Tele Columbus Glasfaser GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik
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| Name | Anteil |
|---|---|
BMB Geschäftsführung GmbHAufgelöst | 100.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Tele Columbus AGBerlinKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Geschäftsbericht 2019Vorrang für GlasfaserTele Columbus AGKennzahlen
1) inklusive IFRS16-Effekte
Umsatz499,4 Mio. EURDer Umsatz im Geschäftsjahr 2019 stieg im Vergleich zum Vorjahr um 1,0 % auf 499,4 Mio. EUR. Dies war getrieben durch Wachstum in den Bereichen Geschäftskunden sowie Internet & Telefonie mit Privatkunden als auch durch einen Anstieg bei den Bau-Umsätzen. Berichtetes EBITDA214,2 Mio. EURDas Berichtete EBITDA (inkl. IFRS 16-Effekt) stieg im Geschäftsjahr 2019 um 13,0 % im Jahresvergleich auf 214,2 Mio. EUR an. Neben mehr profitablen Umsätzen in den Bereichen Geschäftskunden und Internet & Telefonie mit Privatkunden, verzeichnete das Unternehmen ebenfalls einen deutlichen Rückgang der nichtwiederkehrenden Aufwendungen. Investitionen162,1 Mio. EURDie Investitionen (inkl. IFRS 16-Effekt) stiegen im Berichtsjahr um 1,9 % auf 162,1 Mio. EUR. Dies ist insbesondere auf einen weiteren Ausbau unserer Glasfasertechnik für wohnungswirtschaftliche Kunden sowie zusätzliche Infrastrukturprojekte zurückzuführen. Angeschlossene Haushalte3,4 Mio.Die Anzahl der angeschlossenen Haushalte blieb im Geschäftsjahr 2019 mit 3,4 Mio. weitgehend stabil im Vergleich zum Vorjahr. Dies ist sowohl das Ergebnis eines Rückgangs in der Abwanderung von angeschlossenen Haushalten als auch beeinflusst durch den Erwerb der ANTEC Servicepool GmbH (Hannover). UnternehmensprofilDie Tele Columbus AG ist einer der führenden Glasfasernetzbetreiber in Deutschland. Unter der Marke PYUR bieten wir Highspeed-Internet einschließlich Telefon sowie mehr als 250 TV-Programme auf einer digitalen Entertainment-Plattform an. Mit ihren Partnern der Wohnungswirtschaft realisiert die Tele Columbus Gruppe maßgeschneiderte Kooperationsmodelle und digitale Mehrwertdienste. Als Full-Service-Partner für Kommunen und regionale Versorger treibt das Unternehmen maßgeblich den glasfaserbasierten Infrastruktur- und Breitbandausbau in Deutschland voran.
Timm Degenhardt, Mitglied des Vorstands Dr. Daniel Ritz, Chief Executive Officer Eike Walters, Chief Financial Officer "Als Wegbereiter für schnelle und verlässliche Kommunikation begleiten wir mit unserer Glasfaser-Infrastruktur aktiv den digitalen Wandel der Wohnungswirtschaft und die Veränderungen der Mediennutzung der Menschen."Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren,nachdem wir 2018 die Konsolidierung und Integration der drei Gesellschaften Tele Columbus, pepcom und PrimaCom erfolgreich abgeschlossen und einen umfangreichen Transformationsprozess eingeleitet haben, zeigen die zahlreichen bisher umgesetzten Initiativen zur Verbesserung des Kundenservice und der Netzqualität sowie der Ausbau des Produkt-Portfolios nun erste vielversprechende Erfolge. In 2019 konnten wir das Geschäft weitgehend stabilisieren und die Tele Columbus AG wieder zurück auf den Wachstumspfad führen. Mit einem erzielten Umsatz in Höhe von 499 Millionen Euro sowie einem Normalisierten EBITDA von 240 Millionen Euro haben wir unsere zu Beginn des Jahres abgegebene Prognose erreicht. Die konsequente Umsetzung unserer Strategie, mit dem Ziel nachhaltiges Wachstum zu generieren, stand im Mittelpunkt unserer Bemühungen und Aktivitäten im Geschäftsjahr 2019. Eines der wichtigsten strategischen Ziele der Tele Columbus Gruppe ist, ein in jeder Hinsicht hervorragendes Kundenerlebnis zu bieten. Und wir wissen: Dazu gehört mehr als verlässliche TV-Versorgung und leistungsfähige Netze für schnelles Internet. Eine wesentliche Säule der Kundenzufriedenheit ist die Servicequalität, die bei jedem Kontakt und über alle Kanäle hinweg zu Tele Columbus spürbar sein muss. Diese lassen wir kontinuierlich überprüfen und durch Kundenbefragungen an allen Kontaktpunkten messen. Der ermittelte sogenannte Net Promoter Score (NPS) gibt uns regelmäßig Auskunft über die erzielten Verbesserungen. Dank der fortlaufenden Investitionen in unser Netz und in die Digitalisierung unserer Services konnten wir 2019 die Kundenzufriedenheit über alle Kontaktkanäle hinweg signifikant steigern und nachhaltige Erfolge erzielen. Diese wurden von verschiedenen unabhängigen Fachzeitschriften bestätigt, wie etwa im großangelegten Service-Test des Magazins CHIP, das die Qualität der Kundenhotline von PYUR mit der Note "sehr gut" bewertet hat. Tele Columbus hat auch in 2019 erheblich in den Ausbau und die Ertüchtigung der Netze und insbesondere in die zukunftssichere Glasfaserinfrastruktur investiert. Im Juni 2019 konnten wir das umfangreiche Projekt zur Volldigitalisierung erfolgreich abschließen. Die Abschaltung der analogen TV- und Radiosignale schaffte Kapazität für mehr Programmvielfalt, noch schnelleres Internet per Breitbandkabel und ebnete den Weg ins Gigabit-Zeitalter: Die geschaffene zusätzliche Kapazität nutzte Tele Columbus für die Einführung des neuen Übertragungsstandards DOCSIS 3.1. Im August 2019 erweiterte Tele Columbus sein Produkt-Portfolio um einen attraktiven 1.000 Mbit-Tarif und bietet seitdem knapp einer Million Bewohner in Berlin Gigabit-Geschwindigkeit an. Bereits im April 2019 hatte Tele Columbus das Produkt-Portfolio ausgebaut und so dem anhaltenden Nachfragetrend zu höheren Internetbandbreiten Rechnung getragen. Mit der Einführung der PYUR Kombitarife "Surf & Phone + HDTV" in den Geschwindigkeitsstufen 20, 200 und 400 Mbit/s bietet Tele Columbus seitdem das attraktivste Preis-Leistungs-Verhältnis im Segment der Bundle-Angebote auf dem Markt. Durch die erfolgte Harmonisierung der Bandbreiten zwischen den Internet-Einzeltarifen und den Kombiangeboten kann der Verbraucher zudem die Produkte leichter miteinander vergleichen und das auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Angebot wählen. Die neue Angebotsstruktur schaffte zugleich beste Voraussetzungen, um insbesondere DSL-Kunden für das turboschnelle Internet in den Netzen der Tele Columbus Gruppe zu begeistern. Neben dem konsequenten Ausbau des Produkt-Portfolios und den damit einhergehenden attraktiven Wechselangeboten für DSL-Kunden, erweiterte das Unternehmen zudem sein Vertriebsnetz: Im Januar 2020 kündigten die Tele Columbus AG und die mobilcom-debitel Shop GmbH, ein Unternehmen der freenet AG, ihre getroffene Vereinbarung zur Kooperation beim Vertrieb von Internetprodukten an. Seitdem gehören bei rund 550 Shops und Franchise-Partnern von mobilcom-debitel die glasfaserbasierten Internetprodukte sowie die beliebten Kombiangebote Surf & Phone + HDTV von PYUR mit integrierten Telefon- und TV-Diensten zum Angebotsportfolio. Zusätzlich zum stationären Vertrieb in exklusiven PYUR Shops, die räumlich gut an die versorgten Wohngebiete angebunden sind, werden durch die Kooperation mit mobilcom-debitel die Produkte von PYUR nun auch in vielen besonders stark frequentierten Innenstadtlagen sichtbar. Die Kunden haben so die Möglichkeit, das Beste an ihrem Wohnort verfügbare Angebot für Internet und Home Entertainment auszuwählen. Der stark umkämpfte deutsche Breitband- und Kabelmarkt erfordert von uns eine klare Strategie, wie wir unser Geschäft in der Zukunft gestalten und nachhaltiges Wachstum generieren wollen. Ein weiterer Meilenstein ist daher die im Oktober 2019 kommunizierte Entscheidung, das eigene Netz zu öffnen sowie die daraus resultierende langfristige Wholesale-Vereinbarung mit Telefónica Deutschland. Grundlage des Vertrags, im Rahmen dessen o2 zukünftig Breitband-Produkte auf der glasfaserbasierten Netzinfrastruktur von Tele Columbus vermarkten wird, ist das IP-fähige Netz mit rund 2,3 Millionen angeschlossenen Haushalten in Deutschland. Durch den kontinuierlichen FTTH/FTTB-Ausbau des eigenen Netzes werden die zusätzlichen Kapazitäten monetarisiert, indem zukünftig Drittanbietern die Vermarktung von IP-Produkten mit hohen Bandbreiten auf der Netzinfrastruktur der Tele Columbus Gruppe ermöglicht wird. Diese zusätzlichen Wholesale-Umsätze ermöglichen uns weitere zielgerichtete Investitionen in den Glasfaserausbau für unsere wohnungswirtschaftlichen Kunden und Infrastrukturpartner und sichern Tele Columbus eine starke und langfristige Position im Markt für Glasfaserinfrastruktur. Mehr denn je, wollen und müssen wir uns in Zeiten des digitalen Wandels auf unsere Stärken besinnen und uns auf unsere Rolle im sich rasant verändernden Breitbandmarkt in Deutschland konzentrieren. Seit jeher ist Tele Columbus ein enger und vertrauensvoller Partner der Wohnungswirtschaft. Über langfristige Verträge zur Versorgung ihrer Liegenschaften mit zunächst Kabelfernsehen und nun immer mehr Internet- und Telefonie-Diensten unterstützen wir die Immobilienwirtschaft bei der Sicherung des Wohnwerts und der Attraktivität ihrer Objekte. Für Tele Columbus bedeuten diese Vereinbarungen eine hohe Investitions- und Planungssicherheit über viele Jahre. Die Kompetenz und langjährige Erfahrung unseres Unternehmens beim Ausbau leistungsfähiger Kabel-und Glasfasernetze versetzt uns in eine starke und dem Wettbewerb überlegene Position - und somit in die Lage, zukunftsfähige Netze für die Wohnungswirtschaft sowie für Gemeinden und Kommunen in ganz Deutschland zu realisieren. Diese Kompetenz konnten wir im Geschäftsjahr 2019 erneut unter Beweis stellen: Neben erfolgreich abgeschlossenen Vertragsverlängerungen und Netzaufrüstungen mit wohnungswirtschaftlichen Partnern wie der Wohnbau Frankfurt (Oder), der Leipziger Wohnungsgenossenschaft UNITAS und der Potsdamer Wohnungsbaugenossenschaft 1965 eG, erhielt die Tele Columbus Gruppe im Juni den Zuschlag, das durch die Stadt Heidelberg errichtete kommunale Glasfasernetz aktiv zu betreiben. In mehreren bislang unzureichend mit schnellen Internet-Anschlüssen versorgten Stadtteilen, wird damit erstmals eine Datenanbindung mit Gigabit-Geschwindigkeit möglich. Die Tele Columbus Tochtergesellschaft pepcom GmbH wird die aktive Netztechnik einbringen, das Netz betreiben und den Bürgerinnen und Bürgern unter der Marke PYUR schnelle Internetanschlüsse mit bis zu 1.000 Mbit/s ermöglichen. Ende des Jahres 2019 konnte das Unternehmen einen weiteren großen Erfolg verzeichnen: Die Stadt Halle (Saale) in Sachsen-Anhalt hat der zur Tele Columbus AG gehörenden Tochtergesellschaft HLkomm Telekommunikations GmbH mit ihrer Marke PYUR Business den Zuschlag für den Breitbandausbau in Gebieten erteilt, die bislang über keine ausreichend schnellen Internet-Zugänge verfügen. Im Rahmen der Breitbandförderung von Bund und Land wird die Tele Columbus Gruppe ihr glasfaserbasiertes Stadtnetz an rund 3.000 Haushalte, Schulen und Gewerbebetriebe heranführen und für eine deutliche Verbesserung der Internet-Anbindung sorgen. In Kooperation mit den Wohnungsunternehmen versorgt Tele Columbus bereits heute mehr als 100.000 Haushalte in Halle mit Fernsehen, Internet und Telefon per Breitbandkabel. Neben dem Auftrag für den weiteren Breitbandausbau in Halle, konnte die HLkomm Telekommunikations GmbH mit ihrer Marke PYUR Business 2019 die positive Geschäftsentwicklung mit ihren differenzierten Produkten im Carrier-Segment sowie bei Cloud- und Data Security-Lösungen erfolgreich fortsetzen und die Umsätze sowie den Deckungsbeitrag erneut steigern. Insbesondere durch das im Oktober 2019 eingeweihte hochmoderne Rechenzentrum in Leipzig-Lindenau wird der Geschäftskundenbereich PYUR Business zukünftig in der Lage sein, sein Angebot an innovativen Sicherheitslösungen für Datenverarbeitung und -speicherung zu erweitern und somit weitere Marktanteile in diesem schnellwachsenden Segment zu gewinnen. Im neuen Rechenzentrum lassen sich sämtliche Prozessketten von der Datenspeicherung, Verarbeitung und Bereitstellung gemäß deutscher Datenschutzbestimmungen und unter deutscher Datenhoheit abbilden. Das Geschäftsjahr 2019 war, neben der Rückkehr auf den Wachstumspfad in Folge der konsequenten Umsetzung zahlreicher strategischer Maßnahmen und Projekte, auch von entscheidenden personellen Veränderungen geprägt. Am 29. August 2019 wählte die Hauptversammlung der Tele Columbus AG turnusgemäß einen neuen Aufsichtsrat und folgte hierbei den von United Internet eingebrachten Vorschlägen. Das sechsköpfige Kontrollgremium unter dem Vorsitz von Herrn Dr. Volker Ruloff besteht aus Herrn Claus Beck, Herrn Hüseyin Dogan, Frau Dr. Susan Hennersdorf, Herrn Stefan Rasch und Herrn Michael Scheeren. Direkt im Anschluss an die Wahl durch die Hauptversammlung, nahmen die neuen Mitglieder des Aufsichtsrats gemeinsam mit dem Vorstand und der Geschäftsführung der Tele Columbus AG die Arbeit auf und starteten einen umfangreichen Onboarding-Prozess, mit dem gemeinsamen Ziel, den eingeschlagenen Wachstumskurs des Unternehmens mit aller Kraft voranzutreiben. Im Dezember 2019 gab das Unternehmen bekannt, dass Timm Degenhardt seinen Vertrag als Chief Executive Officer (CEO) der Tele Columbus AG nicht verlängert. Der Aufsichtsrat ernannte Ende Januar mit Wirkung zum 1. Februar 2020 Dr. Daniel Ritz zum neuen CEO und Mitglied des Vorstands. Timm Degenhardt blieb bis 31. März 2020 Mitglied des Vorstands, um eine reibungslose Übergabe zu ermöglichen. Mit Eike Walters als Chief Financial Officer (CFO) und Mitglied des Vorstands seit Juli 2018 ist zudem Kontinuität im Finanzressort gewährleistet. Mit Dr. Daniel Ritz hat das Unternehmen einen hochqualifizierten Manager mit ausgewiesener Expertise in den Bereichen Strategie und Transformation sowie über 14 Jahren Erfahrung in der Telekommunikationsbranche gewonnen. Von 2016 bis 2019 bekleidete er die Position des President & CEO von PTCL, dem führenden Telekommunikationsanbieter in Pakistan. Zudem fungierte Dr. Daniel Ritz als CEO der PTCL Group, zu der auch ein Mobilfunkanbieter sowie eine Bank für Mitfinanzierungen gehören. Von 2012 bis 2016 war der gebürtige Schweizer als Chief Strategy Officer und Mitglied der Konzernleitung bei der Etisalat Group in Abu Dhabi tätig. Vor dieser Zeit fungierte Dr. Daniel Ritz von 2006 bis 2012 als Mitglied der Konzernleitung bei Swisscom und verantwortete dort verschiedene Positionen bei nationalen sowie internationalen Tochtergesellschaften. Von 2008 bis 2009 war er zudem CEO von Swisscom Central & Eastern Europe. Als Wegbereiter für schnelle und verlässliche Kommunikation, ist eine unserer wichtigsten Aufgaben, den sich vollziehenden digitalen Wandel der Wohnungswirtschaft und das sich stark verändernde Nutzungsverhalten der Mieter - weg vom linearen TV und hin zu internetbasierten Diensten und Anwendungen - aktiv zu begleiten und eine entsprechende zukunftsfähige Infrastruktur sicherzustellen. Dies, liebe Aktionärinnen und Aktionäre, bedeutet, dass wir auch weiterhin stark investieren müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Tele Columbus Gruppe langfristig abzusichern. Denn der Erfolg unseres Unternehmens wird auch zukünftig durch zwei grundlegende Stärken weiter vorangetrieben: Die langjährige Expertise beim Bau und Betrieb leistungsfähiger Glasfasernetze und durch den Mehrwert unserer Services für die Wohnungswirtschaft und unsere Kunden. Wir verschaffen den Zugang zu digitalen Lösungen, zu Information und Entertainment. Auf nationaler Ebene ermöglichen wir dies mit einer Breitband-Infrastruktur auf höchstem technischen Standard. Und für jeden einzelnen Kunden mit einer starken Service-Leistung und attraktiven Angeboten für Internet- und TV-Versorgung. Der zügige Ausbau mit hochmodernen glasfaserbasierten Netzen stellt auch für Sie, unsere geschätzten Aktionärinnen und Aktionäre, weiterhin eine nachhaltige Investition in die Infrastruktur und somit den Wirtschaftsstandort Deutschlands dar. Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen, das Sie uns im Geschäftsjahr 2019 entgegengebracht haben und freuen uns, wenn Sie die Tele Columbus AG auf ihrem eingeschlagenen Wachstumspfad und der damit einhergehenden Steigerung des Unternehmenswerts weiterhin begleiten.
Dr. Daniel Ritz, Chief Executive Officer Eike Walters, Chief Financial Officer Timm Degenhardt, Mitglied des Vorstands Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Aktionärinnen und Aktionäre,Bereits im Vorjahr hatte der Vorstand der Tele Columbus AG mit Unterstützung des Aufsichtsrats einen umfangreichen Transformationsprozess eingeleitet, mit dem Ziel, das Unternehmen zurück auf den Wachstumspfad zu führen. Im Zuge dessen hat Tele Columbus insbesondere im Geschäftsjahr 2019 zahlreiche Initiativen zur Verbesserung des Kundenservice und der Netzwerkqualität erfolgreich umgesetzt. Auch die Strategie wurde nach intensiver Diskussion mit dem Aufsichtsrat geändert. Vorstand und Aufsichtsrat haben entschieden, das eigene Netz für Dritte zu öffnen. Diese Entscheidung wurde dem Markt Ende Oktober 2019 kommuniziert. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass eine erste Wholesale Partnerschaft mit einem großen Telekommunikationsunternehmen vereinbart wurde. Der FTTH/FTTB-Ausbau des eigenen Netzes erweitert die Kapazitäten, die durch Drittanbieter genutzt und ihnen die Vermarktung von IP-Produkten mit hohen Bandbreiten auf der Netzinfrastruktur der Tele Columbus Gruppe ermöglicht. Dadurch erhöht sich gleichzeitig der Umsatz der Tele Columbus Gruppe und die eigenen Investitionen in den Netzausbau können besser amortisiert werden. Das Jahr 2019 war aber auch geprägt durch bedeutende personelle Veränderungen im AufsichtsratVom 1. Januar bis einschließlich 2. April 2019 bestand der satzungsgemäß mit acht Personen zu besetzende Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern. Dazu gehörten Frank Donck als Aufsichtsratsvorsitzender, Andre Krause als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, Christian Boekhorst, Yves Leterme, Catherine Mühlemann und Dr. Susan Hennersdorf. Mit Wirkung zum 2. April 2019 legte Frank Donck sein Amt als Aufsichtsratsmitglied nieder. Andre Krause übernahm mit Wirkung ab dem 3. April 2019 bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Tele Columbus AG am 29. August 2019 den Vorsitz des Aufsichtsrats. Vorübergehend hat er auch den Vorsitz im Prüfungsausschuss übernommen. Am 29. April 2019 übernahm Christian Boekhorst für die verbleibende Amtsdauer des Aufsichtsrats den Vorsitz im Prüfungsausschuss. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 29. August 2019 endete turnusgemäß die Amtszeit der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates. Infolge der Neuwahl des Aufsichtsrats schieden mit Ausnahme von Frau Dr. Susan Hennersdorf alle bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats aus. Das Unternehmen dankt allen ausgeschiedenen Mitgliedern für ihre konstruktive Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Unternehmens. Durch die Hauptversammlung am 29. August 2019 wurde beschlossen, dass der Aufsichtsrat ab diesem Zeitpunkt aus sechs Mitgliedern bestehen soll. In den neuen Aufsichtsrat wurden Dr. Volker Ruloff, Michael Scheeren, Stefan Rasch, Claus Beck, Dr. Susan Hennersdorf und Hüseyin Dogan gewählt. InteressenkonflikteDer Code of Conduct des Aufsichtsrats regelt insbesondere auch detailliert den Umgang mit Interessenkonflikten. Bei den Aufsichtsratsmitgliedern Michael Scheeren, Claus Beck und Hüseyin Dogan kann es aufgrund ihrer Organfunktion bei Unternehmen der United Internet Gruppe als wesentlichem Wettbewerber potenziell zu Interessenkonflikten kommen (vgl. Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Codex). Der Aufsichtsrat prüft vor jeder Sitzung, ob zu den einzelnen Tagesordnungspunkten Interessenkonflikte vorliegen könnten. Möglichen Interessenkonflikten wurde im Einzelfall durch angemessene Maßnahmen vorgebeugt. So haben die benannten Aufsichtsratsmitglieder an Beschlussfassungen mit potenziellen Interessenkonflikten nicht teilgenommen oder sich der Stimme enthalten. Darüber hinausgehende Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern im Berichtszeitraum, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren wäre, sind dem Aufsichtsrat nicht bekannt. Überblick über die Tätigkeiten des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat nahm die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahr. Der Vorstand hat uns schriftlich und mündlich über die Geschäftslage und Entwicklung, die aktuelle Ertragssituation, die Risikolage, das Risikomanagement, die kurz- und langfristige Planung sowie Investitionen und organisatorische Maßnahmen unterrichtet. Unsere Entscheidungen basierten auf den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands, die wir eingehend geprüft haben. Wir haben die Arbeit des Vorstands kontinuierlich überwacht und ihn bei seiner Führungsaufgabe, der strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens sowie bei wichtigen Einzelthemen unterstützt. Zudem ließ sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats außerhalb der Gremiensitzungen vom Vorsitzenden des Vorstands regelmäßig über die aktuelle Entwicklung und relevante Vorgänge im Unternehmen informieren. Der Aufsichtsrat trat während des Jahres 2019 in sechs ordentlichen Sitzungen zusammen, in denen der Vorstand regelmäßig über die Lage des Unternehmens sowie über alle wesentlichen aktuellen und auch strategisch bedeutsamen Themen berichtete. Darüber hinaus fanden mehrere Telefonkonferenzen, mehrere Termine zur Einführung der neuen Aufsichtsratsmitglieder sowie eine konstituierende und zwei außerordentliche Aufsichtsratssitzungen statt. Der Aufsichtsrat diskutierte in den jeweiligen Sitzungen ausführlich die Herausforderungen und Fortschritte bei der Umsetzung der vom Vorstand erarbeiteten Strategie. Besonderes Augenmerk legte das Aufsichtsgremium auf die vom Vorstand in der strategischen und operativen Planung vorgestellten Handlungsschwerpunkte, mit denen die operative Performance und Profitabilität weiter verbessert werden sollen. Der Aufsichtsrat wurde kontinuierlich über die Fortschritte in der Umsetzung der Maßnahmen informiert. In seiner regulären Sitzung im Januar 2019 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Budgetplanung für 2019. Zudem diskutierten Vorstand und Aufsichtsrat über eine mögliche neue strategische Ausrichtung des Unternehmens, die eine potentielle neue Struktur der Gruppe und die Beteiligung eines Investors an den Netzen sowie die Öffnung der Netze von Tele Columbus ermöglichen würde. In einer außerordentlichen Sitzung im Februar verabschiedete der Aufsichtsrat das Budget für 2019. Bei seiner ordentlichen Sitzung im März 2019 diskutierte der Aufsichtsrat die Nachfolge für den Vorsitz des Aufsichtsrates aufgrund des Ausscheidens von Frank Donck zum 2. April 2019, setzte neue Ziele für den Aufsichtsrat fest und befragte die Aufsichtsratsmitglieder zur Effizienz der Arbeit des Aufsichtsrats. Des Weiteren gab der Vorstand einen Überblick über die Weiterentwicklung der operativen Performance, stellte den Compliance-Bericht vor und berichtete im Rahmen des Risikomanagements über die wesentlichen Einzelrisiken. Bestandsgefährdende Risiken waren nicht erkennbar. In einer außerordentlichen Sitzung im März 2019 befasste sich der Aufsichtsrat erneut mit der neuen möglichen strategischen Ausrichtung des Unternehmens. In seiner regulären Sitzung im Mai befasste sich der Aufsichtsrat mit der Vorbereitung der Hauptversammlung und der zukünftigen Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Zudem wurden operative und rechtliche Fragen und Probleme, die sich aus der Umsetzung der neuen strategischen Ausrichtung des Unternehmens ergeben können, unter Hinzuziehung von externen Beratern diskutiert und analysiert. Auch die in diesem Zusammenhang bestehenden Rechte und Pflichten der Unternehmensgremien wurden besprochen. In drei weiteren Telefonkonferenzen im Mai befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Fortgang der neuen strategischen Ausrichtung des Unternehmens sowie mit den Ergebnissen des ersten Quartals 2019. Im Juni und Juli befasste sich der Aufsichtsrat mit der Verschiebung der Hauptversammlung. Anlass war ein später Gegenvorschlag zur Besetzung des Aufsichtsrats. Um allen Aktionären eine Teilnahme an der Entscheidung zu ermöglichen, wurde die Hauptversammlung vom 21. Juni auf den 29. August 2019 verschoben. In seiner Sitzung im August unterrichtete der Vorstand den Aufsichtsrat über die Ergebnisse des zweiten Quartals 2019. Zudem befasste sich der Aufsichtsrat mit der Öffnung der Netze und einem in diesem Zusammenhang abzuschließenden Wholesale-Vertrag. In seiner konstituierenden Sitzung am 29. August 2019 wählte der neue Aufsichtsrat Dr. Volker Ruloff als Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Michael Scheeren als stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Zudem wurden ein Präsidialausschuss, dem ebenfalls Dr. Volker Ruloff vorsitzt und ein Prüfungsausschuss, dem Michael Scheeren vorsitzt, gebildet. Im September und Oktober 2019 fanden mehrere Gremiums- und Einzeltermine mit dem Vorstand sowie auch mit Bereichsleitern der Tele Columbus Gruppe zur ausführlichen Einführung und dem Informationsaustausch mit den neuen Aufsichtsratsmitgliedern statt. Bei seiner ersten Sitzung im Oktober 2019 und einer weiteren Telefonkonferenz befasste sich der neue Aufsichtsrat ebenfalls mit der möglichen neuen strategischen Ausrichtung der Gesellschaft sowie mit der Öffnung der Netze und dem in diesem Zusammenhang abzuschließenden Wholesale-Vertrag. Im November 2019 berichtete der Vorstand über die operative Entwicklung des Unternehmens und die Ergebnisse des dritten Quartals 2019. In seiner letzten ordentlichen Sitzung des Jahres 2019 hat der Aufsichtsrat die operative Planung des Unternehmens für die Folgejahre und das Budget für 2020 freigegeben. In einer Telefonkonferenz am 16. Dezember 2019 informierte der Vorstandsvorsitzende den Aufsichtsrat, dass er seinen mit Ende August 2020 auslaufenden Vertrag nicht verlängern werde. Ausschüsse des AufsichtsratsZur effizienten Wahrnehmung der Aufgaben hat der Aufsichtsrat zwei ständige Ausschüsse (Präsidialausschuss und Prüfungsausschuss) und einen zeitlich befristeten Ausschluss (Nominierungsausschuss) für die Wahl des neuen Aufsichtsrats bei der Hauptversammlung gebildet. PräsidialausschussVom 1. Januar bis zum 2. April 2019 waren Mitglieder des Präsidialausschusses Frank Donck (Vorsitzender), Yves Leterme und Catherine Mühlemann. Mit dem Ausscheiden von Frank Donck mit Ablauf des 2. April 2019 übernahm Andre Krause den Vorsitz des Präsidialausschusses. Nach der Neuwahl des Aufsichtsrats am 29. August 2019 wurden Dr. Volker Ruloff (Vorsitzender), Michael Scheeren und Claus Beck Mitglieder des Präsidialausschusses. Der Präsidialausschuss tagte im Geschäftsjahr 2019 zweimal. In den Sitzungen wurden unter anderem Veränderungen im Aufsichtsrat sowie die Zielerreichung und Vergütung des Vorstands besprochen. PrüfungsausschussVom 1. Januar bis zum 29. April 2019 waren Mitglieder des Prüfungsausschusses Andre Krause (Vorsitzender), Christian Boekhorst und Dr. Susan Hennersdorf. Da Andre Krause den Vorsitz des Aufsichtsrats und des Präsidialausschusses mit dem Ausscheiden von Frank Donck übernommen hat, wurde am 29. April 2019 Christian Boekhorst zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gewählt. Nach der Neuwahl des Aufsichtsrats am 29. August 2019 wurden Michael Scheeren (Vorsitzender), Dr. Susan Hennersdorf und Hüseyin Dogan Mitglieder des Prüfungsausschusses. Der Prüfungsausschuss hielt im Geschäftsjahr 2019 zwölf Sitzungen ab, davon neun per Telefonkonferenz und drei in Form persönlicher Treffen. Er bewertete die Wirksamkeit des Risikomanagements und beriet zu den Themen Compliance, interne Revision, internes Kontrollsystem und Rechnungslegung, zu den Schwerpunkten der Abschlussprüfung sowie zu den Zwischenabschlüssen und zum Jahresabschluss. NominierungsausschussAufgrund der Neuwahl des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung in 2019 hat sich der Aufsichtsrat entschieden, einen Nominierungsausschuss zu bilden. Mitglieder des Nominierungsausschusses waren vom 28. September 2018 bis zum 29. August 2019 Andre Krause (Vorsitzender), Christian Boekhorst und Catherine Mühlemann. Mit der Hauptversammlung am 29. August 2019 wurde der Nominierungsausschuss aufgelöst. Aufgabe dieses Ausschusses war es, geeignete Kandidaten für den Aufsichtsrat zu finden, deren Qualifikationen anhand des vom Aufsichtsrat definierten Kompetenzprofils zu überprüfen und Gespräche mit diesen zu führen sowie die Hauptversammlung vorzubereiten. Der Nominierungsausschuss tagte im Jahr 2019 fünfmal. Jahres- und KonzernabschlussprüfungDer vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss der Tele Columbus AG und der gemäß §315e HGB auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 sowie die entsprechenden Lageberichte wurden von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Es wurde jeweils ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich eingehend mit den Unterlagen. Allen Mitgliedern des Aufsichtsrats lagen dazu die Prüfungsberichte vor. Außerdem erläuterte der verantwortliche Abschlussprüfer zunächst im Prüfungsausschuss und dann während der Aufsichtsratssitzung am 30. März 2020 die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung, die jeweils in seiner Anwesenheit ausführlich besprochen wurden. Die Prüfung durch den Prüfungsausschuss und den Aufsichtsrat umfasste auch die in den zusammengefassten Lagebericht integrierten nichtfinanziellen Angaben für die Tele Columbus AG und den Konzern. Der Abschlussprüfer berichtete über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems wurden nicht berichtet. Nachfragen der Mitglieder des Aufsichtsrates beantworteten der Vorstand und die anwesenden Abschlussprüfer in der gebotenen Ausführlichkeit. Der Aufsichtsrat erhob keine Einwendungen, stimmte den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Der Aufsichtsrat hat in dieser Sitzung den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Tele Columbus AG, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht gebilligt. Der Jahresabschluss ist folglich festgestellt. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern für ihre Leistungen und die Ergebnisse im Jahr 2019.
Berlin, den 30. März 2020 Dr. Volker Ruloff, Vorsitzender des Aufsichtsrats Volle Leistung im Vor-Ort-ServiceDas Gigabit-Angebot für rund eine Million Berliner, das sukzessive Upgrade auf den neuen Übertragungsstandard DOCSIS 3.1 und der voranschreitende Glasfaserausbau erforderten auch eine Neuausstattung der Servicetechniker. Die Mitarbeiter im Field Service der RFC, einem Unternehmen der Tele Columbus Gruppe, wurden einheitlich mit leistungsfähigen Messgeräten der neuesten Generation ausgerüstet. Die kompakten Geräte geben den Technikern am Anschlusspunkt in der Wohnung, am Hausverteiler und in den regionalen Kopfstellen alle Informationen bei Glasfaserleitungen ebenso wie bei der traditionellen Koax-Technologie. Durch exakte Tests und Fehlerdiagnosen können Störeinstrahlungen und Leitungsfehler zielgerichtet behoben werden, um das Leistungsversprechen von Tele Columbus auch im Gigabitbereich jederzeit zu erfüllen. Ein Großteil der Kunden wird durch die eigenen Technikexperten der Tele Columbus Gruppe betreut. Für kurze Anfahrtszeiten greift Tele Columbus zusätzlich auf ausgewählte lokale Netzwerk- und Elektronikunternehmen zurück, die einem ebenso hohen Qualitäts- und Schulungsniveau verpflichtet sind. Glasfaser und die Tele Columbus GruppeGlasfaser bedeutet Leistung und Zukunftssicherheit in Wohnimmobilien und Gewerbebetrieben: Für die Kunden, weil die Geschwindigkeit jederzeit an die steigende Datennutzung angepasst werden kann - vom günstigen Basisangebot bis hin zu attraktivem Gigabit-Tarif. Für die Partner von Tele Columbus in Wohnungswirtschaft und Kommunen, weil sie mit der Glasfaser-Infrastruktur und unserer Betreiberkompetenz langfristige Sicherheit bei der Anbindung ihrer Liegenschaften und Standorte erhalten. Und für Tele Columbus als Unternehmen, weil die Leistungsfähigkeit der Glasfaser einen effizienten und nachhaltigen Ausbau der bestehenden Infrastruktur und Kundenbasis ermöglicht. Volle Leistung bis in jede WohnungDie Mieter, die in die mehr als 550 neu errichteten Wohnungen der Berliner degewo in Marzahn, Altglienicke und Prenzlauer Berg einziehen, entdecken hinter einer kleinen Wandklappe im Wohnungsflur ein besonderes Ausstattungsmerkmal: Die Anschlusstechnik für ein Glasfasernetz, fertig installiert und betriebsbereit für die Versorgung durch Tele Columbus. Der Anschlusspunkt ist bereits vorhanden, direkt daneben ist der Installationsplatz für einen WLAN-Router optimal platziert. Auch die Ethernet-Kabel für Netzwerkdosen in den Wohnräumen und die Koaxial-Kabel für die TV-Anschlüsse laufen im Installationsschrank zusammen. Glasfaserleitungen für die leistungsfähige Versorgung jeder einzelnen Wohneinheit im FTTH-Modell bietet den Mietern von Anfang an den Internet-Zugriff mit bis zu 1.000 Mbit/s. Es ist integraler Bestandteil der Strategie von Tele Columbus, die Glasfaser immer näher an die einzelne Wohnung heranzuführen und bei Neubauten oder umfassenden Sanierungen das FTTH-Konzept gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft zu realisieren. Bei allen neuen Projekten setzt Tele Columbus bevorzugt auf Glasfaser. Glasfaser und die WohnungswirtschaftInvestitionssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Beständigkeit während des gesamten Lebenszyklus einer Gebäudeinfrastruktur: Tele Columbus orientiert sich an den Bedürfnissen der Wohnungswirtschaft. Unsere Lösungen zur Vernetzung sind ebenso flexibel wie unsere Modelle bei der Kooperation. Erschließung ganzer Wohnquartiere oder Anschluss von Einzelgebäuden, komplette bauliche Herstellung oder Bewirtschaftung bestehender Netze mit den attraktiven PYUR-Angeboten, Glasfaser als leistungsfähiges Backbone in Kombination mit Koax-Technik oder FTTH-Lichtgeschwindigkeit bis in jede Wohnung: Tele Columbus ist präferierter Partner für die umfassende Kommunikations- und Multimediaversorgung. Volle Leistung für alle KundengruppenWer braucht den Gigabit-Anschluss und nutzt die volle Geschwindigkeit von 1.000 Mbit/s aus? Anders als die Versorgung mit 200 oder 400 Mbit/s, die sich bereits zum Standard für komfortable Nutzung von HD-Videostreams und Cloud-Storage entwickelt haben, wird der Gigabit-Tarif im privaten Bereich vor allem bei speziellem Bedarf nachgefragt. Dieser Bedarf entsteht bei immer mehr Nutzergruppen. Die Ingenieurin, die vom Home Office aus per verschlüsselter VPN-Verbindung auf die zentrale Unternehmensdatenbank mit großformatigen, hochaufgelösten Plänen oder Konstruktionszeichnungen zugreift; der Gamer, der aktuelle Spielesoftware mit einem Dateivolumen von bis zu 100 Gigabyte herunterlädt und nicht mehrere Stunden bis zum Abschluss des Downloads warten möchte; die Ärztin, die in ihrer Praxis Röntgenbilder und CT-Scans mit Kollegen austauscht; der Mediengestalter, der in der eigenen Wohnung arbeitet und immer neue Versionen von Filmmaterial empfangen und dann mit hohen Uploadraten auch wieder versenden muss: Immer mehr Kunden benötigen die höchste aktuell verfügbare Geschwindigkeit. Glasfaser in der WohnungDie Kapazität von Glasfaserleitungen ist praktisch unbegrenzt. Das klassische Fernsehangebot mit 250 Programmen - davon viele in bester HD-Bildauflösung - und eine parallele Nutzung verschiedener hochauflösender Streams am gleichen Anschluss, sind mit der leistungsfähigen Anbindung von PYUR kein Problem. Durch hohe Datenraten auch beim Upload sind die Glasfaseranschlüsse von Tele Columbus hervorragend für die steigende Zahl von Kunden geeignet, die Cloud-Daten, Streams und große Dateien versenden. Kommunikation steht im Mittelpunkt privater und beruflicher Tätigkeiten. Das Netz und die Angebote von Tele Columbus sind die leistungsfähige Basis dafür. Volle Kompetenz für UnternehmensanwendungenIm Oktober 2019 feierte die Tele Columbus Gruppe in Leipzig die Einweihung des neuen Rechenzentrums ihres B2B-Geschäftsbereichs PYUR Business. Das nach modernsten Standards gebaute Rechenzentrum in Leipzig-Lindenau bietet eine Hochsicherheitsumgebung zur Daten-Verarbeitung und -Speicherung. Mit der Errichtung des Rechenzentrums unterstützt PYUR Business seine Kunden noch stärker bei den steigenden Anforderungen an Unternehmen hinsichtlich Datensicherheit. Die zur Tele Columbus AG gehörende Tochtergesellschaft HL komm Telekommunikations GmbH mit ihrer Marke PYUR Business ist gemäß ISO 27001 für den IT-Grundschutz sowie nach ISO 9001 für das Qualitätsmanagement zertifiziert. Im Rechenzentrum lassen sich sämtliche Prozessketten von der Datenspeicherung, Verarbeitung und Bereitstellung gemäß deutscher Datenschutzbestimmungen und unter deutscher Datenhoheit abbilden. Ausgestattet mit Übertragungstechnologie der neuesten Generation ist das Rechenzentrum integrierter Bestandteil des PYUR Business Backbones. Dies ermöglicht redundante Vernetzungen mit Bandbreiten von aktuell bis zu 100 Gigabit pro Sekunde. Glasfaser für UnternehmskundenDie Kompetenz von Tele Columbus geht über den Netzbetrieb und die Multimedia-Versorgung von Privatkunden hinaus. Der Geschäftsbereich Unternehmenslösungen setzt die Leistungsfähigkeit des Glasfasernetzes in Mehrwert für Gewerbebetriebe jeder Größe um. Dedizierte Leitungen mit einer Kapazität von bis zu 100 Gbit/s und höchstem Servicelevel, Speicher- und Hochsicherheitslösungen sowie Smart-Building-Anwendungen sind die Expertise des Tochterunternehmens HLkomm. Als bundesweit aktiver Geschäftskundenspezialist bietet HLkomm Anbindung und Anwendung aus einer Hand. Volle Geschwindigkeit in ganz HeidelbergDer Betrieb von Glasfasernetzen bedeutet gegenüber klassischen Telefon- oder Koax-Netzen eine signifikante Reduzierung des Stromverbrauchs. Zusätzlich strebt Tele Columbus an, in allen Stromlieferverträgen für die Netzknoten eine CO 2-neutrale Versorgung sicherzustellen. Zu den in Zukunft hinzukommenden Glasfasernetzen zählt das Projekt in Heidelberg. Hier wird Tele Columbus das durch die Stadt Heidelberg errichtete kommunale Glasfasernetz in den Stadtteilen Schlierbach und Ziegelhausen betreiben, hinzu kommen weitere Gebiete, die bislang unzureichend mit schnellen Internet-Anschlüssen versorgt waren. Dort wird damit erstmals eine Datenanbindung mit Gigabit-Geschwindigkeit möglich. Nach einem sechsmonatigen Auswahlverfahren hat sich die Stadt Heidelberg 2019 für das Tele Columbus Tochterunternehmen pepcom GmbH als Betreiber und Anbieter entschieden. Während das Verlegen der Glasfaserleitungen und die Errichtung der Hausanschlüsse durch die Kommune erfolgt, wird pepcom die aktive Netztechnik einbringen, das Netz betreiben und den Bürgern schnelle Internetanschlüsse unter der Marke PYUR in eigener Verantwortung anbieten. Glasfaser und NachhaltigkeitAls einer der führenden deutschen Glasfasernetzbetreiber sorgt die Tele Columbus AG für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch den Zugang zu Information und Bildung. Es ist unser Ziel, die digitale Transformation der Kommunikations- und Medienwelt ökologisch nachhaltig und sozial verträglich mitzugestalten. Durch verantwortungsvolles Handeln wollen wir das Vertrauen unserer Kunden in unsere Leistungen jederzeit rechtfertigen. Wir haben uns deshalb mit den Markenwerten Menschlichkeit, Einfachheit und Leistung sowie mit einer nachhaltig-kundenorientierten Produktgestaltung positioniert. Corporate-Governance-BerichtDie Tele Columbus AG legt großen Wert auf eine ordnungsgemäße Corporate Governance. Vorstand und Aufsichtsrat sind davon überzeugt, dass eine gute Corporate Governance zu einem langfristigen und nachhaltigen Erfolg des Unternehmens beiträgt. Corporate Governance soll eine zielgerichtete und effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, die Fokussierung auf die Interessen unserer Aktionäre und Mitarbeiter, angemessenen Umgang mit Risiken sowie Effektivität und Transparenz bei allen unternehmerischen Entscheidungen sicherstellen. Vorstand und Aufsichtsrat sind sich darüber bewusst, dass Corporate Governance ein im Unternehmen integrierter Prozess ist, der kontinuierlich vollzogen werden muss. Dieser Bericht bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2019. Während des gesamten Geschäftsjahres 2019 galt der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 ("Kodex"). Die Neufassung ist erst am 20. März 2020 in Kraft getreten. Alle Bezugnahmen auf Bestimmungen des Kodex in diesem Bericht beziehen sich daher auf den Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017. Da zwischen dem gemäß Ziffer 3.10 des Kodex abzugebenden Corporate-Governance-Bericht und der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f Handelsgesetzbuch ("HGB") eine enge inhaltliche Verbindung besteht, geben Vorstand und Aufsichtsrat der Tele Columbus AG beide Erklärungen nachfolgend im Zusammenhang ab. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB enthält die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG (unten 1.), relevante Angaben zu den über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandten Unternehmensführungspraktiken (unten 2.), eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Arbeitsweise und Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats (unten 3.), die Festlegungen nach § 76 Absatz 4 und § 111 Absatz 5 AktG und die Angabe, ob die festgelegten Zielgrößen erreicht worden sind oder nicht sowie die jeweiligen Gründe (unten 4.) und eine Erklärung zu Kompetenzprofil und Diversitätskonzept (unten 5.), sowie weitere Angaben zur Corporate Governance (unten 6.). Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB ist Bestandteil des Lageberichts. Gemäß § 317 Absatz 2 Satz 6 HGB ist die Prüfung der Angaben nach § 289f HGB darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden. Entsprechenserklärung gemäß § 161 Absatz 1 AktGGemäß § 161 Absatz 1 Aktiengesetz ("AktG") haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Jede Abweichung von den Empfehlungen des Kodex ist ausführlich zu begründen. Die Entsprechenserklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich ausführlich mit den Empfehlungen des Kodex beschäftigt und erklären gemäß § 161 Absatz 1 AktG, dass die Tele Columbus AG den vom Bundesministerium der Justiz im Amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers veröffentlichten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Kodex-Kommission) in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit folgenden Ausnahmen entsprochen hat und ihnen auch künftig entsprechen wird: 1 "Nach Ziffer 5.3.2 S. 5 des Kodex soll der Aufsichtsratsvorsitzende nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben. Von dieser Empfehlung wurde im Zeitraum vom 2. April bis 29. April 2019 abgewichen, da in dieser Zeit André Krause sowohl Aufsichtsratsvorsitzender als auch Vorsitzender des Prüfungsausschusses war. Das Zusammenfallen dieser Positionen beruhte nicht auf einem Entschluss des Aufsichtsrats. Mit Wirkung zum 2. April 2019 hat der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende Frank Donck sein Mandant niedergelegt. Die Position des Aufsichtsratsvorsitzenden hat Andre Krause als sein bisheriger Stellvertreter übernommen. Am 29. April 2019 hat Carsten Boekhorst den Vorsitz im Prüfungsausschuss für die verbleibende Amtsdauer des Aufsichtsrats übernommen. 2. Nach Ziffer 5.4.2 S. 2 DCGK sollen Aufsichtsratsmitglieder keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben. Vorstand und Aufsichtsrat haben die Frage, ob die von der Hauptversammlung am 29. August 2019 gewählten Herren Claus Beck, Hüseyin Dogan und Michael Scheeren aufgrund ihrer Organfunktion bei der United Internet AG bzw. bei Gruppengesellschaften des United Internet Konzerns als Aufsichtsratsmitglieder mit einer Organfunktion bei einem wesentlichen Wettbewerber des Unternehmens anzusehen sind, sorgfältig geprüft. Obwohl gewichtige Argumente dagegen sprechen, die United Internet AG bzw. einzelne ihrer Konzerngesellschaften, in denen die vorgenannten Herren Organfunktionen ausüben, als wesentliche Wettbewerber der Tele Columbus AG anzusehen, insbesondere weil sich die Märkte, in denen diese Unternehmen und die Tele Columbus AG tätig sind, teilweise nicht decken, haben Vorstand und Aufsichtsrat der Tele Columbus AG entschieden, höchst vorsorglich eine Abweichung von Ziffer 5.4.2. S. 2 DCGK bzgl. der drei vorgenannten Herren zu erklären. Aus Sicht der Gesellschaft wird die Arbeit des Aufsichtsrats hierdurch jedoch nicht nachhaltig behindert werden, weil etwaige auftretende Interessenkonflikte im Einzelfall durch geeignete Maßnahmen, die die Interessen der Gesellschaft wahren, bewältigt werden können. 3. Gemäß Ziffer 7.1.2 des Kodex sollen der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, verpflichtende unterjährige Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein. Aufgrund des andauernden Integrationsprozesses aller Konzerneinheiten konnte die Veröffentlichung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2018 nicht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich gemacht werden. Ebenso konnten die unterjährigen verpflichtenden Berichte nicht in jedem Fall innerhalb von 45 Tagen nach Ende des jeweiligen Berichtszeitraums öffentlich zugänglich gemacht werden. Es wurde insofern von der Empfehlung in Ziffer 7.1.2 des Kodex abgewichen. Für das Geschäftsjahr 2019 geht die Gesellschaft davon aus, dass die Empfehlung des Kodex eingehalten und der Konzernabschluss innerhalb der 90-Tage-Frist veröffentlicht wird.
