Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 30462
Vorher
Autobahnraststätte Köln-Königsforst West GmbH
Eingetragen
27.8.1997
Branche
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenBetrieb von Verkehrswegen für StraßenfahrzeugeBetrieb von Sportanlagen
Gegenstand
Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, insbesondere Bundesautobahnraststätten.

Historie

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Management

NameRolle
Lisa Tupetz
seit 28.2.2024
Prokura
Theodor Tupetz
seit 17.1.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Theodor Tupetz
53797 Lohmar, Bartholomäusstraße 1
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autobahnraststätte Köln-Königsforst West GmbH

Rösrath

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 19.248,99 25.850,99
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6.878,50 8.635,50
II. Sachanlagen 11.873,00 16.718,00
III. Finanzanlagen 497,49 497,49
B. Umlaufvermögen 345.584,33 199.359,59
I. Vorräte 35.706,61 31.195,55
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 182.954,25 103.699,53
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 159.167,69 79.001,78
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8.174,49 7.834,97
2. sonstige Vermögensgegenstände 174.779,76 95.864,56
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 126.923,47 64.464,51
C. Rechnungsabgrenzungsposten 29,00 853,32
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 21.637,90
Bilanzsumme, Summe Aktiva 364.862,32 247.701,80

Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 43.517,56 0,00
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Verlustvortrag 69.802,90 101.576,13
III. Jahresüberschuss 63.320,46 29.938,23
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 21.637,90
B. Rückstellungen 65.387,41 53.955,00
C. Verbindlichkeiten 255.957,35 188.617,65
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 43.216,30 67.016,30
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 188.187,83 100.136,06
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 188.187,83 100.136,06
3. sonstige Verbindlichkeiten 24.553,22 21.465,29
davon aus Steuern 13.676,04 16.677,40
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 176,10 1.456,22
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 24.553,22 21.465,29
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 5.129,15
Bilanzsumme, Summe Passiva 364.862,32 247.701,80

Anhang


ZUM JAHRESABSCHLUSS
der Autobahnraststätte Köln Königsforst West GmbH zum   31. Dezember 2013

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung wurden unter Beachtung der in § 252 ff. HGB vorgeschriebenen allgemeinen Bewertungsgrundsätze aufgestellt. Die allgemeinen Gliederungsgrundsätze des § 265  HGB wurden eingehalten.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem. § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Auf die für kleine Kapitalgesellschaften bestehende Möglichkeit der Aufstellung einer verkürzten Bilanz gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB wurde verzichtet.

Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 Abs. 1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Auf die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 276 HGB wurde im Sinne eines besseren Einblicks verzichtet.

Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Realisations- und Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) wurden eingehalten.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.

Soweit eine dauernde Wertminderung besteht, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um die Vermgensgegenstände gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB mit dem ihnen am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegeneden Wert anzusetzen.

Die planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen bemessen sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände unter Heranziehung der amtlichen AfA-Tabellen.

Selbständig nutzbare, bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden bei Anschaffung- oder Herstellungskosten bis Euro 150,00 im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bei Anschafftungs- oder Herstellungskosten zwischen Euro 150,00 und 1.000,00 wird die lineare Abschreibungsmethode über eine Abschreibungsdauer von fünf Jahren (Abschreibungspool) angewandt.

Forderungen ggü. dem Gesellschafter (Laufzeit 1-5 J) bestehen im Umfang von € 159.167,69.

Geschäftsführer:
Herr Theodor Tupetz, Gastronom, Lohmar
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.06.2014 festgestellt.


Rösrath, 17.06.2014
gez. T. Tupetz

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