelegt wurde.

Die planmäßigen Abschreibungen für Gebäude des Anlagevermögens wurden linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 10 bis 50 Jahren vorgenommen.

Bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen des Anlagevermögens erfolgten die planmäßigen Abschreibungen linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen.

Bei Mieterein- und -umbauten erfolgte die Abschreibung nach den für Gebäude maßgeblichen Grundsätzen bzw. nach der kürzeren betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software mit Anschaffungskosten bis 250,00 EUR sind im Erwerbsjahr sofort als Aufwand erfasst worden. Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software mit Anschaffungskosten über 250,00 bis zu 800,00 EUR werden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Beim Sachanlagevermögen wurden Zuschreibungen vorgenommen, soweit die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen entfallen sind, maximal bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten.

Bei Gebäuden in Vorjahren vorgenommenen Sonderabschreibungen nach FördG wurden gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fortgeführt.

Aufgrund der steuerrechtlichen Abschreibungen der Vorjahre liegt der Steueraufwand gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB im Berichtsjahr um ca. 85 TEUR über dem Betrag, der ansonsten auszuweisen gewesen wäre.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Rückstellungen

Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht, bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde kein Gebrauch gemacht.

Rückstellungen für Pensionen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungen von 2,59 % ermittelt.

Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit einem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Rechnungszinssatz für Pensionen beträgt 1,82 %.

Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Rechnungszinssatz erst zum Ende der Periode ändern.

Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.

Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte aus einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit wurden im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. Aufwand ausgewiesen.

Die Bewertung der Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen erfolgte auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens.

Die übrigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen wegen der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR 234/20) wurden anhand von individuellen Merkmalen der bestehenden Verpflichtungen ermittelt und unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den für die Ermittlung etwaiger Zinsansprüche der Kunden zugrunde gelegten Referenzzinssatz haben wir aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Rückstellungshöhe entspricht damit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum Bilanzstichtag. Die bilanziellen Folgen des Urteils wurden bereits im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt. Im aktuellen Geschäftsjahr erforderliche Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis erfasst.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Bei Restlaufzeiten zwischen zwei und fünfzig Jahren ergaben sich Zinssätze zwischen 1,03 % und 1,80 %. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wurde davon ausgegangen, dass eine Änderung des Abzinsungszinssatzes zu Beginn der Periode eintritt, sodass der Buchwert der Verpflichtungen mit dem Zinssatz zu Beginn der Periode aufgezinst wurde. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs; bei einem teilweisen Verbrauch der Rückstellung vor Ablauf der Restlaufzeit gilt die Annahme, dass dieser Verbrauch zu Beginn der Periode in voller Höhe erfolgt.

Aufwendungen aus der Aufzinsung der anderen Rückstellungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.

Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit wurden im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. Aufwand ausgewiesen.

Für die unwiderrufliche Verpflichtung, neben den jährlichen Beitragszahlungen zusätzliche Beiträge in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes gemäß den Grundsätzen der risikoorientierten Beitragsbemessung des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu leisten, wurden erstmals Rückstellungen gebildet. Zum Bilanzstichtag wurde eine Rückstellung in Höhe von 853 TEUR ausgewiesen. Außerdem wurden erstmals Rückstellungen aufgrund der Übernahme einer unwiderruflichen Verpflichtung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Zusatzfonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe gemäß dem Beschluss des Verbandsvorstands des Ostdeutschen Sparkassenverbandes vom 16. November 2021 gebildet. Die Rückstellung wurde zum Bilanzstichtag in Höhe von 4.004 TEUR (Barwert) dotiert. Auf die weiteren Ausführungen unter Abschnitt "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" (§ 285 Nr. 3a HGB) wird verwiesen.

Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen Verpflichtungen

Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Zwickau Mitglied in der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen (ZVK des KVS).

Die ZVK des KVS finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut.

Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 2023 1,60 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte. Der Zusatzbeitrag betrug im Geschäftsjahr 2023 vom 01.01. - 31.12. 4,86 %. Davon beträgt der Arbeitnehmeranteil 2,40 %. Dadurch vermindert sich der Gesamtbeitrag zur Kapitaldeckung um 2,46 %. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK des KVS im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 19.400 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 861 TEUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert, der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023, berechnet. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 31.885 TEUR.

Die quantitative Ermittlung erfolgte nach einer bundesweit einheitlichen Methodik, die der Rechtauffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entspricht. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde danach in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1,00 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der RückAbzinsV der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein entgeltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK des KVS die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZVK des KVS in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK des KSV.

Fonds für allgemeine Bankrisiken

Im Geschäftsjahr wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB zur Absicherung gegen die besonderen Risiken des Bankgeschäfts dotiert.

Strukturierte Finanzinstrumente

Die strukturierten Finanzinstrumente im Sinne des IDW RS HFA 22 (Anleihen mit Kündigungsrechten sowie Schuldscheindarlehen mit Sonderkündigungsrechten) werden einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert und bewertet.

Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuches (Zinsbuches)

Derivative Finanzinstrumente (Zinsswaps) wurden zur Absicherung von Geschäften abgeschlossen. Sie wurden zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken eingesetzt.

Die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in eine Gesamtbetrachtung aller bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands (Bankbuch) einbezogen.

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige

Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus institutsindividuellen Daten und Annahmen abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Die im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Zinsbuchs gebildete Drohverlustrückstellung des Vorjahres wurde zu Gunsten des GuV-Posten 8 "sonstige betriebliche Erträge" aufgelöst.

II. Erläuterungen zur Jahresbilanz

Aktivseite:

Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten:

Forderungen an die eigene Girozentrale 14.653 TEUR

Posten 4: Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht: 2.440 2.519
- darunter Forderungen mit Nachrangabrede: 915 938

Die Forderungen mit Nachrangabrede betreffen Forderungen an ein Unternehmen, mit dem ein Beteiligungsverhältnis besteht.

Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind
börsennotiert 635.501 TEUR
nicht börsennotiert 6.805 TEUR
Nicht nach dem Niederstwertprinzip bewertet wurden Wertpapiere mit
Buchwert 609.150 TEUR
Beizulegender Zeitwert 566.386 TEUR

Es handelt sich bei den nicht mit dem Niederstwert bewerteten Wertpapieren um festverzinsliche Schuldverschreibungen, die zum Nennbetrag eingelöst werden. Eine Wertminderung aufgrund eines veränderten Zinsniveaus (Zinsanstieg) ist nicht als dauerhafte Wertminderung anzusehen, weil sich zwischenzeitliche Wertschwankungen bis zur Einlösung der Wertpapiere wieder ausgleichen.

Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind

nicht börsennotiert 388.292 TEUR

Die Sparkasse hält an folgendem Investmentvermögen mehr als 10 % der Anteile:

Klassifizierung nach Anlagezielen Buchwert Marktwert/ Anteilswert Differenz zwischen Marktwert und Buchwert (Ertrags-) Ausschüttungen für das Geschäftsjahr
TEUR
Rentenfonds (A- Horch-Renten) 368.311 375.891 7.580 5.748
Immobilienfonds (A-Horch-Immo-Fonds) 19.981 19.981 0 818

Die dargestellten Investmentvermögen unterlagen zum Bilanzstichtag keiner Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe, die über die gesetzlichen Rückgabebeschränkungen gemäß § 255 Abs. 3 und 4 KAGB i. V. m. § 346 Abs. 1 KAGB hinausgehen.

Der A-Horch-Renten-Fonds investiert überwiegend in Corporates und Sovereigns. Dabei handelt es sich bei den Corporates um Anleihen im Investmentgrade. Bei den Sovereigns sind Staatsanleihen und Anleihen von öffentlichen Schuldnern aus dem Bereich der EWR bzw. der OECD (außer Zypern, Malta und Griechenland) im Bestand.

Der A-Horch-Immo-Fonds investiert in Immobilien-Fonds mit dem Anlageschwerpunkt Europa.

Posten 7: Beteiligungen

Unter den Beteiligungen wurden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:

Name und Sitz Eigenkapital
TEUR
Beteiligungsquote
%
Ergebnis 2022
TEUR
Ostdeutscher Sparkassenverband, Berlin 180.212 1,95 -3.058
Beteiligungsgesellschaft der Sparkassen des Freistaates Sachsen mbH, Dresden 40.827 3,90 2.135
Business and Innovation Centre Zwickau GmbH, Zwickau -661 25,00 23

Darüber hinaus ist die Sparkasse unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin. Die getätigte Einlage von 500 EUR wird vor dem Hintergrund des eng begrenzten Gesellschaftszwecks und der fehlenden dauerhaften Beteiligungsabsicht unter dem Aktivposten 13 "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen.

Posten 9: Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft jeweils in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Posten 12: Sachanlagen

Die für sparkassenbetriebliche Zwecke genutzten Grundstücke und Bauten haben einen Bilanzwert in Höhe von 5.923 TEUR
Der Bilanzwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 2.809 TEUR

Posten 15: Aktive latente Steuern

Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31.12.2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Die Steuerentlastungen resultieren insbesondere aus bilanziellen Ansatzunterschieden bei Wertpapieren, bei der Forderungsbewertung, bei dem Ausweis von Rückstellungen sowie aus der Einbeziehung steuerlicher Verlustvorträge, die voraussichtlich in den nächsten Jahren verrechnet werden können. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte bilanzpostenbezogen unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 31,17 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag).

Anlagespiegel

Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben
in TEUR)
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 31.12. des Geschäftsjahres Stand am 1.1. des Geschäftsjahres
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 74
Beteiligungen -83
Sachanlagen 78.261 1.551 1.060 0 78.752 67.814
Immaterielle Anlagewerte 782 8 4 0 786 685
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben
in TEUR)
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Abschreibungen im Geschäftsjahr Zuschreibungen im Geschäftsjahr Änderungen der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit Stand am 31.12. des Geschäftsjahres
Zugängen Abgängen Umbuchungen
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 74
Beteiligungen -83
Sachanlagen 2.164 127 0 1.035 0 68.816
Immaterielle Anlagewerte 49 0 0 3 0 731
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben
in TEUR)
Buchwerte
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres Stand am 31.12. des Vorjahres
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 639.923 639.997
Beteiligungen 5.013 5.096
Sachanlagen 9.936 10.447
Immaterielle Anlagewerte 55 97

Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht. Die Fortführung der Spalte Anschaffungskosten ist wegen der Anwendung von § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV nicht möglich.

Passivseite:

Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten:

Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 55.640 TEUR
Der Gesamtbetrag der als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten übertragenen Vermögensgegenstände beläuft sich auf 54.347 TEUR

Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht: 110 90

Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten

Die Treuhandverbindlichkeiten betreffen jeweils in voller Höhe die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Posten 7: Rückstellungen

Der bilanzielle Ansatz der Pensionsrückstellungen in Höhe von 14.570 TEUR wurde nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen 14.696 TEUR. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB i. H. v. 126 TEUR.

Posten 9: Nachrangige Verbindlichkeiten

Für nachrangige Verbindlichkeiten sind im Berichtsjahr Zinsen in Höhe von 425 TEUR angefallen.

Die Bedingungen der Nachrangigkeit bei diesen Mitteln entsprechen § 10 Abs. 5a KWG a. F. bzw. Artikel 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR).

Die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten können im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet werden. Sie sind für beide Vertragsparteien während der Laufzeit unkündbar. Eine Umwandlungsmöglichkeit in Kapital oder andere Schuldformen besteht nicht.