Berlin, den 13. Januar 2020 Für den Vorstand Timm Degenhardt, CEO Eike Walters, CFO Für den Aufsichtsrat Dr. Volker Ruloff, Vorsitzender des Aufsichtsrats Die Entsprechenserklärung ist auf der Internetseite der Tele Columbus AG unter www.telecolumbus.com zugänglich gemacht. Relevante Angaben zur UnternehmensführungDie Corporate Governance der Tele Columbus AG wird maßgeblich, aber nicht ausschließlich durch die Vorschriften des Aktiengesetzes bestimmt und orientiert sich zudem an den Empfehlungen des Kodex, die die Tele Columbus AG, abgesehen von den in der Entsprechenserklärung nach § 161 Absatz 1 AktG genannten Ausnahmen, alle erfüllt. Compliance hat für die Tele Columbus AG höchste Priorität und wird durch den Vorstand als wesentliche Leitungsaufgabe verstanden. Internes KontrollsystemDer Vorstand der Tele Columbus AG hat organisatorische Maßnahmen implementiert, um ein internes Kontrollsystem zu etablieren und seine Pflichten verantwortungsbewusst und transparent zu erfüllen. Dazu gehört neben einem Compliance-Management-System (CMS) und einem Risiko-Management auch die Etablierung eines Kapitalmarkt-Office, das sich den Themen der Kapitalmarkt-Compliance widmet. Die Tele Columbus AG verfügt über ein an den spezifischen Bedürfnissen des Unternehmens ausgerichtetes internes Kontrollsystem, dessen Prozesse die Ordnungsmäßigkeit der internen und externen Rechnungslegungsprozesse gewährleisten sowie die Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften und internen Richtlinien sicherstellen sollen. Diese Kontrollprozesse umfassen auch die Evaluierung von möglichen Risiken, die Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die finanzielle Stabilität der Gesellschaft haben könnten. Marktentwicklungen, Änderungen der für uns relevanten rechtlichen Bestimmungen sowie der Buchhaltungsgrundsätze werden im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und finanzielle Lage der Gesellschaft kontinuierlich beobachtet, analysiert und bewertet. Entsprechende Maßnahmen zur Risikosteuerung und -minimierung werden entwickelt und eingesetzt. Eine finale Beurteilung der Risiken erfolgt durch das Risk Committee. Für den Rechnungslegungsprozess der Tele Columbus AG sind im Rahmen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems geeignete Strukturen und Prozesse festgelegt. Grundlagen sind neben definierten Kontrollmechanismen unter anderem systemtechnische und manuelle Abstimmungsprozesse, eine klare Funktionstrennung, die strikte Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips sowie Richtlinien und Arbeitsanweisungen. Der Aufsichtsrat und insbesondere der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats lassen sich über die wesentlichen Unternehmensrisiken sowie die im Rahmen des internen Kontrollsystems eingerichteten Prozesse informieren und sind von deren Effizienz überzeugt. Die Tele Columbus AG hat zudem ein umfassendes Compliance-Management-System (CMS) eingeführt. Das Compliance-Management-System gibt Mitarbeitern verständliche Leitlinien für eine ethische, wertorientierte und gesetzestreue Geschäftstätigkeit. Ziel ist es, alle Mitarbeiter mit den relevanten Gesetzen, Regelungen und internen Leitlinien vertraut zu machen. Schwerpunkt des Compliance-Management-Systems ist der intakte Geschäftsverkehr und somit das Verbot unlauterer Zahlungen und wettbewerbswidrigen und diskriminierenden Verhaltens sowie der Datenschutz. Der vollständige Verhaltenskodex (Code of Conduct) ist auf der Internetseite der Tele Columbus AG unter www.telecolumbus.com/investor-relations/ öffentlich zugänglich. Als Bestandteil des Compliance-Management-Systems hat die Gesellschaft eine Compliance-Abteilung mit einem Compliance Officer eingerichtet. Zusätzlich wurde ein Compliance Committee etabliert, das sich aus Mitarbeitern der Compliance-, Rechts-, Personal-, Controlling-, Finanz- und Steuerabteilung, der Datenschutzbeauftragten, des IT-Sicherheitsbeauftragten sowie eines Vertreters des Betriebsrats zusammensetzt. Das Compliance Committee ist zuständig für die Überwachung der Compliance-Abteilung und die Prüfung und Abhilfe etwaiger Compliance-Verstöße. Die Compliance-Abteilung berichtet regelmäßig und auf Ad-hoc-Basis an das Compliance Committee und den Vorstand über generelle Compliance-Themen sowie etwaige Compliance-Verstöße. Die Compliance-Abteilung ist zudem verantwortlich für die Einleitung von Untersuchungen bei möglichen Compliance-Verstößen. Alle Mitarbeiter der Tele Columbus Gruppe haben die Möglichkeit, eventuelle Compliance-Verstöße, auf Wunsch auch anonym, über eine Compliance-Hotline zu melden, die von einem externen Ombudsmann betreut wird. Der Ombudsmann berichtet etwaige Compliance-Verstöße an den Compliance Officer oder direkt an das Compliance Committee, den Vorstand oder den Aufsichtsrat. Das Compliance-Management-System und seine Anwendung werden von der Gesellschaft überprüft und weiterentwickelt. Prüfungsrelevante ProzesseDer vom Vorstand der Tele Columbus AG aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht sowie der Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden durch den Abschlussprüfer geprüft, vom Prüfungsausschuss erörtert und vom Aufsichtsrat gebilligt. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss und der verkürzte Konzernzwischenlagebericht des Halbjahresfinanzberichts werden vor Veröffentlichung vom Vorstand mit dem Prüfungsausschuss erörtert. Vermeidung von InteressenkonfliktenInteressenkonflikte von Organen und sonstigen Entscheidungsträgern der Gesellschaft oder wesentlich beteiligten Aktionären widersprechen den Grundsätzen guter Corporate Governance und schaden der Gesellschaft. Die Tele Columbus AG und ihre Organe halten sich daher diesbezüglich strikt an die Empfehlungen des Kodex. Auch die Mitarbeiter der Tele Columbus AG und ihrer Beteiligungsunternehmen werden für das Problem der Interessenkonflikte sensibilisiert und haben bindende Verhaltensvorgaben im Falle tatsächlicher oder potenzieller Interessenkonflikte. Zu weiteren Ausführungen siehe Kapitel "Arbeitsweise des Aufsichtsrats" Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Arbeitsweise und Zusammensetzung der Ausschüsse des AufsichtsratsDie Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat der Tele Columbus AG ist vertrauensvoll und auf den nachhaltigen Erfolg des Unternehmens ausgerichtet. Die Mitglieder des Vorstands nehmen an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil, sofern der Aufsichtsratsvorsitzende nach vorheriger Rücksprache mit seinem Stellvertreter keine abweichende Anordnung trifft oder der Aufsichtsrat beschließt, ohne den Vorstand zu tagen. Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat zeitnah, umfassend und regelmäßig über die Entwicklung der Geschäftstätigkeit der Tele Columbus AG. Das Jahr 2019 war geprägt durch den fortlaufenden Transformationsprozess des Unternehmens, das Unternehmenswachstum, den Infrastrukturausbau und eine neue strategische Ausrichtung. Ende Oktober 2019 haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, das Netz der Tele Columbus Gruppe für Dritte zu öffnen und Wholesale-Partnerschaften einzugehen. Arbeitsweise des VorstandsDie Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Derzeit besteht der Vorstand aus drei Mitgliedern: dem Vorsitzenden Dr. Daniel Ritz, Timm Degenhardt sowie Eike Walters. Herr Degenhardt hat zum 31. Januar 2020 sein Mandat als Vorstandsvorsitzender niedergelegt und wird zum 31. März 2020 aus dem Vorstand ausscheiden. Seit dem 1. Februar 2020 hat Dr. Daniel Ritz das Mandat des Vorstandsvorsitzenden übernommen. Für einen Übergangszeitraum von zwei Monaten (Februar und März 2020) gibt es daher einen dreiköpfigen Vorstand. Der Vorstand leitet die Gesellschaft mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse, also unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, der Arbeitnehmer und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen. Näheres regelt insbesondere die vom Aufsichtsrat verabschiedete Geschäftsordnung des Vorstands. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt diese regelmäßig mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Dem Vorsitzenden des Vorstands obliegt dabei die Koordination aller Geschäftsbereiche des Vorstands. Er steht in regelmäßigem Austausch mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden und repräsentiert den Vorstand und die Gesellschaft gegenüber der Öffentlichkeit. Die Aufgabenverteilung zwischen den derzeit drei Mitgliedern des Vorstands ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. Jeder Vorstand führt den ihm zugewiesenen Geschäftsbereich in eigener Verantwortung und hat dabei stets das Gesamtwohl der Gesellschaft im Auge zu behalten. Ungeachtet dessen tragen die Mitglieder des Vorstands gemeinsam die Gesamtverantwortung für die Geschäftsführung der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen. Die Strategie des Unternehmens, wesentliche Fragen der Geschäftspolitik sowie alle Angelegenheiten, die mehrere Geschäftsbereiche betreffen oder grundsätzliche Bedeutung für die Gesellschaft und/oder ihre Konzernunternehmen haben, bleiben daher der Entscheidung durch den Vorstand in seiner Gesamtheit vorbehalten. Besonders wichtige Geschäfte und Maßnahmen bedürfen darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Sitzungen des Gesamtvorstands finden nach Bedarf, in der Regel jedoch mindestens alle zwei Wochen statt und werden vom Vorstandsvorsitzenden geleitet. Auch außerhalb von Sitzungen können Beschlüsse des Vorstands auf Anordnung des Vorstandsvorsitzenden gefasst werden, insbesondere schriftlich, per Telefax oder E-Mail. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, mindestens vierteljährlich, über den Gang der Geschäfte der Gesellschaft. Geschäfte, die für die Rentabilität oder die Liquidität der Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sein können, sind darüber hinaus so rechtzeitig an den Aufsichtsrat zu berichten, dass dieser vor der Vornahme des Geschäfts die Möglichkeit zur Stellungnahme hat. Schließlich ist dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats bei wichtigen Anlässen im Sinne des § 90 Abs. 1 Satz 3 AktG zu berichten. Arbeitsweise des AufsichtsratsVom 1. Januar bis einschließlich 2. April 2019 bestand der satzungsgemäß mit acht Personen zu besetzende Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern. Dazu gehörten Frank Donck als Aufsichtsratsvorsitzender, Andre Krause als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, Christian Boekhorst, Yves Leterme, Catherine Mühlemann und Dr. Susan Hennersdorf. Mit Wirkung zum 2. April 2019 legte Frank Donck sein Amt als Aufsichtsratsmitglied nieder. Andre Krause übernahm mit Wirkung ab dem 3. April 2019 bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Tele Columbus AG am 29. August 2019 den Vorsitz des Aufsichtsrats. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 29. August 2019 endete turnusgemäß die Amtszeit der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats. Infolge der Neuwahl des Aufsichtsrats schieden mit Ausnahme von Frau Dr. Susan Hennersdorf alle bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats aus. Das Unternehmen dankt allen ausgeschiedenen Mitgliedern für ihre konstruktive Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Unternehmens. Durch die Hauptversammlung am 29. August 2019 wurde beschlossen, dass der Aufsichtsrat ab diesem Zeitpunkt aus sechs Mitgliedern bestehen soll. In den neuen Aufsichtsrat wurden Dr. Volker Ruloff, Michael Scheeren, Stefan Rasch, Claus Beck, Dr. Susan Hennersdorf und Hüseyin Dogan gewählt. Die Lebensläufe der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder sind auf der Website unter https://www.telecolumbus.com/ueberuns/management/aufsichtsrat/ einsehbar. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung der Gesellschaft mit einfacher Mehrheit gewählt. Die Tele Columbus AG unterliegt weder dem Mitbestimmungsgesetz noch dem Drittelbeteiligungsgesetz. Der Aufsichtsrat hat sich für seine Tätigkeit in Ergänzung zu den Vorgaben der Satzung eine Geschäftsordnung gegeben, in der auch die Ausschüsse des Aufsichtsrats festgelegt sind. Nach der Geschäftsordnung koordiniert der Aufsichtsratsvorsitzende die Arbeit des Aufsichtsrats und die Zusammenarbeit mit dem Vorstand, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Der Aufsichtsratsvorsitzende hält mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorstandsvorsitzenden, regelmäßig Kontakt und berät mit ihm Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens sowie wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind. Beschlüsse fasst der Aufsichtsrat in Präsenzsitzungen, die mindestens zweimal pro Kalenderhalbjahr stattfinden. Außerhalb von Präsenzsitzungen ist eine Beschlussfassung durch textförmliche, fernmündliche oder andere vergleichbare Formen der Beschlussfassung zulässig, wenn dies der Aufsichtsratsvorsitzende oder im Verhinderungsfall dessen Stellvertreter für den Einzelfall bestimmt. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Im Geschäftsjahr 2016 hat der Aufsichtsrat einen eigenen Verhaltenskodex als Selbstverpflichtung beschlossen, der gesetzliche Rechte und Pflichten zusammenfasst und weitere Verhaltensregeln und Richtlinien für spezielle Situationen festlegt. Jedes Aufsichtsratsmitglied hat Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können, dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Bei den Aufsichtsratsmitgliedern Michael Scheeren, Claus Beck und Hüseyin Dogan kann es aufgrund ihrer Organfunktionen bei Unternehmen der United Internet Gruppe als wesentlichem Wettbewerber potenziell zu Interessenkonflikten kommen (vgl. Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Codex). Der Aufsichtsrat prüft vor jeder Sitzung, ob zu den einzelnen Tagesordnungspunkten Interessenkonflikte vorliegen könnten. Möglichen Interessenkonflikten wurden im Einzelfall durch angemessene Maßnahmen vorgebeugt. So haben die benannten Aufsichtsratsmitglieder an Beschlussfassungen mit potenziellen Interessenkonflikten nicht teilgenommen oder sich der Stimme enthalten. Berater- oder sonstige Dienstleistungs- oder Werkverträge zwischen Mitgliedern des Aufsichtsrats und der Gesellschaft bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht. Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des AufsichtsratsDamit der Aufsichtsrat seine Aufgaben optimal wahrnehmen kann, sieht die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats zwei feste Ausschüsse vor: den Präsidialausschuss und den Prüfungsausschuss. Die Aufgaben des gemäß Ziffer 5.3.3 des Kodex zu bildenden Nominierungsausschusses nimmt der Präsidialausschuss wahr. PRÄSIDIALAUSSCHUSSDer Präsidialausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Der Präsidialausschuss bereitet die Sitzungen des Aufsichtsrats vor und erledigt die laufenden Angelegenheiten zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats. Des Weiteren bereitet der Präsidialausschuss auch die Entscheidungen des Aufsichtsrats im Bereich Corporate Governance, insbesondere über Anpassungen der Entsprechenserklärung der Gesellschaft gemäß § 161 AktG an geänderte tatsächliche Verhältnisse, sowie die Prüfung der Einhaltung der Entsprechenserklärung vor. Außerdem bereitet der Präsidialausschuss die Vorlagen für den Aufsichtsrat bei beabsichtigter Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie gegebenenfalls bei der Ernennung eines Vorstandsvorsitzenden vor. Vorlagen betreffend alle Themenkomplexe im Zusammenhang mit der Vergütung der Mitglieder des Vorstands, die vom Aufsichtsrat zu beschließen sind, werden ebenfalls vom Präsidialausschuss vorbereitet. Weiter ist der Präsidialausschuss verantwortlich für die Beschlussfassung über den Abschluss, die Änderung und Beendigung von Anstellungs-, Pensions-, Abfindungs-, Beratungs- und sonstigen Verträgen mit Vorstandsmitgliedern und über alle sich hieraus ergebenden Fragen, soweit sie nicht Vergütungsthemen betreffen. Außerdem ist der Präsidialausschuss zuständig für die Beschlussfassung über die Gewährung von Darlehen an Personen im Sinne von §§ 89, 115 AktG und für die Beschlussfassung über die Zustimmung zu Verträgen mit Mitgliedern des Aufsichtsrats nach § 114 AktG. Der Präsidialausschuss soll - unter Einbeziehung des Vorstands - regelmäßig über eine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand beraten. Vom 1. Januar bis zum 2. April 2019 waren Mitglieder des Präsidialausschusses Frank Donck (Vorsitzender), Yves Leterme und Catherine Mühlemann. Mit dem Ausscheiden von Frank Donck mit Ablauf des 2. April 2019 übernahm Andre Krause den Vorsitz des Präsidialausschusses. Nach der Neuwahl des Aufsichtsrats am 29. August 2019 wurden Dr. Volker Ruloff (Vorsitzender), Michael Scheeren und Claus Beck Mitglieder des Präsidialausschusses. NOMINIERUNGSAUSSCHUSSAufgrund der 2019 durchzuführenden Neuwahl des Aufsichtsrates hat sich dieser entschieden, einen Nominierungsausschuss zu bilden. Aufgabe dieses Ausschusses war es, geeignete Kandidaten für den Aufsichtsrat zu finden, deren Qualifikationen anhand des vom Aufsichtsrat definierten Kompetenzprofils zu überprüfen und Gespräche mit diesen zu führen. Mitglieder des Nominierungsausschusses waren Andre Krause (Vorsitzender), Christian Boekhorst und Catherine Mühlemann. Der Nominierungsausschuss wurde mit der Wahl des neuen Aufsichtsrats aufgelöst. PRÜFUNGSAUSSCHUSSDer Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat gewählt werden. Aufgabe des Prüfungsausschusses ist es unter anderem, die Bilanzsitzung des Aufsichtsrats vorzubereiten. Darüber hinaus befasst er sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, den vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung sowie - falls kein anderer Ausschuss damit betraut ist - der Compliance. Der Prüfungsausschuss ist auch für die Genehmigung von Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer zuständig und koordiniert das Auswahlverfahren für die Bestellung eines neuen Abschlussprüfers und schlägt dem Gesamtaufsichtsrat zwei Kandidaten vor. Vom 1. Januar bis zum 29. April 2019 waren Mitglieder des Prüfungsausschusses Andre Krause (Vorsitzender), Christian Boekhorst und Dr. Susan Hennersdorf. Da Andre Krause den Vorsitz des Aufsichtsrats und des Präsidialausschusses mit dem Ausscheiden von Frank Donck übernommen hat, wurde am 29. April 2019 Christian Boekhorst zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gewählt. Nach der Neuwahl des Aufsichtsrats am 29. August 2019 wurden Michael Scheeren (Vorsitzender), Dr. Susan Hennersdorf und Hüseyin Dogan Mitglieder des Prüfungsausschusses. Die Ausschussvorsitzenden Andre Krause, Christian Boekhorst sowie auch Michael Scheeren verfügen über den gemäß §§ 100 Absatz 5, 107 Absatz 4 AktG erforderlichen Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung oder Abschlussprüfung. Berichterstattung nach § 289f Absatz 2 Nr. 4 HGBDie Tele Columbus AG ist als börsennotierte und nicht mitbestimmte Aktiengesellschaft verpflichtet, bestimmte Ziele für das Unternehmen in Bezug auf die sogenannte Frauenquote zu definieren und im Lagebericht für das Geschäftsjahr zu veröffentlichen. Die Ziele für den Aufsichtsrat und Vorstand sind gemäß § 111 Absatz 5 AktG durch den Aufsichtsrat, und die Ziele für die unteren Führungsebenen sind gemäß § 76 Absatz 4 AktG durch den Vorstand zu beschließen. Für die Bestimmung der Zielgrößen haben Aufsichtsrat bzw. Vorstand Fristen festzulegen, die jeweils nicht länger als fünf Jahre sein dürfen. Dem Vorstand der Tele Columbus AG gehörte zum Zeitpunkt der Festlegung und gehört auch derzeit bei zwei Mitgliedern keine Frau an. Bei der Neubesetzung der Position des Vorstandsvorsitzenden nach dem Ausscheiden von Timm Degenhardt hat der Aufsichtsrat auch weibliche Kandidaten in Erwägung gezogen. Geeignete Kandidatinnen standen jedoch kurzfristig nicht zur Verfügung. Am 27. Januar 2020 hat der Aufsichtsrat Dr. Daniel Ritz zum Nachfolger als Vorstandsvorsitzenden per 1. Februar 2020 bestellt. Im Geschäftsjahr 2019 betrug die Frauenquote im Aufsichtsrat bis zum 2. April 2019 33,33 % und vom 3. April 2019 bis zum 29. August 2019 40 % und überschritt damit die bis zum Ablauf der Festlegungsperiode zum 30. Juni 2022 festgelegte Frauenquote von 25 %. Seit der Neuwahl des Aufsichtsrates am 29. August 2019 beträgt die Frauenquote im Aufsichtsrat nur noch 16% und unterschreitet somit die festgelegte Zielgröße. Der Aufsichtsrat ist sich dabei der großen Bedeutung von einer angemessenen Beteiligung von Frauen in den Führungsgremien der Tele Columbus AG bewusst. Der Vorstand beabsichtigt, bis zum 30. Juni 2022 einen Frauenanteil von 20 % in der ersten und einen Frauenanteil von 30 % in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands zu erreichen. Im Geschäftsjahr 2019 betrug die Frauenquote in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands 0 %. Der Anteil der Frauen in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands betrug im Geschäftsjahr 2019 12%. Der Vorstand hält weiterhin an den festgelegten Zielgrößen fest und beabsichtigt, diese bis zum 30. Juni 2022 zu erreichen. Kompetenzprofil und DiversitätskonzeptEs ist der Gesellschaft im Sinne guter Corporate Governance ein großes Anliegen, eine den besonderen Bedürfnissen der Gesellschaft angemessene Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat sicherzustellen. Vorstand und Aufsichtsrat sollen daher so besetzt sein, dass ihre Mitglieder über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Qualifikationen verfügen. Angaben zum AufsichtsratUm eine den spezifischen Bedürfnissen der Gesellschaft angemessene Besetzung des Aufsichtsrats sowie eine ordnungsgemäße Erfüllung der dem Aufsichtsrat obliegenden Aufgaben sicherzustellen, hat der Aufsichtsrat mit Beschlussfassung vom 12. März 2019 konkrete Ziele für seine Zusammensetzung auch im Sinne eines Diversitätskonzepts benannt und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium im Sinne der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 des Kodex beschlossen. Demzufolge soll der Aufsichtsrat so besetzt sein, dass die Aufsichtsratsmitglieder neben der fachlichen Mindestqualifikation zur Ausübung des Aufsichtsratsmandats entsprechend den gesetzlichen und höchstrichterlichen Vorgaben folgende Kompetenz- und Diversitätsanforderungen erfüllen:
Hinsichtlich der Beachtung der im Punkt 5.4.1 DCGK geforderten Vielfalt (Diversity) hat sich der Aufsichtsrat zum Ziel gesetzt, den Frauenanteil auf mindestens eines von sechs Aufsichtsratsmitgliedern zu halten. Bei der nächsten Aufsichtsratswahl, soll die Zielgröße noch einmal überprüft werden. Des Weiteren sollen mindestens drei der sechs Mitglieder des Aufsichtsrats unabhängig im Sinne der Empfehlung in Ziffer 5.4.2 des Kodex sein. Basierend auf den Zielen einer ausgewogenen und an den Erfordernissen der Gesellschaft ausgerichteten Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat der Aufsichtsrat im Sinne eines Kompetenzprofils beschlossen, dass das Gesamtgremium über die folgenden fachlichen, praktischen und persönlichen Erfahrungen und Kompetenzen verfügen soll:
Angaben zum VorstandBei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern stehen für den Aufsichtsrat die fachlichen Qualifikationen für das zu übernehmende Vorstandsressort, Führungsqualität, bisherige Leistungen sowie Kenntnisse über das Unternehmen und den Markt im Vordergrund. Im Hinblick auf die Diversität im Vorstand legt der Aufsichtsrat Wert auf unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende Profile, unterschiedliche Bildungs- und/oder Berufshintergründe, sowie eine gemischte Altersstruktur. In Bezug auf den Vorstand soll der Präsidialausschuss bei Vorschlägen an den Aufsichtsrat gemäß der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auch auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben. Der Aufsichtsrat setzt eine Zielquote für den Frauenanteil im Vorstand fest (siehe dazu oben). Ziel des genannten Diversitätskonzepts ist es, den Vorstand so zu besetzen, dass er insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, fachlichen Kompetenzen und Qualifikationen verfügt. Im Falle der Neubesetzung des Vorstands wird der Aufsichtsrat solche Kandidaten in die engere Auswahl ziehen, die sich durch strategische Managementerfahrung, inhaltliche Kompetenz und Qualifikation sowie die Erfüllung der vorgenannten Vorgaben qualifizieren. Mit der aktuellen Besetzung des Vorstands wird das Diversitätskonzept erfüllt. Weitere Angaben zur Corporate GovernanceTransparenz durch KommunikationWesentliches Element guter Corporate Governance ist Transparenz. Aus diesem Grund nutzt die Tele Columbus AG nahezu alle zur Verfügung stehenden Kommunikationswege, um bestehende und potenzielle Investoren, Journalisten und die interessierte Öffentlichkeit über die geschäftliche Entwicklung der Tele Columbus AG regelmäßig und bei besonderen Anlässen zu informieren. Insbesondere der Internetauftritt www.telecolumbus.com bietet eine Vielzahl von Informationen über das Unternehmen, die Geschäftsentwicklung in der Vergangenheit und die Perspektiven in der Zukunft. Die wesentlichen Termine des Unternehmens werden in einem Finanzkalender auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Sämtliche Wirtschafts- und Finanzpressemitteilungen, Investor-Relations-Nachrichten und Finanzberichte (in deutscher und englischer Sprache) sowie Berichte und Dokumente zur Corporate Governance und Unternehmensführung sind im Internet einsehbar. Interessenten bieten wir auch die Möglichkeit an, Unternehmensnachrichten nach Registrierung in elektronischer Form zu erhalten. Des Weiteren steht unser Investor-Relations-Team in regelmäßigem Dialog mit den Kapitalmarktteilnehmern. Zur jeweiligen Quartals- sowie zur Jahresfinanzberichterstattung finden Telefonkonferenzen statt, in denen wir Investoren und Analysten über die Geschäftsentwicklung informieren. Regelmäßige Gespräche mit Journalisten komplettieren unser umfassendes Informationsangebot an die Öffentlichkeit. Aktionäre und HauptversammlungDie Aktionäre der Tele Columbus AG können auf der Hauptversammlung ihre Rechte, insbesondere ihr Informationsrecht, wahrnehmen und ihre Stimmrechte ausüben. Sie haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst wahrzunehmen oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl, z. B. durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter, wahrnehmen zu lassen. Zur Erleichterung der Wahrnehmung ihrer Rechte und zur Vorbereitung der Aktionäre auf die Hauptversammlung stellen wir die Einladung, Tagesordnung sowie Berichte und Unterlagen und weitere Informationen zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Tele Columbus AG www.telecolumbus.com unter folgendem Pfad zur Verfügung: Investor Relations/Hauptversammlung. Die Präsenz und Abstimmungsergebnisse werden ebenfalls direkt im Anschluss an die Hauptversammlung im Internet veröffentlicht. Hierdurch wird der Informationsaustausch zwischen der Tele Columbus AG und den Aktionären gefördert. Rechnungslegung und AbschlussprüfungDer Konzernabschluss der Tele Columbus Gruppe wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards ("IFRS"), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie den gemäß § 315e Absatz 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Einzelabschluss der Tele Columbus AG wird nach den Vorschriften des HGB und des AktG sowie ergänzenden Bestimmungen der Satzung erstellt. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 29. August 2019 wurde die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr bestellt. Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte unterliegen keiner prüferischen Durchsicht. Der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2019 und die Zwischenberichte sind auf der Internetseite der Tele Columbus AG www.telecolumbus.com einsehbar. Vergütung von Vorstand und AufsichtsratIm Vergütungsbericht sind die Grundzüge der Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats ausführlich dargestellt sowie die Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen (fixe Grundvergütung und Nebenleistungen) und erfolgsbezogenen Komponenten (langfristige variable Vergütungskomponente) sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung (Long-Term Incentive Plan), individualisiert ausgewiesen. Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde von der Gesellschafterversammlung am 10. September 2014 im Rahmen des Formwechselbeschlusses festgelegt und ist in § 18 der Satzung der Tele Columbus AG geregelt. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist im Vergütungsbericht individualisiert ausgewiesen. Der Vergütungsbericht ist Teil des Lageberichts und wird im Jahresfinanzbericht veröffentlicht. Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte ("Directors' Dealings")Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats oder ihnen nahestehende Personen sind gemäß Art. 19 MAR verpflichtet, meldepflichtige Geschäfte mit Aktien der Gesellschaft oder mit sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten wie Derivaten offenzulegen, soweit der Wert dieser Geschäfte innerhalb eines Kalenderjahres die Summe von € 5.000 erreicht oder übersteigt. Diese Meldungen werden auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht unter https://www.telecolumbus. com/investor-relations/directors-dealings/. Die BaFin hat diesen Schwellenwert zum 1. Januar 2020 auf EUR 20.000 erhöht. Investor RelationsEinführungDie Tele Columbus AG ist mittlerweile mehr als fünf Jahre im Prime-Segment der Deutschen Wertpapierbörse in Frankfurt gelistet. Der Börsengang erfolgte am 23. Januar 2015; im November 2015 hat das Unternehmen eine Kapitalerhöhung für die Akquisitionen der beiden Wettbewerber PrimaCom und pepcom erfolgreich durchgeführt; die Anzahl der Aktien erhöhte sich dadurch um 125 % und der Ausgabekurs zum Börsengang reduzierte sich rückwirkend auf 7,01 Euro (von 10,00 Euro). Kommunikation mit den KapitalmarktteilnehmernAls börsennotiertes Unternehmen ist der Austausch mit den zahlreichen Analysten und überwiegend institutionellen Investoren ein wesentlicher Bestandteil der Kommunikation. Ziel ist es, diesen intensiven und proaktiven Dialog auf hohem Niveau zu halten. Im Geschäftsjahr 2019 hat die Tele Columbus AG ihren Dialog mit institutionellen Investoren, Privatanlegern und Finanzanalysten auf vergleichbar hohem Niveau wie in den Vorjahren gehalten. Schwerpunkt der Aktivitäten waren wie auch im Vorjahr Einzel- und Gruppengespräche mit institutionellen Investoren im Rahmen von Roadshows und Investorenkonferenzen in den internationalen Finanzzentren in Europa. Die größten Aktionäre (Stand: 31. Dezember 2019 auf Basis der Wertpapiermitteilungen):in %
Entwicklung der Tele Columbus Aktie 28. Februar 2020in Euro
Entwicklung der Tele Columbus Aktie im Vergleich zu DAX und SDAX (indexiert) 28. Februar 2020in Euro
Insgesamt war die Gesellschaft im Jahr 2019 auf 15 verschiedenen Kapitalmarktveranstaltungen im In- und Ausland vertreten. Bei den meisten Veranstaltungen war auch mindestens einer der beiden Vorstände anwesend. Bei den vier Veröffentlichungsterminen wurden die Quartalszahlen 2019 jeweils im Rahmen von Telefonkonferenzen mit gleichzeitiger Internetpräsentation vorgestellt. Alle Kapitalmarktaktivitäten zielen auch in Zukunft auf einen kontinuierlichen Dialog mit den Analysten, Investoren, aber auch sonstigen Partnern wie Ratingagenturen, ab. Alle relevanten Daten zu historischen Geschäftszahlen, Informationen rund um die Tele Columbus Aktie sowie die Analysteneinschätzungen, Investor-Relations-Mitteilungen, Unternehmenspräsentationen, der Finanzkalender als auch ein Überblick über die anstehenden IR-Aktivitäten stehen auf der Website www.telecolumbus.com im Bereich Investor Relations zur Verfügung. Mit Stand zum 29. Februar 2020 wird die Tele Columbus AG von sieben verschiedenen Banken analysiert und bewertet: Bankhaus Lampe, Barclays, Commerzbank, Goldman Sachs, Hauck & Aufhäuser, J. P. Morgan und New Street Research. Zum 29. Februar 2020 empfahlen drei Analysten die Tele Columbus Aktie zum "Kauf" und vier zum "Halten". Ihre ständigen Ansprechpartner für alle Belange rund um das Thema Investor Relations sind: Leonhard Bayer (Director Investor Relations) und Manuel Ebert (Manager Investor Relations). Sie erreichen beide per E-Mail unter: ir@telecolumbus.de. Daten und Fakten zur Aktie der Tele Columbus AG
Highlights des Geschäftsjahres 2019JanuarTele Columbus tritt dem Bündnis für den Glasfaserausbau in Schleswig-Holstein beiTele Columbus tritt dem Bündnis für den Glasfaserausbau in Schleswig-Holstein bei. Ziel der Initiative ist eine flächendeckende Versorgung des Landes mit schnellen Glasfaseranschlüssen bis zum Jahr 2025. MärzGeschäftsjahr 2018 nach Plan beendet/Integration PrimaCom und pepcom erfolgreich abgeschlossenIm Geschäftsjahr 2018 konnte die Tele Columbus AG alle integrationsbezogenen Projekte erfolgreich abschließen. Zudem hat das Unternehmen das stark wachsende B2B-Geschäft weiter ausgebaut und im 4. Quartal die Vermarktung wieder gestartet, die erste Erfolge in Form von Kundenwachstum im Internet-und Premium TV-Segment zeigt. JuniProjektgewinn Infrastruktur HeidelbergDie pepcom GmbH, eine Tochtergesellschaft der Tele Columbus AG, wird das durch die Stadt Heidelberg errichtete kommunale Glasfasernetz in Heidelberg aktiv betreiben. In den Stadtteilen Schlierbach und Ziegelhausen sowie in weiteren Gebieten innerhalb der Stadt, die bislang unzureichend mit schnellen Internet-Anschlüssen versorgt waren, wird damit erstmals eine Datenanbindung mit Gigabit-Geschwindigkeit möglich. AugustOrdentliche Hauptversammlung 2019Die ordentliche Hauptversammlung 2019 findet in Berlin statt und wählt turnusgemäß einen neuen Aufsichtsrat für die Gesellschaft unter dem Vorsitz von Herrn Dr. Volker Ruloff. Der neue Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern und ist auf fünf Jahre gewählt. AugustEinführung Docsis 3.1Die Tele Columbus AG startet unter ihrer Marke PYUR die Gigabit-Versorgung für Berlin. Das Angebot von Internetzugängen mit bis zu 1.000 Mbit/s für Privatkunden. Der hohe Glasfaseranteil hinter den Kabelanschlüssen und der neue Übertragungsstandard DOCSIS 3.1 machen den Temposprung in die Zukunft möglich. OktoberEröffnung Rechenzentrum LeipzigDie Tele Columbus Gruppe weiht ihr neues Rechenzentrum des B2B-Geschäftsbereichs PYUR Business ein. Das nach modernsten Standards gebaute Rechenzentrum in Leipzig-Lindenau bietet auf einer Fläche von 1.400 m 2 eine Hochsicherheitsumgebung zur Daten-Verarbeitung und -Speicherung unter deutscher Datenhoheit. Mit der Errichtung des neuen Rechenzentrums unterstützt PYUR Business seine Kunden zukünftig noch stärker bei den stetig steigenden Anforderungen an Unternehmen hinsichtlich Datensicherheit. OktoberWholesale-Vereinbarung mit TelefónicaTele Columbus und Telefónica Deutschland haben eine Vereinbarung getroffen, im Zuge derer O 2 zukünftig Breitband-Produkte auf der glasfaserbasierten Netzinfrastruktur von Tele Columbus vermarkten wird. Grundlage des Vertrags ist das IP-fähige Netz mit rund 2,3 Millionen angeschlossenen Haushalten in Deutschland. Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019Grundlagen des KonzernsGeschäftsmodell des KonzernsAllgemeinesDie Tele Columbus AG mit Sitz in Berlin hält zum Bilanzstichtag 54 direkte bzw. mittelbar operativ tätige Tochterunternehmen, die im Konzernabschluss voll konsolidiert werden, sowie vier weitere assoziierte Unternehmen und zwei Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen werden. Die Tele Columbus AG ist das Mutterunternehmen des Tele Columbus-Konzerns (im Folgenden Tele Columbus oder Gruppe) und im Wesentlichen als Holdinggesellschaft für die Gesellschaften der Tele Columbus tätig. Daher ist die Ertragslage der Gesellschaft im Einzelabschluss stark beeinflusst von den Ergebnissen der Tochtergesellschaften. Dies spiegelt sich in den Beteiligungserträgen und den Erträgen bzw. Aufwendungen aus den abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträgen wider. Tele Columbus ist einer der führenden deutschen Glasfasernetzbetreiber in Deutschland mit einer Reichweite von mehr als drei Millionen Haushalten und vergleichsweise hohem Anteil an FTTB-erschlossenen Haushalten. Unter der Marke PYUR bietet das Unternehmen Highspeed-Internet einschließlich Telefon sowie mehr als 250 TV-Programme auf einer digitalen Entertainment-Plattform an, die klassisches Fernsehen mit Videounterhaltung auf Abruf vereint. Mit ihren Partnern der Wohnungswirtschaft realisiert die Gruppe maßgeschneiderte Kooperationsmodelle und moderne digitale Mehrwertdienste wie Telemetrie und Mieterportale. Als Partner für Kommunen und regionale Versorger treibt Tele Columbus maßgeblich den glasfaserbasierten Infrastruktur- und Breitbandausbau in Deutschland voran. Im Geschäftskundenbereich werden zudem Carrier-Dienste und Unternehmenslösungen auf Basis des eigenen Glasfasernetzes erbracht. Die Unternehmen der Gruppe sind deutschlandweit tätig mit einer besonders starken Marktstellung in den ostdeutschen Bundesländern. Circa 37 % der von Tele Columbus gehaltenen Bestände verteilen sich auf das restliche Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Insgesamt versorgt die Gruppe über bestehende Netze knapp 8 % aller deutschen Haushalte. Tele Columbus bietet seinen Kunden Zugang zu TV-Angeboten, Telefon (Festnetz und Mobilfunk) und schnellem Internet, mit Bandbreiten bis zu 1 Gbit/s, an. Das Angebot umfasst den Service, die Wartung sowie die Bereitstellung der oben genannten Produkte und Dienste, die Betreuung der angeschlossenen Kunden und das Inkasso. Über dieses Kerngeschäft hinaus umfasst das Angebot auch das Bauleistungsgeschäft mit Bezug zum Telefonie- und Internetgeschäft sowie Individuallösungen für Großkunden. Struktur des KonzernsDie Tele Columbus AG agiert als Konzernholding und ist die oberste Verwaltungs- und Holdinggesellschaft der Gruppe, welcher somit die Steuerung des gesamten Konzerns obliegt. Folglich nimmt die Tele Columbus AG sowohl die strategische Entwicklung der Gruppe als auch die Bereitstellung von Dienstleistungen und Finanzierungen für verbundene Unternehmen wahr. Unternehmenserwerbe und -verschmelzungenIm Laufe des Geschäftsjahres gab es nur geringfügige Veränderungen im Konsolidierungskreis. Hauptmarkt und KerngeschäftTele Columbus ist einer der führenden Glasfasernetzbetreiber in Deutschland und besitzt eine starke Marktstellung in folgenden Bundesländern: Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Hauptstandorte der Gruppe befinden sich in Berlin und Leipzig. Darüber hinaus unterhält sie weitere Standorte in Hamburg, Chemnitz, Magdeburg, Ratingen, Unterföhring und Frankfurt (Oder). Tele Columbus betreibt vornehmlich Kabelnetze der Netzebenen 3 und 4. Bei der Netzebene 3 - auch NE3, Level 3 oder L3 genannt - handelt es sich um ein Kabelnetzwerk, das Signale von regionalen Verteilungsnetzwerken zum Übertragungspunkt außerhalb der Wohneinheit des Kunden transportiert. Mit Netzebene 4 - auch NE4, Level 4 oder L4 genannt - wird ein Kabelnetzwerk innerhalb einer Wohnanlage bezeichnet, dass Signale ab dem Übertragungspunkt bis zur Anschlussdose in der Wohneinheit des Kunden verteilt. Als integrierter Netzbetreiber für beide Netzebenen ist die Gruppe auf die Bereitstellung hochwertiger und integrierter Endkundendienste aus einer Hand spezialisiert. An Standorten, an denen die Gruppe nicht auf den eigenen Netzbestand zurückgreifen kann, werden entsprechende Netzleistungen eingekauft. Neben dem Betrieb von glasfaserbasierten Netzen ist die Tele Columbus auch im B2B- und Baudienstleistungsgeschäft tätig. Dabei umfasst das B2B-Geschäft Produkte zur Versorgung von Unternehmen mit Bandbreitendiensten und Geschäftskundenvernetzung, Produkte zur Versorgung von Geschäftskunden mit Internet und Telefonie sowie Netzmonitoring und Vermarktung von Rechenzentrumsdienstleistungen. Bei den Baudienstleistungen handelt es sich unter anderem um die Errichtung von Glasfaser-Stadtnetzen oder den Anschluss von Wohngebieten an das eigene Backbone sowie den Ausbau oder die Modernisierung der koaxialen oder Glasfaserinfrastruktur von Wohngebäuden. Den Endkunden von Tele Columbus werden Leistungen in den Bereichen Fernsehen und Telekommunikation - insbesondere ein Grundangebot an Kabelfernsehkanälen (CATV), Premium TV-Pakete (Premium TV) sowie Internet- und Telefondienste im Festnetz und auch ein mobiler Sprach- und Datendienst - angeboten. Zum 31. Dezember 2019 verzeichnete Tele Columbus rund 3,4 Millionen angeschlossene Haushalte. Rund 2,27 Millionen Haushalte hiervon bezogen mindestens eines der angebotenen Produkte. Die Gruppe generiert ihre Einnahmen hauptsächlich aus Anschlussgebühren, die von Endkunden für den Bezug eines CATV-Produkts gezahlt werden. Etwa 95% der Endkunden sind Mieter in Mehrfamilienobjekten, die zum Bestand von Gesellschaften oder Genossenschaften der Wohnungswirtschaft zählen oder von diesen verwaltet werden. Die Gruppe hat mit diesen Unternehmen dauerhafte Gestattungs- und Signallieferungsverträge abgeschlossen, was eine nachhaltige Erlösbasis sicherstellt. Die Wohnungswirtschaftsunternehmen legen den Betrag für die Bereitstellung der CATV-Anschlüsse mehrheitlich über die Betriebskostenabrechnung auf ihre Mieter um. GeschäftssegmenteProdukte und Leistungen von Tele Columbus werden in die zwei operativen Segmente "TV" sowie "Internet und Telefonie" unterteilt. SEGMENT "TV"Tele Columbus bietet im Segment "TV" sowohl Basis- als auch Premium-Programme an. Basis-Programme umfassen analoge sowie digitale TV- und Radiodienste. Die angebotenen Premium-Programme enthalten bis zu 75 weitere digitale TV-Programme, davon bis zu 40 Sender in HD-Qualität. Auf der digitalen Entertainment-Plattform werden zudem mehr als 250 TV-Programme und über 70 digitale Radiosender angeboten. Die Gruppe generiert im Segment "TV" Erlöse aus Kabelanschlussentgelten und wiederkehrenden Entgelten für Serviceoptionen von Kabelanschlusskunden sowie Erlöse aus dem Abschluss von Neuverträgen und den entsprechenden Installationsservices. Des Weiteren erhält sie von den Programmanbietern sogenannte Einspeiseentgelte für die Verbreitung diverser Programme über das Kabelnetz. Tele Columbus ist hierbei bemüht, ein einheitliches Einspeisemodell für alle Senderanbieter zu implementieren. SEGMENT "INTERNET UND TELEFONIE"Im Segment "Internet und Telefonie" fasst die Gruppe Internet- und Telefondienste zusammen. Die Umsatzerlöse setzen sich aus Erlösen aus dem Abschluss von Neuverträgen und Installationsservices sowie den monatlichen Vertrags- und Serviceentgelten zusammen. SEGMENT "SONSTIGES"Unter "Sonstiges" werden Geschäftsaktivitäten ausgewiesen, die nicht direkt den beiden berichteten Segmenten zugeordnet sind. Dazu zählen insbesondere das B2B- und Baudienstleistungsgeschäft mit Umsatzerlösen in Höhe von TEUR 85.400 (Vj.: TEUR 74.067). Ferner werden diesem Segment auch allgemeine Verwaltungskosten und Personalkosten in Höhe von TEUR 60.021 (Vj.: TEUR 65.039) zugeordnet. Das Segment "Sonstiges" macht damit 17,1 % (Vj.: 15,0 %) des Gesamtumsatzes 2019 aus. Ziele und StrategienDie Strategie der Tele Columbus AG zielt auf nachhaltiges und profitables Wachstum ab. Im Betrachtungszeitraum wurden die festgelegten Zielgrößen, wie in Kapitel "Geschäftsverlauf" beschrieben, erreicht. Mittelfristig erwartet die Tele Columbus AG ein Umsatzwachstum im niedrigen bis mittleren einstelligen Prozentbereich, wobei das EBITDA überproportional im mittleren einstelligen Prozentbereich wachsen soll. Die im Vorjahr eingeleiteten Maßnahmen hinsichtlich Konsolidierung und Neupositionierung der Gruppe auf die strategischen Kernbereiche (Netzwerk, Produkte, Kundenerlebnis, Wohnungswirtschaft, B2B sowie Organisation & Kultur), haben sich im Geschäftsjahr als durchweg positiv und richtungsweisend erwiesen. Die Ausrichtung auf diese Maßnahmen wird daher fortgeführt und über eine konzernweite Masterplan-Projektplanung weiter operationalisiert. Die beschriebenen Ziele sollen mit Hilfe der folgenden strategischen Maßnahmen erreicht werden: - Permanenter und kontinuierlicher Ausbau der Kabelnetze und Weiterentwicklung der NE3/NE4-Netzinfrastruktur zu einem hochmodernen Glasfasernetz. Für diese Erweiterung und Modernisierung der eigenen Infrastruktur plant Tele Columbus auch in Zukunft umfangreiche Investitionen (CAPEX).
Unseren Zielen und Strategien tragen wir mit unserem Steuerungssystem und der Überwachung zentraler Kennzahlen Rechnung. Tele Columbus bewertet dabei den Erfolg anhand eines Steuerungssystems, das sich auf die wirtschaftlichen Parameter Umsatz, EBITDA und Capex stützt. SteuerungssystemDie Unternehmensgruppe wird vom Vorstand der Tele Columbus AG geführt. Er verantwortet das operative Geschäft und überwacht die oben beschriebenen berichtspflichtigen Segmente "TV" sowie "Internet und Telefonie". Für den Gesamtkonzern und diese Segmente erhält und überprüft der Vorstand interne Managementberichte. Für das nicht berichtspflichtige Segment "Sonstiges" werden dem Vorstand ebenfalls interne Managementberichte vorgelegt. Wesentliche finanzielle und nicht-finanzielle SteuerungsgrößenDas Normalisierte EBITDA ist für das Geschäftsjahr 2019 die zentrale Steuerungsgröße, die separat für jedes operative Segment berichtet wird. Diese durch das Management der Tele Columbus AG definierte Steuerungsgröße stellt das Ergebnis vor dem Finanzergebnis (Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen, Zinsertrag, Zinsaufwand und sonstiges Finanzergebnis), Ertragsteuern sowie Abschreibungen und Wertminderungen auf das Anlagevermögen dar. Darüber hinaus wird es um "Sondereffekte" bereinigt. Diese sind vom Vorstand als seltene oder außergewöhnliche Ereignisse definiert, die in den folgenden zwei Geschäftsjahren voraussichtlich nicht wieder auftreten werden und in den vorangegangenen zwei Geschäftsjahren nicht schon einmal aufgetreten sind. Beispiel dafür sind Rechts- und Beratungskosten für strategische Projekte. Neben den Sondereffekten werden zusätzlich Aufwendungen und Erträge aus bestimmten Geschäftsvorfällen bereinigt, die keinen direkten Bezug zur Leistungserstellung haben. Dies betrifft u.a. Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Sachanlagevermögen. Mit diesen Ereignissen einhergehende Aufwendungen und Erträge werden in Abzug von dem Normalisierten EBITDA gebracht. Mit der Bereinigung des EBITDA wird eine Steuerungsgröße ermittelt, die zum einen die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Tele Columbus reflektiert und die zum anderen im Branchen- und Periodenvergleich genutzt werden kann. Neben dem Normalisiertem EBITDA stellen dabei wie im vorangegangen Abschnitt beschrieben der Umsatz, das Berichtete EBITDA und die Investitionsaufwendungen (Capital Expenditure/CAPEX) wesentliche finanzielle KPIs dar, die auf Basis der in der IFRS-Rechnungslegung ermittelten Wertansätze als Steuerungsgrößen verwendet werden. Ab 2020 wird das Berichtete EBITDA, neben Umsatz und Investitionsaufwendungen, als zentrale Steuerungsgröße fungieren. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass das Volumen der Sondereffekte in 2020 nicht mehr als signifikant erachtet wird und eine Steuerung nach einem Normalisierten EBITDA dementsprechend unterbleiben kann. Die vertraglich gebundenen Wohneinheiten stellen den wesentlichen nicht-finanziellen KPI dar und werden auf Basis interner Definitionen ermittelt. Die KPIs CAPEX und vertraglich gebundene Wohneinheiten werden auf Basis des Geschäftsmodells der Tele Columbus Gruppe nur auf Konzernebene als Steuerungsgröße verwendet. Weitere finanzielle und nicht-finanzielle SteuerungsgrößenNeben den dargestellten wesentlichen finanziellen und nichtfinanziellen Steuerungsgrößen verwendet das Management weitere Steuerungsgrößen für Zwecke der Steuerung einzelner operativer Geschäftsaktivitäten: RGUs (REVENUE GENERATING UNITS)Die RGUs bezeichnen die umsatzbringenden Einheiten - also alle Einzelleistungen, die ein Endkunde bezieht; jeder abonnierte Dienst (z. B. Kabelfernsehen, Internet, Telefonie) wird als RGU gezählt. Der Vorstand überwacht die RGUs für jeden einzelnen Dienst der Segmente sowohl für CATV und Premium TV-Services als auch für Internet- und Telefondienste. ARPU (AVERAGE REVENUE PER USER)Bei der Erhebung des ARPU (durchschnittlich pro Endkunde erzielter Umsatz) werden zwei verschiedene Berechnungsansätze zur Anwendung gebracht:
ANTEIL DER WOHNEINHEITEN, DIE AN DIE EIGENE SIGNALZUFÜHRUNG ANGEBUNDEN UND RÜCKKANALFÄHIG SINDDieser Prozentsatz bezeichnet den Anteil der Wohneinheiten, welche mit eigenen, NE3-/NE4-integrierten und rückkanalfähig aufgerüsteten Netzen verbunden sind - also die Vermarktung von Telefon- und Internetdiensten erlauben -, bezogen auf die Gesamtanzahl der angeschlossenen Haushalte. Weitere Steuerungsgrößen sind die Personalzahlen (gemessen in Full Time Equivalents/FTE) und der Cash Flow. Ein weiterer nicht-finanzieller Leistungsindikator ist die Kundenzufriedenheit. Aus diesem Grund misst Tele Columbus regelmäßig die Zufriedenheit der Kunden mit dem Tele Columbus Zufriedenheitsindex mittels NPS (Net Promoter Score). WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenKonsum stützt deutsche WirtschaftDie Dynamik in der deutschen Wirtschaft hat im Jahr 2019 nachgelassen, obwohl das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im zehnten Jahr in Folge, 2019 um 0,6 %, gewachsen ist. Dies ist die längste Wachstumsphase im vereinten Deutschland. Nach einem Anstieg um 1,5 % in 2018 und 2,5 % in 2017 verliert das Wachstum somit weiterhin an Schwung. Insbesondere im produzierenden Gewerbe, das gut ein Viertel der Gesamtwirtschaft ausmacht, war ein starker Rückgang in Höhe von 3,6% zu verzeichnen, welcher insbesondere durch die schwache Produktion in der Automobilindustrie verursacht wurde. Im Berichtsjahr profitierte Deutschlands Wirtschaft vor allem von einer starken Binnennachfrage. Die privaten Konsumausgaben stiegen preisbereinigt um 1,6%, die des Staates um 2,5%. Die Zahl der Erwerbstätigen gemäß Inländerkonzept (definiert als Erwerbstätige mit Wohnort in Deutschland) lag 2019 bei 45,3 Mio. - rund 400.000 Personen beziehungsweise 0,9 % mehr als im Vorjahr - und erreichte damit einen neuen Höchststand. 1) Branchenbezogene RahmenbedingungenÜBERBLICKIn Deutschland gibt es derzeit rund 35,2 Millionen Breitbandanschlüsse. Gemessen am Vorjahr ist dies ein Anstieg von 2,6 %. Dabei ist das Kabel-TV-Netz im deutschen Breitbandmarkt nach ADSL und VDSL die zweitwichtigste Zugangstechnologie mit ca. 8,4 Millionen genutzten Anschlüssen. Im Kabel-TV-Netz wurde 2019 ein überdurchschnittliches Wachstum von 3,7% realisiert. Echte Glasfaseranschlüsse verzeichneten das stärkste Wachstum im Jahresvergleich, von 1,1 Millionen auf 1,5 Millionen genutzten Anschlüssen. 2)
1) Quelle: Statistisches Bundesamt, 15. Januar
2020
Die bestehenden Kabel-TV-Netze, die ursprünglich nur für die Rundfunkübertragung gebaut worden sind und aus Koaxialkabeln bestanden, werden von den Kabel-TV-Anbietern zunehmend durch leistungsfähigere Glasfaserstrecken ergänzt. Die dadurch entstehenden hybriden Netze aus Koaxialkabeln und Glasfaser (HFC - Hybrid Fiber Coax) können immer größere Datenmengen transportieren und werden der Nachfrage nach zunehmend leistungsfähigeren Breitbandanschlüssen gerecht. Die Übertragungstechnik DOCSIS 3.1 ermöglicht bereits Download-Geschwindigkeiten von 1 Gbit/s. WettbewerberDer deutsche Kabelmarkt ist in NE3- und NE4-Netzbetreiber aufgeteilt. Nach zahlreichen Marktkonsolidierungen gehörte der Großteil der regionalen NE3-Netze den zwei großen Kabelnetzbetreibern Vodafone und Unitymedia, die über diese Netze auch eigene NE4-Bestände versorgen. Die im Mai 2018 angekündigte Übernahme von Unitymedia durch Vodafone wurde im Juli 2019 schließlich unter Auflagen genehmigt. Die regionalen NE3-Netze sind zukünftig somit zum Großteil in der Hand des Vodafone-Konzerns. Im Wettbewerb mit diesen Anbietern wurde in den vergangenen Jahren auch durch die traditionellen NE4-Betreiber eine eigene, unabhängige Signalzuführung über die NE3 aufgebaut und somit eine integrierte Netzinfrastruktur geschaffen. Bei den NE4-Betreibern war der Markt historisch bedingt zersplittert. In den vergangenen Jahren fand jedoch eine Konsolidierung der NE4-Netzbetreiber statt. Im Wettbewerb der Kabelnetzbetreiber verfügt Tele Columbus über eine starke Marktposition in den ostdeutschen Bundesländern. In Berlin wurden 2019 rund 45 % der Kabelhaushalte von Tele Columbus versorgt, in Brandenburg 67 %, in Sachsen 56%, in Thüringen 40% und in Mecklenburg-Vorpommern 21 %. In Sachsen-Anhalt besteht weiterhin ein Marktanteil von rund 96 %. Der gesamte Marktanteil von Tele Columbus an den Kabelhaushalten in diesen Regionen lag somit 2019 bei etwa 53 %. In ausgewählten ostdeutschen Regionen, wie beispielsweise den Großstädten Leipzig, Erfurt oder Halle, verfügt Tele Columbus dabei über eine regionale Marktführerschaft. Im Süden und Westen Deutschlands fokussiert sich die Gruppe auf einzelne Regionen, insbesondere in den Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen, und Hessen. Tele Columbus versorgt zum Beispiel in München und Nürnberg viele Kabelhaushalte und kommt damit in Bayern aktuell auf einen Marktanteil von 17 %, in Hessen von 11 % und in Nordrhein-Westfalen ebenfalls von 12 %. Marktanteil in den ostdeutschen Bundesländern in %
Der deutsche Kabelmarkt befindet sich weiterhin in einer Konsolidierungsphase. Tele Columbus beteiligt sich darum aktiv an diesem Prozess und geht davon aus, auch zukünftig von Konsolidierungen innerhalb der Branche profitieren zu können. Mit dem Kauf einer Mehrheitsbeteiligung an der ANTEC Servicepool GmbH in 2019 hat sich Tele Columbus auch im Jahr 2019 aktiv an der Konsolidierung beteiligt. FERNSEHENDeutschland ist mit 17,2 Mio. versorgten Kabel-TV-Haushalten der größte Kabelmarkt in Europa 3 '; die Anzahl der versorgten Kabel-TV-Haushalte ist seit 2012 leicht rückläufig. Der zweite wichtige Übertragungsweg für TV-Dienste ist der Satellitenempfang. Diesen nutzten im Berichtsjahr knapp 17,3 Mio. Haushalte. Die Verschiebung des Nutzerverhaltens vom linearen TV zu Streaming-Diensten über Internet Services liegt weiterhin vor, wodurch sich ein kontinuierlich wachsender Bedarf an schnellem Internetzugang ergibt. INTERNET UND TELEFONIENeben dem digitalen und analogen TV-Angebot werden Internet- und Telefoniedienste immer stärker über den Kabelanschluss gefragt. Aktuell nutzen in Deutschland bereits rund 8,4 Mio. Haushalte ihren Kabelanschluss für einen schnellen Internetzugang. Der deutsche Internetmarkt zeichnet sich zum einen durch eine wachsende Nachfrage nach höherer Bandbreite, zum andern durch einen weiterhin sehr niedrigen Anteil echter Glasfaseranschlüsse aus. 4) Der Bereich Festnetztelefon hat einen erheblichen Preisverfall aufgrund des zunehmenden Angebots von Flatrate-Produkten in verschiedenen Kommunikationsdiensten erfahren. Der Wettbewerb im Festnetzsegment hat sich durch das Aufkommen von Wiederverkäufern, alternativen Betreibern, sinkenden Mobilfunkgebühren (und der daraus resultierenden Substitution durch den Mobilfunk) sowie aufgrund von alternativen Zugangstechnologien und Providern anderer Dienste verstärkt. Im Berichtsjahr konnte Tele Columbus den Marktanteil von rund 1,7 % festigen.
