swb Entsorgung GmbH
Selbe AdresseEnergetische Verwertung von Abfällen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Britte Poppe seit 13.5.2015 | Prokura |
Roland Böckmann seit 22.10.2013 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bioenergie Schwarme GmbHBremenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BestätigungsvermerkAn die Bioenergie Schwarme GmbHWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der Bioenergie Schwarme GmbH, Bremen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt.
Bremen, 26. Februar 2016 Ernst
& Young GmbH
Monsees, Wirtschaftsprüfer Bittner, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2015AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für 2015
Anhang für das Geschäftsjahr 2015der Bioenergie Schwarme GmbH, BremenA. Allgemeine AngabenDie Gesellschaft stellt ihren Jahresabschluss gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) auf. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert; zudem weist sie zusätzlich den branchenüblichen Ausweisposten "Betriebsergebnis" aus. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Aus rechnerischen Gründen können sich Rundungsdifferenzen zwischen den einzelnen Bestandteilen des Jahresabschlusses ergeben. B. Erläuterungen zur Bilanz und zur GuVI. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sie werden nach der linearen Methode vorgenommen. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Die Vorräte werden zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des niedrigeren Zeitwertes angesetzt. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind entsprechend ihrer Restlaufzeit mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre gemäß § 253 HGB abgezinst. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern werden auf die Unterschiedsbeträge in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. II. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben vollständig eine Laufzeit bis zu einem Jahr.
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich in Höhe von 177 TEUR (Vj.: 6.052 TEUR) um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Umsatzsteuer gegenüber der Gesellschafterin, swb CREA GmbH, Bremerhaven in Höhe von 96 TEUR. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt unverändert 25 TEUR und ist in voller Höhe eingezahlt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten 4 TEUR (Vj.: 8 TEUR) für die Prüfung des Jahresabschlusses sowie 5 TEUR (Vj.: 3 TEUR) für Handelskammerbeiträge. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten gegenüber der Gesellschafterin, der swb CREA GmbH, Bremerhaven, Verbindlichkeiten in Höhe von 33 TEUR (Vj.: 0 TEUR) aus Maislieferungen sowie 35 TEUR (Vj.: 35 TEUR) für die kaufmännische Betriebsführung. Bei den weiteren Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber swb Vertrieb sowie in Höhe von 7.012 TEUR (Vj.: 12.555 TEUR) um Cashpool-Verbindlichkeiten gegenüber der Konzernmutter swb AG, Bremen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die weder in der Bilanz erscheinen noch als Haftungsverpflichtung genannt sind, entfielen im Vorjahr auf Verpflichtungen aus Substratlieferverträgen für die Biogasanlagen in Höhe von 0 TEUR. Die Substratlieferverträge hatten eine unkündbare Vertragslaufzeit bis 2015. Im Berichtsjahr bestehen keine Bestellobligos für Investitionsvorhaben (Vj. 0 TEUR). III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erträge von 26 TEUR aus Biomethanverkäufen enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge von 23 TEUR aus der Auflösung von Rückstellungen enthalten. In den Materialaufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen für Leistungsbeziehungen von 21 TEUR enthalten. C. Sonstige AngabenI. Organe Geschäftsführung
Hinsichtlich der Angaben gemäß § 285 Nr. 9 HGB wird von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. II. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter. III. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Erträge größeren Umfangs mit
Energieverkäufe (2.360 TEUR; Vj. 2.472 TEUR)
Energieverkäufe (226 TEUR; Vj. 210 TEUR) Aufwendungen größeren Umfangs mit
Material- und Verwaltungsaufwand (83 TEUR; Vj. 35 TEUR)
Zinsaufwand (29 TEUR; Vj. 69 TEUR)
Energiebezug (276 TEUR; Vj. 303 TEUR) IV. Honorar des Abschlussprüfers Hinsichtlich der Honorare der Wirtschaftsprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses wird auf die Ausführungen im Konzernanhang der swb AG auf "33 Sonstige betriebliche Aufwendungen" verwiesen. V. Konzernverhältnisse Gesellschafterin der Bioenergie Schwarme GmbH, Bremen, ist die swb CREA GmbH, Bremerhaven, deren alleinige Gesellschafterin die swb AG, Bremen, ist. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den IFRS-Konzernabschluss der swb AG, Theo- dor-Heuss-Allee 20, Bremen, einbezogen, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Dieser ist beim elektronischen Handelsregister unter der Nummer HRB 4428 hinterlegt und wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Konzernabschluss der swb AG, Bremen, wird seinerseits in den nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) erstellten Konzernabschluss der EWE Aktiengesellschaft (HRB 33), Tirpitzstraße 39, Oldenburg, sowie in den Konzernabschluss der Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverband Beteiligungsgesellschaft mbH (HRB 201794), Oldenburg, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Die Konzernabschlüsse werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht, der beim elektronischen Handelsregister unter der Nummer HRB 33 hinterlegt ist, einbezogen.
Bremen, 26. Januar 2016 Böckmann Bruttoanlagenspiegel
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