Die Mittelaufnahmen, die im Einzelfall die 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, sind im Durchschnitt mit 1,50 % verzinslich. Die Ursprungslaufzeiten bewegen sich zwischen fünf und zehn Jahren. Im Folgejahr sind aus diesen Mittelaufnahmen 1.567 TEUR zur Rückzahlung fällig.

Passiva unter dem Strich:

Eventualverbindlichkeiten

Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbandes an einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat der Hauptbeteiligte gegenüber dem Unterbeteiligten Anspruch auf Ersatz seiner Finanzierungskosten, sofern die von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG erzielten Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu begleichen. In einem solchen Fall hat die Sparkasse die Verpflichtung übernommen, anteilig für den anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen. Die Sparkasse hat darüber hinaus die Verpflichtung übernommen, für anfallende Zinsen aus einer Darlehensschuld des Ostdeutschen Sparkassenverbands (Unterbeteiligter) einzustehen. Ein Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis künftig greifen kann, ist nicht quantifizierbar.

Andere Verpflichtungen

Durch die künftige Inanspruchnahme der unter den anderen Verpflichtungen ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen entstehen nach den Erkenntnissen des Bilanzstichtages werthaltige Forderungen. Es sind keine Anhaltspunkte für eine signifikante wirtschaftliche Belastung der Sparkasse aus den unwiderruflichen Kreditzusagen erkennbar.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Sparkasse gehört dem institutsbezogenen Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe (Sicherungssystem) an, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft (freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der SparkassenFinanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen die drohenden oder bestehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der Kunden.

Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung).

Unabhängig von der Institutssicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem jedenfalls einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen i. S. v. § 2 Abs. 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen gem. § 8 EinSiG (derzeit 100.000 EUR pro Person).

Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG.

Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat das Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle.

Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten). Zusätzlich wird das Sicherungssystem ab 2025 einen weiteren Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i.S.v. Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung des DSGV am 26. Juni 2023 beschlossenen Grundsätze der Beitragsbemessung für den Zusatzfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe aufbauen.

Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ("Sicherungssystem") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 853 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten. Für einen Betrag in Höhe von 853 TEUR wurden erstmals aufgrund einer im Geschäftsjahr 2023 erteilten unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Rückstellungen ausgewiesen.

Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen in den ab 2025 zu bildenden zusätzlichen Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i. S. v. Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 4.240 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2032 sind ab 2025 jährliche Beiträge zu entrichten. Für einen Betrag in Höhe von 4.240 TEUR wurden erstmals aufgrund einer im Geschäftsjahr 2023 erteilten unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Zusatzfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Rückstellungen ausgewiesen.

Auf die Ausführungen unter I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden/ Posten: Rückstellungen wird verwiesen.

Derivative Finanzinstrumente

Sämtliche derivative Finanzinstrumente dienen ausschließlich der Absicherung von Zinsschwankungen (Zinsswaps) und der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos. Der Nominalwert aller Kontrakte beläuft sich auf 1.591.800 TEUR. Die Zeitwerte in Höhe von insgesamt 26.041 TEUR wurden als Barwerte zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei finden die Swap-Zinskurven zum Bilanzstichtag Verwendung, die den Veröffentlichungen des Marktinformationssystems Refinitiv entnommen wurden.

Restlaufzeitengliederung

Die gemäß § 9 RechKredV geforderte Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten:

Posten der Bilanz Restlaufzeiten
bis zu 3 Monaten mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren mehr als 5 Jahre
TEUR
Aktiva 3 b) Andere Forderungen an Kreditinstitute 0 10.014 10.468 14
Aktiva 4 Forderungen an Kunden 40.532 104.241 526.153 937.999
Passiva 1 b) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 986 3.055 15.050 35.263
Passiva 2 b bb) Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 12.179 47.243 18.555 0

Angabe der Beträge, die in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden (ohne anteilige Zinsen):

TEUR
Posten Aktiva 5 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 88.985

Im Posten Aktiva 4, Forderungen an Kunden, sind Forderungen in Höhe von 17.441 TEUR mit unbestimmter Laufzeit enthalten.

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Posten 8: Sonstige betriebliche Erträge

Hierin sind folgende Einzelposten von Bedeutung enthalten:

Auflösung der Drohverlustrückstellung für die verlustfreie Bewertung des Bankbuches 2.118 TEUR
Auflösung von Rückstellungen 909 TEUR

Posten 25: Jahresüberschuss

Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 S. 2 HGB beträgt zum 31. Dezember 2023 126 TEUR, dieser Unterschiedsbetrag wurde in den Vorjahren bereits in entsprechender Höhe als Rücklage dotiert. Aus dem Jahresabschluss zum 31.12.2023 ergibt sich kein ausschüttungsfähiger Jahresüberschuss.

IV. Sonstige Angaben

Den Organen der Sparkasse gehören an:

Verwaltungsrat:

Vorsitzender Stellvertretender Vorsitzender
Arndt, Constance Oberbürgermeisterin Zwickau Michaelis, Carsten Landrat Landkreis Zwickau

Mitglieder

Dr. Beierlein, Thomas Beratender Bauingenieur
Börner, Nico Mitarbeiter Sparkasse Zwickau Geschäftsstellenleiter Marienthal
Czarnecki, Stefan Vorstandsvorsitzender AWO KV Zwickau e. V.
Dämmler, Sebastian Mitarbeiter Sparkasse Zwickau Geschäftsstellenleiter Fraureuth
Forster, Carol Handwerksmeister Elektrotechnik
Itzek, Sven Selbstständiger Immobilienwirt
Jung, Marcus Mitarbeiter Sparkasse Zwickau MA Analyse/ Votierung
Juraschka, Jens Geschäftsführer Gemeinsam Ziele Erreichen e.V.
Ludwig, Steffen Bürgermeister Gemeinde Reinsdorf
Oetterer, Jacqueline Mitarbeiterin Sparkasse Zwickau Leiterin Private Banking
Reischl, Herbert Geschäftsführer Reischl Gebäude- & Energietechnik GmbH
Topitsch, Matthias Bürgermeister Gemeinde Fraureuth
Winefeld, Jörg Mitarbeiter Sparkasse Zwickau Generationen- und Stiftungsberater

Stellvertretende Mitglieder

Demmler, Markus Mitarbeiter Sparkasse Zwickau MA Unternehmenskunden
Dr. med. Elsel, Wolfgang Angestellter Arzt
Prof. Dr. Heßberg, Silke Professorin Westsächsische Hochschule Zwickau Fachbereich Technische Textilien

Vorstand:

Vorsitzender

Angermann, Felix (bis 01.02.2023)

Fohrmann, Andreas (ab 02.02.2023)

Mitglieder

Fohrmann, Andreas (bis 01.02.2023)

Joseph, Grit (ab 01.04.2023)

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2023 721 TEUR, die Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrates 71 TEUR.

Der Erfüllungsbetrag für Pensionsrückstellungen an frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebenen beläuft sich am 31. Dezember 2023 auf 10.662 TEUR.

Den Mitgliedern des Verwaltungsrates wurden Kredite sowie eingegangene Haftungsverhältnisse in Höhe von 1.489 TEUR gewährt.

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

Vollzeitkräfte 166
Teilzeitkräfte 207
Insgesamt 373
Nachrichtlich:
Auszubildende 21

Im Geschäftsjahr wurde von dem Abschlussprüfer folgendes Gesamthonorar berechnet:

für die Abschlussprüfungsleistungen 258 TEUR

für andere Bestätigungsleistungen 39 TEUR

darunter:

Prüfung nach § 35 EinSiG, nach § 16j FinDAG und KEV 5 TEUR

Prüfung nach § 89 WpHG 34 TEUR

 

Zwickau, den 12. Juni 2024

Der Vorstand

Andreas Fohrmann

Grit Joseph

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG
zum 31. Dezember 2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Sparkasse Zwickau hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen aus dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Zwickau besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Zwickau definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestandes und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 79.948 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 335.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 2.777 TEUR.

Die Steuern auf den Gewinn betragen 2.737 TEUR. Die Steuern betreffen laufenden Steueraufwand.

Die Sparkasse Zwickau hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Zwickau

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Zwickau - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Zwickau für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Bewertung der Forderungen an Kunden

2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere

Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

a) Risiko für den Jahresabschluss

b) Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

c) Verweis auf weitergehende Informationen

1. Bewertung der Forderungen an Kunden

a) Das Kundenkreditgeschäft ist ein bedeutendes Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der Forderungen an Kunden können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Die Schwere eines Ausfalls wird insbesondere durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Bei der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen handelsrechtlich zulässige Ermessensspielräume.

b) Wir haben den von der Sparkasse eingerichteten Prozess zur Bewertung der Kundenforderungen gemäß den §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1 und 4 HGB geprüft. Den Bewertungsprozess haben wir auf der Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt. Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit des Prozesses vorgenommen. Bei einer unter anderem auf der Basis einer Datenanalyse risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen und die dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter geprüft.

c) Weitere Informationen zum Bestand und zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zum Bilanzposten Aktiva 4 enthalten.

2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere

a) Das Wertpapiervermögen beeinflusst den Jahresabschluss der Sparkasse aufgrund seiner Höhe maßgeblich. Durch die marktpreisorientierte Bewertung der Wertpapiere können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Die Sparkasse hat Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Anteile an Investmentvermögen im Bestand, die sie der Liquiditätsreserve als auch dem Anlagevermögen zugeordnet hat. Für Zwecke der Bewertung der Wertpapiere gemäß §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB wird der beizulegende Wert herangezogen. Hierfür untersucht die Sparkasse zunächst, ob für die Wertpapiere ein aktiver bzw. inaktiver Markt vorliegt. Unter Berücksichtigung dieser Einstufung legt die Sparkasse als beizulegenden Wert einen Markt- und Börsenwert bzw. einen von einem Dienstleister theoretisch berechneten Preis zugrunde. Für die Bewertung der Anteile an Investmentvermögen ist der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich.

b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems zur Bewertung der Wertpapiere geprüft. Wir haben bei der Nutzung theoretischer Kurse für die Ermittlung des beizulegenden Werts von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren die vorliegende Berichterstattung nach IDW PS 951 n. F. Typ 2 beim Auslagerungsunternehmen verwendet. Wir haben die ergänzenden Tätigkeiten der Sparkasse bei der Ermittlung der beizulegenden Werte anhand der Dokumentation der Sparkasse nachvollzogen. Dabei beurteilten wir die Angemessenheit der vom Vorstand der Sparkasse vorgenommenen Zuordnung von Wertpapieren zum Anlagevermögen und der angewandten Bewertungsmethoden und -annahmen sowie die Vertretbarkeit der angesetzten beizulegenden Werte.

c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu den Bilanzposten Aktiva 5 und 6 enthalten.

Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben und, ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie etwaige bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat die Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die, sofern einschlägig, zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in Verbindung mit § 26 Abs. 2 SächsSpG gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Silvio Wirth.

 

Berlin, 19. Juni 2024

Sparkassenverband für die Sparkassen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Freistaat Sachsen und im Land Sachsen-Anhalt (Ostdeutscher Sparkassenverband)

- Prüfungsstelle -

 

24.06.2024

Silvio Wirth, Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss ist durch den Verwaltungsrat der Sparkasse Zwickau in seiner Sitzung am 08. August 2024 festgestellt worden.