3) Digitalisierungsbericht Video 2019
ZUKUNFTSOFFENSIVE GIGABIT-DEUTSCHLANDHinter der "Zukunftsoffensive Gigabit-Deutschland" steht eine Offensive der Netzallianz zum Ausbau gigabitfähiger konvergenter Netze bis 2025, initiiert durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Um den Bedürfnissen einer fortgeschrittenen Informationsgesellschaft gerecht zu werden und den Übergang in die Gigabit-Gesellschaft umzusetzen, soll in einem ersten Zwischenschritt eine flächendeckende Versorgung mit mindestens 50 Mbit/s für alle Haushalte bereitgestellt werden. Die Europäische Kommission strebt sogar eine Bandbreite von 100 Mbit/s für 50 % der EU-Bevölkerung bis 2020 an. Für den Ausbau der Infrastruktur bestehen in bestimmten Teilen Deutschlands verschiedenste staatliche Förderprogramme. Die zukünftige Technologie wird von Tele Columbus fortlaufend beobachtet. GeschäftsverlaufIm Geschäftsjahr 2019 lag der Fokus von Tele Columbus auf der weiteren Stabilisierung der internen Prozesse. Nachdem es der Gruppe in 2018 gelang, sämtliche Integrationsprojekte abzuschließen, wurden in 2019 weiterfolgende Maßnahmen ergriffen, um die kontinuierliche Verbesserung und Optimierung von Systemen und Prozessen voranzutreiben. Das Hauptaugenmerk lag in 2019 auf dem Wachstum und den Vermarktungsaktivitäten, was positive Folgen für die relevanten Steuerungsgrößen hatte. Nach einem Rückgang des Umsatzes und des Normalisierten EBITDA in 2018, konnten in 2019 diese beiden wesentlichen Steuerungsgrößen wieder gesteigert werden. Der Umsatz wuchs um EUR 5,0 Mio. (+1,0%) und das Normalisierte EBITDA um EUR 3,5 Mio. (+1,5 %) im Vergleich zu 2018. Die in 2018 abgeschlossenen Integrationsaktivitäten zeigen sich vor allem in der Reduzierung der nicht-wiederkehrenden Aufwände. Diese sanken in 2019 um EUR 21,1 Mio. (-45,5 %) im Vergleich zu 2018, womit das Berichtete EBITDA um EUR 24,6 (+13,0 %) gegenüber 2018 auf EUR 214,2 Mio. stieg. Damit wurden sowohl Umsatz als auch Ergebnisprognosen in 2019 erreicht. Umsatzerlöse nach Geschäftssegmenten in %
Die positive Entwicklung zeigte sich auch im Wachstumsverlauf über die Quartale. Im Durchschnitt konnte das Normalisierte EBITDA um 2,7% über jedes Quartal gesteigert werden. Mit 30,3 % des Umsatzes liegen die getätigten Investitionen in 2019 unter den prognostizierten Investitionen (ca. 32 % des Umsatzes). Die leichte Unterschreitung der Prognose ist auf selektivere Auswahl der Investitionen entsprechend ihrer erwarteten Rentabilität zurückzuführen. Das Umsatzwachstum verglichen mit dem Jahr 2018 war das Ergebnis gegenläufiger Effekte in den verschiedenen Produktgruppen: Das TV-Geschäft erzielte im Geschäftsjahr 2019 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 253.487 (2018: TEUR 267.285), welche 50,8 % des Gesamtumsatzes 2019 (2018: 54,1 %) ausmachten. Das "Internet und Telefonie"-Segment erzielte im Geschäftsjahr 2019 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 160.518 (2018: TEUR 153.029), welche 32,1 % des Gesamtumsatzes 2019 (Vj.: 30,9 %) ausmachten. Die Sonstigen Umsatzerlöse, die hauptsächlich aus dem B2B- und Baudienstleistungsgeschäft bestehen, konnten ebenfalls um TEUR 11.333 (+15,3 %) gesteigert werden. Die Anzahl der an die NE3 angeschlossenen und rückkanalfähig aufgerüsteten Wohneinheiten stieg gegenüber dem Vorjahr um ca. 52.000 auf rund 2.350.000 Wohneinheiten. Deren Anteil erhöhte sich um rund 1 Prozentpunkt auf 70 % des Gesamtbestandes. Der leichte Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist auf die Konsolidierung der ANTEC Servicepool GmbH zurückzuführen und bleibt, wie in der Prognose aus dem Vorjahr angegeben, auf stabilem Niveau. Zum Ende des Berichtsjahres sind 99 % der rückkanalfähigen und an die eigene Signalzuführung angebundenen Netze mit hybrider Glasfaserstruktur auf den Internet-Übertragungsstand DOCSIS 3.0 oder DOCSIS 3.1 aufgerüstet. Dies ermöglicht die Versorgung mit Übertragungsraten von bis zu einem Gigabit/s. Die Anzahl der an das Kabelnetz der Gruppe angeschlossenen Wohneinheiten betrug zum Ende des Jahres 2019 rund 3,4 Mio. und ist damit gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Kundenbasis/RGUs
Die Kundenbasis von Tele Columbus sank leicht im Vergleich zum Jahresende 2018 auf 2,27 Mio. Abonnenten. Die Summe der umsatzbringenden Einheiten (RGUs) sank für alle Dienste im Berichtsjahr um 0,06 Mio. auf 3,78 Mio. (Vj.: 3,83 Mio., ca. + 0,05 Mio. durch Konsolidierung der ANTEC Servicepool GmbH). Der Verlust resultiert hauptsächlich aus der Abnahme der Kundenzahlen im klassischen Kabelfernsehen. Beim Geschäft mit Internet und Telefonie ergaben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr gegensätzliche Entwicklungen. Bei den Internetdiensten wurde eine Steigerung von 574.000 auf 584.000 RGUs erzielt. Dagegen ist das Telefoniegeschäft mit einem Verlust von 7.000 Einheiten auf 432.000 RGUs leicht rückläufig. Gesamtleistung in Mio EUR
Die RGUs für Kabel TV sanken, trotz der Konsolidierung der ANTEC Servicepool GmbH, um 0,04 Mio. auf 2,22 Mio. RGUs. Ein Verlust von 13.000 Einheiten ist auch bei den Premium TV Services verzeichnet worden. Die durchschnittliche Zahl der Produkte (RGUs) pro Kunde über alle Segmente blieb im Geschäftsjahr 2019 stabil bei 1,67. ARPU
Der durchschnittliche Erlös pro Kunde und Monat aus allen Diensten - der "Average Revenue per User" (ARPU) oder auch "Jahresdurchschnitts-ARPU" - belief sich im Jahr 2019 auf EUR 18,05 und lag damit um 1,8% höher als im Vorjahr (Vj.: EUR 17,73). Diese Entwicklung entsprach der strategischen Zielsetzung von Tele Columbus. Der ARPU für gebündelte Internet- und Telefondienste stieg auf EUR 24,26 (Vj.: EUR 23,97). Dies ist mit der Preisanpassung verschiedener Promotionsaktionen in 2019 begründet. Gegenläufig ist der TV ARPU für die Gruppe zum 31. Dezember 2019 auf EUR 9,01 gegenüber dem Vorjahr mit EUR 9,41 gesunken. Die Entwicklung ist auf das rückläufige TV-Geschäft in 2019 zurückzuführen. LageErtragslageDie untenstehende Tabelle stellt eine Übersicht der Entwicklung der Ertragslage dar. Ertragslage
Der Umsatz des Geschäftsjahres 2019 stieg im Vergleich zum Vorjahr geringfügig um 1,0 % auf TEUR 499.405. Die Erlöse aus dem Segment "TV" sanken um 5,2 % auf TEUR 253.487 (Vj.: TEUR 267.285). Bei den Umsätzen im Segment "Internet und Telefonie" war gegenläufig ein Anstieg um 4,9 % von TEUR 153.029 auf TEUR 160.518 zu verzeichnen. Weiterhin konnte, wie im Vorjahr, ein Anstieg bei den Umsatzerlösen im Bereich der Bauleistungen verzeichnet werden, welche um TEUR 5.487 auf TEUR 28.725 anstiegen. Die aktivierten Eigenleistungen haben sich im Geschäftsjahr von TEUR 20.753 auf TEUR 22.591 um 8,9 % erhöht. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf höhere Investitionsleistungen im Geschäftsjahr 2019 im Gesamtverbund zurückzuführen. Die anderen Erträge in Höhe von TEUR 9.393 haben sich gegenüber dem Vorjahr deutlich um TEUR 15.074 verringert. Die Veränderung resultiert hauptsächlich aus wesentlich niedrigeren Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen, geringeren Erlösen aus Anlagenverkäufen, geringeren Erträgen aus Marketingzuschüssen und gesunkenen sonstigen Erlösen. Die Gesamtleistung, definiert als Summe aus den Umsatzerlösen, den anderen Erträgen sowie den aktivierten Eigenleistungen, sank im Berichtszeitraum leicht um 1,5% auf TEUR 531.389. Der Materialaufwand im Geschäftsjahr 2019 verringerte sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum um TEUR 10.560 auf TEUR 170.945. Dieser Rückgang lässt sich auf mehrere Effekte zurückführen, wobei ein wesentlicher Rückgang im Customer-Care-Bereich zu verzeichnen war. Diese Kosten waren im Vorjahr aufgrund der Migration und den damit verbundenen hohen Call-Center-Tätigkeiten, inklusive qualitätssteigernde Maßnahmen, auf einem hohen Niveau (Effekt in Höhe von -TEUR 5.536). Im Zuge der verpflichtenden Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse hat sich der Materialaufwand um TEUR 3.683 reduziert. Die Leistungen an Arbeitnehmer der Tele Columbus Gruppe sanken um TEUR 1.640 auf TEUR 77.736. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die im Vorjahr im Konzern stattgefundenen Restrukturierungsmaßnahmen und die damit verbundenen Abfindungszahlungen zurückzuführen. Die anderen Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 2019 TEUR 68.528 (Vj.: TEUR 89.171). Der signifikante Rückgang von TEUR 20.643 (-23,1 %) resultiert im Wesentlichen aus geringeren Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten, die um TEUR 7.355 gesunken sind. Weitere wesentliche Effekte stellen die geringeren Wertminderungen auf Forderungen und die geringeren Ausgaben für Werbemaßnahmen dar, die zusammengenommen einen Rückgang von TEUR 5.289 verzeichnen konnten. Ein wesentlicher Effekt für den Rückgang der sonstigen Aufwendungen steht im Zusammenhang mit der Erstanwendung des IFRS 16 Leasingverhältnisse (TEUR 4.561). Das EBITDA betrug aufgrund der oben beschriebenen Faktoren im Geschäftsjahr 2019 TEUR 214.180 und hat sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 24.631 (13,0 %) wesentlich verbessert. Das Normalisierte EBITDA konnte im Vergleich zum Vorjahr leicht um 1,5 % auf TEUR 239.454 verbessert werden. Ergebnisgröße
Die Aufwendungen für strategische Projekte und Optimierungsmaßnahmen (Vj.: Restrukturierung und weitere Integrationsmaßnahmen) betrugen im Geschäftsjahr 2019 TEUR 14.705 (Vj.: TEUR 30.295). Diese beinhalten im Wesentlichen Rechtsund Beratungsaufwendungen von TEUR 8.307 (Vj. TEUR 17.843), Löhne und Gehälter sowie Prämien und Boni im Zusammenhang mit der Restrukturierung von TEUR 2.699 (Vj.: TEUR 5.246). Strategische Projekte und Optimierungsmaßnahmen (Vj.: Restrukturierung und weitere Integrationsmaßnahmen)
Unter die sonstigen Sondereffekte in Höhe von TEUR 10.569 (Vj.: TEUR 15.778) fallen hauptsächlich Rechts- und Beratungsaufwendungen mit TEUR 6.948. Des Weiteren sind darin Kosten der Kundenkommunikation von TEUR 1.082 für das Projekt der sog. Analogabschaltung hin zur ausschließlichen digitalen Verbreitung des TV-Signals enthalten. Sonstiges
Im Berichtszeitraum steigerte sich die operative Marge leicht, definiert als Quotient des Normalisierten EBITDA zu den Umsatzerlösen, damit auf 47,9 % (Vj.: 47,7 %). Das negative Zinsergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum um TEUR 12.862 auf TEUR 62.485 verbessert. Hierin enthalten sind vorwiegend die Zinsaufwendungen gegenüber Dritten mit TEUR 59.683, die sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 13.311 wesentlich verringert haben. Dies lässt sich hauptsächlich auf die im Vorjahr abgeschlossenen Um- und Finanzierungsmaßnahmen (Term Loan 75m und der Anleihe " Senior Secured Notes - Bond") zurückführen. In 2018 wurden Transaktionskosten (TEUR 18.338), die zuvor abgegrenzt waren, im Zuge der (teilweisen) Rückzahlung der Facility A und Capex Facility aufwandswirksam erfasst. Das negative sonstige Finanzergebnis betrug TEUR 4.112 (Vj.: TEUR 2.407). Das sonstige Finanzergebnis enthält mit TEUR 5.122 eine negative Wertanpassung eingebetteter Derivate. Die Abschreibungen reduzierten sich signifikant auf TEUR 184.177 (Vj.: TEUR 283.003). Im Vorjahr war in den Abschreibungen eine Wertberichtigung des Geschäfts- oder Firmenwertes in Höhe von TEUR 124.209 als Sondereffekt enthalten. Ein gegenläufiger Effekt ist auf die Erstanwendung des IFRS 16 Leasingverhältnisse zurückzuführen, da aufgrund der erstmaligen Aktivierung der Nutzungsrechte im Vergleich zum Vorjahr erhöhte Abschreibungen in Höhe von TEUR 8.266 erfolgt sind. Im Geschäftsjahr 2019 resultierte aus den Steuern vom Einkommen und Ertrag ein Ertrag in Höhe von TEUR 1.261 (Vj.: TEUR 9.817). Die laufenden Ertragsteueraufwendungen haben sich dabei um TEUR 6.617 auf TEUR 7.992 erhöht, bei den latenten Steuererträgen kam es zu einem Rückgang um TEUR 1.938 auf TEUR 9.254 (Vj.: latente Steuererträge von TEUR 11.192). Das Geschäftsjahr 2019 wurde mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 35.501 (Vj.: TEUR 161.396) abgeschlossen. Ertragslage nach SegmentinformationenDas operative Geschäft ist in zwei Segmente unterteilt. Neben diesen Berichtssegmenten gibt es ein weiteres Segment, in dem die sonstigen Geschäftsaktivitäten sowie bestimmte Kostenpositionen enthalten sind. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick zu den Umsatzerlösen der Berichtssegmente in den Geschäftsjahren 2019 und 2018: Umsatzerlöse Segmente
Die Umsatzerlöse aus dem Segment "TV" sind im Vergleich zum Vorjahr um 5,2% auf TEUR 253.487 gesunken, was hauptsächlich auf einen Rückgang in den Kabel TV-RGU um ca. 59.000 zurückzuführen ist. Die Umsätze im Segment "Internet und Telefonie" sind im Vergleich zum Vorjahr um 4,9% auf TEUR 160.518 gestiegen. Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2018 konnten die Internet-RGUs um ca. 10.000 gesteigert werden. Die weitere Steigerung ist auf erhöhte Durchleitungsentgelte zurückzuführen. Normalisierte Aufwendungen der Segmente
Die normalisierten Aufwendungen konnten im Vergleich zum Vorjahr insgesamt gesenkt werden. Ergebnisgröße
Bezüglich der Überleitung der Ergebnisgrößen zum Gesamtergebnis wird auf die Ausführungen im Konzernanhang, Abschnitt F.6 "Segmentberichterstattung" verwiesen. Finanzlage und LiquiditätCASH FLOWIn 2019 war die Gruppe jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Unternehmensführung überprüft mindestens monatlich die Liquiditätssituation und leitet gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ein, um etwaigen Liquiditätsengpässen rechtzeitig vorzubeugen. Die benötigten finanziellen Mittel für Investitionen in den Netzausbau, den Erwerb weiterer Gesellschaften sowie in den Vertrieb und die Vermarktung der neuen Telefon- und Internetdienste wurden aus dem operativen Geschäft, aus Barliquidität und der teilweisen Inanspruchnahme einer vorhandenen Kreditlinie finanziert. Die zu leistenden Zinszahlungen für die Bankverbindlichkeiten des Unternehmens wurden aus den Barmitteln bestritten. Die Finanzierung der Tele Columbus Unternehmen erfolgt derzeit im Wesentlichen über ein Langfristdarlehen und die im Mai 2018 ausgegebene Anleihe (Senior Secured Notes) der Tele Columbus AG. Darüber hinaus hat die Tele Columbus AG im Oktober 2018 eine weitere Finanzierung über TEUR 75.000 mit einer Laufzeit bis 2023 abgeschlossen und verfügt weiterhin noch über die revolvierende Kreditlinie von TEUR 50.000. Diese wurde zum 31. Dezember 2019 teilweise in Anspruch genommen. Der zusammengefasste Cash Flow der Tele Columbus Gruppe in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 stellt sich wie folgt dar: Cash Flow
CASH FLOW AUS OPERATIVER TÄTIGKEITIm Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 belief sich der Netto Cash Flow aus operativer Tätigkeit auf TEUR 209.396 und lag damit weit über Vorjahresniveau. Der Anstieg beruht im Wesentlichen auf der verpflichtenden Erstanwendung des IFRS 16 Leasingverhältnisse sowie einer positiven Working-Capital-Veränderung. Gegenläufig ist ein Anstieg bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 45.289 zu verzeichnen. Die Ertragsteuerzahlungen stiegen um TEUR 4.872 auf TEUR 8.920 (Vj.: TEUR 4.048). CASH FLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEITDer Cash Flow aus Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR -155.395 (Vj.: TEUR -144.073) resultiert im Wesentlichen aus Investitionen in das Sachanlagevermögen und in immaterielle Vermögenswerte. Die Investitionen waren, im Vergleich zum Vorjahr, auf stabilem Niveau (2019: TEUR 149.833; Vj.: TEUR 148.875) Schwerpunkt der getätigten Investitionen ist die konsequente Fortführung der Unternehmensstrategie: Neben der Ablösung von fremden Signallieferanten durch eine Versorgung der Tele Columbus-Bestände mit eigenem Signal sowie dem Ausbau der bestehenden HFC-Netze für die Vermarktung von IP-Diensten mit hoher Übertragungsrate, um so die steigende Nachfrage nach schnellen Internetverbindungen befriedigen zu können, lag der Fokus auf der Einführung unternehmensweit einheitlicher System- und Technologieplattformen. Des Weiteren erfolgten bundesweite Investitionen für die gegenüber der Wohnungswirtschaft bestehenden Ausbauverpflichtungen im Rahmen von Neu-Akquisitionen bzw. Vertragsprolongationen. Die Gruppe hat im Geschäftsjahr 2019 Investitionen in technische Anlagen und Anlagen im Bau in Höhe von insgesamt TEUR 126.344 (Vj.: TEUR 135.111) vorgenommen. Weiterhin hat die Tele Columbus AG in 2019 die Mehrheitsbeteiligung von 76,0 % an der ANTEC Servicepool GmbH, Hannover, erworben. Der Kaufpreis (TEUR 7.422) abzüglich übernommener Zahlungsmittel (TEUR 706) erhöht den Cash Flow aus Investitionstätigkeit im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 6.716. Die bis zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 eingegangenen Verpflichtungen, die in den folgenden Berichtsperioden zu Zahlungsmittelabflüssen in Höhe von rund TEUR 86.320 (Vj.: TEUR 87.826) führen, werden aus den bestehenden Cash-Beständen und aus dem operativen Cash Flow finanziert. CASH FLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEITDer Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR -70.139 (Vj.: TEUR -23.004) setzt sich insbesondere aus Zinszahlungen (TEUR - 54.381; Vj.: TEUR - 53.001) und Tilgung von Leasingverbindlichkeiten (TEUR -23.247; Vj.: TEUR -14.379) zusammen. Einen gegenläufigen Effekt stellt im Wesentlichen die teilweise Inanspruchnahme der Revolving Facility in Höhe von TEUR 13.299 dar. Für das kommende Geschäftsjahr erwartet der Tele Columbus Konzern Zahlungsmittelabflüsse für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von derzeit TEUR 25.927. Unter der Annahme, dass keine zusätzlichen Leasingvereinbarungen geschlossen werden, reduzieren sich die zukünftigen jährlichen Tilgungsverpflichtungen auf eine Spanne zwischen TEUR 19.000 und TEUR 20.000 in den darauffolgenden zwei Jahren. Für 2020 geht der Konzern derzeit von einer zahlungswirksamen Zinsbelastung (exklusive der Zinsen aus Leasingvereinbarungen) in Höhe von etwa TEUR 51.000 und der Tilgung von laufenden Darlehen von TEUR 1.000 aus. Die Finanzierungsstruktur der Tele Columbus Gruppe hat zu 93,8 % einen langfristigen Charakter. Die Revolving Facility in Höhe von TEUR 50.000 gemäß dem Senior Facilities Agreement wurde zum Stichtag der Berichtsperiode teilweise in Anspruch genommen. Zur Sicherung der gesamten Konzernfinanzierung wurden Anteile an den Tochterunternehmen verpfändet. VermögenslageBilanzposten
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem 31. Dezember 2018 um TEUR 32.648 auf TEUR 2.058.428 erhöht. Der Anstieg lässt sich zu wesentlichen Teilen auf die Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse zurückführen und ist sowohl auf der Aktivseite im Zuge der Aktivierung der Nutzungsrechte als auch auf der Passivseite mit der Erfassung der entsprechenden Leasingverbindlichkeit ersichtlich. Gegenläufiger Effekt auf der Aktivseite ist der Rückgang des Zahlungsmittelbestandes sowie die Reduzierung der Umsatzsteuerforderungen, während auf der Passivseite die Minderung des Eigenkapitals den gegenläufigen Effekt darstellt. Das Sachanlagevermögen stieg gegenüber dem 31. Dezember 2018 um TEUR 29.726 auf TEUR 669.166. Dies ist maßgeblich bedingt durch die verpflichtende Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse und die damit verbundene Aktivierung von Nutzungsrechten. Gegenläufig wirken sich die gestiegenen planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen in Höhe von TEUR 15.570 aus. Die immateriellen Vermögenswerte sind zum 31. Dezember 2019 um TEUR 15.205 von TEUR 1.258.734 auf TEUR 1.273.939 gestiegen. Dies resultiert neben der Erstanwendung des IFRS 16 Leasingverhältnisse aus dem Erwerb der ANTEC Servicepool GmbH und dem dafür erfassten Geschäfts- oder Firmenwert sowie dem mit der Akquisition erworbenen Kundenstamm. Gegenläufig wirken sich auch hier die gestiegenen planmäßigen Abschreibungen, bereinigt um die im Vorjahr erfasste Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert, in Höhe von TEUR 9.813 aus. Der Rückgang der Vorräte auf TEUR 5.586 ist auf die Konsolidierung der Lager als auch auf eine strategische Entscheidung zur Minimierung der Lagerbestände bei gleichzeitiger Sicherstellung der Lieferfähigkeit zurückzuführen. Der Rückgang bei den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten um TEUR 2.224 auf TEUR 17.197 ist ausschließlich auf den Rückgang bei den Umsatzsteuerforderungen zurückzuführen. Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte stellen im Wesentlichen geleistete Anzahlungen und sonstige Vermögensgegenstände dar. Das konsolidierte Eigenkapital der Gruppe betrug zum 31. Dezember 2019 TEUR 318.579 (Vj.: TEUR 354.668). Der Rückgang resultiert hauptsächlich aus dem im Geschäftsjahr erzielten Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 35.501. Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bzw. aus der Anleihe sind von TEUR 1.400.814 auf TEUR 1.404.430 gestiegen. Maßgeblich für die geringe Erhöhung sind die mit der Facility und mit der Anleihe verbundenen Zinsanpassungen. Die Verschuldung des Konzerns aus verzinslichen Darlehen bzw. der Anleihe belief sich zum 31. Dezember 2019 auf TEUR 1.432.175 (Vj.: TEUR 1.415.873). Dies entspricht einem Anteil von 69,6 % (Vj.: 69,9 %) an der Bilanzsumme. Die langfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten betrugen zum Stichtag TEUR 106.984 (Vj. TEUR 57.974). Der Posten umfasst zum 31. Dezember 2019 sowie auch schon zum 31. Dezember 2018 im Wesentlichen langfristige Leasingverbindlichkeiten für die Nutzung von Infrastruktureinrichtungen. Der Anstieg ist im Wesentlichen bedingt durch die Erstanwendung des IFRS 16 Leasingverhältnisse. Zum 31. Dezember 2019 wurden latente Steuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 27.544 ausgewiesen (Vj.: TEUR 33.249). Diese sind im Wesentlichen aufgrund der planmäßigen Abschreibungen auf den Kundenstamm gesunken. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrugen TEUR 27.745 (Vj.: TEUR 15.059). Der Anstieg resultiert maßgeblich aus der Inanspruchnahme der Revolving Facility. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind um 0,7 % auf TEUR 75.878 zurückgegangen. Der Anstieg bei den kurzfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ist - analog des Anstiegs bei den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten - bedingt durch die Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse. GesamtaussageDie Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage bildet die Situation der Gruppe des Jahres 2019 ab. Tele Columbus verfügt über ausreichend Liquidität und über eine langfristige Finanzierung. Nach einem Jahr mit rückläufigem EBITDA konnte in 2019 erstmals wieder ein deutliches Ergebniswachstum verzeichnet werden. Insgesamt war das Jahr 2019 ein Jahr der Stabilisierung, in dem die Gruppe die Optimierung von internen Prozessen und Strukturen weiter vorantrieb und so die Basis für einen weiteren positiven Geschäftsverlauf legte. Tele Columbus AG - Kurzfassung nach HGBErgänzend zur Konzernberichterstattung erläutern wir im Folgenden separat die Entwicklung der Muttergesellschaft Tele Columbus AG. Die Tele Columbus AG erstellt ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG). Die Tele Columbus AG ist im Wesentlichen als Holdinggesellschaft für die Gesellschaften der Tele Columbus Gruppe tätig und als solche abhängig von der wirtschaftlichen Lage und dem Geschäftsverlauf ihrer Tochtergesellschaften. Die Ertragslage wird neben den Finanzierungsaufwendungen im Wesentlichen durch das Beteiligungsergebnis, insbesondere die Aufwendungen und Erträge aus den Ergebnisabführungsverträgen, geprägt. ANALYSE DES JAHRESABSCHLUSSESDie von der Tele Columbus AG für das Geschäftsjahr 2019 ausgewiesenen Umsatzerlöse von TEUR 81.437 (2018: TEUR 87.522) resultieren im Wesentlichen aus Erlösen von Dienstleistungen sowie Verkaufserlösen an verbundene Unternehmen. Der Rückgang ist vor allem auf gesunkene Erlösen aus Dienstleistungen im Konzernverbund zurückzuführen. Die betrieblichen Aufwendungen stehen insbesondere im Zusammenhang mit der Management- und der Finanzierungsfunktion der Gesellschaft. Dementsprechend wird das Ergebnis maßgeblich durch die allgemeinen Verwaltungskosten, die sonstigen betrieblichen Erträge sowie das Finanzergebnis geprägt. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 49.580 lagen unter dem Vorjahr (TEUR 52.897). Der Grund dafür sind im Wesentlichen die gesunkenen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen auf TEUR 273 (2018: TEUR 4.251). Der Materialaufwand beinhaltet die Aufwendungen für Modems und Receiver, die von der Tele Columbus AG an Konzernunternehmen weiterveräußert werden. Der Anstieg ist vor allem auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Tele Columbus AG in 2019 ganzjährig den Einkauf von Modems und Receivern für den gesamten Konzern übernommen hat, während im Vorjahr einzelne Konzerngesellschaften noch einige Monate eigenständig für den Einkauf zuständig waren. Zudem werden die bezogenen Leistungen im Rahmen von Verkaufsprojekten im Geschäftsjahr 2019 im Materialaufwand ausgewiesen. Gegenüber dem Vorjahr reduzierten sich die Aufwendungen für Personal um TEUR 839 auf TEUR 5.256. Der Rückgang ist auf die geringere Mitarbeiteranzahl zurückzuführen. Die Abschreibungen haben sich von TEUR 12.261 auf TEUR 15.372 erhöht, was auf den vermehrten Zukauf von EDV-Software zurückzuführen ist. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um TEUR 24.377 auf TEUR 115.711 verringert, was im Wesentlichen aus gesunkenen Aufwendungen für Rechts- und Beratungsleistungen und gesunkenen Aufwendungen für Nebenkosten des Geldverkehrs resultiert. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich das negative Finanzergebnis von TEUR - 33.826 auf TEUR - 36.324 und weist analog dem Vorjahr im Wesentlichen Erträge aus langfristigen Darlehen an die Tochterunternehmen PrimaCom und pepcom, Zinsaufwendungen bzw. -erträge aus den Cash-Pool-Vereinbarungen und Zinsaufwendungen im Rahmen der externen Finanzierung aus. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf gestiegene Zinsaufwendungen im Rahmen der externen Finanzierung zurückzuführen. Erträge aus Gewinnabführungen entstanden in Höhe von TEUR 31.313 im Vergleich zu TEUR 45.859 im Vorjahr. Der Anstieg der Aufwendungen aus Verlustübernahme von TEUR 107 auf TEUR 37.142 ist auf das negative Ergebnis der pepcom GmbH zurückzuführen, welches im Wesentlichen geprägt ist durch Aufwendungen aus Verschmelzungen in Höhe von TEUR 53.679. Die Tele Columbus AG schließt das Geschäftsjahr mit einem Fehlbetrag in Höhe von TEUR 77.196 ab. Der Verlust wird vorgetragen. Die Bilanzsumme verzeichnet mit TEUR 2.473.249 einen leichten Anstieg gegenüber dem 31. Dezember 2018 (TEUR 2.332.295.). Auf der Aktivseite spiegelte sich der Anstieg insbesondere in höheren immateriellen Vermögensgegenständen und Forderungen gegen verbundenen Unternehmen wider, auf der Passivseite insbesondere durch gestiegene Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Der Anstieg der immateriellen Vermögensgegenstände von TEUR 38.722 auf TEUR 50.454 ist vor allem auf Investitionen im Zusammenhang mit neuen Softwarelösungen zurückzuführen. Das Finanzanlagevermögen in Höhe von TEUR 1.867.147 ist im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert, der Anstieg um TEUR 17.255 resultiert im Wesentlichen aus den abgegrenzten Zinsforderungen auf die Ausleihungen an verbundene Unternehmen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 506.791 resultieren aus Cash-Pool-Forderungen und Forderungen aus Dienstleistungen sowie Weiterberechnungen und Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen. Der Bestand der liquiden Mittel hat sich von TEUR 4.682 auf TEUR 2.942 verringert. Das Eigenkapital der Tele Columbus AG beträgt zum 31. Dezember 2019 TEUR 436.479. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahresstichtag beruht ausschließlich auf dem Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres. Die Eigenkapitalquote beträgt 17,6 % (Vj.: 22,0 %). Die sonstigen Rückstellungen erhöhten sich um einen Betrag von TEUR 2.021 auf TEUR 30.638. Diese Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus höheren Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 13.317 auf TEUR 805.357 resultiert im Wesentlichen aus der Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredits. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 203.690 auf TEUR 526.584. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen gestiegene Cash-Pool-Verbindlichkeiten und höhere Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführungsverträgen. Die Finanzlage der Tele Columbus AG ist vom Finanzbedarf der Konzerngesellschaften und der eigenen Mittelaufnahme zur Refinanzierung dieses Bedarfs abhängig. Durch die im Geschäftsjahr und im Vorjahr vollzogenen Kapitalmaßnahmen im Rahmen der Fremdkapitalfinanzierung konnte die Finanzlage stabilisiert werden. NachtragsberichtDer Aufsichtsrat hat mit Wirkung zum 1. Februar 2020 Dr. Daniel Ritz zum Chief Executive Officer (CEO) und Mitglied des Vorstands ernannt. Timm Degenhardt hat sein Amt als CEO mit Wirkung zum 31. Januar 2020 niedergelegt, bleibt jedoch bis 31. März 2020 Mitglied des Vorstands. Die internationale Weltgesundheitsorganisation hat am 30. Januar 2020 die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus "Covid-19" zur "gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite" erklärt. Diese Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auf die Lage und Entwicklung der Weltwirtschaft und Wirtschaft in Deutschland. Daher ordnen wir dies als Vorgang von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag ein. Wir verweisen auf die Ausführungen im Risikobericht und in der Prognose im Lagebericht. PrognoseberichtWachstumsdelle in Deutschland durch Industrie getriebenNachdem das Wachstum der Wirtschaftsleistung in Deutschland im Jahr 2019 unter den Erwartungen lag, erwartet das Institut für Weltwirtschaft (IfW), Kiel, im Jahr 2020 eine Beschleunigung des Wachstums auf voraussichtlich 1,1 % -bedingt auch durch eine hohe Anzahl an Werktagen. Insbesondere im ersten Halbjahr erwartet das IfW noch spürbare negative Auswirkungen durch die Industrierezession. Im Zuge der fortschreitenden Ausbreitung des Coronavirus hat das IfW im März 2020 seine Konjunkturberechnungen aktualisiert und äußerte Sorgen, dass die Epidemie signifikant negative Auswirkungen auch auf das Wirtschaftswachstum in Deutschland haben könnte. Je nach Szenario wird nun ein Rückgang des BIP im Jahr 2020 zwischen 4,5 % und 8,7 % erwartet. Für die Informations- und Telekommunikationsbranche erwartet das IfW hierbei jedoch nur geringe oder gar keine Einbußen. 1) BranchenprognoseDer Breitbandmarkt bleibt nach Auffassung der Tele Columbus auf Erfolgskurs. Dabei stützt sich die Gesellschaft auf die Branchenentwicklungen der vergangenen Jahre, die Aufmerksamkeit der Bundesregierung zum Erreichen der Breitbandziele und die daraus resultierenden Initiativen sowie die Erwartungen der deutschen und europäischen Wettbewerber, welche in den jeweiligen Veröffentlichungen zum Ausdruck kommen. Die Digitalisierung ist der wesentliche Treiber für Fortschritt, Wachstum und gesellschaftliche Teilhabe in modernen Gesellschaften. Die Nachfrage nach hohen Bandbreiten ist schon heute deutlich höher und wird in Zukunft stark steigen. Anwendungen wie Ultra HD-Fernsehen oder Virtual Reality sowie das Internet der Dinge werden den Bandbreitenbedarf weiter in die Höhe treiben. Gemäß dem Branchenverband ANGA sind die deutschen Kabelnetzbetreiber technisch gut für die steigende Nachfrage nach Breitbandanschlüssen gewappnet. Die Konsumenten erfragen immer häufiger Anschlüsse jenseits von 50 Mbit/s bis zu 400 Mbit/s. Zudem bauen die Kabelnetzbetreiber den neuen Übertragungsstandard DOCSIS 3.1 weiter aus, über den Gigabit-Geschwindigkeiten für weite Teile der Bevölkerung verfügbar werden. Dabei liegt Deutschland beim Ausbau eines leistungsstarken Breitbandnetzes im Vergleich mit anderen europäischen Staaten weit abgeschlagen, da viele ländliche Regionen immer noch unterversorgt sind. Das Bundesförderprogramm Breitband führt jedoch zu verstärkten kommunalen Initiativen, die durch einen gezielten Glasfaserausbau die Breitbandversorgung sicherstellen. Regulierungsthemen und Überlegungen zu Änderungen des Telekommunikationsgesetzes sind im Bewusstsein des Managements und in den Planungen berücksichtigt. Erwartete Entwicklung des Konzerns sowie zentrale KennzahlenDie Tele Columbus AG arbeitet mit Jahres-, Mittel- und Langfristplanungen sowie unterjährigen Forecast-Modellen. Der Planungsansatz ist standardisiert und basiert unter den strategischen Prämissen der Unternehmensleitung auf einer Top-down-Methode. Die Jahresplanung wird final durch den Vorstand und den Aufsichtsrat freigegeben. Die Planung für das Geschäftsjahr 2020 wurde dem Aufsichtsrat im Dezember 2019 vorgestellt und durch diesen freigegeben. Der nachfolgend beschriebene Prognosezeitraum beträgt ein Jahr und wird durch mittelfristige Prognosen ergänzt. Bezogen auf die Planungsgrundlagen wird ab 2020 eine fokussierte Steuerung der Gruppe nach B2C und B2B angestrebt. Gleichzeitig soll das Breitband-Kerngeschäft mit weiterhin hohen Investitionen in die Netzinfrastruktur fortgeführt werden. Die zunehmende Durchdringung der Bestände mit Internet- und Telefondiensten und die daraus resultierende Verbesserung des Produktportfolios mit einem höheren Anteil margenstarker Produkte wie auch die ergänzenden Ergebnisbeiträge aus der Netznutzung Dritter sollen sich positiv auf das Umsatz- und Ergebniswachstum auswirken. Getrieben durch eine weiterhin leicht rückläufige Kundenzahl wird im TV-Geschäft auch in 2020 mit einem geringfügigen Rückgang der Erlöse gerechnet. Im Internet- & Telefonie-Geschäft hingegen soll sich in 2020 das in der zweiten Jahreshälfte 2019 eingesetzte Kundenwachstum fortsetzen und zu leicht steigenden Erlösen führen. Wie in den vergangenen Jahren soll zum Wachstum auch weiterhin das B2B-Geschäft beitragen, welches zuletzt überdurchschnittliche Wachstumsraten erzielen konnte. Verglichen mit 2019 wird ein deutlicher Rückgang in Bau-Umsätzen erwartet, welche auf die- anstehende Vollendung des Infrastruktur-Projekts in Plön zurückzuführen sind, die sich aber nur unwesentlich auf die Gesamtprofitabilität des B2B-Geschäftes auswirken. Der Vorstand der Tele Columbus AG erwartet eine stabile Entwicklung der Anzahl der vertraglich gebundenen Wohneinheiten. Der Anteil angebundener Wohneinheiten, die über das eigene NE3-Netz versorgt werden, soll weiter leicht ansteigen. Dieses Vorhaben wird aufgrund der Unabhängigkeit gegenüber Drittversorgern die Signalentgelte mindern und sich damit positiv auf die Ergebnis- und Margenentwicklung auswirken. Die Gruppe wird weitere Haushalte rückkanalfähig, d. h. vermarktungsfähig für Internet- und Telefondienste, erschließen. Ausgehend vom Wert zum Ende des Geschäftsjahres 2019 von 70 % (Vj.: 69 %) wird dieser Wert bis zum Ende des neuen Geschäftsjahres 2020 voraussichtlich stabil bleiben. Tele Columbus baut seine Netze weiterhin bedarfsgerecht in einer hybriden Glasfaserstruktur aus und setzt dabei auch auf den modernsten Internet-Übertragungsstandard DOCSIS 3.1. Im Jahr 2019 wurde das Netz in Berlin auf DOCSIS 3.1 aufgerüstet, ca. 1 Million Einwohner haben hier nun die Möglichkeit auf einen Gigabit-Anschluss. Auf Basis des Übertragungsstandards DOCSIS 3.0 können ebenfalls schnelle Internetverbindungen mit bis zu 400 Mbit/s realisiert werden. Vom digitalen und hochauflösenden Fernsehen über Hochgeschwindigkeits-Internet und Telefonie bis hin zu Telemetrieleistungen, Mieterportalen und interaktiven Diensten lassen sich alle innovativen Medienanwendungen über das Breitbandkabel darstellen. Dabei beschränkt sich Tele Columbus nicht auf die einfache Weiterleitung von Signalen, sondern arbeitet über eine eigene Produktplattform aktiv an der Ausweitung des Programmangebots und der Entwicklung von Zusatzdiensten. Als Carrier bietet Tele Columbus über seinen B2B-Bereich hinaus leistungsstarke Verbindungen und Vernetzungen für Geschäftskunden. Für das Geschäftsjahr 2020 insgesamt wird ein Umsatz i.H.v. 465-475 Mio. Euro sowie ein Berichtetes EBITDA i. H. v. 225-230 Mio. Euro erwartet. Der deutliche Anstieg im Berichteten EBITDA ist neben einer Verbesserung der operativen Profitabilität getrieben durch den erneuten deutlichen Rückgang in den nicht wiederkehrenden Aufwendungen. Mittelfristig soll der Umsatz im niedrigen bis mittleren einstelligen Prozentbereich wachsen, während das EBITDA im mittleren einstelligen Prozentbereich wachsen soll. Der Zusammenschluss und weitere Ausbau der Netze erfordert starke projektbasierte Investitionen, welche jedoch im Jahr 2020 unterhalb des Vorjahres-Niveaus erwartet werden. Die Gruppe erwartet für das Geschäftsjahr 2020 Investitionen i. H. v. 140-150 Mio. Euro. Mittelfristig soll sich die Investitionsquote bezogen auf den Umsatz geringfügig reduzieren. Die Prognose auf die relevanten KPIs von Tele Columbus ist mit Unsicherheiten behaftet, da eine genaue Einschätzung von Dauer und Auswirkungen aus der Ausbreitung des Coronavirus aktuell nicht möglich ist. Einerseits wird sich durch die teilweise Schließung der eigenen Shops und der Verkaufsstellen des Fachhandels die Zahl an Neuverträgen über diese Kanäle reduzieren. Andererseits sehen wir gegenwärtig eine Verlagerung des Vertriebsvolumens in die Online-Kanäle, aber auch eine geringere Anzahl an Kündigungen von Verträgen durch unsere Bestandskunden. RisikoberichtRisikomanagementsystemGrundsätzliche EinordnungDie frühzeitige Identifizierung, Analyse und Steuerung von potenziellen Risiken ist für Tele Columbus ein elementarer Bestandteil der Unternehmensstrategie, resultierend aus der Erkenntnis, dass sich bei konsequenter Anwendung der Prinzipien eines funktionierenden Risikomanagements ebenso die Möglichkeit der Erkennung und Nutzung von Chancen ergibt. Um Risiken und Chancen frühzeitig zu identifizieren und konsequent zu handhaben, setzt Tele Columbus ein Risikomanagementsystem ein, das auch das System zur Früherkennung nach § 91 Abs. 2 AktG umfasst. Das Risikomanagementsystem regelt die Identifikation, Erfassung, Beurteilung, Dokumentation und Berichterstattung von Risiken. Die Gesamtrisikolage wird dadurch stets in einem tragbaren Rahmen gehalten. Risiken, die den Unternehmenserfolg signifikant gefährden, sind derzeit nicht erkennbar. Die grundsätzliche Ausgestaltung des Risikomanagementsystems orientiert sich an dem international anerkannten Rahmenwerk COSO-Enterprise-Risk-Management-Framework (COSO: Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) in der bis 2017 gültigen Fassung. In diesem Zusammenhang verfolgt Tele Columbus einen ganzheitlichen, integrativen Ansatz, der die Themen Risikomanagementsystem, Internes Kontrollsystem und Compliance Managementsystem in einem Management-Ansatz (Governance, Risk & Compliance-Ansatz) vereint. Der Aufbau des Risikomanagementsystems und Internen Kontrollsystems gemäß dem COSO-Enterprise-Risk-Management-Rahmenwerk gewährleistet, Steuerungs- und Überwachungsaktivitäten an den Unternehmenszielen und deren inhärenten Risiken auszurichten. Das Interne Kontrollsystem umfasst die Gesamtheit aller Regelungen und Maßnahmen, Grundsätze und Verfahren, um Unternehmensziele zu erreichen. Es soll insbesondere die Sicherheit und Effizienz der Geschäftsabwicklung, die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften sichern sowie die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung gewährleisten. Weiterführende Darstellungen zum Internen Kontrollsystem und Compliance-Managementsystem sind in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB aufgeführt, welche im Corporate Governance-Bericht enthalten ist und auf den Internetseiten der Tele Columbus AG unter der Internetadresse www.telecolumbus.com/investor-relations im Bereich "Erklärung zur Unternehmensführung" ("Corporate Governance") abrufbar ist. Verantwortlich für das Risikomanagement-, Compliance-Management- und das Interne Kontrollsystem ist der Vorstand. Der Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss überwachen deren Wirksamkeit. Struktur des RisikomanagementsDas Risikomanagementsystem umfasst Regelungen zur Identifikation, Erfassung, Bewertung, Dokumentation und Berichterstattung, die konzernweit einheitlich umgesetzt werden. Zielsetzung des Risikomanagements ist die systematische Erfassung und Bewertung und somit der bewusste und kontrollierte Umgang mit Risiken und Chancen im Unternehmen. Es soll die Tele Columbus AG in die Lage versetzen, ungünstige Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, um zeitnah gegensteuernde Maßnahmen zu ergreifen und diese überwachen zu können. Ein gut gestaltetes und umgesetztes Risikomanagementsystem ermöglicht der Geschäftsleitung und den Aufsichtsorganen eine hinreichende Sicherheit über die Zielerreichung des Unternehmens. Das Risikomanagement von Tele Columbus konzentriert sich dabei auf diejenigen Aktivitäten, die den zukünftigen Ertrag maßgeblich beeinflussen und für die Zukunftsperspektiven der Tele Columbus bedeutend sind. Risiken werden nach dem folgenden Vorgehen im Risikomanagementsystem systematisiert:
Die erfassten Risiken werden in der Gruppe nach folgenden Risikofeldern katalogisiert und berichtet:
Status des RisikomanagementsDie Steuerung der Risiken erfolgte in 2019 für die gesamte Gruppe zentral. Weitere zentrale Maßnahmen zur Verbesserung des Risikomanagements werden in den nächsten Jahren insbesondere die Ausweitung des Risikoinventars unter verstärkter Einbeziehung von Personal-, Compliance-, Projekt- und Nachhaltigkeitsrisiken sowie die damit einhergehende Schaffung einer tieferen Granularität der identifizierten Risiken sein. Darüber hinaus soll eine weitere Schärfung der Maßnahmen- und Kontrollbeschreibung zur Minimierung der erkannten Risiken erfolgen und die Kontrolle der Umsetzung der definierten Maßnahmen und Kontrollen zur Risikominimierung weiter verbessert werden. Ausgangs- und Anknüpfungspunkt sind dabei die Anforderungen an Risikomanagementsysteme für kapitalmarktorientierte Unternehmen. Die fortlaufende Aktualisierung und Weiterentwicklung des Risikomanagements stellt eine laufende und mit hoher Priorität verfolgte Managementaufgabe dar. Zielbild für das Risikomanagement ist eine starke Verzahnung der Governance-Komponenten Risikomanagement, Internes Kontrollsystem und Compliance-Management, die seit Mitte 2018 durch unterstützende Prüfungsaktivitäten der internen Revision ergänzt werden. Wesentliche Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und RisikomanagementsystemsDas übergeordnete Ziel des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems lautet, die Ordnungsmäßigkeit der Finanzberichterstattung im Sinne einer Übereinstimmung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts mit allen einschlägigen Vorschriften sicherzustellen. Wie in Kapitel "Risikomanagementsystem" beschrieben, basiert der ERM-Ansatz auf dem (in der bis Ende 2017 geltenden Fassung) weltweit akzeptierten Rahmenwerk "Enterprise Risk Management - Integrated Framework", das vom COSO entwickelt wurde. Da eines der Ziele dieses Rahmenwerks die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung ist, beinhaltet es auch eine rechnungslegungsbezogene Sichtweise. Identifizierte Risiken und Lücken, die im Kontrollsystem aufgedeckt werden, werden durch die Implementierung und Überwachung neuer Kontrollen geschlossen. Die Verantwortung für die Einrichtung und wirksame Unterhaltung angemessener Kontrollen über die Finanzberichterstattung liegt beim Vorstand der Tele Columbus AG, der zu jedem Geschäftsjahresende die Angemessenheit und Wirksamkeit des Kontrollsystems beurteilt. Den konzeptionellen Rahmen für die Erstellung des Konzernabschlusses bilden im Wesentlichen die konzernweit einheitlichen Bilanzierungsrichtlinien sowie der Kontenplan, die beide von der Finance-Abteilung vorgegeben werden und von allen Konzernunternehmen konsistent angewendet werden. Neue Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere offizielle Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich ihrer Relevanz und Auswirkungen auf den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht analysiert. Bei Bedarf werden Bilanzierungsrichtlinien und der Kontenplan entsprechend angepasst. Die konzeptionellen und terminlichen Vorgaben sowie die Überwachung von deren Einhaltung sollen das Risiko von Tele Columbus reduzieren, den Konzernabschluss nicht sachgerecht und nicht innerhalb der geforderten Fristen aufstellen oder offenlegen zu können. Die Datengrundlage für die Erstellung des Konzernabschlusses bilden die von der Tele Columbus und deren Tochterunternehmen berichteten Abschlussinformationen, die wiederum auf den in den Gesellschaften erfassten Buchungen basieren. Tele Columbus bietet einzelnen Tochtergesellschaften Dienstleistungen in Bezug auf die Abschlusserstellung, das Hauptbuch, Debitoren-, Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung sowie die Lohn- und Gehaltsabrechnung an. Zusätzlich bedienen wir uns bei einigen Themen, die Spezialkenntnisse erfordern, zum Beispiel zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen oder der anteilsbasierten Vergütung, der Unterstützung externer Dienstleister. Auf Basis der berichteten Abschlussinformationen wird der Konzernabschluss im Konsolidierungssystem erstellt. Die Konsolidierungsvorgänge sowie die Überwachung der Einhaltung der konzeptionellen und terminlichen Vorgaben erfolgen durch Mitarbeiter mit entsprechender Verantwortung in den Konsolidierungsabteilungen auf den jeweiligen Ebenen sowie auf Konzernebene. Die zur Erstellung des Konzernabschlusses durchzuführenden Schritte werden auf allen Ebenen manuellen wie auch systemtechnischen Kontrollen unterzogen. Hierbei werden die angelieferten Abschlussinformationen automatisiert und auf Rechnungswesen spezifische Zusammenhänge und Stimmigkeit hin überprüft. In den Rechnungslegungsprozess einbezogene Mitarbeiter werden bereits bei ihrer Auswahl hinsichtlich ihrer fachlichen Eignung überprüft und danach regelmäßig geschult. Als grundsätzliches Prinzip gilt auf jeder Ebene das "Vier-Augen-Prinzip". Zudem müssen die Abschlussinformationen auf jeder Ebene bestimmte Freigabeprozesse durchlaufen. Weitere Kontrollmechanismen sind Soll-Ist-Vergleiche sowie Analysen über die inhaltliche Zusammensetzung und Veränderungen der einzelnen Posten, sowohl der von Konzerneinheiten berichteten Abschlussinformationen als auch des Konzernabschlusses. In den rechnungslegungsbezogenen IT-Systemen sind Zugriffsberechtigungen definiert, um zu gewährleisten, dass rechnungslegungsbezogene Daten vor nicht genehmigtem Zugriff, Verwendung und Veränderung geschützt sind. Jede in den Konzernabschluss einbezogene Gesellschaft unterliegt dem zentral vorgegebenen Regelwerk zur Informationssicherheit. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Nutzer solcher IT-Systeme nur auf die Informationen und Systeme Zugriff haben, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Der Aufsichtsrat ist durch den Prüfungsausschuss ebenfalls in das Kontrollsystem eingebunden. Der Prüfungsausschuss überwacht insbesondere den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems sowie die Abschlussprüfung. Zudem obliegt ihm die Prüfung der Unterlagen zum Einzelabschluss der Tele Columbus AG und zum Konzernabschluss, und er erörtert den Einzelabschluss der Tele Columbus AG, den Konzernabschluss sowie die Lageberichte zu diesen Abschlüssen mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer. RisikenIm Folgenden werden die im Rahmen der Risikoberichterstattung beschriebenen Risiken zusammengefasst und entsprechend der oben genannten Risikofelder dargestellt. Relevant sind grundsätzlich alle wesentlichen Risiken, die gegenwärtig oder in den nächsten zwei Jahren eintreten könnten. Die genannten Risiken könnten allein oder zusammen mit weiteren Risiken und Unsicherheiten, die den Unternehmen der Tele Columbus derzeit nicht bekannt sind, oder die sie derzeit möglicherweise als unwesentlich erachtet, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe wesentlich beeinträchtigen. In 2019 wurde eine stärkere Differenzierung der Risiken in Risikoklassen von vormals drei auf vier vorgenommen:
Nettorisiko in TEUR
