Stadtsparkasse Rheine
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rolf Harig seit 6.7.2015 | Vorstandsmitglied |
Thomas Prochmann seit 2.1.2014 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtsparkasse RheineRheineJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 20231. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse RheineDie Sparkasse Rheine ist gemäß § 1 SpkG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Steinfurt unter der Nummer A 3488 im Handelsregister eingetragen. Träger der Sparkasse ist die Stadt Rheine. Satzungsgebiet der Sparkasse sind das Gebiet des Trägers, des Kreises Steinfurt sowie das Gebiet der angrenzenden Kreise. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Ferner ist die Sparkasse als Mitglied des SVWL über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass der gesetzliche Anspruch der Kunden auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden, die Sparkassen selbst zu schützen und insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Sparkasse ist ein regionales Wirtschaftsunternehmen mit der Aufgabe, der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft, insbesondere des Geschäftsgebietes und ihres Trägers, zu dienen. Daneben ist das soziale und kulturelle Engagement der Sparkasse, unter anderem durch Spenden, zu nennen. Im Rahmen der Geschäftsstrategie sind die Grundsätze unserer geschäftspolitischen Ausrichtung zusammengefasst und in die operativen Planungen eingearbeitet. Die übergeordneten Ziele werden im Lagebericht im Folgenden dargestellt. Durch die zielorientierte Bearbeitung der strategischen Geschäftsfelder soll die Aufgabenerfüllung der Sparkasse über die Ausschöpfung von Ertragspotenzialen sowie Kostensenkungen sichergestellt werden. Darüber hinaus hat der Vorstand die Risikostrategie überprüft und den veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Die Strategien wurden mit dem Verwaltungsrat der Sparkasse erörtert und innerhalb des Hauses kommuniziert. Die Anzahl der im Jahresdurchschnitt Beschäftigten lag im Geschäftsjahr 2023 bei 217 (Vorjahr 210). Unter den im Jahresdurchschnitt Beschäftigten waren 97 Beschäftigte in einem Teilzeitarbeitsverhältnis (Vorjahr 91) und 14 Auszubildende (Vorjahr 13). Die Gesamtzahl unserer Geschäftsstellen hat sich bis zum 31. Dezember 2023 mit fünf Geschäftsstellen (inkl. der Sparkassenhauptstelle) gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023Volkswirtschaftliches UmfeldDie Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft verschlechterten sich im Jahr 2023 erneut. Die geopolitische Lage verschärfte sich: zu dem fortdauernden Krieg in der Ukraine kamen die akuten Spannungen im Nahen Osten, auch die Beziehungen zwischen China und den westlichen Staaten verschlechterten sich weiter. Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9 %), wurde mit 3,1 % leicht übertroffen, u. a. aufgrund der dynamischeren wirtschaftlichen Entwicklung in den USA und in mehreren Schwellenländern. Der Welthandel nahm jedoch lediglich um 0,4 % zu, statt wie prognostiziert um 2,4 % zuzulegen, was die deutsche Exportwirtschaft deutlich belastete. Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 0,3 % (arbeitstäglich bereinigt: -0,1 %), die Prognosen hatten zwischen -0,7 % bis +0,3 % gelegen. Der BIP-Rückgang um 0,3 % war insbesondere auf die Entwicklung der Konsumausgaben zurückzuführen. Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5 % verringert und reduzierten das BIP damit um 0,3 Prozentpunkte. Die privaten Konsumausgaben legten nominal um 5,6 % zu, gingen jedoch bedingt durch die hohe Inflation real um 0,7 % zurück, was das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,4 Prozentpunkte verminderte. Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren erholt hatte, entwickelte sich im Jahr 2023 rückläufig. Da die Importe mit einem Minus von 3,4 % jedoch stärker zurückgingen als die Exporte (-2,2 %), erhöhte der Außenbeitrag das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 Prozentpunkte. Die sinkende Investitionstätigkeit reduzierte das BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,1 %-Punkte. Während sich sowohl die Bauinvestitionen als auch die Investitionen in sonstige Anlagen reduzierten, konnten die Ausrüstungsinvestitionen als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real zulegen (+3,0 %). Hierbei ist jedoch ein Sondereffekt zu beachten, da der staatliche Umweltbonus für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge zu einem deutlichen Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen geführt hat. Während der Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in 2022 zu rasant steigenden Energiepreisen und einer hohen Versorgungsunsicherheit geführt hatte, standen in 2023 die negativen Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die Zinswende als Reaktion auf die hohe Inflation. Die Energiepreise blieben jedoch - trotz des deutlichen Rückgangs im Vergleich zu den Höchstständen im Jahr 2022 - hoch und belasteten insbesondere die energieintensiven Industriezweige. Von Produktionsproblemen aufgrund von Materialengpässen berichteten im Jahresdurchschnitt noch rund ein Drittel der Unternehmen. Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte nahmen in 2023 deutlich um 6,1 % zu. Da jedoch die Verbraucherpreise fast im gleichen Maße stiegen, blieben die real verfügbaren Einkommen im Vergleich zum Vorjahr beinahe unverändert. Die im Vorjahr deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich im Jahr 2023 von 11,1 % auf 11,4 %. Damit lag die Sparquote leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie (Jahresdurchschnitt 2017 - 2019: 10,9 %). Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im Jahresverlauf 2022 gezeigt und verstärkten sich im abgelaufenen Jahr. So nahm die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 (+8 %) auf 2.609.000 Personen zu. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3 % im Jahr 2022 auf 5,7 % im vergangenen Jahr. Im Bezirk der Agentur für Arbeit Rheine erhöhte sich die Anzahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2023 um 1.015 (+8,3 %) auf 13.261. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,3 %-Punkte auf 5,0 %. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg dagegen um ca. 333.000 auf 45,93 Mio., noch nie waren mehr Menschen in Deutschland erwerbstätig. Allerdings fiel der Zuwachs mit +0,7 % nicht mehr so deutlich aus wie in den Vorjahren und schwächte sich im Jahresverlauf ab. Der größte Teil des Anstiegs entfiel auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die von Juni 2022 bis Juni 2023 um 264.000 Personen zunahm. Der Arbeitsmarkt hatte sich in den vergangenen Jahren auch deshalb als so robust erwiesen, weil die befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Corona-Pandemie ausgeblieben war. Verschiedene Sonderregelungen im Insolvenzrecht, aber auch staatliche Stützungsmaßnahmen sowie die starke Ausweitung des Kurzarbeitergeldes hatten dafür gesorgt, dass trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage wenige Unternehmen in der Hochphase der Pandemie Insolvenz anmelden mussten. Mit dem schrittweisen Auslaufen dieser Maßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine endete der langjährige Trend sinkender Unternehmensinsolvenzen in 2022 (+3,8 %). Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs dann deutlich in den Insolvenzzahlen nieder. Die Zahl stieg um 23,5 % auf geschätzte 18.100 Unternehmensinsolvenzen, lag damit jedoch immer noch knapp unter dem Niveau von 2019 (18.830) und weit entfernt von den Insolvenzzahlen früherer Jahre (z. B. 2013: 26.120). Alle Wirtschaftssektoren verzeichneten zweistellige Zuwächse der Insolvenzzahlen. Den stärksten Anstieg gab es im Verarbeitenden Gewerbe (+30,2 %) und im Handel (+26 %). Die Zahl der Insolvenzen im Baubereich stieg zwar weniger stark (+20,8 %), das Insolvenzrisiko ist in diesem Bereich jedoch allgemein am höchsten. Durch den Bauboom der vergangenen Jahre hatte sich der Abstand zu den anderen Wirtschaftsbereichen verringert, er ist aber in den vergangenen zwei Jahren wieder stärker gestiegen. Im Jahr 2022 lag die Insolvenzquote im Baugewerbe bei 81 (Zahl der Insolvenzen je 10.000 Unternehmen), gefolgt vom Handel mit einer Quote von 62. Auch in unserer Region ist die erhoffte konjunkturelle Wende ausgeblieben. Insbesondere der zwar nun allmählich abklingende starke Preisauftrieb sowie die ausgeprägte Nachfrageschwäche haben die wirtschaftliche Situation im Jahr 2023 bestimmt. Auch aufgrund großer Unsicherheiten unter anderem hinsichtlich der wirtschaftspolitischen Strategie hat sich die Stimmung in der nord-westfälischen Wirtschaft eingetrübt. So lag der Konjunkturklimaindikator der IHK Nord Westfalen, der Lageeinschätzung und Aussichten der Unternehmen in einer Kennziffer zusammenfasst, im Frühjahr 2023 noch bei 113 Punkten und ist im Jahresverlauf auf einen Tiefststand von 91 Punkten gesunken. Gemäß Konjunkturbericht der IHK Nord Westfalen im Herbst 2023 beurteilten lediglich 24,8 % der befragten Unternehmen ihre Geschäftslage als gut. Besonders angeschlagen zeigt sich die Industriekonjunktur. Zwar hat sich die Herausforderung der Lieferketten etwas abgeschwächt. Doch die Auftragsbestände sinken und Neuaufträge bleiben immer mehr aus. Auch das Preisniveau bei Energie und Rohstoffen bleibt hoch und damit ein zentrales Problem. Im Handel ist die anhaltende Konsumzurückhaltung deutlich spürbar. Das Baugewerbe, insbesondere der Wohnungsbau, ist von dem restriktiven Kurs der Geldpolitik und den Zinserhöhungen der EZB betroffen. Im Hinblick auf die finanzielle Situation zeichnet sich vor allem bei den kleineren Betrieben eine steigende Anspannung ab. Daneben wirkt sich das unsichere Umfeld ungünstig auf die langfristigen Investitionsentscheidungen der Betriebe in Nord-Westfalen aus. Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im Gesamtjahr 2023 um 5,9 % gestiegen. Bis auf das Vorjahr, in dem die Inflationsrate 6,9 % betragen hatte, war dies der stärkste Anstieg seit 1981. Dazu trug erneut die Preisentwicklung bei der Haushaltsenergie bei, die sich um durchschnittlich 14 % verteuerte, wobei sich die Preise der einzelnen Haushaltsenergieprodukte sehr unterschiedlich entwickelten. Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut zweistellig zu (+12,4 %) und lagen damit im Jahresdurchschnitt 2023 gut 30 % über dem Basisjahr 2020. Der Blick auf die Inflationsentwicklung im Jahresverlauf zeigt einen fast durchgängigen Rückgang. Der Anstieg der Inflationsrate zum Jahresende ist auf einen statistischen Basiseffekt zurückzuführen, da der Staat die Abschlagszahlungen der privaten Haushalte für Gas und Fernwärme im Dezember 2022 übernommen hatte, was nun wegfiel. Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 angesichts stark gestiegener Zinsen und der Kostensteigerungen durch die Inflation weiter eingetrübt. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum Vorjahr um 94.100 (-26,6 %) auf 260.100 und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 um 4,4 % (real) gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert. Die Baukonjunktur wurde eine Zeitlang noch durch die hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase gestützt, allerdings wurden viele bereits geplante Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. In Summe nahmen die bereits 2022 um 1,8 % rückläufigen Bauinvestitionen im Jahr 2023 nochmals stärker ab (-2,7 %). Auch die Preise für Wohnimmobilien haben erst mit zeitlicher Verzögerung reagiert und sind seit dem 4. Quartal 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal rückläufig. Der Rückgang hat sich seitdem in jedem Quartal verstärkt und erreichte im 3. Quartal 2023 ein Minus von 10,2 %. Dies ist der stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresquartal seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Dennoch ist das Preisniveau durch den rasanten Anstieg der vorangegangenen Jahre immer noch hoch. Gemessen am Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes lagen die Häuserpreise im 3. Quartal 2023 knapp 60 % über dem Wert vor zehn Jahren. Dies stellt - in Kombination mit dem deutlich gestiegenen Zinsniveau - viele Interessenten vor unüberwindbare Hürden beim Erwerb von Wohneigentum. Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde 2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr 2022 von annähernd Null auf ein Niveau von fast 5,5 % geführt. Im Jahresverlauf 2023 erhöhte die Fed die Zinsen von einer Bandbreite von 4,25 % bis 4,5 % zu Jahresbeginn bis auf 5,25 % bis 5,50 % zur Jahresmitte. Im weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen unverändert. Die EZB, die später die Zinswende vollzogen hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz von 2,5 % zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst hinein auf 4,5 % (ab dem 20. September 2023). Die Verzinsung der Einlagefazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2 % auf 4 % angehoben. Die Erhöhung im September war die zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im Sommer 2022. Bei den Sitzungen im Oktober und Dezember 2023 ließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert. Nach einem enttäuschenden Börsenjahr 2022 legten die großen Aktienindizes in 2023 deutlich zu. Der Deutsche Aktienindex (DAX) schloss am 29. Dezember 2023 mit 16.751,64 Punkten, ein Plus von fast 20 % im Jahresverlauf. Nach einem Zwischenhoch im Sommer mit rund 16.500 Punkten mussten die Anleger im Herbst einen deutlichen Rückgang bis auf gut 14.600 Punkte erleben, bevor es in den beiden Schlussmonaten wieder zu einem deutlichen Anstieg kam. Ähnlich verlief die Entwicklung beim EUROSTOXX 50 mit einem Jahresplus von knapp 19 %; der Dow Jones legte im vergangenen Jahr um knapp 14 % zu. Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte den Vorgaben der EZB weitgehend. Über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen, die auch für das Kundengeschäft eine wichtige Bezugsgröße darstellen, über der Marke von 2,5 % (Ende 2022), in der Spitze fast bei 3 %. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen vor dem Hintergrund sinkender Inflationsraten und der Erwartung erster Leitzinssenkungen allerdings wieder zurück. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe fiel Ende 2023 auf 2,06 %. BranchenumfeldDie im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert, ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum einen auf das gestiegene Zinsniveau zurückzuführen war, zum anderen aber auch durch die rückläufigen Anlageinvestitionen und die aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war. Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem Wert des entsprechenden Vorjahres. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 %. Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60 % im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach. Auch die Sparkassen in Westfalen-Lippe verzeichneten nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (+1,9 %). Dieses Plus resultierte einzig aus dem Firmenkundengeschäft (+3,3 %), während es im Geschäft mit privaten Kunden zu Bestandsrückgängen (-0,6 %) kam. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten zurück (-41,2 %), aber auch Konsumentenkredite waren weit weniger gefragt (-31,4 %). Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70 %. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im Jahr 2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In der Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften. In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022: +4,1 %). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen (im Jahr 2022 hatte es noch ein Plus von 2,4 % gegeben), gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %) sowie bei Sparbriefen, die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfachten. Auch die Entwicklung bei den westfälisch-lippischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen leicht ab, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen zwischen den einzelnen Einlagenformen. Die größten absoluten Mittelabflüsse waren im Berichtsjahr 2023 bei täglich fälligen Geldern zu verzeichnen, die in den Vorjahren mangels verzinster Alternativen kontinuierlich zugenommen hatten. Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der westfälisch-lippischen Sparkassen hat sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 15 Mrd. Euro und lag damit 20,9 % über dem Vorjahreswert. Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben. Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die westfälisch-lippischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss", auch der Provisionsüberschuss konnte erneut gesteigert werden. Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Angesichts steigender Insolvenzzahlen, der schwierigen Lage am Immobilienmarkt und der allgemeinen konjunkturellen Situation erhöhten die westfälisch-lippischen Sparkassen im abgelaufenen Jahr die Risikovorsorge im Kreditgeschäft. Insgesamt bewegt sich diese jedoch auf einem vergleichsweise moderaten Niveau. 2.2 Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023 veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Weitere Ergänzungen und Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024 einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften. Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von null auf 0,75 % der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0 % der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken. Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15. Februar 2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt. Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023 bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen erforderlich gemacht. 2.3 Bedeutsamste finanzielle LeistungsindikatorenFolgende Kennzahlen stellen unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar: Kennzahlen Cost-Income-Ratio 1 Personal-Aufwands-Rentabilität 2 Zinsspanne 3 Betriebsergebnis vor Bewertung 4 Gesamtkapitalquote nach CRR 5 Eigenkapitalrentabilität 6
3 Zinsspanne = in der Abgrenzung des
Betriebsvergleichs7
2.4 Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs
1 Geschäftsvolumen= Bilanzsumme
zuzüglich Eventualverbindlichkeiten sowie EWB und
Vorsorgereserven
2.4.1 Bilanzsumme und GeschäftsvolumenZum Stichtag bewegt sich die Bilanzsumme nur leicht unter dem Vorjahresniveau. Ursächlich für den stichtagsbezogenen leichten Rückgang der Bilanzsumme waren unter anderem eine Reduzierung der Wertpapieranlagen und eine Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die jahresdurchschnittliche Bilanzsumme beträgt 1.670,8 Mio. EUR (Planwert: 1.690,3 Mio. EUR). Der Rückgang der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme ist damit höher ausgefallen als in unserer mittelfristigen Planung angenommen. Gründe für diesen Rückgang sind insbesondere ein stärkerer Abbau des Eigengeschäfts sowie eine Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden im Jahresdurchschnitt. 2.4.2 Aktivgeschäft2.4.2.1 Forderungen an KreditinstituteDer Bestand der Forderungen an Kreditinstitute besteht hauptsächlich aus bei der Deutschen Bundesbank geführten Einlagefazilitäten. Darüber hinaus unterhalten wir bei inländischen Kreditinstituten liquide Mittel sowie Schuldscheindarlehen. Der Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute ist vor allem auf die Anlage freier liquider Mittel aus dem Verkauf und der Fälligkeit von Schuldscheindarlehen sowie festverzinslichen Wertpapieren zurückzuführen. 