 

Zwickau, 26.09.2024

Der Vorstand

Lagebericht 2023

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
BelWertV Beleihungswertermittlungsverordnung
BFA 3 Bankfachausschuss 3 (Verfahren zur verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäfl IDW RS BFA 3 n.F.)
BIP Bruttoinlandsprodukt
BJ Berichtsjahr
BS Bilanzsumme
CPV (inkl. ZVAdR) Credit Portfolio View inklusive Zentrale Vorverarbeitung Adressenrisiko
CRR Capital Requirements Regulation
DBRS Dominion Bond Rating Service
DBS Durchschnittliche Bilanzsumme
DSGV Deutscher Sparkassen- und Giroverband
EinSiG Einlagensicherungsgesetz
EWB Einzelwertberichtigung
EZB Europäische Zentralbank
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
GvK Gruppe verbundener Unternehmen
HGB Handelsgesetzbuch
ILAAP International Liquidity Adequacy Assessment
IWF Internationaler Währungsfonds
IT Informationstechnik
KWG Kreditwesengesetz
LCR Liquidity Coverage Ratio nach Delegierter Verordnung
MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement
NSFR Net Stable Funding Ratio
OSV Ostdeutscher Sparkassenverband
RDP Risikodeckungspotenzial
RTF Risikotragfähigkeit
SächsSpG Sächsisches Sparkassengesetz
SFG Sparkassen-Finanzgruppe
SR Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH
USt Umsatzsteuer
VaR Value at Risk
VJ Vorjahr

1 Vorbemerkung

Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Berichterstattung wurde das Gebot der Darstellungsstetigkeit insbesondere im Hinblick auf den laufenden Umstellungsprozess zur Einführung neuer standardisierter Banksteuerungsanwendungen unter Beachtung der Anforderungen des Prüfungsstandards 350 des Instituts der Wirtschaftsprüfer "Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung" zulässigerweise durchbrochen.

2 Grundlagen der Geschäftstätigkeit

Die Sparkasse Zwickau ist gemäß § 1 SächsSpG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Ostdeutschen Sparkassenverbands (OSV), Berlin und beim Amtsgericht Chemnitz unter der Nummer A 3986 im Handelsregister eingetragen.

Träger der Sparkasse sind die Stadt Zwickau und der Landkreis Zwickau. Das Geschäftsgebiet umfasst die Stadt Zwickau sowie Teile des Landkreises Zwickau.

Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Die Sparkasse ist als Mitglied des OSV über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").

Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe für die Bevölkerung, die Wirtschaft, insbesondere den Mittelstand, und die öffentliche Hand Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Sparkassenverordnung oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, in ihrem Geschäftsgebiet die Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Sie erbringt ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Markterfordernisse.

Der öffentliche Auftrag prägt zusammen mit dem Regionalprinzip sowohl das Geschäftsmodell als auch das gesellschaftliche Engagement. Die Sicherstellung einer ausreichendenden Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft und öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen erfolgt im Geschäftsjahr durch durchschnittlich 373 Mitarbeiter, welche in 22 Geschäftsstellen (inkl. KundenServiceCenter) tätig sind. Die Anzahl der Geschäftsstellen hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

3 Wirtschaftsbericht

3.1 Gesamtwirtschaftliche und regionale Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Das Jahr 2023 war in wirtschaftlicher Hinsicht erneut von hoher Inflation und kräftigen Leitzinsanhebungen geprägt, die den Konsum schwächten und die Nachfrage bremsten. Die globale Wirtschaft wuchs im Vergleich zum Vorjahr um 3,1 % (2022: 2,9 %). Für den Euroraum beträgt der BIP-Anstieg 0,5 % (2022: 3,1 %).

Die deutsche Wirtschaftsleistung ging 2023 preisbereinigt um 0,3 %, kalenderbereinigt um 0,1 % zurück (2022: +1,9 %). Damit ist Deutschland am unteren Ende des europäischen Länderfeldes einzuordnen. Hierzulande ist die Stagnation schon länger offenkundig. Die deutsche Jahreswachstumsrate profitierte 2023 anders als der Euroraum insgesamt auch nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr. Im Gegenteil: Das Schlussquartal 2022 lieferte in Deutschland bereits eine sehr schlechte Ausgangsbasis. Damals waren die Energiepreise auf ihren Höchstständen und es herrschte die Angst vor einem Gasmangel mit Rationierungen im Winter 2022/2023 vor.

Einsparmaßnahmen, neue Bezugsquellen und eine warme Witterung halfen dem ab. Ein Aufschwung setzte trotzdem nicht ein, denn die hohe Inflation kostete Kaufkraft. Zwar war im Jahresdurchschnitt 2023 die Entwicklung der verfügbaren Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise aber das zeitliche Profil der Kompensation, die Verteilung der Einkommensund Preisanstiege über die Einkommensklassen und über die Güterkategorien und nicht zuletzt die psychologische Präsenz des Themas Inflation dämpften den Konsum. Mit -0,8 % schrumpfte der private Konsum 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht auf 11,3 % (2022: 11,2 %). Der Staatskonsum schrumpfte um 1,7 % (2022: +1,1 %) und die Staatsquote als Relation der Staatsausgaben zum BIP ging auf 48,2 % zurück (2022: 49,7 %). Die Bauinvestitionen sanken 2023 noch einmal um 2,1 % (2022: -1,6 %) wobei die Erstellung neuer Objekte praktisch völlig zum Erliegen kam. Ausrüstungsinvestitionen erlebten dagegen aus den Themen Klimawandel und Digitalisierung eine Sonderkonjunktur und legten um 3,0 % zu (2022: +2,5 %). Exporte sanken 2023 real um 1,8 % und die Importe sogar um 3,0 %.

Am Arbeitsmarkt betrug die Zahl der Erwerbstätigen 2023 in der Bundesrepublik Deutschland 44,9 Mio. Menschen (2022: 45,6 Mio.). Die Arbeitslosenquote erhöhte sich moderat auf 5,7 % (2022: 5,3 %). Der Arbeits- und Fachkräftemangel ist in vielen Branchen mit Händen zu greifen und ist zu einer angebotsseitigen Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung geworden.

In Sachsen fiel der Rückgang des BIP mit 0,6 % (2022: +2,3 %) stärker als im deutschen Durchschnitt aus. Besonders groß war der Rückgang mit 3,9 % beim produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe). Im Baugewerbe allein lag die Veränderung bei -2,3 %. Einen Anstieg von 1,0 % gab es dagegen in den Dienstleistungsbereichen. Wachstumsimpulse kamen mit einem Plus von 1,4 % vor allem aus dem Bereich Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation. Die hiesige Automobilindustrie ist mit 247.000 (2022: 218.000) produzierten vollelektrischen Fahrzeugen der Motor des verarbeitenden Gewerbes in Sachsen. Dennoch ist die Produktion 2023 insbesondere wegen der schwachen Nachfrage hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Dies hatte auch Auswirkungen auf die Zulieferindustrie.

Die Arbeitslosenquote in Sachsen stieg auf 6,2 % (Dezember 2022: 5,8 %). Im Landkreis Zwickau lag sie mit 5,3 % um 0,2 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert und erneut unter dem sächsischen Niveau. Die reale Kaufkraft der Haushalte stieg deutlich (+8,1 %). Der Bevölkerungsrückgang setzte sich im Landkreis fort (-0,1 %).

Die EZB setzte ihren Kurs fort: Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Der Satz der Einlagefazilität betrug zum Jahresende 4,0 % (2022: 2,0 %). Die Umlaufrenditen börsennotierter Bundeswertpapiere erreichten im Herbst mit 2,95 % ein seit 2011 nicht mehr gesehenes Niveau, gingen dann im Zuge aufkommender Zinssenkungsfantasie am Jahresende auf 2,03 % zurück (2022: 2,5 %). Zum Jahresende lag die Zinsstrukturkurve der Hypotheken- und ÷ffentlichen Pfandbriefe aller Laufzeiten >1 Jahr deutlich unter der des Vorjahresultimos. Die Zinsstrukturkurve war das ganze Jahr über invers, Laufzeitspreads weiteten sich gegenüber dem Vorjahresultimo wieder aus. Die EZB hat ihr Inflationsziel noch nicht vollständig erreicht (Harmonisierter Verbraucherpreisindex Euroraum Dezember 2023: +2,9 %, Deutschland +3,8 %).

Der Deutsche Aktienindex ging vor allem zwischen August und Oktober vor dem Hintergrund der stagnierenden Realwirtschaft deutlich zurück. Im November und Dezember stieg der Index mit aufkommender Zinssenkungsfantasie stark. Sein Jahresultimowert lag mit 16.752 Punkten 20,3 % über dem des Vorjahres.

3.2 Geschäftsverlauf

Der Geschäftsverlauf wird auf Grundlage der Bilanz mit Jahresendbeständen dargestellt. Die Entwicklung der wesentlichen bilanziellen Steuerungsgrößen im Bruttobilanzvergleich stellt sich wie folgt dar:

2023
Mio. EUR
2022
Mio. EUR
Veränderung
%
Bilanzsumme 3.005,9 2.950,5 1,9
Geschäftsvolumen 3 3.112,3 1101,2 0,4
Forderungen an Kreditinstitute 298,8 344,9 -13,4
Forderungen an Kunden 1 1.629,4 1.461,6 11,5
Wertpapieranlagen 1.030,6 1.099,4 -6,3
übrige Aktivposten 2 47,2 44,6 5,8
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 63,9 54,2 17,8
Verbindlichkeiten ggü. Kunden 2.622,6 2.599,8 0,9
Eigenkapital 286,4 266,5 7,5
übrige Passivposten 2 33,0 30,0 10,1

1 Kundenkreditvolumen = Bilanzposten Aktiva 4 und S
2 übrige Aktiv-/Passivposten = alle übrigen Posten aus Aktiv- bzw Passivseite, die nicht in Tab. aufgeführt sind
3 Geschäftsvolumen = BS zzgl. Eventualverbindlichkeiten, Avalkredite, Wertberichtigungen, Vorsorgereserven

Die Bilanzsumme ist entgegen dem im Vorjahr erwarteten geringfügigen Abbau von 2.950,5 Mio. EUR auf 3.005,9 Mio. EUR geringfügig gestiegen. Das Geschäftsvolumen hat sich korrespondierend hierzu von 3.101,2 Mio. EUR auf 3.112,3 Mio. EUR ebenfalls geringfügig erhöht. Der Hauptgrund für die Steigerung des Geschäftsvolumens und der Bilanzsumme ist der Ausbau des Kundenkreditvolumens durch die Teilnahme am Syndizierungsprogramm für Konsumentenkredite der S-Kreditpartner GmbH.

Die Forderungen an Kreditinstitute reduzieren sich im Vergleich zum Vorjahr von 344,9 Mio. EUR auf 298,8 Mio. EUR sehr deutlich, jedoch fiel der Rückgang geringer als prognostiziert aus. Der Rückgang ist vor allem auf deren Umschichtung zu Gunsten des Kundenkreditgeschäftes zurückzuführen. Der Bestand setzt sich maßgeblich aus Zentralbankguthaben und bei Kreditinstituten unterhaltenen Liquiditätsreserven zusammen.

Die Forderungen an Kunden (Aktiva 4 und 9) erhöhen sich zum Vorjahr um 11,5 % von 1.461,6 Mio. EUR auf 1.629,4 Mio. EUR. Damit übersteigen sie die von der Sparkasse prognostizierte Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 geringfügig um 44,2 Mio. EUR. Der sehr deutliche Zuwachs von 167,8 Mio. EUR im Kundenkreditgeschäft ist zu einem Großteil auf den Erwerb syndizierter Kredite mit einem Bestand von 102,0 Mio. EUR sowie dem Wachstum im Bestand der Wohnungsbaudarlehen in Höhe von 44,4 Mio. EUR zurückzuführen. Dabei vollzog sich das Wachstum des Kundenkreditvolumens überwiegend im mittelbis langfristigen Bereich.

In Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 und den inflationsbedingten Preissteigerungen ist eine starke Reduzierung der Kreditnachfrage besonders bei Baufinanzierungen zu beobachten.

Die offenen Zusagen belaufen sich im Jahr 2023 auf 337,7 Mio. EUR und unterschreiten damit sehr deutlich den Wert des Vorjahres in Höhe von 397,9 Mio. EUR.

Es bestehen Schuldscheindarlehen in Höhe von 92,6 Mio. EUR (im Vorjahr 98,0 Mio. EUR) an gewerbliche Unternehmen sowie 50,0 Mio. EUR an öffentliche Haushalte.

Zum Bilanzstichtag vermindert sich das Wertpapiervermögen, welches überwiegend aus festverzinslichen Rentenanlagen besteht, gegenüber dem Vorjahr um 6,3 % auf 1.030,6 Mio. EUR und liegt damit nur geringfügig über dem Planwert. Für den Rückgang ist insbesondere die Abnahme der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere in Höhe von 85,5 Mio. EUR aufgrund von Fälligkeiten maßgeblich. Die Bestände in den Spezialfonds haben sich im Zeitverlauf durch den Zukauf von Anteilen um 10,0 Mio. EUR sowie durch Zuschreibungen um 6,7 Mio. EUR erhöht.

Die übrigen Aktivpositionen steigen wie im Vorjahr erwartet im Geschäftsjahr um 2,6 Mio. EUR auf 47,2 Mio. EUR an. Die Veränderung ergibt sich überwiegend aufgrund des gestiegenen Kassenbestandes auf 30,4 Mio. EUR (im Vorjahr: 27,0 Mio. EUR).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind wie im Vorjahr auf sehr niedrigem Niveau. Sie erhöhen sich im Vergleich zu 2023 um 17,8 % auf 63,9 Mio. EUR und bestehen maßgeblich aus Weiterleitungsdarlehen. Der Anstieg resultiert zu großen Teilen aus der Zinsabgrenzung der Zinssicherungsgeschäfte.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden konnten entgegen den Erwartungen zum Vorjahr geringfügig um 22,8 Mio. EUR auf 2.622,6 Mio. EUR gesteigert werden. Die Kundeneinlagen stellen mit einem Strukturanteil von 87,2 % des Geschäftsvolumens weiterhin die bedeutendste Refinanzierungsquelle dar. Sie verteilen sich zum Jahresende wie folgt:

Kundeneinlagen nach Produktgruppen 2023 2022 Veränderungen
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Sichteinlagen 1.814,0 1.773,2 40,8 2,3
Spareinlagen 712,7 778,7 -66,0 -8,5
Sparkassenbriefe 73,5 39,3 34,2 87,0
befristete Einlagen 22,5 8,7 13,8 158,6
Gesamt 2.622,6 2.599,8 22,8 0,9

Vor dem Hintergrund der unklaren wirtschaftlichen Entwicklung sowie der inversen Zinsstruktur bevorzugten unsere Kunden liquide Anlageformen. Die Spareinlagen reduzieren sich um 66,0 Mio. EUR, während die Sichteinlagen um 40,8 Mio. EUR ansteigen. Sparkassenbriefe wurden verstärkt nachgefragt. Daher wurde ab dem 3. Tertial 2023 zusätzlich das Angebot im Bereich der Sparbriefe ausgebaut.

3.3 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

3.3.1 Ertragslage

Die nachfolgenden Kennzahlen zur Analyse der Ertragslage werden auf Basis der Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen-Finanzgruppe mit Jahresdurchschnittsbeständen dargestellt. Die Systematik stellt eine primär nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Gewinn- und Verlustrechnung dar. Abweichend zum Jahresabschluss werden dabei einzelne Positionen weiter gegliedert oder zum Teil auch zusammengefasst.

ausgewählte Ergebniskomponenten Plan 2023 2023 2022 Veränderung zu
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Plan
in %
Vorjahr
in %
Durchschnittsbilanzsumme 2.943,6 2.885,9 2.946,2 -2,0 -2,0
Zinsüberschuss 49,6 54,4 31,9 9,7 70,8
Provisionsüberschuss 20,8 21,0 22,4 0,7 -6,4
Personalaufwand 28,5 28,0 24,8 -1,8 13,2
Sachaufwand 22,4 20,1 16,8 -10,6 19,2
Betriebsergebnis I - vor Bewertung 19,7 27,5 13,1 39,7 110,4
Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft -2,5 -5,2 -0,4 107,5 1.349,9
Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft 4,0 6,8 -66,4 69,8 -110,2
sonstiges Bewertungsergebnis -9,6 2,2 0,3 -122,9 667,8
Betriebsergebnis II - nach Bewertung * 11,6 31,2 -53,4 169,9 158,3
Jahresergebnis 1,5 0,0 0,0 -100,0 0,0

* ohne Vorsorgereserven

Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss als Haupteinnahmequelle der Sparkasse im Vergleich zum Vorjahr erheblich um 70,8 % auf 54,4 Mio. EUR erhöht. Der Planwert von 49,6 Mio. EUR wird um 4,8 Mio. EUR deutlich überschritten und ist im Wesentlichen zinsbedingt auf den über den Planwerten liegenden Erträgen aus Tages- und Termingeldanlagen bei Kreditinstituten und Derivaten sowie geringer als geplant ausgefallenen Zinsaufwendungen bei den Spareinlagen zurückzuführen. Der Zinsüberschuss deckt die ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 48,5 Mio. EUR vollständig ab (VJ 75,9 %).

Der starke Anstieg der Zinserträge um 18,0 Mio. EUR resultiert mit 14,4 Mio. EUR zu einem großen Teil aus dem Kundenkreditgeschäft und liegt über den Erwartungen. Die Entwicklung ist sowohl durch die Marktzinsentwicklung (+10,8 Mio. EUR) als auch durch den Anstieg der Durchschnittsbestände (+3,6 Mio. EUR) gekennzeichnet. Im Privatkundengeschäft konnten die Erträge um 9,7 Mio. EUR und im gewerblichen Geschäft um 4,1 Mio. EUR verbessert werden. Neben einer besseren Durchschnittsverzinsung haben auch die höheren Bestände im Konsumentenkreditgeschäft zu der positiven Entwicklung beigetragen. Während die laufenden Erträge aus dem Wertpapiergeschäft um 1,7 Mio. EUR bestandsbedingt rückläufig waren, haben die kurzfristigen Geldanlagen bei Kreditinstituten diesen Rückgang um 5,0 Mio. EUR überkompensiert.

Der Zinsaufwand erhöht sich erheblich von 3,3 Mio. EUR auf 10,1 Mio. EUR. Er bleibt aber aufgrund der zur Planung abweichenden Struktur- und Konditionsentwicklung um 1,7 Mio. EUR sehr deutlich unter dem prognostizierten Wert. Für Tagesgelder und Spareinlagen wurden Zinsen in Höhe von 8,4 Mio. EUR und damit 6,2 Mio. EUR mehr vergütet als im Vorjahr. Die Erhöhung des Zinsaufwendungen steht in direkten Zusammenhang mit dem gestiegenen Marktzinsniveau.

Das Zinsergebnis aus dem Derivategeschäft trägt positiv zum Zinsüberschuss bei. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Anstieg von -2,4 Mio. EUR auf 9,0 Mio. EUR zu verzeichnen. Der Planwert wurde wegen der zur Planung abweichenden Zinsentwicklung stark übertroffen. Die derivativen Finanzinstrumente dienen der Steuerung des Zinsbuches und zur Absicherung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos. Spekulative Zwecke werden nicht verfolgt. Sowohl der Auf- und Ausbau eines Zinsswapportfolios im Geschäftsjahr als auch die angestiegenen Marktzinsen haben das Ergebnis positiv beeinflusst und den geplanten Wert überschritten. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Derivategeschäfte verweisen wir auf die Darstellung im Anhang.

Der Provisionsüberschuss liegt mit 21,0 Mio. EUR um 6,4 % bzw. 1,2 Mio. EUR deutlich unter dem Vorjahreswert, jedoch leicht über den Planungen.

Die Provisionserträge sind im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 Mio. EUR angestiegen. Der Planwert wurde erreicht. Zuwächse konnten im Giroverkehr (9,5 %), im Wertpapiergeschäft (4,2 %) und im Bauspargeschäft (28,1 %) erzielt werden, während im Versicherungs- und Immobiliengeschäft die Erträge um -9,9 % bzw. - 19,7 % deutlich gesunken sind. Im Einzelnen stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:

Die Erträge aus Kontoführungsgebühren und Provisionen erhöhen sich von 10,6 Mio. EUR auf 11,6 Mio. EUR. Sie liegen damit geringfügig über dem Planwert. Die Anzahl der Privatgirokonten steigt geringfügig von 107.500 auf 110.000 Konten an. Damit liegt die Sparkasse bei einem unveränderten Marktanteil von rund 60%. Die Online-Banking-Quote verbessert sich von 52,0 % auf 55,7 %

Der Wertpapierertrag erhöht sich wie geplant von 5,1 Mio. EUR auf 5,3 Mio. EUR. Die Steigerung ist besonders auf einen höheren Absatz im Bereich der Schuldverschreibungen, Zertifikate und Aktienfonds zurückzuführen.

Im Bereich Bausparen wurden im Berichtsjahr insgesamt 1.546 Bausparverträge mit einer durchschnittlichen Bausparsumme von 39,2 TEUR und einem Volumen von insgesamt 60,6 Mio. EUR abgeschlossen, was eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 8,8 % bedeutet. Der Bausparertrag steigt zum Vorjahr um 28,1 % auf 0,8 Mio. EUR, verfehlt jedoch den Planwert erheblich.

Im Immobilienvermittlungsgeschäfts wurden Provisionserträge in Höhe von 0,9 Mio. EUR generiert. Damit liegt das Ergebnis sehr deutlich unter dem Vorjahreswert von 1,1 Mio. EUR. Es wurden insgesamt 127 Kaufobjekte vermittelt, was eine sehr deutliche Steigerung zum Vorjahr von 12,4 % bedeutet. Der in Summe erzielte Kaufpreis sowie erzielte Provisionsertrag nimmt jedoch sehr deutlich um fast 20,0 % ab.

Im Versicherungsgeschäft wurden Provisionserträge in Höhe von 2,6 Mio. EUR erzielt. Damit liegt das Ergebnis deutlich unter dem Vorjahreswert und sehr deutlich unter dem Planwert. An Lebensversicherungen konnten 1.752 Verträge mit einer Versicherungssumme von 31,3 Mio. EUR vermittelt werden, was einem geringen Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 1,3 % entspricht. Im Bereich Schaden- und Unfallversicherungen konnte ein Nettobestandswachstum von 1.176 Verträgen mit einer Versicherungssumme von 293 TEUR erzielt werden, was einen starken Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 21,2 % bedeutet. Das niedrigere Nettowachstum lag insbesondere an der Kündigung eines Großkunden.