Die im Unternehmen identifizierten Risiken werden anhand des festgestellten Nettorisikos, d. h. unter Berücksichtigung entsprechender Gegenmaßnahmen, anhand der folgenden Matrix nach Eintritt der Wahrscheinlichkeit und Schadenshöhe klassifiziert. Insgesamt hat die Gruppe 251 Einzelrisiken gemeldet, welche zu 100 Risiken konsolidiert und bewertet wurden. Anhand dieser Risikoeinstufungen befinden sich alle im Folgenden aufgeführten Risiken entsprechend ihrer Nettobewertung, d. h. unter Berücksichtigung entsprechender Gegenmaßnahmen, mit ihren Auswirkungen in den Risikoklassen A, B, C und D. Es wird gegenwärtig ein Risiko als kritisch eingeschätzt. Ferner unterliegen die meisten Risiken einer geringen bis mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit. Die Reihenfolge, in der die Risikofaktoren dargestellt sind, stellt weder eine Aussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit noch über die Bedeutung und Höhe der Risiken oder das Ausmaß der möglichen Beeinträchtigung des Geschäfts der Gruppe dar. Die genannten Risiken können einzeln oder kumulativ eintreten. Die genannten Risiken betreffen aufgrund der technischen Verbundenheit der Segmente, die auf der gemeinsamen Nutzung eines Netzes basieren, die Segmente "TV" und "Internet und Telefonie" gleichermaßen. Ebenso finden die Risikoklassen Anwendung auf das Segment "Sonstiges". Branchenspezifische RisikenStarker WettbewerbEin erhebliches Risiko sieht die Tele Columbus hinsichtlich der Wettbewerbssituation auf dem deutschen Kabelmarkt aufgrund der im Juli 2019 erfolgten Fusion von Vodafone und Unitymedia. Da diese Fusion nur mit geringen Auflagen genehmigt wurde, sieht die Tele Columbus insbesondere die langfristige Gefahr, dass sich durch die Monopolstellung nachhaltige Wettbewerbsnachteile ergeben können. Insbesondere eine erhebliche Marktmacht in den Bereichen Content, Vertrieb und Einkauf sowie die Möglichkeit der Quersubventionierung könnte die Marktposition von Tele Columbus nachhaltig schwächen. Vodafone würde nach dem Zusammenschluss, insbesondere auf dem deutschen Markt, eine sehr starke Position erlangen und wäre damit ggf. in der Lage, erheblichen Einfluss auf die Preisgestaltung für den Netzausbau aber auch gegenüber den Sendern zu nehmen. (Kritisches Risiko) Tele Columbus ist zudem im Kabel- und Telekommunikationsmarkt einem hohen Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Neue Marktteilnehmer, wie z. B. regionale und lokale Anbieter von Infrastrukturnetzen, drängen stetig in den Markt vor, infolgedessen kommt es zu steigenden Lieferantenpreisen. Die avisierten Wachstumsziele könnten nicht erreicht werden, wenn die Anzahl der Kundenkündigungen nicht durch Neukundengewinnung (über-)kompensiert werden kann. Hierbei ist Tele Columbus auch darauf angewiesen, Innovationen zu schaffen und existierende Produkte und Leistungen weiter zu entwickeln oder neue einzuführen. (Hohes Risiko) Strategischer Ausbau GlasfasernetzAufgrund der breitflächigen und kostenintensiven Investitionen und den notwendigen Einsparungen bei unseren Investitionen besteht das Risiko, dass unser Glasfasernetz nicht so schnell ausgebaut werden kann, wie sich der Markt mit der neuen Technologie entwickelt. Damit verbunden sind Kundenunzufriedenheit und Umsatzverluste. Hinzu kommt die Marktmacht von Wettbewerbern und des damit verbundenen Investitionspotenzials. (Hohes Risiko) Verändertes KundenverhaltenDes Weiteren ist ein sich stetig veränderndes Kundenverhalten zu verzeichnen. Klassische Fernsehprodukte werden vermehrt von Streaming-Diensten abgelöst. Dadurch steigen die Anforderungen an zusätzliche Netzkapazitäten. Gleichzeitig sinkt die Nachfrage nach linearem TV. Tele Columbus begegnet dieser Veränderung mit der Vermarktung attraktiver On-demand-Produkte (AdvanceTV-Box) und dem Ausbau schnellerer Netze. (Latentes Risiko) Sinkende Preise/ErlöseDie Gruppe ist in allen Geschäftsbereichen einem signifikanten Preisdruck ausgesetzt, da regionale Märkte teils gesättigt sind und dort die Neukundengewinnung nur durch Abwerbung bei direkten Konkurrenten möglich ist. Die Branche unterliegt einem schnellen technologischen Wandel und die Wettbewerbsdichte in den Märkten steigt infolge von Weiterentwicklung der Technologie, was die Preise für traditionelle Angebote, wie zum Beispiel Festnetz Telefonie und Internet-Angebote, in den letzten Jahren stark gedrückt hat. Zudem müssen die Konditionen für Einspeiseentgelte mit den Sendern immer wieder neu verhandelt werden. Im Zeitverlauf sich verändernde abrechnungsrelevante Parameter können hierbei auch Auswirkungen auf die Einspeiseentgelte haben. (Latentes Risiko) Gesetzes- und RegulierungsänderungenTele Columbus ist allgemeinen Risiken ausgesetzt, die sich aus der Veränderung von Rahmenbedingungen durch die Gesetzgebung oder aus anderen Vorschriften ergeben. Solche Regelungen betreffen insbesondere das Telekommunikationsgesetz, die Landesmediengesetze sowie allgemein den Datenschutz, das Arbeits-, Verbraucher- oder Steuerrecht. Aufgrund der Beschränkung der Unternehmenstätigkeit auf Deutschland sind in der Regel etwaige Veränderungen im gesetzlichen Umfeld nicht überraschend zu erwarten, so dass eine ausreichende Reaktionszeit gewährleistet ist. DatenschutzIn Anlehnung an die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft nimmt auch das Thema Datenschutz weiterhin zu. Der Gesetzgeber hat daraus einen besonderen Schutzbedarf erkannt und die seit dem 28. Mai 2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung erlassen. Aufgrund der darin festgelegten sehr hohen Strafen bei Verstößen besteht für Unternehmen grundsätzlich ein nicht unwesentliches immanentes Risiko. Aber auch das bestehende Datenschutzrecht enthält einige Unklarheiten. Eine langjährige und einheitliche Rechtsprechung existiert bisher nicht. Die seit 2016 bestehende Möglichkeit für Verbraucherschutzverbände Abmahnungen bzw. Unterlassungsklagen erheben zu können, verstärkt dieses Risiko. (Latentes Risiko) RegulierungsentscheidungenBeim Telekommunikationsmarkt handelt es sich um einen regulierten Markt, in dem die Bundesnetzagentur stark steuernd eingreift. Einzelne Regulierungsentscheidungen können geschäftshemmend ausfallen. Hier könnten u. a. sinkende Terminierungsentgelte für Festnetzverbindungen zu sinkenden Umsätzen führen. Es besteht grundsätzlich Unsicherheit darüber, wie künftige Regulierungsentscheidungen ausfallen. Zudem könnten staatliche Subventionen und anderweitige Regulierungen die Wettbewerber begünstigen und die eigene Wettbewerbsposition beeinträchtigen. (Latentes Risiko) ÜbertragungspflichtenDarüber hinaus unterliegt Tele Columbus Übertragungspflichten hinsichtlich der Bereitstellung und Verbreitung von vorgeschriebenen Rundfunkprogrammen, die grundsätzlich die Ressourcenplanung bedingen. Endkundenvertragsverhältnisse unterliegen zudem der Kontrolle durch Verbraucherschutzorganisationen. (Latentes Risiko) Operationelle RisikenIT-RisikenTele Columbus setzt im Rahmen des Geschäftsbetriebs in erheblichem Umfang IT-Systeme ein, bei denen es zu Störungen oder Unterbrechungen aufgrund äußerer Einflüsse (Umwelt, Bauarbeiten etc.) oder bisher nicht durchgeführter Erneuerungen im Betriebsablauf kommen kann. Hinzu kommt eine ansteigende Gefahr durch IT-Kriminalität (Datendiebstahl, Erpressungen, CEO-Fraud etc.). Immer mehr Unternehmen sehen sich diesen Gefahren ausgesetzt und müssen entsprechend präventiv gegensteuern. Diese Risiken begrenzt Tele Columbus durch Einsatz aktueller Firewall- und Antivirenprogramme, die laufende Überwachung und Pflege der IT-Landschaft, den Einsatz eines eigenständigen Netzwerks sowie eine zeitnahe Sicherung und Reproduzierbarkeit betriebsrelevanter Daten. Eine entsprechende Sensibilisierung der Mitarbeiter reduziert das Risiko weiterhin. (Latentes Risiko) KundenzufriedenheitFür das kundenorientierte Geschäft der Tele Columbus ist die Kundenzufriedenheit eine wesentliche Messgröße hinsichtlich der erbrachten Leistungen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere ein guter Kundenservice zu sehen. Da Tele Columbus auf dem Gebiet des Kundenservices mit verschiedenen Dienstleistern zusammenarbeitet, besteht grundsätzlich die Gefahr, dass diese Service-Dienstleister die vereinbarten Leistungen nicht wie erwartet erbringen, ein großer Service-Dienstleister wegfällt oder die Kosten für diese Service-Dienstleistung sich stark erhöhen. Darin sehen wir das Risiko, dass Kunden aufgrund eines unzufriedenstellenden Service ihren Vertrag kündigen oder potenzielle Kunden einen anderen Anbieter auswählen. Um dem entgegenzuwirken, haben wir umfassende Maßnahmen zur Erreichung einer hohen Kundenzufriedenheit ergriffen. (Latentes Risiko) PersonalrisikenZur Realisierung ihrer strategischen und operativen Ziele sind die Unternehmen unter dem Dach der Tele Columbus AG auf qualifizierte Fach- und Führungskräfte angewiesen. Hinsichtlich der Akquise und Bindung von qualifizierten Mitarbeitern muss sich die Gruppe an der Wettbewerbsfähigkeit des Marktes messen. Die fortlaufende Aktualisierung und Weiterentwicklung des Personalkonzepts stellt eine laufende und mit hoher Priorität verfolgte Managementaufgabe dar. (Latentes Risiko) Rechtsverfahren, Kartell- und VerbraucherschutzverfahrenAktuelle RechtsstreitigkeitenDerzeit noch anhaltend sieht sich die Tele Columbus AG einem wesentlichen Rechtsstreit ausgesetzt. Es handelt sich hierbei um ein Verfahren der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hinsichtlich unseres Einspeisemodells (Risiko >1 Mio. EUR). Nach dem aktuellen Stand lässt sich nicht zweifelsfrei abschätzen, wie die Erfolgsaussichten der Gruppe zu bewerten sind. (Latentes Risiko) Allgemeines Risiko aus RechtsstreitigkeitenDarüber hinaus bestehen für Tele Columbus Risiken, die sich aus gerichtlichen Verfahren oder Schiedsverfahren mit Behörden, Wettbewerbern und weiteren Parteien ergeben könnten. Dies betrifft insbesondere Auseinandersetzungen bezüglich Handelsvertreteransprüchen und Verbraucherschutzklagen. Die Rechtsabteilung von Tele Columbus verfügt über die entsprechenden Kompetenzen, um solche Risiken einzuschätzen und angemessen darauf zu reagieren. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen werden zudem externe Kanzleien hinzugezogen. (Latentes Risiko) Finanzwirtschaftliche RisikenDurch ihre Geschäftstätigkeit ist die Tele Columbus AG verschiedenen Risiken finanzieller Natur ausgesetzt, insbesondere Liquiditäts- und Zinsrisiken. Das Risikomanagement von Tele Columbus ist darauf ausgerichtet, mögliche Risiken zu erkennen und negative Auswirkungen daraus auf die finanzielle Entwicklung der Gruppe zu minimieren. Zu diesem Zweck stehen Tele Columbus Finanzinstrumente wie Zinssicherungsgeschäfte, Forderungsverkäufe und die Inanspruchnahme von Kreditlinien zur Verfügung. Das Finanz-Risikomanagement erfolgt im Wesentlichen durch die Abteilung Treasury. Dabei werden finanzielle Risiken in Abstimmung mit den operativen Einheiten identifiziert, bewertet und gesichert. Die Tele Columbus AG unterliegt schriftlichen Regeln für bestimmte Bereiche wie Zinsrisiken, Debitorenrisiken, den Einsatz von Derivaten und anderen Finanzinstrumenten sowie für die Verwendung von überschüssiger Liquidität, die im Wesentlichen in ihren Facility Agreements geregelt sind. Die Berichterstattung an den Vorstand erfolgt turnusmäßig. LiquiditätsrisikenTele Columbus agiert in einem Markt, in dem große und nachhaltige Investitionen notwendig sind. Daraus ergibt sich ein hoher Kapital- und Liquiditätsbedarf. Die Tele Columbus aktuell zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sind beschränkt und ermöglichen Investitionen nur in einem begrenzten Rahmen. Der Vorstand sieht daher das Risiko, dass die vorhandenen finanziellen Reserven nicht ausreichen, alle notwendigen Investitionen zu tätigen, um nachhaltiges Kundenwachstum und damit organisches Wachstum zu ermöglichen (Hohes Risiko). Im mittelfristigen Bereich, auf Ebene der jeweiligen operativen Tochtergesellschaft und des Gesamtkonzerns, werden die laufenden Geschäftsvorgänge mit den Plandaten gespiegelt. Eine auf einen festen Planungshorizont ausgerichtete Liquiditätsvorschau sowie in der Gruppe zum 31. Dezember 2019 vorhandene, teilweise in Anspruch genommene Kreditlinie sollen die Liquiditätsversorgung fortlaufend sicherstellen. Im Zuge der Sicherstellung der Liquidität der Tochtergesellschaften wurde das bestehende Cash-Pooling-Verfahren auf alle Konzern-Gesellschaften ausgedehnt. Es erfolgt ein regelmäßiges und umfangreiches Reporting an den Vorstand über die laufende Liquidität. (Latentes Risiko) Weiterhin ist die Gruppe darauf angewiesen, zur Refinanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit oder für Akquisitionen Fremdkapital zu angemessenen Konditionen zu erhalten. Im Rahmen des Finanzierungsvertrags waren zum Bilanzstichtag verschiedene Auflagen zu erfüllen, bei deren Nichteinhaltung die Kreditgeber die Möglichkeit hatten, die Darlehen fällig zu stellen. Hierbei handelt es sich um Auflagen aus einem Finanzierungsvertrag der Gruppe (Facilities Agreements). Die sogenannten Financial Covenants beinhalten den Ausweis eines Gesamtverschuldungsgrads der Gruppe sowie eine definierte EBITDA-Größe und die Darstellung des Bruttovermögens, welche quartalsweise überprüft werden. Das Liquiditätsrisiko bei Nichteinhaltung dieser Auflagen belief sich zum Stichtag auf TEUR 1.459.555. Des Weiteren konnte die Gruppe nicht über alle finanziellen Mittel zum Jahresende verfügen (gesperrte Zahlungsmittel 2019 in Höhe von TEUR 1.016). (Latentes Risiko) ZinsrisikenLangfristige, variabel verzinsliche Finanzinstrumente, bei denen die Verzinsung an einen Marktzins wie den EURIBOR gekoppelt ist, sind einem Risiko bezüglich der zukünftigen Zahlungsströme ausgesetzt. Das Marktzinsniveau wird beobachtet, um im Bedarfsfall entsprechende Maßnahmen zur Absicherung bzw. Steuerung der Zinsen vorzunehmen. Tele Columbus setzt zur Risikobegrenzung im Wesentlichen zwei im Februar 2016 erworbene Zinscaps (Zinsobergrenze bei 0,75 % vs. 3-Monats-EURIBOR) mit einem Nominalbetrag von jeweils TEUR 550.000 und einer Laufzeit bis Dezember 2020 ein. Ein signifikanter Anstieg des EURIBORs führt somit nur zu einem deutlich begrenzten Anstieg des Zinsaufwands für die Unternehmen der Tele Columbus AG. (Latentes Risiko) Risiken im Zusammenhang mit der FinanzierungsstrukturDer Verschuldungsgrad ist im Vergleich zu 2018 angestiegen. Die Hauptfinanzierungen der Gruppe laufen bis 2024 und 2025, sodass eine langfristige Finanzierungsstruktur gesichert ist. Tele Columbus setzt aktiv derivative Finanzinstrumente ein und ist somit Risiken aus Zinsschwankungen und den daraus resultierenden Cash Flows nur begrenzt ausgesetzt. Daher würde ein bedeutender Anstieg des EURIBOR nur teilweise zu einem deutlichen Anstieg des Zinsaufwands für Tele Columbus führen. Aufgrund dessen wurde die Zinsentwicklung einem genauen Monitoring unterzogen, um bei geänderter Risikolage angemessene Maßnahmen ergreifen zu können. Die bestehende Lücke der Besicherung wurde durch den Kauf entsprechender Zinscaps durch die neu aufgesetzte Sicherungssystematik geschlossen. (Geringes Risiko). Steuerliche RisikenDie Gruppe ist steuerlichen Risiken ausgesetzt, da steuerliche Außenprüfungen zu Nachzahlungen führen können. Im Zusammenhang mit der Abspaltung, durch die die Gesellschaft das operative Geschäft der Tele Columbus Beteiligungs GmbH (vormals: Tele Columbus GmbH) erworben hat, könnte sie aufgrund laufender Betriebsprüfungen steuerlichen Risiken ausgesetzt sein. Aufgrund des potenziellen Steuerrisikos wird mit einer Steuerbelastung für die Tele Columbus Beteiligungs GmbH gerechnet, die der Konzern aufgrund der Nachhaftung unter den sonstigen Rückstellungen ausweist. (Geringes Risiko, da bereits im Jahresabschluss berücksichtigt) Compliance-RisikenCompliance allgemeinDie Unternehmenskultur wird von der Geschäftsleitung geprägt und von den Mitarbeitern eines Unternehmens gestaltet und umgesetzt. Damit dies im Sinne von rechts- und regelkonformem Verhalten geschieht, hat die Tele Columbus Gruppe ein Compliance-Managementsystem implementiert. Neben allgemein gültigen Regelwerken, wie ein Code of Conduct und Richtlinien gehören dazu auch regelmäßige Veranstaltungen, Schulungen sowie auch Beratung und ein Hinweisgebersystem. Der Compliance Officer und sein Team werden hierbei vom Compliance Committee und dezentralen Ansprechpartnern unterstützt. Obwohl es bisher zu keinen schwerwiegenden Compliance-Verstößen kam und präventive Maßnahmen dem entgegenwirken, verbleibt ein Restrisiko von möglichen Regelverstößen. (Geringes Risiko) Risiken in Bezug auf die Tele Columbus AGNeben den Risiken im Konzern sind die im Folgenden aufgezeigten Risiken, welche direkt auf die Tele Columbus AG neben den oben genannten wirken, aufgelistet. Die Tele Columbus AG hat an Tochtergesellschaften zwei Gesellschafterdarlehen zur Ablösung der Altverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 344.899 bzw. TEUR 185.772 ausgegeben. Die Bedienung und damit die Werthaltigkeit der handelsrechtlich als Ausleihung bilanzierten endfälligen Gesellschafterdarlehen hängen von der Liquiditätsausstattung der begünstigten Gesellschaften ab. Basierend auf der Laufzeit bis Anfang 2023 kann für die Tele Columbus AG ein Liquiditätsrisiko bei nicht fristgerechter Rückzahlung entstehen. Des Weiteren ist die Tele Columbus AG eine Patronatserklärung mit diversen Tochtergesellschaften eingegangen, um deren Fortbestand des operativen Geschäfts zu sichern. Hieraus kann gegebenenfalls ein Liquiditätsrisiko für die Tele Columbus AG entstehen. Risiken in Bezug auf Covid-19Die derzeitige Covid-19-Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auf die Lage und Entwicklung der Weltwirtschaft und insbesondere auch auf die Wirtschaft in Deutschland. Gesetzliche Regularien zur Eindämmung der Pandemie führen zu wesentlichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Funktionsfähigkeit von Unternehmen, z. B. durch Geschäftsschließungen, Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen oder besondere Hygienevorschriften. Viele Unternehmen müssen ihren Geschäftsbetrieb vorübergehend einstellen, Kurzarbeit anordnen oder ihre Mitarbeiter ins Home-Office entsenden. Auch Lieferketten verlangsamen sich oder fallen vollständig aus. Tele Columbus ist sich seiner Verantwortung als systemkritisches Telekommunikationsunternehmen bewusst, beobachtet die aktuellen Entwicklungen permanent und hat ein engmaschiges Risiko- und Maßnahmen-Management etabliert. So wurde ein Notfall-Team ins Leben gerufen, welches mehrmals täglich telefonisch interagiert. Ein wöchentliches KPI-Tracking und Workstreams in besonders kritischen Bereichen sowie ein tägliches Reporting an die Geschäftsführung vervollständigen die Notfall-Maßnahmen. Derzeit ist Tele Columbus nur in überschaubarem Rahmen von den Auswirkungen der Pandemie betroffen. So mussten z. B. zeitweise alle PYUR-Shops deutschlandweit schließen. Ein mögliches Risiko kann sich zudem aus den gerade verabschiedeten Gesetzgebungen zum Schutz der Bürger ergeben. So hat die Bundesregierung aktuell, Bürgern und Kleinstunternehmern, die aufgrund der Pandemie in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind, die Möglichkeit der Stundung von Dauerschuldverhältnissen (u. a. auch Telefonie und Internetverträge) bis zum 30. Juni 2020 eingeräumt. Dieses Gesetz kann ohne direkte Kompensation für die Unternehmen zu Verzögerungen beim Eintreiben oder zu Totalausfällen der Forderungen und somit wichtiger Erlöse führen. Sollten diese schwerwiegend durch Volumen oder Dauer der Stundung sein, könnte das zu einer unverschuldeten finanziellen Schieflage von Tele Columbus führen. Demgegenüber sind Planungen der Bundes- und Landesregierung zur Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen für Unternehmen in dieser Krisensituation zu berücksichtigen. Andererseits sehen wir als Telekommunikationsunternehmen auch positive Effekte. Aufgrund der aktuellen Situation (Kurzarbeit, Home-Office usw.) steigt der Bedarf nach Internet, Telefonie und Fernsehen. Wir verzeichnen daher Tendenzen zu weniger Kündigungen und mehr Neuverträgen. Auch Wohnungswirtschaften überdenken nochmal bereits ausgesprochene Kündigungen und ziehen diese teilweise zurück. Insgesamt ist die aktuelle Risikolage aufgrund der erheblichen aktuellen Unsicherheiten über die Dauer der Pandemie nur schwer einschätzbar. Als Glasfaserunternehmen sehen wir uns als Tele Columbus in einer stabilen Branche und schätzen die Risikolage für uns aktuell als steuerbar ein. ChancenberichtChancenmanagementDas Chancenmanagement von Tele Columbus wird derzeit zu einem unternehmensinternen Steuerungssystem entwickelt. Ziel ist es, Chancen möglichst frühzeitig zu erkennen, gegenüber möglichen Risiken abzuwägen und unter Berücksichtigung geeigneter Maßnahmen zu nutzen. Im Rahmen einer regelmäßigen Evaluierung werden identifizierte Chancen ergriffen und gemanagt. Das Management von Chancen erfolgt dezentral in den jeweiligen Fachabteilungen. Die Reihenfolge, in der die Chancen dargestellt sind, stellt keine Aussage über Eintrittswahrscheinlichkeit oder Bedeutung dar. ChancenTransformation des UnternehmensDie Umstrukturierung der Unternehmensgruppe unter Beteiligung eines strategischen Investors an den Netzen des Unternehmens bietet die Chance, den Netzausbau weiter voranzutreiben, die sich im stark entwickelnden Markt gebotenen Potenziale auszunutzen sowie einen Teil der Fremdfinanzierung zurückzuführen. (Hohe Chance) Aber auch die Öffnung der Netze der Tele Columbus Gruppe (Wholesale) einerseits und und die Nutzung der Netze Dritter andererseits bietet für die Tele Columbus die Chance, stärkeres Wachstum zu generieren und neues Marktpotential zu erschließen. (Hohe Chance) Die in 2019 begonnene gesellschaftsrechtliche Konsolidierung (Verschmelzung einzelner Tochtergesellschaften) der Tele Columbus bietet die Chance, Prozesse zu verschlanken, die Unternehmenssteuerung zu vereinfachen und damit Kosten einzusparen. (Hohe Chance) Strategischer Ausbau GlasfasernetzDeutschland steht mit der Bereitstellung verfügbarer Bandbreiten weit hinter anderen Industrienationen. Im Koalitionsvertrag hat die deutsche Bundesregierung vereinbart, den flächendeckenden Ausbau von Gigabit-Netzen bis 2025 voranzutreiben und eigens dazu ein Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau entwickelt. Im Rahmen von Förderprojekten wird die Tele Columbus enger mit den Städten und Gemeinden zusammenarbeiten. Tele Columbus nutzt die Chance, sich am Ausbau des Glasfasernetzes noch stärker zu beteiligen. Insbesondere in den ländlichen Gebieten kann sich die Tele Columbus Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Wettbewerber schaffen. Der strategische Ausbau des Glasfasernetzes kann Tele Columbus hinsichtlich verfügbarer Bandbreiten gegenüber Wettbewerbern (insbesondere im Internetgeschäft) einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Durch den Einsatz der Glasfasertechnologie werden weniger Störungen auftreten, die Kundenzufriedenheit wird steigen, das Anruf-Volumen in den Callcentern wird sich verringern sowie die Kosten werden sinken. Im Rahmen einer entsprechenden Kommunikationsstrategie kann dies eine hohe Medienaufmerksamkeit erreichen, die Vertriebsstrategien unterstützen zu Umsatzwachstum führen. (Hohe Chance) Aber auch der weitere Rollout des Daten-Übertragungsstandards DOCSIS 3.1. ermöglicht Geschwindigkeiten von bis zu einem Gigabit - also 1000 Mbit - pro Sekunde. Dies bietet für Tele Columbus die Chance, deutlich höhere Geschwindigkeiten am Markt anzubieten und sich von DSL-Anbietern zu differenzieren. (Latente Chance) 5G-AusbauIn 2019 wurden die Lizenzen für die Einführung der neuen Mobilfunkgeneration 5G versteigert, und der Aufbau notwendiger Mobilfunkmasten hat begonnen. Um die enormen Datenmengen in Höchstgeschwindigkeit zu transportieren, müssen die Mobilfunkanlagen an Glasfasernetze angeschlossen werden. Die direkte Anbindung der Mobilfunkstationen an das Glasfasernetz gewinnt bei der 5. Mobilfunkgeneration weiter an Bedeutung. Neben dem Ausbau der mobilen Infrastruktur wird es auch einen weiteren Ausbau der Glasfasernetze geben müssen, denn ohne eine Anbindung der Mobilfunkstationen an das Glasfasernetz können die vielen Vorteile der neuen Technologie nur bedingt genutzt werden. In dieser Entwicklung sieht auch Tele Columbus eine große Wachstumschance. Als Betreiber eines bereits breit gefächerten Netzes und durch den fortschreitenden Ausbau bietet Tele Columbus die erforderliche Infrastruktur für die 5G-Betreiber. (Latente Chance) DigitalisierungWirtschaftliche aber auch soziale und technologische Bereiche haben sich infolge einer zunehmenden Digitalisierung signifikant verändert. Die gleichzeitige Nutzung verschiedener Medien, z. B. Fernsehen und Internet gehört inzwischen bei vielen Nutzern zum Alltag. Entsprechend steigt die Nachfrage nach kompatiblen Leitungen und Anschlüssen sowie hoher Flexibilität. Im Rahmen der Digitalumstellung schafft die Neubelegung der Kanäle zusätzliche Kapazitäten für neue Bandbreitenprodukte. (Latente Chance) Des Weiteren führt die Digitalisierung interner Prozesse und Systeme in der Tele Columbus zu einer Verschlankung und Beschleunigung einzelner Aktivitäten. Dies bietet die Chance, sich gegenüber Kunden und Mitarbeitern als innovativer und leistungsstarker Partner zu positionieren. (Latente Chance) Verstärkung der regionalen PräsenzEine Chance bietet sich durch die stärkere Ausrichtung der Vertriebsstrukturen auf regionale Märkte, die zu einer höheren Akzeptanz von PYUR bei den kommunalen Unternehmen der Wohnungswirtschaft sowie auf Geschäftskunden- und Endkundenebene führt. Bereits erschlossene Regionen werden zukünftig verstärkt hinsichtlich einer möglichen Anbindung von weiteren Haushalten analysiert. Unterstützt wird dies durch eine verstärkte Kooperationsbereitschaft der verschiedenen Netzanbieter. Dadurch können die Reichweite erhöht und zusätzliche Regionen erschlossen werden. Insgesamt bieten diese Maßnahmen großes Potenzial, weitere Kunden zu gewinnen. (Latente Chance) Weitere ChancenTele Columbus arbeitet kontinuierlich an der Optimierung interner Prozesse und Strukturen. Hierbei stehen vor allem die Kunden von Tele Columbus im Fokus. Ein wesentliches Ziel ist es, ein positives Kundenerlebnis zu schaffen und den Kunden als Partner auf Augenhöhe zu begegnen. Dies ist nur möglich, wenn man die Anliegen der Kunden kennt und versteht. Tele Columbus misst daher regelmäßig das Kundenfeedback über eine Net Promoter Score (NPS) und nutzt dies als Steuerungsinstrument, um den Kunden einen qualitativ höheren Service anbieten zu können. Positive Serviceleistungen für den Kunden hängen letztendlich auch von der Zufriedenheit der eigenen Mitarbeiter ab. Die TC Gruppe hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Marke PYUR für Kunden, aber auch für Mitarbeiter und zukünftige Mitarbeiter attraktiv zu gestalten. Dazu zählen u. a. die Optimierung unserer Prozesse, eine verbesserte und breitere Kundenwahrnehmung, die Implementierung eines Wertemanagementsystems, die Umsetzung von Work-Life-Balance, attraktive Büros, die Nutzung von Social Media usw. Diese Maßnahmen stärken die Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterzufriedenheit. Es ergibt sich daraus die Chance, sich als attraktiver Arbeitgeber am Arbeitsmarkt zu positionieren und kompetente Mitarbeiter zu halten und zu gewinnen. (Latente Chance) Gesamtaussage zur Risiko-und Chancenlage aus Sicht der KonzernleitungDer Ausbau des Glasfasernetzes stellt für Tele Columbus derzeit die größten Chancen aber auch die höchsten Risiken dar. Der Weg ins Gigabitzeitalter ist nicht mehr abzuwenden. Obwohl Experten praktisch unstrittig in den Glasfasernetzen die Zukunft der Datenübertragung sehen, gibt Deutschland im internationalen Vergleich jedoch noch kein gutes Bild ab. Insbesondere für die Kabelnetzanbieter bieten sich nun gute Chancen, ihre bereits vorhandenen Netze zu modernisieren und den Glasfaserausbau aktiv mitzugestalten. Dennoch ist der Ausbau teuer und muss sehr gut geplant werden. Die Tele Columbus Gruppe versucht dieses Wachstum mit ihren zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln aktiv mitzugestalten. Tele Columbus ist sich der immanenten Chancen und Risiken sehr bewusst und steuert diese mit größtem Augenmerk. Den Zusammenschluss von Unitymedia und Vodafone sehen wir äußerst kritisch, weil eine derart große Fusion erheblichen Einfluss auf den deutschen Telekommunikationsmarkt haben wird. Eine Vielzahl von Marktteilnehmern der Netzbetreiber- und Telekommunikationsbranche, insbesondere die Deutsche Telekom, andere Wettbewerber und auch Tele Columbus stehen der Fusion (ebenfalls) sehr kritisch gegenüber. Vodafone kann nach dem Erwerb von Unitymedia eine noch größere Marktmacht auf dem wohnungswirtschaftlichen Gestattungsmarkt und auch gegenüber den TV-Sendern ausüben, was zu erheblichen Kostensteigerungen und Nachteilen für die Kunden und auch für Tele Columbus und andere Kabelnetzbetreiber führen kann. Auch wenn sich die Tele Columbus Gruppe auf die Auswirkungen der Fusion intensiv vorbereitet, kann sie nur in eingeschränktem Maße Einfluss darauf nehmen. Tele Columbus verfügt über wirksame Kontrollsysteme, um Risiken frühzeitig und konsequent zu handhaben. Nach unserer Einschätzung sind für die Prognosejahre keine Risiken erkennbar, die einzeln - oder in Wechselwirkung mit anderen Risiken - zu einer maßgeblichen bzw. dauerhaften Beeinträchtigung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage führen könnten. Die identifizierten Risiken haben keinen bestandsgefährdenden Charakter, auch in die Zukunft gerichtet. Der Vorstand bewertet die Gesamtrisikolage zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts daher weiterhin als begrenzt und beherrschbar. Den Großteil der im letzten Geschäftsbericht dargestellten Sachverhalte stufen wir nach wie vor als geringes Risiko ein. Die Tele Columbus AG hat auf der Grundlage des beschriebenen Überwachungssystems die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um bestandsgefährdenden Entwicklungen entgegen zu wirken. Aus Sicht des Vorstands der Tele Columbus AG war der Fortbestand des Konzerns zu keiner Zeit gefährdet. Weiterhin sind zum Zeitpunkt der Berichterstattung keine Risiken bekannt, die sich bestandsgefährdend auf die Gesellschaft auswirken können oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dauerhaft negativ beeinflussen und damit eine solche Bestandsgefährdung herbeiführen könnten. Der Vorstand schätzt die gesamte Risikolage als steuerbar ein und ist davon überzeugt, die sich bietenden Chancen und Herausforderungen auch in Zukunft nutzen zu können, ohne dabei unvertretbar hohe Risiken eingehen zu müssen. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB ist auf den Internetseiten der Tele Columbus AG unter der Internetadresse https://www.teiecoiumbus.com/inves-tor-relations/ im Bereich "Erklärung zur Unternehmensführung" ("Corporate Governance") abrufbar. Nicht-finanzieller KonzernberichtDer gesonderte nicht-finanzielle Konzernbericht gemäß §§ 315b, 315c i. V. m. §§ 289b bis 289e HGB der Tele Columbus AG wird nach der Veröffentlichung im Geschäftsbericht auf der Internetseite der Tele Columbus AG unter der Internetadresse https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ im Bereich "Veröffentlichungen" ("Abschlüsse und Quartalsmitteilungen") abrufbar sein. Angaben betreffend möglicher ÜbernahmeangeboteDarstellung und Zusammensetzung des gezeichneten KapitalsDas gezeichnete Kapital der Tele Columbus AG beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 127.556. Es besteht aus 127.556.251 auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2015. Das gezeichnete Kapital der Tele Columbus AG ist vollständig eingezahlt. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden, die sich im Einzelnen insbesondere aus den §§ 12, 53a, 186 und 188 ff. Aktiengesetz ("AktG") ergeben. Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien ist gemäß § 4 Absatz 3 der Satzung ausgeschlossen. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Anteile der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft bestimmen sich nach ihren Anteilen am Grundkapital (§ 60 AktG). Beschränkungen, auf Stimmrechte oder die Übertragung von AktienBeschränkungen des Stimmrechts der Aktien können sich insbesondere aus den Vorschriften des Aktiengesetzes ergeben. Beispielsweise unterliegen Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen nach § 136 AktG einem Stimmverbot bei Abstimmung über die eigene Entlastung, die Geltendmachung von Ansprüchen gegen ihn oder den Verzicht auf Ansprüche. Die Aktien sind Namensaktien. Übertragungsbeschränkungen gibt es nicht. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreitenNach dem Wertpapierhandelsgesetz sind Investoren, deren Anteil der direkten und indirekten Stimmrechte an börsennotierten Unternehmen bestimmte Schwellenwerte erreicht, über- oder unterschritten hat, zu einer Mitteilung an die Gesellschaft verpflichtet. Bis zum Bilanzstichtag haben folgende Unternehmen und Personen das Überschreiten der Stimmrechtsschwelle von 10 % an die Tele Columbus AG gemeldet:
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihenAktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. Ernennung und Abberufung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern/SatzungsänderungenDie Ernennung und die Abberufung von Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft erfolgt in Übereinstimmung mit den Vorschriften der §§ 84 und 85 AktG. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre bestellt. Gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat bestimmt die Anzahl der Vorstandsmitglieder. Er kann gemäß § 84 AktG und § 6 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit für eine Dauer von höchstens fünf Jahren gewählt. Die Hauptversammlung kann für einzelne von ihr zu wählende Mitglieder oder für den Gesamtaufsichtsrat kürzere Amtszeiten beschließen. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für fünf Jahre, ist zulässig. Aufsichtsratsmitglieder können mit einfacher Mehrheit der Stimmen abberufen werden. Gemäß § 179 Absatz 1 Satz 1 AktG erfolgt die Änderung der Satzung der Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung. Beschlüsse der Hauptversammlung über Satzungsänderungen werden gemäß § 23 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit § 179 Absatz 2 Satz 2 AktG mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst, sofern nicht durch Gesetz zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist. Von der Möglichkeit, auch in anderen Fällen eine höhere Mehrheit als die einfache Mehrheit zu bestimmen, ist in der Satzung kein Gebrauch gemacht worden. Der Aufsichtsrat ist nach § 10 Absatz 4 der Satzung berechtigt, Satzungsänderungen vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Befugnisse des Vorstands, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen GENEHMIGTES KAPITALLaut Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2015 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrfach und insgesamt höchstens um EUR 1.925.693 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Das entspricht ca. 1,5 % des derzeitigen Grundkapitals. Diese Ermächtigung gilt ab dem 15. September 2015 bis zum 14. Mai 2020. BEDINGTES KAPITALDas Grundkapital der Gesellschaft kann laut Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2015 durch Ausgabe von bis zu 28.345.833 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien um bis zu EUR 28.345.833 auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht werden (Bedingtes Kapital 2015/I). Diese Ermächtigung endet mit Ablauf des 14. Mai 2020. Vorstand und Aufsichtsrat sind bis zum 14. Mai 2020 ermächtigt, Wandel- und Optionsanleihen und ähnliche Instrumente auszugeben, die in Aktien der Gesellschaft umgewandelt werden können. Diese Aktien würden dann aus dem bedingten Kapital ausgegeben. Derzeit ist von dieser Ermächtigung nicht Gebrauch gemacht worden. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und hieraus folgende WirkungenAm 2. Januar 2015 schlossen die Tele Columbus AG und einige ihrer Tochtergesellschaften eine Finanzierungsvereinbarung u.a. mit BNP Paribas als Agent und Sicherheitentreuhänder ab. Der Kreditvertrag wurde seitdem mehrfach geändert. Diese Finanzierungsvereinbarung sieht u.a. die Gewährung eines Laufzeitkredites in Höhe von TEUR 707.463 (Facility A/nach einer freiwilligen Tilgung von TEUR 597.537), eines weiteren Laufzeitkredites in Höhe von TEUR 75.000 (Facility 75m) und einer revolvierenden Betriebsmittellinie in Höhe von TEUR 50.000 vor. Die Vereinbarung sieht für den Fall eines Kontrollwechsels ein individuelles Kündigungsrecht der Darlehensgeber vor. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn eine Person oder gemeinsam handelnde Personen (acting in concert) (a) mehr als 30 % der Stammaktien der Gesellschaft (direkt oder indirekt) erwirbt bzw. erwerben, (b) mehr als 30 % der bei einer Hauptversammlung anwesenden Stimmrechte ausüben oder kontrollieren können und/oder (c) die erforderliche Macht erwirbt bzw. erwerben, die Mehrheit der von den Aktionären gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu berufen bzw. abzuberufen. Die Kündigung führt zu einem sofortigen Rückzahlungsanspruch der Darlehensgeber. Es entfällt die Verpflichtung, sich an künftigen Ziehungen unter den Krediten (außer im Falle von Rollover-Ziehungen) zu beteiligen. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sindFalls ein Aktionär mindestens 30 % der Stimmrechte hält, haben die Vorstände das Recht, innerhalb von sechs Monaten nach dem Kontrollwechsel ihre Dienstverträge zu kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung erhalten die Vorstände die Vergütung, die ihnen aus ihrem Dienstvertrag bis zum Ende der Laufzeit zusteht, ausbezahlt, maximal zwei Jahresvergütungen, als Einmalabfindung ausbezahlt. Bei der Berechnung der Abfindung wird auf die Gesamtvergütung des letzten abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt. VergütungsberichtVergütung des VorstandsVergütungssystem des VorstandsDer Aufsichtsrat legt eine angemessene Vergütung für die einzelnen Mitglieder des Vorstands fest. Dabei bilden Aufgaben und Leistungen sowie die Lage der Gesellschaft die Rahmenbedingungen für die Angemessenheit der Bezüge. Die Gesamtvergütung darf dabei die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen und wird zur Kontrolle dieser Anforderung regelmäßig einem Peer Group-Vergleich unterzogen. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 waren Timm Degenhardt (CEO) sowie Eike Walters (CFO). Die Festlegung der Vorstandsvergütung erfolgt unter Berücksichtigung der Größe der Tele Columbus AG, ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Lage, ihres Erfolges und ihrer Zukunftsaussichten sowie der üblichen Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung vergleichbarer Unternehmen und des internen Gehaltsgefüges. Dabei hat der Aufsichtsrat auch das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt - auch in der zeitlichen Entwicklung - berücksichtigt. Weitere Kriterien sind die individuellen Aufgaben und Leistungen der einzelnen Vorstandsmitglieder. Die Struktur und Angemessenheit der Vorstandsvergütung wird durch den Aufsichtsrat regelmäßig überprüft. Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich grundsätzlich aus drei Komponenten zusammen: Der Grundvergütung samt Nebenleistungen, einer kurzfristigen, auf das Geschäftsjahr bezogenen, erfolgsabhängigen Vergütungskomponente sowie einer langfristigen variablen Vergütungskomponente. Zusätzlich nehmen die Vorstandsmitglieder an einem Matching Stock Program (MSP) der Gesellschaft teil. Bei der Festlegung der variablen Vergütung wurde darauf geachtet, Anreize für eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung zu schaffen. Außerdem wurde sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen. GrundvergütungDie Vorstandsmitglieder erhalten eine jährliche feste Grundvergütung, die erfolgsunabhängig in zwölf monatlich gleichen Raten jeweils zum Monatsende ausbezahlt wird und den fixen Vergütungsbestandteil darstellt. Zusätzlich haben die Vorstandsmitglieder vertraglichen Anspruch auf Nebenleistungen und Sachbezüge, die im Wesentlichen die Nutzung eines Dienstwagens oder ein Ersatzentgelt und die Zahlung von Prämien für Unfall- und Krankenversicherungen umfassen. Diese Kosten wurden nach steuerlichen Vorschriften bewertet. Kurzfristige variable VergütungskomponenteDen Vorstandsmitgliedern steht eine kurzfristige, erfolgsabhängige Vergütungskomponente in Form eines Jahresbonus zu. Diese wird innerhalb eines Monats nach Billigung des Konzernabschlusses der Gesellschaft für das relevante Geschäftsjahr durch den Aufsichtsrat ausbezahlt. Der Maximalbetrag der variablen Vergütungskomponente für ein Geschäftsjahr beträgt 75 % des festen Jahresgehalts des CEO bzw. 66,25% des CFO, abhängig von der individuellen Zielerreichung des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Die individuelle Zielerreichung bezieht sich im Wesentlichen auf die folgenden Parameter: Normalisiertes EBITDA, Capex, Kundentreue, Umsatz und Cash Flow. Zusätzlich besteht eine Ermessenskomponente des Aufsichtsrats. Bei der Zielerreichung wird eine Gewichtung der Bemessungsgrundlagen von 30% (Normalisiertes EBITDA), 20% für Umsatz, 15% für Capex sowie für Free Cash Flow und 10 % jeweils für Kundentreue und für die Ermessenskomponente vorgenommen. Die Zielwerte der finanziellen Bemessungsgrundlagen werden aus dem jährlichen und durch den Aufsichtsrat gebilligten Konzernbudget abgeleitet. Die Kundentreue-Komponente wird vom Aufsichtsrat nach Treu und Glauben schriftlich nach Rücksprache mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied festgelegt. Die Ermessenskomponente kann der Aufsichtsrat im freien Ermessen gewähren. Für den Fall, dass ein Vorstandsmitglied nicht für das gesamte der Abrechnung zugrunde liegende Geschäftsjahr vergütungsberechtigt ist, erfolgt eine zeitanteilige Berechnung. Langfristige variable Vergütungskomponente (LTIP)Die Vorstandsmitglieder nehmen an einem langfristigen erfolgsorientierten Vergütungsplan (Long Term Incentive Program - LTIP) teil. Das LTIP ist Bestandteil der auf eine nachhaltig positive Unternehmensentwicklung ausgerichteten variablen Vergütung des Vorstands und schafft einen langfristig angelegten Anreiz für den Vorstand, sich für den Erfolg des Unternehmens einzusetzen. Zu diesem Zweck wird den Mitgliedern des Vorstands in jedem Geschäftsjahr ein Bruttobetrag (LTI-Tranche) basierend auf im Dienstvertrag festgelegten Bonusprozentsätzen und unter dem Vorbehalt und in Abhängigkeit von der Erreichung im Voraus definierter Erfolgsziele in Aussicht gestellt. Nach Ablauf von drei Geschäftsjahren (Performance-Zeitraum) werden für diese Erfolgsziele die Bemessungsgrundlagen und der jeweilige Grad der Zielerreichung festgestellt sowie der diesem Grad entsprechende und dem Vorstandsmitglied auszuzahlende Bruttobetrag (LTI) ermittelt. Die Erfolgsziele und die Bemessungsgrundlagen sind die Durchschnittswerte der jährlich errechneten EBITDA-Werte des Konzerns angepasst durch Capex-Mehr- und Minderausgaben im Performance-Zeitraum. Ein Performance-Zeitraum beginnt mit dem ersten Tag des Geschäftsjahres, für das die LTI-Tranche ausgelobt wird, und endet mit Ablauf des zweiten Geschäftsjahres, das auf das Geschäftsjahr, für das die LTI-Tranche ausgelobt wurde, folgt. Der Anspruch auf einen etwaigen LTI entsteht mit der Billigung des Konzernabschlusses für das letzte Geschäftsjahr des Performance-Zeitraums durch den Aufsichtsrat. Ein etwaiger LTI ist binnen eines Monats nach Billigung des Konzernabschlusses abzurechnen und an das Vorstandsmitglied auszubezahlen. Die maximale variable langfristige Vergütung jedes Vorstandsmitglieds ist begrenzt auf 150 % der Grundvergütung zum Zeitpunkt der Auszahlung des jeweiligen LTIP. Unterschreitet das durchschnittliche, angepasste EBITDA zum Zeitpunkt der Auszahlung des LTI 85% des angepassten durchschnittlichen Ziel-EBITDA, wird dieser Vergütungsbestandteil nicht gewährt. Die Minimalvergütung einer LTI-Tranche liegt daher für jedes Vorstandsmitglied bei EUR 0,00. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor dem Ablauf von 24 Monaten eines Performance-Zeitraums aus dem Dienstverhältnis aus, besteht kein Anspruch auf einen LTI. Hat im Hinblick auf eine LTI-Tranche der Performance-Zeitraum zum Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Dienstverhältnisses bereits 24 Monate angedauert, so bleibt ein zeitanteiliger Anspruch auf einen LTI für diese LTI-Tranche vorbehaltlich der Erfüllung der Bedingungen für die Erfolgsmessung bestehen. Tritt ein Vorstandsmitglied im laufenden Geschäftsjahr in die Dienste der Gesellschaft ein, entscheidet der Aufsichtsrat darüber, ob und ggf. mit welcher Kürzung das Vorstandsmitglied für das laufende Geschäftsjahr an der LTI-Tranche teilnimmt. Langfristige aktienbasierte variable Vergütungskomponente (MSP)Die langfristige aktienbasierte variable Vergütung ist in Form eines Matching Stock Program (MSP) ausgestaltet. Das MSP schafft einen langfristig angelegten Anreiz für den Vorstand, sich für den Erfolg des Unternehmens einzusetzen. Zu diesem Zweck wird den Mitgliedern des Vorstands in jedem Geschäftsjahr eine im Voraus durch den Aufsichtsrat festzulegende Anzahl von Optionen unter dem Vorbehalt und in Abhängigkeit eines entsprechenden Eigeninvestments des Vorstandsmitglieds in die Gesellschaft zugeteilt. Nach Ablauf von vier Geschäftsjahren (Haltefrist) kann das Vorstandsmitglied diese Optionen unter weiteren Voraussetzungen ausüben. Diese Vergütungskomponente ist im Geschäftsjahr 2015 in Kraft getreten. Die Anzahl der von den Vorstandsmitgliedern zu haltenden Aktien (qualifizierte Aktien) beträgt 50.000 für den CEO und 25.000 für den CFO. Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, diese qualifizierten Aktien für die Dauer der Teilnahme am MSP in einem auf sie lautenden Sperrdepot zu halten. Während der Laufzeit des jeweiligen Dienstvertrags wird dem Vorstandsmitglied aus jeder der fünf jährlichen Tranchen des MSP für jede am jeweiligen Stichtag in dem Sperrdepot gehaltene qualifizierte Aktie eine bestimmte Anzahl von Optionen zugeteilt. Für die erste Tranche des MSP (2015-Tranche) beträgt die Anzahl der Optionen je qualifizierter Aktie 4,3 und für die 2016- bis 2019-Tranche jeweils 4,5. Die Anzahl der Optionen je qualifizierter Aktie für die zukünftigen Tranchen legt der Aufsichtsrat zu gegebener Zeit fest. Die 2015-Tranche wurde am Tag des Börsengangs, dem 23. Januar 2015, zugeteilt. Die weiteren Tranchen werden jeweils am 23. Januar der Folgejahre zugeteilt, wenn zu diesem Zeitpunkt der Dienstvertrag noch besteht. Die Tranche 3 für Timm Degenhardt wurde am 1. September 2017 zugeteilt und die Ausübungssperrfrist endet am 22. Januar 2019. Für diese Tranche entspricht die Anzahl der Optionen für jede qualifizierte Aktie nicht 4, sondern die Anzahl 4 wird pro-rata-temporis verringert (Periode vom 1. September 2017 bis zum 22. Januar 2018 im Verhältnis zur Periode einer vollen Tranche von zwölf Monaten). Die Tranche 4 für Timm Degenhardt und Eike Walters wurde am 28. September 2018 zugeteilt. Die Haltefrist für die erste 2015-Tranche endet am 22. Januar 2019; die Haltefrist für jede weitere MSP-Tranche beträgt vier Jahre. Sie beginnt mit dem Tag der Zuteilung einer MSP-Tranche und endet mit Ablauf von vier Kalenderjahren. Die Optionen einer Tranche können nach Ablauf der Haltefrist ausgeübt werden, sofern der gewichtete Durchschnitt des Aktienkurses in den letzten 60 Börsenhandelstagen unmittelbar vor Ausübung der jeweiligen Option über der jeweiligen Ausübungshürde liegt. Die maßgebliche Ausübungshürde wird vom Aufsichtsrat bei der Zuteilung der jeweiligen Tranche festgelegt und beträgt mindestens 130 % des Ausübungspreises. Für die Tranchen 4 und 5 wurde abweichend eine Ausübungshürde von 120 % festgelegt. Die ausgeübten Optionen einer Tranche werden in einen Euro Betrag umgerechnet, entsprechend der Differenz zwischen dem Aktienschlusskurs am letzten Börsenhandelstag vor dem Zugang der Ausübungserklärung und dem Ausübungspreis der jeweiligen Tranche multipliziert mit der Anzahl der ausgeübten Optionen (Brutto-Options-Gewinn). Der nach Abführung gesetzlicher Abgaben sowie persönlicher Steuern des Vorstandsmitglieds verbleibende Netto-Options-Gewinn wird dem jeweiligen Vorstandsmitglied wiederum in Form von Aktien zugeschrieben. Das Vorstandsmitglied ist verpflichtet, die so erworbenen Aktien für die Dauer von zwölf Monaten nicht zu veräußern. Der nach Ausübung der Option ermittelte Brutto-Options-Gewinn eines Vorstandsmitglieds ist auf maximal 400 % seines jährlichen Grundgehalts zum Zeitpunkt der Auszahlung der jeweiligen MSP-Tranche begrenzt. Die Optionen einer MSP-Tranche werden grundsätzlich monatlich nach der Zuteilung unverfallbar. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ausübung bzw. Verfall seiner Optionen infolge des Ablaufs der vereinbarten Vertragslaufzeit, Tod, dauernder Arbeitsunfähigkeit, Pensionierung oder aufgrund wirksamer außerordentlicher Kündigung seitens des Vorstandsmitglieds aus den Diensten der Gesellschaft aus, kann er bzw. seine Erben die im Fall seines Ausscheidens unverfallbaren Optionen auch nach dem Ausscheiden ausüben. Hingegen verfallen sämtliche noch nicht unverfallbaren Optionen. Wird der Dienstvertrag zu einem Vorstandsmitglied aus anderen Gründen beendet, verfallen sämtliche im Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Dienstverhältnisses nicht ausgeübten verfallbaren und unverfallbaren Optionen. Tritt ein Vorstandsmitglied im laufenden Geschäftsjahr in die Dienste der Gesellschaft ein, entscheidet der Aufsichtsrat darüber, ob und ggf. mit welcher gekürzten Tranche das Vorstandsmitglied für das laufende Geschäftsjahr an dem MSP teilnimmt. Weitere ZusagenDie Gesellschaft unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflicht Gruppenversicherung (D&O-Versicherung) für Organmitglieder der Tele Columbus AG. Sie wird jährlich abgeschlossen bzw. verlängert. Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass Organmitglieder bei Ausübung ihrer Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. In der Police für das Geschäftsjahr 2019 ist für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats ein Selbstbehalt enthalten, der den Vorgaben des Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex entspricht. Die Vorstandsmitglieder nehmen nicht an dem bestehenden Pensionsplan der Gesellschaft teil. Daher erhält der CEO für die Dauer seines Dienstvertrags einen jährlichen Betrag in Höhe von 7,5 % des jeweils aktuellen Jahresgehalts entweder für eine Lebensversicherung in Form einer Direktversicherung oder für eine Unterstützungskasse zu seinen Gunsten. Leistungen im Fall der Beendigung eines DienstvertragsDie Dienstverträge beider Vorstandsmitglieder sehen keine Abfindungsvereinbarungen für den Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung ohne wichtigen Grund vor. Dem Deutschen Corporate Governance Kodex konform sehen sie aber für den Fall, dass eine Zahlung für die vorzeitige Vertragsbeendigung ohne wichtigen Grund vereinbart werden sollte, die Beschränkung einer solchen Abfindung auf maximal zwei Jahresvergütungen vor ("Abfindungs-Cap"), die nicht den Wert der Vergütung für die Restlaufzeit dieses Dienstvertrages überschreiten. Für die Berechnung des Abfindungs-Cap soll auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die für das laufende Geschäftsjahr voraussichtliche Gesamtvergütung abgestellt werden. Beträgt die Restlaufzeit des Vorstandsdienstvertrags weniger als zwei Jahre, ist die Abfindung zeitanteilig zu berechnen. Wird der Dienstvertrag aus einem von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet, erfolgen keine Zahlungen an das Vorstandsmitglied. Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit in Folge eines Kontrollwechsels (Change of Control) wurden folgende Punkte vertraglich geregelt. Das Vorstandsmitglied hat das Recht, seinen Dienstvertrag innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Eintritt eines Kontrollwechsels mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende zu kündigen und sein Amt als Vorstandsmitglied niederzulegen ("CoC-Beendigung"). Für den Fall der CoC-Beendigung aufgrund eines Kontrollwechsels bekommt das Vorstandsmitglied seine vertraglichen Bezüge für die restliche Laufzeit des Dienstvertrags in Form einer Einmalzahlung ausbezahlt ("CoC-Abfindung"), aber maximal zwei Jahresvergütungen. Während das Matching Stock Program für den CEO nicht in die Jahresvergütung eingerechnet wird (Bezüge nach dem MSP sind unbegrenzt), gilt für den CFO diese Ausnahme nicht. Für die Berechnung der Einmalabfindung soll auf die Gesamtvergütung des letzten abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden. Die Vorstandsmitglieder unterliegen grundsätzlich einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot für einen Zeitraum von 18 Monaten nach Beendigung des Dienstvertrags. Während der Dauer des Wettbewerbsverbots erhält das jeweilige Vorstandsmitglied eine Entschädigung in Höhe von jährlich 50 % seiner zuletzt bezogenen Jahresfestvergütung. Auf diese Entschädigung werden andere tatsächliche und hypothetische Einkünfte des Vorstandsmitglieds angerechnet, sofern diese unter Hinzurechnung der Entschädigung den Betrag des zuletzt bezogenen Jahresfestgehalts um mehr als 10 % übersteigen. Übersicht zu den Gesamtbezügen des VorstandsDie gesamte den Mitgliedern des Vorstands gewährte Vergütung belief sich für das Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt TEUR 2.254 (Vj.: TEUR 1.654). Davon entfielen TEUR 850 (Vj.: TEUR 885) auf feste erfolgsunabhängige Vergütungskomponenten, TEUR 60 (Vj.: TEUR 65) auf sonstige erfolgsunabhängige Leistungen, TEUR 450 (Vj.: TEUR 257) auf kurzfristige erfolgsbezogene Vergütungskomponenten, TEUR 311 (Vj.: TEUR 0) auf langfristige variable Vergütungskomponenten (LTIP), TEUR 283 (Vj.: TEUR 247) auf die anteilsbasierte Vergütung im Rahmen des MSP sowie TEUR 300 auf Leistungen aus sonstigen Bezügen oder Verträgen (Vj.: TEUR 200). Beide Vorstandsmitglieder waren zudem in Mutter- und/ oder Tochterunternehmen der Gesellschaft tätig. Diese Tätigkeiten sind mit der für die Vorstandstätigkeit in der Gesellschaft gewährten Vergütung abgegolten. Die individualisierte Gesamtvergütung der einzelnen Mitglieder des Vorstands - aufgeteilt in die einzelnen Komponenten - ergibt sich für das Geschäftsjahr 2019 aus der nachfolgenden Übersicht. Die erste Tabelle zeigt die Zielvergütung für das Geschäftsjahr. In der zweiten Tabelle werden die für das Geschäftsjahr tatsächlich geleisteten Zahlungen aufgeführt. Wert der gewährten Zuwendungen für das Geschäftsjahr 2019
1) Nebenleistungen enthalten Aufwendungen bzw.
geldwerte Vorteile wie zum Beispiel die Bereitstellung
eines Dienstwagens sowie den Abschluss und die Zahlung von
Zuschüssen zu diversen Versicherungs- und
Altersvorsorgeleistungen.
Wert der gewährten Zuwendungen für das Geschäftsjahr 2018
1) Nebenleistungen enthalten Aufwendungen bzw.
geldwerte Vorteile wie zum Beispiel die Bereitstellung
eines Dienstwagens sowie den Abschluss und die Zahlung von
Zuschüssen zu diversen Versicherungs- und
Altersvorsorgeleistungen.
Wert der gewährten Zuwendungen für das Geschäftsjahr 2018
1) Nebenleistungen enthalten Aufwendungen bzw.
geldwerte Vorteile wie zum Beispiel die Bereitstellung
eines Dienstwagens, den Abschluss und die Zahlung von
Zuschüssen zu diversen Versicherungs- und
Altersvorsorgeleistungen.
Zufluss für das Geschäftsjahr 2019
1) Nebenleistungen wurden für Aufwendungen
bzw. geldwerte Vorteile wie zum Beispiel die Bereitstellung
eines Dienstwagens, oder Ersatzleistungen für diesen
und Zuschüsse zu diversen Versicherungs- und
Altersvorsorgeleistungen gezahlt.
Zufluss für das Geschäftsjahr 2018
1) Nebenleistungen wurden für Aufwendungen
bzw. geldwerte Vorteile wie zum Beispiel die Bereitstellung
eines Dienstwagens, oder Ersatzleistungen für diesen
und Zuschüsse zu diversen Versicherungs- und
Altersvorsorgeleistungen gezahlt.
