Buchholz
electronic GmbH
Pfullingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
995,00 |
2.099,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
140,00 |
494,00 |
| II.
Sachanlagen |
855,00 |
1.605,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
391.343,92 |
306.442,51 |
| I.
Vorräte |
49.061,64 |
115.057,12 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
177.400,69 |
120.198,69 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
164.881,59 |
71.186,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
392.338,92 |
308.541,51 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
188.118,57 |
103.153,84 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
77.553,84 |
-9.785,41 |
| III.
Jahresüberschuss |
84.964,73 |
87.339,25 |
| B.
Rückstellungen |
52.251,50 |
41.745,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
151.968,85 |
163.642,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
392.338,92 |
308.541,51 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Buchholz electronic GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs (in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Die Erleichterungsvorschriften des
§ 274a HGB wurden angewendet.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bilanzierungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet worden.
Bewertungsgrundsätze
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmertätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekanntgeworden sind. Gewinne sind berücksichtigt
worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 150,00 wurden im Jahr des Zugangs
aktiviert und voll abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit einem Wert von mehr als EUR 150,00 und bis zu EUR
1.000,00 wurden zu einem Sammelposten zusammengefasst.
Dieser wird im Jahr der Bildung und in den darauffolgenden
4 Wirtschaftsjahren mit je 20% aufgelöst.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Sofern erforderlich, wurden
Forderungen einzeln wertberichtigt. Das allgemeine
Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurde durch die Bildung einer
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen in Höhe von EUR 18.135,64 (Vorjahr:
EUR 620,50) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 94.644,14
(Vorjahr: EUR 108.307,35) sind durch
Eigentumsvorbehalt gesichert.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erwin Reutter, vom 01.01.2011 bis 31.12.2011,
hauptamtlich Geschäftsführer der Sonntag
electronic GmbH
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
| Sachverhalte |
Betrag |
| Forderungen |
58.563,35 EUR (Vorjahr:
0,00 EUR) |
| Verbindlichkeiten |
34.305,56 EUR (Vorjahr:
32.888,39 EUR) |
Pfullingen, 12.03.2013
gez. Erwin Reutter
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.03.2013
festgestellt.
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