Der Provisionsaufwand stieg gegenüber dem Vorjahr und ist im Wesentlichen von den Provisionszahlungen für die Übernahme syndizierter Kredite (+3,4 Mio. EUR) geprägt, während die sonstigen Aufwendungen für Vermittlungstätigkeiten rückläufig waren (-0,9 Mio. EUR). Der Rückgang des Provisionsüberschusses ist insbesondere auf erheblich angestiegene Provisionsaufwendungen von 2,0 Mio. EUR auf 4,5 Mio. EUR zurückzuführen, wobei der Planwert sehr deutlich unterschritten wird.

Die Personalaufwendungen einschließlich der sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung sind entsprechend der Planung sehr deutlich um 13,2 % auf 28,0 Mio. EUR gestiegen. Sie erhöhten sich insbesondere infolge der Belastung aus der Zahlung der Inflationsprämie und des unternehmenserfolgsbezogenen Gehaltsanteils.

Der Sachaufwand steigt im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls sehr deutlich um 19,2 % auf 20,1 Mio. EUR aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen sowie der Aufwendungen im Zuge des Projektes Sparkasse NEU. Er liegt jedoch um 2,3 Mio. EUR unter dem Planungsansatz von 22,4 Mio. EUR. Vorgesehene und begonnene Modernisierungsmaßnahmen in Filialen wurden in 2023 noch nicht abgeschlossen.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung liegt mit 27,5 Mio. EUR um 110,4 % über dem Vorjahreswert. Es beträgt 0,95 % (Vorjahr 0,44 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023 und liegt damit unter dem Durchschnitt der OSV-Sparkassen mit 1,43 %. Der prognostizierte Wert wurde aufgrund der positiven Veränderungen insbesondere beim Zinsüberschuss stark übertroffen.

Das Bewertungsergebnis ohne Vorsorgereserven ist im Gegensatz zum Vorjahr positiv und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr erheblich verbessert. Das Bewertungsergebnis im Wertpapierbereich stellt sich im Gegensatz zum Vorjahr mit 6,8 Mio. EUR positiv dar. Es ist erheblich besser als im Vorjahr (-66,4 Mio. EUR) ausgefallen und liegt auch über dem ursprünglich erwarteten Wert von 4,0 Mio. EUR. Ursächlich dafür ist die im Berichtsjahr verzeichnete Marktentwicklung, die zur Werterhöhung der festverzinslichen Papiere und damit zu Zuschreibungen in Höhe von 6,7 Mio. EUR am Bilanzstichtag geführt hat. Im Kundenkreditgeschäft ist für das Geschäftsjahr 2023 ein negatives Bewertungsergebnis zu verzeichnen. Mit -5,2 Mio. EUR liegen die Aufwendungen für Risikovorsorge und Kreditausfälle erheblich über dem Vorjahreswert von -0,4 Mio. EUR sowie dem geplanten Wert von -2,5 Mio. EUR. Die Risikovorsorge war für in die Sanierung übernommene Einzelkreditengagements aufgrund der Veränderung der Bonität erforderlich. Ebenso wurde die Pauschalwertberichtigung zur Absicherung des allgemeinen Kreditrisikos im Zusammenhang mit dem schwachen Wirtschaftsgeschehen im Jahr 2023 erheblich aufgestockt. Die ursprünglich prognostizierten Belastungen für die verlustfreie Bewertung des Zinsbuchs sind nicht eingetreten. Die in 2022 gebildete Drohverlustrückstellung konnte aufgelöst werden.

Im neutralen Ergebnis werden ausschließlich Positionen erfasst, welche dem ordentlichen Bereich nicht zuordenbar sind. Das neutrale Ergebnis setzt sich aus den neutralen Erträgen in Höhe von 1,7 Mio. EUR (VJ: 3,4 Mio. EUR) und den neutralen Aufwendungen in Höhe von 7,2 Mio. EUR (VJ: 3,8 Mio. EUR) zusammen und übersteigt den Planwert erheblich. Bei den neutralen Erträgen handelt es sich im Wesentlichen um Auflösungen von Rückstellungen. Die neutralen Aufwendungen sind maßgeblich durch freiwillige zusätzliche Beiträge an die Sicherungseinrichtung der Sparkassenorganisation geprägt. Es wurden zusätzlich Beiträge für den Sparkassenstützungsfonds und den Zusatzfonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute geleistet.

Es kann wegen des sehr guten Betriebsergebnisses vor Bewertung eine erhebliche über dem Planwert liegende Stärkung des Kapitals und der Reserven realisiert werden. Der Sonderposten nach § 340g HGB wird sehr deutlich um 20,0 Mio. EUR aufgestockt.

Für das Geschäftsjahr 2023 ist im Gegensatz zum Vorjahr (0,0 Mio. EUR) unter Berücksichtigung steuerlicher Verlustabzüge ein Steueraufwand in Höhe von 2,7 Mio. EUR auszuweisen. Dieser liegt deutlich über dem Planwert.

Wie im Vorjahr ergibt sich ein Jahresergebnis von 0,0 Mio. EUR.

Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt im Geschäftsjahr 2023 0,0 %.

Die Sparkasse wird maßgeblich über ausgewählte finanzielle Leistungsindikatoren gesteuert. Als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren dienen in Übereinstimmung mit der sparkasseninternen Berichterstattung - in Form von strategischen Kennzahlen - die Steuerungsgrößen Cost-Income-Ratio, Betriebsergebnis vor Bewertung und Gesamtkapitalquote gemäß CRR. Diese drei Kennzahlen beurteilen zum einen die Effektivität und Rentabilität der operativen Geschäftstätigkeit und zum anderen das Ergebnis der insgesamt erbrachten Substanzzuführung zur Dotierung des Eigenkapitals im Verhältnis zur Entwicklung der damit zu unterlegenden anrechnungspflichtigen Positionen. Die Entwicklung der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren stellt sich im Jahr 2023 wie folgt dar:

bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren Einheit Plan 2023 2023 2022 Veränderung zu VJ
in %
Gesamtkapitalquote nach CRR % 19,5 19,3 21,9 -11,9
Cost Income Ratio % 72,2 63,7 76,1 -16,4
Betriebsergebnis vor Bewertung % der DBS 0,67 0,95 0,44 114,8

Die Gesamtkapitalquote gemäß CRR wird ausführlich im Punkt Vermögenslage dargestellt. Sie sank wie prognostiziert sehr deutlich von 21,9 % auf 19,3 % ab und liegt damit geringfügig unter dem Planwert von 19,5 %. Dies ist hauptsächlich auf den Ausbau des Kundenkreditgeschäftes zurückzuführen. Die strategische Mindestgröße von 16,0 % wird eingehalten.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung liegt aufgrund des erheblich gestiegenen Zinsüberschusses über dem Vorjahreswert, wodurch auch der Planwert deutlich überschritten wird. Das Betriebsergebnis vor Bewertung beträgt 0,95 % der DBS, damit wird der strategische Planwert von 0,67 % erheblich überschritten.

Der Cost Income Ratio ist wie erwartet und strategisch geplant gegenüber dem Vorjahr sehr deutlich gesunken. Mit 63,7 % liegt sie unter dem erwarteten Planwert der Sparkasse für das Geschäftsjahr 2023 von 72,2 % sowie im strategischen Zielkorridor von 72,0 % bis 51,0 %.

Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs, insbesondere um Kundeneinlagen, der Entwicklung des Marktzinsniveaus und der Maßnahmen zur Neuausrichtung der Sparkasse ist der Vorstand mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2024 sehr zufrieden. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen beurteilen wir die Ertragslage als auskömmlich.

3.3.2 Vermögenslage

Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 19,3 % (im Vorjahr: 21,9 %). Die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer) wurden eingehalten. Zum 1. Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde ein zusätzlicher Systemrisikopuffer von 2,0 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Das harte Kernkapital zum 31. Dezember 2023 beträgt 266,3 Mio. EUR, die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 276,5 Mio. EUR und der Gesamtrisikobetrag 1.435,3 Mio. EUR.

Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 18,6 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.

Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 9,4 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.

3.3.3 Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben.

Die Liquiditätsdeckungsquote gemäß Art. 412 CRR (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 119,6 % bis 677,9 % oberhalb des Mindestwerts von 100,0 %. Die LCR-Quote lag per 31. Dezember 2023 bei 245,9 %.

Die strukturelle Liquidätsquote gemäß Art. 413 CR (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 129,5 % bis 142,5 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100,0 % durchgängig eingehalten. Per 31. Dezember 2023 lag die NSFR-Quote bei 140,6 %.

Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank und der Landesbank Baden-Württemberg. Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in 2023 nicht genutzt.

Die Sparkasse nahm 2023 am elektronischen Verfahren "MACCs (Mobilisation and Administration of Credit Claims)" der Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten teil.

Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung gesichert.

3.4 Gesamtbeurteilung zum Geschäftsverlauf und zur Lage

Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen und dem Überwinden der anhaltenden Niedrigzinsphase mit Negativzinsen bewerten wir die Geschäftsentwicklung als günstig. Mit der Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Jahr sind wir insgesamt zufrieden. Ursächlich für die positive Entwicklung von Geschäftsvolumen und Bilanzsumme war in erster Linie der Ausbau des Kundenkreditvolumens sowie die marktzinsbedingte Verbesserung der Ertragslage, so dass eine die Prognose überschreitende Stärkung unserer Reserven und des wirtschaftlichen Eigenkapitals möglich war. Das Geschäftsmodell der Sparkasse ist weiter tragfähig und kann unverändert fortgeführt werden. Der Vorstand schätzt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse als zufriedenstellend ein.

4 Risikobericht

4.1 Risikomanagementsystem und Risikotragfähigkeit

Elementarer Bestandteil der Geschäftsorganisation ist das Risikomanagement. Darunter versteht die Sparkasse, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29.06.2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement.

Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar:

Die Risikotragfähigkeit umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie haben wir die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Unsere Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken berücksichtigt. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko
Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko
Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Liquiditätsrisiko
Zahlungsunfähigkeitrisiko
Refinanzierungskostenrisiko
Operationelles Risiko

Um Nachhaltigkeitsrisiken abzudecken, betrachten wir auch einen langfristigen Horizont. Die strategische Relevanzbeurteilung erfolgt mittels Abschätzung der Auswirkungen auf Geschäftsmodell, Strategie, strategische Kennzahlen und Nachhaltigkeitsrisikoindikatoren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 379,9 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 190,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den jeweiligen Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurde kein Limit überschritten. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf 250 Tage festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads werden risikomindernde Diversifikationseffekte in der Sparkasse einbezogen.

Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Limit
Mio. EUR
Limitauslastung
Mio. EUR
%
Adressenrisiko 25,0 18,4 73,4
Marktpreisrisiko 115,0 64,5 56,1
Liquiditätsrisiko 30,0 13,9 46,5
Operationelles Risiko 20,0 12,6 63,0
Risikotragfähigkeitslimit - Gesamtrisiko 190,0 109,4 57,6

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Sichtweise durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei Eintritt unerwarteter Entwicklungen die Risikotragfähigkeit gegeben ist.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP -Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem die harten Mindestkapitalanforderungen (Kapitalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten sind. Als adverses Szenario wird ein schwerer konjunktureller Abschwung betrachtet. Das adverse Szenario zeigt Kapitalbelastungen auf, für die keine Maßnahmen erforderlich sind.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können.

Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen.

Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten haben wir Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei.

Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht, der alle als wesentlich eingestuften Risikoarten umfasst. Der Gesamtrisikobericht enthält neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird durch den Leiter Gesamtbanksteuerung wahrgenommen.