Die Mitglieder des Vorstands sind über das Matching Stock Program langfristig am Unternehmenserfolg beteiligt. Die in diesem Rahmen gewährten Optionen teilen sich dabei folgendermaßen auf: Matching Stock Program (MSP)
Matching Stock Program (MSP)
Die im Geschäftsjahr 2019 gewährten Altersversorgungsleistungen betrugen für Timm Degenhardt TEUR 45 (Vj.: TEUR 45). Im Geschäftsjahr 2019 wurden wie im Vorjahr keine Vorschüsse an Mitglieder des Vorstands gezahlt und es bestanden keine Kredite. Vergütung des AufsichtsratsVergütungssystem des AufsichtsratsDie Vergütung des Aufsichtsrats richtet sich nach § 18 der Satzung der Tele Columbus AG. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche Festvergütung in Höhe von TEUR 33 (Vj.: TEUR 33). Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält jährlich TEUR 75 (Vj.: TEUR 75). Die Mitgliedschaft und der Vorsitz in Ausschüssen werden gesondert vergütet. Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses erhält zusätzlich TEUR 4 (Vj.: TEUR 4). Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält zusätzlich TEUR 12 (Vj.: TEUR 12). Der Vorsitzende des Präsidialausschusses erhält zusätzlich TEUR 5 (Vj.: TEUR 5). Gehört ein Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht während des gesamten Geschäftsjahres an, erfolgt eine zeitanteilige Kürzung der Vergütung. Für die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von TEUR 1 (Vj.: TEUR 1) je Sitzungstag. Die Teilnahme im Wege der Video- oder Telefonzuschaltung gilt als Teilnahme in diesem Sinne. Zusätzlich erstattet die Gesellschaft den Aufsichtsratsmitgliedern die ihnen bei der Ausübung ihres Aufsichtsratsmandats entstehenden Auslagen sowie die auf ihre Bezüge anfallende Umsatzsteuer. Zudem werden die Aufsichtsratsmitglieder in eine von der Gesellschaft unterhaltene D&O-Versicherung mit angemessenem Selbstbehalt, der den Vorgaben des Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex entspricht, einbezogen. Die Prämien hierfür übernimmt die Gesellschaft. Übersicht zu den Gesamtbezügen des AufsichtsratsDie Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 betrugen TEUR 341 (Vj.: TEUR 426) (ohne einbehaltene Umsatzsteuer). Davon entfielen TEUR 226 (Vj.: TEUR 290) auf feste Vergütungen für die Tätigkeit im Aufsichtsrat. Die Vergütung für die Tätigkeit in Ausschüssen belief sich auf TEUR 24 (Vj.: TEUR 25). In den Geschäftsjahren 2019 und 2018 wurden von den Gesellschaften der Tele Columbus keine Vergütungen oder sonstige Vorteile an Mitglieder des Aufsichtsrats für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, gezahlt bzw. gewährt. Ebenso wenig wurden Mitgliedern des Aufsichtsrats Vorschüsse oder Kredite gewährt. Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2019 und 2018 ergeben sich aus den nachfolgenden Tabellen: Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für 2019 - ab September 2019
Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für 2019 - bis August 2019
Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für 2018
Berlin, den 27. März 2020 Tele Columbus AG, Berlin Der Vorstand Dr. Daniel Ritz, Chief Executive Officer Eike Walters, Chief Financial Officer Timm Degenhardt, Mitglied des Vorstands Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Der nachfolgende Anhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses. Konzern-Gesamtergebnisrechnung
Der nachfolgende Anhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses. Konzern-BilanzAktiva
Der nachfolgende Anhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses. Konzern-Kapitalflussrechnung
Der nachfolgende Anhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses. Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung Für das Geschäftsjahr 2019
Der nachfolgende Anhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses. Für das Geschäftsjahr 2018
Der nachfolgende Anhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses. KonzernanhangA. Allgemeine GrundlagenA.1 EinführungDie Tele Columbus AG mit Sitz in der Kaiserin-Augusta-Allee 108, 10553 Berlin, ist seit dem 23. Januar 2015 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) gelistet. A.2 Beschreibung der GeschäftstätigkeitenDie Gesellschaften der Tele Columbus AG sind als Glasfasernetzbetreiber im Wesentlichen in den östlichen Bundesländern tätig. Das Basisgeschäft besteht im Betrieb und in der Verwaltung von Breitbandkabelanlagen mit teilweise eigenen Satellitenempfangsanlagen zur Versorgung von Wohnanlagen diverser Wohnungsunternehmen bzw. deren Mietern mit Fernseh- und Hörfunksignalen, Internet sowie Telefonie. Zum Betrieb der Anlagen gehören der Service, die Wartung, die Betreuung der angeschlossenen Kunden und das Inkasso. Neben dem Betrieb von Kabelnetzen sind die Unternehmen der Tele Columbus AG auch im B2B- und Baudienstleistungsgeschäft tätig. Dabei umfasst das B2B-Geschäft Produkte zur Versorgung von Carrier-Unternehmen mit Bandbreitendiensten und Geschäftskundenvernetzung, Produkte zur Versorgung von Geschäftskunden mit Internet und Telefonie sowie die Netzüberwachung und Vermarktung von Datacentern. Bei den Baudienstleistungen handelt es sich unter anderem um die Errichtung von Glasfaserstadtnetzen oder den Anschluss von Wohngebieten an das eigene Backbone. A.3 Grundlagen der RechnungslegungDer Konzernabschluss der Tele Columbus AG zum 31. Dezember 2019 wurde in Anwendung von § 315e HGB nach den International Financial Reporting Standards ("IFRS"), wie sie in der Europäischen Union ("EU") anzuwenden sind, erstellt. Der Konzernabschluss besteht aus der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Bilanz, der Konzern-Kapitalflussrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und dem Anhang für das Geschäftsjahr 2019 sowie für die Vergleichsperiode 2018. Die funktionale Währung des Abschlusses ist Euro. Beträge sind, soweit nicht anders vermerkt, in Tausend Euro (im Folgenden "TEUR") angegeben. Aufgrund der Angabe in TEUR kann es durch kaufmännische Rundung zu Rundungsdifferenzen kommen. In einigen Fällen ergeben solche gerundeten Beträge und Prozentangaben bei der Summierung möglicherweise nicht 100 % und Zwischensummen in Tabellen können durch die kaufmännische Rundung geringfügig von ungerundeten Werten in anderen Abschnitten des Konzernabschlusses abweichen. In Bezug auf im Konzernabschluss enthaltene Finanzangaben bedeutet ein Strich ("-"), dass die betreffende Position nicht anwendbar ist, und eine Null ("0"), dass der jeweilige Wert auf Null gerundet wurde. Der Konzernabschluss wurde am 27. März 2020 durch den Vorstand der Tele Columbus AG aufgestellt und am 30. März 2020 durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der Konzernabschluss wurde auf Basis der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") erstellt. Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht. A.4 Änderungen wesentlicher RechnungslegungsmethodenZum 1. Januar 2019 hat der Konzern erstmalig IFRS 16 Leasingverhältnisse angewendet. Der Konzern hat IFRS 16 nach der modifiziert retrospektiven Methode angewendet. Die Vergleichsinformationen für 2018 wurden nicht angepasst, das heißt wie zuvor gemäß IAS 17 und den damit verbundenen Interpretationen dargestellt. Die Einzelheiten zu den Änderungen der Rechnungslegungsmethoden sind nachstehend aufgeführt. Darüber hinaus wurden die Angabepflichten des IFRS 16 nicht generell auf die Vergleichsinformationen angewendet. DEFINITION EINES LEASINGVERHÄLTNISSESBisher bestimmte der Konzern bei Vertragsbeginn, ob eine Vereinbarung gemäß IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält ein Leasingverhältnis enthielt oder war. Der Konzern beurteilt nun, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält, basierend auf der Definition eines Leasingverhältnisses, wie in Anhangangabe D.2.4 erläutert. Beim Übergang auf IFRS 16 entschied sich der Konzern, die Erleichterungsvorschrift zur Beibehaltung der Beurteilung, welche Transaktionen Leasingverhältnisse sind, anzuwenden. Der Konzern wendete IFRS 16 nur auf Verträge an, die zuvor als Leasingverhältnisse identifiziert wurden. Verträge, die nach IAS 17 und IFRIC 4 nicht als Leasingverhältnisse identifiziert wurden, wurden nicht daraufhin überprüft, ob ein Leasingverhältnis nach IFRS 16 vorliegt. Daher wurde die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 nur auf Verträge angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2019 abgeschlossen oder geändert wurden. ALS LEASINGNEHMERAls Leasingnehmer least der Konzern zahlreiche Vermögenswerte, einschließlich Gebäuden, Netzinfrastruktur und IT-Ausstattung. Der Konzern hat Leasingverhältnisse bisher als Operating-Leasingverhältnis oder Finanzierungsleasing eingestuft, basierend auf seiner Einschätzung, ob das Leasingverhältnis im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des zugrunde liegenden Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen auf den Konzern übertragen hat. Gemäß IFRS 16 bilanziert der Konzern für die meisten dieser Leasingverträge Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten, das heißt, diese Leasingverträge sind in der Bilanz ausgewiesen. LEASINGVERHÄLTNISSE, DIE NACH IAS 17 ALS OPERATING-LEASINGVERHÄLTNISSE EINGESTUFT WURDENBisher hat der Konzern Leasingverhältnisse verschiedener Anlageklassen nach IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft. Beim Übergang wurden die Leasingverbindlichkeiten für diese Leasingverträge mit dem Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen, abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns zum 1. Januar 2019 bewertet. Nutzungsrechte werden zu einem Betrag in Höhe der Leasingverbindlichkeit-, angepasst um den Betrag der im Voraus geleisteten oder abgegrenzten Leasingzahlungen bewertet. Der Konzern hat seine Nutzungsrechte zum Zeitpunkt des Übergangs auf Wertminderung geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung der Nutzungsrechte vorliegen. Der Konzern hat eine Reihe von Erleichterungsvorschriften bei der Anwendung des IFRS 16 auf Leasingverhältnisse genutzt, die nach IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft wurden. Im Einzelnen hat der Konzern:
LEASINGVERHÄLTNISSE, DIE NACH IAS 17 ALS FINANZIERUNGSLEASING EINGESTUFT WURDENDer Konzern least zahlreiche Übertragungsleitungen und IT-Ausstattung. Ein Teil der daraus resultierenden Leasingverträge wurden nach IAS 17 als Finanzierungsleasing eingestuft. Für diese Finanzierungsleasingverträge wurde der Buchwert des Nutzungsrechtes und der Leasingverbindlichkeit zum 1. Januar 2019 mit dem Buchwert des Leasinggegenstands und der Leasingverbindlichkeit gemäß IAS 17 unmittelbar vor diesem Zeitpunkt angesetzt. ALS LEASINGGEBERLeasingverhältnisse in denen der Konzern als Leasinggeber auftritt, sind von unwesentlicher Bedeutung. AUSWIRKUNG IM ZEITPUNKT DES ÜBERGANGSIm Rahmen der Umstellung auf IFRS 16 wurden zum 1. Januar 2019 zusätzliche Vermögenswerte für die Nutzungsrechte in Höhe von TEUR 24.930 und zusätzliche Leasingverbindlichkeiten in derselben Höhe erfasst. Folglich ergeben sich zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung keine Auswirkungen auf das Eigenkapital sowie latente Steuern. Der Konzern hat bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten aus Operating-Leasingverhältnissen die Leasingzahlungen mit seinem Grenzfremdkapitalzinssatz zum 1. Januar 2019 abgezinst. Der gewichtete Durchschnittszinssatz betrug 2,1 Prozent.
Der Effekt aus der Anwendung von IFRS 16 seit dem 1. Januar 2019 hat folgende Auswirkung auf das Ergebnis vor Steuern:
Wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber den konzerneinheitlich angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Vergleichsperiode gab es darüber hinaus nicht. B. KonsolidierungskreisB.1 KonsolidierungsmethodenB.1.1 TOCHTERUNTERNEHMENTochterunternehmen sind von der Tele Columbus AG beherrschte Unternehmen. Die Tele Columbus AG beherrscht ein Unternehmen, wenn sie schwankenden Renditen aus ihrem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung beginnt, bis zu dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung endet. Bei der Erstellung des Abschlusses wurden im Rahmen der Konsolidierung alle konzerninternen Salden, Erträge und Aufwendungen sowie alle unrealisierten Gewinne und Verluste aus Transaktionen der einbezogenen Gesellschaften eliminiert. Die Anschaffungskosten für Anteile an Tochterunternehmen im Rahmen von Unternehmenserwerben werden mit dem anteiligen Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Ein aus der Verrechnung entstehender positiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen und in Höhe des erworbenen Anteils an dem jeweiligen Tochterunternehmen aktiviert. B.1.2 ANTEILE ANDERER GESELLSCHAFTER (NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE)Anteile anderer Gesellschafter (nicht beherrschende Anteile) werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens bewertet. Änderungen des Anteils der Tele Columbus AG an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. B.1.3 VERLUST DER BEHERRSCHUNGVerliert die Tele Columbus AG die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, bucht sie die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital aus. Ein etwaiger Gewinn oder Verlust wird aufwands- oder ertragswirksam erfasst. Jeder zurückgehaltene Anteil an dem ehemaligen Tochterunternehmen wird zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Verlusts der Beherrschung bewertet. B.1.4 NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE FINANZANLAGENDie Anteile der Tele Columbus AG an nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen umfassen Anteile an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen. Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen die Tele Columbus AG einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung, in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine Vereinbarung, über die die Tele Columbus AG die gemeinschaftliche Führung ausübt, wobei sie Rechte am Nettovermögen besitzt, anstatt Rechte an deren Vermögenswerten und Verpflichtungen für deren Schulden zu haben. Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt, welche die Transaktionskosten einschließen. Nach dem erstmaligen Ansatz enthält der Konzernabschluss den Anteil der Tele Columbus AG am Gewinn oder Verlust und am sonstigen Ergebnis bis zu dem Zeitpunkt, an dem der maßgebliche Einfluss oder die gemeinschaftliche Führung endet. B.2 Veränderungen im KonsolidierungskreisB.2.1 ERWERB DER MEHRHEITSBETEILIGUNG AN DER ANTEC SERVICEPOOL GMBH, HANNOVERIm Geschäftsjahr 2019 hat die Tele Columbus AG die Mehrheitsbeteiligung von 76,0 % an der ANTEC Servicepool GmbH, Hannover, erworben. Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb, Vertrieb und die Betreuung von Versorgungen im Bereich Multimedia. Der Erwerb erfolgte mit dem Ziel des weiteren Netzausbaus in regionalen Kernmärkten des Konzerns. Die Anschaffungskosten betrugen TEUR 7.422 und wurden bar beglichen. Die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses wurden den erworbenen Vermögenswerten und Schulden zum Erwerbsstichtag wie folgt zugeordnet:
Der steuerlich nicht abzugsfähige Geschäfts- oder Firmenwert ist im Wesentlichen erwarteten Synergieeffekten und dem Wert des erworbenen Geschäftsmodells zuzurechnen und wurde dem Segment "TV" zugeordnet. Der Bruttobetrag der erworbenen Forderungen betrug TEUR 178. Es wurden Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 5 erfasst. Seit dem erstmaligen Einbezug hat die erworbene Gesellschaft zum Konzernumsatz in Höhe von TEUR 5.095, zum EBITDA in Höhe von TEUR 1.463 und zum Periodenergebnis in Höhe von TEUR 728 beigetragen. Bei dem Konzern sind mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten von TEUR 212 für Rechtsberatung und Due Diligence angefallen. Diese Kosten sind in den sonstigen Aufwendungen erfasst. Im Berichtszeitraum wie auch im Vorjahreszeitraum lagen außer den bereits beschriebenen Sachverhalten keine weiteren Veränderungen im Konsolidierungskreis vor. B.3 Angaben zum KonsolidierungskreisIm Konzernabschluss der Tele Columbus AG werden die Tele Columbus AG sowie die im Folgenden aufgeführten Tochterunternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen, wobei die jeweiligen Kapitalanteile den Stimmrechtsanteilen entsprechen: Kapitalanteil
1) Die Gesellschaft hat für die
Abschlüsse 2019 von den Befreiungsvorschriften der
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB Gebrauch gemacht.
In Bezug auf die Anteilsbesitzliste nach § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB wird auf die Anlage zum Jahresabschluss 2019 der Tele Columbus AG verwiesen. Die folgende Tabelle zeigt die Informationen der Tochtergesellschaften mit wesentlichen Minderheitsanteilen vor konzerninternen Eliminierungen im Geschäftsjahr 2019: Für das Geschäftsjahr 2019
Für das Geschäftsjahr 2018
B.4 Anteile an nach der Equity-Methode bilanzierten FinanzanlagenDie Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen haben einzeln und in ihrer Gesamtheit nur unwesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss. Assoziierte Unternehmen
Der Buchwert der Anteile an assoziierten Unternehmen beläuft sich auf TEUR 414 (2018: TEUR 411) und resultiert im Wesentlichen aus der Beteiligung an der AproStyle AG, Dresden. Die Erträge aus der AproStyle AG, die im Rahmen der Equity-Methode erfasst wurden, betrugen im Geschäftsjahr 2019 TEUR 0 (2018: TEUR 0). Gemeinschaftsunternehmen
Der Buchwert der Anteile an Gemeinschaftsunternehmen beläuft sich auf TEUR 0 (2018: TEUR 1). Die Tele Columbus verfügt über einen Residualanspruch am Nettovermögen der GlasCom Salzlandkreis GmbH, Staßfurt-Brumby, und hat die Gesellschaft deshalb als Gemeinschaftsunternehmen klassifiziert. Im Geschäftsjahr resultierten wie im Vorjahr keine wesentlichen Erträge oder Aufwendungen aus Gemeinschaftsunternehmen. C. Grundlagen der RechnungslegungAusweis und BewertungDie in den Konzernabschluss der Tele Columbus AG einbezogenen Unternehmen sind für alle Berichtsperioden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der IFRS dargestellt. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde auf der Grundlage des Gesamtkostenverfahrens erstellt. Der Konzernabschluss wurde, mit Ausnahme der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen und der derivativen Finanzinstrumente, auf Basis von historischen bzw. fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten aufgestellt. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens ergibt die jeweils bilanzierte Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen. Derivative Finanzinstrumente wurden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. D. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenD.1 Wesentliche SchätzungsunsicherheitenDie Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Beurteilungen, Schätzungen und Annahmen, die einen direkten Einfluss auf die Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben. Auch die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte und Schulden, der Ausweis von Eventualforderungen und -verbindlichkeiten am Bilanzstichtag sowie die ausgewiesenen Umsatzerlöse und Aufwendungen während der Berichtsperiode sind betroffen. Obwohl das Management diese Schätzungen nach bestem Wissen unter Berücksichtigung aktueller Ergebnisse vornimmt, können die tatsächlichen Ergebnisse von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. Nachstehend erfolgt eine Erläuterung der wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen und anderer entscheidender Faktoren von Schätzungsunsicherheiten zum Bilanzstichtag, von denen ein wesentliches Risiko erheblicher Anpassungen der Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten im kommenden Geschäftsjahr ausgeht. Die Buchwerte sind in der Bilanz oder in den weiteren Erläuterungen zu den entsprechenden Vermögenswerten und Verbindlichkeiten dargestellt.
D.2 Wesentliche Bilanzierungs- und BewertungsmethodenD.2.1 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEErworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu ihren Anschaffungskosten bewertet. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden bei Erfüllung der Voraussetzungen von IAS 38 zu ihren Herstellungskosten aktiviert. Immaterielle Vermögenswerte mit einer befristeten Nutzungsdauer werden ab dem Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft in der Regel linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer (zwischen 3 und 15 Jahre) abgeschrieben. Erworbene Kundenstämme werden über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer - unter Berücksichtigung der Mindestvertragslaufzeiten - abgeschrieben. Entwicklungsleistungen zur Verbesserung und Erweiterung im Zusammenhang mit selbst geschaffener Software werden aktiviert, sofern die Ansatzvoraussetzungen erfüllt sind. Aktivierte Entwicklungsleistungen werden über eine Laufzeit von zwei Jahren abgeschrieben. Aufwendungen für die Akquisition neuer Kunden werden gemäß IFRS 15 als immaterieller Vermögenswert aktiviert, sofern es sich um Auszahlungen handelt, die in direktem Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss stehen. Die Abschreibung erfolgt über eine geschätzte Nutzungsdauer von drei Jahren. Kosten der Vertragserlangung umfassen Kosten der Vertragsanbahnung (im Wesentlichen Vertriebsprovisionen an Mitarbeiter im direkten und indirekten Vertriebskanal) sowie Vertragserfüllungskosten. Diese sind zu aktivieren, wenn davon auszugehen ist, dass die Kosten durch künftige Erlöse aus dem Vertrag kompensiert werden. Kosten der Vertragsanbahnung sind zusätzliche Kosten, die ohne den Vertragsabschluss nicht angefallen wären. Vertragserfüllungskosten sind nach Vertragsbeginn anfallende, direkt zurechenbare Kosten, die der Vertragserfüllung dienen, dieser jedoch zeitlich vorgelagert sind und nicht unter einem anderen Standard zu aktivieren sind. Tele Columbus nimmt das Wahlrecht in Anspruch, Vertragskosten, deren Abschreibungszeitraum nicht mehr als ein Jahr betragen würde, grundsätzliche als Aufwand zu erfassen. Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit einer unbefristeten Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich im Zuge eines Werthaltigkeitstests auf einen etwaigen Wertminderungsbedarf überprüft. Weitere Überprüfungen werden durchgeführt, wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Der Wertminderungstest erfolgt dabei auf Basis der entsprechenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Ein Wertminderungsaufwand wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts des Vermögenswerts erfasst. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist dabei der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der Wertminderungstest erfolgt auf Basis der entsprechenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welche dem Geschäfts- oder Firmenwert zuzuordnen ist. Die geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Aufwendungen aus planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position "Abschreibungen" ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus Abgängen werden in der Position "Andere Erträge" bzw. "Andere Aufwendungen" erfasst. D.2.2 UNTERNEHMENSERWERBEFür Unternehmenserwerbe erfolgt die Kapitalkonsolidierung nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3. Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz identifizierte Vermögenswerte und Schulden der neuerworbenen Tochtergesellschaften werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Dazu gehören auch identifizierbare immaterielle Vermögenswerte und Eventualverbindlichkeiten. Der verbleibende Unterschiedsbetrag entspricht dem Geschäfts- oder Firmenwert. Nicht beherrschende Anteile an dem erworbenen Unternehmen wurden vorläufig zum beizulegenden Zeitwert bewertet. D.2.3 SACHANLAGEVERMÖGENSachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibung und kumulierter Wertminderungen bilanziert. Wertminderungen werden aufgelöst, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen oder sich die Wertminderung verringert hat. Die Anschaffungskosten umfassen den Anschaffungspreis und sämtliche direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert zum Standort und in den erforderlichen, vom Management beabsichtigten, betriebsbereiten Zustand zu bringen. Sachanlagen werden grundsätzlich linear über einen Zeitraum von 3 bis 15 Jahren abgeschrieben. Die Kabelnetzinfrastruktur umfasst technische Anlagen mit einer geschätzten Nutzungsdauer zwischen 8 und 15 Jahren. Bei Vorliegen eines Gestattungsvertrags bildet die Restlaufzeit des Gestattungsvertrags die Obergrenze für die Nutzungsdauer. Fremdkapitalkosten werden aktiviert, sofern diese direkt dem Erwerb eines qualifizierten Vermögenswerts zurechenbar sind, bei dem der Zeitraum für das Versetzen in seinen beabsichtigten gebrauchsfähigen Zustand mehr als zwölf Monate beträgt. Sind diese nicht direkt zurechenbar, werden sie periodengerecht als Aufwand erfasst. Kundenendgeräte in Form von Modems und Receivern werden - sofern sie nicht im Rahmen des Vertrags an den Kunden veräußert wurden - als Teil der Netzinfrastruktur in den technischen Anlagen bilanziert und über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von drei Jahren für Modems und von zwei Jahren für Receiver abgeschrieben. Im Falle einer Rückgabe vor dem planmäßigen Ende des Vertrags wird das Kundenendgerät bis auf EUR 1 abgeschrieben und dem Vorratsvermögen zugeführt. Die geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag neu überprüft. Anpassungen werden nach Maßgabe der neuen Basis für die Bewertung vorgenommen. Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor und liegt der erzielbare Betrag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, werden die Sachanlagen abgewertet. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist dabei der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der Werthaltigkeitstest erfolgt grundsätzlich auf Ebene eines einzelnen Vermögenswerts, unter Umständen wird ein angemessenes Portfolio gebildet. Instandhaltungs- und Reparaturkosten werden periodengerecht erfasst. Die Kosten für Sachanlagen werden als Vermögenswert angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen, der dem Unternehmen zufließt, den Nutzen übersteigt, der ohne den Erwerb möglich gewesen wäre. Aufwendungen aus linearer Abschreibung und Wertminderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als "Abschreibungen" ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten werden erfolgswirksam in der Position "Andere Erträge" bzw. "Andere Aufwendungen" erfasst. D.2.4 LEASINGVERHÄLTNISSEAB DEM 1. JANUAR 2019 ANGEWENDETE METHODE:Bei Vertragsbeginn beurteilt der Konzern, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswerts beinhaltet, legt der Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde. Diese Methode wird auf Verträge angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2019 geschlossen wurden. ALS LEASINGNEHMERAm Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, ist das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise aufzuteilen. Für alle Anlagenklassen hat der Konzern jedoch beschlossen, von einer Trennung der Nichtleasingkomponenten abzusehen und stattdessen Leasing- und Nichtleasingkomponenten als eine einzige Leasingkomponente zu bilanzieren. Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswerts oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswerts bzw. des Standortes, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize. Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern über oder in den Kosten des Nutzungsrechtes ist berücksichtigt, dass der Konzern eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst. Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen, abgezinst mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns angesetzt. Zur Ermittlung seines Grenzfremdkapitalzinssatzes zieht der Konzern eine auf Marktdaten basierende kreditrisikoäquivalente Zinsstrukturkurve heran, welche zudem noch für die verschiedenen Anlagenklassen angepasst wird. Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:
Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der Konzern seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes auf null verringert hat. KURZFRISTIGE LEASINGVERHÄLTNISSE UND LEASINGVERHÄLTNISSE, DENEN VERMÖGENSWERTE VON GERINGEM WERT ZUGRUNDE LIEGENDer Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse, nicht anzusetzen. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand. ALS LEASINGGEBERWenn der Konzern als Leasinggeber auftritt, stuft er bei Vertragsbeginn jedes Leasingverhältnis entweder als Finanzierungsleasing oder als Operating-Leasingverhältnis ein. Zur Einstufung jedes Leasingverhältnisses nimmt der Konzern eine Gesamteinschätzung vor, ob das Leasingverhältnis im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert verbunden sind, überträgt. Wenn dies der Fall ist, wird das Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing eingestuft; wenn nicht, ist es ein Operating-Leasingverhältnis. Im Rahmen dieser Beurteilung berücksichtigt der Konzern bestimmte Indikatoren, wie zum Beispiel, ob das Leasingverhältnis den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswerts umfasst. Grundsätzlich unterscheiden sich die für den Konzern als Leasinggeber anzuwendenden Rechnungslegungsmethoden nach IFRS 16 nicht von den Rechnungslegungsmethoden, die in der Vergleichsperiode angewandt wurden. Teilweise vermieten die Unternehmen der Tele Columbus AG das zum Empfang von digitalem Fernsehen und Breitbandangeboten notwendige Customer Premises Equipment (im Folgenden "CPE") an ihre Kunden. Diese Leasingvereinbarungen, bei denen die Unternehmen der Tele Columbus AG als Leasinggeber fungieren, werden als Operate-Leasingverhältnisse klassifiziert. Dementsprechend werden vermietete CPE von den Unternehmen der Tele Columbus AG zu Anschaffungskosten als Sachanlage aktiviert. VOR DEM 1. JANUAR 2019 ANGEWENDETE METHODE:Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen wurden, hat der Konzern wie folgt eingeschätzt, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis war oder enthielt:
ALS LEASINGNEHMERIn der Vergleichsperiode hat der Konzern Leasingverhältnisse, die im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen haben, als Finanzierungsleasing eingestuft. Wenn dies der Fall war, wurden die Leasinggegenstände beim erstmaligen Ansatz in Höhe des niedrigeren Werts aus seinem beizulegenden Zeitwert und dem Barwert der Mindestleasingzahlungen bewertet. Mindestleasingzahlungen waren diejenigen Zahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses, welche der Leasingnehmer zu leisten hatte, außer Eventualzahlungen. Nach dem erstmaligen Ansatz wurde der Vermögenswert in Übereinstimmung mit der für diesen Vermögenswert anzuwendenden Rechnungslegungsmethode bilanziert. Vermögenswerte aus anderen Leasingverhältnissen wurden als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft und nicht in der Bilanz des Konzerns erfasst. Im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen geleistete Zahlungen wurden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear im Gewinn oder Verlust erfasst. Erhaltene Leasinganreize wurden als Bestandteil des Gesamtleasingaufwands über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst. D.2.5 VORRÄTEVorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Vorräte erfolgt nach den gewichteten Durchschnittskosten. Der Nettoveräußerungswert wird auf der Basis von angemessenen Abschlägen vom im normalen Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös nach Gängigkeit ermittelt. D.2.6 FINANZINSTRUMENTEEin Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei der einen Partei zu einem finanziellen Vermögenswert und bei der anderen Partei zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Gemäß IAS 32 und IFRS 9 umfassen Finanzinstrumente sowohl nicht derivative Finanzinstrumente wie Forderungen, Verbindlichkeiten und Aktien als auch derivative Finanzinstrumente. a) Ansatz und ErstbewertungFinanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmalig bilanziert, wenn ein Unternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Marktübliche Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten werden am Handelstag, d. h. an dem Tag, an dem die Unternehmen des Tele Columbus Konzerns die Verpflichtung zum Kauf des Vermögenswerts eingegangen sind, bilanziert. Marktübliche Käufe oder Verkäufe sind Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten im Rahmen eines Vertrags, dessen Bedingungen die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der üblicherweise durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird. Finanzielle Vermögenswerte, mit der Ausnahme von derivativen Finanzinstrumenten, werden zum Erfüllungsdatum angesetzt. Finanzinstrumente werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Sofern Finanzinstrumente im Rahmen der Klassifizierung nicht in die Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" eingeordnet werden, erfolgt der Ansatz zum beizulegenden Zeitwert inklusive des Erwerbs oder der Emission direkt zurechenbarer Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente werden zum Transaktionspreis bewertet. b) Klassifizierung und FolgebewertungTele Columbus nimmt beim erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten eine Zuordnung in eine der nachfolgenden Bewertungskategorien vor: "zu fortgeführten Anschaffungskosten", "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert - Fremdkapital", "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert - Eigenkapital" sowie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert". Die Zuordnung der finanziellen Vermögenswerte zu den Bewertungskategorien - mit Ausnahme von Eigenkapitalinstrumenten - erfolgt abhängig von dem identifizierten Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme. Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts müssen zu festgelegten Zeitpunkten Zahlungsströme generieren, die ausschließlich "Zahlungen für Zins und Tilgung" darstellen. Finanzielle Vermögenswerte werden der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" zugeordnet, sofern diese im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung das Halten von Vermögenswerten ist und die Zahlungen ausschließlich nur Zins und Tilgung darstellen und an vorgegebenen Zeitpunkten erfolgen. Finanzielle Vermögenswerte werden in die Kategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert - Fremdkapital" eingeordnet, wenn diese im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung das Halten und Verkaufen von Vermögenswerten ist und die Zahlungen ausschließlich nur Zins und Tilgung darstellen und an vorgegebenen Zeitpunkten erfolgen. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte, die nicht "zu fortgeführten Anschaffungskosten" oder "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert - Fremdkapital" wie oben beschrieben klassifiziert werden, sind erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Die Beurteilung des Geschäftsmodells erfolgt auf Portfolioebene der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und deren Zielsetzung. Der Konzern hat gegenwärtig das Geschäftsmodell "Halten" für die im Bestand befindlichen Finanzinstrumente identifiziert. Finanzielle Vermögenswerte im Geschäftsmodell "Halten" und somit in der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" sind insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte. Finanzielle Vermögenswerte in der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" sind ausschließlich zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte im Sinne von originären Finanzinstrumenten und Derivaten. Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinstruments, welches nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann Tele Columbus unwiderruflich bestimmen, die Wertänderung des beizulegenden Zeitwerts erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis darzustellen ("erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert - Eigenkapital"). Diese Entscheidung erfolgt für jedes einzelne Instrument. Derzeit wird das Wahlrecht nicht ausgeübt. Die Klassifizierung finanzieller Verbindlichkeiten erfolgt unabhängig von weiteren Kriterien grundsätzlich in die Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten". Sofern beim erstmaligen Ansatz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine hiervon abweichende Bilanzierung vorgenommen werden. Neben der Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten kann auch eine Bewertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfolgen. Hierbei sind Derivate grundsätzlich immer erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, zudem besteht die Möglichkeit zur Ausübung der Option "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert". Derzeit wird diese Option nicht ausgeübt. Für ausgegebene Kreditzusagen ist bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ebenfalls eine Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle vorzunehmen. c) BewertungskategorienDie Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte basiert auf folgenden Bewertungskategorien:
Die Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten basiert auf folgenden Bewertungskategorien:
Der beizulegende Zeitwert derivativer Finanzinstrumente wird durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit einem marktgerechten Zinssatz sowie mittels weiterer gängiger finanzmathematischer Methoden ermittelt. Der beizulegende Zeitwert von Derivaten ist bei erstmaliger Bilanzierung unter markgerechten Konditionen grundsätzlich null. Im Rahmen der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten werden kontrahentenspezifische Kreditrisiken berücksichtigt. Sofern der ermittelte beizulegende Zeitwert vom Transaktionspreis abweicht, wird die Differenz über die Vertragslaufzeit amortisiert. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden wertberichtigt, falls die fortgeführten Anschaffungskosten den auf Grundlage des ursprünglichen Effektivzinssatzes ermittelten Barwert übersteigen. Zahlungsmittel umfassen Bargeld und Giroeinlagen. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind derivative Finanzinstrumente. Die Berechnung der Zeitwerte basiert auf Marktparametern oder Berechnungsmodellen, die auf Marktparametern basieren. d) AusbuchungFinanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert erlöschen oder die Rechte auf den Erhalt der vertraglichen Zahlungsströme einer Transaktion, bei der im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf einen Dritten übertragen oder weder übertragen noch zurückbehalten werden und keine Kontrolle über den finanziellen Vermögenwert besteht. Eine finanzielle Verbindlichkeit geht dann aus der Bilanz ab, wenn diese getilgt ist, das heißt, wenn die im Vertrag genannten Verpflichtungen beglichen oder aufgehoben sind, oder wenn die finanzielle Verbindlichkeit ausläuft. Bei Ausbuchung der finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem bisherigen Buchwert und der gezahlten Gegenleistung (einschließlich nicht zahlungswirksamer Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten) erfolgswirksam erfasst. Sofern die Konditionen von bestehenden Finanzverbindlichkeiten wesentlich geändert werden, erfolgt eine Ausbuchung der bestehenden Finanzverbindlichkeit auf Basis der bisherigen Konditionen und eine Erfassung der Finanzverbindlichkeit auf Basis der geänderten Konditionen mit dem beizulegenden Zeitwert. e) Wertminderung von finanziellen VermögenswertenTele Columbus erfasst erwartete Kreditausfälle für sämtliche finanzielle Vermögenswerte, die zu "fortgeführten Anschaffungskosten" bewertet werden. Die Höhe der Verlusterfassung sowie die Zinsvereinnahmung bestimmen sich nach dem Berechnungsmodell sowie der Zuordnung des Instruments in die jeweilige Stufe. Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und vertraglichen Vermögenswerten hat für alle anderen Finanzinstrumente die Ermittlung der Wertminderungshöhe nach dem allgemeinen Wertminderungsmodell (auch "general approach") sowie den folgenden drei Stufen zu erfolgen: Stufe 1: Alle relevanten Finanzinstrumente werden zunächst der Stufe 1 zugeordnet. Der Barwert der erwarteten Verluste aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate ("12-Monats-Kreditausfall") nach Abschlussstichtag ist aufwandswirksam zu erfassen. Die im Zusammenhang mit dem Finanzinstrument verbundenen Zinserträge errechnen sich durch Multiplikation des Bruttobuchwerts zum Periodenbeginn mit dem zum Zugangszeitpunkt ermittelten Effektivzinssatz. Folglich erfolgt die Anwendung der Effektivzinsmethode auf Basis des Buchwerts vor Berücksichtigung der Risikovorsorge. Stufe 2: Finanzinstrumente, die gegenüber dem Zugangszeitpunkt ein signifikant erhöhtes Kreditrisiko aufweisen, sind der Stufe 2 des Wertberichtigungsmodells zuzuordnen. Die Wertminderung entspricht dem Barwert der erwarteten Verluste aus möglichen Ausfallereignissen über die vertragliche Restlaufzeit des Finanzinstruments ("lebenslanger Kreditausfall"). Die Zinserträge werden analog zu Stufe 1 berechnet. Stufe 3: Sofern sich neben einem signifikant erhöhten Kreditrisiko auch objektive Hinweise auf eine Wertminderung des Finanzinstruments beobachten lassen, erfolgt die Bemessung der Wertminderung weiterhin auf Basis des Barwerts der erwarteten Verluste aus möglichen Ausfallereignissen über die vertragliche Restlaufzeit des Finanzinstruments ("lebenslanger Kreditausfall"). Die Vereinnahmung der Zinserträge erfolgt gegenüber der Stufe 1 und 2 jedoch auf Basis des Nettobuchwerts, das heißt Bruttobuchwert abzüglich Risikovorsorge unter Berücksichtigung des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Der Wertminderungsverlust wird ergebniswirksam erfasst. Sofern eine ähnliche Risikostruktur vorliegt, werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Portfoliobasis auf Uneinbringlichkeit überprüft. Ein Portfolio vereint Forderungen mit ähnlicher Risikostruktur. Pauschalierte Einzelwertberichtigungen für Kreditausfälle werden auf Grundlage der Altersstruktur der Forderungen sowie Erfahrungen mit Kreditausfällen in der Vergangenheit bestimmt. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Dieser Vorgang darf zum Zeitpunkt der Wertaufholung jedoch nicht zu einem Buchwert des finanziellen Vermögenswerts führen, der den Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten, der sich ergeben hätte, wenn die Wertminderung nicht erfasst worden wäre, übersteigt. Die Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst. Zahlungsmittel sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte unterliegen den Wertminderungsanforderungen nach dem allgemeinen Ansatz. Der (Netto-) Buchwert dieser Finanzinstrumente stellt jeweils das maximale Ausfallrisiko dar. Zur Bestimmung eines signifikant gestiegenen Kreditrisikos gegenüber initialer Erfassung berücksichtigt Tele Columbus angemessene Informationen, die ohne übermäßige Kosten oder Bemühungen verfügbar sind. Finanzinstrumente im allgemeinen Ansatz ("general approach") unterliegen einem signifikant gestiegenen Kreditrisiko bei einer (relativen) Veränderung der Ausfallwahrscheinlichkeit um mehr als 20 %, spätestens wird jedoch ein signifikant gestiegenes Kreditrisiko bei einer Uberfälligkeit von mehr als 90 Tagen angenommen. Für Zahlungsmittel wird nach Möglichkeit die Vereinfachung für Finanzinstrumente mit einem niedrigen Kreditrisiko ("low credit risk exemption") zum Bilanzstichtag in Anspruch genommen. Zur Einschätzung eines niedrigen Kreditrisikos tragen beispielhaft länder- und schuldnerspezifische Ratinginformationen sowie deren Ausblick bei. Die Anforderungen für Finanzinstrumente mit einem niedrigen Kreditrisiko werden für Zahlungsmittel mit mindestens einem Investment-Grade-Rating (bei Standard & Poor's AAA bis BBB-) als erfüllt angesehen, sodass keine Nachverfolgung des Kreditrisikos für Finanzinstrumente mit einem niedrigen Kreditrisiko erforderlich ist. Auf eine Wertberichtigung für Zahlungsmittel wird seitens Tele Columbus aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten kommt ein vereinfachter Ansatz zur Ermittlung der Wertminderung in Höhe des lebenslangen Kreditausfalls über die Restlaufzeit zur Anwendung. Folglich ist für diese Finanzinstrumente jeweils mindestens eine Zuordnung in Stufe 2 sowie bei objektiven Hinweisen auf eine Wertminderung ein Transfer in Stufe 3 vorzunehmen. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und vertragliche Vermögenswerte, welche eine Finanzierungskomponente gemäß IFRS 15 enthalten sowie für Forderungen aus Leasingverhältnissen wird ebenfalls der vereinfachte Ansatz angewandt. Der (Netto-)Buchwert dieser Instrumente stellt jeweils das maximale Kreditrisiko dar. Liegen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen objektive Hinweise dafür vor, dass nicht alle fälligen Beträge gemäß den ursprünglich vereinbarten Rechnungskonditionen eingehen werden, wird eine Wertminderung unter Verwendung eines Wertminderungskontos (Rückstellung für Wertminderungen) vorgenommen. Eine Ausbuchung der Forderungen erfolgt, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden. Eingebettete Derivate werden von den jeweiligen Basisverträgen nach IFRS 9 separiert und als eigenständige Instrumente unter der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" geführt. Die eingebetteten Derivate der Unternehmen der Tele Columbus AG bestehen in Verbindung mit Kreditverträgen und der Anleihe. Zu jedem Abschlussstichtag werden die Finanzinstrumente einzeln dahingehend untersucht, ob objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen. Falls dies der Fall ist, nimmt Tele Columbus eine Einzelbetrachtung der Finanzinstrumente vor. Objektive Hinweise auf eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts liegen vor, wenn sich verlässlich bestimmbare negative Auswirkungen auf die künftigen Zahlungsströme aus dem Vermögenswert ermitteln lassen. Als objektive Hinweise auf eine Wertminderung gelten beispielsweise signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, Zahlungsausfälle und -verzüge, Herabsetzung der Kreditwürdigkeit, Insolvenz bzw. andere Sanierungsverfahren des Schuldners. Eine Ausbuchung erfolgt, sofern rechtliche Beitreibungsmaßnahmen als überwiegend nicht erfolgreich eingeschätzt werden. Soweit in einer der folgenden Geschäftsperioden Ereignisse eintreten, die darauf hinweisen, dass sich die künftigen Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert wieder dem ursprünglichen Niveau annähern (zum Beispiel durch eine Erhöhung der Kreditwürdigkeit), wird eine Wertaufholung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei der Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle sowie zur Beurteilung der Veränderung der relativen Ausfallwahrscheinlichkeit, berücksichtigt Tele Columbus neben zukunftsgerichteten makroökonomischen Faktoren auch schuldnerspezifische, geografische und branchenspezifische Eigenschaften. Weitere Angaben zur Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle sowie zur Beurteilung der relativen Veränderung der Ausfallwahrscheinlichkeit erfolgen in Abschnitt F.3.2.3 "Debitorenrisiko (Ausfallrisiko)". Ein Ausfallereignis sieht die Tele Columbus darin, dass ein Vertragspartner seine vertraglichen Verpflichtungen in Bezug auf ein Finanzinstrument nicht erfüllen kann. Zu diesem Zeitpunkt liegt eine Ausfallwahrscheinlichkeit von 100 % vor und es wird nicht länger mit einer Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gerechnet. Zudem erfolgt eine Abschreibung des Bestands, korrigiert um mögliche Sicherheiten. Weitere Angaben zu Ausfallereignissen werden in Kapitel F.3.2.3 "Debitorenrisiko (Ausfallrisiko)" dargestellt. D.2.7 LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMERLeistungen an Arbeitnehmer umfassen neben kurzfristig fällig werdenden Leistungen auch Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, andere langfristig fällig werdende Leistungen sowie Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden in Abhängigkeit von ihrem wirtschaftlichen Gehalt, das sich aus den grundlegenden Leistungsbedingungen und -voraussetzungen des Planes ergibt, entweder als leistungsorientierte oder als beitragsorientierte Pläne klassifiziert. KURZFRISTIG FÄLLIGE LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMERKurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer werden in der Periode als Aufwand verbucht, in welcher die Leistung erbracht wird. Es wird eine Verbindlichkeit für den voraussichtlich zu zahlenden Betrag erfasst, wenn die Unternehmen des Tele Columbus Konzerns aufgrund der in der Vergangenheit vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung haben, diesen Betrag zu zahlen, und die Höhe der Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann. ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNGSVEREINBARUNGENDer beizulegende Zeitwert der den Arbeitnehmern gewährten anteilsbasierten Vergütungsprogramme mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente am Tag der Gewährung wird grundsätzlich über den Erdienungszeitraum als Aufwand erfasst und das Eigenkapital entsprechend erhöht. Der als Aufwand erfasste Betrag wird entsprechend der Anzahl der Ansprüche angepasst, für die erwartet wird, dass die zugehörigen Dienstbedingungen und nicht marktorientierten Leistungsbedingungen erfüllt werden, sodass der letztlich erfasste Betrag auf der Anzahl der Ansprüche basiert, bei denen die zugehörigen Dienstbedingungen und nicht marktorientierten Leistungsbedingungen am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit erfüllt sind. Für anteilsbasierte Vergütungen mit Nicht-Ausübungsbedingungen wird der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütung am Tag der Gewährung ermittelt, um diese Bedingungen zu berücksichtigen, und es wird keine Anpassung für Differenzen zwischen den erwarteten und den tatsächlichen Ergebnissen vorgenommen. BEITRAGSORIENTIERTE PLÄNEBeitragsorientierte Pläne sind Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei denen ein Unternehmen festgelegte Beiträge an eine eigenständige Einheit (z. B. einen Fonds) entrichtet und weder rechtlich noch faktisch zur Zahlung darüber hinausgehender Beiträge verpflichtet ist, wenn der Fonds nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügt, um alle Leistungen an Arbeitnehmer in Bezug auf Arbeitsleistungen der Arbeitnehmer in der aktuellen Berichtsperiode und früheren Perioden zu erbringen. LEISTUNGSORIENTIERTE PLÄNELeistungsorientierte Pensionspläne sind Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die nicht unter die Definition der beitragsorientierten Pläne fallen, d. h. aufgrund derer die jeweiligen Unternehmen zur Zahlung der zugesagten Leistungen an derzeitige und ehemalige Arbeitnehmer verpflichtet sind. Die Bewertung der leistungsorientierten Pläne erfolgt auf Basis der Anwartschaftsbarwertmethode, der verschiedenen Annahmen und Erwartungen bezüglich des zukünftigen Anstiegs der Gehälter und Pensionszahlungen sowie der Fluktuations- und Sterberate zugrunde liegen. Die Verpflichtungen werden jährlich durch unabhängige qualifizierte Versicherungsmathematiker berechnet. Die Ansammlung der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen wird im Personalaufwand, im Zinsaufwand und im sonstigen Aufwand erfasst. Sofern für die leistungsorientierten Pläne ein Planvermögen besteht, das ausschließlich der Absicherung der Pensionsleistungen dient, wird dieses Planvermögen mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit dem Wert der Pensionsrückstellungen auf Basis der Anwartschaftsbarwertmethode saldiert ausgewiesen. Unsaldiertes Vermögen wird als sonstige finanzielle Forderung ausgewiesen. Die Gewinne und Verluste aus der Veränderung von versicherungsmathematischen Annahmen sowie die Differenz zwischen den typisierten Zinssätzen auf das Planvermögen und den tatsächlichen Zinsen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. ALTERSTEILZEITVEREINBARUNGENMitarbeitern einiger Gesellschaften werden in bestimmten Fällen Altersteilzeitvereinbarungen angeboten. Die Bewertung derartiger Rückstellungen erfolgt zum Barwert unter Berücksichtigung von Ansprüchen der Mitarbeiter aus deren absolvierter Dienstzeit. JUBILÄUMSVERPFLICHTUNGENMitarbeitern einiger Gesellschaften werden bei Erreichen einer bestimmten Anzahl von geleisteten Jahren als Mitarbeiter im Unternehmen Jubiläumsverpflichtungen ausgezahlt. Die Bewertung derartiger Rückstellungen erfolgt zum Barwert unter Berücksichtigung von Ansprüchen der Mitarbeiter auf Basis der geleisteten Dienstjahre. LEISTUNGEN AUS ANLASS DER BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSESLeistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden dann als Aufwand erfasst, wenn die Unternehmen der Tele Columbus AG das Angebot solcher Leistungen nicht mehr zurückziehen können. Die Leistungen werden abgezinst, wenn erwartet wird, dass sie nicht innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag vollständig erfüllt werden. D.2.8 SONSTIGE RÜCKSTELLUNGENEine Rückstellung ist nach IFRS dann anzusetzen, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Wenn die Unternehmen des Tele Columbus Konzerns erwarten, dass die zur Erfüllung einer zurückgestellten Verpflichtung erforderlichen Ausgaben ganz oder teilweise zurückerstattet werden, wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Ist der aus der Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich, werden Rückstellungen durch Abzinsung der voraussichtlichen künftigen Cashflows zu einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt und, sofern erforderlich, die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. D.2.9 PASSIVER ABGRENZUNGSPOSTENPrivate Zuschüsse und Kundenvorauszahlungen für Leistungen, die nach dem Stichtag erbracht werden, werden als passiver Rechnungsabgrenzungsposten erfasst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der vertraglich vereinbarten Laufzeit in den Umsatzerlösen oder anderen Erträgen. D.2.10 ERFASSUNG VON UMSATZERLÖSENBei Mehrkomponentengeschäften (z. B. IP, Telefonie und TV) wird der Gesamttransaktionspreis des kombinierten Vertrags auf der Grundlage der anteiligen Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen, separaten Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Dabei wird der Einzelveräußerungspreis jeder einzelnen Komponente ins Verhältnis zur Summe der Einzelveräußerungspreise der vertraglichen Leistungsverpflichtungen gesetzt. Ein Vertragsvermögenswert ist anzusetzen, sofern Tele Columbus aufgrund der Erfüllung einer vertraglichen Leistungsverpflichtung Erlöse erfasst hat, bevor der Kunde eine Zahlung geleistet hat bzw. bevor - unabhängig von der Fälligkeit - die Voraussetzungen für eine Rechnungsstellung und damit den Ansatz einer Forderung vorliegen. Typischerweise erfolgt dies im Rahmen der Umsatzglättung aufgrund von gewährten Rabatten zu Beginn eines Endkundenvertrags. Eine Vertragsverbindlichkeit ist anzusetzen, sofern der Kunde eine Zahlung geleistet hat bzw. eine Forderung gegen den Kunden fällig wird, bevor Tele Columbus eine vertragliche Leistungsverpflichtung erfüllt und damit Erlöse erfasst hat. Typischerweise erfolgt dies durch gezahlte Bereitstellungsentgelte und andere vorab geleistete Einmalzahlungen des Kunden, die keine Gegenleistung für eine separate Leistungsverpflichtung darstellen. Vertragsverbindlichkeiten sind je Kundenvertrag mit Vertragsvermögenswerten zu saldieren. Aufwendungen für Vertriebsprovisionen (Vertragskosten) aktiviert Tele Columbus und schreibt diese über den geschätzten Kundenbindungszeitraum pro Kundengruppe und Vertragsart ab. Tele Columbus stellt dem Kunden bei Vertragsabschluss im B2C-Segment ein einmaliges Einrichtungsentgelt in Rechnung, welches nicht zurückerstattet wird. Bei der Einrichtung handelt es sich nicht um eine separate Leistungsverpflichtung. Darüber hinaus wird dem Kunden mit dem Einrichtungsentgelt kein wesentliches Recht gewährt. Das Einrichtungsentgelt wird als nicht erstattungsfähiges, im Voraus zahlbares Entgelt (non-refundable upfront fee) kategorisiert. Gemäß IFRS 15 werden diese Vorauszahlungen passiviert und - im Einklang mit dem Übergang der Dienstleistung auf den Kunden - über den Zeitraum der Vertragsdauer als Erlös realisiert. Auf die Berücksichtigung einer Finanzierungskomponente kann aus Wesentlichkeitsgründen auf Einzelvertragsebene verzichtet werden. Ein Großteil der Umsatzerlöse entsteht durch Kunden, welche bereits die ursprüngliche Vertragslaufzeit beendet haben und Ihre Leistungen im Rahmen von Vertragsverlängerungen mit Laufzeiten von maximal einem Jahr erhalten. Es werden keine Angaben zu den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2019 gemacht, die eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von einem Jahr oder weniger haben. Der Buchwert der zum 31. Dezember 2019 in der Bilanz enthaltenen Vertragskosten (ausschließlich Kosten der Vertragsanbahnung) beträgt TEUR 27.897 (2018: TEUR 22.538) und beinhalten im Wesentlichen Vertriebsprovisionen an Dritthändler im direkten und indirekten Vertriebskanal sowie an Mitarbeiter. LEISTUNGSVERPFLICHTUNGEN UND METHODEN DER ERLÖSERFASSUNGDer Umsatz wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung gemessen. Der Konzern erfasst Erlöse, wenn er die Verfügungsgewalt über ein Gut oder Dienstleistung an einen Kunden überträgt. Im Folgenden werden Auskunft über Art und Zeitpunkt der Erfüllung von Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden, einschließlich wesentlicher Zahlungsbedingungen, und die damit verbundenen Grundsätze der Erlösrealisierung für die einzelnen Produkte bzw. Dienstleistungen des Konzerns gegeben. ANALOG, INTERNET/TELEFONIE, DIGITALE ZUSATZDIENSTEDem Kunden werden die analoge Verbindung, die Internet-/ Telefon-Verbindung und der digitale Zusatzdienst über den Vertragszeitraum bereitgestellt. Die Umsatzerlöse werden über den Zeitraum erfasst und sind vom Kunden vorschüssig zu bezahlen (Bereitstellung einer Rechnung: Monatlich, quartalsweise oder jährlich). Die Erlöse werden gemäß IFRS 15 über einen bestimmten Zeitraum erfasst. Die Erlöserfassung erfolgt korrespondierend mit der Bereitstellung der Leistungen für den Kunden (outputbasierte Methode). Wenn die oben genannten Leistungen im Rahmen einer einzigen Vereinbarung in verschiedenen Berichtsperioden erbracht werden, wird das Entgelt zwischen den Dienstleistungen auf Grundlage der relativen Einzelveräußerungspreise aufgeteilt. Die Einzelveräußerungspreise werden, falls vorhanden, auf Grundlage der Listenpreise, zu denen der Konzern die Dienstleistungen in separaten Transaktionen anbietet, festgelegt. Wenn keine Listenpreise vorhanden sind, werden die Einzelveräußerungspreise gemäß den Anforderungen des IFRS 15 geschätzt. SONSTIGE DURCHLEITUNGS- UND EINSPEISEENTGELTEDie Umsatzerlöse für sonstige Durchleitungs- und diverse Einspeiseentgelte (Verbreitung der Programme an die Unternehmen der Tele Columbus AG) werden über den Zeitraum der Vertragslaufzeit erfasst. In Abhängigkeit der verhandelten Vertragskonditionen erfolgt die Rechnungsstellung (monatlich, quartalsweise oder jährlich). Die Erlöse werden monatlich realisiert und dabei unter Berücksichtigung der Anforderungen des IFRS 15 geschätzt, d. h. die Schätzung über variable Transaktionspreisbestandteile ist entsprechend den Anforderungen des IFRS 15.56-58 begrenzt. Die Erlöse werden gemäß IFRS 15 über einen bestimmten Zeitraum erfasst. Die Erlöserfassung erfolgt korrespondierend mit der Bereitstellung der Leistungen für den Kunden (outputbasierte Methode). BAULEISTUNGENBei den Bauleistungen handelt es sich unter anderem um die Errichtung von Glasfasernetzen oder um den Anschluss von Wohngebieten an das eigene Backbone sowie den Ausbau oder die Modernisierung der koaxialen oder Glasfaserinfrastruktur von Wohngebäuden, welche im Besitz des Kunden sind. Bauleistungen werden über den Zeitraum der Leistungserbringung erfasst. Die Dauer der Leistungserbringung hängt vom Umfang der jeweiligen Bauleistung ab. Zu individual vertraglich abgestimmten Zahlungszeitpunkten erstellt Tele Columbus dem Kunden eine Rechnung gemäß dem Fertigstellungsgrad der Bauleistung. Es werden weiterhin vertraglich individuell Vorauszahlungen mit dem Auftraggeber abgestimmt. Die Erlöse werden gemäß IFRS 15 über einen bestimmten Zeitraum erfasst. Es wird eine inputbasierte Methode (Cost-to-cost-Methode) zur Erlöserfassung verwendet. Erhaltene Vorauszahlungen werden in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. NETZKAPAZITÄTGroßkunden wird eine vertraglich abgestimmte Bandbreite (Transfer-Kapazität) zur Übertragung von Daten via der Tele Columbus-Infrastruktur (Netze) zur Verfügung gestellt. Gemäß IFRS 15 werden die Erlöse über einen bestimmten Zeitraum erfasst. Die Erlöserfassung erfolgt korrespondierend mit der Bereitstellung der Leistungen für den Kunden (outputbasierte Methode). EINMALENTGELTE FÜR GESCHÄFTSKUNDENDer Posten beinhaltet die Erlöse aus der Einrichtung von individuellen Anlagen beim Kunden. Die Erlöse werden nach IFRS 15 zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erfasst. D.2.11 WERTMINDERUNG NICHT-FINANZIELLER VERMÖGENSWERTEEin immaterieller Vermögenswert bzw. eine Sachanlage gelten als wertgemindert, wenn der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist dabei der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. D.2.12 BEWERTUNG ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT NACH IFRS 13Die Unternehmen der Tele Columbus AG bewerten ihre derivativen Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert. Das eingesetzte Bewertungsmodell basiert auf einer Berechnung des beizulegenden Zeitwerts auf Basis von unterschiedlichen Zinsstrukturkurven und unterstellten Entscheidungsbäumen zur Berücksichtigung verschiedener Szenarien. Bei allen anderen Vermögenswerten und Schulden erfolgt ein Ansatz zum beizulegenden Zeitwert nur dann, wenn Wertminderungen oder Anzeichen von Wertminderungen bestehen. In diesen Fällen erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts auf Basis eines entsprechenden Bewertungsverfahrens. Darüber hinaus wird der beizulegende Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, in Abschnitt F.3.1 "Buchwerte und Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten" ausgewiesen. Die allgemeine Verantwortung für die Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, einschließlich der Inputfaktoren für Level 3 zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts, trägt direkt die Finanz- und Buchhaltungsabteilung der aufstellenden Gesellschaft, die direkt an den Vorstand berichtet. Das Management der Tele Columbus führt eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen Inputfaktoren sowie Bewertungsparameter durch. Wenn Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Kursinformationsdiensten, zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet werden, prüft das Management die von den Dritten erlangten Nachweise hinsichtlich der Übereinstimmung dieser Bewertungen mit den Anforderungen der IFRS, einschließlich der Stufe in der Fair-Value-Hierarchie, in der diese Bewertungen einzuordnen sind. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit verwenden die Unternehmen der Tele Columbus AG soweit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts verwendeten Inputfaktoren werden entsprechend dem eingesetzten Bewertungsverfahren in unterschiedliche Stufen ("Levels") der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. Sofern Transfers zwischen einzelnen Stufen der Fair-Value-Hierarchie stattfinden, werden diese als am Ende der Berichtsperiode eingetreten beurteilt. Derivate werden dabei grundsätzlich in Level 2 ausgewiesen. Im Berichtsjahr 2019 haben keine Transfers zwischen Level 1 und Level 2 der Fair-Value-Hierarchie stattgefunden. D.2.13 ERTRAGSTEUERNLAUFENDE ERTRAGSTEUERNTatsächliche Steueransprüche und -verbindlichkeiten aus Ertragsteuern werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird, sie werden nicht abgezinst. Der Berechnung des jeweiligen Betrags liegen die zum Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten Steuersätze und gesetzlichen Regelungen zugrunde. Der Konzern ist ausschließlich in Deutschland tätig und erzielt hier das jeweils zu versteuernde Einkommen. Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital verbucht werden, werden nicht in der Gewinn-und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Das Management beurteilt regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Vorschriften ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Bei Bedarf werden Steuerrückstellungen angesetzt. LATENTE STEUERNLatente Steueransprüche und -schulden werden unter Anwendung der Liability-Methode grundsätzlich für alle temporären Differenzen zwischen dem Wert der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten, der für steuerliche Zwecke angesetzt wird, und dem Buchwert nach IFRS berücksichtigt. Latente Steuerschulden für temporäre Differenzen werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, ausgenommen latente Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, und die zum Zeitpunkt der Transaktion weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst hat. Ebenfalls nicht angesetzt werden latente Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an gemeinsamen Vereinbarungen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. Latente Steueransprüche für abzugsfähige temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass das jeweilige Steuersubjekt (Unternehmen oder Organschaft) ausreichendes zu versteuerndes Einkommen erzielen wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und noch nicht genutzte steuerliche Verluste verwendet werden können. Davon ausgenommen sind latente Steueransprüche aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entstehen, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst hat. Gleiches gilt für latente Steueransprüche aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an gemeinsamen Vereinbarungen stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren werden oder kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können. Die Werthaltigkeit latenter Steueransprüche wird für das jeweilige Steuersubjekt (Unternehmen oder Organschaft) durch zukünftig generiertes steuerpflichtiges Einkommen bestimmt und jährlich überprüft. Ist es nicht wahrscheinlich, dass in der Zukunft ausreichend steuerpflichtiges Einkommen erzielt wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann, wird eine Ansatzkorrektur der aktiven latenten Steuern in entsprechender Höhe vorgenommen. Latente Steueransprüche und -schulden sind anhand der Steuersätze bewertet, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) verwendet, die am Abschlussstichtag gültig oder gesetzlich angekündigt sind. Latente Steueransprüche und -schulden werden nicht abgezinst. Latente Steueransprüche und -schulden sind unter den langfristigen Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen. Werden Veränderungen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital ausgewiesen, wird die Veränderung der entsprechenden latenten Steueransprüche oder -schulden ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder gesondert im Eigenkapital erfasst. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene latente Steuervorteile, die die Kriterien für einen gesonderten Ansatz im Zeitpunkt des Erwerbs nicht erfüllen, werden in Folgeperioden angesetzt, sofern sich dies aus neuen Informationen über Fakten und Umstände, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden, ergibt. Die Anpassung wird entweder als Minderung des Geschäfts- oder Firmenwerts behandelt (solange sie den Geschäfts- oder Firmenwert nicht übersteigt), sofern sie während des Bewertungszeitraumes entsteht, oder im Periodenergebnis erfasst. Latente Steueransprüche und -schulden werden nur dann saldiert, wenn der Konzern ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und sich die latenten Steueransprüche und - schulden auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde entweder für dasselbe Steuersubjekt oder für unterschiedliche Steuersubjekte erhoben werden, die beabsichtigen, in jeder künftigen Periode, in der die Ablösung oder Realisierung erheblicher Beträge an latenten Steuerschulden bzw. -ansprüchen zu erwarten ist, entweder den Ausgleich der tatsächlichen Steuerschulden und Erstattungsansprüche auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung der Ansprüche die Verpflichtungen abzulösen. D.2.14 ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTENE VERMÖGENSWERTEZur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte werden als solche klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein hochwahrscheinliches Veräußerungsgeschäft innerhalb der nächsten zwölf Monate und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Vermögenswerte werden mit dem niedrigeren Wert aus dem Buchwert der Vermögenswerte und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet und als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte klassifiziert. In diesem Fall erfolgt keine planmäßige Abschreibung mehr. Eine Wertminderung dieser Vermögenswerte wird erfasst, wenn der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten unter dem Buchwert liegt. Im Fall einer späteren Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten wird die zuvor erfasste Wertminderung rückgängig gemacht. Die Wertaufholung ist auf die zuvor für die betreffenden Vermögenswerte erfasste Wertminderung begrenzt. Wenn die Anforderungen für die Klassifizierung als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte nicht mehr erfüllt sind, dürfen die Vermögenswerte nicht mehr als zur Veräußerung gehalten ausgewiesen werden. In der Berichtsperiode wurden die zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten zu Beginn der aktiven Suche nach dem Käufer angesetzt. Die Vermögenswerte sind zu Bedingungen, die in der Branche gängig und üblich sind, sofort veräußerbar; eine Veräußerung ist somit hochwahrscheinlich. D.2.15 DIENSTLEISTUNGSKONZESSIONSVEREINBARUNGENUMSATZERLÖSEDie mit Bau- oder Ausbauleistungen im Rahmen einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung verbundenen Umsatzerlöse werden zeitraumbezogen erfasst. Dies erfolgt analog zur Rechnungslegungsmethode des Konzerns zur Erfassung von Umsatzerlösen aus Fertigungsaufträgen. Umsatzerlöse aus Betriebs- oder Dienstleistungen werden in der Periode erfasst, in der die Leistungen vom Konzern erbracht werden. Wenn die Dienstleistungskonzessionsvereinbarung mehr als eine Leistungsverpflichtung enthält, dann wird die erhaltene Gegenleistung entsprechend der relativen Einzelveräußerungspreise der erbrachten Einzelleistungen aufgeteilt. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEDer Konzern erfasst einen immateriellen Vermögenswert aus einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung, wenn er das Recht zur Nutzung der Infrastruktureinrichtung inne hat. Ein als Gegenleistung für die Erbringung von Bau- oder Ausbauleistungen im Rahmen einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung erhaltener immaterieller Vermögenswert wird beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert entsprechend dem beizulegenden Zeitwert der erbrachten Dienstleistungen bewertet. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der immaterielle Vermögenswert zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierter Fremdkapitalkosten und abzüglich kumulierter Amortisationen sowie kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. D.3 Übereinstimmung mit IFRSDie Tele Columbus AG hat für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 sämtliche IFRS und Interpretationen des IFRIC angewendet, die für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2019 für die EU verpflichtend anzuwenden sind. Damit wurden in diesem Abschluss die folgenden Rechnungslegungsstandards und Interpretationen erstmalig angewendet:
Mit Ausnahme der Anwendung des IFRS 16 hatten die oben aufgeführten Standards und Interpretationen keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019. Es wird diesbezüglich auf die Erläuterungen im Abschnitt "A4. Änderungen wesentlicher Rechnungslegungsmethoden" verwiesen. Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen neuen oder geänderten Standards (IAS/IFRS) und Interpretationen (IFRIC), die verpflichtend erst in späteren Geschäftsjahren anzuwenden sind, für welche Tele Columbus keine frühzeitige Anwendung plant. Soweit nicht anders angegeben, werden die Auswirkungen auf den Konzernabschluss derzeit geprüft. Die Übersicht gliedert sich in bereits in EU-Recht übernommene Vorschriften und noch nicht in EU-Recht übernommene Vorschriften. Die Anwendungspflicht bezieht sich auf das Inkrafttreten gemäß EU-Endorsement - soweit nicht anders vermerkt:
1) Geschäftsjahre, die am oder nach dem
angegebenen Datum beginnen.