2.4.2.2 KundenkreditvolumenIn Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine deutliche Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Dennoch erhöhten sich die Forderungen an Kunden leicht. Der Anstieg vollzog sich insbesondere im Kreditgeschäft mit gewerblichen Kunden. Im Kreditgeschäft mit gewerblichen Kunden erhöhte sich der Darlehensbestand aus eigenen Mitteln stichtagsbezogen deutlich um 13,1 % auf 198,9 Mio. EUR. Das Wachstum vollzog sich überwiegend im langfristigen Bereich bei den Wohnungsbaudarlehen und Investitionskrediten. Die Darlehen aus eigenen Mitteln an Privatkunden bewegen sich mit 481,0 Mio. EUR auf Vorjahresniveau. Das Volumen von Weiterleitungsdarlehen beträgt stichtagsbezogen 141,9 Mio. EUR und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 7,1 Mio. EUR verringert. Die Darlehenszusagen belaufen sich zum Jahresende auf 107,5 Mio. EUR und unterschritten damit den Wert des Vorjahres von 162,0 Mio. EUR deutlich. Gemessen an Jahresdurchschnittswerten sind die Forderungen an Kunden insgesamt deutlich um 3,6 % auf 853,5 Mio. EUR gestiegen. Der Planwert in Höhe von 842,3 Mio. EUR wurde damit übertroffen. Der Strukturanteil der Kundenforderungen an der Stichtagsbilanzsumme erhöhte sich leicht auf 49,9 % (Vorjahr 49,6 %). 2.4.2.3 WertpapiereigenanlagenUrsächlich für den deutlichen Rückgang ist vor allem die beabsichtigte Ausnutzug des geänderten Zinsumfeldes, weshalb wir die Mittel aus fälligen Wertpapieren sowie aus dem Verkauf von Wertpapieren - auch des Anlagevermögens - zunächst als kurzfristige Anlage in der Einlagefazilität der Deutschen Bundesbank unterhalten haben. 2.4.2.4 BeteiligungenMit 14,1 Mio. EUR entfiel der Anteilsbesitz nahezu vollständig auf die Beteiligung am Sparkassenverband Westfalen-Lippe. 2.4.2.5 SachanlagenDer Bestand an Sachanlagen hat sich im Berichtsjahr hauptsächlich begründet durch ordentliche Abschreibungen vermindert. 2.4.3 Passivgeschäft2.4.3.1 Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden deutlich abgebaut. Die Sparkasse hat insbesondere langfristige Verbindlichkeiten zurückgeführt. Bei dem Bestand handelt es sich zum Stichtag weiterhin überwiegend um Mittel, die der Refinanzierung des langfristigen Kreditgeschäfts dienen. 2.4.3.2 Verbindlichkeiten gegenüber KundenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kunden nahmen im Vergleich zum Vorjahresstichtag deutlich zu. Das gestiegene Zinsniveau hat zu einer Veränderung im Anlageverhalten der Kunden geführt, welches insbesondere von Umschichtungen der Sicht- und Spareinlagen zu Gunsten der Termineinlagen geprägt war. So haben sich die Volumina der Sicht- und Spareinlagen stichtagsbezogen um insgesamt 166,8 Mio. EUR auf 832,5 Mio. EUR spürbar reduziert. Hingegen hat sich das Volumen der stark nachgefragten befristeten Einlagen im Vergleich zum Stichtag des Vorjahres um 198,5 Mio. EUR auf 259,1 Mio. EUR erhöht. Der auf Basis von Jahresdurchschnittsbeständen in unserer mittelfristigen Planung prognostizierte Zuwachs der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden im Jahr 2023 wurde jedoch nicht erreicht. Im Jahresverlauf nicht vorhersehbare Einlagenabflüsse sowohl im privaten als auch gewerblichen Bereich sowie der weiterhin sichtbare Trend unserer Kunden, ihre Ersparnisse in nicht bilanzwirksame Wertpapiere anzulegen, führten zu einem Rückgang von 1,4 %. 2.4.4 DienstleistungsgeschäftIm Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben: ZahlungsverkehrInsbesondere aufgrund einer Steigerung der Erträge aus dem Privatgiroverkehr und dem Kartengeschäft erhöhten sich die Erträge aus dem Zahlungsverkehr insgesamt um 16,9 % auf 5.447 TEUR. Die Anzahl an neu vermittelten Kreditkarten ist auf 786 (Vorjahr 709) gestiegen und bewegt sich damit auf einem leicht verbesserten Niveau. Vermittlung von WertpapierenDas Geschäftsjahr 2023 war im Bereich der Dienstleistungen erneut geprägt durch das Wertpapiergeschäft. Das gestiegene Zinsniveau belebte insbesondere den Wertpapierumsatz mit festverzinslichen Papieren und Investmentfonds (DekaBank-Depots). In den Beständen unserer Kunden zeigte sich sowohl ein Anstieg in festverzinslichen Wertpapieren als auch in den Beständen der Investmentfondsanteile und Aktien. Insgesamt erhöhten sich die Wertpapierbestände unserer Kunden um 63,3 Mio. EUR auf 295,7 Mio. EUR. ImmobilienvermittlungDie Nachfrage nach Immobilien nahm angesichts stark gestiegener Zinsen, Preissteigerungen bei den Bauleistungen und weiterhin hohen Immobilienpreisen deutlich ab. Die Einnahmen aus der Vermittlung von Immobilien reduzierten sich um 39,4% auf 473 TEUR. Die Anzahl der vermittelten Objekte verringerte sich von 60 auf 41, was einen Rückgang von 31,7 % bedeutet. Vermittlung von Bausparverträgen und VersicherungenIm Geschäftsjahr 2023 reduzierte sich insbesondere begründet durch den Nachfragerückgang im Baufinanzierungsgeschäft die Anzahl der vermittelten Bausparverträge von 781 auf 593. Das vermittelte Vertragsvolumen ist um 42,7 % auf 32,6 Mio. EUR ebenfalls deutlich gesunken. Die Provisionen aus dem Bauspargeschäft verzeichneten einen Rückgang um 28,1 % auf 523 TEUR. Die Erträge aus der Vermittlung von Versicherungen verminderten sich deutlich um 29,0 % auf 472 TEUR. An Lebensversicherungen konnten 171 Verträge mit einer bewerteten Beitragssumme von 5,4 Mio. EUR neu vermittelt werden. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 6,9 %. Die Beitragssumme an Kompositversicherungen lag trotz einer geringeren Anzahl neu vermittelter Verträge leicht über dem Vorjahr. 2.4.5 DerivateDerivative Finanzinstrumente werden von der Stadtsparkasse Rheine nicht direkt gehalten. Zum Jahresende besteht lediglich, in geringem Umfang, ein Bestand an derivativen Finanzinstrumenten in dem gehaltenen Immobilienfonds. 2.5 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage2.5.1 VermögenslageDie Vermögenslage der Sparkasse ist gekennzeichnet durch einen hohen Anteil der Eigenanlagen an der Bilanzsumme in Höhe von 47,1 % (Vorjahr 50,4 %) gemessen an Jahresdurchschnittsbeständen. Der Anteil der Kundenkreditinanspruchnahmen beträgt gemessen an Jahresdurchschnittsbeständen 51,1 % (Vorjahr 47,9 %). Demgegenüber beträgt der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 68,9 % (Vorjahr 67,9 %). Gegenüber dem Vorjahr ist eine leichte Reduzierung des Anteils der Eigenanlagen zu Gunsten des Anteils der Kundenkreditinanspruchnahmen zu erkennen. Darüber hinaus ergaben sich keine bedeutsamen Veränderungen bei diesen Strukturanteilen. Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Für besondere Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen. Die zum Jahresende 2023 ausgewiesenen Gewinnrücklagen erhöhten sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2022. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 ein Eigenkapital von 61,5 Mio. EUR (Vorjahr 60,2 Mio. EUR) aus. Neben den Gewinnrücklagen verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB um 11,7 Mio. EUR auf 136,0 Mio. EUR erhöht. Daneben besteht eine zusätzliche Vorsorge zur Absicherung des Risikos, das die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer der "Ersten Abwicklungsanstalt" von 25 Jahren trägt. Diese Vorsorge beträgt zum 31. Dezember 2023 3,4 Mio. EUR. Die Ansparrücklage wird bis auf weiteres nicht mehr dotiert, da eine Inanspruchnahme der Garantien voraussichtlich nicht erforderlich sein wird. Außerdem besteht eine weitere Vorsorge gemäß § 340f HGB in Höhe von 2,9 Mio. EUR. Sie soll für konkrete, künftige größere Belastungen zugunsten der Sparkassensicherungseinrichtung Vorsorge tragen. Insgesamt verfügt die Sparkasse nach Dotierung der Vorsorgereserven und vor Verwendung des Bilanzgewinns über bilanzielle Eigenkapitalbestandteile in Höhe von 197,5 Mio. EUR. Die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen wurden jederzeit eingehalten. Das Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte (Adressenausfall-, operationelle, Markt- und CVA-Risiken) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 17,76 % den gemäß CRR vorgeschriebenen Mindestwert von 9,0 % (einschließlich SREP-Zuschlag von 1,0 %) deutlich. Zum 1. Februar 2022 wurde der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte für deutsche Positionen erhöht und beträgt für alle Positionen zum 31. Dezember 2023 bezogen auf den Gesamtbestand der risikogewichteten Positionswerte 0,73 %. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt, der bezogen auf den Gesamtbestand der risikogewichteten Positionswerte 0,25 % beträgt. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Auch bei weiterer Berücksichtigung des Kapitalerhaltungspuffers (2,5 %) sowie des Stresspuffers (Eigenmittelempfehlung 4,8 %, davon Anrechnung Kapitalerhaltungspuffer 2,5 %) liegt die Eigenmittelausstattung deutlich oberhalb der Anforderungen von rd. 14,8 %. Der als interne Mindestgröße festgelegte Zielwert von 17,50 % wird zum Stichtag ebenfalls übertroffen. Auch der zu Jahresbeginn geplante Wert von 17,1 % wird erreicht. Die Leverage Ratio weist zum 31. Dezember 2023 einen Wert von 11,75 % auf und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %. Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse somit über eine solide Eigenmittelbasis. Auf Grundlage unserer Kapitalplanung vom 6. März 2024 zum Stichtag 31. Dezember 2023 ist für den Zeitraum bis zum Jahr 2027 eine solide Kapitalbasis für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie vorhanden. 2.5.2 FinanzlageDie Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) lag mit 117,7 % bis 172,9 % oberhalb des aufsichtlichen Mindestwertes von 100,0 %. Die LCR-Quote wies per 31. Dezember 2023 einen Wert von 172,9 % auf. Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) bewegte sich in einer Bandbreite von 107,6 % bis 114,2 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100,0 % eingehalten. Liquide Mittel werden unter anderem als Forderung gegenüber Kreditinstituten und als Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Die Kredit- und Dispositionslinien bei der Deutschen Bundesbank wurden nicht in Anspruch genommen. Ein Spitzenausgleich kann durch kurzfristige Dispositionen im Interbankengeschäft erfolgen. Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung auch für die absehbare Zukunft gewährleistet. Deshalb beurteilen wir die Finanzlage der Sparkasse als gut. Die unter Stressannahmen berechnete Überlebensperiode (Survival Period) weist im ungünstigsten Fall eine Überlebensdauer von 35 Monaten auf und liegt damit deutlich über dem strategisch vorgesehenen Mindestwert von fünf Monaten. 2.5.3 ErtragslageDie wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.