Die Compliance-Funktion hat die Aufgabe, Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergeben können, entgegenzuwirken.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

4.2 WESENTLICHE RISIKOARTEN

4.2.1 Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (Zinsen und Spreads) ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf in Produkte eingebettete Rechte (z. B. Kündigungsrechte bei Darlehen und Sparprodukten).

Marktpreisrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen. Ausgangspunkt der Messung des wertorientierten Marktpreisrisikos ist der Marktwert im Eigengeschäft bzw. der risikolose Barwert im Kundengeschäft.

Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt.

Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Bei der Varianz-KovarianzRechnung wird der Value-at-Risk im Rahmen des Delta-Normal-Ansatzes mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % berechnet. Zudem erfolgt in dieser Modellvariante für die Approximation des VaR eine CornishFischer-Quantilkorrektur, um Abweichungen von der Normalverteilungsannahme zu korrigieren.

Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung des Limits für das Marktpreisrisiko (115,0 Mio. EUR) aber auch der Beobachtungskennzahlen für deren wesentliche Risikokategorien. Dem Limit stand zum Monatsultimo Dezember 2023 ein Risikowert von 64,5 Mio. EUR gegenüber. Die Beobachtungskennzahl für Zinsänderungsrisiken wurde auf 60,0 Mio. EUR und die für Spreadrisiken auf 70,0 Mio. EUR festgelegt. Das Risikolimit und die Beobachtungskennzahlen wurden ganzjährig eingehalten.

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt.

In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung MPR

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019.

Für Geschäfte mit unbestimmter Fälligkeit oder mit Kundenkündigungsrechten wurden für Messung der Zinsänderungsrisiken Annahmen (z. B. Bodensatz-, Zinsbindungsfiktion) getroffen. Die Cashflows variabel verzinslicher Produkte werden über das Konzept der gleitenden Durchschnitte abgebildet.

Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage bereitgestellter Risikolimits. Als Risikotoleranz wurde eine Obergrenze für den Zinsrisikokoeffizienten in Höhe von 20,0 % der Eigenmittel festgelegt. Dieser wurde im Geschäftsjahr 2023 eingehalten. Daneben wurde ein Risikosensitivitätsmaß, bezogen auf die zu Vergleichszwecken festgelegte Benchmark, festgelegt. Das Risiko des Zinsbuches der Sparkasse soll sich an der einfachen (ungehebelten) VergleichsBenchmark (gleitender 10-Jahreszins) orientieren.

Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos wurden sowohl Payer-Swaps als auch Receiver-Swaps über ein Nominalvolumen von 1.591,8 Mio. EUR abgeschlossen, davon 1.316,8 Mio. EUR Payer und 275,0 Mio. EUR Receiver. Die Zinsswaps dienen nicht nur der Absicherung des Zinsänderungsrisikos, sondern auch zur Steuerung der Cashflow-Struktur des Zinsbuchs.

Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
Mio. EUR -18,147 21,147
in % der aufsichtlichen Eigenmittel (Zinsrisikokoeffizient) -6,6 7,7

Risikokonzentration werden anhand der Schwelle von 2% des Risikobeitrags im Vergleich zum ökonomischen Risikodeckungspotenzial bzw. einsetzbaren RDP (normativ) identifiziert. Risikokonzentrationen aus Zinsen im Depot A oberhalb des definierten Schwellenwerts 6,0 Mio. EUR bestehen in folgenden Strukturmerkmalen:

Assetklasse Corporates: 23,9 Mio. EUR

Assetklasse öffentliche Anleihen: 22,8 Mio. EUR

Bonitätsklasse BBB+: 12,4 Mio. EUR

Da das Marktpreisrisiko sowohl normativ als auch ökonomisch wertmäßig das größte Risiko darstellt, wird es arbeitstäglich sowohl auf Portfolio- als auch Einzelgeschäftsebene beobachtet. Daneben erfolgt quartalsweise die Ermittlung von Risikoszenarien und von standardisierten sowie institutsindividuellen Stresstests. Über die Ergebnisse informiert das Controlling täglich und monatlich sowie im Rahmen des vierteljährlichen Gesamtberichts, wobei zwischenzeitlich anlassbezogene Ad-hoc-Meldungen das Reporting vervollständigen. Der Verwaltungsrat wird regelmäßig über das Marktpreisrisiko informiert. Die Risikokontrolle erfolgt durch einen unabhängigen Referenten des Fachbereichs Gesamtbanksteuerung in Form der kritischen Reflexion des Messverfahrens und der eingesetzten Parameter sowie durch Abweichungsanalysen zur Geschäftsstrategie und Backtestings. Für das laufende Geschäftsjahr geht die Sparkasse von einer Einhaltung der RTF-Limite aus.

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu sehen.

Die Sparkasse lässt einen Teil ihres Wertpapiervermögens im Rahmen des Masterfondsmandates verwalten und gibt dafür Anlagerichtlinien vor, welche zur Risikosteuerung und -Überwachung dienen. Über deren Einhaltung und Ausprägungen informiert die Fondsgesellschaft. Aufgrund der Umstrukturierung der Wertpapierbestände ist die Duration des Eigengeschäftes (Direktbestand und Masterfonds) im Berichtsjahr auf 2,4 Jahre (VJ: 2,9 Jahre) gesunken. Damit wurde die strategische Obergrenze von 4 Jahren eingehalten.

Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage des bereitgestellten Risikolimit Marktpreisrisiken und der Beobachtungskennzahl für das Spreadrisiko.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der IT-Anwendung MPR

Konzentrationen bestehen in der ökonomischen Perspektive in den Assetklassen öffentliche Anleihen, ungedeckte Bankschuldverschreibungen und Corporates sowie in einzelnen Fälligkeitsjahren und Spreadklassen.

Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. durch Branchen-Ausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk abgeleitet wird. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung integriert (Nutzung von Diversifikationseffekte zwischen den Risikokategorien Adressenrisiko im Kundengeschäft und Adressenrisiko im Eigengeschäft).

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäft erfolgt auf Portfolioebene entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie der Sicherheiten. Daneben wurden Kreditvergabebedingungen auf Ebene der Kreditnehmer festgelegt, die sich am Kreditvolumen und am Risikogehalt orientieren.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands im risikorelevanten Kreditgeschäft

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das auf der Basis von quantitativen Kriterien (bspw. Rating-/Scoringnote, Auffälligkeiten in der Kontoführung) und qualitativer Kriterien auf Ebene der Einzelkreditnehmer Risiken identifiziert und mit Hilfe einer Frühwarnliste kommuniziert

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Problemkreditbearbeitung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV

Ermittlung von Sicherheitenwerten auf Basis der Vorgaben der BelWertV bzw. der sparkassenrechtlichen Beleihungsgrundsätze

turnusmäßige bzw. anlassbezogene Überprüfung der hereingenommenen Sicherheiten und Garantien hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in folgende Gruppen:

Kreditgeschäft der Sparkasse Kreditvolumen *
2023
Mio. EUR
2022
Mio. EUR
Unternehmenskundenkredite und Sonstige 788,4 789,4
Privatkundenkredite 1.042,0 929,8
Kommunalkredite 101,4 104,5
gesamt 1.931,9 1.823,7

* Kredite inkl. Zusagen vor Wertberichtigung

Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 40,8 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 53,9 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen.

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte bilden mit 26,6 % die Ausleihungen an Grundstücks- und Wohnungswesen sowie mit 8,7% Ausleihungen an das Gesundheitswesen. Darüber hinaus entfallen 5,9 % auf Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe.

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens, wobei 88,0 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 10,0 Mio. EUR entfallen. 63,3 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG weisen ein Kundenkreditvolumen bis 750 TEUR auf.

Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Volumenanteil
in %
1 bis 10 97,3
11 bis 15 C 1,8
16 bis 18 0,9
ungeratet 0,0

Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen beträgt 27,4 Mio. EUR bzw. 1,4 % des Kundenkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG am 31. Dezember 2023.

Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen: Größenkonzentration bei 4 Engagements ab 10 Mio. EUR nach Abzug des kommunalen Kreditgeschäftes, Branchenkonzentration bei den Branchen Grundstücks- und Wohnungswesen, Gesundheitswesen, Energieversorgung, Erbringung von Finanzdienstleistungen sowie vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe, Konzentration auf regionale, grundpfandrechtliche Sicherheiten und auf Finanzierungen im Geschäftsgebiet sowie Konzentration auf sehr gute bis gute Bonitätsklassen. Risikokonzentrationen liegen bei einem Engagement ab 6,0 Mio. EUR VaR (Stand-alone) vor.

Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Grö-ßenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung aufgrund weniger großer Einzelfälle. Bewertungen waren im Wesentlichen für in die Sanierung übernommene Einzelkreditengagements aufgrund der Veränderung der Bonität erforderlich.

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft (Wertpapiere und Forderungen an Kreditinstitute) umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Adressenrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.

Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Kreditnehmer (Emittenten- und Kontrahentenlimite) und für Produktgruppen

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV

Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 1.370,7 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (642,3 Mio. EUR), Wertpapierspezialfonds (388,3 Mio. EUR) und Forderungen an Kreditinstitute einschließlich Deutsche Bundesbank (298,8 Mio. EUR).

Dabei zeigt sich auf Basis der internen Risikoklassenstruktur nachfolgende Ratingverteilung:

Ratingklasse Volumenanteil
in %
1 bis 5 99,9
6 bis 10 0,0
11 bis 15 C 0,0
16 bis 18 0,0
ungeratet 0,1

Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere und Forderungen an Kreditinstitute verfügen zu 99,9 % über ein Rating im Bereich des Investments Grades.

Für das Länderrisiko der Eigenanlagen wird kein separater Risikowert ermittelt. Vielmehr wird es im Rahmen der Quantifizierung des Adressenrisikos über die Ratingnote des Kreditnehmers (enthält länderspezifische Faktoren) sowie die Verwendung des Foreign Currency Ratings (Gefahr eines Transferstopps) abgebildet.

Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an Verbundpartner, die zum Jahresende rund 231,2 Mio. EUR ergaben. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. Der Haftungsverbund sowie die Beteiligungen entfallen zu 100 % auf Gesellschaften der Sparkassen-Finanzgruppe.

4.2.3 Operationelle Risiken und Auslagerungen

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Als Steuerungsgröße werden daneben ad hoc-Meldeschwellen verwendet. Es werden OpRisk-Szenarien zur Erhebung von Ex-ante-Daten genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von Ex-post-Daten eingesetzt. Zum Umgang der ermittelten operationellen Risiken nutzt die Sparkasse die Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung und -transfer. Den operationellen Risiken wird u. a. auch im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen durch Kontrollmechanismen und Dokumentationen sowie durch Vorsorgemaßnahmen, prozess- und IT-bezogenen Notfallkonzepten und den Abschluss von Versicherungen Rechnung getragen.

Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist) berücksichtigt werden.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien"

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken in folgenden Bereichen:

Rechtliche Risiken werden durch sorgfältige Prüfung der vertraglichen Grundlagen und den Einsatz von Standardverträgen reduziert. Dennoch stehen verschiedene Gebühren aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis bzw. Referenzzinsthemen unter Beobachtung der Verbraucherschützer. Mehrere Klageverfahren sind bei Sparkassen anhängig. Aufwendungen für mögliche Gerichts- und Anwaltskosten vergrößern die Schadenshöhen. Die Sparkasse steht im ständigen Austausch mit den Verbänden OSV und DSGV.