Es wird nicht erwartet, dass die IFRS-Änderungen einen wesentlichen Einfluss auf die Finanzberichterstattung der Unternehmen des Tele Columbus Konzerns haben werden. E. Erläuterungen zur Konzern Gewinn- und Verlustrechnung und zur KonzernbilanzE.1 Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse der Unternehmen der Tele Columbus AG beinhalten vor allem die monatlichen Teilnehmerentgelte und in geringem Umfang einmalige Installations- und Anschlussentgelte für das analoge und digitale Basiskabelfernsehangebot sowie für digitale Premium-Zusatzdienste. Ferner sind Entgelte für den Zugang zum Highspeed-Internet sowie Telefonieentgelte enthalten. Weitere Erlöse umfassen u. a. die sonstigen Durchleitungsentgelte und die Einspeiseentgelte, welche als Gegenleistung für die Verbreitung der Programme an die Unternehmen der Tele Columbus AG gezahlt werden sowie Bauleistungen. E.2 Aktivierte EigenleistungenDie aktivierten Eigenleistungen von TEUR 22.591 in 2019 (2018: TEUR 20.753) enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für erbrachte Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Ausbau des Kabelnetzes durch eigene Mitarbeiter stehen. E.3 Andere Erträge
In den anderen Erträgen werden Leistungen und Wertzuwächse, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Unternehmenszweck stehen, erfasst. E.4 Materialaufwand
Bei den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe handelt es sich um den Verbrauch von Gütern für Reparaturen und Instandhaltung. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen im Wesentlichen Signallieferungsentgelte, Bauleistungen, Wartungsaufwendungen, Provisionsleistungen, Strom und sonstige Dienstleistungen sowie die Veränderung der Bestände an Kundenendgeräten. E.5 Leistungen an Arbeitnehmer
E.6 Andere Aufwendungen
E.7 AbschreibungenDie Abschreibungen auf das Anlagevermögen belaufen sich auf TEUR 184.177 (2018: TEUR 283.003), davon entfallen auf Wertminderungen TEUR 85 (2018: TEUR 124.209). E.8 Zinserträge und -aufwendungen
Die Zinsaufwendungen betreffen insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aus der Anleihe. E.9 Sonstiges Finanzergebnis
E.10 Ertragsteueraufwand
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung zwischen dem Jahresergebnis multipliziert mit dem effektiven Steuersatz und den Ertragsteuern:
Der Gesamtsteuersatz von 30,82 % (2018: 30,43 %) entspricht dem gewichteten Steuersatz der konsolidierten Gesellschaften. Für mögliche Steuernachzahlungen aus steuerlichen Betriebsprüfungen auf der Ebene der einzelnen Tochtergesellschaften wurden bei der Tele Columbus AG als ertragsteuerlichem Organträger bzw. bei den jeweiligen Gesellschaften, die Steuerschuldner sind, Verbindlichkeiten für unsichere Ertragsteuerschulden erfasst. Die "Anpassungen Ansatzkorrektur" resultieren insbesondere aus nicht erfolgter Aktvierung von Zinsvorträgen sowie aus der Korrektur der Verlustvorträge auf niedrigere Werte. Im vorherigen Geschäftsjahr sind Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen worden, die keine Auswirkungen auf laufende und latente Steuern hatten. Latente Steueransprüche und -schulden werden für die folgenden Arten von temporären Differenzen und Verlustvorträgen erfasst:
Die im Sonstigen Ergebnis erfassten latenten Steueransprüche und -schulden resultieren aus Bewertungsunterschieden bei den Pensionsrückstellungen. Alle anderen Veränderungen der latenten Steuerpositionen wurden als latenter Ertragsteueraufwand/-ertrag erfasst. Im Konzern sind Bauprojekte vorhanden, die im Gegensatz zum Steuerrecht nach IFRS auf Basis einer zeitraumbezogenen Erfolgsrealisierung nach IFRS 15 bilanziert werden. Entsprechend werden steuerlich Vorräte aktiviert und erhaltene Anzahlungen passiviert, während nach IFRS Forderungen bilanziert werden. Dieser Sachverhalt führt zu entsprechenden Veränderungen bei latenten Steuerposten bei "Finanzanlagen (ohne Derivate) und sonstige Vermögenswerte", "Forderungen und sonstige Vermögenswerte" und "Verbindlichkeiten und Rückstellungen". Latente Steueransprüche für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte resultieren insbesondere aus höheren Ansätzen für diese Vermögenswerte in Ergänzungsbilanzen sowie aus Effekten der Zwischengewinneliminierung innerhalb des Konzerns. Latente Steueransprüche im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten und Rückstellungen resultieren insbesondere aus steuerlich nicht abzugsfähigen Drohverlustrückstellungen und aus der Bilanzierung von Verbindlichkeiten aus Leasing-Verträgen. Die passiven latenten Steuern resultieren insbesondere aus der Identifizierung von immateriellen Vermögenswerten (insbesondere Kundenstamm) im Rahmen von Unternehmenserwerben sowie der in diesem Zusammenhang vorgenommenen Bewertung von Sachanlagen zum beizulegenden Zeitwert. Auf die folgenden temporären Differenzen, steuerlichen Verlustvorträge und Zinsvorträge wurden keine latenten Steueransprüche angesetzt:
Nicht in die Bemessungsgrundlage der latenten Steuern eingeflossen sind 5 % der Differenzen aus dem Wertansatz zwischen dem anteiligen Eigenkapital der Tochtergesellschaften und den aktuell ermittelten niedrigeren korrespondierenden steuerbilanziellen Beteiligungsansätzen (sog. Outside Basis Differences) in Höhe von TEUR 1.026 (2018: TEUR 873). Eine Realisierung ist gegenwärtig nicht geplant. Bei einer Veräußerung würden die Veräußerungsgewinne zu 5% der Besteuerung unterliegen. E.11 SachanlagevermögenDie folgenden Tabellen geben die Entwicklung der Buchwerte der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 sowie für die Vergleichsperiode vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 wieder. Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr 2019
Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr 2018
E.12 Wertminderungstest immaterieller Vermögenswerte und des Geschäfts- oder FirmenwertsDer jährliche Wertminderungstest auf den Geschäfts- oder Firmenwert sowie auf die immateriellen Anlagen im Bau gemäß IAS 36 wurde zum 31. Dezember 2019 durchgeführt. Weitere immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer liegen nicht vor. E.12.1 ERGEBNIS DER WERTMINDERUNGSPRÜFUNG DER IMMATERIELLEN ANLAGEN IM BAUBezogen auf die in den immateriellen Anlagen im Bau enthaltenen Vermögenswerte bestand zum 31. Dezember 2019, wie auch im Vorjahr, kein Wertminderungsbedarf. E.12.2 ERGEBNIS DER WERTMINDERUNGSÜBERPRÜFUNG DES GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTSDer Geschäfts- oder Firmenwert und die immateriellen Anlagen im Bau werden auf ZGE-Ebene überprüft: Es bestehen drei ZGEs, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wird: TV (betrifft das Produkt-Segment "TV"', Internet und Telefonie (betrifft das Produkt-Segment "Internet und Telefonie"' sowie HL komm (betrifft insbesondere den Geschäftskundenbereich des Segments "Sonstiges"). E.12.2.1 ZAHLUNGSMITTELGENERIERENDE EINHEITEN (ZGE)Der Geschäfts- oder Firmenwert und die immateriellen Anlagen im Bau werden auf ZGE-Ebene überprüft: Es bestehen drei ZGEs, denen der Geschäfts- oder Firmenwert und die immateriellen Anlagen im Bau zugeordnet werden: TV (betrifft das Produkt-Segment "TV"', Internet und Telefonie (betrifft das Produkt-Segment "Internet und Telefonie") sowie HLkomm (betrifft insbesondere den Geschäftskundenbereich des Segments "Sonstiges"). Die folgende Tabelle zeigt die Verteilung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf die ZGEs:
Wenn der Buchwert einer ZGE einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert den erzielbaren Betrag übersteigt, wird gemäß IAS 36 ein Verlust aus Wertminderung erfasst. Der erzielbare Betrag wurde als beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Wie im Vorjahr wurde der beizulegende Zeitwert nach der Discounted Cashflow Methode (DCF' mittels Weighted Average Cost of Capital (WACC) ermittelt. Diese Bewertungsmethode basiert auf der vom Management genehmigten Finanzplanung je Segment bzw. je ZGE über einen Detailplanungshorizont von fünf Jahren, welche auch zur Steuerung der Segmente verwendet wird. Von zentraler Bedeutung sind dabei das EBITDA (über Umsatz- und Kostenentwicklung) und die Investitionsplanung (Capex). Ausgehend vom Normalisierten EBITDA und Capex - also den zentralen Steuerungsgrößen - wurden die Faktoren, die zur Normalisierung des EBITDAs herangezogen wurden, wieder hinzugerechnet sowie unter anderem unter Berücksichtigung der Investitionsplanung und der geplanten Veränderungen des Working Capitals der Free Cashflow nach Steuern ermittelt, der die Ausgangsgröße des DCF-Verfahrens im Detailplanungszeitraum ist. Für den Zeitraum nach der Detailplanung wird ausgehend vom letzten Detailplanungsjahr ein voraussichtlich nachhaltiger Cashflow je ZGE abgeleitet und eine geplante Wachstumsrate von 1,00 % (2018: 1,00 %' für die ZGE TV sowie von 1,25 % (2018: 1,25 %' für die ZGE Internet und Telefonie und HLkomm berücksichtigt. Die getroffenen Annahmen wurden aus Branchenvergleichs-und historischen Erfahrungswerten abgeleitet. Der Diskontierungszinssatz wurde ausgehend von einem risikofreien Basiszins von 0,20 % (2018: 1,00 %' und einschlägigen Branchen-Parameter ermittelt. Der WACC nach Steuern beträgt für die ZGE TV und Internet und Telefonie 5,55 % (2018: 5,33 %', Vor Steuern beträgt der WACC für die ZGE TV 7,60 % (2018: 6,95 %' bzw. 7,40 % (2018: 7,16 %' für die ZGE Internet und Telefonie. Hinsichtlich der ZGE HLkomm wurde mit einem WACC nach Steuern von 7,62 % (2018: 7,56 %', vor Steuern 10,29 % (2018: 11,12 %' gerechnet. Die Abweichung im Zinssatz gegenüber den ZGE TV und Internet und Telefonie bildet das höhere Risiko des Geschäfts insbesondere mit Geschäftskunden ab. E.12.2.2 SENSITIVITÄTSANALYSEDer Wertminderungstest für den Geschäfts- oder Firmenwert basiert auf Annahmen, die im vorhergehenden Abschnitt -soweit wesentlich - dargestellt wurden. Für die Sensitivitätsanalyse hat das Management entsprechend definiert, welche Änderungen dieser Annahmen basierend auf Erfahrungswerten möglich sind, die zu einer möglichen Wertminderung führen können. Die Ermittlung wurde gem. IAS 36 unter der Prämisse vorgenommen, dass diese Änderungen keine weiteren Parameteränderungen nach sich ziehen (ceteris paribus). In einem normalen Geschäftsverlauf stehen solche Veränderungen in Korrelation mit anderen Faktoren und indizieren Veränderungen in der Art, wie das Management das Unternehmen führt. Die folgenden Tabellen stellen die für möglich gehaltenen Änderungen in Bezug auf die ZGEs dar, die in einem solchen Szenario zu einer Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts führen könnten (betrifft ZGE Internet und Telefonie und HLkomm) bzw. die Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts erhöhen könnten (betrifft ZGE TV). Des Weiteren stellt die folgende Tabelle den Wert der Änderung der Annahme dar, bei dem noch keine Wertminderung zu erwarten wäre (Grenzwert). Sensitivitäten TV
Sensitivitäten Internet und Telefonie
Darüber hinaus bestehen innerhalb eines Jahres keine vom Management für möglich gehaltenen Änderungen von Annahmen in der Berechnung, die zu einer Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts führen würden. Bei der ZGE HLkomm liegen für alle Parameter analog zum Vorjahr keine möglichen Szenarien vor, die bei Änderung von Annahmen zu Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts führen können. E.12.3 ERGEBNIS DER WERTMINDERUNGSPRÜFUNG DER IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE MIT BEGRENZTER NUTZUNGSDAUERUnter den immateriellen Vermögenswerten mit einem Buchwert von TEUR 1.273.940 (2018: TEUR 1.258.734' werden neben dem Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 1.039.596 (2018: TEUR 1.035.227', Kundenstämme in Höhe von TEUR 127.379 (2018: TEUR 150.499', Kundenprovisionen in Höhe von TEUR 27.897 (2018: TEUR 22.538' sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 79.068 (2018: TEUR 50.471' ausgewiesen. Bei den sonstigen immateriellen Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um aktivierte Aufwendungen für die Akquisition neuer Kunden sowie aktivierte Rechte, Vermögenswerte und Softwarelizenzen. Da es sich um immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer handelt, wird für diese nur dann eine Wertminderungsüberprüfung durchgeführt, wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Anhaltspunkte für mögliche Wertminderungen bei anderen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer lagen wie im Vorjahr nicht vor. E.13 Vorräte
Die Vorräte umfassen Netzwerkmaterialien, elektronische und mechanische Bauteile, Ersatzteile für Reparaturen und Instandhaltung, Endkundenhardware sowie in geringem Umfang unfertige Leistungen. Wertminderungen auf Vorräte werden im Materialaufwand ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2019 beliefen sich die Wertminderungen auf TEUR 379 (2018: TEUR 319'. E.14 Langfristige und kurzfristige VermögenswerteLangfristige und kurzfristige Vermögenswerte umfassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Forderungen und sonstige Vermögenswerte, Abgrenzungsposten sowie derivative Finanzinstrumente. E.14.1 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Teilnehmerentgelten sowie Forderungen aus Signallieferungs-, Durchleitungs- und Einspeiseentgelten. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 in Höhe von TEUR 3.571 (31.12.2018: TEUR 9.277' enthalten. Die Vertragsvermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für abgeschlossene, aber zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen aus Bauleistungen und haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die Vertragsvermögenswerte entfallen auf Kundenverträge im Zusammenhang mit Auftragsfertigung. Der Rückgang resultiert aus der Fertigstellung und Abrechnung eines Bauabschnittes im Geschäftsjahr. Zusätzlich bestehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen nahestehende Unternehmen. E.14.2 SONSTIGE VERMÖGENSWERTEDie sonstigen finanziellen Forderungen bestehen hauptsächlich aus Barhinterlegungen für das Lastschriftlimit, Mietkautionen sowie Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen für Pensionen, die nicht als Planvermögen qualifiziert werden. Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen geleistete Anzahlungen und debitorische Kreditoren. Bei den ausgewiesenen derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich um eingebettete Derivate der im Mai 2018 begebenen Anleihe. Abgrenzungsposten bestehen hauptsächlich aus Zahlungen im Zusammenhang mit Versicherungen, Wartungsverträgen und Mieten. E.14.3 WERTMINDERUNG LANGFRISTIGER UND KURZFRISTIGER FINANZIELLER VERMÖGENSWERTEWertminderungsaufwendungen werden in der Position "Andere Aufwendungen" erfasst. Es sind keine Forderungen vorhanden, die überfällig sind und nicht wertgemindert wurden. Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden im Wesentlichen als pauschalierte Einzelwertberichtigungen nach Mahnstufe bzw. Altersstruktur vorgenommen. Die Entwicklung der Wertberichtigungen in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:
Für die in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen enthaltenen Vertragsvermögenswerte sowie auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wurden ebenfalls keine Wertberichtigungen erfasst. Auf sonstige kurz- und langfristige finanzielle Vermögenswerte wurden wie im Vorjahr keine Wertminderungsaufwendungen erfasst. E.15 Zur Veräußerung gehaltene VermögenswerteDie in der Bilanz ausgewiesenen zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 2 (2018: EUR 249' bestehen aus Gegenständen des Anlagevermögens. E.16 EigenkapitalDas Grundkapital in Höhe von EUR 127.556.251 beinhaltet 127.556.251 auf den Namen lautende Stückaktien und ist vollständig einbezahlt. Es werden keine eigenen Aktien zum Stichtag gehalten. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich keine Änderungen des Grundkapitals und der gehaltenen eigenen Aktien. GENEHMIGTES KAPITALGemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2015 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen einmalig oder mehrfach und insgesamt höchstens um EUR 1.925.693 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I'. Das entspricht ca. 1,5% des derzeitigen Grundkapitals. Diese Ermächtigung gilt ab dem 15. September 2015 bis zum 14. Mai 2020. BEDINGTES KAPITALDas Grundkapital der Gesellschaft kann laut Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2015 durch Ausgabe von bis zu 28.345.833 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien um bis zu EUR 28.345.833 bedingt erhöht werden (Bedingtes Kapital 2015/I'. Diese Ermächtigung endet mit Ablauf des 14. Mai 2020. BEWERTUNGSRÜCKLAGE IAS 19Die Bewertungsrücklage setzt sich wie folgt zusammen: 31. Dezember 2019
31. Dezember 2018
Ein Betrag in Höhe von TEUR 623 (2018: TEUR 578' aus anteilsbasierten Vergütungen wurde im Eigenkapital erfasst. Die Entwicklung des Eigenkapitals sowie der Ausschüttungen an nicht beherrschende Gesellschafter wird in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. E.17 Pensionen und andere langfristige Leistungen an ArbeitnehmerPensionsansprüche bestehen für Mitarbeiter einzelner Unternehmen des Tele Columbus Konzerns und können von den berechtigten Mitarbeitern bzw. ehemaligen Geschäftsführern ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, sofern sie mindestens fünf Jahre in der jeweiligen Gesellschaft beschäftigt waren. Der mögliche Renteneintritt zum erstmaligen Bezug der Pensionsleistungen liegt zwischen 60 und 65 Jahren, wobei teilweise gegen Abschläge auch ein früherer Bezug möglich ist. Die Pensionsleistungen können sowohl feste Rentenleistungen als auch Rentenleistungen beinhalten, die von der Gehaltsentwicklung des Anspruchsberechtigten abhängen. Ferner können die Pensionsleistungen auch Leistungen für eine Berufsunfähigkeit oder eine Hinterbliebenenrente beinhalten. Teile der Rentenansprüche werden durch sogenanntes Planvermögen abgesichert, das auch im Falle einer Insolvenz nur dazu verwendet werden darf, die Ansprüche der Pensionsberechtigten zu bedienen. Die berechtigten Mitarbeiter leisten keine separaten Beiträge in die Versorgungspläne. Die Höhe der zukünftigen Auszahlungen hängt insbesondere von der Erhöhung der Pensionsansprüche nach Eintritt des Versorgungsfalles sowie der Verzinsung des Planvermögens ab. Die leistungsorientierten Pläne belasten die Unternehmen der Tele Columbus AG mit versicherungsmathematischen Risiken, wie beispielsweise dem Langlebigkeitsrisiko und dem Zinsrisiko. Die Finanzierung der aus den Plänen resultierenden Verpflichtungen erfolgt ausschließlich durch die jeweilige Tochtergesellschaft. Der Zeitpunkt der Auszahlung von Pensionsansprüchen richtet sich nach den individuellen vertraglichen Regelungen der berechtigten Mitarbeiter. Der Beginn der Auszahlung ist unsicher, sofern der Anspruchsberechtigte die Möglichkeit hat, den Eintritt des Versorgungsfalles in einem bestimmten Rahmen frei zu bestimmen. Der angenommene Versorgungszeitraum richtet sich nach den Sterbetafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck aus dem Jahre 2018. Die angenommene Lohn- und Gehaltsentwicklung hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Rückstellung bzw. die Höhe der Zahlungen, da für den überwiegenden Teil der Anspruchsberechtigten bereits der Versorgungsfall eingetreten ist. Die Verpflichtungen aus langfristigen Leistungen an Arbeitnehmer umfassen neben Pensionsrückstellungen, Rückstellungen für Altersteilzeit und Rückstellungen für Jubiläumsgelder oder andere Leistungen für langjährige Dienstzeit.
Die Pensionsverpflichtungen und die Verpflichtungen aus Altersteilzeit und Jubiläen, die im folgenden Geschäftsjahr fällig werden, belaufen sich auf TEUR 534 (2018: TEUR 568'. Folgende Tabelle zeigt die Überleitung des Barwerts der Pensionsverpflichtung (DBO) auf den Bilanzwert:
Der Barwert der Pensionsverpflichtungen teilt sich wie folgt auf kapitalgedeckte und nicht kapitalgedeckte Pläne auf:
Der Barwert der Pensionsverpflichtungen hat sich im Berichtszeitraum wie folgt entwickelt:
Der Barwert wird wie im Vorjahr auf der Basis einer gewichteten durchschnittlichen Duration von zwölf Jahren berechnet. Die Duration gibt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit an, über welche die Pensionsleistungen an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt werden. Bezogen auf die Auszahlungen für Leistungen wird davon ausgegangen, dass sich diese auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2019 oder leicht höher entwickeln werden. Das Planvermögen hat sich wie folgt entwickelt:
Das Planvermögen besteht aus Rückdeckungsversicherungen, deren Verwaltung und Kapitalanlage vollständig und ausschließlich der Versicherungsgesellschaft unterliegen. Die Versicherungsgesellschaften investieren vorwiegend in festverzinsliche Wertpapiere und zusätzlich in geringem Umfang in Aktien und Immobilien. Eine besondere Risikokonzentration auf einzelne Anlageklassen im Rahmen des Planvermögens ist nicht vorhanden. Im Folgejahr werden -wie im vorangegangenen Jahr - keine Beiträge des Arbeitgebers erwartet. Die im Folgejahr erwarteten Auszahlungen aus dem Planvermögen betragen TEUR 534 (2018: TEUR 568). Die angefallenen Pensionsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Der laufende Dienstzeitaufwand wird innerhalb der Leistungen an Arbeitnehmer erfasst. Der Nettozinsaufwand wird innerhalb der Zinsaufwendungen erfasst. Der Berechnung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen liegen die folgenden wesentlichen Annahmen zugrunde:
Unter sonst gleichen Bedingungen hätte eine Veränderung einer der bei vernünftiger Betrachtungsweise am Abschlussstichtag möglich gewesenen Änderungen einer der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen, die leistungsorientierte Verpflichtung mit den nachstehenden Beträgen beeinflusst. Sensitivitätsanalyse 1)
1) Die Sensitivitäten wurden ohne
Berücksichtigung des sogenannten Planvermögens
ermittelt.
Die Fluktuation und die erwartete Gehaltssteigerung werden als nicht erhebliche Bewertungsannahmen in Bezug auf die Sensitivität angesehen. Die erwartete Fluktuation und Gehaltssteigerung wirken sich wegen des geringen Anteils von aktiven Mitarbeitern nicht erheblich aus. Der Aufwand für beitragsorientierte Pensionspläne betrug im Jahr 2019 TEUR 5.320 (2018: TEUR 4.967'. Zusätzlich zum Planvermögen existieren Rückdeckungsansprüche in Höhe von TEUR 1.578 (31. Dezember 2018: TEUR 1.586', die nicht als Planvermögen im Sinne von IAS 19 qualifiziert und deshalb als Sonstige finanzielle Forderungen bilanziert sind. E.18 Anteilsbasierte VergütungenZur langfristigen und nachhaltigen Unternehmensentwicklung der Tele Columbus AG traten zum 23. Januar 2015 zwei anteilsbasierte Vergütungsprogramme in Kraft: das Matching Stock Program (im Folgenden "MSP") für den Vorstand und das Phantom Options Program (im Folgenden "POP") für ausgewählte Führungskräfte. Das MSP und POP schaffen einen langfristig angelegten Anreiz, sich für den Erfolg des Unternehmens einzusetzen. BESCHREIBUNG DER ANTEILSBASIERTEN VERGÜTUNGSPROGRAMMEMSP und POP gewähren - abhängig von der Entwicklung des Aktienkurses und sonstigen Ausübungsbedingungen - die Option auf Aktien der Tele Columbus AG. Das MSP setzt ein eigenes Investment in Aktien der Tele Columbus AG (sog. MSP-Aktien) voraus. Jede erworbene MSP-Aktie erfolgt zum Bezug von 4,5 virtuellen Aktien (sog. MSP Phantom Stocks) je zugeteilter Tranche. Die Anzahl der Bezugsrechte, hier MSP Phantom Stocks, wird durch den Aufsichtsrat bestimmt. Die MSP-Aktien werden für die gesamte Laufzeit des Programms in einem Sperrdepot hinterlegt. Darüber hinaus bestehen keine Verfügungsbeschränkungen. Die Aktien berechtigen somit auch zur vollen Teilnahme an Dividenden und Bezugsrechten. Die MSP Phantom Stocks unterliegen jedoch einer Veräußerungsbeschränkung. Das Vergütungsprogramm ist in fünf MSP-Tranchen gegliedert. Jede Tranche der zugeteilten MSP Phantom Stocks unterliegt einer Ausübungssperrfrist von vier Jahren. Erstmals am 23. Januar 2015 wurde eine MSP-Tranche zugeteilt, die Ausübungssperrfrist endete am 22. Januar 2019. Die zweite MSP-Tranche wurde am 23. Januar 2016 zugeteilt, die Sperrfrist endet am 22. Januar 2020. Die weiteren Tranchen werden jeweils am 23. Januar der Folgejahre zugeteilt. Die Tranche 4 wurde jedoch am 28. September 2018 zugeteilt. Eine MSP-Tranche kann in Abhängigkeit von der Erfüllung der Ausübungsbedingungen in steuerpflichtiges Entgelt umgewandelt werden. Dieses Entgelt ist verpflichtend zum Erwerb von Aktien der Tele Columbus AG zu verwenden. Der Kauf der Aktien erfolgt zu dem am Ausübungstag geltenden Börsenkurs und unterliegt einem Ausübungszeitraum von zwei Jahren, der mit dem Ende der Sperrfrist beginnt. Nach dem Ablauf des Ausübungszeitraums verfallen nicht ausgeübte Bezugsrechte ersatzlos. Die Ausübungsbedingungen jeder zugeteilten Tranche hängen von der Kursentwicklung während der Ausübungssperrfrist ab. Diese ermittelt sich aus dem Basispreis, Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel oder einem Xetra ersetzenden vergleichbaren Handelssystem an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main am letzten Börsenhandelstag vor dem Gewährungszeitpunkt, und dem Ausübungskurs, definiert als der durchschnittliche gewichtete Aktienschlusskurs (XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse' innerhalb der letzten 30 Handelstage vor Beginn des jeweiligen Ausübungsfensters. Die Ausübungshürde wird vom Aufsichtsrat bei der Zuteilung der jeweiligen Tranche festgelegt und beträgt mindestens 120 % des Ausübungspreises. Sofern auf die MSP Phantom Stocks eine Dividendenzahlung oder ein anderes Bezugsrecht entfällt, wird dessen Wert von dem jeweiligen Basispreis abgezogen. Das Phantom Options Program für ausgewählte Führungskräfte setzt kein eigenes Investment in Aktien der Tele Columbus AG voraus. Jedem Teilnehmer wird vom Vorstand nach der Genehmigung durch den Aufsichtsrat eine bestimmte Anzahl von Phantom Options (sog. POP-Tranche) zugeteilt. Die weiteren Bedingungen dieses Programms ähneln denen des MSP. ERMITTLUNG DER BEIZULEGENDEN ZEITWERTEDie beizulegenden Zeitwerte der ausgegebenen Bezugsrechte am Tag der Gewährung wurden von einem unabhängigen Sachverständigen auf Basis des Binomial-Optionspreismodells (Cox-Ross-Rubinstein) ermittelt. Die Inputfaktoren, die bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der anteilsbasierten Vergütungspläne mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente verwendet werden, umfassen die folgenden Annahmen: Matching Stock Program (MSP)
Phantom Options Program (POP)
Die erwartete Volatilität des Aktienkurses der Tele Columbus AG basiert auf der historischen Volatilität seit dem Börsengang. ÜBERLEITUNG DER AUSSTEHENDEN AKTIENOPTIONENDie gewichteten durchschnittlichen Ausübungspreise und die Anzahl der Aktienbezugsrechte für das MSP und das POP stellen sich wie folgt dar: Matching Stock Program (MSP)
Phantom Options Program (POP)
Die zum 31. Dezember ausstehenden Bezugsrechte der 1. Tranche haben eine gewichtete durchschnittliche vertragliche Laufzeit von vier Jahren, die der zweiten bis fünften Tranche von fünf Jahren. Aufgrund der MSP- und POP-Programme wurde ein Betrag von TEUR 623 (2018: TEUR 578) als Personalaufwand und im Eigenkapital erfasst, da der Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu erfolgen hat. E.19 Sonstige RückstellungenDie folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der sonstigen Rückstellungen im aktuellen Geschäftsjahr:
Die zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen sonstigen Rückstellungen lassen sich in kurzfristige Verpflichtungen in Höhe von TEUR 8.992 (2018: TEUR 9.527) und langfristige Verpflichtungen in Höhe von TEUR 2.070 (2018: TEUR 2.721) unterteilen. Für mögliche Nachschusspflichten zum Ausgleich von zukünftigen Belastungen auf der Ebene von einzelnen Tochtergesellschaften haben die Unternehmen der Tele Columbus AG Rückstellungen gebildet. Die Prozessrückstellungen resultieren aus diversen strittigen Ansprüchen. Die Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen wurden hauptsächlich im Zusammenhang mit dem neuen Hauptsitz der Gesellschaft in Berlin gebildet. E.20 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aus der Anleihe
Die lang- und kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich aus von der Tele Columbus AG abgeschlossenen Kreditfazilitäten aus dem Senior Facilities Agreement und Senior Secured Notes (Bond) von TEUR 1.428.489 (2018: TEUR 1.409.980) und weiteren Einzelkrediten bzw. -verbindlichkeiten von Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 3.686 (2018: TEUR 5.893) zusammen. E.20.1 VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN AUS DEM SENIOR FACILITIES AGREEMENTIm Rahmen des Senior Facilities Agreement stehen dem Konzern folgende Kreditfazilitäten zur Verfügung: TEUR 707.463 ("Term Loan Facility A2"), TEUR 75.000 ("Term Loan 75m") sowie eine Fazilität in Höhe von TEUR 50.000 zur Working Capital Finanzierung ("Revolving Facility"). Die Marge beläuft sich auf 3,00 % p. a. plus EURIBOR für Term Loan Facility A2, 4,25 % p. a. für Term Loan 75m und 3,75 % p. a. für die Revolving Facility. Ferner beinhalten die Kreditverträge für alle Facilities einen EURIBOR-Floor von 0 %. Für die nicht in Anspruch genommenen Teile der Revolving Facility wird eine Bereitstellungsgebühr in Höhe von 35% der anwendbaren Marge berechnet, welche vierteljährlich zu zahlen ist. Die Kreditlinie wurde zum Stichtag teilweise in Anspruch genommen. Für die Darlehen besteht ein Wahlrecht zwischen einem 1-Monats-, 3-Monats- oder 6-Monats-EURIBOR. Dem Term Loan Facility A2 lag zum Stichtag der 6-Monats-EURIBOR und dem Term Loan 75m der 3-Monats-EURIBOR zugrunde. Des Weiteren stehen der Tele Columbus AG TEUR 650.000 aus einer im Mai 2018 ausgegebenen Anleihe (Senior Secured Notes) mit einem Zinskupon über 3,875 % p. a. zur Verfügung. Die beschriebenen Floors bezüglich des EURIBORs und die Rückzahlungsoptionen sind eingebettete Derivate (hybride) und unterliegen der Trennungspflicht in Ausweis und Bewertung nach IFRS 9. Zu den Abschlussstichtagen ergeben sich die folgenden Bestände der Kreditfazilitäten und Anleihe (inklusiv ausstehender Zinsen):
1) Beinhaltet noch nicht aufgezinste
Transaktionskosten der Term Loans in Höhe von TEUR
-18.737 (2018: TEUR -21.352) und die eingebetteten Derivate
in Höhe von TEUR 1.530 (2018: TEUR 1.820), welche aus
vereinbarten Floors und Rückzahlungsoptionen in den
Term Loans resultieren.
Entsprechend dem Vertrag zur Verpfändung von Anteilen und Beteiligungen (Share and Interest Pledge Agreement) vom 3. Mai 2018 werden zur Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Term Loan Facility A2, Term Loan Facility 75m, Senior Revolving Facility und Senior Secured Notes) Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen verpfändet. Die Pfandrechte an den Anteilen an verbundenen und assoziierten Unternehmen dürfen vollstrecket werden, wenn Pfandreife vorliegt und zusätzlich die damit besicherten Finanzierungsinstrumente gekündigt wurden. Zudem sind Darlehen der Unternehmen der Tele Columbus AG mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besichert. Die in den Finanzierungsverträgen enthaltenen Covenantsregelungen werden im Geschäftsjahr 2019 eingehalten. Der Wert der gegebenen Sicherheiten für die Darlehen zu den jeweiligen Stichtagen stellt sich wie folgt dar:
E.20.2 SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTENEs bestehen weitere einzelvertragliche Darlehensvereinbarungen und Verbindlichkeiten zwischen Tochtergesellschaften der Tele Columbus AG und Kreditinstituten. Aus diesen resultieren zum Bilanzstichtag Finanzverbindlichkeiten von TEUR 3.686 (2018: TEUR 5.893). Die Laufzeit dieser Darlehensvereinbarungen bzw. Verbindlichkeiten beläuft sich auf 5 bis 71 Monate. Für die Darlehen wurden feste Zinssätze zwischen 0,63 % p. a. und 4,22 % p. a. vereinbart. E.21 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und andere Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfassen im Wesentlichen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Signallieferungsverträgen, Dienstleistungen und nicht abgerechneten Lieferungen und Leistungen, die bis zum Bilanzstichtag erbracht wurden. In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zum 31. Dezember 2019 Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 810 (2018: TEUR 8.397) enthalten. E.22 Passiver Abgrenzungsposten und derivative FinanzinstrumenteDer Abgrenzungsposten besteht im Wesentlichen aus bereits erhaltenen Kundenvorauszahlungen und Mieten sowie aus erhaltenen Investitionszuschüssen. Bei den ausgewiesenen derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich um eingebettete Derivate, die an mit Kreditinstituten abgeschlossene Kreditverträge gebunden sind. E.23 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten und sonstige VerbindlichkeitenDie sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen in Höhe von TEUR 108.956 (2018: TEUR 63.443). Hierbei belaufen sich die langfristigen Leasingverbindlichkeiten auf TEUR 86.777 und die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten auf TEUR 22.179. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Umsatzsteuer, Kundenkautionen, Mitarbeiterboni, Abfindungen und sonstige Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter. F. Sonstige ErläuterungenF.1 Eventualforderungen, -Verbindlichkeiten, Leasingverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenF.1.1 BESTELLOBLIGODas Bestellobligo im Zusammenhang mit Investitions- und Betriebsausgaben betrug zum Abschlussstichtag TEUR 86.320 (2018: TEUR 87.826). F.1.2 AVALEDie Avale in Höhe von TEUR 6.146 (2018: TEUR 7.126) bestehen im Wesentlichen aus Mietbürgschaften sowie Bürgschaften für Gestattungsverträge. Davon sind Avale in Höhe von TEUR 5.861 (2018: TEUR 6.811) gemäß den Regelungen nach IFRS nicht in der Bilanz enthalten. F.1.3 LEASINGVERHÄLTNISSEDer Tele Columbus Konzern verfügt über eine große Anzahl von Leasingverhältnissen, wobei er fast ausschließlich als Leasingnehmer auftritt. Den größten Teil der Leasingverhältnisse macht die Anmietung von lokalen und regionalen Übertragungsleitungen aus. Weiterhin least der Konzern in größerem Umfang Gebäude und Räumlichkeiten. Diese dienen zur Unterbringung von Büros für die Verwaltungsmitarbeiter, von Ladengeschäften für die Endkunden und teilweise auch von technischen Anlagen. Für die Leasingverhältnisse bei denen der Tele Columbus Konzern als Leasingnehmer auftritt, ergaben sich im Geschäftsjahr 2019 die im Folgenden dargestellten Beträge. Die Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen werden in der Bilanz als Sachanlagen dargestellt und haben sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgend entwickelt:
Die Fristigkeiten der Leasingverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2019 stellen sich wie folgt dar:
Folgende Tabelle zeigt die Überleitung der zukünftigen Mindestleasingzahlungen auf den Barwert der Leasingverbindlichkeiten:
Die zukünftigen Leasingverpflichtungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, betragen zum 31. Dezember 2019:
IN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG ERFASSTE BETRÄGEFür kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, werden die Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst:
1) Enthalten in der GuV-Position
"Abschreibungen"
IN DER KAPITALFLUSSRECHNUNG ERFASSTE BETRÄGE 1)
Die zukünftigen variablen Leasingzahlungen sind in Höhe des aktuellen Niveaus zu erwarten. Durch die Ausübung von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen sind für die zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse nur geringe Veränderungen im Vergleich zum aktuellen Niveau zu erwarten. Aus Leasingverhältnissen, die der Konzern als Leasingnehmer eingegangen ist, die aber noch nicht begonnen haben, ergeben sich nach derzeitigem Stand zukünftige zusätzliche Zahlungsmittelabflüsse von TEUR 1.504 pro Jahr. Sale-and-Leaseback-Transaktionen waren im Geschäftsjahr 2019 nur von unwesentlicher Bedeutung. Für das Geschäftsjahr 2020 sind nach aktuellem Stand ebenfalls keine umfangreichen Sale-and-Leaseback-Transaktionen geplant. F.1.4 SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGENZusätzlich zu den vorab dargestellten Leasingverhältnissen hat der Konzern noch andere vertragliche Verpflichtungen (im Wesentlichen Serviceverträge). Die zukünftigen Mindestzahlungen aus diesen Vertragsverhältnissen haben folgende Fristigkeiten:
Im Geschäftsjahr 2019 fielen Aufwendungen aus sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 28.656 an (2018: TEUR 19.297). Die gesamten Mindestzahlungen aus Leasingverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen zum 31. Dezember 2019 TEUR 168.952 (2018: TEUR 156.716). F.1.5 AUSBAU UND BETRIEB DES INFRASTRUKTURNETZES IM KREIS PLÖNAm 28. Februar 2017 hat der Tele Columbus Konzern eine Dienstleistungskonzessionsvereinbarung mit dem Zweckverband Breitbandversorgung im Kreis Plön "ZBP" (dem Konzessionsgeber) über den Bau und Betrieb eines Leerrohr- bzw. Glasfasernetzes im Gebiet des Kreises Plön abgeschlossen. Der Tele Columbus Konzern ist mit der Planung und dem Ausbau des passiven Breitbandnetzes beauftragt. Die Vereinbarung besitzt eine Laufzeit bis zum 31.12.2041. Am 31. Dezember 2019 wurde der erste Teilabschnitt fertiggestellt und zur Nutzung freigegeben. Gemäß den Vertragsbedingungen kauft der ZBP sukzessiv das fertiggestellte passive Breitbandnetz. Der Tele Columbus Konzern pachtet und betreibt das fertiggestellte und verkaufte Netz vom Zweckverband und ist hierbei ebenso verantwortlich für die laufende Instandhaltung. Tele Columbus, als Pächter, ist für die Lieferung von Multimediadiensten für die an das Breitbandnetz angeschlossenen Endkunden verantwortlich. Tele Columbus zahlt dem Zweckverband Breitbandversorgung Plön eine Pacht, die an die vom Verpächter getätigten Netto-Investitionskosten in die Netzinfrastruktur (Kaufpreis) gekoppelt ist. Sie beträgt einen bestimmten Prozentsatz der von dem Verpächter getätigten Nettoinvestitionen im jeweiligen Kalenderjahr. Die nach diesem Verfahren zu zahlende Pacht wird unter Berücksichtigung der angefallenen Investitionskosten für jedes Investitionsjahr neu berechnet. Im Kalenderjahr, in dem die Investitionen getätigt werden, wird keine Pacht erhoben. Im ersten Kalenderjahr nach getätigten Investitionen beträgt der Pachtzins 1,5 %, im 2. Kalenderjahr danach 3,0 % und für jedes weitere darauffolgende Kalenderjahr 6,8 %. Die Dienstleistungskonzessionsvereinbarung enthält eine Verlängerungsoption von fünf Jahren, welche durch den Pächter (Tele Columbus) mindestens 25 Monate vor Vertragsende angezeigt werden muss. Der Konzessionsgeber hat nach Ablauf des Vertrages die Wahl, das Netz selber zu nutzen oder zu verkaufen. Bei Verkauf besitzt der Pächter ein Vorkaufsrecht. Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt unberührt. In dem Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 hat der Konzern Umsatzerlöse aus Bauleistungen von TEUR 24.633 bei einem Gewinn von TER 843 erfasst. Der Konzern hat einen immateriellen Vermögenswert von TEUR 19.484 mit einer Nutzungsdauer bis zum 31.12.2041 erfasst, welcher den Barwert der zukünftigen Pachtzahlungen für den fertiggestellten Teilabschnitt 1 darstellt. Die finanziellen Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit dem bilanzierten immateriellen Vermögenswert betragen zum 31. Dezember 2019 TEUR 18.978. Der Tele Columbus Konzern hat zum 31. Dezember 2019 ausschließlich die oben beschriebene Dienstleistungskonzessionsvereinbarung abgeschlossen. F.2 Angaben zu nahestehenden Unternehmen und PersonenF.2.1 RECHTLICHE BEZIEHUNGENNahestehende Unternehmen im Sinne des IAS 24 sind sämtliche Tochtergesellschaften, assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen der Unternehmen der Tele Columbus AG sowie Unternehmen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmen der Tele Columbus AG haben. Zu den nahestehenden Personen der Unternehmen der Tele Columbus AG gehören neben den Mitgliedern des Vorstands auch die Mitglieder des Aufsichtsrats. F.2.2 TRANSAKTIONEN MIT NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONENTransaktionen der in den Abschluss einbezogenen Unternehmen der Tele Columbus AG mit der Tele Columbus AG sowie deren Tochtergesellschaften gelten als Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen. In der folgenden Übersicht werden Forderungen und Verbindlichkeiten mit nahestehenden Unternehmen und Personen dargestellt:
Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen betreffen den Leistungsaustausch im Rahmen des operativen Geschäftes und werden vor allem mit der AproStyle AG, Dresden, und Gesellschaften der United Internet Gruppe getätigt. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen betreffen die Vergütung des Aufsichtsrats. F.2.3 AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGE AUS TRANSAKTIONEN MIT NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONENIn der folgenden Übersicht werden Aufwendungen und Erträge aus Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen dargestellt:
F.2.4 ANGABEN ZUR MANAGEMENT-VERGÜTUNGDer Vorstand in Schlüsselpositionen der Tele Columbus AG bestand im Geschäftsjahr 2019 aus den folgenden Personen:
Vergütung des VorstandsIm laufenden Jahr erhielten die Mitglieder des Vorstands insgesamt eine Vergütung in Höhe von TEUR 1.943 (2018: TEUR 1.654). Die Gesamtvergütung umfasst im Geschäftsjahr gewährte Altersvorsorgeleistungen in Höhe von TEUR 45 (2018: TEUR 45) und den beizulegenden Zeitwert der gewährten Aktienoptionen in Höhe von TEUR 283 (2018: TEUR 246). Individualisierte Vergütungsangaben des Vorstands sind im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Lageberichts ist. Weitere wesentliche Geschäfte, wie etwa die Erbringung von Dienstleistungen oder die Gewährung von Darlehen zwischen den Unternehmen der Tele Columbus AG und den Mitgliedern des Vorstands der Tele Columbus AG sowie deren nahen Familienangehörigen, fanden nicht statt. Die Vergütungsansprüche des Aufsichtsrats im laufenden Jahr belaufen sich auf TEUR 341 (2018: TEUR 426). F.3 Finanzinstrumente und RisikomanagementF.3.1 BUCHWERTE UND NETTOERGEBNIS AUS FINANZINSTRUMENTENDie Buchwerte der Finanzinstrumente, gegliedert nach den Kategorien des IFRS 9, betrugen zum 31. Dezember 2019: Finanzinstrumente nach Kategorien des IFRS 9
Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Schulden, gegliedert nach Bilanzposten, und die hierarchische Einstufung der beizulegenden Zeitwerte gemäß IFRS 13 zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 wurde jeweils in Level 2 vorgenommen. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dargestellt. Im Folgenden werden die wesentlichen Methoden und Annahmen erläutert, die bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten sowie bei der Klassifizierung entsprechend der dreistufigen Fair-Value-Hierarchie angewendet werden: Kurzfristige Finanzinstrumente wie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen werden mit dem jeweiligen Buchwert angesetzt, der aufgrund der kurzen Laufzeiten dieser Instrumente eine angemessene Schätzung des Marktwerts darstellt. Im langfristigen Bereich werden die Barwerte in der Bilanz ausgewiesen. Bei den Krediten und der Anleihe entsprechen die Buchwerte nicht den Marktwerten, da die Zinssätze für diese Verbindlichkeiten erst mit zeitlicher Verzögerung an die jeweils geltenden Geldmarktkonditionen angepasst werden. Für Derivate bestand die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Saldierung aufgrund der bestehenden Rahmenverträge zum Derivatehandel. Eine tatsächliche Aufrechnung fände hierbei nur im Falle der eintretenden Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners statt. Eine bilanzielle Saldierung von Derivaten erfolgte daher im aktuellen Geschäftsjahr ebenso wie bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht. Der Buchwert der derivativen finanziellen Vermögenswerte in der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert enthält zwei Zinscaps der Tele Columbus AG, deren Buchwert im unwesentlichen Bereich (unter 500 EUR) ist. Der beizulegende Zeitwert der Instrumente wird auf Basis eines Optionspreismodells (Marktvergleichsverfahren) unter Berücksichtigung von Inputfaktoren und Parametern bestimmt, die sich direkt oder indirekt auf einem aktiven Markt beobachten lassen (Level 2). Derivative finanzielle Vermögenswerte
Die Zinscaps 1 und 2, die nach IFRS 9 im Rahmen des Geschäftsmodells "sonstige" werden, reduzieren das Risiko von erhöhten Zinszahlungen durch variabel verzinsliche Finanzinstrumente. Diese Finanzinstrumente decken die wesentlichen Zinsrisiken des Konzerns aus zinstragenden Verbindlichkeiten ab, sind jedoch nicht als Sicherungsgeschäfte im Sinne eines Hedge Accounting nach IFRS zu klassifizieren. In den abgeschlossenen Kreditverträgen für Kreditfazilitäten sind eingebettete Derivate mit Zinsfloor und Rückzahlungsoption enthalten. Obwohl sie wirtschaftlich für die Unternehmen der Tele Columbus AG nicht die Funktion eines Derivats haben, sind sie nach IFRS 9 trennungspflichtig und werden daher als eigenständige Instrumente klassifiziert (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert). Die Instrumente sind an die Kreditverträge gebunden. Das Modell für die Bewertung der trennungspflichtigen Derivate bestimmt den Marktwert des gesamten kontrahierten Darlehens aufgeteilt in Basisvertrag und das eingebettete Derivat. Die Bewertung erfolgt auf Basis des "Hull White Two Factor"-Modells unter Verwendung von Zinsstrukturkurven für risikolose und risikobehaftete Anlagen. Das angewandte Modell wurde zudem an "Swaption"-Volatilitäten und dem beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Verbindlichkeit kalibriert. Die folgende Tabelle stellt die Wertentwicklung der Verbindlichkeiten aus Kreditfazilitäten und der Anleihe und den damit im Zusammenhang stehenden Derivaten dar:
Zum 31. Dezember 2019 beträgt der beizulegende Zeitwert der eingebetteten Derivate (Bewertungslevel 2) TEUR -7.783. Bei einer Erhöhung des Kreditrisikos um 0,5 Prozentpunkte würde der beizulegende Zeitwert der eingebetteten Derivate TEUR -9.294 betragen. Bei einem Rückgang des Kreditrisikos um 0,5 Prozentpunkte würde der beizulegende Zeitwert der eingebetteten Derivate TEUR -3.375 betragen. Folgende Tabelle zeigt das Nettoergebnis bezogen auf die jeweilige Klasse von Finanzinstrumenten: 1. Jan. bis 31. Dez. 2019
1) Leasingverbindlichkeiten werden unter
Berücksichtigung des IFRS 9 2.1 (b) in keine
Bewertungskategorie eingeordnet. Gemäß IFRS 13.6
(b) sind Leasingverbindlichkeiten aus dem Anwendungsbereich
des IFRS 13 ausgenommen und es erfolgt keine Zuordnung zu
einer Input-Hierarchie. Die Bilanzierung erfolgt nach den
Regelungen des IAS 17 Leasingverhältnisse.