Zur Analyse der Ertragslage sowie als Grundlage für die alljährliche Planung wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung wurden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss. Die nachfolgenden Ausführungen zur Entwicklung der Ertragslage beziehen sich auf die Werte des Betriebsvergleichs und können daher von der oben dargestellten Tabelle abweichen. Das Betriebsergebnis vor Bewertung beträgt 0,79 % (Vorjahr 0,74 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme (DBS) des Jahres 2023. Es lag damit deutlich über dem Planwert von 0,65 %. Als weitere bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung sind die Zielgrößen Cost-Income-Ratio (CIR, Verhältnis von Aufwendungen und Erträgen) und Personal-Aufwands-Rentabilität (PAR) definiert. Im Jahr 2023 haben sich diese wie folgt entwickelt: Die Cost-Income-Ratio erhöhte sich aufgrund deutlich gestiegener Personal- und Sachaufwendungen leicht von 61,9 % auf 63,1 %. Auch die Personal-Aufwands-Rentabilität lag aus diesem Grund mit 41,6 % über dem Vorjahreswert von 40,9 %. Dennoch wurden die im Vorjahreslagebericht prognostizierten Werte von 67,6 % (CIR) und 44,5 % (PAR) unterschritten. Die Eigenkapitalrentabilität (Kapitel 2.3, negatives Bewertungsergebnis 2022 ist gem. Berechnungssystematik nicht in der Berechnung enthalten) lag mit 7,73 % über dem Vorjahreswert von 3,80 %. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 5,75 % wurde deutlich übertroffen. Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss besser entwickelt als erwartet. Er erhöhte sich um 7,7 % auf 26,5 Mio. EUR (Vorjahr 24,6 Mio. EUR). Die Zinsspanne übertraf den erwarteten Wert von 1,50 % und erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr von 1,43 % auf 1,59 % der DBS. Die Erhöhung des Zinsüberschusses resultiert im Wesentlichen aus dem gestiegenen Zinsniveau sowie über dem Plan liegenden Erlösen aus den Fondsanlagen. Der Provisionsüberschuss liegt für das Jahr 2023 mit 9,0 Mio. EUR (Vorjahr 8,8 Mio. EUR) über dem Niveau des Vorjahres und konnte somit nochmals ausgebaut werden. Die Erwartungen unserer Planung wurden damit erneut übertroffen. Im Verhältnis zur DBS hat sich der Provisionsüberschuss auf 0,54 % erhöht (Vorjahr 0,51 %). Verantwortlich für die positive Entwicklung sind insbesondere die gesteigerten Erträge aus dem Wertpapier- sowie Giro- und Kartengeschäft. Der Personalaufwand erhöhte sich insbesondere infolge des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst und aufgrund eines höheren Mitarbeiterbestandes deutlich gegenüber dem Vorjahr um 8,8 % auf 14,9 Mio. EUR. Der Planwert von 15,2 Mio. EUR wurde unterschritten. Entlastend gegenüber der Planung wirkten hauptsächlich nicht oder später als geplant nachbesetzte Vakanzen. Der Sachaufwand hat sich im Wesentlichen inflationsbedingt, aufgrund gestiegener IT-Aufwände und Inanspruchnahmen von Dienstleistungen Dritter um 10,0 % auf 7,7 Mio. EUR erhöht. Er entwickelte sich damit besser als geplant und hat den prognostizierten Wert (7,9 Mio. EUR) für das Jahr 2023 unterschritten. Im Bewertungsergebnis des Kreditgeschäfts wird ein leicht negativer Wert (0,7 Mio. EUR) ausgewiesen, der unter dem zu Jahresbeginn erwarteten Wert liegt. Einzelwertberichtigungen bestanden in Höhe von 2,6 Mio. EUR (Vorjahr 2,1 Mio. EUR). Während im Vorjahr ein negatives Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen ausgewiesen wurde, stellt sich der Saldo aus Abschreibungen, realisierten Verlusten und Wertaufholungen im Geschäftsjahr 2023 mit einem Wert von 3,7 Mio. EUR positiv dar und liegt damit über dem zu Jahresbeginn prognostizierten Wert. Sonstige Bewertungsmaßnahmen waren nicht erforderlich. Der Sonderposten nach § 340g HGB wurde um 11,7 Mio. EUR aufgestockt. Für das Geschäftsjahr 2023 war ein Steueraufwand in Höhe von 1,8 Mio. EUR auszuweisen (Vorjahr: 1,0 Mio. EUR). Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs, des politischen und gesamtwirtschaftlichen Umfelds und der veränderten Zinssituation ist der Vorstand mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden. Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,08 %. 2.6 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur LageVor dem Hintergrund der politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie der Zinsentwicklung bewerten wir die Geschäftsentwicklung als zufriedenstellend. Ursächlich für die Entwicklung der Bilanzsumme waren unter anderem eine Reduzierung der Wertpapieranlagen und eine Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Mit der Entwicklung des Jahres 2023 konnten wir unsere Prognose des Betriebsergebnisses vor Bewertung übertreffen. Auf die Steigerung des Betriebsergebnisses vor Bewertung im Vergleich zum Vorjahr hatten diverse Einzelpositionen Einfluss. Insbesondere kann die Steigerung durch die Ausweitung des Zinsüberschusses begründet werden. Dieser entwickelte sich besser als erwartet und konnte den festgelegten Planwert übertreffen. Die Cost-Income-Ratio und die Personal-Aufwands-Rentabilität unterschritten die festgelegten Planwerte und stellten sich damit besser dar als zu Jahresbeginn erwartet. Das Bewertungsergebnis der Wertpapiere konnte ebenfalls einen deutlich von den Erwartungen abweichenden, positiven Wert ausweisen. Insbesondere aufgrund der vorgenannten positiven Planabweichungen ist auch die Eigenkapitalrentabilität deutlich höher als erwartet. Eine die Prognose deutlich überschreitende Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals ist möglich. Die Gesamtkapitalquote nach CRR überschreitet sowohl die regulatorischen als auch die intern festgelegten Zielwerte. 3. NachtragsberichtDie Nachtragsberichterstattung erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang. 4. Risikobericht4.1 RisikomanagementsystemIn der Geschäftsstrategie werden die Ziele des Instituts für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Das von der Sparkasse eingerichtete Risikomanagementsystem umfasst die Verfahren zur Identifizierung, Bewertung, Steuerung, Überwachung und zum Reporting der Risiken. Das vorrangige Ziel des Risikomanagements besteht darin, die Risiken offenzulegen und geeignete Steuerungsmaßnahmen zu entwickeln. Unter dem Begriff "Risiko" wird dabei eine Verlust- oder Schadensgefahr für die Sparkasse verstanden, die entsteht, wenn eine künftige Entwicklung ungünstiger verläuft als geplant. Die Verringerung oder das vollständige Ausbleiben einer Chance zur Erhöhung der Erträge oder des Sparkassenvermögens wird nicht als Risiko angesehen. Das Risikomanagementsystem ist Bestandteil einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation gemäß § 25a Abs. 1 KWG und dient dem Vorstand, dem Verwaltungsrat sowie dem Risikoausschuss zur Überwachung der Risiken aus der geschäftlichen Tätigkeit der Sparkasse. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 223,3 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 150,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads risikomindernde Diversifikationseffekte. Die aus den Diversifikationseffekten resultierenden Effekte wirken sich innerhalb der Risikokategorie Renditerisiko aus und werden vierteljährlich ermittelt und analysiert. Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Die zuständigen Stellen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2027. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für mehrere adverse Szenarien getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditobergrenze. Für den betrachteten Zeitraum von 4 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind. Auch die strenger gefassten internen Untergrenzen werden eingehalten. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei außergewöhnlichen Ereignissen die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren und die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird durch die Mitarbeiter der Abteilung Unternehmenssteuerung wahrgenommen. Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. 4.2 Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken4.2.1 AdressenrisikoUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. 4.2.1.1 Adressenrisiko im KundengeschäftDas Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäft erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/ Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft.
Tabelle: Kreditgeschäft der Sparkasse
* nach Abzug von Konsortialanteilen und Guthaben
der Kreditnehmer
** nach Abzug von EWB, PWB und Vorsorgereserven
Bezogen auf das gesamte Kundenkreditvolumen einschließlich offener Zusagen (1.061 Mio. EUR) betrug zum 31. Dezember 2023 der Anteil des an Unternehmen, wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen und Kommunen ausgelegten Kreditvolumens etwa 42,5 %. Etwa 57,5% des ausgelegten Kundenkreditvolumens wurde an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen vergeben. Ein Schwerpunkt des Kreditgeschäftes sind Kredite und Darlehen, die mit Grundpfandrechten abgesichert sind. Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich im Kundenkreditgeschäft der Sparkasse wider. Der Schwerpunkt bei der Branchengliederung liegt im Dienstleistungssektor mit 41,8 % des an wirtschaftlich selbstständige ausgelegten Kreditvolumens. Hiervon entfallen wiederum 57,8 % auf das Grundstücks- und Wohnungswesen. Aufgrund des niedrigen Anteils auch bezogen auf den Blankoausweis am Gesamtkreditportfolio erwachsen daraus nur überschaubare Risiken. In der Größenklasse bis 1 Mio. EUR befinden sich 99 % der kreditierten Wirtschaftsverbünde, auf die etwa 44 % des gewährten Kreditvolumens entfallen. Hierin sind auch in Wertpapieren verbriefte Forderungen, einschließlich der Rentenpapiere im Fonds, enthalten. Ein Anteil von 25,9 % am Portfolio verteilt sich auf die Wirtschaftsverbünde in der Größenklasse zwischen 1 Mio. EUR und 20 Mio. EUR. Insgesamt ist weiterhin eine weitgehend konstante Verteilung innerhalb der Größenklassen zu erkennen. Das Kreditvolumen weist, abgesehen von den Anlagen größer 20 Mio. EUR, eine breite Streuung auf. Von den Ausleihungen größer als 20 Mio. EUR entfallen 285 Mio. EUR auf öffentliche Adressen. Von den verbleibenden 233 Mio. EUR werden 164 Mio. EUR Instituten des Sparkassenhaftungsverbundes zugeordnet, wobei darin ein Betrag von 10 Mio. EUR in nachrangigen Forderungen gegenüber der Deka enthalten ist. Die Konzentrationen in der Größenklasse größer 20 Mio. EUR werden mit Blick auf die Bonität der Einzeladressen als unauffällig eingestuft. Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 waren mehr als 99,9 % des Kundenkreditvolumens mit einem Rating versehen, daraus ergibt sich die folgende Ratingklassenstruktur:
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2023 134,7 Mio. EUR (7,1 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG). Auf Kreditforderungen außerhalb des Euroraums entfällt ein Anteil von 1,8 % des Gesamtkreditvolumens. Nach dem Ergebnis der Analyse zu den Konzentrationsrisiken in der Risikoinventur bestehen im Kreditportfolio keine Konzentrationsrisiken im Sinne der MaRisk. Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Entwicklung der Risikovorsorge:
Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert. 4.2.1.2 Adressenrisiko im EigengeschäftDie Adressenrisiken im Eigengeschäft umfassen die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert, welche einerseits aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultiert, andererseits aus der Gefahr entsteht, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Schuldners innerhalb der Ratingklassen 1 bis 16 (gemäß Sparkassenlogik) ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungsrisiko und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die bei Ausfall realisierten Erlöse von den prognostizierten Werten abweichen. Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte (inkl. Guthaben bei der Deutschen Bundesbank und Bankenverrechnungskonten bei der Landesbank Hessen-Thüringen) umfassen bezogen auf den Buchwert zum Bilanzstichtag ein Volumen von 804,2 Mio. EUR. Der Bestand entfällt im Wesentlichen auf Forderungen an Kreditinstitute, einen Wertpapierspezialfonds, einen Immobilienfonds und auf Schuldverschreibungen und Anleihen von Emittenten im Sparkassenhaftungsverbund. Die Anlagen in High Yield-Papieren im Rheine Fonds sind hinsichtlich Volumen, Branche und Region breit diversifiziert und stellen eine Ergänzung zu unserem Kundenkreditgeschäft dar. Die folgende Tabelle zeigt die Ratingverteilung der Rentenpositionen und Schuldscheindarlehen:
Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, halten wir für insgesamt vertretbar. Die Forderungen an ausländische Emittenten betrugen insgesamt 304,0 Mio. EUR. Davon entfallen 169,3 Mio. EUR auf ausländische Immobilieninvestitionen. Bezogen auf die Emittentenländer entfallen 75,6 % auf Forderungen gegenüber Staaten der EU. Weitere 23,0 % betreffen Großbritannien und die USA. Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Anlagen im Finanzsektor und insbesondere hinsichtlich der Forderungen gegenüber Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe, die zum Jahresende rund 138 Mio. EUR (ohne Bankenverrechnungskonten) ergaben. Diese Konzentration ergibt sich unter anderem als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. 4.2.2 MarktpreisrisikoDas Marktpreisrisiko wird definiert als Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Als Risikofaktoren kommen in der Sparkasse Zins, Spread (Bonitätspreads, Liquiditätsspreads) und Immobilienpreise in Betracht. Dementsprechend werden bei den Marktpreisrisiken Risiken betrachtet, die aus der Veränderung von Zins, Spread und Immobilienpreisen resultieren. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für den Spezialfonds. 4.2.2.1 ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Aus der Bewertung des Zinsbuches gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergab sich im Berichtsjahr keine Notwendigkeit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung. Nach dem Ergebnis der Risikoinventuren 2023 liegt in den Laufzeitclustern "1 - 5 Jahre", "5 - 10 Jahre" und ">10 Jahre" eine Risikokonzentration im Sinne der MaRisk vor. Diese Risikokonzentration wird in unseren Risikorechnungen berücksichtigt, in der sowohl ein gleichmäßiger Zinsanstieg über alle Laufzeiten als auch der Einfluss von besondere Zinsanstiegen in einzelnen Laufzeitbereichen analysiert wird. 4.2.2.2 SpreadrisikoDas Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Bezogen auf ihre Auswirkungen auf den Risikoausweis im Marktpreisrisiko liegen nach dem Ergebnis der Risikoinventur in folgenden Spreadklassen Risikokonzentrationen vor:
4.2.2.3 ImmobilienrisikoDas Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften). Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Anlage in den WestInvest ImmoValue ist auf Grund ihrer Größenordnung und dem daraus resultierenden Risikobetrag eine Risikokonzentration im Sinne der MaRisk für die Sparkasse Rheine. Die im WestInvest ImmoValue enthaltene diversifizierte Immobilienstruktur - im Wesentlichen mittel- bis langfristig vermietete Büroimmobilien an diversen europäischen Objektstandorten - bildet einen Gegenpol zu den von uns vorwiegend im regionalen Markt finanzierten Immobilien im Kundenkreditgeschäft. Neben der regelmäßigen Berücksichtigung in der Marktpreisrisikosteuerung erfolgt für das Immobilienrisiko ein Stresstest (Immobilienkrise). Eine Limitierung auf 250 Mio. EUR wurde in der Eigenanlagenstrategie festgehalten. 4.2.3 LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko setzt sich allgemein aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden nachfolgend definierten Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Refinanzierungskostenrisiko wurde nach dem Ergebnis der Risikoinventur als nicht wesentlich eingestuft. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Sparkasse hat einen Refinanzierungsplan aufgestellt, der die Liquiditätsstrategie und den Risikoappetit der Sparkasse angemessen widerspiegelt. Der Planungshorizont umfasst den Zeitraum bis zum Jahr 2026. Grundlage des Refinanzierungsplans sind die geplanten Entwicklungen im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung sowie die festgelegten Ziele aus der Geschäftsstrategie, in der Veränderungen der eigenen Geschäftstätigkeit, der strategischen Ziele und des wirtschaftlichen Umfelds zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus wird auch ein Szenario unter Berücksichtigung adverser Entwicklungen durchgeführt. Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien ein Abfluss von Kundeneinlagen simuliert wird. Die Survival Period der Sparkasse beträgt zum Bilanzstichtag im kombinierten Stressszenario 35 Monate. Konzentrationen im Sinne der Risikokonzentrationen der MaRisk bestehen nicht. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 4.2.4 Operationelles RisikoUnter operationellen Risiken versteht die Sparkasse die Gefahr von Schäden, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten können. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Zur Steuerung der betrieblichen Risiken dienen Organisationsrichtlinien, Kontrollen und automatisierte Sicherheitsmaßnahmen. Eventuelle Schadensfälle sind zum Teil durch Versicherungen gedeckt. Rechtliche Risiken werden durch die Prüfung der Vertragsgrundlagen und den Einsatz von Standardverträgen reduziert. Verhaltensrisiken, die durch Betrug, Irrtum oder Fahrlässigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Dritten hervorgerufen werden, begegnet die Sparkasse mit Kontrollsystemen, deren Funktionsfähigkeit laufend von den Führungskräften der jeweiligen Betriebsstellen überwacht und von der Internen Revision geprüft wird. Für technische Risiken hat die Sparkasse Notfallkonzepte entwickelt, die die Funktionsfähigkeit des Betriebsablaufs auch bei unvorhersehbaren Ereignissen sicherstellen. Die Sparkasse setzt zudem eine vom DSGV empfohlene Schadensfalldatenbank ein, in die Schadensfälle systematisch erfasst und regelmäßig ausgewertet werden. Der Vorstand wird vierteljährlich über Art und Umfang eingetretener Schadensfälle und die eingeleiteten Maßnahmen unterrichtet. Es ist geregelt, dass bedeutende Schadensfälle im Sinne der MaRisk ad-hoc berichtet und unverzüglich analysiert werden. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Eine Risikokonzentration im Bereich der operationellen Risiken besteht aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds insbesondere im Hinblick auf die Dienstleistungen der FI. Das Risiko wurde im Rahmen der OpRisk-Szenarien analysiert und bewertet. Nach dem Ergebnis dieser Bewertung bestehen seitens der FI ausreichende Schutzmaßnahmen und Ausweichlösungen. Das Risiko wird als vertretbar eingestuft. 4.3 Gesamtbeurteilung der RisikolageUnser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. Auf Basis unserer internen Risikoberichte bewegten sich die Risiken in 2023 insgesamt innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Gesamtlimits. Auch die für die einzelnen Risikoarten vorgegebenen Limite wurden eingehalten. Zum 31. März 2023 erfolgte die Einführung der ökonomischen Risikotragfähigkeit. Zur Steuerung der Risiken wurde ein entsprechendes Limitsystem eingerichtet. Zum 31. Dezember 2023 wurde die Limitallokation angepasst. Das Risikotragfähigkeitslimit war zum 31. Dezember 2023 zu 71,4 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen im Hinblick auf die Regulatorik, die sich weiter verschärfende Konkurrenz in praktisch allen Bereichen des Kundengeschäfts und in hohen Volatilitäten insbesondere bei den Risikofaktoren Zins und Spread. Diesen Volatilitäten begegnen wir mit entsprechenden Puffern in der Risikotragfähigkeit. Die Auswirkungen der Verschlechterung der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben wir im Einklang mit unserem internen Reporting bei der Darstellung der Risiken berücksichtigt. Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Unser Institut ist per 30. September 2023 in der besten Risikomonitoring Stufe "grün" eingestuft. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage unter Würdigung aller Risiken und der vorhandenen Puffer als ausgewogen. 5. Chancen- und Prognosebericht5.1 ChancenberichtChancen sehen wir insbesondere, wenn sich die durch das aktuelle Zinsumfeld und die Baupreise gedrückte Bautätigkeit wieder erholt. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses führen. Weitere Chancen ergäben sich zudem, wenn sich die derzeit inverse Zinsstrukturkurve in eine normale Zinsstrukturkurve entwickeln würde, wodurch wieder positive Fristentransformationsbeiträge erzielt werden könnten. Dies würde den Zinsüberschuss ebenfalls positiv beeinflussen. Die Chance auf eine Steigerung unserer Ertragskraft wollen wir trotz der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen nutzen, indem wir künftig insbesondere die Geschäftsfelder intensivieren, in welchen wir besondere Potenziale sehen. Hierzu gehört insbesondere der Ausbau des Versicherungsgeschäfts, in dem wir durch den Wechsel in den Mehrfachagentenstatus höhere Erträge erwarten. Darüber hinaus arbeiten wir laufend daran unsere Prozesse zu optimieren. Wir wollen die Chancen und Ertragspotenziale, die aus der Transformation zu mehr Nachhaltigkeit resultieren aktiv nutzen. Hier sehen wir einen besonderen Vorteil in der Nähe zum Kunden und der umfassenden Beratung. Chancen im Hinblick auf unsere Vertriebsstruktur wollen wir weiter nutzen, indem wir neben der Filialpräsenz in der Fläche und der flächendeckend angebotenen SB-Technik die digitalen Vertriebskanäle fortlaufend ausbauen. Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen. 5.2 Prognosebericht5.2.1 RahmenbedingungenAusblick 2024Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024 sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr 2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen Kapitalmärkten. Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 %-Punkte auf 3,1 % angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3 % (2023: +0,4 %). Im Folgejahr erwartet der IWF eine BIP-Wachstumsrate von 3,2 % und eine weitere Zunahme des Welthandels um 3,6 %. Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut aus. Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einer BIP-Wachstumsrate von 0,5 % im Jahr 2024 und 1,6 % im Jahr 2025. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um +0,5 % bis +0,9 % im Jahr 2024 und um 1,0 % bis 1,4 % im Jahr 2025 erwartet. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich reduziert auf nunmehr 0,2 % für das laufende und 1,0 % für das kommende Jahr. Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf den inländischen Konsum und die langfristigen Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt stark belasten. Auch der extreme Anstieg der Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen. Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke deutsche Wirtschaft würde sich zudem die - beispielweise vom IWF - prognostizierte Belebung des Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum auswirken. Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen Geschäftslage äußerten, beurteilten die Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle Lage als auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand seit 1991 gesunken. Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9 % niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen verfügen immer noch über ein Auftragspolster von mehr als einem halben Jahr (7 Monate). Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird. Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen Rückgang der realen Bauinvestitionen um -0,6 % bis -2,5 %. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der Büroimmobilien schwierig. Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist erneut gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie vermehrt dazu, zu sparen, und zögern bei größeren Anschaffungen. Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich bislang lediglich teilweise in einer steigenden Arbeitslosigkeit bzw. einer rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr 2024 dürfte der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8 % bis 5,9 % und eine weitere Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen auf über 46 Millionen (+0,1 % bis +0,2 %). Auch in unserer Region waren die Einschätzungen der Unternehmen zum Jahresende 2023 teilweise von Sorgen und Unsicherheiten geprägt. Gemäß Konjunkturbericht der IHK Nord Westfalen im Herbst 2023 beurteilten 20,8 % der befragten Unternehmen ihre Geschäftslage als schlecht. 