Aufgrund der vorwiegenden Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT. Diese spiegeln sich in den Risikoanalysen der wesentlichen Auslagerungen wider. Gemäß Analyse der Beurteilungen für den Betrachtungszeitraum werden die Auslagerungsrisiken als vertretbar und beherrschbar eingestuft.

Die Sparkasse verfügt über sechs wesentliche AUSLAGERUNGEN gemäß MaRisk. Die laufende Steuerung und Überwachung der dafür beauftragten Dienstleister erfolgt durch den Dienstleistersteuerer. Die Ordnungsmäßigkeit sowie die Einhaltung der gesetzlichen und internen Anforderungen bei ausgelagerten Tätigkeiten wird durch den Zentralen Auslagerungsbeauftragten regelmäßig überwacht. Die Überwachung auf mögliche Verlustpotenziale erfolgt im Zuge der Risikoinventur in Zusammenarbeit mit der Abteilung Controlling sowie im Quartalsbericht des operationellen Risikos.

4.2.4 Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. Die Berechnung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt mit der von der SR entwickelten IT-Anwendung RKR über einen Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der Normalverteilung und eines Erwartungswerts von Null und berücksichtigt ausschließlich den Refinanzierungsspread. Die voraussichtliche Liquiditätsspreadbindungsdauer der variabel verzinslichen Geschäfte wird über Liquiditätsmischungsverhältnisse berücksichtigt.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage von Risikolimiten. Als Steuerungsgröße wird daneben das Risikomaß eines Überlebenshorizont verwendet. Es wurde festgelegt, dass im Planszenario der Überlebenshorizont mindestens 24 bzw. im kombinierten Stressszenario mindestens 4 Monate betragen soll. Daneben wurde festgelegt, dass sich die aufsichtlichen Liquiditätskennzahlen LCR und NSFR dauerhaft einen festgelegten Schwellwert nicht unterschreiten. Die LCR und die NSFR lagen im Jahr 2023 stets über den definierten Grenzen von 120 %.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR und der NSFR

Regelmäßige szenariospezifische Ermittlung des Überlebenshorizont und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabßüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung (inkl. eines adversen Szenarios)

Regelmäßige Überwachung der Fundingkonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung

Regelmäßige Überwachung der Mindestquote für Kundenverbindlichkeiten

Regelmäßige Überwachung des Strukturanteil der Kundenverbindlichkeiten

Regelmäßige Durchführung des LCR-Marktliquiditätstest

Regelmäßige Überwachung der Ultimoverfügungen der Sichteinlagen

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

Der zum 31. Dezember 2023 ermittelte Überlebenshorizont der Sparkasse im Planszenario beträgt 60 bzw. im kombinierten Stressszenario 25 Monate.

Es bestehen weder bei Einlagengebern noch bei Laufzeiten Konzentrationen im Liquiditätsrisiko. Die Sparkasse besitzt eine vielfältige Refinanzierungsstruktur. Rund 68 % der Einlagen bzw. 97% der Kunden haben ein Passivvolumen von unter 100 TEUR. Die Refinanzierung erfolgt zu rund 87 % aus dem Kundengeschäft und liegt damit über der strategischen Mindestgröße laut Geschäftsstrategie von 80 %.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gegeben.

Für das Refinanzierungskostenrisiko wurde ein Limit i. H. v. 30,0 Mio. EUR eingeräumt.

4.3 Gesamtbeurteilung der Risikolage

Die Risiken der Sparkasse waren im Jahr 2023 stets mit ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt. In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Das Risikotragfä-higkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 57,6 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfä-higkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit jederzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Zusammenfassend beurteilt der Vorstand, die Risikolage unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen als ausgewogen.

5 Prognosebericht mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken

Die folgenden Prognosen und Einschätzungen der Sparkasse beruhen auf Informationen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung standen. Eine Veränderung der Einflussfaktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von den derzeit erwarteten abweichen. Zu diesen gehören insbesondere die Konjunktur- und Inflationsentwicklung, die Zinsentscheidungen der EZB, die Entwicklung der Immobilienmärkte infolge höherer Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden, aber auch geopolitische Krise außerhalb und innerhalb von Europa. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

5.1 Gesamtwirtschaftliche und regionale Rahmenbedingungen im Jahr 2024

Die Sparkasse erwartet gemäß des World Economic Outlooks des IWFs vom Januar 2024, dass sich die wirtschaftliche Dynamik im Jahr 2024 wie folgt entwickelt:

Region Welt Euroraum Deutschland
Entwicklung des BIP in % + 3,1 + 0,8 + 0,3

Das prognostizierte globale Wachstum wird mit 3,1 % auf dem Niveau von 2023 bleiben und getragen sein von einer starken US-amerikanischen Wirtschaft, den Emerging Markets und fiskalischen Unterstützungsmaßnahmen in China. Gleichwohl bleibt das Wachstum damit unter dem langjährigen Durchschnitt von 3,8 %.

Die Prognosen für den Euroraum und Deutschland gehen von einer leichten wirtschaftlichen Erholung im Jahresverlauf aus. Sollte sich der Preisauftrieb weiter planmäßig abschwächen und die Entwicklung der Einkommen fortsetzen, wäre die Kaufkraft wieder gestärkt und neues Wachstum möglich. D. h. das Wachstum 2024 wird vor allem von der Erholung des privaten Konsums getragen sein. Die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt dagegen schwierig. Bei den Ausrüstungsinvestitionen gehen die Volkswirte des DSGVs von einer Fortsetzung der Sonderkonjunktur aus. Die für 2024 erwartete deutsche Wachstumsrate wird aber gerade einmal die Schrumpfung des Vorjahres kompensieren und 2024 wäre damit unter dem Strich das fünfte schwache Jahr in Folge.

Die Wirtschaftsleistung Sachsens wird 2024 mit 0,7 % leicht steigend erwartet. Auch hier werden eine steigende Konsumnachfrage und ein Anstieg der konsumnahen Dienstleistungen erwartet. Dennoch dürften diese in Sachsen weniger stark expandieren als in Deutschland insgesamt, da sich die unvorteilhafte demografische Entwicklung zunehmend bemerkbar macht.

Die schwache wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland wird auch die Arbeitsmarktdynamik bremsen: Am Arbeitsmarkt wird 2024 ein Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8 % (+0,1 %) erwartet. Für Sachsen wird ein etwas stärkerer Anstieg der Arbeitslosenquote um 0,3 % auf 6,5 % prognostiziert.

Im Geschäftsgebiet der Sparkasse Zwickau wird die Bevölkerungsentwicklung weiterhin von einem Rückgang der Einwohnerzahl und einer fortgesetzten Alterung der Bevölkerung gekennzeichnet sein. Bis 2040 wird der Landkreis Zwickau in allen vom Statistischen Landesamt berechneten Szenarien voraussichtlich mehr als 10 % seiner Bevölkerung gegenüber 31.12.2021 verlieren.

Ein in 2024 weiter nachlassender Preisauftrieb wird der Europäischen Zentralbank eine Neujustierung ihrer Zinslandschaft erlauben. Die Prognose der Volkswirte des DSGVs geht von Reduzierungen der Leitzinsen um 50 Basispunkte bis zum Jahresende 2024 aus. Eine solche zinspolitische Neujustierung könnte dann auch dem Wachstum wieder neuen Rückenwind geben. Die Mittelfristplanung 2024 - 2028 der Sparkasse verarbeitet jedoch keine explizite Zinsprognose, sondern basiert auf einer ab Planungsstichtag konstanten Zinsmeinung.

Während am Immobilienmarkt 2023 der größte Preiseinbruch seit der Jahrtausendwende zu beobachten war, dürfte sich 2024 die Lage wieder stabilisieren. In Sachsen werden 2024 für gebrauchte freistehende Einfamilienhäuser noch einmal leicht sinkende Preise, für Bauland, neue Eigentumswohnungen und neue Reihenhäuser dagegen wieder steigende Preise erwartet.

5.2 Geschäftsentwicklung

Die von uns im Jahr 2024 erwartete Geschäftsentwicklung beruht auf Jahresdurchschnittsbeständen und basiert auf der am 12.12.2023 verabschiedeten Mittelfristplanung 2024 - 2028. Zur Vergleichbarkeit wurden die Ist-Werte 2023 aus der Stichtagsbilanz auf Durchschnittswerte adjustiert. Die Entwicklung der wesentlichen bilanziellen Steuerungs- bzw. Plangrößen stellt sich wie folgt dar:

Plan 2024 2023 Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Durchschnittsbilanzsumme 2.939,6 2.885,9 53,7 1,9
Forderungen an Kreditinstitute 258,9 243,2 15,6 6,4
Forderungen an Kunden 1 1.702,0 1.433,6 268,4 18,7
Wertpapieranlagen 955,2 1.171,1 -216,0 -18,4
übrige Aktivposten 2 23,6 37,9 -14,3 -37,8
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 64,3 52,8 11,5 21,9
Verbindlichkeiten ggü. Kunden 2.553,8 2.498,6 55,2 2,2
Eigenkapital 284,9 279,6 5,2 1,9
übrige Passivposten 2 36,6 54,9 -18,2 -33,2

1 Kundenkreditvolumen = Bilanzposten Aktiva 4 und 9
2 übrige Aktiv-/Passivposten - alle übrigen Posten aus Aktiv- bzw. Passivseite, die noch nicht in Tabelle aufgeführt sind

Die Durchschnittsbilanzsumme wird für das Geschäftsjahr 2024 bei 2.939,6 Mio. EUR erwartet und liegt damit geringfügig über dem Vorjahreswert.

Auf der Aktivseite planen wir einen Ausbau der Forderungen an Kunden. Hier wird für das Jahr 2024 ein sehr deutliches Wachstum von 268,4 Mio. EUR erwartet, vorrangig aus dem Wohnungsbaukreditgeschäft mit unseren Privat- und Firmenkunden sowie aus der Erhöhung bei den Konsumentenkrediten, auch durch die Beteiligung an weiteren Kreditsyndizierungen. Bei den Forderungen an Kreditinstitute wurde ein deutlicher Zuwachs von 15,6 Mio. EUR geplant. Diese Position steht im Zusammenhang mit der geplanten Veränderung bei den Wertpapieranlagen.

Bei den Wertpapieren des Eigengeschäfts ist eine sehr deutliche Abnahme der Bestände in 2024 von 216,0 Mio. EUR aufgrund der Nichtanlage auslaufender Geschäfte vorgesehen.

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden planen wir vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung für 2024 einen geringfügigen Zuwachs der Kundeneinlagen in Höhe von 55,2 Mio. EUR.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind weiterhin mit Beständen auf sehr niedrigem Niveau vorgesehen.

Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2024 aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen und der Prognose der Zins-, Aktien- und Immobilienmärkte von ansteigenden Vermittlungen von Versicherungen, Wertpapieren sowie Bausparprodukten aus. Die Stärkung der Ergebnisbeiträge aus dem Kundengeschäft wird durch die weitere Umsetzung der im Rahmen eines umfassenden Vertriebsprojektes beschlossenen Maßnahmen unterstützt.

