Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 13892
Eingetragen
1.6.2012
Branche
Errichtung von FertigteilbautenSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Gegenstand des Unternemens ist die Ausführung von Maurer- und Stahlbetonarbeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Markus Stiefel
seit 1.6.2012
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MST Hochbau GmbH

Lüdinghausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 103.578,00 57.043,00
I. Sachanlagen 103.418,00 56.883,00
II. Finanzanlagen 160,00 160,00
B. Umlaufvermögen 93.785,47 118.064,86
I. Vorräte 12.600,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 52.676,79 118.064,86
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 28.508,68 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.338,88 1.105,63
Summe Aktiva 198.702,35 176.213,49

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 106.217,72 76.926,37
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 51.926,37 446,70
III. Jahresüberschuss 29.291,35 51.479,67
B. Rückstellungen 4.770,29 3.500,00
C. Verbindlichkeiten 87.714,34 95.787,12
Summe Passiva 198.702,35 176.213,49

Anhang

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bewertungsmethoden entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze (§ 252 I HGB) sind beachtet worden:

a) Bilanzidentität (§ 252 I Nr. 1 HGB)

b) Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 I Nr. 2 HGB)

(going concern prinzip)

c) Einzelbewertung (§ 252 I Nr. 3 HGB)

d) Prinzip der Vorsicht (§ 252 I Nr. 4 HGB)

e) Periodenabgrenzung (§ 252 I Nr. 5 HGB)

f) Bilanzkontinuität (§ 252 I Nr. 6 HGB)

Die Wertansätze in der Bilanz der MST Hochbau GmbH zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 0 EUR (Vorjahr 0 EUR).

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 51.104,02 EUR (Vorjahr 72.347,82 EUR).

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Größenklasse

Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei

Herrn Markus Stiefel

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 10.9.2024.

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