34,8 % der Unternehmen prognostizierten im Hinblick auf die Geschäftserwartungen eine Verschlechterung der Situation. Zum Jahresbeginn 2024 zeichnet sich in Nord-Westfalen eine schwache konjunkturelle Erholung ab. Der Dienstleistungsbereich sorgt für Stabilität, hier laufen die Geschäfte besser als noch im Herbst 2023. Bei Industrie und Handel dagegen hält die konjunkturelle Schwächephase weiter an. Die leichte Verbesserung auf niedrigem Niveau zeichnet sich auch im IHK-Konjunkturklimaindikator ab, welcher von 91 Punkten im Herbst 2023 auf aktuell 96 Punkte leicht gestiegen ist. Vom langjährigen Durchschnitt (112 Punkte) ist der Indikator aber dennoch weit entfernt. So rechnen lediglich 14 Prozent der Unternehmen damit, dass sich die wirtschaftliche Situation in den nächsten Monaten merklich zum Besseren wenden wird. Zu den großen Unwägbarkeiten zählen der weitere Verlauf des Kriegs in der Ukraine sowie im Nahen Osten, die Entwicklung der Inflation und der Zinsen, eine Verschärfung des Fachkräftemangels sowie die allgemeinen wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen. Eine konjunkturelle Trendwende ist daher noch nicht in Sicht, wenngleich das Wirtschaftsklima in unserer Region den Tiefpunkt offenbar durchschritten hat. Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9 %) und 2023 (+5,9 %) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation überschritten ist. Den Prognosen der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2 % bis +3,0 % nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im Folgejahr mit +1,8 % bis +2,3 % wieder weitgehend der 2 %-EZB-Zielmarke entsprechen. Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau: 40 % über dem Wert vor einem Jahr und 20 % über dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war und die Entwicklung der Baugenehmigungen als Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem Wirtschaftsbereich wahrscheinlich. Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs des Krieges in der Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die Inflation wirklich nachhaltig auf ein stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen, die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche Wirtschaft unverändert vor strukturellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet, die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss. Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an. Im bisherigen Jahr 2024 haben sich die Zinsen am Geldmarkt wenig verändert. Am Kapitalmarkt war bei den zehnjährigen Bundesanleihen ein Anstieg der Renditen festzustellen. Die Renditen der 10Jährigen Bundesanleihen lagen zum Jahresbeginn bei 2,10% und am 28. März 2024 bei 2,31 %. Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Darüber hinaus geht die Bundesbank von steigenden Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u. a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) aus. Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht rückläufigen Zinsüberschüssen gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu erwarten sind. Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft kommen. Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr. Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. 5.2.2 GeschäftsentwicklungAusgangsbasis der Planungen für das Jahr 2024 sind die vom Prognosesystem auf Grundlage von längerfristigen Trends zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts vorgerechneten Entwicklungen für das Kundengeschäft in Verbindung mit den erwarteten Entwicklungen der sonstigen Rahmenbedingungen. Die Planung der Eigengeschäfte resultiert in erster Linie aus den Fälligkeiten und den sich aus der Planung ergebenden Ungleichgewichten im Kundengeschäft sowie der Zinsbuchsteuerung. Auf dieser Grundlage und aufgrund der aktuell schwierigen Rahmenbedingungen erwarten wir eine Reduzierung der Forderungen gegenüber Kunden um 1,4 % auf 841,4 Mio. EUR bezogen auf Jahresdurchschnittsbestände. Der Rückgang vollzieht sich dabei vor allem im Privatkundengeschäft. Bei den Privatkunden wird insbesondere im Bereich der Wohnbau- und Konsumentenkredite eine Abnahme der Volumina erwartet. Das Volumen der Weiterleitungsdarlehen wird sich sowohl im Geschäft mit privaten als auch gewerblichen Kunden reduzieren. Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung und eines weiterhin höheren Zinsniveaus planen wir für das Jahr 2024 ein leichtes Wachstum der durchschnittlichen Bestände der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden von 2,1 % auf 1.175,5 Mio. EUR. Wir gehen auch für das Jahr 2024 davon aus, dass weitere Umschichtungen von den Sicht- und Spareinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen erfolgen werden, allerdings aufgrund der Tendenz eines zurückgehenden Zinsniveaus und der Bodenbildung in abgeschwächter Form. Die Durchschnittsbilanzsumme wird voraussichtlich 1.655,7 Mio. EUR betragen. Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir insgesamt von einer weitestgehend stabilen Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr aus. 5.2.3 FinanzlageFür das Jahr 2024 liegt das Volumen der geplanten Investitionen deutlich über denen der Vorjahre, hauptsächlich begründet durch die für das Jahr 2024 geplante Sanierung der Klima- Heizungs- und Lüftungstechnik, Modernisierungen von diversen Büroräumen und erstmaliger vorsorglicher Berücksichtigung weiterer Modernisierungsmaßnahmen insbesondere in der Hauptstelle. Darüber hinaus sind im kommenden Jahr im Wesentlichen Investitionen in die Sicherheitseinrichtung, Ausstattung bzw. Möblierung sowie aus technischen und organisatorischen Gründen erforderliche Ersatzinvestitionen geplant. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können. Nach unseren Planungen wird die LCR durchgängig über dem in der Risikostrategie festgelegten Mindestwert von 115 % und somit auch über dem aufsichtsrechtlichen geforderten Mindestwert von 100 % liegen. Die Finanzierung des Wachstums im Kreditgeschäft erfolgt über die Kundeneinlagen. Sollten darüber hinaus weitere Mittel erforderlich sein, so stehen in ausreichendem Umfang unterhaltene Guthaben bei Kreditinstituten zur Verfügung. 5.2.4 Ertrags- und VermögenslageDer Zinsüberschuss wird durch die Zinsentwicklung und die Zinsstruktur am Geld- und Kapitalmarkt maßgeblich beeinflusst. Er ist wesentlicher Bestandteil des Betriebsergebnisses vor Bewertung. Unserer mittelfristigen Planung liegt in Erwartung erster Leitzinssenkungen ab der Jahresmitte ein Rückgang der kurzfristigen Zinsen zugrunde, während im mittel- und langfristigen Bereich ein insgesamt weitgehend konstantes Niveau prognostiziert wird. Es wird erwartet, dass sich das weiterhin erhöhte Zinsniveau zwar in einem höheren Zinsertrag niederschlägt. Die Steigerung des Zinsertrags jedoch durch einen stärkeren Anstieg des Zinsaufwandes aufgrund der Weitergabe der höheren Zinsen an die Einleger überkompensiert wird. Aus den vorgenannten Effekten resultiert für das kommende Jahr per Saldo voraussichtlich ein Rückgang der Zinsspanne auf 1,50 % der DBS (2023: 1,59 % der DBS) auf Basis von Betriebsvergleichszahlen. Nach einem erfreulichen und über dem Budgetwert realisierten Provisionsüberschuss von 9,0 Mio. EUR bzw. 0,54 % der DBS im Jahr 2023 (Planung Vorjahr 8,7 Mio. EUR bzw. 0,51 % der DBS) planen wir vor dem Hintergrund der erschwerten Rahmenbedingungen für das Jahr 2024 mit einem Provisionsüberschuss auf dem Vorjahresniveau (9,0 Mio. EUR bzw. 0,54 % der DBS). Trotz eines stringenten Kostenmanagements wird der Verwaltungsaufwand auf Basis des Betriebsvergleichs im Jahr 2024 nach unseren Planungen voraussichtlich um 11,6 % auf 25,1 Mio. EUR ansteigen. Der Anstieg des ordentlichen Personalaufwands auf 16,6 Mio. EUR resultiert u. a. aus einer für das Jahr 2024 bereits feststehenden Tarifsteigerung. Auch beim Sachaufwand erwarten wir einen Anstieg auf 8,5 Mio. EUR. Mehraufwendungen ergeben sich insbesondere aufgrund für das Jahr 2024 geplanter Sanierungen und Modernisierungen der Hauptstelle. Insgesamt ergibt sich auf der Basis des Sparkassen-Betriebsvergleichs und unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein sinkendes Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 0,53 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 1.655,7 Mio. EUR. Das reduzierte Betriebsergebnis vor Bewertung resultiert insbesondere aus dem für das Jahr 2024 prognostizierten Anstieg des Zinsaufwands sowie den deutlich höheren Verwaltungsaufwendungen. Für das Jahr 2024 ist das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft resultiert insbesondere aus den sich durch die angenommene Zinsentwicklung ergebenden Bewertungen der Rententitel. Für die Creditspreads wird eine konstante Entwicklung unterstellt. Bei dieser Annahme wird sich das Bewertungsergebnis der Wertpapiere zum Jahresende leicht positiv darstellen. Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung und der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation ebenfalls nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Nach einem geringen Bewertungsaufwand im Kreditgeschäft 2023 erwarten wir in unseren Planungen für das Jahr 2024 trotz einer weiterhin risikoorientierten Kreditgeschäftspolitik ein negatives Bewertungsergebnis von 0,6 Mio. EUR (Planung Vorjahr 1,0 Mio. EUR), das gemäß unserer vorsichtigen Planung deutlich oberhalb der aus der Historie abzuleitenden Werte liegt. Den berechneten Adressenrisiken steht ein ausreichendes Risikodeckungspotenzial gegenüber. Im Rahmen unseres aktiven Kreditrisikomanagements sind wir bestrebt, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu mindern. Für 2024 erwarten wir bei der Zielgröße Cost-Income-Ratio aufgrund der beschriebenen Entwicklungen der Aufwands- und Ertragsgrößen ein gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegenes Verhältnis von 74,0 % (2023: 63,1 %). Bei der Personal-Aufwands-Rentabilität gehen wir von einem Wert von 49,0 % (2023: 41,6 %) aus. Bezüglich der Eigenkapitalrentabilität (Kapitel 2.3) erwarten wir einen Wert von 4,39 % (2023: 7,73 %), gem. Berechnungssystematik ist das negative Bewertungsergebnis 2022 entgegen dem Vorjahr enthalten. Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel. Die intern festgelegte Mindest-Gesamtkapitalquote in Höhe von 17,50 %, die über dem aktuell vorgeschriebenen Mindestwert nach CRR von 8,0 % zuzüglich SREP-Zuschlag sowie die kombinierte Kapitalpufferanforderung nach § 10i KWG liegt, wird mit einem Wert von voraussichtlich 19,30 % im Jahr 2024 (2023: 17,76 %) mit Abstand überschritten. Insbesondere bei einer noch stärkeren konjunkturellen Abschwächung könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben. Daneben können sich aufgrund von weiteren regulatorischen Verschärfungen (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel III-Regelungen, Meldewesen etc.) für die Finanzwirtschaft auch im Jahr 2024 weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse auswirken können. 5.3 GesamtaussageDie Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Konjunktur, Wettbewerbssituation und Zinslage herausfordernde Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos vorübergeht. Dennoch beurteilen wir unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als zufriedenstellend. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind. Bei Eintritt der prognostizierten Entwicklung ist eine weitere Stärkung der Eigenmittel möglich. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023der Stadtsparkasse Rheine
