Blixen Coffee Shop GmbHLiquidiert
13347 Berlin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Blixen Coffee Shop GmbHBerlinJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz zum 31. Dezember 2010Blixen Coffee Shop GmbH, BerlinAKTIVA
BilanzanhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss der Blixen Coffee Shop GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Das bewegliche Sachanlagevermögen wurde entsprechend des beiliegenden Anlagenspiegels unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften des § 7 EStG fortentwickelt. Hierbei wurde die Abschreibungsmethode gem. § 7 Abs. 1 EStG unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter angewandt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 150,00 EUR wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG bewertet. Für Wirtschaftsgüter größer 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurde ein Sammelposten gem. §6 Abs. 2a EStG gebildet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind, soweit zum Bilanzerstellungstag entsprechende Erkenntnisse vorlagen, wertberichtigt worden. Entsprechend den Vorschriften des §146 Abs. 1 Satz 2 AO sind die Kasseneinnahmen und Kassenausgaben im Kassenbuch täglich festgehalten worden. Der so ermittelte Kassenbestand stimmt mit dem Bilanzansatz überein. Die Bankbestände sind mit den dazugehörigen Kontoauszügen verglichen und somit mit dem Nennwert angesetzt worden. Der Bilanzansatz stimmt mit dem Rechnungsabschluss des betreffenden Institutes zum Bilanzstichtag überein. Passiva Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken Rechnung getragen worden. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert worden. II. Eventualverbindlichkeiten Eventualverbindlichkeiten im Sinne der § 251 und 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht. III. Forderungen und Verbindlichkeiten Es bestehen laut Bilanzausweis Forderungen, aber keine Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern. IV. Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. V. Gesellschafterliste
VI. Vorschlag der Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern folgende Ergebnisverwendung vor: Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresabschluss ist mit dem heutigen Tag durch die Gesellschafterversammlung gebilligt worden.
Strausberg, 15. Februar 2012
Mathias Götzel, Steuerberater Ronald Stehr, Geschäftsführer |
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