In der nachfolgenden Tabelle ist die geplante Ertragsentwicklung ausgewählter Ergebniskomponenten dargestellt. Sie wurden jeweils auf Basis des bundeseinheitlichen Betriebsvergleichs der Sparkassenorganisation ermittelt und beruhen auf Jahresdurchschnittswerten.

ausgewählte Ergebniskomponenten Plan 2024 2023 Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Durchschnittsbilanzsumme 2.939,6 2.885,9 53,7 1,9
Zinsüberschuss 70,9 54,3 16,4 30,1
Provisionsüberschuss 19,9 21,0 -1,1 -5,2
sonstiger ordentlicher Ertrag 0,8 0,6 0,2 37,7
ordentlicher Ertrag 20,7 21,5 -0,8 -3,8
Personalaufwand 31,4 28,0 3,4 12,0
Sachaufwand 24,2 20,1 4,1 20,6
sonstiger ordentlicher Aufwand 0,4 0,4 0,0 -0,2
ordentlicher Aufwand 56,0 48,5 7,5 15,5
Betriebsergebnis I - vor Bewertung 35,6 27,5 8,1 29,5
Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft -3,4 -5,2 1,8 34,6
Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft 1,5 6,8 -5,3 -77,9
sonstiges Bewertungsergebnis -0,6 2,2 -2,8 -127,3
Betriebsergebnis II - nach Bewertung * 33,1 31,2 1,9 6,1
Jahresergebnis 1,5 0,0 1,5 0,0

* ohne Vorsorgereserven

Für das Jahr 2024 rechnen wir auf Basis der konstant fortgeschriebenen Zinsstrukturkurve vom 29.09.2023 sowie bei planmäßiger Entwicklung der Bilanzstruktur mit einen um 16,4 Mio. EUR stark steigenden Zinsüberschuss. Ein Anteil von 24,6 % am Zinsüberschuss resultiert aus der zentralen Zinsbuchsteuerung in Höhe von 17,5 Mio. EUR (Zinsergebnis aus Derivaten).

Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das nächste Jahr von einem deutlichen Rückgang von 1,1 Mio. EUR aus, der durch den stark steigenden Provisionsaufwand für syndizierte Kredite geprägt sein wird und die leicht steigenden Provisionserträge vollständig verzehrt.

Gemäß Planung rechnen wir mit einem sehr deutlichen Anstieg um bis zu 15,6 % des Verwaltungsaufwandes aufgrund von Tarifsteigerungen und den Aufwendungen aus der Umsetzung des Projektes "Sparkasse NEU".

Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein stark verbessertes Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 1,2 % der DBS von ca. 2.939,6 Mio. EUR.

Das Bewertungsergebnis für das Kreditgeschäft basiert auf der Erwartungsrechnung mit einem Horizont von einem Jahr. Die Planwerte wurden unter Einbezug des geplanten Wachstums im Kundenkreditgeschäft abgeleitet. Aus Sicht der Sparkasse stellt der Erwartungswert einen ausrechend konservativen Ansatz, unter Bezugnahme auf die Einschätzung der Sparkasse zur erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung im Geschäftsgebiet, dar. Es wird für das Kreditgeschäft weiterhin von einem Bewertungsaufwand für Risikovorsorge und Ausfälle ausgegangen.

Für das Bewertungsergebnis im Wertpapierbereich erwarten wir aus der geplanten Struktur des Eigengeschäftes in Verbindung mit unseren Annahmen bezüglich der Marktentwicklungen ein erheblich sinkendes, aber wie im Vorjahr positives Bewertungsergebnis.

Das sonstige Bewertungsergebnis ist von untergeordneter Bedeutung.

Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Vorsorgereserven (einschließlich Fonds für allgemeine Bankrisiken § 340g HGB).

Unter Beachtung der aufgeführten Prämissen gehen die Planungsannahmen von einem positiven Ergebnis nach Steuern aus.

Die geplante Entwicklung der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren stellt sich im Jahr 2024 folgendermaßen dar:

bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren Einheit Plan 2024 2023 Veränderung
in %
Gesamtkapitalquote nach CRR % 19,7 19,3 2,1
Cost Income Ratio % 60,9 63,7 -4,3
Betriebsergebnis vor Bewertung % der DBS 1,21 0,95 27,4

Für die Gesamtkapitalquote erwarten wir für das Folgejahr eine Steigerung auf rd. 19,7 %. Wir rechnen aufgrund der geplanten Ausweitung des Kreditgeschäftes mit steigenden Risikopositionsbeträgen. Durch die insgesamt steigende Ertragslage gehen wir von einer Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von 27,0 Mio. EUR aus, der sehr deutlich über dem Vorjahreswert liegt.

Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) soll über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 % liegen und wird zum 31. Dezember 2024 mit 10,2 % prognostiziert.

Auf Basis unserer Finanz- und Liquiditätsausstattung sowie der bestehenden Planung und regelmäßiger LCR-Prognosen gehen wir davon aus, dass im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen für die LCR und die NSFR jederzeit eingehalten werden.

5.3 Zusammenfassung und Gesamtaussage zum Prognosebericht

Nach unserer Planung steht starken Zuwächsen beim Zinsüberschuss eine geringfügige Abnahme beim Provisionsüberschuss gegenüber. Aus den sonstigen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen wird ein nahezu gleichbleibender Saldo erwartet. Der prognostizierte Verwaltungsaufwand für 2024 steigt insgesamt sehr deutlich. Er ist durch einen starken Anstieg des Sachaufwands und einen in Folge von Tarifsteigerungen sehr deutlich steigenden Personalaufwand gekennzeichnet. Der Zuwachs im Zinsüberschuss übersteigt nach unserer Planung den des Verwaltungsaufwandes. Insgesamt erwarten wir eine geringfügige Verbesserung der Cost Income Ratio gegenüber dem Berichtsjahr.

Für das Betriebsergebnis vor Bewertung in % der DBS erwarten wir aufgrund eines stark steigenden Zinsüberschusses, der das geringfügig rückläufige Provisionsergebnis sowie die erwarteten Zuwächse beim Verwaltungsaufwand überkompensiert, bei geringfügig steigender DBS einen starken Anstieg um rd. 27,4 % und damit eine weitere Verbesserung gegenüber dem Vorjahr.

Für das Jahr 2024 erwarten wir bei der Vermögenslage neben einer Steigerung der Gesamtkapitalquote auf rund 19,7 % auch für das wirtschaftliche Eigenkapital eine Erhöhung um rd. 5,2 %. Hauptursache hierfür ist die erwartete positive Entwicklung der Ertragslage.

Sofern sich die Rahmenbedingungen wie unterstellt entwickeln, ist der Vorstand bezüglich der Perspektive für die Geschäftsentwicklung der Sparkasse im Geschäftsjahr 2024 zuversichtlich. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wird unter Würdigung der Erfüllungsrisiken einer ambitionierten Prognose weiterhin als geordnet betrachtet. Eine auskömmliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung, die Verschuldung und die Liquidität können gemäß den Planungen für das Jahr 2024 sichergestellt werden.

5.4 Wesentliche Chancen und Risiken

Risiken können die prognostizierte Vermögens-, Finanz- und Ertragsentwicklung in einem starken, nicht abschließend quantifizierbaren Ausmaß beeinträchtigen. Hierzu zählen insbesondere die weitere Wirtschaftsentwicklung, die Inflationsdynamik und die multiplen Kriegsgeschehen. Die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie die Entwicklung im Nahen und Mittleren Osten sind mit den damit verbundenen Risiken für die Finanzmärke und die Realwirtschaft schwer absehbar.

Die wirtschaftliche Entwicklung tangiert in vielfältiger Weise unsere Geschäftstätigkeit. Ein Ausbleiben der wirtschaftlichen Erholung kann bei dem Kunden eine Zurückhaltung und Verlagerung von Interessen auslösen, in deren Folge unsere Vertriebsaktivitäten und Erfolge geringer als geplant wären und das Zins-und Provisionsergebnis belasten würde. Negative Effekte auf die regionale Wirtschaft und die Arbeitslosenquote werden zudem erst mit zeitlichem Nachlauf wirksam, was zu über den Erwartungen liegenden Risikokosten im Kreditgeschäft führen kann.

Die für 2024 und 2025 weiter nachlassend erwartete Preisdynamik erlaubt zwar ein Plus der Kaufkraft und auch eine Neujustierung der Zinslandschaft, jedoch sind die Inflationsraten noch nicht auf dem Zielniveau der EZB. Ein erneuter Zinsanstieg könnte einerseits das Risiko von Bewertungsaufwänden für die eigenen festverzinslichen Wertpapiere im Masterfonds schlagend werden lassen, andererseits zu einem Anstieg des Zinsergebnis aus Derivaten und somit zur Steigerung des operativen Ergebnisses führen.

Risiken der künftigen Entwicklung bestehen ebenfalls durch die Regulatorik und einer nur begrenzt ausbaufähigen Risikotragfähigkeit. Im Hinblick auf die tendenziell weiter steigenden Eigenkapitalanforderungen und die durchgeführte Kapitalplanung ist mittelfristig zwar mit einer Belastung für die normative Risikotragfähigkeit zu rechnen, gleichwohl ist sie weiterhin gewährleistet.

Aus von den Erwartungen abweichenden Entwicklungen können unmittelbare und mittelbare Belastungen für die Sparkasse entstehen. Bestandsgefährdende Risiken sind aktuell nicht erkennbar.

Die Betrachtung der Chancen für die künftige Geschäftsentwicklung ist in den Strategieprozess integriert. Chancen sehen wir vor allem in einer sich besser als erwartet entwickelnden Konjunktur mit stärkeren realen Einkommenszuwächsen im Geschäftsgebiet sowie einer höheren Nachfrage nach Wohnungen, die die Bautätigkeit stärker als prognostiziert ankurbeln könnte. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses sowie zu geringeren Bewertungsaufwendungen im Kundenkreditgeschäft führen.

Grundsätzlich bietet sich mit Blick auf höhere Zinsen und die somit resultierende Ausweitung von Margen die Chance die Zinserträge im Kundengeschäft zu steigern. Weiterhin steigt die Attraktivität von Anlagen bei Verbundpartnern aufgrund des höheren Zinsniveau, was bei Ausweitung von Geschäften mit den Verbundpartnern über die Planungen hinaus zu höheren Provisionserträgen führen kann. Weiteres Potenzial zur Verbesserung der Ertragskraft stellt die Ausweitung des zinsunabhängigen Provisionsgeschäftes mit zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen dar.

Chancen sehen wir darüber hinaus auch in der Neuausrichtung unserer Vertriebsstruktur. Positive Impulse für unser Wachstum und die Ergebnisbeiträge erwarten wir dabei aus dem Aufbau der Kompetenzcenter für das beratungsintensive Geschäft. Die Umsetzung der Betreuungskonzeptionen im Privat- und Firmenkundengeschäft mit einer stärkeren Fokussierung auf Beratung, die Steigerung der Qualitätskultur in Service und Beratung als auch das Ziel- und Anreizsystem könnte zu besseren Vertriebsergebnissen führen.

Wir wollen weiterhin mit Filialpräsenz und angebotener Selbstbedienungstechnik in der Fläche des Geschäftsgebiets präsent sein und das Multikanalbanking und digitale Vertriebskanäle weiter ausbauen. Darüber hinaus arbeiten wir laufend daran, unsere Prozesse im Rahmen unserer Digitalisierungsstrategie zu optimieren.

Sollte es gelingen, Nachhaltigkeitsaspekte noch besser als angenommen in die Kundenprozesse zu integrieren bzw. werden diese Aspekte noch stärker durch staatliche Fördermaßnahmen unterstützt, könnten sich zusätzliche vertriebliche Absatzchancen im Kundenkreditgeschäft (Wohnungsbau: energetische Sanierung; Unternehmen: Investitionen für die nachhaltige Transformation) und in der Anlageberatung ergeben.

 

Zwickau, den 12.06.2024

Andreas Fohrmann

Grit Joseph

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