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangA. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen. Zinsabgrenzungen aus negativen Zinsen werden dem Bilanzposten zugeordnet, dem sie zugehören. ForderungenForderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich Schuldscheine mit Halteabsicht bis zur Endfälligkeit) haben wir zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt. Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag vorhersehbaren Risiken aus Forderungen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht ausreichend Rechnung getragen. Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld, die Situation einzelner Branchen sowie Einschätzungen zur Entwicklung ebenso wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen berücksichtigt. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die immanenten Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben wir für Forderungen an Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Pauschalwertberichtigungen nach dem sog. Bewertungsvereinfachungsverfahren des IDW RS BFA 7 gebildet. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c). WertpapiereDie Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht geändert. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte zur Ausnutzung des geänderten Zinsumfeldes eine Umschichtung unserer Eigenanlagen. Dabei haben wir Wertpapiere eines Emittenten, die sowohl der Liquiditätsreserve als auch dem Anlagevermögen zugeordnet waren, veräußert. Die Buchwerte der aus dem Anlagevermögen verkauften Wertpapiere beliefen sich auf 59,9 Mio. EUR. Hierbei haben wir Verluste von 2,2 Mio. EUR realisiert. In Bezug auf diese Verkäufe wurde die ursprüngliche Dauerhalteabsicht für Wertpapiere des Anlagevermögens durchbrochen. Für die danach im Anlagevermögen verbleibenden Wertpapiere können wir aufgrund der vorgenannten Veräußerungen den Nachweis der nur vorübergehenden Wertminderung nicht mehr erbringen, sodass wir eine Bewertung zum niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen haben. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert. Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt. Soweit für die Wertpapiere ein aktiver Markt bestand, wurde der Marktpreis für die Bewertung herangezogen. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in § 2 Abs. 23 WpHG für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere überwiegend nicht aktive Märkte vor. In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, auf die unser bestandsführendes System SimCorp Dimension (SCD) zurückgreift. Dieser Kursermittlung liegt ein Discounted Cash-flow-Modell unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze zugrunde. Für Anteile an Investmentvermögen haben wir als beizulegenden Wert den Rücknahmepreis angesetzt. Für Anteile an offenen Immobilienfonds mit einem Buchwert von 235,7 Mio. EUR, die wir dem Anlagevermögen zugeordnet haben, sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. Bei Nichtbeachtung dieser Fristen erhebt die Kapitalverwaltungsgesellschaft einen Rückgabeabschlag. Diese Rückgabeabschläge berücksichtigen wir bei der Bewertung dann, wenn eine vorzeitige Rückgabe der Anteile beabsichtigt ist. Beteiligungen und Anteile an verbundenen UnternehmenAnteile an verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10 nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen. Immaterielle Anlagewerte und SachanlagenDie immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis 1.000 EUR wird ein Sammelposten gebildet, der aufgrund der insgesamt unwesentlichen Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen einer Gesamtbetrachtung über fünf Jahre ergebniswirksam verteilt wird. Die Gebäude werden grundsätzlich linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für das Hauptstellen- und zwei Geschäftsstellengebäude wird die degressive Abschreibung fortgeführt. Für Bauten auf fremdem Grund und Boden sowie Einbauten in gemieteten Gebäuden wird die Vertragsdauer zugrunde gelegt, wenn sie kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bzw. als die für Gebäude geltende Abschreibungsdauer. Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet. Gemäß Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB führen wir für die bisher nach steuerrechtlichen Vorschriften bewerteten Vermögensgegenstände, die zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 vorhanden waren, die bisherigen Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fort. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt. RückstellungenDie Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. In Einzelfällen haben wir dabei auch auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode). Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Bei der Ermittlung der Rückstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in der betroffenen GuV-Position und für Pensionsrückstellungen im Zinsergebnis ausgewiesen. Aufzinsungseffekte weisen wir unter den Zinsaufwendungen aus. Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren ermittelt. Dabei werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungen von 2,5 % (Vorjahr: 2,0 %) unterstellt. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2023 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,83 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren. Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. WährungsumrechnungNicht dem Handelsbestand zugeordnete und nicht in Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB aufgenommene, auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in EUR umgerechnet. Unsere Fremdwährungsbestände sind im Rahmen einer Währungsgesamtposition besonders gedeckt. Von einer besonderen Deckung gehen wir aus, wenn das Wechselkursänderungsrisiko durch sich betragsmäßig entsprechende Geschäfte oder Gruppen von Geschäften einer Währung ausgeschlossen wird. Bei den besonders gedeckten Geschäften handelt es sich um lfd. Konten von Kunden, die durch gegenläufige Geschäfte mit Kreditinstituten gedeckt sind. Die Aufwendungen und Erträge von besonders gedeckten Geschäften wurden je Währung saldiert und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Der Gesamtbetrag der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten beträgt jeweils 469 TEUR. Aus der Währungsumrechnung ergeben sich einschließlich realisierter Erträge bzw. Aufwendungen Sonstige betriebliche Erträge von 4 TEUR (Vorjahr: 3 TEUR). C. Angaben und Erläuterungen zur BilanzAktiva 3 - Forderungen an KreditinstituteIn diesem Posten sind enthalten:
Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche WertpapiereVon den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:
Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden:
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist. In dem Posten sind enthalten:
Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche WertpapiereDie Sparkasse hält mehr als 10 % der Anteile am Sondervermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), das nachfolgend dargestellt ist:
Die Anteile am Spezialfonds sind der Liquiditätsreserve zugeordnet. Zweck der Anlage in Investmentfonds ist die Erzielung einer überdurchschnittlichen Performance mit granularer Risikostreuung. Die Anlageausrichtung zielt auf Unternehmensanleihen aus dem High-Yield Bereich ab. Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist. Aktiva 7 - BeteiligungenAngaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist. Aktiva 8 - Verbundene UnternehmenIm Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der Immobilien-Zentrum Rheine GmbH, Stadtsparkasse Rheine für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wurde auf die Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB und auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist. Aktiva 9 - TreuhandvermögenDas Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe die Forderungen an Kunden. Aktiva 12 - SachanlagenIn diesem Posten sind enthalten:
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist. Aktiva 13 - Sonstige VermögensgegenständeIn den sonstigen Vermögensgegenständen sind folgende nicht unwesentliche Einzelposten enthalten:
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist. Aktiva 14 - RechnungsabgrenzungspostenIn den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenIn diesem Posten sind enthalten:
Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 141.760 TEUR als Sicherheit übertragen worden. Passiva 2 - Verbindlichkeiten gegenüber KundenIn diesem Posten sind enthalten:
Passiva 4 - TreuhandverbindlichkeitenBei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Für die Treuhandverbindlichkeiten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 60 TEUR als Sicherheit übertragen worden. Passiva 6 - RechnungsabgrenzungspostenIn den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
Passiva 7 - RückstellungenDer Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31. Dezember 2023 183 TEUR. Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die (Sicherheits)Rücklage dotiert wurde. Erläuterungen zu den Posten unter dem BilanzstrichEventualverbindlichkeitenIn diesem Posten werden übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, haben wir ausreichende Risikovorsorge gebildet. Andere VerpflichtungenDie unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. D. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungGewinn- und Verlustrechnung 10 - Allgemeine VerwaltungsaufwendungenIn diesem Posten sind Aufwendungen in Höhe von 1.080 TEUR enthalten, die aus der Anpassung des Gehalts- und Rententrends für die Ermittlung der Pensionsrückstellungen resultieren. Gewinn- und Verlustrechnung 23 - Steuern vom Einkommen und vom ErtragIn diesem Posten sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 495 TEUR enthalten, die für voraussichtliche Nachzahlungen ausländischer Abzugssteuern zurückgestellt wurden. E. Sonstige AngabenFristengliederung (in TEUR)
Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen. Latente SteuernAus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,83 % und eines Gewerbesteuersatzes von 15,05 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet. Nennenswerte Unterschiede sind bedingt durch die in den Forderungen an Kunden verrechneten Vorsorgereserven, die unterschiedliche Bewertung der Pauschalwertberichtigungen in der Steuer- und Handelsbilanz, steuerlich nicht zu berücksichtigende Zu- und Abschreibungen bei Wertpapieren sowie die unterschiedlichen Parameter in den Rückstellungen für Pensionen und andere Verpflichtungen. Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde. Der Unterschied zwischen dem ausgewiesenen, auf der Grundlage der steuerlichen Regelungen ermittelten Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung erwarteten Steueraufwand ist im Wesentlichen auf steuerlich nicht zu berücksichtigende Zu- und Abschreibungen bei Wertpapieren und die Veränderung des Fonds für allgemeine Bankrisiken zurückzuführen. Leistungszusage der ZusatzversorgungskasseSparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw-Zusatzversorgung). Trägerin der kvw-Zusatzversorgung sind die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw). Die kvw-Zusatzversorgung ist eine rechtlich unselbstständige aber finanziell eigenverantwortliche Sonderkasse der kvw. Die kvw-Zusatzversorgung finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die kvw-Zusatzversorgung erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das Sanierungsgeld 3,25 % der umlagepflichtigen Gehälter. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die kvw-Zusatzversorgung, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der kvw-Zusatzversorgung im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 9.929 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 769 TEUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der kvw-Zusatzversorgung handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die kvw-Zusatzversorgung hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 26.647 TEUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der kvw-Zusatzversorgung unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Letztere wurden insofern modifiziert, als eine Generationenverschiebung um ein Jahr vorgenommen wurde sowie die Invalidisierungswahrscheinlichkeiten mit 60 % angesetzt wurden. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die kvw-Zusatzversorgung die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der kvw-Zusatzversorgung in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der kvw-Zusatzversorgung. Sicherungssystem der deutschen SparkassenorganisationDie Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassen-Teilfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus: 1. Freiwillige InstitutssicherungPrimäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden. 2. Gesetzliche EinlagensicherungDas institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kunden gegen das Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 TEUR. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht greifen sollte. Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber dem SVWL und dem DSGV als Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet werden. Für die Sparkasse beträgt das bis zum Jahr 2024 aufzubringende Zielvolumen 4,2 Mio. EUR. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden 2,5 Mio. EUR eingezahlt. Das EinSiG lässt zu, dass bis zu 30 % der Zielausstattung der Sicherungssysteme in Form von unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Payment Commitments) aufgebracht werden können. Von dieser Möglichkeit hat die Sparkasse in Höhe von 853 TEUR Gebrauch gemacht. Die Payment Commitments sind vollständig durch Finanzsicherheiten unterlegt. Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)Auf der Grundlage des verbindlichen Protokolls vom 24. November 2009 wurde mit Statut vom 11. Dezember 2009 zur weiteren Stabilisierung der ehemaligen WestLB AG, Düsseldorf, die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz errichtet. Der Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, ist entsprechend seinem Anteil an der EAA von 25,03 % verpflichtet, liquiditätswirksame Verluste der EAA, die nicht durch das Eigenkapital der EAA ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Indirekt besteht für die Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Verband eine aus künftigen Gewinnen zu erfüllende Verpflichtung, die nicht zu einer Belastung des am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögens führt. Daher besteht zum Bilanzstichtag nicht die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung. Für die mit der Auslagerung des Portfolios der ehemaligen WestLB AG auf die EAA verbundene indirekte Verlustausgleichspflicht war vereinbart, beginnend mit dem Jahr 2010 in einem Zeitraum von 25 Jahren Beträge aus künftigen Gewinnen bis zu einer Gesamthöhe von 16,4 Mio. EUR in den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB anzusparen (Gesamtbetrag zum 31. Dezember 2023 3,4 Mio. EUR). Im Januar 2021 hat das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen seine Zustimmung erteilt, dass eine über die von den nordrhein-westfälischen Sparkassen bereits angesparten Beträge hinausgehende Verlustausgleichsvorsorge unterbleiben kann. Sofern künftig aufgrund der Verpflichtung eine Inanspruchnahme droht, wird die Sparkasse in entsprechender Höhe eine Rückstellung bilden. Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL)Die Sparkasse ist nach § 32 SpkG des Landes Nordrhein-Westfalen Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL). Der Anteil der Sparkasse am Stammkapital des Verbands beträgt zum Bilanzstichtag 0,76 %. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, das Sparkassenwesen bei den Mitgliedssparkassen zu fördern, Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen durchzuführen und die Aufsichtsbehörde gutachterlich zu beraten. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors gehalten. Für die Verbindlichkeiten und sonstigen Verpflichtungen des Verbandes haften sämtliche Mitgliedssparkassen. Der Verband erhebt nach § 23 der Satzung des Verbands eine Umlage von den Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht decken. AbschlussprüferhonorarIm Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:
Berichterstattung über die Bezüge der und andere Leistungen an Mitglieder des VorstandesFür die Verträge mit den Mitgliedern des Vorstands ist der Verwaltungsrat zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter. Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Berichtsjahr ausschließlich feste Bezüge in Form eines Grundgehalts sowie einer allgemeinen Zulage von bis zu 25 %. Erfolgsbezogene Vergütungsbestandteile sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung wurden nicht gewährt. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet. Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 796 TEUR, davon 776 TEUR Grundbetrag und allgemeine Zulage sowie 20 TEUR sonstige Vergütungen. Davon entfielen auf den Vorstandsvorsitzenden Herrn Prochmann 414 TEUR (404 TEUR und 10 TEUR) und auf das Vorstandsmitglied Herrn Harig 382 TEUR (372 TEUR und 10 TEUR). Die sonstigen Vergütungen betreffen im Wesentlichen Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen. Im Falle einer Nichtverlängerung des Dienstvertrages hat der Vorstandsvorsitzende Herr Prochmann Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen von 50 % der festen Bezüge, sofern die Nichtverlängerung nicht von ihm zu vertreten ist. Im Falle einer Nichtverlängerung des Dienstvertrages hat das Vorstandsmitglied Herr Harig Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen von 40 % der festen Bezüge, sofern die Nichtverlängerung nicht von ihm zu vertreten ist. Im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit haben die im Geschäftsjahr tätigen Mitglieder des Vorstands Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen. Der Anspruch von Herrn Prochmann beträgt dann 55 % und der von Herrn Harig 45 % der festen Bezüge. Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet. Auf dieser Basis und unter Annahme eines Eintritts in den Ruhestand mit Vollendung des 65. bzw. 67. Lebensjahres wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnet. Für die im Geschäftsjahr tätigen Mitglieder des Vorstands wurden Pensionsrückstellungen in Höhe von 1.245 TEUR zugeführt und es entstanden Barwerte der Pensionsansprüche von 9.457 TEUR. Davon entfallen auf den Vorstandsvorsitzenden Herrn Prochmann 784 TEUR und 5.876 TEUR sowie auf das Vorstandsmitglied Herrn Harig 461 TEUR und 3.581 TEUR. Bezüge der Mitglieder der AufsichtsgremienDen Mitgliedern des Verwaltungsrats, des Bilanzprüfungsausschusses und des Risikoausschusses der Sparkasse einschließlich lediglich beratender Teilnehmer wird ein Sitzungsgeld von 400 EUR je Sitzung gezahlt; die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht. In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich im Geschäftsjahr 2023 folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder der zuvor genannten Gremien: Herbert Bühner 2.000 EUR, Dieter Fühner 2.000 EUR, Dietmar Gehling 1.600 EUR, Wilfried Grotke 2.000 EUR, Andree Hachmann 3.600 EUR, Marius Himmler 400 EUR, Christian Jansen 2.000 EUR, Dr. Manfred Konietzko 4.000 EUR, Birgit Lammers 400 EUR, Ingo Lanver 400 EUR, Gabriele Leskow 3.200 EUR, Michael Linde 400 EUR, Dr. Peter Lüttmann 8.000 EUR, Udo Mollen 800 EUR, Jörg Niehoff 2.400 EUR, Rainer Ortel 400 EUR, Birgitt Overesch 1.200 EUR, Jürgen Roscher 2.000 EUR. Pensionsrückstellungen und -zahlungen sowie weitere Bezüge für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren HinterbliebeneAn frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden 584 TEUR gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31. Dezember 2023 9.771 TEUR. Vorschüsse und Kreditgewährungen an den Vorstand und den VerwaltungsratDie Sparkasse hatte ausschließlich Mitgliedern des Verwaltungsrats zum 31. Dezember 2023 Kredite und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von zusammen 1.952 TEUR gewährt. Mitarbeiter/innenIm Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten. VerwaltungsratVorsitzendes Mitglied
Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds
Mitglieder
Stv. Mitglieder
Mitarbeitervertreter
Stv. Mitarbeitervertreter
An den Sitzungen des Verwaltungsrates vertretungsweise teilnehmender HauptverwaltungsbeamterVertreter im Amt
Vorstand
Rheine, 08. Mai 2024 Der Vorstand
Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")Die Sparkasse Rheine hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Rheine besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Rheine definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 36.386 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 165. Der Gewinn vor Steuern beträgt 3.168 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn betragen 1.787 TEUR; sie betreffen laufende Steuern. Die Sparkasse Rheine hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Anlage Anlagenspiegel
* Es wurde von der
Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3
RechKredV Gebrauch gemacht.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stadtsparkasse Rheine Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Stadtsparkasse Rheine bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtsparkasse Rheine für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Bewertung der Forderungen an KundenUnsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen Bewertung der Forderungen an Kundena) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31. Dezember 2023 Forderungen an Kunden unter dem Bilanzposten Aktiva 4 ausgewiesen, die rund 49,9 % der Bilanzsumme ausmachten. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2023 wurden insbesondere durch die Folgen des Ukraine-Kriegs in Form eines Anstiegs der Energiepreise, der Lebensmittelkosten und der Zinsen, einer Energieknappheit, von Lieferengpässen und einer hohen Inflation geprägt. Infolgedessen besteht auch ein erhöhtes Risiko, dass Kreditnehmer ihren Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen künftig nicht oder nicht vollumfänglich nachkommen können (Ausfallrisiko). Für Zwecke der Rechnungslegung kommt daher der Qualität der eingerichteten Kreditprozesse im Zusammenhang mit der Identifizierung und Bewertung von Ausfallrisiken eine besondere Bedeutung zu. b) Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, unter anderem die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und die Risikovorsorgeverfahren, nachvollzogen. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- bzw. Funktionsprüfungen. Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft prüften wir anhand der Auswertungen zur Struktur des Forderungsbestands und der Unterlagen zu einzelnen Kreditengagements. Für diese Kreditfälle untersuchten wir die ordnungsgemäße handelsrechtliche Bewertung, die sachgerechte Abbildung im Frühwarnverfahren sowie die ordnungsgemäße Zuordnung in die Betreuungsstufen gemäß den Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk). Die Engagements wurden nach berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u. a. zugewiesene Risikoklassifizierungsnoten, der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite) oder Negativhinweise aus der Kontoführung des Kreditnehmers (Risikofrühwarnsystem). Die Kreditengagements haben wir daraufhin untersucht, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer oder durch die Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist. Die vom Vorstand zur Bewertung der Forderungen eingerichteten Kreditprozesse sind hinreichend dokumentiert und wurden wirksam durchgeführt. c) Weitere Informationen zu der Bewertung sind im Anhang in den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.4.2.2 und 4.2.1.1). Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen. Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Matthias Wienhues.
Münster, 17. Mai 2024 Sparkassenverband
Westfalen-Lippe
Wienhues, Wirtschaftsprüfer Bericht des VerwaltungsratesDer Verwaltungsrat nahm im Berichtsjahr seine gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben wahr. Der Vorstand der Sparkasse unterrichtete den Verwaltungsrat in insgesamt fünf Sitzungen regelmäßig über grundsätzliche Fragen der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse der Sparkasse. Die Geschäftsführung des Vorstands wurde durch den Verwaltungsrat überwacht, und er fasste die in seiner Zuständigkeit liegenden Beschlüsse. Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe prüfte den vorgelegten Jahresabschluss und den Lagebericht des Jahres 2023. Der Verwaltungsrat wurde ausführlich über den Ablauf und das Ergebnis der Prüfung unterrichtet. Die Prüfungsstelle hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Verwaltungsrat stellte den Jahresabschluss 2023 fest und billigte den Lagebericht des Vorstands. Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Darüber hinaus gilt der Dank den Mitarbeitenden für die gemeinsam geleistete engagierte Arbeit, die wesentlich zum Erfolg des Geschäftsjahrs 2023 beigetragen hat.
Rheine, 03. Juni 2024 Dr. Peter Lüttmann vorsitzendes Mitglied des Verwaltungsrates Vorschlag über die Verwendung des Jahresüberschusses 2023Der Verwaltungsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine als Vertretung des Trägers gem. § 24 Abs. 4 Satz 2, einen Teilbetrag des Jahresüberschusses/Bilanzgewinns 2023 von EUR 600.000 gem. § 25 Abs. 1 Buchst. b) SpkG NRW an den Träger auszuschütten. Der verbleibende Betrag von EUR 720.055,80 soll gem. § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW in die Sicherheitsrücklage eingestellt werden. Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses 2023Der Rat der Stadt Rheine hat am 02. Juli 2024 gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g) SpkG NRW beschlossen, dass vom Jahresüberschuss/Bilanzgewinn 2023 ein Teilbetrag von EUR 600.000 an den Träger ausgeschüttet wird (§ 25 Abs. 1 Buchst. b) SpkG NRW). Der verbleibende Betrag von EUR 720.055,80 wird gem. § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW in die Sicherheitsrücklage eingestellt. |
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