1. Jan. bis 31. Dez. 2018
1) Leasingverbindlichkeiten werden unter
Berücksichtigung des IFRS 9 2.1 (b) in keine
Bewertungskategorie eingeordnet. Gemäß IFRS 13.6
(b) sind Leasingverbindlichkeiten aus dem Anwendungsbereich
des IFRS 13 ausgenommen und es erfolgt keine Zuordnung zu
einer Input-Hierarchie. Die Bilanzierung erfolgt nach den
Regelungen des IAS 17 Leasingverhältnisse.
Die Zinscaps führen zu einem Verlust aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von TEUR 95 (2018: TEUR 1.484). F.3.2 RISIKOMANAGEMENT IM BEREICH DER FINANZINSTRUMENTEDie Tele Columbus AG ist den folgenden Risiken aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten ausgesetzt:
Aus der Geschäftstätigkeit der Unternehmen der Tele Columbus AG ergeben sich unterschiedliche finanzielle Risiken, insbesondere Liquiditäts- und Zinsrisiken sowie Ausfallrisiken. Das Risikomanagement ist darauf ausgerichtet, mögliche Risiken zu erkennen und negative Auswirkungen daraus auf die finanzielle Entwicklung des Konzerns zu minimieren. Zu diesem Zweck stehen den Unternehmen der Tele Columbus AG Finanzinstrumente und die Inanspruchnahme von Kreditlinien zur Verfügung. Das Risikomanagement erfolgt im Wesentlichen durch die Abteilung Treasury durch kontinuierliche Überwachung. Dabei werden finanzielle Risiken in Abstimmung mit den operativen Einheiten identifiziert, bewertet und abgesichert. Die Unternehmen der Tele Columbus AG unterliegen schriftlichen Regeln für bestimmte Bereiche wie Zinsrisiken, Kreditrisiken, den Einsatz von Derivaten und anderen Finanzinstrumenten sowie für die Verwendung von überschüssiger Liquidität, die im Wesentlichen in ihren Facility Agreements geregelt sind. Das Management wird in regelmäßigen Abständen informiert. Nicht derivative Finanzinstrumente resultieren sowohl aus der operativen Geschäftstätigkeit als auch aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Dabei handelt es sich um:
F.3.2.1 LIQUIDITÄTSRISIKODas Liquiditätsrisiko stellt das Risiko dar, dass vorhandene Liquiditätsreserven nicht ausreichend sind, um den finanziellen Verpflichtungen rechtzeitig nachzukommen. Liquiditätsrisiken können zudem entstehen, wenn Mittelabflüsse aufgrund der operativen Geschäftstätigkeit oder der Investitionstätigkeit erforderlich werden. Die Steuerung der Liquidität in der Tele Columbus AG soll sicherstellen, dass - soweit möglich - stets ausreichend liquide Mittel verfügbar sind, um unter normalen wie auch unter angespannten Bedingungen den Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nachkommen zu können, ohne untragbare Verluste zu erleiden oder die Reputation des Konzerns zu schädigen. Liquiditätsrisiken aus der Finanzierungstätigkeit ergeben sich beispielsweise, wenn kurzfristige Mittelabflüsse zur Tilgung von Verbindlichkeiten erforderlich werden, jedoch keine ausreichenden Mittelzuflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit generiert werden können und gleichzeitig keine ausreichenden liquiden Mittel zur Tilgung zur Verfügung stehen. Der Tele Columbus Konzern verfügt neben ausgenutzten Kreditlinien derzeit über eine nicht in Anspruch genommene revolvierende Kreditlinie in Höhe von TEUR 50.000 mit einer Laufzeit bis zum 2. Januar 2021. Der Zahlungsmittelbestand betrug zum 31. Dezember 2019 TEUR 10.128 (2018: TEUR 26.288). Weiterhin prüft der Tele Columbus Konzern regelmäßig weitere Finanzierungsoptionen. Auf Basis der bestehenden Finanzierungsinstrumente und der möglichen Finanzierungsoptionen besteht kurz- und mittelfristig kein Liquiditätsrisiko. Die folgende Übersicht zeigt die vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermine für die bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie aus der Anleihe, es handelt sich dabei um nicht diskontierte Bruttobeträge:
Im Finanzierungsvertrag zur Einräumung von Kreditfazilitäten vom 3. Mai 2018 sind diverse Auflagen enthalten, bei deren Nichteinhaltung der Kreditgeber die Möglichkeit hat, die Darlehen fällig zu stellen. Die Einhaltung dieser Auflagen sowie das Kapitalrisiko, welchem Tele Columbus als Aktiengesellschaft unterliegt, werden fortlaufend durch den Vorstand überwacht. Das Liquiditätsrisiko bei Nichteinhaltung dieser Auflagen beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 1.459.555 (31. Dezember 2018: TEUR 1.446.168). Das Risiko der Nichteinhaltung der Auflagen und der damit zusammenhängenden Finanzierungsregularien kann negative Auswirkungen auf die Kreditverfügbarkeit und die Annahme der Unternehmensfortführung der Unternehmen des Tele Columbus Konzerns haben. Zur Einhaltung bestehender Auflagen und Zahlungsverpflichtungen sind strategische Maßnahmen eingeleitet, um die Liquidität des Tele Columbus Konzerns langfristig sicherzustellen. Im Zuge der Konzernfinanzierung wird eine sukzessive Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten über die operativ erwirtschaftete Liquidität angestrebt. F.3.2.2 MARKTRISIKODie Tele Columbus AG ist Marktrisiken ausgesetzt, insbesondere durch Zinssatzschwankungen. Diese haben Einfluss auf die Höhe der Zahlungspflichten aus Darlehensvereinbarungen mit variabler Zinsbindung. Die Tele Columbus AG begegnet Marktrisiken durch den Abschluss derivativer Finanzinstrumente. Derivate als Sicherungsgeschäfte werden ausschließlich zu Sicherungszwecken erworben und hauptsächlich zur Absicherung gegen Schwankungen von Zahlungsmittelströmen eingesetzt. Langfristige, variabel verzinsliche Finanzinstrumente, bei denen zum Beispiel die Zinsrate an einen Marktzins wie den EURIBOR gekoppelt ist, sind einem aus den zukünftigen Zahlungsströmen resultierenden Risiko ausgesetzt. Bewertungsrisiken aus fest verzinslichen Finanzinstrumenten bestehen nur in untergeordnetem Umfang. Neben einer Beobachtung der Entwicklung des Marktpreisniveaus und einer aktiven Suche nach alternativen Refinanzierungsmöglichkeiten hat das Management der Tele Columbus AG durch die vertragliche Vereinbarung von Zinscaps und -floors sowie bestehender Kündigungsoptionen eine Eingrenzung des Zinsänderungsrisikos realisiert. Die identifizierten Risiken aus Zinsschwankungen für die Unternehmen der Tele Columbus AG können auf Basis der folgenden Sensitivitätsüberlegungen dargestellt werden:
Die Berechnung basiert auf dem Bestand an variabel verzinslichen Verbindlichkeiten zum Abschlussstichtag und unter Berücksichtigung der derivativen Finanzinstrumente (Zinscaps und -floors) multipliziert mit der jeweiligen Zinsanpassung. Da gegenwärtig bereits der 1, 3- sowie der 6-Monats-EU-RIBOR unterhalb von Null liegen, bezieht sich der Rückgang des Zinsaufwands, der durch eine zusätzliche Absenkung der EURIBOR-Zinssätze um 0,5 % entstehen würde, auf Darlehen ohne eine EURIBOR-Zinsfloor-Vereinbarung. F.3.2.3 DEBITORENRISIKO (AUSFALLRISIKO)Das Kreditrisiko stellt das Risiko eines finanziellen Verlusts dar, sofern ein Schuldner seine vertraglichen Verpflichtungen in Bezug auf ein Finanzinstrument nicht erfüllen kann. Das Kreditrisiko der Tele Columbus AG resultiert im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen und dem Zahlungsmittelbestand. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen sowohl gegen andere Unternehmen als auch gegen Privatkunden. Das Debitorenrisiko beruht auf dem Ausfallrisiko des jeweiligen Vertragspartners. Zur Minimierung des Debitorenrisikos der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Präventiv- und sonstige Maßnahmen ergriffen sowie Inkassounternehmen eingeschaltet. Im Rahmen von Präventivmaßnahmen wird die Kreditwürdigkeit eines Kunden im Hinblick auf dessen Bonität, Erfahrungen aus der Vergangenheit und sonstige Faktoren geprüft, bevor eine vertragliche Beziehung eingegangen wird. Überfällige Forderungen werden je nach Mahnstufe oder Fristigkeitsintervallen mit unterschiedlichen Prozentsätzen wertberichtigt. Die Prozentsätze berücksichtigen die Einschätzung des Managements in Bezug auf die Einbringlichkeit der betreffenden Beträge. Diese wiederum basiert im Wesentlichen auf den Erfahrungen der Vergangenheit. Wertberichtigt wurden in den jeweiligen Berichtsperioden lediglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Unternehmen der Tele Columbus AG gehen daher davon aus, dass alle nicht einzelwertberichtigten Forderungen eingezogen werden können. Sonstige Maßnahmen umfassen Mahnungen, die nach einem festgelegten Verfahren automatisch an den Kunden versendet werden. Für Großhandelskunden werden Mahnungen fallspezifisch versendet. Die zuständigen Abteilungen entscheiden unter Beachtung gesonderter Vereinbarungen mit diesen Kunden, ob die Mahnung versendet wird. Sofern der Kunde daraufhin seine offenen Posten nicht begleicht, werden Inkassounternehmen sowie, bei gewerblichen Kunden, Rechtsanwälte eingeschaltet und/oder die Leistungserbringung wird gegenüber dem Kunden eingestellt. Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das geschätzte Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Pauschalwertberichtigungen) sowie sonstige Forderungen für Einzelpersonen (Einzelwertberichtigungen) zum 31. Dezember 2019. Der Bruttobuchwert sowie die Wertberichtigungen beziehen sich ausschließlich auf die Basis der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die für die Berechnung der Pauschal- und Einzelwertberichtigungen herangezogen wurden und betreffen nicht inkassierte Forderungen: 31. Dezember 2019
31. Dezember 2018
Die Tele Columbus AG hat hierbei folgendes Vorgehen gewählt: 1. Definition eines AusfallsIFRS 9 enthält eine widerlegbare Vermutung, dass ein finanzieller Vermögenswert spätestens dann ausgefallen ist, wenn dieser 90 Tage überfällig ist (IFRS 9.B5.5.37). Aus diesem Grunde leitet die Tele Columbus AG aus eigenen historischen belastbaren Informationen ab, dass Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als ausgefallen betrachtet werden können, wenn sie 360 Tage oder mehr überfällig geworden sind. 2. Ermittlung der "Rollrate", mit der eine Forderung in die nächste Überfälligkeitsstufe fortschreitetBasierend auf den Altersstrukturlisten der letzten zwölf Monate leitet die Tele Columbus AG die Rollraten ab, mit denen der jeweilige Forderungsbestand aus einer (Über)fälligkeitsstufe in die nächste Überfälligkeitsstufe vorangeschritten ist. Dabei wird vereinfachend die Annahme zugrunde gelegt, dass z. B. die zum 31. Januar noch nicht fälligen Forderungen im nächsten Monat (d. h. zum 28. Februar) in die nächste Überfälligkeitsstufe "bis zu 30 Tage überfällig" vorangeschritten sind. Der restliche Teil des zum 31. Januar noch nicht fälligen Forderungsbestands wurde basierend auf dieser Annahme vor Überfälligkeit beglichen. Daraus lässt sich eine Rollrate ermitteln. Diese stellt dar, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine noch nicht fällige Forderung in die nächste Überfälligkeitsstufe "bis zu 30 Tage überfällig" voranschreitet. Dieses Vorgehen wird für alle Felder der Altersstrukturliste analog wiederholt, sodass eine Matrix für die Rollraten entsteht. 3. Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeiten für die Forderungen in unterschiedlichen (Über)fälligkeitsstufenIm nächsten Schritt wird die Ausfallwahrscheinlichkeit ermittelt, mit der eine Forderung in der jeweiligen (Überfälligkeitsstufe ausfallen wird. Das heißt, dass sie zu einer Forderung voranschreitet, die über 360 Tage überfällig ist. Dafür werden - vereinfachend - die Rollraten miteinander multipliziert. 4. Ermittlung der durchschnittlichen Ausfallwahrscheinlichkeiten für die Forderungen in unterschiedlichen (Über)fälligkeitsstufenZur Eliminierung eventueller Sondereffekte in einzelnen Perioden werden entsprechende Durchschnittswerte für die Ausfallwahrscheinlichkeiten in den jeweiligen (Über)fälligkeitsstufen gebildet. 5. Berechnung der erwarteten Kreditverluste zum 31. Dezember 2019Im letzten Schritt berechnet die Tele Columbus AG die erwarteten Kreditverluste zum 31. Dezember 2019. Die Wertberichtigung zum 31. Dezember 2019 beträgt somit TEUR 17.317. Im Ergebnis ist die Veränderung des Werts im Vergleich zur Vorperiode erfolgswirksam zu erfassen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden entsprechend dem Verfahren zur Ermittlung der pauschalierten Einzelwertberichtigungen für Kreditausfälle auf den erwarteten einbringlichen Betrag wertgemindert. Bei anderen kurzfristigen finanziellen Forderungen erfolgt die Risikobewertung anhand einer Einzelfallbetrachtung. Bei anderen langfristigen finanziellen Forderungen erfolgt eine Diskontierung der erwarteten Zahlungen anhand des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Neben zukunftsgerichteten makroökonomischen Faktoren bezieht Tele Columbus auch schuldnerspezifische, geografische und branchenspezifische Charakteristika mit ein. Das maximale Ausfallrisiko zum Bilanzstichtag beträgt TEUR 61.807 (2018: TEUR 56.235). Es wird davon ausgegangen, dass der im Wert geminderte Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen annähernd ihrem beizulegenden Zeitwert entspricht. Es besteht kein wesentliches Risiko bezüglich der abgeschlossenen Sicherungsgeschäfte, da diese nur mit Finanzinstituten guten Ratings abgeschlossen wurden. Eine Konzentration von Kreditrisiken aus Geschäftsbeziehungen mit einzelnen Schuldnern oder Schuldnergruppen ist grundsätzlich nicht erkennbar. F.4 Erläuterungen zur Konzern-KapitalflussrechnungDie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen ausschließlich Bargeld und Giroeinlagen. Es sind wie im Vorjahr keine Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente zur Besicherung von Darlehen oder anderen Verbindlichkeiten verwendet worden. 2019
2018
F.5 Ergebnis je AktieDie Berechnung des Ergebnisses je Aktie ergibt sich aus dem den Aktionären zurechenbaren Gewinn oder Verlust und den durchschnittlich im Umlauf befindlichen Aktien. Die Aktienoptionsprogramme MSP und POP, siehe hierzu E.18 "Anteilsbasierte Vergütungen", wurden in die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie einbezogen. Die Aktienoptionen der Mitarbeiter haben wegen der Verlustsituation der Tele Columbus AG keinen Verwässerungseffekt auf das Ergebnis je Aktie. Ermittlung des Ergebnis je Aktie
Ermittlung des gewichteten Durchschnitts ausstehender Stammaktien
F.6 Segmentberichterstattung BESCHREIBUNG DER SEGMENTEDer Konzern berichtet sein operatives Geschäft in zwei Produkt-Segmenten: "TV" und "Internet und Telefonie". Für diese Segmente werden quartalsweise interne Managementberichte zur Steuerung erstellt. Beziehungen innerhalb einzelner Segmente werden eliminiert. SEGMENT "TV"Der Konzern bietet im Segment "TV" sowohl Basis- als auch Premium-Programme an. Basis-Programme umfassen analoge sowie digitale TV- und Radiodienste. Die angebotenen TV-Pakete enthalten 75 weitere digitale TV-Programme, davon bis zu 40 Sender in HD-Qualität. In der oben aufgeführten Gesamtzahl an digitalen Sendern sind die unverschlüsselten Programme nicht mit einbezogen. SEGMENT "INTERNET UND TELEFONIE"Im Segment "Internet und Telefonie" fasst der Konzern Internet- und Telefondienste zusammen. Ergänzend zu den Festnetzdiensten enthält das Produktportfolio auch Mobilfunkleistungen. Die Umsatzerlöse setzen sich aus Erlösen aus dem Abschluss von Neuverträgen und Installationsservices sowie den monatlichen Vertrags- und Serviceentgelten zusammen. ÜBERLEITUNGIn der Position "Sonstiges" werden Geschäftsaktivitäten und Sachverhalte ausgewiesen, die nicht in direktem Zusammenhang mit den berichtspflichtigen Segmenten des Konzerns stehen. Aufwendungen und Erträge, die den operativen Segmenten nicht zugeordnet werden, entfallen im Wesentlichen auf die Zentralfunktionen Geschäftsführung, Rechtsabteilung, Personalabteilung, Finanzen, Einkauf und IT. Die Umsatzerlöse, die den operativen Segmenten nicht zugeordnet wurden, betreffen hauptsächlich Umsatzerlöse mit Geschäftskunden und Bauleistungen gegenüber Dritten. Bei der Ermittlung des Normalisierten EBITDA für die einzelnen Segmente wurden die folgenden Zentralfunktionen zuzurechnenden Positionen nicht berücksichtigt:
Aufwendungen und Erträge werden den Segmenten entweder direkt oder auf Basis angemessener Schlüssel zugeordnet. Daneben wurden zum Teil Einmaleffekte (zur Definition wird auf die Erläuterungen unter "Segmentberichterstattung" verwiesen) in der Überleitung ausgewiesen, da diese ebenfalls nicht den beiden Segmenten zugeordnet werden können. Die Rechnungslegungsgrundsätze der Segmentberichterstattung entsprechen mit Ausnahme der Eliminierung der "Einmaleffekte" den für den Konzernabschluss angesetzten Grundsätzen und sind analog den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, zu verstehen. Dies gilt, sofern sich die Bewertungsmethoden und die Segmentabgrenzung nicht mehr ändern. Daher braucht keine Überleitungsrechnung aufgrund von Unterschieden zwischen interner Bewertung und Bewertung nach IFRS vorgenommen zu werden, sondern nur in Bezug auf Posten, die keinen berichtspflichtigen Segmenten zugeordnet sind. SEGMENTBERICHTERSTATTUNGERLÄUTERUNG ZU DEN VERWENDETEN MESSGRÖSSEN DER SEGMENTEFür den Vorstand des Tele Columbus Konzerns stellt das Normalisierte EBITDA 1) die zentrale Steuerungsgröße dar, die im Rahmen des Monatsreportings separat für jedes operative Segment berichtet wird. Das Normalisierte EBITDA stellt das Ergebnis vor dem Finanzergebnis (Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen, Zinsertrag, Zinsaufwand und sonstigem Finanzergebnis), Ertragsteuern sowie Abschreibungen und Wertminderungen das Anlagevermögen. Darüber hinaus enthält es keine sogenannten "Sondereffekte". Diese sind vom Vorstand definiert als nicht wiederkehrende, seltene oder außergewöhnliche Aufwendungen oder Erträge, wenn das Ereignis in den nächsten zwei Geschäftsjahren voraussichtlich nicht wieder auftreten wird bzw. in den vergangenen zwei Geschäftsjahren noch nicht aufgetreten war. Neben den Sondereffekten werden zusätzlich Aufwendungen und Erträge aus bestimmten Geschäftsvorfällen bereinigt, die gemäß Definition des Vorstands keinen direkten Bezug zur Leistungserstellung haben. Dies betrifft u. a. Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Sachanlagevermögen. Mit diesen Ereignissen einhergehende Aufwendungen und Erträge werden in Abzug von dem Normalisierten EBITDA gebracht. Es handelt sich um Aufwendungen oder Erträge, die überwiegend nicht aus dem operativen Geschäft entstanden sind bzw. Restrukturierungscharakter haben und somit nicht zur Beurteilung des operativen Erfolgs herangezogen werden können. Bei den einmaligen Aufwendungen 2019 handelt es sich im Wesentlichen um Kosten der fortgeführten Restrukturierung, z. B. externe Unterstützungs- und Beratungsleistungen für effizienzsteigernde Projekte. Ein weiterer Anteil der Sondereffekte entfiel auf Kosten für Beratung im Rahmen von strategischen Projekten. Die einmaligen Aufwendungen im Jahr 2018 betrafen hauptsächlich Beratungskosten aufgrund von Harmonisierung und Optimierung der IT-Systeme und Integrationskosten, Abfindungszahlungen sowie Aufwendungen in Verbindung mit Wertberichtigung auf Forderungen. Die folgende Tabelle enthält Angaben zu den berichtspflichtigen Segmenten "TV" und "Internet & Telefonie" sowie dem nicht berichtspflichtigen Segment "Sonstiges": 2019
2018
Die Überleitung des gesamten Periodenergebnisses der berichtspflichtigen Segmente auf das Konzernergebnis vor Steuern und auf nicht fortgeführte Geschäftsbereiche ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
SONSTIGE SEGMENTANGABENEine sekundäre Segmentierung nach geografischen Kriterien wird nicht vorgenommen, da sämtliche Umsatzerlöse ausschließlich im Inland erwirtschaftet werden. Die Umsatzerlöse werden mit einer Vielzahl von Kunden generiert, sodass kein wesentlicher Teil auf einen oder wenige externe Kunden entfällt. F.7 Angaben nach HGBMITARBEITERDie durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres betrug 1.117 (2018: 1.216) Mitarbeiter, davon 1.031 (2018: 1.137) Arbeitnehmer, 54 (2018: 57) leitende Angestellte und 32 (2018: 23) Auszubildende. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX GEMÄSS § 161 AKTGDer Vorstand und der Aufsichtsrat der Tele Columbus AG haben die vorgeschrieben Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Sie ist im Geschäftsbericht 2019 der Tele Columbus AG abgedruckt und wird darüber hinaus den Aktionären auf der Internetseite von Tele Columbus unter https://www.telecolumbus.com/investor-relations/entsprechenserkiaerung dauerhaft zugänglich gemacht. HONORARE DES ABSCHLUSSPRÜFERSWährend des Geschäftsjahres hat die Tele Columbus die folgenden Dienstleistungen vom wie im Vorjahr bestellten Abschlussprüfer, der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erhalten:
F.8 Ereignisse nach dem BilanzstichtagDer Aufsichtsrat hat mit Wirkung zum 1. Februar 2020 Dr. Daniel Ritz zum Chief Executive Officer (CEO) und Mitglied des Vorstands ernannt. Timm Degenhardt hat sein Amt als CEO mit Wirkung zum 31. Januar 2020 niedergelegt, bleibt jedoch bis 31. März 2020 Mitglied des Vorstands. Die internationale Weltgesundheitsorganisation hat am 30. Januar 2020 die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus "Covid-19" zur "gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite" erklärt. Diese Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auf die Lage und Entwicklung der Weltwirtschaft und Wirtschaft in Deutschland. Daher ordnen wir dies als Vorgang von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag ein. Wir verweisen auf die Ausführungen im Risikobericht und in der Prognose im Lagebericht. Versicherung der gesetzlichen Vertreter des KonzernsWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Tele Columbus AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Berlin, den 27. März 2020 Tele Columbus AG, Berlin Der Vorstand Dr. Daniel Ritz, Chief Executive Officer Eike Walters, Chief Financial Officer Timm Degenhardt, Mitglied des Vorstands Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersVermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Tele Columbus AG, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019, der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie den Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Tele Columbus AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die in Abschnitt 9. des Lageberichts enthaltene nicht-finanzielle Erklärung und die in Abschnitt 8. des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte: 1. UmsatzrealisierungGRÜNDE FÜR DIE BESTIMMUNG ALS BESONDERS WICHTIGER PRÜFUNGSSACHVERHALTDie Tele Columbus Gruppe erzielt Umsatzerlöse im Wesentlichen in den Hauptgeschäftsfeldern analoges und digitales Kabelfernsehen, digitale Zusatzdienste, Internet und Telefonie. Des Weiteren werden Durchleitungsentgelte, Entgelte für Bauleistungen sowie für die Durchführung von Infrastruktur-und anderen Projekten erzielt. Durch die hohe Anzahl einzelvertraglicher Vereinbarungen im Bereich der Hauptgeschäftsfelder, deren Erfassung zu wesentlichen Teilen IT-basiert erfolgt, sowie den unterschiedlichen Leistungen und vertraglichen Grundlagen im Bereich der Nebengeschäftsfelder erachten wir die Umsatzrealisierung bei der Tele Columbus Gruppe als komplex. Aufgrund der Komplexität, mit der ein erhöhtes Risiko einer fehlerhaften Bilanzierung einhergeht, haben wir die Umsatzrealisierung als einen der bedeutsamsten Sachverhalte für unsere Prüfung identifiziert. PRÜFERISCHES VORGEHENIm Rahmen unserer Prüfung haben wir die im Konzernabschluss der Tele Columbus AG angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben für die Realisierung von Umsatzerlösen anhand der Kriterien für die Erbringung von Dienstleistungen, dem Verkauf von Produkten sowie dem Einräumen von Lizenzrechten gewürdigt. Wir haben die von den gesetzlichen Vertretern der Tele Columbus Gruppe implementierten Prozesse und die Wirksamkeit der Kontrollen im Bereich der Hauptgeschäftsfelder bei den wesentlichen Gesellschaften der Tele Columbus Gruppe hinsichtlich der Existenz sowie der korrekten Abgrenzung von Umsätzen getestet. Unser prüferisches Vorgehen fokussierte sich im Bereich der Umsatzerlöse aus den Hauptgeschäftsfeldern auf die Erfassung und Verarbeitung von Kundendaten und mit Kunden abgeschlossenen Verträgen in den IT-Systemen der Tele Columbus Gruppe. Auf Basis der erfassten Kundendaten und Verträge haben wir vor allem die zeitraumbezogene Erbringung von Dienstleistungen für Kunden der Tele Columbus Gruppe auf Basis periodischer Abrechnungen und der Zahlungseingänge für diese Abrechnungen sowohl analytisch als auch einzelfallbezogen im Rahmen von Stichproben überprüft. Hierbei haben wir im Rahmen der analytischen Prüfungshandlungen die durchschnittlichen Umsätze pro Monat und pro Kunde über die wesentlichen kundenführenden Gesellschaften mit unseren Erwartungswerten abgeglichen und die Entwicklung der monatlichen Werte im Geschäftsjahr nachvollzogen. Die substantiellen Prüfungshandlungen beinhalten insbesondere den Abgleich der erfassten Umsatzerlöse auf Transaktionslevel zu den Datensätzen der Kundendatenbanken, den zugrunde liegenden Kundenverträgen, den turnusmäßigen Abrechnungen und den Zahlungseingängen. Im Bereich der Nebengeschäfte haben wir ebenfalls die von den gesetzlichen Vertretern der Tele Columbus Gruppe implementierten Prozesse und die Wirksamkeit der Kontrollen bei den wesentlichen Gesellschaften der Tele Columbus Gruppe hinsichtlich der Existenz sowie der korrekten Abgrenzung von Umsätzen getestet. Wir haben die Umsatzrealisierung auf Basis vertraglicher Vereinbarungen, vorliegender Zahlungen und Abgrenzungen stichprobenhaft im Hinblick auf die Anforderungen an die Umsatzrealisierung für Dienstleistungen gewürdigt. Die Umsatzrealisierung für langfristige Auftragsfertigung haben wir daraufhin analysiert, ob die Realisation dem Fertigstellungsgrad der zugrunde liegenden Projekte entspricht. Zudem haben wir die Projektkalkulationen methodisch nachvollzogen und Nachweise über die Planungswerte der Gesamtkosten sowie der gesamten Umsätze anhand vertraglicher Vereinbarungen erlangt. Bei der Beurteilung der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Vertragsanalyse haben wir besonderes Augenmerk auf Regelungen gelegt, für die wir in Anbetracht des Geschäftsmodells der Gesellschaft bilanzielle Auswirkungen erwartet haben. Im Rahmen der Beurteilung der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Vertragsanalyse haben wir insbesondere die Einschätzung der verschiedenen Leistungsverpflichtungen gewürdigt. Wir haben darüber hinaus die Aufteilung des Transaktionspreises auf die entsprechenden Leistungsverpflichtungen nachvollzogen, indem wir einzelfallbezogene Stichproben rechnerisch überprüft haben. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung ergeben. VERWEIS AUF ZUGEHÖRIGE ANGABENAngaben bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen von Umsatzerlösen sind im Konzernanhang in Abschnitt D "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" unter D.2.10 "Erfassung von Umsatzerlösen" enthalten. Ausführungen zur Zusammensetzung der Umsatzerlöse finden sich im Konzernanhang in Abschnitt E "Erläuterungen zur Konzern Gewinn- und Verlustrechnung und zur Konzern-Bilanz" unter Textziffer E.1 "Umsatzerlöse". 2. Wertminderungstest für Geschäfts- oder FirmenwerteGRÜNDE FÜR DIE BESTIMMUNG ALS BESONDERS WICHTIGER PRÜFUNGSSACHVERHALTIm Konzernabschluss der Tele Columbus AG werden unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" Geschäfts- oder Firmenwerte ausgewiesen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich zum 31. Dezember einem Wertminderungstest unterzogen, um einen möglichen Wertminderungsbedarf zu ermitteln. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen. Vor dem Hintergrund der Wertminderung des bilanzierten Geschäfts- und Firmenwertes im vergangenen Jahr, welche der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "TV" zugeordnet war, sowie der bei der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume war der Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwerte ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. PRÜFERISCHES VORGEHENIm Rahmen unserer Prüfung, in die wir interne Bewertungsspezialisten eingebunden haben, haben wir das methodische Vorgehen zur Durchführung der Wertminderungstests im Hinblick auf die Einhaltung der Anforderungen nach IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" nachvollzogen. Dabei haben wir den Planungsprozess analysiert und die wesentlichen Prämissen der aktuellen Fünfjahresplanung mit den gesetzlichen Vertretern besprochen sowie einen Abgleich mit den in der Vergangenheit realisierten Ergebnissen durchgeführt. Die bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse haben wir mit der von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten Planung und mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen abgeglichen. Soweit für die jeweilige Gruppe der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ein bedeutender Teil des Nutzungswertes aus der Cashflow-Prognose für die Zeit nach dem Detailplanungszeitraum (Phase der ewigen Rente) resultiert, haben wir für diese Phase die nachhaltigen Zahlungsmittelzuflüsse anhand der segmentspezifischen Marktentwicklung gewürdigt. Die Ableitung des risikoadjustierten Kapitalisierungszinssatzes haben wir unter Hinzuziehung unserer internen Bewertungsexperten gewürdigt, indem wir insbesondere die Peer Group hinterfragt, die Marktdaten mit externen Nachweisen abgeglichen und die rechnerische Richtigkeit überprüft haben. Bei unserer Beurteilung der von den gesetzlichen Vertretern durchgeführten Wertminderungstests haben wir uns unter anderem auf eine Analyse der Marktkapitalisierung der Tele Columbus Gruppe zum Bilanzstichtag gestützt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen der verwendeten Diskontierungszinssätze teilweise wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des ermittelten Unternehmenswerts bzw. des erzielbaren Betrags ("recoverable amount") haben können, haben wir die bei der Bestimmung der verwendeten Diskontierungszinssätze herangezogenen Parameter analysiert und die Berechnung im Hinblick auf die sich dafür ergebenden Anforderungen des IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" nachvollzogen. Ferner haben wir Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer der wesentlichen Annahmen der Bewertung einschätzen zu können. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich des Wertminderungstests für Geschäfts- oder Firmenwerte keine Einwendungen ergeben. VERWEIS AUF ZUGEHÖRIGE ANGABENAngaben bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen von Geschäfts- oder Firmenwerten sind im Konzernanhang in Abschnitt D. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" unter D.1. "Wesentliche Schätzungsunsicherheiten" und D.2.1 "Immaterielle Vermögenswerte" enthalten. Ausführungen zum Wertminderungstest finden sich im Konzernanhang in Abschnitt E. "Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und -Verlustrechnung und zur Konzern-Bilanz" unter Textziffer E.12 "Wertminderungstest immaterieller Vermögenswerte und des Geschäfts- oder Firmenwertes" enthalten. 3. Erfassung von Zugängen zum SachanlagevermögenGRÜNDE FÜR DIE BESTIMMUNG ALS BESONDERS WICHTIGER PRÜFUNGSSACHVERHALTIm Konzernabschluss der Tele Columbus AG werden unter der Bilanzposition "Sachanlagevermögen" Vermögenswerte ausgewiesen, die überwiegend Telekommunikationsnetze und -ausrüstung enthalten und mit denen die Tele Columbus Gruppe ihre Kunden mit analogen und digitalen Signalen versorgt. Im Geschäftsjahr 2019 ergaben sich signifikante Zugänge zum Sachanlagevermögen. Bei der Erfassung von Zugängen zum Sachanlagevermögen erfolgt eine Abgrenzung der Ausgaben für Vermögenswerte mit einer mehrjährigen Nutzbarkeit von Aufwendungen, die Vermögenswerte in ihrem bestehenden Nutzungspotential erhalten oder ein solches Nutzungspotential wieder herstellen. Weiterhin erfolgt eine Zuordnung der Zugänge zu bestimmten Anlageklassen, aus der sich die zukünftige Höhe planmäßiger Abschreibungen ableitet sowie eine Beurteilung, ob sich aus vertraglichen Verpflichtungen zum Rückbau erworbener Vermögenswerte zukünftige Verpflichtungen der Tele Columbus Gruppe ergeben. Durch die hohe Anzahl vertraglicher Einzeltransaktionen und der Notwendigkeit technischer und wirtschaftlicher Schätzungen erachten wir die Erfassung von Zugängen zum Sachanlagevermögen bei der Tele Columbus Gruppe als komplex. Aufgrund der Komplexität, mit der ein erhöhtes Risiko einer fehlerhaften Bilanzierung einhergeht, haben wir die Erfassung von Zugängen zum Sachanlagevermögen als einen der bedeutsamsten Sachverhalte für unsere Prüfung identifiziert. PRÜFERISCHES VORGEHENIm Rahmen unserer Prüfung haben wir die im Konzernabschluss der Tele Columbus Gruppe angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben für die Erfassung von Zugängen zum Sachanlagevermögen, die Ermittlung der aktivierbaren Eigenleistungen, die Festlegung von Nutzungsdauern und die Erfassung von Verpflichtungen zum Rückbau anhand der Kriterien für die Aktivierung von Vermögenswerten mit bestimmbarer Nutzungsdauer gewürdigt. Wir haben die von den gesetzlichen Vertretern des Tele Columbus Gruppe implementierten Prozesse und die Wirksamkeit der Kontrollen im Bereich der unternehmensweiten Kontrollen der Tele Columbus Gruppe hinsichtlich der Abgrenzung von aktivierungspflichtigen Anlagenzugängen und aufwandswirksam erfasster Ausgaben, der konsistenten Anwendung von Nutzungsdauern bei einzelnen Anlageklassen sowie der vollständigen Erfassung von Verpflichtungen zum Rückbau von Vermögenswerten getestet. Unser prüferisches Vorgehen fokussierte sich auf die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der technischen und wirtschaftlichen Einschätzungen bei der IT-gestützten erstmaligen Erfassung von Anlagezugängen, der Annahmen zur Ermittlung der aktivierbaren Eigenleistungen auf Ebene der Kostenstellen unter Verwendung quotaler Zuschläge für Gemeinkosten sowie die Einhaltung der konzernweiten Vorgaben für die Anwendung von Nutzungsdauern für einzelne Anlageklassen. Wir haben die erfassten Sachanlagenzugänge sowohl analytisch als auch einzelfallbezogen im Rahmen von Stichproben überprüft. Die analytischen Prüfungshandlungen beinhalten den Vergleich der absoluten Beträge der Zugänge sowie der Investitionsquoten zum Vorjahr, die Beurteilung der quotalen Aktivierung von Personalkosten im Rahmen der aktivierten Eigenleistungen sowie die analytische Durchsicht des Materialaufwands nach aktivierungspflichtigen Sachverhalten. Die einzelfallbezogenen Prüfungshandlungen beinhalten insbesondere die Abstimmung der Zugänge zu den zugrunde liegenden Rechnungen und Leistungsnachweisen und die Abstimmung der in die aktivierten Eigenleistungen einbezogenen Personalkosten zu den entsprechenden Lohn- und Gehaltsnachweisen sowie der Prüfung der Aktivierbarkeit der Einzelsachverhalte. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Erfassung von Zugängen zum Sachanlagevermögen keine Einwendungen ergeben. VERWEIS AUF ZUGEHÖRIGE ANGABENAngaben bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens sind im Konzernanhang in Abschnitt D. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und D.2.3 "Sachanlagevermögen" enthalten. Ausführungen zur Zusammensetzung der Zugänge zum Sachanlagevermögen finden sich im Konzernanhang in Abschnitt E. "Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung und zur Konzern-Bilanz" unter Textziffer E.11 "Sachanlagevermögen". Sonstige InformationenDer Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Bestandteile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks, insbesondere die "Versicherung der gesetzlichen Vertreter" gemäß § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB, den Abschnitt "Editorial des Vorstands" des Geschäftsberichts, den "Bericht des Aufsichtsrats" nach § 171 Abs. 2 AktG, die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Erklärung zur Unternehmensführung und die nicht-finanzielle Erklärung. Von diesen sonstigen Informationen haben wir eine Entwurfsfassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lagebericht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist es, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der zusammengefassten Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVOWir wurden von der Hauptversammlung am 29. August 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. Dezember 2019 vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates bzw. dem Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2017 als Konzernabschlussprüfer der Tele Columbus AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben datenschutzrechtliche Beratungsleistungen einschließlich eines eventuell durchzuführenden Datenschutzaudits, die nicht im Konzernabschluss oder im zusammengefassten Lagebericht explizit angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Konzernunternehmen erbracht. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Gunnar Glöckner.
Berlin, 30. März 2020 Ernst
& Young GmbH
Glöckner, Wirtschaftsprüfer Hofmann, Wirtschaftsprüfer Corporate-Social-Responsibility-BerichtÜber diesen BerichtAls einer der führenden deutschen Glasfasernetz-Betreiber sorgt die Tele Columbus AG in über drei Millionen angeschlossenen Haushalten für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch den Zugang zu Information und Bildung. Es ist unser Ziel, die digitale Transformation der Kommunikations- und Medienwelt ökologisch nachhaltig und sozial verträglich mitzugestalten. Durch verantwortungsvolles Handeln wollen wir das Vertrauen unserer Kunden in unsere Leistungen jederzeit rechtfertigen. Mit der gesamten Belegschaft haben wir uns als vereintes Unternehmen auf die Markenwerte Menschlichkeit, Einfachheit und Leistung sowie mit einer nachhaltig-kundenorientierten Produktgestaltung positioniert. Mit diesem CSR-Report legt Tele Columbus seinen dritten Nachhaltigkeitsbericht vor, um auch für Fragen sozialer Verantwortung und nachhaltigen Handelns jene Transparenz zu schaffen, die eine Basis für den Austausch mit unseren zentralen Anspruchsgruppen schafft. Das Thema Nachhaltigkeit spielt für den Konzern in diesem Kontext eine immer wesentlichere Rolle. Die von der Tele Columbus AG getätigten Investitionen in den glasfaserbasierten Netzausbau sollen den Bandbreitenbedarf zukunftsfähig abdecken und die mediale Vielfalt sichern. Um diese Entwicklung ökologisch nachhaltig und sozial verantwortungsvoll mitzugestalten, haben wir uns durch unsere Nachhaltigkeitsstrategie erstmals klare Ziele in allen wesentlichen Handlungsfeldern gesetzt. Das Geschäftsjahr 2019 stand im Zeichen eines Transformationsprozesses mit dem Ziel, das Unternehmen auf einen Wachstumspfad zurückzuführen. Vor diesem Hintergrund sind vor allem die zahlreichen Initiativen zur Verbesserung des Kundenservice und der zielgerichtete Ausbau technischer Netzressourcen zu sehen, deren positive Wirkungen sich bereits im zweiten Halbjahr in Form guter Testergebnisse widerspiegelte. Aus strategischer Sicht ist mit der Entscheidung, die Netze der Tele Columbus Gruppe für Dritte zu öffnen, eine weitere Weichenstellung erfolgt. Ende Oktober 2019 wurde eine Vereinbarung mit Telefonica Deutschland bekannt gegeben, die es dem Kooperationspartner erlaubt, Produkte in eigenem Namen auf unserem Netz zu vermarkten (Wholesale). Zugleich setzt der wohnungswirtschaftliche Vertrieb voll auf Glasfasertechnik, um eine zukunftssichere Skalierbarkeit von Bandbreiten zu jeder Tageszeit zu gewährleisten und die Kundenzufriedenheit zu steigern. Daraus folgte, dass nach dem erfolgreichen Abschluss der Digitalumstellung bei der TV-Versorgung Berlin zur ersten Gigabit-City im Netz der Tele Columbus Gruppe aufgerüstet wurde. Seit August 2019 sind somit eine Million Berliner Bürger mit Bandbreiten von bis zu einem Gigabit pro Sekunde in der DOCSIS 3.1-Technik versorgt. OffenlegungTele Columbus integriert zugleich den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht gemäß §§ 315b, 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB in diesen Nachhaltigkeitsbericht. Die erhobenen Daten beschreiben, falls nicht abweichend erwähnt, den Zustand zum 31.12.2019. Die Berichterstattung orientiert sich bei der Beschreibung der Konzepte und bei der Erhebung von Leistungsindikatoren an den Kriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) in Verbindung mit den GRI Sustainability Reporting Standards. Die vorliegenden Informationen wurden zur Erreichung einer Entsprechenserklärung dem DNK zur Prüfung vorgelegt. Auf Seite 157 finden Sie einen Index mit der Aufführung der wesentlichen Themen gem. §289c HGB. Angaben zum Geschäftsmodell und der WertschöpfungstiefeDie Tele Columbus AG versteht sich als Netzbetreiber, der Telekommunikationsdienstleistungen für Privat- und Geschäftskunden erbringt. Ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit ergibt sich aus der Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft, in deren Auftrag wir die kabelgebundene Versorgung der Liegenschaften mit den Diensten Radio und Fernsehen sicherstellen. In immer mehr rückkanalfähigen Netzen werden zusätzlich auch Telefon- und Internetzugänge angeboten. Geschäftskunden bieten wir über die Leistungen Telefonie und Internet hinaus Kapazitäten in hochsicheren Rechenzentren, den schnellen Datenaustausch zwischen Niederlassungen auf Basis eigener Glasfaserleitungen sowie Lösungsentwicklung und IP-gestützte Media-Services. Details zu unserem Geschäftsmodell sind dem Konzernlagebericht auf Seite 40. zu entnehmen. CSR-Strategie der Tele Columbus AGDie Tele Columbus AG bekennt sich zu ihrer Verantwortung für die Folgen geschäftlichen Handelns entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Unsere Mitarbeiter berücksichtigen die Auswirkungen ihrer Entscheidungen auf soziale und ökologische Aspekte der Nachhaltigkeit. Im Rahmen unserer unternehmerischen Verantwortung sollen die Wirkungen unserer Geschäftstätigkeit mit den Erwartungen und Anforderungen unserer Kunden, Partner und Anleger in Einklang gebracht werden. In unserem CSR-Leitbild haben wir die wesentlichen Anforderungen an eine nachhaltige Ausrichtung unserer Geschäftstätigkeit zusammengefasst. Die Anliegen unserer Anspruchsgruppen wurden in einer Wesentlichkeitsanalyse erfasst und im Rahmen des kontinuierlichen Dialogs einer regelmäßigen Prüfung unterzogen. Im Rahmen dieser Wesentlichkeitsanalyse sind potenziell relevante Themen unter Berücksichtigung externer Rahmenwerke sowie eines Benchmarkings identifiziert und gemäß den Anforderungen aus dem CSR-RUG auf ihre Geschäftsrelevanz sowie in Bezug auf Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der Tele Columbus auf nicht-finanzielle Belange bewertet worden. Die Ergebnisse der Analyse und eine Zuordnung zu den gesetzlich geforderten nicht-finanziellen Belangen sind dem folgenden Index zu entnehmen. Der Belang "Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen" wurde im Zuge der durchgeführten Analyse nicht als wesentlich gemäß §289c HGB bewertet. Unabhängig davon, hat sich der Konzern entschieden, dieses Thema eingehender zu betrachten und entwickelt aktuell verhältnismäßige Vorsorgemaßnahmen in Form eines Code of Conduct zu Menschenrechts- und Umwelt-Aspekten, der Bestandteil unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen wird. Weitere Informationen zur Sicherung von Arbeitsbedingungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette sind im Kapitel Compliance aufgeführt. LeitmotiveUm unsere Maßnahmen im Bereich Corporate Social Responsibility ganzheitlich und strategisch auszurichten, haben Vorstand und Aufsichtsrat der Tele Columbus AG eine Nachhaltigkeitsstrategie verabschiedet, die für jedes als wesentlich identifizierte Handlungsfeld verbindliche Zielsetzungen enthält. Mit unserer Nachhaltigkeitsstrategie bekennen wir uns zu unserer gesellschaftlichen Verantwortung und arbeiten im engen Austausch mit unseren zentralen Stakeholdern daran, diesem Anspruch gerecht zu werden. Das Unternehmen verfolgt eine geschäftliche Strategie, die den Tele Columbus Konzern in die Lage versetzt, seine mittel- und langfristigen gesteckten Unternehmensziele zuverlässig zu erreichen. Aus diesen Unternehmenszielen wurden konkrete Projekte abgeleitet, deren Umsetzung von Geschäftsführung und Vorstand geprüft und gesteuert werden. Dieser Projektplan enthält Programme, die einen unmittelbaren Einfluss auf die sozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit haben. Dazu zählt die Bewertung von Investitionsvorhaben, das Innovationsmanagement zur Förderung der Digitalisierung in der Wohnungswirtschaft, die Verbesserung des Kundenerlebnisses sowie die Stärkung der Mitarbeiterschaft durch gezielte Förderung und gemeinsam entwickelte Grundwerte für die innerbetriebliche Zusammenarbeit. Die strategischen Unternehmensziele lauten:
Ein naheliegendes Beispiel für das Zusammenspiel der strategischen Unternehmensziele und Fragen der Nachhaltigkeit lässt sich in der stetigen Modernisierung bestehender Netze und dem Aufbau neuer Netze exemplarisch aufzeigen. Um die Zukunftssicherheit unserer Netze für unsere Kunden und Anleger zu sichern, investiert die Tele Columbus Gruppe mit Vorrang in die Glasfasertechnik. Durch den entsprechend weiter steigenden Glasfaseranteil in unseren Netzen sinkt zugleich der Energiebedarf für deren Betrieb. Weiterhin wird die technische Verfügbarkeit und die Leistungsfähigkeit der Netze in Bezug auf die erzielbaren Bandbreiten gesteigert, was der Kundenzufriedenheit zu Gute kommt. LeitmotivWir übernehmen Verantwortung für unsere PartnerUnsere Breitbandnetze sorgen bei unseren Partnern der Wohnungswirtschaft für den Erhalt von Immobilienwerten, sichern den Wohnwert und ermöglichen den Bewohnern die Teilhabe am gesellschaftlichen Diskurs. Wir übernehmen Verantwortung für unsere KundenGegenüber unseren Endkunden treten wir mit leistungsfähigen und verständlich gestalteten Produkten auf. Dabei ist unser Anspruch, jederzeit transparent und auf Augenhöhe mit den Nutzern unserer Dienste zu kommunizieren. Wir übernehmen Verantwortung für unsere MitarbeiterEine familienfreundliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit und die Förderung der Mitarbeiter durch Fortbildungsangebote sind uns wichtig. Als moderner Arbeitgeber fühlen wir uns der Vielfalt und Geschlechtergerechtigkeit verpflichtet. Auch innerhalb unserer Lieferkette setzen wir uns für menschenwürdige Arbeitsbedingungen ein. Wir übernehmen Verantwortung für Umwelt und GesellschaftAls Unternehmen investieren wir in nachhaltige, weil zukunftssichere Technologien und richten unser gesamtes Wirtschaften verstärkt auf eine schonende Nutzung natürlicher Ressourcen aus. Organisation und SteuerungWesentliche strategische Entscheidungen im Bereich sozialer Verantwortung und Nachhaltigkeit werden unmittelbar vom Vorstand und der Geschäftsführung gefällt. Die Steuerung der Nachhaltigkeitsprojekte liegt bei der Geschäftsführung und wird direkt an den Vorstand der Tele Columbus AG berichtet. In die Entwicklung sozialer und ökologischer Maßnahmen werden die zuständigen Fachabteilungen operativ voll einbezogen. Die Kontrolle über den Stand der Zielerreichungen übernimmt ein CSR-Steuerkreis, der sich aus Vertretern jener Fachabteilungen zusammensetzt. Sämtliche Projekte werden über Steuerungskennzahlen (KPI) überwacht. Unsere HandlungsfelderUMWELTReduktion von Treibhausgasen, Refurbishment, Kreislaufwirtschaft
KUNDENBELANGEKundenzufriedenheit
MITARBEITERBELANGEVielfalt, Fortbildung, Sicherheit und Gesundheitsschutz
Maßnahmensteuerung
COMPLIANCEInformationsschutz, Korruptionsschutz, Good Governance, Kontrolle von Lieferanten und Lieferketten
DATENSCHUTZOrganisatorischer und technischer Datenschutz
Unsere Nachhaltigkeitsziele bis 20241. CO 2-freier NetzbetriebBis spätestens 2024 wollen wir alle unsere Netze klimaneutral betreiben. 2. Umweltfolgen durch Flugreisen ausgleichenDie Treibhausgas-Emissionen unvermeidbarer Flugreisen wollen wir vollständig kompensieren. 3. Fuhrpark: Reduktion der Treibhausgas- Emissionen um 30 % pro KilometerDen CO 2-Ausstoß der dienstlich mit dem Auto gefahrenen Kilometer wollen wir gegenüber 2018 um 30 Prozent reduzieren. 4. Branchenbester KundenserviceWir wollen unseren Kunden den besten Kundenservice der Branche bieten. 5. Schaffung einer positiven ArbeitgebermarkeBis 2024 soll Tele Columbus mit der Marke PYUR als empfehlenswerter Arbeitgeber positiv wahrgenommen werden. 6. Vermeidung von Arbeitsunfällen mit einer Unfallquote unterhalb des BranchendurchschnittsUnsere Betriebsunfallquote wollen wir deutlich unter den branchenüblichen Durchschnitt absenken und berufsbedingte Erkrankungen minimieren. 7. Vermeidung meldepflichtiger Compliance-Verstöße und die Kontrolle von LieferkettenBis spätestens 2024 wollen wir durch weitere Optimierungen unseres Compliance-Managementsystems das Risiko von Compliance-Vorfällen weiter verringern. Zudem sollen Lieferketten durch verhältnismäßige Maßnahmen überprüft und menschenwürdige Arbeitsbedingungen mit unseren Zulieferern durch einen Code of Conduct vereinbart werden. Der Code of Conduct basiert dabei auf den Kernnormen der internationalen Arbeitsschutzorganisation (ILO).
Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und der Beitrag, den Tele Columbus hierzu leisten kann. 8. Mehr Qualität und Transparenz in Belangen des Datenschutzes erreichen sowie Sicherheit in der IT-Architektur verstärkenBis 2024 werden wir das Schutzniveau persönlicher Daten über das gesetzlich gebotene Maß hinaus erhöht haben und datenschutzrechtliche Anfragen jederzeit durch situationsgerechte Prozesse begleiten. Nicht-finanzielle RisikenUm Risiken und Chancen frühzeitig zu identifizieren und konsequent zu handhaben, setzt Tele Columbus ein konzernweites Risikomanagementsystem ein. Zielsetzung ist dabei die systematische Erfassung und Bewertung und somit der bewusste Umgang mit Risiken und Chancen. Das Risikomanagement versetzt Tele Columbus in die Lage, ungünstige Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, um zeitnah gegensteuernde Maßnahmen zu ergreifen und diese überwachen zu können. Mögliche nicht-finanzielle Risiken in Bezug auf die Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit wurden bewertet, ebenso die Auswirkungen, die in Verbindung mit der eigenen Geschäftstätigkeit stehen, beispielsweise in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Nach den durch Tele Columbus implementierten Maßnahmen wurden weder in Bezug auf die Eintrittswahrscheinlichkeit noch in Bezug auf die Schwere der Auswirkung berichtspflichtige nicht-finanzielle Risiken identifiziert. Nähere Informationen zum Risikomanagementsystem bei Tele Columbus lassen sich dem Kapitel "Risikobericht" innerhalb des Konzernlageberichts ab Seite H 53 entnehmen. Beteiligung von AnspruchsgruppenGrundsätzlich steht Tele Columbus mit sämtlichen Anspruchsgruppen in einem engen Austausch. Mit unseren Stakeholdern sind wir durch unterschiedliche Formate im regelmäßigen Austausch. Die Anliegen unserer Stakeholder fließen kontinuierlich in die strategische Ausrichtung unseres Nachhaltigkeitsmanagements ein. Externe Stakeholder/Übersicht
Kunden und ProdukteDigitale InklusionModerne Glasfasernetze ermöglichen neben schnellem Internet, Telefonanschlüssen und hochauflösendem Fernsehen für Privatkunden auch die leistungsfähige Anbindung von Gewerbebetrieben. Die Tele Columbus Gruppe setzt dabei auf einen maßgeschneiderten Ausbau, der nicht nur den heutigen Bedarf abbildet, sondern gleichzeitig die Erweiterung für das künftige Wachstum der Bandbreitennachfrage berücksichtigt. Die bestehende Glasfaser-Koax-Technologie wird bei Tele Columbus mit den neuesten technologischen Standards kombiniert und öffnet damit das Tor ins Gigabit-Zeitalter. Mit den favorisierten Glasfaserausbaustufen, bei denen die Lichtleiter bis in die Häuser oder gar bis in die Wohnungen verlegt werden, wird eine bestmögliche Kapazitätsvorsorge getroffen. Tele Columbus ist mit seinen eigenen Netzen einer der führenden Glasfaser-Kabelnetzbetreiber in Deutschland. Die laufenden Ausbauprojekte setzen in der Netzebene 3, damit wird die Strecke zwischen der Signalkopfstelle und den zu versorgenden Gebäuden beschrieben, heute generell auf Glasfaser: Die enorme Datenübertragungskapazität der Lichtwellenleiter schafft die Grundlage für hohe Leistungsreserven, die für eine Versorgung mit Breitbandinternet entscheidend ist. Hierfür müssen auf reine Fernsehübertragung ausgelegte Netze für den Internetbetrieb ertüchtigt werden, man spricht von der Rückkanalfähigkeit. Per 31.12.2019 waren 69,6 Prozent der durch Tele Columbus angeschlossenen Haushalte internetfähig ausgebaut. Der Ausbau und die Modernisierung unseres Netzes mit Glasfaser erfolgt dabei nicht nur in den Ballungsgebieten, sondern erstreckt sich auch auf Klein- und Mittelstädte. In 2019 haben wir neue glasfaserbasierte Netze und Netzausbauten zum Beispiel in Bernau, Delitzsch, Sangerhausen sowie Lenzkirch und Saig vorgenommen. Im Kreis Lörrach und in Heidelberg wurden komplett neue kommunale Netzabschnitte im Rahmen von Infrastrukturprojekten in Betrieb genommen, die zuvor über keine ausreichende Internetanbindung verfügen konnten. Unser Ziel ist weiterhin, die Glasfaser in immer mehr mit Breitband schwächer versorgte Regionen zu bringen. Zugleich schaffen wir eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Regionen von der Entwicklung zur digitalen Gesellschaft profitieren können und schützen so vor Wohnungsleerstand, Abwanderung und Überalterung. Durch den leistungsstarken Anschluss an die digitale Welt leisten wir einen Beitrag dazu, dass kleinere Städte als Wohnquartiere für Familien uneingeschränkt attraktiv bleiben. Die Schaffung einer glasfaserbasierten, hochleistungsfähigen Infrastruktur vor Ort ist ein entscheidender Standortfaktor für Gewerbeansiedlungen und somit für die Schaffung von Arbeitsplätzen außerhalb der Ballungsräume. Unsere Geschäftssparte für Unternehmenslösungen, PYUR Business, liefert Kommunen und Gewerbetreibenden schlüsselfertige Erschließungskonzepte auf voller Glasfaserbasis. Unsere Netze sichern zusätzlich die TV-Grundversorgung für den Empfang aller Must-Carry-Angebote. Durch die Einspeisung der Dritten ARD-Programme aus benachbarten Bundesländern und weiterer, örtlicher TV-Angebote stärken unsere Verteilnetze die lokale wie regionale Meinungsvielfalt und schaffen damit gesellschaftlich wichtige Kommunikationsräume, selbst über Staats- und Landesgrenzen hinweg. Die Netze von Tele Columbus erfüllen somit insgesamt eine wesentliche Funktion zur Teilhabe am gesellschaftlichen Diskurs, quer durch alle Bevölkerungsschichten, und haben einen Anteil an der zukunftswichtigen Breitbandversorgung in Deutschland. DatenschutzDie Tele Columbus Gruppe unterhält Gestattungsverträge mit der Wohnungswirtschaft und Nutzerverträge mit den Endkunden ihrer Produkte. Im Rahmen der Nutzung von Diensten im Bereich Telefonie und Internet fallen zudem Anschlussdaten, Zugangsdaten und sensible Verbindungsdaten an, die vor unbefugtem Zugriff zu sichern sind. Vor dem Hintergrund möglicher Software-Schwachstellen und gezielter Cyberangriffe wird klar, weshalb Tele Columbus zum Schutz persönlicher Daten einen hohen Aufwand bei der Sicherung beteiligter IT-Systeme betreibt. Ziel des Einsatzes für den Datenschutz bei der Tele Columbus Gruppe ist es, den gesetzlichen Anforderungen bei der Verwahrung und Verwaltung sensibler Daten jederzeit zu entsprechen, bei eventuell auftretenden datenschutzrelevanten Vorfällen umgehend die zuständigen Aufsichtsbehörden zu unterrichten sowie betroffene Kunden zu informieren und im Sinne einer bestmöglichen Schadensbegrenzung zu beraten. Die Umsetzung der Datenschutzthemen erfolgt unter der Leitung der Rechtsabteilung. Für Fragen rund um den Datenschutz steht der Tele Columbus Gruppe ein externer Datenschutzbeauftragter zur Seite. Der Geschäftsbereich PYUR Business (HLkomm GmbH) mit seinen eigenen Rechenzentren hat einen weiteren externen Datenschutzbeauftragten im Einsatz. Bei PYUR Business wird der IT-Grundschutz gemäß ISO27001 sowie das Qualitätsmanagement nach ISO9001 gewährleistet. Es finden jährliche Re-Audits statt, welche durch die Abteilung Qualitäts- und Sicherheitsmanagement betreut werden. Angesichts der Verarbeitung personenbezogener Daten und der weiter wachsenden Komplexität der IT-Systeme ist das Thema Datenschutz für den Tele Columbus Konzern von größter Bedeutung. Um die Sicherheit unserer IT nach aktuellem Stand der Technik zu gewährleisten, Schwachstellen aufzuspüren und Sicherheitslücken rasch zu schließen, hat die Abteilung IT-Operations die Stelle eines Sicherheitsbeauftragten geschaffen. Neben Maßnahmen zur Vervollständigung der Organisation und den Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Notifikationspflicht nach DSGVO wurde in 2019 konzernweit eine verpflichtende Onlineschulung mit Lernkontrolle zum Umgang mit betrieblichen Informationen und zum Datenschutz durchgeführt, an der über 800 Mitarbeiter erfolgreich teilnahmen. In 2019 wurde weiterhin damit begonnen, die bestehende Datenschutzrichtlinie zu erneuern, mit der die Umsetzung der Datenschutzanforderungen samt der damit in Verbindung stehenden Strukturen und Prozesse definiert werden. Mit der Neufassung wird die Richtlinie an die praktischen Themen der Umsetzung der Datenschutzanforderungen angepasst. Die Informationsmaßnahmen über den Datenschutzbeauftragten und die Aufgaben der Compliance-Abteilung führten messbar zu einer deutlich erhöhten Wahrnehmung der Mitarbeiter. Bei der Mitarbeiterbefragung im November 2019 stimmten 83 Prozent der Teilnehmer der Aussage zu: "Ich fühle mich ausreichend darüber informiert, an wen ich mich im Unternehmen bei Datenschutzverstößen wenden kann." Das bedeutet einen Zuwachs von 26 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr. Trotz aller Sorgfalt hat die Tele Columbus Gruppe in der Berichtsperiode einen Zwischenfall gemeldet, bei dem Angaben aus dem Kundenportal fehlerhaft verlinkt waren. Es erfolgte eine Meldung an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. In Abstimmung mit der zuständigen Landesdatenschutzbehörde wurde das daraus erwachsende Risiko als gering bewertet. Auf eine Mitteilung der potenziell betroffenen Kunden wurde folgerichtig verzichtet. Im Bereich PYUR Business ist kein Datenschutzvorfall bekannt geworden. Nachhaltigkeitsziel Nr. 8:Mehr Qualität und Transparenz in Belangen des Datenschutzes erreichen sowie Sicherheit in der IT-Architektur verstärken Bis 2024 werden wir das Schutzniveau persönlicher Daten über das gesetzlich gebotene Maß hinaus erhöht haben und datenschutzrechtliche Anfragen jederzeit durch situationsgerechte Prozesse begleiten. Die Zielerreichung kann über die Quote meldepflichtiger Vorfälle, über externe Prüfungen von Schutzmaßnahmen oder über Zertifizierungen dokumentiert werden. Kundenzufriedenheit und ServicequalitätUm ihren Kunden ein exzellentes Kundenerlebnis zu bieten, hat die Tele Columbus AG ein verstärktes Augenmerk auf die Leistungen des Kundenservice und die Kundenzufriedenheit gelegt. Bei unseren Kunden handelt es sich um die Nutzer unserer Netzanschlüsse sowie um Kunden aus der Wohnungswirtschaft, mit denen die erforderlichen Betriebs- und Versorgungsverträge geschlossen wurden. Mit einem ganzheitlichen Konzept zur Verbesserung des Kundenerlebnisses sollen spürbare Qualitätssteigerungen an allen Kontaktpunkten erzielt werden. Tele Columbus strebt eine Branchenführerschaft in Sachen Servicequalität und Kundenzufriedenheit an und hat zur Umsetzung dieses ambitionierten Ziels zahlreiche Maßnahmen im operativen Bereich ergriffen. Die Unternehmensstrategie definiert den Bereich Kundenservice als ein zentrales Aktionsfeld. Der Plan enthält Initiativen zur besseren technischen Steuerung der Dienste, aber auch Elemente, um die Produkte exakt auf den Kundenbedarf abzustimmen. Die "Mein PYUR"-App: Informationen zum Vertrag, Rechnungskontrolle und Störungsbestand in einer Anwendung. So wurden in 2019 sämtliche Kontaktwege und Gründe für den Kunden, mit uns in Kontakt zu treten, auf Belastbarkeit und Konsistenz geprüft. Zum Aufspüren von Schwachstellen werden fortlaufend Kunden nach einem Servicekontakt zu ihren Erfahrungen befragt. Die getroffenen Maßnahmen nutzen den Endkunden und unseren Partnern der Wohnungswirtschaft gleichermaßen. Ein ausgezeichneter Kundenservice begründet das Vertrauensverhältnis zum Anbieter und stärkt die Nachfragebereitschaft, womit perspektivisch auch unsere Anleger profitieren. Die Kunden-App "Mein PYUR" wurde um einen umfassenden Störungsassistenten ergänzt, der bei Bedarf die Kunden- und Produktdaten mit technischen Netzparametern und Modeminformationen auswertet. Auf diese Weise erhalten unsere Kunden sehr zielgerichtet und in Echtzeit mit kurzen Texten, Fotos, Grafiken oder Anleitungen Hilfestellungen, um Beeinträchtigungen der Internet- oder Telefonverbindung zu beseitigen. Mit aktuell rund 90.000 aktiven Installationen ist die "Mein PYUR"-App ein Erfolg. Insgesamt registriert das Kundenportal im Internet und die "Mein PYUR"-App monatlich knapp 80.000 Nutzer, mehr als 30 Prozent davon greifen über die App zu. Im Dezember 2019 erreichten uns bereits 17,6 Prozent aller Kundenanliegen über unsere digitalen Kontaktkanäle. Um den Erfolg der bislang getroffenen Maßnahmen zu messen, werden die Kunden im Anschluss an Service-Interaktionen nach ihren Erfahrungen befragt. Die Ergebnisse werden fortlaufend erhoben, täglich analysiert und mit den Mitarbeitern geteilt. Die Messmethode Net Promoter Score, kurz NPS, wurde inzwischen auf Kunden der Wohnungswirtschaft ausgedehnt. Neben dem NPS werden weitere Daten zur Die App erfreut sich steigender Beliebtheit und zählte Ende 2019 bereits 90.000 Installationen.
Erreichbarkeit und zur Problemlösungskompetenz erhoben. Unter anderem wird die Attraktivität des Produktportfolios durch die Anzahl der vermittelten Produkte (RGU) gemessen. Die Ergebnisse aller Messungen fließen unmittelbar in die Steuerung der Projekte mit ein. Net Promoter Score
Im Mittelpunkt der Maßnahmen steht die Verbesserung der Serviceprozesse und der Produktqualität. Die Mitarbeiter im Kundenservice erhalten zur Steigerung der Auskunfts- und Problemlösungskompetenz automatisierte Werkzeuge an die Hand, um geschilderte Probleme so präzise wie möglich einzugrenzen und die richtigen Folgemaßnahmen zu ihrer Lösung zu ergreifen. Nachhaltigkeitsziel Nr. 4:Branchenbester Kundenservice. Mit steigender Qualität im Kundenservice, performanten und zuverlässigen Netzen sowie bedarfsgerechten Produkten werden wir die Kundenzufriedenheit deutlich steigern. Der Grad unserer Zielerreichung wird durch fortlaufende Kundenbefragungen und der Erhebung des sogenannten Net Promoter Score auf branchenübliche Weise erhoben. Außerdem erfassen wir Angaben zur Erreichbarkeit und zur Problemlösungskompetenz unserer Mitarbeiter. Um ein umfassendes Bild der Kundenzufriedenheit zu gewinnen, werden auch das Kontaktvolumen, das Produktbuchungsverhalten und die Kündigungsrate mit eingerechnet. Um unsere Position im Vergleich zu unseren Mitbewerbern im Markt zu ermitteln, werden Befragungen auch in solchen Haushalten durchgeführt, die zwar in unserem Netzversorgungsgebiet liegen, aber keine Dienste bei uns gebucht haben. Die Verantwortung für das Projekt zur Verbesserung des Kundenerlebnisses liegt in der Abteilung Customer Experience Management und ist dem Geschäftsbereich des Chief Operations Officer zugeordnet. Produkte und InnovationMenschlichkeit, Einfachheit und Leistung sind die Maßstäbe unserer täglichen Arbeit und unseres Handelns. Diese drei zentralen Markenwerte sollen bei allen Mitarbeitern ein ganzheitliches Bewusstsein schaffen, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung mehr ist als die bloße Betrachtung von Preis und Leistung. Unsere Tarife und Produkte sind transparent gestaltet, einzeln und flexibel buchbar. In 2019 haben wir die klassischen Nutzerverträge mit 24 Monaten Laufzeit mit weiteren Preisvorteilen ausgestattet. Zugleich wurde das Tarifangebot für Verträge mit kurzer, dreimonatiger Mindestlaufzeit auf sogenannte Triple-Play-Angebote, in denen die Leistungen Internet, Telefon und TV-Versorgung in HD-Qualität zusammengefasst sind, ausgeweitet. Die drahtlose Internetnutzung in den eigenen vier Wänden ist heute selbstverständlich. Eine gute WLAN-Signalqualität ist die entscheidende Voraussetzung für eine reibungslose Nutzung des Internetanschlusses. Um dieser Anforderung zu entsprechen, wurde das von uns kostenfrei ausgelieferte Standard-Modem in einer neuen Entwicklungsstufe, mit Verbesserungen bei der WLAN-Versorgung, ausgerollt. Zusätzlich ist auf Wunsch in den DOCSIS-Kabelnetzen alternativ die beliebte FRITZ!Box 6490 erhältlich. Die monatliche Zuzahlung wurde, je nach aktueller Angebotskonstellation, auf 2 bis 3 Euro monatlich abgesenkt. Die Telefonie-Plattform wurde in einigen Teilnetzen der Unternehmensgruppe um den SIP Signalisierungsstandard ergänzt, um den problemlosen Einsatz kundeneigener Kabel-Router weiter zu erleichtern. Das Buchungsverhalten und die fortlaufenden Kundenbefragungen gleichen das Produkt- und Leistungsportfolio mit den Wünschen unserer Kunden ab. Kommunikation und TransparenzDie PYUR-Markenwerte Menschlichkeit, Einfachheit und Leistung stellen eine besondere Herausforderung für die interne und externe Kommunikation dar. Daher versuchen wir unsere Informationen stets angemessen, verständlich und klar zu übermitteln. Diesem Anspruch folgen unsere Webauftritte www.pyur.com und www.telecolumbus.com ebenso wie unsere Kundenanschreiben, die Veröffentlichungen in unserem Intranet für die Mitarbeiter sowie unsere Auskünfte gegenüber der Presse und dem Kapitalmarkt. Die Kommunikation zum Wegfall der analogen TV- und Radiosignale durch die Digitalisierung in den Kabelnetzen ist uns nach Ansicht unserer Partner der Wohnungswirtschaft gut gelungen. Im Nachgang der Digitalumstellungen, von denen auch der konventionelle UKW-Radioempfang im Kabel betroffen war, haben wir erfolgreich darstellen können, dass der digitale Radioempfang im Kabel dem vorhergehenden UKW-Empfang in seiner Programmvielfalt mit 96 Programmen weit überlegen ist. Zudem wies die Presseabteilung im ersten Halbjahr 2019 in der Lokalpresse auf den raschen Ausbau technischer Übertragungskapazitäten hin und begleitete den im Februar 2019 erstmals angekündigten Gigabitausbau in unseren Berliner Netzen bis zum Start im August 2019. Im Bereich Investor Relations wurden 2019 neben der Regelkommunikation von Quartalszahlen und Jahresabschluss vier Ad-Hoc-Meldungen veröffentlicht. Themen waren hier Veränderungen im Aufsichtsrat, die Kommentierung von Medienspekulationen, die geschlossene Wholesale-Vereinbarung mit Telefonica Deutschland sowie die Ankündigung, dass der Vorstandsvorsitzende und CEO Timm Degenhardt das Unternehmen verlassen wird. Verantwortlich für die externe und interne Kommunikation von Tele Columbus ist die Abteilung Corporate Communications. Für die Endkundenkommunikation zeichnet die Abteilung Brand & Marketing Communication verantwortlich. Onlinekampagnen und Webseiten werden von der Abteilung eCommerce betreut. Die Kommunikation mit dem Kapitalmarkt verantwortet die Abteilung Investor Relations. UmweltbelangeÖkologische Verantwortung ist für Tele Columbus ein zentraler Teil des Nachhaltigkeitsmanagements. Bei der Bedeutung von Treibhausgas-Emissionen (kurz: THG) für das Unternehmen liegt das Thema Stromverbrauch an erster Stelle. 98 Prozent unseres Bedarfs an elektrischer Energie geht auf den technischen Betrieb der Netze und Rechenzentren zurück. Zusätzlich stellt das Thema Mobilität einen weiteren wesentlichen Einflussfaktor auf unsere CO 2-Emissionen dar. Die mit dem Auto zurückgelegten Kilometer gehen zum größten Teil auf die Vertriebstätigkeit sowie für Servicearbeiten am Netz oder bei Kunden zurück. Im Vergleich zu diesen beiden Themenfeldern ist der Einfluss der Versandlogistik und der Heizenergie von geringerer Bedeutung und wird in den weiteren Ausführungen nicht näher betrachtet. RessourcenZur Nutzung unserer Dienste setzen Endkunden Hardware wie Modems und digitale Kabel-TV-Empfänger (Settop-Boxen) ein. Tele Columbus stellt die erforderliche Hardware überwiegend als Leihgerät zur Verfügung. Nach Vertragsbeendigung kommen solche Leihgeräte wieder zu uns zurück. Wir nutzen hierdurch die Chancen der professionellen Wiederaufbereitung. An dieser Stelle ist ein Kreislaufsystem entstanden, welches einen Beitrag zur Vermeidung von Elektroschrott leistet. Ziel ist es, die verwendeten Ressourcen möglichst effizient einzusetzen und dadurch unsere negativen Umweltauswirkungen zu reduzieren. Die Hardwareverpackungen unserer Leihgeräte bestehen aus naturbelassenem braunen Karton. Die Kartons sollen nach Möglichkeit für eine eventuelle Rücksendung bereitgehalten werden. Die Themen Logistik und Einkauf liegen in der Abteilung Logistics & Procurement und werden an den Vorstand berichtet. StromverbrauchInnerhalb des Tele Columbus Konzerns wird ein Großteil der elektrischen Energie für den Betrieb der Netze und Rechenzentren aufgewendet. Stromverbräuche der Gebäude für Verwaltung und Dienstleistungen werden im Vergleich hierzu als nachrangig beurteilt und nicht explizit ausgewiesen. Unser CO 2-Footprint
Stromreduktionen in unseren Netzen ergeben sich durch Netz-Neubauvorhaben, die von vornherein in energieeffizienter Glasfasertechnik angelegt werden. Einen weiteren wesentlichen Einfluss hat die Modernisierung von Bestandsnetzen im Rahmen von Gestattungsverträgen mit der Wohnungswirtschaft. Hier setzt sich Tele Columbus stets für den stärkeren Einsatz der Glasfasertechnik ein. Federführend für die Ausführung von Netz-Neubauten und Netz-Modernisierungen ist der Geschäftsbereich Technik. Mit den Investitionen in unsere Netze verbinden wir das Ziel einer Leistungssteigerung mit einer weiteren Erhöhung der Energieeffizienz. Mit der in 2019 vollzogenen Umstellung unserer TV- und Radiosignalquellen auf eine rein digitale Verbreitung hat vielerorts eine vereinheitlichte, moderne Signalaufbereitung Einzug in die sogenannten Kabelkopfstellen gehalten, von denen aus die Programme in die lokalen Kabelnetze geleitet werden. Der Wegfall der Analogisierung für die zuvor betriebene parallele analoge Ausstrahlung der TV-Signale und die zeitgleiche Modernisierung der Signalaufbereitung senken den Energiebedarf unserer technischen Anlagen bei der Verbreitung von TV- und Radiosignalen deutlich. Die erzielte Einsparung wurde ab der zweiten Jahreshälfte 2019 wirksam. Im Ergebnis verzeichnen wir beim Energiebedarf der Kabelnetze eine Einsparung von immerhin 8,7 Prozent auf 23.183 MWh. Im Vorjahr hatten wir im Netzbetrieb lediglich eine Einsparung von 1,6 Prozent ausgewiesen. Hier scheint der Effekt der Analogabschaltung bereits sichtbar zu werden. Bei der Entwicklung der Treibhausgasemissionen ist bereits ein deutlicher CO 2-Rückgang zu berichten. Hier kommt über die oben aufgeführte Senkung des Energieverbrauchs hinaus ein deutlich höherer Anteil erneuerbarer Energien im Strommix unseres Hauptlieferanten zum Tragen. Mit einem Ökostromanteil von 55,6 Prozent sinken die CO 2-Emissionen je Kilowattstunde von 379 auf nun noch 267 Gramm. In der Geschäftskundensparte PYUR Business (HLkomm GmbH), einem auf IP-Dienstleistungen spezialisierten Unternehmen der Tele Columbus Gruppe mit Sitz in Leipzig, setzt man beim Betrieb eigener Glasfasernetze und Rechenzentren ganz auf eine Zero-Emission-Strategie. 2019 wurde die Stromversorgung komplett auf erneuerbare Energien umgestellt. Somit stieg der Anteil erneuerbarer Energien in der Strombeschaffung von HLkomm von 92 auf nunmehr 100 Prozent. Der Energiebedarf stieg im Vergleich zum Vorjahr mit 1,5 Prozent geringfügig auf 7.342 MWh. Neu ausgewiesen ist der Energiebedarf der ANTEC Servicepool GmbH in Hannover, deren Verteiltechnik 13 MWh beigetragen hat, dabei aber ebenfalls ausschließlich aus erneuerbaren Quellen stammt. Der Strombedarf der noch im Vorjahr aus gewiesenen Netzanlagen von PrimaCom und pepcom ist im Rahmen der abgeschlossenen Unternehmensintegration in Tele Columbus aufgegangen. Daraus ergibt sich für den technischen Betrieb der Unternehmensgruppe bei der Stromversorgung ein CO 2-Ausstoß von ca. 6.190 Tonnen 1) , was einem Rückgang um 34 Prozent gegenüber dem Vorjahr mit 9.375 tCO 2 entspricht. Den zusätzlich positiven Effekten eines sinkenden Energieverbrauchs durch die Netzmodernisierung mit Glasfaser steht ein insgesamt wachsender Anteil internetfähiger Netze gegenüber. Der Anteil internetfähiger Netze der Tele Columbus AG, die an der eigenen Internet-Backbone-Infrastruktur betrieben werden, stieg auf 69,6 Prozent an. Das durchschnittliche monatliche Datenvolumen der Festnetz-Internetanschlüsse stieg nach Untersuchungen des VATM von 2018 auf 2019 um 26 Prozent auf nunmehr 137 Gigabyte pro Monat an. Binnen drei Jahren hat sich das transferierte Datenvolumen damit abermals knapp verdoppelt. Mit der steigenden Auslastung der Netze steigt auch der Energiebedarf. Energieträgermix der MVV Energie AG
Unser Stromverbrauch für Netzbetrieb und Rechenzentren teilt sich wie folgt auf 2) :
Hinweis: Der Strombedarf der noch im Vorjahr ausgewiesenen Netzanlagen von PrimaCom und pepcom ist im Rahmen der abgeschlossenen Unternehmensintegration in Tele Columbus aufgegangen. CO 2-Berechnung Strom
Nachhaltigkeitsziel Nr. 1:CO 2-freier Netzbetrieb. Die Tele Columbus AG wird ihre Netze bis 2024 CO 2-neutral betreiben. Der erste entscheidende Schritt wird die Umstellung auf 100 Prozent erneuerbare Energien für die gesamten eingekauften Strommengen sein. Trotz dieser Schritte zur CO 2-Neutralität geht Verbrauchsenkung stets vor Kompensation, was ökologisch und wirtschaftlich gleichermaßen vernünftig ist. Um unsere Ziele zu erreichen, messen wir fortwährend unseren Energieverbrauch und ermitteln Einsparpotenziale durch Energieaudits. Verantwortlich hierfür sind die Bereiche Central Technics, Kaufmännischer Einkauf und Corporate Communications. MobilitätEin Großteil der Fahrstrecken mit dem Auto dient dem Kundenservice und Kundenkontakt. Die Fahrten sind zum Teil nicht planbar und nicht alle Zielorte lassen sich problemlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen. Auch für den technischen Fieldservice ist das Auto unerlässlich. Mit den Transportern werden Trassenwege zur Störungssuche abgefahren, außerdem sind natürlich auch Werkzeuge und Ersatzteile mitzuführen. Es bleibt nicht aus, dass viele Mitarbeiter zwischen den beiden größten Unternehmensstandorten Berlin und Leipzig reisen müssen. Mitarbeitern mit Reisetätigkeit wird eine Bahncard Business zur Verfügung gestellt, um möglichst viele Fahrten auf die Schiene zu verlagern. 2019 wurden 938.500 Kilometer mit der Bahn zurückgelegt. Davon entfielen 864.500 Kilometer auf den DB-Fernverkehr, die dank 100 Prozent Ökostrom ohne CO 2-Emission zurückgelegt wurden. Hinzu kommen 74.000 Kilometer in DB-Nahverkehr, bei denen 3,5 Tonnen CO 2 freigesetzt wurden. Leipzig-Berlin, berücksichtigt wurden 2.246 Fahrten
1) Eine sinnvolle Flugverbindung konnte nicht
gefunden werden.
Die mit dem Auto zurückgelegte Fahrleistung sank im Vergleich zu 2018 um 140.000 auf 8,41 Millionen Kilometer. Die Fahrleistung inkludiert sämtliche Servicefahrzeuge sowie durch uns durchgeführte Logistik-Transporte. Daraus ergibt sich ein CO 2-Ausstoß von 1.630 Tonnen. Gegenüber dem Vorjahr mit knapp 2.000 Tonnen sank der CO 2-Ausstoß somit stärker als die Kilometerleistung. Der Grund hierfür liegt in der fortschreitenden Fuhrparkkonsolidierung, die Einfluss auf den Durchschnittsverbrauch der Fahrzeugflotte hat. 2019 sind 2194 dienstliche Flugreisen angefallen. Die zurückgelegte Strecke belief sich auf 1,05 Millionen Kilometer, was einem Zuwachs von 85.000 Kilometern gegenüber 2018 entspricht. Die CO 2-Emissionen beliefen sich auf 324 Tonnen. Die Erhebung und Abrechnung der zurückgelegten Strecken erfolgt über einen externen Dienstleister. Nachhaltigkeitsziel Nr. 3:Flugreisen vollständig kompensieren: Soweit dienstliche Flugreisen nicht vermieden werden können, werden die daraus resultierenden CO 2-Emissionen durch den Einkauf von Klimazertifikaten kompensiert. Hardware-KreislaufwirtschaftDie ausgelieferte Kundenhardware gelangt nach Vertragsende wieder an uns zurück. Um die zu erwartende Lebensdauer voll auszunutzen und somit Elektronikschrott soweit wie möglich zu reduzieren, wird die gebrauchte Hardware überprüft, gereinigt und erneut in den Kundenumlauf gebracht. Die Menge wiederaufbereiteter Kundenhardware ist 2019 weiter angewachsen; die Aufbereitungsquote liegt auf Vorjahresniveau bei etwa 70 Prozent. Neben Kundenmodems und DVB-C-Receivern wurden zum Beispiel auch Smartcard-Module, CI-Karten, Fernbedienungen, Steckernetzteile, Festplatten und Anschlusskabel aufbereitet. In 2019 wurden so knapp 64.000 Modems und 42.000 DVB-C-Receiver aufbereitet. Bis auf das letzte Kabel aufaddiert, haben über eine halbe Millionen Komponenten auf diese Weise einen weiteren Nutzungszyklus erhalten. Nachhaltigkeitsziel Nr. 2:Senkung der THG-Emissionen um 30 % pro Kilometer Die Tele Columbus AG will den CO 2-Ausstoß der betrieblichen Autonutzung gegenüber 2018 bis 2024 um 30 Prozent pro Kilometer reduzieren. Als erste Maßnahme wurde ein Fuhrparkkonzept mit neuer Firmenwagenregelung aufgesetzt, welches darauf ausgelegt ist, auch Plug-In-Hybridfahrzeuge einzubeziehen. Ferner prüft der Konzern, an seinen wesentlichen Geschäftsstandorten Ladeeinrichtungen für diese Fahrzeuge zu schaffen. Maßstab für die Erreichung des 30 %-Ziels ist der für 2018 ermittelte Durchschnittswert von 191 g/km. Der Zielwert beträgt somit 134 g/km bis spätestens 2024. Gesteuert wird die Zielerreichung über die zyklische Abfrage von Fahrleistungen und Tankmengen. Bei Bedarf können weitere Maßnahmen veranlasst werden. In Betracht kommen hierfür weitere Initiativen für mehr Elektromobilität im Fuhrpark. Verantwortlich ist der Bereich Einkauf. Geräte, die sich nicht mehr für den Einsatz in den Kundenhaushalten qualifizieren, werden vorzugsweise an Zweitverwerter veräußert. In 2019 wurden gut 380.000 Geräte und technische Komponenten in eine Zweitverwertung gegeben. Nur ein kleinerer Teil der rücklaufenden Hardware wird von unserem externen Logistikunternehmen unter Beachtung einschlägiger Umweltauflagen zur Verschrottung freigegeben. Zuständig ist die Abteilung Logistics & Procurement CPE. Die ANTEC Servicepool GmbH in Hannover betätigt sich ebenfalls im Bereich der Wiederaufbereitung von Kundenhardware: Für 2019 meldete sie eine Wiederverwendungsquote von 80 Prozent bei insgesamt etwa 1000 Geräterückläufen. Bei den technischen Komponenten in unseren Verteilnetzen sind keine hohen Aufbereitungsquoten zu erzielen. Defekte Komponenten werden im Rahmen der Gewährleistungszeiten vom Hersteller repariert und gehen als Ersatzteil wieder in den Einsatz. Ansonsten gilt, dass die von den Herstellern berechnete Lebensdauer der technischen Anlagen nach Möglichkeit voll ausgenutzt wird. Im Sinne einer maximalen Ausfallsicherheit der Versorgung wird auf den Einkauf wiederaufbereiteter Hardware verzichtet. Wasser und AbwasserWasserentnahmen im Sinne eines produktionsbedingten Verbrauchs finden nicht statt, sondern beschränken sich auf den gewöhnlichen Wasserverbrauch von Büroräumen. Auch gefährliche Abfälle fallen nicht an. Altersstruktur der Angestellten zum 31.12.2019
MitarbeiterDie Attraktivität von Tele Columbus als Arbeitgeber ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für unser Unternehmen. Ziel ist es, durch ein positives Betriebsklima und gute Arbeitsrahmenbedingungen erfolgreich und dauerhaft geeignete Arbeitnehmer für die Tele Columbus Gruppe zu gewinnen. Die Zusammenarbeit mit den Betriebsräten und dem Safety- and Health-Management sind weitere elementare Bausteine, die den Umgang von Tele Columbus mit den Mitarbeitern regeln. Die wichtigsten Arbeitgeber unter dem Dach der Tele Columbus AG sind die Tele Columbus Betriebs GmbH, die Tele Columbus Vertriebs GmbH, die Radio-, Fernsehen-und Computertechnik GmbH (nachfolgend kurz RFC), die HLkomm Telekommunikations GmbH sowie die pepcom GmbH. Ein Überblick zum Konsolidierungskreis sämtlicher Beteiligungs- und Tochtergesellschaften findet sich im Konzernanhang auf Seite H 90. Tele Columbus als ArbeitgeberDie Zahl der bei Tele Columbus Beschäftigten betrug im Jahresmittel 1.150 vollzeitäquivalente Angestellte und verteilte sich auf durchschnittlich 1.222 Personen. Sämtliche Mitarbeiterthemen werden auf der Konzernebene durch die Abteilung Human Resources gesteuert, die direkt an den Vorstand berichtet. Geschlechterverhältnis zum 31.12.2019
Als moderner Arbeitgeber ermöglichen wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern flexible Gestaltungsmöglichkeiten bei der eigenen Arbeitszeit. Soweit möglich, besteht in allen Bereichen grundsätzlich die Option, Arbeitsbeginn und -ende, im Rahmen betrieblich vereinbarter Zeitkorridore, selbst mitzubestimmen. Die Arbeitsausstattung ist größtenteils auch auf mobilen Betrieb ausgelegt und Zeiten im Homeoffice sind in Absprache mit der Führungskraft möglich. ArbeitgeberattraktivitätIn 2018 wurde erstmals eine vollständige Erhebung zur Arbeitszufriedenheit durchgeführt, deren Ergebnisse in die inhaltliche Ausgestaltung eines Strategieprogramms Eingang gefunden haben. Der abgeleitete Maßnahmenkatalog umfasste vor allem das "Capability, Talent & People Management". Im Fokus stehen dabei die qualitative Verbesserung des Onboarding-Prozesses neuer Mitarbeiter sowie Maßnahmen zur Förderung der Mitarbeiterbindung. Das Programm hat zum Ziel, die Mitarbeiterfluktuation zu reduzieren. Gesteuert wird der Projektteil durch die Abteilung Human Resources, die ihre Ergebnisse direkt an den Chief Executive Officer berichtet. In 2019 haben 147 Angestellte unser Unternehmen verlassen (Vj.: 247), 173 Mitarbeiter konnten neu gewonnen werden (Vj.: 203). Bei der Bewertung der Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ist zu beachten, dass 2018 noch im Zeichen der arbeitsrechtlichen Umsetzung von Interessensausgleichs-Vereinbarungen und Sozialplänen aus der Zusammenführung der verschiedenen Gesellschaften stand, der 85 Austritte zuzurechnen waren. Diese Effekte kamen 2019 nicht mehr zum Tragen. Vergleicht man die Rate aus 2018, bereinigt um die oben erwähnten Vereinbarungsfälle, sank die Personalfluktuation 2019 von 14,7 auf 12,25 Prozent, was absolut und im Branchenkontext einen guten Wert darstellt. Der Ausbau der Patenschaften für neue Mitarbeiter ("Buddy-Programm"), die Weiterentwicklung der Onboarding-Veranstaltungen ("Welcome Days"), die Erweiterung und standortübergreifende Vereinheitlichung arbeitgeberseitiger Nebenleistungen sowie technisch-organisatorische Anpassungen für ein effizienteres Arbeiten zeigen hier erste Erfolge und werden in 2020 weiter fortgesetzt. Das Programm PYUR Kultur hat der Ausbildung einer Unternehmenskultur mit gemeinsamem Werteverständnis als Basis der Zusammenarbeit zusätzlich positive Impulse geliefert. Um diese positive Entwicklung zu verfestigen, wurde schrittweise eine Wertung von Führungsqualität entlang der Unternehmenswerte Einfachheit, Leistung und Menschlichkeit als Bonusbestandteil für Direktoren und Geschäftsführung eingeführt, die auch den Ansatz eines 360-Grad-Feedbacks enthält. In der Praxis bedeutet dies, dass die Bewertung von Mitarbeitern durch die vorgesetzten Führungskräfte keine Einbahnstraße mehr ist, sondern sich umgekehrt auch Führungskräfte dem Votum ihrer Mitarbeiter stellen müssen und daran gemessen werden. Um den Erfolg der Maßnahmen zur Formung einer leistungsfähigen Mitarbeiterorganisation zu messen, wird jährlich der Employee Net Promoter Score (eNPS) gemessen. Im Rahmen der Mitarbeiterumfrage 2018 wurde dieser Wert erstmalig ermittelt ("Nullmessung"). Die Fortschritte werden seitdem in Umfragen dokumentiert. So verbesserte sich der eNPS-Wert zur Weiterempfehlungsrate, der ausdrückt, ob man die Tele Columbus Gruppe einem Freund oder Bekannten als Arbeitgeber empfehlen würde, um fünf Punkte. Der Gesamtwert über alle Fragen (eNPS-Index) konnte sich von 2018 auf 2019 ebenfalls um fünf Punkte verbessern. Damit bleibt das Ergebnis aber doch unterhalb der gesetzten Erwartungen, was weitere Anstrengungen entlang der Mitarbeiterkritik erforderlich machen wird. PersonalentwicklungAuch bei Tele Columbus ist der oft beschriebene Fachkräftemangel in einigen Unternehmensbereichen spürbar. Aus diesem Grunde kommt der Personalentwicklung eine immer gewichtigere Rolle zu, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch gezielte Qualifizierung attraktive Beschäftigungs- und Entwicklungsperspektiven zu eröffnen. Alle Mitarbeiter von Tele Columbus nehmen an jährlichen Mitarbeitergesprächen teil, in denen auch Zielvereinbarungen getroffen werden. Im Rahmen der jährlichen Zielvereinbarungen sind individuelle Fortbildungsmaßnahmen Bestandteil der Gespräche zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten. 2019 wurden insgesamt 110 Fortbildungsveranstaltungen genehmigt, die zusammengenommen 3728 Teilnehmer erreichten. Die PYUR Academy hat mit 27 verschiedenen Fortbildungsangeboten 172 Mitarbeiter fortgebildet. Das Themenspektrum ist breit gespannt und reicht von der Excel-Anwendung über Zeit- und Stressmanagement bis hin zur Vorbereitung auf das Übernehmen von Führungsverantwortung. Bei externen Bildungsdienstleistern haben 171 Mitarbeiter 79 Veranstaltungen belegt. Hinzu kommen vier Online-Fortbildungsmodule mit Lernerfolgskontrolle zu den Themen Compliance, Schutz vor Korruption, Datenschutz-Grundlagen und Umgang mit Information, die im Durchschnitt von jeweils 846,25 Mitarbeitern erfolgreich absolviert wurden und den hohen ausgewiesenen Beschulungsanteil der Belegschaft begründen. Bei der Onlineschulung entspricht die Geschlechterverteilung der Mitarbeiterzusammensetzung. In der PYUR Academy waren 58,7 Prozent der Teilnehmer weiblich, bei den externen Fortbildungsangeboten verhält es sich genau umgekehrt; hier lagen die männlichen Teilnehmer mit einem Anteil von 59 Prozent etwas vorn. Nachhaltigkeitsziel Nr. 5:Die Tele Columbus AG mit ihrer Marke PYUR soll bis 2024 als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen werden. Dieses Ziel soll durch ein Bündel aus Einzelmaßnahmen erreicht werden, in das die jährlichen Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung einfließen. Zu den unmittelbar geplanten Maßnahmen zählt die Verbesserung der betriebsinternen Begleitung neuer Mitarbeiter, die schrittweise Beseitigung von unternehmenshistorisch gewachsenen Ungleichheiten der Arbeitsbedingungen und Nebenleistungen, der Aufbau einer Arbeitgebermarke in Jobportalen und einschlägigen Social-Media-Kanälen. Der Grad der Zielerreichung wird über den Employee Net Promoter Score sichtbar gemacht, über die Fluktuationsquote sowie weitere derzeit diskutierte Indikatoren in Bezug auf die Wiederbesetzung vakanter Stellen und Onlinebewertungen entsprechender Plattformen. Verantwortlich ist die Abteilung Human Resources. ArbeitssicherheitErhalt der Gesundheit, Vermeidung berufsbedingter Erkrankung und die Schaffung sicherer Arbeitsbedingungen sind Ziele des Safety- and Health-Managements, das vom Bereich Human Resources gesteuert wird. An allen erforderlichen Standorten wurden betriebliche Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzhelfer und Ersthelfer benannt und geschult, um die Sicherheit am Arbeitsplatz im Sinne einer optimalen Unfallprävention sowie einer Verringerung möglicher Brand- und Unfallfolgen zu erreichen. An allen wesentlichen Betriebsstandorten ist ein Arbeitssicherheitsausschuss (ASA) nach Maßgabe § 11 Satz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) installiert. Die betriebsärztliche Versorgung wird über externe Dienstleister für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit gewährleistet. Ein Anspruch auf betriebsärztliche Leistungen besteht für alle Beschäftigten und schließt damit auch Mitarbeiter ein, die keine Angestellten sind. Hierzu gehören Berater, Selbständige und Freiberufler, bei denen Tele Columbus sowohl Einfluss auf die Arbeit sowie den Arbeitsplatz hat. Im Jahr 2019 hat die Tele Columbus Gruppe 17 meldepflichtige Arbeitsunfälle registriert1). Sieben dieser Unfälle ereigneten sich bei der RFC GmbH, für deren Tätigkeit im Fieldservice, bei Netzwartung und Montage sich aufgrund der Einsatzorte und Art der Tätigkeiten besondere Gefährdungen ergeben. Betriebsunfälle 2019
Die RFC-Mitarbeiter begegnen im Rahmen ihrer Einsätze stromführenden Leitungen, arbeiten und reparieren Kabel und Glasfasern in Baustellenbereichen und begeben sich an Einsatzorte in verkehrsführenden Bereichen. Zur persönlichen Schutzausrüstung der Mitarbeiter gehören Sicherheitsschuhe, Arbeitshandschuhe, Warnwesten, Sicherheitsbrillen und ein Gehörschutz. Diese Schutzausrüstung wird täglich durch die Mitarbeiter geprüft. Absturzsicherungen, Messgeräte, Leitern und Tritte unterliegen der jährlichen Kontrolle durch sachverständige Prüfer. Unfallkategorien
Betrachtet man die Zahl der Betriebsunfälle je 1000 Mitarbeiter1) sank die Quote von 14,3 auf 8,7 Meldungen auf einen branchenüblichen Wert. Das ist im Wesentlichen einer Halbierung der meldepflichtigen Unfälle bei der RFC zu verdanken. Unter Einbeziehung aller meldepflichtigen Unfälle, einschließlich Wegeunfällen, liegt die Quote bei 14,8 Meldungen je 1000 Mitarbeiter. Zur Prävention gesundheitlicher Vorkommnisse gehören jährliche Arbeitssicherheitsunterweisungen (§12 Arbeitsschutzgesetz) sämtlicher Mitarbeiter sowie das Angebot einer augenärztlichen Kontrolluntersuchung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Zusammen mit Sicherheitsbegehungen und einer ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung sollen so gesundheitliche Beeinträchtigungen begrenzt werden. Bei der Vergabe von Aufträgen an externe Dienstleister, hier vor allem Montage- und Tiefbauarbeiten, enthalten die entsprechenden Werkverträge die Verpflichtung, die einschlägigen deutschen Unfallverhütungsvorschriften und das Arbeitnehmerentsendegesetz zu beachten sowie eine separate Vereinbarung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes. Nachhaltigkeitsziel Nr. 6:Senkung der Betriebsunfallquote unter den Branchendurchschnitt und Minimierung von arbeitsbedingten Erkrankungen Hierzu werden wir den Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz personell und fachlich ausbauen, um ein lückenloses und zeitgerechtes Arbeitssicherheitsmanagement zu gewährleisten und den Blick für Unfall- und Sicherheitsgefahren innerhalb der Belegschaft weiter zu schärfen. Als Maßstab zur Bewertung der Zielerreichung ziehen wir Vergleiche zu den Betriebsunfallquoten unserer Wettbewerber sowie der für uns zuständigen berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherer, der Verwaltungsberufsgenossenschaft und der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, die für die RFC GmbH zuständig ist. Verantwortlich ist der Bereich Human Resources. Zusammenarbeit mit ArbeitnehmervertretungenZahlreiche Gesellschaften und Standorte der Tele Columbus AG verfügen über eigene Betriebsräte, zudem ist ein Konzernbetriebsrat eingerichtet. Die einschlägigen Regelungen für die Arbeitssicherheit, hier zum Beispiel die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dienen dazu, die Sicherheit und einen Mindeststandard an Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer zu gewährleisten. Die Tele Columbus Gesellschaften sichern diese Rechte zu. Weitergehende Regelungen werden mit den zuständigen Arbeitnehmervertretungen mittels Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden vereinbart. Tele Columbus respektiert die Rechte der Arbeitnehmer, sich frei zu organisieren und kollektiv zu verhandeln. Betriebsratsstruktur - Stand: 31. Januar 2019
Die Betriebsräte der Tele Columbus haben 2019 aktiv von ihren Mitbestimmungsrechten Gebrauch gemacht. Dazu gehörten unter anderem Verhandlungen zur konzerneinheitlichen Gewährung von Nebenleistungen, die Verabschiedung der Betriebsvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement, die Konzernbetriebsvereinbarung Compliance sowie Vereinbarungen zur Erhebung von NPS-Zufriedenheitswerten im technischen Kundenservice. Ferner wird vom Betriebsrat die kritische Begleitung von Softwareeinführungen sichergestellt. Diversität und ChancengleichheitTele Columbus versteht sich als vielfältiges und weltoffenes Unternehmen. Eine Diskriminierung aufgrund von Alter, Behinderung, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Geschlecht oder sexueller Orientierung hat bei Tele Columbus keinen Platz. Der Konzern gewährleistet nicht-diskriminierendes Verhalten an unseren Arbeitsplätzen und unterstützt Diversität in der gesamten Unternehmensorganisation. Fälle von Diskriminierung und persönlichen Übergriffen können dem Leiter des Bereichs Human Resources gemeldet werden; betroffenen Beschäftigten stehen die Mitarbeiter der Personalabteilung für persönliche Gespräche zur Verfügung. In 2019 wurden keine Diskriminierungsfälle gemeldet. Im Rahmen der Mitarbeiterbefragung 2019 wurde die Aussage, dass in unserem Unternehmen niemand Nachteile wegen seiner Herkunft, religiösen Überzeugung oder sexuellen Identität befürchten muss, mit der höchsten Zustimmungsquote sämtlicher 79 Einzelfragen eindrucksvoll bestätigt. In der Betrachtung der vorgelagerten Wertschöpfungskette wurde kein erhöhtes Risiko für Diskriminierungen erkannt. Deshalb hat Tele Columbus hierzu aktuell kein Antidiskriminierungskonzept vorgelegt. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist Tele Columbus wichtig. Im Jahr 2019 haben 51 Mitarbeiter Elternzeit genommen (Vj.: 54). 38 Mitarbeiter sind 2019 aus einer Elternzeit zurückgekehrt (Vj.: 27). Berücksichtigt man, dass vier Angestellte das gesamte Jahr 2019 in Elternzeit waren, liegt die Rückkehrquote aktuell bei 74,5 Prozent (Vj.:81,8 %). Erfreulich war hierbei, dass alle Mitarbeiter, die in 2018 aus der Elternzeit zurückgekehrt sind, auch zwölf Monate nach ihrem Wiedereintritt weiter für eine unserer Gesellschaften tätig waren. Bei den Beschäftigungsverhältnissen dominieren zeitlich unbefristete Arbeitsverträge in Vollzeit. Zum 31.12.2019 zählten die Gesellschaften insgesamt 103 Teilzeitvereinbarungen (Vj.: 95), die mit einem Anteil von rund 80 Prozent überwiegend von weiblichen Angestellten in Anspruch genommen werden. Die 1.222 zum Stichtag Beschäftigen erbrachten eine Arbeitsleistung, die 1.153 Vollzeitkräften entspricht. Lediglich vier Prozent der Arbeitsverhältnisse waren mit einer zeitlichen Befristung versehen und wurden mit knapp 70 Prozent mehrheitlich von männlichen Arbeitskräften angenommen. Der Konzern hatte zum Stichtag 53 Angestellte, die in einer Leitungsfunktion arbeiten (Vj.: 58). In dieser Zahl sind der Vorstand (CEO -0), die Geschäftsführer (CEO -1) und die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter mit Personalführungsverantwortung (CEO -2) enthalten. In den Gesellschaften der Unternehmensgruppe wuchs die Zahl der Auszubildenden von 18 in 2018 auf nunmehr 27 an. Tele Columbus hat im Berichtsjahr 43 Mitarbeiter mit Behinderungen beschäftigt (Vj.:38). Aufsichtsrat - Altersegmentierung nach Personenanzahl
Tele Columbus strebt eine Vereinheitlichung des Gehaltsgefüges auch in Bezug auf die Geschlechterzugehörigkeit an. Die gewachsenen Vergütungsstrukturen, entstanden aus den Unternehmen, die aufgrund mehrerer Fusionen historisch bedingt unter dem Dach der Tele Columbus AG zusammengefasst worden sind, gleichen sich zusehends an. Auch die zunehmende Neubesetzung mit weiblichen Führungskräften zeigt, dass Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen in vergleichbaren Positionen nicht dauerhaft akzeptiert werden. Der Vorstandsvorsitzende der Tele Columbus AG verdient als bestbezahlte Person des Unternehmens das 16,7-fache des Durchschnittsgehalts aller anderen Angestellten im Konzern. Im Geschäftsjahr 2019 betrug die Frauenquote im Aufsichtsrat bis zum 1. April 2019 33,33 Prozent. Nach dem Ausscheiden von Frank Donck betrug sie ab 2. April 2019 40 Prozent. Mit der Neubesetzung des Aufsichtsrats nach der letzten Hauptversammlung am 29. August 2019 sank durch das Ausscheiden von Catherine Mühlemann sowie der Komplettierung des Aufsichtsrats auf sechs Personen die Frauenquote auf nunmehr 16,66 Prozent. Weitere Informationen zur Beteiligung von Frauen in Führungspositionen sind der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB auf Seite 2 26 zu entnehmen. Aufsichtsrat - Geschlechterverhältnis zum 31.12.2019
ComplianceTele Columbus verfolgt das Ziel, die geltenden Gesetze und Regelungen einzuhalten, um Betrug und Korruption wirkungsvoll vorzubeugen. Das Compliance-Team gehört zur Abteilung Corporate Governance, die den rechtlichen und faktischen Organisationsrahmen für die Leitung und Überwachung des Unternehmens zum Wohlwollen aller relevanten Anspruchsgruppen schafft. Zur Corporate Governance zählt das Einhalten von Gesetzen und Regelwerken, die Implementierung von Leitungs- und Kontrollstrukturen sowie die auf langfristigen Erfolg ausgerichtete verantwortliche, qualifizierte und transparente Führung der Organisation. Der Compliance Officer sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, regulatorischen Standards sowie der unternehmensinternen Richtlinien. Der Compliance Officer berichtet regelmäßig an den Vorstand und auch an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Tele Columbus hat verschiedene Instrumente und Maßnahmen wie beispielsweise das Compliance-Handbuch, Schulungen und Gesprächsrunden eingeführt. Darüber hinaus steht der Compliance Officer als Ansprechpartner für die rechtssichere Vorbereitung von Veranstaltungen und Einladungen zur Verfügung. Weiterhin wurden im Jahr 2019 acht dezentrale Compliance-Koordinatoren ausgebildet, um lokale Ansprechpersonen an den verschiedenen Unternehmensstandorten bereitzustellen. Als konzernweit geltendes Regelwerk steht das Compliance-Handbuch im Intranet zur Verfügung: Es informiert Mitarbeiter und Führungskräfte über Verhaltensregelungen entsprechend geltender Gesetze und Richtlinien. Darüber hinaus sind auf die einzelnen Abteilungen zugeschnittene Schulungen eine wichtige Maßnahme, um für mögliche Compliance-Risiken zu sensibilisieren und das richtige Verhalten in heiklen Situationen einzuüben. 2019 wurde eine Online-Schulung für alle Mitarbeiter zu den Themen allgemeine Compliance-Regelungen, Schutz vor Korruption, Umgang mit Informationen sowie Datenschutz-Grundlagen verpflichtend eingeführt. Bisher fokussieren sich unsere Compliance-Maßnahmen vor allem auf unsere eigenen Mitarbeiter. Eine Ausweitung dieser Maßnahmen auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette befindet sich derzeit in der Entwicklung. Compliance-Verstöße können an den Compliance Officer oder an einen externen Ombudsmann gemeldet werden. Für Whistleblower, die unerkannt bleiben möchten, ist ein anonymes Hinweisgebersystem installiert worden, um Hinweise und Dokumente an den Ombudsmann zu übermitteln. Unsere Mitarbeiter haben sich in 2019 beim Compliance Officer aktiv über unsere Compliance-Regelungen informiert, um sich im Einzelfall gegenüber Dienstleistern und Lieferanten konform zu verhalten. Die meisten Anfragen bezogen sich auf Einladungen zu Veranstaltungen. Ein weiteres Element des Compliance-Management-Systems ist das im Jahr 2018 etablierte Compliance-Komitee, dessen Aufgabe es ist, Compliance Risiken zu identifizieren und bereits ergriffene Maßnahmen zur Reduzierung des jeweiligen Risikos und deren Wirksamkeit zu überprüfen. Dem Compliance-Komitee gehören, neben dem Compliance Officer, die Direktorenebene der Abteilungen Human Resources, Legal, Accounting & Tax an sowie der IT-Sicherheitsbeauftragte, der Datenschutzbeauftragte und der Vorsitzende des Konzernbetriebsrats. Sensibilisierung der Mitarbeiter erfolgreichDie fortlaufenden Informationsmaßnahmen über die Aufgaben der Compliance-Abteilung führten zu einem messbar erhöhten Kenntnisstand der Mitarbeiter. Bei der Mitarbeiterbefragung im November 2019 erklärten 86 Prozent der Teilnehmer, sie wüssten, an wen sie sich bei Fragen zu Compliance-Regelungen (z. B. Geschenke und Einladungen) wenden können. Compliance-Fälle 2019In 2019 wurde an den Compliance Officer ein Verdachtsfall gemeldet. Zudem wurde ein bereits in 2018 gemeldeter Fall bis Februar 2019 untersucht. In beiden Fällen mussten Verstöße eigener Mitarbeiter gegen interne Richtlinien festgestellt werden. Strafrechtsrelevante Verstöße lagen nicht vor. Hinsichtlich der involvierten Mitarbeiter wurden arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen. Zudem wurden Prozesse verbessert und Mitarbeiter geschult, um zukünftig ein ähnliches Fehlverhalten zu vermeiden. Außerdem wurde ein anonymer Hinweis an den externen Ombudsmann gegeben. Die interne Revision hat die darin gemachten Angaben untersucht. Im Ergebnis konnte hier kein Fehlverhalten festgestellt werden. Hinweis auf politische EinflussnahmenTele Columbus beteiligt sich auf Einladung an Konsultationsprozessen des Gesetzgebers. Weiterhin unterhalten wir Mitgliedschaften bei Interessens- und Branchenverbänden. Hierzu gehören zum Beispiel ANGA - Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber, BUGLAS - Bundesverband Glasfaseranschluss e.V., Breko - Bundesverband Breitbandkommunikation, VATM - Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. sowie weitere wohnungswirtschaftliche Verbände. Spenden an politische Parteien oder parteinahe Stiftungen erfolgen grundsätzlich nicht. Nachhaltigkeitsziel Nr. 7:Keine Compliance-Fälle und mehr Kontrolle der Lieferketten Durch ein immer engmaschigeres Compliance-Management-System, Fortbildungen und den steigenden unternehmensinternen Bekanntheitsgrad wollen wir Jahre ohne Compliance-Vorfälle erreichen. In den Lieferketten werden wir einen Suppliers Code of Conduct entwickeln, der Bestandteil unserer Allgemeinen Einkaufbedingungen wird. So werden wir sukzessive alle Lieferantenverträge auf eine Grundlage stellen, die menschenunwürdige Arbeitsbedingungen ausschließt, die Sozialstandards der International Labour Organisation beachtet und etwaige Verstöße gegen unseren Code of Conduct sanktioniert. ImpressumHerausgeber Tele Columbus AG Kaiserin-Augusta-Allee 108 10553 Berlin Corporate Communications Sebastian Artymiak Email: presse@pyur.com www.telecolumbus.com Text Tele Columbus AG, Berlin Konzept, Design und Satz KorteMaerzWolff Kommunikation, Hamburg Fotografen und Bildquellen Philipp von Recklinghausen Philipp Rothe Eric Kemnitz Stadt Heidelberg Getty Images Rudolph Attlfellner iStock |
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